24-Stunden-Pflege: Pflegegrade und Leistungen

Seniorin im Rollstuhl neben lächelnder 24 Stunden Pflegekraft
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Inhaltsübersicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Pflegegrad 2 fließen nennenswerte Leistungen der Pflegekasse. Eine 24-Stunden-Betreuung ist grundsätzlich mit jedem Pflegegrad möglich – die Finanzierung wird ab Pflegegrad 3 deutlich tragfähiger.
  • Pflegegeld 2026: 347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4), 990 € (PG 5). Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld.
  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich ab Pflegegrad 1 – zweckgebunden, nicht bar auszahlbar.
  • Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 € jährlich für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI, seit 01.07.2025).
  • Kosten 2026: Je nach Pflegegrad und Qualifikation der Betreuungskraft 2.400 bis 4.500 € monatlich. Realistischer Eigenanteil nach allen Zuschüssen: rund 1.700 bis 2.600 €.
  • Neu seit 01.01.2026: Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist auch bei Pflegegrad 4 und 5 nur noch halbjährlich Pflicht statt vierteljährlich.
  • Wichtig: Die Pflegekasse übernimmt niemals die vollen Kosten. Sie zahlt Zuschüsse – der Rest ist Eigenanteil.

Warum Pflegegrad und Leistungen zusammen gedacht werden müssen

Die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland steigt schneller als lange erwartet. Ende 2023 waren laut Statistischem Bundesamt rund 5,69 Millionen Menschen pflegebedürftig – rund 730.000 mehr als zwei Jahre zuvor. Etwa 86 Prozent von ihnen werden zu Hause versorgt, nur 14 Prozent vollstationär im Pflegeheim.

Für Angehörige stellen sich damit fast immer dieselben Fragen: Welcher Pflegegrad liegt vor? Welche Leistungen folgen daraus? Und reicht das, um eine 24-Stunden-Pflege zu finanzieren?

Dieser Ratgeber beantwortet diese Fragen mit den aktuellen Zahlen für 2026. Sie erfahren, wie Pflegegrade berechnet werden, welche Leistungen bei welchem Grad zur Verfügung stehen, was die 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4 tatsächlich kostet – und welcher Eigenanteil nach Ausschöpfung aller Zuschüsse realistisch übrig bleibt.

Ein Hinweis vorweg: Die Leistungsbeträge wurden zuletzt zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben und gelten 2026 unverändert weiter. Die nächste reguläre Dynamisierung ist frühestens für den 1. Januar 2028 vorgesehen. Ältere Tabellen mit Werten wie 545 € oder 728 € Pflegegeld sind veraltet.

24-Stunden-Pflege: Definition, Ablauf und Voraussetzungen

Was ist eine 24-Stunden-Pflege?

Die 24-Stunden-Pflege ist eine Betreuungsform, bei der eine Betreuungskraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person lebt und den Alltag begleitet: Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Haushalt und soziale Betreuung. Der Sicherheitsgewinn entsteht durch die dauerhafte Anwesenheit im Haus – nicht durch durchgehende Arbeitsleistung.

Warum der Begriff „24 Stunden“ irreführend ist

Dieser Punkt entscheidet über Rechtssicherheit und Kosten – und wird von vielen Anbietern verschwiegen: Eine Person kann nicht 24 Stunden am Tag arbeiten. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt werktäglich maximal acht Stunden, verlängerbar auf zehn, sofern im Sechs-Monats-Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden. Hinzu kommt eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden.

Ein einfacher Rechencheck macht das greifbar: 24 Stunden × 30 Tage × 13,90 Euro Mindestlohn ergeben über 10.000 Euro reine Personalkosten pro Monat. Wer eine echte Rund-um-die-Uhr-Arbeitsleistung für 2.500 Euro verspricht, kalkuliert unrealistisch.

Was tatsächlich vereinbart wird, ist eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft mit definierter Arbeitszeit von in der Regel 38 bis 48 Wochenstunden zuzüglich vertraglich geregelter Bereitschaftszeiten. Details dazu im Ratgeber Ruhezeiten und Arbeitszeitmodelle in der 24-Stunden-Pflege sowie in unserer Übersicht der Grundlagen der 24-Stunden-Pflege.

Abgrenzung zu anderen Versorgungsformen

Versorgungsform Anwesenheit Abrechnung über
24-Stunden-Betreuung Dauerhaft im Haushalt, mit Ruhe- und Freizeiten Privat, Pflegegeld frei verwendbar
Ambulanter Pflegedienst Stundenweise Einsätze nach Plan Pflegesachleistung, Behandlungspflege über die Krankenkasse
Tagespflege Tagsüber in einer Einrichtung Eigener Leistungsbetrag nach § 41 SGB XI
Vollstationäre Pflege Rund um die Uhr, Fachpersonal im Schichtdienst Pauschalbetrag nach § 43 SGB XI plus Eigenanteil
Stundenweise Betreuung Punktuell, wenige Stunden pro Woche Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Ein anerkannter Pflegegrad ist keine zwingende Voraussetzung für die Betreuung selbst, aber für jede Leistung der Pflegekasse. Ohne Pflegegrad tragen Sie die Kosten vollständig selbst.
  • Ausreichender Wohnraum: ein eigenes, abschließbares Zimmer für die Betreuungskraft mit Fenster, Bett, Schrank und Sanitärzugang. Eine Schlafcouch im Wohnzimmer genügt nicht. Ausführlich dazu unser Beitrag zu den räumlichen Voraussetzungen.
  • Realistische Finanzplanung: Die Pflegekasse deckt typischerweise 25 bis 40 Prozent der Kosten.
  • Klärung der Beschäftigungsform – Entsendemodell, selbstständige Kraft oder Anstellung im Privathaushalt.
  • Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei privat Versicherten durch Medicproof). Die frühere Bezeichnung „MDK“ ist seit 2021 überholt; korrekt heißt es Medizinischer Dienst (MD).

Pflegegrade verstehen: So wird eingestuft

Die sechs Module der Begutachtung

Seit 2017 wird nicht mehr der Zeitaufwand für die Grundpflege gemessen, sondern der Grad der Selbstständigkeit. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes bewertet sechs Lebensbereiche und gewichtet sie unterschiedlich:

Modul Inhalt Gewichtung
1 – Mobilität Aufstehen, Fortbewegen, Treppensteigen 10 %
2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Orientierung, Erinnern, Entscheiden 15 % (höherer Wert zählt)
3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Unruhe, Aggression, nächtliches Wandern
4 – Selbstversorgung Waschen, Ankleiden, Essen, Ausscheidung 40 %
5 – Umgang mit Krankheit und Therapie Medikamente, Verbände, Arztbesuche 20 %
6 – Gestaltung des Alltagslebens Tagesstruktur, soziale Kontakte 15 %

Modul 4 ist mit 40 Prozent das mit Abstand schwerste. Praxishinweis: Bei Demenz zählt von Modul 2 und 3 nur der höhere Wert – beide werden nicht addiert. Wie die Punkte im Detail berechnet werden, erklärt unser Ratgeber zum NBA-Punktesystem mit Rechenbeispielen.

Punktwerte und Pflegegrade

Pflegegrad Punkte Offizielle Bezeichnung
Pflegegrad 1 12,5 bis unter 27 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2 27 bis unter 47,5 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3 47,5 bis unter 70 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4 70 bis unter 90 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5 90 bis 100 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Die Bezeichnungen entsprechen der amtlichen Definition des Bundesgesundheitsministeriums. Formulierungen wie „schwerer Pflegebedarf“ finden sich zwar häufig, sind aber nicht die gesetzliche Terminologie.

Pflegestufe oder Pflegegrad – was ist der Unterschied?

Bis Ende 2016 galten die Pflegestufen 0, I, II und III (zuzüglich Härtefallregelung). Sie orientierten sich am Zeitaufwand für die Grundpflege in Minuten. Menschen mit Demenz wurden dabei systematisch benachteiligt, weil ihr Betreuungsbedarf nicht in Pflegeminuten messbar war.

Seit dem 1. Januar 2017 gelten die Pflegegrade 1 bis 5. Sie messen den Grad der Selbstständigkeit und berücksichtigen kognitive und psychische Einschränkungen gleichwertig. Bestehende Einstufungen wurden automatisch übergeleitet – niemand musste einen neuen Antrag stellen, und niemand wurde schlechter gestellt. Die Unterschiede im Detail erklärt unser Beitrag Pflegestufe und Pflegegrad im Vergleich.

Alle Leistungen der Pflegeversicherung 2026 im Überblick

Die folgende Übersicht fasst die zentralen Leistungsbeträge zusammen. Grundlage ist die offizielle Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums für das Jahr 2026.

Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld / Monat 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistung / Monat 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Entlastungsbetrag / Monat 131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Gemeinsamer Jahresbetrag (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) / Jahr 3.539 € 3.539 € 3.539 € 3.539 €
Tages- und Nachtpflege / Monat 721 € 1.357 € 1.685 € 2.085 €
Vollstationäre Pflege / Monat 131 € 805 € 1.319 € 1.855 € 2.096 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch / Monat 42 € 42 € 42 € 42 € 42 €
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen / Maßnahme 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 €
Wohngruppenzuschlag / Monat 224 € 224 € 224 € 224 € 224 €
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) / Monat 40 € 40 € 40 € 40 € 40 €

Stand: Leistungsbeträge 2026. Alle Werte sind Höchstbeträge – tatsächlich erstattet wird nur, was nachgewiesen und anspruchsberechtigt ist.

Drei Missverständnisse, die richtig teuer werden können

  1. Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es nicht gleichzeitig in voller Höhe. Wer 50 Prozent der Sachleistung über einen Pflegedienst abruft, erhält nur noch 50 Prozent des Pflegegeldes. Das nennt sich Kombinationsleistung.
  2. Der Entlastungsbetrag ist nicht frei verfügbar. Die 131 Euro können nicht bar an eine Betreuungskraft ausgezahlt werden. Sie sind für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, zugelassene Pflegedienste und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bestimmt. Wie Sie ihn richtig abrufen, zeigt unser Ratgeber Entlastungsbetrag beantragen.
  3. Behandlungspflege läuft über die Krankenkasse, nicht über die Pflegekasse. Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe nach § 37 SGB V werden nicht auf die Pflegesachleistung angerechnet und kürzen das Pflegegeld nicht. Details im Beitrag Behandlungspflege: Definition und Leistungen.

Welcher Pflegegrad passt zur 24-Stunden-Pflege?

Pflegegrad 1: Betreuung möglich, Finanzierung minimal

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung. Verfügbar sind der Entlastungsbetrag von 131 Euro, die Pflegehilfsmittelpauschale von 42 Euro, der Zuschuss für Wohnumfeldverbesserungen sowie Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige.

Eine 24-Stunden-Betreuung ist damit praktisch vollständig privat zu finanzieren. Sinnvoll ist sie in dieser Konstellation meist nur als Übergangslösung – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, während der Pflegegrad-Antrag läuft. Alle Ansprüche im Detail: Pflegegrad 1 – Voraussetzungen und Leistungen.

Pflegegrad 2: Der Einstieg in die tragfähige Finanzierung

Ab Pflegegrad 2 fließen Pflegegeld (347 €), Pflegesachleistung (796 €) und der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro. Typisch sind Einschränkungen bei Mobilität und Haushaltsführung sowie beginnende kognitive Veränderungen.

Für die 24-Stunden-Pflege bedeutet das: Rund 480 Euro monatlich sind über Pflegegeld und Entlastungsbetrag abgedeckt, dazu kommen Steuervorteile. Der Eigenanteil bleibt hoch. Häufig ist eine stundenweise Betreuung oder Tagespflege in dieser Phase die wirtschaftlichere Lösung. Ausführlich: 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 2 im Überblick.

Pflegegrad 3: Der häufigste Anwendungsfall

Pflegegrad 3 ist in der Praxis der klassische Einstieg in die 24-Stunden-Betreuung. Die betroffene Person kann viele Alltagsverrichtungen nicht mehr allein bewältigen, ist aber oft noch teilmobil. Angehörige stoßen hier typischerweise an ihre Belastungsgrenze.

Mit 599 Euro Pflegegeld, 131 Euro Entlastungsbetrag und dem Entlastungsbudget lässt sich ein spürbarer Teil der Kosten decken. Mehr dazu: 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 3 und Pflegegrad 3 im Überblick.

Pflegegrad 4: Hoher Bedarf, hohe Leistungen

Bei Pflegegrad 4 liegt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor – meist mit Hilfebedarf bei nahezu allen Verrichtungen der Selbstversorgung. Das Pflegegeld beträgt 800 Euro, die Pflegesachleistung 1.859 Euro.

Wichtig: Ab Pflegegrad 4 ist die Kombination aus Betreuungskraft und ambulantem Pflegedienst häufig unumgänglich, weil Transfers und Behandlungspflege fachliche Qualifikation erfordern. Rechnen Sie diesen Baustein von Anfang an ein. Weiterführend: 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 4, Pflegegrad 4 im Überblick und Wie viele Stunden Pflege stehen bei Pflegegrad 4 zu.

Pflegegrad 5: Die Grenzen des Modells

Pflegegrad 5 bedeutet schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Das Pflegegeld liegt bei 990 Euro, die Pflegesachleistung bei 2.299 Euro.

Hier ist Ehrlichkeit wichtig: Eine einzelne Betreuungskraft kann Pflegegrad 5 in der Regel nicht allein abdecken. Nötig sind meist zwei Kräfte im Wechsel, ein täglich anwesender Pflegedienst oder – bei nächtlichem Hilfebedarf und intensiver Behandlungspflege – eine stationäre Versorgung. Prüfen Sie diese Konstellation offen, statt eine überforderte Lösung aufrechtzuerhalten. Mehr: 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 5 und Pflegegrad 5 im Überblick.

Kosten der 24-Stunden-Pflege nach Pflegegrad

So setzt sich der Preis wirklich zusammen

Ein verbreitetes Missverständnis: Im Entsendemodell zahlen Sie kein Gehalt an die Betreuungskraft. Sie zahlen eine Dienstleistungspauschale an das entsendende Unternehmen, das die Kraft anstellt und im Herkunftsland sozialversichert. Sozialabgaben sind darin bereits enthalten und keine separate Position.

Pflegegrad Betreuungspauschale / Monat Typischer Zusatzbedarf Realistische Gesamtkosten
Pflegegrad 2 2.400 – 3.000 € selten Pflegedienst nötig 2.500 – 3.200 €
Pflegegrad 3 2.700 – 3.400 € Pflegedienst 1–2 × täglich möglich 2.900 – 3.800 €
Pflegegrad 4 3.000 – 3.900 € Pflegedienst meist notwendig 3.300 – 4.400 €
Pflegegrad 5 3.400 – 4.500 € zweite Kraft oder täglicher Pflegedienst 4.000 – 6.500 €

Hinzu kommen einmalige und regelmäßige Nebenkosten:

  • Vermittlungsgebühr: einmalig 200 bis 600 Euro, teils als monatliche Servicepauschale
  • An- und Abreise: 60 bis 180 Euro je Turnuswechsel, bei einem Zwei-Monats-Rhythmus also rund sechsmal jährlich
  • Unterkunft und Verpflegung: keine Rechnungsposition, aber eine Pflicht des Haushalts – kalkulieren Sie 150 bis 250 Euro monatlich
  • Hilfsmittel und Umbauten in der Startphase

Marktbeobachtung Stand Juli 2026. Die Spannen variieren regional deutlich. Verbindlich ist immer das individuelle Angebot. Detaillierte Aufschlüsselungen finden Sie in unseren Ratgebern Was kostet die 24-Stunden-Pflege 2026 und Kosten einer polnischen Pflegekraft 2026.

Rechenbeispiel: 24-Stunden-Pflege Kosten bei Pflegegrad 3

Ausgangslage: alleinstehende Person, Pflegegrad 3, Betreuungskraft im Entsendemodell, kein Pflegedienst für die Grundpflege. Gesamtkosten inklusive Nebenkosten: 3.100 Euro monatlich.

Position Betrag / Monat Anmerkung
Betreuungskosten gesamt – 3.100 € inkl. Vermittlung, Anreise, Verpflegung anteilig
Pflegegeld Pflegegrad 3 + 599 € frei verwendbar
Entlastungsbetrag + 131 € nur für anerkannte Angebote
Steuerermäßigung § 35a EStG + ca. 333 € 20 % der Aufwendungen, max. 4.000 € jährlich
Gemeinsamer Jahresbetrag (anteilig) + bis zu 295 € nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme
Verbleibender Eigenanteil ca. 1.740 – 2.040 € je nach Ausschöpfung der Budgets

Rechenbeispiel: 24-Stunden-Pflege Kosten bei Pflegegrad 4

Ausgangslage: Pflegegrad 4, Betreuungskraft plus ambulanter Pflegedienst für die morgendliche Grundpflege. Gesamtkosten: 3.700 Euro monatlich, davon 600 Euro Pflegedienst über die Pflegesachleistung.

Da hier nur ein Teil der Sachleistung genutzt wird, greift die Kombinationsleistung: Bei 600 von 1.859 Euro Sachleistung – also rund 32 Prozent – bleiben etwa 68 Prozent des Pflegegeldes, also rund 544 Euro.

Position Betrag / Monat
Betreuungskosten inkl. Pflegedienst – 3.700 €
Pflegesachleistung für den Pflegedienst + 600 €
Anteiliges Pflegegeld (rund 68 %) + ca. 544 €
Entlastungsbetrag + 131 €
Steuerermäßigung § 35a EStG + ca. 333 €
Gemeinsamer Jahresbetrag (anteilig) + bis zu 295 €
Verbleibender Eigenanteil ca. 1.800 – 2.100 €

Auffällig: Der Eigenanteil unterscheidet sich zwischen Pflegegrad 3 und 4 kaum, obwohl die Kosten steigen – weil die Leistungen mitwachsen. Das ist ein starkes Argument dafür, eine Höherstufung des Pflegegrads rechtzeitig zu beantragen.

Was die Pflegekasse nicht zahlt

  • Unterkunft und Verpflegung der Betreuungskraft
  • Hauswirtschaftliche Leistungen, die über die anerkannten Angebote hinausgehen
  • Vermittlungsgebühren und Reisekosten
  • Freizeitbegleitung, Fahrdienste, Urlaubsbegleitung
  • Die Differenz zwischen Höchstbetrag und tatsächlichen Kosten – also den größten Teil

Leistungen richtig kombinieren

Kombinationsleistung: Pflegegeld und Sachleistung anteilig

Die Kombinationsleistung erlaubt es, einen ambulanten Pflegedienst einzusetzen und trotzdem anteiliges Pflegegeld zu erhalten. Die Rechnung ist einfach: Der prozentual genutzte Anteil der Sachleistung wird vom Pflegegeld abgezogen.

Beispiel Pflegegrad 3: Sachleistung 1.497 Euro. Werden 748 Euro über den Pflegedienst abgerufen, sind das 50 Prozent. Es bleiben 50 Prozent des Pflegegeldes, also rund 300 Euro.

Wichtig: Die einmal gewählte Aufteilung bindet für sechs Monate. Prüfen Sie deshalb vorher, ob der Pflegedienst dauerhaft benötigt wird. Vertiefend: Pflegegeld vs. Pflegesachleistung.

Umwandlungsanspruch: 40 Prozent der ungenutzten Sachleistung

Wird die Pflegesachleistung nicht ausgeschöpft, können bis zu 40 Prozent des nicht genutzten Betrags in anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Bei Pflegegrad 3 sind das theoretisch bis zu rund 599 Euro monatlich, bei Pflegegrad 4 bis zu 743 Euro. Die Umwandlung mindert das Pflegegeld anteilig. Details im Beitrag zum Umwandlungsanspruch.

Der Gemeinsame Jahresbetrag nach § 42a SGB XI

Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem Gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI zusammengeführt: 3.539 Euro pro Kalenderjahr ab Pflegegrad 2, frei aufteilbar zwischen beiden Leistungsarten.

  • Die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit ist entfallen – der Anspruch besteht sofort ab Feststellung von Pflegegrad 2.
  • Verhinderungspflege ist bis zu acht Wochen jährlich möglich; das hälftige Pflegegeld läuft weiter.
  • Wird die Ersatzpflege durch nahe Angehörige erbracht, ist die Erstattung auf das Doppelte des Pflegegeldes begrenzt – also 1.198 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.600 Euro bei Pflegegrad 4, jeweils zuzüglich nachgewiesener Aufwendungen. Professionelle Dienstleister können bis zur vollen Budgethöhe abrechnen.
  • Neu ab 2026: Die rückwirkende Erstattung ist auf das laufende und das unmittelbar vorhergehende Kalenderjahr begrenzt. Belege sollten Sie deshalb zeitnah einreichen.

In der Praxis der 24-Stunden-Pflege dient dieses Budget vor allem dazu, Ausfälle und Turnuswechsel abzufedern. Ausführlich: Verhinderungspflege 2026 und Kurzzeitpflege: Dauer und Leistungen.

Steuerliche Entlastungen

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG): 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro jährlich – bei zusammen lebenden Ehegatten nur einmal je Haushalt. Details: Haushaltshilfe steuerlich absetzen.
  • Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG): für den pflegebedingten Kostenanteil oberhalb der zumutbaren Belastung. Wie Sie beide Wege sauber abgrenzen, erklärt der Ratgeber 24-Stunden-Pflege von der Steuer absetzen.
  • Pflege-Pauschbetrag (§ 33b EStG): 600 € bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3, 1.800 € ab Pflegegrad 4 – aber nur, wenn die Pflege persönlich und unentgeltlich erbracht wird. Wer eine Betreuungskraft bezahlt und nicht selbst pflegt, erfüllt die Voraussetzungen in der Regel nicht. Mehr dazu: Pflegepauschbetrag 2026.

Weitere Bausteine

Einen Gesamtüberblick bietet der Ratgeber Finanzierung der häuslichen Pflege.

Rechtlicher Rahmen: Was Auftraggeber wissen müssen

Der Mindestlohn gilt – auch für entsandte Kräfte

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro (Statistisches Bundesamt). Er gilt für alle, die in Deutschland arbeiten – unabhängig von Staatsangehörigkeit und Sitz des Arbeitgebers.

Der höhere branchenspezifische Pflegemindestlohn gilt für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen. Das Bundesgesundheitsministerium stellt klar, dass in Privathaushalten der allgemeine gesetzliche Mindestlohn maßgeblich ist.

Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit

Das Bundesarbeitsgericht hat am 24. Juni 2021 (Az. 5 AZR 505/20) entschieden, dass einer entsandten Betreuungskraft der deutsche Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten zusteht – nicht nur für die vertraglich ausgewiesenen Stunden (Legal Tribune Online).

Konsequenz für Sie: Der Vertrag muss Arbeitszeit, Bereitschaft, Pausen und freie Tage ausdrücklich regeln. Verträge, die pauschal „24 Stunden Betreuung“ versprechen, ohne Arbeitszeiten zu definieren, sind ein ernstes Warnsignal.

Die A1-Bescheinigung

Im Entsendemodell belegt die A1-Bescheinigung, dass die Betreuungskraft im Herkunftsland sozialversichert ist. Lassen Sie sie sich vor Betreuungsbeginn und für jede eingesetzte Kraft einzeln vorlegen. Fehlt sie, kann der Haushalt bei einer Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in die Haftung geraten.

Die drei Beschäftigungsmodelle im Detail vergleichen wir in den Ratgebern Pflegekraft privat einstellen und 24-Stunden-Pflege ohne Agentur.

Aufgaben und Grenzen der Betreuungskraft

Was eine Betreuungskraft leistet

  • Grundpflege: Körperpflege, Waschen, An- und Auskleiden, Inkontinenzversorgung. Was genau dazugehört, definiert unser Beitrag zur Grundpflege.
  • Ernährung: Einkauf, Zubereitung, Anreichen von Mahlzeiten, Beachtung von Diäten
  • Mobilität: Transfers, Begleitung bei Spaziergängen, Aktivierung
  • Haushalt: Reinigung, Wäsche, Ordnung, Terminorganisation
  • Soziale Betreuung: Gespräche, Beschäftigung, Erhalt sozialer Kontakte – besonders wichtig bei Demenz

Was eine Betreuungskraft nicht darf

  • Keine Behandlungspflege: Injektionen, Wundversorgung, Katheterwechsel, Portversorgung und das Stellen von Medikamenten sind ärztlich verordnete Leistungen und gehören zum Pflegedienst. Das Reichen bereits gestellter Medikamente ist zulässig.
  • Keine freiheitsentziehenden Maßnahmen: Bettgitter, Gurte oder abgeschlossene Türen sind ohne richterliche Genehmigung unzulässig.
  • Keine rechtsgeschäftliche Vertretung: Bankgeschäfte, Verträge und Behördenkommunikation gehören zu Bevollmächtigten oder Betreuern.
  • Keine Fahrdienste ohne geklärten Versicherungsschutz.

Welche Leistungen ein Pflegedienst ergänzend abrechnet, zeigt unsere Übersicht der Leistungskomplexe.

Pflegegrad beantragen und Leistungen sichern

So läuft der Antrag

  1. Antrag stellen – formlos telefonisch oder schriftlich bei der Pflegekasse. Das Datum des Antragseingangs zählt: Leistungen fließen rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
  2. Pflegetagebuch führen – idealerweise über ein bis zwei Wochen vor dem Termin. Es ist das wirksamste Vorbereitungsinstrument.
  3. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst – rund 60 bis 90 Minuten in der häuslichen Umgebung. Angehörige sollten anwesend sein.
  4. Bescheid prüfen – Sie erhalten das Gutachten auf Wunsch mit. Fordern Sie es immer an; ohne Gutachten ist ein Widerspruch kaum begründbar.
  5. Widerspruch innerhalb eines Monats, falls die Einstufung nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht.

Ausführliche Anleitungen: Pflegegrad beantragen Schritt für Schritt und Die Begutachtung: Ablauf und Vorbereitung.

Der häufigste Fehler bei der Begutachtung

Viele Pflegebedürftige stellen sich am Begutachtungstag besser dar, als sie sind – aus Stolz oder Gewohnheit. Angehörige sollten deshalb anwesend sein und den durchschnittlichen Alltag schildern, nicht den besten Tag. Beschreiben Sie konkret, was ohne Hilfe passiert – nicht, was die Person theoretisch könnte.

Neu seit 2026: Beratungseinsatz nur noch halbjährlich

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) gilt seit dem 1. Januar 2026 für alle Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich ein halbjährlicher Rhythmus. Die frühere vierteljährliche Pflicht bei Pflegegrad 4 und 5 ist entfallen – häufigere Beratung bleibt freiwillig möglich.

Der Einsatz ist für Sie kostenlos und wird direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet. Wird der Nachweis versäumt, folgt zunächst ein Erinnerungsschreiben, danach kann das Pflegegeld gekürzt und schließlich gestrichen werden. Sobald der Termin nachgeholt ist, wird wieder in voller Höhe gezahlt.

Höherstufung: Wann sie sich lohnt

Verschlechtert sich der Zustand dauerhaft, sollten Sie eine Höherstufung beantragen. Typische Anlässe: ein Sturz mit bleibenden Folgen, ein Schlaganfall, ein neu diagnostiziertes Demenzstadium oder zunehmende Inkontinenz. Der Sprung von Pflegegrad 3 auf 4 bringt allein beim Pflegegeld 201 Euro monatlich zusätzlich. Anleitung und Mustervorlage: Pflegegrad-Höherstufung beantragen.

Auswahl und Vermittlung einer Betreuungskraft

Was eine Vermittlungsagentur übernimmt

  • Erstberatung und Bedarfsermittlung, idealerweise mit Hausbesuch
  • Erstellung eines Anforderungsprofils und eines transparenten Angebots
  • Kandidatenauswahl und Vorstellung mit nachvollziehbaren Profilen
  • Vertragsgestaltung und Anreiseplanung
  • Begleitung während des Einsatzes und Organisation der Turnuswechsel

Klarstellung: Eine Vermittlungsagentur ist kein Arbeitgeber der Betreuungskraft und keine „zugelassene“ Pflegeeinrichtung im Sinne des SGB XI. Sie vermittelt zwischen dem Haushalt und dem entsendenden Unternehmen. Diese Rollenverteilung sollte im Vertrag eindeutig beschrieben sein. Mehr dazu: Vermittlung von Pflegekräften und Die passende Betreuung finden.

Zehn Fragen vor der Vertragsunterschrift

  1. Wie viele Arbeitsstunden pro Woche sind vertraglich vereinbart – und wie sind Bereitschaftszeiten geregelt?
  2. Liegt für jede eingesetzte Kraft eine gültige A1-Bescheinigung vor?
  3. Wer ist Vertragspartner der Betreuungskraft, und welches Recht gilt?
  4. Welche Deutschkenntnisse sind zugesichert – und wie werden sie geprüft?
  5. Wie lange dauert ein Turnus, und wer trägt die Reisekosten?
  6. Was passiert bei kurzfristigem Ausfall? Gibt es eine Ersatzstellung, und in welcher Frist?
  7. Welche Kündigungsfristen gelten für beide Seiten?
  8. Gibt es eine feste Ansprechperson in Deutschland – mit Namen und Durchwahl?
  9. Welche Leistungen sind ausdrücklich nicht enthalten?
  10. Wie wird bei Krankenhausaufenthalt oder Tod der pflegebedürftigen Person abgerechnet?

Warnsignale

  • Werbung mit „echter 24-Stunden-Betreuung“ ohne jede Angabe zur Arbeitszeit
  • Preise deutlich unter 2.400 Euro – rechnerisch kaum legal darstellbar
  • Kein schriftlicher Vertrag vor Anreise, Druck zur sofortigen Unterschrift
  • Hohe Vorauszahlungen ohne Gegenleistung
  • Vertragsklauseln, die Behandlungspflege durch die Betreuungskraft vorsehen

Unsere Prüfkriterien im Detail: Seriöse Anbieter für 24-Stunden-Pflege erkennen.

Unabhängige Beratung nutzen: Vor der Entscheidung lohnt ein neutrales Gespräch. Die Beratungsdatenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege listet nicht-kommerzielle Angebote nach Postleitzahl. Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums berät kostenfrei und anonym. Zusätzlich haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bei Ihrer Pflegekasse oder im Pflegestützpunkt.

Qualität im Alltag sichern

  • Betreuungsjournal führen: tägliche Kurznotizen zu Befinden, Nahrungsaufnahme, Auffälligkeiten. Es macht schleichende Verschlechterungen sichtbar und ist die beste Grundlage für eine Höherstufung.
  • Feste Besprechungszeiten: ein kurzer wöchentlicher Austausch, nicht nur im Problemfall
  • Regelmäßige Besuche: monatlich, zu wechselnden Tageszeiten
  • Quartalsweise Pflegevisite durch einen Pflegedienst oder die Pflegeberatung
  • Arbeits- und Ruhezeiten einhalten – nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern weil überlastete Kräfte kündigen
  • Kulturelle Unterschiede respektieren und Erwartungen früh klären

Wer weiter entfernt wohnt, findet praktische Lösungen im Ratgeber Betreuung aus der Ferne organisieren.

Versorgungsformen im Vergleich

Form Kosten / Monat Stärken Schwächen
24-Stunden-Betreuung 2.500 – 4.400 € (Eigenanteil ca. 1.700 – 2.600 €) Vertraute Umgebung, konstante Bezugsperson, dauerhafte Anwesenheit Fremde Person im Haushalt, Raumbedarf, Grenzen bei Pflegegrad 5
Ambulanter Pflegedienst 800 – 2.500 €, weitgehend über Sachleistung gedeckt Examinierte Fachkräfte, Behandlungspflege inklusive Keine Nachtpräsenz, feste Einsatzzeiten, Versorgungslücken
Tagespflege plus Angehörigenpflege Weitgehend über § 41 SGB XI gedeckt Struktur, soziale Kontakte, entlastet tagsüber Nur werktags, Fahrdienst nötig, keine Nachtversorgung
Vollstationäre Pflege 2.700 – 3.600 € Eigenanteil im 1. Jahr Rund-um-die-Uhr-Fachpflege, keine Organisationslast Umzug, Verlust der Privatsphäre, oft Wartezeiten

Zum Heim-Eigenanteil: Die Pflegekasse zahlt vollstationär zwischen 805 Euro (Pflegegrad 2) und 2.096 Euro (Pflegegrad 5). Zusätzlich senkt der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI den pflegebedingten Eigenanteil gestaffelt nach Verweildauer: 15 Prozent im ersten Jahr, danach 30, 50 und ab dem vierten Jahr 75 Prozent. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon unberührt.

Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie im Ratgeber 24-Stunden-Pflege als Alternative zum Pflegeheim. Sind beide Elternteile betroffen, hilft der Beitrag zur 24-Stunden-Pflege für 2 Personen.

Handlungsempfehlung: Schritt für Schritt

  1. Pflegegrad klären. Antrag stellen oder bestehende Einstufung auf Aktualität prüfen. Ohne Pflegegrad keine Leistungen.
  2. Anspruchsübersicht anfordern. Fragen Sie bei der Pflegekasse schriftlich nach dem verbleibenden Gemeinsamen Jahresbetrag und dem genutzten Entlastungsbetrag.
  3. Bedarf realistisch erfassen. Tagesablauf, nächtlicher Hilfebedarf, Behandlungspflege, Transfers – daraus ergibt sich, ob eine Kraft ausreicht.
  4. Finanzierung durchrechnen. Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Entlastungsbudget, Steuerermäßigung und gegebenenfalls Sozialhilfe zusammenführen.
  5. Wohnraum vorbereiten. Zimmer für die Betreuungskraft, Umbauantrag vor Auftragsvergabe stellen.
  6. Zwei bis drei Angebote vergleichen. Verträge nebeneinanderlegen und die zehn Prüffragen durchgehen.
  7. Betreuung starten und begleiten. Einarbeitung von sieben bis vierzehn Tagen einplanen, feste Feedbackrunden vereinbaren.
  8. Jährlich überprüfen. Pflegegrad, Vertragskonditionen und Hilfsmittelbedarf ändern sich schneller als gedacht.

Muss es sehr schnell gehen, hilft der Ratgeber 24-Stunden-Pflege in 48 bis 72 Stunden organisieren. Ist noch kein Pflegegrad vorhanden, lesen Sie Pflege sofort organisieren – auch ohne Pflegegrad.

Fazit

Pflegegrad und Leistungen bestimmen, wie viel von den Kosten einer 24-Stunden-Betreuung die Pflegekasse trägt – und wie viel Eigenanteil bleibt. Vier Punkte entscheiden über die Tragfähigkeit:

  • Den richtigen Pflegegrad sichern. Eine sorgfältige Vorbereitung der Begutachtung ist der wirtschaftlich wirksamste Schritt überhaupt – der Unterschied zwischen Pflegegrad 3 und 4 beträgt allein beim Pflegegeld über 2.400 Euro im Jahr.
  • Alle Töpfe ausschöpfen. Entlastungsbetrag, Gemeinsamer Jahresbetrag, Umwandlungsanspruch, Umbauzuschuss und Steuerermäßigung werden in der Praxis regelmäßig liegen gelassen.
  • Rechtssicher gestalten. Definierte Arbeitszeiten, gültige A1-Bescheinigung, klare Abgrenzung zur Behandlungspflege.
  • Grenzen früh erkennen. Ab Pflegegrad 4 gehört ein ambulanter Pflegedienst meist dazu, ab Pflegegrad 5 reicht eine einzelne Kraft in der Regel nicht mehr aus.

Die 24-Stunden-Pflege ist keine Komplettlösung, aber für viele Familien die beste Balance aus Versorgungssicherheit, Selbstbestimmung und Kosten.

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Pflegegrad ist eine 24-Stunden-Pflege sinnvoll?

Organisatorisch ist sie ab jedem Pflegegrad möglich. Wirtschaftlich tragfähig wird sie meist ab Pflegegrad 3, weil dann Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Gemeinsamer Jahresbetrag zusammen einen spürbaren Teil der Kosten decken. Bei Pflegegrad 1 ist die Betreuung praktisch vollständig privat zu finanzieren.

Was kostet die 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 3?

Marktüblich 2.900 bis 3.800 Euro monatlich inklusive Nebenkosten. Nach Abzug von 599 Euro Pflegegeld, 131 Euro Entlastungsbetrag und der Steuerermäßigung nach § 35a EStG bleibt ein Eigenanteil von etwa 1.740 bis 2.040 Euro.

Was kostet die 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 4?

Marktüblich 3.300 bis 4.400 Euro monatlich, häufig einschließlich eines ambulanten Pflegedienstes. Der Eigenanteil liegt nach Ausschöpfung aller Leistungen typischerweise bei 1.800 bis 2.400 Euro.

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch. Die Beträge wurden zuletzt zum 1. Januar 2025 erhöht und gelten 2026 unverändert.

Kann ich das Pflegegeld an die Betreuungskraft weitergeben?

Ja. Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden und wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Sie kann frei darüber verfügen und es zur Finanzierung der Betreuung einsetzen.

Was sind Kombinationsleistungen?

Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich anteilig kombinieren. Der prozentual genutzte Anteil der Sachleistung wird vom Pflegegeld abgezogen. Wer 50 Prozent der Sachleistung nutzt, erhält 50 Prozent des Pflegegeldes. Die Aufteilung bindet für sechs Monate.

Kann der Entlastungsbetrag für die Betreuungskraft verwendet werden?

In der Regel nicht direkt. Die 131 Euro sind zweckgebunden für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, zugelassene Pflegedienste und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Ob ein konkretes Angebot anerkannt ist, richtet sich nach dem Recht Ihres Bundeslandes.

Wie oft muss der Beratungseinsatz stattfinden?

Seit dem 1. Januar 2026 einheitlich halbjährlich für die Pflegegrade 2 bis 5, sofern ausschließlich Pflegegeld bezogen wird. Die frühere vierteljährliche Pflicht bei Pflegegrad 4 und 5 ist entfallen. Der Einsatz ist kostenlos.

Wie beantrage ich einen höheren Pflegegrad?

Formlos bei der Pflegekasse. Anschließend erfolgt eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Führen Sie vorher ein Pflegetagebuch und dokumentieren Sie konkret, was sich verschlechtert hat.

Übernimmt die Pflegekasse die gesamten Kosten?

Nein. Alle Leistungen sind gedeckelt. Die Pflegekasse trägt bei der 24-Stunden-Betreuung typischerweise 25 bis 40 Prozent der Kosten. Der Rest ist Eigenanteil, für den bei Bedürftigkeit die Hilfe zur Pflege nach SGB XII in Betracht kommt.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad?

Pflegestufen galten bis 2016 und maßen den Zeitaufwand für die Grundpflege. Pflegegrade gelten seit 2017 und messen den Grad der Selbstständigkeit in sechs Modulen. Kognitive und psychische Einschränkungen werden seither gleichwertig berücksichtigt.

Darf die Betreuungskraft Medikamente geben?

Sie darf bereits gestellte Medikamente reichen und an die Einnahme erinnern. Das Stellen der Medikamente, Injektionen und Wundversorgung sind Behandlungspflege und gehören zum ambulanten Pflegedienst.

Wie finde ich eine legale 24-Stunden-Pflegekraft?

Achten Sie auf einen schriftlichen Vertrag mit definierten Arbeitszeiten, eine gültige A1-Bescheinigung für jede eingesetzte Kraft, die Einhaltung des Mindestlohns von 13,90 Euro einschließlich Bereitschaftszeiten und eine benannte Ansprechperson in Deutschland.

Bekomme ich Leistungen rückwirkend?

Leistungen fließen ab dem Monat der Antragstellung, auch wenn die Begutachtung später erfolgt. Beim Gemeinsamen Jahresbetrag gilt seit 2026 eine verkürzte Frist: Kosten können nur noch für das laufende und das unmittelbar vorhergehende Kalenderjahr erstattet werden.

Was passiert mit den Leistungen, wenn die pflegebedürftige Person verstirbt?

Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Sterbemonats gezahlt und nicht zurückgefordert. Geliehene Hilfsmittel müssen zurückgegeben werden. Klären Sie zudem frühzeitig die Kündigungsfristen im Betreuungsvertrag.


Quellen und Rechtsgrundlagen

  • Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026
  • §§ 14, 15, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 42a, 43, 43c, 45a, 45b SGB XI
  • § 37 SGB V – häusliche Krankenpflege
  • §§ 33, 33b, 35a EStG – steuerliche Entlastungen
  • §§ 3, 5 ArbZG – Arbeitszeit und Ruhezeiten
  • Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), in Kraft seit 01.01.2026
  • Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2021, Az. 5 AZR 505/20
  • Statistisches Bundesamt: Pflegestatistik 2023, Mindestlöhne in der EU 2026

Redaktioneller Hinweis: Dieser Ratgeber wurde von der Redaktion PflegeHeimat erstellt und zuletzt im Juli 2026 auf Aktualität geprüft. Alle Leistungsbeträge entsprechen dem Rechtsstand Juli 2026. Der Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Verbindliche Auskunft über Ihren konkreten Anspruch erteilt Ihre Pflegekasse. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

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