Treppenlift ja, Klimaanlage nein, Duschhocker über eine ganz andere Kasse: Bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen entscheidet oft ein Detail darüber, ob die Pflegekasse bis zu 4.180 € zuschießt, ob die Krankenkasse zuständig ist oder ob Sie selbst zahlen. Wer das vorher weiß, stellt einen Antrag, der durchgeht, und verschenkt kein Geld.
Dieser Ratgeber ist ein praktischer Katalog. Er zeigt an über 50 Beispielen Raum für Raum, was als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI gilt, was ausdrücklich ausgeschlossen ist und wo die Grenze zu Hilfsmitteln verläuft. Dazu kommen die wichtigsten Urteile des Bundessozialgerichts, die Frage, wie oft der Zuschuss möglich ist, und was bei Eigenleistung durch Angehörige erstattet wird.
Die Grundlagen zum Zuschuss selbst, also Voraussetzungen, Antrag, Fristen, Steuer und Mietrecht, haben wir im Glossareintrag Wohnraumanpassung ausführlich zusammengefasst. Welche Umbauten zu welchem Krankheitsbild passen, zeigt der Ratgeber Wohnungsanpassung bei Pflegegrad.
Das Wichtigste in Kürze
- Zuschuss: bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI), ab Pflegegrad 1 und unabhängig von der Höhe des Pflegegrads. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind bis zu 16.720 € je Maßnahme möglich.
- Gefördert werden Umbauten, die fest mit der Wohnung verbunden sind oder sie an die Pflegesituation anpassen: Treppenlift, bodengleiche Dusche, Türverbreiterung, Rampe, Aufzug, Sicherungstüren bei Demenz.
- Nicht gefördert werden Modernisierung, Instandhaltung und Standardausstattung: Heizung, Dämmung, Klimaanlage, Beleuchtung, Möbel, Schönheitsreparaturen.
- Andere Kasse: Badewannenlift, Duschhocker, Toilettenstuhl und Deckenlifter sind Hilfsmittel. Sie belasten den Zuschuss von 4.180 € nicht.
- Wie oft: Alles, was zum selben Zeitpunkt nötig ist, zählt als eine Maßnahme. Ein neuer Zuschuss ist erst möglich, wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert oder Sie umziehen.
- Eigenleistung: Bauen Angehörige selbst, erstattet die Kasse Material und nachgewiesene Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall, nicht aber die eigene Arbeitszeit.
Die Faustregel: Wann ist ein Umbau eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme?
Das Gesetz nennt nur wenige Stichworte. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI kann die Pflegekasse Zuschüsse „für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ gewähren, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederhergestellt wird. Was darunter fällt, haben die Spitzenverbände der Pflegekassen in ihrem Gemeinsamen Rundschreiben und das Bundessozialgericht in zahlreichen Urteilen konkretisiert.
Für die Praxis lassen sich daraus vier Prüffragen ableiten:
- Ist die Maßnahme an die Wohnung gebunden? Fest eingebaute Anpassungen gehören zum Wohnumfeld. Was sich abschrauben und in die nächste Wohnung mitnehmen lässt, ist meist ein Hilfsmittel. Nach dieser Regel hat das BSG einen Deckenlifter (Urteil vom 12.08.2009, Az. B 3 P 4/08 R) und eine kabellose Video-Türöffnungsanlage (Urteil vom 30.11.2023, Az. B 3 P 5/22 R) den Hilfsmitteln zugeordnet.
- Gibt es einen konkreten Bezug zur Pflege? Die Maßnahme muss eine Einschränkung der pflegebedürftigen Person ausgleichen oder die Pflegeperson entlasten. Ein Umbau, von dem alle Bewohnerinnen und Bewohner gleichermaßen profitieren, reicht nicht.
- Geht sie über die übliche Ausstattung hinaus? Gegenstände, die in jedem Haushalt vorkommen, zählen nicht, auch wenn sie den Alltag erleichtern. So hat das Sozialgericht Stuttgart eine Klimaanlage als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens eingestuft (Urteil vom 08.02.2022, Az. S 19 P 2557/21).
- Ist es keine Modernisierung oder Reparatur? Instandhaltung, Energiesparen und Verschönerung sind Sache der Eigentümerin oder des Eigentümers.
Beispiele Raum für Raum: Was die Pflegekasse bezahlt
Die folgenden Tabellen ordnen typische Umbauten ein. „Zuschuss“ bedeutet: förderfähig nach § 40 Abs. 4 SGB XI, sofern der Pflegebezug im Einzelfall besteht. „Hilfsmittel“ bedeutet: zuständig ist die Kranken- oder Pflegekasse über die Hilfsmittelversorgung, nicht über den Umbauzuschuss. Die Einordnung beruht auf dem Gemeinsamen Rundschreiben zu § 40 SGB XI und der zitierten Rechtsprechung. Im Einzelfall entscheidet Ihre Pflegekasse.
Hauseingang und Außenbereich
| Maßnahme | Einordnung | Hinweis |
|---|---|---|
| Fest installierte Rampe | Zuschuss | Neigung nach DIN 18040-2 höchstens 6 % |
| Stufen abtragen, ebenerdiger Zugang | Zuschuss | oft Teil einer größeren Maßnahme am Eingang |
| Handläufe am Hauseingang | Zuschuss | beidseitig, in 85 bis 90 cm Höhe |
| Personenaufzug, auch außen angebaut | Zuschuss | BSG, Urteil vom 13.05.2004, Az. B 3 P 5/03 R; Baugenehmigung klären |
| Fest installierte Gegensprechanlage | Zuschuss | BSG, Urteil vom 28.06.2001, Az. B 3 P 3/00 R |
| Kabellose Video-Türöffnungsanlage | Hilfsmittel | nicht an die Wohnung gebunden, daher Krankenkasse (BSG 2023) |
| Briefkasten absenken | Zuschuss | typisch bei Rollstuhlnutzung |
| Mobile Rampe | Hilfsmittel | transportabel, daher keine Wohnumfeldmaßnahme |
| Beleuchtung im Eingang oder Treppenhaus | nicht förderfähig | ausdrücklich im Ausschlusskatalog |
| Überdachung, überdachter Sitzplatz, Markisenantrieb | nicht förderfähig | ausdrücklich im Ausschlusskatalog |
| Rollstuhlgarage | nicht förderfähig | ausdrücklich im Ausschlusskatalog |
| Barrierefreier Gartenzugang | Erwachsene nein, Kinder ggf. ja | BSG, Urteil vom 17.07.2008, Az. B 3 P 12/07 R |
Planungsmaße und Materialien für den Eingang erklären die Ratgeber zum barrierefreien Hauseingang und zur Rollstuhlrampe. Zugänge zu Balkon und Terrasse behandelt der Beitrag barrierefreier Balkon und Terrasse.
Treppen und Etagenwechsel
| Maßnahme | Einordnung | Hinweis |
|---|---|---|
| Treppenlift (Sitzlift, Plattformlift) | Zuschuss | der Klassiker; Kosten meist deutlich über 4.180 € |
| Hublift, Homelift | Zuschuss | wenn ein Treppenlift nicht passt |
| Zweiter Handlauf an der Treppe | Zuschuss | günstig und sehr wirksam gegen Stürze |
| Kontrastmarkierung der Stufenkanten | Zuschuss | bei Sehbehinderung oder Demenz |
| Treppenschutztür bei Weglauf- oder Sturzgefahr | Zuschuss | BSG, Urteil vom 30.10.2001, Az. B 3 P 3/01 R |
| Mobile Treppensteighilfe | Hilfsmittel | nicht fest eingebaut |
| Reparatur schadhafter Stufen | nicht förderfähig | Instandhaltung |
Modelle, Preise und Einbau vergleicht unser Ratgeber zum Treppenlift. Wenn die Treppe zu schmal oder zu steil ist, kann ein Homelift die Alternative sein.
Türen, Flure und Schwellen
| Maßnahme | Einordnung | Hinweis |
|---|---|---|
| Türverbreiterung | Zuschuss | für Rollstuhl mindestens 90 cm lichte Breite |
| Schiebetür statt Drehflügeltür | Zuschuss | wenn sie Bewegungsfläche schafft |
| Schwellen entfernen oder überbrücken (fest) | Zuschuss | DIN 18040-2: möglichst schwellenlos, höchstens 2 cm |
| Elektrischer oder pneumatischer Türantrieb | Zuschuss | bei eingeschränkter Kraft in Armen und Händen |
| Sicherungstüren oder Türsicherungen bei Demenz | Zuschuss | bei Weglaufgefahr, BSG 2001 |
| Türspion tiefer setzen | Zuschuss | für Menschen im Rollstuhl |
| Neue Türen aus optischen Gründen | nicht förderfähig | Modernisierung |
Maße und Beschläge erklären die Ratgeber zu barrierefreien Türen und zum barrierefreien Flur. Wie Sie bei Demenz mit nächtlichem Umherwandern umgehen, zeigt der Beitrag Weglauftendenz und nächtliche Unruhe.
Bad und WC
| Maßnahme | Einordnung | Hinweis |
|---|---|---|
| Badewanne durch bodengleiche Dusche ersetzen | Zuschuss | die dafür nötigen Fliesen sind mit förderfähig |
| Flache Duschtasse, wenn bodengleich nicht möglich | Zuschuss | BSG, Urteil vom 25.11.2015, Az. B 3 P 3/14 R |
| Einstiegstür in die Badewanne | Zuschuss | Eingriff in die Bausubstanz |
| Unterfahrbarer Waschtisch | Zuschuss | inklusive Anpassung der Anschlüsse |
| Höheres WC oder WC-Sockel | Zuschuss | Sitzhöhe meist 46 bis 48 cm |
| Fest montierte Halte- und Stützklappgriffe | Zuschuss | tragfähige Wand oder Verstärkung einplanen |
| Rutschhemmender Bodenbelag im Bad | Zuschuss | wenn pflegebedingt nötig, nicht als Renovierung |
| Armaturen mit langem Hebel, Thermostat, Schlauchbrause | Zuschuss | bei eingeschränkter Greiffunktion |
| Einbau eines fehlenden Bades oder WCs, z. B. im Erdgeschoss | Zuschuss | wenn das Obergeschoss nicht mehr erreichbar ist |
| Dusch-WC als fest eingebaute Komplettanlage | Zuschuss möglich | ein Aufsatz kann dagegen ein Hilfsmittel sein |
| Badewannenlift | Hilfsmittel | Krankenkasse, auf ärztliche Verordnung |
| Duschhocker, Duschstuhl | Hilfsmittel | Krankenkasse |
| Toilettensitzerhöhung, Toilettenstuhl | Hilfsmittel | Krankenkasse, Zuzahlung höchstens 10 € |
| Neue Fliesen oder Sanitärobjekte aus optischen Gründen | nicht förderfähig | Modernisierung |
Das Bad ist der häufigste Anlass für einen Antrag. Planung und Kosten erklären die Ratgeber barrierefreies Bad, Badewanne zur Dusche umbauen, barrierefreie Badewanne und barrierefreies WC. Welche Toilettenhilfen die Krankenkasse bezahlt, lesen Sie im Beitrag Toilettenstuhl und Sitzerhöhung auf Rezept, zu Sitzhilfen in der Dusche im Ratgeber Duschsitz und Duschhocker.
Küche
| Maßnahme | Einordnung | Hinweis |
|---|---|---|
| Unterfahrbare Arbeitsplatte und Spüle | Zuschuss | für Arbeiten im Sitzen oder im Rollstuhl |
| Herd, Backofen oder Kühlschrank in anderer Höhe einbauen | Zuschuss | die Anpassung, nicht das neue Gerät |
| Herausfahrbare Unterschränke, absenkbare Oberschränke | Zuschuss | individuell umgebautes Mobiliar |
| Neue Standard-Einbauküche | nicht förderfähig | übliche Ausstattung |
| Herdsicherung oder automatische Herdabschaltung | nicht förderfähig | Brandschutz ist ausgeschlossen |
| Kühlschrank, Waschmaschine, Telefon | nicht förderfähig | ausdrücklich im Ausschlusskatalog |
Wie eine Küche für Rollstuhl und Rollator geplant wird, zeigt der Ratgeber barrierefreie Küche.
Wohnen und Schlafen
| Maßnahme | Einordnung | Hinweis |
|---|---|---|
| Schalter, Steckdosen, Heizungsventile in Greifhöhe | Zuschuss | auch vom Bett aus erreichbare Schalter |
| Fenstergriffe in erreichbarer Höhe | Zuschuss im Bestand | nach einem behindertengerecht geplanten Neubau nicht (BSG, Az. B 3 P 24/00 R) |
| Räume umnutzen, z. B. Schlafzimmer ins Erdgeschoss | Zuschuss | inklusive nötiger Anschlüsse |
| Bewegungsfläche schaffen, z. B. Waschmaschine aus dem Bad verlegen | Zuschuss | typisch vor einem Rollstuhl-Transfer |
| Rutschhemmender Bodenbelag, Teppich entfernen | Zuschuss | bei pflegebedingtem Sturzrisiko |
| Individuell angepasstes, eingebautes Mobiliar | Zuschuss | z. B. unterfahrbar umgebauter Schrank |
| Behindertengerechte Möbel, z. B. Aufstehsessel | nicht förderfähig | BSG, Urteil vom 22.08.2001, Az. B 3 P 13/00 R |
| Pflegebett | Pflegehilfsmittel | meist leihweise über die Pflegekasse |
| Deckenlifter | Hilfsmittel | BSG, Urteil vom 12.08.2009, Az. B 3 P 4/08 R |
| Hausnotruf | Pflegehilfsmittel | seit April 2026 bis zu 27 € im Monat |
| Klimaanlage | nicht förderfähig | SG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2022, Az. S 19 P 2557/21 |
| Heizungstausch, Dämmung, Schallschutz, neue Fenster | nicht förderfähig | Modernisierung, Energiesparen |
| Tapezieren, Streichen, neue Oberbeläge | nicht förderfähig | Schönheitsreparaturen |
Die Einrichtung rund um das Pflegebett erklärt der Ratgeber barrierefreies Schlafzimmer, rutschhemmende Beläge der Beitrag zu barrierefreien Bodenbelägen. Wie Sie ein Pflegebett bekommen, lesen Sie unter Pflegebett beantragen.
Umzug und Neubau
| Maßnahme | Einordnung | Hinweis |
|---|---|---|
| Umzug in eine barrierefreie oder ebenerdige Wohnung | Zuschuss | Umzugskosten sind förderfähig; Umzug und Umbau zusammen höchstens 4.180 € |
| Anpassungen in der neuen Wohnung nach Umzug | neuer Zuschuss | BSG, Urteil vom 19.04.2007, Az. B 3 P 8/06 R |
| Behindertengerechter Neubau | nur Mehrkosten | danach keine weiteren Zuschüsse für Standardlösungen (BSG, Az. B 3 P 24/00 R) |
Manchmal ist der Umzug die bessere Lösung als ein teurer Umbau, etwa wenn nach einem Krankenhausaufenthalt die Wohnung im dritten Stock ohne Aufzug liegt. Welche Schnelllösungen es dann gibt, zeigt der Ratgeber Entlassung in eine nicht pflegegerechte Wohnung.
Wohnumfeldverbesserung, Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel der Krankenkasse?
Die Abgrenzung hat handfeste finanzielle Folgen. Was als Hilfsmittel gilt, wird zusätzlich zum Zuschuss von 4.180 € bezahlt und verbraucht ihn nicht. Umgekehrt kann ein Antrag abgelehnt werden, nur weil er bei der falschen Leistung gestellt wurde. Das BSG-Urteil zum Deckenlifter zeigt, warum das wichtig ist: Der Zuschuss für Wohnumfeldverbesserung war durch einen Treppenlift bereits ausgeschöpft, der Deckenlifter wurde als Hilfsmittel trotzdem bezahlt.
| Leistung | Typische Beispiele | Eigenanteil |
|---|---|---|
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | Treppenlift, Dusche, Rampe, Türverbreiterung | Kosten über 4.180 € |
| Technisches Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 1 und 3 SGB XI) | Pflegebett, Hausnotruf, Lagerungshilfen | 10 %, höchstens 25 €; bei Leihgabe keine Zuzahlung |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) | Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen | bis 42 € im Monat erstattet |
| Hilfsmittel der Krankenkasse (§ 33 SGB V) | Badewannenlift, Duschhocker, Toilettenstuhl, Rollstuhl | 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € (2026) |
Welche technischen Pflegehilfsmittel es gibt, zeigt unser Ratgeber zu technischen Pflegehilfsmitteln, den Unterschied zur Krankenkasse der Beitrag Hilfsmittel von der Krankenkasse. Für manche Hilfsmittel, darunter Toilettenhilfen und Badehilfen, genügt seit September 2026 in der häuslichen Pflege die Empfehlung einer Pflegefachperson statt eines Arztrezepts.
Wie oft kann man wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?
Eine feste Obergrenze für die Zahl der Anträge gibt es nicht. Entscheidend ist der Begriff der einen Maßnahme: Alle Anpassungen, die zum Zeitpunkt der Bewilligung erforderlich sind, gelten zusammen als eine Maßnahme, egal wie viele Räume betroffen sind und ob in einem oder mehreren Schritten gebaut wird. Einen neuen Zuschuss gibt es erst, wenn sich die Pflegesituation so verändert, dass weitere Anpassungen nötig werden. Die folgenden Situationen zeigen, wie die Pflegekassen das in der Praxis handhaben.
| Situation | Neuer Zuschuss? |
|---|---|
| Dusche jetzt, Griffe in drei Monaten, obwohl beides schon heute nötig ist | Nein, beides ist eine Maßnahme. Deshalb gemeinsam beantragen. |
| Umbau wird aus Geldgründen in zwei Bauabschnitten ausgeführt | Nein, es bleibt eine Maßnahme mit höchstens 4.180 €. |
| Nach einem Schlaganfall wird zusätzlich ein Treppenlift nötig | Ja, die Pflegesituation hat sich wesentlich verändert. |
| Umzug in eine andere Wohnung, die angepasst werden muss | Ja (BSG, Az. B 3 P 8/06 R). |
| Wartung oder Reparatur des bezuschussten Treppenlifts | Nein, aber ein nicht ausgeschöpfter Rest des Höchstbetrags kann dafür genutzt werden (BSG, Urteil vom 25.01.2017, Az. B 3 P 4/16 R). |
| Der Treppenlift ist komplett defekt und nicht mehr reparabel | Ja, eine Ersatzbeschaffung kann als neue Maßnahme gelten. |
| Eine zweite pflegebedürftige Person zieht in den Haushalt | Sie hat einen eigenen Anspruch auf bis zu 4.180 €. |
Weil die Pflegekasse die Veränderung prüft, lohnt sich eine gute Dokumentation. Ein höherer Pflegegrad nach einer Höherstufung, ein neuer Arztbericht oder eine Empfehlung im Gutachten des Medizinischen Dienstes machen deutlich, dass es sich um eine neue Situation handelt. Empfiehlt der Medizinische Dienst im Gutachten eine konkrete Anpassung, stärkt das Ihren Antrag erheblich.
Ab welchem Pflegegrad? Und ohne Pflegegrad?
Der Zuschuss steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 in voller Höhe zu. Der Pflegegrad beeinflusst die Summe nicht, entscheidend ist allein der Bedarf. Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss der Pflegekasse. Wer vorsorglich umbauen möchte, ist auf Eigenmittel, den KfW-Kredit 159 oder regionale Programme angewiesen. Oft lohnt es sich, zuerst einen Pflegegrad zu beantragen; welche Leistungen es schon bei Pflegegrad 1 gibt, zeigt unsere Übersicht.
Eigenleistung: Was die Pflegekasse erstattet, wenn Angehörige selbst bauen
Viele Familien sparen, indem Sohn, Schwiegersohn oder Nachbar Schwellen abtragen, Griffe setzen oder Böden verlegen. Das ist erlaubt, wird aber anders abgerechnet als ein Handwerkerauftrag. Nach dem Gemeinsamen Rundschreiben der Pflegekassen sind bei Ausführung durch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte die tatsächlichen Aufwendungen zugrunde zu legen.
| Kostenart | Erstattungsfähig? |
|---|---|
| Material, z. B. Fliesen, Griffe, Handlauf, Rampenelemente | Ja, mit Rechnung |
| Leihgebühr für Werkzeug oder Maschinen | Ja, mit Beleg |
| Fahrtkosten des helfenden Angehörigen | Ja, wenn nachgewiesen |
| Verdienstausfall des helfenden Angehörigen | Ja, mit Bescheinigung des Arbeitgebers |
| Genehmigungsgebühren, z. B. Baugenehmigung | Ja |
| Eigene Arbeitszeit ohne Verdienstausfall | Nein |
| Pauschale „Stundenlohn“ für Familienmitglieder | Nein |
Drei Punkte sollten Sie bei Eigenleistung beachten:
- Auch hier gilt: erst Antrag, dann bauen. Reichen Sie eine Materialliste mit Preisen als Kostenaufstellung ein.
- Sicherheit geht vor. Arbeiten an Strom, Wasser und Abwasser gehören in die Hand eines Fachbetriebs, ebenso tragende Wände und die Befestigung von Stützklappgriffen, die das volle Körpergewicht halten müssen.
- Belege sammeln. Ohne Kassenbon, Fahrtenaufstellung und Arbeitgeberbescheinigung erstattet die Kasse nichts.
Praxisfälle: Was bewilligt wurde und was nicht
Die folgenden Beispiele sind typisiert und zeigen, wie eine Pflegekasse einen Antrag aufteilt. Die Preise sind Beispielwerte; tatsächliche Kosten schwanken je nach Region und Zustand der Wohnung deutlich.
Fall 1: Frau Arnold, 79, Pflegegrad 2, Kniearthrose
Frau Arnold kommt nicht mehr sicher über den Wannenrand. Beantragt werden ein Umbau der Wanne zur bodengleichen Dusche, zwei Haltegriffe, das Verlegen der Waschmaschine in den Keller, damit vor der Dusche Platz entsteht, sowie ein neuer Anstrich des Bades.
| Posten | Kosten | Einordnung |
|---|---|---|
| Bodengleiche Dusche inklusive Fliesen im Duschbereich | 6.100 € | Zuschuss |
| Zwei Haltegriffe mit Montage | 380 € | Zuschuss |
| Waschmaschinenanschluss verlegen | 420 € | Zuschuss |
| Bad neu streichen | 350 € | selbst zahlen |
| Duschhocker | 60 € | Krankenkasse, 6 € Zuzahlung |
| Zuschuss Pflegekasse | 4.180 € von 6.900 € förderfähigen Kosten | |
| Eigenanteil | 2.720 € + 350 € Anstrich + 6 € Zuzahlung = 3.076 € | |
Fall 2: Ehepaar Brandt, beide pflegebedürftig
Herr Brandt (Pflegegrad 3, Parkinson) und Frau Brandt (Pflegegrad 2, Herzinsuffizienz) wohnen im eigenen Haus, das Schlafzimmer liegt im Obergeschoss. Beide können die kurvige Treppe nicht mehr sicher gehen. Ein Sitzlift kostet 11.800 €. Weil der Lift beiden dient, kann jede Person einen eigenen Zuschuss geltend machen: 2 × 4.180 € = 8.360 €. Der Eigenanteil sinkt auf 3.440 €. Welche Einstufung bei Parkinson typisch ist, lesen Sie unter Pflegegrad bei Parkinson; wie beide Partner zu Hause versorgt werden können, zeigt der Ratgeber 24-Stunden-Pflege für Ehepaare.
Fall 3: Herr Claßen, 84, Pflegegrad 3, Demenz mit Weglauftendenz
Die Tochter pflegt ihren Vater im eigenen Haus. Er verlässt nachts das Haus und ist mehrfach auf der Treppe gestürzt. Beantragt werden eine Treppenschutztür, eine zusätzliche Sicherung der Haustür, ein zweiter Handlauf und eine automatische Herdabschaltung.
Bewilligt werden Schutztür, Türsicherung und Handlauf für zusammen 1.450 €, gestützt auf das BSG-Urteil vom 30.10.2001 zu Sicherungstüren. Die Herdabschaltung lehnt die Kasse als Brandschutzmaßnahme ab; die Familie bezahlt sie mit 290 € selbst. Der nicht genutzte Rest von 2.730 € steht später nur für Reparaturen an den bewilligten Einbauten zur Verfügung, nicht für neue Umbauwünsche. Wie eine Betreuungskraft in solchen Situationen entlasten kann, erklärt der Beitrag 24-Stunden-Pflege bei Demenz.
Fall 4: Frau Dietz, 76, erst Pflegegrad 1, dann Pflegegrad 3
Erster Antrag: Bei Pflegegrad 1 stolpert Frau Dietz über Türschwellen und braucht an der Treppe Halt. Ihr Sohn trägt drei Schwellen ab und montiert einen zweiten Handlauf. Erstattet werden Material für 540 € und nachgewiesene Fahrtkosten von 85 €, zusammen 625 €. Seine Arbeitszeit bleibt unberücksichtigt.
Zweiter Antrag, zwei Jahre später: Nach einem Schlaganfall wird Frau Dietz in Pflegegrad 3 eingestuft und nutzt zeitweise einen Rollstuhl. Die Pflegekasse bewilligt als neue Maßnahme eine bodengleiche Dusche und eine Türverbreiterung für 8.200 €, bezuschusst mit erneut 4.180 €. Was nach einem Schlaganfall außerdem wichtig ist, lesen Sie unter Pflegegrad nach Schlaganfall.
Grenzfälle aus der Rechtsprechung im Überblick
Wer die Urteile kennt, kann im Antrag oder im Widerspruch gezielt argumentieren. Die wichtigsten Entscheidungen des Bundessozialgerichts und der Sozialgerichte zu § 40 Abs. 4 SGB XI:
| Gericht, Datum, Aktenzeichen | Thema | Ergebnis |
|---|---|---|
| BSG, 03.11.1999, B 3 P 3/99 R | Bezug zur Pflege | Maßnahmen müssen sich nicht auf einzelne Pflegeverrichtungen beschränken |
| BSG, 28.06.2001, B 3 P 3/00 R | Gegensprechanlage | förderfähig |
| BSG, 22.08.2001, B 3 P 13/00 R | Behindertengerechte Möbel | nicht förderfähig |
| BSG, 30.10.2001, B 3 P 3/01 R | Sicherungstüren bei Demenz | förderfähig |
| BSG, 13.05.2004, B 3 P 5/03 R | Personenaufzug | förderfähig |
| BSG, 19.04.2007, B 3 P 8/06 R | Zweiter Zuschuss nach Umzug | möglich |
| BSG, 17.07.2008, B 3 P 12/07 R | Gartenzugang | für Erwachsene nicht, für Kinder unter Umständen förderfähig |
| BSG, 12.08.2009, B 3 P 4/08 R | Deckenlifter | Hilfsmittel, keine Wohnumfeldmaßnahme |
| BSG, 25.11.2015, B 3 P 3/14 R | Duschumbau, „erhebliche“ Erleichterung | förderfähig |
| BSG, 25.01.2017, B 3 P 4/16 R | Reparatur und Wartung | nur aus dem Restbetrag |
| SG Stuttgart, 08.02.2022, S 19 P 2557/21 | Klimaanlage | nicht förderfähig |
| BSG, 30.11.2023, B 3 P 5/22 R | Kabellose Video-Türöffnung | Hilfsmittel der Krankenkasse |
Aus dem Urteil von 2023 folgt noch ein zweiter Punkt: Die Entschädigung von 70 € je angefangener Woche bei verspäteter Entscheidung gilt nur für die Feststellung des Pflegegrads, nicht für Anträge auf Wohnumfeldverbesserung. Hier schützt stattdessen die Frist aus § 40 Abs. 7 SGB XI: Entscheidet die Pflegekasse nicht innerhalb von drei Wochen, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes fünf Wochen, und teilt sie keinen hinreichenden Grund mit, gilt die Leistung als genehmigt.
Antrag und Finanzierung in fünf Sätzen
Stellen Sie den Antrag formlos und nachweisbar bei der Pflegekasse, bevor Sie einen Auftrag erteilen, und legen Sie zwei bis drei Kostenvoranschläge sowie eine kurze pflegerische Begründung bei. Bündeln Sie alle zum jetzigen Zeitpunkt nötigen Anpassungen in einem Antrag. Beantragen Sie Hilfsmittel wie Badewannenlift oder Duschhocker parallel bei der Krankenkasse. Kosten über 4.180 € lassen sich über den KfW-Kredit 159 finanzieren und steuerlich geltend machen; der KfW-Zuschuss 455-B ist seit Ende Juli 2026 für neue Anträge geschlossen. Mieterinnen und Mieter haben nach § 554 BGB Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters, Wohnungseigentümer nach § 20 WEG auf die Gestattung durch die Gemeinschaft.
Den vollständigen Ablauf mit Fristen, Widerspruch, Steuerregeln und Kumulierungsverbot finden Sie im Glossareintrag Wohnraumanpassung, eine Musterbegründung im Ratgeber Wohnungsanpassung bei Pflegegrad, weitere Förderprogramme in der Übersicht zu Zuschüssen und Förderung und die Rechte in der Mietwohnung im Beitrag barrierefreier Umbau in der Mietwohnung. Kostenlose, neutrale Beratung vor Ort vermitteln die über 250 Wohnberatungsstellen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung.
Umbau und 24-Stunden-Betreuung: Was die Wohnung für die Betreuung braucht
Eine barrierefreie Wohnung ist oft die Voraussetzung dafür, dass Pflege zu Hause dauerhaft gelingt. Sie hat aber Grenzen: Eine bodengleiche Dusche hilft nicht beim Waschen, ein Treppenlift nicht beim nächtlichen Toilettengang, eine Sicherungstür ersetzt keine Begleitung bei Demenz. Hier setzt eine 24-Stunden-Betreuung an. PflegeHeimat vermittelt Betreuungskräfte, die im Haushalt leben und bei Körperpflege, Mobilität, Haushalt und Tagesstruktur unterstützen.
Beide Ansätze greifen ineinander:
- Umbauten entlasten die Betreuungskraft. Wer nicht mehr in die Badewanne heben muss, arbeitet sicherer und rückenschonender. Das senkt auch das Risiko von Ausfällen.
- Die Betreuung überbrückt die Bauzeit. Zwischen Antrag, Bewilligung und fertigem Bad vergehen oft Wochen bis Monate. Eine Betreuungskraft lässt sich häufig schneller organisieren.
- Das Zimmer für die Betreuungskraft gehört nicht zum Katalog der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, weil es nicht die Wohnsituation der pflegebedürftigen Person selbst anpasst. Planen Sie es aus eigenen Mitteln ein. Was es braucht, erklären die Ratgeber zu den räumlichen Voraussetzungen und zur Unterbringung der Betreuungskraft.
- Medizinische Aufgaben bleiben beim Pflegedienst. Behandlungspflege wie Wundversorgung oder Injektionen übernimmt ein ambulanter Pflegedienst auf ärztliche Verordnung, bezahlt von der Krankenkasse nach § 37 SGB V. Was eine Betreuungskraft leisten darf, lesen Sie unter Leistungen und Grenzen der 24-Stunden-Pflege.
Der Zuschuss für den Umbau lässt sich mit allen laufenden Leistungen kombinieren und schmälert sie nicht. Zur Finanzierung der Betreuung tragen unter anderem das Pflegegeld von 347 € (Pflegegrad 2) bis 990 € (Pflegegrad 5) im Monat und der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bei. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat ist nur für anerkannte Entlastungsangebote einsetzbar. Welche Gesamtkosten realistisch sind, zeigt unser Beitrag Was kostet die 24-Stunden-Pflege 2026?, wie sich die Leistungen kombinieren lassen, der Ratgeber häusliche Pflege finanzieren.
Häufig gestellte Fragen zu Beispielen wohnumfeldverbessernder Maßnahmen
Welche Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gibt es?
Typische Beispiele sind Treppenlift, Umbau der Badewanne zur bodengleichen Dusche, Türverbreiterung, Schwellenabbau, fest installierte Rampen, unterfahrbarer Waschtisch, höheres WC, fest montierte Haltegriffe, Personenaufzug, Gegensprechanlage, Sicherungstüren bei Demenz sowie der Umzug in eine barrierefreie Wohnung. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € je Maßnahme.
Wie oft kann man wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?
So oft, wie sich die Pflegesituation wesentlich verändert oder ein Umzug ansteht. Alle Anpassungen, die zum selben Zeitpunkt nötig sind, gelten jedoch als eine Maßnahme mit höchstens 4.180 €, auch wenn sie in mehreren Schritten umgesetzt werden. Reparaturen lösen keinen neuen Zuschuss aus.
Wird eine Klimaanlage als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezahlt?
In der Regel nicht. Das Sozialgericht Stuttgart hat eine Klimaanlage als üblichen Gebrauchsgegenstand eingestuft, der nicht speziell für Menschen mit Behinderung bestimmt ist (Urteil vom 08.02.2022, Az. S 19 P 2557/21). Auch Heizung, Dämmung und Schallschutz sind vom Zuschuss ausgeschlossen.
Zahlt die Pflegekasse auch bei Eigenleistung durch Angehörige?
Ja, aber nur die tatsächlichen Aufwendungen: Material, Leihgebühren, Genehmigungskosten sowie nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall der Helfenden. Die eigene Arbeitszeit ohne Verdienstausfall wird nicht vergütet. Auch bei Eigenleistung muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden.
Ab welchem Pflegegrad gibt es den Zuschuss?
Ab Pflegegrad 1, und zwar in voller Höhe von bis zu 4.180 € je Maßnahme. Der Pflegegrad bestimmt nicht die Summe, entscheidend ist, ob die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder die Selbstständigkeit wiederherstellt.
Ist ein Badewannenlift eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme?
Nein. Ein Badewannenlift ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse nach § 33 SGB V und wird auf ärztliche Verordnung bezahlt. Das gilt auch für Duschhocker, Toilettensitzerhöhung und Toilettenstuhl. Diese Hilfsmittel verbrauchen den Umbauzuschuss nicht.
Zählt ein Treppenlift als wohnumfeldverbessernde Maßnahme?
Ja. Treppenlifte, Plattformlifte, Hublifte und Personenaufzüge sind fest mit dem Gebäude verbunden und gehören zu den klassischen Wohnumfeldmaßnahmen. Weil sie meist mehr als 4.180 € kosten, lohnt sich die Prüfung, ob mehrere Pflegebedürftige im Haushalt jeweils einen eigenen Zuschuss geltend machen können.
Werden Möbel oder ein Aufstehsessel bezuschusst?
Nein. Das Bundessozialgericht hat behindertengerechte Möbel und Einrichtungsgegenstände ausgeschlossen (Urteil vom 22.08.2001, Az. B 3 P 13/00 R). Förderfähig kann dagegen vorhandenes Mobiliar sein, das individuell für die Pflegesituation umgebaut wird, etwa ein unterfahrbar gemachter Küchenschrank.
Ist ein Hausnotruf eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme?
Nein, ein Hausnotruf ist ein technisches Pflegehilfsmittel. Die Pflegekasse zahlt dafür seit April 2026 bis zu 27 € im Monat, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die pflegebedürftige Person allein lebt oder im Notfall sonst niemand zuverlässig Hilfe holen kann.
Bekommen Ehepaare den Zuschuss doppelt?
Ja, wenn beide einen Pflegegrad haben und die Maßnahme beiden dient. Dann kann jede Person bis zu 4.180 € geltend machen, bei vier oder mehr Anspruchsberechtigten in einer Wohnung höchstens 16.720 € je Maßnahme.
Wird ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung bezahlt?
Ja. Ein Umzug in eine Wohnung, die besser zur Pflegesituation passt, gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme; die Umzugskosten sind förderfähig. Umzug und gleichzeitige Anpassungen zusammen sind auf 4.180 € begrenzt. Für spätere Anpassungen der neuen Wohnung ist ein neuer Zuschuss möglich.
Was zahlt die Pflegekasse bei Demenz?
Förderfähig sind vor allem Maßnahmen gegen Weglaufen und Stürze, etwa Sicherungstüren, Treppenschutztüren, Türsicherungen und Kontrastmarkierungen an Treppen. Eine automatische Herdabschaltung gilt dagegen als Brandschutz und wird nicht bezuschusst.
Fazit: Mit dem richtigen Katalog mehr aus 4.180 € machen
Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist einer der wertvollsten Bausteine der Pflegeversicherung, wird aber oft falsch eingesetzt. Wer weiß, welche Umbauten förderfähig sind, welche Ausstattung ausgeschlossen ist und welche Hilfsmittel über eine andere Stelle laufen, kann den Betrag gezielt einsetzen und zusätzlich Leistungen der Krankenkasse nutzen. Entscheidend sind drei Regeln: alles gleichzeitig Nötige gemeinsam beantragen, erst nach dem Antrag bauen und Veränderungen der Pflegesituation dokumentieren, um später einen neuen Zuschuss zu erhalten.
Wenn Umbauten an ihre Grenzen stoßen, weil die Pflege mehr Menschen braucht als Technik, kann eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause die Lücke schließen. Einen Überblick über alle Bereiche einer altersgerechten Wohnung gibt unsere Checkliste Barrierefreiheit, die geltenden Maße erklärt der Ratgeber zu den DIN-Normen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Gesetze im Internet: § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Bundessozialgericht: Urteil vom 30.11.2023, B 3 P 5/22 R
- GKV-Spitzenverband und Verbände der Pflegekassen: Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI, Abschnitt zu § 40 SGB XI
- Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung: Verzeichnis der Wohnberatungsstellen
- Förderdatenbank des Bundes: KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder bautechnische Beratung im Einzelfall. Die Einordnung der Beispiele beruht auf dem Gemeinsamen Rundschreiben der Pflegekassen und der zitierten Rechtsprechung; ob eine Maßnahme bezuschusst wird, entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Kosten sind Beispielwerte und können regional stark abweichen. Förderbedingungen, insbesondere der KfW, können sich kurzfristig ändern. PflegeHeimat vermittelt Betreuungskräfte und ist weder Pflegekasse noch Handwerks- oder Beratungsbetrieb für Wohnungsanpassung. Stand: September 2026.
