Das Wichtigste in Kürze
- Eine Agentur vermittelt nicht nur Personal, sondern verantwortet Bedarfsanalyse, Matching, Vertragsgestaltung, Turnuswechsel und Vertretung. Woran Sie erkennen, ob diese Leistungen tatsächlich erbracht werden, steht weiter unten.
- Das Entsendemodell ist der Standard: Die Betreuungskraft bleibt bei einem Unternehmen im Herkunftsland angestellt. Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag und werden nicht Arbeitgeber.
- Die A1-Bescheinigung ist personenbezogen und befristet – sie muss vor Anreise und bei jedem Turnuswechsel neu vorliegen.
- Es gibt keine staatliche Qualitätsprüfung für Vermittlungsagenturen. Seit 2021 existiert mit der DIN SPEC 33454 immerhin ein Branchenstandard als Prüfmaßstab.
- Kosten 2026: 2.400 bis 3.900 Euro monatlich je nach Qualifikation, plus 150 bis 250 Euro Verpflegung und Nebenkosten. Angebote unter 2.400 Euro sind bei legaler Kalkulation kaum darstellbar.
- Behandlungspflege bleibt außen vor: Injektionen, Wundversorgung und das Stellen von Medikamenten sind einem Pflegedienst vorbehalten – finanziert über die Krankenkasse.
Was eine Vermittlungsagentur tatsächlich leistet
Belastbare Zahlen zum Markt gibt es nicht, weil er zu einem erheblichen Teil unreguliert ist. Fachverbände und Wissenschaft schätzen, dass zwischen 300.000 und 500.000 Betreuungskräfte gleichzeitig in deutschen Haushalten leben – nur etwa ein Viertel davon wird über Agenturen vermittelt. Zum Vergleich: Ende 2023 waren laut Statistischem Bundesamt rund 5,69 Millionen Menschen pflegebedürftig, etwa 86 Prozent davon zu Hause versorgt.
Der Begriff „Vermittlung“ führt dabei in die Irre. Eine Agentur, die nur Kontakte herstellt, ist keine Agentur, sondern ein Adressbuch. Was tatsächlich zu leisten ist, umfasst sechs Bereiche – und für jeden davon nennen wir das nachprüfbare Merkmal.
Wie Sie einen Anbieter systematisch prüfen, erklärt der Ratgeber Seriöse Anbieter erkennen; den Auswahlprozess Schritt für Schritt beschreibt Die passende Betreuung finden. Grundlagen zum Modell: Grundlagen der 24-Stunden-Pflege.
Die sechs Kernleistungen – und woran Sie sie erkennen
| Leistung | Was dazugehört | Nachprüfbares Merkmal |
|---|---|---|
| Bedarfsanalyse | Pflegegrad, Hilfebedarf, nächtliche Einsätze, Behandlungspflege, Wohnsituation, Sprachanforderung | Das Erstgespräch dauert 45 bis 90 Minuten und fragt nach dem nächtlichen Bedarf |
| Matching | Auswahl passender Kandidatinnen, nicht der nächstverfügbaren | Zwei bis fünf Profile mit geprüftem Sprachniveau |
| Rechtliche Abwicklung | Entsendevertrag, A1, Meldepflichten, Versicherung | A1-Kopie vor Anreise, Betriebshaftpflicht nachgewiesen |
| Einsatzorganisation | Anreise, Einarbeitung, Turnuswechsel mit Übergabe | Fester Turnusplan, Übergabetag eingeplant |
| Vertretung | Ersatz bei Krankheit, Kündigung, familiärem Notfall | Frist und Kosten schriftlich zugesichert |
| Laufende Begleitung | Ansprechperson, Konfliktvermittlung, Anpassung bei Bedarfsänderung | Benannte Person mit Namen und Durchwahl |
Die rechte Spalte ist der eigentliche Prüfmaßstab. Alle Anbieter beschreiben die mittlere Spalte ähnlich – Unterschiede zeigen sich erst an den nachprüfbaren Merkmalen.
Die rechtlichen Modelle
| Modell | Arbeitgeber | Ihre Rolle | Hauptrisiko |
|---|---|---|---|
| Entsendemodell | Unternehmen im Herkunftsland | Auftraggeber eines Dienstleistungsvertrags | Fehlende A1, Scheinentsendung |
| Direktanstellung | Sie selbst | Arbeitgeber mit allen Pflichten | Meldepflichten, Lohnfortzahlung, Ausfallhaftung |
| Selbstständige Kraft | Niemand | Auftraggeber | Scheinselbstständigkeit – die Haftung trifft Sie |
Das Entsendemodell im Detail
Die Betreuungskraft ist bei einem Unternehmen im Herkunftsland – meist Polen, Rumänien oder Bulgarien – angestellt und wird befristet nach Deutschland entsandt. Rechtsgrundlage für die Sozialversicherung sind die europäischen Koordinierungsverordnungen (VO (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009); für Arbeitsbedingungen und Mindestlohn gelten die Entsenderichtlinie und das deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
Fünf Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
- Gültige A1-Bescheinigung für jede eingesetzte Kraft – personenbezogen und befristet, deshalb bei jedem Turnuswechsel neu vorzulegen
- Tatsächliche Geschäftstätigkeit des entsendenden Unternehmens im Herkunftsland – eine reine Briefkastenfirma erfüllt die Voraussetzungen einer Entsendung nicht
- Entsendedauer von grundsätzlich höchstens 24 Monaten
- Deutscher Mindestlohn von 13,90 Euro seit Januar 2026, ab Januar 2027 14,60 Euro (Statistisches Bundesamt) – einschließlich vergütungspflichtiger Bereitschaftszeiten nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.06.2021 (Az. 5 AZR 505/20), siehe Legal Tribune Online
- Meldung der Entsendung nach § 18 AEntG bei der Zollverwaltung durch das entsendende Unternehmen – nicht zu verwechseln mit einer Gewerbeanmeldung in Deutschland, die für eine echte Entsendung nicht erforderlich ist
Prüfungen führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls durch; eine Übersicht der Pflichten veröffentlicht die Zollverwaltung. Details zum Modell: 24-Stunden-Pflege aus Polen.
Warum „selbstständig“ fast nie trägt
Wer im Haushalt lebt, sich nach dem Tagesablauf der Familie richtet, deren Räume und Arbeitsmittel nutzt und nur einen Auftraggeber hat, erfüllt praktisch alle Merkmale einer abhängigen Beschäftigung – unabhängig vom Vertragstext.
Die Folgen treffen den Auftraggeber: Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV gilt das gezahlte Entgelt bei illegaler Beschäftigung als Nettolohn und wird hochgerechnet; darauf werden sämtliche Beiträge erhoben. Beitragsansprüche verjähren nach vier Jahren, bei Vorsatz erst nach 30. Hinzu kommt eine mögliche Strafbarkeit nach § 266a StGB. Verbindliche Klarheit schafft nur ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV.
Zur Direktanstellung: Eine Minijob-Anmeldung scheidet aus – die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich, was rund 43 Arbeitsstunden entspricht. Ausführlich: Pflegekraft privat einstellen und 24-Stunden-Pflege ohne Agentur.
Qualitätsstandards: Was es gibt und was nicht
Hier ist eine Klarstellung nötig, die viele Ratgeber schuldig bleiben: Für Vermittlungsagenturen existiert keine staatliche Qualitätsprüfung. Anders als ambulante Pflegedienste, die eine Zulassung nach § 72 SGB XI benötigen und vom Medizinischen Dienst geprüft werden, braucht niemand eine besondere Erlaubnis, um eine Vermittlungsagentur zu gründen.
Die DIN SPEC 33454
Seit 2021 gibt es immerhin einen einheitlichen Branchenstandard: die DIN SPEC 33454 – Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen durch im Haushalt wohnende Betreuungskräfte aus dem Ausland. Sie formuliert Anforderungen an Vermittler, Dienstleistungserbringer und Betreuungskräfte, unter anderem zu Transparenz, Personalauswahl, Vertragsgestaltung und der Rolle des Vermittlers während des gesamten Einsatzes.
Hintergründe zur Entstehung veröffentlicht der Verbraucherrat des DIN.
Zur ehrlichen Einordnung: Eine DIN SPEC ist kein Gesetz, keine Zulassungsvoraussetzung und wird nicht behördlich überwacht. Sie ist aber ein brauchbarer Prüfmaßstab. Die aussagekräftigste Frage an einen Anbieter lautet deshalb nicht „Sind Sie zertifiziert?“, sondern: Orientieren Sie sich an der DIN SPEC 33454 – und woran zeigt sich das im Vertrag?
Verbandsmitgliedschaften und Siegel
Mitgliedschaften in Branchenverbänden und private Prüfsiegel sind positive Indizien, aber kein Qualitätsnachweis. Sie sagen etwas über die Selbstverpflichtung eines Anbieters aus, nichts über die tatsächliche Betreuungsqualität im Einzelfall. Prüfen Sie im Zweifel, wer hinter einem Siegel steht und welche Kriterien geprüft wurden.
Onlinebewertungen
Gekaufte Bewertungen sind in diesem Marktsegment verbreitet. Nutzen Sie sie als Hinweis, nicht als Beleg. Aussagekräftiger sind persönliche Empfehlungen, ein neutrales Beratungsgespräch bei einem Pflegestützpunkt oder der Verbraucherzentrale – und Ihr eigener Eindruck aus dem Erstgespräch.
Der Ablauf Schritt für Schritt
Phase 1: Bedarfsanalyse (Tag 1 bis 3)
Ein belastbares Erstgespräch dauert 45 bis 90 Minuten und klärt vier Bereiche: gesundheitliche Situation einschließlich nächtlichem Hilfebedarf, Wohnsituation, Sprachanforderungen und Aufgabenverteilung.
Das entscheidende Signal: Wer Ihnen ein Angebot macht, ohne nach der Häufigkeit nächtlicher Einsätze zu fragen, hat den kritischen Punkt nicht erfasst. Er bestimmt, ob eine Kraft überhaupt ausreicht.
Phase 2: Angebot und Vertrag (Tag 4 bis 8)
Ein belastbares Angebot weist alle Positionen einzeln aus: monatliche Pauschale, Vermittlungsgebühr, Reisekosten je Wechsel – und ausdrücklich, was nicht enthalten ist.
Im Vertrag müssen Vollarbeitszeit, Bereitschafts- oder Rufbereitschaftsregelung, Pausen und freie Tage beziffert sein. Auffällig sind lange Mindestlaufzeiten, automatische Verlängerung ohne Widerspruchsmöglichkeit und Klauseln, die Behandlungspflege durch die Betreuungskraft vorsehen. Worauf es ankommt: Der 24-Stunden-Pflegevertrag. Zur Beendigung: 24-Stunden-Pflege kündigen.
Phase 3: Auswahl (Tag 8 bis 14)
Erwarten Sie zwei bis fünf Profile mit Berufserfahrung, Qualifikationen, Sprachniveau samt Angabe, wie es geprüft wurde, sowie Führerschein, Raucherstatus und Erfahrung mit Haustieren.
Führen Sie ein Video- oder Telefongespräch. Zehn Minuten sagen mehr über das tatsächliche Sprachniveau als jede Einstufung im Profil.
Phase 4: Anreise und Einarbeitung (ab Tag 15)
- Tag 1: Persönlicher Empfang, Hausführung, Zimmerübergabe, gemeinsame Mahlzeit – keine Aufgabenflut
- Tag 2 bis 3: Tagesablauf gemeinsam durchgehen, Abläufe zeigen statt erklären
- Tag 4 bis 7: Ein Angehöriger bleibt erreichbar, greift aber nur bei Bedarf ein
- Nach 14 Tagen: Erstes strukturiertes Feedbackgespräch mit allen Beteiligten
Legen Sie eine Willkommensmappe an mit Tagesablauf, Medikamentenplan, Arzt- und Notfallkontakten, Gerätebedienung, WLAN-Zugang und biografischen Hinweisen. Sie spart bei jedem Turnuswechsel mehrere Tage. Praktische Hilfen: Zusammenleben mit einer Betreuungskraft und Betreuungsalltag und Tagesablauf.
Phase 5: Turnuswechsel und laufende Begleitung
Marktüblich sind Turnusse von vier bis zwölf Wochen, meist acht bis zehn. Kürzere Zyklen erhöhen Reise- und Einarbeitungsaufwand, längere die Belastung der Kraft und damit das Ausfallrisiko.
Was eine gute Agentur hier leistet: Turnusplan mit Vorlauf, nach Möglichkeit ein Übergabetag mit beiden Kräften, Weitergabe der Dokumentation und ein Anruf in den ersten Tagen nach dem Wechsel. Siehe Betreuungskraft wechseln und Was passiert bei Krankheit oder Urlaub.
Muss es schnell gehen: 24-Stunden-Pflege in 48 bis 72 Stunden organisieren.
Was vermittelte Betreuungskräfte leisten dürfen
Zulässig
- Grundpflege: Körperpflege, An- und Auskleiden, Inkontinenzversorgung, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Mobilisation und Begleitung bei Bewegungsübungen
- Hauswirtschaft: Einkauf, Kochen, Reinigung, Wäsche
- Soziale Betreuung und Begleitung zu Terminen – siehe aktivierende Pflege
- Reichen bereits gestellter Medikamente und Erinnerung an die Einnahme
Nicht zulässig
- Injektionen – auch kein Insulin, auch nicht nach Einweisung
- Wundversorgung und Verbandwechsel
- Katheter- und Stomaversorgung, Sondenernährung
- Das Stellen von Medikamenten
- Anlegen medizinischer Kompressionsstrümpfe
- Pflegefachliche Bewertung des Pflegebedarfs
Zur Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle: Das reine Messen mit einem Haushaltsgerät ist unproblematisch. Die ärztlich verordnete Kontrolle mit fachlicher Bewertung und Konsequenz für die Medikation ist dagegen Behandlungspflege.
Wichtige Klarstellung: Auch eine im Herkunftsland examinierte Pflegekraft darf Behandlungspflege in Deutschland nur erbringen, wenn ihre Berufsqualifikation hier förmlich anerkannt ist und sie in einem entsprechenden Beschäftigungsverhältnis steht. Ein ausländisches Diplom allein genügt nicht.
Die gute Nachricht: Behandlungspflege nach § 37 SGB V trägt die Krankenkasse – sie verursacht kaum Mehrkosten und kürzt das Pflegegeld nicht. Details: Behandlungspflege, Grundpflege und 24-Stunden-Pflege vs. ambulanter Dienst.
Der arbeitsrechtliche Rahmen
- Höchstens acht Stunden werktäglich, verlängerbar auf zehn bei Ausgleich über sechs Monate
- Mindestens elf Stunden zusammenhängende Ruhezeit
- Ruhepausen von 30 beziehungsweise 45 Minuten
- Bereitschaftsdienst mit vorgegebenem Aufenthaltsort zählt vollständig als Arbeitszeit; nur Rufbereitschaft mit frei wählbarem Aufenthaltsort gilt als Ruhezeit
- Mindestens 15 freie Sonntage im Jahr
- Ein eigenes, abschließbares Zimmer nach § 618 Abs. 2 BGB – Praxisstandard 10 bis 12 Quadratmeter mit Fenster, Heizung und stabilem WLAN
Realistisch sind damit acht bis zehn Stunden aktive Betreuung täglich, nicht 24. Ausführlich: Arbeitszeit und Ruhezeiten und räumliche Voraussetzungen.
Kosten und Finanzierung 2026
Preisrahmen
| Qualifikation und Sprachniveau | Pauschale / Monat |
|---|---|
| Basisbetreuung, Deutsch A1–A2 | 2.400 – 2.800 € |
| Qualifizierte Betreuung, Deutsch B1 | 2.800 – 3.400 € |
| Spezialisierte Betreuung, Demenzerfahrung | 3.300 – 3.900 € |
| Zwei Kräfte im Wechsel | 5.200 – 7.500 € |
Zusätzlich einzuplanen: Vermittlungsgebühr einmalig 200 bis 600 Euro, An- und Abreise 60 bis 180 Euro je Turnuswechsel sowie Verpflegung und Nebenkosten von 150 bis 250 Euro monatlich. Letztere sind nicht in der Pauschale enthalten – der Haushalt stellt Kost und Logis zusätzlich – und nicht auf den Mindestlohn anrechenbar.
Marktbeobachtung Stand Juli 2026. Ausführlich: Was kostet die 24-Stunden-Pflege 2026 und Kosten einer polnischen Pflegekraft. Wer eine deutschsprachige Kraft sucht: deutsche 24-Stunden-Pflegekräfte – bei Direktanstellung ab etwa 4.200 Euro monatlich; ein Entsendemodell gibt es dafür nicht.
Der Preistest
Rechnen Sie nach: Bei 13,90 Euro Mindestlohn und 40 Wochenstunden entstehen allein rund 2.400 Euro Bruttolohn – vor Sozialabgaben, Reisekosten und Vermittlungsaufwand. Angebote unter 2.400 Euro sind bei legaler Kalkulation kaum darstellbar und gehen in aller Regel zulasten der Betreuungskraft. Nachforderungen können den Auftraggeber erreichen.
Leistungen der Pflegekasse
Grundlage ist die offizielle Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums 2026.
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld / Monat | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung / Monat | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag / Monat | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Gemeinsamer Jahresbetrag | – | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
Vier Regeln, die seriöse Anbieter von sich aus erklären:
- Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung – nur Entlastungsbetrag, Hilfsmittelpauschale und Wohnumfeldzuschuss.
- Das Pflegegeld ist frei verwendbar und kann vollständig für die Betreuungskraft eingesetzt werden.
- Die Pflegesachleistung nicht. Sie setzt einen nach § 72 SGB XI zugelassenen Pflegedienst voraus. Wird zusätzlich ein Dienst für Grundpflege eingesetzt, greift die Kombinationsleistung – der genutzte Prozentsatz mindert das Pflegegeld.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind zusammengeführt in einem Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro nach § 42a SGB XI. Die früher genannten 1.612 und 1.774 Euro sowie die Umwidmungsregelung sind überholt. Siehe Verhinderungspflege 2026.
Vollständige Übersicht: Pflegegrade und Leistungen und Kostenübernahme durch die Pflegekasse.
Steuer und Sozialamt
§ 35a EStG: 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro Steuerermäßigung jährlich – also rund 333 Euro monatlich. Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung; Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Bei zusammen lebenden Ehegatten wird der Höchstbetrag nur einmal gewährt. Details: 24-Stunden-Pflege von der Steuer absetzen.
Hilfe zur Pflege nach SGB XII: Geschützt bleiben 10.000 Euro Barvermögen je Person und ein angemessenes selbstbewohntes Haus; Kinder werden erst ab 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen herangezogen. Wichtig: Sozialhilfe wird nicht rückwirkend gezahlt – melden Sie den Bedarf sofort. Nach § 13 SGB XII kann der Träger zudem auf eine zumutbare stationäre Lösung verweisen, wenn die häusliche Versorgung unverhältnismäßig teurer wäre. Siehe Kostenübernahme durch das Sozialamt und Elternunterhalt 2026.
Drei Fallbeispiele – durchgerechnet
Alle Beispiele sind anonymisiert und in den Details verändert.
Fall 1: Pflegegrad 3, fortgeschrittene Demenz
82-jährige Frau, allein lebend, vergisst Mahlzeiten, verlässt nachts gelegentlich die Wohnung. Die Tochter arbeitet Vollzeit und wohnt 30 Kilometer entfernt. Vermittelt wird eine Kraft mit Demenzerfahrung und Deutschniveau B1.
| Position | Betrag / Monat |
|---|---|
| Betreuungspauschale inklusive Nebenkosten | – 3.650 € |
| Pflegegeld Pflegegrad 3 | + 599 € |
| Entlastungsbetrag | + 131 € |
| Steuerermäßigung § 35a EStG | + ca. 333 € |
| Gemeinsamer Jahresbetrag, anteilig | + bis zu 295 € |
| Eigenanteil | ca. 2.292 – 3.051 € |
Was die Agentur hier leisten muss: gezielte Auswahl nach Demenzerfahrung, nicht nach Verfügbarkeit – und eine ehrliche Aussage dazu, dass bei drei oder mehr nächtlichen Einsätzen eine Kraft nicht mehr ausreicht. Siehe 24-Stunden-Pflege bei Demenz und Weglauftendenz und nächtliche Unruhe.
Fall 2: Ehepaar mit Pflegegrad 2 und Pflegegrad 1
Er: Halbseitenlähmung nach Schlaganfall, Pflegegrad 2. Sie: Diabetes und Herzbeschwerden, Pflegegrad 1. Beide möchten zusammenbleiben.
| Position | Betrag / Monat |
|---|---|
| Betreuungspauschale inklusive Nebenkosten | – 3.150 € |
| Pflegegeld Pflegegrad 2 | + 347 € |
| Entlastungsbetrag 2 × 131 € | + 262 € |
| Steuerermäßigung § 35a EStG (einmal je Haushalt) | + ca. 333 € |
| Gemeinsamer Jahresbetrag Pflegegrad 2, anteilig | + bis zu 295 € |
| Eigenanteil | ca. 1.913 – 2.803 € |
Der Prüfpunkt: Bei Pflegegrad 1 fließt kein Pflegegeld. Ein seriöser Anbieter weist darauf hin, statt mit einer Gesamtsumme zu rechnen, die es nicht gibt. Siehe 24-Stunden-Pflege für 2 Personen.
Fall 3: Pflegegrad 3 nach Oberschenkelhalsbruch
71-jähriger Mann, nach Reha zurück nach Hause. Ein Pflegedienst kommt zweimal wöchentlich für die Wundversorgung – das ist Behandlungspflege.
| Position | Betrag / Monat |
|---|---|
| Betreuungspauschale inklusive Nebenkosten | – 2.950 € |
| Wundversorgung durch den Pflegedienst | über die Krankenkasse |
| Pflegegeld Pflegegrad 3 in voller Höhe | + 599 € |
| Entlastungsbetrag | + 131 € |
| Steuerermäßigung § 35a EStG | + ca. 333 € |
| Gemeinsamer Jahresbetrag, anteilig | + bis zu 295 € |
| Eigenanteil | ca. 1.592 – 2.351 € |
Der entscheidende Punkt: Weil der Pflegedienst ausschließlich Behandlungspflege nach § 37 SGB V erbringt, läuft das über die Krankenkasse – das Pflegegeld bleibt in voller Höhe erhalten. Viele Vergleichsrechnungen ziehen an dieser Stelle fälschlich Pflegesachleistung ab und stellen die häusliche Versorgung teurer dar, als sie ist.
Sieben typische Reibungspunkte
1. Sprachniveau weicht vom Profil ab
Selbstauskünfte fallen häufig zu positiv aus. Vorbeugen: Videogespräch vor der Zusage. Wenn es passiert: zwei bis drei Wochen Zeit geben, wichtige Informationen schriftlich hinterlegen – bei grundlegender Verständigungsschwierigkeit Wechsel anfordern. Siehe Sprachbarriere überwinden.
2. Unklare Aufgabenverteilung
Der häufigste Konfliktauslöser. Ist die Kraft für den ganzen Haushalt zuständig oder für den Bereich der pflegebedürftigen Person? Kocht sie für Besuch mit? Vorbeugen: schriftlicher Aufgabenkatalog vor Anreise.
3. Überforderung durch nächtliche Einsätze
Ein bis zwei Einsätze pro Nacht sind über Rufbereitschaft abbildbar. Ab drei regelmäßig liegt Bereitschaftsdienst vor – dann trägt das Modell mit einer Kraft nicht mehr. Vorbeugen: nächtlichen Bedarf vor Vertragsabschluss zwei Wochen protokollieren.
4. Fehlende Vertretungsregelung
Turnuswechsel, Krankheit und Kündigung gehören zum Normalbetrieb. Vorbeugen: Frist und Kosten für die Ersatzstellung schriftlich zusichern lassen; einen Pflegedienst als Rückfallebene einplanen – siehe Ersatzbetreuung organisieren.
5. Häufiger Personalwechsel
Kontinuität ist der wichtigste Qualitätsfaktor, besonders bei Demenz. Vorbeugen: nach festen Zweier- oder Dreierteams fragen und eine Willkommensmappe führen, die jeder Wechsel weitergibt.
6. Unterschiedliche Vorstellungen im Alltag
Sauberkeit, Essgewohnheiten, Nähe und Distanz – hier prallen Erwartungen aufeinander. Vorbeugen: Hausabsprache zu Mahlzeiten, Besuch, Gemeinschaftsräumen und Ruhezeiten schriftlich festhalten. Die Agentur sollte bei Konflikten als neutrale Instanz vermitteln.
7. Zu späte Kommunikation von Problemen
Kleine Unstimmigkeiten wachsen sich aus, wenn niemand sie anspricht. Vorbeugen: fester wöchentlicher Kurzaustausch mit gleichbleibenden Themen, erstes Feedbackgespräch nach 14 Tagen.
Grenzen: Wann die Vermittlung nicht die Antwort ist
Ein seriöser Anbieter sagt Ihnen, wann sein eigenes Angebot nicht passt:
- Täglich umfangreiche Behandlungspflege – dann ist ein ambulanter Pflegedienst der Kern, die Betreuungskraft die Ergänzung
- Beatmung oder Trachealkanüle – außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V, ärztlich verordnet und von der Krankenkasse getragen
- Palliative Situation – spezialisierte ambulante Palliativversorgung nach § 37b SGB V plus ambulanter Hospizdienst, beides ohne private Kosten
- Mehrfacher nächtlicher Hilfebedarf – zwei Kräfte, Nachtdienst oder stationäre Versorgung
- Ausgeprägte Aggressivität – siehe Aggression und Abwehrverhalten bei Demenz
- Kein separates Zimmer – dann kommen stundenweise Betreuung, Tagespflege oder eine ambulant betreute Wohngemeinschaft in Betracht
- Sehr geringer Bedarf bei Pflegegrad 1 – eine Live-in-Betreuung ist hier überdimensioniert
Ein ehrlicher Gesamtvergleich: 24-Stunden-Pflege als Alternative zum Pflegeheim.
Unabhängige Beratung: Die Beratungsdatenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege listet nicht-kommerzielle Angebote nach Postleitzahl. Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums berät kostenfrei und anonym. Zusätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI; Verbraucherzentralen prüfen Verträge gegen geringe Gebühr.
Fazit
Die Vermittlung von Pflegekräften ist eine Dienstleistung mit klar benennbarem Inhalt – und genau daran sollten Sie sie messen. Drei Punkte:
- Prüfen Sie die Leistung, nicht die Beschreibung. A1 vor Anreise, bezifferte Arbeitszeit im Vertrag, Ersatzstellung mit Frist, benannte Ansprechperson – diese vier Punkte trennen Agenturen von Adressbüchern.
- Rechnen Sie den Preis nach. Unter 2.400 Euro ist legal kaum darstellbar, und Nachforderungen erreichen den Auftraggeber.
- Achten Sie darauf, ob Grenzen benannt werden. Ein Anbieter, der Ihnen sagt, was seine Betreuungskraft nicht darf und wann eine Kraft nicht ausreicht, ist der verlässlichere.
Nehmen Sie sich die zwei bis vier Wochen, die eine gute Auswahl braucht. Zeitdruck ist in diesem Markt fast immer ein Verkaufsinstrument.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland legal?
Ja, wenn sie über das Entsendemodell erfolgt. Voraussetzung sind eine gültige A1-Bescheinigung für jede eingesetzte Kraft, ein entsendendes Unternehmen mit tatsächlicher Geschäftstätigkeit im Herkunftsland, die Einhaltung des deutschen Mindestlohns von 13,90 Euro einschließlich Bereitschaftszeiten und die Meldung der Entsendung nach § 18 AEntG bei der Zollverwaltung.
Wie oft muss die A1-Bescheinigung vorgelegt werden?
Bei jedem Turnuswechsel. Sie ist personenbezogen und befristet – eine Bescheinigung für die vorherige Kraft nützt Ihnen nichts. Lassen Sie sich vor jeder Anreise eine Kopie geben und bewahren Sie sie auf; sie ist Ihr Nachweis bei einer Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Gibt es eine staatliche Qualitätsprüfung für Vermittlungsagenturen?
Nein. Anders als ambulante Pflegedienste, die eine Zulassung nach § 72 SGB XI benötigen und vom Medizinischen Dienst geprüft werden, unterliegen Vermittlungsagenturen keiner behördlichen Kontrolle. Seit 2021 existiert mit der DIN SPEC 33454 ein Branchenstandard, an dem Sie einen Anbieter messen können – ein Gesetz ist er aber nicht.
Wie lange dauert die Vermittlung?
In der Regel zwei bis vier Wochen von der Anfrage bis zur Anreise. Bei speziellen Anforderungen wie gutem Deutsch plus Demenzerfahrung kann es länger dauern. Im Notfall vermitteln erfahrene Anbieter innerhalb von 48 bis 72 Stunden eine Übergangskraft, dann allerdings mit deutlich weniger Auswahl.
Was kostet die Vermittlung insgesamt?
Monatlich 2.400 bis 3.900 Euro je nach Qualifikation, plus 150 bis 250 Euro Verpflegung und Nebenkosten sowie anteilige Reisekosten von 60 bis 180 Euro je Turnuswechsel. Eine einmalige Vermittlungsgebühr von 200 bis 600 Euro kann hinzukommen. Nach Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Steuerermäßigung bleibt ein Eigenanteil von typischerweise 1.600 bis 3.100 Euro.
Muss ich als Auftraggeber Sozialabgaben zahlen?
Beim Entsendemodell nicht. Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag und werden nicht Arbeitgeber; die Betreuungskraft ist im Herkunftsland versichert. Bei einer Direktanstellung dagegen tragen Sie sämtliche Arbeitgeberpflichten einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen von rund 21 bis 23 Prozent, Lohnfortzahlung und Urlaubsanspruch.
Darf die vermittelte Betreuungskraft medizinische Aufgaben übernehmen?
Nein. Injektionen einschließlich Insulin, Wundversorgung, das Stellen von Medikamenten sowie Katheter- und Stomaversorgung sind Behandlungspflege nach § 37 SGB V und einem ambulanten Pflegedienst vorbehalten. Auch eine im Herkunftsland examinierte Kraft braucht dafür die förmliche Anerkennung ihrer Qualifikation in Deutschland. Zulässig ist das Reichen bereits gestellter Medikamente.
Was passiert, wenn die Chemie nicht stimmt?
Ein Wechsel ist normal und kein Scheitern. Suchen Sie zuerst das direkte Gespräch, schalten Sie dann die Agentur als neutrale Instanz ein. Klären Sie die Wechselbedingungen und eventuelle Kosten bereits vor Vertragsabschluss und teilen Sie konkret mit, was nicht passt – sonst wiederholt sich das Problem.
Wie oft wechselt die Betreuungskraft?
Marktüblich alle vier bis zwölf Wochen, meist acht bis zehn. Kürzere Turnusse erhöhen Reise- und Einarbeitungsaufwand, längere die Belastung der Kraft und damit das Ausfallrisiko. Ideal ist ein Übergabetag mit beiden Kräften; feste Zweier- oder Dreierteams schaffen zusätzlich Kontinuität.
Was gilt bei plötzlichem Ausfall?
Seriöse Anbieter sichern eine Ersatzstellung vertraglich mit Frist zu – lassen Sie sich Frist und mögliche Zusatzkosten schriftlich bestätigen. Zusätzliche Kosten lassen sich häufig über die Verhinderungspflege aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro erstatten. Ein Pflegedienst als Rückfallebene ist die verlässlichste Absicherung.
Kann die Betreuungskraft auch für andere Familienmitglieder arbeiten?
Sie ist für die pflegebedürftige Person und deren unmittelbares Umfeld zuständig. Bei einem Ehepaar mit beiderseitigem Betreuungsbedarf wird das bei der Vermittlung berücksichtigt und im Preis abgebildet. Erwartungen an Haushaltsführung für weitere Personen gehören nicht zum Leistungsumfang – klären Sie den Aufgabenbereich vorab schriftlich.
Welche Deutschkenntnisse sind nötig?
Mindestens B1, sobald Arztgespräche, Medikamentenanweisungen oder Notfallkommunikation anfallen – bei Demenz besonders wichtig. A2 reicht für Haushalt und Grundpflege bei stabiler Lage. Fragen Sie nach, wie das Niveau geprüft wurde, und führen Sie ein Videogespräch. Ein höheres Sprachniveau schlägt sich mit 300 bis 500 Euro monatlich im Preis nieder.
Welche Unterlagen sollte ich mir zeigen lassen?
A1-Bescheinigung für jede eingesetzte Kraft, Nachweis der Betriebshaftpflicht mit Deckungssumme, vollständiges Impressum mit Handelsregistereintrag sowie den Namen des entsendenden Unternehmens mit Sitz und Registernummer. Seriöse Anbieter legen diese Unterlagen unaufgefordert vor.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 – Koordinierung der sozialen Sicherheit, A1-Bescheinigung
- Arbeitnehmer-Entsendegesetz, insbesondere § 18 AEntG – Meldepflicht; § 1 MiLoG
- § 7a SGB IV – Statusfeststellung; § 8 SGB IV – Geringfügigkeitsgrenze; § 14 Abs. 2 SGB IV; § 266a StGB
- §§ 3, 4, 5, 9 bis 11 ArbZG; §§ 618, 619 BGB
- §§ 7a, 36, 37, 38, 42a, 45b, 72 SGB XI; § 37 SGB V; § 37b SGB V; § 37c SGB V
- §§ 33, 35a EStG; §§ 13, 61 ff., 90 SGB XII
- DIN SPEC 33454 (2021) – Vermittlung von im Haushalt wohnenden Betreuungskräften aus dem Ausland
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2021, Az. 5 AZR 505/20
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026
- Statistisches Bundesamt: Pflegestatistik 2023, Mindestlöhne in der EU 2026; Zollverwaltung
Redaktioneller Hinweis: Dieser Ratgeber wurde von der Redaktion PflegeHeimat24 erstellt und zuletzt im Juli 2026 auf Aktualität geprüft. Alle Rechts- und Leistungsangaben entsprechen dem Rechtsstand Juli 2026. Die Fallbeispiele sind anonymisierte Modellrechnungen; Preise variieren regional, verbindlich ist immer das individuelle Angebot. PflegeHeimat24 ist eine Vermittlungsagentur und nicht Arbeitgeberin der vermittelten Betreuungskräfte – die in diesem Beitrag genannten Prüfkriterien gelten ausdrücklich auch für uns. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung; für Vertragsprüfungen wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt.
