Pflegestufe oder Pflegegrad: Was ist der Unterschied?

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Inhaltsübersicht

„Meine Mutter hat Pflegestufe 2“ – diesen Satz hören Pflegeberaterinnen und Pflegeberater bis heute regelmäßig. Pflegestufen gibt es allerdings seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr. Seitdem gelten fünf Pflegegrade, und der Wechsel war weit mehr als eine neue Bezeichnung: Geändert hat sich, was gemessen wird, wie gemessen wird und wer davon profitiert.

Dieser Ratgeber erklärt den Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad, zeigt, wie die alten Pflegestufen 2017 automatisch in Pflegegrade übergeleitet wurden, und beantwortet die Fragen, die sich daraus bis heute ergeben: Welchem Pflegegrad entspricht Pflegestufe 2 oder 3? Gilt ein alter Bescheid noch? Warum gibt es keine Zeitaufwand-Tabelle mehr? Und was bedeutet der Bestandsschutz für Menschen, die schon vor 2017 pflegebedürftig waren?

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. Januar 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr, sondern fünf Pflegegrade (Zweites Pflegestärkungsgesetz).
  • Pflegestufen richteten sich nach dem Zeitaufwand für Grundpflege und Haushalt in Minuten. Pflegegrade richten sich nach dem Grad der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen.
  • Wer 2016 eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch und ohne neue Begutachtung übergeleitet: ohne eingeschränkte Alltagskompetenz einen Grad höher (z. B. Pflegestufe II → Pflegegrad 3), mit eingeschränkter Alltagskompetenz zwei Grade höher (z. B. Pflegestufe II → Pflegegrad 4).
  • Für übergeleitete Personen gilt Bestandsschutz: Der Pflegegrad darf nur entfallen, wenn überhaupt keine Pflegebedürftigkeit mehr festgestellt wird.
  • Einen „Pflegestufe-Bescheid“ neu umstellen lassen müssen Sie nicht. Eine neue Begutachtung ist nur nötig, wenn Sie wegen einer Verschlechterung einen höheren Pflegegrad beantragen.

Pflegestufe und Pflegegrad: Der Unterschied auf einen Blick

Kriterium Pflegestufe (1995 bis 2016) Pflegegrad (seit 2017)
Rechtsgrundlage SGB XI in der Fassung bis 31.12.2016 §§ 14, 15 SGB XI in der Fassung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes
Anzahl der Stufen Pflegestufe I, II, III; zusätzlich „Pflegestufe 0“ und Härtefall Pflegegrad 1 bis 5
Was wird gemessen? Zeitaufwand einer Laienpflegeperson für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in Minuten Grad der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten in sechs Modulen
Maßstab Was andere für die Person tun müssen Was die Person noch selbst kann
Demenz und psychische Erkrankungen Kaum im Zeitwert abgebildet; ergänzend „eingeschränkte Alltagskompetenz“ Eigene Module für Kognition, Kommunikation und Verhalten
Ergebnis der Begutachtung Minutenwerte je Tag Gewichteter Gesamtpunktwert von 0 bis 100
Einstieg in die Pflegeversicherung Pflegestufe I ab 90 Minuten täglich Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten, also schon bei geringen Beeinträchtigungen

Das alte System: Wie Pflegestufen ermittelt wurden

Mit Einführung der Pflegeversicherung 1995 wurden drei Pflegestufen geschaffen. Der Medizinische Dienst schätzte ab, wie viel Zeit eine nicht ausgebildete Pflegeperson täglich für Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und hauswirtschaftliche Versorgung benötigt. Die Voraussetzungen lauteten (Rechtslage bis 31.12.2016):

Pflegestufe Zeitaufwand pro Tag (Wochendurchschnitt) Davon Grundpflege Häufigkeit der Hilfe
Pflegestufe I – erheblich pflegebedürftig mindestens 90 Minuten mehr als 45 Minuten mindestens einmal täglich bei mindestens zwei Verrichtungen
Pflegestufe II – schwerpflegebedürftig mindestens 3 Stunden mindestens 2 Stunden mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten
Pflegestufe III – schwerstpflegebedürftig mindestens 5 Stunden mindestens 4 Stunden täglich rund um die Uhr, auch nachts

Zusätzlich gab es zwei Sonderfälle:

  • „Pflegestufe 0“: Diese Bezeichnung stand nicht im Gesetz. Gemeint waren Menschen mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“, meist wegen Demenz, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung, die den Zeitaufwand für Pflegestufe I nicht erreichten. Sie erhielten ab 2013 bzw. 2015 eingeschränkte Leistungen.
  • Härtefall: Bei außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand in Pflegestufe III, zum Beispiel bei Grundpflege von mindestens sechs Stunden täglich, davon mindestens dreimal nachts, gab es höhere Sachleistungen.

Warum das System ersetzt wurde

Der Minutenwert maß vor allem körperliche Verrichtungen. Wer sich noch selbst waschen konnte, aber ständig beaufsichtigt werden musste, weil er die Herdplatte vergaß oder nachts die Wohnung verließ, erreichte oft keine Pflegestufe. Die „eingeschränkte Alltagskompetenz“ wurde deshalb nachträglich angebaut, blieb aber ein Zusatz zum eigentlichen System. Ein vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzter Expertenbeirat empfahl daher einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft trat.

Das neue System: Wie Pflegegrade ermittelt werden

Heute fragt der Medizinische Dienst nicht mehr „Wie lange dauert die Hilfe?“, sondern „Wie selbstständig ist die Person?“. Grundlage ist das Begutachtungsinstrument nach § 15 SGB XI, oft auch Neues Begutachtungsassessment (NBA) genannt. Es bewertet sechs Module mit unterschiedlicher Gewichtung:

Modul Gewichtung
1 – Mobilität 10 %
2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten / 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen zusammen 15 % (es zählt der höhere Wert)
4 – Selbstversorgung 40 %
5 – Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 %
6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 %

Aus den gewichteten Punkten ergibt sich ein Gesamtwert zwischen 0 und 100. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 bei 27, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 Punkten. Wie die Punkte im Einzelnen berechnet werden, zeigt unser Beitrag zum NBA-Punktesystem; den Ablauf der Begutachtung erklärt der Ratgeber zur MDK-Begutachtung.

Warum es keine „Zeitaufwand-Tabelle“ für Pflegegrade gibt

Viele suchen nach einer Tabelle, die angibt, wie viele Minuten Pflege für Pflegegrad 2 oder 3 nötig sind. Eine solche Tabelle gibt es nicht, weil Minuten seit 2017 keine Rolle mehr spielen. Tabellen im Internet, die Minutenwerte für Pflegegrade nennen, übertragen meist die alten Pflegestufen-Werte auf das neue System und sind falsch. Maßgeblich ist allein der Punktwert. Entscheidend ist also nicht, dass das Waschen 30 Minuten dauert, sondern ob die Person es selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig oder gar nicht mehr kann.

Wer vom neuen System besonders profitiert

  • Menschen mit Demenz: Orientierung, Gedächtnis und Verhalten fließen über eigene Module direkt in den Pflegegrad ein. Mehr dazu im Beitrag Demenz und Pflegegrad.
  • Menschen mit geringen Einschränkungen: Pflegegrad 1 erfasst Personen, die im alten System gar keine Leistungen erhalten hätten.
  • Menschen mit hohem Behandlungsaufwand: Medikamente, Wundversorgung oder Therapietermine werden in Modul 5 bewertet.

Die Überleitung 2017: Welche Pflegestufe wurde zu welchem Pflegegrad?

Wer am 31. Dezember 2016 eine Pflegestufe hatte, musste nichts beantragen. Die Pflegekassen haben alle Pflegebedürftigen zum 1. Januar 2017 von Amts wegen und ohne neue Begutachtung in einen Pflegegrad übergeleitet und darüber einen Bescheid verschickt (§ 140 SGB XI). Dabei galten zwei Regeln:

  • Einfacher Stufensprung: Personen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen erhielten den nächsthöheren Grad.
  • Doppelter Stufensprung: Personen mit festgestellter eingeschränkter Alltagskompetenz erhielten zwei Grade mehr.
Pflegestufe bis 2016 Pflegegrad ab 2017 Pflegegeld 2016 Pflegegeld 2017 Pflegegeld 2026
„Pflegestufe 0“ (eingeschränkte Alltagskompetenz) Pflegegrad 2 123 € 316 € 347 €
Pflegestufe I Pflegegrad 2 244 € 316 € 347 €
Pflegestufe I mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 3 316 € 545 € 599 €
Pflegestufe II Pflegegrad 3 458 € 545 € 599 €
Pflegestufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 4 545 € 728 € 800 €
Pflegestufe III Pflegegrad 4 728 € 728 € 800 €
Pflegestufe III mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 5 728 € 901 € 990 €
Pflegestufe III Härtefall Pflegegrad 5 728 € 901 € 990 €

Die Tabelle beantwortet auch die häufigen Fragen „Pflegestufe 2 – wie viel Geld heute?“ und „Pflegestufe 3 – wie viel Geld?“: Eine frühere Pflegestufe II entspricht heute Pflegegrad 3 (599 Euro Pflegegeld) oder, bei eingeschränkter Alltagskompetenz, Pflegegrad 4 (800 Euro). Eine frühere Pflegestufe III entspricht Pflegegrad 4 oder 5. Die aktuellen Leistungen je Grad finden Sie im Glossar zum Pflegegeld und zur Pflegesachleistung.

Bestandsschutz: Niemand sollte durch die Umstellung verlieren

Der Gesetzgeber hat die Überleitung mit einem umfassenden Besitzstandsschutz abgesichert (§ 141 SGB XI):

  • Wer 2017 nach dem neuen Recht niedrigere Leistungen erhalten hätte als 2016, bekam die Differenz als Zuschlag weiter.
  • Der übergeleitete Pflegegrad bleibt auch dann bestehen, wenn eine spätere Begutachtung einen niedrigeren Grad ergibt. Eine Herabstufung ist nur möglich, wenn überhaupt keine Pflegebedürftigkeit mehr festgestellt wird.
  • Eine Höherstufung ist jederzeit möglich.

Beispiel: Herr B. wurde 2017 von Pflegestufe II in Pflegegrad 3 übergeleitet. Ergibt eine Begutachtung heute nur Pflegegrad 2, behält er Pflegegrad 3. Wird dagegen gar keine Pflegebedürftigkeit mehr festgestellt, entfällt der Anspruch. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass dieser Schutz besonders für Kinder und Jugendliche, die 2017 übergeleitet wurden, erhebliche Bedeutung haben kann.

Pflegestufe auf alten Unterlagen: Was heute gilt

Alte Bescheide

Ein Bescheid über eine Pflegestufe aus der Zeit vor 2017 ist nicht einfach „wertlos“. Er ist die Grundlage für die Überleitung. Den aktuellen Pflegegrad weist jedoch der Überleitungsbescheid aus dem Winter 2016/2017 oder ein späterer Bescheid aus. Finden Sie nur noch den alten Pflegestufen-Bescheid, fragen Sie bei der Pflegekasse nach dem aktuellen Pflegegrad und lassen Sie sich eine Bestätigung schicken. Eine neue Begutachtung ist dafür nicht erforderlich.

Formulare, Verträge und Steuererklärung

Fragen Formulare oder Software noch nach der „Pflegestufe“, tragen Sie den aktuellen Pflegegrad ein und legen Sie den neuesten Bescheid bei. Für den Pflege-Pauschbetrag in der Steuererklärung ist seit 2021 ausdrücklich der Pflegegrad maßgeblich: 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5. Ältere Verträge mit Pflegediensten, die noch auf Pflegestufen verweisen, sollten angepasst werden; im Zweifel hilft die Pflegeberatung der Kasse.

Pflegehilfsmittel

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel hängt nicht von einer bestimmten Stufe oder einem bestimmten Grad ab, sondern von einem anerkannten Pflegegrad und der Notwendigkeit im Einzelfall. Was sich hier seit der Umstellung geändert hat, beschreibt unser Beitrag Pflegehilfsmittel nach Pflegestufe.

Schwerbehinderung ist etwas anderes

Pflegestufe bzw. Pflegegrad werden oft mit dem Grad der Behinderung (GdB) verwechselt. Beide Systeme sind unabhängig voneinander: Der Pflegegrad wird von der Pflegekasse festgestellt, der GdB vom Versorgungsamt. Wie sie zusammenhängen, erklärt unser Beitrag Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad.

Praxisbeispiele

Die folgenden Beispiele sind typische, anonymisierte Konstellationen.

Beispiel 1: Der alte Bescheid im Schrank

Frau Müller, heute 87 Jahre, erhielt 2015 Pflegestufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Beim Sortieren der Unterlagen fand ihre Tochter nur diesen Bescheid und befürchtete, die Leistungen seien ungültig. Ein Anruf bei der Pflegekasse klärte die Lage: Frau Müller war zum 1. Januar 2017 automatisch in Pflegegrad 4 übergeleitet worden und erhält seitdem die Leistungen dieses Grades. Da sich ihre Demenz inzwischen deutlich verschlechtert hat, stellte die Tochter einen Antrag auf Höherstufung. Ein Risiko, Pflegegrad 4 zu verlieren, bestand dank Bestandsschutz nicht.

Beispiel 2: Pflegestufe I ohne Demenz

Herr Schmidt hatte 2016 wegen Arthrose Pflegestufe I und wurde in Pflegegrad 2 übergeleitet. Sein Pflegegeld stieg dadurch von 244 auf 316 Euro, inzwischen beträgt es 347 Euro. Bei einer späteren Begutachtung nach einer Hüftoperation wurde nur noch Pflegegrad 1 errechnet. Wegen des Bestandsschutzes blieb es bei Pflegegrad 2.

Beispiel 3: Erstmals pflegebedürftig nach 2017

Frau Weber war vor 2017 nie pflegebedürftig. Ihre Tochter las in einem älteren Internetartikel, dass für die „Pflegestufe“ 90 Minuten Hilfe täglich nötig seien, und hielt einen Antrag für aussichtslos. Tatsächlich zählen heute keine Minuten mehr. Nach der Begutachtung erhielt Frau Weber wegen Orientierungsproblemen und Hilfebedarf beim Duschen Pflegegrad 2. Wie Sie einen Antrag stellen, erklärt unser Beitrag Pflegegrad beantragen.

Häufige Missverständnisse

  • „Pflegestufe 2 ist heute Pflegegrad 2.“ Falsch. Eine übergeleitete Pflegestufe II wurde zu Pflegegrad 3 oder 4.
  • „Alte Pflegestufen-Bescheide müssen neu begutachtet werden.“ Falsch. Die Überleitung erfolgte automatisch; eine Begutachtung ist nur bei einem Antrag auf Höherstufung nötig.
  • „Eine neue Begutachtung kann meinen übergeleiteten Pflegegrad senken.“ In aller Regel falsch. Durch den Bestandsschutz ist eine Herabstufung nur möglich, wenn gar keine Pflegebedürftigkeit mehr vorliegt.
  • „Pflegegrad 1 entspricht der alten Pflegestufe 0.“ Falsch. „Pflegestufe 0“ wurde zu Pflegegrad 2 übergeleitet. Pflegegrad 1 ist eine neue Stufe für Menschen mit geringen Beeinträchtigungen.
  • „Für Pflegegrad 3 braucht man drei Stunden Pflege am Tag.“ Falsch. Stundenwerte gehören zum alten System. Maßgeblich sind heute Punkte.

Häufige Fragen zu Pflegestufe und Pflegegrad

Gibt es die Pflegestufe noch?

Nein. Seit dem 1. Januar 2017 gibt es ausschließlich Pflegegrade. Der Begriff „Pflegestufe“ wird umgangssprachlich noch verwendet, hat rechtlich aber keine Bedeutung mehr für neue Anträge.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad?

Pflegestufen richteten sich nach dem täglichen Zeitaufwand für Grundpflege und Haushalt. Pflegegrade richten sich nach der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen, einschließlich kognitiver und psychischer Einschränkungen. Statt drei Stufen gibt es fünf Grade.

Welchem Pflegegrad entspricht Pflegestufe 2?

Pflegestufe II wurde 2017 in Pflegegrad 3 übergeleitet, bei eingeschränkter Alltagskompetenz in Pflegegrad 4. Das Pflegegeld beträgt 2026 dafür 599 bzw. 800 Euro monatlich.

Welchem Pflegegrad entspricht Pflegestufe 3?

Pflegestufe III wurde in Pflegegrad 4 übergeleitet. Bei eingeschränkter Alltagskompetenz oder als Härtefall erfolgte die Überleitung in Pflegegrad 5.

Was war Pflegestufe 0?

So wurde umgangssprachlich die Situation von Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz bezeichnet, die den Zeitaufwand für Pflegestufe I nicht erreichten. Sie wurden 2017 automatisch in Pflegegrad 2 übergeleitet.

Muss ich meine alte Pflegestufe umstellen lassen?

Nein. Die Pflegekassen haben alle Pflegestufen zum 1. Januar 2017 von Amts wegen und ohne neue Begutachtung in Pflegegrade übergeleitet. Finden Sie den Überleitungsbescheid nicht mehr, genügt eine Nachfrage bei der Pflegekasse.

Kann mein übergeleiteter Pflegegrad herabgestuft werden?

Nur, wenn überhaupt keine Pflegebedürftigkeit mehr festgestellt wird. Ergibt eine neue Begutachtung lediglich einen niedrigeren Pflegegrad, bleibt der übergeleitete Grad wegen des Bestandsschutzes nach § 141 SGB XI erhalten.

Gibt es eine Zeitaufwand-Tabelle für Pflegegrade?

Nein. Seit 2017 werden keine Pflegeminuten mehr ermittelt. Der Pflegegrad ergibt sich aus einem Punktwert zwischen 0 und 100, der die Selbstständigkeit in sechs Modulen abbildet.

Warum sprechen viele noch von Pflegestufe?

Der Begriff war über 20 Jahre im Gebrauch und ist vielen vertraut. Außerdem sind zahlreiche ältere Texte im Internet nie aktualisiert worden. Achten Sie bei Informationen deshalb immer auf das Veröffentlichungsdatum.

Ist Pflegegrad dasselbe wie Grad der Behinderung?

Nein. Der Pflegegrad wird von der Pflegekasse nach dem SGB XI festgestellt, der Grad der Behinderung vom Versorgungsamt nach dem SGB IX. Die beiden Einstufungen sind unabhängig voneinander.

Fazit: Pflegegrad statt Pflegestufe – mehr als ein neuer Name

Die Frage „Pflegestufe oder Pflegegrad?“ ist rechtlich klar beantwortet: Seit 2017 gelten ausschließlich Pflegegrade. Der eigentliche Unterschied liegt im Maßstab. Statt Minuten für körperliche Verrichtungen zu zählen, bewertet das heutige System, wie selbstständig ein Mensch in allen wichtigen Lebensbereichen ist. Davon profitieren vor allem Menschen mit Demenz und mit geringen Einschränkungen.

Wer bereits vor 2017 eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch übergeleitet und ist durch den Bestandsschutz vor Verschlechterungen geschützt. Alte Unterlagen müssen Sie daher nicht „umstellen“ lassen. Hat sich der Gesundheitszustand verschlechtert, ist ein Antrag auf Höherstufung der richtige Weg, und wenn Sie überlegen, wie die Versorgung zu Hause mit dem heutigen Pflegegrad gelingen kann, etwa mit einer 24-Stunden-Betreuung durch eine vermittelte Betreuungskraft, beraten wir Sie gerne unverbindlich.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Historische Beträge beziehen sich auf die Rechtslage 2016 bzw. 2017, aktuelle Beträge auf den Stand September 2026. Stand: September 2026

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