Bis zu 919,60 Euro im Monat: So viel können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuungsgruppen einsetzen, ohne dass ein Pflegedienst diesen Betrag abrechnet. Möglich macht das der Umwandlungsanspruch Pflege nach § 45a Abs. 4 SGB XI. Er erlaubt es, bis zu 40 Prozent der nicht genutzten Pflegesachleistung für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag zu verwenden.
Umgangssprachlich ist oft davon die Rede, man könne „Pflegesachleistung in Entlastungsbetrag umwandeln“. Das ist verständlich, aber ungenau: Der Umwandlungsanspruch ist eine eigene Leistung neben dem Entlastungsbetrag von 131 Euro, er wird nicht bar ausgezahlt und er kürzt das Pflegegeld anteilig. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer Anspruch hat, welche Beträge 2026 gelten, für welche Hilfen Sie das Geld nutzen dürfen, wann sich die Umwandlung der Pflegesachleistung rechnet und wo die häufigsten Irrtümer liegen. Fünf durchgerechnete Beispiele zeigen die Wirkung auf Ihr Pflegegeld.
Das Wichtigste in Kürze
- Rechtsgrundlage ist § 45a Abs. 4 SGB XI; Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 in häuslicher Pflege.
- Umwandelbar sind bis zu 40 % des monatlichen Sachleistungsbetrags: 318,40 € (PG 2), 598,80 € (PG 3), 743,60 € (PG 4), 919,60 € (PG 5).
- Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern als Kostenerstattung für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gewährt.
- Die Umwandlung gilt als in Anspruch genommene Sachleistung: Das Pflegegeld sinkt um denselben Prozentsatz.
- Der Entlastungsbetrag von 131 € besteht unabhängig davon und sollte zuerst genutzt werden, weil er das Pflegegeld nicht kürzt.
- Angehörige und live-in Betreuungskräfte können in aller Regel nicht über den Umwandlungsanspruch bezahlt werden.
Was ist der Umwandlungsanspruch in der Pflege?
Der Umwandlungsanspruch, auch Umwidmung der Pflegesachleistung genannt, wurde mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz eingeführt und ist in § 45a Abs. 4 SGB XI geregelt. Er baut auf der ambulanten Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI auf. Diese steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 monatlich als Budget für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst zur Verfügung.
Viele Familien schöpfen dieses Budget nicht aus, weil sie die Pflege überwiegend selbst übernehmen oder den Pflegedienst nur wenige Male pro Woche brauchen. Der nicht genutzte Teil verfällt normalerweise oder wird über die Kombinationsleistung als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. Der Umwandlungsanspruch eröffnet einen dritten Weg: Bis zu 40 Prozent des Budgets können Sie für Hilfen im Alltag einsetzen, die kein Pflegedienst erbringen muss, etwa eine Haushaltshilfe, eine Alltagsbegleitung oder eine Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz.
Wichtig ist das Prinzip der Kostenerstattung: Sie nehmen ein anerkanntes Angebot in Anspruch, der Anbieter stellt eine Rechnung, und die Pflegekasse erstattet die Kosten bis zur Höchstgrenze oder rechnet direkt mit dem Anbieter ab. Eine freie Barauszahlung gibt es nicht.
Umwandlungsanspruch und Entlastungsbetrag: der Unterschied
| Kriterium | Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4 SGB XI) |
|---|---|---|
| Höhe 2026 | 131 € im Monat, für alle Pflegegrade gleich | bis 40 % der Sachleistung: 318,40 € bis 919,60 € |
| Ab Pflegegrad | 1 | 2 |
| Auswirkung auf das Pflegegeld | keine Kürzung | anteilige Kürzung |
| Ansparen | bis 30. Juni des Folgejahres möglich | nicht möglich, gilt je Kalendermonat |
| Verwendung | anerkannte Alltagsangebote, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, bestimmte Pflegedienstleistungen | nur anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag |
| Auszahlung | Kostenerstattung, keine Barauszahlung | Kostenerstattung, keine Barauszahlung |
Beide Ansprüche bestehen nebeneinander und können gleichzeitig genutzt werden. Details zur Abrechnung des Entlastungsbetrags finden Sie in unserem Ratgeber Entlastungsbetrag beantragen.
Wer hat Anspruch auf den Umwandlungsanspruch?
Die Voraussetzungen sind überschaubar:
- Pflegegrad 2 bis 5: Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistung und damit nichts umzuwandeln; hier steht nur der Entlastungsbetrag zur Verfügung.
- Häusliche Pflege: Wer vollstationär im Pflegeheim lebt, kann den Umwandlungsanspruch nicht nutzen.
- Freies Sachleistungsbudget: Umgewandelt werden kann nur, was im jeweiligen Monat nicht bereits vom Pflegedienst verbraucht wurde.
- Anerkanntes Angebot: Der Anbieter muss nach dem Recht Ihres Bundeslandes als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt sein.
Anders als oft behauptet, spielt es keine Rolle, ob Sie bisher Pflegesachleistung, Pflegegeld oder die Kombinationsleistung beziehen. Auch reine Pflegegeldbezieher können den Umwandlungsanspruch nutzen; das Pflegegeld wird dann im Rahmen der Kombinationsleistung anteilig gekürzt. Ein vorheriger Wechsel der Leistungsart ist nicht nötig. Gesetzlich wie privat Pflegeversicherte haben denselben Anspruch.
Beträge 2026: So viel können Sie umwandeln
Die Obergrenze liegt bei 40 Prozent des Sachleistungshöchstbetrags Ihres Pflegegrads. Die Beträge gelten seit 1. Januar 2025 und bleiben 2026 unverändert.
| Pflegegrad | Pflegesachleistung pro Monat | Max. Umwandlung (40 %) | Pflegegeld ohne Umwandlung | Pflegegeld bei voller Umwandlung (60 %) |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 796 € | 318,40 € | 347 € | 208,20 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € | 598,80 € | 599 € | 359,40 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € | 743,60 € | 800 € | 480,00 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € | 919,60 € | 990 € | 594,00 € |
Die letzte Spalte gilt für den Fall, dass kein Pflegedienst tätig ist und der volle Umwandlungsbetrag genutzt wird. Rechnet zusätzlich ein Pflegedienst ab, sinkt das Pflegegeld weiter. Die Beträge sind Höchstwerte: Erstattet wird nur, was Sie tatsächlich für anerkannte Angebote ausgegeben haben.
Wie der Umwandlungsanspruch Ihr Pflegegeld beeinflusst
Der entscheidende Punkt, den viele Ratgeber verschweigen: Der umgewandelte Betrag wird so behandelt, als hätten Sie in dieser Höhe Pflegesachleistung bezogen. Nach der Logik der Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) sinkt Ihr Pflegegeld deshalb um denselben Prozentsatz, den Sie vom Sachleistungsbudget nutzen.
Da das Pflegegeld meist im Voraus gezahlt wird, die Kostenerstattung aber erst nachträglich erfolgt, verrechnet die Pflegekasse zu viel gezahltes Pflegegeld mit dem Erstattungsbetrag. Diese Verrechnung ist in § 45a Abs. 4 SGB XI ausdrücklich vorgesehen. Rechnen Sie also nicht damit, beide Beträge vollständig zu erhalten.
Trotzdem kann sich die Umwandlung lohnen, denn 40 Prozent der Sachleistung sind deutlich mehr als 40 Prozent des Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 3 stehen 598,80 Euro Alltagshilfe einer Pflegegeldkürzung von 239,60 Euro gegenüber. Der Haken: Die 598,80 Euro sind zweckgebunden und fließen an den Anbieter, das Pflegegeld dagegen steht frei zur Verfügung, zum Beispiel als Anerkennung für pflegende Angehörige. Wer keine zusätzliche Alltagshilfe braucht, verliert durch die Umwandlung also frei verfügbares Geld.
Die sinnvolle Reihenfolge der Budgets
- Entlastungsbetrag (131 €): kürzt das Pflegegeld nicht und kann angespart werden. Immer zuerst einsetzen.
- Stundenweise Verhinderungspflege: Aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € lässt sich eine Ersatzbetreuung finanzieren. Dauert die Verhinderung weniger als acht Stunden am Tag, wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Verhinderungspflege.
- Umwandlungsanspruch: erst dann, wenn der tatsächliche Bedarf an Alltagshilfe über diese Töpfe hinausgeht.
Wofür Sie den Umwandlungsbetrag einsetzen dürfen
Erstattungsfähig sind ausschließlich Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI, die nach Landesrecht anerkannt sind. Das Gesetz unterscheidet drei Gruppen:
- Betreuungsangebote: Betreuungsgruppen, zum Beispiel für Menschen mit Demenz, Einzelbetreuung zu Hause, Besuchsdienste.
- Angebote zur Entlastung von Pflegenden: etwa strukturierte Begleitung und Beratung pflegender Angehöriger.
- Angebote zur Entlastung im Alltag: Hilfe im Haushalt, Einkaufs- und Arztbegleitung, Unterstützung bei Behördengängen, Alltagsbegleitung.
Anbieter können gemeinnützige Vereine, Wohlfahrtsverbände, gewerbliche Alltagshilfedienste oder, in den meisten Bundesländern, auch geschulte Einzelpersonen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe sein. Auch Anbieter von Betreuungsleistungen in der häuslichen Betreuung kommen infrage, sofern sie landesrechtlich anerkannt sind.
Was nicht über den Umwandlungsanspruch bezahlt werden kann
- Nahe Angehörige: In der Nachbarschaftshilfe schließen die Landesverordnungen in der Regel Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad sowie Personen im selben Haushalt aus. Die Tochter, die abends pflegt, kann also meist nicht aus dem Umwandlungsbetrag bezahlt werden. Für die Anerkennung pflegender Angehöriger ist das Pflegegeld vorgesehen.
- Nicht anerkannte Helfer: Private Zahlungen an Bekannte ohne Anerkennung werden nicht erstattet.
- Live-in Betreuungskräfte: Die Vergütung einer im Haushalt lebenden, vermittelten 24-Stunden-Betreuungskraft ist in aller Regel nicht erstattungsfähig, weil diese Modelle nicht als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind.
- Sachkosten: Hilfsmittel, Kameras, Möbel, Diätkost oder Fahrtkosten von Angehörigen gehören nicht dazu. Für Hilfsmittel gibt es eigene Leistungen, etwa die Pflegehilfsmittel.
- Leistungen des Pflegedienstes als Sachleistung: Körperbezogene Pflege durch den ambulanten Dienst wird über die Pflegesachleistung selbst abgerechnet, nicht über die Umwandlung.
Anerkennung je Bundesland
Welche Anbieter anerkannt werden, regelt jedes Bundesland in einer eigenen Verordnung. Typische Anforderungen an Einzelhelfer sind Volljährigkeit, ein Pflegekurs oder eine Schulung, die Begrenzung auf wenige betreute Personen und teilweise Obergrenzen für den Stundensatz. Einige Länder lassen Nachbarschaftshilfe durch Einzelpersonen gar nicht oder nur eingeschränkt zu. Verbindliche Auskunft geben Ihre Pflegekasse und der örtliche Pflegestützpunkt; viele Kassen führen Listen anerkannter Anbieter. Einen kostenlosen Pflegekurs nach § 45 SGB XI können Helfer über die Pflegekassen besuchen.
So nutzen Sie den Umwandlungsanspruch Schritt für Schritt
- Bedarf klären: Welche Hilfe fehlt im Alltag, und reichen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege dafür aus? Eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI hilft bei der Rechnung.
- Anerkannten Anbieter finden: Fragen Sie bei der Pflegekasse oder dem Pflegestützpunkt nach anerkannten Angeboten in Ihrer Region. Lassen Sie sich die Anerkennung vom Anbieter bestätigen.
- Pflegekasse informieren: Gesetzlich ist kein vorheriger Antrag erforderlich (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Viele Pflegekassen verwenden jedoch ein eigenes Formular oder bitten um eine kurze Erklärung, weil sich das Pflegegeld ändert. Klären Sie das vorab, um Rückforderungen zu vermeiden.
- Abrechnungsweg wählen: Entweder zahlen Sie selbst und reichen die Rechnungen ein, oder Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung, damit der Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
- Belege sammeln: Die Rechnung muss den Anbieter, den Zeitraum und die erbrachte Leistung erkennen lassen. Geben Sie an, dass zuerst der Entlastungsbetrag und danach der Umwandlungsanspruch genutzt werden soll.
- Abrechnungen prüfen: Kontrollieren Sie die Mitteilungen der Pflegekasse zur Pflegegeldverrechnung. Wegen des Vorrangs der Sachleistungsabrechnung erfolgt die Erstattung oft erst, wenn die Abrechnung des Pflegedienstes für den Monat vorliegt.
Fünf Rechenbeispiele zum Umwandlungsanspruch
Die folgenden Beispiele sind anonymisierte, typische Konstellationen. Die Stundensätze sind Annahmen; anerkannte Alltagshilfen berechnen je nach Region und Anbieter unterschiedliche Preise.
Beispiel 1: Pflegegeld plus Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3
Frau Schmidt, 82, hat Pflegegrad 3 und wird von ihrer Tochter gepflegt; ein Pflegedienst kommt nicht. Für Putzen, Wäsche und Einkäufe engagiert die Familie einen anerkannten Alltagshilfedienst für 20 Stunden im Monat zu je 36 Euro, also 720 Euro. Zuerst werden 131 Euro über den Entlastungsbetrag erstattet. Die restlichen 589 Euro laufen über den Umwandlungsanspruch; das entspricht rund 39,3 Prozent der Sachleistung von 1.497 Euro. Das Pflegegeld sinkt entsprechend von 599 auf rund 363 Euro. Unterm Strich finanziert die Familie 589 Euro Haushaltshilfe und verzichtet dafür auf rund 236 Euro Pflegegeld, ein deutlicher Gewinn, weil die Hilfe tatsächlich gebraucht wird.
Beispiel 2: Pflegedienst und Alltagsbegleitung bei Pflegegrad 2
Herr Krause, 79, hat nach einem Schlaganfall Pflegegrad 2. Ein Pflegedienst rechnet monatlich 398 Euro ab, also 50 Prozent der Sachleistung von 796 Euro. Den Entlastungsbetrag nutzt er bereits für eine Betreuungsgruppe. Für eine anerkannte Alltagsbegleitung zu Arztterminen und Spaziergängen fallen weitere 300 Euro an. Diese liegen unter der Höchstgrenze von 318,40 Euro und im noch freien Budget. Genutzt sind damit 698 Euro oder rund 87,7 Prozent der Sachleistung. Das Pflegegeld sinkt auf rund 42,70 Euro.
Beispiel 3: Wenn der Pflegedienst das Budget fast ausschöpft
Frau Wagner, 86, hat Pflegegrad 4. Ihr Pflegedienst rechnet 1.487,20 Euro ab, das sind 80 Prozent der Sachleistung von 1.859 Euro. Obwohl die Höchstgrenze der Umwandlung bei 743,60 Euro liegt, stehen ihr nur noch 371,80 Euro zur Verfügung, denn die Sachleistungsabrechnung des Pflegedienstes hat Vorrang. Nutzt sie diesen Rest voll aus, entfällt das anteilige Pflegegeld vollständig. Das Beispiel zeigt: Wer den Umwandlungsanspruch einplanen möchte, sollte den Leistungsumfang des Pflegedienstes gemeinsam mit diesem abstimmen. Einen Überblick über typische Abrechnungspositionen bietet unser Beitrag zu den Leistungskomplexen.
Beispiel 4: 24-Stunden-Betreuung und Betreuungsgruppe bei Pflegegrad 5
Herr Lehmann, 84, hat eine fortgeschrittene Demenz und Pflegegrad 5. Im Haushalt lebt eine vermittelte Betreuungskraft, die Familie finanziert sie unter anderem mit dem Pflegegeld von 990 Euro. Die Betreuungskraft selbst kann nicht über den Umwandlungsanspruch bezahlt werden. Damit sie verlässliche Freizeit hat, besucht Herr Lehmann jedoch zweimal wöchentlich eine anerkannte Demenz-Betreuungsgruppe: acht Nachmittage zu je 45 Euro, zusammen 360 Euro. Davon deckt der Entlastungsbetrag 131 Euro, die restlichen 229 Euro erstattet die Kasse über den Umwandlungsanspruch. Das entspricht knapp 10 Prozent der Sachleistung, das Pflegegeld sinkt um rund 99 Euro auf etwa 891 Euro. Die Familie hat bewusst abgewogen, dass ihr die geregelten Freizeiten der Betreuungskraft diesen Betrag wert sind.
Beispiel 5: Die Nachbarin, die helfen möchte
Frau Neumann, 77, Pflegegrad 3, lebt allein. Ihre Nachbarin kauft regelmäßig für sie ein und begleitet sie zum Arzt. Die Familie möchte ihr dafür aus dem Umwandlungsbetrag eine Aufwandsentschädigung zahlen. Das ist nur möglich, wenn die Nachbarin als Nachbarschaftshelferin nach dem Landesrecht anerkannt ist. Sie besucht deshalb einen Pflegekurs, lässt sich registrieren und rechnet ihre Stunden zum zulässigen Satz ab. Erst danach erstattet die Pflegekasse die Kosten. Ohne Anerkennung wären die Zahlungen private Ausgaben geblieben.
Häufige Fehler beim Umwandlungsanspruch
Fehler 1: Die Umwandlung für Bargeld halten
Der Umwandlungsbetrag wird nie frei auf Ihr Konto überwiesen, um ihn nach eigenem Ermessen zu verteilen. Erstattet wird nur, was ein anerkannter Anbieter nachweislich in Rechnung gestellt hat.
Fehler 2: Die Pflegegeldkürzung übersehen
Wer umwandelt, erhält weniger Pflegegeld. Da das Pflegegeld oft im Voraus gezahlt wird, kommt es zu Verrechnungen mit der Erstattung. Planen Sie das in Ihrem Haushaltsbudget ein.
Fehler 3: Angehörige bezahlen wollen
Für pflegende Familienmitglieder ist das Pflegegeld gedacht, nicht der Umwandlungsanspruch. Wer das Pflegegeld durch eine Umwandlung kürzt, kann Angehörigen am Ende weniger weitergeben.
Fehler 4: Den Entlastungsbetrag auslassen
Der Entlastungsbetrag kürzt das Pflegegeld nicht. Wird er nicht zuerst eingesetzt, verschenken Sie Geld. Nicht genutzte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres.
Fehler 5: Nicht anerkannte Anbieter beauftragen
Prüfen Sie die Anerkennung vor der ersten Leistung. Rechnungen nicht anerkannter Anbieter werden abgelehnt, und Sie bleiben auf den Kosten sitzen.
Fehler 6: Den Vorrang des Pflegedienstes ignorieren
Die Pflegekasse rechnet zuerst den Pflegedienst ab. Übersteigen Pflegedienst und Umwandlung zusammen die Sachleistung, wird der Umwandlungsbetrag entsprechend gekürzt.
Kombination mit anderen Pflegeleistungen
| Leistung | Betrag 2026 | Zusammenspiel mit dem Umwandlungsanspruch |
|---|---|---|
| Pflegesachleistung (§ 36) | 796 – 2.299 €/Monat | Grundlage der Umwandlung; der Pflegedienst wird vorrangig abgerechnet |
| Pflegegeld (§ 37) / Kombinationsleistung (§ 38) | 347 – 990 €/Monat | sinkt anteilig um den umgewandelten Prozentsatz |
| Entlastungsbetrag (§ 45b) | 131 €/Monat | unabhängig, zusätzlich nutzbar, keine Pflegegeldkürzung |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a) | 3.539 €/Jahr | eigenes Budget; stundenweise Verhinderungspflege unter acht Stunden kürzt das Pflegegeld nicht |
| Tages- und Nachtpflege (§ 41) | 721 – 2.085 €/Monat | eigenes Budget ohne Anrechnung auf Pflegegeld oder Sachleistung |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40) | bis 42 €/Monat | unabhängig |
| Pflegeunterstützungsgeld (§ 44a) | 90 % des Nettoentgelts, max. 135,63 €/Tag | Lohnersatz für berufstätige Angehörige bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr bei akuter Pflegesituation; unabhängig |
Wie die einzelnen Leistungen im Verhältnis stehen, erklärt unser Vergleich Pflegegeld oder Pflegesachleistung.
Umwandlungsanspruch und 24-Stunden-Betreuung: Was realistisch ist
Viele Familien hoffen, mit dem Umwandlungsanspruch die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung zu senken. Hier ist Ehrlichkeit wichtig: Die Vergütung einer im Haushalt lebenden, vermittelten Betreuungskraft kann in aller Regel weder über die Pflegesachleistung noch über den Umwandlungsanspruch abgerechnet werden. Wer das anders darstellt, weckt falsche Erwartungen.
Die wichtigste Leistung der Pflegekasse für Familien mit Betreuungskraft ist das Pflegegeld, das frei verwendbar ist. Eine Umwandlung kürzt genau dieses Pflegegeld. Sie lohnt sich deshalb nur, wenn zusätzlich zur Betreuungskraft ein konkreter Bedarf an anerkannten Angeboten besteht, etwa eine Demenz-Betreuungsgruppe, die der Betreuungskraft planbare Ruhe- und Freizeiten ermöglicht. Pflegerische Aufgaben wie Wundversorgung oder Injektionen übernimmt ein ambulanter Pflegedienst. Eine Übersicht aller realistischen Finanzierungswege finden Sie in unseren Beiträgen zur Finanzierung der häuslichen Pflege und zu den Kosten der 24-Stunden-Pflege 2026. Reichen die eigenen Mittel nicht aus, kann eine Kostenübernahme durch das Sozialamt geprüft werden.
Häufige Fragen zum Umwandlungsanspruch
Muss ich den Umwandlungsanspruch beantragen?
Gesetzlich ist kein vorheriger Antrag nötig. Da sich jedoch Ihr Pflegegeld ändert, verlangen viele Pflegekassen eine Erklärung oder ein eigenes Formular. Sprechen Sie deshalb vorab mit Ihrer Pflegekasse und reichen Sie die Rechnungen mit dem Hinweis ein, dass der Umwandlungsanspruch genutzt werden soll.
Wird der Umwandlungsbetrag bar ausgezahlt?
Nein. Es handelt sich um eine Kostenerstattung für nachgewiesene Leistungen anerkannter Anbieter. Alternativ rechnet der Anbieter per Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse ab.
Kann ich den Umwandlungsanspruch nutzen, wenn ich nur Pflegegeld bekomme?
Ja. Auch reine Pflegegeldbezieher können bis zu 40 Prozent der Sachleistung umwandeln. Das Pflegegeld wird dann im Rahmen der Kombinationsleistung um den genutzten Prozentsatz gekürzt.
Wie stark sinkt mein Pflegegeld?
Um denselben Prozentsatz, den Sie vom Sachleistungsbudget nutzen. Wandeln Sie bei Pflegegrad 3 die vollen 40 Prozent um und kommt kein Pflegedienst, erhalten Sie statt 599 Euro noch 359,40 Euro Pflegegeld.
Darf ich mit dem Umwandlungsbetrag meine Tochter bezahlen?
In aller Regel nicht. Die Landesverordnungen schließen nahe Angehörige und Personen im selben Haushalt meist als anerkannte Einzelhelfer aus. Für die Anerkennung pflegender Angehöriger ist das Pflegegeld gedacht.
Kann ich damit eine 24-Stunden-Betreuungskraft bezahlen?
Nein, die Vergütung einer im Haushalt lebenden, vermittelten Betreuungskraft ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Ergänzende anerkannte Angebote wie Betreuungsgruppen oder eine Alltagsbegleitung können dagegen finanziert werden.
Kann ich nicht genutzte Umwandlungsbeträge ansparen?
Nein. Der Umwandlungsanspruch gilt je Kalendermonat. Nur der Entlastungsbetrag kann angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Gibt es den Umwandlungsanspruch bei Pflegegrad 1?
Nein. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistung und damit nichts, was umgewandelt werden könnte. Zur Verfügung steht der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat.
Was passiert bei einer Höherstufung des Pflegegrads?
Mit dem höheren Pflegegrad steigen Sachleistung und damit auch die 40-Prozent-Grenze automatisch. Wie Sie eine Höherstufung beantragen, erklärt unser Ratgeber.
Kann ich den Umwandlungsbetrag für Hilfsmittel verwenden?
Nein. Erstattet werden nur Dienstleistungen anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag. Für Hilfsmittel gibt es eigene Leistungen der Kranken- und Pflegekasse, für bauliche Anpassungen den Zuschuss für Wohnraumanpassung.
Werden Pflegedienst und Umwandlung zusammengerechnet?
Ja. Pflegedienst und Umwandlung dürfen zusammen die monatliche Sachleistung nicht übersteigen, und der Pflegedienst wird vorrangig abgerechnet. Der Umwandlungsanspruch kann also nur aus dem Rest bedient werden, höchstens bis zur 40-Prozent-Grenze.
Wo finde ich anerkannte Anbieter?
Bei Ihrer Pflegekasse, beim örtlichen Pflegestützpunkt oder über die Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege. Angehörige von Menschen mit Demenz finden zusätzliche Informationen beim Wegweiser Demenz sowie in unserem Beitrag zur Beratung für Demenz-Angehörige.
Fazit: Ein wertvolles Werkzeug, wenn es zum Bedarf passt
Der Umwandlungsanspruch Pflege ist eine der am häufigsten missverstandenen Leistungen der Pflegeversicherung. Richtig eingesetzt, finanziert er bis zu 919,60 Euro monatlich für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuungsgruppen und kann Familien spürbar entlasten. Er ist aber kein zusätzliches Geld: Er wird nur gegen Rechnung anerkannter Anbieter erstattet und kürzt das Pflegegeld anteilig.
Die Faustregel lautet daher: Nutzen Sie zuerst den Entlastungsbetrag und gegebenenfalls stundenweise Verhinderungspflege. Greifen Sie zum Umwandlungsanspruch, wenn Sie darüber hinaus konkrete, anerkannte Alltagshilfe brauchen, deren Wert höher ist als das Pflegegeld, auf das Sie dafür verzichten. Familien mit einer vermittelten 24-Stunden-Betreuung sollten besonders genau rechnen, denn für sie ist das frei verfügbare Pflegegeld meist die wichtigere Leistung.
Quellen und rechtliche Grundlagen
- § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlungsanspruch
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
- § 38 SGB XI – Kombinationsleistung
- § 42a SGB XI – Gemeinsamer Jahresbetrag
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Die Leistungsbeträge entsprechen dem Stand September 2026. Die Anerkennung von Anbietern ist landesrechtlich geregelt und kann sich ändern; die Stundensätze in den Beispielen sind Annahmen. PflegeHeimat24 vermittelt Betreuungskräfte für die häusliche 24-Stunden-Betreuung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.
