Wenn ein Angehöriger intensiver Pflege bedarf, verändert sich das Leben der gesamten Familie. Viele möchten, dass ihre Mutter, ihr Vater oder ihr Partner in den vertrauten vier Wänden bleiben kann. Die 24-Stunden-Betreuung bietet hierfür eine würdevolle Lösung – doch die Frage nach der Bezahlbarkeit belastet viele Familien erheblich. Wie lässt sich die 24-Stunden-Pflege finanzieren, ohne dass die Angehörigen in finanzielle Not geraten?
Die gute Nachricht lautet: Es gibt mehrere gesetzliche Leistungen, die sich sinnvoll miteinander verknüpfen lassen. Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und weitere Zuschüsse können den Eigenanteil spürbar senken – vorausgesetzt, Sie kennen die Regeln und setzen sie klug ein. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen Schritt für Schritt, welche Leistungen zur Verfügung stehen, wie sie sich kombinieren lassen und welche Fehler Sie bei der Finanzierung vermeiden sollten.
Die Grundlagen: Welche Leistungen der Pflegeversicherung gibt es?
Die Pflegeversicherung unterscheidet mehrere eigenständige Leistungsarten, die unterschiedlichen Zweck haben und getrennt beantragt werden müssen. Wer die 24-Stunden-Pflege finanzieren möchte, sollte zunächst verstehen, welche Bausteine überhaupt zur Verfügung stehen und wie sie sich zueinander verhalten. Eine detaillierte Übersicht über die einzelnen Leistungen finden Sie in unserem Glossar-Eintrag zum Pflegegeld.
Die wichtigste Unterscheidung betrifft die Trennung zwischen Geldleistung und Sachleistung. Das Pflegegeld (§ 37 SGB XI) erhalten Pflegebedürftige, die ihre Pflege selbst organisieren – etwa durch Angehörige oder eine privat engagierte Betreuungskraft. Die Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) hingegen wird direkt mit einem zugelassenen Pflegedienst abgerechnet. Beide Leistungen schließen sich nicht vollständig aus, können aber wegen der Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) nicht vollständig parallel bezogen werden. Wer beispielsweise die Hälfte der möglichen Sachleistung in Anspruch nimmt, erhält auch nur noch die Hälfte des Pflegegeldes.
Daneben existiert der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) als eigenständige Leistung. Er beträgt einheitlich 131 Euro pro Monat für alle Pflegegrade 1 bis 5 und ist zweckgebunden für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote. Er wird weder auf das Pflegegeld noch auf die Pflegesachleistung angerechnet. Weitere Leistungen wie die Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch oder der Wohngruppenzuschlag ergänzen das Spektrum. Jede dieser Leistungen folgt eigenen Regeln, und gerade bei der Kombinationsleistung kommt es häufig zu Missverständnissen, die bares Geld kosten können.
Für die 24-Stunden-Betreuung zu Hause ist besonders relevant: Die privat engagierte Betreuungskraft aus dem europäischen Ausland wird in der Regel direkt von der Familie bezahlt. Die Leistungen der Pflegeversicherung fließen der Familie zu und können zur Finanzierung herangezogen werden. Die 24-Stunden-Pflege Kostenübernahme durch die Pflegekasse erfolgt also indirekt: Die Kasse erstattet beziehungsweise zahlt die gesetzlichen Leistungen, und die Familie verwendet diese Mittel für die Betreuung.
Pflegegeld für 24-Stunden-Pflege: Das Fundament der Finanzierung
Das Pflegegeld ist für viele Familien die zentrale Säule, um die häusliche Pflege zu finanzieren. Es steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu und wird monatlich auf das Konto ausgezahlt. Da es sich um eine Geldleistung handelt, kann die Familie frei darüber verfügen – auch für die Bezahlung einer privaten Betreuungskraft. Das Pflegegeld im Vergleich zur Pflegesachleistung bietet mehr Flexibilität, erfordert aber auch mehr Eigenverantwortung.
Die monatlichen Beträge (Stand 2026) staffeln sich nach Pflegegrad:
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Hier kann jedoch der Entlastungsbetrag genutzt werden, der bei Pflegegrad 1 auch für körperbezogene Pflegedienstleistungen wie Hilfe beim Duschen oder Anziehen eingesetzt werden darf – eine wichtige Sonderregel, die viele Familien übersehen.
Das Pflegegeld für 24-Stunden-Pflege reicht natürlich nicht aus, um die gesamte Betreuung zu finanzieren. Bei einem monatlichen Eigenanteil von beispielsweise 2.500 bis 3.500 Euro deckt das Pflegegeld je nach Pflegegrad etwa 10 bis 28 Prozent der Kosten. Es ist daher wichtig, weitere Leistungen hinzuzuziehen und das Pflegegeld als Baustein in einem größeren Finanzierungskonzept zu begreifen.
Kombinationsleistung richtig verstehen
Eine der wichtigsten Regelungen für die Finanzierung ist die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Sie besagt: Pflegegeld und Pflegesachleistung können gleichzeitig bezogen werden, schließen sich aber anteilig aus. Wird die Pflegesachleistung zu einem bestimmten Prozentsatz genutzt, wird das Pflegegeld um denselben Prozentsatz gekürzt.
Ein Beispiel bei Pflegegrad 4: Nutzt die Familie die volle Pflegesachleistung von 1.859 Euro, fällt das Pflegegeld auf null. Nimmt sie die Hälfte der Sachleistung in Anspruch (930 Euro), erhält sie noch die Hälfte des Pflegegeldes (400 Euro). Der kombinierte Wert aus Pflegegeld und Sachleistung übersteigt niemals den Sachleistungs-Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrades. Diese Regel verhindert, dass Familien beide Leistungen vollständig parallel beziehen können.
Für die Praxis bedeutet das: Wenn ein ambulanter Pflegedienst bestimmte Grundpflegeleistungen übernimmt (etwa Körperpflege an bestimmten Tagen), reduziert sich das Pflegegeld entsprechend. Viele Familien kombinieren gezielt einen Pflegedienst für medizinische oder pflegerische Kerntätigkeiten mit einer privaten 24-Stunden-Betreuungskraft für Begleitung, Haushalt und Aufsicht. Das Pflegegeld fließt dann anteilig weiter.
Entlastungsbetrag bei 24-Stunden-Pflege: Zusätzliche 131 Euro pro Monat
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine eigenständige Leistung, die nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung angerechnet wird. Er beträgt seit dem 1. Januar 2025 einheitlich 131 Euro pro Monat für alle Pflegegrade 1 bis 5 und gilt unverändert auch 2026. Der Jahresanspruch liegt bei bis zu 1.572 Euro. Nicht genutzte Beträge sind ansparbar und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendbar, danach verfallen sie.
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Abrechnung erfolgt entweder per Kostenerstattung gegen Beleg oder durch Direktabrechnung per Abtretungserklärung mit dem jeweiligen Anbieter. Wer den Entlastungsbetrag beantragen möchte, sollte sich frühzeitig bei der Pflegekasse über anerkannte Anbieter in der Region informieren.
Für die 24-Stunden-Pflege bedeutet der Entlastungsbetrag eine willkommene Ergänzung. Allerdings lässt er sich nicht direkt für die private Betreuungskraft verwenden, es sei denn, diese ist über einen anerkannten Anbieter tätig. In der Praxis nutzen viele Familien den Entlastungsbetrag für ergänzende Angebote wie Tagespflege, Betreuungsgruppen oder haushaltsnahe Dienstleistungen durch zertifizierte Anbieter. Dadurch entlasten sie die 24-Stunden-Betreuungskraft und erweitern das Unterstützungsnetzwerk gleichzeitig.
Besonders relevant ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1: Hier darf er auch für körperbezogene Pflegedienstleistungen der Selbstversorgung eingesetzt werden, etwa Hilfe beim Duschen oder Essen anreichen. Das ist keine Pflegesachleistung im Sinne des § 36 SGB XI, sondern eine umgewidmete Verwendung des Entlastungsbetrags. Die Pflegesachleistung bleibt bei Pflegegrad 1 bei null Euro. Diese beiden Werte dürfen niemals in einer Tabellenzelle vermischt werden.
Verhinderungspflege: Wenn die Betreuungskraft ausfällt oder Urlaub macht
Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist eine Leistung, die viele Familien erst im Bedarfsfall entdecken – dabei ist sie für die 24-Stunden-Betreuung von großer Bedeutung. Wenn die private Betreuungskraft erkrankt, Urlaub macht oder ausfällt, springt die Verhinderungspflege ein. Seit Juli 2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro pro Jahr, das flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden kann. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2, eine Vorpflegezeit ist nicht mehr erforderlich.
Die maximale Dauer beträgt jeweils bis zu acht Wochen (56 Tage) pro Jahr. Wird die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige übernommen, erstattet die Pflegekasse das Zweifache des monatlichen Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 3 wären das beispielsweise 2 × 599 Euro = 1.198 Euro. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur Verhinderungspflege und den Leistungen 2026 sowie im Glossar-Eintrag zur Verhinderungspflege.
Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld mit 50 Prozent für bis zu acht Wochen weitergezahlt, sofern die Vertretung ganztägig erfolgt. Das ist ein wichtiger Faktor: Auch wenn die reguläre Betreuungskraft abwesend ist, fließt Geld – die Finanzierung bricht nicht zusammen. Familien sollten sich frühzeitig überlegen, wer im Notfall einspringen kann, und die Verhinderungspflege rechtzeitig bei der Pflegekasse anmelden. Auch eine rückwirkende Beantragung der Verhinderungspflege ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und weitere Zuschüsse
Neben den bereits genannten Leistungen gibt es weitere Zuschüsse, die die 24-Stunden-Pflege finanzieren helfen. Dazu gehören insbesondere Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI: Bis zu 42 Euro pro Monat stehen allen Pflegegraden 1 bis 5 bei häuslicher Pflege zur Verfügung. Damit lassen sich Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und ähnliche Verbrauchsmaterialien beschaffen. Es fällt kein Eigenanteil an. Weitere Details dazu finden Sie in unserem Ratgeber zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
Wer in einer Wohngruppe lebt, kann zusätzlich den Wohngruppenzuschlag beanspruchen. Dieser beträgt bis zu 214 Euro pro Monat und ist ebenfalls eine eigenständige Leistung, die nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung angerechnet wird. Voraussetzung ist, dass die Wohngruppe bestimmte Kriterien erfüllt, etwa mindestens drei dauerhaft pflegebedürftige Personen umfasst und eine gemeinsam organisierte Pflege erfolgt.
Auch Leistungen zur wohnumfeldverbessernden Maßnahmen können die häusliche Pflege erleichtern: Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme (maximal 16.000 Euro insgesamt) gewährt die Pflegekasse für bauliche Anpassungen, die den Eintritt von Pflegegrad erleichtern oder die häusliche Pflege ermöglichen. Dazu gehören beispielsweise der Einbau eines barrierefreien Bades, eine Rollstuhlrampe oder das Anbringen von Haltegriffen. Diese Investitionen reduzieren den Pflegebedarf langfristig und entlasten die Betreuungskraft im Alltag.

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Angebot anfordern Beraten lassenKosten der 24-Stunden-Pflege und realistische Finanzierungsbeiträge
Um die 24-Stunden-Pflege finanzieren zu können, müssen Sie die tatsächlichen Kosten und die realistisch beziehbaren Kassenleistungen gegenüberstellen. Die Kosten der 24-Stunden-Pflege im Jahr 2026 variieren erheblich, abhängig vom Anbieter, der Qualifikation der Betreuungskraft, der Region und dem Pflegebedarf. Als Richtwert können monatliche Eigenanteile von etwa 2.000 bis 4.000 Euro angenommen werden, wobei zwei Betreuungskräfte im Wechselmodell eingesetzt werden, um Ruhezeiten zu gewährleisten. Detaillierte Informationen zu den Kosten finden Sie auch auf unserer Kostenübersicht.
Wichtig ist, dass die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die volle 24-Stunden-Betreuung zu decken. Sie sind Beitrage, die den Eigenanteil senken. Die folgende Tabelle zeigt den realistisch maximal beziehbaren Kassenbeitrag je Pflegegrad. Dieser setzt sich aus der vollen Pflegesachleistung, dem Entlastungsbetrag von 131 Euro und den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch von 42 Euro zusammen. Pflegegeld ist in dieser Tabelle nicht enthalten, da es bei voller Ausschöpfung der Pflegesachleistung auf null gekürzt wird (Kombinationsleistung).
| Pflegegrad | Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) | Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) | Realistisch maximal beziehbarer Kassenbeitrag pro Monat |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 0 Euro | 131 Euro | 42 Euro | ca. 173 Euro |
| 2 | 796 Euro | 131 Euro | 42 Euro | ca. 969 Euro |
| 3 | 1.497 Euro | 131 Euro | 42 Euro | ca. 1.670 Euro |
| 4 | 1.859 Euro | 131 Euro | 42 Euro | ca. 2.032 Euro |
| 5 | 2.299 Euro | 131 Euro | 42 Euro | ca. 2.472 Euro |
Diese Tabelle verdeutlicht: Selbst bei Pflegegrad 5 decken die Kassenleistungen maximal rund 2.472 Euro pro Monat. Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht und keinen Pflegedienst einsetzt, erhält bei Pflegegrad 5 maximal 990 Euro Pflegegeld plus 131 Euro Entlastungsbetrag plus 42 Euro Pflegehilfsmittel = 1.163 Euro. In der Realität bedeutet das für fast alle Familien, dass ein nicht unerheblicher Eigenanteil verbleibt. Wie dieser Eigenanteil finanziert werden kann, ist Gegenstand der folgenden Abschnitte.
Wählen Sie die richtige Kombination: Pflegegeld oder Sachleistung
Die Entscheidung, ob Sie Pflegegeld oder Pflegesachleistung beantragen – oder eine Kombination aus beiden –, wirkt sich spürbar auf die Finanzierung aus. Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen, haben Sie maximale Flexibilität, verzichten aber auf die höheren Beträge der Pflegesachleistung. Nutzen Sie nur die Pflegesachleistung mit einem ambulanten Pflegedienst, erhalten Sie höhere Kassenbeiträge, binden sich aber an einen Dienstleister und verlieren das Pflegegeld.
Ein bewährter Ansatz für die 24-Stunden-Betreuung ist die Teil-Kombination: Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt spezifische Leistungen wie Wundversorgung, medizinische Behandlungspflege oder Grundpflege an bestimmten Tagen. Die private Betreuungskraft kümmert sich um Begleitung, Haushalt, Nachtbetreuung und Aktivierung. So lässt sich die Pflegesachleistung anteilig nutzen und das Pflegegeld fließt – wenn auch reduziert – weiter. Die Behandlungspflege (Injektionen, Wundversorgung, Katheterpflege) läuft ohnehin über die Krankenkasse nach § 37 SGB V und berührt weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur Behandlungspflege.
| Modell | Pflegegeld-Anteil | Sachleistungs-Anteil | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|---|---|
| Nur Pflegegeld | 100 % | 0 % | Maximale Flexibilität, freie Wahl der Betreuungskraft | Niedrigere Kassenbeiträge, kein professioneller Pflegedienst |
| Nur Pflegesachleistung | 0 % | 100 % | Höchster Kassenbeitrag, professionelle Pflege | Abhängigkeit vom Pflegedienst, kein Pflegegeld |
| Kombination (z. B. 50/50) | 50 % | 50 % | Flexibilität und professionelle Ergänzung | Verwaltungsaufwand, beide Beträge gekürzt |

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Angebot anfordern Beraten lassenPraxisbeispiele: Wie Familien die 24-Stunden-Pflege finanzieren
Die theoretischen Regeln werden greifbar, wenn man sie an konkreten Lebensrealitäten prüft. Die folgenden Beispiele zeigen unterschiedliche Familienkonstellationen, Krankheitsbilder und Finanzierungswege. Sie ersetzen keine individuelle Beratung, veranschaulichen aber, wie die Kombination verschiedener Leistungen in der Praxis aussehen kann.
Beispiel 1: Alleinlebende Frau mit Demenz, Pflegegrad 3
Frau Schneider, 82 Jahre, lebt allein in ihrer Eigentumswohnung in einer mittelgroßen Stadt. Sie leidet an mittelschwerer Demenz und hat Pflegegrad 3. Ihre Tochter wohnt 200 Kilometer entfernt und ist berufstätig. Die Familie entscheidet sich für eine 24-Stunden-Betreuungskraft aus Polen, die im Haushalt lebt und Frau Schneider rund um die Uhr begleitet.
Die monatlichen Kosten für die Betreuungskraft belaufen sich auf rund 2.800 Euro. Die Familie nutzt folgende Kombination: Das Pflegegeld von 599 Euro fließt vollständig, da kein Pflegedienst für Grundpflege eingesetzt wird. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro wird für zwei Nachmittage pro Woche in einer anerkannten Betreuungsgruppe verwendet – das entlastet die Betreuungskraft und bietet Frau Schneider soziale Anregung. Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bringen weitere 42 Euro. Der monatliche Kassenbeitrag liegt bei 772 Euro. Der Eigenanteil der Familie beträgt somit rund 2.028 Euro.
Die Tochter übernimmt zusätzlich die Behandlungspflege-Kosten nicht, da diese über die Krankenkasse abgerechnet wird. Für Arztbesuche organisiert die Tochter eine Begleitung durch die Betreuungskraft. Die Verhinderungspflege steht im Hintergrund bereit, falls die Betreuungskraft erkrankt oder Urlaub macht. In diesem Fall kann die Familie auf bis zu 3.539 Euro pro Jahr zurückgreifen.
Beispiel 2: Ehepaar, ein Partner mit Pflegegrad 4 nach Schlaganfall
Herr und Frau Weber, beide Anfang 70, leben in einem Eigenheim auf dem Land. Herr Weber erlitt einen Schlaganfall und hat Pflegegrad 4. Er ist auf den Rollstuhl angewiesen und benötigt umfassende Hilfe bei der Grundpflege. Frau Weber ist gesund, aber mit der Pflege körperlich überfordert. Das Ehepaar hat zwei erwachsene Kinder, die in der Nähe leben und gelegentlich helfen.
Die Familie wählt ein kombiniertes Modell: Ein ambulanter Pflegedienst kommt morgens und abends für jeweils 45 Minuten zur Körperpflege und zur Unterstützung beim Transfer. Dadurch wird die Hälfte der Pflegesachleistung (930 Euro) in Anspruch genommen. Das Pflegegeld wird entsprechend halbiert auf 400 Euro. Der Entlastungsbetrag (131 Euro) wird für einen zertifizierten Hauswirtschaftsdienst genutzt, der zweimal wöchentlich putzt und einkauft. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro.
Die 24-Stunden-Betreuungskraft übernimmt die Begleitung, Nachtbetreuung, Mahlzeitenzubereitung und Aufsicht. Ihre Kosten betragen rund 2.600 Euro pro Monat. Die Gesamtkassenleistungen liegen bei 1.503 Euro (930 + 400 + 131 + 42). Der Eigenanteil beträgt rund 1.097 Euro. Diese Kombination entlastet Frau Weber spürbar und sichert eine kontinuierliche professionelle Grundpflege für ihren Mann. Weitere Informationen zur Pflege bei einem Ehepaar finden Sie in unserem Ratgeber zur 24-Stunden-Pflege für Ehepaare.
Beispiel 3: Alleinlebender Mann mit Pflegegrad 2, berufstätige Tochter
Herr Krüger, 76 Jahre, lebt allein in einer Mietwohnung in einer Großstadt. Er hat Pflegegrad 2 aufgrund von Mobilitätseinschränkungen bei Arthrose und einer beginnenden Herzinsuffizienz. Seine Tochter ist alleinerziehend und voll berufstätig. Eine 24-Stunden-Betreuung scheint zunächst überdimensioniert, doch Herr Krüger ist nachts unsicher, hat bereits gestürzt und benötigt Unterstützung bei der täglichen Versorgung.
Da die Pflegesachleistung bei Pflegegrad 2 mit 796 Euro relativ niedrig ist, entscheidet sich die Familie bewusst für das volle Pflegegeld von 347 Euro, kombiniert mit dem Entlastungsbetrag von 131 Euro für eine anerkannte Tagesbetreuung an zwei Vormittagen pro Woche. Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro) ergänzen das Budget. Die Betreuungskraft kostet rund 2.200 Euro pro Monat. Der Eigenanteil liegt bei 1.680 Euro.
Die Tochter beantragt zusätzlich das Pfflegesachleistung nicht, da die Tagesbetreuung über den Entlastungsbetrag abgedeckt ist. Für Notfälle steht die Verhinderungspflege bereit. Die Tochter informiert sich über das Pflegeunterstützungsgeld, das ihr bei akutem Pflegebedarf bis zu zehn Arbeitstage im Jahr freistellt, ohne dass sie Urlaubstage verbraucht.
Beispiel 4: Frau mit Pflegegrad 5, vollstationärer Bedarf zu Hause
Frau Hoffmann, 89 Jahre, hat Pflegegrad 5 aufgrund einer fortgeschrittenen Amyotrophischen Lateralsklerose. Sie ist vollständig auf Pflege angewiesen, kann sich nicht mehr selbstständig bewegen und benötigt auch nachts intensive Betreuung. Ihr Sohn und dessen Frau haben eine 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 5 organisiert, mit zwei Betreuungskräften im Wechselmodell.
Die Kosten für das Wechselmodell betragen rund 3.800 Euro pro Monat. Die Familie kombiniert folgende Leistungen: Die volle Pflegesachleistung von 2.299 Euro wird mit einem ambulanten Pflegedienst abgerechnet, der mehrfach täglich für Grundpflege und Behandlungspflege kommt. Das Pflegegeld fällt dabei auf null Euro. Der Entlastungsbetrag (131 Euro) wird für einen anerkannten Begleitservice für Spaziergänge und Aktivierung genutzt. Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro) ergänzen das Budget.
Der monatliche Kassenbeitrag liegt bei 2.472 Euro. Der Eigenanteil der Familie beträgt rund 1.328 Euro. Die Familie hat zudem eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, die weitere 300 Euro pro Monat beisteuert, sodass der tatsächliche Eigenanteil bei rund 1.028 Euro liegt. So lässt sich zeigen, dass auch bei hohem Pflegebedarf eine häusliche Versorgung möglich ist, wenn alle Leistungen ausgeschöpft werden. Für Familien mit begrenztem Einkommen kann zudem das Sozialamt eine Kostenübernahme prüfen, wenn die Eigenmittel nicht ausreichen.
Herausforderungen und Lösungsansätze bei der Finanzierung
Die Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung ist selten geradlinig. Familien stoßen auf verschiedene Hürden, die sie überwinden müssen. Eine der häufigsten Herausforderungen ist die Diskrepanz zwischen den Kassenleistungen und den tatsächlichen Kosten. Pflegeversicherung und Krankenkasse übernehmen nur einen Teil – der Rest muss aus eigener Tasche, aus Ersparnissen, durch Angehörige oder durch ergänzende Versicherungen finanziert werden.
Herausforderung: Kombinationsleistung falsch berechnet
Viele Familien addieren Pflegegeld und Pflegesachleistung zu einem Gesamtbeitrag und planen mit einer Summe, die sie nie erhalten. Das ist ein folgenschwerer Fehler. Wegen § 38 SGB XI kann der kombinierte Wert aus Pflegegeld und Sachleistung niemals den Sachleistungs-Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrades übersteigen. Wenn Sie mit 1.859 Euro Sachleistung plus 800 Euro Pflegegeld = 2.659 Euro rechnen, wird diese Summe nie ausgezahlt. Nutzen Sie die volle Sachleistung, fällt das Pflegegeld weg.
Lösung: Planen Sie immer mit der Kombinationsregel im Hinterkopf. Entscheiden Sie bewusst, ob Sie den Fokus auf Sachleistung oder auf Pflegegeld legen. Bei ausschließlicher Pflege ohne Pflegedienst haben Sie das volle Pflegegeld, aber niedrigere Kassenbeiträge. Bei Nutzung eines Pflegedienstes steigen die Beiträge, aber das Pflegegeld sinkt. Eine Teil-Kombination ist oft der Mittelweg.
Herausforderung: Sprachbarrieren und Dokumentationspflichten
Wenn die Betreuungskraft nicht ausreichend Deutsch spricht, kann die Kommunikation mit Ärzten, Behörden und der Pflegekasse erschwert werden. Zudem verlangen Pflegekassen Nachweise über die erbrachten Pflegeleistungen. Wenn die Dokumentation lückenhaft ist, kann es zu Rückforderungen oder Kürzungen kommen.
Lösung: Begleiten Sie Arztbesuche persönlich oder organisieren Sie eine begleitende Person. Führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem alle Pflegehandlungen dokumentiert werden. Nutzen Sie die Unterstützung einer seriösen Vermittlungsagentur, die Ihnen bei der Organisation und bei sprachlichen Hürden hilft. Tipps zur Auswahl finden Sie in unserem Ratgeber zu seriösen Anbietern.
Herausforderung: Eigenanteil übersteigt die finanziellen Möglichkeiten
Wenn Renteneinkommen, Pflegegeld und Sachleistungen nicht ausreichen und auch die Familie nicht einspringen kann, geraten Familien in eine finanzielle Notlage. Das ist keine Seltenheit, sondern eine real existierende Belastung, die offen angesprochen werden darf.
Lösung: Prüfen Sie ergänzende Finanzierungsquellen. Eine bestehende Pflegezusatzversicherung kann erhebliche Beiträge liefern. Das Sozialamt kann bei nachgewiesener Bedürftigkeit ergänzende Hilfen gewähren. Auch die Umwandlung von Lebensversicherungen, die Aufnahme eines Pflegekredits oder die Inanspruchnahme von Immobilienwerten (Umkehrhypothek) können Optionen sein. Sprechen Sie mit einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale oder dem Pflegestützpunkt Ihrer Region. Diese Beratung ist kostenlos und neutral.

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Angebot anfordern Beraten lassenGrenzen der gesetzlichen Leistungen und sinnvolle Alternativen
So wichtig die gesetzlichen Leistungen sind – sie haben Grenzen. Die Pflegeversicherung ist als Teilabsicherung konzipiert, nicht als Vollversicherung. Das bedeutet, dass sie einen Beitrag leistet, aber niemals die volle 24-Stunden-Betreuung abdeckt. Diese strukturelle Grenze sollten Familien von Beginn an akzeptieren und in ihre Planung einbeziehen.
Eine weitere Grenze betrifft die Art der Betreuungskraft. Die Pflegekasse zahlt Pflegegeld, wenn die Pflege durch Angehörige oder privat engagierte Personen erfolgt. Die Betreuungskraft aus dem europäischen Ausland, die im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung in Deutschland arbeitet, fällt in diesen Bereich. Die Pflegekasse prüft nicht, ob die Betreuungskraft eine bestimmte Qualifikation hat – solange die Pflegeleistungen erbracht und dokumentiert werden. Allerdings darf die Betreuungskraft keine medizinischen Aufgaben übernehmen, die vorbehaltenen Berufen obliegen. Die Grenzen der privaten Pflege sind im Ratgeber zum privaten Einstellen einer Pflegekraft ausführlich dargestellt.
Alternativen zur 24-Stunden-Betreuung
Die 24-Stunden-Pflege ist eine würdevolle Lösung, aber sie ist nicht die einzige. Je nach Pflegebedarf, familiärer Situation und Wohnverhältnissen können andere Modelle besser passen. Eine Alternative zum Pflegeheim muss nicht zwangsläufig eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung sein.
Mögliche Alternativen und Ergänzungen umfassen:
- Ambulanter Pflegedienst: Bei geringerem Pflegebedarf kann ein mehrfach täglich kommender Pflegedienst ausreichen. Die Vergleich zwischen 24-Stunden-Pflege und ambulantem Dienst hilft bei der Entscheidung.
- Tagespflege: Entlastet die Angehörigen tagsüber und bietet soziale Teilhabe. Der Glossar-Eintrag zur Tagespflege erklärt die Bedingungen.
- Kurzzeitpflege: Bietet zeitlich begrenzte vollstationäre Versorgung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder während der Erholung von Angehörigen.
- Wohngruppe: Mehrere pflegebedürftige Personen teilen sich eine Wohnung und organisieren die Pflege gemeinsam. Der Wohngruppenzuschlag unterstützt finanziell.
- Pflegeheim: Wenn die häusliche Pflege nicht mehr machbar ist, bleibt das Pflegeheim als Option. Es ist kein Scheitern, sondern eine sachgerechte Entscheidung, wenn die Voraussetzungen für die häusliche Pflege nicht mehr gegeben sind.
Jede dieser Alternativen hat eigene Vor- und Nachteile. Die Entscheidung sollte immer individuell getroffen werden, im Dialog mit allen Beteiligten und idealerweise mit professioneller Beratung. Die 24-Stunden-Betreuung ist eine von mehreren Lösungen – sie ist hervorragend geeignet, wenn die pflegebedürftige Person in der eigenen Wohnung bleiben möchte und rund um die Uhr Begleitung benötigt. In anderen Situationen kann ein anderes Modell angemessener sein.
Häufig gestellte Fragen zur Finanzierung der 24-Stunden-Pflege
Kann ich das Pflegegeld direkt an die Betreuungskraft weiterleiten?
Ja, das ist zulässig. Das Pflegegeld wird auf das Konto des Pflegebedürftigen ausgezahlt und kann frei verwendet werden. Viele Familien leiten das Pflegegeld direkt an die Betreuungskraft oder die Vermittlungsagentur weiter. Wichtig ist jedoch, dass der Zahlungsvertrag zwischen der Familie und der Betreuungskraft beziehungsweise Agentur besteht und alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten eingehalten werden. Im Falle einer Agenturlösung übernimmt die Agentur die Abwicklung.
Was passiert mit den Leistungen, wenn die Betreuungskraft krank wird?
Wenn die Betreuungskraft erkrankt und ausfällt, greift die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Sie können eine Ersatzkraft engagieren und die Kosten über das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (bis zu 3.539 Euro pro Jahr) erstatten lassen. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld mit 50 Prozent für bis zu acht Wochen weitergezahlt. Melden Sie den Ausfall möglichst frühzeitig bei der Pflegekasse an.
Darf ich den Entlastungsbetrag für die private Betreuungskraft verwenden?
Nur wenn die Betreuungskraft über einen anerkannten Anbieter tätig ist, der von der Pflegekasse als Betreuungs- und Entlastungsangebot zugelassen wurde. Eine rein privat engagierte Betreuungskraft ohne anerkannten Anbieterstatus fällt nicht unter den Entlastungsbetrag. In diesem Fall kann der Entlastungsbetrag für ergänzende Angebote wie Tagespflege, Betreuungsgruppen oder zertifizierte haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt werden.
Werden Leistungen der Pflegeversicherung auf das Grundsicherungsgesetz angerechnet?
Pflegegeld und Pflegesachleistung sind zweckgebundene Leistungen der Pflegeversicherung und werden beim Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) als Einkommen angerechnet, jedoch nicht in voller Höhe. Beim Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gelten besondere Freibeträge. Wenn die Kassenleistungen nicht ausreichen, kann ergänzend Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragt werden. Lassen Sie sich hierzu individuell beraten.
Muss ich Steuern auf das Pflegegeld zahlen?
Nein, das Pflegegeld ist steuerfrei. Es zählt nicht zum zu versteuernden Einkommen. Anders verhält es sich mit eventuellen Kostenersparnissen: Wenn Sie das Pflegegeld an eine Betreuungskraft zahlen und diese Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen, kann das Finanzamt die Pflegegeld-Zahlungen als zumutbare Belastung anrechnen. Die Details dazu erklärt unser Ratgeber zur Haushaltshilfe und Steuern.
Kann ich mehrere Betreuungskräfte gleichzeitig finanzieren?
Ja, in der Regel wird ein Wechselmodell mit zwei Betreuungskräften eingesetzt, die sich abwechseln, um gesetzliche Ruhezeiten zu gewährleisten. Die Pflegekasse zahlt die gesetzlichen Leistungen unabhängig von der Anzahl der Betreuungskräfte. Die Kasse prüft lediglich, ob der Pflegebedarf gegeben ist und die Leistungen sachgerecht verwendet werden. Mehr zur Organisation finden Sie im Ratgeber zu Ruhezeiten und Arbeitszeitmodellen.
Was passiert, wenn sich der Pflegegrad ändert?
Bei einer Höherstufung des Pflegegrades steigen die Ansprüche automatisch ab dem Monat der Neufeststellung. Sie müssen die neuen Beträge nicht separat beantragen, die Pflegekasse passt die Zahlungen an. Bei einer Herabstufung werden die Leistungen entsprechend gesenkt. Eine Höherstufung des Pflegegrades sollten Sie bei verschlechtertem Gesundheitszustand rechtzeitig beantragen, da die neuen Leistungen erst ab dem Antragsmonat rückwirkend gewährt werden.
Ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll, wenn bereits eine 24-Stunden-Betreuung läuft?
Eine Pflegezusatzversicherung muss vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit abgeschlossen werden. Wenn bereits ein Pflegegrad festgestellt wurde, verweigern die meisten Versicherer den Abschluss oder schließen den bestehenden Pflegegrad aus. Eine Ausnahme können Tarife sein, die den Pflegegrad abdecken, der erst nach Vertragsabschluss festgestellt wird. Im Zweifel hilft eine Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler. Mehr dazu lesen Sie im Glossar-Eintrag zur Pflegezusatzversicherung.
Kann das Pflegekindergeld mit dem Pflegegeld kombiniert werden?
Das Pflegekindergeld ist eine Sozialleistung, die gewährt wird, wenn ein Kind in einer Pflegefamilie untergebracht ist und ein Pflegeverhältnis besteht. Für erwachsene Pflegebedürftige im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung ist das Pflegekindergeld nicht relevant. Beide Leistungen haben unterschiedliche rechtliche Grundlagen und betreffen unterschiedliche Personengruppen.
Fazit: Die 24-Stunden-Pf finanzieren erfordert Strategie und Kombination
Wer die 24-Stunden-Pflege finanzieren möchte, benötigt keinen Einheitsweg, sondern eine individuelle Strategie. Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel sind Bausteine, die sich sinnvoll verknüpfen lassen – wenn Sie die Regeln kennen und bewusst anwenden. Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI setzt dabei eine klare Grenze: Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich nicht vollumfänglich parallel beziehen. Planen Sie daher immer mit dem realistisch maximal beziehbaren Kassenbeitrag und nicht mit einer Addition aller Höchstbeträge.
Der Eigenanteil, der nach Abzug aller Kassenleistungen verbleibt, ist in den meisten Fällen spürbar. Er kann durch eine Pflegezusatzversicherung, durch Ersparnisse, durch Angehörige oder durch ergänzende Sozialleistungen wie das Sozialamt gedeckt werden. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig planen, alle verfügbaren Leistungen beantragen und sich beraten lassen. Pflegestützpunkte, Verbraucherzentralen und seriöse Vermittlungsagenturen bieten hierfür wertvolle Unterstützung.
Die 24-Stunden-Betreuung ermöglicht ein würdevolles Leben in den eigenen vier Wänden – mit professioneller Begleitung, Selbstbestimmung und Geborgenheit. Sie ist eine von mehreren Lösungen und sollte immer im Kontext der individuellen familiären Situation betrachtet werden. Wenn Sie sich für diesen Weg entscheiden, geben Ihnen die gesetzlichen Leistungen ein solides Fundament. Der Rest ist Planung, Organisation und die Bereitschaft, Unterstützung anzunehmen.

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