24-Stunden-Pflege ohne Agentur

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Inhaltsübersicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Die erhoffte Ersparnis existiert in der Regel nicht. Eine legale Direktanstellung kostet 2026 rund 3.150 Euro monatlich – und deckt damit lediglich 40 Wochenstunden Arbeitszeit ab, ohne Vertretung, ohne Nachtpräsenz.
  • Sie werden Arbeitgeber mit allen Pflichten: Unternehmensnummer, Betriebsnummer, Sozialversicherungsmeldungen, Lohnabrechnung, Lohnfortzahlung, Urlaubsanspruch und Unfallversicherung.
  • Freie Kost und Logis sind nicht kostenlos. Sie gelten als geldwerter Vorteil von 587,25 Euro monatlich und erhöhen die Steuer- und Beitragslast.
  • Das Modell „selbstständige Betreuungskraft“ ist das größte Risiko. Wer unter etwa 20 Euro Stundenhonorar anbietet, arbeitet fast sicher scheinselbstständig. Die Haftung trifft Sie als Auftraggeber – bis hin zu einem Strafverfahren nach § 266a StGB.
  • Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit. Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 entschieden, dass auch Bereitschaftszeiten mit Mindestlohn zu vergüten sind (Az. 5 AZR 505/20).
  • Wann es trotzdem funktionieren kann: bei geringem Betreuungsbedarf, bei einer bereits bekannten Person aus dem Umfeld und wenn Sie Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht souverän beherrschen oder delegieren können.

Was bedeutet 24-Stunden-Pflege ohne Agentur?

Die Idee klingt einleuchtend: Warum eine Vermittlungsagentur bezahlen, wenn man eine Betreuungskraft auch direkt finden und beschäftigen kann? Wer im Internet sucht, findet Angebote, die genau das versprechen – mehr Kontrolle, mehr Flexibilität, weniger Kosten.

Die Praxis sieht anders aus. Die 24-Stunden-Pflege ohne Agentur verlagert nicht nur die Organisation, sondern vor allem die rechtliche Verantwortung in Ihren Haushalt. Sie werden entweder Arbeitgeber mit allen Pflichten – oder Auftraggeber einer selbstständigen Kraft und haften dafür, dass diese Selbstständigkeit auch einer Prüfung standhält.

Dieser Ratgeber rechnet beide Wege ehrlich durch. Er zeigt, welche Pflichten konkret auf Sie zukommen, was die Modelle 2026 tatsächlich kosten und in welchen Situationen die Eigenorganisation trotzdem sinnvoll sein kann. Am Ende können Sie fundiert entscheiden – nicht auf Basis einer Werbeaussage, sondern auf Basis nachprüfbarer Zahlen.

Die drei Wege im Überblick

Bevor wir in die Details gehen, die entscheidende Unterscheidung. Es gibt genau drei legale Konstruktionen – und sie unterscheiden sich vor allem darin, wer das Risiko trägt.

Modell Ihre Rolle Vertragspartner der Betreuungskraft Wer trägt das Risiko
Direktanstellung (Arbeitgebermodell) Arbeitgeber Sie selbst Vollständig Sie: Lohn, Abgaben, Ausfall, Haftung
Selbstständige Betreuungskraft Auftraggeber Niemand – sie ist Unternehmerin Sie, falls die Selbstständigkeit nicht anerkannt wird
Entsendemodell über eine Agentur Auftraggeber eines Dienstleistungsvertrags Das entsendende Unternehmen Überwiegend das entsendende Unternehmen

Der wesentliche Unterschied liegt nicht im Preis, sondern in der Haftung. Beim Entsendemodell ist ein Unternehmen Arbeitgeber der Betreuungskraft und trägt Lohnfortzahlung, Urlaub, Sozialversicherung und Ausfallmanagement. In den beiden anderen Modellen sitzen Sie an dieser Stelle. Die Rollenverteilung erklären wir ausführlich im Ratgeber Vermittlung von Pflegekräften.

Was die Direktanstellung 2026 wirklich kostet

Die vollständige Rechnung

Häufig kursiert die Angabe, eine Direktanstellung koste 2.000 bis 2.800 Euro monatlich. Diese Zahl entsteht, wenn man ausschließlich den Nettolohn betrachtet. Rechnet man korrekt, sieht es anders aus.

Grundlage: gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto seit dem 1. Januar 2026, zum 1. Januar 2027 steigend auf 14,60 Euro (Statistisches Bundesamt). Das Bundesgesundheitsministerium stellt klar, dass in Privathaushalten der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt, nicht der höhere Pflegemindestlohn.

Position Betrag / Monat Erläuterung
Bruttolohn bei 40 Wochenstunden 2.409 € 173,33 Stunden × 13,90 €
Geldwerter Vorteil Unterkunft und Verpflegung 587 € 345 € Verpflegung + 242,25 € Unterkunft (bei Aufnahme in den Haushalt)
Arbeitgeberanteil Sozialversicherung ca. 630 € rund 21 % auf die Bemessungsgrundlage von 2.996 €
Umlagen U1/U2 und gesetzliche Unfallversicherung ca. 70 € Pflichtbeiträge des Arbeitgebers
Lohnbuchhaltung durch Steuerberater 30 – 60 € monatliche Abrechnung und Meldungen
Laufende Arbeitgeberkosten ca. 3.150 € ohne Vertretung, Reisekosten und Rekrutierung

Entscheidend ist, was in dieser Summe nicht enthalten ist:

  • 40 Wochenstunden sind keine 24-Stunden-Betreuung. Sie bezahlen 40 von 168 Wochenstunden. Alles darüber hinaus müsste zusätzlich vergütet werden.
  • Urlaubsvertretung: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei Sechs-Tage-Woche. In dieser Zeit brauchen Sie Ersatz – zusätzlich zum weiterlaufenden Gehalt.
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: bis zu sechs Wochen volles Gehalt, auch wenn die Kraft nicht arbeitet. Über das U1-Umlageverfahren werden je nach Krankenkasse nur 40 bis 80 Prozent erstattet.
  • Reisekosten bei Heimreisen der Betreuungskraft.
  • Rekrutierungsaufwand: Anzeigen, Vorstellungsgespräche, Prüfung von Zeugnissen – nach unserer Beratungserfahrung 15 bis 40 Stunden Eigenleistung pro Besetzung.

Warum freie Kost und Logis Sie Geld kosten

Ein weit verbreiteter Irrtum: Weil die Betreuungskraft ohnehin im Haus wohnt und mitisst, entstehe kein zusätzlicher Aufwand. Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich ist das falsch.

Unterkunft und Verpflegung gelten als Sachbezug und damit als Teil des Arbeitslohns. Die amtlichen Werte 2026: 345 Euro für freie Verpflegung, 285 Euro für freie Unterkunft. Wird die Kraft in den Haushalt des Arbeitgebers aufgenommen, mindert sich der Unterkunftswert um 15 Prozent auf 242,25 Euro. Zusammen 587,25 Euro monatlich, auf die Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen.

Der Effekt ist doppelt unangenehm: Für Sie steigt der Arbeitgeberanteil, für die Betreuungskraft sinkt der Nettolohn. Wer das nicht abrechnet, riskiert bei einer Prüfung eine Nachforderung.

Was eine legale Rund-um-die-Uhr-Abdeckung tatsächlich kosten würde

Das Arbeitszeitgesetz erlaubt werktäglich maximal acht Stunden, verlängerbar auf zehn, sofern im Sechs-Monats-Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden. Dazu kommt eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden.

Eine wörtliche 24-Stunden-Abdeckung durch angestelltes Personal bräuchte drei Kräfte im Schichtwechsel. Rechnerisch: 24 Stunden × 30 Tage × 13,90 Euro ergeben über 10.000 Euro reine Bruttolöhne, zuzüglich Arbeitgeberanteilen. Deshalb heißt das Modell in der Fachsprache korrekt Betreuung in häuslicher Gemeinschaft – der Sicherheitsgewinn entsteht durch die Anwesenheit, nicht durch durchgehende Arbeitsleistung. Die Details erklären wir im Ratgeber Ruhezeiten und Arbeitszeitmodelle.

Das Urteil, das die Kalkulation verändert hat

Am 24. Juni 2021 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az. 5 AZR 505/20), dass einer Betreuungskraft der deutsche Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten zusteht – nicht nur für die im Vertrag ausgewiesenen Stunden. Geklagt hatte eine bulgarische Betreuerin, die faktisch dauerhaft verfügbar sein musste (Legal Tribune Online).

Für Sie als privaten Arbeitgeber bedeutet das: Wenn Ihre Betreuungskraft nachts erreichbar sein soll, ist das vergütungspflichtige Bereitschaftszeit. Ein Vertrag über 40 Stunden, während faktisch dauernde Verfügbarkeit erwartet wird, kann Jahre später zu einer erheblichen Nachforderung führen – gegen Sie persönlich, nicht gegen eine Agentur.

Ihre Pflichten als privater Arbeitgeber

Die Zollverwaltung fasst es knapp zusammen: Beschäftigte Haushaltshilfen müssen zur gesetzlichen Sozialversicherung angemeldet werden – Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Hinzu kommt die Lohnsteuer.

Was Sie einmalig erledigen müssen

  1. Unternehmensnummer bei der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen. Seit dem 1. Januar 2024 benötigt jeder beschäftigende Privathaushalt eine solche Nummer. Ohne sie ist der nächste Schritt nicht möglich.
  2. Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Ihre Wohnadresse wird dabei zur Betriebsadresse.
  3. Beim Finanzamt für das ELStAM-Verfahren anmelden, um die elektronischen Lohnsteuermerkmale abrufen zu können.
  4. Krankenkasse als Einzugsstelle bestimmen und die Betreuungskraft dort zur Sozialversicherung anmelden.
  5. Schriftlichen Arbeitsvertrag schließen mit Arbeitszeit, Bereitschaftsregelung, Vergütung, Sachbezug, Urlaub und Kündigungsfristen.
  6. Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung prüfen. Für EU-Bürger gilt Freizügigkeit; bei Drittstaatsangehörigen sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich.

Was dauerhaft anfällt

  • Monatliche Lohnabrechnung mit korrekter Behandlung des Sachbezugs
  • Beitragsnachweise und Beitragszahlungen an die Einzugsstelle
  • Lohnsteueranmeldung beim Finanzamt
  • Arbeitszeitaufzeichnung – nach dem Mindestlohngesetz Pflicht und im Streitfall Ihr wichtigster Nachweis
  • Jahresmeldungen, Meldungen bei Krankheit, Urlaub und Beschäftigungsende
  • Führung der Entgeltunterlagen für die Betriebsprüfung

Realistischer Aufwand: Nach unserer Erfahrung aus der Beratung investieren Familien im ersten Monat 20 bis 30 Stunden in Anmeldung und Vertragsgestaltung, danach zwei bis vier Stunden monatlich – sofern nichts Ungewöhnliches passiert.

Wenn etwas schiefgeht

  • Fehlende Anmeldung zur Unfallversicherung: Der Versicherungsschutz besteht zwar kraft Gesetzes, die unterlassene Anmeldung ist aber eine Ordnungswidrigkeit; Beiträge werden nacherhoben.
  • Nicht abgeführte Sozialabgaben: Nachforderung für bis zu vier Jahre, bei Vorsatz bis zu 30 Jahre – zuzüglich Säumniszuschlägen.
  • Arbeitsunfall der Betreuungskraft: Rückenverletzungen beim Transfer sind der häufigste Fall. Ohne Anmeldung und ohne dokumentierte Unterweisung wird die Situation für Sie schnell unangenehm.
  • Tod der pflegebedürftigen Person: Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch. Es geht nach § 1922 BGB auf die Erben über, die Kündigungsfrist nach § 622 BGB läuft weiter – das Gehalt ebenfalls.

Das Modell „selbstständige Betreuungskraft“ – der riskanteste Weg

Warum die Rechnung fast nie aufgeht

Auf den ersten Blick ist die selbstständige Betreuungskraft die einfachste Lösung: Sie stellt eine Rechnung, Sie zahlen – keine Anmeldung, keine Lohnabrechnung. Genau deshalb ist dieses Modell so verbreitet und genau deshalb ist es so gefährlich.

Eine echte Selbstständige muss aus ihrem Honorar bestreiten: freiwillige Krankenversicherung (oft 250 bis 450 Euro monatlich), Altersvorsorge, Berufshaftpflicht, Rücklagen für Urlaub und Krankheit, Steuern sowie ihr unternehmerisches Risiko. Ein realistisches, wirtschaftlich tragfähiges Honorar liegt deshalb bei 20 bis 30 Euro pro Stunde. Bei 173 Monatsstunden ergibt das 3.470 bis 5.200 Euro.

Die Schlussfolgerung ist unbequem, aber eindeutig: Wer Ihnen eine „selbstständige“ 24-Stunden-Betreuung für 2.100 bis 2.600 Euro anbietet, kalkuliert entweder auf eigene Kosten unter dem Existenzminimum – oder es handelt sich nicht um eine echte Selbstständigkeit.

Woran Scheinselbstständigkeit erkannt wird

Die Deutsche Rentenversicherung und der Zoll prüfen das Gesamtbild. Diese Merkmale sprechen gegen eine echte Selbstständigkeit:

  • Tätigkeit für nur einen Auftraggeber
  • Feste Arbeits- und Anwesenheitszeiten
  • Weisungsgebundenheit im Alltag
  • Nutzung ausschließlich fremder Räume und Arbeitsmittel
  • Bezahlung nach Stunden statt nach Werk oder Leistung
  • Kein eigener Marktauftritt, keine eigene Werbung, keine weiteren Kunden
  • Keine Möglichkeit, sich vertreten zu lassen

In der häuslichen 24-Stunden-Betreuung sind praktisch alle diese Merkmale erfüllt. Eine Betreuungskraft, die in Ihrem Haushalt lebt, sich nach Ihrem Tagesablauf richtet und nur für Sie arbeitet, ist nach Aktenlage eine Arbeitnehmerin – unabhängig davon, was im Vertrag steht. Die IHK weist ausdrücklich darauf hin, dass Scheinselbstständigkeit kein eigener Status, sondern eine rechtliche Fehleinschätzung mit Beitragspflicht ist.

Die Folgen treffen Sie, nicht die Betreuungskraft

  • Nachzahlung sämtlicher Sozialversicherungsbeiträge – Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Vom Lohn nachträglich einbehalten dürfen Sie nur die letzten drei Monate.
  • Rückwirkung bis zu vier Jahre, bei Vorsatz bis zu 30 Jahre, jeweils zuzüglich Säumniszuschlägen.
  • Nachforderung der Lohnsteuer mit möglichem Steuerstrafverfahren.
  • Strafrechtliche Konsequenzen: Das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen ist nach § 266a StGB eine Straftat und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
  • Nachträgliche Arbeitnehmerrechte: Urlaubsabgeltung, Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz können rückwirkend geltend gemacht werden.

Praxishinweis: Wenn Sie diesen Weg dennoch gehen wollen, beantragen Sie vorab ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung nach § 7a SGB IV. Es ist der einzige Weg zu einer verbindlichen Klärung. Rechnen Sie mit mehreren Monaten Bearbeitungszeit – und mit einer hohen Wahrscheinlichkeit, dass eine abhängige Beschäftigung festgestellt wird.

Kostenvergleich: Was die drei Wege 2026 wirklich kosten

Modell Realistische Kosten / Monat Enthalten Nicht enthalten
Direktanstellung 3.150 – 3.600 € 40 Wochenstunden, Sozialabgaben, Lohnbuchhaltung Vertretung, Reisekosten, Rekrutierung, Ausfallrisiko, Ihr Zeitaufwand
Selbstständige Kraft (seriös kalkuliert) 3.470 – 5.200 € Honorar inkl. unternehmerischer Absicherung Vertretung; Restrisiko Statusfeststellung bleibt bei Ihnen
Entsendemodell über eine Agentur 2.400 – 3.500 € Betreuungskraft, Sozialversicherung im Herkunftsland, Vertretung, Turnuswechsel, deutschsprachiger Ansprechpartner Unterkunft und Verpflegung, einmalige Vermittlungsgebühr 200 – 600 €

Marktbeobachtung Stand Juli 2026. Die Spannen variieren regional; verbindlich ist immer das individuelle Angebot.

Das Ergebnis überrascht viele Familien: Der vermeintlich günstige Weg der Eigenorganisation ist bei korrekter Rechnung der teuerste. Die häufig genannte Ersparnis von 500 bis 1.000 Euro monatlich entsteht nur dann, wenn Sozialabgaben, Sachbezug, Vertretung und der eigene Zeitaufwand ausgeblendet werden.

Detaillierte Kostenaufstellungen finden Sie in unseren Ratgebern Was kostet die 24-Stunden-Pflege 2026 und Kosten einer polnischen Pflegekraft. Wie das Entsendemodell im Detail funktioniert, erklärt der Beitrag 24-Stunden-Pflege aus Polen.

Die sechs Risiken, die in der Praxis am häufigsten auftreten

1. Der Ausfall ohne Vertretung

Die Betreuungskraft wird krank, ein Familienmitglied im Heimatland erkrankt, oder sie kündigt kurzfristig. In der Eigenorganisation stehen Sie am selben Abend ohne Versorgung da – und beginnen die Suche von vorn.

Das ist kein seltener Ausnahmefall. Turnuswechsel, Krankheit und Kündigung gehören zum Normalbetrieb. Der Unterschied ist nur, wer sie auffängt. Wie eine geregelte Vertretung aussieht, beschreibt unser Ratgeber Was passiert bei Krankheit oder Urlaub der Pflegekraft.

2. Die fehlende Eskalationsebene bei Konflikten

Zwischenmenschliche Spannungen sind in der häuslichen Betreuung normal. Im Agenturmodell gibt es eine neutrale dritte Instanz, die vermittelt und im Zweifel wechselt. In der Eigenorganisation stehen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmerin direkt gegenüber – in derselben Wohnung, oft über Monate. Zum geordneten Vorgehen: 24-Stunden-Pflegekraft wechseln.

3. Der ungeprüfte Vertrag

Musterverträge aus dem Internet sind selten auf den Fall der häuslichen Betreuung zugeschnitten. Typische Lücken: keine Regelung zu Bereitschaftszeiten, kein Ausweis des Sachbezugs, keine Vertretungsregelung, unklare Aufgabenabgrenzung. Worauf es ankommt, zeigt unser Ratgeber Der 24-Stunden-Pflegevertrag sowie der Beitrag zur Kündigung der 24-Stunden-Pflege.

4. Die Sprachbarriere ohne Vorauswahl

Agenturen prüfen Deutschkenntnisse vor der Vermittlung. Bei eigener Suche über Anzeigen oder Plattformen verlassen Sie sich auf Selbstauskünfte. Die Folgen zeigen sich erst im Alltag – bei Arztgesprächen, Medikamentenanweisungen und im Notfall. Praktische Hilfen: Sprachbarriere überwinden.

5. Die unklare Aufgabenabgrenzung

Eine Betreuungskraft darf keine Behandlungspflege leisten – keine Injektionen, keine Wundversorgung, kein Stellen von Medikamenten. Wer diese Grenze im Arbeitsvertrag nicht sauber zieht, riskiert im Schadensfall erhebliche Haftungsfragen. Zur Abgrenzung: Behandlungspflege und Grundpflege.

6. Die Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Der Zoll prüft Privathaushalte, insbesondere nach Hinweisen. Fehlende Anmeldungen, nicht dokumentierte Arbeitszeiten oder ein Scheinselbstständigkeitsverdacht führen zu Nachforderungen und Bußgeldern. Die Beweislast für die tatsächlich geleisteten Stunden liegt praktisch bei Ihnen.

Wann die Eigenorganisation trotzdem sinnvoll sein kann

Wir halten es für unseriös, das Modell pauschal abzulehnen. Es gibt Konstellationen, in denen es funktioniert:

  • Die Person ist bereits bekannt – eine Nachbarin, eine ehemalige Kollegin, eine Person aus dem Familienumfeld. Der größte Risikofaktor, die unbekannte Auswahl, entfällt.
  • Der Betreuungsbedarf ist begrenzt. Bei 15 bis 25 Wochenstunden ohne Nachtpräsenz ist die Anstellung überschaubar und arbeitszeitrechtlich unproblematisch. Für diese Fälle lohnt der Blick auf die stundenweise private Pflegekraft.
  • Es ist fachliche Kompetenz in der Familie vorhanden – etwa jemand mit Erfahrung in Lohnbuchhaltung oder Personalwesen.
  • Es besteht Bereitschaft, einen Steuerberater einzubinden und die laufenden Meldungen dauerhaft zu delegieren.
  • Ein tragfähiger Notfallplan existiert – etwa ein ambulanter Pflegedienst, der bei Ausfall kurzfristig einspringen kann.

Wenn mehrere dieser Punkte auf Sie zutreffen, kann die Direktanstellung ein guter Weg sein. Eine vollständige Anleitung dazu finden Sie im Ratgeber Pflegekraft privat einstellen.

Trifft dagegen keiner oder nur einer dieser Punkte zu – und ist gleichzeitig eine durchgehende Betreuung mit nächtlicher Anwesenheit nötig – dann übernehmen Sie ein Risiko, das in keinem Verhältnis zur möglichen Ersparnis steht.

Was ein seriöses Agenturmodell leisten muss

Eine Agentur ist ihr Geld nur wert, wenn sie das Risiko tatsächlich übernimmt. Prüfen Sie deshalb genauso kritisch wie bei der Eigenorganisation:

  1. Ist der Vertrag ein Dienstleistungsvertrag mit einem klar benannten entsendenden Unternehmen – und nicht nur eine Vermittlung „auf eigene Gefahr“?
  2. Liegt für jede eingesetzte Kraft eine gültige A1-Bescheinigung vor? Sie belegt die Sozialversicherung im Herkunftsland. Lassen Sie sie sich vor Anreise vorlegen.
  3. Sind Arbeitszeit, Bereitschaft, Pausen und freie Tage schriftlich definiert? Pauschale Formulierungen wie „24 Stunden Betreuung“ ohne Stundenangabe sind ein Warnsignal.
  4. Ist eine Ersatzstellung bei Ausfall zugesichert – mit Frist? Fragen Sie nach der konkreten Reaktionszeit, nicht nach dem Prinzip.
  5. Gibt es eine benannte Ansprechperson in Deutschland mit Namen und Durchwahl?
  6. Werden Deutschkenntnisse geprüft – und wie?
  7. Sind Kündigungsfristen für beide Seiten symmetrisch geregelt?
  8. Ist transparent, was nicht enthalten ist? Seriöse Anbieter benennen die Grenzen von sich aus.

Unsere vollständigen Prüfkriterien finden Sie im Ratgeber Seriöse Anbieter erkennen und im Beitrag Die passende Betreuung finden.

Ein Preis unter 2.400 Euro sollte Sie stutzig machen – unabhängig vom Modell. Er ist rechnerisch kaum legal darstellbar und geht in aller Regel zulasten der Betreuungskraft.

Finanzierung: Was Sie in beiden Modellen nutzen können

Die Leistungen der Pflegekasse sind unabhängig davon, wie Sie die Betreuung organisieren.

Einen vollständigen Überblick geben die Ratgeber 24-Stunden-Pflege: Pflegegrade und Leistungen und Finanzierung der häuslichen Pflege. Ist noch kein Pflegegrad vorhanden: Pflegegrad beantragen.

Ein Hinweis zur Einordnung: Die Pflegekasse zahlt in beiden Modellen dasselbe. Die Leistungen sind also kein Argument für oder gegen die Eigenorganisation – sie verändern nur die absolute Höhe des Eigenanteils, nicht die Risikoverteilung.

Handlungsempfehlung: So gehen Sie strukturiert vor

  1. Betreuungsbedarf ehrlich erfassen. Wie viele Stunden echte Arbeitsleistung sind nötig? Gibt es nächtlichen Hilfebedarf? Ist Behandlungspflege erforderlich? Daraus ergibt sich, ob eine Anstellung arbeitszeitrechtlich überhaupt darstellbar ist.
  2. Pflegegrad sichern. Ohne Pflegegrad keine Leistungen der Pflegekasse.
  3. Beide Modelle vollständig durchrechnen. Nutzen Sie die Kostentabelle oben und ergänzen Sie Ihren eigenen Zeitaufwand mit einem realistischen Stundenwert.
  4. Ihre Risikobereitschaft bestimmen. Wer trägt den Ausfall? Wer haftet bei einem Arbeitsunfall? Wer springt am Wochenende ein?
  5. Unabhängig beraten lassen. Die Beratungsdatenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege listet nicht-kommerzielle Angebote nach Postleitzahl. Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums berät kostenfrei und anonym. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
  6. Bei Entscheidung für die Eigenorganisation: Steuerberater einbinden, Statusfeststellung beantragen (falls selbstständige Kraft), Arbeitsvertrag rechtlich prüfen lassen, Notfallplan mit einem ambulanten Pflegedienst vereinbaren.
  7. Bei Entscheidung für ein Agenturmodell: zwei bis drei Angebote einholen, die acht Prüffragen durchgehen, Verträge nebeneinanderlegen.

Muss es schnell gehen, hilft der Ratgeber 24-Stunden-Pflege in 48 bis 72 Stunden organisieren. Für die Zwischenzeit lohnt der Blick auf Kurzzeitpflege oder 24-Stunden-Pflege als Überbrückung und schnelle Ersatzbetreuung organisieren.

Fazit

Die 24-Stunden-Pflege ohne Agentur ist rechtlich zulässig, aber sie ist kein Sparmodell. Sie ist eine Verlagerung von Verantwortung: Was sonst ein Unternehmen trägt – Lohn, Abgaben, Vertretung, Ausfall, Haftung – landet bei Ihnen.

Drei Punkte sollten Sie mitnehmen:

  • Korrekt gerechnet ist die Direktanstellung teurer als das Entsendemodell, obwohl sie weniger Leistung enthält.
  • Das Modell „selbstständige Betreuungskraft“ hält der Prüfung meist nicht stand. Das Risiko trägt der Auftraggeber – bis hin zur Strafbarkeit.
  • Der eigentliche Wert einer Agentur ist nicht die Vermittlung, sondern das Ausfallmanagement. Die Frage ist nicht, ob eine Betreuungskraft ausfällt, sondern wann – und wer dann handelt.

Wenn Sie die Eigenorganisation dennoch wählen, tun Sie es informiert und mit professioneller Begleitung bei Vertrag und Lohnabrechnung. Wenn Sie das Risiko nicht tragen möchten, ist ein geprüftes Agenturmodell der ruhigere Weg – und in der Gesamtrechnung meist auch der günstigere.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet die 24-Stunden-Pflege ohne Agentur?

Eine legale Direktanstellung kostet 2026 rund 3.150 bis 3.600 Euro monatlich bei 40 Wochenstunden – einschließlich Bruttolohn, Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Umlagen und Lohnbuchhaltung. Nicht enthalten sind Urlaubsvertretung, Reisekosten und Ihr eigener Zeitaufwand. Ein Entsendemodell über eine Agentur liegt in der Regel bei 2.400 bis 3.500 Euro inklusive Vertretung.

Spare ich Geld, wenn ich die Agentur weglasse?

In den meisten Fällen nicht. Die häufig genannte Ersparnis entsteht nur, wenn Sozialabgaben, der geldwerte Vorteil für Unterkunft und Verpflegung, die Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall sowie der eigene Organisationsaufwand ausgeblendet werden. Rechnet man vollständig, ist die Direktanstellung meist teurer.

Welche Pflichten habe ich als privater Arbeitgeber?

Unternehmensnummer bei der gesetzlichen Unfallversicherung, Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit, ELStAM-Anmeldung beim Finanzamt, Anmeldung zur Sozialversicherung bei der Krankenkasse, schriftlicher Arbeitsvertrag, monatliche Lohnabrechnung, Arbeitszeitaufzeichnung sowie Lohnfortzahlung und Urlaubsgewährung.

Kann ich eine Betreuungskraft als Minijobberin anstellen?

Für eine 24-Stunden-Betreuung nicht. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich, was beim Mindestlohn rund 43 Arbeitsstunden entspricht. Für eine dauerhafte häusliche Betreuung ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erforderlich.

Ist eine selbstständige Betreuungskraft erlaubt?

Grundsätzlich ja, in der häuslichen 24-Stunden-Betreuung aber selten haltbar. Wer im Haushalt lebt, sich nach dem Tagesablauf der Familie richtet und nur einen Auftraggeber hat, erfüllt praktisch alle Merkmale einer abhängigen Beschäftigung. Verbindliche Klarheit bringt nur ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.

Was passiert bei festgestellter Scheinselbstständigkeit?

Sie müssen sämtliche Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen – Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil – rückwirkend bis zu vier Jahre, bei Vorsatz bis zu 30 Jahre. Hinzu kommen Säumniszuschläge, Lohnsteuernachforderungen und möglicherweise ein Strafverfahren nach § 266a StGB. Die Haftung trifft Sie als Auftraggeber.

Muss ich Bereitschaftszeiten bezahlen?

Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat am 24. Juni 2021 (Az. 5 AZR 505/20) entschieden, dass Bereitschaftszeiten in der häuslichen Betreuung mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten sind. Der Arbeitsvertrag muss Arbeitszeit und Bereitschaft ausdrücklich regeln.

Sind Unterkunft und Verpflegung wirklich kostenlos?

Nein. Sie gelten als Sachbezug und damit als Teil des Arbeitslohns. 2026 sind das 345 Euro für Verpflegung und 285 Euro für Unterkunft, letzterer bei Aufnahme in den Haushalt des Arbeitgebers um 15 Prozent auf 242,25 Euro gemindert. Auf diese 587,25 Euro fallen Lohnsteuer und Sozialabgaben an.

Was passiert, wenn die Betreuungskraft ausfällt?

In der Eigenorganisation müssen Sie selbst Ersatz finden – sofort. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall läuft bis zu sechs Wochen weiter, sodass Sie zeitweise doppelt zahlen. Im Agenturmodell ist die Ersatzstellung in der Regel vertraglich zugesichert.

Was geschieht mit dem Arbeitsvertrag, wenn die pflegebedürftige Person stirbt?

Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch. Es geht nach § 1922 BGB auf die Erben über, und die Kündigungsfrist nach § 622 BGB läuft weiter. Bis zum Ablauf besteht die Lohnzahlungspflicht fort. Regeln Sie diesen Fall unbedingt vorab im Vertrag.

Welche Zuschüsse gibt es?

Pflegegeld je nach Pflegegrad (347 bis 990 Euro), Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro jährlich für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen von 20 Prozent, maximal 4.000 Euro jährlich. Diese Leistungen sind unabhängig vom gewählten Organisationsmodell.

Darf eine Betreuungskraft medizinische Aufgaben übernehmen?

Nein. Behandlungspflege wie Injektionen, Wundversorgung oder das Stellen von Medikamenten ist ärztlich verordnete Leistung und examinierten Fachkräften vorbehalten. Das Reichen bereits gestellter Medikamente ist zulässig.

Wie erkenne ich eine seriöse Betreuungskraft ohne Agentur?

Prüfen Sie Identität und Aufenthaltsberechtigung, verlangen Sie Zeugnisse und mindestens zwei nachprüfbare Referenzen, testen Sie die Deutschkenntnisse im Gespräch und vereinbaren Sie eine strukturierte Probephase. Bei angeblicher Selbstständigkeit lassen Sie sich Gewerbeanmeldung, Steuernummer und Nachweise über weitere Auftraggeber vorlegen.

Lohnt sich eine Agentur überhaupt?

Der wirtschaftliche Wert liegt weniger in der Vermittlung als im Ausfallmanagement und in der Verlagerung des Arbeitgeberrisikos. Wer über Monate oder Jahre plant, kauft damit vor allem Versorgungssicherheit ein. Für kurze, überschaubare Einsätze mit geringem Stundenumfang kann die Eigenorganisation dagegen sinnvoll sein.


Quellen und Rechtsgrundlagen

  • Zollverwaltung: Privatpersonen als Arbeitgeber
  • Bundesministerium für Gesundheit und Bundesregierung: Mindestlohn und Pflegemindestlohn 2026
  • Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) – Sachbezugswerte 2026
  • §§ 3, 5 ArbZG – Arbeitszeit und Ruhezeiten
  • § 7a SGB IV – Statusfeststellungsverfahren; § 266a StGB – Vorenthalten von Arbeitsentgelt
  • §§ 622, 1922 BGB – Kündigungsfristen und Gesamtrechtsnachfolge
  • §§ 37, 39, 42, 42a, 45b SGB XI; § 35a EStG
  • Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2021, Az. 5 AZR 505/20

Redaktioneller Hinweis: Dieser Ratgeber wurde von der Redaktion PflegeHeimat24 erstellt und zuletzt im Juli 2026 auf Aktualität geprüft. Alle Rechts- und Leistungsangaben entsprechen dem Stand Juli 2026. Der Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Für arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen wenden Sie sich an einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Verbindliche Auskunft zu Leistungsansprüchen erteilt Ihre Pflegekasse.

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