Das Wichtigste in Kürze
- Preisrahmen 2026: 2.400 bis 3.900 Euro monatlich, je nach Qualifikation und Deutschkenntnissen. Der Turnuswechsel ist darin enthalten – er verteuert die Betreuung nicht.
- Zusätzlich zu kalkulieren: 150 bis 250 Euro monatlich für Verpflegung und Nebenkosten, 60 bis 180 Euro Anreise je Turnuswechsel und meist eine einmalige Vermittlungsgebühr von 200 bis 600 Euro.
- Die Preisuntergrenze lässt sich ausrechnen: Bei 13,90 Euro Mindestlohn und 40 Wochenstunden entstehen allein rund 2.400 Euro Bruttolohn. Angebote darunter sind legal kaum darstellbar.
- Der Entlastungsbetrag beträgt einheitlich 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade 1 bis 5 – eine nach Pflegegrad gestaffelte Erhöhung gibt es nicht.
- Der Eigenanteil liegt bei 1.700 bis 2.700 Euro, je nach Pflegegrad und danach, wie konsequent alle Leistungen genutzt werden.
- Zwei Kräfte gleichzeitig im Haushalt kosten 5.200 bis 7.500 Euro – das ist etwas anderes als der übliche Wechsel im Turnus.
Warum die Preise so unterschiedlich angegeben werden
Wer nach den Kosten einer polnischen Betreuungskraft sucht, findet Spannen von 1.800 bis über 5.000 Euro. Der Grund ist selten Regionalität, sondern meist, dass unterschiedliche Dinge verglichen werden: eine Kraft mit Grundkenntnissen gegen eine mit Pflegeerfahrung, eine Pauschale mit Vertretungszusage gegen eine ohne – und gelegentlich Angebote, die sich legal gar nicht kalkulieren lassen.
Diese Seite erklärt deshalb, woraus sich der Preis zusammensetzt und was am Ende als Eigenanteil bleibt. Die rechtlichen Grundlagen des Entsendemodells – A1-Bescheinigung, Sozialversicherung, Legalitätsprüfung – behandelt ausführlich der Ratgeber 24-Stunden-Pflege aus Polen.
Ende 2023 waren laut Statistischem Bundesamt rund 5,69 Millionen Menschen pflegebedürftig, etwa 86 Prozent davon zu Hause. Fachverbände schätzen, dass 300.000 bis 500.000 Betreuungskräfte gleichzeitig in deutschen Haushalten leben – ein großer Teil davon aus Polen.
Wie das Turnussystem wirklich funktioniert
Hier entsteht das häufigste Missverständnis. Vielfach wird von „1:1-, 2:1- und 3:1-Modellen“ mit stark unterschiedlichen Preisen gesprochen, als würde jede zusätzliche Kraft die Kosten erhöhen. Das trifft die Praxis nicht.
Der Marktstandard sieht so aus: Eine Betreuungskraft lebt im Haushalt und arbeitet einen Turnus von vier bis zwölf Wochen – meist acht bis zehn. Danach reist sie ab und wird von einer anderen Kraft abgelöst. Es ist also durchgehend eine Person im Haushalt; der Wechsel ist im Preis enthalten.
| Konstellation | Was das bedeutet | Kosten / Monat |
|---|---|---|
| Eine Kraft im Turnus (Standard) | Durchgehend eine Person im Haushalt, Ablösung alle 4 bis 12 Wochen | 2.400 – 3.900 € |
| Festes Zweier- oder Dreierteam | Dieselben zwei bis drei Kräfte wechseln sich dauerhaft ab – höhere Kontinuität | gleicher Rahmen, teils leichter Aufschlag |
| Zwei Kräfte gleichzeitig | Zwei Personen leben parallel im Haushalt | 5.200 – 7.500 € |
Der entscheidende Unterschied: Ein festes Team erhöht die Kontinuität, weil die Kräfte den Haushalt bereits kennen – das ist besonders bei Demenz wertvoll und kostet meist wenig oder nichts extra. Zwei Kräfte gleichzeitig sind dagegen etwas völlig anderes: Sie werden gebraucht, wenn nachts regelmäßig Hilfe nötig ist oder Transfers nur zu zweit möglich sind. Das verdoppelt den Preis nahezu.
Zur Turnuslänge
- Vier bis sechs Wochen: mehr Reisekosten und häufigere Einarbeitung, dafür weniger Belastung der Kraft
- Acht bis zehn Wochen: der übliche Kompromiss
- Zwölf Wochen und mehr: kein Sparmodell, sondern eine Kalkulation auf Kosten der Betreuungskraft – erschöpfte Kräfte kündigen, und jeder ungeplante Wechsel kostet Sie Einarbeitungszeit
Fragen Sie nach einem Übergabetag, an dem sich abreisende und ankommende Kraft überschneiden. Er ist der wirksamste einzelne Faktor für einen reibungslosen Wechsel. Details: Betreuungskraft wechseln.
Die Preisuntergrenze: eine Rechnung zum Nachvollziehen
Der schnellste Plausibilitätstest für jedes Angebot ist eine Multiplikation.
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto, ab Januar 2027 bei 14,60 Euro (Statistisches Bundesamt). Er gilt für alle, die in Deutschland arbeiten – unabhängig davon, wo der Arbeitgeber sitzt. Eine Vergütung „nach polnischem Recht“ ist keine zulässige Alternative.
173,33 Monatsstunden × 13,90 Euro = 2.409 Euro Bruttolohn.
Darin sind noch nicht enthalten: Sozialabgaben des polnischen Arbeitgebers, Reisekosten, Vermittlungsaufwand, Vertretungsvorhaltung und die Marge des Dienstleisters.
Entscheidend kommt hinzu: Das Bundesarbeitsgericht hat am 24. Juni 2021 (Az. 5 AZR 505/20) entschieden, dass der Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten gilt. Die Klägerin war eine bulgarische Betreuungskraft in einem deutschen Privathaushalt – der Fall betrifft dieses Modell unmittelbar.
Die Konsequenz: Angebote unter 2.400 Euro monatlich gehen in aller Regel zulasten der Betreuungskraft. Nachforderungen können den Auftraggeber erreichen.
Preisrahmen nach Qualifikation
| Profil | Pauschale / Monat | Geeignet für |
|---|---|---|
| Basisbetreuung, Deutsch A1–A2 | 2.400 – 2.800 € | Haushalt, Gesellschaft, einfache Unterstützung bei stabiler Lage |
| Qualifizierte Betreuung, Deutsch B1, Pflegeerfahrung | 2.800 – 3.400 € | Umfassende Grundpflege, Arztkommunikation, Alltagsbegleitung |
| Spezialisierte Betreuung, Demenzerfahrung | 3.300 – 3.900 € | Kognitive Einschränkungen, hoher Betreuungsanteil |
| Zwei Kräfte gleichzeitig | 5.200 – 7.500 € | Nächtlicher Bedarf, Transfers zu zweit |
Marktbeobachtung Stand September 2026. Regionale Unterschiede fallen geringer aus als oft angenommen – den Preis bestimmen vor allem Qualifikation und Sprachniveau.
Das Sprachniveau ist der stärkste Preisfaktor
| Niveau | Was möglich ist | Preiseffekt |
|---|---|---|
| A2 | Alltagssituationen, einfache Absprachen | Basis |
| B1 | Zusammenhängende Gespräche, Arztkommunikation, Notfall | + 300 bis 500 € |
| B2 und höher | Flüssige Kommunikation, schriftliche Dokumentation | + 600 bis 900 € |
Der Aufpreis für B1 statt A2 ist der wirtschaftlichste Euro im Budget: kürzere Einarbeitung, weniger Missverständnisse, keine Fehler bei Medikamentenanweisungen. Lassen Sie sich zeigen, wie das Niveau geprüft wurde – Selbstauskünfte fallen häufig zu positiv aus, und zehn Minuten Videogespräch sagen mehr als jedes Profil. Praktische Hilfen: Sprachbarriere überwinden.
Was in der Pauschale steckt – und was nicht
| Position | Betrag | Enthalten? |
|---|---|---|
| Lohn, polnische Sozialabgaben, Betreuungsleistung | Kern der Pauschale | Ja |
| Turnuswechsel und Ablösung | – | Ja |
| Vermittlungsgebühr | einmalig 200 – 600 € | Häufig separat |
| An- und Abreise je Turnuswechsel | 60 – 180 € | Unterschiedlich – nachfragen |
| Verpflegung und Nebenkosten | 150 – 250 € monatlich | Nein – trägt der Haushalt |
| Ersatzstellung bei Ausfall | je nach Vertrag | Sollte enthalten sein |
| Zimmerausstattung | einmalig 300 – 1.500 € | Nein |
| Ambulanter Pflegedienst für Behandlungspflege | über die Krankenkasse | Nicht Teil der Pauschale |
Zu Kost und Logis: Der Haushalt stellt Unterkunft und Verpflegung zusätzlich. Sie sind ein geldwerter Vorteil mit einem Sachbezugswert von 587,25 Euro monatlich (2026) – aber nicht auf den Mindestlohn anrechenbar. Angebote, die einen niedrigen Preis mit „Kost und Logis inklusive“ begründen, rechnen unzulässig.
Zum Zimmer: Erforderlich ist ein eigener, abschließbarer Raum mit Fenster und Heizung – Praxisstandard 10 bis 12 Quadratmeter – sowie stabiler WLAN-Empfang. Rechtsgrundlage ist § 618 Abs. 2 BGB; nach § 619 BGB ist diese Pflicht nicht abdingbar. Details: räumliche Voraussetzungen.
Was die Betreuungskraft leistet – und was nicht
Realistisch sind acht bis zehn Stunden aktive Betreuung täglich, ergänzt um Anwesenheit und Rufbereitschaft. Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ beschreibt die Anwesenheit, nicht die Arbeitszeit.
Zulässig: Grundpflege, Mobilisation und Lagerung, Hauswirtschaft, soziale Betreuung, Begleitung zu Terminen sowie das Reichen bereits gestellter Medikamente.
Nicht zulässig: Injektionen – auch kein Insulin –, Wundversorgung, Katheter- und Stomaversorgung, das Stellen von Medikamenten und das Anlegen medizinischer Kompressionsstrümpfe. Das ist Behandlungspflege nach § 37 SGB V und einem ambulanten Pflegedienst vorbehalten. Auch eine in Polen examinierte Pflegekraft darf sie in Deutschland nur mit förmlich anerkannter Berufsqualifikation erbringen.
Der wirtschaftlich wichtigste Punkt dabei: Behandlungspflege trägt die Krankenkasse. Sie verursacht kaum Mehrkosten und kürzt das Pflegegeld nicht. Viele Vergleichsrechnungen ziehen hier fälschlich Pflegesachleistung ab und stellen die häusliche Versorgung teurer dar, als sie ist. Details: Behandlungspflege und Grundpflege.
Der arbeitsrechtliche Rahmen
- Höchstens acht Stunden werktäglich, verlängerbar auf zehn bei Ausgleich über sechs Monate
- Mindestens elf Stunden zusammenhängende Ruhezeit
- Ruhepausen von 30 beziehungsweise 45 Minuten
- Bereitschaftsdienst mit vorgegebenem Aufenthaltsort zählt vollständig als Arbeitszeit; nur Rufbereitschaft mit frei wählbarem Aufenthaltsort gilt als Ruhezeit
- Mindestens 15 freie Sonntage im Jahr
Eine Betreuungskraft, die faktisch sieben Tage die Woche durchgehend verfügbar sein soll, ist weder zulässig noch bezahlbar. Ausführlich: Arbeitszeit und Ruhezeiten und Betreuungsalltag und Tagesablauf.
Was Sie gegenrechnen können
Grundlage ist die offizielle Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums 2026.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Entlastungsbetrag |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 131 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | 131 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | 131 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | 131 € |
Der Entlastungsbetrag ist einheitlich 131 Euro für alle Pflegegrade – eine Staffelung nach Pflegegrad gibt es nicht. Er ist zweckgebunden und fließt nur gegen Rechnung nach Landesrecht anerkannter Anbieter; nicht genutzte Beträge lassen sich ins Folgejahr übertragen und dort bis zum 30. Juni verwenden. Siehe Entlastungsbetrag beantragen.
Vier weitere Regeln:
- Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung – nur Entlastungsbetrag, Hilfsmittelpauschale von 42 Euro und den Wohnumfeldzuschuss.
- Das Pflegegeld ist frei verwendbar und kann vollständig für die Betreuungskraft eingesetzt werden – ohne Nachweispflicht gegenüber der Kasse.
- Die Pflegesachleistung nicht. Sie setzt einen nach § 72 SGB XI zugelassenen Pflegedienst voraus. Wird zusätzlich ein Dienst für Grundpflege eingesetzt, greift die Kombinationsleistung – der genutzte Prozentsatz mindert das Pflegegeld anteilig.
- Der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro nach § 42a SGB XI führt seit dem 1. Juli 2025 Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen, frei aufteilbar. Die Vorpflegezeit ist entfallen, der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt. Siehe Verhinderungspflege 2026.
Steuerliche Entlastung
- § 35a EStG: 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro Steuerermäßigung jährlich – also rund 333 Euro monatlich. Nicht „4.000 Euro absetzbar“, sondern 4.000 Euro weniger Steuer. Rechnung und Überweisung sind Voraussetzung; bei zusammen lebenden Ehegatten wird der Höchstbetrag nur einmal gewährt.
- § 33 EStG: außergewöhnliche Belastungen oberhalb der zumutbaren Belastung – alternativ, nicht zusätzlich.
- Pflege-Pauschbetrag § 33b EStG: 600, 1.100 oder 1.800 Euro – aber nur bei persönlicher und unentgeltlicher Pflege. Wer eine Betreuungskraft bezahlt, erfüllt die Voraussetzungen in der Regel nicht.
Details: 24-Stunden-Pflege von der Steuer absetzen und Pflegepauschbetrag.
Reicht das Einkommen nicht: Kostenübernahme durch das Sozialamt. Geschützt bleiben 10.000 Euro Barvermögen je Person; Kinder werden erst ab 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen herangezogen. Vollständige Übersicht: Pflegegrade und Leistungen.
Vier Fallbeispiele – durchgerechnet
Alle Beispiele sind anonymisiert und in den Details verändert.
Fall 1: Pflegegrad 3, beginnende Demenz, Ehepaar
Die Ehefrau hat eine Alzheimer-Demenz im frühen Stadium, der Ehemann ist geistig fit, aber körperlich nicht in der Lage, sie durchgehend zu betreuen. Vermittelt wird eine Kraft mit Demenzerfahrung und Deutschniveau B1 im Turnus von zehn Wochen.
| Position | Betrag / Monat |
|---|---|
| Betreuungspauschale inklusive Nebenkosten | – 3.100 € |
| Pflegegeld Pflegegrad 3 | + 599 € |
| Entlastungsbetrag | + 131 € |
| Steuerermäßigung § 35a EStG | + ca. 333 € |
| Gemeinsamer Jahresbetrag, anteilig | + bis zu 295 € |
| Eigenanteil | ca. 1.742 – 2.501 € |
Was hier zusätzlich zählt: Die Betreuungskraft entlastet auch den Ehemann bei der Haushaltsführung. Sein Gesundheitsschutz ist ein eigenständiger Grund für die Entscheidung – nicht nur die Versorgung der Ehefrau. Siehe Pflege-Burnout vermeiden.
Fall 2: Pflegegrad 4 nach Schlaganfall, berufstätige Tochter
Die Mutter benötigt nach dem zweiten Schlaganfall Hilfe bei nahezu allen Alltagsverrichtungen. Die Tochter arbeitet Vollzeit. Ergänzend kommt ein Pflegedienst für die Behandlungspflege – Medikamentenstellung und Kompressionsversorgung.
| Position | Betrag / Monat |
|---|---|
| Betreuungspauschale inklusive Nebenkosten | – 3.350 € |
| Behandlungspflege durch den Pflegedienst | über die Krankenkasse |
| Pflegegeld Pflegegrad 4 in voller Höhe | + 800 € |
| Entlastungsbetrag | + 131 € |
| Steuerermäßigung § 35a EStG | + ca. 333 € |
| Gemeinsamer Jahresbetrag, anteilig | + bis zu 295 € |
| Eigenanteil | ca. 1.791 – 2.550 € |
Der entscheidende Punkt: Weil der Pflegedienst ausschließlich Behandlungspflege erbringt, läuft das über die Krankenkasse – das Pflegegeld bleibt ungekürzt. Hätte er stattdessen Grundpflege übernommen, wäre Pflegesachleistung verbraucht und das Pflegegeld anteilig gemindert worden.
Fall 3: Pflegegrad 2, Unsicherheit in der Nacht
78-jähriger Mann mit Parkinson-Syndrom, möchte in seiner Wohnung bleiben, fühlt sich aber nachts unsicher. Die Familie springt an Wochenenden ein.
| Position | Betrag / Monat |
|---|---|
| Betreuungspauschale inklusive Nebenkosten | – 2.900 € |
| Pflegegeld Pflegegrad 2 | + 347 € |
| Entlastungsbetrag | + 131 € |
| Steuerermäßigung § 35a EStG | + ca. 333 € |
| Gemeinsamer Jahresbetrag, anteilig | + bis zu 295 € |
| Eigenanteil | ca. 1.794 – 2.553 € |
Die ehrliche Einordnung: Bei Pflegegrad 2 ist der Eigenanteil im Verhältnis zur Leistung am höchsten, weil die Betreuungskosten pflegegradunabhängig sind. Prüfen Sie deshalb ernsthaft, ob stundenweise Betreuung, ein ambulanter Pflegedienst oder Tagespflege ausreichen. Für reine Nachtsicherheit sind Hausnotruf und Sensortechnik ein Bruchteil der Kosten – siehe Smart Home für Senioren. Details: 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 2.
Fall 4: Pflegegrad 5 nach schwerem Unfall
Der Familienvater ist nach einem Unfall vollständig auf Hilfe angewiesen. Eine spezialisierte Betreuungskraft übernimmt Alltag und Grundpflege, ein Pflegedienst die Behandlungspflege.
| Position | Betrag / Monat |
|---|---|
| Betreuungspauschale inklusive Nebenkosten | – 3.650 € |
| Behandlungspflege durch den Pflegedienst | über die Krankenkasse |
| Pflegegeld Pflegegrad 5 | + 990 € |
| Entlastungsbetrag | + 131 € |
| Steuerermäßigung § 35a EStG | + ca. 333 € |
| Gemeinsamer Jahresbetrag, anteilig | + bis zu 295 € |
| Eigenanteil | ca. 1.901 – 2.660 € |
Die Grenze im Blick behalten: Bei Pflegegrad 5 entscheidet der nächtliche Bedarf. Ein bis zwei Einsätze pro Nacht sind über Rufbereitschaft abbildbar; ab drei regelmäßig braucht es zwei Kräfte – dann steigen die Kosten auf 5.200 bis 7.500 Euro. Ist eine nächtliche Lagerung im Zwei- bis Drei-Stunden-Takt nötig, trägt das Modell mit einer Kraft nicht. Details: 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 5.
Der Vergleich mit dem Pflegeheim
Die oft genannten 4.000 bis 5.000 Euro sind Gesamtkosten, nicht der Eigenanteil. Die Pflegekasse zahlt bei vollstationärer Pflege 805 Euro (Pflegegrad 2) bis 2.096 Euro (Pflegegrad 5). Zusätzlich senkt der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI den pflegebedingten Eigenanteil gestaffelt nach Verweildauer: 15 Prozent im ersten Jahr, danach 30, 50 und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.
Der Heim-Eigenanteil liegt im ersten Jahr bei rund 2.700 bis 3.600 Euro.
Zwei Punkte, die den Vergleich verschieben:
- Zugunsten der häuslichen Lösung: Bei stationärer Pflege läuft die eigene Wohnung zunächst weiter und muss weiter bezahlt werden.
- Zugunsten des Heims: Der Eigenanteil sinkt mit jedem Jahr Verweildauer. Bei sehr langer Verweildauer kann das Heim günstiger werden.
Ein ausführlicher Vergleich: 24-Stunden-Pflege als Alternative zum Pflegeheim.
Rechtssicherheit: das Wichtigste kompakt
Ausführlich behandelt das der Ratgeber 24-Stunden-Pflege aus Polen. Für die Kostenbetrachtung sind vier Punkte entscheidend:
- A1-Bescheinigung für jede eingesetzte Kraft. Sie belegt die Sozialversicherung in Polen, ist personenbezogen und befristet – deshalb bei jedem Turnuswechsel neu vorzulegen. Lassen Sie sich eine Kopie geben; sie ist Ihr Nachweis bei einer Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls.
- Das entsendende Unternehmen muss in Polen tatsächlich wirtschaftlich tätig sein. Eine reine Briefkastenfirma erfüllt die Voraussetzungen einer Entsendung nicht. Fragen Sie nach Firmenname, Sitz und Registernummer.
- Sie werden nicht Arbeitgeber. Arbeitgeber bleibt das polnische Unternehmen; Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag mit dem Vermittler. Bei einer Direktanstellung würden Sie sämtliche Arbeitgeberpflichten übernehmen – siehe Pflegekraft privat einstellen.
- Vorsicht bei „selbstständigen“ Betreuungskräften. Wer im Haushalt lebt, sich nach dem Tagesablauf richtet und nur einen Auftraggeber hat, ist meist abhängig beschäftigt. Bei festgestellter Scheinselbstständigkeit werden sämtliche Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert – nach § 14 Abs. 2 SGB IV wird das gezahlte Entgelt dabei als Nettolohn behandelt und hochgerechnet. Die Haftung trifft Sie.
Eine Übersicht der Pflichten veröffentlicht die Zollverwaltung. Seit 2021 gibt es mit der DIN SPEC 33454 zudem einen Branchenstandard als Prüfmaßstab; Hintergründe veröffentlicht der Verbraucherrat des DIN. Eine staatliche Qualitätsprüfung für Vermittlungsagenturen existiert dagegen nicht – die Prüfung liegt bei Ihnen. Vollständige Kriterien: Seriöse Anbieter erkennen.
So machen Sie zwei Angebote vergleichbar
- Wochenarbeitszeit beziffert? „24 Stunden Betreuung“ ohne Stundenangabe ist keine Leistungsbeschreibung.
- Nachtregelung benannt? Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst – das entscheidet über Zulässigkeit und Preis.
- Sprachniveau zugesichert und wie geprüft?
- Turnuslänge und Übergabetag geregelt?
- Reisekosten und Vermittlungsgebühr enthalten oder separat?
- Ersatzstellung mit Frist und zu welchen Kosten?
- Kündigungsfristen symmetrisch? Was gilt bei Krankenhausaufenthalt oder Todesfall?
- A1-Bescheinigung vor Anreise und für jede Kraft zugesagt?
- Was ist ausdrücklich nicht enthalten?
Die Faustregel: Rechnen Sie jedes Angebot auf Kosten pro abgedeckte Wochenstunde um. Ein Angebot über 3.200 Euro mit 48 Wochenstunden und garantierter Ersatzstellung kann günstiger sein als eines über 2.600 Euro ohne beides. Weiterführend: Die passende Betreuung finden und Was kostet die 24-Stunden-Pflege 2026.
Vier Preisfallen
1. Angebote unter 2.400 Euro
Bei legaler Kalkulation kaum darstellbar. Prüfen Sie: Wird der Mindestlohn einschließlich Bereitschaftszeiten gezahlt? Liegt eine A1-Bescheinigung vor? Wird „Kost und Logis“ auf den Lohn angerechnet – was unzulässig ist?
2. Turnusmodelle als Preisstufen verkauft
Der Wechsel im Turnus ist Standard und im Preis enthalten. Wenn Ihnen ein „günstigeres 1:1-Modell“ mit sechs Wochen Einsatz am Stück angeboten wird, sparen Sie nicht – Sie verlagern die Belastung auf die Betreuungskraft und erhöhen das Ausfallrisiko.
3. Die vergessenen Nebenkosten
Verpflegung und Nebenkosten von 150 bis 250 Euro monatlich sowie die einmalige Zimmerausstattung tauchen in keinem Angebot auf – fallen aber an.
4. Nicht ausgeschöpfte Leistungen
Entlastungsbetrag, Gemeinsamer Jahresbetrag und Steuerermäßigung bleiben regelmäßig liegen. In den Beispielen oben macht das rund 760 Euro monatlich aus – über 9.000 Euro im Jahr.
Häufige Herausforderungen im Alltag
Verständigung
Die meisten über Agenturen vermittelten Kräfte sprechen Deutsch auf verständigungsfähigem Niveau. In der Anfangsphase helfen ein schriftlicher Tagesablauf, ein Medikamentenplan in großer Schrift und eine Liste wichtiger Begriffe. Nach wenigen Tagen stellt sich meist eine Routine ein. Bei Arztterminen und Notfällen zeigt sich allerdings, ob B1 vorliegt oder nur A2 – deshalb der Hinweis oben zum Preiseffekt.
Eingewöhnung
Der Einzug einer fremden Person in den eigenen Haushalt ist für beide Seiten ungewohnt. Was hilft: eine Willkommensmappe mit Tagesablauf, Kontakten und biografischen Hinweisen, ein persönlicher Empfang am ersten Tag statt einer Aufgabenflut, und ein erstes strukturiertes Feedbackgespräch nach etwa zwei Wochen. Siehe Zusammenleben mit einer Betreuungskraft.
Ausfall und Vertretung
Krankheit und familiäre Notfälle gehören zum Normalbetrieb. Seriöse Anbieter sichern eine Ersatzstellung vertraglich mit Frist zu – lassen Sie sich Frist und mögliche Zusatzkosten schriftlich bestätigen. Zusätzliche Kosten lassen sich häufig über die Verhinderungspflege aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag erstatten. Siehe Was passiert bei Krankheit oder Urlaub.
Wenn die Passung nicht stimmt
Ein Wechsel ist normal und kein Scheitern. Suchen Sie zuerst das direkte Gespräch, schalten Sie dann die Agentur als neutrale Instanz ein – und benennen Sie konkret, was nicht passt, sonst wiederholt sich das Problem bei der nächsten Vermittlung.
Unabhängige Beratung: Die Beratungsdatenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege listet nicht-kommerzielle Angebote nach Postleitzahl. Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums berät kostenfrei. Zusätzlich besteht Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Fazit
Die Kosten einer polnischen Betreuungskraft sind keine Verhandlungssache, sondern das Ergebnis einer Kalkulation, die Sie nachvollziehen können. Drei Punkte:
- 2.400 Euro sind die Untergrenze. Bei 13,90 Euro Mindestlohn und 40 Wochenstunden entsteht allein so viel Bruttolohn. Wer darunter anbietet, spart nicht am Gewinn.
- Der Turnuswechsel ist im Preis enthalten. Was den Preis wirklich bestimmt, sind Sprachniveau und Erfahrung – und ob eine zweite Kraft gleichzeitig nötig wird.
- Der Eigenanteil hängt stark von der Antragsplanung ab. Zwischen „nur Pflegegeld“ und „alle Leistungen genutzt“ liegen über 9.000 Euro im Jahr.
Und beim Vergleich mit dem Pflegeheim: Rechnen Sie mit dem Eigenanteil, nicht mit den Gesamtkosten – und denken Sie daran, dass bei stationärer Versorgung die eigene Wohnung zunächst weiterläuft.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine polnische Pflegekraft 2026?
Marktüblich 2.400 bis 3.900 Euro monatlich je nach Qualifikation und Deutschkenntnissen. Hinzu kommen 150 bis 250 Euro Verpflegung und Nebenkosten, 60 bis 180 Euro Anreise je Turnuswechsel und meist eine einmalige Vermittlungsgebühr von 200 bis 600 Euro. Zwei Kräfte gleichzeitig kosten 5.200 bis 7.500 Euro.
Warum sind Angebote unter 2.400 Euro unrealistisch?
Der Mindestlohn liegt seit Januar 2026 bei 13,90 Euro. Bei 40 Wochenstunden entstehen daraus rund 2.409 Euro Bruttolohn – vor Sozialabgaben, Reisekosten und Vermittlungsaufwand. Da der Mindestlohn nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts auch für Bereitschaftszeiten gilt, sind niedrigere Preise legal kaum darstellbar.
Verteuert der Wechsel der Betreuungskraft die Betreuung?
Nein. Der Turnuswechsel alle vier bis zwölf Wochen ist Marktstandard und in der Pauschale enthalten. Etwas anderes ist der Einsatz von zwei Kräften gleichzeitig – das wird bei nächtlichem Hilfebedarf oder Transfers zu zweit nötig und kostet 5.200 bis 7.500 Euro monatlich.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Einheitlich 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade 1 bis 5, also bis zu 1.572 Euro im Jahr. Eine Staffelung nach Pflegegrad gibt es nicht. Der Betrag ist zweckgebunden und fließt nur gegen Rechnung nach Landesrecht anerkannter Anbieter; nicht genutzte Beträge sind im Folgejahr bis zum 30. Juni verwendbar.
Sind Kost und Logis im Preis enthalten?
Nein. Der Haushalt stellt Unterkunft und Verpflegung zusätzlich – kalkulieren Sie 150 bis 250 Euro monatlich. Sie sind ein geldwerter Vorteil mit einem Sachbezugswert von 587,25 Euro, aber nicht auf den Mindestlohn anrechenbar. Angebote, die einen niedrigen Preis mit „Kost und Logis inklusive“ begründen, rechnen unzulässig.
Werde ich Arbeitgeber der polnischen Betreuungskraft?
Beim Entsendemodell nicht. Arbeitgeber bleibt das Unternehmen in Polen, das die Kraft dort sozialversichert; Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag mit dem Vermittler. Nur bei einer Direktanstellung würden Sie sämtliche Arbeitgeberpflichten übernehmen – von Meldungen über Lohnabrechnung bis zur Lohnfortzahlung.
Wie oft muss die A1-Bescheinigung vorgelegt werden?
Bei jedem Turnuswechsel. Sie ist personenbezogen und befristet – eine Bescheinigung für die vorherige Kraft nützt Ihnen nichts. Lassen Sie sich vor jeder Anreise eine Kopie geben; sie ist Ihr Nachweis bei einer Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls.
Wird Behandlungspflege auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V wird von der Krankenkasse getragen und mindert weder Pflegesachleistung noch Pflegegeld. Nur wenn ein Pflegedienst Grundpflege übernimmt, wird Pflegesachleistung verbraucht und das Pflegegeld anteilig gemindert.
Kann ich den Pflege-Pauschbetrag nutzen?
In der Regel nicht. Der Pflege-Pauschbetrag nach § 33b EStG setzt persönliche und unentgeltliche Pflege voraus. Wer eine Betreuungskraft bezahlt, erfüllt die Voraussetzungen meist nicht. Nutzbar sind stattdessen die Steuerermäßigung nach § 35a EStG von bis zu 4.000 Euro jährlich oder der Abzug als außergewöhnliche Belastung.
Wie viele Stunden arbeitet die Betreuungskraft tatsächlich?
Realistisch acht bis zehn Stunden aktive Betreuung täglich, ergänzt um Anwesenheit und Rufbereitschaft. Das Arbeitszeitgesetz verlangt mindestens elf Stunden zusammenhängende Ruhezeit und mindestens 15 freie Sonntage im Jahr. Bereitschaftsdienst mit vorgegebenem Aufenthaltsort zählt vollständig als Arbeitszeit.
Was passiert, wenn die Betreuungskraft krank wird?
Seriöse Anbieter sichern eine Ersatzstellung vertraglich mit Frist zu und ziehen häufig die nächste Kraft der Rotation vor. Lassen Sie sich Frist und mögliche Zusatzkosten schriftlich bestätigen. Zusätzliche Vertretungskosten lassen sich häufig über die Verhinderungspflege aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro erstatten.
Wie schnell ist eine Vermittlung möglich?
In der Regel zwei bis vier Wochen von der Anfrage bis zur Anreise. Bei speziellen Anforderungen wie gutem Deutsch plus Demenzerfahrung kann es länger dauern. Im Notfall geht es in 48 bis 72 Stunden, dann aber mit deutlich weniger Auswahl.
Ist die häusliche Betreuung günstiger als ein Pflegeheim?
Im ersten Jahr meist ja. Der Heim-Eigenanteil liegt bei rund 2.700 bis 3.600 Euro, der Eigenanteil bei häuslicher Betreuung bei etwa 1.700 bis 2.700 Euro. Zu berücksichtigen: Bei stationärer Pflege läuft die eigene Wohnung zunächst weiter, und der Heim-Eigenanteil sinkt mit der Verweildauer durch den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI.
Kann ich die Betreuungskraft wechseln, wenn die Chemie nicht stimmt?
Ja. Suchen Sie zuerst das direkte Gespräch und schalten Sie dann die Agentur als neutrale Instanz ein. Klären Sie die Wechselbedingungen bereits vor Vertragsabschluss. Benennen Sie konkret, was nicht passt – sonst wiederholt sich das Problem bei der nächsten Vermittlung.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- §§ 36, 37, 38, 40, 41, 42a, 43, 43c, 45b, 72 SGB XI; § 37 Abs. 2 SGB XI – hälftiges Pflegegeld bei Verhinderungspflege
- § 37 SGB V – häusliche Krankenpflege und Behandlungspflege
- §§ 3, 4, 5, 9 bis 11 ArbZG; § 1 MiLoG; §§ 618, 619 BGB
- § 14 Abs. 2 SGB IV – Nettolohnfiktion; § 7a SGB IV – Statusfeststellung; § 266a StGB
- §§ 33, 33b, 35a EStG; §§ 61 ff., 90 SGB XII
- Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 – A1-Bescheinigung; Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- DIN SPEC 33454 (2021); Sozialversicherungsentgeltverordnung – Sachbezugswerte 2026
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2021, Az. 5 AZR 505/20
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026
- Statistisches Bundesamt: Pflegestatistik 2023, Mindestlöhne in der EU 2026; Zollverwaltung
Redaktioneller Hinweis: Dieser Ratgeber wurde von der Redaktion PflegeHeimat24 erstellt und zuletzt im September 2026 auf Aktualität geprüft. Alle Rechts- und Leistungsangaben entsprechen dem Rechtsstand September 2026. Die genannten Preise sind Marktbeobachtungen und variieren nach Anbieter, Qualifikation und Betreuungsbedarf; verbindlich ist immer das individuelle Angebot. Die Fallbeispiele sind anonymisierte Modellrechnungen. PflegeHeimat24 ist eine Vermittlungsagentur und nicht Arbeitgeberin der vermittelten Betreuungskräfte. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung; verbindliche Auskunft zu Leistungsansprüchen erteilt Ihre Pflegekasse.
