Sonstiges · § 40 Absatz 4 SGB XI · Stand September 2026

Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 € Zuschuss für den Umbau zu Hause

Eine Schwelle, eine zu enge Badtür, eine Treppe ohne Lift: Oft sind es bauliche Kleinigkeiten, an denen die Pflege zu Hause scheitert. Für genau diesen Fall zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, schon ab Pflegegrad 1 und unabhängig davon, wie hoch der Pflegegrad ist. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst der Antrag, dann der Auftrag.

Am Gesetzestext geprüft Aktualisiert am 15. September 2026 Mit Quellenangaben
Zuschuss je Maßnahme
4.180 €
Seit dem 1. Januar 2025, 2026 unverändert. Kein Eigenanteil vorgeschrieben.
Anspruch ab
Pflegegrad 1
Der Betrag ist für alle Pflegegrade gleich hoch und steigt nicht mit der Einstufung.
Entscheidungsfrist
3 Wochen
Fünf Wochen, wenn der Medizinische Dienst oder eine Pflegefachperson beteiligt wird.
Mehrere Pflegebedürftige
16.720 €
Höchstbetrag je Maßnahme, wenn vier oder mehr Anspruchsberechtigte zusammen wohnen.
Auf einen Blick

Das Datenblatt zur Wohnraumanpassung

Acht Eckpunkte, an denen sich in der Praxis fast jede Frage entscheidet. Zwei davon werden regelmäßig falsch wiedergegeben und sind unten gekennzeichnet.

Rechtsgrundlage
§ 40 Absatz 4 SGB XIIm Gesetz heißt die Leistung „Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“. Der Anspruch bei Pflegegrad 1 steht in § 28a Nummer 4 SGB XI.
Höchstbetrag Korrigiert
4.180 € je MaßnahmeNicht mehr 4.000 €. Der Betrag wurde zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben und gilt 2026 unverändert.
Mehrere Berechtigte
4.180 € je Person, höchstens 16.720 €Gilt für Ehepaare, Wohngemeinschaften und Pflege-WGs. Bei mehr als vier Anspruchsberechtigten wird der Gesamtbetrag anteilig auf die Pflegekassen aufgeteilt.
Anspruch ab
Pflegegrad 1Anders als bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genügt hier der niedrigste Pflegegrad. Die Höhe des Zuschusses ist in allen Pflegegraden gleich.
Eigenanteil
gesetzlich nicht vorgesehenBis 4.180 € übernimmt die Kasse die nachgewiesenen Kosten vollständig. Was darüber liegt, tragen Sie selbst.
Reihenfolge
erst Antrag, dann AuftragPlanung, Beratung und Kostenvoranschläge dürfen vorher erfolgen. Wer den Handwerker vor der Entscheidung beauftragt, trägt die Beweislast.
Entscheidungsfrist Oft falsch zitiert
3 Wochen, mit Gutachten 5 WochenDie Frist steht ausdrücklich in § 40 Absatz 7 SGB XI und nicht, wie häufig zu lesen, in § 18c SGB XI. Ohne begründete Verzögerungsmitteilung gilt die Leistung als genehmigt.
Erneuter Antrag
bei wesentlich veränderter PflegesituationDann stehen erneut bis zu 4.180 € zur Verfügung. Reine Reparaturen begründen keinen neuen Anspruch, können aber aus einem Restbetrag bezahlt werden.
01 Definition

Was eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme im Sinne des Gesetzes ist

Der Gesetzestext ist kurz, und er nennt keine Liste von Bauteilen. Er nennt einen Zweck. Daran entscheidet sich, ob Ihre Kasse zahlt.

Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. § 40 Absatz 4 Satz 1 SGB XI
Zweck A

Häusliche Pflege ermöglichen

Ohne den Umbau wäre die Versorgung zu Hause nicht durchführbar. Das klassische Beispiel ist das Bad, das mit Rollstuhl oder Rollator nicht erreichbar ist.

Zweck B

Pflege erheblich erleichtern

Die Versorgung ist möglich, aber unter erheblichem Aufwand. Das Bundessozialgericht hat den Maßstab der Erheblichkeit im Urteil vom 25. November 2015, Aktenzeichen B 3 P 3/14 R, ausgelegt.

Zweck C

Selbständigkeit wiederherstellen

Die pflegebedürftige Person kann eine Verrichtung nach dem Umbau wieder allein erledigen, etwa duschen oder die Wohnung verlassen.

Der vierte Zweck steht nicht im Gesetz, zählt aber trotzdem

In der Verwaltungspraxis der Pflegekassen kommt als weiterer Bewilligungsgrund hinzu, dass eine Überforderung der Pflegeperson vermieden wird. Grundlage ist das Gemeinsame Rundschreiben der Spitzenverbände zu § 40 Absatz 4 SGB XI. Wer pflegt und dabei selbst an die Grenze kommt, sollte das in der Begründung ausdrücklich schreiben.

Drei Gruppen von Maßnahmen

Anpassung an individuelle Bedürfnisse

Fenstergriffe in erreichbarer Höhe, Türspion tiefer setzen, Aufzug, Treppenlift. Die Bausubstanz bleibt weitgehend unberührt.

Dauerhafte Eingriffe in die Bausubstanz

Badewanne raus, bodengleiche Dusche rein. Türverbreiterung, Schwellenabbau, Einbau eines fehlenden WC.

Technische Hilfen im Haushalt

Individuell angepasstes, ein- oder umgebautes Mobiliar, etwa eine unterfahrbare Arbeitsplatte oder abgesenkte Oberschränke.

Einteilung nach dem Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Pflegekassen zu § 40 Absatz 4 SGB XI.

02 Abgrenzung

Zuschuss, Pflegehilfsmittel oder Kassenleistung: wer zahlt was?

Vier Töpfe liegen dicht beieinander, und die Zuordnung entscheidet über mehrere tausend Euro. Ein Treppenlift ist eine Wohnumfeldmaßnahme, ein Badewannenlift dagegen nicht.

Die vier Leistungen im Vergleich
LeistungRechtsgrundlageTypische BeispieleBetrag
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen § 40 Absatz 4 SGB XI Bodengleiche Dusche, Treppenlift, Türverbreiterung, Rampe bis 4.180 € je Maßnahme
Technische Pflegehilfsmittel § 40 Absatz 1 SGB XI Pflegebett, Lagerungshilfe, Toilettenstuhl, Hausnotrufsystem vorrangig leihweise, sonst Zuzahlung
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch § 40 Absatz 2 SGB XI Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel bis 42 € im Monat
Hilfsmittel der Krankenkasse § 33 SGB V Rollstuhl, Badewannenlift, Deckenlifter, Haltegriff mit Hilfsmittelcharakter nach Hilfsmittelverzeichnis

Die Grenzfälle, die Gerichte entschieden haben

Zählt als Wohnumfeldmaßnahme

§ 40 Absatz 4 SGB XI

  • Treppenlift und bodengleiche Dusche
  • PersonenaufzugBundessozialgericht, Urteil vom 13. Mai 2004, Aktenzeichen B 3 P 5/03 R
  • GegensprechanlageBundessozialgericht, Urteil vom 28. Juni 2001, Aktenzeichen B 3 P 3/00 R
  • Umzug in eine geeignetere Wohnung, samt Umzugskosten
Zählt als Hilfsmittel

§ 40 Absatz 1 SGB XI oder § 33 SGB V

  • DeckenlifterBundessozialgericht, Urteil vom 12. August 2009, Aktenzeichen B 3 P 4/08 R
  • BadewannenliftHilfsmittel der Krankenkasse nach § 33 SGB V
  • Hausnotrufgerättechnisches Pflegehilfsmittel nach § 40 Absatz 1 SGB XI, keine Wohnumfeldmaßnahme
  • Rollstuhl und RollatorHilfsmittel der Krankenkasse nach § 33 SGB V

Eine bewilligte Wohnumfeldmaßnahme schließt Ansprüche nach § 33 SGB V oder § 40 Absatz 1 SGB XI nicht aus. Beides lässt sich nebeneinander beantragen.

03 Voraussetzungen

Vier Bedingungen, mehr verlangt das Gesetz nicht

Kein Mindestalter, keine Vorpflegezeit, keine Schwerbehinderung. Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause versorgt wird, ist im Grundsatz anspruchsberechtigt.

1. Ein anerkannter Pflegegrad

Pflegegrad 1 genügt. Das ergibt sich aus § 28a Nummer 4 SGB XI, der den Wohnumfeldzuschuss ausdrücklich unter den Leistungen bei Pflegegrad 1 aufführt. Der Betrag ist in allen fünf Pflegegraden gleich hoch.

2. Häusliche Pflege

Die Wohnung muss der dauerhafte Lebensmittelpunkt sein. Kein Anspruch besteht im Pflegeheim und in Wohneinrichtungen, die gewerbsmäßig ausschließlich an pflegebedürftige Menschen vermietet werden.

3. Ein pflegerischer Zweck

Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine selbständigere Lebensführung wiederherstellen. Eine allgemeine Modernisierung genügt dafür nicht.

4. Antrag vor der Auftragsvergabe

Formal ist die Vorab-Antragstellung nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts keine zwingende Anspruchsvoraussetzung. Praktisch ist sie entscheidend, weil sonst Sie beweisen müssen, dass die Maßnahme notwendig war.

In welchen Wohnformen der Zuschuss gilt

WohnformAnspruchWas dabei zu beachten ist
Eigene Wohnung oder eigenes HausJaDer Regelfall. In der Verwaltungspraxis zählt auch die Terrasse zum häuslichen Bereich.
MietwohnungJaDie Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters sollte dem Antrag beiliegen.
Wohnung von AngehörigenJaVoraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person dort in den Haushalt aufgenommen ist.
Ambulant betreute WohngruppeJaJede anspruchsberechtigte Person bringt bis zu 4.180 € ein, zusammen höchstens 16.720 € je Maßnahme.
Häusliche Betreuung rund um die UhrJaDer Zuschuss ist von der Betreuungsform unabhängig, solange häusliche Pflege vorliegt. Wie eine Betreuung rund um die Uhr organisiert wird und was sie kostet, lesen Sie auf den beiden Übersichtsseiten.
Vollstationäres PflegeheimNeinDort trägt die Einrichtung die bauliche Ausstattung.
04 Förderhöhe

4.180 € je Maßnahme, nicht je Umbauschritt

Der häufigste Irrtum bei diesem Thema: dass sich mehrere Umbauten addieren lassen. Das Gegenteil ist der Fall, und genau daran scheitern viele Anträge.

Wie der Betrag zustande kommt

Bis Ende 2024 lag der Höchstbetrag bei 4.000 €. Zum 1. Januar 2025 sind alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung nach § 30 SGB XI um 4,5 Prozent gestiegen. Aus 4.000 € wurden damit 4.180 €, aus dem Gesamtdeckel von 16.000 € wurden 16.720 €. Beide Werte stehen seitdem wörtlich im Gesetz.

Für 2026 ist keine weitere Anhebung beschlossen. Die nächste Dynamisierung ist nach § 30 SGB XI zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Wenn Sie 2026 noch irgendwo 4.000 € lesen, ist die Angabe veraltet.

Einen gesetzlichen Eigenanteil gibt es nicht. Liegen die Kosten unter 4.180 €, erstattet die Kasse die tatsächlichen Kosten und nicht die Differenz. Liegen sie darüber, tragen Sie den Rest. Anrechenbar sind Material, Arbeitslohn und Genehmigungsgebühren; führen Angehörige oder Nachbarn die Arbeiten aus, nur nachgewiesene Aufwendungen wie Verdienstausfall oder Fahrtkosten.

Anspruchsberechtigte im HaushaltHöchstbetrag 2026
1 pflegebedürftige Person4.180 €
2 pflegebedürftige Personen8.360 €
3 pflegebedürftige Personen12.540 €
4 und mehr16.720 €

Bei mehr als vier Anspruchsberechtigten bleibt es bei 16.720 € je Maßnahme. Der Betrag wird dann anteilig auf die Pflegekassen der Beteiligten aufgeteilt, § 40 Absatz 4 Satz 4 SGB XI.

Was als „eine Maßnahme“ gilt

Alle Umbauten, die zum Zeitpunkt der Bewilligung erforderlich sind, gelten zusammen als eine einzige Maßnahme. Das gilt auch dann, wenn sie verschiedene Räume betreffen, innen und außen liegen oder nacheinander ausgeführt werden. Wer Bad und Eingang umbauen muss, bekommt dafür einmal 4.180 € und nicht zweimal.

Erneuter Zuschuss

Ändert sich die Pflegesituation wesentlich, ist eine neue Maßnahme mit erneut bis zu 4.180 € möglich. Bestätigt durch das Bundessozialgericht, Urteil vom 19. April 2007, Aktenzeichen B 3 P 8/06 R.

Reparatur und Wartung

Sie begründen keinen neuen Anspruch, können aber aus einem noch nicht ausgeschöpften Restbetrag bezahlt werden. Bundessozialgericht, Urteil vom 25. Januar 2017, Aktenzeichen B 3 P 4/16 R.

Umzug und Neubau

Der Umzug in eine besser geeignete Wohnung ist förderfähig, die Umzugskosten eingeschlossen. Beim Neubau sind nur die behinderungsbedingten Mehrkosten zuschussfähig. Bundessozialgericht, Urteil vom 26. April 2001, Aktenzeichen B 3 P 24/00 R.

05 Rechner

Was bleibt am Ende an Ihnen hängen?

Stellen Sie die geplante Maßnahme, die veranschlagten Kosten und die Zahl der anspruchsberechtigten Personen im Haushalt ein. Der Rechner bildet die Grenzen des § 40 Absatz 4 SGB XI ab.

Geplante Maßnahme

Voreingestellt ist jeweils ein typischer Wert aus der Kostentabelle weiter unten. Sobald ein Angebot vorliegt, stellen Sie den Regler auf Ihre Summe.

Kosten laut Kostenvoranschlag
6.000 €
500 €25.000 €
Anspruchsberechtigte Personen im Haushalt

Gemeint sind Personen mit eigenem Pflegegrad, die in derselben Wohnung leben und von derselben Maßnahme profitieren.

Ergebnis
Zuschuss der Pflegekasse
4.180,00 €
Ihr Eigenanteil1.820,00 €
Höchstbetrag in Ihrem Fall4.180,00 €
Pflegekasse Eigenanteil
Bei einer anspruchsberechtigten Person liegt die Grenze bei 4.180,00 €. Alles darüber tragen Sie selbst. Ob sich der Eigenanteil steuerlich geltend machen lässt, hängt vom Einzelfall ab; der Abschnitt zur Steuer nennt die Bedingungen und die Ausschlüsse.

Der Rechner ist eine unverbindliche Orientierung. Über die Höhe im Einzelfall entscheidet die Pflegekasse anhand der eingereichten Kostenvoranschläge und der pflegerischen Begründung.

06 Maßnahmenkatalog

Raum für Raum: was förderfähig ist

Gehen Sie die Wohnung einmal so durch, wie es eine Wohnberatungsstelle täte. Links steht, woran es im Alltag hakt, rechts die Maßnahme, die dafür in Betracht kommt.

Woran es hakt
  • Stufen vor der Haustür, kein Handlauf
  • Klingel und Gegensprechanlage sind nicht bedienbar
  • Der Briefkasten hängt zu hoch
  • Der Weg zum Haus ist mit Rollator nicht befahrbar
Was bezuschusst werden kann
  • Ebenerdiger Zugang und fest installierte Rampen
  • Handläufe, Anpassung oder Einbau eines Aufzugs
  • Gegensprechanlage, Absenkung des Briefkastens
  • Orientierungshilfen für sehbehinderte Menschen
Nicht förderfähig sind hier die Beleuchtung im Eingangsbereich und im Treppenhaus, ein überdachter Sitzplatz sowie der elektrische Markisenantrieb. Der barrierefreie Gartenzugang für Erwachsene ist nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Juli 2008, Aktenzeichen B 3 P 12/07 R, ebenfalls ausgeschlossen; bei Kindern und Jugendlichen wird differenzierter entschieden.
07 Ausschlusskatalog

Was die Pflegekasse nicht bezahlt

Die Trennlinie verläuft zwischen Pflegebezug und allgemeiner Instandhaltung. Wer beides in einem Kostenvoranschlag mischt, riskiert die Ablehnung des gesamten Antrags.

Modernisierung und Instandhaltung

  • Allgemeine Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Austausch von Heizungs- und Warmwasseranlagen
  • Schallschutz und Wärmedämmung
  • Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden
  • Reparatur schadhafter Treppenstufen
  • Schönheitsreparaturen wie Tapezieren, Streichen, Oberbeläge

Ausstattung und Umfeld

  • Standardausstattung wie Telefon, Waschmaschine, Kühlschrank
  • Brandschutzmaßnahmen, etwa eine Herdsicherung
  • Beleuchtung im Eingangsbereich und im Treppenhaus
  • Überdachter Sitzplatz, elektrischer Markisenantrieb
  • Behinderungsgerechte Möbel und Einrichtungsgegenstände
  • Barrierefreier Gartenzugang für Erwachsene

Ausschlusskatalog nach dem Gemeinsamen Rundschreiben zu § 40 Absatz 4 SGB XI, Punkt 8. Zu den Möbeln: Bundessozialgericht, Urteil vom 22. August 2001, Aktenzeichen B 3 P 13/00 R. Zum Gartenzugang: Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Juli 2008, Aktenzeichen B 3 P 12/07 R.

Der Umbau ist das eine, die Betreuung das andere

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08 Marktpreise

Was ein Umbau 2026 ungefähr kostet

Die senkrechte Linie in jedem Balken markiert den Zuschuss von 4.180 €. Alles, was rechts davon liegt, zahlen Sie aus eigener Tasche oder über einen anderen Fördertopf.

Sitzlift, gerade Treppe innen
3.500 bis 9.500 €
Sitzlift, kurvige Treppe innen
7.500 bis 15.000 €
Sitzlift, gerade Treppe außen
4.500 bis 7.500 €
Plattformlift
9.000 bis 25.000 €
Hublift oder Hebebühne
5.500 bis 15.000 €
Bodengleiche Dusche
3.000 bis 8.000 €
Badewanne zur Dusche umbauen
3.500 bis 7.000 €
Badewanne mit Tür
2.500 bis 3.500 €
Türverbreiterung je Tür
500 bis 2.000 €
Haltegriff, montiert
50 bis 500 €
Erhöhtes oder höhenverstellbares WC
300 bis 2.000 €
Unterfahrbarer Waschtisch
400 bis 1.500 €
Rutschhemmender Bodenbelag
1.000 bis 3.500 €
Kompletter barrierefreier Badumbau
8.000 bis 25.000 €
0 €4.180 €25.000 €
Bereich, den der Zuschuss bei einer anspruchsberechtigten Person abdeckt Bereich, der als Eigenanteil bleibt

Marktrichtwerte kommerzieller Anbieter und Fachportale, keine amtlichen Werte. Konkrete Angebote weichen erheblich ab, holen Sie deshalb zwei bis drei Kostenvoranschläge ein. Eine fest installierte Rollstuhlrampe beginnt je nach Länge und Material bereits bei wenigen hundert Euro und ist deshalb nicht abgebildet. Ein rollstuhlgerechter Badumbau kann 40.000 € erreichen und sprengt die Skala.

Rechenbeispiel: gerader Sitzlift

Angebot 6.000 €, Zuschuss der Pflegekasse 4.180 €. Es bleibt ein Eigenanteil von 1.820 €. Ob sich für den Eigenanteil zusätzlich § 33 oder § 35a EStG nutzen lässt, hängt vom Einzelfall ab, siehe Abschnitt Steuer.

Rechenbeispiel: kurviger Sitzlift

Angebot 12.000 €, Zuschuss der Pflegekasse 4.180 €. Es bleibt ein Eigenanteil von 7.820 €. In dieser Größenordnung lohnt der Blick auf den KfW-Kredit 159 und auf § 33 EStG.

09 Ablauf

Vom ersten Gedanken bis zur Auszahlung

Sechs Schritte. Der dritte ist der, an dem die meisten Anträge scheitern, und zwar nicht inhaltlich, sondern zeitlich.

1

Beratung und Planung

Wohnberatungsstelle oder Pflegeberatung nach § 7a SGB XI einschalten. Beide Angebote sind kostenlos und für Sie unabhängig vom Anbieter. Lassen Sie sich zeigen, welche Maßnahme den Alltag wirklich verändert, bevor ein Handwerksbetrieb misst.

2

Zwei bis drei Kostenvoranschläge einholen

Planung, Beratung und Angebote dürfen Sie vor der Antragstellung einholen, das ist unschädlich. Achten Sie darauf, dass Material und Arbeitslohn getrennt ausgewiesen sind, sonst können Sie den Eigenanteil später steuerlich nicht sauber aufteilen.

3

Antrag stellen, bevor der Auftrag vergeben wird

Ein formloser schriftlicher Antrag genügt. Die Pflegekasse darf kein bestimmtes Formular verlangen. Hinein gehören Name, Versichertennummer, Pflegegrad, eine Beschreibung der Maßnahme, die pflegerische Begründung und der Kostenvoranschlag. Beizufügen sind je nach Fall die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters, Fotos und eine ärztliche Stellungnahme.

Die pflegerische Begründung ist der entscheidende Absatz. Schreiben Sie nicht „die Dusche ist alt“, sondern welche Verrichtung ohne den Umbau nicht mehr gelingt und was sich danach ändert. Nennen Sie auch, wenn die Maßnahme eine Überforderung der Pflegeperson verhindert. Versenden Sie den Antrag nachweisbar, etwa per Einschreiben, und notieren Sie das Eingangsdatum.
4

Eine Empfehlung des Medizinischen Dienstes hilft, ersetzt den Antrag aber nicht

Empfiehlt der Medizinische Dienst im Pflegegutachten oder eine Pflegefachkraft im Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI eine Wohnumfeldmaßnahme, ist das ein starkes Argument für Ihren Antrag. Eine ausdrückliche gesetzliche Antragsfiktion gibt es für Wohnumfeldmaßnahmen jedoch nicht, sie ist in § 40 Absatz 6 SGB XI nur für Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel geregelt. Prüfen Sie Ihr Gutachten deshalb auf eine solche Empfehlung, legen Sie sie bei und stellen Sie den Antrag trotzdem selbst.

5

Entscheidung abwarten, dann bauen

Nach der Bewilligung wird die Maßnahme ausgeführt. In der Praxis erwarten die Kassen die Umsetzung zeitnah, üblicherweise innerhalb eines halben Jahres. Ändert sich der Umfang, informieren Sie die Kasse vorher, nicht erst mit der Schlussrechnung.

6

Rechnung einreichen, bei Ablehnung Widerspruch

Die Kasse zahlt bis zur bewilligten Höhe, höchstens 4.180 €. Fällt die Rechnung niedriger aus, wird nur der tatsächliche Betrag erstattet. Gegen einen Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Pflegekasse. Bleibt er erfolglos, ist die Klage vor dem Sozialgericht möglich, die für Versicherte gerichtskostenfrei ist.

10 Fristen

Drei Wochen, fünf Wochen, und dann gilt die Leistung als genehmigt

Diese Frist wird in vielen Ratgebern der falschen Vorschrift zugeordnet. Sie steht nicht in § 18c SGB XI, der die Fristen der Pflegebegutachtung regelt, sondern in § 40 Absatz 7 SGB XI, und dort werden die Wohnumfeldmaßnahmen ausdrücklich genannt.

Fristenrechner
Entscheidung ohne Begutachtung
Dienstag, 6. Oktober 2026
Drei Wochen nach dem 15.09.2026.
Entscheidung mit Medizinischem Dienst oder Pflegefachperson
Dienstag, 20. Oktober 2026
Fünf Wochen nach dem 15.09.2026.
Die Frist beginnt am Tag nach dem Antragseingang und endet mit Ablauf des genannten Tages. Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag, § 26 Absatz 3 SGB X.

Die Genehmigungsfiktion

Kann die Pflegekasse die Frist nicht einhalten, muss sie Ihnen das rechtzeitig schriftlich mitteilen und einen hinreichenden Grund nennen. Bleibt diese Mitteilung aus, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Das steht so in § 40 Absatz 7 Satz 3 und 4 SGB XI. Notieren Sie deshalb das Eingangsdatum Ihres Antrags und bewahren Sie den Sendenachweis auf. Ohne diesen Nachweis lässt sich die Fiktion nicht durchsetzen.

Der Rechner bildet die Kalenderfristen des § 40 Absatz 7 SGB XI ab und berücksichtigt die bundesweit einheitlichen gesetzlichen Feiertage. Landesfeiertage wie Fronleichnam oder der Reformationstag sind nicht enthalten, weil sie regional unterschiedlich gelten. Wann der Medizinische Dienst überhaupt eingeschaltet wird und wie eine Begutachtung abläuft, erklärt die Glossarseite zum Medizinischen Dienst.

11 Finanzierung

Wenn 4.180 € nicht reichen: die anderen Töpfe

Für dieselbe Maßnahme darf nur ein Fördertopf genutzt werden. Verschiedene, funktional klar getrennte Maßnahmen lassen sich dagegen unterschiedlichen Programmen zuordnen.

FördertopfHöhe und KonditionenVoraussetzung und Status 2026
Pflegekasse, § 40 Absatz 4 SGB XIbis 4.180 € je Maßnahme, höchstens 16.720 €Pflegegrad 1 bis 5, häusliche Pflege. Kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Ausführung, wohl aber auf ermessensfehlerfreie Entscheidung.
KfW-Kredit 159, Altersgerecht Umbauenbis 50.000 € je Wohneinheit, zinsgünstig, Laufzeit bis 30 JahreVerfügbar. Unabhängig von Alter und Pflegegrad, Antrag über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW.
KfW-Zuschuss 455-B, BarrierereduzierungEinzelmaßnahme 10 Prozent, höchstens 2.500 €; Standard „Altersgerechtes Haus“ 12,5 Prozent, höchstens 6.250 €Derzeit nicht beantragbar, die Mittel sind ausgeschöpft.
Hilfe zur Pflege, §§ 61 ff. und § 64e SGB XIIWohnumfeldmaßnahmen im Rahmen der AngemessenheitEinkommens- und vermögensabhängig, nachrangig gegenüber der Pflegekasse. Antrag beim Sozialamt.
Eingliederungshilfe nach SGB IXbehindertengerechte WohnungFür Menschen mit Behinderung. Nach § 13 Absatz 3 SGB XI bleibt sie von der Pflegeversicherung unberührt und ist ihr nicht nachrangig, beide Leistungen stehen also nebeneinander.
Unfallversicherung, §§ 39 und 41 SGB VIIWohnungshilfeNach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, vorrangig.
Rentenversicherung, § 49 SGB IXWohnungshilfe im Rahmen der Teilhabe am ArbeitslebenFür Erwerbstätige, vorrangig.
Beihilfe, private Pflegepflichtversicherung, Kriegsopferfürsorgeanalog zum SGB XI oder nach eigenen RegelungenJe nach Versicherungs- und Statusverhältnis.
Landes- und Kommunalprogrammeregional sehr unterschiedlichEtwa die Landeswohnraumförderung oder kommunale Zuschüsse. Die Wohnberatungsstelle kennt die Programme vor Ort.

Stand des KfW-Zuschusses 455-B

Das Programm wurde am 8. April 2026 mit einem Bundesbudget von 50 Millionen € neu gestartet und wegen der hohen Nachfrage bereits am 30. Juli 2026 wieder für Anträge geschlossen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen reichten die Mittel für rund 26.800 geförderte Wohneinheiten.

Wir haben die KfW-Seite zur Barrierereduzierung am 15. September 2026 geprüft: Dort ist derzeit ausschließlich der Kredit 159 aufgeführt, eine eigene Produktseite für den Zuschuss 455-B besteht nicht mehr. Ein Rechtsanspruch auf KfW-Mittel besteht ohnehin nicht, die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Wer den Zuschuss einplanen möchte, prüft den Status vorher auf kfw.de.

Das Kumulierungsverbot in der Praxis

Für dieselbe Maßnahme lassen sich Pflegekassenzuschuss und KfW-Förderung nicht kombinieren, ebenso wenig der KfW-Zuschuss und der KfW-Kredit untereinander. Getrennte Maßnahmen dürfen jedoch getrennt finanziert werden: der Badumbau über die Pflegekasse, der Treppenlift über den Kredit.

Die Leistung der Pflegekasse ist subsidiär. Sie tritt zurück, wenn ein vorrangiger Träger zuständig ist, etwa die Unfallversicherung, die Rentenversicherung oder das Integrationsamt. Gegenüber bedürftigkeitsabhängigen Leistungen wie der Sozialhilfe geht sie dagegen vor. Praktisch heißt das: erst die Pflegekasse fragen, dann das Sozialamt.

12 Steuer

Was vom Eigenanteil das Finanzamt übernimmt

Zwei Vorschriften kommen in Betracht, und sie schließen einander für dieselben Aufwendungen aus. Klug ist deshalb oft die Aufteilung.

Variante 1

§ 33 EStG, außergewöhnliche Belastung

Behinderungs- oder krankheitsbedingte Umbaukosten sind abziehbar, soweit sie über der individuellen zumutbaren Belastung liegen. Der Bundesfinanzhof hat im Urteil vom 24. Februar 2011, Aktenzeichen VI R 16/10, entschieden, dass die sogenannte Gegenwerttheorie hier nicht greift: Die Zwangsläufigkeit überlagert den geschaffenen Vermögenswert. Abziehbar sind allerdings nur die behinderungsbedingten Mehrkosten.

  • Abzug im Jahr der Zahlung, eine Verteilung auf mehrere Jahre ist nicht zulässigBundesfinanzhof, Urteil vom 12. Juli 2017, Aktenzeichen VI R 36/15
  • Duschumbau anerkanntFinanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2014, Aktenzeichen 1 K 3301/12
  • Fahrstuhl anerkannt, wenn ein Treppenlift bautechnisch unmöglich istFinanzgericht Köln, Urteil vom 27. August 2014, Aktenzeichen 14 K 2517/12
Variante 2

§ 35a EStG, Handwerkerleistungen

20 Prozent der reinen Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr, werden direkt von der Steuerschuld abgezogen. Materialkosten zählen nicht mit. Voraussetzung ist eine Rechnung und die unbare Zahlung, also die Überweisung. Barzahlung schließt den Abzug aus.

  • Der Höchstbetrag von 1.200 € ist bei 6.000 € Arbeitskosten ausgeschöpft
  • Praktisch nutzbar für den Teil, der bei § 33 EStG an der zumutbaren Belastung scheitert
  • Dieselben Aufwendungen doppelt anzusetzen ist ausgeschlossen§ 35a Absatz 5 Satz 1 EStG

Wichtig: öffentliche Förderung schließt § 35a EStG aus

Nach § 35a Absatz 3 Satz 2 EStG entfällt die Steuerermäßigung für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Wer eine Maßnahme über den KfW-Kredit 159 finanziert, kann dafür § 35a EStG nicht nutzen. Ob auch der Zuschuss der Pflegekasse den Abzug ausschließt, klären Sie vorab mit einer Steuerberatung.

Zuschüsse mindern den abzugsfähigen Betrag

Was die Pflegekasse und gegebenenfalls die KfW zahlen, wird von den Aufwendungen abgezogen, bevor Sie sie in der Steuererklärung ansetzen. Steuerlich geltend machen lässt sich nur der tatsächlich selbst getragene Teil. Nicht abziehbar sind rein altersbedingte Umbauten ohne medizinische Notwendigkeit sowie der behindertengerechte Gartenumbau, den der Bundesfinanzhof dem frei gewählten Freizeitverhalten zugeordnet hat.

13 Recht

Dürfen Sie überhaupt umbauen? Mietwohnung und Eigentum

Der Zuschuss nützt nichts, wenn die Zustimmung fehlt. In beiden Fällen gibt es dafür einen einklagbaren Anspruch, allerdings mit Grenzen und auf eigene Kosten.

Als Mieterin oder Mieter

Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen … dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. § 554 Absatz 1 BGB

Die Vorschrift steht seit 2020 in § 554 BGB, vorher in § 554a BGB. Die Kosten trägt grundsätzlich die Mietpartei, auch die des späteren Rückbaus. Die Vermieterseite darf dafür eine besondere Sicherheit verlangen; dafür gilt § 551 Absatz 3 BGB entsprechend. Der Anspruch ist außerdem auf die Variante begrenzt, die den Vermieter am wenigsten belastet und den Zweck noch erfüllt.

Eine für die Mietpartei nachteilige Abweichung im Mietvertrag ist unwirksam, § 554 Absatz 2 BGB. Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein und legen Sie sie dem Antrag bei, das beschleunigt die Bearbeitung spürbar.

Als Wohnungseigentümerin oder Wohnungseigentümer

Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die … dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen … dienen. § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WEG

Seit der WEG-Reform 2020 gehört die Barrierereduzierung zu den privilegierten baulichen Veränderungen. Daraus folgt ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Gestattung, etwa für Aufzug, Rampe oder Treppenlift. Ein Schwerbehindertenausweis ist dafür nicht erforderlich, maßgeblich ist der objektive Zweck der Maßnahme.

Die Kosten trägt, wer die Maßnahme verlangt hat, § 21 Absatz 1 Satz 1 WEG; ihm allein gebühren dann auch die Nutzungen. Die Grenze zieht § 20 Absatz 4 WEG: Eine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage oder eine unbillige Benachteiligung einzelner Eigentümer darf nicht beschlossen werden. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung brauchen Sie unter Umständen beides, die Zustimmung des Eigentümers und einen Gestattungsbeschluss der Gemeinschaft.

Baurecht und Denkmalschutz nicht vergessen

Größere Eingriffe wie ein Außenaufzug oder eine Rampe im öffentlichen Bereich können baugenehmigungspflichtig sein. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die Denkmalschutzbehörde einzubinden. Klären Sie das, bevor Sie den Auftrag erteilen: Genehmigungskosten sind übrigens mit bezuschussungsfähig.

14 Normen

Die Maße, nach denen Fachbetriebe planen

Die DIN 18040-2 für barrierefreie Wohnungen unterscheidet zwei Stufen: den Grundstandard „barrierefrei nutzbar“ und den strengeren R-Standard für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung. Nennen Sie im Kostenvoranschlag, welchen Standard Sie erwarten.

MerkmalBarrierefrei nutzbarR-Standard, Rollstuhlnutzung
Wohnungs- und Haustür, lichte Breite90 cm90 cm
Innentüren, lichte Breitemindestens 80 cmmindestens 90 cm
Türhöhemindestens 205 cmmindestens 205 cm
Flurbreitemindestens 120 cmmindestens 150 cm
Bewegungsfläche120 × 120 cm150 × 150 cm
Schwellenmöglichst keine, technisch unvermeidbar höchstens 2 cmmöglichst keine, technisch unvermeidbar höchstens 2 cm
Rampenneigunghöchstens 6 Prozenthöchstens 6 Prozent
Bewegungsfläche an Rampenanfang und -ende150 × 150 cm150 × 150 cm
Duschplatz, niveaugleichmindestens 120 × 120 cmmindestens 150 × 150 cm

Auf Fluren sind spätestens nach 15 m Begegnungsflächen von mindestens 180 × 180 cm vorzusehen. Für Treppenlifte gilt zusätzlich die DIN EN 81-40 für schienengeführte Treppenschrägaufzüge. Qualifizierte Betriebe finden Sie über die Bundesarchitektenkammer, die Bundesingenieurkammer und den Zentralverband Sanitär Heizung Klima. Die einzelnen Maße erklärt der Ratgeber Barrierefreies Wohnen nach DIN-Normen.

15 Beratung

Wer Ihnen kostenlos hilft, bevor der erste Handwerker kommt

Eine gute Wohnberatung spart oft mehr Geld, als der Zuschuss ausmacht, weil sie die überflüssigen Maßnahmen von den notwendigen trennt.

Wohnberatungsstellen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e. V. führt über 250 Wohnberatungsstellen bundesweit. Die Beratung ist trägerneutral und in der Regel kostenfrei; viele Stellen kommen für die Begutachtung in die Wohnung. Adressen finden Sie unter wohnungsanpassung-bag.de.

Pflegestützpunkte nach § 7c SGB XI

Wohnortnahe, trägerneutrale Anlaufstellen für alle Fragen rund um Pflege und Wohnen. Sie kennen auch die Landes- und Kommunalprogramme, die auf keiner bundesweiten Liste stehen.

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Ein individueller Rechtsanspruch gegenüber Ihrer Pflegekasse. Die Beratung vermittelt Kontakte zu Wohnberatungsstellen und kann bei der Antragstellung unterstützen.

Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI

Für Pflegegeldempfänger ohnehin verpflichtend. Lassen Sie eine Empfehlung für eine Wohnumfeldmaßnahme ausdrücklich ins Protokoll aufnehmen und legen Sie diese Ihrem Antrag bei. Den Antrag selbst stellen Sie weiterhin.

Handwerkskammern und Verbraucherzentralen helfen zusätzlich bei der Anbieterauswahl und beim Schutz vor überteuerten Angeboten.

Umgebaut ist noch nicht versorgt. Wer ist vor Ort, wenn es darauf ankommt?

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir melden uns kurzfristig, klären offene Fragen zur Betreuung im eigenen Zuhause und sagen Ihnen, welche baulichen Voraussetzungen dafür wirklich erfüllt sein müssen.

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16 Häusliche Betreuung

Warum der Umbau über den Erfolg einer Betreuung zu Hause entscheidet

Barrierefreiheit senkt das Sturzrisiko, verringert die körperliche Belastung der Betreuungskraft und macht Abläufe selbständiger. Für eine Betreuung rund um die Uhr kommt eine zweite, oft unterschätzte Anforderung hinzu.

Das Zimmer für die Betreuungskraft

Ein eigenes, abschließbares und möbliertes Zimmer gilt in der Praxis als entscheidend für das Gelingen einer Live-in-Betreuung. Empfohlen werden etwa 8 bis 12 m² mit Fenster und Tageslicht, Bett, Schrank sowie Tisch und Stuhl, dazu uneingeschränkter Zugang zu Bad und Küche. Ein eigenes Bad ist ideal, aber nicht zwingend.

Eine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift für dieses Zimmer gibt es nicht. Arbeitsrechtlich und in der Praxis ist es dennoch Standard, und seriöse Vermittlungen setzen es voraus. Wichtig für die Erwartungshaltung: Dieses Zimmer ist keine förderfähige Wohnumfeldmaßnahme. Der Zuschuss nach § 40 Absatz 4 SGB XI dient dem Wohnumfeld der pflegebedürftigen Person, nicht der Unterbringung einer Betreuungskraft.

Förderfähig sind dagegen die Maßnahmen, von denen beide profitieren: der schwellenfreie Zugang, die bodengleiche Dusche, der freie Bettzugang, rutschhemmende Böden. Genau diese Punkte entlasten im Alltag auch die vermittelte Betreuungskraft.

Leistungen der Pflegeversicherung 2026 im Überblick

LeistungBetrag 2026Rechtsgrundlage
Pflegegeld, Pflegegrad 2 bis 5347 / 599 / 800 / 990 € monatlich§ 37 SGB XI
Pflegesachleistung, Pflegegrad 2 bis 5796 / 1.497 / 1.859 / 2.299 € monatlich§ 36 SGB XI
Entlastungsbetrag, Pflegegrad 1 bis 5131 € monatlich, bis 1.572 € im Jahr§ 45b SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 € monatlich§ 40 Absatz 2 SGB XI
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebis 3.539 € im Jahr, ab Pflegegrad 2§ 42a SGB XI
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmenbis 4.180 € je Maßnahme§ 40 Absatz 4 SGB XI
Digitale Pflegeanwendungeneigenständiger Anspruch§§ 40a und 40b SGB XI

Der Wohnumfeldzuschuss wird nicht auf die übrigen Leistungen angerechnet. Er steht neben Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag und verbraucht keinen Teil davon.

17 Praxis

Sechs Fehler, die den Zuschuss kosten

Aus Gesprächen mit Familien, die wir zur Betreuung zu Hause beraten. Keiner dieser Punkte ist juristisch kompliziert, alle sechs kommen trotzdem regelmäßig vor.

1

Der Auftrag ist vor dem Antrag erteilt

Der häufigste und teuerste Fehler. Die Kasse kann dann nicht mehr prüfen, ob es eine günstigere geeignete Lösung gegeben hätte.

Besser: Angebote einholen, Antrag stellen, Entscheidung abwarten, erst dann unterschreiben.
2

Die Begründung klingt nach Modernisierung

„Das Bad ist in die Jahre gekommen“ ist keine pflegerische Begründung, sondern ein Ablehnungsgrund.

Besser: Beschreiben, welche Verrichtung heute nicht mehr gelingt und was der Umbau daran konkret ändert.
3

Die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft fehlt

Ohne sie bleibt die Bewilligung wertlos, weil nicht gebaut werden darf. Manche Kassen lehnen deshalb von vornherein ab.

Besser: Zustimmung schriftlich einholen und dem Antrag beilegen, bei Wohnungseigentum zusätzlich den Gestattungsbeschluss.
4

Die Frist läuft, aber niemand schaut hin

Die Genehmigungsfiktion nach § 40 Absatz 7 SGB XI wirkt nur, wenn Sie nachweisen können, wann der Antrag eingegangen ist.

Besser: Nachweisbar versenden, Eingangsdatum notieren, Drei- und Fünfwochenfrist im Kalender eintragen.
5

Nur ein Kostenvoranschlag liegt vor

Die Spannen sind in diesem Markt erheblich. Ein einziges Angebot macht es unmöglich zu erkennen, ob der Preis marktüblich ist.

Besser: Zwei bis drei Angebote, mit getrennt ausgewiesenen Material- und Arbeitskosten.
6

Alles wird in eine Maßnahme gepackt

Weil alle gleichzeitig nötigen Umbauten als eine Maßnahme gelten, gibt es dafür einmal 4.180 € und nicht mehrfach.

Besser: Prüfen, ob sich ein Teil sinnvoll über den KfW-Kredit 159 oder als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG finanzieren lässt, statt ihn in denselben Antrag zu schreiben.
Hintergrund

Wie groß der Bedarf tatsächlich ist

Pflegebedürftige Ende 2023
5,7 Mio.
730.000 mehr als 2021, ein Plus von 15 Prozent. Nächste amtliche Erhebung voraussichtlich Ende 2026.
Davon zu Hause versorgt
86 %
4,9 Millionen Menschen: 3,1 Millionen mit Pflegegeld, 1,1 Millionen mit ambulanten Diensten, 0,68 Millionen mit Pflegegrad 1.
Vollstationär im Heim
800.000
14 Prozent aller Pflegebedürftigen, ein Plus von nur 0,8 Prozent gegenüber 2021.
Vorausberechnung 2055
7,6 Mio.
In der Variante mit steigenden Pflegequoten, ein Plus von 53 Prozent gegenüber 2021. Bei konstanten Quoten 6,8 Millionen.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 478 vom 18. Dezember 2024 und Pressemitteilung Nr. 124 vom 30. März 2023. Die Zahl der zu Hause versorgten Menschen wächst deutlich schneller als die der Heimplätze, und Stürze zählen im Alter zu den häufigsten Auslösern von Pflegebedürftigkeit. Wie groß der barrierearme Anteil des deutschen Wohnungsbestands ist, lässt sich derzeit nicht aus einer aktuellen amtlichen Primärquelle belegen; kursierende Prozentwerte führen wir deshalb bewusst nicht an.

18 Fragen und Antworten

Was Familien zur Wohnraumanpassung am häufigsten fragen

01

Wie hoch ist der Zuschuss für die Wohnraumanpassung 2026?

Bis zu 4.180 € je Maßnahme. Der Betrag steht wörtlich in § 40 Absatz 4 Satz 2 SGB XI und gilt 2026 unverändert. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in derselben Wohnung, erhöht sich der Höchstbetrag auf bis zu 16.720 € je Maßnahme.

02

Gilt der Zuschuss auch bei Pflegegrad 1?

Ja, und zwar in voller Höhe. § 28a Nummer 4 SGB XI zählt die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds ausdrücklich zu den Leistungen bei Pflegegrad 1. Anders als bei Pflegegeld oder Verhinderungspflege steigt der Betrag mit dem Pflegegrad nicht an.

03

Stimmen die oft genannten 4.000 €?

Nein, das ist der bis Dezember 2024 gültige Betrag. Zum 1. Januar 2025 sind alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung nach § 30 SGB XI um 4,5 Prozent gestiegen, aus 4.000 € wurden 4.180 € und aus 16.000 € wurden 16.720 €. Wer 2026 noch 4.000 € liest, hat eine veraltete Quelle vor sich.

04

Kann ich den Zuschuss mehrfach beantragen?

Ja, wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert. Dann steht erneut ein Betrag von bis zu 4.180 € zur Verfügung. Das hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 19. April 2007, Aktenzeichen B 3 P 8/06 R, bestätigt. Reine Reparaturen oder Wartungen begründen keinen neuen Anspruch, können aber aus einem noch nicht ausgeschöpften Restbetrag bezahlt werden.

05

Zählen mehrere Umbauten getrennt?

Nein. Alle Einzelumbauten, die zum Zeitpunkt der Bewilligung erforderlich sind, gelten zusammen als eine Maßnahme. Das gilt auch dann, wenn sie verschiedene Räume betreffen, innen und außen liegen oder in mehreren Schritten ausgeführt werden. Für Bad und Hauseingang zusammen gibt es deshalb einmal bis zu 4.180 €.

06

Wie viel gibt es bei einem Ehepaar oder in einer Pflege-WG?

Jede anspruchsberechtigte Person bringt bis zu 4.180 € ein. Bei zwei Personen sind das 8.360 €, bei drei Personen 12.540 €, bei vier und mehr Personen höchstens 16.720 € je Maßnahme. Sind mehr als vier Anspruchsberechtigte beteiligt, wird dieser Gesamtbetrag anteilig auf die beteiligten Pflegekassen aufgeteilt.

07

Muss ich den Zuschuss vor dem Umbau beantragen?

Ja, unbedingt vor der Auftragsvergabe. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Vorab-Antragstellung zwar keine zwingende Anspruchsvoraussetzung, bei einem nachträglichen Antrag tragen Sie aber die Beweislast dafür, dass die Maßnahme notwendig war. Planung, Beratung und Kostenvoranschläge dürfen Sie vorher einholen.

08

Wie lange darf die Pflegekasse für die Entscheidung brauchen?

Drei Wochen ab Antragseingang, und fünf Wochen, wenn der Medizinische Dienst oder eine Pflegefachperson eingeschaltet wird. Die Frist steht in § 40 Absatz 7 SGB XI, der die Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ausdrücklich nennt. Die häufig zitierte Frist von 25 Arbeitstagen aus § 18c SGB XI betrifft dagegen die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit und nicht diesen Antrag.

09

Was passiert, wenn die Pflegekasse die Frist versäumt?

Dann greift die Genehmigungsfiktion. Kann die Pflegekasse die Frist nicht einhalten, muss sie das rechtzeitig schriftlich mitteilen und einen hinreichenden Grund nennen. Bleibt diese Mitteilung aus, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt, § 40 Absatz 7 SGB XI. Voraussetzung ist, dass Sie das Eingangsdatum Ihres Antrags nachweisen können.

10

Was kann ich tun, wenn die Pflegekasse ablehnt?

Legen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch ein, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Pflegekasse. Begründen Sie ihn pflegefachlich und reichen Sie ärztliche Stellungnahmen oder das Pflegegutachten nach. Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist innerhalb eines Monats die Klage vor dem Sozialgericht möglich, die für Versicherte gerichtskostenfrei ist.

11

Gibt es einen Eigenanteil?

Einen gesetzlichen Eigenanteil gibt es nicht. Bis zur Höhe von 4.180 € übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten vollständig. Liegen die Kosten darüber, tragen Sie den Mehrbetrag selbst. Liegen sie darunter, wird nur der tatsächliche Betrag erstattet und nicht die Differenz ausgezahlt.

12

Wird ein Umzug gefördert?

Ja. Auch der Umzug in eine besser geeignete, etwa ebenerdige oder barrierefreie Wohnung gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme, und die Umzugskosten können bezuschusst werden. Bei einem Neubau sind dagegen nur die behinderungsbedingten Mehrkosten förderfähig.

13

Darf ich als Mieterin oder Mieter überhaupt umbauen?

Nach § 554 BGB können Sie verlangen, dass Ihnen bauliche Veränderungen erlaubt werden, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Der Anspruch entfällt nur, wenn die Veränderung der Vermieterseite auch unter Würdigung Ihrer Interessen nicht zuzumuten ist. Die Kosten einschließlich eines späteren Rückbaus tragen Sie, und es kann eine besondere Sicherheit verlangt werden.

14

Was gilt in einer Eigentumswohnung?

Barrierereduzierung zählt seit der WEG-Reform 2020 zu den privilegierten baulichen Veränderungen. Nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WEG kann jede Eigentümerin und jeder Eigentümer angemessene Maßnahmen verlangen, etwa Aufzug, Rampe oder Treppenlift. Die Kosten trägt, wer die Maßnahme verlangt hat. Die Grenze zieht § 20 Absatz 4 WEG bei einer grundlegenden Umgestaltung der Anlage.

15

Kann ich Pflegekasse und KfW kombinieren?

Für dieselbe Maßnahme nicht. Es gilt ein Kumulierungsverbot, das auch den KfW-Zuschuss und den KfW-Kredit untereinander erfasst. Verschiedene, funktional klar getrennte Maßnahmen dürfen Sie jedoch unterschiedlichen Fördertöpfen zuordnen, etwa das Bad über die Pflegekasse und den Treppenlift über den Kredit.

16

Ist der KfW-Zuschuss 455-B 2026 verfügbar?

Nein. Das Programm wurde am 8. April 2026 neu gestartet und wegen der hohen Nachfrage bereits am 30. Juli 2026 wieder für Anträge geschlossen, weil die Fördermittel ausgeschöpft waren. Auf der KfW-Seite zur Barrierereduzierung ist derzeit nur noch der Kredit 159 aufgeführt. Ein Rechtsanspruch auf KfW-Zuschüsse besteht ohnehin nicht, die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

17

Was lässt sich steuerlich absetzen?

Zwei Wege kommen in Betracht. Nach § 33 EStG sind behinderungs- oder krankheitsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar, soweit sie über der individuellen zumutbaren Belastung liegen, und zwar im Jahr der Zahlung. Nach § 35a EStG werden 20 Prozent der reinen Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abgezogen, höchstens 1.200 € im Jahr und nur bei unbarer Zahlung. Für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden, ist diese Ermäßigung nach § 35a Absatz 3 Satz 2 EStG allerdings ausgeschlossen. Beim KfW-Kredit 159 ist das eindeutig, beim Zuschuss der Pflegekasse klären Sie es mit einer Steuerberatung. Dieselben Aufwendungen doppelt anzusetzen ist ohnehin ausgeschlossen, und Zuschüsse mindern den absetzbaren Betrag.

18

Bekomme ich den Zuschuss auch bei einer Betreuung rund um die Uhr?

Ja, solange häusliche Pflege vorliegt. Der Zuschuss ist von der Betreuungsform unabhängig. Ob die Pflege durch Angehörige, einen ambulanten Dienst oder eine vermittelte Betreuungskraft im Haushalt erfolgt, spielt für den Anspruch keine Rolle.

19

Zählt ein Treppenlift als Wohnumfeldmaßnahme?

Ja. Treppenlift, bodengleiche Dusche, Personenaufzug und Gegensprechanlage sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Absatz 4 SGB XI. Ein Badewannenlift ist dagegen ein Hilfsmittel der Krankenkasse nach § 33 SGB V, ein Hausnotrufgerät ein Pflegehilfsmittel nach § 40 Absatz 1 SGB XI, und ein Deckenlifter ist nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. August 2009, Aktenzeichen B 3 P 4/08 R, ebenfalls ein Hilfsmittel.

20

Ist das Zimmer für die Betreuungskraft förderfähig?

Nein. Der Zuschuss dient dem Wohnumfeld der pflegebedürftigen Person. Die Herrichtung eines Zimmers für eine Betreuungskraft ist keine wohnumfeldverbessernde Maßnahme in diesem Sinne. Förderfähig sind aber alle Maßnahmen, die der pflegebedürftigen Person zugutekommen und die Pflege erleichtern, etwa der schwellenfreie Zugang oder die bodengleiche Dusche.

21

Ändert sich der Betrag 2027?

Nach geltendem Recht nicht. § 30 SGB XI sieht die nächste Anhebung der Leistungsbeträge zum 1. Januar 2028 vor, bemessen am kumulierten Anstieg der Kerninflationsrate und begrenzt durch die Lohnentwicklung. Die 2026 laufenden Reformvorhaben betreffen § 40 Absatz 4 SGB XI bislang nicht.

Wie dieser Beitrag entstanden ist

Der Höchstbetrag, die Regel für mehrere Anspruchsberechtigte und die Entscheidungsfrist sind unmittelbar am Wortlaut des § 40 SGB XI geprüft, der Anspruch bei Pflegegrad 1 am Wortlaut des § 28a SGB XI und die Dynamisierung an § 30 SGB XI. Der Status der KfW-Förderung wurde für diese Fassung auf den Seiten der KfW selbst nachgesehen, weil er sich im laufenden Jahr mehrfach geändert hat; das Datum dieser Prüfung steht unten im Kasten. Die Rechtsprechung ist mit Gericht, Datum und Aktenzeichen angegeben, damit Sie sie nachschlagen können. Wo eine belastbare amtliche Quelle fehlt, sagen wir das ausdrücklich, etwa beim Anteil barrierefreier Wohnungen. Die Kostenangaben sind Marktrichtwerte und als solche gekennzeichnet. Die praktischen Hinweise zu Antrag und Begründung stammen aus der täglichen Arbeit mit Familien, die eine Betreuung zu Hause organisieren. PflegeHeimat vermittelt seit über sieben Jahren von Krefeld aus deutschlandweit Betreuungskräfte für die häusliche Versorgung.

Redaktion
PflegeHeimat Fachredaktion Pflegeleistungen
Zuletzt geprüft
15. September 2026
Nächste Prüfung
Bei einer Wiedereröffnung des KfW-Zuschusses 455-B, spätestens zum 1. Januar 2027
Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026. Alle Beträge beziehen sich auf die soziale Pflegeversicherung nach SGB XI; bei privater Pflegepflichtversicherung gelten entsprechende Regelungen des Versicherers. Die Kostenangaben sind Marktrichtwerte kommerzieller Anbieter und keine amtlichen Werte, die Spannen variieren regional und je nach baulicher Situation erheblich. Der Rechner ist eine unverbindliche Orientierung: Er bildet die Grenzen des § 40 Absatz 4 SGB XI ab, trifft aber keine Aussage darüber, ob Ihre Kasse die Maßnahme als förderfähig anerkennt. Angaben zu Förderprogrammen der KfW und der Länder können sich kurzfristig ändern und begründen keinen Anspruch. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung im Einzelfall. Verbindlich sind ausschließlich die Bescheide Ihrer Pflegekasse und die Auskünfte Ihres Finanzamts.

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