Gemeinsam statt allein, aber ohne Pflegeheim: Genau dafür gibt es ambulant betreute Wohngruppen, oft einfach Pflege-WGs genannt. Mehrere pflegebedürftige Menschen teilen sich eine Wohnung, organisieren ihre Versorgung gemeinsam und behalten trotzdem ihr eigenes Zimmer und ihre eigenen Entscheidungen. Damit diese Wohnform finanzierbar bleibt, zahlt die Pflegekasse einen besonderen Zuschuss: den Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI. Er beträgt 2026 unverändert 224 Euro pro Monat und Person.
Viele Informationen, die im Netz über den Zuschlag kursieren, sind allerdings veraltet oder schlicht falsch. Das beginnt bei der Frage, ob Pflegegrad 1 reicht, und endet bei angeblichen Zusatzbudgets, die es gar nicht gibt. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen die tatsächlichen gesetzlichen Voraussetzungen, die Rolle der sogenannten Präsenzkraft, den Weg zum Antrag, die Anschubfinanzierung für neue Wohngruppen und die Grenzen des Zuschlags. Mit Rechenbeispielen und Antworten auf die häufigsten Fragen.
Das Wichtigste in Kürze
- Höhe 2026: 224 € pro Monat und pflegebedürftiger Person (seit 1. Januar 2025, vorher 214 €). Rechtsgrundlage ist § 38a SGB XI.
- Auch bei Pflegegrad 1: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben ebenfalls Anspruch (§ 28a SGB XI).
- Gruppengröße: 3 bis 12 Bewohnerinnen und Bewohner in einer gemeinsamen Wohnung, davon mindestens 3 pflegebedürftig.
- Präsenzkraft: Die Gruppe muss gemeinsam eine Person beauftragen, die organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Aufgaben übernimmt.
- Kein verstecktes Heim: Der Anbieter darf keine Versorgung gewährleisten, die weitgehend einer vollstationären Pflege entspricht.
- Anschubfinanzierung: Für die Gründung zusätzlich bis zu 2.613 € pro Person, höchstens 10.452 € je Wohngruppe (§ 45e SGB XI).
- Zahlung: an die pflegebedürftige Person, auf Wunsch per Abtretung direkt an die Präsenzkraft. Leistungen gibt es ab Antragstellung.
Was ist der Wohngruppenzuschlag?
Der Wohngruppenzuschlag ist eine pauschale Geldleistung der Pflegeversicherung für Menschen, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben. Er soll die zusätzlichen Kosten decken, die durch die gemeinsame Organisation des Alltags entstehen. Gesetzlich ist er in § 38a SGB XI geregelt.
Wichtig für das Verständnis: Der Zuschlag finanziert nicht die Pflege selbst. Körperpflege, Medikamentengabe oder Behandlungspflege laufen weiterhin über die individuellen Leistungen jedes Bewohners, also über Pflegegeld, Pflegesachleistung oder die Kombinationsleistung sowie über die Krankenkasse. Der Wohngruppenzuschlag kommt zusätzlich hinzu und ist für die gemeinschaftliche Organisation gedacht, vor allem für die Präsenzkraft.
| Zeitraum | Wohngruppenzuschlag pro Monat |
|---|---|
| 2017 bis 2023 | 214 € |
| 2024 | 214 € |
| seit 1. Januar 2025 (gilt auch 2026) | 224 € |
Die Erhöhung auf 224 Euro erfolgte mit der allgemeinen Leistungsdynamisierung um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025. Die nächste reguläre Anpassung der Leistungsbeträge ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen.
Wohngruppenzuschlag: Die Voraussetzungen nach § 38a SGB XI
Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen bewusst eng gefasst. Er will echte, selbstorganisierte Wohngemeinschaften fördern, aber keine Heime, die sich nur als WG bezeichnen. Alle folgenden Punkte müssen gleichzeitig erfüllt sein.
1. Gemeinsame Wohnung mit 3 bis 12 Personen
Die anspruchsberechtigte Person lebt mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer gemeinsamen Wohnung. Die Gruppe umfasst also insgesamt 3 bis 12 Personen. Das ist eine feste gesetzliche Obergrenze, keine Empfehlung. Die Wohngemeinschaft muss dem Zweck dienen, die pflegerische Versorgung gemeinschaftlich zu organisieren.
2. Mindestens drei Pflegebedürftige
Von den Bewohnern müssen neben der anspruchsberechtigten Person mindestens zwei weitere pflegebedürftig im Sinne der §§ 14 und 15 SGB XI sein. Mindestens drei Personen in der WG brauchen also einen anerkannten Pflegegrad. Auch Personen mit Pflegegrad 1 zählen mit.
3. Bezug von Pflegeleistungen
Wer den Zuschlag erhalten möchte, muss Leistungen der Pflegeversicherung beziehen: Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung, Leistungen nach dem Umwandlungsanspruch oder den Entlastungsbetrag. Für Pflegegrad 1 entfällt diese Voraussetzung ausdrücklich (§ 28a SGB XI).
4. Eine gemeinsam beauftragte Präsenzkraft
Die Mitglieder der Wohngruppe beauftragen gemeinschaftlich eine Person, die unabhängig von der individuellen Pflege allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten übernimmt oder die Bewohner bei der Haushaltsführung unterstützt. Diese Person wird in der Praxis als Präsenzkraft bezeichnet. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
5. Keine heimähnliche Versorgung
Es darf keine Versorgungsform vorliegen, in der ein Anbieter oder Dritter Leistungen anbietet oder gewährleistet, die weitgehend dem Umfang einer vollstationären Pflege entsprechen. Die Bewohner müssen die Wahl der Pflegedienste und die Gestaltung des Alltags tatsächlich selbst in der Hand haben. Welche Anforderungen im Einzelnen gelten, regeln zusätzlich die Wohn- und Teilhabegesetze der Bundesländer. Viele Länder unterscheiden zwischen selbstverantworteten und anbieterverantworteten Wohngemeinschaften.
| Voraussetzung | Was gilt |
|---|---|
| Gruppengröße | 3 bis 12 Personen in einer gemeinsamen Wohnung |
| Pflegebedürftige | mindestens 3 Personen mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5) |
| Pflegegrad der anspruchsberechtigten Person | mindestens Pflegegrad 1 |
| Leistungsbezug | Pflegegeld, Sachleistung, Kombination, Umwandlungsanspruch oder Entlastungsbetrag; bei Pflegegrad 1 nicht erforderlich |
| Präsenzkraft | von der Gruppe gemeinschaftlich beauftragt |
| Wohnform | keine heimähnliche Vollversorgung durch einen Anbieter |
Die Präsenzkraft: Herzstück jeder Pflege-WG
Ohne Präsenzkraft kein Wohngruppenzuschlag. Das Gesetz schreibt dafür keine bestimmte Berufsausbildung vor. Es muss also keine Pflegefachkraft sein. Typische Aufgaben sind:
- Organisation des WG-Alltags, Absprachen mit Pflegediensten, Ärzten und Angehörigen
- Verwaltung von Haushaltskasse, Einkäufen und Terminen
- Betreuung und Aktivierung, zum Beispiel gemeinsames Kochen, Spiele oder Spaziergänge
- Unterstützung bei der Haushaltsführung
- Förderung des Gemeinschaftslebens
Die Präsenzkraft kann angestellt sein, freiberuflich arbeiten oder über einen Dienstleister beauftragt werden. Entscheidend ist, dass die Bewohner oder ihre Vertreter sie gemeinschaftlich beauftragen. Die Pflegekasse kann verlangen, dass Sie Name, Anschrift und Aufgaben der Präsenzkraft sowie die Vereinbarung mit ihr nachweisen.
Ein häufiges Missverständnis: Eine „monatliche fachliche Anleitung durch eine Pflegefachkraft mit 200 Euro Extrabudget“ sieht das Gesetz nicht vor. Ebenso wenig gibt es einen pauschalen „Erhöhungsbetrag von 15 Prozent“ auf die Sachleistung für Wohngruppen. Beides findet sich in manchen älteren Texten, ist aber kein geltendes Recht.
Wie wird der Wohngruppenzuschlag ausgezahlt?
Der Anspruch steht jeder einzelnen pflegebedürftigen Person zu. Die Pflegekasse zahlt den Zuschlag deshalb grundsätzlich an die versicherte Person aus. In der Praxis bündeln viele Wohngruppen die Beträge: Die Bewohner treten den Zuschlag per Abtretungserklärung an die Präsenzkraft oder den Dienstleister ab, oder er fließt auf ein gemeinsames WG-Konto. Führen Sie dafür eine transparente Buchhaltung, damit jederzeit nachvollziehbar ist, wofür das Geld eingesetzt wurde.
Steuerlich ist der Wohngruppenzuschlag als Leistung der Pflegeversicherung nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei.
Wohngruppenzuschlag beantragen: Schritt für Schritt
Ein bundeseinheitliches Formular gibt es nicht. Viele Pflegekassen stellen eigene Vordrucke bereit, ein formloser Antrag genügt aber ebenfalls. Leistungen der Pflegeversicherung werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt (§ 33 SGB XI). Eine rückwirkende Zahlung für Monate vor dem Antrag gibt es nicht. Stellen Sie den Antrag deshalb spätestens im Monat des Einzugs.
- Pflegegrad klären: Jede antragstellende Person braucht einen Pflegegradbescheid. Fehlt er noch, stellen Sie parallel den Antrag, eine Anleitung finden Sie unter Pflegegrad beantragen.
- Präsenzkraft beauftragen: Schließen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit Aufgabenbeschreibung, die von den Bewohnern oder ihren gesetzlichen Vertretern gemeinsam unterzeichnet wird.
- Unterlagen zusammenstellen: Mietvertrag oder Nachweis über die gemeinsame Wohnung, Liste der Bewohner mit Angabe, wer pflegebedürftig ist, Vereinbarung mit der Präsenzkraft, ggf. WG-Vereinbarung über die gemeinsame Organisation.
- Antrag stellen: Jede pflegebedürftige Person stellt bei ihrer eigenen Pflegekasse einen Antrag. Leben Versicherte verschiedener Kassen zusammen, beantragt jede Person getrennt.
- Änderungen melden: Einzug, Auszug, Tod eines Bewohners oder ein Wechsel der Präsenzkraft müssen der Pflegekasse mitgeteilt werden, weil sie die Voraussetzungen berühren können.
Anschubfinanzierung: Zusätzliches Geld für die Gründung
Wer eine neue ambulant betreute Wohngruppe gründet, kann neben dem monatlichen Zuschlag eine einmalige Anschubfinanzierung nach § 45e SGB XI beantragen. Sie ist für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung gedacht.
- Höhe: bis zu 2.613 € pro pflegebedürftiger Person
- Obergrenze: 10.452 € je Wohngruppe. Beantragen mehr als vier Personen, wird der Betrag anteilig aufgeteilt.
- Voraussetzung: Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag und Beteiligung an der Gründung
- Frist: Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen gestellt werden.
- Begrenzte Mittel: Die Fördermittel sind gedeckelt. Sind sie ausgeschöpft, kann die Kasse Anträge ablehnen. Stellen Sie den Antrag daher früh.
Unabhängig davon gibt es Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI: bis zu 4.180 € pro Person und Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, ist der Gesamtbetrag je Maßnahme auf das Vierfache begrenzt, also 16.720 €. Typische Maßnahmen sind ein barrierefreies Bad, eine Rollstuhlrampe oder ein Treppenlift. Mehr dazu im Ratgeber Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Was kostet eine Pflege-WG und was übernimmt die Pflegekasse?
Die Kosten einer ambulant betreuten Wohngruppe setzen sich aus mehreren Blöcken zusammen, die jeweils unterschiedlich finanziert werden:
| Kostenblock | Wer zahlt? |
|---|---|
| Miete und Nebenkosten (eigenes Zimmer plus Anteil Gemeinschaftsflächen) | Bewohner selbst, ggf. Wohngeld oder Grundsicherung |
| Haushaltsgeld (Lebensmittel, Verbrauchsgüter) | Bewohner selbst |
| Präsenzkraft | überwiegend aus dem Wohngruppenzuschlag, Rest durch die Bewohner |
| Pflege durch ambulanten Pflegedienst | Pflegesachleistung des jeweiligen Pflegegrads, Eigenanteil darüber hinaus |
| Betreuung und Entlastung | Entlastungsbetrag 131 € pro Monat, Umwandlungsanspruch |
| Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Verbandswechsel) | Krankenkasse nach § 37 SGB V |
| Umbauten | Anschubfinanzierung und Zuschuss für Wohnraumanpassung |
Zur Einordnung der Pflegesachleistungen 2026: 796 € bei Pflegegrad 2, 1.497 € bei Pflegegrad 3, 1.859 € bei Pflegegrad 4 und 2.299 € bei Pflegegrad 5 pro Monat. Da mehrere Bewohner denselben Pflegedienst beauftragen können, lassen sich Wegezeiten und Einsätze oft effizienter planen als in getrennten Haushalten. Den Unterschied zwischen Geld- und Sachleistung erklärt der Vergleich Pflegegeld oder Pflegesachleistung.
Wichtig: Wohngruppenzuschlag und Tagespflege
Wer den Wohngruppenzuschlag bezieht, kann Tages- oder Nachtpflege nur zusätzlich erhalten, wenn der Medizinische Dienst bestätigt, dass die Pflege in der Wohngruppe ohne teilstationäre Versorgung nicht ausreichend sichergestellt ist (§ 38a Abs. 2 SGB XI).
Rechenbeispiele: So wirkt der Wohngruppenzuschlag 2026
Beispiel 1: Demenz-WG mit vier Bewohnern
Vier Seniorinnen und Senioren mit Demenz (zweimal Pflegegrad 3, zweimal Pflegegrad 4) leben in einer Mietwohnung. Jede Person erhält 224 € Wohngruppenzuschlag, zusammen 896 € im Monat. Die Gruppe beschäftigt eine Präsenzkraft für den Alltag. Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt Körperpflege und Medikamente über die Pflegesachleistungen. Bei der Gründung beantragen alle vier die Anschubfinanzierung, zusammen bis zu 10.452 €, für ein barrierefreies Bad und einen Handlauf im Flur. Tipps zum Alltag mit Demenz bietet der Ratgeber Pflege bei Demenz.
Beispiel 2: Pflegegrad 1 in der WG
Frau K. hat Pflegegrad 1 und zieht in eine bestehende WG mit drei pflegebedürftigen Mitbewohnern. Obwohl sie weder Pflegegeld noch Sachleistung erhält, hat sie Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag von 224 €. Zusätzlich kann sie den Entlastungsbetrag von 131 € für anerkannte Betreuungsangebote nutzen.
Beispiel 3: Ein Bewohner zieht aus
In einer WG leben drei Pflegebedürftige. Einer zieht in ein Pflegeheim. Damit sind nur noch zwei Pflegebedürftige in der Gruppe, die Voraussetzung von mindestens drei ist nicht mehr erfüllt. Eine gesetzliche Übergangsfrist gibt es nicht. Die Bewohner müssen den Auszug der Kasse melden. Wie die Kasse mit einer kurzen Lücke bis zum Einzug einer neuen Person umgeht, sollten Sie unbedingt direkt mit ihr klären. Planen Sie bei kleinen Gruppen deshalb von Anfang an eine vierte Person ein.
Häufige Fehler beim Wohngruppenzuschlag
- Keine gemeinsam beauftragte Präsenzkraft: Beauftragt jeder Bewohner nur seinen eigenen Pflegedienst, fehlt die zentrale Voraussetzung.
- Anbieter steuert alles: Gibt ein Träger Wohnung, Pflegedienst und Tagesablauf vollständig vor, wird die WG als heimähnlich eingestuft.
- Antrag zu spät: Der Zuschlag wird erst ab dem Antragsmonat gezahlt. Monate davor sind verloren.
- Pflegegrad 1 übersehen: Auch Bewohner mit Pflegegrad 1 haben Anspruch und zählen zu den drei Pflegebedürftigen.
- Anschubfinanzierung verpasst: Die Jahresfrist nach Vorliegen der Voraussetzungen läuft unbemerkt ab.
- Änderungen nicht gemeldet: Auszüge oder ein Wechsel der Präsenzkraft müssen der Kasse mitgeteilt werden, sonst drohen Rückforderungen.
Pflege-WG oder 24-Stunden-Betreuung zu Hause?
Eine Pflege-WG ist nicht für jeden die passende Lösung. Manche Menschen möchten ihr eigenes Zuhause nicht verlassen, andere fühlen sich in der Gemeinschaft mit Fremden nicht wohl. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:
| Kriterium | Ambulant betreute Wohngruppe | 24-Stunden-Betreuung zu Hause |
|---|---|---|
| Wohnort | Umzug in eine gemeinsame Wohnung | eigene Wohnung bleibt |
| Betreuung | Präsenzkraft für die Gruppe plus Pflegedienst | vermittelte Betreuungskraft lebt im Haushalt, ergänzt durch Pflegedienst |
| Gemeinschaft | tägliches Zusammenleben mit anderen | vertrautes Umfeld, Familie und Nachbarschaft |
| Sonderleistung der Pflegekasse | Wohngruppenzuschlag 224 €, Anschubfinanzierung | keine Sonderleistung, Finanzierung über Pflegegeld und weitere Leistungen |
Eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause ermöglicht es, in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Auch Paare können gemeinsam betreut werden, siehe 24-Stunden-Pflege für Ehepaare. Welche Rahmenbedingungen eine legale Betreuung erfüllen muss, erklärt der Beitrag Legale häusliche Betreuung. Wie sich die Kosten zu einem Heimplatz verhalten, zeigt unser Kostenvergleich Pflegeheim und 24-Stunden-Pflege.
Wenn das Geld nicht reicht: Weitere Finanzierungswege
- Hilfe zur Pflege: Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, kann das Sozialamt ungedeckte Pflegekosten übernehmen. Mehr dazu unter Kostenübernahme durch das Sozialamt.
- Wohngeld oder Grundsicherung: Für die Mietkosten in der WG können je nach Einkommen Wohngeld oder Grundsicherung im Alter in Betracht kommen.
- Pflegezusatzversicherung: Eine vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit abgeschlossene Pflegezusatzversicherung kann Eigenanteile verringern.
- Höherstufung: Hat sich der Pflegebedarf verschlechtert, erhöht eine Höherstufung die individuellen Leistungen. Der Wohngruppenzuschlag bleibt dabei gleich hoch.
Häufig gestellte Fragen zum Wohngruppenzuschlag
Wie hoch ist der Wohngruppenzuschlag 2026?
Der Wohngruppenzuschlag beträgt 2026 unverändert 224 Euro pro Monat und pflegebedürftiger Person. Er wurde zum 1. Januar 2025 von 214 Euro angehoben.
Gibt es den Wohngruppenzuschlag auch bei Pflegegrad 1?
Ja. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben nach § 28a SGB XI ebenfalls Anspruch. Sie müssen dafür nicht zusätzlich Pflegegeld oder Sachleistungen beziehen.
Wie viele Personen müssen in der Wohngruppe leben?
Insgesamt 3 bis 12 Personen in einer gemeinsamen Wohnung. Mindestens drei davon müssen einen anerkannten Pflegegrad haben.
Was ist eine Präsenzkraft?
Eine von der Wohngruppe gemeinschaftlich beauftragte Person, die organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Aufgaben übernimmt oder bei der Haushaltsführung hilft. Eine pflegerische Ausbildung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
An wen wird der Wohngruppenzuschlag gezahlt?
Grundsätzlich an die pflegebedürftige Person. Per Abtretungserklärung kann er direkt an die Präsenzkraft oder den beauftragten Dienstleister fließen.
Kann ich den Wohngruppenzuschlag rückwirkend beantragen?
Nein. Leistungen der Pflegeversicherung werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Stellen Sie den Antrag deshalb spätestens im Monat des Einzugs.
Wie hoch ist die Anschubfinanzierung für eine Pflege-WG?
Bis zu 2.613 Euro pro pflegebedürftiger Person, höchstens 10.452 Euro je Wohngruppe. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Voraussetzungen gestellt werden, die Mittel sind begrenzt.
Was passiert, wenn ein Bewohner auszieht?
Sind danach weniger als drei Pflegebedürftige in der WG, sind die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Eine gesetzliche Übergangsfrist gibt es nicht. Melden Sie den Auszug und klären Sie das weitere Vorgehen direkt mit der Pflegekasse.
Kann ich neben dem Wohngruppenzuschlag Tagespflege nutzen?
Nur wenn der Medizinische Dienst bestätigt, dass die Pflege in der Wohngruppe ohne Tages- oder Nachtpflege nicht ausreichend sichergestellt ist.
Ist der Wohngruppenzuschlag steuerpflichtig?
Nein. Als Leistung der Pflegeversicherung ist er nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei.
Gibt es Zuschüsse für den Umbau der WG-Wohnung?
Ja. Neben der Anschubfinanzierung gibt es bis zu 4.180 Euro pro Person und Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bei mehreren Pflegebedürftigen höchstens 16.720 Euro je Maßnahme.
Fazit: 224 Euro für mehr Gemeinschaft
Der Wohngruppenzuschlag macht ambulant betreute Wohngruppen für viele Familien erst finanzierbar. 224 Euro pro Monat und Person, dazu die einmalige Anschubfinanzierung und Zuschüsse für Umbauten: Das ist eine echte Unterstützung für eine Wohnform zwischen eigenem Haushalt und Pflegeheim. Entscheidend sind die gemeinsam beauftragte Präsenzkraft, mindestens drei Pflegebedürftige und echte Selbstbestimmung der Bewohner.
Prüfen Sie vor dem Einzug, ob die WG die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, und stellen Sie den Antrag rechtzeitig. Und wenn sich herausstellt, dass Ihr Angehöriger lieber in seinem vertrauten Zuhause bleiben möchte, gibt es auch dafür Wege. Einen Überblick bietet der Ratgeber Alternative zum Pflegeheim.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. PflegeHeimat24 vermittelt Betreuungskräfte für die häusliche Versorgung und betreibt keine Wohngruppen. Alle Angaben entsprechen dem Stand September 2026 und beruhen auf §§ 28a, 33, 38a, 40 und 45e SGB XI sowie § 3 Nr. 1a EStG. Ergänzende Anforderungen an Wohngemeinschaften regeln die Wohn- und Teilhabegesetze der Bundesländer. Verbindliche Auskunft erteilt Ihre Pflegekasse.
