Barrierefreies Bad: Maße, Kosten & Förderung 2026

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Inhaltsübersicht

Nasse Fliesen, ein hoher Wannenrand, ein WC auf Kniehöhe und eine Tür, die nach innen aufgeht: Im Badezimmer treffen auf wenigen Quadratmetern genau die Hürden zusammen, die mit Arthrose, nach einem Schlaganfall oder mit Rollator zum Problem werden. Gleichzeitig ist das Bad der Raum, in dem Menschen am längsten selbstständig bleiben wollen, denn hier geht es um Körperpflege und Intimsphäre.

Ein barrierefreies Bad löst beides: Es macht den Alltag sicherer und erhält die Selbstständigkeit, oft über Jahre. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie das Bad als Ganzes planen: welche Maße nach DIN 18040-2 gelten, wie ein funktionierender Grundriss aussieht, was ein barrierefreier Badumbau 2026 kostet und welche Zuschüsse es gibt. Dazu kommen vier durchgerechnete Beispiele, eine Planungscheckliste und die häufigsten Fehler.

Für einzelne Bereiche haben wir eigene, ausführliche Ratgeber: zum barrierefreien WC, zur barrierefreien Dusche, zum Umbau der Badewanne zur Dusche und zur barrierefreien Badewanne. Hier geht es darum, wie alles zusammenpasst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Norm: Maßstab ist die DIN 18040-2 für Wohnungen. Sie unterscheidet „barrierefrei“ (etwa für Rollator) und „rollstuhlgerecht“ (R). Für Umbauten im Bestand ist sie nicht Pflicht, aber der verlässlichste Planungsmaßstab.
  • Bewegungsflächen: 120 × 120 cm vor WC, Waschtisch und in der Dusche, rollstuhlgerecht 150 × 150 cm. Die Flächen dürfen sich überlagern.
  • Dusche: bodengleich, Absenkung höchstens 2 cm, Gefälle höchstens 2 %, rutschhemmender Belag der Bewertungsgruppe B.
  • Tür: darf nicht nach innen aufschlagen und muss von außen entriegelbar sein.
  • Kosten 2026: Einzelmaßnahmen ab wenigen Hundert Euro, bodengleiche Dusche meist 3.000 bis 8.000 €, kompletter barrierefreier Badumbau häufig 8.000 bis 25.000 €, rollstuhlgerecht auch mehr.
  • Zuschuss: bis zu 4.180 € je Maßnahme von der Pflegekasse ab Pflegegrad 1, bei mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 €. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit Ende Juli 2026 geschlossen, der KfW-Kredit 159 bleibt verfügbar.

Was ist ein barrierefreies Bad?

Ein barrierefreies Bad lässt sich von Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit, Kraft oder Sehfähigkeit sicher und möglichst ohne fremde Hilfe nutzen. Umgangssprachlich ist oft von einem behindertengerechten, altersgerechten oder seniorengerechten Bad die Rede. Fachlich unterscheidet die DIN 18040-2 zwei Stufen:

  • Barrierefrei nutzbar: für Menschen, die gehen können, auch mit Gehstock oder Rollator. Bewegungsflächen 120 × 120 cm.
  • Uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar (R): größere Bewegungsflächen von 150 × 150 cm, seitliche Umsetzfläche am WC, unterfahrbarer Waschtisch, Stützklappgriffe.

Für öffentlich zugängliche Gebäude gilt die DIN 18040-1 mit weitergehenden Anforderungen, etwa Notrufanlagen und beidseitig anfahrbaren WCs. Viele Online-Angaben stammen aus diesem Teil und passen nicht auf eine Privatwohnung. Was „barrierefrei“ rechtlich bedeutet, erklärt der Beitrag Definition des barrierefreien Wohnens; eine gut verständliche Aufbereitung der Normwerte bietet der Leitfaden Barrierefreies Bauen des Bundes.

Maße für ein barrierefreies Bad nach DIN 18040-2

Die Maße leiten sich aus dem Platzbedarf von Rollator, Rollstuhl und Hilfsperson ab. Die folgende Übersicht fasst die Werte für das Bad als Ganzes zusammen; Details zu Sitzhöhe und Griffen am WC finden Sie im Ratgeber barrierefreies WC.

Bereich Barrierefrei Rollstuhlgerecht (R)
Bewegungsfläche vor WC, Waschtisch, in der Dusche 120 × 120 cm 150 × 150 cm
Duschplatz 120 × 120 cm, bodengleich 150 × 150 cm, bodengleich
Absenkung zum Duschbereich höchstens 2 cm höchstens 2 cm
Gefälle im Duschbereich höchstens 2 % höchstens 2 %
WC-Sitzhöhe inklusive Sitz 46 bis 48 cm (Orientierung) 46 bis 48 cm
Abstand WC zu Wand oder Objekten mindestens 20 cm eine Seite 90 cm Umsetzfläche, andere Seite mindestens 30 cm
Stützklappgriffe am WC Wand für Nachrüstung vorbereiten beidseitig, 28 cm über Sitzhöhe, Last 1 kN
Waschtisch Höhe nach Bedarf Oberkante höchstens 80 cm, unterfahrbar, Kniefreiraum mindestens 55 cm tief
Armatur am Waschtisch Einhebel- oder berührungslose Armatur höchstens 40 cm von der Vorderkante entfernt
Spiegel mindestens 100 cm hoch, direkt über dem Waschtisch Einsicht im Sitzen und Stehen
Tür lichte Breite mindestens 80 cm, schlägt nicht nach innen, von außen entriegelbar lichte Breite mindestens 90 cm
Bodenbelag Dusche rutschhemmend, Bewertungsgruppe B (barfuß) wie barrierefrei
Wände tragfähig für spätere Stütz- und Haltegriffe tragfähig, Griffe montiert

Zwei Werte werden in Ratgebern häufig falsch angegeben. Stützklappgriffe gehören nicht auf 85 cm Höhe, das ist die Höhe von Treppenhandläufen, sondern 28 cm über die Sitzhöhe des WCs, also meist auf 74 bis 76 cm. Und für den nassen Barfußbereich zählt nicht die R-Klasse für Schuhe, sondern die Bewertungsgruppe A, B oder C nach DGUV Information 207-006; für bodengleiche Duschen verweist die Norm auf Gruppe B. Mehr zu geeigneten Belägen lesen Sie im Ratgeber zu barrierefreien Bodenbelägen.

Wie groß muss ein barrierefreies Bad sein?

Eine Mindestgröße in Quadratmetern schreibt die DIN 18040-2 nicht vor. Die Raumgröße ergibt sich aus den Objekten und den Bewegungsflächen davor. Entscheidend ist, dass sich die Bewegungsflächen überlagern dürfen: Die Fläche vor dem WC kann zugleich die Fläche vor dem Waschtisch sein, und auch der bodengleiche Duschplatz darf als Bewegungsfläche mitzählen.

Eine vereinfachte Beispielrechnung für ein barrierefreies Bad mit Dusche, WC und Waschtisch:

  • Duschplatz 120 × 120 cm in einer Ecke
  • WC (etwa 40 cm breit) mit 20 cm Wandabstand und Waschtisch (etwa 60 cm breit) an der gegenüberliegenden Wand
  • davor eine gemeinsame Bewegungsfläche von 120 × 120 cm, die sich mit dem Duschplatz teilweise überlagert

Daraus ergibt sich, je nach Lage von Tür und Anschlüssen, ein Raum von grob 2,00 bis 2,40 m Breite und 2,20 bis 2,60 m Länge. Für ein rollstuhlgerechtes Bad mit 150er-Flächen und seitlicher Umsetzfläche am WC wird es entsprechend größer. Diese Werte sind eine Orientierung, keine Normvorgabe; ein Aufmaß durch einen Fachbetrieb oder eine Wohnberatungsstelle ersetzen sie nicht.

Grundriss: Drei bewährte Anordnungen

Der Grundriss entscheidet, ob ein Bad im Alltag funktioniert. Drei Fragen sollten Sie vor jeder Skizze klären: Von welcher Seite setzt sich die Person aufs WC, wo liegen Fall- und Wasserleitungen, und in welche Richtung kann die Tür aufgehen?

Variante 1: Alles an einer Wand

WC, Waschtisch und bodengleiche Dusche liegen nebeneinander an einer Installationswand, gegenüber bleibt die Bewegungsfläche frei. Vorteil: Die Leitungen liegen in einer Vorwand, der Umbau ist vergleichsweise günstig. Geeignet für längliche Bäder ab etwa 1,80 m Breite. Nachteil: Wer sich vom Rollstuhl seitlich aufs WC setzt, braucht daneben 90 cm freie Fläche, die hier oft fehlt.

Variante 2: Über Eck

Das WC steht an einer Wand, Waschtisch und Dusche an der angrenzenden. In der Mitte entsteht eine gemeinsame Bewegungsfläche, die alle drei Objekte bedient. Diese Anordnung nutzt quadratische Räume gut aus und erleichtert es einer Hilfsperson, zwischen WC und Dusche zu unterstützen.

Variante 3: Offener Duschbereich als Bewegungsfläche

Im kleinen Bad wird die bodengleiche Dusche ohne feste Abtrennung ausgeführt, ein Vorhang oder eine klappbare Glaswand schützt vor Spritzwasser. Der Duschplatz dient zugleich als Wendefläche. So lassen sich auch knappe Grundrisse barrierefrei gestalten. Wichtig sind dann ein durchgehendes Gefälle zum Ablauf, ein flächiger Belag und eine sorgfältige Abdichtung des gesamten Bodens.

Wie das separate WC geplant wird, zeigt der Ratgeber zum barrierefreien WC. Grundsätze für die ganze Wohnung finden Sie in unserer Checkliste Barrierefreiheit.

Kleines Bad behindertengerecht umbauen

Viele Bäder in Bestandswohnungen haben nur 4 bis 5 m². Vollständig normgerecht wird es dann selten, deutlich sicherer fast immer. Bewährte Kniffe:

  • Badewanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der Platz der Wanne wird zum Duschplatz und zur Bewegungsfläche zugleich.
  • Tür nach außen oder als Schiebetür: Das schafft oft die entscheidenden 60 bis 80 cm vor dem WC. Mehr dazu im Ratgeber zu barrierefreien Türen.
  • Wandhängende Objekte: Wand-WC und wandhängender Waschtisch lassen den Boden frei und erleichtern das Reinigen.
  • Flacher Waschtisch: Ein flacher, unterfahrbarer Waschtisch spart Tiefe und lässt sich im Sitzen nutzen.
  • Waschmaschine verlegen: Oft der schnellste Platzgewinn, etwa in Küche oder Keller.
  • Klappbare Elemente: Duschklappsitz und hochklappbare Stützgriffe sind nur im Einsatz im Weg.

Ausstattung Zone für Zone

Dusche

Kernstück ist der bodengleiche Duschplatz mit rutschhemmendem Belag, der in die Bodenfläche übergeht. Dazu gehören eine Thermostatarmatur mit Verbrühschutz, eine Handbrause an einer Gleitstange, die sich auch im Sitzen erreichen lässt, und eine Sitzgelegenheit: ein fest montierter Duschklappsitz oder ein Duschhocker. Welche Modelle es gibt und was die Krankenkasse übernimmt, erklärt der Ratgeber Duschsitz und Duschhocker. Maße, Abläufe und Bauweisen der Dusche im Detail finden Sie im Beitrag zur barrierefreien Dusche.

Die Badewanne muss nicht in jedem Fall weichen. Die Norm stellt aber klar, dass eine Wanne den barrierefreien Duschplatz nicht ersetzt. Wer auf die Wanne nicht verzichten will, findet Lösungen mit Wannentür, Badewannenlift oder Sitzbadewanne im Ratgeber zur barrierefreien Badewanne.

WC

Ein WC mit 46 bis 48 cm Sitzhöhe, Stützklappgriffe auf beiden Seiten und eine Spülung, die sich aus der Sitzposition erreichen lässt, sind die Grundausstattung. Für Menschen, die sich nicht mehr selbst reinigen können, kann ein Dusch-WC die Selbstständigkeit bei der Intimhygiene erhalten. Alle Maße, Montagehinweise und die Frage, wer ein Dusch-WC bezahlt, behandelt der Ratgeber barrierefreies WC. Schnelle Lösungen ohne Umbau, etwa eine Toilettensitzerhöhung auf Rezept, beschreibt der Beitrag Toilettenstuhl und Sitzerhöhung auf Rezept.

Waschtisch und Spiegel

Ein unterfahrbarer Waschtisch ist flach gebaut und hat einen Unterputz- oder Flachaufputz-Siphon, damit Knie und Rollstuhl darunter passen. Für die rollstuhlgerechte Ausführung sieht die Norm eine Oberkante von höchstens 80 cm und einen Kniefreiraum von mindestens 55 cm Tiefe vor. Wer im Stehen und im Sitzen waschen möchte oder das Bad mit anderen teilt, kann einen höhenverstellbaren Waschtisch wählen. Der Spiegel reicht direkt bis an den Waschtisch und ist mindestens 100 cm hoch, damit er im Sitzen und Stehen nutzbar ist. Ein Kippspiegel ist dafür nicht nötig.

Halte- und Stützgriffe

Griffe gehören neben das WC, in die Dusche und bei Bedarf an den Waschtisch. Entscheidend ist die Befestigung: Gipskarton und dünne Vorwände tragen ohne Verstärkung kein Körpergewicht. Planen Sie Verstärkungen bei jedem Umbau mit, auch wenn die Griffe erst später kommen. Griffarten, Positionen und Preise vergleicht der Ratgeber zu Haltegriffen und Stützgriffen.

Licht, Kontraste und Heizung

  • Licht: gleichmäßig und blendfrei, ohne harte Schatten im Duschbereich. Ein Nachtlicht mit Bewegungsmelder auf dem Weg vom Schlafzimmer verhindert nächtliches Tasten nach dem Schalter.
  • Kontraste: ein farbiger WC-Sitz, Griffe, die sich von der Wand abheben, und eine andere Farbe für Boden und Wand. Das hilft bei nachlassender Sehkraft und besonders bei Demenz.
  • Wärme: Wer langsamer duscht oder beim Anziehen im Bad sitzt, friert schneller. Eine ausreichend dimensionierte Heizung oder ein zusätzlicher Heizkörper, dessen Oberfläche nicht zu heiß wird, erhöht den Komfort.
  • Bedienelemente: Schalter, Steckdosen und Handtuchhalter in 85 bis 105 cm Höhe sind im Sitzen und Stehen erreichbar.

Sicherheit und Notruf

Ein Sturz im Bad bleibt oft lange unbemerkt. Fest installierte Notrufanlagen fordert die Norm nur für öffentliche Sanitärräume. In der Wohnung ist ein Hausnotruf mit wasserdichtem Funksender am Handgelenk oder als Kette die praktikable Lösung. Die Pflegekasse bezuschusst ihn bei vorhandenem Pflegegrad seit April 2026 mit bis zu 27 € im Monat als Pflegehilfsmittel. Technische Lösungen wie Bewegungsmelder oder Wasserstopp-Ventile stellt der Ratgeber Smart Home für Senioren vor.

Das Bad für die jeweilige Situation planen

Ein gutes barrierefreies Bad richtet sich nicht nach der Norm allein, sondern nach der Person, die es nutzt, und nach dem, was sich absehen lässt.

Situation Worauf es besonders ankommt
Gehen mit Rollator, Arthrose bodengleiche Dusche mit Sitz, WC in Komforthöhe, Griffe, rutschhemmender Boden
Rollstuhl 150er-Bewegungsflächen, Umsetzfläche neben dem WC auf der richtigen Seite, unterfahrbarer Waschtisch, Tür mindestens 90 cm
Halbseitige Lähmung nach Schlaganfall Griffe und Umsetzseite passend zur kräftigen Körperseite, Armaturen mit einer Hand bedienbar
Fortschreitende Erkrankung wie Parkinson oder MS heute barrierefrei, aber schon mit Platz und Wandverstärkungen für die rollstuhlgerechte Nachrüstung
Demenz vertraute, gut erkennbare Objekte, klare Kontraste, Thermostat mit Verbrühschutz, von außen entriegelbare Tür
Pflege mit Hilfsperson Platz für zwei Personen neben Dusche und WC, Griffe, die die Hilfsperson nicht behindern, Duschklappsitz statt fester Bank

Wie der Pflegegrad bei diesen Krankheitsbildern eingeschätzt wird, lesen Sie in unseren Ratgebern zu Pflegegrad nach Schlaganfall, Pflegegrad bei Parkinson und Pflegegrad bei Multipler Sklerose. Wie sich das Bad bei Demenz gestalten lässt, zeigt der Beitrag Pflege bei Demenz; weitere Hinweise gibt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft.

Barrierefreier Badumbau: Ablauf in sechs Schritten

  1. Bedarf klären und beraten lassen. Wer nutzt das Bad, mit welchem Hilfsmittel, und was ist in den nächsten Jahren absehbar? Kostenlose, neutrale Beratung bieten die Wohnberatungsstellen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung, Pflegestützpunkte und Ergotherapie.
  2. Aufmaß und Angebote einholen. Mindestens zwei Angebote von Sanitärfachbetrieben mit Erfahrung im barrierefreien Bauen, mit getrennt ausgewiesenen Arbeits- und Materialkosten. Die Trennung brauchen Sie später auch für die Steuer.
  3. Erlaubnis einholen. In der Mietwohnung die Zustimmung des Vermieters, in der Eigentumswohnung bei Eingriffen in Leitungsstränge oder tragende Wände einen Beschluss der Gemeinschaft.
  4. Zuschüsse beantragen, bevor der Auftrag erteilt wird. Antrag bei der Pflegekasse mit Angebot und kurzer Begründung, Hilfsmittel parallel über die Krankenkasse, einen KfW-Kredit über die Hausbank.
  5. Umbauen. Rückbau, Leitungen, Vorwand mit Verstärkungen, Estrich und Abdichtung, Fliesen, Montage. Ein Komplettumbau dauert je nach Umfang meist zwei bis vier Wochen. Für diese Zeit braucht es einen Plan B, etwa einen Toilettenstuhl auf Rezept oder eine Waschschüssel.
  6. Mit der nutzenden Person abnehmen. Sitzhöhe, Griffpositionen, Reichweiten und Gefälle prüfen, solange Korrekturen noch einfach sind.

Was kostet ein barrierefreies Bad 2026?

Die Kosten hängen stark vom Zustand des Bades, der Lage der Leitungen und der Ausstattung ab. Die folgenden Spannen sind Erfahrungswerte ohne Zuschüsse; regionale Unterschiede sind groß.

Maßnahme Kosten ca. 2026
Haltegriff inklusive Montage 50 bis 500 € je Griff
Unterfahrbarer Waschtisch inklusive Montage 400 bis 1.500 €
Erhöhtes oder höhenverstellbares WC 300 bis 2.000 €, motorisch höhenverstellbar auch mehr
Rutschhemmender Bodenbelag 1.000 bis 3.500 €
Badewanne mit nachträglicher Tür 2.500 bis 3.500 €
Badewanne zur Dusche umbauen 3.500 bis 7.000 €
Bodengleiche Dusche 3.000 bis 8.000 €
Tür verbreitern oder Schiebetür 500 bis 2.000 € je Tür
Kompletter barrierefreier Badumbau 8.000 bis 25.000 €
Rollstuhlgerechter Komplettumbau mit Grundrissänderung bis etwa 40.000 €

Die größten Kostentreiber sind Eingriffe in Abwasserleitungen und Estrich für die bodengleiche Dusche, das Versetzen von Wänden oder Türen sowie hochwertige Fliesen und Sanitärobjekte. Sparen lässt sich, wenn Objekte an der vorhandenen Installationswand bleiben und nur so viel umgebaut wird, wie der tatsächliche Bedarf erfordert. Mehr zu den Kosten der Dusche finden Sie im Beitrag Badewanne zur Dusche umbauen.

Förderung: Wer den Badumbau bezahlt

Pflegekasse: bis zu 4.180 € je Maßnahme

Die wichtigste Geldquelle ist der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Er steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 in gleicher Höhe zu, und zwar unabhängig vom Einkommen. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, kann jede Person bis zu 4.180 € geltend machen, höchstens 16.720 € je Maßnahme. Alle Anpassungen, die zum Zeitpunkt des Antrags nötig sind, gelten als eine Maßnahme. Beantragen Sie Dusche, Griffe, WC und Tür deshalb gemeinsam. Einen Eigenanteil sieht das Gesetz nicht vor; Sie zahlen nur, was über den Zuschuss hinausgeht.

Welche Bestandteile eines Badumbaus die Pflegekasse übernimmt und welche nicht, zeigt unser Katalog wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Beispiele. Antrag, Fristen und Widerspruch erklärt der Glossareintrag Wohnraumanpassung. Noch kein Pflegegrad vorhanden? Dann lohnt es sich, zuerst einen Pflegegrad zu beantragen.

Krankenkasse: Hilfsmittel zusätzlich

Duschhocker, Badewannenlift, Toilettensitzerhöhung und Toilettenstuhl sind Hilfsmittel der Krankenkasse nach § 33 SGB V. Sie gibt es auf ärztliche Verordnung, auch ohne Pflegegrad, gegen eine Zuzahlung von 10 %, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Hilfsmittel. Wichtig: Diese Hilfsmittel verbrauchen den Umbauzuschuss nicht. Eine Kostenübernahme der Krankenkasse für den Umbau selbst gibt es dagegen nicht.

KfW: Kredit ja, Zuschuss derzeit nein

Der KfW-Zuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen“ wurde im April 2026 neu aufgelegt, nimmt wegen ausgeschöpfter Mittel aber seit Ende Juli 2026 keine neuen Anträge mehr an. Verfügbar bleibt der KfW-Kredit 159 mit bis zu 50.000 € je Wohneinheit, unabhängig von Alter und Pflegegrad und auch für Mieter. Er wird über die Hausbank beantragt, bevor die Handwerkerverträge geschlossen werden. Für dieselbe Maßnahme dürfen Pflegekassenzuschuss und KfW-Förderung nicht doppelt genutzt werden; verschiedene Bauteile lassen sich aber getrennt finanzieren.

Weitere Kostenträger und Steuer

  • Unfallversicherung: nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder bei einer Berufskrankheit.
  • Sozialamt: bei geringem Einkommen im Rahmen der Hilfe zur Pflege. Mehr dazu im Beitrag Kostenübernahme durch das Sozialamt.
  • Länder und Kommunen: teils eigene Programme; einen Überblick gibt unser Ratgeber zu Zuschüssen und Förderung.
  • Außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG): krankheits- oder behinderungsbedingte Umbaukosten, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen; Zuschüsse werden abgezogen.
  • Handwerkerleistungen (§ 35a EStG): 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € Steuerermäßigung im Jahr; nicht für Kosten, die bereits bezuschusst oder als außergewöhnliche Belastung angesetzt sind.

Einzelheiten zur Steuer erklärt der Ratgeber Haushaltshilfe und Handwerker steuerlich absetzen.

Mietwohnung und Eigentumswohnung

Mieterinnen und Mieter haben nach § 554 BGB Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters für Umbauten, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen, sofern sie dem Vermieter zumutbar sind. Kosten und grundsätzlich der Rückbau liegen beim Mieter; der Vermieter kann eine Sicherheit verlangen. Wohnungseigentümer haben nach § 20 Abs. 2 WEG einen Anspruch darauf, dass die Gemeinschaft angemessene barrierereduzierende Maßnahmen gestattet. Musterschreiben und Details finden Sie im Ratgeber barrierefreier Umbau in der Mietwohnung.

Vier Beispiele mit Kosten und Förderung

Die Beispiele sind typisiert. Die Preise sind Beispielwerte und können je nach Region und Zustand des Bades deutlich abweichen.

Beispiel 1: Kleines Bad, Rollator, Pflegegrad 2

Frau Köhler (81) wohnt im eigenen Haus, ihr Bad misst 1,70 × 2,30 m. Sie geht mit Rollator und kommt nicht mehr über den Wannenrand. Die Wanne weicht einer bodengleichen Dusche ohne feste Abtrennung, die zugleich als Bewegungsfläche dient. Die Tür wird durch eine Schiebetür ersetzt, dazu kommen ein flacher Waschtisch und Griffe an WC und Dusche. Den Duschhocker verordnet ihre Hausärztin.

Posten Kosten
Bodengleiche Dusche anstelle der Wanne 6.400 €
Schiebetür 1.300 €
Flacher Waschtisch 650 €
Drei Griffe mit Wandverstärkung 750 €
Gesamt 9.100 €
Zuschuss Pflegekasse − 4.180 €
Eigenanteil 4.920 € plus 5 € Zuzahlung für den Duschhocker

Beispiel 2: Rollstuhlgerechtes Bad, Multiple Sklerose, Pflegegrad 3

Herr Yılmaz (58) nutzt seit einem Schub dauerhaft einen Rollstuhl und lebt in einer Eigentumswohnung. Das Bad wird mit dem angrenzenden Abstellraum zusammengelegt, damit Bewegungsflächen von 150 × 150 cm und eine Umsetzfläche links neben dem WC entstehen. Dazu kommen ein unterfahrbarer Waschtisch, ein Duschklappsitz mit Griffen und eine 90 cm breite Schiebetür. Weil ein Leitungsstrang betroffen ist, beschließt die Eigentümergemeinschaft den Umbau; einen Anspruch darauf hätte er nach § 20 WEG ohnehin.

Die Gesamtkosten liegen bei 26.500 €. Die Pflegekasse zahlt 4.180 €, den Rest finanziert Herr Yılmaz über den KfW-Kredit 159. Die behinderungsbedingten Mehrkosten macht er abzüglich des Zuschusses als außergewöhnliche Belastung geltend.

Beispiel 3: Ehepaar, beide pflegebedürftig

Herr und Frau Neumann (79 und 77) haben Pflegegrad 3 und Pflegegrad 2. Ihr Bad (2,40 × 2,60 m) wird mit bodengleicher Dusche, WC in Komforthöhe, Griffen und rutschhemmendem Boden umgebaut. Weil der Umbau beiden dient, kann jede Person den Zuschuss geltend machen.

Posten Betrag
Gesamtkosten 12.600 €
Zuschuss Pflegekasse (2 × 4.180 €) − 8.360 €
Eigenanteil 4.240 €

Wie beide Partner zu Hause gut versorgt werden, lesen Sie im Ratgeber 24-Stunden-Pflege für Ehepaare.

Beispiel 4: Mietwohnung, Pflegegrad 1

Frau Busch (74) wohnt zur Miete. Ein Komplettumbau kommt für sie nicht infrage, die Badewanne will sie behalten. Mit Erlaubnis der Vermieterin wird eine Tür in die Wanne eingebaut, dazu kommen zwei Griffe und ein rutschhemmender Belag in der Wanne. In der Vereinbarung mit der Vermieterin ist schriftlich festgehalten, dass bei Auszug kein Rückbau nötig ist.

Die Kosten von 3.300 € liegen unter dem Höchstbetrag, die Pflegekasse übernimmt sie vollständig. Eine Toilettensitzerhöhung bekommt Frau Busch zusätzlich auf Rezept von der Krankenkasse.

Die häufigsten Fehler beim barrierefreien Badumbau

  • Auftrag vor dem Antrag erteilt: Dann ist der Zuschuss der Pflegekasse in Gefahr. Erst Antrag, dann Auftrag.
  • Maßnahmen einzeln beantragt: Wer erst die Dusche und Monate später die Griffe beantragt, riskiert, dass beides als eine Maßnahme zählt und nur einmal gezahlt wird.
  • Nur für heute geplant: Bei fortschreitenden Erkrankungen fehlen später Platz und Wandverstärkungen. Planen Sie die nächste Stufe gleich mit.
  • Griffe in Gipskarton gedübelt: Ohne Verstärkung reißen sie beim ersten Abstützen aus.
  • Tür schlägt nach innen: Nach einem Sturz kommt niemand mehr hinein.
  • Falsche Rutschklasse: Für den nassen Barfußbereich zählt die Bewertungsgruppe B, nicht die R-Klasse für Schuhe.
  • Zu viel Gefälle: Mehr als 2 % lassen Rollstuhl und Duschhocker wegrollen; zu wenig Gefälle führt zu Pfützen.
  • Keine Überbrückung eingeplant: Während des Umbaus ist das Bad nicht nutzbar. Klären Sie vorher, wie Körperpflege und Toilettengang in dieser Zeit gelingen.

Checkliste: Barrierefreies Bad planen

  • Wer nutzt das Bad, mit welchem Hilfsmittel, und was ist in fünf Jahren absehbar?
  • Auf welcher Seite setzt sich die Person aufs WC, welche Hand ist die kräftigere?
  • Braucht es Platz für eine Hilfsperson?
  • Wo liegen Fallrohr, Wasserleitungen und Elektrik, und kann die Dusche bodengleich entwässert werden?
  • Lässt sich die Tür nach außen öffnen oder durch eine Schiebetür ersetzen?
  • Sind die Wände für Griffe tragfähig oder brauchen sie Verstärkungen?
  • Liegt ein Pflegegrad vor, oder sollte er vorher beantragt werden?
  • Sind Vermieter oder Eigentümergemeinschaft informiert?
  • Liegen zwei Angebote mit getrennten Arbeits- und Materialkosten vor?
  • Ist der Antrag bei der Pflegekasse gestellt, bevor der Auftrag vergeben wird?
  • Welche Hilfsmittel kommen zusätzlich über die Krankenkasse?
  • Wie werden Körperpflege und Toilettengang während der Bauzeit überbrückt?

Wenn das Bad allein nicht mehr reicht

Auch das beste Bad hat Grenzen. Wenn die Kraft für den Transfer auf den Duschsitz nicht mehr reicht, wenn bei Demenz das Waschen ohne Anleitung nicht gelingt oder wenn die Sturzgefahr trotz Griffen hoch bleibt, braucht es Menschen, nicht nur Technik. Hilfe bei der Körperpflege gehört zur Grundpflege.

Dafür gibt es mehrere Wege. Ein ambulanter Pflegedienst kommt zu festen Zeiten, etwa zum Duschen; was das kostet, zeigt der Beitrag Duschen beim Pflegedienst. Wird Unterstützung mehrmals täglich und auch nachts gebraucht, kann eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause die passende Lösung sein. PflegeHeimat vermittelt dafür Betreuungskräfte, die im Haushalt leben, bei Körperpflege und Toilettengang helfen und den Alltag strukturieren. Medizinische Behandlungspflege übernimmt weiterhin ein Pflegedienst auf ärztliche Verordnung. Was eine Betreuungskraft übernehmen darf, lesen Sie unter Leistungen und Grenzen der 24-Stunden-Pflege.

Umbau und Betreuung schließen sich nicht aus, sie ergänzen sich. Ein barrierefreies Bad macht die Unterstützung sicherer und rückenschonender, und eine Betreuungskraft kann die Wochen des Umbaus überbrücken. Zur Finanzierung der Betreuung tragen unter anderem das Pflegegeld von 347 € (Pflegegrad 2) bis 990 € (Pflegegrad 5) im Monat bei; der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat ist nur für anerkannte Entlastungsangebote einsetzbar. Welche Gesamtkosten realistisch sind, zeigt unser Beitrag Was kostet die 24-Stunden-Pflege 2026?, was die Wohnung dafür braucht, der Ratgeber zu den räumlichen Voraussetzungen.

Häufig gestellte Fragen zum barrierefreien Bad

Wie groß muss ein barrierefreies Bad sein?

Die DIN 18040-2 nennt keine Mindestgröße in Quadratmetern. Maßgeblich sind die Bewegungsflächen von 120 × 120 cm vor WC, Waschtisch und in der Dusche, rollstuhlgerecht 150 × 150 cm, die sich überlagern dürfen. Ein barrierefreies Bad mit Dusche, WC und Waschtisch lässt sich deshalb oft schon auf rund 2,00 × 2,20 bis 2,40 × 2,60 m planen; rollstuhlgerecht wird es größer.

Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht?

Barrierefrei richtet sich an Menschen, die gehen können, etwa mit Rollator, und arbeitet mit Bewegungsflächen von 120 × 120 cm. Rollstuhlgerecht verlangt 150 × 150 cm, eine seitliche Umsetzfläche von 90 cm neben dem WC, beidseitige Stützklappgriffe, einen unterfahrbaren Waschtisch mit höchstens 80 cm Oberkante und Türen mit mindestens 90 cm lichter Breite.

Was kostet ein barrierefreies Bad?

Einzelne Maßnahmen wie Griffe oder ein flacher Waschtisch kosten wenige Hundert Euro, eine bodengleiche Dusche meist 3.000 bis 8.000 €. Ein kompletter barrierefreier Badumbau liegt häufig bei 8.000 bis 25.000 €, ein rollstuhlgerechter Umbau mit Grundrissänderung kann bis etwa 40.000 € kosten. Die Pflegekasse bezuschusst bis zu 4.180 € je Maßnahme.

Zahlt die Pflegekasse den Badumbau?

Ja, anteilig. Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis 16.720 €. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden, und alle gleichzeitig nötigen Anpassungen sollten gemeinsam beantragt werden.

Zahlt die Krankenkasse ein barrierefreies Bad?

Den Umbau nicht, aber Hilfsmittel wie Duschhocker, Badewannenlift, Toilettensitzerhöhung oder Toilettenstuhl auf ärztliche Verordnung. Die Zuzahlung beträgt 2026 10 %, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Hilfsmittel. Diese Hilfsmittel schmälern den Zuschuss der Pflegekasse nicht.

Gibt es 2026 noch den KfW-Zuschuss für ein barrierefreies Bad?

Derzeit nicht. Der Zuschuss 455-B wurde im April 2026 neu aufgelegt, nimmt aber seit Ende Juli 2026 wegen ausgeschöpfter Mittel keine Anträge mehr an. Verfügbar ist der KfW-Kredit 159 mit bis zu 50.000 € je Wohneinheit, der vor Vertragsabschluss über die Hausbank beantragt wird.

Darf ich in der Mietwohnung ein barrierefreies Bad einbauen?

Mit Erlaubnis des Vermieters. Nach § 554 BGB haben Sie Anspruch auf diese Erlaubnis, wenn der Umbau dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dient und dem Vermieter zumutbar ist. Kosten und grundsätzlich der Rückbau liegen beim Mieter; eine schriftliche Rückbauvereinbarung schafft Klarheit.

Welcher Bodenbelag ist im barrierefreien Bad richtig?

Im nassen Barfußbereich zählt die Rutschhemmung nach DGUV Information 207-006. Für bodengleiche Duschen verweist die DIN 18040-2 auf die Bewertungsgruppe B. Matte, strukturierte Fliesen mit ausreichend Fugen oder spezielle rutschhemmende Beläge sind geeignet, lose Vorleger nicht.

Muss die Badewanne raus?

Nicht zwingend. Die Norm verlangt einen bodengleichen Duschplatz, eine Wanne ersetzt ihn nicht. Wer die Wanne behalten möchte, kann sie mit Tür, Badewannenlift oder Griffen nutzbar machen, braucht für ein barrierefreies Bad aber zusätzlich eine bodengleiche Dusche.

Wie lange dauert ein barrierefreier Badumbau?

Der eigentliche Umbau dauert je nach Umfang meist zwei bis vier Wochen, kleine Maßnahmen wie Griffe oder eine Wannentür oft nur ein bis zwei Tage. Hinzu kommen Beratung, Angebote und die Entscheidung der Pflegekasse, die innerhalb von drei Wochen fallen muss, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen.

Fazit: Gut geplant, lange nutzbar

Ein barrierefreies Bad muss nicht nach Klinik aussehen und nicht immer ein Komplettumbau sein. Entscheidend sind wenige Dinge: eine bodengleiche Dusche mit rutschhemmendem Boden, ein WC in der richtigen Höhe mit stabilen Griffen, genug Bewegungsfläche und eine Tür, die sich im Notfall öffnen lässt. Die DIN 18040-2 liefert dafür die Maße, auch wenn sie im Bestand nicht Pflicht ist.

Finanziell greifen Pflegekasse, Krankenkasse, KfW-Kredit und Steuer ineinander. Wer alle Anpassungen gemeinsam plant, den Antrag vor dem Auftrag stellt und die nächste Ausbaustufe gleich mitdenkt, holt das meiste heraus. Und wenn der Alltag trotz bestem Bad Unterstützung braucht, ist eine 24-Stunden-Betreuung eine Möglichkeit, das Leben in den eigenen vier Wänden sicher zu gestalten. Einen Überblick über alle Räume gibt unser Ratgeber zum barrierefreien Wohnen im Alter.

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine bautechnische, rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Normwerte sind zusammengefasst wiedergegeben; verbindlich ist der Normtext. Kosten sind Erfahrungswerte und können regional stark abweichen. Förderbedingungen, insbesondere der KfW, können sich kurzfristig ändern. PflegeHeimat vermittelt Betreuungskräfte und ist weder Handwerks- noch Planungsbetrieb. Stand: September 2026.

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