Das Wichtigste in Kürze
- Diese Checkliste für barrierefreies Wohnen führt Sie Raum für Raum durch die Wohnung – mit konkreten Richtwerten aus der DIN 18040-2 zum Nachmessen und Abhaken.
- Die wichtigsten Maße: Türen mindestens 80 cm lichte Breite (rollstuhlgerecht 90 cm), Flure 120 cm, Bewegungsflächen 120 × 120 cm (rollstuhlgerecht 150 × 150 cm), Schwellen höchstens 2 cm.
- Sturzquellen zuerst: Stolperfallen, Licht und Haltegriffe kosten wenig und wirken sofort. Größere Umbauten folgen nach Dringlichkeit.
- Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit Ende Juli 2026 ausgeschöpft, der KfW-Kredit 159 bleibt verfügbar.
- Kostenlose Hilfe beim Durchgehen der Checkliste bieten Wohnberatungsstellen und Pflegestützpunkte.
Rund jede vierte Person ab 65 Jahren ist nach Daten des Robert Koch-Instituts innerhalb eines Jahres mindestens einmal gestürzt. Viele dieser Stürze passieren nicht auf dem Glatteis, sondern zu Hause: auf dem Weg zur Toilette in der Nacht, über eine Teppichkante, beim Steigen in die Badewanne. Die gute Nachricht steckt in derselben Beobachtung. Wer die eigene Wohnung einmal systematisch prüft, findet die meisten Risiken selbst – und kann viele davon mit überschaubarem Aufwand beseitigen.
Genau dafür ist diese Checkliste gedacht. Sie ist kein Katalog für einen Komplettumbau, sondern ein Prüfwerkzeug: Zu jedem Raum finden Sie die entscheidenden Prüfpunkte, den passenden Richtwert zum Nachmessen und ein Kästchen zum Abhaken. Danach helfen Ihnen eine Priorisierung in drei Stufen, eine Kostenübersicht und ein Fahrplan von der Bestandsaufnahme bis zur Förderung, die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu gehen.
Ausführliche Anleitungen zu einzelnen Räumen und Bauteilen haben wir in eigenen Ratgebern zusammengestellt. Diese Checkliste verweist jeweils darauf, damit Sie dort tiefer einsteigen können, wo Ihre Wohnung Handlungsbedarf zeigt. Einen allgemeinen Einstieg bietet der Ratgeber Barrierefreies Wohnen im Alter.
So nutzen Sie diese Checkliste richtig
Eine Checkliste ist nur so gut wie die Bestandsaufnahme, die mit ihr gemacht wird. Drei Regeln haben sich in der Wohnberatung bewährt:
- Messen statt schätzen: Nehmen Sie einen Zollstock oder ein Maßband mit. Gemessen wird die lichte Breite, also der tatsächlich freie Durchgang, nicht das Türblatt. Notieren Sie Türbreiten, Schwellenhöhen, Flurbreiten und die freie Fläche vor WC, Waschbecken und Bett.
- Den Alltag beobachten: Gehen Sie einen typischen Tag gemeinsam mit der betroffenen Person durch, vom Aufstehen über Körperpflege und Kochen bis zum nächtlichen Toilettengang. Wo wird nach Halt gegriffen, wo gezögert, wo muss jemand helfen oder heben?
- Heute und morgen prüfen: Prüfen Sie zweimal – einmal für die aktuelle Situation, einmal für die absehbare. Bei fortschreitenden Erkrankungen wie Parkinson, Multipler Sklerose oder Demenz lohnt es sich, schon jetzt die Maße für Rollator oder Rollstuhl einzuplanen.
Wer unsicher ist, holt sich Unterstützung: Wohnberatungsstellen kommen oft kostenlos ins Haus und prüfen die Wohnung gemeinsam mit Ihnen. Adressen nach Bundesland führt die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V.. Auch Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung der Pflegekasse (§ 7a SGB XI) beraten zur Wohnraumanpassung. Ergotherapeuten können zusätzlich einschätzen, welche Hilfsmittel und Bewegungsabläufe zur konkreten Einschränkung passen.
Der 10-Fragen-Schnelltest vorab
Beantworten Sie die folgenden Fragen ehrlich. Jedes „Ja“ markiert einen Bereich, den Sie in der ausführlichen Checkliste genauer prüfen sollten:
- ☐ Gibt es Stufen oder Schwellen auf dem Weg von der Straße bis ins Schlafzimmer?
- ☐ Liegen lose Teppiche, Läufer oder Kabel auf den Laufwegen?
- ☐ Ist der Weg vom Bett zur Toilette nachts dunkel?
- ☐ Muss zum Duschen über einen Wannen- oder Duschwannenrand gestiegen werden?
- ☐ Fehlen Haltegriffe an WC, Dusche oder Badewanne?
- ☐ Ist das Aufstehen von Toilette, Bett oder Sessel mühsam?
- ☐ Liegen Schlafzimmer oder Bad in einer anderen Etage als der Wohnbereich?
- ☐ Passt ein Rollator nicht durch alle Türen?
- ☐ Werden Gegenstände im Alltag regelmäßig von hohen Regalen oder aus tiefen Schränken geholt?
- ☐ Gibt es keine Möglichkeit, nach einem Sturz Hilfe zu rufen?
Vor dem Start: Standard, Wohnform und Budget klären
Barrierefrei oder rollstuhlgerecht?
Die DIN 18040-2 unterscheidet zwei Standards: „barrierefrei nutzbar“ reicht für Menschen mit Gehhilfen, Rollator oder leichten Mobilitätseinschränkungen. „Uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“ (kurz R-Standard) verlangt deutlich mehr Platz. Für Bestandswohnungen ist die Norm keine Pflicht, sie ist aber der beste Maßstab, um Umbauten so zu planen, dass sie auch in einigen Jahren noch passen. Was die Begriffe im Einzelnen bedeuten, erklärt unser Beitrag zur Definition von Barrierefreiheit.
| Kriterium | Barrierefrei nutzbar | Rollstuhlgerecht (R) |
|---|---|---|
| Lichte Türbreite in der Wohnung | mind. 80 cm | mind. 90 cm |
| Wohnungs- und Hauseingangstür | mind. 90 cm | mind. 90 cm |
| Flurbreite | mind. 120 cm | mind. 120 cm, dazu Wendeflächen von 150 × 150 cm |
| Bewegungsfläche vor WC, Waschtisch, Dusche | 120 × 120 cm | 150 × 150 cm |
| Schwellen und untere Türanschläge | nur wenn technisch unvermeidbar, dann höchstens 2 cm | |
Eigentum, Eigentumswohnung oder Miete?
- Eigentum: Im eigenen Haus entscheiden Sie selbst, bei größeren baulichen Eingriffen gelten die Vorgaben der Landesbauordnung.
- Eigentumswohnung: Betrifft die Maßnahme Gemeinschaftseigentum – etwa eine Rampe am Hauseingang oder einen Treppenlift im Treppenhaus –, braucht es einen Beschluss der Gemeinschaft. Nach § 20 Abs. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen.
- Mietwohnung: Nach § 554 BGB können Mieter verlangen, dass der Vermieter barrierereduzierende Umbauten erlaubt, sofern sie ihm zumutbar sind. Die Kosten trägt der Mieter; der Vermieter kann eine Sicherheit für den Rückbau verlangen. Details zu Verhandlung und Rückbau finden Sie im Ratgeber Barrierefreier Umbau in der Mietwohnung.
Budget und Förderung grob abstecken
Liegt ein Pflegegrad vor, ist die Pflegekasse die wichtigste Geldquelle: Sie bezuschusst Umbauten mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung mit bis zu 16.720 Euro. Weil alle zum Zeitpunkt der Bewilligung nötigen Anpassungen als eine Maßnahme gelten, sollten Sie die Checkliste vollständig durcharbeiten, bevor Sie den Antrag stellen. Wie das im Detail funktioniert, erklärt der Ratgeber Wohnungsanpassung bei Pflegegrad. Die Förderung im Überblick finden Sie weiter unten im Fahrplan.
Checkliste Hauseingang und Zugang
Der Weg ins Haus entscheidet darüber, ob jemand die Wohnung noch selbstständig verlassen kann. Arztbesuche, Einkäufe und soziale Kontakte hängen daran.
| Prüfpunkt | Richtwert / Lösung | Erledigt |
|---|---|---|
| Weg von der Straße zur Haustür stufenlos? | Rampe mit höchstens 6 % Längsneigung, mind. 120 cm nutzbare Breite, nach spätestens 6 m ein Zwischenpodest | ☐ |
| Handläufe an Rampe und Stufen? | Beidseitig in 85–90 cm Höhe, gut umgreifbar, 30 cm über Anfang und Ende hinausgeführt | ☐ |
| Belag rutschhemmend, auch bei Nässe und Frost? | Keine glatten Natursteinplatten, Wasser muss ablaufen können | ☐ |
| Weg und Stufenkanten gut beleuchtet? | Blendfreie Leuchten mit Bewegungsmelder, kontrastreiche Stufenkanten | ☐ |
| Haustür breit genug und leichtgängig? | Mind. 90 cm lichte Breite, Schwelle höchstens 2 cm, bei schweren Türen elektrischer Türöffner | ☐ |
| Platz vor und hinter der Tür? | Bewegungsfläche 150 × 150 cm für das Öffnen im Rollstuhl | ☐ |
| Klingel, Briefkasten, Schloss erreichbar? | Bedienhöhe um 85 cm, große, kontrastreiche Tasten, idealerweise Video-Gegensprechanlage | ☐ |
Planungsdetails zu Rampen, Podesten und Türsystemen finden Sie in den Ratgebern Barrierefreier Hauseingang und Rollstuhlrampe.
Checkliste Flur und Treppe
| Prüfpunkt | Richtwert / Lösung | Erledigt |
|---|---|---|
| Flur breit genug? | Mind. 120 cm; Engstellen durch Heizkörper, Schränke oder aufschlagende Türen beseitigen | ☐ |
| Wendemöglichkeit im Rollstuhl? | 150 × 150 cm an Flurenden und vor Türen | ☐ |
| Keine losen Teppiche, Läufer, Kabel? | Teppiche entfernen oder vollflächig fixieren, Kabel in Kanälen führen | ☐ |
| Übergänge zwischen Bodenbelägen eben? | Schwellen entfernen oder mit flachen Übergangsprofilen ausgleichen | ☐ |
| Licht ohne Suchen einschaltbar? | Bewegungsmelder mit ausreichender Nachlaufzeit, Schalter an beiden Flurenden | ☐ |
| Nächtliche Orientierung? | Warmweiße Orientierungsleuchten in Bodennähe auf dem Weg zum Bad | ☐ |
| Treppe mit Handläufen? | Beidseitig, durchgehend, auch über Podeste; erste und letzte Stufe kontrastreich markiert | ☐ |
| Treppe noch sicher nutzbar? | Sonst Treppenlift, Plattformlift oder Homelift prüfen – oder den Alltag in eine Etage verlegen | ☐ |
| Abstellplatz für Rollator? | Rund 60 × 70 cm außerhalb der Laufwege, in Reichweite | ☐ |
Mehr zu Gestaltung und Licht im barrierefreien Flur, zu geeigneten Oberflächen bei den Bodenbelägen. Für die Treppe lohnt ein Blick auf den Treppenlift und den Homelift als Alternative.
Checkliste Türen und Durchgänge
| Prüfpunkt | Richtwert / Lösung | Erledigt |
|---|---|---|
| Lichte Breite ausreichend? | Mind. 80 cm, für Rollstuhlnutzung mind. 90 cm; lichte Höhe mind. 205 cm | ☐ |
| Schwellen entfernt? | Höchstens 2 cm, besser ganz schwellenlos | ☐ |
| Griffe leicht bedienbar? | Bügel- oder L-Griffe statt Knäufe, Höhe um 85 cm, farblich abgesetzt | ☐ |
| Badezimmertür sicher? | Nicht nach innen aufschlagend (nach außen oder Schiebetür), von außen entriegelbar | ☐ |
| Schwere Türen? | Türschließer auf geringe Öffnungskraft einstellen oder elektrischen Antrieb nachrüsten | ☐ |
| Platz zum Öffnen? | Bewegungsfläche vor der Tür, bei Rollstuhlnutzung seitlich neben dem Griff zusätzlich Anfahrfläche | ☐ |
Ist eine Tür zu schmal, reicht manchmal schon ein Austausch der Zarge oder eine Schiebetür vor der Wand. Welche Lösung wann sinnvoll ist, zeigt der Ratgeber zu barrierefreien Türen.
Checkliste Badezimmer und WC
Im Bad kommen Nässe, glatte Flächen und anstrengende Bewegungen zusammen. Hier lohnt die gründlichste Prüfung.
| Prüfpunkt | Richtwert / Lösung | Erledigt |
|---|---|---|
| Dusche bodengleich? | Duschplatz 120 × 120 cm (R: 150 × 150 cm), Absenkung höchstens 2 cm | ☐ |
| Boden rutschhemmend? | Im Duschbereich Fliesen, die für nasse Barfußbereiche geprüft sind (mind. Bewertungsgruppe B) | ☐ |
| Sitzen beim Duschen möglich? | Duschklappsitz oder stabiler Duschhocker | ☐ |
| Haltegriffe an Dusche und Wanne? | Fest in tragfähiger Wand verankert; Wände für spätere Griffe verstärken | ☐ |
| Verbrühschutz? | Thermostatarmatur mit Temperaturbegrenzung, Einhebel- oder Sensorbedienung | ☐ |
| WC-Höhe passend? | Sitzhöhe 46–48 cm; übergangsweise Toilettensitzerhöhung | ☐ |
| Stützgriffe am WC? | Beidseitig hochklappbar, 28 cm über Sitzhöhe, 65–70 cm Abstand zueinander | ☐ |
| Transfer vom Rollstuhl möglich? | Neben dem WC mind. auf einer Seite 90 cm freie Fläche | ☐ |
| Waschtisch nutzbar im Sitzen? | Unterfahrbar, Oberkante höchstens 80 cm, flacher Siphon, Spiegel ab Waschtischoberkante | ☐ |
| Hilfe erreichbar? | Notruf oder Hausnotrufsender, auch vom Boden aus auslösbar | ☐ |
Wer die Badewanne behalten möchte, findet Alternativen wie Wannentür oder Badewannenlift im Ratgeber Barrierefreie Badewanne. Für den Umbau zur Dusche gibt es einen eigenen Leitfaden: Badewanne zur Dusche umbauen. Vertiefend: barrierefreies Bad, barrierefreies Duschen, barrierefreies WC, Halte- und Stützgriffe sowie Duschsitz und Duschhocker.
Checkliste Küche
| Prüfpunkt | Richtwert / Lösung | Erledigt |
|---|---|---|
| Arbeitshöhe passend? | Individuell anpassen; für Arbeiten im Sitzen unterfahrbare Bereiche an Spüle und Kochfeld | ☐ |
| Bewegungsfläche vor der Küchenzeile? | 120 cm Tiefe (R: 150 cm) | ☐ |
| Häufig Genutztes in Griffhöhe? | Etwa zwischen 60 und 140 cm; Schweres unten, Leichtes oben | ☐ |
| Unterschränke gut zugänglich? | Vollauszüge statt Drehtüren, Bügelgriffe | ☐ |
| Kochfeld sicher? | Bedienung vorne, Induktion, bei Vergesslichkeit Herdabschaltung | ☐ |
| Backofen und Spülmaschine ohne Bücken? | Hochgebaut, Backofen mit seitlich öffnender Tür | ☐ |
| Kurze Wege zwischen Kühlschrank, Spüle, Herd? | Durchgehende Arbeitsfläche, um Töpfe schieben statt tragen zu können | ☐ |
| Arbeitsfläche hell? | Blendfreie Unterbauleuchten über der Arbeitsfläche | ☐ |
Viele dieser Punkte lassen sich auch ohne neue Küche umsetzen. Welche Umbauten sich lohnen, zeigt der Ratgeber zur barrierefreien Küche.
Checkliste Schlafzimmer
| Prüfpunkt | Richtwert / Lösung | Erledigt |
|---|---|---|
| Betthöhe passend? | Sitzhöhe etwa 45–50 cm, Füße stehen flach auf dem Boden | ☐ |
| Bett von mehreren Seiten zugänglich? | Bewegungsfläche auf einer Längsseite 120 cm (R: 150 cm), auf der anderen 90 cm (R: 120 cm) | ☐ |
| Aufstehen mit Halt? | Aufstehhilfe am Bett oder stabiler Griff; bei hohem Pflegebedarf Pflegebett | ☐ |
| Licht vom Bett aus schaltbar? | Schalter oder Lampe in Griffweite, zusätzlich Orientierungslicht zum Bad | ☐ |
| Kleidung erreichbar? | Häufig Getragenes in den mittleren Fächern, Schiebetüren oder Auszüge | ☐ |
| Telefon und Notruf am Bett? | Telefon mit großen Tasten, Hausnotruf-Sender griffbereit | ☐ |
| Rauchwarnmelder vorhanden? | In Schlafräumen gesetzlich vorgeschrieben | ☐ |
Ein Pflegebett stellt die Pflegekasse bei Bedarf in der Regel leihweise als Pflegehilfsmittel zur Verfügung; wie der Antrag funktioniert, steht im Beitrag Pflegebett beantragen. Einrichtungsideen und Maße bündelt der Ratgeber barrierefreies Schlafzimmer.
Checkliste Wohnbereich und Licht
| Prüfpunkt | Richtwert / Lösung | Erledigt |
|---|---|---|
| Sessel und Stühle mit Armlehnen? | Sitzhöhe etwa 45–48 cm, feste Polster, stabile Armlehnen zum Abstützen | ☐ |
| Möbel standsicher? | Hohe Regale an der Wand befestigen, keine wackeligen Beistelltische als „Haltegriff“ | ☐ |
| Laufwege frei? | Durchgänge zwischen Möbeln mind. 90 cm, keine Hocker oder Pflanzen im Weg | ☐ |
| Tisch unterfahrbar? | Ohne störende Zarge, damit Rollstuhl oder Rollator nah heranfahren kann | ☐ |
| Licht hell und blendfrei? | Mehrere Lichtquellen statt einer Deckenleuchte; ältere Augen brauchen deutlich mehr Licht | ☐ |
| Schalter und Steckdosen erreichbar? | Bedienhöhe um 85 cm, große Wippschalter, kontrastreich zur Wand | ☐ |
| Fenster und Rollläden bedienbar? | Griffe erreichbar, bei Bedarf elektrische Rollläden mit Taster oder Zeitschaltung | ☐ |
Checkliste Balkon und Terrasse
| Prüfpunkt | Richtwert / Lösung | Erledigt |
|---|---|---|
| Austritt ohne Stufe? | Schwelle höchstens 2 cm, sonst schwellenlose Tür mit Entwässerungsrinne oder Innen- und Außenrampe | ☐ |
| Balkontür leicht zu öffnen? | Griff erreichbar, bei schweren Schiebetüren elektrischer Antrieb | ☐ |
| Belag rutschhemmend und eben? | Keine losen Platten, Holzdielen fest verschraubt | ☐ |
| Geländer sicher? | Höhe nach Landesbauordnung, stabil zum Festhalten | ☐ |
| Sitzplatz vorhanden? | Standfeste Möbel mit Armlehnen, Schattenplatz, Außenbeleuchtung | ☐ |
Lösungen für den schwellenlosen Austritt beschreibt der Ratgeber Barrierefreier Balkon und Terrasse.
Checkliste Sicherheit und Technik
| Prüfpunkt | Richtwert / Lösung | Erledigt |
|---|---|---|
| Rauchwarnmelder? | In allen Bundesländern Pflicht, mindestens in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen; Funkvernetzung sinnvoll | ☐ |
| Hilfe nach einem Sturz? | Hausnotruf mit tragbarem Sender, bei Alleinlebenden gegebenenfalls mit Sturzerkennung | ☐ |
| Wichtige Nummern griffbereit? | Notrufliste am Telefon, Notfallordner mit Medikamenten und Vollmachten | ☐ |
| Zugang für Helfer im Notfall? | Schlüsselsafe oder Zweitschlüssel bei Vertrauensperson bzw. Hausnotrufdienst | ☐ |
| Medikamente sicher organisiert? | Wochendosierer, gute Beleuchtung am Aufbewahrungsort | ☐ |
| Assistenztechnik sinnvoll? | Bewegungsmelder-Licht, Sprachsteuerung, Herdabschaltung – nur, was sicher bedient werden kann | ☐ |
Wie Sie einen Notfallordner anlegen, zeigt der Beitrag Notfallordner Pflege; was im Ernstfall zu tun ist, beschreibt Erste Hilfe in der häuslichen Pflege. Welche Technik wirklich hilft, erklärt der Ratgeber Smart Home für Senioren.
Zusatzpunkte bei Demenz
Bei Demenz verschieben sich die Prioritäten: Orientierung und Schutz vor Gefahren werden wichtiger als Rampen und Türbreiten. Ergänzend zur allgemeinen Checkliste sollten Sie prüfen:
- ☐ Herd mit automatischer Abschaltung, Wasserhähne mit Überlaufschutz
- ☐ Fenster und Balkontür gegen unbeaufsichtigtes Öffnen gesichert
- ☐ Tür- oder Bettsensoren bei nächtlicher Unruhe oder Weglauftendenz
- ☐ Kontrastreiche Türen, WC-Sitze und Lichtschalter, Piktogramme an Bad- und Schlafzimmertür
- ☐ Spiegel und dunkle Bodenflächen prüfen, die als „Loch“ oder fremde Person wahrgenommen werden können
- ☐ Reinigungsmittel und Medikamente verschlossen aufbewahrt
- ☐ So wenig Veränderung wie möglich: vertraute Möbel und Wege erhalten
Mehr dazu in unseren Ratgebern zur Pflege bei Demenz und zu Weglauftendenz und nächtlicher Unruhe. Informationsmaterial für Angehörige bietet auch die Deutsche Alzheimer Gesellschaft.
Priorisieren: Was zuerst, was später?
Kaum jemand setzt alle Punkte der Checkliste auf einmal um. Sinnvoll ist eine Reihenfolge nach Sturzrisiko und Nutzen im Alltag:
| Stufe | Ziel | Typische Maßnahmen | Aufwand |
|---|---|---|---|
| 1 – Sofort | Akute Sturzgefahren beseitigen | Teppiche und Kabel entfernen, Licht und Nachtlicht, Haltegriffe, rutschhemmende Matten, Hausnotruf | Gering, oft in wenigen Tagen erledigt |
| 2 – Zeitnah | Selbstständigkeit im Alltag erhalten | Bodengleiche Dusche, WC-Erhöhung mit Stützgriffen, Schwellenabbau, Türverbreiterung, Küche anpassen | Mittel bis hoch, Handwerker und Förderantrag nötig |
| 3 – Geplant | Komfort und Zukunftssicherheit | Elektrische Rollläden und Türantriebe, Balkonzugang, Lift, rollstuhlgerechte Maße | Hoch, gut planbar |
Wichtig für Stufe 2: Liegt ein Pflegegrad vor, gehören alle Anpassungen, die jetzt schon nötig sind, in einen Antrag bei der Pflegekasse. Wer das Bad heute und die Türen in einem Jahr beantragt, bekommt für die Türen ohne veränderte Pflegesituation in der Regel keinen zweiten Zuschuss.
Kostenorientierung
Die folgenden Spannen sind grobe Richtwerte. Die tatsächlichen Kosten hängen stark von Region, Bausubstanz und Ausstattung ab; verbindlich sind nur Kostenvoranschläge.
| Maßnahme | Grobe Kostenspanne | Stufe |
|---|---|---|
| Stolperfallen beseitigen, Übergangsprofile | 100–500 € | 1 |
| Haltegriff inklusive Montage | 50–300 € je Griff | 1 |
| Licht mit Bewegungsmeldern und Orientierungslicht | 300–2.000 € | 1 |
| Badewanne zur bodengleichen Dusche | 3.000–8.000 € | 2 |
| Bad komplett barrierefrei | 10.000–25.000 € | 2 |
| Türverbreiterung | 500–2.000 € je Tür | 2 |
| Küche teilweise anpassen | 2.000–15.000 € | 2 |
| Rampe am Eingang | 1.000–8.000 € | 2 |
| Treppenlift | ca. 3.500 € (gerade Treppe) bis 15.000 € (kurvig) | 2–3 |
Fahrplan: Von der Checkliste zum fertigen Umbau
- Bestandsaufnahme: Checkliste durchgehen, Maße und Fotos festhalten.
- Beratung: Wohnberatung, Pflegeberatung oder Ergotherapie, bei größeren Vorhaben ein Architekt mit Erfahrung im barrierefreien Bauen.
- Zustimmung klären: Vermieter (§ 554 BGB) oder Eigentümergemeinschaft (§ 20 WEG) schriftlich einbinden.
- Angebote einholen: Möglichst zwei bis drei Kostenvoranschläge mit Einzelpositionen.
- Förderung beantragen – vor der Auftragsvergabe: Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachperson innerhalb von fünf Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
- Umsetzen und abrechnen: Erst nach dem Bescheid beauftragen, danach Rechnung und Zahlungsnachweis einreichen.
Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur fertigen Dusche vergehen je nach Handwerkerverfügbarkeit oft drei bis sechs Monate. Stufe-1-Maßnahmen sollten Sie deshalb nicht aufschieben, bis der große Umbau steht.
Förderung im Überblick (Stand September 2026)
| Förderweg | Umfang | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | Bis 4.180 € je Maßnahme, bis 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung | Pflegegrad 1–5, Antrag vor Beginn |
| KfW-Zuschuss 455-B | Für 2026 ausgeschöpft, seit Ende Juli keine neuen Anträge; ob 2027 neue Mittel kommen, ist offen | – |
| KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ | Bis 50.000 € je Wohneinheit, zinsgünstig | Eigentümer und Mieter, unabhängig vom Alter, Antrag vor Beginn über die Hausbank |
| Steuer | Außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) oder 20 % der Handwerker-Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr (§ 35a EStG) | Nur selbst getragene Kosten, keine Doppelberücksichtigung |
| Sozialhilfe | Hilfe zur Pflege nach SGB XII | Einkommen und Vermögen reichen nicht aus |
| Länder und Kommunen | Regional sehr unterschiedlich | Bei Wohnberatung oder Kommune erfragen |
Aktuelle Angaben zu den Zuschüssen der Pflegekasse veröffentlicht das Bundesgesundheitsministerium, die Kreditkonditionen die KfW. Ausführlich zu Antrag und Begründung: wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Zuschüsse und Förderungen für barrierefreies Wohnen. Noch kein Pflegegrad? Dann hilft der Beitrag Pflegegrad beantragen.
Drei typische Ausgangslagen – und wie die Checkliste hilft
| Situation | Worauf die Checkliste zuerst zielt | Typischer nächster Schritt |
|---|---|---|
| Vorsorge: Paar Mitte 60, noch mobil, beginnende Kniearthrose, Eigentumswohnung | Stufe 1 komplett, Bad und Türen für die Zukunft vormerken | Badumbau in Ruhe planen, bei späterem Pflegegrad den Zuschuss nutzen; KfW-Kredit prüfen |
| Klinikentlassung: Nach Sturz oder Schlaganfall geht es in wenigen Tagen nach Hause | Weg Bett–WC, Duschen, Aufstehen, Notruf | Mobile Hilfsmittel als Überbrückung, parallel Pflegegrad und Umbauantrag; siehe Entlassung in eine nicht pflegegerechte Wohnung |
| Rollstuhl im Obergeschoss: Mietwohnung im 4. Stock ohne Aufzug, kleines Bad | Zugang, Türbreiten, Wendeflächen – oft nicht erreichbar | Umzug in eine barrierefreie Wohnung prüfen; die Pflegekasse kann Umzugskosten als Maßnahme bezuschussen |
Wenn die Wohnung an Grenzen stößt
Eine ehrliche Checkliste zeigt auch, was nicht geht. Zu kleine Bäder, tragende Wände, fehlende Aufzüge oder Denkmalschutz setzen dem Umbau Grenzen. Dann sind drei Wege möglich, die sich auch kombinieren lassen:
- Alltag in eine Ebene verlegen: Schlafzimmer ins Erdgeschoss, Gäste-WC zum Duschbad umbauen – oft günstiger als ein Lift.
- Umziehen: Eine bereits barrierefreie Wohnung kann die wirtschaftlichere Lösung sein. Bei geringem Einkommen kommt ein Wohnberechtigungsschein für eine geförderte barrierefreie Wohnung infrage.
- Unterstützung ins Haus holen: Reicht die Wohnung allein nicht aus, weil Hilfe rund um die Uhr nötig ist, kann eine 24-Stunden-Betreuung durch eine vermittelte Betreuungskraft die Lücke schließen.
Umbau und Betreuung sind dabei keine Alternativen, sondern ergänzen sich: Eine bodengleiche Dusche und ein erhöhtes WC entlasten jede Pflegeperson, auch eine im Haushalt lebende Betreuungskraft. Diese braucht allerdings ein eigenes, abschließbares Zimmer mit Tageslicht sowie Zugang zu Bad und Küche. Nehmen Sie diesen Punkt deshalb gleich mit in Ihre Bestandsaufnahme auf; die Einzelheiten stehen bei den räumlichen Voraussetzungen. Wie schnell eine Betreuung beginnen kann, erklärt der Beitrag zur Dauer bis zum Betreuungsbeginn, mit welchen Kosten zu rechnen ist, der Ratgeber zu den Kosten der 24-Stunden-Pflege 2026.
Häufige Fragen zur Checkliste für barrierefreies Wohnen
Welche Maßnahmen darf ich in der Mietwohnung ohne Zustimmung umsetzen?
Alles, was nicht in die Bausubstanz eingreift und sich rückstandslos entfernen lässt: Teppiche entfernen, Möbel umstellen, Steckleuchten und Nachtlichter, Duschhocker, Toilettensitzerhöhung, mobile Rampen. Für gebohrte Haltegriffe, Türverbreiterungen oder den Umbau des Bades brauchen Sie die Erlaubnis des Vermieters. Auf diese haben Sie nach § 554 BGB grundsätzlich einen Anspruch, wenn der Umbau dem Vermieter zumutbar ist.
Wie oft zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss für den Umbau?
Es gibt keinen festen Turnus. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, wobei alle zum Zeitpunkt der Bewilligung nötigen Anpassungen als eine Maßnahme zählen. Ein neuer Zuschuss ist möglich, wenn sich die Pflegesituation wesentlich verändert hat, etwa beim Wechsel vom Rollator zum Rollstuhl, oder bei einem pflegebedingten Umzug.
Wie schnell entscheidet die Pflegekasse?
Innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachperson innerhalb von fünf Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Kann die Kasse die Frist nicht einhalten, muss sie das rechtzeitig schriftlich begründen; sonst gilt der Antrag nach Fristablauf als genehmigt.
Kann ich den KfW-Zuschuss für barrierefreies Umbauen noch beantragen?
Nein, nicht im Jahr 2026. Die Mittel des Programms 455-B waren Ende Juli 2026 ausgeschöpft; seitdem nimmt die KfW keine neuen Anträge an. Ob 2027 wieder Bundesmittel bereitstehen, ist offen. Verfügbar bleibt der zinsgünstige Kredit 159 mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit.
Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht?
Barrierefrei nutzbare Wohnungen eignen sich für Menschen mit Gehhilfen oder Rollator: Türen mindestens 80 cm, Bewegungsflächen 120 × 120 cm. Rollstuhlgerechte Wohnungen nach dem R-Standard der DIN 18040-2 brauchen mehr Platz: Türen mindestens 90 cm, Bewegungsflächen 150 × 150 cm und Transferflächen neben WC und Bett. Jede rollstuhlgerechte Wohnung ist barrierefrei, aber nicht umgekehrt.
Welche Punkte der Checkliste kann ich selbst erledigen?
Stolperfallen beseitigen, Möbel umstellen, Nachtlichter aufstellen, rutschhemmende Matten auslegen und Gegenstände in Griffhöhe umräumen gelingen meist ohne Fachbetrieb. Haltegriffe halten nur sicher, wenn Dübel und Wand zur Belastung passen; im Zweifel montiert ein Fachbetrieb. Arbeiten an Strom, Gas und Wasser gehören immer in Fachhand.
Wer hilft mir kostenlos beim Durchgehen der Checkliste?
Wohnberatungsstellen, deren Adressen die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung nach Bundesland auflistet, Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung der Pflegekasse. Viele Wohnberater kommen ins Haus, messen nach und kennen die regionalen Fördermöglichkeiten.
Muss ich bei Auszug aus der Mietwohnung zurückbauen?
Das hängt von der Vereinbarung mit dem Vermieter ab. Grundsätzlich kann der Rückbau verlangt werden, und der Vermieter darf dafür eine Sicherheit fordern. Bei wertsteigernden Umbauten wie einer bodengleichen Dusche verzichten viele Vermieter darauf. Regeln Sie das vor Baubeginn schriftlich.
Übernimmt die Pflegekasse auch Hausnotruf oder Pflegebett?
Ja, aber nicht über den Umbau-Zuschuss. Hausnotruf und Pflegebett sind technische Pflegehilfsmittel, die die Pflegekasse gesondert bezuschusst oder leihweise stellt. Mobile Hilfsmittel wie Rollator, Duschhocker oder Toilettensitzerhöhung verordnet in der Regel der Arzt zulasten der Krankenkasse. Mehr dazu im Ratgeber zu technischen Pflegehilfsmitteln.
Lohnt sich ein Umbau, wenn später vielleicht doch ein Pflegeheim nötig wird?
Oft ja. Viele Anpassungen der Stufe 1 kosten wenig und verringern das Sturzrisiko sofort. Größere Umbauten sollten Sie gegen die voraussichtliche Nutzungsdauer abwägen. Einen realistischen Vergleich der Wege bietet unser Ratgeber zur Alternative zum Pflegeheim. Ein bewilligter Zuschuss der Pflegekasse muss bei einem späteren Heimeinzug nicht zurückgezahlt werden.
Fazit: Einmal gründlich prüfen, dann gezielt handeln
Die Checkliste für barrierefreies Wohnen ersetzt keinen Handwerker, aber sie sorgt dafür, dass das Geld dort landet, wo es am meisten bewirkt. Wer einmal Raum für Raum misst und beobachtet, erkennt schnell, welche Gefahren sofort beseitigt werden können und welche Umbauten sich lohnen.
- Messen Sie lichte Breiten, Schwellenhöhen und Bewegungsflächen und vergleichen Sie sie mit den Richtwerten der DIN 18040-2.
- Beseitigen Sie Sturzquellen sofort; sie kosten wenig und wirken am stärksten.
- Bündeln Sie alle nötigen Umbauten in einem Antrag bei der Pflegekasse, bevor Sie Aufträge vergeben.
- Rechnen Sie 2026 nicht mit dem KfW-Zuschuss; der Kredit 159 und steuerliche Entlastungen bleiben.
- Denken Sie Wohnung und Unterstützung zusammen, wenn der Pflegebedarf wächst.
Drucken Sie die Tabellen aus, gehen Sie die Wohnung gemeinsam mit Angehörigen oder einer Wohnberatung durch und beginnen Sie mit dem ersten Häkchen. Wenn sich dabei zeigt, dass neben der Wohnung auch die Versorgung im Alltag neu organisiert werden muss, finden Sie im Ratgeber 24-Stunden-Pflege zu Hause den nächsten Schritt.
Hinweis: Diese Checkliste dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Wohnberatung, Ergotherapie, Architekten oder Fachbetriebe. Die Richtwerte orientieren sich an der DIN 18040-2; Kostenspannen sind unverbindliche Orientierungswerte. Angaben zu Leistungen und Förderprogrammen entsprechen dem Stand September 2026 und können sich ändern. Maßgeblich sind die Entscheidungen Ihrer Pflegekasse, der KfW und der zuständigen Behörden.
Stand: September 2026
