DIN 18040-2: Alle Maße für barrierefreie Wohnungen

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Inhaltsübersicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Die maßgebliche Norm für barrierefreie Wohnungen ist die DIN 18040-2 (Ausgabe September 2011). Sie hat die früheren Normen DIN 18025-1 und DIN 18025-2 abgelöst.
  • Die Norm gliedert sich in zwei Bereiche: Anforderungen an das Gebäude und seine Außenanlagen (für alle Nutzer) und Anforderungen innerhalb der Wohnung. Dort gibt es zwei Stufen: „barrierefrei nutzbar“ und „uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“ (R-Standard).
  • Die wichtigsten Maße: Bewegungsflächen 120 × 120 cm (R: 150 × 150 cm), Türen in der Wohnung mind. 80 cm (R: 90 cm), Haus- und Wohnungseingangstür mind. 90 cm, Flure 120 cm, Schwellen höchstens 2 cm, Rampen höchstens 6 % Steigung.
  • Die Norm beschreibt Schutzziele. Wer diese auf anderem Weg erreicht, plant ebenfalls normgerecht – ein wichtiger Spielraum beim Umbau im Bestand.
  • Für Zuschüsse der Pflegekasse (bis 4.180 € je Maßnahme) muss ein Umbau nicht die DIN 18040-2 erfüllen. Die Norm ist trotzdem der beste Planungsmaßstab.

Zwei Zentimeter. So hoch darf eine Türschwelle nach der DIN 18040-2 höchstens sein – und auch das nur, wenn sie sich technisch nicht vermeiden lässt. An dieser kleinen Zahl zeigt sich, wie die Norm denkt: Barrierefreiheit entsteht aus vielen präzisen Details, die zusammen darüber entscheiden, ob jemand mit Rollator, Rollstuhl oder nachlassender Sehkraft selbstständig in seiner Wohnung leben kann.

Dieser Ratgeber ist das technische Nachschlagewerk zur DIN 18040-2: Er zeigt, wie die Norm aufgebaut ist, welche Maße für Zugang, Türen, Flure, Küche, Schlafzimmer und Bad gelten und worin sich die Standardanforderungen vom R-Standard für Rollstuhlnutzer unterscheiden. Dazu kommen typische Planungsfehler, der Umgang mit der Norm im Bestand und ihre Bedeutung für die Pflege zu Hause. Was „barrierefrei“ rechtlich bedeutet und wann die Norm verbindlich ist, erklärt unser Beitrag zur Definition von barrierefreiem Wohnen. Eine Prüfliste zum Abhaken für die eigene Wohnung finden Sie in der Checkliste für barrierefreies Wohnen.

Die DIN-Normen für barrierefreies Bauen im Überblick

„Die“ DIN-Norm für Barrierefreiheit gibt es nicht. Es handelt sich um eine Normenfamilie mit ergänzenden Regelwerken. Für Wohnungen sind vor allem diese Normen relevant:

Norm Inhalt Status
DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen – öffentlich zugängliche Gebäude (z. B. Arztpraxen, Behörden, Geschäfte) gültig, Ausgabe 2010-10
DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Wohnungen sowie Gebäude mit Wohnungen und deren Außenanlagen gültig, Ausgabe 2011-09
DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen – öffentlicher Verkehrs- und Freiraum gültig, Ausgabe 2014-12
DIN 18025-1 und -2 Barrierefreie Wohnungen bzw. Wohnungen für Rollstuhlbenutzer zurückgezogen, ersetzt durch DIN 18040-2
DIN 18024-1 und -2 Barrierefreies Bauen im öffentlichen Bereich zurückgezogen, ersetzt durch DIN 18040-1 und -3
DIN 32975 Gestaltung visueller Informationen, z. B. Kontraste und Schriftgrößen ergänzende Norm
DIN 32984 Bodenindikatoren für blinde und sehbehinderte Menschen ergänzende Norm, vor allem im öffentlichen Raum
DIN EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen ergänzende Norm
DIN 51097 Rutschhemmung in nassbelasteten Barfußbereichen, z. B. Duschen ergänzende Prüfnorm

Viele ältere Gebäude wurden noch nach DIN 18025 geplant. Die Maße unterscheiden sich teilweise von der heutigen Norm, deshalb lohnt beim Umbau ein Blick darauf, welcher Standard ursprünglich zugrunde lag. Den Normtext selbst vertreibt DIN Media. Einige Bundesländer haben ihn im Zuge der Einführung als technische Baubestimmung in ihren Amtsblättern veröffentlicht.

So ist die DIN 18040-2 aufgebaut

Wer die Norm verstehen will, muss ihre zweiteilige Logik kennen:

  • Infrastruktur des Gebäudes (Abschnitt 4): Außenanlagen, Zugänge, Hauseingang, Flure außerhalb der Wohnungen, Treppen, Rampen und Aufzüge. Hier gibt es nur einen Standard, der für alle Nutzer gilt – auch für Rollstuhlfahrer.
  • Die Wohnung selbst (Abschnitt 5): Flure, Türen, Wohn- und Schlafräume, Küche, Sanitärraum und Freisitz. Hier unterscheidet die Norm zwei Stufen. Die Grundanforderungen gelten für „barrierefrei nutzbare“ Wohnungen. Zusätzliche, im Normtext mit einem R gekennzeichnete Anforderungen gelten für Wohnungen, die „barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“ sein sollen.

Schutzziele statt starrer Vorgaben

Anders als die Vorgängernormen formuliert die DIN 18040-2 zunächst Schutzziele: Was muss eine Lösung leisten? Erst danach folgen Maße und Beispiele, mit denen diese Ziele „in der Regel“ erreicht werden. Wer ein Schutzziel auf anderem Weg nachweislich erfüllt, handelt ebenfalls normgerecht. Das gibt Architekten und Handwerkern Spielraum, gerade in Bestandsgebäuden mit ungünstigem Grundriss.

Mindestmaße sind wirklich Mindestmaße

Alle Maße in der Norm sind Fertigmaße. Bautoleranzen dürfen nicht dazu führen, dass Mindestmaße unterschritten oder Höchstmaße überschritten werden. Eine Tür, die nach Einbau der Zarge nur noch 78 statt 80 cm lichte Breite hat, erfüllt die Norm nicht. Planen Sie deshalb immer mit etwas Puffer.

Anforderungen an Außenanlagen, Zugang und Gebäude

Der Weg von der Straße bis zur Wohnungstür muss für alle Menschen stufenlos und sicher nutzbar sein. Die folgende Übersicht zeigt die zentralen Anforderungen:

Bauteil Anforderung nach DIN 18040-2
Gehwege auf dem Grundstück Nutzbare Breite mind. 150 cm; bei kurzen Wegen bis 6 m Länge mind. 120 cm. Nach höchstens 15 m eine Begegnungsfläche von 180 × 180 cm
Neigung der Wege Längsneigung höchstens 3 %, Querneigung höchstens 2,5 %. Bis 6 % Längsneigung sind möglich, wenn nach höchstens 10 m ein Zwischenpodest folgt
Pkw-Stellplatz für Rollstuhlnutzer Mind. 350 cm breit und 500 cm lang
Hauseingangstür Lichte Breite mind. 90 cm, lichte Höhe mind. 205 cm, davor und dahinter ausreichende Bewegungsflächen
Flure außerhalb der Wohnungen Nutzbare Breite mind. 120 cm, mindestens einmal eine Bewegungsfläche von 150 × 150 cm zum Wenden
Bedienelemente wie Klingel, Briefkasten, Lichtschalter In der Regel in 85 cm Höhe (Achsmaß), gut erkennbar und erreichbar

Rampen: Die Maße im Detail

„Rampe barrierefrei“ gehört zu den meistgesuchten Begriffen rund um die Norm. Eine Rampe nach DIN 18040-2 muss diese Anforderungen erfüllen:

  • Steigung höchstens 6 %, ohne Quergefälle
  • Nutzbare Laufbreite mind. 120 cm
  • Bewegungsflächen von 150 × 150 cm am Anfang und am Ende der Rampe
  • Zwischenpodest von mind. 150 cm Länge nach spätestens 600 cm Rampenlänge
  • Handläufe auf beiden Seiten in 85 bis 90 cm Höhe, Durchmesser 3 bis 4,5 cm
  • Radabweiser von 10 cm Höhe auf beiden Seiten, sofern keine Wand angrenzt

Was das in der Praxis bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel: Für einen Höhenunterschied von 36 cm – etwa zwei Stufen am Hauseingang – braucht eine Rampe mit 6 % Steigung 600 cm Länge (36 cm ÷ 0,06). Dazu kommen die Bewegungsflächen an Anfang und Ende. Bei größeren Höhenunterschieden ist ein Aufzug oder eine Hebebühne oft die platzsparendere Lösung. Mehr dazu in den Ratgebern Rollstuhlrampe, barrierefreier Hauseingang und Homelift.

Aufzug und Treppe

Aufzüge müssen nach DIN 18040-2 einen Fahrkorb von mind. 110 cm Breite und 140 cm Tiefe haben. Die Tür muss mind. 90 cm breit sein, vor der Aufzugstür ist eine Bewegungsfläche von 150 × 150 cm nötig. Diese Bewegungsfläche darf nicht direkt an eine abwärtsführende Treppe grenzen; der Abstand zur Treppe soll mind. 300 cm betragen. Weitere Anforderungen an Bedienelemente und Ansagen regelt die DIN EN 81-70.

Treppen sind nicht barrierefrei für Rollstuhlnutzer, müssen aber für Menschen mit Gehbehinderung oder Sehbeeinträchtigung sicher sein: mit Handläufen auf beiden Seiten, geschlossenen Setzstufen und kontrastreich markierten Stufenkanten. Ist eine Treppe innerhalb der Wohnung nicht mehr zu bewältigen, helfen oft ein Treppenlift oder eine Neuordnung der Räume.

Anforderungen innerhalb der Wohnung

Türbreite nach DIN 18040-2

Anforderung Barrierefrei nutzbar Rollstuhlgerecht (R)
Lichte Breite der Wohnungseingangstür mind. 90 cm mind. 90 cm
Lichte Breite der Türen innerhalb der Wohnung mind. 80 cm mind. 90 cm
Lichte Höhe mind. 205 cm mind. 205 cm
Untere Türanschläge und Schwellen grundsätzlich nicht zulässig; wenn technisch unvermeidbar (z. B. Wohnungseingang, Balkon, Terrasse), höchstens 2 cm
Höhe von Türdrückern in der Regel 85 cm (Achsmaß)
Bedienkräfte leicht zu öffnen und zu schließen; als Orientierung gilt Klasse 3 nach DIN EN 12217
Türen zum Sanitärraum dürfen nicht in den Raum hinein aufschlagen und müssen von außen entriegelt werden können

Gemessen wird die lichte Breite, also der tatsächlich freie Durchgang zwischen Zarge und geöffnetem Türblatt – nicht das Maß des Türblatts. Ein übliches Türblatt mit 86 cm Rohbaumaß ergibt je nach Zarge oft nur rund 80 cm lichte Breite. Lösungen für zu schmale Türen erklärt der Ratgeber barrierefreie Türen.

Flure und Bewegungsflächen

Bewegungsflächen sind das Herzstück der Norm. Sie beschreiben den freien Platz, den ein Mensch mit Gehhilfe oder Rollstuhl zum Rangieren, Wenden und Benutzen von Einrichtungen braucht.

Bereich Barrierefrei nutzbar Rollstuhlgerecht (R)
Flure innerhalb der Wohnung nutzbare Breite mind. 120 cm mind. 120 cm, dazu Wendeflächen von 150 × 150 cm
Allgemeine Bewegungsflächen in Räumen 120 × 120 cm 150 × 150 cm
Freie Tiefe entlang und vor Möbeln mind. 90 cm mind. 150 cm

Bewegungsflächen dürfen sich überlagern. Sie dürfen aber nicht durch Heizkörper, Möbel oder aufschlagende Türen eingeschränkt werden. Gestaltungsideen für enge Verkehrswege gibt der Ratgeber zum barrierefreien Flur.

Schalterhöhe und Bedienelemente

Lichtschalter, Steckdosen, Türdrücker und andere Bedienelemente sollen in der Regel in einer Höhe von 85 cm (Achsmaß über dem fertigen Fußboden) angebracht werden. Das ist aus dem Stand und aus dem Rollstuhl gut erreichbar. In R-Wohnungen sollen Fenstergriffe zwischen 85 und 105 cm Höhe liegen. Wichtig ist außerdem ein ausreichender Abstand zu Raumecken, damit Bedienelemente auch seitlich angefahren werden können.

Wohn- und Schlafräume

Anforderung Barrierefrei nutzbar Rollstuhlgerecht (R)
Bewegungsfläche an einer Längsseite des Bettes 120 cm 150 cm
Bewegungsfläche an der anderen Längsseite 90 cm 120 cm
Fenster – Brüstung bzw. undurchsichtige Teile möglichst nicht höher als 60 cm, damit ein Ausblick im Sitzen möglich ist

Die Bewegungsflächen am Bett sind für die häusliche Pflege besonders wichtig: Die 120 cm auf der einen Seite schaffen Platz für einen Rollstuhl, einen Toilettenstuhl oder eine Pflegeperson, die beim Transfer hilft. Einrichtungstipps gibt der Ratgeber zum barrierefreien Schlafzimmer. Wird ein Pflegebett nötig, lesen Sie, wie Sie ein Pflegebett beantragen.

Küche

Anforderung Barrierefrei nutzbar Rollstuhlgerecht (R)
Bewegungsfläche vor der Kücheneinrichtung mind. 120 cm tief mind. 150 cm tief
Anordnung von Herd, Arbeitsfläche und Spüle – möglichst übereck oder unmittelbar nebeneinander
Unterfahrbarkeit – Herd, Arbeitsfläche und Spüle unterfahrbar, damit im Sitzen gearbeitet werden kann
Arbeitshöhe individuell auf die Nutzer abgestimmt

Die Übereck-Anordnung hat einen einfachen Grund: Töpfe lassen sich vom Herd zur Spüle schieben statt tragen. Praktische Lösungen für den Bestand zeigt der Ratgeber zur barrierefreien Küche.

Barrierefreies WC und Bad: die Maße nach DIN 18040-2

Im Sanitärraum ist die Norm am detailliertesten. Die Maße für das barrierefreie WC gehören entsprechend zu den häufigsten Suchanfragen. Die folgende Tabelle fasst die Anforderungen zusammen:

Bauteil Barrierefrei nutzbar Rollstuhlgerecht (R)
Bewegungsflächen vor WC, Waschtisch und Dusche je 120 × 120 cm je 150 × 150 cm
Seitlicher Abstand WC zur Wand mind. 20 cm auf einer Seite 90 cm breite und 70 cm tiefe Fläche zum Umsetzen, auf der anderen Seite mind. 30 cm
Sitzhöhe WC (einschließlich Sitz) – 46 bis 48 cm
Tiefe des WC-Beckens – 70 cm (Vorderkante bis Wand)
Rückenstütze – 55 cm hinter der Vorderkante des WC-Beckens
Stützklappgriffe Nachrüstung soll möglich sein (Wand tragfähig vorbereiten) beidseitig; 28 cm über Sitzhöhe; lichter Abstand 65 bis 70 cm; belastbar mit 1 kN am Griffende
Waschtisch Nutzung im Sitzen soll möglich sein unterfahrbar; Oberkante höchstens 80 cm
Spiegel unmittelbar über dem Waschtisch, mind. 100 cm hoch, damit er im Sitzen und Stehen nutzbar ist
Duschplatz bodengleich; Absenkung höchstens 2 cm; rutschhemmender Belag (mind. Bewertungsgruppe B nach DIN 51097). Die Fläche der Dusche darf in die Bewegungsfläche einbezogen werden
Duschsitz und Griffe Nachrüstung soll möglich sein Duschklappsitz und Stützklappgriffe

Die Bewegungsflächen im Bad dürfen sich überlagern: Eine Fläche von 150 × 150 cm in der Raummitte kann gleichzeitig als Bewegungsfläche vor WC, Waschtisch und Dusche dienen, wenn diese entsprechend angeordnet sind. Das spart Platz, verlangt aber eine sorgfältige Planung. Vertiefende Ratgeber: barrierefreies Bad, barrierefreies WC, barrierefreies Duschen, Halte- und Stützgriffe sowie Badewanne zur Dusche umbauen.

Freisitz: Balkon, Loggia und Terrasse

Ist ein Freisitz vorhanden, muss er schwellenlos erreichbar sein: Der untere Anschlag der Balkon- oder Terrassentür darf höchstens 2 cm hoch sein. Die Tür braucht eine lichte Breite von mind. 80 cm (R: 90 cm), auf dem Freisitz selbst ist eine Bewegungsfläche von mind. 120 × 120 cm (R: 150 × 150 cm) vorzusehen. Empfohlen wird außerdem, dass die Brüstung ab 60 cm Höhe durchsichtig ist, damit man auch im Sitzen hinausschauen kann. Lösungen für den schwellenlosen Austritt zeigt der Ratgeber barrierefreier Balkon und Terrasse.

Mehr als Maße: Sehen, Hören, Orientierung

Die DIN 18040-2 ist mehr als ein Maßkatalog für Rollstuhlnutzer. Sie berücksichtigt auch Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen. Dafür gelten unter anderem diese Prinzipien:

  • Zwei-Sinne-Prinzip: Wichtige Informationen und Warnsignale sollen über mindestens zwei der Sinne Sehen, Hören und Tasten wahrnehmbar sein, etwa eine Türklingel mit Ton und Lichtsignal.
  • Visuelle Kontraste: Bedienelemente, Türen, Stufenkanten und Hindernisse sollen sich deutlich von ihrer Umgebung abheben. Einzelheiten regelt die DIN 32975.
  • Blendfreie Beleuchtung: Gleichmäßiges, ausreichend helles Licht ohne Blendung, besonders in Fluren und auf Treppen.
  • Glasflächen: Ganzglastüren und große Glasflächen müssen durch kontrastreiche Markierungen gut erkennbar sein.

Für Menschen mit Demenz enthält die Norm keine eigenen Anforderungen. Kontraste, gute Beleuchtung und übersichtliche Grundrisse nach DIN 18040-2 sind jedoch eine gute Basis. Ergänzend kommen Orientierungshilfen und Sicherheitstechnik hinzu, siehe Pflege bei Demenz und Smart Home für Senioren.

Die sieben häufigsten Planungsfehler

Bei Umbauten und auch im Neubau zeigen sich immer wieder dieselben Fehler. Viele davon lassen sich mit einem Blick auf die Norm vermeiden:

  1. Türblatt statt lichter Breite gemessen: Eine „80er Tür“ hat nach Einbau der Zarge oft weniger als 80 cm lichten Durchgang.
  2. Badtür schlägt nach innen: Stürzt jemand im Bad, blockiert die Person die Tür. Die Norm verlangt deshalb Türen, die nicht in den Sanitärraum schlagen und von außen entriegelbar sind. Eine Schiebetür ist oft die beste Lösung.
  3. Bewegungsflächen auf dem Papier: Im Plan passt die 120-cm-Fläche vor dem WC, im fertigen Bad verkleinern sie Heizkörper, Waschmaschine oder ein Handtuchregal.
  4. Keine Wandverstärkung für Griffe: Stützklappgriffe müssen hohe Lasten aufnehmen. Ohne vorbereitete, tragfähige Wand lassen sie sich später nur mit großem Aufwand nachrüsten.
  5. Duschrinne mit falschem Gefälle: Ist das Gefälle zu gering, läuft Wasser ins Bad; ist es zu stark, rollt ein Rollstuhl oder Duschrollstuhl weg.
  6. Schwellen am Balkon „vergessen“: Schwellenlose Balkontüren brauchen eine Entwässerungsrinne und müssen früh eingeplant werden.
  7. Nur für den Rollstuhl geplant: Wer Kontraste, Beleuchtung und Signale vergisst, schafft eine Wohnung, die für sehbehinderte oder schwerhörige Menschen trotzdem Barrieren hat.

DIN 18040-2 im Bestand: Was realistisch ist

Für bestehende Wohnungen ist die Norm keine Pflicht. In Altbauten lassen sich die Maße oft auch gar nicht vollständig umsetzen – etwa wenn das Bad nur 4 m² groß ist oder tragende Wände eine Türverbreiterung verhindern. Das ist kein Grund, auf die Norm zu verzichten. Bewährt hat sich dieses Vorgehen:

  • Schutzziele statt Einzelmaße priorisieren: Wichtiger als jede exakte Zentimeterangabe ist, dass die Person Bad, WC und Bett sicher und möglichst selbstständig nutzen kann.
  • Den Bedarf der Nutzer zugrunde legen: Wer mit Rollator unterwegs ist, braucht den R-Standard nicht in allen Räumen. Bei fortschreitenden Erkrankungen lohnt es sich, großzügiger zu planen.
  • Vorsorgen, wo es wenig kostet: Wandverstärkungen für Griffe, Leerrohre für elektrische Tür- oder Rollladenantriebe und schwellenlose Übergänge lassen sich bei einer Renovierung mit geringem Mehraufwand einplanen.
  • Fachleute einbeziehen: Wohnberatungsstellen, Ergotherapeuten und Architekten mit Erfahrung im barrierefreien Bauen können einschätzen, welche Kompromisse sinnvoll sind. Adressen vermittelt die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung.

Wie Sie den Umbau vorausschauend für die kommenden Lebensjahre planen, zeigt der Ratgeber Barrierefreies Wohnen im Alter. Als Mieter haben Sie nach § 554 BGB einen Anspruch darauf, dass der Vermieter barrierereduzierende Umbauten erlaubt, sofern sie ihm zumutbar sind. Details im Ratgeber barrierefreier Umbau in der Mietwohnung.

DIN 18040-2, Förderung und Nachweis

Muss ein geförderter Umbau normgerecht sein?

Das hängt vom Förderweg ab:

Förderweg Muss die DIN 18040-2 erfüllt sein?
Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis 4.180 € je Maßnahme, § 40 Abs. 4 SGB XI) Nein. Entscheidend ist, dass die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt. Voraussetzung ist ein Pflegegrad.
KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ Nein, die KfW legt eigene technische Mindestanforderungen fest, die sich an der DIN 18040-2 orientieren.
KfW-Zuschuss 455-B Für 2026 ausgeschöpft; seit Ende Juli 2026 keine neuen Anträge. Ob 2027 wieder Mittel bereitstehen, ist offen.
Soziale Wohnraumförderung der Länder Häufig ja, abhängig von den jeweiligen Förderbestimmungen

Aktuelle Informationen zur Pflegekasse bietet das Bundesgesundheitsministerium, zum Kredit die KfW. Antrag und Begründung erklären unsere Ratgeber Wohnungsanpassung bei Pflegegrad und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Einen Überblick über alle Förderwege bietet der Beitrag Zuschüsse und Förderungen für barrierefreies Wohnen.

Wie wird die Einhaltung nachgewiesen?

Ein amtliches Zertifikat „barrierefrei nach DIN 18040-2“ für Wohnungen gibt es nicht. Wie die Einhaltung geprüft wird, hängt vom Vorhaben ab:

  • Neubau mit Pflicht zur Barrierefreiheit: Die Bauaufsichtsbehörden verlangen je nach Land entsprechende Angaben in den Bauvorlagen. Einige Behörden stellen dafür eigene Prüflisten bereit, zum Beispiel der Kreis Gütersloh.
  • Kauf oder Bauvertrag: Wird „barrierefrei nach DIN 18040-2“ oder „rollstuhlgerecht (R)“ vereinbart, ist das der geschuldete Standard. Lassen Sie sich die Maße bei der Abnahme bestätigen, im Zweifel durch einen Sachverständigen für barrierefreies Bauen.
  • Umbau im Bestand: Dokumentieren Sie Maße vor und nach dem Umbau. Das hilft bei Förderanträgen und bei späteren Anpassungen.

Weiterführende Informationen zu Normen und Rechtsgrundlagen bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Eine ausführliche, frei zugängliche Kommentierung einzelner Normabschnitte findet sich bei nullbarriere.de.

Bedeutung der DIN 18040-2 für die Pflege zu Hause

Die Maße der Norm sind nicht nur für die Bewohner wichtig, sondern für alle, die im Haushalt helfen. Genau hier zeigt sich ihr praktischer Wert:

  • Transfers: Die Bewegungsfläche von 120 cm neben dem Bett und die freie Fläche neben dem WC schaffen Platz für Rollstuhl, Toilettenstuhl oder eine helfende Person.
  • Rückenschonendes Arbeiten: Eine bodengleiche Dusche mit Duschsitz erspart das Heben über den Wannenrand. Ausreichende Bewegungsflächen erlauben das Arbeiten ohne verdrehte Körperhaltung.
  • Hilfsmittel: Pflegebett, Lifter oder Duschrollstuhl lassen sich nur einsetzen, wenn Türen breit genug und Flächen frei sind.
  • Sicherheit: Schwellenfreiheit, Haltegriffe und rutschhemmende Beläge senken das Sturzrisiko für alle Beteiligten.

Das gilt auch für eine 24-Stunden-Betreuung durch eine im Haushalt lebende, vermittelte Betreuungskraft. Eine vollständig normgerechte Wohnung ist dafür nicht nötig, wohl aber ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft und eine Wohnung, in der die Unterstützung sicher möglich ist. Was konkret gebraucht wird, erklärt der Ratgeber zu den räumlichen Voraussetzungen, die Grundlagen dieser Betreuungsform der Beitrag Grundlagen der 24-Stunden-Pflege. Wichtig: Eine Betreuungskraft übernimmt Grundpflege und Alltagshilfe. Medizinische Behandlungspflege ist Aufgabe eines ambulanten Pflegedienstes.

Häufige Fragen zur DIN 18040-2

Welche DIN-Norm gilt für barrierefreies Wohnen?

Für Wohnungen gilt die DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“ in der Ausgabe September 2011. Sie hat die DIN 18025-1 und DIN 18025-2 ersetzt. Für öffentlich zugängliche Gebäude gilt die DIN 18040-1, für den öffentlichen Verkehrs- und Freiraum die DIN 18040-3.

Wie breit muss eine barrierefreie Tür nach DIN sein?

Türen innerhalb einer barrierefrei nutzbaren Wohnung brauchen eine lichte Breite von mindestens 80 cm, in rollstuhlgerechten Wohnungen mindestens 90 cm. Haus- und Wohnungseingangstüren müssen immer mindestens 90 cm lichte Breite haben. Die lichte Höhe beträgt mindestens 205 cm.

Wie groß muss ein barrierefreies Bad nach DIN 18040-2 sein?

Eine feste Mindestgröße nennt die Norm nicht. Entscheidend sind die Bewegungsflächen: je 120 × 120 cm vor WC, Waschtisch und Dusche, in rollstuhlgerechten Wohnungen je 150 × 150 cm. Da sich die Flächen überlagern dürfen und die bodengleiche Dusche einbezogen werden kann, hängt der Platzbedarf stark von der Anordnung ab.

Welche Maße gelten für ein barrierefreies WC?

Vor dem WC ist eine Bewegungsfläche von 120 × 120 cm nötig (R: 150 × 150 cm). In rollstuhlgerechten Wohnungen beträgt die Sitzhöhe 46 bis 48 cm, auf einer Seite des WC ist eine 90 cm breite und 70 cm tiefe Fläche zum Umsetzen vorgesehen. Die Stützklappgriffe liegen 28 cm über der Sitzhöhe mit einem lichten Abstand von 65 bis 70 cm.

In welcher Höhe sollen Lichtschalter nach DIN 18040-2 sitzen?

Bedienelemente wie Lichtschalter, Steckdosen und Türdrücker sollen in der Regel in 85 cm Höhe (Achsmaß über dem fertigen Fußboden) angebracht werden. Diese Höhe ist sowohl im Stehen als auch aus dem Rollstuhl gut erreichbar.

Wie steil darf eine barrierefreie Rampe sein?

Eine Rampe nach DIN 18040-2 darf höchstens 6 % Steigung haben und kein Quergefälle aufweisen. Sie muss mindestens 120 cm breit sein, nach spätestens 600 cm ein mindestens 150 cm langes Zwischenpodest haben und beidseitig mit Handläufen in 85 bis 90 cm Höhe sowie Radabweisern ausgestattet sein.

Ist die DIN 18040-2 Pflicht?

Nicht grundsätzlich. Verbindlich wird sie über die Landesbauordnungen und die technischen Baubestimmungen der Länder, vor allem für Neubauten mit mehreren Wohnungen. Für bestehende Wohnungen gibt es keine Nachrüstpflicht. Wird eine Wohnung vertraglich als normgerecht barrierefrei verkauft, ist dieser Standard geschuldet.

Muss ein Umbau für den Zuschuss der Pflegekasse der DIN 18040-2 entsprechen?

Nein. Die Pflegekasse zahlt bei vorhandenem Pflegegrad bis zu 4.180 € je Maßnahme, wenn der Umbau die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt. Die Norm ist dafür keine Voraussetzung, aber ein sinnvoller Maßstab für eine dauerhaft gute Lösung.

Fazit: Die DIN 18040-2 als Werkzeug nutzen

Die DIN 18040-2 ist das zentrale Planungswerkzeug für barrierefreie Wohnungen. Ihre Stärke liegt in der Kombination aus klaren Maßen und Schutzzielen, die Spielraum für individuelle Lösungen lassen.

  • Unterscheiden Sie zwischen den Anforderungen an das Gebäude, die für alle gelten, und den zwei Stufen innerhalb der Wohnung.
  • Prüfen Sie, ob „barrierefrei nutzbar“ reicht oder ob der R-Standard nötig ist – heute und in einigen Jahren.
  • Messen Sie lichte Maße und planen Sie mit Puffer, denn Mindestmaße sind Fertigmaße.
  • Denken Sie an Kontraste, Licht und Signale, nicht nur an Rollstuhlmaße.
  • Nutzen Sie die Norm im Bestand als Orientierung und setzen Sie Prioritäten nach den Schutzzielen.

Für die Umsetzung in der eigenen Wohnung helfen die Checkliste und die Detailratgeber zu den einzelnen Räumen. Und wenn neben dem Umbau auch die Betreuung zu Hause geplant werden muss, finden Sie im Glossar zur Wohnraumanpassung und in unseren Ratgebern zur 24-Stunden-Betreuung die nächsten Schritte.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt eine vereinfachte Zusammenfassung der DIN 18040-2 und ersetzt weder den Normtext noch eine Fachplanung durch Architekten oder Sachverständige. Maßgeblich sind der vollständige Normtext, die jeweilige Landesbauordnung mit den eingeführten technischen Baubestimmungen und die Entscheidungen der zuständigen Behörden und Kostenträger. Angaben zu Leistungen und Förderprogrammen entsprechen dem Stand September 2026. PflegeHeimat ist Vermittler von Betreuungskräften und selbst kein Pflegedienst.

Stand: September 2026

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