Wohnungsanpassung bei Pflegegrad: Zuschuss & Antrag

Share
Inhaltsübersicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflegekasse zahlt für die Wohnungsanpassung bei Pflegegrad bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI) – bei Pflegegrad 1 genauso viel wie bei Pflegegrad 5, ohne Einkommensprüfung und ohne Rückzahlung.
  • Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, sind bis zu 16.720 Euro möglich (4 × 4.180 Euro); ein Ehepaar mit zwei Pflegegraden kommt auf bis zu 8.360 Euro.
  • Als „eine Maßnahme“ gilt alles, was zum Zeitpunkt der Bewilligung nötig ist. Einen neuen Zuschuss gibt es erst, wenn sich die Pflegesituation wesentlich verändert – oder bei einem pflegebedingten Umzug.
  • Den Antrag immer vor Auftragsvergabe stellen. Die Kasse muss binnen drei Wochen entscheiden, mit Gutachten binnen fünf Wochen.
  • Mieter haben nach § 554 BGB einen Anspruch darauf, dass der Vermieter barrierereduzierende Umbauten erlaubt. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit Ende Juli 2026 ausgeschöpft; der KfW-Kredit 159 bleibt verfügbar.

Ein hoher Wannenrand, eine Türschwelle von drei Zentimetern, vierzehn Stufen bis ins Schlafzimmer: Ob Pflege zu Hause gelingt, entscheidet sich oft an solchen Details. Und es betrifft sehr viele Familien. Nach der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts wurden Ende 2023 rund 86 Prozent der knapp 5,7 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland zu Hause versorgt – in Wohnungen, die in den seltensten Fällen für Rollator, Rollstuhl oder eine Pflegeperson geplant wurden.

Genau dafür gibt es den Zuschuss der Pflegekasse zur Wohnungsanpassung. Dieser Ratgeber geht bewusst über die reine Leistungsbeschreibung hinaus: Sie erfahren, welche Anpassungen bei welchem Pflegegrad und Krankheitsbild typischerweise sinnvoll sind, welche Maße die DIN 18040-2 vorgibt, warum die Regel „eine Maßnahme“ über Hunderte Euro entscheiden kann, welche Rechte Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer haben und wie Sie den Antrag so begründen, dass die Pflegekasse ihn nachvollziehen kann.

Einen allgemeinen Überblick über alle förderfähigen Umbauten finden Sie ergänzend in unserem Ratgeber zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Hier geht es um die praktische Umsetzung: vom ersten Blick durch die Wohnung bis zur Auszahlung.

Wohnungsanpassung bei Pflegegrad: Was die Pflegekasse 2026 zahlt

Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI. Danach kann die Pflegekasse Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gewähren, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederhergestellt wird. Das Bundesgesundheitsministerium nennt als weiteres Ziel ausdrücklich, eine Überforderung der Pflegepersonen zu verhindern.

Eckpunkt Regelung (Stand September 2026)
Höchstbetrag je Maßnahme 4.180 € (bis Ende 2024: 4.000 €)
Mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung 4.180 € je Person, insgesamt höchstens 16.720 €; bei mehr als vier Personen wird der Gesamtbetrag aufgeteilt
Voraussetzung Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 und Pflege im häuslichen Umfeld – auch in einer Mietwohnung oder im Haushalt von Angehörigen, wenn die Pflege dort stattfindet
Eigenanteil Kein gesetzlicher Eigenanteil; nur Kosten oberhalb des Höchstbetrags tragen Sie selbst
Einkommen und Vermögen Spielen keine Rolle
Entscheidungsfrist der Kasse 3 Wochen, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachperson 5 Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI)
Wiederholung Bei wesentlich veränderter Pflegesituation oder pflegebedingtem Umzug erneut möglich

Wichtig für die Einordnung: Der Zuschuss ist subsidiär. Ist ein anderer Träger vorrangig zuständig, etwa die gesetzliche Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall, geht dieser vor. Gegenüber zweckgleichen Leistungen der Eingliederungshilfe hat der Pflegekassen-Zuschuss dagegen Vorrang.

Zuschuss nach Pflegegrad: Was bei Pflegegrad 1 bis 5 typischerweise sinnvoll ist

Viele suchen noch nach „Zuschuss Badumbau Pflegestufe 1, 2 oder 3“. Die früheren Pflegestufen wurden zum 1. Januar 2017 durch Pflegegrade ersetzt (mehr dazu im Beitrag Pflegestufe oder Pflegegrad). Für die Wohnungsanpassung gilt: Der Höchstbetrag ist in allen Pflegegraden gleich. Entscheidend ist nicht die Einstufung, sondern ob die konkrete Maßnahme zur individuellen Einschränkung passt.

Trotzdem zeigt die Praxis Muster. Die folgende Übersicht ist eine Orientierung, keine Leistungsgrenze:

Pflegegrad Typische Ausgangslage Häufig sinnvolle Anpassungen
Pflegegrad 1 Beginnende Gangunsicherheit, erste Stürze, Selbstversorgung noch weitgehend möglich Haltegriffe, feste Handläufe, Schwellenabbau, bessere Beleuchtung, rutschhemmender Boden
Pflegegrad 2 Unterstützung bei Körperpflege, Rollator im Alltag Bodengleiche Dusche statt Wanne, erhöhtes WC, Türverbreiterung für den Rollator
Pflegegrad 3 Deutliche Mobilitätseinschränkung, Hilfe bei Transfers Treppenlift, Bewegungsflächen im Bad, Umzug des Schlafzimmers ins Erdgeschoss
Pflegegrad 4 Rollstuhl oder überwiegend Bett, Pflege durch zweite Person Rollstuhlgerechte Türen und Rampen, Plattform- oder Homelift, unterfahrbares Waschbecken
Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung, oft Bettlägerigkeit Pflegegerechtes Zimmer mit Platz für Pflegebett und Lifter, Duschplatz für Duschliege, schwellenlose Wege

Ein häufiger Denkfehler: Bei Pflegegrad 1 lohne sich ein Antrag noch nicht. Das Gegenteil trifft oft zu. Wer früh einfache Sturzquellen beseitigt, verhindert im besten Fall genau den Sturz, der aus Pflegegrad 1 schnell Pflegegrad 3 macht. Wie gravierend solche Ereignisse sind, beschreibt unser Beitrag zum Oberschenkelhalsbruch im Alter.

Bedarf ermitteln: Der Raum-für-Raum-Check

Bevor Sie Angebote einholen, lohnt sich ein strukturierter Gang durch die Wohnung. Beobachten Sie dabei einen normalen Tagesablauf: Wo hält die pflegebedürftige Person an, wo greift sie nach Halt, wo muss die Pflegeperson heben, drehen oder sich verrenken? Genau diese Stellen gehören später in die Antragsbegründung.

Richtwerte aus der DIN 18040-2

Die DIN 18040-2 ist die maßgebliche Norm für barrierefreie Wohnungen. Sie unterscheidet zwischen „barrierefrei nutzbar“ und „uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“ (R-Standard). Für Bestandswohnungen ist sie keine Pflicht, aber der beste Maßstab, um Umbauten zukunftsfest zu planen. Details erläutert unser Beitrag zu den DIN-Normen für barrierefreies Wohnen.

Bauteil Barrierefrei nutzbar Rollstuhlgerecht (R)
Lichte Türbreite mind. 80 cm mind. 90 cm
Bewegungsfläche vor Dusche, WC, Waschtisch 120 × 120 cm 150 × 150 cm
Bodengleicher Duschplatz 120 × 120 cm 150 × 150 cm
Sitzhöhe WC (inkl. Sitz) – 46–48 cm
Untere Türanschläge und Schwellen technisch unvermeidbar höchstens 2 cm
Rampen höchstens 6 % Längsneigung, nach spätestens 6 m ein Zwischenpodest, beidseitige Handläufe in 85–90 cm Höhe

Die Wohnung Raum für Raum

Zum Abhaken eignet sich unsere Checkliste für die altersgerechte Wohnung.

Kostenlose Fachberatung nutzen

Eine neutrale Einschätzung vor Ort erhöht die Qualität des Antrags erheblich. Drei Anlaufstellen sind besonders hilfreich:

  • Wohnberatungsstellen: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. führt ein Verzeichnis ihrer Mitgliedsstellen nach Bundesländern. Wohnberater kennen Hilfsmittel, Umbauvarianten und Finanzierungswege.
  • Pflegeberatung und Pflegestützpunkte: Pflegebedürftige haben nach § 7a SGB XI Anspruch auf kostenlose, individuelle Pflegeberatung. Auch Pflegestützpunkte beraten zur Wohnraumanpassung.
  • Die Pflegebegutachtung: Schon im Gutachten des Medizinischen Dienstes können Empfehlungen zur Wohnumfeldverbesserung festgehalten werden, darauf weist auch die Verbraucherzentrale hin. Sprechen Sie Barrieren beim Termin deshalb aktiv an. Wie Sie sich vorbereiten, steht im Beitrag zur MD-Begutachtung.

Wohnungsanpassung nach Krankheitsbild

Zwei Menschen mit demselben Pflegegrad können völlig unterschiedliche Anpassungen brauchen. Das Krankheitsbild bestimmt, was wirklich hilft.

Nach einem Schlaganfall

Bei einer Halbseitenlähmung zählt die Seite. Haltegriffe, Klappgriffe am WC und der Duschsitz gehören auf die Seite, mit der die betroffene Person noch sicher greifen kann; Türanschläge und Möbel sollten so stehen, dass der Transfer über die stärkere Seite erfolgt. Häufig kommt das Schlafzimmer ins Erdgeschoss. Hintergründe zur Einstufung erklärt der Beitrag Pflegegrad nach Schlaganfall, therapeutische Übungen für zu Hause das Bobath-Konzept.

Bei Parkinson oder Multipler Sklerose

Beide Erkrankungen verlaufen fortschreitend, oft mit Schwankungen im Tagesverlauf. Deshalb lohnt es sich, von Anfang an Maße für die Rollstuhlnutzung einzuplanen, auch wenn aktuell noch der Rollator reicht. Bei Parkinson helfen zusätzlich kontrastreiche Bodenmarkierungen, die Blockaden beim Gehen („Freezing“) lösen können. Mehr zu den Verläufen: Pflegegrad bei Parkinson und Pflegegrad bei Multipler Sklerose.

Bei Demenz

Hier geht es weniger um Rampen als um Orientierung und Sicherheit: Herdabschaltung, gesicherte Fenster, Nachtlicht mit Bewegungsmelder, kontrastreiche Türen und Lichtschalter, Tür- oder Bettsensoren bei nächtlicher Unruhe. Gleichzeitig gilt: So wenig wie möglich verändern. Vertraute Möbel und Wege geben Halt, radikale Umgestaltungen können verwirren. Praktische Hinweise finden Sie bei der Pflege bei Demenz und zum Umgang mit Weglauftendenz und nächtlicher Unruhe. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft bietet zusätzlich Informationsmaterial für Angehörige.

Bei Bettlägerigkeit

Im Mittelpunkt steht das Pflegezimmer: genug Fläche rund um das Pflegebett, Platz für einen Patientenlifter, Steckdosen in Bettnähe, ein Zugang zum Bad, der auch mit Duschliege oder Duschrollstuhl funktioniert. Wie der Alltag in dieser Situation organisiert werden kann, beschreibt unser Ratgeber zur 24-Stunden-Pflege bei Bettlägerigkeit.

Technische Assistenz wie Sensoren, Sprachsteuerung oder automatische Beleuchtung kann in allen Fällen ergänzen. Was sinnvoll ist, zeigt der Beitrag Smart Home für Senioren.

Die Regel „eine Maßnahme“: Warum Bündeln über den Zuschuss entscheidet

Kaum eine Regel wird so oft missverstanden. Nach dem Gemeinsamen Rundschreiben der Pflegekassen gelten alle Anpassungen, die zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung erforderlich sind, als eine einzige Maßnahme – auch dann, wenn sie in einzelnen Schritten umgesetzt werden. Macht man eine Wohnung rollstuhlgerecht, ist also nicht jede verbreiterte Tür eine eigene Maßnahme, sondern Türverbreiterungen und Schwellenabbau zusammen.

Daraus folgen drei praktische Konsequenzen:

  1. Alles Nötige in einen Antrag. Beantragen Sie heute nur Haltegriffe für 400 Euro, obwohl auch die Dusche schon notwendig wäre, ist der Zuschuss für diese Bedarfslage verbraucht. Der ungenutzte Rest von 3.780 Euro verfällt, ein zweiter Antrag für die Dusche scheitert ohne veränderte Pflegesituation.
  2. Ein neuer Zuschuss braucht eine neue Lage. Erneut zahlt die Kasse, wenn sich die Pflegesituation wesentlich verändert hat, etwa beim Wechsel vom Rollator zum Rollstuhl oder durch eine neue Erkrankung. Belegen Sie die Veränderung mit ärztlichen Unterlagen oder einer Höherstufung.
  3. Priorisieren, wenn das Geld nicht reicht. Übersteigen die notwendigen Arbeiten den Höchstbetrag, bleibt es trotzdem bei 4.180 Euro. Sinnvoll ist dann eine Reihenfolge nach Sturzrisiko und Pflegeentlastung, finanziert über Eigenmittel oder den KfW-Kredit.

Was ebenfalls als Maßnahme zählt – und was nicht

  • Pflegebedingter Umzug: Kann den Besonderheiten des Einzelfalls durch einen Umzug in eine geeignete Wohnung besser Rechnung getragen werden, etwa aus dem Obergeschoss ins Erdgeschoss, kann die Pflegekasse die Umzugskosten bezuschussen. Umzug und nötige Anpassungen in der neuen Wohnung dürfen zusammen 4.180 Euro nicht überschreiten.
  • Reparatur und Wartung: Bereits bezuschusste Einbauten, etwa ein Treppenlift, können bei Reparaturbedarf erneut bezuschusst werden, allerdings nur, soweit der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
  • Eigenleistung: Setzen Angehörige oder Bekannte die Maßnahme um, werden Materialkosten berücksichtigt, außerdem tatsächliche Aufwendungen wie Fahrkosten oder nachgewiesener Verdienstausfall. Die Arbeitsleistung selbst wird nicht vergütet. Arbeiten an Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen gehören aus Sicherheits- und Haftungsgründen in die Hand eines Fachbetriebs.
  • Nicht förderfähig: Reine Modernisierung, Komfort und allgemeine Instandhaltung (neue Heizung, Fassadendämmung, schönere Fliesen) sowie Bereiche ohne Bezug zu elementaren Bedürfnissen wie ein barrierefreier Gartenweg.

Antrag stellen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Viele Pflegekassen stellen eigene Formulare bereit, die Verbraucherzentrale bietet ein kostenloses Musterschreiben. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:

  1. Bedarf festhalten: Raum-für-Raum-Check, Fotos der Barrieren, Maße (Türbreiten, Schwellenhöhen, Treppenstufen).
  2. Beratung einholen: Wohnberatung, Pflegeberatung oder Sanitätshaus vor Ort.
  3. Vermieter oder Eigentümergemeinschaft einbinden (siehe nächster Abschnitt).
  4. Kostenvoranschläge einholen: möglichst zwei bis drei, mit Einzelpositionen für Material und Arbeitslohn.
  5. Antrag einreichen, bevor ein Auftrag erteilt wird.
  6. Bescheid abwarten, dann beauftragen und umsetzen lassen.
  7. Abrechnen: Rechnung und Zahlungsnachweis an die Pflegekasse, sofern der Betrieb nicht direkt mit der Kasse abrechnet.

Diese Unterlagen gehören in den Antrag

  • Name, Anschrift, Versichertennummer und Pflegegrad der pflegebedürftigen Person
  • Beschreibung jeder geplanten Anpassung mit Ort in der Wohnung
  • Begründung: Welche Einschränkung besteht, was gelingt heute nicht, was verbessert sich durch die Maßnahme?
  • Kostenvoranschläge
  • Fotos der Ausgangssituation
  • Bei Mietwohnungen die Erlaubnis des Vermieters, bei Eigentumswohnungen gegebenenfalls den Beschluss der Gemeinschaft
  • Optional: ärztliche Stellungnahme oder Empfehlung aus dem Pflegegutachten

Beispiel für eine tragfähige Begründung

Pauschale Formulierungen wie „barrierefreier Badumbau“ reichen nicht. Überzeugend ist ein konkreter Pflegebezug, zum Beispiel:

„Frau K. (Pflegegrad 2) kann wegen einer Kniearthrose beidseits den 55 cm hohen Wannenrand nicht mehr übersteigen. Die Körperpflege ist derzeit nur als Waschung am Waschbecken möglich; beim letzten Versuch, die Wanne zu nutzen, kam es zu einem Sturz. Beantragt wird der Umbau zu einem bodengleichen Duschplatz (120 × 120 cm) mit Klappsitz und zwei Stützgriffen. Frau K. kann dann wieder sitzend und mit geringer Unterstützung duschen, die pflegende Tochter muss nicht mehr heben.“

Fristen, Genehmigungsfiktion und Baubeginn

Die Pflegekasse muss nach § 40 Abs. 7 SGB XI zügig entscheiden, spätestens drei Wochen nach Antragseingang oder fünf Wochen, wenn der Medizinische Dienst oder eine Pflegefachperson beteiligt wird. Kann sie die Frist nicht einhalten, muss sie Ihnen das rechtzeitig schriftlich und mit Begründung mitteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt die Leistung nach Fristablauf als genehmigt. Notieren Sie sich deshalb das Eingangsdatum; ein Versand per Einschreiben oder über das Online-Postfach der Kasse schafft einen Nachweis.

Maßnahmen, die vor dem Antrag begonnen wurden, bezuschusst die Kasse grundsätzlich nicht. Wer nach dem Antrag, aber vor dem Bescheid beginnt, trägt das Risiko einer Ablehnung selbst. In echten Eilfällen, etwa bei einer Krankenhausentlassung in eine ungeeignete Wohnung, sollten Sie die Kasse um eine beschleunigte Entscheidung bitten. Überbrückungslösungen beschreibt unser Beitrag zur Entlassung in eine nicht pflegegerechte Wohnung.

Ablehnung: Widerspruch und Klage

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegen (§ 84 SGG); die ausführliche Begründung darf nachgereicht werden. Stützen Sie ihn auf neue Belege: eine ärztliche Stellungnahme, Fotos, eine Bewertung der Wohnberatung oder ein günstigeres Vergleichsangebot. Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist innerhalb eines Monats die Klage vor dem Sozialgericht möglich; für Versicherte ist das Verfahren gerichtskostenfrei. Sozialverbände wie VdK und SoVD unterstützen ihre Mitglieder dabei.

Mietwohnung oder Eigentumswohnung: Ihre Rechte beim Umbau

Mieter: Anspruch auf Erlaubnis nach § 554 BGB

Mieter sind nicht auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen. Nach § 554 BGB können sie verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Der Anspruch entfällt nur, wenn die Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Mieterinteressen nicht zugemutet werden kann. Vertragsklauseln, die dieses Recht zum Nachteil des Mieters einschränken, sind unwirksam.

Zu beachten ist:

  • Der Anspruch richtet sich auf die Erlaubnis, nicht auf Ausführung oder Bezahlung durch den Vermieter.
  • Der Mieter kann sich zu einer besonderen Sicherheitsleistung verpflichten, die sich an den voraussichtlichen Rückbaukosten orientiert.
  • Ob bei Auszug zurückgebaut werden muss, sollte vorab schriftlich geregelt werden. Viele Vermieter verzichten bei wertsteigernden Umbauten wie einer bodengleichen Dusche darauf.
  • In der Praxis verlangen Pflegekassen die schriftliche Erlaubnis mit dem Antrag. Holen Sie sie deshalb zuerst ein.

Ausführlich behandelt unser Ratgeber zum barrierefreien Umbau in der Mietwohnung Verhandlung, Sicherheitsleistung und Rückbau.

Eigentumswohnung: Anspruch gegenüber der Gemeinschaft

Betrifft der Umbau Gemeinschaftseigentum, etwa eine Rampe am Hauseingang, einen Treppenlift im Treppenhaus oder tragende Wände, braucht es einen Beschluss der Wohnungseigentümer. Nach § 20 Abs. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Die Gemeinschaft entscheidet dann nicht mehr über das Ob, sondern über das Wie. Die Kosten trägt in der Regel der Eigentümer, der die Maßnahme verlangt. Ist die Wohnung vermietet, holt der Vermieter zunächst den Beschluss ein und erteilt dann dem Mieter die Erlaubnis.

Finanzierung über den Zuschuss hinaus (Stand September 2026)

Bei größeren Umbauten reicht der Zuschuss selten aus. Die Förderlandschaft hat sich 2026 spürbar verändert:

  • KfW-Zuschuss 455-B: Das Programm „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ wurde im April 2026 mit 50 Millionen Euro wieder geöffnet, die Mittel waren aber schon Ende Juli 2026 ausgeschöpft. Seitdem sind keine neuen Anträge möglich; bereits gestellte Anträge werden weiter bearbeitet. Ob 2027 neue Bundesmittel bereitstehen, ist offen.
  • KfW-Kredit 159: Der zinsgünstige Kredit „Altersgerecht Umbauen“ bleibt verfügbar, mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, für Eigentümer und Mieter, unabhängig vom Alter. Die aktuellen Konditionen nennt die KfW beziehungsweise Ihre Hausbank.
  • Steuer, Variante 1: Pflege- oder behinderungsbedingte Umbaukosten, die Sie selbst tragen, können als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) berücksichtigt werden, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Die Notwendigkeit sollten Sie mit ärztlichen Unterlagen oder dem Pflegegutachten belegen können.
  • Steuer, Variante 2: Alternativ kommt die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Betracht: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Dieselben Kosten können nicht doppelt angesetzt werden, und der von der Pflegekasse bezuschusste Teil zählt nicht mit. Welche Variante günstiger ist, klärt eine Steuerberatung. Weitere Steuervorteile rund um die Pflege finden Sie beim Pflegepauschbetrag.
  • Sozialhilfe: Reichen Einkommen und Vermögen nicht, kann das Sozialamt im Rahmen der Hilfe zur Pflege (§ 64e SGB XII) Wohnumfeldverbesserungen übernehmen. Mehr dazu unter Kostenübernahme durch das Sozialamt.
  • Länder und Kommunen: Einige Bundesländer und Städte fördern barrierefreies Wohnen mit eigenen Darlehen oder Zuschüssen. Programme und Konditionen ändern sich häufig; die örtliche Wohnberatung kennt den aktuellen Stand. Eine Übersicht bietet unser Ratgeber zu Zuschüssen und Förderungen für barrierefreies Wohnen.

Drei Rechenbeispiele

Situation Kosten Pflegekasse Rest
Alleinstehende Mieterin, Pflegegrad 2: Wanne zur bodengleichen Dusche, zwei Stützgriffe, WC-Erhöhung 6.900 € 4.180 € 2.720 €
Ehepaar, beide mit Pflegegrad, gemeinsam genutztes Bad wird komplett umgebaut 9.800 € 8.360 € (2 × 4.180 €) 1.440 €
Rollstuhlnutzer, Pflegegrad 4: Umzug ins Erdgeschoss (1.900 €) und Schwellenabbau in der neuen Wohnung (1.600 €) 3.500 € 3.500 € 0 €

Im dritten Beispiel bleiben 680 Euro vom Höchstbetrag ungenutzt. Sie lassen sich nicht auf einen späteren Zeitpunkt übertragen. Deshalb lohnt sich der Blick auf alle Barrieren, die schon jetzt bestehen, bevor der Antrag rausgeht. Bei Ehepaaren gilt der erhöhte Betrag nur für Maßnahmen, die beiden Pflegebedürftigen dienen; einen Treppenlift, den nur ein Partner nutzt, bezuschusst die Kasse nur einmal.

Wohnungsanpassung und 24-Stunden-Betreuung zusammen denken

Für viele Familien stellt sich parallel die Frage, wer die Pflege im Alltag übernimmt. Bauliche Anpassung und Betreuung sind dabei keine Alternativen, sondern greifen ineinander: Eine bodengleiche Dusche und ein erhöhtes WC entlasten jede Pflegeperson körperlich, auch eine vermittelte Betreuungskraft in der 24-Stunden-Betreuung. Umgekehrt kann die Betreuung schon beginnen, während Angebote eingeholt und Bescheide abgewartet werden; wie schnell das geht, erklärt der Beitrag zur Dauer bis zum Betreuungsbeginn.

Bei der Planung sollten Sie zwei Punkte gemeinsam betrachten:

  • Raum für die Betreuungskraft: Eine im Haushalt lebende Betreuungskraft braucht ein eigenes, abschließbares Zimmer mit Tageslicht und Zugang zu Bad und Küche. Die Einzelheiten finden Sie bei den räumlichen Voraussetzungen und zur Unterbringung der Pflegekraft. Ob die Pflegekasse bauliche Arbeiten für dieses Zimmer bezuschusst, ist eine Einzelfallentscheidung; planen Sie nicht fest damit.
  • Größere Umbauphasen überbrücken: Während ein Bad komplett erneuert wird, ist die Wohnung oft tagelang nur eingeschränkt nutzbar. Hier kann Kurzzeitpflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro helfen.

Für die laufenden Kosten der Betreuung lassen sich Pflegegeld (etwa 599 Euro bei Pflegegrad 3 und 800 Euro bei Pflegegrad 4), der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich und der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einsetzen. Wie diese Leistungen zusammenspielen, zeigt der Ratgeber zur Finanzierung der häuslichen Pflege; realistische Preise nennt der Beitrag zu den Kosten der 24-Stunden-Pflege 2026. Leben beide Partner mit Pflegebedarf zusammen, lohnt ein Blick auf die 24-Stunden-Pflege für Ehepaare.

Abgrenzung: Umbau, Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel der Krankenkasse?

Nicht jede Verbesserung ist ein Fall für den Umbau-Zuschuss. Wer richtig zuordnet, schont den Höchstbetrag für die Maßnahmen, die wirklich baulich sind.

Leistung Beispiele Kostenträger und Umfang
Wohnumfeldverbessernde Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI) Bodengleiche Dusche, Türverbreiterung, fest installierter Treppenlift, Rampe Pflegekasse, bis 4.180 € je Maßnahme
Technische Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 1 und 3 SGB XI) Pflegebett, Hausnotruf, Lagerungshilfen Pflegekasse, vorrangig leihweise; sonst Zuzahlung 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen Pflegekasse, bis 42 € monatlich
Hilfsmittel (§ 33 SGB V) Rollator, Rollstuhl, Toilettensitzerhöhung, Duschhocker, mobile Treppensteighilfe In der Regel Krankenkasse auf ärztliche Verordnung

Mehr dazu in unseren Ratgebern zu technischen Pflegehilfsmitteln, zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (bequem per Pflegebox), zum Pflegebett, zu Toilettenstuhl und Sitzerhöhung auf Rezept, zu Duschsitz und Duschhocker sowie zum Unterschied zwischen Hilfsmitteln der Krankenkasse und Pflegehilfsmitteln.

Häufige Fragen zur Wohnungsanpassung bei Pflegegrad

Gibt es den Zuschuss auch ohne Pflegegrad?

Nein. Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI setzt mindestens Pflegegrad 1 voraus. Ohne Pflegegrad bleiben vor allem der KfW-Kredit 159 und gegebenenfalls regionale Programme; der KfW-Zuschuss 455-B ist für 2026 ausgeschöpft. Liegt ein Unterstützungsbedarf vor, lohnt sich meist zuerst der Antrag auf einen Pflegegrad.

Bekomme ich bei Pflegegrad 3 mehr Geld für den Badumbau als bei Pflegegrad 1?

Nein. Der Höchstbetrag von 4.180 Euro je Maßnahme ist in allen Pflegegraden gleich. Der Pflegegrad beeinflusst aber indirekt, welche Maßnahmen die Kasse als notwendig ansieht: Bei höherem Pflegebedarf werden umfangreichere Anpassungen eher nachvollziehbar.

Zahlt die Pflegekasse auch die Umzugskosten in eine barrierefreie Wohnung?

Ja, wenn der Umzug der Pflegesituation besser gerecht wird als ein Umbau, zum Beispiel aus einer Wohnung im dritten Stock ohne Aufzug in eine Erdgeschosswohnung. Umzugskosten und nötige Anpassungen in der neuen Wohnung dürfen zusammen den Höchstbetrag von 4.180 Euro nicht überschreiten. Auch hier gilt: Antrag vor dem Umzug stellen.

Darf ich nach dem Antrag schon mit dem Umbau beginnen?

Rechtlich möglich, aber auf eigenes Risiko: Lehnt die Kasse ab, tragen Sie die Kosten selbst. Sicherer ist es, den Bescheid abzuwarten. Entscheidet die Kasse nicht innerhalb von drei beziehungsweise fünf Wochen und teilt Ihnen auch keinen hinreichenden Grund für die Verzögerung mit, gilt die Leistung nach § 40 Abs. 7 SGB XI als genehmigt.

Was tun, wenn der Vermieter den Umbau ablehnt?

Mieter haben nach § 554 BGB einen Anspruch darauf, dass der Vermieter barrierereduzierende Umbauten erlaubt, sofern sie ihm zumutbar sind. Bieten Sie eine Sicherheitsleistung für den Rückbau an und regeln Sie die Details schriftlich. Bleibt der Vermieter bei seiner Ablehnung, helfen Mietervereine oder eine Fachanwältin für Mietrecht weiter.

Übernimmt die Pflegekasse die Reparatur eines bezuschussten Treppenlifts?

Nur eingeschränkt. Reparaturen und Wartung bereits bezuschusster Einbauten können als wohnumfeldverbessernde Maßnahme berücksichtigt werden, wenn der Höchstbetrag der ursprünglichen Maßnahme noch nicht ausgeschöpft ist. Wurde der Treppenlift bereits mit den vollen 4.180 Euro gefördert, fallen Reparaturen in der Regel auf Sie zurück. Fragen Sie bei der Anschaffung deshalb nach Wartungsverträgen und Garantiebedingungen.

Können Angehörige den Umbau selbst ausführen?

Ja. Die Pflegekasse berücksichtigt dann die Materialkosten sowie tatsächliche Aufwendungen der Helfer wie Fahrkosten oder nachgewiesenen Verdienstausfall. Die eigene Arbeitszeit wird nicht bezahlt. Installationen an Strom, Gas und Wasser sollten immer Fachbetriebe übernehmen; bei Eigenleistung entfällt zudem die Gewährleistung eines Handwerksbetriebs.

Muss der Zuschuss zurückgezahlt werden, wenn später ein Umzug ins Pflegeheim nötig wird?

Nein. Der Zuschuss ist kein Darlehen. Wurde er rechtmäßig bewilligt, entsteht keine Rückzahlungspflicht, auch nicht bei einem späteren Heimeinzug oder im Todesfall. Anders kann es aussehen, wenn im Antrag falsche Angaben gemacht wurden.

Wie lange dauert eine Wohnungsanpassung von der Idee bis zur Fertigstellung?

Die Pflegekasse entscheidet innerhalb von drei, mit Gutachten fünf Wochen. Hinzu kommen Beratung, Angebote und die Wartezeit auf Handwerker, bei größeren Bädern oder Liften oft mehrere Wochen bis Monate. Beginnen Sie deshalb früh und überbrücken Sie die Zeit mit mobilen Hilfsmitteln wie Duschhocker oder Toilettenstuhl.

Wird ein Hausnotruf über den Umbau-Zuschuss finanziert?

Nein, ein Hausnotruf ist kein Umbau, sondern ein technisches Pflegehilfsmittel. Die Pflegekasse beteiligt sich daran gesondert über einen monatlichen Zuschuss, ohne den Höchstbetrag für die Wohnungsanpassung zu belasten. Fest verbaute Sensorik oder Assistenzsysteme können dagegen im Einzelfall als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gelten, wenn sie die Pflege konkret erleichtern.

Fazit: Gut geplant wird aus 4.180 Euro deutlich mehr

Die Wohnungsanpassung bei Pflegegrad ist eine der wirksamsten und zugleich am wenigsten genutzten Leistungen der Pflegeversicherung. Den größten Unterschied machen nicht die Förderbeträge, sondern die Planung: Wer alle aktuell nötigen Anpassungen in einem Antrag bündelt, sie mit konkretem Pflegebezug begründet, Vermieter oder Eigentümergemeinschaft frühzeitig einbindet und erst nach dem Bescheid beauftragt, holt das Maximum heraus.

  • Der Höchstbetrag von 4.180 Euro gilt ab Pflegegrad 1 und hängt nicht vom Einkommen ab.
  • „Eine Maßnahme“ umfasst alles, was zum Zeitpunkt der Bewilligung nötig ist. Ungenutzte Beträge verfallen.
  • Ein neuer Zuschuss ist bei wesentlich veränderter Pflegesituation oder pflegebedingtem Umzug möglich.
  • Mieter können sich auf § 554 BGB, Wohnungseigentümer auf § 20 Abs. 2 WEG berufen.
  • Der KfW-Zuschuss ist 2026 ausgeschöpft; Kredit 159 und steuerliche Entlastungen bleiben.

Eine angepasste Wohnung ist oft die Voraussetzung dafür, dass Pflege zu Hause dauerhaft funktioniert – für die pflegebedürftige Person ebenso wie für alle, die sie versorgen. Wenn dafür zusätzlich eine Betreuung im Alltag nötig wird, finden Sie im Ratgeber zur 24-Stunden-Pflege zu Hause den nächsten Schritt.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder medizinische Beratung. Alle Angaben zu Leistungsbeträgen, Förderprogrammen und Rechtsgrundlagen entsprechen dem Stand September 2026 und können sich ändern. Maßgeblich sind die Entscheidungen Ihrer Pflegekasse, der KfW und der zuständigen Behörden. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an eine Wohnberatungsstelle, einen Pflegestützpunkt oder die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse.

Stand: September 2026

Artikel teilen: