Jede dritte Person ab 80 Jahren ist innerhalb eines Jahres mindestens einmal gestürzt – das zeigen bundesweite Daten der Studie „Gesundheit 65+“ des Robert Koch-Instituts. Bei den 65- bis 79-Jährigen ist es knapp jede fünfte. Ein großer Teil dieser Stürze passiert nicht draußen auf Glatteis, sondern auf den alltäglichsten Wegen in der eigenen Wohnung: nachts vom Schlafzimmer zur Toilette, morgens mit der Einkaufstasche zur Haustür, abends die Treppe hinauf.
Genau diese Wege führen durch Flur und Treppenhaus. Ein barrierefreier Flur ist deshalb weit mehr als eine Frage der Breite: Er entscheidet darüber, ob sich jemand mit Rollator oder Rollstuhl frei bewegen kann, ob nächtliche Wege sicher bleiben und ob das Leben in der vertrauten Wohnung langfristig möglich ist.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Maße die DIN 18040-2 für Flure und Treppen tatsächlich vorgibt, wie Handläufe normgerecht montiert werden, welche Beleuchtung ältere Augen brauchen und wie Sie typische Stolperfallen beseitigen. Außerdem erklären wir, welche Rechte Mieter und Wohnungseigentümer beim Umbau haben und welche Zuschüsse im Herbst 2026 tatsächlich noch verfügbar sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Flurbreite: Flure innerhalb barrierefreier Wohnungen müssen nach DIN 18040-2 mindestens 120 cm breit sein. In rollstuhlgerechten Wohnungen (R-Standard) braucht der Flur zusätzlich mindestens eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm.
- Gemeinschaftsflure: Flure im Gebäude benötigen in der Regel 150 cm Breite; 120 cm reichen nur auf Strecken bis 6 m ohne Richtungswechsel mit Wendemöglichkeit am Anfang und Ende.
- Handläufe: beidseitig, 85 bis 90 cm hoch, 30 bis 45 mm Durchmesser, 50 mm Wandabstand, 30 cm waagerecht über das Treppenende hinausgeführt.
- Licht: Mit 60 Jahren braucht das Auge etwa doppelt so viel Licht wie mit 20. Im Flur sind 200 Lux und mehr sinnvoll, dazu eine Orientierungsbeleuchtung für die Nacht.
- Zuschuss: Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31. Juli 2026 für neue Anträge geschlossen.
- Mieter und Eigentümer: Mieter haben nach § 554 BGB, Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 WEG einen Anspruch auf barrierereduzierende Umbauten. Die Kosten tragen sie jedoch grundsätzlich selbst.
Warum der Flur über die Selbstständigkeit entscheidet
Bad und Küche stehen bei der Wohnungsanpassung meist im Mittelpunkt. Der Flur dagegen wird oft erst dann zum Thema, wenn der Rollator an der Garderobe hängen bleibt oder es nachts einen Beinahe-Sturz gegeben hat. Dabei ist er die Verbindungsachse der Wohnung: Wer den Flur nicht sicher bewältigt, kann auch das beste barrierefreie Bad nicht selbstständig erreichen.
Typische Schwachstellen in Bestandswohnungen
Viele Wohnungen aus den 1950er- bis 1980er-Jahren haben Flure, die für Gehhilfen nie ausgelegt waren. Die häufigsten Probleme:
- Zu geringe Breite: Flure mit 90 bis 100 cm lichter Breite lassen sich mit Rollator gerade noch geradeaus durchqueren, ein Wenden oder Abbiegen in einen Raum ist kaum möglich.
- Fehlende Bewegungsflächen: Vor Türen, an Ecken und Abzweigungen fehlt der Platz zum Rangieren.
- Schlechte Beleuchtung: Eine einzelne Deckenleuchte mit Schalter an nur einem Ende lässt Teile des Flurs im Halbdunkel.
- Stolperfallen: Türschwellen, Teppichläufer, Fußmatten, Kabel und abgestellte Schuhe.
- Keine Haltemöglichkeiten: Weder Wandhandlauf noch stabile Möbel zum Abstützen.
- Ungünstige Garderobe: Schuhregale und Garderobenschränke engen die Durchgangsbreite ein, Haken hängen zu hoch.
Jeder dieser Punkte wirkt für sich klein. Zusammen machen sie aus dem Flur aber einen Engpass, in dem sich die Folgen von Schwindel, Sehschwäche oder nachlassender Kraft unmittelbar zeigen. Wer bereits unter Schwindel im Alter leidet oder nach einem Sturz mit Oberschenkelhalsbruch wieder nach Hause kommt, ist auf einen sicheren Flur besonders angewiesen.
Was Wohnraumanpassung nachweislich bewirkt
Dass sich der Aufwand lohnt, ist gut belegt. Ein Cochrane-Review mit 22 Studien und über 8.400 älteren Teilnehmenden kam zu dem Ergebnis, dass die gezielte Beseitigung von Gefahrenstellen in der Wohnung, etwa durch Handläufe und rutschfeste Streifen an Treppen, die Zahl der Stürze um 26 Prozent senkt. Bei Menschen mit erhöhtem Sturzrisiko lag der Effekt sogar bei 38 Prozent.
Ein sturzsicherer Flur verhindert also nicht nur Verletzungen, sondern häufig auch den Kreislauf aus Sturzangst, Bewegungsmangel und weiterem Kraftverlust, der am Ende in die Pflegebedürftigkeit führen kann.
Anforderungen nach DIN 18040-2: Welche Maße gelten wirklich?
Die DIN 18040-2 („Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen, Teil 2: Wohnungen“) ist das maßgebliche Regelwerk für barrierefreie Wohnungen und Wohngebäude in Deutschland. Die aktuell gültige Fassung stammt aus dem Jahr 2011. Eine überarbeitete Neuausgabe, die die Norm an die europäische DIN EN 17210 angleicht, wird für den Herbst 2026 erwartet. Die folgenden Werte beziehen sich auf die derzeit gültige Fassung. Einen Überblick über das gesamte Normenwerk finden Sie in unserem Beitrag zu den DIN-Normen für barrierefreies Wohnen.
Zwei Standards: barrierefrei und rollstuhlgerecht (R)
Die DIN 18040-2 unterscheidet zwei Qualitätsstufen, die häufig verwechselt werden:
Barrierefrei nutzbar: Diese Stufe richtet sich an Menschen mit Rollator, Gehstock oder Unterarmgehstützen, an Menschen mit Seheinschränkungen und an ältere Menschen mit nachlassender Mobilität. Die Bewegungsflächen sind auf 120 x 120 cm ausgelegt.
Barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar (R-Standard): Diese Stufe ist für Menschen gedacht, die dauerhaft einen Rollstuhl nutzen. Maßgeblich ist die Wendefläche von 150 x 150 cm, die ein Rollstuhl zum Drehen braucht.
In der Praxis ist der barrierefreie Standard für die meisten älteren Menschen ausreichend. Wer bereits absehen kann, dass ein Rollstuhl nötig wird, etwa bei fortschreitender Parkinson-Erkrankung oder Multipler Sklerose, sollte beim Umbau gleich den R-Standard einplanen.
Mindestbreiten und Bewegungsflächen im Überblick
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Fluren innerhalb der Wohnung und Verkehrsflächen im Gebäude wie Hausflur und Laubengang. Für beide gelten unterschiedliche Maße:
| Bereich | Barrierefrei | Rollstuhlgerecht (R) | Erläuterung |
|---|---|---|---|
| Flur innerhalb der Wohnung | mind. 120 cm | mind. 120 cm | Lichte Breite zwischen fertigen Oberflächen |
| Bewegungsfläche im Wohnungsflur | – | mind. einmal 150 x 150 cm | Zum Wenden des Rollstuhls |
| Türen innerhalb der Wohnung | mind. 80 cm | mind. 90 cm | Lichte Durchgangsbreite |
| Flure und Wege im Gebäude | mind. 150 cm; 120 cm nur bis 6 m Länge ohne Richtungswechsel, mit Wendemöglichkeit am Anfang und Ende | Hausflur, Laubengang, Zugang zur Wohnung | |
| Begegnungsfläche im Gebäude | 180 x 180 cm nach höchstens 15 m Flurlänge | Damit zwei Rollstühle aneinander vorbeikommen | |
| Türen im Gebäude | mind. 90 cm | Hauseingang, Wohnungseingang, Aufzug | |
| Wartefläche vor dem Aufzug | 150 x 150 cm; abwärtsführende Treppe mind. 3 m entfernt | Schutz vor Absturz beim Rückwärtsrangieren | |
| Durchgangshöhe | mind. 220 cm über Verkehrsflächen, z. B. unter Treppen | Schutz für sehbehinderte und großgewachsene Menschen | |
Quelle der Werte: DIN 18040-2:2011-09, aufbereitet unter anderem vom Fachportal nullbarriere.de.
Diese Werte sind Mindestmaße. Wer die Wahl hat, sollte großzügiger planen: Ein Wohnungsflur mit 130 bis 140 cm lässt deutlich mehr Spielraum, wenn Rollator, Begleitperson und geöffnete Türen gleichzeitig Platz brauchen.
Worauf Sie beim Nachmessen achten sollten
Viele Flure sind auf dem Papier ausreichend breit, im Alltag aber nicht. Maßgeblich ist immer die lichte Breite zwischen den fertigen Oberflächen, nicht das Rohbaumaß. Die DIN 18040 stellt ausdrücklich klar, dass Bewegungsflächen nicht durch Bauteile oder Ausstattung eingeschränkt werden dürfen, zum Beispiel durch:
- Mauervorsprünge, Pfeiler und Rohrleitungen
- Heizkörper und Verkleidungen
- Garderoben, Schuhschränke und Einbauschränke
- Briefkästen, Sprechanlagen oder Feuerlöscher im Hausflur
Ein typisches Beispiel: Der Flur misst im Rohbau 125 cm. Nach Putz, Sockelleisten und einem Schuhschrank mit 30 cm Tiefe bleiben nur noch rund 90 cm. Messen Sie deshalb an der engsten Stelle und planen Sie Möbel von Anfang an mit ein.
Bewegungsflächen vor Türen, Möbeln und an Abzweigungen
Vor Türen: Wie viel Platz vor einer Tür nötig ist, hängt von der Türart ab. Bei Drehflügeltüren braucht es mehr Fläche auf der Seite, zu der die Tür aufschlägt, als auf der Schließseite. Im R-Standard sind auf der Aufschlagseite 150 x 150 cm vorzusehen. Wo der Platz nicht reicht, sind Schiebetüren oder andere barrierefreie Türlösungen oft die bessere Wahl, weil kein Schwenkbereich in den Flur ragt.
Vor Möbeln: Vor Garderobe und Schrank verlangt die DIN 18040-2 in barrierefreien Wohnungen mindestens 90 cm freie Tiefe, im R-Standard 150 cm.
An Abzweigungen und Ecken: Hier entsteht der eigentliche Engpass, denn zum Abbiegen braucht ein Rollator deutlich mehr Platz als zum Geradeausgehen. Eine abgeschrägte Ecke oder eine Türnische kann hier mehr bewirken als eine Verbreiterung des gesamten Flurs.
Treppenhaus barrierefrei gestalten: Handläufe, Stufen und Markierungen
Treppen sind die Stelle im Haus, an der ein Fehltritt die schwersten Folgen hat. Für Menschen mit Kniearthrose, nach einem Schlaganfall oder mit Gleichgewichtsstörungen wird selbst eine vertraute Treppe schnell zum Risiko. Die gute Nachricht: Mit Handläufen, Markierungen und Licht lässt sich die Sicherheit auch im Bestand deutlich verbessern.
Was die Norm für Treppen verlangt
Die DIN 18040-2 formuliert für Treppen in barrierefreien Wohngebäuden unter anderem folgende Anforderungen (Details bei nullbarriere.de):
- Gerade Treppenläufe: Gewendelte Treppen gelten nicht als barrierefrei, weil sich die Auftrittsbreite zur Innenseite hin verringert.
- Geschlossene Setzstufen: Offene Stufen und unterschnittene Trittstufen sind unzulässig, weil man mit der Fußspitze hängen bleiben kann. Schräge Setzstufen mit bis zu 2 cm Unterschneidung sind zulässig.
- Gleichmäßige Stufen: Stufen mit wechselnder Höhe oder Tiefe sind ungeeignet.
- Beidseitige Handläufe: Auf beiden Seiten der Treppe, durchgehend auch über Zwischenpodeste.
- Stufenmarkierungen: In Treppenhäusern mindestens an der ersten und letzten Stufe, bei Treppen mit bis zu drei Stufen an jeder Stufe.
Für die Mindestlaufbreite gilt zusätzlich die Treppennorm DIN 18065: In Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen sind 80 cm nutzbare Laufbreite vorgeschrieben, in anderen Gebäuden 100 cm. Soll später ein Treppenlift eingebaut werden, ist die verbleibende Durchgangsbreite neben der Schiene ein wichtiger Planungspunkt.
Wichtig für den Bestand: Die DIN 18040-2 gilt vor allem für Neubauten, soweit die jeweilige Landesbauordnung sie verbindlich eingeführt hat. Für bestehende Einfamilienhäuser gibt es keine Pflicht zur Nachrüstung. Die Anforderungen sind trotzdem der beste Maßstab, wenn Sie eine Treppe sicherer machen wollen.
Handläufe: Maße für eine sichere Montage
Der Handlauf ist das wichtigste Sicherheitselement an jeder Treppe. Diese Maße sollten Sie kennen, bevor Sie einen Handlauf kaufen oder montieren lassen:
| Merkmal | Anforderung | Warum |
|---|---|---|
| Höhe | 85 bis 90 cm über Stufenvorderkante bzw. Podest | Angenehme Greifhöhe für die meisten Erwachsenen |
| Querschnitt | Rund oder oval, 30 bis 45 mm Durchmesser | Gut umgreifbar, auch bei nachlassender Handkraft |
| Wandabstand | 50 mm lichter Abstand | Die Hand passt vollständig um den Handlauf |
| Verlauf | Durchgehend, auch an Podesten, Treppenauge und über Heizkörper hinweg | Kein Umgreifen im kritischen Moment |
| Enden | Mind. 30 cm waagerecht über das Treppenende hinaus, Ende zur Wand oder nach unten gebogen | Halt schon vor der ersten und nach der letzten Stufe; kein Hängenbleiben mit dem Ärmel |
| Gestaltung | Kontrastreich zur Wand, griffsicher | Gut sichtbar, auch bei Sehschwäche |
Beim Stichwort „Handlauf Höhe“ taucht übrigens häufig auch die Geländerhöhe auf. Das sind zwei verschiedene Dinge: Das Geländer ist die Absturzsicherung (je nach Landesbauordnung meist 90 bis 110 cm hoch), der Handlauf ist die Festhaltehilfe. Beide können, müssen aber nicht identisch sein.
Warum auf beiden Seiten?
Ein einseitiger Handlauf ist die häufigste Schwachstelle in Einfamilienhäusern. Er reicht aus mehreren Gründen nicht:
- Richtungswechsel: Beim Hinaufgehen ist der Handlauf auf der einen Seite, beim Hinabgehen auf der anderen Seite der Hand.
- Halbseitige Einschränkungen: Nach einem Schlaganfall ist oft nur eine Hand kräftig genug zum Festhalten. Ohne zweiten Handlauf ist die Treppe dann nur in eine Richtung sicher.
- Beidhändiges Abstützen: Bei Gleichgewichtsstörungen oder starker Kniearthrose geben zwei Handläufe deutlich mehr Stabilität.
- Begleitung: Eine Begleitperson kann auf der Seite gehen, auf der kein Handlauf benötigt wird, ohne die Haltemöglichkeit zu blockieren.
Handlauf nachrüsten: Befestigung und Material
Ein zweiter Handlauf lässt sich in fast jedem Treppenhaus nachrüsten. Entscheidend ist die Befestigung: Ein Handlauf muss im Ernstfall das volle Körpergewicht abfangen. Bei Mauerwerk und Beton genügen geeignete Dübel oder Injektionsanker, bei Trockenbauwänden braucht es Hohlraumdübel für hohe Lasten oder eine Verstärkung hinter der Beplankung. Wo keine tragfähige Wand vorhanden ist, etwa an offenen Treppen, gibt es Handlaufsysteme mit Bodenpfosten.
Beim Material kommt es weniger auf die Optik als auf die Griffigkeit an:
- Holz: Warm und griffig, braucht gelegentlich Pflege.
- Edelstahl: Langlebig und pflegeleicht, fühlt sich im Winter kalt an und kann bei polierter Oberfläche rutschig sein.
- Kunststoffummantelter Metallkern: Stabil, angenehm in der Hand und in kontrastreichen Farben erhältlich. Für Senioren oft die beste Wahl.
- Handläufe mit integrierter LED: Beleuchten die Stufen blendfrei von der Seite und machen den Handlauf selbst im Dunkeln sichtbar.
Auch im Wohnungsflur kann ein durchgehender Wandhandlauf sinnvoll sein, etwa auf dem Weg vom Schlafzimmer zum Bad. Hier gelten die gleichen Maße. Für einzelne Haltepunkte an Tür oder Garderobe eignen sich Haltegriffe und Stützgriffe.
Stufenmarkierung: So erkennt man jede Kante
Mit dem Alter lässt die Kontrastwahrnehmung nach. Einheitlich gefärbte Stufen verschwimmen dann zu einer schiefen Ebene, besonders beim Hinabgehen. Eine Stufenmarkierung schafft Abhilfe. Nach DIN 18040-2 soll sie:
- über die volle Stufenbreite verlaufen,
- auf der Trittstufe 4 bis 5 cm breit sein,
- auf der Setzstufe mindestens 1 cm, besser 2 cm breit sein,
- sich deutlich von der Stufe und vom Podest abheben.
Die Norm verlangt im Treppenhaus die Markierung zumindest an der ersten und letzten Stufe. Für ältere Menschen ist eine Markierung an allen Stufen deutlich sicherer, und zwar überall gleich, damit das Muster nicht verwirrt. Bewährt haben sich eingelassene oder aufgeschraubte Stufenprofile mit rutschhemmender Oberfläche. Einfache Klebestreifen sind günstig, lösen sich aber an den Kanten mit der Zeit und können dann selbst zur Stolperfalle werden.
Beleuchtung für Flur und Treppe: Wie viel Licht braucht es?
Mit zunehmendem Alter trübt sich die Augenlinse, die Pupille wird kleiner und die Blendempfindlichkeit steigt. Ein 60-Jähriger braucht für den gleichen Helligkeitseindruck etwa doppelt so viel Licht wie ein 20-Jähriger. Zugleich dauert die Anpassung von hell zu dunkel länger, was gerade beim Wechsel vom beleuchteten Wohnzimmer in einen dunklen Flur gefährlich ist. Hintergrundwissen dazu bietet die Brancheninitiative licht.de.
Richtwerte für die Grundbeleuchtung
Für private Wohnungen gibt es keine verbindliche Lux-Vorgabe. Als Orientierung dient die Arbeitsstättennorm DIN EN 12464-1, die für Flure und Verkehrsflächen mindestens 100 Lux nennt, für Treppen je nach Ausgabe und Quelle 100 bis 150 Lux. Diese Werte sind auf junge, gesunde Augen ausgelegt. Für ältere Menschen empfehlen wir:
| Merkmal | Empfehlung für Senioren |
|---|---|
| Beleuchtungsstärke Flur | 200 Lux oder mehr, gleichmäßig verteilt |
| Beleuchtungsstärke Treppe | 200 Lux oder mehr auf den Stufen |
| Lichtfarbe | Tagsüber 3.000 bis 4.000 Kelvin, nachts warmweiß (etwa 2.700 Kelvin) |
| Farbwiedergabe | Ra 80 oder höher, damit Kanten und Kontraste gut erkennbar sind |
| Blendung | Keine freiliegenden Leuchtmittel in Blickrichtung, besonders nicht am oberen Treppenende |
| Übergänge | Keine starken Helligkeitssprünge zwischen Flur und angrenzenden Räumen |
Auf Treppen gilt: Licht, das von oben und leicht von vorn auf die Stufen fällt, erzeugt kurze, weiche Schatten, an denen man die Stufenkanten gut erkennt. Leuchten direkt über dem Treppenabsatz, in die man beim Hinaufgehen schaut, blenden dagegen.
Bewegungsmelder richtig einsetzen
Bewegungsmelder sorgen dafür, dass niemand im Dunkeln nach dem Schalter tasten muss, auch nicht mit dem Rollator in der Hand. Damit sie wirklich helfen, kommt es auf die Einstellung an:
- Nachlaufzeit großzügig wählen: Mindestens drei, besser fünf Minuten. Wer langsam geht oder kurz stehen bleibt, darf nicht plötzlich im Dunkeln stehen.
- Ganzen Flur erfassen: Bei L-förmigen oder langen Fluren und im Treppenhaus braucht es mehrere Melder, die zusammengeschaltet sind.
- Langsame Bewegungen erkennen: Präsenzmelder reagieren feiner als einfache Bewegungsmelder und eignen sich besser für Menschen, die sich langsam bewegen.
- Dämmerungsschwelle nicht zu niedrig: Das Licht sollte auch an trüben Tagen anspringen.
- Nachtprofil einrichten: Nachts nur mit 20 bis 30 Prozent Helligkeit einschalten. Das reicht zur Orientierung und blendet nicht.
Arbeiten an der Hausinstallation, etwa der Austausch eines Lichtschalters gegen einen Unterputz-Melder, gehören in die Hände einer Elektrofachkraft. Funk- und Smart-Home-Lösungen lassen sich dagegen oft ohne Eingriff in die Leitungen nachrüsten. Einen Überblick bietet unser Beitrag Smart Home für Senioren.
Orientierungslicht für die Nacht
Der nächtliche Weg zur Toilette ist einer der gefährlichsten Momente des Tages: Man ist schlaftrunken, der Blutdruck ist nach dem Aufstehen oft niedrig, und die Augen sind an Dunkelheit gewöhnt. Eine dauerhafte, schwache Orientierungsbeleuchtung verhindert, dass überhaupt erst im Dunkeln gegangen wird:
- Steckdosen-Nachtlichter mit Dämmerungssensor sind die einfachste Lösung und kosten wenig.
- Wand-Einbauleuchten in Bodennähe markieren den Weg, ohne zu blenden.
- LED-Streifen unter dem Handlauf oder an der Sockelleiste zeichnen den Laufweg als Linie nach.
- Bett-Bewegungsmelder schalten das Wegelicht ein, sobald man die Füße auf den Boden stellt.
Bei Menschen mit Demenz hat das Orientierungslicht eine zusätzliche Funktion: Es reduziert nächtliche Verwirrung. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zu Weglauftendenz und nächtlicher Unruhe bei Demenz.
Lichtschalter und Bedienelemente
Nach DIN 18040-2 sollen Bedienelemente wie Lichtschalter in 85 cm Höhe (Achsmaß) angebracht sein. Das ist im Stehen wie im Sitzen gut erreichbar. Für Rollstuhlnutzer sollte zudem ein seitlicher Abstand von mindestens 50 cm zu Ecken und Bauteilen eingehalten werden. Weitere praktische Punkte:
- Große Wippschalter statt kleiner Tasten, bedienbar auch mit der Faust oder dem Ellenbogen
- Schalter mit Kontrast zur Wand, zum Beispiel dunkler Rahmen auf heller Wand
- Schalter mit Orientierungslicht, die im Dunkeln leuchten
- Schalter an beiden Enden des Flurs und am oberen wie unteren Treppenende
Stolperfallen im Flur beseitigen
Breite, Handläufe und Licht sind die großen Stellschrauben. Viele Stürze entstehen aber an Kleinigkeiten, die sich oft mit wenig Aufwand beheben lassen.
Türschwellen
Die DIN 18040-2 sieht untere Türanschläge und Schwellen grundsätzlich nicht vor. Nur wo sie technisch unvermeidbar sind, etwa an Wohnungseingangs- oder Balkontüren, dürfen sie höchstens 2 cm hoch sein. Nach dem Entwurf der Neuausgabe sollen Schwellen künftig zudem abgeschrägt oder abgerundet und leicht überrollbar sein.
Im Bestand gibt es mehrere Wege, Schwellen zu entschärfen:
- Schwellenkeile aus Gummi oder Aluminium gleichen kleine Höhen aus. Sie müssen fest verklebt oder verschraubt sein und sollten deutlich länger als hoch sein.
- Schwelle entfernen und durch eine automatische Absenkdichtung im Türblatt ersetzen. Diese fährt beim Schließen nach unten und dichtet gegen Zugluft und Schall ab.
- Bodenaufbau angleichen, wenn ohnehin ein neuer Belag verlegt wird.
Bodenbelag
Im Flur muss der Boden rutschhemmend, eben, fest verlegt und mit Rollator oder Rollstuhl leicht befahrbar sein. Lose Läufer, hochflorige Teppiche und Fußmatten ohne Bodenwanne gehören zu den häufigsten Sturzursachen überhaupt. Welche Beläge sich eignen und worauf Sie bei der Rutschhemmung achten sollten, erklären wir ausführlich im Beitrag barrierefreie Bodenbeläge.
Kabel
Verlängerungskabel quer durch den Flur, das Ladekabel am Schuhschrank oder die Leitung zur Stehlampe sind klassische Stolperfallen. Kabelkanäle auf Sockelhöhe, zusätzliche Steckdosen an der richtigen Stelle oder kabellose Leuchten mit Akku lösen das Problem dauerhaft. Wo ein Kabel den Boden kreuzen muss, hilft eine flache, farblich auffällige Kabelbrücke.
Garderobe und Schuhe
Die Garderobe ist der Ort, an dem sich im Flur am meisten ansammelt. So bleibt sie sicher:
- Sitzbank: Eine stabile Bank mit 45 bis 50 cm Sitzhöhe und idealerweise einer Armlehne zum Abstützen. Schuhe im Stehen anzuziehen ist eine typische Sturzsituation.
- Geschlossene, flache Schuhschränke: Sie verhindern, dass Schuhe vor dem Regal im Laufweg landen. Die Schranktiefe muss bei der Flurbreite mitgerechnet werden.
- Haken in zwei Höhen: Etwa 120 bis 140 cm für Mäntel und 90 bis 100 cm für Taschen, gut erreichbar auch im Sitzen.
- Ablage in Griffhöhe: Für Schlüssel, Post und Brille, damit nichts auf dem Boden abgestellt wird.
- Fester Abstellplatz für Rollator: Außerhalb des Laufwegs, aber gut erreichbar.
Eine systematische Liste zum Durchgehen aller Räume finden Sie in unserer Checkliste für barrierefreies Wohnen.
Umbau als Mieter oder Wohnungseigentümer: Ihre Rechte
Nicht jeder kann im Flur oder Treppenhaus einfach loslegen. Wer zur Miete wohnt oder eine Eigentumswohnung besitzt, braucht die Zustimmung anderer. Das Gesetz stärkt dabei aber die Position von Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen.
Mieter: Anspruch nach § 554 BGB
Nach § 554 BGB können Mieter vom Vermieter verlangen, dass er bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Die Vorschrift hat 2020 den früheren § 554a BGB abgelöst. Für die Praxis wichtig:
- Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung. Entscheidend ist, dass die Maßnahme einer Mobilitäts- oder Sinneseinschränkung dient.
- Der Vermieter kann die Erlaubnis nur verweigern, wenn ihm die Veränderung auch unter Abwägung der Mieterinteressen nicht zuzumuten ist.
- Die Kosten trägt grundsätzlich der Mieter.
- Bei Auszug ist der Mieter nach § 546 BGB grundsätzlich zum Rückbau verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Vermieter kann die Erlaubnis von einer angemessenen Sicherheit für die Rückbaukosten abhängig machen.
Halten Sie deshalb schriftlich fest, welche Arbeiten erlaubt sind, wer die Kosten trägt und ob ein Rückbau bei Auszug verlangt wird. Viele Vermieter verzichten bei Handläufen oder besserer Beleuchtung gern darauf, weil diese die Wohnung aufwerten. Ausführliche Informationen bietet unser Beitrag zum barrierefreien Umbau in der Mietwohnung.
Wohnungseigentümer: Anspruch nach § 20 Abs. 2 WEG
Treppenhaus und Hausflur sind in einer Eigentümergemeinschaft Gemeinschaftseigentum. Seit der WEG-Reform 2020 hat jeder Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 WEG einen Anspruch auf angemessene bauliche Veränderungen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen, zum Beispiel einen zweiten Handlauf, Stufenmarkierungen oder einen Treppenlift. Die Gemeinschaft entscheidet per Beschluss über das „Wie“ der Durchführung, nicht mehr über das „Ob“. Der Bundesgerichtshof hat diese Privilegierung 2024 ausdrücklich gestärkt (Urteile vom 9. Februar 2024, Az. V ZR 244/22 und V ZR 33/23).
Die Kosten trägt nach § 21 Abs. 1 WEG allerdings der Eigentümer, der die Maßnahme verlangt, sofern die Gemeinschaft nicht anders beschließt. Lehnt die Gemeinschaft ab, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden (Beschlussersetzungsklage nach § 44 WEG). Wohnt ein Mieter in der Eigentumswohnung, braucht der vermietende Eigentümer für Maßnahmen im Treppenhaus zuerst den Gestattungsbeschluss der Gemeinschaft.
Finanzierung: Welche Zuschüsse es 2026 noch gibt
Die Förderlandschaft hat sich im Jahr 2026 verändert. Ein Überblick über alle Programme findet sich in unserem Beitrag zu Zuschüssen und Förderung für barrierefreies Wohnen. Für Flur und Treppenhaus sind vor allem diese Wege relevant:
Zuschuss der Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro
Menschen mit anerkanntem Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) erhalten nach § 40 Abs. 4 SGB XI einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:
- Höhe: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, unabhängig vom Pflegegrad.
- Mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung: bis zu 4.180 Euro je Person, höchstens 16.720 Euro je Maßnahme.
- Eine Maßnahme umfasst alle Arbeiten, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nötig sind. Handlauf, Schwellenentfernung und Beleuchtung im Flur werden also in der Regel zusammen als eine Maßnahme bewertet.
- Erneuter Zuschuss: Ändert sich die Pflegesituation später deutlich, kann für neu erforderliche Anpassungen erneut ein Zuschuss beantragt werden.
- Entscheidungsfrist: Die Pflegekasse muss nach § 40 Abs. 7 SGB XI innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachperson innerhalb von fünf Wochen. Kann sie die Frist nicht halten, muss sie das schriftlich begründen.
Voraussetzung ist, dass die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt. Beschreiben Sie im Antrag deshalb konkret, was ohne den Umbau nicht mehr geht, zum Beispiel: „Frau M. kann die Treppe zum Schlafzimmer ohne zweiten Handlauf nicht mehr sicher hinabgehen.“ Stellen Sie den Antrag mit Kostenvoranschlägen vor Beginn der Arbeiten. Wie Sie dabei vorgehen, erklären wir im Beitrag zur Wohnungsanpassung bei Pflegegrad; die gesetzlichen Grundlagen fasst unser Glossar zur Wohnraumanpassung zusammen. Informationen des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie unter Zuschüsse zur Wohnungsanpassung.
Noch kein Pflegegrad? Dann lohnt sich ein Blick auf unsere Anleitung Pflegegrad beantragen. Schon Pflegegrad 1 genügt für den Zuschuss.
KfW: Zuschuss 455-B gestoppt, Kredit 159 weiter verfügbar
Der KfW-Investitionszuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ war 2026 zunächst wieder geöffnet. Die Bundesmittel von 50 Millionen Euro waren jedoch schnell ausgeschöpft, seit dem 31. Juli 2026 nimmt die KfW keine neuen Anträge mehr an. Bereits gestellte Anträge und erteilte Zusagen bleiben gültig. Ob es 2027 neue Mittel gibt, hängt vom Bundeshaushalt ab.
Weiterhin verfügbar ist der zinsverbilligte KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden. Er eignet sich vor allem für größere Umbauten, etwa wenn neben dem Flur auch Bad und Hauseingang angepasst werden.
Regionale Förderprogramme
Mehrere Bundesländer und Städte fördern barrierefreie Umbauten mit eigenen Zuschüssen oder Darlehen, zum Beispiel über die NRW.BANK, die L-Bank in Baden-Württemberg, die Investitionsbank Berlin oder die Hamburgische Investitions- und Förderbank. Konditionen und Einkommensgrenzen unterscheiden sich stark. Auskunft geben die Wohnraumförderstelle Ihrer Kommune, der örtliche Pflegestützpunkt oder eine Wohnberatungsstelle.
Steuern: Außergewöhnliche Belastung und Handwerkerbonus
Außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG): Kosten für einen behinderungsbedingten Umbau können als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Diese liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl bei 1 bis 7 Prozent der Einkünfte. Ein vorheriges amtsärztliches Gutachten ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht erforderlich (BFH, Urteil vom 6. Februar 2014, Az. VI R 61/12); die Notwendigkeit kann auch anders nachgewiesen werden, etwa durch Pflegegutachten oder ärztliche Bescheinigungen. Zuschüsse der Pflegekasse werden abgezogen.
Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG): 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr, lassen sich direkt von der Steuerschuld abziehen. Materialkosten zählen nicht. Für Kosten, die bereits als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt oder durch öffentliche Zuschüsse gefördert wurden, ist der Bonus ausgeschlossen. Details finden Sie in unserem Beitrag Haushaltshilfe und Handwerker steuerlich absetzen.
Richtwerte für typische Kosten
Die folgenden Spannen sind Erfahrungswerte inklusive Material und Montage. Regionale Preise und der Zustand der Bausubstanz können die Kosten deutlich verändern. Holen Sie immer mehrere Angebote ein.
| Maßnahme | Kosten ca. | Zuschuss Pflegekasse möglich? |
|---|---|---|
| Zweiter Handlauf, Treppe (ca. 5 m) | 400 bis 1.000 Euro | Ja |
| Wandhandlauf im Flur | 200 bis 600 Euro | Ja |
| Stufenprofile mit Kontrast (eine Treppe) | 300 bis 900 Euro | Ja |
| Schwelle entfernen, Absenkdichtung einbauen | 150 bis 500 Euro je Tür | Ja |
| Türverbreiterung inkl. neuer Zarge | 1.000 bis 2.500 Euro je Tür | Ja |
| Neue Flurbeleuchtung mit Bewegungsmeldern | 400 bis 1.500 Euro | Im Einzelfall, wenn pflegerelevant begründet |
| Orientierungslicht (Einbauleuchten) | 200 bis 800 Euro | Im Einzelfall |
| Neuer rutschhemmender Bodenbelag (10 m²) | 400 bis 1.000 Euro | Ja, wenn er Stolperfallen beseitigt |
Fallbeispiele: Drei typische Situationen
Die folgenden Beispiele sind typisierte Fallkonstellationen, wie sie in der Beratung häufig vorkommen. Namen und Details sind frei gewählt.
Mietwohnung mit engem Flur nach Schlaganfall
Herr S., 78 Jahre, Pflegegrad 3, nutzt seit einem Schlaganfall einen Rollator. Der Flur seiner Mietwohnung aus den 1960er-Jahren ist 95 cm breit, die Badtür 70 cm. Eine Verbreiterung des Flurs ist nicht möglich.
Lösung: Mit schriftlicher Erlaubnis des Vermieters nach § 554 BGB werden Garderobenschrank und Schuhregal durch eine flache Wandgarderobe ersetzt; die nutzbare Breite steigt dadurch auf 95 cm durchgehend. Die Badtür wird durch eine Schiebetür mit 80 cm Durchgang ersetzt, die Schwelle zum Bad entfernt. Ein Wandhandlauf auf der Seite seiner kräftigen Hand, LED-Deckenleuchten mit Präsenzmelder und ein Orientierungslicht runden die Anpassung ab.
Kosten und Förderung: rund 4.500 Euro. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180 Euro. Mit dem Vermieter wird vereinbart, dass Handlauf und Schiebetür bei Auszug in der Wohnung bleiben.
Einfamilienhaus mit Treppe ins Schlafzimmer
Frau W., 72 Jahre, lebt allein. Wegen Kniearthrose fällt ihr die Treppe ins Obergeschoss schwer, nachts hatte sie bereits zwei Beinahe-Stürze. Einen Pflegegrad hat sie nicht.
Lösung: Ein zweiter Handlauf mit integrierter LED-Beleuchtung, kontrastreiche Stufenprofile auf allen Stufen, ein Bett-Bewegungsmelder mit Wegelicht bis zum Bad sowie eine Sitzbank an der Garderobe im Erdgeschoss.
Kosten und Förderung: rund 3.200 Euro. Da der KfW-Zuschuss 455-B aktuell nicht beantragt werden kann, nutzt Frau W. den Steuerbonus für Handwerkerleistungen auf den Lohnanteil. Parallel beantragt sie einen Pflegegrad. Wird er vor Beginn weiterer Maßnahmen anerkannt, kann sie für künftige Anpassungen den Zuschuss der Pflegekasse nutzen.
Eigentumswohnung im zweiten Stock
Herr M., 81 Jahre, Pflegegrad 2, wohnt in einer Eigentumswohnung im zweiten Obergeschoss. Im Treppenhaus gibt es nur einen Handlauf, die Beleuchtung schaltet nach einer Minute ab.
Lösung: Herr M. verlangt nach § 20 Abs. 2 WEG einen zweiten Handlauf und Stufenmarkierungen. Die Eigentümerversammlung beschließt die Ausführung durch einen Fachbetrieb. Die Erneuerung der Treppenhausbeleuchtung mit Präsenzmeldern und längerer Nachlaufzeit beschließt die Gemeinschaft zusätzlich als Maßnahme für alle Bewohner.
Kosten und Förderung: Handlauf und Markierungen kosten rund 2.400 Euro, die Herr M. nach § 21 Abs. 1 WEG selbst trägt. Die Pflegekasse bezuschusst diesen Anteil. Die neue Beleuchtung finanziert die Gemeinschaft aus der Erhaltungsrücklage. Für später ist ein Treppenlift denkbar; die Gemeinschaft hat im Beschluss bereits festgehalten, dass der zweite Handlauf dann versetzt werden kann.
Die häufigsten Planungsfehler
Aus der Praxis ergeben sich immer wieder dieselben Fehler. Wer sie kennt, spart Geld und Nerven:
- Nur für heute planen: Wer heute mit Gehstock unterwegs ist, braucht vielleicht in zwei Jahren einen Rollator. Planen Sie immer die nächste Stufe mit.
- Möbel vergessen: Die Flurbreite wird im leeren Zustand gemessen, danach kommt der Schuhschrank hinein.
- Handlauf nur einseitig: Die Treppe ist dann nur in eine Richtung sicher.
- Zu kurze Nachlaufzeit: Das Licht erlischt, während man noch auf der Treppe steht.
- Blendende Leuchten: Mehr Licht hilft nur, wenn es nicht direkt ins Auge fällt.
- Klebestreifen statt Stufenprofil: Sich lösende Streifen werden selbst zur Stolperfalle.
- Antrag nach Baubeginn: Die Pflegekasse sollte vor Auftragsvergabe entscheiden können.
- Mündliche Absprachen mit dem Vermieter: Ohne Schriftform drohen bei Auszug Streit über Rückbau und Kosten.
- Keine Beratung: Kommunale Wohnberatungsstellen und Pflegestützpunkte beraten meist kostenlos. Informationen und Anlaufstellen bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung.
Wenn der Umbau allein nicht reicht
Ein barrierefreier Flur macht Wege sicherer. Er ersetzt aber keine helfende Hand, wenn jemand nachts orientierungslos aufsteht, nach einem Sturz nicht allein aufkommt oder beim Treppensteigen Begleitung braucht. Spätestens wenn Angehörige nicht mehr ruhig schlafen können, weil sie einen Sturz befürchten, lohnt sich der Blick auf zusätzliche Unterstützung.
Ambulanter Pflegedienst
Ein ambulanter Pflegedienst kommt zu festen Zeiten, übernimmt etwa Körperpflege oder Medikamentengabe und rechnet über die Pflegesachleistung ab. Medizinische Behandlungspflege wie Wundversorgung oder Injektionen verordnet der Arzt; sie wird von der Krankenkasse nach § 37 SGB V bezahlt. Zwischen den Einsätzen ist allerdings niemand da. Einen Vergleich beider Modelle finden Sie im Beitrag 24-Stunden-Pflege oder ambulanter Dienst.
24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause
Bei der 24-Stunden-Betreuung lebt eine Betreuungskraft mit im Haushalt. Sie unterstützt im Alltag, begleitet auf der Treppe und bei nächtlichen Wegen, hilft bei der Grundpflege und im Haushalt und ist im Notfall zur Stelle. PflegeHeimat24 ist dabei Vermittler: Wir vermitteln qualifizierte Betreuungskräfte und begleiten Familien bei der Organisation. Medizinische Behandlungspflege gehört nicht zu den Aufgaben einer vermittelten Betreuungskraft, sie wird bei Bedarf durch einen ambulanten Pflegedienst ergänzt. Welche Aufgaben eine Betreuungskraft übernehmen darf, lesen Sie im Beitrag Leistungen und Grenzen der 24-Stunden-Pflege.
Wohnraumanpassung und Betreuung ergänzen sich dabei: Ein ausreichend breiter, gut beleuchteter Flur erleichtert auch der Betreuungskraft die Begleitung, etwa beim Transfer mit Rollator oder Rollstuhl. Voraussetzung ist ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft. Was sonst noch nötig ist, beschreibt unser Beitrag zu den räumlichen Voraussetzungen der 24-Stunden-Pflege. Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, erfahren Sie unter Kosten der 24-Stunden-Pflege 2026.
Häufig gestellte Fragen zum barrierefreien Flur
Wie breit muss ein barrierefreier Flur sein?
Innerhalb einer barrierefreien Wohnung muss der Flur nach DIN 18040-2 mindestens 120 cm breit sein, gemessen zwischen den fertigen Oberflächen. In rollstuhlgerechten Wohnungen (R-Standard) muss der Flur zusätzlich mindestens eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm zum Wenden bieten. Flure im Gebäude, etwa der Hausflur, benötigen grundsätzlich 150 cm; 120 cm genügen dort nur auf Strecken bis 6 m ohne Richtungswechsel, wenn am Anfang und Ende gewendet werden kann.
Welche Handlaufhöhe schreibt die DIN 18040 vor?
Die Oberkante des Handlaufs liegt 85 bis 90 cm über der Stufenvorderkante bzw. dem Podest. Der Handlauf soll rund oder oval sein, 30 bis 45 mm Durchmesser haben, mit 50 mm lichtem Abstand zur Wand montiert werden und am Anfang und Ende der Treppe mindestens 30 cm waagerecht weitergeführt werden. Barrierefreie Treppen haben Handläufe auf beiden Seiten.
Muss ich als Mieter den Vermieter fragen, bevor ich einen Handlauf montiere?
Ja. Für bauliche Veränderungen brauchen Sie die Erlaubnis des Vermieters. Nach § 554 BGB haben Sie aber einen Anspruch darauf, wenn die Maßnahme dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dient und dem Vermieter zumutbar ist. Die Kosten tragen Sie selbst, und bei Auszug kann der Vermieter den Rückbau verlangen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Halten Sie Erlaubnis und Rückbauregelung schriftlich fest.
Kann die Eigentümergemeinschaft einen zweiten Handlauf im Treppenhaus ablehnen?
Grundsätzlich nicht. Seit der WEG-Reform 2020 hat jeder Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 WEG einen Anspruch auf angemessene bauliche Veränderungen, die Menschen mit Behinderungen den Gebrauch erleichtern. Die Gemeinschaft entscheidet nur über die Art der Durchführung. Die Kosten trägt allerdings der Eigentümer, der die Maßnahme verlangt (§ 21 Abs. 1 WEG).
Wie viel zahlt die Pflegekasse für einen barrierefreien Flur?
Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI, sofern ein Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) vorliegt und die Anpassung die häusliche Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit fördert. Alle zum Antragszeitpunkt nötigen Arbeiten gelten dabei in der Regel als eine Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, sind bis zu 16.720 Euro möglich. Die Kasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Begutachtung innerhalb von fünf Wochen.
Gibt es 2026 noch den KfW-Zuschuss für den barrierefreien Umbau?
Nein, nicht für neue Anträge. Die Mittel für den Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung“ sind ausgeschöpft, seit dem 31. Juli 2026 nimmt die KfW keine Anträge mehr an. Bestehende Zusagen bleiben gültig. Weiterhin beantragt werden kann der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“. Ob der Zuschuss 2027 zurückkehrt, hängt vom Bundeshaushalt ab.
Wie hell sollte ein Flur für ältere Menschen beleuchtet sein?
Die Arbeitsstättennorm DIN EN 12464-1 nennt für Flure mindestens 100 Lux. Weil ein 60-Jähriger etwa doppelt so viel Licht braucht wie ein 20-Jähriger, sind im Flur und auf der Treppe 200 Lux oder mehr sinnvoll. Wichtig sind außerdem eine gleichmäßige, blendfreie Ausleuchtung, Bewegungsmelder mit mindestens drei Minuten Nachlaufzeit und ein schwaches Orientierungslicht für die Nacht.
Mein Flur ist schmaler als 120 cm. Was kann ich tun?
Beseitigen Sie zuerst alle Einengungen durch Möbel, Heizkörperverkleidungen oder Garderoben. Schiebetüren sparen den Schwenkbereich der Tür, eine abgeschrägte Ecke oder Türnische schafft Platz zum Abbiegen. Handläufe, gutes Licht und das Entfernen von Stolperfallen erhöhen die Sicherheit auch bei geringerer Breite deutlich. Eine Wohnberatungsstelle kann prüfen, welche Lösung in Ihrer Wohnung sinnvoll ist.
Kann ich die Umbaukosten von der Steuer absetzen?
Ja. Behinderungsbedingte Umbaukosten sind als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abziehbar, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen; ein vorheriges amtsärztliches Gutachten ist nicht nötig. Alternativ können 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro im Jahr, als Handwerkerleistung nach § 35a EStG abgezogen werden. Beides gleichzeitig für dieselben Kosten ist nicht möglich, und bezuschusste Kosten sind ausgenommen.
Ist die neue DIN 18040 schon gültig?
Stand September 2026 gilt noch die DIN 18040-2 aus dem Jahr 2011. Eine überarbeitete Neuausgabe, die die Norm an die europäische DIN EN 17210 anpasst, wird für den Herbst 2026 erwartet. Nach bisherigen Informationen betreffen die Änderungen vor allem Türen, Schwellen, Bedienhöhen und Aufzüge. Bauordnungsrechtlich verbindlich wird die neue Fassung erst, wenn die Länder sie in ihre Technischen Baubestimmungen übernehmen.
Fazit: Kleine Maßnahmen, große Wirkung
Der Flur ist der Raum, den man in der Wohnung am häufigsten durchquert und am seltensten plant. Wer ihn barrierefrei gestaltet, gewinnt an allen anderen Stellen Selbstständigkeit dazu. Die DIN 18040-2 liefert mit 120 cm Flurbreite, beidseitigen Handläufen in 85 bis 90 cm Höhe und kontrastreichen Stufenmarkierungen klare Zielwerte. Viele der wirksamsten Verbesserungen kosten jedoch wenig: ein zweiter Handlauf, besseres Licht mit Nachtprofil, weg mit Läufer und Schwelle.
Für die Finanzierung ist der Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 Euro derzeit der wichtigste Baustein, seit der KfW-Zuschuss 455-B ausgeschöpft ist. Mieter und Wohnungseigentümer haben einen gesetzlichen Anspruch auf barrierereduzierende Umbauten, tragen die Kosten aber in der Regel selbst.
Und wenn trotz angepasster Wohnung Unterstützung im Alltag fehlt, kann eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause die Lücke schließen, damit das vertraute Zuhause auch in Zukunft das eigene bleibt.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche, steuerliche, medizinische oder bautechnische Beratung im Einzelfall. Die Angaben zu Normen beziehen sich auf die DIN 18040-2 in der Fassung von 2011; eine Neuausgabe wird für Herbst 2026 erwartet. Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern. Stand: September 2026.
