Barrierefreies Wohnen: Zuschüsse & Förderung 2026

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Inhaltsübersicht

Pflegekasse, KfW, Landesförderbank, Berufsgenossenschaft, Sozialamt oder Finanzamt: Für einen barrierefreien Umbau kommen in Deutschland mehr als ein halbes Dutzend Geldgeber infrage. Welcher davon zahlt, hängt weniger vom Umbau ab als von Ihrer Situation: Liegt ein Pflegegrad vor? Eine Schwerbehinderung? Ein Arbeitsunfall? Wohnen Sie zur Miete oder im Eigentum, und in welchem Bundesland?

Dieser Ratgeber sortiert die Zuschüsse für barrierefreies Wohnen nach genau diesen Fragen. Sie erfahren, welche Stelle vorrangig zuständig ist, was die Förderprogramme der 16 Bundesländer 2026 bieten, wie es um die KfW-Förderung steht und wie sich Zuschüsse, Kredite und Steuervorteile sinnvoll kombinieren lassen. Alle Angaben haben wir im September 2026 anhand der amtlichen Quellen geprüft.

Was die Pflegekasse im Einzelnen übernimmt, erklären der Glossareintrag Wohnraumanpassung und unser Katalog wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Beispiele. Hier geht es um den Überblick über alle Töpfe.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegekasse: bis zu 4.180 € je Maßnahme ab Pflegegrad 1, bei mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 €, unabhängig vom Einkommen.
  • KfW: Der Zuschuss 455-B lief 2026 nur vom 8. April bis zum 31. Juli und ist ausgeschöpft. Der Kredit 159 mit bis zu 50.000 € je Wohneinheit bleibt verfügbar, für Eigentümer und Mieter, ohne Alters- oder Pflegegradgrenze.
  • Bundesländer: Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen gibt es unter anderem in Hessen (bis 15.000 €), Hamburg (3.000 bis 20.000 € je Maßnahme), Niedersachsen (Zuschuss bis 6.000 € bei Kosten bis 15.000 €), Sachsen, Bayern, NRW, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Meist gelten Einkommensgrenzen.
  • Vorrangige Träger: Nach einem Arbeitsunfall zahlt die Unfallversicherung, bei Berufstätigen kommen die Träger der Teilhabe am Arbeitsleben infrage. Die Pflegekasse tritt dann zurück.
  • Steuer: Umbaukosten können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abziehbar sein. Den Steuerbonus für Handwerker nach § 35a EStG gibt es nicht für Maßnahmen, die mit zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen gefördert werden.
  • Immer: Anträge vor der Auftragsvergabe stellen. Fast alle Programme schließen bereits begonnene Maßnahmen aus.

Welche Stelle zahlt? Der schnelle Wegweiser

Die folgende Tabelle ordnet typische Ausgangslagen dem vorrangig zuständigen Kostenträger zu. Mehrere Zeilen können gleichzeitig zutreffen.

Ihre Situation Zuerst prüfen Rechtsgrundlage
Einschränkung durch Arbeits- oder Wegeunfall oder Berufskrankheit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse § 41 SGB VII
Berufstätig, Umbau nötig, um weiter arbeiten zu können Rentenversicherung, Agentur für Arbeit oder anderer Reha-Träger § 49 Abs. 8 Nr. 6 SGB IX
Schwerbehindert und berufstätig Integrationsamt (in einigen Ländern „Inklusionsamt“) § 22 SchwbAV
Pflegegrad 1 bis 5, Pflege zu Hause Pflegekasse § 40 Abs. 4 SGB XI
Hilfsmittel wie Duschhocker, Badewannenlift, Toilettenstuhl Krankenkasse § 33 SGB V
Eigentümer mit begrenztem Einkommen Landesförderprogramm Ihres Bundeslands Landesrecht
Kosten übersteigen die Zuschüsse KfW-Kredit 159, danach Steuer § 33 EStG
Behinderung, geringes Einkommen und Vermögen Eingliederungshilfe oder Sozialamt § 77 SGB IX, § 64e SGB XII
Beamtin oder Beamter mit Pflegegrad Pflegeversicherung anteilig plus Beihilfe § 38g BBhV (Bund), Landesbeihilfe

Vorrang und Nachrang: Warum die Reihenfolge zählt

Die Zuschüsse der Pflegekasse sind laut Gesetz subsidiär. Ist ein vorrangiger Träger zuständig, etwa die Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall oder ein Reha-Träger im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben, zahlt zunächst dieser. Umgekehrt geht die Pflegekasse bedürftigkeitsabhängigen Leistungen wie der Sozialhilfe vor. Die Eingliederungshilfe und die Hilfe zur Pflege beim Sozialamt kommen erst zum Zug, wenn andere Stellen nicht oder nicht vollständig zahlen.

Für Sie heißt das: Stellen Sie Anträge bei allen infrage kommenden Stellen früh und parallel, und geben Sie jeweils an, wo Sie noch Leistungen beantragt haben. Ein Antrag bei der falschen Stelle ist bei Sozialleistungen kein Beinbruch, denn nach § 16 SGB I muss ein unzuständiger Träger den Antrag weiterleiten.

Pflegekasse: bis zu 4.180 € je Maßnahme

Für die meisten älteren Menschen ist die Pflegekasse der wichtigste Geldgeber. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI zahlt sie ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € je Maßnahme, wenn der Umbau die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt. Der Betrag ist unabhängig von Einkommen und Pflegegrad. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann jede Person den Zuschuss geltend machen, insgesamt höchstens 16.720 € je Maßnahme.

Drei Regeln entscheiden über die Höhe: Alle zum selben Zeitpunkt nötigen Umbauten gelten als eine Maßnahme, der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden, und einen neuen Zuschuss gibt es erst, wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert. Welche Umbauten dazugehören und welche nicht, zeigt unser Katalog wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Beispiele. Antrag, Fristen und Widerspruch erklärt der Glossareintrag Wohnraumanpassung, eine Musterbegründung der Ratgeber Wohnungsanpassung bei Pflegegrad. Noch kein Pflegegrad vorhanden? Welche Leistungen es schon bei Pflegegrad 1 gibt und wie Sie ihn beantragen, lesen Sie in unseren Ratgebern.

Zusätzlich übernimmt die Krankenkasse Hilfsmittel wie Duschhocker, Badewannenlift oder Toilettensitzerhöhung auf ärztliche Verordnung. Diese verbrauchen den Umbauzuschuss nicht. Mehr dazu im Beitrag Hilfsmittel von der Krankenkasse.

KfW-Förderung 2026: Kredit ja, Zuschuss ausgeschöpft

Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung“

Der beliebte Zuschuss wurde nach einer Pause am 8. April 2026 mit 50 Millionen Euro Bundesmitteln neu aufgelegt. Gefördert wurden Einzelmaßnahmen mit 10 % der Kosten, höchstens 2.500 €, und der Standard „Altersgerechtes Haus“ mit 12,5 %, höchstens 6.250 €. Wegen der hohen Nachfrage hat die KfW die Antragstellung am 31. Juli 2026 gestoppt. Ob es 2027 neue Mittel gibt, hängt vom Bundeshaushalt ab; den aktuellen Stand veröffentlichen die KfW und die Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Wer bereits eine Zusage hat, kann sie wie bewilligt nutzen.

Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“

Weiterhin verfügbar ist der KfW-Kredit 159:

  • Betrag: bis zu 50.000 € je Wohneinheit
  • Wer: Eigentümer, Vermieter und Mieter, unabhängig von Alter, Einkommen und Pflegegrad
  • Konditionen: Laufzeiten von bis zu 30 Jahren, bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre, Zinsbindung wahlweise 5 oder 10 Jahre; der Zinssatz richtet sich nach dem Kapitalmarkt und ändert sich laufend
  • Antrag: über die Hausbank, und zwar bevor Handwerkerverträge geschlossen werden
  • Gefördert: unter anderem Wege und Zugänge, Eingangsbereich, Treppen und Aufzüge, Raumzuschnitt und Schwellen, Bäder, Bedienelemente und Assistenzsysteme

Der Kredit ist kein Geschenk, aber er verteilt die Kosten über viele Jahre. Er eignet sich vor allem, um den Rest zu finanzieren, den Zuschüsse nicht abdecken. Für dieselbe Maßnahme dürfen KfW-Mittel nicht mit anderen öffentlichen Fördermitteln doppelt eingesetzt werden, wenn die Summe die Kosten übersteigt; getrennte Bauteile lassen sich aber aus verschiedenen Töpfen finanzieren.

Förderprogramme der Bundesländer 2026

Fast jedes Land fördert barrierefreies Wohnen über seine soziale Wohnraumförderung. Die Programme unterscheiden sich stark: Manche zahlen Zuschüsse, andere zinsgünstige Darlehen mit Teilerlass, einige richten sich nur an Eigentümer, andere auch an Mieter. Fast immer gelten Einkommensgrenzen, und fast immer muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden.

Bundesland Programm und Förderstelle Art und Höhe Für wen
Baden-Württemberg Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit, L-Bank Darlehen bis 50.000 €, zusätzlich 3 % Zuschuss (höchstens 1.500 €) bei voller Umsetzung der DIN 18040-2 Menschen mit Schwerbehinderung im selbstgenutzten Eigentum
Bayern Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung, Landratsamt oder kreisfreie Stadt leistungsfreies Darlehen bis 10.000 € Eigentümer, auch für Mietwohnungen; Einkommensgrenze
Berlin IBB Altersgerecht Wohnen zinsverbilligter KfW-Kredit 159 nur Vermieter und Investoren
Brandenburg Wohneigentumsförderung, ILB zinsloses Darlehen, Zuschuss und Zusatzförderung für Barrierefreiheit selbstgenutztes Eigentum; Details bei der ILB erfragen
Bremen Wohnraumförderung vor allem für Mietwohnraum eigenes Programm für Selbstnutzer nicht bekannt
Hamburg Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum, IFB Zuschuss 3.000 bis 20.000 € je Einzelmaßnahme Selbstnutzer; Einkommensgrenze; eigenes Programm für Vermieter
Hessen Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum, WIBank Zuschuss bis 50 %: Bad bis 5.500 €, Küche bis 5.500 €, Lift bis 6.500 €, Sonstiges bis 3.000 €, insgesamt höchstens 15.000 € selbstgenutztes Eigentum
Mecklenburg-Vorpommern Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen, LFI Zuschuss 30 %, höchstens 4.500 € Eigentümer und Mieter; Antragsstand 2026 bei der LFI erfragen
Niedersachsen Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum, NBank bei Kosten bis 15.000 € Zuschuss 30 bis 40 % (höchstens 6.000 €), darüber zinsloses Darlehen plus Zuschuss Eigentümer in Gebäuden mit höchstens zwei Wohnungen; Einkommensgrenze
Nordrhein-Westfalen Modernisierungsförderung der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen 2026, NRW.BANK Darlehen 5.000 bis 220.000 €, 0 % Zins für fünf Jahre, Tilgungsnachlass 25 %, bei Schwerbehinderung oder Pflegegrad 50 % auf den bedarfsbezogenen Teil Selbstnutzer mit Einkommensgrenze, Vermieter
Rheinland-Pfalz Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (Programm 505), ISB Darlehen bis 100.000 €, Tilgungszuschuss bis 25 % Selbstnutzer; Einkommensgrenze
Saarland Alters- oder behindertengerechtes barrierefreies Wohnen, Sozialministerium Zuschuss 50 %, höchstens 5.000 € je Einzelmaßnahme, bei Behinderung 75 %, höchstens 7.500 € Eigentümer; jemand im Haushalt 60+, mit Merkzeichen G oder aG oder Pflegegrad; Einkommensgrenze
Sachsen Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen, SAB Zuschuss 80 %, höchstens 4.000 €, für Rollstuhlnutzende höchstens 10.000 € Eigentümer und Mieter; Einkommensgrenze; derzeit Bearbeitungsstau
Sachsen-Anhalt kein Landesprogramm für Privatpersonen bekannt Förderung über Pflegekasse und KfW Kommune oder Wohnberatung fragen
Schleswig-Holstein Soziale Wohnraumförderung für Eigentum, IB.SH Zusatzdarlehen bis 50.000 € bei Behinderung, vor allem bei Bau oder Erwerb Eigentümer; Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer bei der IB.SH erfragen
Thüringen Barrierefreiheitsförderprogramm, Thüringer Aufbaubank Zuschuss bis 50 %; ob privater Wohnraum förderfähig ist, bei der Aufbaubank erfragen Antragsrunde 2026 am 22. Juni geschlossen; nächste Runde beobachten

Stand der Tabelle: September 2026. Landesprogramme werden häufig angepasst, aufgestockt oder vorübergehend geschlossen. Prüfen Sie Konditionen und Antragsstand immer direkt bei der Förderstelle.

Nordrhein-Westfalen

Für den Umbau bestehender Wohnungen gibt es in NRW kein eigenes Barriere-Programm, sondern die Modernisierungsförderung der NRW.BANK nach der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen 2026. Selbstnutzende Eigentümer erhalten ein Darlehen über bis zu 100 % der Kosten, zinsfrei für fünf Jahre. Der Tilgungsnachlass steigt auf 50 % für den Teil, der die Wohnung an den individuellen Bedarf anpasst, wenn eine Schwerbehinderung oder ein Pflegegrad nachgewiesen ist. Voraussetzung ist ein Einkommen innerhalb der Grenzen der sozialen Wohnraumförderung, für eine Person 23.540 €, für zwei Personen 28.350 € im Jahr. Die oft zitierten Beträge von 2.000 € je elektrischer Tür oder der „Familienbonus“ gelten nur für Neubau und Erwerb, nicht für den Umbau im Bestand.

Bayern

Menschen mit Behinderung können über das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt ein leistungsfreies Darlehen von bis zu 10.000 € für die Anpassung ihrer Wohnung erhalten, also ein Darlehen ohne Zinsen. Antragsberechtigt ist der Eigentümer, auch wenn die behinderte Person in einer Mietwohnung lebt. Es gilt eine Einkommensgrenze; mit den Arbeiten darf erst nach der Bewilligung begonnen werden.

Hessen

Die WIBank fördert den behindertengerechten Umbau selbstgenutzten Wohneigentums mit Zuschüssen von bis zu 50 % der Kosten, insgesamt bis 15.000 €. Die Höchstbeträge richten sich nach dem Bereich, etwa 5.500 € für das Bad oder 6.500 € für einen Lift. Anträge laufen über die Wohnungsbauförderstelle von Kreis oder Stadt und müssen vor der Auftragsvergabe gestellt werden.

Niedersachsen

Die NBank fördert die barrierereduzierende Modernisierung selbstgenutzter Häuser mit höchstens zwei Wohnungen. Bei Kosten bis 15.000 € gibt es einen reinen Zuschuss: 40 %, höchstens 6.000 €, in der niedrigsten Einkommensgruppe, sonst 30 %, höchstens 4.500 €. Bei höheren Kosten kombiniert die NBank ein zinsloses Darlehen mit einem Zuschuss.

Hamburg und Sachsen

In Hamburg zahlt die IFB Zuschüsse zwischen 3.000 und 20.000 € je Einzelmaßnahme an selbstnutzende Eigentümer. In Sachsen können auch Mieterinnen und Mieter mit Zustimmung des Vermieters einen Zuschuss der SAB von 80 % der Kosten erhalten, höchstens 4.000 €, für Rollstuhlnutzende bis 10.000 €. Die SAB meldet derzeit lange Bearbeitungszeiten.

Förderung nach Wohnsituation

  • Selbstnutzende Eigentümer: haben die meisten Möglichkeiten: Pflegekasse, Landesprogramm, KfW-Kredit, Steuer.
  • Mieterinnen und Mieter: Pflegekasse und KfW-Kredit 159 stehen offen, bei einigen Ländern auch Zuschüsse, etwa in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Für bauliche Veränderungen brauchen Sie die Erlaubnis des Vermieters, auf die nach § 554 BGB ein Anspruch besteht. Details im Ratgeber barrierefreier Umbau in der Mietwohnung.
  • Vermieter: haben eigene Programme, etwa in Hamburg, Berlin, NRW und Bayern, oft verbunden mit Miet- oder Belegungsbindungen.

Weitere Kostenträger

Gesetzliche Unfallversicherung

Ist die Einschränkung Folge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit, ist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zuständig. Sie gewährt nach § 41 SGB VII Wohnungshilfe, wenn wegen des Gesundheitsschadens eine behindertengerechte Anpassung vorhandenen oder die Beschaffung neuen Wohnraums dauerhaft nötig ist. Dazu können auch Umzugskosten und Wohnraum für eine Pflegekraft gehören. Die Leistungen der Unfallversicherung sind umfassender als der Pflegekassenzuschuss und gehen ihm vor.

Teilhabe am Arbeitsleben

Brauchen Berufstätige einen Umbau, um ihre Arbeit fortsetzen zu können, übernehmen die Reha-Träger nach § 49 Abs. 8 Nr. 6 SGB IX die Kosten einer behinderungsgerechten Wohnung in angemessenem Umfang. Zuständig sind je nach Fall die Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit, die Unfallversicherung, die Soziale Entschädigung, die Jugendhilfe oder die Eingliederungshilfe.

Integrationsamt für schwerbehinderte Beschäftigte

Schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben können über das Integrationsamt nach § 22 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung Leistungen zur Beschaffung, Anpassung oder zum Umzug in eine behinderungsgerechte Wohnung erhalten, als Zuschuss, Zinszuschuss oder Darlehen. Einige Länder haben das Amt in „Inklusionsamt“ umbenannt. Leistungen anderer Stellen für denselben Zweck werden angerechnet. Wie Schwerbehinderung und Pflegegrad zusammenhängen, erklärt der Ratgeber Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad.

Eingliederungshilfe und Soziale Entschädigung

Die Eingliederungshilfe umfasst nach § 77 SGB IX Leistungen für Beschaffung, Umbau, Ausstattung und Erhaltung von Wohnraum, der den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen entspricht. Sie ist einkommens- und vermögensabhängig und nachrangig. Anspruchsberechtigte der Sozialen Entschädigung, etwa Gewaltopfer, erhalten seit 2024 nach dem SGB XIV vergleichbare Leistungen über Verweise auf das SGB IX.

Sozialamt

Reicht das eigene Einkommen und Vermögen nicht, kann das Sozialamt im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach § 64e SGB XII angemessene wohnumfeldverbessernde Maßnahmen übernehmen, soweit die Pflegekasse sie nicht deckt. Wie das Verfahren abläuft, zeigt der Beitrag Kostenübernahme durch das Sozialamt.

Beihilfe für Beamte

Beamtinnen und Beamte mit Pflegegrad erhalten den Zuschuss ihrer Pflegeversicherung anteilig. Den Rest trägt die Beihilfe, beim Bund nach § 38g BBhV, in den Ländern nach der jeweiligen Beihilfeverordnung.

Stiftungen

Private Stiftungen können im Einzelfall helfen, meist bei geringem Einkommen und oft nur nachrangig. Wichtig: Die häufig genannte Aktion Mensch fördert ausschließlich gemeinnützige Organisationen, keine Umbauten von Privatpersonen. Örtliche Stiftungen kennen Wohnberatungsstellen, Pflegestützpunkte und Sozialverbände.

Steuer: Was das Finanzamt übernimmt

  • Außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG): Krankheits- oder behinderungsbedingte Umbaukosten sind abziehbar, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Zuschüsse werden abgezogen. Ein vorheriges amtsärztliches Gutachten verlangt der Bundesfinanzhof für solche Umbauten nicht (Urteil vom 06.02.2014, Az. VI R 61/12). Die Kosten zählen in dem Jahr, in dem sie bezahlt werden.
  • Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG): 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € Steuerermäßigung im Jahr. Das Gesetz schließt ausdrücklich öffentlich geförderte Maßnahmen aus, „für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden“. Kosten, die bereits als außergewöhnliche Belastung angesetzt sind, zählen ebenfalls nicht.

Lassen Sie sich im Zweifel von einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten. Mehr dazu im Ratgeber Haushaltshilfe und Handwerker steuerlich absetzen.

Förderungen kombinieren: So gehen Sie vor

  1. Beraten lassen. Wohnberatungsstellen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung, Pflegestützpunkte und Sozialverbände kennen die Programme vor Ort.
  2. Vorrangige Träger klären. Unfall, Berufstätigkeit oder Schwerbehinderung? Dann zuerst diese Stellen.
  3. Angebote einholen. Mindestens zwei Kostenvoranschläge mit getrennten Arbeits- und Materialkosten.
  4. Alle Anträge vor dem Auftrag stellen. Pflegekasse, Landesprogramm und bei Bedarf KfW-Kredit, jeweils mit Hinweis auf die anderen Anträge.
  5. Kombinationsregeln prüfen. Viele Landesprogramme rechnen andere Zuschüsse an. Für dieselben Kosten darf es keine Überförderung geben.
  6. Nach der Zusage bauen, Belege sammeln, Steuer prüfen.

Drei Beispiele: Wer zahlt was?

Die Beispiele sind typisiert; die Beträge sind Beispielwerte.

Beispiel 1: Arbeitsunfall, Rollstuhl

Herr Petersen (52) ist nach einem Sturz vom Gerüst querschnittgelähmt. Die Wohnung braucht eine Rampe, breitere Türen und ein rollstuhlgerechtes Bad. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft: Sie übernimmt nach § 41 SGB VII die behindertengerechte Anpassung als Wohnungshilfe. Die Pflegekasse tritt zurück, weil ein vorrangiger Träger zahlt.

Beispiel 2: Kein Pflegegrad, Eigentum in Niedersachsen

Frau Lorenz (70) hat Arthrose, aber keinen Pflegegrad. Sie möchte vorsorglich ihre Badewanne durch eine bodengleiche Dusche ersetzen und Griffe montieren lassen. Die Kosten liegen bei 12.000 €, ihr Einkommen in der niedrigsten Förderstufe der NBank. Sie erhält einen Zuschuss von 40 %, also 4.800 €. Die restlichen 7.200 € zahlt sie aus Ersparnissen. Weil sie einen steuerfreien Zuschuss erhalten hat, kann sie für diese Maßnahme den Handwerkerbonus nach § 35a EStG nicht nutzen. Mit einem ärztlich belegten Bedarf kommen die verbleibenden Kosten aber als außergewöhnliche Belastung infrage. Hätte sie einen Pflegegrad, käme zusätzlich der Zuschuss der Pflegekasse in Betracht; ob die NBank ihn anrechnet, regelt die Förderrichtlinie.

Beispiel 3: Ehepaar mit Pflegegrad, Treppenlift

Herr und Frau Wagner (81 und 78, Pflegegrad 3 und 2) brauchen einen Sitzlift für ihre kurvige Treppe für 12.500 €. Da der Lift beiden dient, zahlt die Pflegekasse 2 × 4.180 € = 8.360 €. Die verbleibenden 4.140 € finanzieren sie über einen KfW-Kredit 159 über die Hausbank und setzen den Eigenanteil in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung an. Mehr zu Modellen und Preisen im Ratgeber Treppenlift.

Häufige Fehler bei der Förderung

  • Auftrag vor Antrag: Fast alle Programme schließen bereits begonnene oder beauftragte Maßnahmen aus.
  • Vorrangige Träger übersehen: Nach einem Arbeitsunfall ist die Berufsgenossenschaft oft großzügiger als jede andere Stelle.
  • Nur einen Topf geprüft: Pflegekasse, Landesprogramm und Steuer schließen sich nicht grundsätzlich aus.
  • Doppelförderung: Dieselben Kosten dürfen nicht mehrfach erstattet werden. Geben Sie in jedem Antrag an, wo Sie sonst noch Förderung beantragt haben.
  • Veraltete Informationen: Landesprogramme und KfW-Zuschüsse werden oft kurzfristig geschlossen. Prüfen Sie den Stand direkt bei der Förderstelle.
  • § 35a und Zuschuss kombiniert: Wer einen steuerfreien Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen nutzt, bekommt für diese Maßnahme keinen Handwerkerbonus.

Was Förderung für die Pflege zu Hause bedeutet

Ein gut finanzierter Umbau ist oft die Voraussetzung dafür, dass Pflege zu Hause dauerhaft gelingt. Er ersetzt aber keine Unterstützung im Alltag. Wenn Körperpflege, Toilettengang oder nächtliche Begleitung trotz barrierefreier Wohnung Hilfe brauchen, kann eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause die Lücke schließen. PflegeHeimat vermittelt dafür Betreuungskräfte, die im Haushalt leben. Was sie übernehmen dürfen, lesen Sie unter Leistungen und Grenzen der 24-Stunden-Pflege.

Die Förderung für den Umbau und die laufenden Pflegeleistungen stehen nebeneinander und schmälern sich nicht. Zur Finanzierung der Betreuung tragen unter anderem das Pflegegeld von 347 € (Pflegegrad 2) bis 990 € (Pflegegrad 5) im Monat und der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bei. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat ist nur für anerkannte Entlastungsangebote einsetzbar. Wie sich alles kombinieren lässt, zeigt der Ratgeber häusliche Pflege finanzieren, welche Gesamtkosten realistisch sind, der Beitrag Was kostet die 24-Stunden-Pflege 2026? Die Betreuungskraft braucht ein eigenes Zimmer; die Details erklärt der Ratgeber zu den räumlichen Voraussetzungen. Auch die Kosten der Betreuung lassen sich teilweise von der Steuer absetzen.

Häufig gestellte Fragen zu Zuschüssen für barrierefreies Wohnen

Welche Zuschüsse gibt es für barrierefreies Wohnen?

Die wichtigsten sind der Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € je Maßnahme ab Pflegegrad 1, Landesprogramme wie in Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen oder dem Saarland, Leistungen der Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall und der Träger der Teilhabe am Arbeitsleben. Dazu kommen der KfW-Kredit 159 und die steuerliche Absetzbarkeit.

Gibt es 2026 noch den KfW-Zuschuss für barrierefreies Wohnen?

Nein, derzeit nicht. Der Zuschuss 455-B wurde am 8. April 2026 neu aufgelegt und am 31. Juli 2026 wegen ausgeschöpfter Mittel gestoppt. Ob es 2027 neue Mittel gibt, hängt vom Bundeshaushalt ab. Verfügbar bleibt der KfW-Kredit 159 mit bis zu 50.000 € je Wohneinheit.

Gibt es Förderung für barrierefreies Wohnen ohne Pflegegrad?

Ja. Der KfW-Kredit 159 und viele Landesprogramme setzen keinen Pflegegrad voraus, sondern stellen auf Behinderung, Mobilitätseinschränkung, Alter oder Einkommen ab. Nach einem Arbeitsunfall zahlt die Unfallversicherung. Ohne Pflegegrad entfällt nur der Zuschuss der Pflegekasse.

Können Mieter Förderung für barrierefreies Wohnen bekommen?

Ja. Mieterinnen und Mieter können den Zuschuss der Pflegekasse und den KfW-Kredit 159 nutzen, in einigen Ländern wie Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern auch Landeszuschüsse. Für bauliche Veränderungen brauchen sie die Erlaubnis des Vermieters, auf die nach § 554 BGB ein Anspruch besteht.

Kann ich Pflegekasse, Landesförderung und KfW kombinieren?

Grundsätzlich ja, solange dieselben Kosten nicht mehrfach gefördert werden. Viele Landesprogramme rechnen andere Zuschüsse an. Geben Sie in jedem Antrag an, wo Sie außerdem Förderung beantragt haben, und stellen Sie alle Anträge vor der Auftragsvergabe.

Wie hoch ist die Förderung in NRW?

Für den Umbau bestehender Wohnungen vergibt die NRW.BANK Modernisierungsdarlehen über bis zu 100 % der Kosten, zinsfrei für fünf Jahre. Bei Schwerbehinderung oder Pflegegrad wird auf den bedarfsbezogenen Teil ein Tilgungsnachlass von 50 % gewährt. Es gelten die Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung.

Wie hoch ist die Förderung in Bayern?

Menschen mit Behinderung können über Landratsamt oder kreisfreie Stadt ein leistungsfreies, also zinsloses Darlehen von bis zu 10.000 € für die Anpassung ihrer Wohnung erhalten. Antragsteller ist der Eigentümer; es gilt eine Einkommensgrenze.

Zahlt die Aktion Mensch einen Wohnungsumbau?

Nein. Die Aktion Mensch fördert ausschließlich gemeinnützige Organisationen, keine Umbauten von Privatpersonen. Einzelne örtliche Stiftungen können dagegen helfen; Wohnberatungsstellen und Sozialverbände kennen die Angebote vor Ort.

Kann ich den Umbau von der Steuer absetzen?

Krankheits- oder behinderungsbedingte Umbaukosten sind als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abziehbar, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen; Zuschüsse werden abgezogen. Der Handwerkerbonus nach § 35a EStG gilt nicht für Maßnahmen, die mit steuerfreien Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen gefördert werden.

Was zahlt die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall?

Die Unfallversicherung gewährt nach § 41 SGB VII Wohnungshilfe, wenn wegen des Unfalls dauerhaft eine behindertengerechte Anpassung der Wohnung oder eine neue Wohnung nötig ist. Dazu können Umbau, Umzug und Wohnraum für eine Pflegekraft gehören. Sie ist vorrangig vor der Pflegekasse zuständig.

Fazit: Erst sortieren, dann beantragen

Förderung für barrierefreies Wohnen gibt es reichlich, nur ist sie auf viele Stellen verteilt. Wer zuerst klärt, welcher Träger vorrangig zuständig ist, dann die Pflegekasse, das Landesprogramm und bei Bedarf den KfW-Kredit parallel und vor Baubeginn beantragt und am Ende die Steuer prüft, holt am meisten heraus. Weil Landesprogramme und KfW-Zuschüsse häufig kurzfristig geschlossen werden, lohnt sich ein aktueller Blick auf die Seite der Förderstelle vor jedem Antrag.

Und wenn der Umbau fertig ist, aber der Alltag weiter Unterstützung braucht, kann eine 24-Stunden-Betreuung die richtige Ergänzung sein. Welche Umbauten sich lohnen, zeigen unsere Ratgeber zum barrierefreien Bad, zum barrierefreien Hauseingang und die Checkliste Barrierefreiheit.

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder Förderberatung im Einzelfall. Förderprogramme von Bund und Ländern ändern sich häufig und werden teils kurzfristig geschlossen; maßgeblich sind die Richtlinien und der Antragsstand bei der jeweiligen Förderstelle. Beträge in den Beispielen sind Beispielwerte. PflegeHeimat vermittelt Betreuungskräfte und ist weder Förderstelle noch Finanzierungsberater. Stand: September 2026.

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