24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 5: Würdevolle Betreuung in den eigenen vier Wänden

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Inhaltsübersicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegrad 5 ist die Konstellation, in der das Ein-Kraft-Modell am häufigsten nicht trägt. Eine einzelne Betreuungskraft leistet acht bis zehn Stunden Vollarbeit täglich – bei schwerster Pflegebedürftigkeit reicht das selten aus.
  • Leistungen 2026: Pflegegeld 990 €, Pflegesachleistung 2.299 €, Entlastungsbetrag 131 € monatlich, Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € jährlich.
  • Realistische Kosten: 3.800 bis 4.600 Euro monatlich für eine Kraft plus Pflegedienst; bei zwei Kräften im Wechsel 5.200 bis 7.500 Euro.
  • Nächtliche Lagerung im Zwei- bis Drei-Stunden-Takt ist mit der gesetzlichen Ruhezeit von elf Stunden nicht vereinbar. Dann braucht es zwei Kräfte oder eine andere Versorgungsform.
  • Bei Beatmung, Trachealkanüle oder intensivpflegerischem Bedarf greift die außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V – ärztlich verordnet und von der Krankenkasse getragen, nicht privat organisiert.
  • Behandlungspflege läuft über die Krankenkasse und kürzt das Pflegegeld nicht. Das verändert die Kostenrechnung erheblich.

Wenn der höchste Pflegegrad festgestellt wird

Pflegegrad 5 bedeutet schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Für Angehörige stellt sich die Frage nicht mehr, ob professionelle Unterstützung nötig ist, sondern nur noch, in welcher Form.

Ende 2023 waren laut Statistischem Bundesamt rund 5,69 Millionen Menschen pflegebedürftig, etwa 86 Prozent davon zu Hause. Auch bei Pflegegrad 5 ist die häusliche Versorgung möglich – aber sie setzt eine ehrliche Einschätzung voraus.

Dieser Ratgeber benennt beides: was die 24-Stunden-Betreuung bei Pflegegrad 5 leisten kann, was sie kostet – und ab welchem Punkt sie nicht mehr trägt. Denn der teuerste Fehler ist eine Konstruktion, die nach drei Monaten scheitert. Grundlagen zum Modell finden Sie unter Grundlagen der 24-Stunden-Pflege.

Was Pflegegrad 5 bedeutet

Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (bei privat Versicherten durch Medicproof) anhand des Begutachtungsinstruments. Für Pflegegrad 5 sind 90 bis 100 Punkte erforderlich – die höchste Stufe des Systems. Wie die Punkte berechnet werden, erklärt unser Beitrag zum NBA-Punktesystem.

Zwei Wege führen zu Pflegegrad 5:

  • Über die reguläre Punktbewertung mit mindestens 90 Punkten
  • Über die Härtefallregelung: Auch unterhalb von 90 Punkten kann Pflegegrad 5 zuerkannt werden, wenn ein außergewöhnlich hoher Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung besteht – etwa bei vollständigem Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen oder bei schwerster herausfordernder Verhaltensweise.

Typische Ausgangslagen

  • Fortgeschrittene Demenz mit vollständigem Verlust der Alltagskompetenz – siehe fortgeschrittene Demenz und Endstadium
  • Parkinson im Spätstadium mit Immobilität und Schluckstörungen
  • Nach schwerem Schlaganfall mit Halbseitenlähmung und Aphasie
  • Dauerhafte Bettlägerigkeit – siehe 24-Stunden-Pflege bei Bettlägerigkeit
  • Fortgeschrittene neurologische Erkrankungen wie ALS oder Multiple Sklerose – siehe Kosten bei Parkinson und MS
  • Palliative Situationen mit absehbar begrenzter Lebenszeit

Der wichtigste Unterschied zu niedrigeren Pflegegraden

Bei Pflegegrad 5 verschiebt sich der Schwerpunkt von Betreuung zu Pflege im engeren Sinn: Transfers, Lagerung, Prophylaxen, Nahrungsaufnahme, oft Behandlungspflege. Genau das ist der Bereich, in dem eine Betreuungskraft an ihre fachlichen und körperlichen Grenzen stößt.

Die Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 5

Grundlage ist die offizielle Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums 2026.

Leistung Betrag Verwendung
Pflegegeld 990 € / Monat Frei verwendbar, ohne Nachweis
Pflegesachleistung 2.299 € / Monat Nur über zugelassene Pflegedienste
Entlastungsbetrag 131 € / Monat Zweckgebunden, nicht bar auszahlbar
Gemeinsamer Jahresbetrag (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) 3.539 € / Jahr Frei aufteilbar, für Vertretung und Entlastung
Tages- und Nachtpflege 2.085 € / Monat Additiv zu Pflegegeld und Sachleistung
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € / Monat Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 4.180 € je Maßnahme Antrag vor Auftragsvergabe erforderlich
Vollstationäre Pflege 2.096 € / Monat Plus Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI

Vier Regeln, die über die Finanzierung entscheiden

  1. Das Pflegegeld ist frei verwendbar und kann vollständig für die Betreuungskraft eingesetzt werden. Eine vermittelte Betreuungskraft gilt nicht als Pflegedienst – das Pflegegeld bleibt in voller Höhe erhalten, solange keine Sachleistung abgerufen wird.
  2. Die Pflegesachleistung ist nicht für die Betreuungskraft nutzbar. Sie setzt einen zugelassenen Pflegedienst mit Versorgungsvertrag voraus. Wird zusätzlich ein Dienst eingesetzt, greift die Kombinationsleistung: Der genutzte Prozentsatz mindert das Pflegegeld entsprechend.
  3. Behandlungspflege läuft über die Krankenkasse. Wundversorgung, Injektionen, Katheter- und Sondenversorgung nach § 37 SGB V werden nicht auf die Pflegesachleistung angerechnet und kürzen das Pflegegeld nicht. Bei Pflegegrad 5 ist das der wirtschaftlich entscheidendste Punkt – und der am häufigsten übersehene.
  4. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und fließt nur gegen Rechnung anerkannter Anbieter – siehe Entlastungsbetrag beantragen.

Der Gemeinsame Jahresbetrag: Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem Budget von 3.539 Euro jährlich nach § 42a SGB XI zusammengeführt. Die früher genannten 1.612 und 1.774 Euro sind überholt. Details: Verhinderungspflege 2026.

Eine vollständige Übersicht bietet unser Ratgeber Pflegegrad 5 im Überblick sowie Pflegegrade und Leistungen.

Was die 24-Stunden-Betreuung bei Pflegegrad 5 leisten kann

Die Betreuungskraft lebt im Haushalt und leistet in der Regel 38 bis 48 Wochenstunden Vollarbeit, ergänzt um vertraglich geregelte Rufbereitschaft. Realistisch sind acht bis zehn Stunden aktive Betreuung täglich.

Zulässige Aufgaben

  • Grundpflege: Körperpflege, An- und Auskleiden, Inkontinenzversorgung, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Mobilisation und Lagerung im Rahmen der körperlichen Möglichkeiten
  • Hauswirtschaft: Einkauf, Zubereitung angepasster Kostformen, Reinigung, Wäsche
  • Soziale Betreuung: Ansprache, Musik, Vorlesen, Berührung – auch bei eingeschränkter Kommunikation. Bei stark reduzierter Wahrnehmung hilft basale Stimulation.
  • Beobachtung und Dokumentation von Veränderungen – bei Pflegegrad 5 besonders wichtig
  • Reichen bereits gestellter Medikamente und Erinnerung an die Einnahme

Was nicht zulässig ist

  • Keine Behandlungspflege: Injektionen, Wundversorgung, Katheter- und Stomaversorgung, Sondenernährung, Absaugen, das Stellen von Medikamenten und das Anlegen medizinischer Kompressionsstrümpfe. Details: Behandlungspflege.
  • Keine pflegefachliche Bewertung – Pflegebedarf feststellen und Pflegeprozess steuern dürfen nur Pflegefachpersonen.
  • Keine freiheitsentziehenden Maßnahmen wie Bettgitter oder Gurte ohne richterliche Genehmigung.

Wichtige Klarstellung: Auch eine im Herkunftsland examinierte Pflegekraft darf in Deutschland nur dann Behandlungspflege erbringen, wenn ihre Berufsqualifikation hier förmlich anerkannt ist und sie in einem entsprechenden Beschäftigungsverhältnis steht. Ein ausländisches Diplom allein genügt nicht. Bei Pflegegrad 5 ist deshalb ein ambulanter Pflegedienst praktisch immer erforderlich.

Die ehrlichen Grenzen bei Pflegegrad 5

Dieser Abschnitt ist der wichtigste des Ratgebers. Bei Pflegegrad 5 scheitert das Ein-Kraft-Modell häufiger als bei jedem anderen Pflegegrad – und zwar aus nachvollziehbaren Gründen.

1. Nächtliche Lagerung

Bei Dekubitusrisiko wird häufig ein Lagerungswechsel alle zwei bis drei Stunden empfohlen. Über die Nacht bedeutet das vier bis fünf Einsätze. Das Arbeitszeitgesetz verlangt jedoch mindestens elf Stunden zusammenhängende Ruhezeit. Wird die Kraft mehrfach geweckt, beginnt diese Ruhezeit grundsätzlich neu – das Modell ist rechtlich nicht haltbar und die Kraft nach wenigen Wochen erschöpft.

Was hilft: Prüfen Sie mit dem Pflegedienst, ob eine Wechseldruckmatratze die Lagerungsintervalle verlängern kann. Reicht das nicht, sind zwei Kräfte, ein Nachtdienst oder eine stationäre Lösung notwendig.

2. Transfers, die nur zu zweit möglich sind

Wer vollständig immobil ist, lässt sich von einer Person allein nicht sicher transferieren. Ein Lifter ist die erste Wahl – er erfordert aber Platz, Einweisung und die Bereitschaft, ihn konsequent zu nutzen. Ohne Lifter riskieren Sie Rückenschäden der Betreuungskraft und Stürze der pflegebedürftigen Person.

3. Täglich umfangreiche Behandlungspflege

Mehrfach tägliche Wundversorgung, Sondenernährung oder Katheterpflege erfordern einen Pflegedienst mit entsprechender Einsatzfrequenz. Das ist organisierbar, verändert aber die Kalkulation.

4. Beatmung und Intensivpflege

Hier liegt der häufigste und teuerste Irrtum: Beatmung, Trachealkanüle oder intensivpflegerischer Überwachungsbedarf sind keine 24-Stunden-Betreuung. Es handelt sich um außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V. Sie wird ärztlich verordnet, von zugelassenen Intensivpflegediensten mit examinierten Fachkräften im Schichtdienst erbracht und weitgehend von der Krankenkasse getragen; Zuzahlungen nach § 61 SGB V können anfallen.

Wer diese Versorgung privat über eine Betreuungskraft organisieren will, zahlt ein Vielfaches und erhält weniger Sicherheit. Wenden Sie sich in diesem Fall an den behandelnden Arzt und Ihre Krankenkasse.

5. Palliative Situationen

Bei absehbar begrenzter Lebenszeit greift die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b SGB V – ärztlich verordnet, vollständig Krankenkassenleistung. Ergänzend arbeiten ambulante Hospizdienste ehrenamtlich und kostenfrei. Auch diese Leistungen sind keine private Kostenposition. Sprechen Sie den Hausarzt aktiv darauf an.

Wann die Betreuungskraft trotz Pflegegrad 5 gut passt

  • Der Bedarf ist hoch, aber planbar – vor allem tagsüber
  • Nachts sind ein bis zwei Einsätze nötig, nicht mehr
  • Transfers sind mit Lifter oder Hilfsmitteln von einer Person zu bewältigen
  • Behandlungspflege ist auf ein bis zwei Pflegediensteinsätze täglich begrenzt
  • Angehörige sind eingebunden und können Lücken abfedern
  • Die vertraute Umgebung hat einen erkennbaren therapeutischen Wert – besonders bei Demenz

Kosten und Finanzierung 2026

Realistische Kostenrahmen

Modell Kosten / Monat Geeignet bei
Eine Betreuungskraft, spezialisiert 3.300 – 3.900 € Planbarem Bedarf, wenig nächtlicher Hilfe
Eine Kraft plus ambulanter Pflegedienst 3.800 – 4.600 € Regelfall bei Pflegegrad 5
Zwei Kräfte im Wechsel 5.200 – 7.500 € Nächtlichem Bedarf, Transfers zu zweit
Außerklinische Intensivpflege über die Krankenkasse Beatmung, Trachealkanüle

Hinzu kommen: Vermittlungsgebühr einmalig 200 bis 600 Euro, An- und Abreise 60 bis 180 Euro je Turnuswechsel, Verpflegung und Nebenkosten 150 bis 250 Euro monatlich sowie einmalige Hilfsmittel- und Umbaukosten. Ausführlich: Was kostet die 24-Stunden-Pflege 2026 und Kosten einer polnischen Pflegekraft.

Marktbeobachtung Stand Juli 2026. Angebote unter 2.400 Euro sind bei legaler Kalkulation kaum darstellbar – der Mindestlohn liegt seit Januar 2026 bei 13,90 Euro und gilt nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.06.2021 (Az. 5 AZR 505/20) auch für Bereitschaftszeiten.

Beispielrechnung Pflegegrad 5

Ausgangslage: Betreuungskraft mit Spezialisierung, ergänzend ein Pflegedienst zweimal täglich für Behandlungspflege (über die Krankenkasse).

Position Betrag / Monat Bedingung
Betreuungspauschale inklusive Nebenkosten – 4.100 €
Behandlungspflege durch den Pflegedienst über die Krankenkasse ärztliche Verordnung nach § 37 SGB V
Pflegegeld Pflegegrad 5 + 990 € frei verwendbar
Entlastungsbetrag + 131 € nur gegen Rechnung anerkannter Anbieter
Steuerermäßigung § 35a EStG + ca. 333 € wirkt erst mit dem Steuerbescheid
Gemeinsamer Jahresbetrag, anteilig + bis zu 295 € nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme
Eigenanteil nur mit Pflegegeld 3.110 € häufigster Fall in der Praxis
Eigenanteil bei voller Ausschöpfung ca. 2.351 € alle Töpfe genutzt

Die Differenz von rund 760 Euro monatlich – über 9.000 Euro im Jahr – zeigt, wie viel eine saubere Antragsplanung wert ist. Vollständige Übersicht: Kostenübernahme durch die Pflegekasse und Finanzierung der häuslichen Pflege.

Der Vergleich mit der stationären Versorgung

Bei vollstationärer Pflege zahlt die Pflegekasse für Pflegegrad 5 2.096 Euro monatlich. Zusätzlich senkt der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI den pflegebedingten Eigenanteil gestaffelt nach Verweildauer: 15 Prozent im ersten Jahr, danach 30, 50 und ab dem vierten Jahr 75 Prozent. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon unberührt.

Der Heim-Eigenanteil liegt im ersten Jahr je nach Bundesland bei rund 2.700 bis 3.600 Euro – und sinkt mit jedem Jahr Verweildauer weiter. Bei sehr langer Verweildauer kann das Heim finanziell günstiger werden als die häusliche Betreuung. Diese Rechnung sollten Sie kennen, bevor Sie sich langfristig festlegen. Ein ausführlicher Vergleich: 24-Stunden-Pflege als Alternative zum Pflegeheim.

Steuer und weitere Hilfen

  • § 35a EStG: 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro Steuerermäßigung jährlich. Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung – Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.
  • § 33 EStG: außergewöhnliche Belastungen oberhalb der zumutbaren Belastung. Bei Pflegegrad 5 wird diese Grenze regelmäßig überschritten. Beide Wege schließen sich für dieselben Aufwendungen aus – siehe 24-Stunden-Pflege von der Steuer absetzen.
  • Pflege-Pauschbetrag § 33b EStG: 1.800 Euro ab Pflegegrad 4 – aber nur bei persönlicher und unentgeltlicher Pflege. Wer eine Betreuungskraft bezahlt, erfüllt die Voraussetzungen in der Regel nicht.
  • Hilfe zur Pflege nach SGB XII: Geschützt bleiben 10.000 Euro Barvermögen je Person, ein angemessenes selbstbewohntes Haus und ein angemessenes Auto. Kinder werden erst ab 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen herangezogen. Wichtig: Sozialhilfe wird nicht rückwirkend gezahlt. Siehe Kostenübernahme durch das Sozialamt und Elternunterhalt 2026.
  • Bestehende Pflegezusatzversicherung unbedingt prüfen – bei Pflegegrad 5 zahlen die meisten Tarife die höchste Stufe.

Räumliche Voraussetzungen bei Pflegegrad 5

Die Anforderungen liegen deutlich über denen niedrigerer Pflegegrade.

Für die Betreuungskraft

Ein eigenes, abschließbares Zimmer mit Fenster und Heizung, Praxisstandard 10 bis 12 Quadratmeter, dazu gesicherter Badzugang und stabiler WLAN-Empfang. Rechtsgrundlage ist § 618 Abs. 2 BGB; nach § 619 BGB ist diese Pflicht nicht abdingbar. Ein mit Raumteilern abgetrennter Bereich genügt nicht. Details: räumliche Voraussetzungen und Zusammenleben mit der Betreuungskraft.

Bei Pflegegrad 5 besonders wichtig: Das Zimmer sollte nicht direkt an den Pflegebereich grenzen. Andernfalls hört die Kraft jedes Geräusch und findet nachts keine Erholung – bei ohnehin hoher Belastung der schnellste Weg in die Kündigung.

Für den Pflegebereich

Element Anforderung
Freie Fläche am Bett mindestens 120 cm an beiden Längsseiten; bei Lifter- oder Rollstuhlnutzung 150 cm an einer Seite
Pflegebett höhenverstellbar, über die Krankenkasse beantragbar – siehe Pflegebett beantragen
Lifter bei vollständiger Immobilität; Platzbedarf und Einweisung einplanen
Antidekubitus-Matratze ärztlich verordnet; kann Lagerungsintervalle verlängern
Türbreiten mindestens 80 cm lichte Breite, 90 cm bei Rollstuhlnutzung
Bad bodengleiche Dusche, fest montierte Haltegriffe, rutschhemmender Boden
Hausnotruf vom Bett aus erreichbar

Weiterführend: barrierefreies Schlafzimmer, barrierefreies Bad und Haltegriffe.

Zum Zuschuss: Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt bis zu 16.720 Euro. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe genehmigt sein. Siehe wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Wohnraumanpassung.

Arbeitszeit: Was bei Pflegegrad 5 rechtlich gilt

  • Höchstarbeitszeit: acht Stunden werktäglich, verlängerbar auf zehn, wenn im Schnitt von sechs Kalendermonaten acht Stunden nicht überschritten werden
  • Ruhezeit: mindestens elf zusammenhängende Stunden – nicht acht
  • Ruhepausen: 30 Minuten bei mehr als sechs, 45 Minuten bei mehr als neun Stunden
  • Bereitschaftsdienst mit vorgegebenem Aufenthaltsort zählt vollständig als Arbeitszeit. Nur Rufbereitschaft mit frei wählbarem Aufenthaltsort gilt als Ruhezeit
  • Sonn- und Feiertage: Pflege ist Ausnahmebereich, aber mindestens 15 freie Sonntage im Jahr und Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen

Die Konsequenz für Pflegegrad 5: Rechnen Sie den nächtlichen Bedarf ehrlich durch. Ein bis zwei Einsätze pro Nacht sind über Rufbereitschaft abbildbar. Ab drei regelmäßig liegt Bereitschaftsdienst vor – und damit Arbeitszeit, die zusätzlich zu den Tagesstunden zählt. Ausführlich: Arbeitszeit und Ruhezeiten.

Die Beschäftigungsmodelle

Modell Arbeitgeber Hauptrisiko
Entsendemodell Unternehmen im Herkunftsland Fehlende oder ungültige A1-Bescheinigung, Scheinentsendung
Direktanstellung Sie selbst Anmeldungen, Lohnfortzahlung, Urlaub, Ausfallhaftung
Selbstständige Kraft Niemand Scheinselbstständigkeit; Nachzahlung und Haftung treffen Sie

Zur Direktanstellung: Eine Anmeldung über die Minijob-Zentrale kommt nicht in Betracht – die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich, was beim Mindestlohn rund 43 Stunden entspricht. Erforderlich ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit Unternehmensnummer bei der Unfallversicherung, Betriebsnummer, ELStAM-Anmeldung und monatlicher Lohnabrechnung. Ausführlich: Pflegekraft privat einstellen und 24-Stunden-Pflege ohne Agentur.

Drei Nachweise, die Sie verlangen sollten: gültige A1-Bescheinigung für jede eingesetzte Kraft vor Anreise, schriftlicher Vertrag mit definierten Arbeits- und Ruhezeiten, benannte Ansprechperson in Deutschland. Seit 2021 gibt es mit der DIN SPEC 33454 zudem einen Qualitätsstandard für dieses Marktsegment; Hintergründe veröffentlicht der Verbraucherrat des DIN. Prüfkriterien: Seriöse Anbieter erkennen und Die passende Betreuung finden.

Versicherungen und Haftung

  • Betriebshaftpflicht des Dienstleisters: Nachweis vorlegen lassen, Deckungssumme und Selbstbeteiligung prüfen.
  • Unfallversicherung: Im Entsendemodell besteht sie über den ausländischen Arbeitgeber. Bei Direktanstellung müssen Sie den Haushalt bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden.
  • Pflegehaftpflicht für den Pflegebedürftigen: Viele Privathaftpflichtversicherungen schließen deliktunfähige Personen aus. Bei fortgeschrittener Demenz kann eine spezielle Deckung sinnvoll sein – prüfen Sie Ihren bestehenden Vertrag.
  • Kfz-Nutzung: Soll die Kraft fahren, muss sie ausdrücklich als Fahrerin zugelassen sein.

Vier Fallbeispiele – durchgerechnet

Alle Beispiele sind anonymisiert und in den Details verändert.

Fall 1: Parkinson im Spätstadium

78-jähriger Mann, weitgehend immobil, Sprachverlust, Hilfe bei allen Verrichtungen. Die 76-jährige Ehefrau ist selbst gesundheitlich angeschlagen. Eingesetzt wird eine Betreuungskraft mit Deutschniveau B1, ergänzend ein Pflegedienst dreimal täglich für Medikamentengabe und Kontrolle – das ist Behandlungspflege und läuft über die Krankenkasse.

Position Betrag / Monat
Betreuungspauschale inklusive Nebenkosten – 3.850 €
Behandlungspflege über die Krankenkasse
Pflegegeld Pflegegrad 5 + 990 €
Entlastungsbetrag + 131 €
Steuerermäßigung § 35a EStG + ca. 333 €
Gemeinsamer Jahresbetrag, anteilig + bis zu 295 €
Eigenanteil ca. 2.101 – 2.860 €

Warum es funktioniert: Der nächtliche Bedarf ist gering, Transfers sind mit Lifter machbar, und die Behandlungspflege belastet das Pflegegeld nicht. Die Ehefrau wird spürbar entlastet.

Fall 2: Fortgeschrittene Alzheimer-Demenz

82-jährige Frau, desorientiert, nächtliche Unruhe, benötigt ständige Beaufsichtigung. Die Tochter arbeitet Vollzeit. Eingesetzt wird eine Kraft mit Demenzerfahrung, ergänzend ein Pflegedienst zweimal wöchentlich für die große Körperpflege – das ist Grundpflege und läuft über die Pflegesachleistung, also greift die Kombinationsleistung.

Position Betrag / Monat
Betreuungspauschale inklusive Nebenkosten – 4.100 €
Ambulanter Pflegedienst (Grundpflege) – 300 €
Pflegesachleistung (300 € von 2.299 €, also 13 % genutzt) + 300 €
Anteiliges Pflegegeld (87 % von 990 €) + 861 €
Entlastungsbetrag + 131 €
Steuerermäßigung § 35a EStG + ca. 333 €
Eigenanteil ca. 2.775 €

Der kritische Punkt: Nächtliche Unruhe. Lassen Sie zuerst die Ursachen abklären – Schmerzen, Harnwegsinfekte und Medikamentennebenwirkungen sind häufig und behandelbar. Bleibt der Bedarf bei drei oder mehr Einsätzen pro Nacht, trägt das Modell nicht. Siehe Weglauftendenz und nächtliche Unruhe und 24-Stunden-Pflege bei Demenz.

Fall 3: Nach schwerem Schlaganfall

71-jähriger Mann, Halbseitenlähmung, Aphasie, anfangs depressiv und ablehnend. Eingesetzt wird eine männliche Betreuungskraft mit Erfahrung in der Schlaganfallnachsorge, ergänzend zweimal wöchentlich Physiotherapie und ein Pflegedienst für die morgendliche Grundpflege.

Position Betrag / Monat
Betreuungspauschale inklusive Nebenkosten – 4.300 €
Ambulanter Pflegedienst (Grundpflege morgens) – 500 €
Pflegesachleistung (500 € von 2.299 €, also 22 % genutzt) + 500 €
Anteiliges Pflegegeld (78 % von 990 €) + 772 €
Entlastungsbetrag + 131 €
Steuerermäßigung § 35a EStG + ca. 333 €
Eigenanteil ca. 3.064 €

Was den Unterschied macht: Kontinuität und Motivation. Der Pflegedienst entlastet die morgendliche Stoßzeit, die Betreuungskraft begleitet die Übungen im Alltag. Die Ehefrau kann wieder Partnerin sein statt Pflegerin – siehe Pflege-Burnout vermeiden.

Fall 4: ALS mit Beatmung – warum hier ein anderes Modell greift

68-jährige Frau, ALS im fortgeschrittenen Stadium, vollständig gelähmt, PEG-Sonde, zeitweise Beatmung. Geistig vollkommen klar, Kommunikation über Augensteuerung.

Hier ist die 24-Stunden-Betreuung nicht das richtige Modell. Beatmung und Trachealkanüle erfordern außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V: ärztlich verordnet, erbracht von einem zugelassenen Intensivpflegedienst mit examinierten Fachkräften im Schichtdienst, weitgehend von der Krankenkasse getragen. Zuzahlungen nach § 61 SGB V können anfallen.

Wer diese Versorgung stattdessen privat über eine Betreuungskraft organisiert, zahlt ein Vielfaches, erhält eine fachlich nicht ausreichende Versorgung und verschenkt einen bestehenden Leistungsanspruch.

Was zusätzlich möglich bleibt: Das Pflegegeld von 990 Euro steht weiterhin zur Verfügung und kann für ergänzende Betreuung, hauswirtschaftliche Unterstützung oder Entlastung der Angehörigen eingesetzt werden. Bei absehbar begrenzter Lebenszeit kommt zusätzlich die SAPV nach § 37b SGB V in Betracht.

Der erste Schritt: Gespräch mit dem behandelnden Neurologen oder Hausarzt über die Verordnung – nicht mit einer Vermittlungsagentur.

Zusammenarbeit mit dem Pflegedienst organisieren

Bei Pflegegrad 5 ist die Kombination der Regelfall. Damit sie funktioniert:

  • Aufgabenverteilung schriftlich festhalten – wer macht was, und was ausdrücklich nicht
  • Gemeinsames Übergabebuch für Betreuungskraft, Pflegedienst und Angehörige
  • Einsatzzeiten abstimmen, damit sie zum Tagesablauf der Betreuungskraft passen – idealerweise entlastet der Dienst die morgendliche Stoßzeit
  • Notfallplan mit klarer Zuständigkeit und sichtbar ausgehängten Nummern
  • Quartalsweise Pflegevisite zur fachlichen Bewertung

Welche Leistungen ein Pflegedienst abrechnet, zeigt die Übersicht der Leistungskomplexe; Preise unter Kosten Pflegedienst 2026.

Dokumentation: bei Pflegegrad 5 unverzichtbar

Eine tägliche Kurzdokumentation leistet drei Dinge: Sie macht Verschlechterungen früh sichtbar, sie belegt nächtliche Einsätze arbeitsrechtlich, und sie ist die Grundlage für Anträge. Erfassen Sie Befinden, Nahrungs- und Trinkmenge, Ausscheidung, Hautzustand, Lagerungen, jeden nächtlichen Einsatz mit Uhrzeit und Arztkontakte – dazu getrennt geleistete Arbeitszeit, Pausen und freie Tage.

Überlastung erkennen – auf beiden Seiten

Warnsignale bei der Betreuungskraft

  • Häufung nächtlicher Einsätze über mehrere Wochen
  • Pausen und freier Tag finden faktisch nicht statt
  • Rückenbeschwerden, häufige Krankmeldungen
  • Gereiztheit, Rückzug, lückenhafte Dokumentation
  • Wiederholte Bitten um vorzeitigen Turnuswechsel

Reagieren Sie früh: stundenweise Entlastung dazubuchen, Pflegedienst aufstocken, Turnus verkürzen oder zu zwei Kräften wechseln. Ein Wechsel ist normal und kein Scheitern – siehe Betreuungskraft wechseln. Fällt die Kraft aus: Was passiert bei Krankheit oder Urlaub und Ersatzbetreuung organisieren.

Die Rolle der Angehörigen

Auch mit Betreuungskraft im Haus bleiben Angehörige zuständig für Koordination, Anträge und die emotionale Bindung. Das ist keine Restaufgabe, sondern der Teil, den niemand ersetzen kann.

Gleichzeitig gilt: Eine 24-Stunden-Betreuung zu organisieren ist keine Abgabe von Verantwortung, sondern eine Form von Fürsorge – gegenüber dem pflegebedürftigen Menschen und gegenüber sich selbst. Wer sich dabei ausbrennt, hilft niemandem.

Unabhängige Beratung: Die Beratungsdatenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege listet nicht-kommerzielle Angebote nach Postleitzahl. Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums berät kostenfrei und anonym. Zusätzlich besteht Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Hinweis zur Beratungspflicht: Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen – seit dem 1. Januar 2026 einheitlich halbjährlich für die Pflegegrade 2 bis 5. Die frühere vierteljährliche Pflicht bei Pflegegrad 4 und 5 ist entfallen.

Alternativen und Ergänzungen

  • Zwei Betreuungskräfte im Haushalt – bei nächtlichem Bedarf und Transfers zu zweit die naheliegendste Lösung
  • Tagespflege – 2.085 Euro monatlich bei Pflegegrad 5, additiv zu Pflegegeld und Sachleistung; setzt allerdings Transportfähigkeit voraus
  • Kurzzeitpflege zur Entlastung, finanziert aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag – siehe Kurzzeitpflege
  • Ambulant betreute Wohngemeinschaft mit geteilten Pflegekräften
  • Außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V bei Beatmung oder Trachealkanüle
  • SAPV und Hospizdienste in palliativen Situationen
  • Vollstationäre Pflege, wenn durchgehende Fachpflege im Schichtdienst erforderlich ist – keine Niederlage, sondern manchmal die verantwortungsvollere Entscheidung

Handlungsempfehlung in sieben Schritten

  1. Nächtlichen Bedarf zwei Wochen protokollieren. Wie oft, wie lange, warum? Diese Zahl entscheidet über das Modell.
  2. Medizinische Ursachen abklären lassen – Schmerzen, Infekte und Medikamentennebenwirkungen sind häufig behandelbar.
  3. Prüfen, ob Intensivpflege oder SAPV in Betracht kommt. Diese Leistungen sind verordnungsfähig und werden von der Krankenkasse getragen.
  4. Behandlungspflege ärztlich verordnen lassen – sie läuft über die Krankenkasse und kürzt das Pflegegeld nicht.
  5. Alle Leistungen der Pflegekasse ausschöpfen und sich den Restbetrag des Gemeinsamen Jahresbetrags schriftlich bestätigen lassen. Tipp: Die Pflegekasse muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden – sonst werden 70 Euro je begonnener Woche fällig (§ 18c SGB XI), seit 2026 automatisch.
  6. Wohnraum vorbereiten und Umbauzuschuss vor Auftragsvergabe beantragen.
  7. Nach vier Wochen und dann quartalsweise auswerten. Bei Pflegegrad 5 verändert sich der Bedarf schneller als bei jedem anderen Pflegegrad.

Muss es schnell gehen: 24-Stunden-Pflege in 48 bis 72 Stunden organisieren.

Fazit

Die 24-Stunden-Betreuung kann auch bei Pflegegrad 5 funktionieren – aber sie ist hier keine Standardlösung, sondern eine, die sorgfältig konstruiert werden muss. Drei Punkte entscheiden:

  • Der nächtliche Bedarf ist die Schlüsselgröße. Ein bis zwei Einsätze pro Nacht sind machbar, drei und mehr nicht. Prüfen Sie das vor der Entscheidung, nicht danach.
  • Behandlungspflege gehört zur Krankenkasse. Wer das weiß, rechnet die häusliche Versorgung um mehrere hundert Euro monatlich günstiger – und richtig.
  • Bei Beatmung, Intensivpflege oder palliativer Situation greifen eigene Leistungsansprüche. Diese Versorgung privat zu organisieren, ist teurer und fachlich schlechter.

Und wenn die häusliche Versorgung nicht mehr trägt: Der Wechsel in eine stationäre Einrichtung ist keine Aufgabe der Verantwortung, sondern eine Entscheidung für die bessere Versorgung. Auch das gehört zu einer ehrlichen Beratung.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet die 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 5?

Marktüblich 3.800 bis 4.600 Euro monatlich für eine Betreuungskraft plus ergänzenden Pflegedienst, bei zwei Kräften im Wechsel 5.200 bis 7.500 Euro. Nach Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Steuerermäßigung bleibt ein Eigenanteil von etwa 2.350 bis 3.100 Euro.

Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 5 zu?

Pflegegeld 990 Euro monatlich, Pflegesachleistung 2.299 Euro, Entlastungsbetrag 131 Euro, Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 Euro jährlich für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege 2.085 Euro, Pflegehilfsmittelpauschale 42 Euro und Wohnumfeldzuschuss bis 4.180 Euro je Maßnahme.

Wird Behandlungspflege auf das Pflegegeld angerechnet?

Nein. Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V wird von der Krankenkasse getragen und mindert weder die Pflegesachleistung noch das Pflegegeld. Nur Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung über einen Pflegedienst laufen über die Pflegesachleistung – dann greift die Kombinationsleistung.

Darf die Betreuungskraft bei Pflegegrad 5 medizinische Aufgaben übernehmen?

Nein. Injektionen, Wundversorgung, Sonden- und Katheterversorgung, Absaugen und das Stellen von Medikamenten sind Behandlungspflege und einem ambulanten Pflegedienst vorbehalten. Auch eine im Herkunftsland examinierte Kraft benötigt dafür die förmliche Anerkennung ihrer Qualifikation in Deutschland.

Reicht eine Betreuungskraft bei Pflegegrad 5 aus?

Nur bei planbarem Bedarf mit höchstens ein bis zwei nächtlichen Einsätzen und Transfers, die mit Hilfsmitteln von einer Person zu bewältigen sind. Bei nächtlicher Lagerung im Zwei- bis Drei-Stunden-Takt, Transfers zu zweit oder täglich umfangreicher Behandlungspflege sind zwei Kräfte, ein Nachtdienst oder eine stationäre Lösung erforderlich.

Wie lang ist die gesetzliche Ruhezeit der Betreuungskraft?

Mindestens elf zusammenhängende Stunden nach Ende der täglichen Arbeitszeit. Wird die Kraft nachts zur Arbeit herangezogen, beginnt die Ruhezeit grundsätzlich neu. Bereitschaftsdienst mit vorgegebenem Aufenthaltsort zählt vollständig als Arbeitszeit, nur Rufbereitschaft mit frei wählbarem Aufenthaltsort gilt als Ruhezeit.

Was gilt bei Beatmung oder Trachealkanüle?

Das ist außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V, nicht 24-Stunden-Betreuung. Sie wird ärztlich verordnet, von zugelassenen Intensivpflegediensten mit examinierten Fachkräften im Schichtdienst erbracht und weitgehend von der Krankenkasse getragen. Wenden Sie sich an den behandelnden Arzt und Ihre Krankenkasse.

Was gilt in einer palliativen Situation?

Hier greift die spezialisierte ambulante Palliativversorgung nach § 37b SGB V – ärztlich verordnet und vollständig von der Krankenkasse getragen. Ambulante Hospizdienste arbeiten ehrenamtlich und kostenfrei. Diese Leistungen sind keine private Kostenposition; sprechen Sie den Hausarzt aktiv darauf an.

Ist die 24-Stunden-Pflege günstiger als ein Pflegeheim?

Im ersten Jahr meist ja: Der Heim-Eigenanteil liegt je nach Bundesland bei rund 2.700 bis 3.600 Euro, der Eigenanteil bei häuslicher Betreuung mit Pflegedienst bei etwa 2.350 bis 3.100 Euro. Mit zunehmender Verweildauer sinkt der Heim-Eigenanteil jedoch durch den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI – im vierten Jahr um 75 Prozent des pflegebedingten Anteils. Bei langfristiger Planung sollten Sie beide Verläufe gegenüberstellen.

Welche räumlichen Voraussetzungen gelten?

Ein eigenes, abschließbares Zimmer für die Betreuungskraft mit Fenster und Heizung, Praxisstandard 10 bis 12 Quadratmeter, möglichst nicht direkt am Pflegebereich. Im Pflegezimmer mindestens 120 cm freie Fläche an beiden Längsseiten des Bettes, bei Lifternutzung 150 cm an einer Seite, dazu höhenverstellbares Pflegebett und barrierefreies Bad.

Was passiert bei Ausfall der Betreuungskraft?

Seriöse Anbieter sichern eine Ersatzstellung vertraglich mit Frist zu. Zusätzliche Kosten lassen sich häufig über die Verhinderungspflege aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro erstatten. Bei Pflegegrad 5 sollten Sie zusätzlich mit dem Pflegedienst besprechen, wer kurzfristig aufstocken kann.

Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?

Ja. Nach § 35a EStG 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro Steuerermäßigung jährlich, gegen Rechnung und per Überweisung. Alternativ als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG – bei Pflegegrad 5 wird die zumutbare Belastung regelmäßig überschritten. Beide Wege schließen sich für dieselben Aufwendungen aus; lassen Sie die günstigere Variante durchrechnen.

Ist die 24-Stunden-Pflege bei fortgeschrittener Demenz sinnvoll?

Häufig ja, weil die vertraute Umgebung und eine konstante Bezugsperson Orientierung geben und Unruhe reduzieren. Entscheidend ist der nächtliche Bedarf: Bei mehrfachen Einsätzen pro Nacht trägt das Modell mit einer Kraft nicht. Klären Sie zuerst behandelbare Ursachen ab und prüfen Sie ergänzend Tagespflege.


Quellen und Rechtsgrundlagen

  • §§ 15, 18c, 36, 37, 38, 40, 41, 42a, 43, 43c, 45b SGB XI; § 37 Abs. 3 SGB XI – Beratungseinsätze
  • § 37 SGB V – häusliche Krankenpflege; § 37b SGB V – SAPV; § 37c SGB V – außerklinische Intensivpflege; § 61 SGB V – Zuzahlungen
  • §§ 3, 4, 5, 9 bis 11 ArbZG; § 1 MiLoG; §§ 618, 619 BGB
  • §§ 33, 33b, 35a EStG; §§ 61 ff., 90 SGB XII
  • DIN SPEC 33454 (2021); Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – A1-Bescheinigung
  • Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2021, Az. 5 AZR 505/20
  • Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026
  • Statistisches Bundesamt: Pflegestatistik 2023, Mindestlöhne in der EU 2026

Redaktioneller Hinweis: Dieser Ratgeber wurde von der Redaktion PflegeHeimat24 erstellt und zuletzt im Juli 2026 auf Aktualität geprüft. Alle Rechts- und Leistungsangaben entsprechen dem Rechtsstand Juli 2026. Die Fallbeispiele sind anonymisierte Modellrechnungen; Preise variieren regional. PflegeHeimat24 ist eine Vermittlungsagentur und nicht Arbeitgeberin der vermittelten Betreuungskräfte. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Pflege- oder medizinische Beratung. Über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege, Intensivpflege und Palliativversorgung entscheidet der behandelnde Arzt; verbindliche Auskunft zu Leistungsansprüchen erteilen Ihre Pflege- und Krankenkasse.

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