Betreuungsalltag und Tagesablauf mit einer 24-Stunden-Pflegekraft

24 Stunden Pflegekraft mit Rentner auf dem Sofa
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Inhaltsübersicht

Tagesablauf im Überblick

  • Realistisch sind acht bis zehn Stunden aktive Betreuung täglich – nicht 24. Rund 14 Stunden bleiben ohne aktive Betreuung und müssen bewusst geplant werden.
  • Pausen gehören in den Dienstplan. 30 Minuten bei mehr als sechs Stunden, 45 Minuten bei mehr als neun. Länger als sechs Stunden am Stück darf nicht ohne Pause gearbeitet werden.
  • Die Nacht ist der kritische Punkt. Rufbereitschaft mit frei wählbarem Aufenthaltsort gilt als Ruhezeit. Regelmäßige nächtliche Einsätze machen daraus Bereitschaftsdienst – und der zählt vollständig als Arbeitszeit.
  • Keine Behandlungspflege im Tagesplan. Injektionen, Wundversorgung, das Stellen von Medikamenten und Bedarfsmedikation gehören zum ambulanten Pflegedienst.
  • Ein freier Tag pro Woche und mindestens 15 freie Sonntage im Jahr sind einzuplanen – nicht zu improvisieren.
  • Dokumentation zahlt sich doppelt aus: Sie macht Verschlechterungen früh sichtbar und ist die beste Grundlage für eine Höherstufung des Pflegegrads.

Warum die Tagesstruktur über alles Weitere entscheidet

Wenn eine Betreuungskraft einzieht, entsteht schnell der Eindruck, jetzt sei „alles abgedeckt“. In der Beratungspraxis zeigt sich das Gegenteil: Die meisten Betreuungsverhältnisse geraten nicht wegen fachlicher Mängel in Schieflage, sondern weil der Tagesablauf nie schriftlich geklärt wurde – und weil niemand ausgerechnet hat, wie viele Stunden tatsächlich abgedeckt sind.

Ein guter Tagesplan leistet drei Dinge gleichzeitig: Er gibt der pflegebedürftigen Person Orientierung und Sicherheit, er schützt die Betreuungskraft vor Überlastung, und er macht sichtbar, wo Lücken bleiben, die Angehörige, ein Pflegedienst oder Technik schließen müssen.

Dieser Ratgeber liefert vier Musterpläne für unterschiedliche Situationen, eine belastbare Aufgabenverteilung und die rechtlichen Leitplanken. Grundlagen zum Betreuungsmodell finden Sie unter Grundlagen der 24-Stunden-Pflege.

Der rechtliche Rahmen für jeden Dienstplan

Bevor Sie Uhrzeiten festlegen, sollten Sie die Grenzen kennen. Sie sind nicht verhandelbar – und Pläne, die sie missachten, halten in der Praxis keine drei Monate.

Regel Inhalt
Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG) Acht Stunden werktäglich, verlängerbar auf zehn, wenn im Schnitt von sechs Kalendermonaten acht Stunden nicht überschritten werden
Ruhepausen (§ 4 ArbZG) 30 Minuten bei mehr als sechs, 45 Minuten bei mehr als neun Stunden; aufteilbar in Abschnitte von je 15 Minuten; nie mehr als sechs Stunden am Stück ohne Pause; die Lage muss vorher feststehen
Ruhezeit (§ 5 ArbZG) Mindestens elf zusammenhängende Stunden nach Arbeitsende
Bereitschaftsdienst Aufenthaltsort vorgegeben, sofortige Einsatzbereitschaft: zählt vollständig als Arbeitszeit, auch ohne Einsatz
Rufbereitschaft Aufenthaltsort frei wählbar: gilt als Ruhezeit; nur tatsächliche Einsätze sind Arbeitszeit
Sonntage (§§ 9–11 ArbZG) Pflege ist Ausnahmebereich, aber mindestens 15 freie Sonntage im Jahr; Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen

Ein wichtiger Zusatz zur Vergütung: Das Bundesarbeitsgericht hat am 24. Juni 2021 (Az. 5 AZR 505/20) entschieden, dass einer Betreuungskraft der Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten zusteht – aktuell 13,90 Euro (Statistisches Bundesamt). Ein Tagesplan, der faktisch durchgehende Verfügbarkeit vorsieht, ist deshalb nicht nur unrealistisch, sondern auch teuer. Vertiefend: Arbeitszeit und Ruhezeiten in der 24-Stunden-Pflege.

Hinweis zur Rechtslage: Manche Anbieter berufen sich auf § 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG, wonach das Arbeitszeitgesetz für Beschäftigte in häuslicher Gemeinschaft nicht gelte. Nach überwiegender Auffassung greift diese Ausnahme bei der 24-Stunden-Betreuung nicht. Planen Sie deshalb so, als gelte das Gesetz.

Musterplan 1: Der Standardtag

Geeignet bei Pflegegrad 2 bis 3, überwiegend planbarem Hilfebedarf, seltener nächtlicher Unterstützung.

Uhrzeit Tätigkeit Einordnung
07:00 – 10:00 Wecken, Morgenpflege, Ankleiden, Frühstück, Medikamente reichen Vollarbeit (3,0 h)
10:00 – 13:00 Aktivierung oder Spaziergang, Einkauf, Haushalt, Mittagessen zubereiten und begleiten Vollarbeit (3,0 h)
13:00 – 13:30 Ruhepause der Betreuungskraft – frei verfügbar, keine Erreichbarkeit geschuldet Pause nach § 4 ArbZG
13:30 – 17:00 Freizeit der Betreuungskraft; Mittagsruhe oder Therapietermine der pflegebedürftigen Person Keine Arbeitszeit
17:00 – 19:00 Nachmittagsbeschäftigung, Abendessen, Abendpflege, Vorbereitung zur Nachtruhe Vollarbeit (2,0 h)
19:00 – 07:00 Ruhezeit mit Rufbereitschaft Nur tatsächliche Einsätze sind Arbeitszeit

Summe: acht Stunden Vollarbeit.

Was dieser Plan sichtbar macht

Zwischen 13:30 und 17:00 sowie in der Nacht ist die pflegebedürftige Person nicht aktiv betreut – zusammen rund 14 Stunden täglich. Das ist kein Mangel des Plans, sondern die Realität des Modells. Entscheidend ist, dass Sie diese Fenster bewusst füllen:

  • Nachmittag: Angehörige, Nachbarschaftshilfe, ehrenamtliche Besuchsdienste oder Tagespflege an einzelnen Tagen. Für einzelne Stunden lässt sich auch der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich einsetzen.
  • Nacht: Hausnotruf, Sensormatten, Bewegungsmelder mit Nachtlichtsteuerung – siehe Smart Home für Senioren. Ein Pflegebett mit passender Höhe senkt das Sturzrisiko deutlich.
  • Morgendliche Stoßzeit: ein ambulanter Pflegedienst für die aufwendige Grundpflege – zwingend, sobald Behandlungspflege dazukommt.
  • Freier Tag: vorab festlegen, wer ihn übernimmt. Improvisation an dieser Stelle ist der häufigste Konfliktauslöser.

Musterplan 2: Bei Demenz

Bei Demenz verschiebt sich der Schwerpunkt: Struktur und Wiederholung sind wichtiger als Abwechslung, und der späte Nachmittag braucht mehr Präsenz, weil Unruhe typischerweise dann zunimmt.

Uhrzeit Tätigkeit Einordnung
07:30 – 10:00 Ruhiges Wecken, immer gleicher Ablauf, Morgenpflege, Frühstück am gewohnten Platz Vollarbeit (2,5 h)
10:00 – 12:30 Kognitive Aktivierung in kurzen Einheiten, Spaziergang, Mittagessen zubereiten Vollarbeit (2,5 h)
12:30 – 13:00 Ruhepause der Betreuungskraft Pause nach § 4 ArbZG
13:00 – 16:00 Freizeit der Betreuungskraft; Mittagsruhe der pflegebedürftigen Person Keine Arbeitszeit
16:00 – 20:00 Kaffeezeit, ruhige Beschäftigung, gedämpftes Licht, Abendessen, Abendritual Vollarbeit (4,0 h)
20:00 – 07:30 Ruhezeit mit Rufbereitschaft Nur tatsächliche Einsätze sind Arbeitszeit

Summe: neun Stunden Vollarbeit – zulässig, wenn der Sechs-Monats-Durchschnitt acht Stunden nicht übersteigt. Planen Sie den Ausgleich über kürzere Tage oder zusätzliche freie Zeit ein.

Was bei Demenz zusätzlich zählt

Ausführlich: 24-Stunden-Pflege bei Demenz.

Musterplan 3: Bei hohem Pflegebedarf und Bettlägerigkeit

Hier trägt das Modell nur in Kombination mit einem Pflegedienst. Der Plan zeigt eine typische Aufteilung.

Uhrzeit Tätigkeit Wer
07:00 – 07:45 Große Körperpflege, Transfer, Behandlungspflege, Kompressionsversorgung Ambulanter Pflegedienst
07:45 – 10:00 Frühstück, Medikamente reichen, Lagerung, Mundpflege Betreuungskraft
10:00 – 13:00 Mobilisation im Rahmen des Möglichen, Haushalt, Mittagessen Betreuungskraft
13:00 – 13:30 Ruhepause
13:30 – 16:30 Freizeit der Betreuungskraft
16:30 – 19:00 Nachmittagsbetreuung, Abendessen, Lagerung, Abendpflege Betreuungskraft
19:00 – 19:30 Abendliche Behandlungspflege, Verbandwechsel Ambulanter Pflegedienst
19:30 – 07:00 Ruhezeit mit Rufbereitschaft

Die ehrliche Einschränkung: Ist eine nächtliche Lagerung im Zwei- oder Drei-Stunden-Takt erforderlich, lässt sich das mit einer einzelnen Betreuungskraft nicht abbilden – die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden wäre systematisch verletzt. Dann sind zwei Kräfte, ein Nachtdienst oder eine stationäre Versorgung notwendig. Prüfen Sie außerdem, ob eine Wechseldruckmatratze die Lagerungsintervalle verlängern kann. Details: 24-Stunden-Pflege bei Bettlägerigkeit.

Musterplan 4: Bei zwei betreuten Personen

Bei Paaren ist der Engpass die morgendliche Stoßzeit, in der beide gleichzeitig Hilfe brauchen. Die Lösung ist Staffelung.

Uhrzeit Tätigkeit
07:00 – 07:15 Medikamente für beide getrennt vorbereiten – Verwechslungsgefahr ist real
07:15 – 08:15 Morgenpflege Partner A (höherer Bedarf); Partner B frühstückt selbstständig vor
08:15 – 09:00 Gemeinsames Frühstück, unterschiedliche Kostformen
09:00 – 10:00 Morgenpflege Partner B
10:00 – 13:00 Getrennte Aktivierung, Haushalt, Mittagessen
13:00 – 13:30 Ruhepause
13:30 – 16:30 Freizeit der Betreuungskraft
16:30 – 19:30 Kaffeezeit gemeinsam, Abendessen, Abendpflege nacheinander
19:30 – 07:00 Ruhezeit mit Rufbereitschaft für beide

Der kritische Punkt: Arzttermine. Wenn ein Partner begleitet werden muss, bleibt der andere allein. Regeln Sie das vorab – über Angehörige, Nachbarschaftshilfe oder einen Fahrdienst. Ausführlich: 24-Stunden-Pflege für 2 Personen.

Aufgabenverteilung: Wer macht was?

Aufgabe Betreuungskraft Ambulanter Pflegedienst Angehörige
Körperpflege, Ankleiden, Inkontinenzversorgung Ja Bei hohem Aufwand Nach Absprache
Medikamente reichen und an die Einnahme erinnern Ja Ja Kontrolle
Medikamente stellen, Injektionen, Wundversorgung Nein Ja Nein
Bedarfsmedikation eigenständig geben Nein Nach ärztlicher Anordnung Nein
Einkauf, Kochen, Reinigung, Wäsche Ja Nein Nach Absprache
Mobilisation, Spaziergänge, Aktivierung Ja Teilweise Gern
Begleitung zu Arztterminen Ja Nein Ja
Terminvereinbarung und Koordination Unterstützend Nein Federführend
Bankgeschäfte, Verträge, Behörden Nein Nein Ja, mit Vollmacht
Pflegefachliche Bewertung, Pflegeplanung Nein Ja Nein

Was ausdrücklich nicht in den Tagesplan gehört

  • Behandlungspflege nach § 37 SGB V: Injektionen, Wundversorgung, Katheterwechsel, Portversorgung, Medikamente stellen – siehe Behandlungspflege. Die Abgrenzung zur zulässigen Unterstützung erklärt unser Beitrag zur Grundpflege.
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen: Bettgitter, Gurte, abgeschlossene Türen – ohne richterliche Genehmigung unzulässig.
  • Rechtsgeschäftliche Vertretung – siehe Pflege-Notfall ohne Vorsorgevollmacht.
  • Fahrten ohne geklärten Versicherungsschutz.

Welche Leistungen ein Pflegedienst ergänzend abrechnet, zeigt die Übersicht der Leistungskomplexe.

Mahlzeiten und Ernährung

Essen ist in der häuslichen Betreuung mehr als Versorgung – es ist Tagesstruktur, sozialer Kontakt und ein früher Indikator für Verschlechterungen.

  • Feste Zeiten geben Orientierung, besonders bei Demenz.
  • Trinkmenge im Blick behalten. Zu geringe Flüssigkeitsaufnahme ist im Alter eine der häufigsten Ursachen für plötzliche Verwirrtheit, Schwindel und Stürze. Ein sichtbar aufgestelltes Tagesziel wirkt besser als Ermahnungen.
  • Kostform beachten: passierte Kost, Diabeteskost, salzarm bei Herzinsuffizienz. Halten Sie ärztliche Vorgaben schriftlich fest – siehe Ernährung bei Demenz.
  • Gewicht dokumentieren, mindestens monatlich. Ungewollter Gewichtsverlust ist ein Warnsignal, das früh auffällt, wenn man es notiert – siehe Kein Appetit im Alter.
  • Vorlieben und Abneigungen erfragen – auf beiden Seiten. Ob gemeinsam oder getrennt gegessen wird, ist eine legitime Absprache, keine Frage der Höflichkeit.

Beschäftigung und soziale Teilhabe

Beschäftigung ist kein Zeitvertreib, sondern erhält Fähigkeiten. Sinnvoll ist, was an frühere Gewohnheiten anknüpft:

  • Spaziergänge an der frischen Luft – der wirksamste einzelne Faktor für Schlaf, Appetit und Stimmung
  • Alltagsaktivitäten mit echtem Zweck: Wäsche zusammenlegen, Gemüse putzen, Tisch decken
  • Bewegungsübungen für Senioren und Gedächtnistraining
  • Musik, Vorlesen, Fotoalben
  • Videotelefonate mit Familie und Freunden, Besuche von Nachbarn
  • Seniorentreffs oder Tagespflege an einzelnen Tagen

Das Prinzip dahinter erklärt unser Beitrag zur aktivierenden Pflege: Selbst tun lassen, was noch geht – auch wenn es länger dauert. Bei stark eingeschränkter Wahrnehmung hilft basale Stimulation.

Die Nacht: der kritischste Teil des Plans

Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst?

Von dieser Unterscheidung hängt ab, ob Ihr Plan trägt:

  • Rufbereitschaft: Die Betreuungskraft schläft, kann bei Bedarf gerufen werden, darf ihren Aufenthaltsort frei wählen. Gilt als Ruhezeit; nur tatsächliche Einsätze sind Arbeitszeit. Nach § 5 Abs. 3 ArbZG können Kürzungen der Ruhezeit von bis zu der Hälfte zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
  • Bereitschaftsdienst: Die Kraft muss im Haus bleiben und sofort einsatzbereit sein. Zählt vollständig als Arbeitszeit – neun Stunden Nacht plus acht Stunden Tag sind arbeitsrechtlich nicht darstellbar.

Faustregel: Ein bis zwei Einsätze pro Nacht sind über Rufbereitschaft abbildbar. Ab drei Einsätzen regelmäßig ist die Grenze erreicht.

Ursachen nächtlicher Unruhe zuerst klären

Bevor Sie das Modell umstellen, lassen Sie die medizinischen Ursachen abklären. Häufig und gut behandelbar sind:

  • Schmerzen, besonders bei Arthrose und nach Frakturen
  • Harnwegsinfekte – bei älteren Menschen oft ohne typische Symptome, aber mit plötzlicher Verwirrtheit
  • Nebenwirkungen von Medikamenten, insbesondere Diuretika am Abend
  • Schlafapnoe, Restless-Legs-Syndrom
  • Zu viel Schlaf am Tag oder fehlendes Tageslicht

Technische Entlastung

  • Hausnotruf mit Sender am Handgelenk
  • Sensormatte vor dem Bett mit Signal ins Zimmer der Betreuungskraft
  • Bewegungsmelder mit gedimmtem Nachtlicht auf dem Weg zur Toilette
  • Ein Pflegebett in passender Höhe, gegebenenfalls ein Toilettenstuhl am Bett

Kommt die Nacht dauerhaft nicht zur Ruhe, ist ein Wechsel des Modells der ehrlichere Weg als das Festhalten an einem überforderten Plan.

Dokumentation: der unterschätzte Baustein

Eine tägliche Kurzdokumentation kostet fünf Minuten und leistet drei Dinge:

  • Sie macht schleichende Verschlechterungen sichtbar, die im Alltag untergehen.
  • Sie ist die beste Grundlage für eine Höherstufung. Der Medizinische Dienst bewertet den durchschnittlichen Alltag – wer ihn belegen kann, ist im Vorteil. Siehe Höherstufung beantragen.
  • Sie schützt beide Seiten arbeitsrechtlich, weil nächtliche Einsätze belegt sind.

Was hineingehört: Befinden, Nahrungs- und Trinkmenge, Ausscheidung, Auffälligkeiten, durchgeführte Tätigkeiten, jeder nächtliche Einsatz mit Uhrzeit, Arztkontakte. Dazu getrennt: geleistete Arbeitszeit, Pausen und freie Tage. Ein einfaches Formular am Kühlschrank genügt; wichtig ist die Regelmäßigkeit, nicht die Form.

Ergänzend empfiehlt sich eine quartalsweise Pflegevisite. Wer weit entfernt wohnt, findet Lösungen unter Betreuung aus der Ferne organisieren.

Freier Tag, Übergabe und Turnuswechsel

Der freie Tag

Er ist keine Kulanz, sondern Teil der gesetzlichen Regelung – und der wirksamste Schutz vor Erschöpfung. Legen Sie ihn fest auf einen Wochentag und klären Sie vorab, wer die Betreuung übernimmt. Kosten für eine Ersatzkraft lassen sich häufig über die Verhinderungspflege abrechnen.

Der Turnuswechsel

Alle vier bis zwölf Wochen wechselt die Betreuungskraft. Jeder Wechsel bedeutet Einarbeitung – halten Sie deshalb Abläufe schriftlich fest, statt sie mündlich weiterzugeben:

  • Aktualisierte Willkommensmappe mit Tagesablauf, Medikamentenplan und Kontakten
  • Nach Möglichkeit ein Übergabetag mit beiden Kräften
  • Ein Angehöriger sollte am ersten Tag anwesend sein
  • Erstes Feedbackgespräch nach etwa einer Woche

Details: Zusammenleben mit einer 24-Stunden-Pflegekraft und Betreuungskraft wechseln. Fällt die Kraft kurzfristig aus: Was passiert bei Krankheit oder Urlaub und schnelle Ersatzbetreuung organisieren.

Finanzierung der Vertretung

Für Urlaub, Krankheit und freie Tage steht der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro jährlich ab Pflegegrad 2 zur Verfügung (§ 42a SGB XI). Alle Leistungsbeträge nach der Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums 2026. Siehe Verhinderungspflege 2026 und Kostenübernahme durch die Pflegekasse.

Warnsignale: Wann der Plan nicht mehr passt

  • Nächtliche Einsätze häufen sich über mehrere Wochen
  • Pausen finden faktisch nicht statt – oft, weil die Betreuungskraft aus Pflichtgefühl durcharbeitet
  • Der freie Tag fällt regelmäßig aus
  • Die Dokumentation wird lückenhaft – ein zuverlässiges Frühwarnzeichen für Erschöpfung
  • Gereiztheit, Rückzug, häufige Krankmeldungen
  • Transfers werden nur noch mit Mühe bewältigt

Reagieren Sie früh: stundenweise Entlastung, ergänzender Pflegedienst, Tagespflege oder der Wechsel zu zwei Kräften. Auch die eigene Belastung im Blick behalten – siehe Pflege-Burnout vermeiden.

Unabhängige Beratung: Die Beratungsdatenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege listet nicht-kommerzielle Angebote nach Postleitzahl. Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums berät kostenfrei. Zusätzlich besteht Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Handlungsempfehlung in sieben Schritten

  1. Bedarf zwei Wochen lang protokollieren. Wann wird Hilfe gebraucht, wie oft nachts, wie lange? Diese Zahlen bestimmen den Plan – nicht das Bauchgefühl.
  2. Gewohnheiten erfassen. Aufstehzeit, Essenszeiten, Rituale, Vorlieben. Was seit Jahrzehnten funktioniert, sollte bleiben.
  3. Vollarbeitsstunden festlegen – acht bis maximal zehn pro Tag, mit fester Pausenlage.
  4. Versorgungslücken benennen und konkret schließen – mit Namen, Zeiten und Telefonnummern, nicht als Absichtserklärung.
  5. Tagesplan schriftlich festhalten und mit der Betreuungskraft gemeinsam durchgehen, statt ihn zu übergeben.
  6. Dokumentation ab Tag eins einführen und monatlich auswerten.
  7. Nach vier Wochen und dann quartalsweise anpassen. Der erste Plan ist nie der endgültige.

Fazit

Ein guter Tagesablauf ist kein Zeitplan, sondern eine Verabredung zwischen drei Parteien: der pflegebedürftigen Person, der Betreuungskraft und der Familie. Drei Punkte entscheiden:

  • Ehrlich rechnen. Acht bis zehn Stunden aktive Betreuung, rund 14 Stunden ohne. Wer diese Lücken vorab plant, wird nicht enttäuscht.
  • Pausen und freien Tag schützen – auch gegen den Willen der Betreuungskraft. Wer durcharbeitet, kündigt irgendwann.
  • Die Nacht im Blick behalten. Häufen sich die Einsätze, passt das Modell nicht mehr – dann ist ein Wechsel besser als Durchhalten.

Kontinuität ist in der häuslichen Betreuung der wichtigste Qualitätsfaktor. Ein Plan, der die Betreuungskraft nicht überfordert, ist deshalb kein Zugeständnis, sondern der beste Schutz Ihrer Versorgung.

Häufig gestellte Fragen

Wie sieht ein typischer Tagesablauf aus?

Morgenpflege und Frühstück zwischen 7 und 10 Uhr, dann Haushalt, Aktivierung und Mittagessen bis etwa 13 Uhr, danach Ruhepause und Freizeit der Betreuungskraft, ab 17 Uhr Nachmittagsbetreuung, Abendessen und Abendpflege, ab etwa 19 Uhr Ruhezeit mit Rufbereitschaft. Summe: rund acht Stunden Vollarbeit.

Wie viele Stunden Betreuung bekomme ich tatsächlich?

Realistisch acht bis zehn Stunden aktive Betreuung täglich, ergänzt um Anwesenheit und Rufbereitschaft. Rund 14 Stunden sind nicht aktiv abgedeckt und sollten bewusst durch Angehörige, Pflegedienst, Tagespflege oder Technik geschlossen werden.

Muss die Betreuungskraft Pausen bekommen?

Ja. 30 Minuten bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit, 45 Minuten bei mehr als neun. Länger als sechs Stunden am Stück darf nicht ohne Pause gearbeitet werden, und die Lage der Pausen muss vorher feststehen. Eine echte Pause bedeutet, dass die Kraft frei über die Zeit verfügen kann.

Wie läuft die Nachtbetreuung ab?

In der Regel als Rufbereitschaft: Die Betreuungskraft schläft und kann bei Bedarf gerufen werden. Ein bis zwei Einsätze pro Nacht sind so abbildbar. Bei regelmäßig drei oder mehr Einsätzen liegt Bereitschaftsdienst vor, der vollständig als Arbeitszeit zählt – dann trägt das Modell mit einer Kraft nicht mehr.

Darf die Betreuungskraft Medikamente geben?

Sie darf an die Einnahme erinnern und bereits gestellte Medikamente reichen. Das Stellen der Medikamente, Injektionen, Wundversorgung und die eigenständige Gabe von Bedarfsmedikation sind Behandlungspflege und einem ambulanten Pflegedienst vorbehalten.

Wer plant die Mahlzeiten?

Die Betreuungskraft plant, kauft ein und bereitet die Mahlzeiten während ihrer Arbeitszeit zu – unter Berücksichtigung ärztlicher Vorgaben und persönlicher Vorlieben. Für die Zeit außerhalb ihrer Arbeitszeit sollten Vorräte oder eine Alternative bereitstehen.

Bekommt die Betreuungskraft einen freien Tag?

Ja. Neben der täglichen Ruhezeit sind mindestens 15 freie Sonntage im Jahr vorgeschrieben, und für Sonntagsarbeit ist ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen zu gewähren. Planen Sie den freien Tag fest ein und klären Sie vorab, wer die Betreuung übernimmt.

Wie flexibel ist der Tagesablauf?

Sehr flexibel, was Inhalte und Reihenfolge angeht – Arzttermine, Besuche und Tagesform lassen sich berücksichtigen. Nicht flexibel sind die Rahmenbedingungen: Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeit bleiben unverändert und müssen im Wochenverlauf ausgeglichen werden.

Sollte der Tagesplan schriftlich festgehalten werden?

Unbedingt. Ein schriftlicher Plan verhindert Missverständnisse, erleichtert jeden Turnuswechsel erheblich und dient im Streitfall als Nachweis. Gehen Sie ihn gemeinsam durch, statt ihn zu übergeben.

Was fördert die Lebensqualität am meisten?

Feste Rituale, tägliche Bewegung an der frischen Luft, Beteiligung an sinnvollen Alltagsaufgaben und verlässliche soziale Kontakte. Aktivierende Betreuung bedeutet, selbst tun zu lassen, was noch geht – auch wenn es länger dauert.

Was tun, wenn der Bedarf über den Plan hinauswächst?

Frühzeitig anpassen statt durchhalten: stundenweise Entlastung, ein ergänzender ambulanter Pflegedienst, Tagespflege an einzelnen Tagen oder der Wechsel zu zwei Betreuungskräften. Parallel sollte eine Höherstufung des Pflegegrads geprüft werden.

Wie oft sollte der Tagesablauf überprüft werden?

Nach den ersten vier Wochen und danach etwa quartalsweise – sowie immer dann, wenn sich der Gesundheitszustand ändert oder eine neue Betreuungskraft eintrifft.


Quellen und Rechtsgrundlagen

  • §§ 2, 3, 4, 5, 6, 9 bis 11, 18 ArbZG – Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten, Sonntagsruhe
  • § 1 MiLoG – Mindestlohn
  • § 37 SGB V – häusliche Krankenpflege und Behandlungspflege
  • §§ 37, 42a, 45b SGB XI – Pflegegeld, Gemeinsamer Jahresbetrag, Entlastungsbetrag
  • Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2021, Az. 5 AZR 505/20
  • Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026
  • Statistisches Bundesamt: Mindestlöhne in der EU 2026

Redaktioneller Hinweis: Dieser Ratgeber wurde von der Redaktion PflegeHeimat24 erstellt und zuletzt im Juli 2026 auf Aktualität geprüft. Alle Rechts- und Leistungsangaben entsprechen dem Stand Juli 2026. Die Musterpläne sind Orientierungshilfen und ersetzen keine individuelle Planung. PflegeHeimat24 ist eine Vermittlungsagentur und nicht Arbeitgeberin der vermittelten Betreuungskräfte. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts-, Pflege- oder medizinische Beratung; für gesundheitliche Fragen wenden Sie sich an den behandelnden Arzt.

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