Vier Wochen, manchmal länger: So viel Zeit kann zwischen dem ersten Anruf bei der Pflegekasse und dem Bescheid über den Pflegegrad vergehen. Der Hilfebedarf wartet nicht so lange. Nach einem Krankenhausaufenthalt, einem Sturz oder mit einer fortschreitenden Demenz braucht ein Mensch oft ab dem ersten Tag Unterstützung beim Waschen, beim Essen oder im Haushalt. Viele Angehörige glauben, dass bis zum Bescheid keine Hilfe möglich ist, weil Pflegegeld und Pflegesachleistung einen anerkannten Pflegegrad voraussetzen.
Das stimmt nur zur Hälfte. Pflege ohne Pflegegrad lässt sich sehr wohl organisieren und teilweise auch finanzieren: über die Krankenkasse, über das Sozialamt, über kostenlose Beratungsangebote und über private Lösungen, die später zum Teil durch rückwirkend gezahlte Leistungen ausgeglichen werden. Dieser Ratgeber zeigt, welche Hilfen Sie sofort nutzen können, was die Krankenkasse ohne Pflegegrad bezahlt und wie Sie die Wartezeit auf den Bescheid überbrücken, ohne Geld zu verschenken.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Tagespflege der Pflegekasse setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus.
- Die Krankenkasse hilft ohne Pflegegrad: mit Behandlungspflege (§ 37 SGB V), bis zu vier Wochen Grundpflege und Hauswirtschaft (Unterstützungspflege nach § 37 Abs. 1a SGB V), Haushaltshilfe (§ 38 SGB V), Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad für bis zu acht Wochen im Jahr (§ 39c SGB V) und Übergangspflege im Krankenhaus (§ 39e SGB V).
- Den Pflegegrad-Antrag stellen Sie formlos, auch telefonisch. Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Die Pflegekasse muss grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.
- Berufstätige Angehörige können auch ohne Pflegegrad bis zu zehn Arbeitstage freigestellt werden und erhalten Pflegeunterstützungsgeld.
- Pflegekurse nach § 45 SGB XI und die Pflegeberatung sind kostenlos und ebenfalls ohne Pflegegrad nutzbar.
- Bewahren Sie alle Rechnungen auf und führen Sie ein Pflegetagebuch. Beides hilft bei der Begutachtung und bei der späteren Abrechnung.
Warum der Pflegegrad fehlt und was das bedeutet
Dass ein Mensch Hilfe braucht, aber (noch) keinen Pflegegrad hat, kommt häufiger vor, als man denkt. Die Gründe sind unterschiedlich:
- Der Antrag ist noch nicht gestellt, weil der Pflegebedarf plötzlich entstanden ist, etwa nach einem Sturz mit Oberschenkelhalsbruch oder einem Schlaganfall.
- Das Verfahren läuft, aber der Medizinische Dienst war noch nicht zur Begutachtung da, oder der Bescheid steht noch aus.
- Der Antrag wurde abgelehnt, und die Familie hat Widerspruch eingelegt.
- Der Bedarf ist nur vorübergehend, zum Beispiel für einige Wochen nach einer Operation. Dann wird möglicherweise gar kein Pflegegrad festgestellt, weil Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI einen Hilfebedarf von voraussichtlich mindestens sechs Monaten voraussetzt.
Gerade der letzte Punkt wird oft übersehen. Für kurzfristigen Hilfebedarf ist in vielen Fällen nicht die Pflegekasse, sondern die Krankenkasse zuständig. Wer das weiß, kann die Versorgung deutlich schneller sichern. Einen Überblick über alle ersten Schritte gibt unser Ratgeber Plötzlich Pflegefall.
Schritt 1: Den Pflegegrad-Antrag sofort stellen
Auch wenn Sie die Wartezeit mit anderen Hilfen überbrücken: Der Antrag auf einen Pflegegrad gehört an den Anfang. Er kann formlos gestellt werden, laut Bundesgesundheitsministerium auch telefonisch. Angehörige dürfen den Antrag stellen, wenn die betroffene Person sie dazu bevollmächtigt. Die Formulare schickt die Pflegekasse anschließend zu. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Entscheidend ist das Datum: Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Ein Anruf am 30. eines Monats sichert also bereits den ganzen Monat. Jeder Monat, den Sie warten, kann Geld kosten.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
| Situation | Frist |
|---|---|
| Regelfall | Entscheidung der Pflegekasse spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang |
| Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung, Begutachtung nötig für die weitere Versorgung; ebenso im Hospiz oder bei ambulanter Palliativversorgung | Begutachtung innerhalb einer Woche |
| Versorgung zu Hause, Pflegeperson hat Pflegezeit angekündigt oder Familienpflegezeit vereinbart | Begutachtung innerhalb von zwei Wochen |
| Fristüberschreitung durch die Pflegekasse | In der Regel 70 € für jede begonnene Woche der Verspätung (§ 18c SGB XI), sofern die Kasse die Verzögerung zu vertreten hat |
Wie Sie sich auf den Besuch des Gutachters vorbereiten, erklärt der Ratgeber MD-Begutachtung. Wie die Punkte berechnet werden, zeigt der Beitrag zum NBA-Punktesystem.
Pflegetagebuch ab dem ersten Tag führen
Notieren Sie von Beginn an, bei welchen Tätigkeiten Ihr Angehöriger Hilfe braucht, wie oft und wie lange: Waschen, Ankleiden, Toilettengang, Essen, Medikamente, nächtliche Unruhe, Begleitung zu Arztterminen. Ein solches Pflegetagebuch ist für die Begutachtung wertvoll und im Fall eines Widerspruchs oft das wichtigste Beweismittel. Viele Pflegekassen bieten dafür kostenlose Vorlagen an.
Schritt 2: Was die Krankenkasse ohne Pflegegrad bezahlt
Die Krankenkasse ist in der Wartezeit Ihr wichtigster Kostenträger. Ihre Leistungen hängen nicht von einem Pflegegrad ab, sondern von einer ärztlichen Verordnung und dem medizinischen Bedarf. Viele davon sind speziell für Menschen gedacht, die keinen Pflegegrad oder nur Pflegegrad 1 haben.
| Leistung | Rechtsgrundlage | Was sie umfasst | Dauer |
|---|---|---|---|
| Behandlungspflege | § 37 Abs. 2 SGB V | Medizinische Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, z. B. Wundversorgung, Injektionen, Blutzuckermessung, Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe | So lange ärztlich verordnet |
| Unterstützungspflege | § 37 Abs. 1a SGB V | Grundpflege (Waschen, Anziehen) und hauswirtschaftliche Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder bei akuter schwerer Erkrankung, wenn niemand im Haushalt die Versorgung übernehmen kann | In der Regel bis zu vier Wochen |
| Haushaltshilfe | § 38 SGB V | Hilfe bei Einkauf, Kochen, Putzen und Wäsche, wenn der Haushalt wegen einer schweren Erkrankung, eines Krankenhausaufenthalts oder einer Operation nicht weitergeführt werden kann | Ohne Pflegegrad 2 bis 5 bis zu vier Wochen; mit Kind unter 12 Jahren länger |
| Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad | § 39c SGB V | Vorübergehende Unterbringung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung, wenn die Unterstützungspflege zu Hause nicht ausreicht | Bis zu acht Wochen je Kalenderjahr |
| Übergangspflege im Krankenhaus | § 39e SGB V | Weitere Versorgung im Krankenhaus, wenn sich die Anschlussversorgung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand organisieren lässt | Bis zu zehn Tage je Krankenhausbehandlung |
| Hilfsmittel | § 33 SGB V | Rollator, Rollstuhl, Toilettenstuhl, Inkontinenzprodukte, Antidekubitus-Matratze, bei medizinischer Notwendigkeit auch ein Pflegebett | Nach Verordnung |
Für die meisten dieser Leistungen fallen die üblichen gesetzlichen Zuzahlungen an: 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 €, bei häuslicher Krankenpflege zusätzlich 10 € je Verordnung, begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr. Wer die Belastungsgrenze erreicht, kann sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
Pflegedienst ohne Pflegegrad
Ein ambulanter Pflegedienst darf auch ohne Pflegegrad tätig werden. Entscheidend ist, wer bezahlt. Behandlungspflege und Unterstützungspflege rechnet der Dienst direkt mit der Krankenkasse ab, sobald eine ärztliche Verordnung vorliegt. Die Verordnung stellt der Hausarzt aus; nach einem Krankenhausaufenthalt kann sie im Rahmen des Entlassmanagements auch das Krankenhaus ausstellen, für bis zu sieben Tage nach der Entlassung. Alles, was darüber hinausgeht, etwa tägliche Körperpflege nach Ablauf der vier Wochen, zahlen Sie bis zur Bewilligung des Pflegegrads selbst. Was die Leistungen im Einzelnen kosten, zeigt unser Ratgeber zu den Leistungskomplexen der Pflegedienste. Die Abgrenzung zwischen Grundpflege und Behandlungspflege erklären eigene Beiträge.
Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad
Die Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V ist die wichtigste Lösung, wenn ein Mensch nach dem Krankenhaus noch nicht nach Hause zurückkann, aber (noch) keinen Pflegegrad 2 hat. Voraussetzung ist, dass die Unterstützungspflege zu Hause nicht ausreicht. Die Krankenkasse übernimmt die pflegebedingten Kosten sowie die Kosten für Betreuung und medizinische Behandlungspflege. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung tragen Sie selbst. Der Antrag wird am besten schon im Krankenhaus über den Sozialdienst gestellt. Private Krankenversicherungen regeln diese Leistung in ihren Tarifen unterschiedlich; fragen Sie dort gezielt nach.
Wird später ein Pflegegrad ab 2 anerkannt, steht für Kurzzeit- und Verhinderungspflege der gemeinsame Jahresbetrag der Pflegekasse von bis zu 3.539 € zur Verfügung. Alles Weitere erklärt unser Ratgeber Kurzzeitpflege: Dauer, Voraussetzungen, Leistungen.
Haushaltshilfe ohne Pflegegrad
Die Haushaltshilfe der Krankenkasse nach § 38 SGB V ist vielen Familien unbekannt, obwohl sie gerade in der Wartezeit enorm entlastet. Sie greift, wenn wegen einer schweren Krankheit, einer akuten Verschlimmerung, eines Krankenhausaufenthalts oder einer ambulanten Operation niemand im Haushalt die Arbeit übernehmen kann. Ohne Pflegegrad 2 bis 5 ist sie auf bis zu vier Wochen begrenzt. Nötig sind eine ärztliche Bescheinigung und ein Antrag bei der Krankenkasse. Die Kasse stellt entweder eine Kraft oder erstattet die Kosten für eine selbst beschaffte Hilfe in angemessener Höhe. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden nur Fahrtkosten und Verdienstausfall erstattet.
Pflegebett und Hilfsmittel ohne Pflegegrad
Hilfsmittel wie Rollator, Rollstuhl, Toilettenstuhl oder Inkontinenzmaterial bezahlt die Krankenkasse, wenn sie ärztlich verordnet und medizinisch notwendig sind. Das gilt bei entsprechender Indikation auch für ein Pflegebett; einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht. Die Verordnung geht an ein Sanitätshaus, das die Genehmigung mit der Kasse klärt. Details finden Sie in den Ratgebern Hilfsmittel von der Krankenkasse und Pflegebett beantragen.
Anders sieht es bei den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch aus, etwa Einmalhandschuhen, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmitteln. Die monatliche Pauschale von bis zu 42 € ist eine Leistung der Pflegekasse und setzt einen Pflegegrad voraus. Bewahren Sie Kaufbelege aus der Wartezeit auf und fragen Sie nach der Bewilligung bei Ihrer Pflegekasse, ob eine Erstattung ab dem Antragsmonat möglich ist.
Schritt 3: Kostenlose Beratung und Schulung nutzen
Mehrere Angebote stehen Ihnen unabhängig vom Pflegegrad offen:
- Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: Jeder, der Leistungen der Pflegeversicherung beantragt hat, hat Anspruch auf eine kostenlose, individuelle Pflegeberatung. Die Pflegekasse muss innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang einen Beratungstermin anbieten, auf Wunsch auch zu Hause.
- Pflegestützpunkte: Kostenlose und neutrale Beratung vor Ort. Den nächstgelegenen Stützpunkt finden Sie über die Beratungsdatenbank des ZQP.
- Pflegekurse nach § 45 SGB XI: Kostenlose Kurse für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende, auch als häusliche Schulung. Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung. Mehr dazu im Ratgeber Pflegekurs nach § 45 SGB XI.
- Telefonische Beratung: Das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung des Bundesgesundheitsministeriums (030 340 60 66 02) und die kostenfreie Unabhängige Patientenberatung (0800 011 77 22) beantworten Fragen zu Anträgen und Ansprüchen. Weitere Nummern bündelt unser Ratgeber Pflege-Notfall: Ansprechpartner und Telefonnummern.
Schritt 4: Freistellung für berufstätige Angehörige
Wer berufstätig ist, braucht in den ersten Tagen vor allem Zeit. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 Pflegezeitgesetz erlaubt es, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um die Pflege eines nahen Angehörigen in einer akuten Situation zu organisieren. Ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich; es reicht, dass Ihr Angehöriger voraussichtlich pflegebedürftig ist. Als Lohnersatz zahlt die Pflegekasse des Angehörigen das Pflegeunterstützungsgeld, rund 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, 2026 höchstens 135,63 € pro Tag. Anspruch haben Beschäftigte einschließlich Minijobber und Auszubildende, nicht aber Selbstständige und Beamte.
Längere Freistellungen wie Pflegezeit und Familienpflegezeit brauchen eine Ankündigungsfrist von zehn Arbeitstagen bzw. acht Wochen und eignen sich deshalb nicht als Soforthilfe. Einzelheiten erklären die Ratgeber 10 Tage Freistellung im Pflegefall und Familienpflegezeit 2026.
Schritt 5: Sozialamt als Auffangnetz
Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, um die Pflege zu bezahlen, kann das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII einspringen. Dabei sind drei Punkte wichtig:
- Frühzeitig melden: Sozialhilfe setzt ein, sobald das Sozialamt vom Bedarf erfährt (§ 18 SGB XII). Ein früher Anruf oder ein formloses Schreiben kann deshalb bares Geld wert sein.
- Pflegegrad ist maßgeblich: Die Hilfe zur Pflege knüpft an denselben Pflegebedürftigkeitsbegriff an wie die Pflegeversicherung; umfassende Leistungen gibt es ab Pflegegrad 2. Die Entscheidung der Pflegekasse über den Pflegegrad ist für das Sozialamt nach § 62a SGB XII bindend. Liegt noch keine Entscheidung vor, kann das Sozialamt den Bedarf selbst ermitteln und in dringenden Fällen vorläufig leisten.
- Nachrang: Das Sozialamt prüft Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person und ihres Ehe- oder Lebenspartners. Kinder werden erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 € zum Unterhalt herangezogen. Mehr dazu im Ratgeber Elternunterhalt 2026.
Ob das Sozialamt auch Kosten für eine häusliche Rund-um-die-Uhr-Versorgung übernimmt, erklärt der Beitrag Kostenübernahme durch das Sozialamt.
Was ohne Pflegegrad nicht geht
Einige Leistungen, nach denen Angehörige häufig fragen, sind fest an einen Pflegegrad gebunden. Die folgende Übersicht zeigt, was bis zum Bescheid gilt:
| Leistung | Ohne Pflegegrad | Nach Bewilligung |
|---|---|---|
| Pflegegeld | Nicht möglich | Ab Pflegegrad 2, rückwirkend ab Antragsmonat; kein Nachweis von Ausgaben nötig |
| Pflegesachleistung | Nicht möglich; Grundpflege nur privat oder als Unterstützungspflege der Krankenkasse | Ab Pflegegrad 2; Einsätze eines zugelassenen Pflegedienstes ab Antragsmonat können abgerechnet werden |
| Entlastungsbetrag | Nicht möglich | 131 € monatlich ab Pflegegrad 1; nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote, Belege ab Antragsmonat aufbewahren |
| Verhinderungspflege | Nicht möglich | Ab Pflegegrad 2, aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € |
| Tagespflege | Nur als Selbstzahler; bei Bedürftigkeit ggf. Sozialamt | Eigenes Budget ab Pflegegrad 2 (z. B. 1.357 € monatlich bei Pflegegrad 3) |
| Vollstationäres Pflegeheim | Nur als Selbstzahler | Leistungsbetrag der Pflegekasse ab Pflegegrad 2 |
Wie Pflegegeld und Sachleistung zusammenspielen, zeigt der Ratgeber Pflegegeld oder Pflegesachleistung. Ob sich Verhinderungspflege auch nachträglich abrechnen lässt, erklärt der Beitrag Verhinderungspflege rückwirkend beantragen.
Private Lösungen für die Wartezeit
Reichen Familie und Krankenkassenleistungen nicht aus, bleibt die private Organisation. Diese Kosten tragen Sie bis zur Bewilligung selbst; nach Anerkennung eines Pflegegrads wird das Pflegegeld rückwirkend gezahlt und kann als Ausgleich dienen. Die folgenden Werte sind grobe Richtwerte und hängen stark von Region, Anbieter und Umfang ab.
| Lösung | Einsatz | Kosten (Richtwert) | Mehr erfahren |
|---|---|---|---|
| Ambulanter Pflegedienst (Grundpflege als Selbstzahler) | Einzelne Einsätze morgens und abends | Abrechnung nach Leistungskomplexen, je nach Bundesland unterschiedlich | Kosten Pflegedienst 2026 |
| Private Pflege- oder Betreuungskraft stundenweise | Einige Stunden pro Tag oder Woche | Stundensatz je nach Qualifikation und Region | Private Pflegekraft stundenweise |
| Nachbarschaftshilfe, Ehrenamt | Einkäufe, Begleitung, Gesellschaft | Meist kostenlos oder gegen Aufwandsentschädigung | Nachbarschaftshilfe |
| 24-Stunden-Betreuung durch eine vermittelte Betreuungskraft | Dauerhafte Unterstützung im Haushalt | Monatlicher Festpreis je nach Anforderungen | Kosten 24-Stunden-Pflege 2026 |
Die 24-Stunden-Betreuung ist oft die schnellste Lösung, wenn ein Mensch nach der Entlassung nicht allein bleiben kann. Eine vermittelte Betreuungskraft kann häufig innerhalb weniger Tage anreisen; wie schnell genau, zeigt der Ratgeber Dauer bis zum Betreuungsbeginn. Medizinische Behandlungspflege bleibt Aufgabe des ambulanten Pflegedienstes und wird weiter über die Krankenkasse abgerechnet. Nach der Bewilligung eines Pflegegrads lassen sich Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege zur Mitfinanzierung einsetzen, wie der Ratgeber Finanzierung der häuslichen Pflege zeigt. Einen Teil der Kosten können Sie zudem steuerlich geltend machen: 24-Stunden-Pflege von der Steuer absetzen.
Praxisbeispiele: So haben Familien die Wartezeit überbrückt
Die folgenden Beispiele zeigen typische Konstellationen. Namen und Details sind verändert.
Beispiel 1: Alleinlebende Seniorin mit beginnender Demenz
Frau Lindemann, 82 Jahre, lebt allein in einer Kleinstadt. Ihrer Tochter, die 60 Kilometer entfernt wohnt und in Vollzeit arbeitet, fällt auf, dass die Mutter zu essen vergisst, ihre Medikamente nicht zuverlässig nimmt und die Wohnung verwahrlost. Der Hausarzt rät zum Pflegegrad-Antrag, den die Tochter noch am selben Tag telefonisch stellt. Bis zur Begutachtung vergehen vier Wochen.
In dieser Zeit kombiniert die Tochter mehrere Hilfen. Ein ambulanter Pflegedienst kommt täglich für die ärztlich verordnete Medikamentengabe und Blutzuckermessung; das bezahlt die Krankenkasse als Behandlungspflege. Eine Nachbarin übernimmt die Einkäufe, die Tochter kommt am Wochenende. Parallel besucht sie einen kostenlosen Pflegekurs zum Umgang mit Demenz. Die Mutter wird in Pflegegrad 2 eingestuft; das Pflegegeld wird ab dem Antragsmonat nachgezahlt. Wie Demenz bei der Einstufung berücksichtigt wird, erklärt der Ratgeber Pflegegrad bei Demenz.
Beispiel 2: Schlaganfall, Entlassung aus der Reha
Herr Becker, 74 Jahre, kommt nach einem Schlaganfall erst ins Krankenhaus, dann in die Reha. Der Sozialdienst stellt noch in der Reha-Klinik den Pflegegrad-Antrag; weil die Begutachtung für die weitere Versorgung nötig ist, findet sie innerhalb einer Woche statt. Bis zum Bescheid organisiert die Familie über das Entlassmanagement eine Verordnung für häusliche Krankenpflege, einschließlich Wundversorgung. Seine 72-jährige Frau fühlt sich mit der Pflege überfordert. Die Familie entscheidet sich deshalb für eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause, die sie zunächst privat bezahlt. Der Sohn nimmt die zehn Tage Freistellung mit Pflegeunterstützungsgeld, um alles vor Ort zu regeln. Herr Becker erhält Pflegegrad 3. Das Pflegegeld wird ab dem Antragsmonat nachgezahlt und fließt künftig in die Finanzierung der Betreuung. Wie der Pflegegrad nach einem Schlaganfall festgestellt wird, zeigt der Ratgeber Pflegegrad nach Schlaganfall.
Beispiel 3: Ablehnung und Widerspruch bei Parkinson
Herr Yilmaz, 69 Jahre, hat eine fortschreitende Parkinson-Erkrankung. Seine Tochter Aylin stellt den Pflegegrad-Antrag, doch die Pflegekasse lehnt ab: Der Gutachter hat den Vater an einem guten Tag erlebt. Aylin legt innerhalb eines Monats Widerspruch ein und lässt sich dabei von der Unabhängigen Patientenberatung unterstützen. Seit Wochen führt sie ein Pflegetagebuch, das die starken Schwankungen im Tagesverlauf dokumentiert. Bis zur Entscheidung organisiert sie eine private Pflegekraft stundenweise für die Morgen- und Abendroutine und bezahlt sie aus dem Ersparten des Vaters. Die Zweitbegutachtung ergibt Pflegegrad 3, gültig ab dem ursprünglichen Antragsmonat. Das Pflegegeld wird für alle zurückliegenden Monate nachgezahlt. Wie sich Parkinson auf die Einstufung auswirkt, erklärt der Ratgeber Pflegegrad bei Parkinson.
Beispiel 4: Oberschenkelhalsbruch, Sohn im Ausland
Herr Fischer, 78 Jahre, bricht sich bei einem Sturz den Oberschenkelhals. Nach der Operation kann er noch nicht allein zu Hause leben. Der Sozialdienst beantragt bei der Krankenkasse eine Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad nach § 39c SGB V und stellt zugleich den Pflegegrad-Antrag. Während der drei Wochen in der Kurzzeitpflege organisiert der Sohn, der im Ausland lebt, über eine Vermittlungsagentur eine 24-Stunden-Betreuung für die Zeit danach. Pflegebett und Rollator verordnet der Hausarzt, die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Nach der Rückkehr kommt ein ambulanter Pflegedienst für Verbandswechsel und Thrombosespritzen. Der Pflegegrad 3 wird rückwirkend ab dem Antragsmonat bewilligt. Wie Familien aus der Ferne organisieren, beschreibt der Ratgeber Betreuung aus der Ferne organisieren.
Häufige Fehler in der Wartezeit
Fehler 1: Den Antrag zu spät stellen. Viele Familien warten auf ein ärztliches Attest oder darauf, dass sich die Lage stabilisiert. Beides ist nicht nötig. Ein formloser Anruf bei der Pflegekasse wahrt den Anspruch ab dem laufenden Monat.
Fehler 2: Leistungen der Krankenkasse nicht kennen. Unterstützungspflege, Haushaltshilfe und Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V werden oft nicht beantragt, obwohl sie genau für die Zeit ohne Pflegegrad gedacht sind. Fragen Sie Hausarzt und Krankenhaus-Sozialdienst gezielt danach.
Fehler 3: Keine Dokumentation. Ohne Pflegetagebuch unterschätzen Gutachter den Bedarf leicht, besonders bei Demenz oder schwankenden Erkrankungen. Notieren Sie Tätigkeiten, Häufigkeit und Dauer.
Fehler 4: Einen ablehnenden Bescheid akzeptieren. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Fordern Sie das Gutachten an und prüfen Sie, ob alle Einschränkungen erfasst wurden. Ist der Zustand inzwischen schlechter geworden, kann auch ein neuer Antrag sinnvoll sein. Wie das funktioniert, zeigt der Ratgeber Pflegegrad-Höherstufung.
Fehler 5: Nicht anerkannte Anbieter für den Entlastungsbetrag nutzen. Wer schon in der Wartezeit Alltagshilfen bezahlt und später über den Entlastungsbetrag erstattet haben möchte, sollte vorab prüfen, ob der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist. Rechnungen privater Helfer ohne Anerkennung werden in der Regel nicht erstattet. Details erklärt der Ratgeber Entlastungsbetrag beantragen.
Fehler 6: Sich selbst überlasten. In der Wartezeit übernehmen Angehörige oft alles allein. Das geht selten lange gut. Warnsignale und Auswege beschreibt unser Ratgeber zum Pflege-Burnout.
Häufig gestellte Fragen zur Pflege ohne Pflegegrad
Werden Leistungen rückwirkend gezahlt, wenn der Pflegegrad später bewilligt wird?
Ja. Leistungen der Pflegeversicherung werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Das Pflegegeld wird für diese Monate pauschal nachgezahlt, ohne dass Sie Ausgaben nachweisen müssen. Für Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege brauchen Sie dagegen Rechnungen von zugelassenen oder anerkannten Anbietern. Bewahren Sie deshalb alle Belege auf.
Gibt es Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad?
Ja. Die Krankenkasse übernimmt nach § 39c SGB V Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder bei einer akuten schweren Erkrankung die Versorgung zu Hause nicht ausreicht. Die Kurzzeitpflege der Pflegekasse nach § 42 SGB XI setzt dagegen Pflegegrad 2 voraus. Unterkunft und Verpflegung tragen Sie in beiden Fällen selbst.
Habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe ohne Pflegegrad?
Ja, über die Krankenkasse nach § 38 SGB V, wenn Sie wegen schwerer Krankheit, eines Krankenhausaufenthalts oder einer ambulanten Operation den Haushalt nicht weiterführen können und niemand im Haushalt einspringen kann. Ohne Pflegegrad 2 bis 5 ist die Leistung auf bis zu vier Wochen begrenzt; lebt ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt, gilt ein längerer Zeitraum. Nötig sind eine ärztliche Bescheinigung und ein Antrag bei der Krankenkasse.
Darf ein Pflegedienst ohne Pflegegrad kommen?
Ja. Ärztlich verordnete Behandlungspflege und die Unterstützungspflege nach § 37 Abs. 1a SGB V rechnet der Pflegedienst direkt mit der Krankenkasse ab. Weitere Grundpflege müssen Sie bis zur Bewilligung selbst bezahlen. Einsätze eines zugelassenen Pflegedienstes ab dem Antragsmonat können nach der Bewilligung über die Pflegesachleistung abgerechnet werden.
Bekomme ich ein Pflegebett ohne Pflegegrad?
Ja, wenn es medizinisch notwendig ist und ärztlich verordnet wird. Dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten als Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Gleiches gilt für Rollator, Rollstuhl, Toilettenstuhl und Inkontinenzmaterial. Es fällt die übliche Zuzahlung an.
Kann ich Tagespflege ohne Pflegegrad nutzen?
Ja, allerdings als Selbstzahler. Das Tagespflege-Budget der Pflegekasse nach § 41 SGB XI gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei geringem Einkommen kann das Sozialamt im Rahmen der Hilfe zur Pflege einspringen.
Gibt es Verhinderungspflege ohne Pflegegrad?
Nein. Die Verhinderungspflege setzt Pflegegrad 2 voraus. Wird der Pflegegrad später rückwirkend bewilligt, kann eine Ersatzpflege ab dem Antragsmonat unter Umständen nachträglich abgerechnet werden. Klären Sie das mit der Pflegekasse und bewahren Sie Belege auf.
Steht mir Pflegeunterstützungsgeld zu, wenn mein Angehöriger keinen Pflegegrad hat?
Ja. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung und das Pflegeunterstützungsgeld setzen eine akut aufgetretene Pflegesituation voraus, aber keinen anerkannten Pflegegrad. Sie erhalten bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person und Kalenderjahr rund 90 Prozent Ihres Nettolohns, 2026 höchstens 135,63 € pro Tag.
Kann ich einen Pflegekurs ohne Pflegegrad besuchen?
Ja. Pflegekurse nach § 45 SGB XI sind für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende kostenlos und setzen keinen Pflegegrad voraus. Viele Pflegekassen bieten die Schulung auch in der Wohnung der pflegebedürftigen Person an.
Hilft das Sozialamt, bevor der Pflegegrad feststeht?
Unter Umständen ja. Die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII setzt ein, sobald das Sozialamt vom Bedarf erfährt. Solange die Pflegekasse noch nicht entschieden hat, kann das Sozialamt den Bedarf selbst prüfen und in dringenden Fällen vorläufig leisten. Hat die Pflegekasse einen Pflegegrad abgelehnt, ist diese Entscheidung für das Sozialamt jedoch bindend.
Kann eine 24-Stunden-Betreuungskraft auch medizinische Aufgaben übernehmen?
Nein. Injektionen, Wundversorgung oder Katheterpflege gehören zur Behandlungspflege und bleiben Aufgabe eines ambulanten Pflegedienstes, der sie mit der Krankenkasse abrechnet. Die vermittelte Betreuungskraft unterstützt bei Grundpflege, Haushalt, Begleitung und Tagesgestaltung. Die genauen Grenzen erklärt der Ratgeber Leistungen und Grenzen der 24-Stunden-Pflege.
Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde?
Legen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch ein. Fordern Sie das Gutachten an, begründen Sie den Widerspruch mit Ihrem Pflegetagebuch und ärztlichen Unterlagen und lassen Sie sich bei Bedarf von der Unabhängigen Patientenberatung oder einem Pflegestützpunkt unterstützen. Bis zur Entscheidung gibt es keine Leistungen der Pflegeversicherung, die Leistungen der Krankenkasse bleiben aber möglich.
Fazit: Die Wartezeit ist kein Leistungsvakuum
Ohne Pflegegrad gibt es keine Leistungen der Pflegeversicherung, aber keineswegs keine Hilfe. Die Krankenkasse übernimmt Behandlungspflege, bis zu vier Wochen Grund- und Hauswirtschaftspflege, Haushaltshilfe, Kurzzeitpflege und Hilfsmittel. Berufstätige Angehörige können sich zehn Tage freistellen lassen, Beratung und Pflegekurse sind kostenlos, und in finanziellen Notlagen hilft das Sozialamt. Wer den Pflegegrad-Antrag sofort stellt, ein Pflegetagebuch führt und alle Belege sammelt, verliert keine Ansprüche; das Pflegegeld wird nach der Bewilligung ab dem Antragsmonat nachgezahlt.
Reichen diese Bausteine nicht aus, weil Ihr Angehöriger nicht mehr allein bleiben kann, ist eine 24-Stunden-Betreuung oft die schnellste Lösung, um die Versorgung im eigenen Zuhause zu sichern. Einen Überblick über die Preise gibt unsere Kostenseite.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesgesundheitsministerium: Antragsverfahren und Begutachtungsfristen
- Gesetze im Internet: § 37 SGB V Häusliche Krankenpflege, § 38 SGB V Haushaltshilfe, § 39c SGB V Kurzzeitpflege, § 39e SGB V Übergangspflege
- Gesetze im Internet: § 62a SGB XII Bindungswirkung
- AOK: Unterstützungspflege nach § 37 Abs. 1a SGB V
- Zentrum für Qualität in der Pflege: Datenbank der Beratungsangebote
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder medizinische Beratung. Leistungen der Kranken- und Pflegekassen hängen vom Einzelfall ab. Alle Angaben entsprechen dem Stand September 2026 und können sich ändern.
