42 Euro im Monat: So viel zahlt die Barmer Pflegekasse jeder pflegebedürftigen Person, die zu Hause versorgt wird, für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Das sind 504 Euro im Jahr, die viele Familien nicht abrufen, weil sie den Anspruch nicht kennen oder den Antrag scheuen. Hinzu kommen technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett oder ein Hausnotruf, die die Barmer meist leihweise zur Verfügung stellt.
Rechtlich gilt für Pflegehilfsmittel bei der Barmer dasselbe wie bei jeder anderen gesetzlichen Pflegekasse: Grundlage ist § 40 SGB XI. Im Detail gibt es trotzdem Punkte, die Barmer-Versicherte kennen sollten. Die Barmer erlaubt ausdrücklich, Verbrauchsprodukte selbst in der Drogerie zu kaufen und die Belege zur Kostenerstattung einzureichen. Sie nennt Ihnen auf Nachfrage Vertragspartner in Ihrer Nähe. Und sie stellt klar, dass sie niemals selbst anruft, um Ihnen eine Pflegebox anzubieten.
Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie die Pflegebox bei der Barmer beantragen, welche Produkte auf der Pflegehilfsmittel-Liste stehen, welches Formular Sie brauchen, ob Sie sich die 42 Euro auszahlen lassen können und was die geplante Pflegereform für die Pauschale bedeuten würde. Rechenbeispiele machen die Zuzahlungs- und Erstattungsregeln greifbar.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis zu 42 Euro pro Monat übernimmt die Barmer Pflegekasse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, und zwar in allen Pflegegraden von 1 bis 5 gleich (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
- Voraussetzung sind ein anerkannter Pflegegrad und die Pflege zu Hause. Im Pflegeheim besteht kein Anspruch auf die Pauschale.
- Bezug über zugelassene Vertragspartner (Apotheke, Sanitätshaus, Pflegebox-Anbieter) mit Direktabrechnung oder Selbstkauf mit Kostenerstattung gegen Beleg.
- Eine Barauszahlung der 42 Euro ohne Kaufbeleg gibt es nicht. Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende.
- Technische Pflegehilfsmittel stellt die Barmer meist leihweise bereit. Beim Kauf zahlen Erwachsene 10 Prozent zu, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel.
- Die Pflegekasse muss innerhalb von 3 Wochen entscheiden, mit Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von 5 Wochen. Sonst gilt der Antrag unter Umständen als genehmigt.
- Die geplante Pflegereform (PNOG) soll die 42-Euro-Pauschale ab 2027 umbauen. Beschlossen ist bisher nichts; der Anspruch gilt unverändert.
Welche Pflegehilfsmittel bezahlt die Barmer Pflegekasse?
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Zuständig ist bei Barmer-Versicherten die Barmer Pflegekasse, die unter dem Dach der Barmer Krankenkasse geführt wird. Welche Produkte grundsätzlich infrage kommen, legt das bundeseinheitliche Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes fest. Eine eigene, abweichende Barmer-Liste gibt es nicht. Die Pflegehilfsmittel sind dort in fünf Produktgruppen (50 bis 54) eingeteilt:
| Produktgruppe | Inhalt | Beispiele | Wie bezahlt? |
|---|---|---|---|
| 50 | Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege | Pflegebett, Bettzubehör, Pflegerollstuhl | meist leihweise |
| 51 | Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene | Bettpfanne, Urinflasche, Kopfwaschsystem, wiederverwendbare Bettschutzeinlagen | Kauf mit Zuzahlung oder Leihe |
| 52 | Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung und Mobilität | Hausnotrufsystem | vertraglich vereinbarte Kosten |
| 53 | Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden | Lagerungsrollen, Lagerungskeile | Kauf mit Zuzahlung oder Leihe |
| 54 | Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Einmal-Bettschutzeinlagen | Pauschale bis 42 € im Monat |
Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 und ist in allen Pflegegraden gleich hoch. Ein höherer Pflegegrad bringt keine höhere Pauschale, wohl aber häufig einen größeren Bedarf an technischen Hilfsmitteln. Wie sich der Bedarf mit dem Pflegegrad typischerweise verändert, zeigt unser Ratgeber Pflegehilfsmittel nach Pflegegrad. Noch kein Pflegegrad? Dann steht zuerst der Antrag bei der Barmer Pflegekasse an; wie er abläuft, erklärt Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt.
Abgrenzung: Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel der Krankenkasse?
Nicht alles, was im Pflegealltag gebraucht wird, ist ein Pflegehilfsmittel. Hilfsmittel der Krankenkasse nach § 33 SGB V dienen der Behandlung einer Krankheit oder dem Ausgleich einer Behinderung und werden ärztlich verordnet: Rollator, Rollstuhl, Kompressionsstrümpfe, Toilettensitzerhöhung oder Inkontinenzmaterial. Sie laufen nicht über die 42-Euro-Pauschale. Für Barmer-Versicherte hat das einen praktischen Vorteil: Nach § 40 Abs. 5 SGB XI prüft die Stelle, bei der Sie den Antrag stellen, selbst, ob Kranken- oder Pflegekasse zuständig ist. Sie müssen die Zuordnung also nicht vorher kennen. Die Unterschiede im Detail erklärt unser Beitrag Hilfsmittel von der Krankenkasse; zur Versorgung mit Inkontinenzprodukten lesen Sie Inkontinenz-Einlagen auf Rezept.
Die Pflegehilfsmittel-Liste der Barmer: Was die 42 Euro abdecken
Die Barmer nennt auf ihrer Leistungsseite zu Pflegehilfsmitteln sieben Produktarten, die über die monatliche Pauschale erstattungsfähig sind. Sie sind ausschließlich für die Verwendung durch private Pflegepersonen gedacht, also für Angehörige, Freunde oder eine im Haushalt lebende Betreuungskraft, nicht für den Pflegedienst.
| Produkt | Wofür es im Pflegealltag gebraucht wird |
|---|---|
| Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch | Schutz von Matratze und Bettwäsche, etwa bei Inkontinenz oder Wundversorgung |
| Fingerlinge | Hygieneschutz bei kleinen Handgriffen, zum Beispiel beim Eincremen |
| Einmalhandschuhe | Körperpflege, Intimpflege, Hilfe beim Toilettengang |
| Mundschutz | Infektionsschutz für pflegende und gepflegte Person |
| Schutzschürzen | Kleidungsschutz bei Körperpflege und Toilettengang |
| Einmallätzchen | Schutz der Kleidung bei den Mahlzeiten |
| Desinfektionsmittel | Hände- und Flächendesinfektion |
Innerhalb dieser Liste stellen Sie die Produkte frei zusammen, solange der Monatswert 42 Euro nicht übersteigt. Ein Rezept brauchen Sie nicht. Pflegeartikel außerhalb der Liste, etwa Feuchttücher, Hautpflegecremes oder Waschlotionen, übernimmt die Pflegekasse nicht. Welche Mengen sich mit 42 Euro realistisch abdecken lassen und wie Sie den Bedarf kalkulieren, zeigt unser Ratgeber zu zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Eine Übersicht über alle Produktgruppen einschließlich technischer Hilfsmittel finden Sie in der Pflegehilfsmittel-Liste 2026.
Drei Wege zu Ihren Verbrauchsprodukten bei der Barmer
Die Barmer lässt Ihnen die Wahl, wie Sie die Pauschale nutzen. Wer Sie versorgt, entscheiden Sie selbst, indem Sie mit dem Anbieter Ihrer Wahl einen Vertrag schließen.
| Bezugsweg | So funktioniert es | Vorleistung nötig? | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| Pflegebox per Versand | Vertragspartner stellt den Antrag, liefert monatlich und rechnet direkt mit der Barmer ab | Nein | Familien, die feste Mengen brauchen und Lieferung schätzen |
| Apotheke oder Sanitätshaus vor Ort | Zugelassene Apotheke oder Sanitätshaus rechnet nach Genehmigung direkt ab | Nein | Wechselnden Bedarf und persönliche Beratung |
| Selbstkauf mit Kostenerstattung | Kauf zum Beispiel in der Drogerie, Einreichen der Belege bei der Barmer Pflegekasse | Ja | Gelegentlichen Bedarf oder Überbrückung |
Welcher Weg im Alltag besser passt, vergleicht unser Beitrag Pflegehilfsmittel in der Apotheke oder im Sanitätshaus.
Pflegebox bei der Barmer beantragen: So läuft es ab
„Pflegebox“ ist kein Barmer-Produkt, sondern die übliche Bezeichnung für die monatliche Lieferung von Verbrauchsprodukten durch einen zugelassenen Anbieter. Die Verträge mit diesen Anbietern schließt nicht die Barmer selbst, sondern der GKV-Spitzenverband bundeseinheitlich nach § 78 Abs. 1 SGB XI für alle Pflegekassen. Jeder Anbieter mit einem solchen Vertrag darf daher auch Barmer-Versicherte versorgen.
- Anbieter wählen: Fragen Sie bei der Barmer nach Vertragspartnern in Ihrer Nähe oder prüfen Sie beim Anbieter, ob er zur direkten Abrechnung mit den Pflegekassen berechtigt ist.
- Antrag ausfüllen: Sie benötigen Name, Geburtsdatum und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person, den Pflegegrad sowie die Unterschrift der pflegebedürftigen Person oder ihrer bevollmächtigten beziehungsweise rechtlichen Vertretung.
- Produkte zusammenstellen: Wählen Sie die Produkte aus der Liste oben, deren Gesamtwert 42 Euro nicht überschreitet.
- Genehmigung abwarten: Der Anbieter leitet den Antrag an die Barmer Pflegekasse weiter. Die gesetzliche Entscheidungsfrist beträgt drei Wochen.
- Monatliche Lieferung: Nach der Bewilligung liefert der Anbieter regelmäßig und rechnet direkt mit der Barmer ab. Ein neuer Antrag jeden Monat ist nicht nötig.
Pro pflegebedürftiger Person wird die Pauschale nur einmal gewährt. Zwei Pflegeboxen parallel, jeweils über 42 Euro, sind nicht möglich. Leben zwei Pflegebedürftige im Haushalt, hat dagegen jede Person ihren eigenen Anspruch. Grundsätzliches zur Auswahl, zum Anbieterwechsel und zu den Inhalten erklärt unser Ratgeber zur Pflegebox. Wie andere große Kassen das Verfahren handhaben, lesen Sie in unseren Beiträgen zu Pflegehilfsmitteln bei der AOK und zur TK-Pflegebox.
Vorsicht bei unaufgeforderten Angeboten
Die Barmer betont, dass sie persönliche Daten grundsätzlich nie an Anbieter oder Vertragspartner weitergibt und Versicherte auch nicht kontaktiert, um ihnen eine Pflegebox anzubieten oder zu empfehlen. Meldet sich jemand am Telefon „im Auftrag der Barmer“ und will eine Pflegebox vermitteln, ist Misstrauen angebracht. Unterschreiben Sie nichts an der Haustür und geben Sie keine Versichertennummer am Telefon heraus. Die Verbraucherzentralen warnen ausdrücklich vor untergeschobenen Verträgen für Pflegehilfsmittelboxen.
Barmer Pflegehilfsmittel Formular: Welcher Antrag wofür?
Viele suchen nach einem „Barmer Pflegehilfsmittel Antrag als PDF“. Für Verbrauchsprodukte ist ein Barmer-eigenes Formular in der Regel gar nicht nötig: Es gibt einen bundeseinheitlichen Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, den die Vertragspartner bereithalten und für Sie an die Pflegekasse weiterleiten. Welche Anträge die Barmer für Pflegeleistungen selbst bereitstellt, finden Sie gesammelt im Bereich Anträge für Pflegeleistungen auf barmer.de.
| Leistung | Antrag | Was Sie beilegen |
|---|---|---|
| Verbrauchsprodukte über Vertragspartner | Einheitlicher Kostenübernahmeantrag, vom Anbieter bereitgestellt | Stammdaten, Pflegegrad, Unterschrift |
| Verbrauchsprodukte im Selbstkauf | Antrag bei der Barmer Pflegekasse, danach Einreichen der Belege | Originalbelege mit Datum, Produktbezeichnung und Preis |
| Technische Pflegehilfsmittel | Formloser Antrag oder Antrag über das Sanitätshaus | Begründung des Bedarfs, ggf. Empfehlung aus Gutachten oder von einer Pflegefachperson |
| Hausnotruf | Antrag über den Hausnotrufanbieter oder bei der Barmer | Angaben zur Wohnsituation (allein lebend) |
Anträge und Fragen können Sie außerdem über das Postfach in „Meine Barmer“, telefonisch unter 0202 568 333 1010 oder in einer Geschäftsstelle einreichen beziehungsweise klären. Die aktuellen Kontaktwege stehen auf der Seite Kontakt und Beratung der Barmer. Eine kassenübergreifende Anleitung mit Musterformulierungen bietet unser Ratgeber Pflegehilfsmittel beantragen.
Ohne eigenen Antrag: Empfehlungen aus Gutachten und Pflegeberatung
Ein Antrag kann auch ohne Formular entstehen. Empfiehlt der Medizinische Dienst bei der Begutachtung ein konkretes Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel und stimmen Sie dieser Empfehlung zu, gilt sie als Leistungsantrag. Die Barmer weist selbst darauf hin, dass der Bedarf an Hilfsmitteln meist schon bei der Begutachtung geprüft wird. Achten Sie deshalb beim Termin darauf, dass Hilfsmittel angesprochen werden; wie Sie sich vorbereiten, zeigt unser Beitrag zur MD-Begutachtung.
Ähnlich vereinfacht ist der Weg über eine Pflegefachperson: Pflegefachkräfte eines ambulanten Dienstes oder beim Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI dürfen nach § 40 Abs. 6 SGB XI konkrete Empfehlungen abgeben. Liegt eine solche Empfehlung vor, wird die Notwendigkeit vermutet. Sie darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Wochen sein.
Entscheidungsfristen der Barmer Pflegekasse
Nach § 40 Abs. 7 SGB XI muss die Pflegekasse über einen Antrag auf Pflegehilfsmittel zügig entscheiden, spätestens innerhalb von drei Wochen nach Eingang. Schaltet sie eine Pflegefachperson oder den Medizinischen Dienst zur Prüfung ein, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Kann sie die Frist nicht halten, muss sie Ihnen das rechtzeitig schriftlich und mit Gründen mitteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt, wie auch das Bundesgesundheitsministerium erläutert. Notieren Sie deshalb das Eingangsdatum und bewahren Sie einen Nachweis über den Versand auf.
Pflegehilfsmittel 42 Euro auszahlen lassen bei der Barmer?
Die kurze Antwort: Eine pauschale Auszahlung ohne Nachweis gibt es nicht. Die 42 Euro sind keine Geldleistung wie das Pflegegeld, sondern zweckgebunden für Pflegehilfsmittel. Die Barmer bietet aber ausdrücklich die Kostenerstattung an: Sie kaufen die Produkte selbst, etwa in der Drogerie oder Apotheke, und reichen die Belege bei der Barmer Pflegekasse ein. Erstattet werden die tatsächlichen Kosten, höchstens 42 Euro im Monat.
Damit die Erstattung reibungslos klappt, sollten Sie Folgendes beachten:
- Klären Sie vorab mit der Barmer, dass ein Antrag gestellt und bewilligt ist.
- Bewahren Sie Originalbelege auf, auf denen Datum, Produkte und Preise erkennbar sind. Sammelbelege mit Lebensmitteln erschweren die Prüfung.
- Kaufen Sie nur Produkte, die zur Liste der Verbrauchsprodukte gehören. Feuchttücher oder Pflegecremes werden nicht erstattet.
- Laufen parallel eine Pflegebox und Selbstkäufe, zählen beide zusammen. Mehr als 42 Euro im Monat gibt es insgesamt nicht.
Rechenbeispiel: Kostenerstattung nach Selbstkauf
Die folgenden Preise sind Beispielwerte zur Veranschaulichung, keine Preisangaben einzelner Händler.
| Posten | Monat A | Monat B |
|---|---|---|
| Einmalhandschuhe (100 Stück) | 12,95 € | 2 × 12,95 € = 25,90 € |
| Händedesinfektion (500 ml) | 7,49 € | 7,49 € |
| Einmal-Bettschutzeinlagen (25 Stück) | 14,90 € | 14,90 € |
| Summe der Belege | 35,34 € | 48,29 € |
| Erstattung durch die Barmer | 35,34 € | 42,00 € |
| Eigenanteil | 0,00 € | 6,29 € |
In Monat A bleiben 6,66 Euro ungenutzt. Sie verfallen am Monatsende und können nicht in den Folgemonat übertragen werden. Mehr zu den Grenzen der Erstattung und typischen Missverständnissen rund um die „Auszahlung“ erklärt unser Ratgeber Pflegehilfsmittel: Geld auszahlen lassen statt Sachleistung?
Technische Pflegehilfsmittel bei der Barmer
Für technische Pflegehilfsmittel gilt die 42-Euro-Pauschale nicht. Sie werden einzeln beantragt und von der Barmer nach § 40 Abs. 3 SGB XI vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt. Die Barmer hat für Pflegebetten und Pflegerollstühle eigene Verträge mit Sanitätshäusern geschlossen; die Geräte bleiben häufig im Eigentum der Kasse und werden nach Rückgabe wieder eingesetzt. Einen Überblick über alle technischen Produktgruppen gibt unser Beitrag Technische Pflegehilfsmittel.
Zuzahlung: Wann Sie etwas beisteuern
Ist das Hilfsmittel eine Leihgabe, fällt keine Zuzahlung an. Wird es gekauft, beteiligen sich volljährige Versicherte mit 10 Prozent der Kosten, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel. Pflegebedürftige bis zum 18. Geburtstag zahlen nichts zu. Liegen die jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt unter der Belastungsgrenze, ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Wählen Sie eine Ausstattung, die über das Notwendige hinausgeht, tragen Sie die Mehrkosten und die dadurch entstehenden Folgekosten selbst.
| Beispiel (Beispielwerte) | Überlassung | Kosten des Hilfsmittels | Ihre Zuzahlung |
|---|---|---|---|
| Pflegebett | leihweise | trägt die Barmer | 0 € |
| Kopfwaschsystem | Kauf | 80 € | 8 € |
| Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen | Kauf | 60 € | 6 € |
| Hochwertiges Pflegehilfsmittel | Kauf | 400 € | 25 € (Höchstbetrag) |
Pflegebett bei der Barmer beantragen
Ein Pflegebett ist das am häufigsten beantragte technische Pflegehilfsmittel. Der Weg führt in der Regel über ein Vertrags-Sanitätshaus, das Bedarf, Maße und Zubehör aufnimmt und den Antrag an die Barmer übermittelt. Hilfreich ist eine kurze Begründung, welche Pflegehandlungen ohne höhenverstellbares Bett nicht sicher oder nur mit großer körperlicher Belastung möglich sind, etwa das Umlagern oder der Transfer aus dem Bett. Steht eine Entlassung aus dem Krankenhaus bevor, sollte das Entlassmanagement der Klinik die Versorgung frühzeitig anstoßen. Die Details, von Zubehör bis Aufbau, beschreibt unser Ratgeber Pflegebett beantragen; zur Organisation rund um die Entlassung lesen Sie Entlassmanagement: So setzen Angehörige ihre Rechte durch.
Hausnotruf über die Barmer Pflegekasse
Einen Hausnotruf bezahlt die Barmer nicht jedem Versicherten mit Pflegegrad. Sie übernimmt die vertraglich vereinbarten Kosten für pflegebedürftige Personen der Pflegegrade 1 bis 5, die allein oder überwiegend allein leben und in einer jederzeit möglichen Notsituation mit einem handelsüblichen Telefon keinen Notruf absetzen könnten. Übernommen wird das Basisgerät mit Anbindung an die Notrufzentrale; Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung oder Sturzsensoren sind je nach Anbieter kostenpflichtig. Details stehen im Barmer-Faltblatt „Hilfe auf Knopfdruck“.
Barmer Pflegehilfsmittel Vertragspartner finden
Für Verbrauchsprodukte gilt: Vertragspartner ist jeder Anbieter, der einem der bundesweiten Verträge des GKV-Spitzenverbandes beigetreten ist. Das sind viele Apotheken, Sanitätshäuser und Versandanbieter. Eine öffentliche Suchmaske der Barmer für diese Anbieter gibt es nicht; die Barmer nennt Ihnen Vertragspartner in Ihrer Nähe aber gern auf Nachfrage, telefonisch oder über „Meine Barmer“. Für technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten und Pflegerollstühle gelten dagegen Barmer-eigene Verträge. Hier lohnt die Nachfrage, welches Sanitätshaus in Ihrer Region für die Barmer versorgt.
Fragen Sie vor Vertragsschluss beim Anbieter nach:
- Rechnet der Anbieter direkt mit der Barmer Pflegekasse ab, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen?
- Entstehen Ihnen Kosten, wenn die gewünschte Zusammenstellung über 42 Euro liegt, und wie hoch sind sie?
- Wie und mit welcher Frist können Sie Inhalte ändern, Lieferungen pausieren oder den Vertrag beenden?
- Wer ist Ansprechpartner bei falschen oder fehlenden Lieferungen?
Für Barmer-Versicherte ist die Apotheke vor Ort oft die unkomplizierteste Lösung, wenn der Bedarf schwankt; die Pflegebox per Versand spielt ihre Stärken bei gleichbleibendem Bedarf aus. Rechnet ein Anbieter mehr ab oder verlangt er Zuzahlungen, die vorher nicht vereinbart waren, wenden Sie sich an die Barmer.
Praxisbeispiele: So nutzen Barmer-Versicherte ihren Anspruch
Die folgenden Fallbeispiele sind typische Konstellationen aus der Beratungspraxis. Namen und Details sind frei gewählt, die rechtlichen Regeln entsprechen dem Stand September 2026.
Beispiel 1: Tochter pflegt die Mutter, Pflegegrad 2
Monika S. ist 81, bei der Barmer versichert und hat Pflegegrad 2. Ihre Tochter hilft ihr täglich bei der Körperpflege. Erst beim Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI erfährt die Familie von der 42-Euro-Pauschale. Die Tochter beantragt über eine Apotheke vor Ort die Versorgung mit Einmalhandschuhen, Händedesinfektion und Einmal-Bettschutzeinlagen. Die Apotheke rechnet direkt mit der Barmer ab, die Familie zahlt nichts. Über das Jahr gerechnet nutzt sie damit 504 Euro, die ihr zuvor entgangen sind.
Beispiel 2: Pflegebox plus Hilfsmittel auf Rezept
Werner K., 84, Pflegegrad 3, wird von seiner Frau gepflegt und ist inkontinent. Die Familie deckt mit einer Pflegebox Handschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen ab. Inkontinenzvorlagen gehören nicht zu den Pflegehilfsmitteln: Sie werden ärztlich verordnet und über die Barmer Krankenkasse bei einem Vertragspartner bezogen. Die klare Trennung sorgt dafür, dass die 42 Euro vollständig für die Pflegeprodukte zur Verfügung stehen.
Beispiel 3: Pflegegrad 4 mit 24-Stunden-Betreuung
Elisabeth R., 79, hat Pflegegrad 4 und wird von einer über eine Agentur vermittelten Betreuungskraft in ihrem Haushalt unterstützt. Ergänzend kommt ein ambulanter Pflegedienst für die Behandlungspflege. Über die Barmer erhält sie leihweise ein Pflegebett und Lagerungshilfen, jeweils ohne Zuzahlung. Die Verbrauchsprodukte nutzen die Betreuungskraft und die Angehörigen; der Pflegedienst bringt sein eigenes Material mit. Für den Umbau der Dusche beantragt die Familie zusätzlich den Zuschuss für eine Wohnraumanpassung von bis zu 4.180 Euro.
Beispiel 4: Überbrückung durch Selbstkauf
Heinz M., 76, Pflegegrad 2, bekommt seine Pflegebox erst ab dem Folgemonat geliefert, weil der Anbieterwechsel noch läuft. Seine Frau kauft für die Übergangszeit Handschuhe und Desinfektionsmittel in der Drogerie und reicht die Belege bei der Barmer Pflegekasse ein. Erstattet wird der Betrag bis zur Monatsgrenze von 42 Euro. Wichtig: Für denselben Monat darf der neue Anbieter nur noch den Restbetrag abrechnen.
Häufige Probleme und wie Sie reagieren
Der Antrag wird abgelehnt
Typische Gründe sind ein fehlender Pflegegrad, eine Versorgung im Pflegeheim, Produkte außerhalb der Liste oder unvollständige Angaben. Lassen Sie sich die Begründung schriftlich geben. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Häufig genügt es, fehlende Angaben nachzureichen oder die Notwendigkeit konkreter zu begründen, etwa mit einer Empfehlung der Pflegefachperson.
Die Barmer entscheidet nicht fristgerecht
Ist die Drei- oder Fünf-Wochen-Frist verstrichen, ohne dass die Barmer Ihnen eine begründete Verzögerung mitgeteilt hat, weisen Sie schriftlich auf § 40 Abs. 7 SGB XI hin. Die Leistung gilt dann als genehmigt.
Ein Anbieter ruft an oder steht vor der Tür
Schließen Sie keinen Vertrag unter Zeitdruck ab. Verträge, die am Telefon oder an der Haustür geschlossen werden, können Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Informieren Sie die Barmer, wenn sich jemand auf die Kasse beruft.
Der Bedarf steigt
Reichen die Leistungen nicht mehr aus, weil sich die Pflegesituation verschlechtert hat, prüfen Sie neben zusätzlichen Hilfsmitteln auch eine Höherstufung. Wie Sie vorgehen, zeigt unser Ratgeber Pflegegrad-Höherstufung beantragen.
Pflegehilfsmittel mit anderen Leistungen der Barmer kombinieren
Die Pauschale für Pflegehilfsmittel ist ein eigenständiger Anspruch. Sie mindert keine andere Leistung und wird auch nicht von anderen Leistungen gemindert.
| Leistung | Höhe 2026 | Verhältnis zu Pflegehilfsmitteln |
|---|---|---|
| Pflegegeld | PG 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 € im Monat | läuft unabhängig daneben |
| Pflegesachleistung | z. B. PG 3: 1.497 €, PG 4: 1.859 € im Monat | läuft unabhängig daneben |
| Entlastungsbetrag | 131 € im Monat, ab Pflegegrad 1 | zweckgebunden für Entlastungsangebote, nicht für Pflegehilfsmittel |
| Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege | 3.539 € im Jahr, ab Pflegegrad 2 | bei Verhinderungspflege zu Hause läuft die Pauschale weiter |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis 16.720 € | separater Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI |
Die Barmer bietet pflegenden Angehörigen außerdem kostenlose Pflegekurse an. Der Anspruch darauf ergibt sich aus § 45 SGB XI; was dort vermittelt wird und wer teilnehmen darf, erklärt unser Beitrag zum kostenlosen Pflegekurs nach § 45 SGB XI. Eine individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, auf Wunsch auch zu Hause, steht allen Barmer-Versicherten mit Pflegebedarf zu.
Pflegehilfsmittel in der 24-Stunden-Betreuung
Eine Betreuung durch eine im Haushalt lebende Betreuungskraft ist häusliche Pflege. Der Anspruch auf die 42-Euro-Pauschale und auf technische Pflegehilfsmittel bleibt deshalb vollständig bestehen, und die vermittelte Betreuungskraft darf die Verbrauchsprodukte als private Pflegeperson nutzen. Gerade bei höheren Pflegegraden erleichtern gute technische Hilfsmittel wie Pflegebett, Lagerungshilfen oder eine Aufstehhilfe die tägliche Arbeit spürbar. Stellen Sie die Anträge möglichst vor Beginn der Betreuung. Welche Aufgaben eine Betreuungskraft übernehmen darf und wo medizinische Behandlungspflege durch einen Pflegedienst beginnt, erklären unsere Beiträge Was darf eine 24-Stunden-Pflegekraft? und 24-Stunden-Pflege und ambulanten Pflegedienst kombinieren. PflegeHeimat24 vermittelt qualifizierte Betreuungskräfte für die 24-Stunden-Betreuung und berät Familien kostenlos, welche Leistungen der Pflegekasse sich damit kombinieren lassen.
Ausblick: Was die geplante Pflegereform für die 42 Euro bedeuten würde
Das Bundesgesundheitsministerium hat im Juni 2026 den Referentenentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vorgelegt. Danach soll der eigenständige Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 2 SGB XI entfallen. Verbrauchsprodukte sollen ab Pflegegrad 2 aus einem neuen Entlastungsbudget bezahlt werden; bei Pflegegrad 1 fiele die bisherige Leistung als eigene Leistung weg. Technische Pflegehilfsmittel und der Zuschuss zur Wohnraumanpassung sollen erhalten bleiben. Als Starttermin sieht der Entwurf den 1. Januar 2027 vor.
Stand Mitte September 2026 hatte das Bundeskabinett den Entwurf noch nicht beschlossen; danach müssten sich Bundestag und Bundesrat damit befassen, Änderungen sind wahrscheinlich. Bis ein Gesetz verkündet ist, gilt die heutige Rechtslage unverändert. Wer die 42 Euro heute nicht nutzt, verschenkt sie Monat für Monat. Den weiteren Verlauf verfolgen wir in unserem Grundlagenartikel Pflegehilfsmittel: Anspruch, Antrag und Leistungen.
Checkliste: Pflegehilfsmittel bei der Barmer in 8 Schritten
✅ Pflegegrad liegt vor oder ist beantragt
✅ Pflege findet zu Hause statt, nicht im Pflegeheim
✅ Benötigte Verbrauchsprodukte aus der Liste ausgewählt
✅ Bezugsweg festgelegt: Apotheke, Sanitätshaus, Pflegebox oder Selbstkauf
✅ Anbieter auf Direktabrechnung und Vertragsbedingungen geprüft
✅ Antrag unterschrieben und Eingangsdatum notiert
✅ Technische Hilfsmittel mit Begründung oder Empfehlung beantragt
✅ Belege bei Selbstkauf gesammelt und monatlich eingereicht
Häufig gestellte Fragen zu Pflegehilfsmitteln bei der Barmer
Wie viel zahlt die Barmer für Pflegehilfsmittel im Monat?
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Einmal-Bettschutzeinlagen übernimmt die Barmer Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat, in allen Pflegegraden von 1 bis 5. Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett werden zusätzlich und unabhängig davon übernommen.
Kann ich mir die 42 Euro von der Barmer auszahlen lassen?
Nein, nicht als pauschale Geldleistung. Sie können Verbrauchsprodukte aber selbst kaufen, zum Beispiel in der Drogerie, und die Belege bei der Barmer Pflegekasse zur Kostenerstattung einreichen. Erstattet werden die tatsächlichen Kosten bis höchstens 42 Euro im Monat.
Brauche ich ein Formular der Barmer, um eine Pflegebox zu beantragen?
In der Regel nicht. Zugelassene Anbieter halten den einheitlichen Antrag auf Kostenübernahme bereit, füllen ihn mit Ihnen aus und leiten ihn an die Barmer weiter. Ein eigener Antrag bei der Barmer ist vor allem bei Selbstkauf mit Kostenerstattung oder für technische Pflegehilfsmittel nötig.
Wie finde ich Vertragspartner der Barmer für Pflegehilfsmittel?
Die Barmer nennt Ihnen auf Nachfrage Vertragspartner in Ihrer Nähe, telefonisch, in der Geschäftsstelle oder über das Postfach in „Meine Barmer“. Für Verbrauchsprodukte kommen alle Anbieter infrage, die den bundesweiten Verträgen des GKV-Spitzenverbandes beigetreten sind, darunter viele Apotheken und Sanitätshäuser.
Ruft die Barmer an, um mir eine Pflegebox anzubieten?
Nein. Die Barmer gibt nach eigenen Angaben keine persönlichen Daten an Anbieter weiter und kontaktiert Versicherte nicht, um Pflegeboxen anzubieten oder zu empfehlen. Solche Anrufe stammen von Dritten. Schließen Sie keinen Vertrag unter Druck ab und informieren Sie im Zweifel die Barmer.
Wie lange dauert die Genehmigung von Pflegehilfsmitteln bei der Barmer?
Die Pflegekasse muss nach § 40 Abs. 7 SGB XI spätestens drei Wochen nach Antragseingang entscheiden, bei Beteiligung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes spätestens nach fünf Wochen. Teilt sie eine Verzögerung nicht rechtzeitig und begründet mit, gilt die Leistung als genehmigt.
Muss ich für ein Pflegebett bei der Barmer etwas zuzahlen?
Wird das Pflegebett leihweise überlassen, was die Regel ist, fällt keine Zuzahlung an. Nur bei gekauften technischen Pflegehilfsmitteln zahlen Volljährige 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel. Bei geringem Einkommen ist eine Befreiung möglich.
Bezahlt die Barmer einen Hausnotruf?
Ja, wenn die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad hat, allein oder überwiegend allein lebt und in einer Notsituation mit einem normalen Telefon keinen Notruf absetzen könnte. Die Barmer übernimmt dann die vertraglich vereinbarten Kosten für das Basisgerät.
Haben zwei Pflegebedürftige im selben Haushalt jeweils Anspruch auf 42 Euro?
Ja. Der Anspruch ist an die pflegebedürftige Person gebunden. Leben zum Beispiel beide Ehepartner mit Pflegegrad im Haushalt, kann jede Person Verbrauchsprodukte im Wert von bis zu 42 Euro monatlich beziehen, sofern beide einen eigenen Antrag stellen.
Kann ich nicht genutzte Beträge in den nächsten Monat übertragen?
Nein. Die 42 Euro gelten je Kalendermonat. Was in einem Monat nicht verbraucht wird, verfällt.
Gibt es die Pflegehilfsmittel auch bei Pflegegrad 1?
Ja. Nach geltendem Recht besteht der Anspruch auf Pflegehilfsmittel einschließlich der 42-Euro-Pauschale bereits ab Pflegegrad 1. Die geplante Pflegereform würde das ändern; beschlossen ist sie bisher nicht.
Was passiert mit den Pflegehilfsmitteln, wenn die pflegebedürftige Person verstirbt oder ins Pflegeheim zieht?
Mit dem Ende der häuslichen Pflege endet der Anspruch auf die Pauschale. Informieren Sie den Anbieter, damit keine weiteren Lieferungen erfolgen. Leihweise überlassene Hilfsmittel wie ein Pflegebett werden an das Sanitätshaus zurückgegeben. Was im Todesfall außerdem zu beachten ist, erklärt unser Beitrag Pflegegeld und Pflegehilfsmittel nach dem Tod.
Fazit
Die Pflegehilfsmittel der Barmer gehören zu den einfachsten Pflegeleistungen überhaupt: kein Rezept, kein Eigenanteil bei Verbrauchsprodukten und ein Anspruch schon ab Pflegegrad 1. Entscheidend ist, ihn überhaupt zu nutzen. Wählen Sie einen Bezugsweg, der zu Ihrem Alltag passt, lassen Sie sich nicht von unaufgeforderten Anrufern drängen und denken Sie bei steigendem Bedarf an technische Hilfsmittel, die die Barmer meist ohne Zuzahlung leihweise bereitstellt. Wird die Pflege zu Hause trotz aller Hilfsmittel zur Dauerbelastung, kann eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause die Familie entlasten.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Barmer: Pflegehilfsmittel – Eine Erleichterung für das Leben und die Pflege zuhause
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegehilfsmittel
- GKV-Spitzenverband: Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis
- Verbraucherzentrale: Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder medizinische Beratung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall erhalten Sie bei der Barmer Pflegekasse. PflegeHeimat24 ist eine Vermittlungsagentur für 24-Stunden-Betreuung und steht in keiner Verbindung zur Barmer oder zu Anbietern von Pflegehilfsmitteln. Stand: September 2026
