Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, saugende Bettschutzeinlagen: Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, braucht diese Dinge täglich – und kauft sie oft jahrelang selbst, ohne zu wissen, dass die Pflegekasse dafür aufkommt. Für Versicherte der Techniker Krankenkasse sind das bis zu 42 Euro im Monat, also bis zu 504 Euro im Jahr. Unter dem Begriff TK Pflegebox wird diese Leistung häufig gesucht, obwohl die TK selbst gar keine Boxen verschickt.
Dieser Ratgeber erklärt, wie die Leistung bei der TK konkret funktioniert: wer Anspruch hat, welche Produkte die TK-Pflegeversicherung bezahlt und welche nicht, wie Sie den Antrag über Meine TK oder die TK-App stellen, wie die Kostenerstattung mit Quittungen läuft und wie Sie sich vor unseriösen Anrufern schützen, vor denen die TK ausdrücklich warnt. Außerdem erfahren Sie, welche weiteren TK-Leistungen den Pflegealltag ergänzen und was die geplante Pflegereform für die 42 Euro bedeuten könnte.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis zu 42 Euro im Monat: Die TK-Pflegeversicherung übernimmt nach § 40 Abs. 2 SGB XI die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Der Betrag ist für alle Pflegegrade gleich.
- Voraussetzungen: ein Pflegegrad von 1 bis 5 und die Pflege zu Hause, also nicht im Pflegeheim. Eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig.
- Die „TK Pflegebox“ gibt es nicht als TK-Produkt: Geliefert wird von Apotheken, Sanitätshäusern oder Pflegebox-Anbietern mit Versorgungsvertrag. Alternativ kaufen Sie selbst und reichen die Quittungen bei der TK ein.
- Nur acht Produktarten sind erstattungsfähig, etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Einmal-Bettschutzeinlagen. Inkontinenzprodukte, Pflegecremes und Waschlotionen gehören nicht dazu.
- Keine Zuzahlung, kein Übertrag: Innerhalb der 42 Euro zahlen Sie nichts dazu. Was Sie in einem Monat nicht nutzen, verfällt.
- Vorsicht am Telefon: Die TK warnt vor Anrufern, die sich als TK-Mitarbeitende ausgeben und Abos für Pflegehilfsmittel aufdrängen.
Was hinter der „TK Pflegebox“ steckt
„Pflegebox“ ist kein Begriff aus dem Gesetz, sondern ein Marktname. Gemeint ist die monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die von der Pflegekasse bezahlt wird. Bei TK-Versicherten ist das die TK-Pflegeversicherung, die organisatorisch unter dem Dach der Techniker Krankenkasse geführt wird. Rechtlich handelt es sich um eine Leistung der Pflegeversicherung nach dem SGB XI – nicht um eine Leistung der Krankenversicherung. Dieser Unterschied ist mehr als eine Formalie: Er erklärt, warum ein Pflegegrad Voraussetzung ist, warum kein Rezept nötig ist und warum Inkontinenzmaterial nicht aus diesem Topf bezahlt wird.
Die TK packt und verschickt keine eigenen Boxen. Sie bezahlt die Produkte entweder direkt an einen Leistungserbringer, der einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen hat, oder sie erstattet Ihnen die Kosten, wenn Sie selbst kaufen. Wer im Internet „TK Pflegebox“ sucht, landet daher meist bei privaten Anbietern, die mit dem TK-Namen werben. Das ist zulässig, solange der Anbieter über einen gültigen Vertrag verfügt – ein offizielles TK-Produkt wird daraus aber nicht.
Wie die Pflegebox grundsätzlich funktioniert, welche Anbieter seriös sind und wie ein Anbieterwechsel abläuft, beschreibt unser allgemeiner Ratgeber zur Pflegebox. Im Folgenden geht es um das, was speziell bei der TK gilt.
Wer bei der TK Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch hat
Der Anspruch ist an drei Voraussetzungen geknüpft, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen:
- Versicherung in der TK-Pflegeversicherung: Wer bei der TK krankenversichert ist, ist in aller Regel auch dort pflegeversichert. Für Privatversicherte ist dagegen die private Pflegepflichtversicherung zuständig, die nach eigenen Bedingungen erstattet.
- Ein anerkannter Pflegegrad: Bereits Pflegegrad 1 genügt. Die 42 Euro steigen mit einem höheren Pflegegrad nicht. Ohne Pflegegrad besteht kein Anspruch; wie Sie ihn beantragen, erklärt unser Ratgeber Pflegegrad beantragen.
- Pflege in häuslicher Umgebung: Dazu zählen die eigene Wohnung, der Haushalt von Angehörigen, betreutes Wohnen und ambulant betreute Wohngemeinschaften. Wer dauerhaft in einem Pflegeheim lebt, erhält die Materialien über die Einrichtung.
Häufige Sonderfälle
- Nur der Pflegedienst pflegt: Ambulante Pflegedienste bringen Handschuhe und Desinfektionsmittel für ihre Einsätze in der Regel selbst mit. Der Anspruch dient der Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder andere private Pflegepersonen und der Selbstversorgung. Übernehmen diese neben dem Pflegedienst einen Teil der Pflege, besteht der Bedarf.
- 24-Stunden-Betreuung: Lebt eine vermittelte Betreuungskraft im Haushalt, findet die Versorgung weiterhin zu Hause statt. Die Pflegehilfsmittel können genutzt werden, etwa Handschuhe bei der Unterstützung am Toilettengang. Mehr dazu, was eine Betreuungskraft übernimmt und was nicht, lesen Sie unter Leistungen und Grenzen einer 24-Stunden-Betreuungskraft.
- Zwei Pflegebedürftige im Haushalt: Jede Person mit Pflegegrad hat einen eigenen Anspruch auf bis zu 42 Euro. Es sind zwei getrennte Anträge nötig, auch wenn beide bei der TK versichert sind.
- Krankenhaus oder Kurzzeitpflege: Während eines stationären Aufenthalts besteht zu Hause kein Bedarf. Pausieren Sie die Lieferung beim Anbieter und nehmen Sie sie nach der Rückkehr wieder auf.
Welche Pflegehilfsmittel die TK bezahlt – und welche nicht
Welche Produkte unter die 42 Euro fallen, legt nicht die TK fest, sondern das Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands in der Produktgruppe 54. Es gilt für alle gesetzlichen Pflegekassen gleichermaßen. Die TK kann also weder mehr noch weniger bezahlen als andere Kassen.
| Produkt aus Produktgruppe 54 | Typischer Einsatz in der häuslichen Pflege |
|---|---|
| Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch | Schutz der Matratze bei Inkontinenz, bei der Körperpflege im Bett oder bei Wundsekret |
| Einmalhandschuhe | Intimpflege, Hilfe beim Toilettengang, Umgang mit Ausscheidungen |
| Fingerlinge | Auftragen von Salben auf kleine Flächen, kleine Hilfestellungen |
| Medizinische Gesichtsmasken | Infektionsschutz bei Erkältung der Pflegeperson oder des Pflegebedürftigen |
| Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2) | Höherer Infektionsschutz, etwa bei Atemwegsinfekten |
| Schutzschürzen | Schutz der Kleidung bei der Körperpflege und beim Wechseln von Inkontinenzmaterial |
| Schutzservietten zum Einmalgebrauch | Schutz der Kleidung beim Essen, etwa bei Schluckstörungen |
| Hände- und Flächendesinfektionsmittel | Handhygiene und Desinfektion von Toilettenstuhl, Nachttisch oder Arbeitsflächen |
Qualitätsmerkmale und Mengenempfehlungen zu jedem dieser Produkte finden Sie im Ratgeber Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, eine Übersicht mit Preisen in der Pflegehilfsmittel-Liste.
Was nicht in die 42 Euro fällt – und wer stattdessen zahlt
Viele Enttäuschungen entstehen, weil Produkte erwartet werden, die in eine andere Leistung gehören. Die folgende Übersicht zeigt, wohin Sie sich für diese Dinge wenden:
| Produkt | Zuständig | Voraussetzung und Eigenanteil |
|---|---|---|
| Inkontinenzprodukte (Einlagen, Vorlagen, Pants, Windeln) | TK-Krankenversicherung (§ 33 SGB V) | Ärztliche Verordnung; Lieferung durch einen TK-Vertragspartner; Zuzahlung 10 %, höchstens 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf |
| Verbandmaterial, Wundauflagen | TK-Krankenversicherung | Ärztliche Verordnung |
| Waschbare, wiederverwendbare Bettschutzeinlagen | TK-Pflegeversicherung als technisches Pflegehilfsmittel | Gesonderter Antrag; wird nicht auf die 42 Euro angerechnet |
| Pflegebett, Lagerungshilfen, Hausnotruf | TK-Pflegeversicherung als technisches Pflegehilfsmittel | Antrag; bei Leihe keine Zuzahlung, sonst 10 %, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel |
| Pflegecremes, Waschlotionen, Feuchttücher, Einmalwaschlappen | Keine Kassenleistung | Privat zu bezahlen |
| Medikamente | TK-Krankenversicherung | Rezept, gesetzliche Zuzahlung |
Besonders häufig verwechselt wird das Inkontinenzmaterial. Es ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse, braucht ein Rezept und läuft über einen eigenen Vertragspartner. Wie Sie es bekommen, erklärt unser Ratgeber Inkontinenzeinlagen auf Rezept. Den Unterschied zwischen Hilfsmitteln der Krankenkasse und Pflegehilfsmitteln der Pflegekasse lesen Sie im Beitrag Hilfsmittel von der Krankenkasse.
Drei Wege zu Ihren Pflegehilfsmitteln bei der TK
Die TK lässt Ihnen die Wahl, wie Sie die 42 Euro nutzen. Nach Angaben der TK rechnen Apotheken und Sanitätshäuser häufig direkt mit ihr ab; für Einkäufe an anderer Stelle, etwa in der Drogerie, können Sie Quittungen einreichen.
| Weg | So funktioniert es | Passt zu |
|---|---|---|
| Monatliche Lieferung durch einen Anbieter („Pflegebox“) | Der Anbieter berät, reicht den Antrag bei der TK ein, liefert monatlich und rechnet direkt mit der TK ab | Familien, die sich um nichts kümmern möchten und einen gleichbleibenden Bedarf haben |
| Apotheke oder Sanitätshaus vor Ort | Ein Vertragspartner vor Ort versorgt Sie und rechnet direkt ab; Sie holen ab oder lassen liefern | Menschen, die persönliche Beratung und flexible Mengen schätzen |
| Selbstkauf mit Kostenerstattung | Sie kaufen die Produkte selbst, reichen die Quittungen bei der TK ein und erhalten bis zu 42 Euro im Monat zurück | Wer bestimmte Marken nutzen möchte oder unregelmäßig Bedarf hat |
Kombinieren lassen sich die Wege nicht beliebig: Die 42 Euro gelten pro Monat insgesamt. Wer eine Pflegebox für 42 Euro bezieht, bekommt zusätzlich gekaufte Handschuhe im selben Monat nicht erstattet. Welcher Weg für wen sinnvoll ist, vergleicht auch unser Beitrag Pflegehilfsmittel in der Apotheke oder im Sanitätshaus.
TK Pflegehilfsmittel beantragen: Schritt für Schritt
- Pflegegrad-Bescheid bereithalten. Sie brauchen den Bescheid der TK-Pflegeversicherung und Ihre Versichertennummer. Läuft der Antrag auf einen Pflegegrad noch, können Sie die Pflegehilfsmittel erst ab Anerkennung erhalten.
- Den Versorgungsweg wählen. Entscheiden Sie, ob ein Anbieter liefern soll oder ob Sie selbst kaufen und Quittungen einreichen.
- Beratung durch den Anbieter. Seit dem 1. Juli 2024 müssen Leistungserbringer vor der ersten Versorgung persönlich beraten, welche Produkte für Ihre konkrete Pflegesituation geeignet und notwendig sind, und diese Beratung dokumentieren. Vorab zusammengestellte Standardboxen sind nicht zulässig.
- Antrag auf Kostenübernahme. Bei einer Versorgung durch einen Anbieter unterschreiben Sie dessen Antrag, der Anbieter reicht ihn bei der TK ein. Beim Selbstkauf stellen Sie den Antrag selbst mit dem TK-Formular für Verbrauchshilfsmittel.
- Entscheidung der TK abwarten. Die Pflegekasse muss über Anträge auf Pflegehilfsmittel innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen.
- Monatlich versorgen. Nach der Genehmigung gilt der Antrag für die weitere Versorgung; Sie müssen ihn nicht jeden Monat neu stellen. Ändert sich der Bedarf, passen Sie die Zusammenstellung beim Anbieter an.
Antrag über Meine TK und die TK-App
Beim Selbstkauf laden Sie das Antragsformular auf der TK-Website herunter, füllen es aus und reichen es über Meine TK oder die TK-App mit dem Stichwort „Verbrauchshilfsmittel“ ein. Alternativ schicken Sie es per Post an die auf dem Formular angegebene Adresse. Die TK beschreibt das Verfahren auf ihrer Seite Zuschuss für Verbrauchshilfsmittel. Angehörige, die den Antrag stellvertretend einreichen, sollten eine Vollmacht beifügen oder vorab mit der TK klären, wie die Vertretung hinterlegt wird.
Häufig müssen Sie den Antrag gar nicht selbst stellen
Die TK weist ausdrücklich darauf hin, dass Versicherte den Antrag auf Kostenübernahme nicht selbst stellen müssen. Neben dem Weg über Apotheke oder Sanitätshaus gibt es zwei weitere Auslöser: Empfiehlt eine Pflegefachkraft beim Beratungsbesuch Pflegehilfsmittel und hält das im Bericht fest, oder empfiehlt der Medizinische Dienst sie im Pflegegutachten, meldet sich die TK von sich aus. Prüfen Sie deshalb Ihr Pflegegutachten auf Empfehlungen zu Hilfsmitteln.
TK Vertragspartner finden
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es bundesweit einheitliche Versorgungsverträge, die nach § 78 SGB XI mit den Pflegekassen geschlossen werden. Apotheken, Sanitätshäuser und Versandanbieter mit einem solchen Vertrag dürfen auch TK-Versicherte versorgen. Fragen Sie den Anbieter vor der Unterschrift, ob er einen gültigen Pflegehilfsmittelvertrag hat.
Für Hilfsmittel der Krankenkasse, etwa Inkontinenzprodukte oder Kompressionsstrümpfe, bietet die TK eine eigene Vertragspartnersuche für Hilfsmittel. Findet sich kein passender Partner, hilft die TK nach eigenen Angaben telefonisch weiter.
Kostenerstattung bei der TK: Selbst kaufen und Quittungen einreichen
Der Selbstkauf ist die flexibelste Variante. Sie kaufen genehmigungsfähige Produkte in der Drogerie, im Supermarkt, in der Apotheke oder online und lassen sich die Kosten bis zur Höchstgrenze erstatten. Damit die TK die Quittungen zuordnen kann, sollten sie Folgendes enthalten:
- Name und Anschrift des Geschäfts
- Kaufdatum
- Genaue Produktbezeichnung, nicht nur „Drogerieartikel“
- Einzelpreis, Menge und Gesamtbetrag
Reichen Sie die Quittungen am einfachsten gesammelt über Meine TK oder die TK-App ein. Heben Sie die Originale auf, bis die Erstattung auf Ihrem Konto ist. Erstattet werden nur die acht Produktarten aus der Tabelle oben; Pflegecremes oder Feuchttücher auf demselben Kassenzettel werden gestrichen.
Rechenbeispiel für einen Monat
Die folgenden Preise sind beispielhafte Drogerie- und Apothekenpreise; die tatsächlichen Beträge schwanken je nach Marke und Packungsgröße.
| Einkauf im Monat | Betrag | Erstattungsfähig |
|---|---|---|
| 2 Packungen Einmalhandschuhe (je 100 Stück, Nitril) zu je 8,95 Euro | 17,90 Euro | Ja |
| Händedesinfektionsmittel 500 ml | 7,45 Euro | Ja |
| Flächendesinfektion 1 Liter | 8,95 Euro | Ja |
| Einmal-Bettschutzeinlagen, 25 Stück | 11,99 Euro | Ja |
| Pflegecreme | 6,49 Euro | Nein |
| Summe erstattungsfähige Produkte | 46,29 Euro | Erstattung: 42,00 Euro |
Von den Gesamtausgaben von 52,78 Euro tragen Sie in diesem Beispiel 10,78 Euro selbst: 4,29 Euro, die über der Höchstgrenze liegen, und 6,49 Euro für die nicht erstattungsfähige Creme. Ausführlich zur Erstattung und zu den Unterschieden zwischen den Kassen informiert unser Ratgeber Pflegehilfsmittel auszahlen lassen.
Vorsicht vor falschen TK-Anrufen und unseriösen Anbietern
Die TK warnt auf ihren Pflegehilfsmittel-Seiten ausdrücklich vor Telefonbetrug: Anrufer geben sich als Mitarbeitende der TK aus und drängen Pflegebedürftige zu Abonnements für Pflegehilfsmittel. Die Verbraucherzentrale weist zudem darauf hin, dass die Initiative zur Kontaktaufnahme vom Versicherten ausgehen muss. Diese Regeln schützen Sie:
- Keine Daten am Telefon: Geben Sie bei unaufgeforderten Anrufen weder Versichertennummer noch Pflegegrad oder Bankdaten heraus. Legen Sie auf und rufen Sie die TK unter einer Nummer zurück, die Sie selbst herausgesucht haben.
- Keine Blanko-Unterschrift: Unterschreiben Sie keinen Antrag, auf dem die Produktauswahl noch leer ist, und keine unbefristete Vollmacht.
- Keine Lockangebote: Gratisproben, Geschenke oder fertig gepackte Standardboxen sind nicht zulässig. Seriöse Anbieter beraten zuerst und stellen dann individuell zusammen.
- Lieferungen prüfen: Kontrollieren Sie jede Lieferung auf Menge und Inhalt. Kommen Pakete, die Sie nicht bestellt haben, melden Sie das der TK.
Zum Kontakt mit der TK-Pflegeversicherung nennt die TK die Rufnummer 040 – 460 66 16 00 (Montag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 16 Uhr). Weitere Hinweise zu Warnsignalen, Wechsel und Kündigung finden Sie im Ratgeber zur Pflegebox.
Weitere TK-Leistungen, die den Pflegealltag ergänzen
Die 42 Euro sind ein kleiner Baustein. Wer die Pflege zu Hause organisiert, sollte die übrigen Leistungen der TK-Pflegeversicherung kennen, denn sie werden nicht gegeneinander verrechnet.
| Leistung | Höhe 2026 | Wofür |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 347 bis 990 Euro im Monat (ab Pflegegrad 2) | Frei verfügbar für die Pflege durch Angehörige oder selbst organisierte Hilfe |
| Entlastungsbetrag | 131 Euro im Monat (ab Pflegegrad 1) | Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages- und Kurzzeitpflege |
| Technische Pflegehilfsmittel | Kostenübernahme abzüglich Zuzahlung, bei Leihe ohne Zuzahlung | Zum Beispiel ein Pflegebett oder waschbare Bettschutzeinlagen |
| Hausnotruf | Kostenübernahme ab Pflegegrad 1 | Wenn im Notfall niemand sonst Hilfe holen könnte |
| Pflegeberatung und Pflegekurse | Kostenfrei | Individuelle Beratung nach § 7a SGB XI und Kurse für Angehörige nach § 45 SGB XI |
Ein TK-spezifisches Angebot für Angehörige ist der TK-PflegeCoach, ein kostenloser Online-Pflegekurs mit Videos und Erfahrungsberichten, der ohne Registrierung rund um die Uhr nutzbar ist. Neben Grundlagen wie rückenschonendem Arbeiten gibt es Kurse zu Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose und den Folgen eines Schlaganfalls. Präsenzkurse und Schulungen zu Hause beschreibt unser Ratgeber zum Pflegekurs nach § 45 SGB XI.
Wie Pflegegeld, Entlastungsbetrag und weitere Leistungen zusammen eine häusliche Versorgung tragen können, zeigt unser Ratgeber zur Finanzierung der häuslichen Pflege.
Praxisbeispiele: So nutzen TK-Versicherte die 42 Euro
Die folgenden Beispiele beruhen auf typischen Konstellationen. Namen und Details sind verändert.
Beispiel 1: Pflegegrad 1 – die unterschätzte Leistung
Frau Wendt, 81, hat seit dem Frühjahr Pflegegrad 1. Ihre Tochter hilft ihr zweimal in der Woche beim Duschen und bringt Handschuhe und Desinfektionsmittel jedes Mal selbst mit. Erst im Gespräch mit der Pflegeberatung erfährt sie, dass auch bei Pflegegrad 1 Anspruch auf die 42 Euro besteht. Weil der Bedarf schwankt, entscheidet sie sich für den Selbstkauf: Sie reicht die Quittungen aus der Drogerie alle paar Wochen gebündelt über die TK-App ein. Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 nicht, die 42 Euro und der Entlastungsbetrag aber schon.
Beispiel 2: Der Anruf, der keiner von der TK war
Herr Bode, 79, pflegt seine Frau mit Pflegegrad 3. Eines Vormittags meldet sich eine freundliche Stimme „von der Techniker“ und erklärt, die Pflegebox müsse neu beantragt werden, man brauche nur kurz die Versichertennummer. Herr Bode ist unsicher und ruft seinen Sohn an. Der ruft bei der TK an: Es gibt keinen solchen Anruf. Die Familie wählt stattdessen die Apotheke im Ort, die nach einer Beratung monatlich Handschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel zusammenstellt und direkt mit der TK abrechnet.
Beispiel 3: Inkontinenz – zwei Töpfe richtig getrennt
Frau Aydın, 76, lebt mit Pflegegrad 2 und einer Harninkontinenz bei ihrem Sohn. Die Familie ging davon aus, dass die „TK Pflegebox“ auch die Vorlagen enthält, und hat sie monatelang selbst bezahlt. Der Hausarzt stellt schließlich ein Rezept aus, und ein TK-Vertragspartner liefert die Vorlagen; die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf. Die 42 Euro nutzt die Familie nun für Einmal-Bettschutzeinlagen, Handschuhe und Desinfektionsmittel. Zusammen spart sie gegenüber vorher einen spürbaren Betrag jeden Monat.
Beispiel 4: 24-Stunden-Betreuung und Pflegebox im selben Haushalt
Herr Lorenz, 85, hat Pflegegrad 4 und eine fortgeschrittene Demenz. Eine vermittelte Betreuungskraft lebt im Haushalt, ein ambulanter Pflegedienst kommt morgens zur Körperpflege und bringt dafür eigenes Schutzmaterial mit. Die Tochter hat über einen Anbieter eine monatliche Lieferung eingerichtet. Die Betreuungskraft nutzt Handschuhe und Schutzschürzen bei der Hilfe am Toilettengang und bei Mahlzeiten Schutzservietten, weil Herr Lorenz sich oft verschluckt. Sie meldet der Tochter, wenn Vorräte zu knapp werden, sodass die Zusammenstellung angepasst werden kann. Mehr zur Begleitung zu Hause lesen Sie im Ratgeber 24-Stunden-Pflege bei Demenz.
Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Die Leistung gar nicht nutzen: Viele Familien kaufen Handschuhe und Desinfektionsmittel jahrelang selbst. Eine rückwirkende Erstattung für die Zeit vor dem Antrag sollten Sie nicht erwarten. Stellen Sie den Antrag deshalb, sobald der Pflegegrad feststeht.
- Budget ansparen wollen: Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende. Ein Vorrat „auf Kosten der Kasse“ lässt sich nicht aufbauen.
- Inkontinenzmaterial in der Box erwarten: Dafür brauchen Sie ein Rezept und einen Vertragspartner der Krankenkasse.
- Mehrere Anbieter parallel: Die 42 Euro gelten nur einmal pro Monat. Wer wechselt, sollte zum Monatsende kündigen und den neuen Anbieter erst ab dem Folgemonat liefern lassen.
- Den Bedarf nicht anpassen: Pflegesituationen ändern sich. Prüfen Sie alle paar Monate, ob die Zusammenstellung noch passt.
- Nach dem Tod weiterliefern lassen: Stirbt die pflegebedürftige Person, endet der Anspruch. Informieren Sie Anbieter und TK zeitnah. Was mit Pflegegeld und Hilfsmitteln im Todesfall geschieht, erklärt unser Ratgeber Pflegegeld und Pflegehilfsmittel nach dem Tod.
Pflegereform in Planung: Bleiben die 42 Euro?
Die Bundesregierung plant eine größere Reform der Pflegeversicherung, das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz. Ein Referentenentwurf aus dem Juni 2026 sieht vor, die eigenständige Leistung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu streichen und in ein neues Entlastungsbudget zu überführen. Ein Großteil der Regelungen soll nach dem Entwurf zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Beschlossen ist das noch nicht. Der Kabinettsbeschluss war für September 2026 angekündigt, danach müssen sich Bundestag und Bundesrat mit dem Gesetz befassen, und Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind üblich. Bis eine Gesetzesänderung in Kraft tritt, gilt der Anspruch auf bis zu 42 Euro im Monat unverändert. Für TK-Versicherte heißt das: Nutzen Sie die Leistung jetzt und behalten Sie die Informationen Ihrer Pflegekasse zum Jahreswechsel im Blick. Den Stand des Verfahrens verfolgen wir laufend in unserem Ratgeber zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
Häufig gestellte Fragen zur TK Pflegebox
Verschickt die TK selbst eine Pflegebox?
Nein. Die TK bezahlt die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, packt und versendet aber keine eigenen Boxen. Geliefert wird von Apotheken, Sanitätshäusern oder Versandanbietern mit Versorgungsvertrag, die direkt mit der TK abrechnen. Alternativ kaufen Sie selbst ein und reichen die Quittungen bei der TK ein.
Wie viel zahlt die TK für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Die TK-Pflegeversicherung übernimmt bis zu 42 Euro im Monat. Der Betrag gilt seit dem 1. Januar 2025 und ist für alle Pflegegrade von 1 bis 5 gleich. Eine Zuzahlung fällt innerhalb dieser Grenze nicht an; nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende.
Gibt es die TK Pflegehilfsmittel schon ab Pflegegrad 1?
Ja. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad, und schon Pflegegrad 1 genügt, sofern die Pflege zu Hause stattfindet. Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich.
Wie stelle ich den Antrag bei der TK?
Liefert ein Anbieter, reicht er den Antrag nach einer persönlichen Beratung für Sie bei der TK ein. Kaufen Sie selbst, laden Sie das Antragsformular auf tk.de herunter und reichen es über Meine TK oder die TK-App mit dem Stichwort „Verbrauchshilfsmittel“ ein oder schicken es per Post. Empfiehlt der Medizinische Dienst oder eine Pflegefachkraft beim Beratungsbesuch Pflegehilfsmittel, meldet sich die TK auch von sich aus.
Kann ich mir die 42 Euro von der TK auszahlen lassen?
Nicht als freie Geldleistung. Die TK erstattet aber die Kosten für selbst gekaufte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gegen Quittung bis zur Höhe von 42 Euro im Monat, auch bei Einkäufen in der Drogerie.
Sind Inkontinenzeinlagen in der TK Pflegebox enthalten?
Nein. Inkontinenzprodukte sind Hilfsmittel der Krankenversicherung. Sie brauchen dafür eine ärztliche Verordnung und einen TK-Vertragspartner. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent, höchstens 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf. Einmal-Bettschutzeinlagen gehören dagegen zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
Wie lange dauert die Genehmigung durch die TK?
Die Pflegekasse muss über einen Antrag auf Pflegehilfsmittel innerhalb von drei Wochen entscheiden. Wird der Medizinische Dienst eingeschaltet, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.
Wie erkenne ich einen falschen TK-Anruf?
Die TK ruft nicht unaufgefordert an, um Ihnen Abos für Pflegehilfsmittel zu verkaufen oder Ihre Versichertennummer abzufragen. Die TK warnt ausdrücklich vor solchen Anrufen. Beenden Sie das Gespräch, geben Sie keine Daten heraus und rufen Sie die TK unter einer selbst herausgesuchten Nummer zurück.
Bekommen zwei Pflegebedürftige im selben Haushalt je 42 Euro?
Ja. Jede Person mit Pflegegrad hat einen eigenen Anspruch von bis zu 42 Euro im Monat. Es sind zwei getrennte Anträge und getrennte Abrechnungen nötig.
Kann ich den Anbieter wechseln, obwohl die TK schon genehmigt hat?
Ja. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht. Kündigen Sie beim bisherigen Anbieter zum Monatsende und lassen Sie den neuen Anbieter ab dem Folgemonat liefern, damit sich die Versorgungen nicht überschneiden. Der neue Anbieter muss Sie vor der ersten Lieferung beraten und einen eigenen Antrag bei der TK einreichen.
Gilt der Anspruch auch bei einer 24-Stunden-Betreuung?
Ja. Die Versorgung durch eine im Haushalt lebende Betreuungskraft ist häusliche Pflege. Die Pflegehilfsmittel können genutzt werden, wenn die Betreuungskraft zum Beispiel beim Toilettengang unterstützt.
Was passiert bei einem Wechsel der Krankenkasse?
Der Anspruch besteht bei jeder gesetzlichen Pflegekasse in gleicher Höhe, weil er im Gesetz geregelt ist. Mit dem Kassenwechsel wechselt aber die zuständige Pflegekasse. Informieren Sie Ihren Anbieter, damit er den Antrag bei der neuen Pflegekasse stellt.
Fazit: 42 Euro, die viele TK-Versicherte verschenken
Die „TK Pflegebox“ ist kein eigenes Produkt der Techniker, sondern die gesetzliche Leistung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die die TK-Pflegeversicherung bezahlt. Bis zu 42 Euro im Monat stehen jeder pflegebedürftigen Person ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause gepflegt wird – ohne Rezept und ohne Zuzahlung. Entscheidend ist, die Leistung zu kennen, den passenden Versorgungsweg zu wählen und sie nicht mit dem Inkontinenzmaterial der Krankenkasse zu verwechseln.
Wer diese Grundlagen beachtet, spart im Jahr bis zu 504 Euro und vermeidet die typischen Stolperfallen, von unseriösen Anrufern bis zur doppelten Versorgung. Die 42 Euro sind allerdings nur ein kleiner Baustein. Wo die Pflege zu Hause insgesamt an ihre Grenzen stößt, kann eine vermittelte Betreuungskraft den Alltag spürbar entlasten. Einen Überblick gibt unsere Seite zur 24-Stunden-Betreuung.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel), § 78 SGB XI (Verträge über Pflegehilfsmittel), § 7a SGB XI (Pflegeberatung), § 45 SGB XI (Pflegekurse)
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenversicherung, einschließlich Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln)
- GKV-Spitzenverband: Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 54
- Techniker Krankenkasse: Pflegehilfsmittel und Wie stelle ich den Antrag auf Pflegehilfsmittel?
- Verbraucherzentrale: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – diese Regeln sollten Sie kennen
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Anspruch erteilt die TK-Pflegeversicherung. PflegeHeimat24 ist eine Vermittlungsagentur für häusliche Betreuung, steht in keiner geschäftlichen Verbindung zur Techniker Krankenkasse und ist nicht Arbeitgeberin der vermittelten Betreuungskräfte. Rechtsstand und inhaltliche Prüfung: September 2026.
