Pflegebox 2026: kostenlos beantragen & wechseln

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Inhaltsübersicht

Rund 500 Euro im Jahr: So viel ist der Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wert, wenn er jeden Monat voll genutzt wird. Am bequemsten geht das über eine Pflegebox, also eine monatliche Lieferung von Einmalhandschuhen, Desinfektionsmitteln, Bettschutzeinlagen und weiteren Produkten direkt nach Hause. Der Anbieter rechnet mit der Pflegekasse ab, Sie zahlen nichts.

So einfach das Prinzip ist, so unübersichtlich ist der Markt. Dutzende Anbieter werben um Pflegebedürftige, manche mit vorgefertigten Paketen, die kaum zum tatsächlichen Bedarf passen. Seit Mitte 2024 gelten deshalb strengere Regeln für die Anbieter: Sie müssen vor der ersten Lieferung beraten und dürfen keine Kontaktaufnahme erzwingen.

Dieser Ratgeber erklärt, wer Anspruch auf eine kostenlose Pflegebox hat, wie die Beantragung abläuft, wie Sie den Inhalt sinnvoll planen, woran Sie einen seriösen Anbieter erkennen und wie ein Wechsel oder eine Kündigung funktioniert. Alle Angaben entsprechen dem Stand September 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anspruch ab Pflegegrad 1: Wer zu Hause gepflegt wird, erhält zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro monatlich (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Die Höhe ist in allen Pflegegraden gleich.
  • Kostenlos und ohne Rezept: Ein Vertragspartner der Pflegekasse liefert und rechnet direkt ab. Eine Zuzahlung fällt nicht an.
  • Inhalt: nur Produkte der Produktgruppe 54, also Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Mundschutz, Schutzschürzen, Einmal-Bettschutzeinlagen sowie Hände- und Flächendesinfektion. Inkontinenzmaterial gehört nicht dazu.
  • Beratung vor der ersten Lieferung: Seit 1. Juli 2024 müssen Anbieter individuell beraten; vorkonfigurierte Pakete dürfen nicht voreingestellt sein, Gratisbeigaben sind unzulässig.
  • Wechsel jederzeit möglich: Es gibt keine gesetzliche Mindestlaufzeit. Wichtig ist nur, dass im selben Monat nicht zwei Anbieter liefern.
  • Reform in Planung: Ein Referentenentwurf sieht vor, die eigenständige 42-Euro-Leistung ab 2027 abzuschaffen. Beschlossen ist das nicht.

Was ist eine Pflegebox?

„Pflegebox“ ist kein Begriff aus dem Gesetz, sondern eine Bezeichnung aus dem Markt. Gemeint ist die monatliche Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln durch einen Leistungserbringer, der einen Vertrag mit den Pflegekassen hat. Andere Namen sind Pflegepaket, Pflegehilfsmittelbox oder Hygienebox. Rechtlich handelt es sich um eine Sachleistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 42 Euro im Monat, der Anbieter liefert und rechnet direkt mit ihr ab.

Die Pflegebox ist einer von drei Wegen, den Anspruch zu nutzen. Alternativ können Sie die Produkte in einer Apotheke oder einem Sanitätshaus mit Direktabrechnung holen oder sie selbst kaufen und sich die Kosten erstatten lassen. Den Eigenkauf mit Belegen erklärt unser Ratgeber Pflegehilfsmittel: Geld auszahlen lassen statt Sachleistung, den Bezug vor Ort der Beitrag Apotheke oder Sanitätshaus.

Wer Anspruch auf eine Pflegebox hat

  • Anerkannter Pflegegrad: Bereits Pflegegrad 1 genügt.
  • Häusliche Pflege: in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen, im betreuten Wohnen oder in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft. In einem vollstationären Pflegeheim besteht kein Anspruch.
  • Pflege durch nicht erwerbsmäßig Pflegende oder eine Betreuungskraft im Haushalt: Die Produkte sind für Angehörige, Freunde, Nachbarn oder eine im Haushalt lebende Betreuungskraft gedacht. Ambulante Pflegedienste bringen ihr Schutzmaterial in der Regel selbst mit.

Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob Sie Pflegegeld, Pflegesachleistung oder die Kombinationsleistung beziehen, und wird auf keine dieser Leistungen angerechnet. Warum der Pflegegrad die Höhe nicht beeinflusst, den Bedarf aber sehr wohl, erklärt unser Ratgeber Pflegehilfsmittel nach Pflegegrad.

Was in der Pflegebox enthalten sein darf

Eine Pflegebox darf ausschließlich Produkte aus der Produktgruppe 54 („Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“) des Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbandes enthalten:

Produkt Wofür es gebraucht wird Worauf Sie achten sollten
Einmalhandschuhe Körper- und Intimpflege, Kontakt mit Ausscheidungen Größe für jede pflegende Person; bei Latexallergie Nitril oder Vinyl
Händedesinfektionsmittel vor und nach der Pflege Wirkspektrum „begrenzt viruzid“ genügt meist, bei Noroviren erweitertes Spektrum
Flächendesinfektionsmittel Nachttisch, Toilettenstuhl, Pflegebett Gebrauchsanweisung und Einwirkzeit beachten
Saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch) Schutz von Matratze und Bettwäsche Größe passend zur Liegefläche wählen
Schutzschürzen Schutz der Kleidung bei Pflege und Inkontinenzversorgung Menge am tatsächlichen Verbrauch ausrichten
Mundschutz / medizinische Gesichtsmasken bei Infekten der pflegenden oder gepflegten Person oft nur zeitweise nötig
Fingerlinge kleine punktuelle Anwendungen in der Praxis selten gebraucht

Eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Produkte finden Sie im Beitrag zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, Richtpreise in unserer Pflegehilfsmittel-Liste.

Was nicht in die Pflegebox gehört

  • Inkontinenzvorlagen und -hosen: Hilfsmittel der Krankenkasse auf ärztliche Verordnung, siehe Inkontinenzeinlagen auf Rezept.
  • Waschbare Bettschutzeinlagen: eigenes Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 51, das zusätzlich zu den 42 Euro bei der Pflegekasse beantragt wird. Hinweise zur Auswahl gibt der Ratgeber Inkontinenz-Matratzen und Betteinlagen.
  • Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett oder Hausnotruf: eigener Anspruch gegenüber der Pflegekasse, meist als Leihgabe, siehe technische Pflegehilfsmittel.
  • Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Toilettenstuhl: Leistungen der Krankenkasse, siehe Hilfsmittel von der Krankenkasse.
  • Körperpflegeprodukte, Cremes, Feuchttücher, Pflaster, Wunddesinfektion: keine Pflegehilfsmittel, sie sind selbst zu bezahlen.

Eine Box, die solche Produkte als „gratis dazu“ enthält, ist ein Warnsignal: Beigaben anderer Produkte sind nach den seit Juli 2024 geltenden Vertragsregeln nicht zulässig.

Pflegebox beantragen: So läuft es ab

Die Beantragung ist in wenigen Schritten erledigt. Einen gesonderten Antrag bei der Pflegekasse müssen Sie in der Regel nicht selbst schreiben: Der Anbieter reicht den bundeseinheitlichen Antrag auf Kostenübernahme („Anlage 4“) mit Ihrer Unterschrift bei der Kasse ein.

Schritt 1: Anbieter auswählen und Kontakt aufnehmen

Seit 1. Juli 2024 muss die Initiative nach Angaben der Verbraucherzentrale von Ihnen ausgehen. Anbieter, die unaufgefordert anrufen oder an der Haustür klingeln, verstoßen gegen die Vertragsregeln. Welche Anbieter einen Vertrag mit Ihrer Pflegekasse haben, erfahren Sie bei der Kasse selbst; viele Kassen nennen Vertragspartner auch online.

Schritt 2: Beratung und Bedarfsermittlung

Vor der ersten Lieferung muss der Anbieter Sie individuell beraten: Welche Produkte werden in Ihrer Pflegesituation gebraucht, in welcher Menge und Größe? Er muss Sie außerdem darauf hinweisen, dass Kosten über der monatlichen Höchstgrenze bei Ihnen liegen und die Produkte für die häusliche Pflege durch private Pflegepersonen bestimmt sind. Vorkonfigurierte Boxen dürfen in Online-Formularen nicht voreingestellt sein. Nutzen Sie das Gespräch: Eine gut geplante Box spart Ärger über Produkte, die ungenutzt im Schrank landen.

Schritt 3: Antrag und Vollmacht unterschreiben

Sie oder eine bevollmächtigte Person unterschreiben den Antrag auf Kostenübernahme. Darin stehen die Daten der pflegebedürftigen Person, Pflegekasse, Versichertennummer und der gewählte Leistungserbringer. Für Menschen mit Demenz unterschreibt ein Bevollmächtigter oder rechtlicher Betreuer. Wie Angehörige ohne Vorsorgevollmacht handeln können, erklärt unser Ratgeber Pflege-Notfall ohne Vorsorgevollmacht.

Schritt 4: Genehmigung durch die Pflegekasse

Die Pflegekasse muss über den Antrag innerhalb von drei Wochen entscheiden (§ 40 Abs. 7 SGB XI). In der Praxis geht es oft schneller. Die Genehmigung gilt fortlaufend; Sie müssen sie nicht jeden Monat erneuern.

Schritt 5: Monatliche Lieferung

Nach der Genehmigung liefert der Anbieter monatlich. Nach den Vertragsregeln ist die monatliche Lieferung der Regelfall; eine Lieferung für bis zu drei Monate ist nur nach schriftlicher Vereinbarung zulässig. Die Zusammenstellung können Sie anpassen, wenn sich der Bedarf ändert.

Kassenspezifische Hinweise finden Sie in unseren Ratgebern zu Pflegehilfsmitteln bei der AOK, der Barmer und der Techniker Krankenkasse. Allgemeine Hinweise zum Antrag gibt der Beitrag Pflegehilfsmittel beantragen.

Noch kein Pflegegrad?

Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keine Pflegebox. Stellen Sie deshalb zuerst den Antrag auf Pflegeleistungen; wie das geht, zeigt unser Ratgeber Pflegegrad beantragen. Leistungen der Pflegeversicherung werden grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Eine Box kann nicht rückwirkend geliefert werden; ob Sie selbst gekaufte Produkte aus der Wartezeit erstattet bekommen, klären Sie am besten mit Ihrer Pflegekasse und bewahren bis dahin die Belege auf.

Pflegebox individuell zusammenstellen: Bedarf realistisch planen

Die 42 Euro reichen nicht für „von allem etwas“. Eine gut geplante Box konzentriert sich auf die Produkte, die tatsächlich jeden Tag gebraucht werden. So gehen Sie vor:

  1. Verbrauch eine Woche lang notieren: Wie viele Handschuhpaare werden täglich gebraucht, wie oft wird eine Bettschutzeinlage gewechselt, wie viel Desinfektionsmittel geht weg?
  2. Auf einen Monat hochrechnen: Wochenverbrauch mal vier bis fünf, mit einem kleinen Puffer.
  3. Prioritäten setzen: Zuerst das, was täglich gebraucht wird (meist Handschuhe und Händedesinfektion), dann Bettschutz und Schürzen, zuletzt gelegentlich benötigte Produkte wie Mundschutz.
  4. Mit dem Anbieter abgleichen: Lassen Sie sich zeigen, welche Mengen innerhalb von 42 Euro möglich sind. Die Preise unterscheiden sich je nach Produktqualität und Anbieter.
  5. Nach zwei, drei Monaten nachjustieren: Stapeln sich Schürzen, reichen die Handschuhe aber nicht, ändern Sie die Zusammenstellung.

Typische Schwerpunkte nach Pflegesituation

Pflegesituation Schwerpunkt der Box Was oft zusätzlich nötig ist
Hilfe bei der Körperpflege, keine Inkontinenz Handschuhe, Händedesinfektion, etwas Flächendesinfektion –
Nächtliche Inkontinenz Einmal-Bettschutzeinlagen, Handschuhe, Schürzen Inkontinenzvorlagen auf Rezept, waschbare Bettschutzeinlagen
Bettlägerigkeit, mehrmals tägliche Versorgung große Mengen Handschuhe und Bettschutz, Flächendesinfektion Pflegebett, Lagerungshilfen, Antidekubitusmatratze über die Krankenkasse
Infektanfälligkeit oder Infekt im Haushalt Mundschutz, Händedesinfektion mit passendem Wirkspektrum ärztliche Abklärung
Mehrere Pflegende (z. B. Angehörige und Betreuungskraft) Handschuhe in mehreren Größen –

Bei intensiver Pflege reicht die Box oft nicht für den ganzen Monat. Mehrkosten tragen Sie selbst; weder Pflegegeld-Anteile noch der Entlastungsbetrag können die 42 Euro aufstocken. Prüfen Sie aber, welche Produkte medizinisch verordnet werden können, etwa Inkontinenzmaterial. Wie Pflegehilfsmittel richtig und sparsam eingesetzt werden, lernen Angehörige kostenlos in einem Pflegekurs nach § 45 SGB XI.

Seriöse Pflegebox-Anbieter erkennen

Die Grundleistung ist bei allen Vertragspartnern dieselbe. Unterschiede gibt es bei Produktqualität, Flexibilität und Service. PflegeHeimat24 bewertet keine einzelnen Anbieter; die folgenden Kriterien helfen Ihnen, selbst eine gute Wahl zu treffen.

Kriterium Gutes Zeichen Warnsignal
Vertrag mit der Pflegekasse Anbieter nennt ihn offen und rechnet direkt ab verlangt Vorkasse oder Gebühren
Kontaktaufnahme Sie haben den Anbieter selbst angefragt unaufgeforderte Anrufe, Haustürbesuche, Werbung nach Klinikaufenthalt
Beratung fragt nach Pflegesituation, Handschuhgrößen, Allergien festes Paket ohne Rückfrage
Produktangaben Marke, Material, Größe und Menge transparent nur „Handschuhe“, „Desinfektion“ ohne Details
Beigaben keine Gratisproben, Gutscheine, Zusatzprodukte
Anpassung und Kündigung jederzeit, schriftlich bestätigt Mindestlaufzeiten, komplizierte Kündigung
Datenschutz fragt nur notwendige Daten ab verlangt Arztberichte oder Kontodaten ohne Grund

Tipp: Sprechen Sie mit dem Pflegedienst oder bei der Pflegeberatung Ihrer Kasse, bevor Sie sich entscheiden. Beschwerden über einen Vertragspartner können Sie direkt an Ihre Pflegekasse richten, bei Verstößen gegen Verbraucherrechte hilft die Verbraucherzentrale.

Pflegebox-Anbieter wechseln

Dünne Handschuhe, unpassende Mengen, schwer erreichbarer Kundenservice: Gründe für einen Wechsel gibt es viele. Das Wichtigste vorweg: Eine gesetzliche Mindestlaufzeit gibt es nicht, und die Pflegekasse kann Ihnen keinen bestimmten Vertragspartner vorschreiben. Sie wählen frei unter den Anbietern, die einen Vertrag mit Ihrer Kasse haben.

So gelingt der Wechsel ohne Versorgungslücke

  1. Neuen Anbieter auswählen und sich beraten lassen (Kriterien siehe oben).
  2. Wechsel angeben: Teilen Sie mit, dass Sie bereits beliefert werden. Der neue Anbieter reicht einen neuen Antrag bzw. eine Änderungsmitteilung bei der Pflegekasse ein.
  3. Alten Anbieter informieren: Viele neue Anbieter übernehmen die Abmeldung. Kündigen Sie zur Sicherheit trotzdem selbst schriftlich und lassen Sie sich die Kündigung bestätigen.
  4. Monatswechsel abstimmen: Im selben Monat darf nur ein Anbieter abrechnen. Planen Sie den Wechsel zum Monatsende, damit es weder eine Doppellieferung noch eine Lücke gibt.
  5. Kleine Reserve halten: Ein Vorrat für ein bis zwei Wochen überbrückt Verzögerungen bei der ersten Lieferung.

Wechseln Sie vom Anbieter zur Kostenerstattung oder umgekehrt, gilt dasselbe Prinzip: Pro Monat steht der Betrag nur einmal zur Verfügung.

Pflegebox kündigen

Eine Kündigung ist jederzeit möglich, etwa wenn die Pflege künftig vollständig durch einen ambulanten Dienst erfolgt, der eigenes Material mitbringt, oder wenn Sie auf Kostenerstattung umsteigen. Informieren Sie den Anbieter schriftlich. In folgenden Fällen endet der Anspruch ohnehin, und Sie sollten Anbieter und Pflegekasse zeitnah informieren:

Sonderfälle: Krankenhaus, Urlaub, Paare und 24-Stunden-Betreuung

Krankenhaus und Kurzzeitpflege

Während eines Krankenhausaufenthalts oder einer Kurzzeitpflege versorgt die Einrichtung die pflegebedürftige Person. Bei längeren Aufenthalten ist es sinnvoll, die Lieferung mit dem Anbieter zu pausieren, damit sich zu Hause keine Vorräte stapeln. Nach der Rückkehr läuft die Versorgung weiter, ein neuer Antrag ist nicht nötig. Tipps für die Zeit nach der Entlassung gibt unser Ratgeber zum Entlassmanagement.

Urlaub und Auslandsaufenthalt

Innerhalb Deutschlands können Sie die Box nach Absprache an eine andere Adresse liefern lassen oder einen Vorrat mitnehmen. Bei einem Aufenthalt im Ausland ruhen die Leistungen der Pflegeversicherung nach § 34 SGB XI grundsätzlich; für das Pflegegeld gelten Ausnahmen, für Pflegehilfsmittel nicht. Nehmen Sie für Reisen deshalb ausreichend Vorrat mit und pausieren Sie bei längerer Abwesenheit die Lieferung. Bei einem dauerhaften Wohnsitz im EU-Ausland gelten besondere Regeln, die Sie mit Ihrer Pflegekasse klären sollten.

Zwei Pflegebedürftige im Haushalt

Jede Person mit Pflegegrad hat einen eigenen Anspruch. Ein Paar kann also zwei Boxen mit zusammen bis zu 84 Euro im Monat erhalten; für jede Person wird ein eigener Antrag gestellt. Mehr zur gemeinsamen Versorgung lesen Sie unter 24-Stunden-Pflege für Ehepaare.

Pflegebox und 24-Stunden-Betreuung

Eine 24-Stunden-Betreuung ist häusliche Pflege; die Pflegebox steht deshalb in vollem Umfang zur Verfügung. Die Produkte schützen die pflegebedürftige Person ebenso wie die vermittelte Betreuungskraft, etwa bei der Intimpflege. Stimmen Sie die Zusammenstellung mit der Betreuungskraft ab: Sie weiß am besten, was im Alltag gebraucht wird, und kann Handschuhgröße und Mengen benennen. Welche Aufgaben eine Betreuungskraft übernehmen darf, erklärt der Beitrag Leistungen und Grenzen der 24-Stunden-Pflege.

Privat Pflegeversicherte

Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen erbringen, also ebenfalls bis zu 42 Euro im Monat. Private Versicherer arbeiten häufig nach dem Kostenerstattungsprinzip. Manche Pflegebox-Anbieter rechnen auch mit privaten Versicherern ab; klären Sie das Verfahren vorab mit Ihrem Versicherer.

Häufige Probleme und wie Sie sie lösen

Problem Was Sie tun können
Genehmigung verzögert sich Beim Anbieter nachfragen, ob der Antrag vollständig eingereicht wurde; nach drei Wochen bei der Pflegekasse nachhaken (§ 40 Abs. 7 SGB XI)
Antrag abgelehnt Begründung prüfen (z. B. kein Pflegegrad, stationäre Unterbringung); bei einem förmlichen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG)
Lieferung bleibt aus Anbieter kontaktieren, Sendungsverfolgung prüfen; bei wiederholten Ausfällen wechseln
Produkte passen nicht (Größe, Allergie) Zusammenstellung ändern lassen; mangelhafte Ware mit Foto reklamieren
Box reicht nicht für den Monat Zusammenstellung auf die meistgebrauchten Produkte konzentrieren; Mehrbedarf selbst kaufen; Inkontinenzmaterial ärztlich verordnen lassen
Zu viele Produkte Menge reduzieren; die 42 Euro müssen nicht ausgeschöpft werden
Unbestellte Lieferung oder Werbeanruf Nichts unterschreiben, Pflegekasse informieren, ggf. Verbraucherzentrale einschalten

Praxisbeispiele

Die folgenden Konstellationen sind typische, frei gewählte Beispiele aus dem Pflegealltag.

Beispiel 1: Start nach dem Pflegegrad-Bescheid

Frau Lorenz (80) hat nach einem Sturz Pflegegrad 2 erhalten. Ihre Tochter hilft morgens beim Waschen. Nach dem Bescheid wendet sich die Tochter an einen Anbieter, den der Pflegestützpunkt als Vertragspartner der Kasse genannt hat. Im Beratungsgespräch zeigt sich: Mundschutz und Fingerlinge braucht die Familie nicht. Die Box enthält deshalb vor allem Nitrilhandschuhe in Größe M, Händedesinfektion und eine kleine Menge Flächendesinfektion. Wie es nach einem Sturz insgesamt weitergeht, beschreibt unser Ratgeber Sturz und Oberschenkelhalsbruch im Alter.

Beispiel 2: Anbieterwechsel wegen Qualität

Herr Brandt (74, Pflegegrad 3) wird von seiner Frau gepflegt. Die Handschuhe seines bisherigen Anbieters reißen häufig. Die Familie sucht einen neuen Vertragspartner, der Handschuhe einer bestimmten Materialstärke anbietet, und vereinbart den Wechsel zum Monatsende. Der neue Anbieter meldet den Wechsel bei der Pflegekasse, die Familie kündigt zusätzlich schriftlich beim alten Anbieter. Die Versorgung läuft ohne Lücke weiter.

Beispiel 3: Betreuungskraft im Haushalt

Frau Kaya (86, Pflegegrad 4) wird von einer im Haushalt lebenden Betreuungskraft unterstützt, morgens kommt ein ambulanter Pflegedienst für die Behandlungspflege. Die Box ist auf den Bedarf der Betreuungskraft zugeschnitten: Handschuhe in Größe S, Einmal-Bettschutzeinlagen und Schürzen. Inkontinenzvorlagen verordnet der Hausarzt über die Krankenkasse. Wie Pflegedienst und Betreuungskraft zusammenarbeiten, zeigt unser Ratgeber Pflegedienst und 24-Stunden-Pflege kombinieren.

Ausblick: Was die geplante Pflegereform für die Pflegebox bedeuten könnte

Das Bundesgesundheitsministerium hat Anfang Juni 2026 den Referentenentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vorgelegt. Er sieht vor, den eigenständigen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 2 SGB XI zu streichen. Verbrauchsprodukte sollen künftig aus einem neuen Budget bezahlt werden, das nach den bisher bekannten Plänen erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung stünde. Für Pflegegrad 1 würde die Pflegebox in ihrer heutigen Form damit entfallen. Als Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027 vorgesehen.

Bis Redaktionsschluss war der Entwurf nicht vom Bundeskabinett beschlossen. Ob und in welcher Form er Gesetz wird, ist offen. Bis dahin gilt die heutige Rechtslage unverändert. Den aktuellen Stand verfolgen wir im Ratgeber Pflegehilfsmittel: Anspruch, Antrag und Leistungen.

Häufig gestellte Fragen zur Pflegebox

Ist die Pflegebox wirklich kostenlos?

Ja, solange der Inhalt 42 Euro im Monat nicht übersteigt. Der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, eine Zuzahlung gibt es für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nicht. Verlangt ein Anbieter Gebühren oder Vorkasse für die Grundversorgung, ist Vorsicht geboten.

Ab welchem Pflegegrad gibt es die Pflegebox?

Ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist außerdem, dass die pflegebedürftige Person zu Hause, im betreuten Wohnen oder in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft lebt und dort von Angehörigen, anderen Privatpersonen oder einer Betreuungskraft im Haushalt gepflegt wird.

Bekomme ich mit höherem Pflegegrad eine größere Pflegebox?

Nein. Die Höchstgrenze von 42 Euro gilt für alle Pflegegrade gleich. Bei höherem Bedarf können Sie die Zusammenstellung auf die wichtigsten Produkte konzentrieren; Mehrkosten tragen Sie selbst.

Kann ich die Pflegebox individuell zusammenstellen?

Ja. Seit 1. Juli 2024 müssen Anbieter vor der ersten Lieferung individuell beraten, und vorkonfigurierte Pakete dürfen nicht voreingestellt sein. Die Zusammenstellung lässt sich auch später anpassen, wenn sich der Bedarf ändert.

Sind Inkontinenzprodukte in der Pflegebox enthalten?

Nein. Inkontinenzvorlagen und -hosen sind Hilfsmittel der Krankenkasse und werden ärztlich verordnet. In der Pflegebox sind nur Einmal-Bettschutzeinlagen enthalten, die Matratze und Bettwäsche schützen.

Wie schnell kommt die erste Pflegebox?

Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen über den Antrag entscheiden. Viele Anbieter liefern die erste Box bereits nach Eingang des Antrags oder kurz nach der Genehmigung. Fragen Sie beim Anbieter nach dem konkreten Ablauf.

Kann ich den Pflegebox-Anbieter jederzeit wechseln?

Ja. Es gibt keine gesetzliche Mindestlaufzeit. Der neue Anbieter meldet den Wechsel bei der Pflegekasse; zusätzlich sollten Sie beim alten Anbieter schriftlich kündigen. Planen Sie den Wechsel zum Monatsende, damit nicht zwei Anbieter im selben Monat liefern.

Können zwei Pflegebedürftige im selben Haushalt je eine Pflegebox bekommen?

Ja. Der Anspruch besteht pro pflegebedürftiger Person. Für jede Person wird ein eigener Antrag gestellt, zusammen stehen bis zu 84 Euro im Monat zur Verfügung.

Wird die Pflegebox auf Grundsicherung oder andere Sozialleistungen angerechnet?

Nein. Leistungen der Pflegeversicherung bleiben nach § 13 Abs. 5 SGB XI als Einkommen bei Sozialleistungen grundsätzlich unberücksichtigt. Steuerpflichtig ist die Pflegebox ebenfalls nicht.

Was passiert mit der Pflegebox im Krankenhaus oder im Urlaub?

Bei einem Krankenhausaufenthalt versorgt die Klinik; bei längeren Aufenthalten können Sie die Lieferung pausieren. Im Ausland ruhen die Leistungen der Pflegeversicherung grundsätzlich (§ 34 SGB XI). Nehmen Sie für Reisen einen Vorrat mit und sprechen Sie längere Abwesenheiten mit Anbieter und Pflegekasse ab.

Gibt es die Pflegebox auch bei einer 24-Stunden-Betreuung?

Ja. Die Betreuung durch eine im Haushalt lebende Betreuungskraft ist häusliche Pflege. Die Pflegebox steht in vollem Umfang zur Verfügung; die Zusammenstellung sollte mit der Betreuungskraft abgestimmt werden.

Was tun, wenn mich ein Pflegebox-Anbieter unaufgefordert anruft?

Nichts zusagen und nichts unterschreiben. Seit Juli 2024 muss die Kontaktaufnahme von den Versicherten ausgehen. Informieren Sie Ihre Pflegekasse über den Anruf; bei unerwünschten Lieferungen hilft auch die Verbraucherzentrale weiter.

Fazit: Die Pflegebox gut planen statt nur bestellen

Die Pflegebox ist der einfachste Weg, den monatlichen Anspruch auf bis zu 42 Euro für Verbrauchsprodukte zu nutzen. Ihr Nutzen hängt aber davon ab, wie gut sie zum Pflegealltag passt. Die wichtigsten Punkte:

  • Anspruch ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege, in allen Pflegegraden 42 Euro.
  • Nur Produkte der Produktgruppe 54; Inkontinenzmaterial und technische Hilfsmittel laufen separat.
  • Den Anbieter selbst auswählen, sich beraten lassen und die Box am tatsächlichen Verbrauch ausrichten.
  • Wechsel und Kündigung sind jederzeit möglich; im selben Monat darf nur ein Anbieter liefern.
  • Die geplante Reform im Blick behalten, bis dahin den Anspruch konsequent nutzen.

Die Pflegebox entlastet beim Einkauf, nicht bei der Pflege selbst. Wächst der Unterstützungsbedarf, lohnt der Blick auf das Gesamtpaket aus Pflegegeld, Pflegedienst, Entlastungsleistungen und gegebenenfalls einer Betreuungskraft im Haushalt. Einen Überblick über die Finanzierung gibt unser Ratgeber zur Finanzierung der häuslichen Pflege, Warnzeichen für Überlastung beschreibt der Beitrag zum Pflege-Burnout. Wie eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause funktioniert, erklären wir ebenfalls in unserem Ratgeber.

Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Alle Angaben wurden anhand der genannten Quellen geprüft und entsprechen dem Stand September 2026. PflegeHeimat24 bewertet keine einzelnen Pflegebox-Anbieter. Durch die geplante Pflegereform können sich die gesetzlichen Grundlagen ändern; maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse. Stand: September 2026

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