Pflegehilfsmittel AOK: Antrag, Liste & Pflegebox 2026

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Inhaltsübersicht

Elf eigenständige Krankenkassen, ein gemeinsamer Name: Hinter „der AOK“ stehen elf regionale Allgemeine Ortskrankenkassen, die zusammen mehr als 27 Millionen Menschen versichern. Zu jeder gehört eine eigene Pflegekasse. Wer Pflegehilfsmittel bei der AOK beantragt, hat es deshalb immer mit der AOK seiner Region zu tun, etwa der AOK Bayern, der AOK Nordost oder der AOK PLUS in Sachsen und Thüringen.

Der gesetzliche Anspruch selbst ist bundesweit gleich und in § 40 SGB XI geregelt: bis zu 42 Euro im Monat für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und andere Verbrauchsprodukte, dazu technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett oder Hausnotruf. Unterschiede zwischen den AOKs gibt es vor allem bei Vertragspartnern, Formularen und Serviceangeboten für technische Hilfsmittel.

Dieser Ratgeber erklärt, welche Produkte auf der Pflegehilfsmittel-Liste stehen, wie Sie eine Pflegebox bei der AOK beantragen, welches Formular Sie wirklich brauchen, was die AOK beim Selbstkauf erstattet und was sich beim Hausnotruf 2026 geändert hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die AOK-Pflegekasse zahlt für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro im Monat, ab Pflegegrad 1 und in jedem Pflegegrad gleich viel.
  • Die Pauschale gilt für die Pflege zu Hause oder in einer ambulant betreuten Wohngruppe, nicht im Pflegeheim.
  • Sie können über Vertragspartner mit Direktabrechnung beziehen oder selbst kaufen und Belege einreichen. Eine Barauszahlung ohne Beleg gibt es nicht.
  • Eine „AOK-Pflegebox“ als eigenes Produkt der AOK gibt es nicht. Pflegeboxen liefern zugelassene Anbieter, die mit der AOK abrechnen.
  • Technische Pflegehilfsmittel stellt die AOK meist leihweise bereit; beim Kauf zahlen Erwachsene 10 Prozent zu, höchstens 25 Euro.
  • Für den Hausnotruf zahlt die Pflegekasse seit 1. April 2026 in neuen Verträgen 27 Euro netto im Monat (bisher 25,50 Euro).
  • Über Anträge muss die Pflegekasse innerhalb von 3 Wochen entscheiden, mit Prüfung durch den Medizinischen Dienst innerhalb von 5 Wochen.

Die elf AOKs: Welche Pflegekasse ist für Sie zuständig?

Die AOK ist keine bundesweite Einheitskasse. Jede der elf AOKs ist eine selbstständige Körperschaft mit eigener Satzung, eigenen Verträgen und eigenem Online-Angebot. Für Pflegehilfsmittel zuständig ist immer die Pflegekasse der AOK, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist. Welche das ist, steht auf der Gesundheitskarte.

AOK Region
AOK Baden-Württemberg Baden-Württemberg
AOK Bayern Bayern
AOK Bremen/Bremerhaven Bremen
AOK Hessen Hessen
AOK Niedersachsen Niedersachsen
AOK Nordost Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
AOK NordWest Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe
AOK PLUS Sachsen, Thüringen
AOK Rheinland/Hamburg Rheinland, Hamburg
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Rheinland-Pfalz, Saarland
AOK Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt

Auf der gemeinsamen Informationsseite der AOK zu Pflegehilfsmitteln führt die Eingabe der Postleitzahl zu den regionalen Inhalten und Ansprechpartnern. Die AOK weist dort selbst darauf hin, dass sich die Kostenübernahme regional unterscheiden kann. Gemeint sind vor allem die Verträge für technische Hilfsmittel wie Pflegebetten: Welches Sanitätshaus liefert, ob ein Gerät aus dem Wiedereinsatzlager kommt und welche Unterlagen verlangt werden, legt jede AOK selbst fest. Der gesetzliche Anspruch aus § 40 SGB XI ist dagegen überall derselbe.

Welche Pflegehilfsmittel zahlt die AOK?

Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege, lindern Beschwerden oder ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung. Maßgeblich für alle Pflegekassen ist das Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Eine gesonderte AOK-Liste mit abweichenden Produkten gibt es nicht; die „Pflegehilfsmittel-Liste der AOK“ ist dieses bundeseinheitliche Verzeichnis.

Produktgruppe Zweck Typische Produkte Kosten für Sie
PG 50 Erleichterung der Pflege Pflegebett mit Zubehör, Pflegebett-Tisch, Pflegeliegestuhl meist leihweise, dann ohne Zuzahlung
PG 51 Körperpflege und Hygiene Kopfwaschsystem, Bettpfanne, Urinflasche, wiederverwendbare Bettschutzeinlagen beim Kauf 10 %, max. 25 € je Hilfsmittel
PG 52 Selbstständigere Lebensführung Hausnotrufsystem Pauschale der Pflegekasse, Zusatzleistungen selbst
PG 53 Linderung von Beschwerden Lagerungsrollen, Lagerungshalbrollen leihweise oder Kauf mit Zuzahlung
PG 54 Zum Verbrauch bestimmt Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Einmal-Bettschutzeinlagen bis 42 € im Monat ohne Eigenanteil

Eine ärztliche Verordnung ist für Pflegehilfsmittel nicht erforderlich. Welche Produkte in welchem Pflegegrad typischerweise gebraucht werden, ordnet unser Ratgeber Pflegehilfsmittel nach Pflegegrad ein. Die Gesamtübersicht mit Preisbeispielen finden Sie in der Pflegehilfsmittel-Liste 2026.

Verbrauchsprodukte: Das deckt die 42-Euro-Pauschale

Laut AOK gehören folgende Produkte zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln:

  • saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Fingerlinge
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz, auch FFP2-Masken
  • Schutzschürzen
  • Einmallätzchen
  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

Die Produkte sind für private Pflegepersonen gedacht, also für Angehörige, Nachbarn oder eine im Haushalt lebende Betreuungskraft. Ein ambulanter Pflegedienst verwendet eigenes Material. Wie Sie die Mengen im Rahmen von 42 Euro sinnvoll planen, zeigt unser Beitrag zu zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.

Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen: der Sonderfall

Waschbare Bettschutzeinlagen werden oft mit den Einmal-Unterlagen verwechselt. Sie gehören aber nicht zur 42-Euro-Pauschale, sondern zur Produktgruppe 51. Die Pflegekasse übernimmt sie zusätzlich, beim Kauf fällt ein Eigenanteil von 10 Prozent an, soweit keine Befreiung vorliegt. Beantragt werden können sie im selben Antrag wie die Verbrauchsprodukte. Gerade bei dauerhafter Inkontinenz kann die Kombination sinnvoll sein: Einmal-Unterlagen für unterwegs oder bei Durchfallerkrankungen, waschbare Einlagen für die Nacht.

Was nicht die Pflegekasse zahlt

Viele Produkte, die im Pflegealltag gebraucht werden, sind Hilfsmittel der Krankenkasse nach § 33 SGB V und brauchen ein Rezept: Rollstuhl, Rollator, Inkontinenzvorlagen, Katheter, Kompressionsstrümpfe oder Anti-Dekubitus-Matratzen. Sie laufen nicht über die Pflegekasse und schmälern die 42 Euro nicht. Nach § 40 Abs. 5 SGB XI muss die AOK bei Produkten, die sowohl Hilfsmittel als auch Pflegehilfsmittel sein können, selbst klären, wer zahlt; Sie müssen die Zuständigkeit also nicht vorher kennen. Die Abgrenzung im Detail erklärt unser Beitrag Hilfsmittel von der Krankenkasse, zur Versorgung mit Inkontinenzprodukten lesen Sie Inkontinenz-Einlagen auf Rezept.

Pflegebox AOK: Was dahintersteckt und wie Sie sie beantragen

„Pflegebox AOK“ ist mit Abstand der meistgesuchte Begriff rund um AOK-Pflegehilfsmittel. Die AOK selbst verschickt jedoch keine Pflegeboxen und hat auch kein eigenes „AOK-Pflegepaket“. Gemeint ist die monatliche Lieferung von Verbrauchsprodukten durch einen Anbieter, der dem bundesweiten Versorgungsvertrag nach § 78 Abs. 1 SGB XI beigetreten ist und direkt mit der AOK-Pflegekasse abrechnet. Ob der Anbieter Apotheke, Sanitätshaus oder Versandhändler ist, spielt für den Anspruch keine Rolle.

In fünf Schritten zur Pflegebox

  1. Pflegegrad prüfen: Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 und die Versorgung zu Hause.
  2. Anbieter wählen: Achten Sie darauf, dass der Anbieter zur Direktabrechnung mit Ihrer AOK berechtigt ist. Ihre AOK nennt Ihnen auf Nachfrage Vertragspartner.
  3. Antrag unterschreiben: Der Anbieter legt Ihnen den einheitlichen Antrag auf Kostenübernahme vor. Unterschreiben muss die pflegebedürftige Person oder ihre bevollmächtigte beziehungsweise rechtliche Vertretung.
  4. Bewilligung abwarten: Der Anbieter reicht den Antrag bei der AOK-Pflegekasse ein. Die Entscheidungsfrist beträgt drei Wochen.
  5. Lieferung: Nach der Bewilligung kommt die Box regelmäßig. Die Abrechnung läuft zwischen Anbieter und AOK, ohne Vorkasse.

Lesen Sie vor der Unterschrift die Vertragsbedingungen: Laufzeit, Kündigungsfrist, Umgang mit Mehrkosten über 42 Euro und die Frage, ob Sie Inhalte monatlich ändern können. Schließen Sie Verträge nicht am Telefon oder an der Haustür unter Zeitdruck ab. Die Verbraucherzentralen warnen vor untergeschobenen Verträgen für Pflegehilfsmittelboxen. Worauf Sie bei Auswahl und Wechsel achten sollten, erklärt unser Ratgeber zur Pflegebox; wie andere Kassen vorgehen, zeigen unsere Beiträge zu Pflegehilfsmitteln bei der Barmer und zur TK-Pflegebox.

Pflegebox, Apotheke oder Selbstkauf: Was passt zu wem?

Situation Passender Bezugsweg Warum
Gleichbleibender Bedarf, Angehörige wohnen weiter weg Pflegebox per Versand Lieferung ins Haus, kein monatlicher Weg
Bedarf schwankt, Apotheke in der Nähe Vertragsapotheke oder Sanitätshaus Mengen lassen sich von Monat zu Monat anpassen
Nur gelegentlicher Bedarf oder Überbrückung Selbstkauf mit Kostenerstattung Kein Vertrag nötig, Erstattung gegen Beleg
Hautempfindlichkeit, Latexallergie Apotheke mit Beratung Nitril-Handschuhe und milde Desinfektionsmittel gezielt auswählen

Einen ausführlichen Vergleich der Bezugsquellen bietet unser Beitrag Pflegehilfsmittel in der Apotheke oder im Sanitätshaus.

AOK Antrag Pflegehilfsmittel: Formular, PDF und formloser Weg

Die Suche nach einem „AOK Antrag Pflegehilfsmittel PDF“ führt oft in die Irre, denn für Verbrauchsprodukte gibt es keinen eigenen AOK-Vordruck. Genutzt wird der bundeseinheitliche Antrag auf Kostenübernahme, der Bestandteil des Versorgungsvertrags zwischen GKV-Spitzenverband und Leistungserbringern ist und in der Praxis häufig als „Anlage 4“ bezeichnet wird. Darauf kreuzen Sie die gewünschten Produkte der Produktgruppe 54 an, bei Bedarf zusätzlich wiederverwendbare Bettschutzeinlagen, und tragen den Leistungserbringer ein. Den Vordruck erhalten Sie beim Anbieter Ihrer Wahl.

Was Sie beantragen Wie Was dazugehört
Verbrauchsprodukte über Vertragspartner Einheitlicher Kostenübernahmeantrag über den Anbieter Stammdaten, Versichertennummer, Pflegegrad, Unterschrift
Verbrauchsprodukte im Selbstkauf Formloser schriftlicher Antrag an die AOK-Pflegekasse, danach Einreichen der Belege Kaufbelege mit Datum, Produktbezeichnung und Preis
Technische Pflegehilfsmittel Formlos bei der AOK-Pflegekasse oder über ein Vertrags-Sanitätshaus Kurze Begründung, ggf. Empfehlung aus dem Gutachten oder von einer Pflegefachperson
Hausnotruf Über einen zugelassenen Hausnotrufanbieter oder bei der AOK Angaben zur Wohnsituation

Viele AOKs bieten zusätzlich die Möglichkeit, Anliegen digital über ihr Online-Kundenportal oder ihre App einzureichen. Welche Wege Ihre AOK anbietet, erfahren Sie über die Postleitzahlen-Auswahl auf aok.de oder in der Geschäftsstelle. Wer bei der AOK PLUS in Sachsen oder Thüringen versichert ist, geht beim Antrag auf Pflegehilfsmittel genauso vor wie bei jeder anderen AOK. Eine kassenübergreifende Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserem Ratgeber Pflegehilfsmittel beantragen.

Automatisch beantragt: Empfehlungen aus Gutachten und Beratungsbesuch

Die AOK weist darauf hin, dass Empfehlungen des Medizinischen Dienstes ohne eigenen Antrag bearbeitet werden, wenn Sie ihnen zustimmen. Empfiehlt der Gutachter bei der Pflegebegutachtung ein Pflegebett oder Lagerungshilfen, gilt das mit Ihrer Zustimmung als Antrag. Sprechen Sie Hilfsmittel beim Termin deshalb aktiv an; wie Sie sich vorbereiten, zeigt unser Beitrag zur MD-Begutachtung.

Auch Pflegefachpersonen eines ambulanten Dienstes oder beim Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI dürfen nach § 40 Abs. 6 SGB XI konkrete Empfehlungen aussprechen. Liegt eine solche Empfehlung vor, die bei Antragstellung nicht älter als zwei Wochen ist, wird die Notwendigkeit vermutet.

So schnell muss die AOK entscheiden

Die Pflegekasse muss über einen Antrag auf Pflegehilfsmittel spätestens drei Wochen nach Eingang entscheiden. Holt sie eine Einschätzung des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachperson ein, sind es fünf Wochen. Kann sie die Frist nicht einhalten, muss sie Ihnen das rechtzeitig schriftlich mit Gründen mitteilen. Fehlt diese Mitteilung, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Das Bundesgesundheitsministerium erläutert diese Regel ausdrücklich. Heben Sie deshalb einen Nachweis über das Eingangsdatum auf.

Pflegehilfsmittel 40 Euro auszahlen lassen bei der AOK?

Seit 2022 beträgt die Pauschale 42 Euro. Viele suchen trotzdem noch nach den „40 Euro“, meist mit der Frage, ob man sich den Betrag auszahlen lassen kann. Eine pauschale Überweisung ohne Nachweis gibt es nicht, denn die Leistung ist zweckgebunden. Die AOK nennt aber ausdrücklich eine zweite Möglichkeit neben dem Vertragspartner: Sie besorgen die Produkte selbst und reichen die Quittungen ein. Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten, höchstens 42 Euro im Monat.

Drei Punkte entscheiden, ob das reibungslos klappt:

  • Vorher klären: Stellen Sie zunächst einen Antrag bei Ihrer AOK-Pflegekasse und fragen Sie, in welcher Form Belege eingereicht werden sollen.
  • Nur Listenprodukte: Feuchttücher, Pflegeschaum oder Hautcremes sind keine Pflegehilfsmittel und werden nicht erstattet.
  • Monatsgrenze beachten: Beträge lassen sich weder ansparen noch in den Folgemonat übertragen. Laufen Pflegebox und Selbstkauf parallel, zählen beide zusammen.

Rechenbeispiel: Pflegebox und Selbstkauf im selben Monat

Beispielwerte zur Veranschaulichung:

Posten Betrag
Pflegebox (Handschuhe, Händedesinfektion) 28,00 €
Selbstkauf Einmal-Bettschutzeinlagen in der Drogerie 16,90 €
Summe 44,90 €
Anbieter rechnet mit der AOK ab 28,00 €
Erstattung des Selbstkaufs (Rest bis 42 €) 14,00 €
Ihr Eigenanteil 2,90 €

Mehr zu den Grenzen der Erstattung und zu den verbreiteten Missverständnissen rund um die „Auszahlung“ lesen Sie in unserem Beitrag Pflegehilfsmittel: Geld auszahlen lassen statt Sachleistung?

Technische Pflegehilfsmittel bei der AOK

Für Pflegebett, Pflegeliegestuhl oder Lagerungshilfen gilt die 42-Euro-Pauschale nicht. Sie werden einzeln beantragt und nach § 40 Abs. 3 SGB XI vorrangig leihweise überlassen. Viele AOKs arbeiten dafür mit eigenen Vertrags-Sanitätshäusern und setzen zurückgegebene Geräte nach Aufbereitung erneut ein. Einen Überblick über alle technischen Produktgruppen gibt unser Beitrag Technische Pflegehilfsmittel.

Zuzahlung: Leihe oder Kauf macht den Unterschied

Leihweise überlassene Pflegehilfsmittel kosten Sie nichts. Wird ein Pflegehilfsmittel gekauft, zahlen Versicherte ab 18 Jahren 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel. Für Verbrauchsprodukte fällt keine Zuzahlung an. Übersteigen Ihre Zuzahlungen im Jahr die Belastungsgrenze von 2 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (1 Prozent bei schwerwiegend chronisch Kranken), können Sie sich nach § 62 SGB V befreien lassen. Wählen Sie eine Ausstattung, die über das Notwendige hinausgeht, tragen Sie die Mehrkosten selbst.

Beispiel (Beispielwerte) Überlassung Preis Zuzahlung
Pflegebett leihweise zahlt die AOK 0 €
Pflegeliegestuhl leihweise zahlt die AOK 0 €
Kopfwaschsystem Kauf 90 € 9 €
Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen Kauf 45 € 4,50 €
Hochwertiges Kaufhilfsmittel Kauf 350 € 25 € (Höchstbetrag)

Pflegebett bei der AOK beantragen

Pflegebetten gehören zu den am häufigsten nachgefragten Pflegehilfsmitteln bei der AOK. Der Weg führt meist über ein Sanitätshaus, das mit Ihrer AOK einen Vertrag hat und den Antrag samt Maßen und Zubehör übermittelt. Überzeugend ist eine Begründung, die konkrete Pflegesituationen beschreibt: Umlagern im Bett, Transfer in den Rollstuhl, Körperpflege im Liegen. Nach einem Krankenhausaufenthalt sollte das Entlassmanagement der Klinik das Bett bereits vor der Entlassung anstoßen. Alle Details, vom Zubehör bis zu Liefer- und Aufbauzeiten, erklärt unser Ratgeber Pflegebett beantragen. Wie Sie das Schlafzimmer rund um das Pflegebett gestalten, zeigt Barrierefreies Schlafzimmer.

Hausnotruf: Was die AOK-Pflegekasse 2026 zahlt

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für einen Hausnotruf, wenn die pflegebedürftige Person allein oder überwiegend allein lebt und im Notfall mit einem normalen Telefon keine Hilfe rufen könnte. Die Vergütung ist bundesweit einheitlich in Verträgen des GKV-Spitzenverbandes geregelt. Nach den Informationen des GKV-Spitzenverbandes gilt für neue Hausnotrufverträge seit dem 1. April 2026 eine Nettovergütung von 27,00 Euro im Monat; zuvor waren es 25,50 Euro. Anbieter, die umsatzsteuerpflichtig sind, dürfen die Mehrwertsteuer hinzurechnen. Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung, Sturzsensor oder mobiler Notruf mit GPS sind nicht enthalten und kosten je nach Anbieter extra. Mehr zu technischen Lösungen für Sicherheit zu Hause lesen Sie in Smart Home für Senioren.

Praxisbeispiele: Pflegehilfsmittel bei der AOK richtig nutzen

Die folgenden Fallbeispiele sind typische Konstellationen; Namen und Details sind frei gewählt, die Regeln entsprechen dem Stand September 2026.

Beispiel 1: Pflegegrad 1 – Sicherheit für eine allein lebende Frau

Gisela F., 84, bei der AOK Bayern versichert, hat seit einem Sturz Pflegegrad 1 und lebt allein. Ihr Sohn wohnt 200 Kilometer entfernt. Die Familie beantragt einen Hausnotruf, dessen Grundpreis die Pflegekasse übernimmt; die Schlüsselhinterlegung beim Anbieter zahlt Gisela F. selbst. Zusätzlich nutzt sie die 42 Euro für Handschuhe und Desinfektionsmittel, die eine Nachbarin bei der Hilfe beim Duschen verwendet. Pflegegrad 1 reicht für beide Leistungen aus. Welche weiteren Ansprüche in diesem Pflegegrad bestehen, zeigt unser Beitrag Pflegegrad 1: Voraussetzungen und Leistungen.

Beispiel 2: Pflegegrad 3 – Demenz und zunehmende Bettlägerigkeit

Helmut R., 81, AOK NordWest, lebt mit fortgeschrittener Demenz im Haushalt seiner Tochter. Beim Pflegegutachten empfiehlt der Medizinische Dienst ein Pflegebett; die Tochter stimmt zu, ein gesonderter Antrag entfällt. Das Bett wird leihweise geliefert, eine Zuzahlung fällt nicht an. Für die zunehmende Inkontinenz verordnet der Hausarzt Vorlagen über die Krankenkasse. Die Pflegebox deckt Handschuhe, Händedesinfektion und Einmal-Bettschutzeinlagen ab; waschbare Bettschutzeinlagen beantragt die Familie zusätzlich mit 10 Prozent Eigenanteil.

Beispiel 3: Pflegegrad 4 mit 24-Stunden-Betreuung

Renate K., 79, AOK PLUS, hat nach einem Schlaganfall Pflegegrad 4. Eine über eine Agentur vermittelte Betreuungskraft lebt in ihrem Haushalt, ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die Behandlungspflege. Die AOK stellt leihweise ein Pflegebett und Lagerungshilfen bereit. Die Verbrauchsprodukte nutzen die Betreuungskraft und die Familie; der Pflegedienst bringt sein eigenes Material mit. Den Rollstuhl verordnet die Hausärztin als Hilfsmittel der Krankenkasse.

Beispiel 4: Pflegegrad 5 im jungen Alter

Tobias S., 35, AOK Rheinland/Hamburg, ist nach einem Unfall querschnittsgelähmt und hat Pflegegrad 5. Seine Partnerin arbeitet in Vollzeit. Katheter, Inkontinenzmaterial und Rollstuhl laufen über die Krankenkasse, Pflegebett und Lagerungshilfen über die Pflegekasse. Die 42 Euro reichen bei seinem hohen Handschuhverbrauch nicht ganz; die Differenz trägt er selbst. Weil sein Einkommen niedrig ist, hat er für das laufende Jahr eine Zuzahlungsbefreiung erhalten.

Häufige Stolpersteine und wie Sie reagieren

Ablehnung des Antrags

Häufige Gründe sind ein fehlender Pflegegrad, eine Versorgung im Pflegeheim, Produkte außerhalb des Verzeichnisses oder ein Hilfsmittel, für das eigentlich die Krankenkasse zuständig ist. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Die Begründung dürfen Sie nachreichen; wichtig ist, die Frist zu wahren. Unterstützung bieten die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, Pflegestützpunkte und Sozialverbände wie VdK oder SoVD.

Keine Entscheidung innerhalb der Frist

Hat die AOK nach drei beziehungsweise fünf Wochen weder entschieden noch eine begründete Verzögerung mitgeteilt, weisen Sie schriftlich auf § 40 Abs. 7 SGB XI hin. Die Leistung gilt dann als genehmigt.

Falsche oder fehlende Lieferung

Wenden Sie sich zuerst an den Anbieter und dokumentieren Sie den Mangel mit Lieferschein und Foto. Reagiert er nicht, informieren Sie Ihre AOK. Ein Anbieterwechsel ist möglich; prüfen Sie dazu die Kündigungsregeln Ihres Vertrags.

Defektes Leihgerät

Für Wartung und Reparatur von Leihgeräten ist das Sanitätshaus zuständig, das Ihnen das Gerät geliefert hat. Kosten entstehen Ihnen dafür nicht, sofern der Schaden nicht durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist.

Aufenthalt in Krankenhaus oder Kurzzeitpflege

Während eines stationären Aufenthalts versorgt die Einrichtung mit Pflegematerial. Informieren Sie Ihren Anbieter, damit keine unnötigen Lieferungen erfolgen. Leihgeräte bleiben in der Wohnung. Wie die Kurzzeitpflege finanziert wird, erklärt unser Glossar.

Pflegehilfsmittel und andere Leistungen der AOK-Pflegekasse

Die Pauschale für Pflegehilfsmittel ist ein eigenständiger Anspruch und wird mit keiner anderen Leistung verrechnet. Das sind die Beträge 2026, die daneben in Betracht kommen:

Leistung Höhe 2026
Pflegegeld PG 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 € im Monat
Pflegesachleistung z. B. PG 3: 1.497 €, PG 4: 1.859 € im Monat
Entlastungsbetrag 131 € im Monat, ab Pflegegrad 1
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege 3.539 € im Jahr, ab Pflegegrad 2
Wohnraumanpassung bis 4.180 € je Maßnahme

Wie sich Pflegegeld und Sachleistung kombinieren lassen, erklärt unser Glossar zur Kombinationsleistung. Pflegende Angehörige haben außerdem Anspruch auf kostenlose Pflegekurse; was dazugehört, lesen Sie in Kostenloser Pflegekurs nach § 45 SGB XI.

Pflegehilfsmittel in der 24-Stunden-Betreuung

Lebt eine Betreuungskraft im Haushalt, handelt es sich um häusliche Pflege. Der Anspruch auf die 42 Euro und auf technische Pflegehilfsmittel bleibt deshalb vollständig bestehen. Die vermittelte Betreuungskraft darf die Verbrauchsprodukte als private Pflegeperson verwenden; Handschuhgrößen und Produkte können Sie so wählen, dass sie zu allen Beteiligten passen. Gerade bei Pflegegrad 4 und 5 entscheidet eine gute technische Ausstattung darüber, ob Lagern und Transfers sicher und rückenschonend gelingen. Stellen Sie die Anträge möglichst vor der Anreise.

Eine 24-Stunden-Betreuung ersetzt keine medizinische Behandlungspflege; was eine Betreuungskraft übernehmen darf, erklärt Was darf eine 24-Stunden-Pflegekraft? Welche Leistungen der Pflegekasse sich zur Finanzierung eignen, zeigt Kosten der 24-Stunden-Pflege nach Pflegegrad; die aktuellen Preise stehen in Was kostet die 24-Stunden-Pflege 2026? PflegeHeimat24 vermittelt qualifizierte Betreuungskräfte und berät Familien kostenlos, zum Beispiel zur 24-Stunden-Betreuung bei Pflegegrad 2 oder bei Pflegegrad 5.

Pflegereform in Planung: Bleiben die 42 Euro?

Nach dem im Juni 2026 vorgelegten Referentenentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) soll der eigenständige Anspruch auf Verbrauchsprodukte nach § 40 Abs. 2 SGB XI wegfallen. Ab Pflegegrad 2 sollen die Produkte aus einem neuen Entlastungsbudget bezahlt werden, bei Pflegegrad 1 würde die Leistung als eigener Anspruch entfallen. Technische Pflegehilfsmittel und der Zuschuss zur Wohnraumanpassung sollen bleiben. Geplant ist ein Start am 1. Januar 2027.

Stand Mitte September 2026 war der Entwurf vom Bundeskabinett noch nicht beschlossen; danach folgen Bundestag und Bundesrat. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gilt der heutige Anspruch unverändert. Aktuelle Entwicklungen ergänzen wir in unserem Grundlagenbeitrag Pflegehilfsmittel: Anspruch, Antrag und Leistungen.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegehilfsmitteln bei der AOK

Wie viel zahlt die AOK für Pflegehilfsmittel im Monat?

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die AOK-Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat, in allen Pflegegraden von 1 bis 5. Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett kommen unabhängig davon hinzu.

Gibt es eine Pflegebox direkt von der AOK?

Nein. Die AOK verschickt selbst keine Pflegeboxen. Pflegeboxen liefern zugelassene Anbieter, die dem bundesweiten Versorgungsvertrag beigetreten sind und direkt mit der AOK-Pflegekasse abrechnen.

Kann ich mir die 40 bzw. 42 Euro von der AOK auszahlen lassen?

Nicht als pauschale Geldleistung. Sie können die Produkte aber selbst kaufen und die Quittungen bei der AOK-Pflegekasse einreichen. Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten bis höchstens 42 Euro im Monat.

Wo bekomme ich den AOK-Antrag für Pflegehilfsmittel als PDF?

Für Verbrauchsprodukte wird der bundeseinheitliche Antrag auf Kostenübernahme verwendet, den Pflegebox-Anbieter, Apotheken und Sanitätshäuser bereithalten. Für technische Pflegehilfsmittel genügt ein formloser Antrag bei Ihrer AOK-Pflegekasse oder der Weg über ein Vertrags-Sanitätshaus.

Gilt der Anspruch schon bei Pflegegrad 1?

Ja. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben nach geltendem Recht denselben Anspruch auf Pflegehilfsmittel wie in höheren Pflegegraden, einschließlich der 42-Euro-Pauschale und des Hausnotrufs.

Muss ich für ein Pflegebett von der AOK etwas zuzahlen?

Nein, wenn das Pflegebett leihweise überlassen wird, was die Regel ist. Nur bei gekauften technischen Pflegehilfsmitteln zahlen Erwachsene 10 Prozent, höchstens 25 Euro.

Wie viel zahlt die AOK für den Hausnotruf?

Für neue Hausnotrufverträge gilt seit dem 1. April 2026 eine Vergütung von 27,00 Euro netto im Monat. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person allein oder überwiegend allein lebt und im Notfall mit einem normalen Telefon keine Hilfe rufen könnte.

Kann ich Pflegebox und Einkauf in der Apotheke kombinieren?

Ja, solange der Gesamtwert im Monat 42 Euro nicht übersteigt. Beide Bezugswege werden zusammengerechnet; was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst.

Haben zwei Pflegebedürftige im Haushalt jeweils Anspruch?

Ja. Der Anspruch hängt an der pflegebedürftigen Person. Haben beide Ehepartner einen Pflegegrad, stehen jeder Person bis zu 42 Euro im Monat zu, wenn beide einen eigenen Antrag stellen.

Wie lange dauert die Genehmigung bei der AOK?

Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachperson innerhalb von fünf Wochen. Ohne rechtzeitige, begründete Mitteilung gilt die Leistung nach Fristablauf als genehmigt.

Ändert sich etwas an meinen Pflegehilfsmitteln bei einer Höherstufung?

Bewilligte Hilfsmittel und die Pauschale bleiben bestehen; die 42 Euro hängen nicht vom Pflegegrad ab. Zusätzlich benötigte Hilfsmittel können Sie jederzeit beantragen. Wie die Höherstufung abläuft, erklärt unser Ratgeber Pflegegrad-Höherstufung.

Was passiert mit Pflegehilfsmitteln nach dem Tod der pflegebedürftigen Person?

Der Anspruch endet. Informieren Sie den Anbieter, damit keine weiteren Lieferungen erfolgen, und vereinbaren Sie mit dem Sanitätshaus die Abholung der Leihgeräte. Weitere Hinweise finden Sie in Pflegegeld und Pflegehilfsmittel nach dem Tod.

Fazit

Pflegehilfsmittel bei der AOK folgen denselben gesetzlichen Regeln wie bei jeder anderen Pflegekasse; entscheidend ist, die zuständige der elf AOKs anzusprechen und den passenden Bezugsweg zu wählen. Die 42 Euro stehen ab Pflegegrad 1 zu, lassen sich über Pflegebox, Apotheke oder Selbstkauf nutzen und verfallen ungenutzt am Monatsende. Pflegebett und Lagerungshilfen gibt es in der Regel leihweise ohne Zuzahlung, der Hausnotruf wird seit April 2026 höher vergütet. Reichen Hilfsmittel und Familie irgendwann nicht mehr aus, kann eine 24-Stunden-Pflege als Alternative zum Pflegeheim den Verbleib im eigenen Zuhause sichern.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder medizinische Beratung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer AOK-Pflegekasse. PflegeHeimat24 ist eine Vermittlungsagentur für 24-Stunden-Betreuung und steht in keiner Verbindung zur AOK oder zu Anbietern von Pflegehilfsmitteln. Stand: September 2026

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