24 Stunden Pflege bei Pflegegrad 2

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Inhaltsübersicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegrad 2 ist der Einstieg in die nennenswerten Leistungen: 347 € Pflegegeld, 796 € Pflegesachleistung, 131 € Entlastungsbetrag, 3.539 € Gemeinsamer Jahresbetrag jährlich.
  • Kosten 2026: 2.400 bis 3.400 Euro monatlich für eine Betreuungskraft, plus 150 bis 250 Euro Verpflegung und anteilige Reisekosten.
  • Ehrlich gesagt: Bei Pflegegrad 2 ist der Eigenanteil im Verhältnis zur Leistung am höchsten. Rechnen Sie deshalb genau, ob eine 24-Stunden-Betreuung nötig ist oder ob stundenweise Betreuung, Tagespflege oder ein Pflegedienst ausreichen.
  • Der unterschätzte Hebel: Über den Umwandlungsanspruch lassen sich bis zu 40 Prozent der ungenutzten Pflegesachleistung – rechnerisch bis zu 318 Euro monatlich – in anerkannte Alltagsangebote umwandeln.
  • Realistische Erwartung: acht bis zehn Stunden aktive Betreuung täglich, keine 24. Die gesetzliche Ruhezeit beträgt elf Stunden, und Bereitschaftsdienst zählt vollständig als Arbeitszeit.
  • Keine Behandlungspflege durch die Betreuungskraft – dafür ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig, finanziert über die Krankenkasse.

Pflegegrad 2 – was das konkret bedeutet

Pflegegrad 2 steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. In der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst entspricht das 27 bis unter 47,5 Punkten. Wie die Punkte zustande kommen, erklärt unser Beitrag zum NBA-Punktesystem.

Ende 2023 waren laut Statistischem Bundesamt rund 5,69 Millionen Menschen pflegebedürftig, etwa 86 Prozent davon zu Hause versorgt. Pflegegrad 2 ist dabei der häufigste Pflegegrad überhaupt.

Typische Ausgangslagen

  • Hilfe beim Duschen, Baden oder Ankleiden
  • Unsicherheit beim Gehen, erhöhtes Sturzrisiko
  • Schwierigkeiten bei Einkauf, Kochen und Haushalt
  • Beginnende Vergesslichkeit, Probleme mit der Medikamenteneinnahme
  • Rückzug aus sozialen Kontakten, wachsende Einsamkeit
  • Nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die Rückkehr allein nicht möglich ist – siehe Entlassung und niemand kann zu Hause bleiben

Der entscheidende Unterschied zu höheren Pflegegraden

Bei Pflegegrad 2 steht meist Betreuung im Vordergrund, nicht Pflege im engeren Sinn. Viele Betroffene sind noch weitgehend mobil und können vieles selbst – sie brauchen Anwesenheit, Struktur und punktuelle Hilfe. Genau daraus ergibt sich die zentrale Frage dieses Ratgebers: Braucht es dafür wirklich eine Kraft rund um die Uhr?

Eine vollständige Leistungsübersicht bietet unser Ratgeber Pflegegrad 2 im Überblick.

Die Leistungen der Pflegekasse 2026

Grundlage ist die offizielle Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums 2026. Die Beträge wurden zuletzt zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht und gelten unverändert weiter.

Leistung Betrag bei Pflegegrad 2 Verwendung
Pflegegeld 347 € / Monat Frei verwendbar, ohne Nachweis
Pflegesachleistung 796 € / Monat Nur über zugelassene Pflegedienste
Entlastungsbetrag 131 € / Monat Zweckgebunden, nicht bar auszahlbar
Gemeinsamer Jahresbetrag (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) 3.539 € / Jahr Frei aufteilbar, für Vertretung und Entlastung
Tages- und Nachtpflege 721 € / Monat Additiv zu Pflegegeld und Sachleistung
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € / Monat Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 4.180 € je Maßnahme Antrag vor Auftragsvergabe erforderlich
Vollstationäre Pflege 805 € / Monat Plus Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI

Vier Regeln, die über Ihren Eigenanteil entscheiden

  1. Das Pflegegeld ist frei verwendbar. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann vollständig für die Betreuungskraft eingesetzt werden – ohne Nachweispflicht gegenüber der Kasse.
  2. Die Pflegesachleistung ist es nicht. Sie setzt einen zugelassenen Pflegedienst mit Versorgungsvertrag voraus. Für eine vermittelte Betreuungskraft steht dieser Topf nicht zur Verfügung.
  3. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Die 131 Euro können nicht bar an die Betreuungskraft ausgezahlt werden. Sie sind für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, zugelassene Pflegedienste und nach Landesrecht anerkannte Alltagsangebote bestimmt. Nicht genutzte Beträge lassen sich ins Folgejahr übertragen und sind dort bis zum 30. Juni nutzbar. Siehe Entlastungsbetrag beantragen.
  4. Behandlungspflege läuft über die Krankenkasse. Wundversorgung, Injektionen oder das Anlegen medizinischer Kompressionsstrümpfe nach § 37 SGB V werden nicht auf die Pflegesachleistung angerechnet und kürzen das Pflegegeld nicht. Details: Behandlungspflege.

Der Umwandlungsanspruch – bei Pflegegrad 2 besonders wertvoll

Dieser Hebel wird fast immer übersehen. Wird die Pflegesachleistung nicht ausgeschöpft – bei einer 24-Stunden-Betreuung ist das der Regelfall –, können bis zu 40 Prozent des nicht genutzten Betrags in nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden.

Bei Pflegegrad 2 sind das rechnerisch bis zu 318 Euro monatlich zusätzlich zum Entlastungsbetrag. Wichtig: Die Umwandlung mindert das Pflegegeld anteilig, und nutzbar ist das Geld nur für anerkannte Angebote – etwa Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen oder haushaltsnahe Dienste mit Landesanerkennung. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, ob solche Angebote vor Ort verfügbar sind. Details: Umwandlungsanspruch.

Der Gemeinsame Jahresbetrag

Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem Budget von 3.539 Euro jährlich nach § 42a SGB XI zusammengeführt, frei aufteilbar. Die früher genannten 1.612 und 1.774 Euro sind überholt.

Die frühere Wartezeit von sechs Monaten ist entfallen – der Anspruch besteht sofort ab Feststellung von Pflegegrad 2. Verhinderungspflege ist bis zu acht Wochen jährlich möglich. Neu ab 2026: Die rückwirkende Erstattung ist auf das laufende und das vorhergehende Kalenderjahr begrenzt; reichen Sie Belege zeitnah ein. Details: Verhinderungspflege 2026 und Kurzzeitpflege.

Vollständige Übersicht: Pflegegrade und Leistungen und Kostenübernahme durch die Pflegekasse.

Was die Betreuungskraft leistet – und was nicht

Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ ist irreführend. Rechtlich handelt es sich um eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft: Die Kraft lebt im Haushalt und leistet in der Regel 38 bis 48 Wochenstunden Vollarbeit, ergänzt um geregelte Rufbereitschaft. Realistisch sind acht bis zehn Stunden aktive Betreuung täglich.

Zulässige Aufgaben

  • Grundpflege: Unterstützung bei Körperpflege, An- und Auskleiden, Toilettengang
  • Hauswirtschaft: Einkauf, Kochen, Reinigung, Wäsche
  • Mobilität: Begleitung beim Gehen, Spaziergänge, Sturzprävention
  • Soziale Betreuung: Gespräche, Beschäftigung, Begleitung zu Terminen – siehe aktivierende Pflege
  • Erinnern an die Medikamenteneinnahme und Reichen bereits gestellter Medikamente
  • Nächtliche Rufbereitschaft bei Unsicherheit oder Toilettengängen

Nicht zulässig

  • Keine Behandlungspflege: Injektionen, Wundversorgung, Katheterversorgung, das Stellen von Medikamenten und das Anlegen medizinischer Kompressionsstrümpfe
  • Keine pflegefachliche Bewertung des Pflegebedarfs
  • Keine freiheitsentziehenden Maßnahmen ohne richterliche Genehmigung
  • Keine rechtsgeschäftliche Vertretung – siehe Pflege-Notfall ohne Vorsorgevollmacht

Zur Abgrenzung: Grundpflege: Definition und Leistungen.

Der rechtliche Rahmen

  • Höchstarbeitszeit: acht Stunden werktäglich, verlängerbar auf zehn, wenn im Schnitt von sechs Kalendermonaten acht Stunden nicht überschritten werden
  • Ruhezeit: mindestens elf zusammenhängende Stunden
  • Ruhepausen: 30 Minuten bei mehr als sechs, 45 Minuten bei mehr als neun Stunden
  • Bereitschaftsdienst mit vorgegebenem Aufenthaltsort zählt vollständig als Arbeitszeit. Nur Rufbereitschaft mit frei wählbarem Aufenthaltsort gilt als Ruhezeit – diese Unterscheidung entscheidet über die Zulässigkeit des gesamten Modells.
  • Sonntage: mindestens 15 freie Sonntage im Jahr, Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen
  • Mindestlohn: 13,90 Euro seit Januar 2026, ab Januar 2027 14,60 Euro (Statistisches Bundesamt). Das Bundesarbeitsgericht hat am 24. Juni 2021 (Az. 5 AZR 505/20) entschieden, dass er auch für Bereitschaftszeiten gilt.

Ausführlich: Arbeitszeit und Ruhezeiten in der 24-Stunden-Pflege.

Zur Beschäftigungsform: Üblich ist das Entsendemodell mit einem Arbeitgeber im Herkunftsland. Verlangen Sie eine gültige A1-Bescheinigung für jede eingesetzte Kraft, vorgelegt vor Anreise. Prüfkriterien: Seriöse Anbieter erkennen und 24-Stunden-Pflege aus Polen. Seit 2021 gibt es mit der DIN SPEC 33454 zudem einen Branchenstandard; Hintergründe veröffentlicht der Verbraucherrat des DIN.

Kosten und Eigenanteil bei Pflegegrad 2

Preisrahmen 2026

Qualifikation und Sprachniveau Pauschale / Monat
Basisbetreuung, Deutsch A1–A2 2.400 – 2.800 €
Qualifizierte Betreuung, Deutsch B1 2.800 – 3.400 €

Hinzu kommen: Vermittlungsgebühr einmalig 200 bis 600 Euro, An- und Abreise 60 bis 180 Euro je Turnuswechsel sowie Verpflegung und Nebenkosten von 150 bis 250 Euro monatlich. Letztere sind nicht in der Pauschale enthalten – der Haushalt stellt Kost und Logis zusätzlich, und sie sind nicht auf den Mindestlohn anrechenbar.

Marktbeobachtung Stand Juli 2026. Angebote unter 2.400 Euro sind bei legaler Kalkulation kaum darstellbar. Ausführlich: Was kostet die 24-Stunden-Pflege 2026 und Kosten einer polnischen Pflegekraft.

Rechenbeispiel: alleinstehende Person mit Pflegegrad 2

Position Betrag / Monat Bedingung
Betreuungspauschale inklusive Nebenkosten – 2.750 €
Pflegegeld Pflegegrad 2 + 347 € frei verwendbar
Entlastungsbetrag + 131 € nur gegen Rechnung anerkannter Anbieter
Steuerermäßigung § 35a EStG + ca. 333 € wirkt erst mit dem Steuerbescheid
Gemeinsamer Jahresbetrag, anteilig + bis zu 295 € nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme
Eigenanteil nur mit Pflegegeld 2.403 € häufigster Fall in der Praxis
Eigenanteil bei voller Ausschöpfung ca. 1.644 € alle Töpfe genutzt

Die Differenz von rund 760 Euro monatlich – über 9.000 Euro im Jahr – zeigt, wie viel eine saubere Antragsplanung wert ist. Sie zeigt aber auch: Bei Pflegegrad 2 bleibt selbst im günstigsten Fall ein erheblicher Eigenanteil.

Rechenbeispiel: Ehepaar, beide Pflegegrad 2

Position Betrag / Monat
Betreuungspauschale inklusive Nebenkosten – 3.200 €
Pflegegeld 2 × 347 € + 694 €
Entlastungsbetrag 2 × 131 € + 262 €
Steuerermäßigung § 35a EStG (einmal je Haushalt) + ca. 333 €
Gemeinsamer Jahresbetrag 2 × 3.539 €, anteilig + bis zu 590 €
Eigenanteil ca. 1.321 – 2.506 €

Der Hebel bei Paaren: Jeder Partner hat einen eigenen Leistungsanspruch, die Betreuungskosten steigen aber nicht proportional. Deshalb ist die 24-Stunden-Betreuung bei Paaren mit Pflegegrad 2 deutlich wirtschaftlicher als bei Alleinstehenden. Details: 24-Stunden-Pflege für 2 Personen.

Hinweis zur Steuerermäßigung: Bei zusammen lebenden Ehegatten wird der Höchstbetrag von 4.000 Euro jährlich nur einmal gewährt, nicht verdoppelt.

Rechenbeispiel mit ergänzendem Pflegedienst

Wird zusätzlich ein Pflegedienst für die Grundpflege eingesetzt, greift die Kombinationsleistung – der genutzte Prozentsatz der Sachleistung mindert das Pflegegeld.

Position Betrag / Monat
Betreuungspauschale inklusive Nebenkosten – 3.100 €
Ambulanter Pflegedienst (Grundpflege) – 400 €
Pflegesachleistung (400 € von 796 €, also 50 % genutzt) + 400 €
Anteiliges Pflegegeld (50 % von 347 €) + 174 €
Entlastungsbetrag + 131 €
Steuerermäßigung § 35a EStG + ca. 333 €
Eigenanteil ca. 2.462 €

Ein wichtiger Praxishinweis: Bei Pflegegrad 2 ist die Sachleistung mit 796 Euro klein – ein Pflegedienst verbraucht sie schnell und kürzt dadurch das Pflegegeld spürbar. Anders bei Behandlungspflege: Sie läuft über die Krankenkasse und lässt das Pflegegeld unangetastet. Klären Sie deshalb mit dem Hausarzt, welche Leistungen verordnungsfähig sind, bevor Sie einen Pflegedienst über die Sachleistung buchen. Vergleich: 24-Stunden-Pflege vs. ambulanter Dienst.

Steuerliche Entlastung

  • § 35a EStG: 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro Steuerermäßigung jährlich. Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung – Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.
  • § 33 EStG: außergewöhnliche Belastungen oberhalb der zumutbaren Belastung. Beide Wege schließen sich für dieselben Aufwendungen aus.
  • Pflege-Pauschbetrag § 33b EStG: 600 Euro bei Pflegegrad 2 – aber nur bei persönlicher und unentgeltlicher Pflege. Wer eine Betreuungskraft bezahlt, erfüllt die Voraussetzungen in der Regel nicht.

Details: 24-Stunden-Pflege von der Steuer absetzen und Pflegepauschbetrag.

Reicht das Einkommen nicht aus, kommt Hilfe zur Pflege nach SGB XII in Betracht – geschützt bleiben 10.000 Euro Barvermögen je Person und ein angemessenes selbstbewohntes Haus. Siehe Kostenübernahme durch das Sozialamt.

Die ehrliche Frage: Lohnt sich das bei Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 ist der Eigenanteil im Verhältnis zur Leistung höher als bei jedem anderen Pflegegrad. Das liegt daran, dass die Kosten einer Betreuungskraft weitgehend unabhängig vom Pflegegrad sind, die Leistungen aber mit dem Pflegegrad steigen.

Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie deshalb die Alternativen ernsthaft durchrechnen.

Wann die 24-Stunden-Betreuung bei Pflegegrad 2 sinnvoll ist

  • Nächtliche Unsicherheit oder erhebliche Sturzgefahr – wenn Alleinsein in der Nacht ein reales Risiko darstellt
  • Beginnende Demenz mit Orientierungsproblemen – hier zahlt sich eine konstante Bezugsperson aus, siehe 24-Stunden-Pflege bei Demenz
  • Ausgeprägte Einsamkeit mit depressiver Symptomatik und Rückzug
  • Angehörige am Limit – siehe Pflege-Burnout vermeiden
  • Zwei betreute Personen im Haushalt – dann verdoppeln sich die Leistungen, nicht die Kosten
  • Absehbar steigender Bedarf, etwa bei fortschreitender Erkrankung

Wann günstigere Lösungen ausreichen

Alternative Kosten Geeignet bei
Stundenweise Betreuung je nach Umfang, oft über Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch weitgehend gedeckt 15 bis 25 Stunden Bedarf pro Woche, keine Nachtpräsenz nötig
Ambulanter Pflegedienst weitgehend über die Sachleistung von 796 € gedeckt Planbarem Pflegebedarf zu festen Zeiten
Tagespflege 721 € monatlich, additiv zu Pflegegeld und Sachleistung Bedarf an Struktur und sozialer Anregung tagsüber
Kombination aus Pflegedienst und Tagespflege häufig fast vollständig gedeckt Werktäglichem Bedarf mit Angehörigen am Wochenende
Hausnotruf und Alltagshilfen gering, teils über Hilfsmittel abgedeckt Reiner Sicherheitsbedarf ohne Pflegebedarf

Der oft übersehene Punkt: Die Tagespflege wird zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung gewährt und kürzt beide nicht. Bei Pflegegrad 2 sind das 721 Euro monatlich, die viele Familien ungenutzt lassen. In Kombination mit einem Hausnotruf und stundenweiser Betreuung lässt sich damit ein erheblicher Teil des Bedarfs abdecken – zu einem Bruchteil der Kosten einer Live-in-Betreuung.

Einen ehrlichen Gesamtvergleich bietet der Ratgeber 24-Stunden-Pflege als Alternative zum Pflegeheim.

Voraussetzungen im Haushalt

  • Eigenes, abschließbares Zimmer mit Fenster und Heizung, Praxisstandard 10 bis 12 Quadratmeter. Rechtsgrundlage ist § 618 Abs. 2 BGB; nach § 619 BGB ist diese Pflicht nicht abdingbar. Ein mit Raumteilern abgetrennter Bereich genügt nicht.
  • Gesicherter Zugang zu Bad und Küche mit festen Zeitfenstern für die Morgennutzung
  • Stabiler WLAN-Empfang – einer der stärksten Faktoren für eine längere Verweildauer
  • Sichere Wege: rutschfeste Böden, gute Beleuchtung, entfernte Stolperfallen – siehe Checkliste Barrierefreiheit und Haltegriffe
  • Freie Kost und Logis werden vom Haushalt gestellt – kalkulieren Sie 150 bis 250 Euro monatlich

Details: räumliche Voraussetzungen und Zusammenleben mit einer Betreuungskraft.

Zuschuss nicht vergessen: Für Umbauten zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme – nicht einmalig im Leben. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe genehmigt sein. Siehe wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

So gehen Sie vor

  1. Bedarf zwei Wochen protokollieren. Wann wird Hilfe gebraucht, wie oft nachts, wie viele Stunden täglich? Bei Pflegegrad 2 entscheidet diese Zahl darüber, ob eine Live-in-Betreuung überhaupt nötig ist.
  2. Pflegegrad prüfen. Hat sich der Zustand verschlechtert, lohnt ein Antrag auf Höherstufung – der Sprung von Pflegegrad 2 auf 3 bringt allein beim Pflegegeld 252 Euro monatlich zusätzlich.
  3. Anspruchsübersicht anfordern. Fragen Sie schriftlich nach dem verbleibenden Gemeinsamen Jahresbetrag und dem genutzten Entlastungsbetrag. Tipp: Die Pflegekasse muss binnen 25 Arbeitstagen über Anträge entscheiden – sonst werden 70 Euro je begonnener Woche fällig (§ 18c SGB XI), seit 2026 automatisch.
  4. Alle Optionen durchrechnen – Live-in, stundenweise, Pflegedienst, Tagespflege und Kombinationen.
  5. Zwei bis drei Angebote vergleichen und die Prüfkriterien durchgehen.
  6. Wohnraum vorbereiten, Umbauzuschuss vor Auftragsvergabe beantragen.
  7. Nach vier Wochen auswerten und bei Bedarf nachjustieren.

Zur Beratungspflicht: Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen – bei Pflegegrad 2 halbjährlich. Der Einsatz ist kostenlos; ohne Nachweis kann das Pflegegeld gekürzt werden.

Unabhängige Beratung: Die Beratungsdatenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege listet nicht-kommerzielle Angebote nach Postleitzahl. Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums berät kostenfrei und anonym. Zusätzlich besteht Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Muss es schnell gehen: 24-Stunden-Pflege in 48 bis 72 Stunden organisieren. Liegt noch kein Pflegegrad vor: Pflegegrad beantragen.

Wenn der Bedarf wächst

Pflegegrad 2 ist häufig eine Momentaufnahme. Verschlechtert sich der Zustand, sollten Sie zwei Dinge parallel tun:

  • Höherstufung beantragen. Führen Sie vorher ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch und dokumentieren Sie konkret, was sich verändert hat. Vorbereitung: Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
  • Betreuung anpassen – etwa durch einen ergänzenden Pflegedienst oder eine höher qualifizierte Betreuungskraft. Ein Wechsel ist normal: Betreuungskraft wechseln.

Was bei höheren Pflegegraden gilt, lesen Sie unter 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4. Fällt die Betreuungskraft aus: Was passiert bei Krankheit oder Urlaub.

Fazit

Pflegegrad 2 eröffnet den Zugang zu den zentralen Leistungen der Pflegeversicherung – aber sie decken bei einer Live-in-Betreuung nur einen Teil der Kosten. Drei Punkte sollten Sie mitnehmen:

  • Rechnen Sie die Alternativen ehrlich durch. Bei 15 bis 25 Wochenstunden Bedarf ohne Nachtpräsenz sind stundenweise Betreuung, Pflegedienst oder Tagespflege deutlich günstiger – und oft ausreichend.
  • Nutzen Sie alle Töpfe. Entlastungsbetrag, Gemeinsamer Jahresbetrag, Umwandlungsanspruch und Steuerermäßigung machen im Beispiel über 9.000 Euro jährlich aus.
  • Bei Paaren rechnet es sich deutlich besser. Jeder Partner hat einen eigenen Anspruch, die Betreuungskosten steigen aber nicht proportional.

Und wenn die Entscheidung für die 24-Stunden-Betreuung fällt: Achten Sie auf gültige A1-Bescheinigung, definierte Arbeitszeiten und eine benannte Ansprechperson in Deutschland. Alles andere ist ein Risiko, das Sie nicht tragen müssen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 2 zu?

Pflegegeld 347 Euro monatlich, Pflegesachleistung 796 Euro, Entlastungsbetrag 131 Euro, Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 Euro jährlich für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege 721 Euro, Pflegehilfsmittelpauschale 42 Euro und Wohnumfeldzuschuss bis 4.180 Euro je Maßnahme.

Was kostet die 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 2?

Marktüblich 2.400 bis 3.400 Euro monatlich für die Betreuungskraft, plus 150 bis 250 Euro Verpflegung und Nebenkosten. Nach Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Steuerermäßigung bleibt bei einer alleinstehenden Person ein Eigenanteil von etwa 1.650 bis 2.400 Euro.

Reicht das Pflegegeld für eine 24-Stunden-Betreuung?

Nein. Die 347 Euro decken etwa 12 bis 14 Prozent der Kosten. Der überwiegende Teil bleibt Eigenanteil. Deshalb lohnt es sich, alle weiteren Töpfe auszuschöpfen und die günstigeren Alternativen ernsthaft zu prüfen.

Was ist der Umwandlungsanspruch und wie viel bringt er?

Wird die Pflegesachleistung nicht genutzt, können bis zu 40 Prozent des ungenutzten Betrags in nach Landesrecht anerkannte Alltagsangebote umgewandelt werden – bei Pflegegrad 2 rechnerisch bis zu 318 Euro monatlich zusätzlich zum Entlastungsbetrag. Die Umwandlung mindert das Pflegegeld anteilig, und nutzbar ist das Geld nur für anerkannte Angebote.

Kann ich den Entlastungsbetrag für die Betreuungskraft nutzen?

In der Regel nicht direkt. Die 131 Euro sind zweckgebunden für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, zugelassene Pflegedienste und nach Landesrecht anerkannte Alltagsangebote. Nicht genutzte Beträge lassen sich ins Folgejahr übertragen und sind dort bis zum 30. Juni nutzbar.

Wie viel Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht mir zu?

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro pro Kalenderjahr, frei aufteilbar zwischen beiden Leistungsarten. Die früher genannten 1.612 und 1.774 Euro sind überholt. Die frühere sechsmonatige Wartezeit ist entfallen.

Darf die Betreuungskraft medizinische Aufgaben übernehmen?

Nein. Injektionen, Wundversorgung, das Stellen von Medikamenten und das Anlegen medizinischer Kompressionsstrümpfe sind Behandlungspflege nach § 37 SGB V und einem ambulanten Pflegedienst vorbehalten. Zulässig ist das Reichen bereits gestellter Medikamente.

Wie viele Stunden arbeitet die Betreuungskraft tatsächlich?

Realistisch acht bis zehn Stunden Vollarbeit täglich, ergänzt um Anwesenheit und Rufbereitschaft. Das Arbeitszeitgesetz verlangt mindestens elf Stunden zusammenhängende Ruhezeit. Bereitschaftsdienst mit vorgegebenem Aufenthaltsort zählt vollständig als Arbeitszeit, nur Rufbereitschaft mit frei wählbarem Aufenthaltsort gilt als Ruhezeit.

Lohnt sich die 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 2 überhaupt?

Das hängt vom Bedarf ab. Sinnvoll ist sie bei nächtlicher Unsicherheit, beginnender Demenz, ausgeprägter Einsamkeit oder wenn Angehörige an ihre Grenze kommen. Bei 15 bis 25 Wochenstunden Bedarf ohne Nachtpräsenz sind stundenweise Betreuung, ein Pflegedienst oder Tagespflege deutlich günstiger und oft ausreichend.

Wird die Tagespflege auf das Pflegegeld angerechnet?

Nein. Die Tages- und Nachtpflege wird mit 721 Euro monatlich zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung gewährt und kürzt beide nicht. Das ist einer der am häufigsten ungenutzten Ansprüche bei Pflegegrad 2.

Was passiert, wenn sich der Zustand verschlechtert?

Beantragen Sie formlos eine Höherstufung bei der Pflegekasse und führen Sie vorher ein Pflegetagebuch. Der Sprung von Pflegegrad 2 auf 3 bringt allein beim Pflegegeld 252 Euro monatlich zusätzlich. Parallel sollte die Betreuung angepasst werden.

Welche räumlichen Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Ein eigenes, abschließbares Zimmer mit Fenster und Heizung, Praxisstandard 10 bis 12 Quadratmeter, sowie gesicherter Zugang zu Bad und Küche. Rechtsgrundlage ist § 618 Abs. 2 BGB. Ein mit Raumteilern abgetrennter Bereich genügt nicht.

Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?

Ja. Nach § 35a EStG 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro Steuerermäßigung jährlich, gegen Rechnung und per Überweisung. Bei zusammen lebenden Ehegatten wird der Höchstbetrag nur einmal gewährt. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.


Quellen und Rechtsgrundlagen

  • §§ 15, 18c, 36, 37, 38, 40, 41, 42a, 43, 43c, 45a, 45b SGB XI; § 37 Abs. 3 SGB XI – Beratungseinsätze
  • § 37 SGB V – häusliche Krankenpflege und Behandlungspflege
  • §§ 3, 4, 5, 9 bis 11 ArbZG; § 1 MiLoG; §§ 618, 619 BGB
  • §§ 33, 33b, 35a EStG; §§ 61 ff., 90 SGB XII
  • DIN SPEC 33454 (2021); Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – A1-Bescheinigung
  • Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2021, Az. 5 AZR 505/20
  • Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026
  • Statistisches Bundesamt: Pflegestatistik 2023, Mindestlöhne in der EU 2026

Redaktioneller Hinweis: Dieser Ratgeber wurde von der Redaktion PflegeHeimat24 erstellt und zuletzt im Juli 2026 auf Aktualität geprüft. Alle Rechts- und Leistungsangaben entsprechen dem Rechtsstand Juli 2026. Die Rechenbeispiele sind Modellrechnungen; Preise variieren regional, verbindlich ist immer das individuelle Angebot. Ob ein Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist, richtet sich nach dem Recht Ihres Bundeslandes. PflegeHeimat24 ist eine Vermittlungsagentur und nicht Arbeitgeberin der vermittelten Betreuungskräfte. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung; verbindliche Auskunft zu Leistungsansprüchen erteilt Ihre Pflegekasse.

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