Das Telefon klingelt, und am anderen Ende ist der Sozialdienst des Krankenhauses: Ein Ihnen nahestehender Mensch – vielleicht Ihre Mutter, Ihr Vater, Ihr Partner oder ein anderes Familienmitglied – soll in wenigen Tagen entlassen werden. Doch während des Gesprächs wird schnell klar, dass eine selbstständige Rückkehr in die eigene Wohnung nicht möglich ist. Wenn Angehörige nach einer Krankenhausentlassung nicht allein zu Hause bleiben können, stehen Sie plötzlich vor einer Situation, die Sie unvorbereitet trifft. Auf einmal müssen Entscheidungen getroffen werden, die weitreichende Folgen haben: Wer kümmert sich um die Pflege? Wie wird die Wohnung sicher? Welche Leistungen stehen zur Verfügung? Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch die Organisation der Pflege nach dem Krankenhausaufenthalt und zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, wenn ein Angehöriger nicht allein bleiben kann – ohne dass Sie sofort an ein Pflegeheim denken müssen.
Was bedeutet es, wenn Angehörige nach einer Krankenhausentlassung nicht allein zurechtkommen?
Eine Krankenhausentlassung markiert häufig einen Wendepunkt. Zuvor hat die betroffene Person vielleicht noch weitgehend selbstständig gelebt, doch ein Sturz, ein Schlaganfall, eine Hüftoperation oder eine akute Verschlechterung einer chronischen Erkrankung verändert die Ausgangslage schlagartig. Der Körper braucht Zeit zur Regeneration, die Mobilität ist eingeschränkt, und alltägliche Verrichtungen wie Waschen, Anziehen, Essen zubereiten oder Treppensteigen sind plötzlich nicht mehr ohne Hilfe machbar.
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist dabei weiter gefasst, als viele Menschen vermuten. Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes ist, wer gesundheitlich bedingt in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist und daher Hilfe benötigt. Das umfasst nicht nur körperbezogene Maßnahmen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität, sondern auch die Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen im Alltag sowie die Gestaltung des sozialen Kontakts. Wenn ein Angehöriger nach dem Klinikaufenthalt beispielsweise nicht mehr sicher kochen kann, sich nicht selbstständig waschen kann oder Medikamente nicht zuverlässig einnimmt, liegt Pflegebedürftigkeit vor.
Die Betreuung nach dem Klinikaufenthalt unterscheidet sich von einer langfristig geplanten Pflege dadurch, dass sie oft unter Zeitdruck stattfindet. Während man bei schleichenden Prozessen wie einer Demenzentwicklung Wochen oder Monate hat, sich zu informieren und Entscheidungen vorzubereiten, bleibt oft nur wenig Zeit, die Krankenhausentlassung zu organisieren. Der Sozialdienst der Klinik spricht häufig erst wenige Tage vor der Entlassung mit den Angehörigen. Das kann überfordernd wirken, besonders wenn Sie selbst berufstätig sind, in einer anderen Stadt leben oder bis dato keine Erfahrung mit dem Pflegesystem haben.
Es ist wichtig zu verstehen, dass Sie in dieser Situation nicht allein gelassen werden. Das Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, eine geeignete Entlassungsplanung durchzuführen und Angehörige rechtzeitig einzubinden. Auch der Sozialdienst kann Hilfestellung leisten, etwa bei der Vermittlung von Kurzzeitpflegeplätzen oder der Beantragung eines Pflegegrads. Dennoch liegt die eigentliche Verantwortung für die Organisation der häuslichen Versorgung letztendlich bei Ihnen und Ihrer Familie.
Krankenhausentlassung richtig organisieren: Schritt für Schritt
Schritt 1: Das Entlassungsgespräch vorbereiten
Sobald Sie erfahren, dass eine Entlassung ansteht, sollten Sie aktiv werden. Bitten Sie um ein gemeinsames Gespräch mit dem behandelnden Arzt, der Pflegekraft und dem Sozialdienst. In diesem Gespräch klären Sie, wie der Gesundheitszustand Ihres Angehörigen tatsächlich ist, welche Einschränkungen bestehen und welche Unterstützung konkret benötigt wird. Fragen Sie nach:
- Welche körperlichen Einschränkungen bestehen voraussichtlich, und wie lange dauern diese an?
- Welche Medikamente müssen eingenommen werden, und gibt es besondere Verordnungen (z. B. Insulin, Katheter, Wundversorgung)?
- Benötigt Ihr Angehöriger Hilfsmittel wie einen Rollator, einen Pflegestuhl oder eine Toilettensitzerhöhung?
- Wurde ein Pflegegrad bereits beantragt oder besteht die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens?
- Gibt es einen Entlassplan, der Maßnahmen der weiteren Rehabilitation vorsieht?
Schritt 2: Pflegegrad beantragen – auch aus dem Krankenhaus heraus
Einer der wichtigsten Schritte ist die Beantragung eines Pflegegrads, falls noch keiner vorliegt. Der Antrag kann auch aus dem Krankenhaus heraus gestellt werden, idealerweise direkt bei der Pflegekasse, die der Krankenkasse angegliedert ist. Der Medizinische Dienst begutachtet die Pflegebedürftigkeit, häufig durch einen Besuch im Krankenhaus. Je schneller der Antrag gestellt wird, desto früher stehen Pflegeleistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistung zur Verfügung.
Ausführliche Informationen zum Ablauf und den Voraussetzungen finden Sie in unserem Ratgeber zum Pflegegrad beantragen. Wenn bereits ein Pflegegrad besteht, aber sich der Zustand verschlechtert hat, kann eine Höherstufung sinnvoll sein. Weitere Hinweise dazu liefert der Artikel über die Pflegegrad-Höherstufung.
Schritt 3: Die Wohnung auf die Rückkehr vorbereiten
Wenn Ihr Angehöriger nach Hause kommen soll, muss die Wohnung an die neuen Bedürfnisse angepasst werden. Stürze sind eine der häufigsten Komplikationen nach einem Krankenhausaufenthalt, besonders bei Mobilitätseinschränkungen. Prüfen Sie, ob Teppiche rutschfest sind, ob Haltegriffe im Bad fehlen oder ob Schwellen im Türrahmen ein Stolperrisiko darstellen. Auch die Frage, ob Ihr Angehöriger die Wohnung überhaupt barrierefrei erreichen kann – etwa bei Treppen im Haus –, ist entscheidend.
Hilfreiche Anregungen für die Anpassung des Wohnumfelds finden Sie in unseren Beiträgen über barrierefreies Wohnen und wohnungsanpassende Maßnahmen. Ein Notrufsystem oder ein Smart-Home-Ansatz kann zusätzliche Sicherheit schaffen.
Schritt 4: Betreuungsbedarf ermitteln und Hilfen koordinieren
Nun geht es darum, die konkrete Hilfe zu planen. Welche Tätigkeiten können noch selbstständig übernommen werden, welche müssen durch Sie, andere Familienmitglieder, einen Pflegedienst oder eine Betreuungskraft erfolgen? Gibt es Verwandte in der Nähe, die stundenweise einspringen können? Braucht es Unterstützung bei der Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst, oder ist eine umfassendere Lösung wie die 24-Stunden-Betreuung erforderlich?
Erstellen Sie eine Liste der täglichen Aufgaben und notieren Sie, wer diese übernehmen kann. Berücksichtigen Sie auch die Behandlungspflege, also medizinisch angeordnete Maßnahmen wie Wundversorgung oder Injektionen. Diese Leistungen werden separat über die Krankenkasse abgerechnet und sind unabhängig vom Pflegegrad.
Schritt 5: Übergangslösungen prüfen
Wenn die Wohnung noch nicht angepasst ist oder die häusliche Betreuung noch nicht organisiert werden kann, gibt es Übergangslösungen. Die Kurzzeitpflege bietet die Möglichkeit, Ihren Angehörigen für eine begrenzte Zeit in einer stationären Einrichtung unterzubringen. Auch die Verhinderungspflege kann eine Option sein, wenn Sie als Angehöriger die Betreuung vorübergehend sicherstellen und dabei Unterstützung benötigen.
Seit Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, das flexibel eingesetzt werden kann. Das Budget beträgt 3.539 Euro pro Jahr und gilt ab Pflegegrad 2. Diese Mittel können helfen, eine Überbrückungsphase zu finanzieren.

Kostenlose Beratung zur 24-Stunden-Betreuung – individuell und unverbindlich
Angebot anfordern Beraten lassenWelche Betreuungsformen kommen infrage, wenn ein Angehöriger nicht allein bleiben kann?
Wenn ein Angehöriger nach dem Klinikaufenthalt nicht allein bleiben kann, gibt es verschiedene Betreuungsformen, die sich kombinieren lassen. Welche Lösung die richtige ist, hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit, von der Wohnsituation, von der familiären Unterstützung und den persönlichen Vorstellungen ab.
Ambulanter Pflegedienst
Ein ambulanter Pflegedienst kommt mehrmals täglich nach Hause und übernimmt grundpflegerische Tätigkeiten wie Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme oder Mobilitätsförderung. Auch die Behandlungspflege kann durch den Pflegedienst übernommen werden. Diese Lösung eignet sich, wenn Ihr Angehöriger tagsüber weitgehend allein zurechtkommt oder wenn Sie die übrige Zeit abdecken können. Allerdings ist ein Pflegedienst in der Regel nur zu bestimmten Uhrzeiten vor Ort – nachts und am Wochenende herrschen oft Lücken.
Weitere Informationen zu Leistungen und Kosten eines Pflegedienstes finden Sie in unserem Ratgeber zu den Kosten der ambulanten Pflege.
Tagespflege
Die Tagespflege ist eine teilstationäre Einrichtung, in der Ihr Angehöriger tagsüber betreut wird. Sie bietet Struktur und soziale Kontakte und entlastet Sie, wenn Sie berufstätig sind. Abends kehrt Ihr Angehöriger nach Hause zurück. Die Tagespflege kann gut mit einem ambulanten Pflegedienst kombiniert werden, wenn beispielsweise morgens und abends Grundpflege benötigt wird.
24-Stunden-Betreuung zu Hause
Wenn ein Angehöriger nicht allein bleiben kann und eine durchgehende Anwesenheit erforderlich ist, kann die 24-Stunden-Betreuung eine würdevolle Alternative sein. Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und ist rund um die Uhr ansprechbar. Diese Form der Betreuung ist besonders dann sinnvoll, wenn Demenz vorliegt und die betroffene Person nachts unruhig ist, wenn Sturzgefahr besteht und ständige Aufsicht nötig ist, oder wenn Sie weit weg wohnen und nicht einspringen können.
Die Seniorenbetreuung zu Hause ermöglicht es, in der vertrauten Umgebung zu bleiben, was besonders nach einem Krankenhausaufenthalt zur Genesung beitragen kann. Die Vertrautheit der eigenen Wohnung gibt Orientierung und Sicherheit. Wenn Sie sich für diesen Weg interessieren, finden Sie weitere Grundlagen zur 24-Stunden-Pflege in unserem Ratgeber.
Kurzzeitpflege als Überbrückung
Wenn die häusliche Betreuung noch nicht steht, kann die Kurzzeitpflege eine vorübergehende Lösung sein. Sie bietet Pflege und Betreuung in einer stationären Einrichtung für bis zu acht Wochen pro Jahr. Das gemeinsame Budget mit der Verhinderungspflege ermöglicht eine flexible Nutzung.
Pflegeheim
Das Pflegeheim ist eine Option, wenn die häusliche Versorgung dauerhaft nicht möglich ist und auch eine 24-Stunden-Betreuung keine Lösung darstellt. Es ist jedoch nicht die einzige Möglichkeit, und viele Familien wünschen sich, dass ihre Angehörigen in der eigenen Wohnung bleiben können. Die 24-Stunden-Betreuung gilt als Alternative zum Pflegeheim, die Selbstbestimmung und Vertrautheit bewahrt.
Checkliste: Was Sie vor der Entlassung klären sollten
Um den Überblick zu behalten, haben wir eine Checkliste zusammengestellt, die alle wichtigen Aspekte der Entlassungsvorbereitung abdeckt. Drucken Sie diese Liste aus oder speichern Sie sie digital, um Schritt für Schritt abhaken zu können.
| Bereich | Frage | Erledigt |
|---|---|---|
| Medizinisches | Habe ich den Entlassungsbrief und alle Befunde erhalten? | |
| Medizinisches | Sind alle Medikamente verordnet und mitgegeben worden? | |
| Medizinisches | Ist die Behandlungspflege durch einen Pflegedienst verordnet? | |
| Medizinisches | Wurde ein Reha-Antrag gestellt oder ist eine Anschlussheilbehandlung geplant? | |
| Hilfsmittel | Sind Hilfsmittel wie Rollator, Pflegebett oder Toilettenstuhl verordnet? | |
| Hilfsmittel | Sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen) beantragt? | |
| Pflegegrad | Habe ich den Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragt? | |
| Pflegegrad | Liegt ein bestehender Pflegegrad vor und ist eine Höherstufung nötig? | |
| Wohnung | Sind Stolperfallen in der Wohnung beseitigt (Teppiche, Kabel, Schwellen)? | |
| Wohnung | Sind Haltegriffe im Bad und am WC angebracht oder beantragt? | |
| Betreuung | Weiß ich, welche Aufgaben mein Angehöriger selbst übernehmen kann? | |
| Betreuung | Habe ich geklärt, wer die übrigen Aufgaben übernimmt (Angehörige, Pflegedienst, Betreuungskraft)? | |
| Betreuung | Ist eine Übergangslösung wie Kurzzeitpflege nötig? | |
| Finanzen | Weiß ich, welche Pflegeleistungen zustehen und wie sie beantragt werden? | |
| Finanzen | Habe ich den Entlastungsbetrag geklärt, falls ein Pflegegrad vorliegt? |
Qualitätskriterien: Woran erkennen Sie eine gute Lösung?
Nicht jede Lösung, die schnell verfügbar ist, ist auch die richtige. Wenn Sie sich für eine Betreuungsform entscheiden, sollten Sie auf bestimmte Qualitätskriterien achten. Diese Kriterien helfen Ihnen, Angebote zu vergleichen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Bei einem ambulanten Pflegedienst ist es wichtig, dass er nach SGB XI zugelassen ist und regelmäßig qualitätsgesichert arbeitet. Fragen Sie nach, wie oft Pflegekräfte wechseln, ob eine feste Bezugspflegekraft eingerichtet werden kann und wie Notfälle außerhalb der regulären Zeiten geregelt sind. Eine gute Pflegedienstleitung nimmt sich Zeit für ein ausführliches Beratungsgespräch und erstellt einen individuellen Pflegeplan.
Bei der 24-Stunden-Betreuung sollten Sie auf seriöse Vermittlung achten. Ein professioneller Vermittler stellt sicher, dass die Betreuungskräfte zuverlässig ausgewählt werden, legal beschäftigt sind und über die nötigen Sprach- und Fachkenntnisse verfügen. Die seriösen Anbieter erkennen Sie an transparenten Verträgen, klaren Kostenstrukturen und einer ausführlichen Beratung vor Vermittlung. Vermeiden Sie Angebote, die ungewöhnlich niedrigpreisig sind oder bei denen die Arbeitsbedingungen nicht nachvollziehbar dargestellt werden.
Bei Kurzzeitpflege oder Tagespflege sollten Sie die Einrichtung vorher besichtigen. Achten Sie auf die Atmosphäre, die Freundlichkeit des Personals und die Gestaltung der Räumlichkeiten. Gibt es Möglichkeiten zur Beschäftigung und Bewegung? Wird auf individuelle Essgewohnheiten und kulturelle Bedürfnisse eingegangen? Eine gute Einrichtung bezieht Angehörige ein und informiert transparent über Abläufe und Kosten.

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Angebot anfordern Beraten lassenPraxisbeispiele: Drei Familien, drei Wege
Familie Bauer: Alleinlebende Großmutter nach Hüft-OP
Hannelore Bauer ist 82 Jahre alt und lebt allein in einer Erdgeschosswohnung in einer Kleinstadt. Nach einer Hüftoperation kann sie zunächst nicht gehen und benötigt Unterstützung bei der Körperpflege und beim Essen. Ihre Enkelin wohnt 50 Kilometer entfernt und arbeitet in Vollzeit. Der Sozialdienst der Klinik empfiehlt zunächst eine Kurzzeitpflege für drei Wochen, um die akute Phase zu überbrücken. Parallel beantragt die Enkelin einen Pflegegrad, der nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst mit Pflegegrad 3 bewilligt wird. Da die Großmutter nach der Kurzzeitpflege nach Hause zurückkehren möchte, richtet die Enkelin einen ambulanten Pflegedienst für die Grundpflege morgens und abends ein. Tagsüber kommt eine Nachbarin für zwei Stunden vorbei. Das funktioniert zunächst gut, doch nachts wird Hannelore Bauer unruhig und steht ohne Hilfe auf – eine Sturzgefahr. Die Familie entscheidet sich dann ergänzend für eine 24-Stunden-Betreuung, bei der eine Betreuungskraft nachts ansprechbar ist.
Familie Özdemir: Ehepaar nach Schlaganfall des Ehemanns
Mehmet Özdemir, 76 Jahre, erleidet einen Schlaganfall, der seine Sprache und die rechte Körperhälfte beeinträchtigt. Seine Frau Hatice, 73 Jahre, ist gesundheitlich eingeschränkt und kann die Pflege nicht übernehmen. Die Familie entscheidet sich nach der Entlassung direkt für eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause, da Herr Özdemir an die vertraute Umgebung gewöhnt ist und die Familie eine stationäre Unterbringung ablehnt. Der Sohn wohnt in derselben Stadt und übernimmt die Organisation. Er stellt fest, dass ein Pflegegrad bereits früher beantragt wurde (Pflegegrad 2 wegen einer Herzinsuffizienz), nun aber eine Höherstufung nötig ist. Nach der Begutachtung wird Pflegegrad 4 bewilligt. Die Familie kombiniert die 24-Stunden-Betreuung mit einem ambulanten Pflegedienst für die Behandlungspflege, da der Pflegedienst die Wundversorgung übernimmt. Die Kosten der Betreuungskraft werden teilweise durch das Pflegegeld und die Pflegesachleistung gedeckt, den Rest finanziert die Familie aus eigenen Mitteln.
Familie Lehmann: Ehemann mit Demenz nach Sturz
Klaus Lehmann, 79 Jahre, lebt mit seiner Frau in einem Eigenheim am Stadtrand. Er leidet an einer beginnenden Demenz, die bis dahin von seiner Frau kompensiert wurde. Nach einem Sturz mit Oberschenkelhalsbruch wird er im Krankenhaus operiert. Die Entlassung erfolgt, doch der Sozialdienst stellt fest, dass Herr Lehmann nicht mehr sicher zu Hause versorgt werden kann – seine Frau ist körperlich nicht in der Lage, ihn zu pflegen, und nachts läuft Herr Lehmann aufgrund der Demenz umher, was eine erhebliche Sturzgefahr birgt. Die Familie entscheidet sich für eine Betreuung nach dem Klinikaufenthalt durch eine 24-Stunden-Betreuungskraft. Zuvor wird ein Pflegegrad mit der Einstufung Pflegegrad 3 beantragt, der später auf 4 hochgestuft wird. Die Tochter übernimmt die Bürokratie und die Organisation, während die Betreuungskraft die tägliche Pflege und Betreuung sicherstellt. Die Familie nutzt zudem den Entlastungsbetrag, um eine Tagesbetreuung für Menschen mit Demenz zu finanzieren, die zusätzliche Struktur und soziale Anbindung bietet.

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Angebot anfordern Beraten lassenHäufige Fehler vermeiden
Wenn es schnell gehen muss, passieren Fehler, die später nur schwer korrigierbar sind. Die folgenden Fehler treten in der Praxis regelmäßig auf und sollten vermieden werden.
Fehler 1: Die Wohnung wird nicht vor der Entlassung angepasst. Wenn Ihr Angehöriger nach Hause kommt und das Bad nicht barrierefrei ist, kann das zu Stürzen führen. Schaffen Sie unbedingt vor der Entlassung die wichtigsten Anpassungen wie Haltegriffe, rutschfeste Matten und gegebenenfalls eine Toilettensitzerhöhung.
Fehler 2: Der Pflegegrad wird nicht rechtzeitig beantragt. Viele Angehörige glauben, der Pflegegrad müsse erst beantragt werden, wenn die Pflege beginnt. Tatsächlich kann der Antrag aus dem Krankenhaus heraus gestellt werden, und die Pflegekasse kann rückwirkend ab dem Antragsmonat zahlen. Warten Sie nicht, bis Ihr Angehöriger zu Hause ist.
Fehler 3: Die Behandlungspflege wird vergessen. Die Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete Maßnahmen wie Wundversorgung, Injektionen oder Katheterpflege. Sie wird über die Krankenkasse (SGB V) abgerechnet und ist unabhängig vom Pflegegrad. Sprechen Sie im Krankenhaus klar ab, welche Maßnahmen nötig sind und ob ein Pflegedienst diese übernimmt.
Fehler 4: Die eigenen Grenzen werden nicht erkannt. Viele Angehörige übernehmen spontan die Pflege, ohne zu bedenken, wie anstrengend das ist – körperlich und emotional. Ein Pflege-Burnout kann die Folge sein. Prüfen Sie, welche Unterstützung möglich ist, bevor Sie sich verpflichten, alles allein zu übernehmen. Auch das Pflegeunterstützungsgeld kann helfen, wenn Sie kurzzeitig der Arbeit fernbleiben müssen.
Fehler 5: Kosten werden nicht transparent geklärt. Wenn Sie sich für eine 24-Stunden-Betreuung entscheiden, sollten Sie vorab klären, welche Kosten anfallen und welche Leistungen der Pflegekasse übernommen werden. Eine transparente Beratung hilft, böse Überraschungen zu vermeiden. Einen Überblick über die Kostenstruktur finden Sie auf unserer Kosten-Seite.
Kosten und Finanzierung – ein kurzer Überblick
Die Finanzierung der Pflege nach dem Krankenhausaufenthalt hängt vom Pflegegrad, von der gewählten Betreuungsform und vom Einkommen der pflegebedürftigen Person ab. Grundsätzlich gilt: Pflegegeld (§ 37 SGB XI) erhalten Sie, wenn Sie die Pflege selbst organisieren. Die Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) wird eingesetzt, wenn ein professioneller Pflegedienst die Grundpflege übernimmt. Beide Leistungen können kombiniert werden, schließen sich aber anteilig aus. Der Entlastungsbetrag (131 Euro monatlich) ist eine eigenständige Leistung und kann zusätzlich für Betreuungsangebote, Tagespflege oder Hauswirtschaftshilfen eingesetzt werden.
Die 24-Stunden-Betreuung wird in der Regel privat finanziert, kann aber durch Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag teilweise gedeckt werden. Die genauen Kosten variieren je nach Umfang der Betreuung, Qualifikation der Kraft und regionalen Faktoren. Wenn Sie konkrete Zahlen benötigen, nutzen Sie unseren Fragebogen zur 24-Stunden-Pflege, um eine individuelle Einschätzung zu erhalten.
Für Angehörige, die kurzzeitig der Arbeit fernbleiben müssen, um die Pflege zu organisieren, kann das Pflegeunterstützungsgeld (§ 44a SGB XI) eine Lohnersatzleistung bieten. Es gewährt bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr und pflegebedürftiger Person und ist für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte verfügbar.

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Angebot anfordern Beraten lassenHäufig gestellte Fragen zur Krankenhausentlassung von Angehörigen
Kann mein Angehöriger aus dem Krankenhaus direkt in die Kurzzeitpflege wechseln?
Ja, das ist möglich und wird häufig praktiziert. Wenn die häusliche Versorgung noch nicht steht, kann der Sozialdienst der Klinik eine Kurzzeitpflege vermitteln. Dies erfordert eine Verordnung des Arztes und einen Antrag bei der Pflegekasse. Ab Pflegegrad 2 steht das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro zur Verfügung.
Was passiert, wenn noch kein Pflegegrad beantragt ist, die Entlassung aber kurz bevorsteht?
Der Pflegegrad kann auch aus dem Krankenhaus heraus beantragt werden. Setzen Sie sich umgehend mit der Pflegekasse in Verbindung und stellen Sie den Antrag schriftlich. Der Medizinische Dienst kann die Begutachtung im Krankenhaus durchführen. Pflegeleistungen werden rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt, nicht ab dem Entlassungsmonat.
Darf die Betreuungskraft einer 24-Stunden-Betreuung medizinische Aufgaben übernehmen?
Nein, medizinische Maßnahmen wie Injektionen, Wundversorgung oder Katheterpflege dürfen nur von ausgebildeten Pflegefachkräften durchgeführt werden. Die Betreuungskraft übernimmt hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Grundpflege im Rahmen ihrer Qualifikation und Betreuung. Die Behandlungspflege wird separat durch einen ambulanten Pflegedienst sichergestellt und über die Krankenkasse abgerechnet.
Was kann ich tun, wenn ich berufstätig bin und nicht sofort zur Verfügung stehe?
Wenn Sie kurzzeitig der Arbeit fernbleiben müssen, um die Pflege zu organisieren, können Sie das Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Es gewährt bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr und pflegebedürftiger Person und zahlt etwa 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Alternativ können Sie eine Übergangslösung wie Kurzzeitpflege nutzen, bis die häusliche Betreuung steht.
Was passiert, wenn die Betreuungskraft der 24-Stunden-Betreuung krank wird oder ausfällt?
Seriöse Vermittlungsagenturen haben in der Regel ein Ersatzkraftsystem und stellen innerhalb kurzer Zeit eine Vertretung zur Verfügung. Klären Sie dies vor Vertragsabschluss. Wenn die Betreuungskraft ausfällt und keine Vertretung möglich ist, kann der ambulante Pflegedienst die Grundpflege vorübergehend übernehmen oder die Kurzzeitpflege als Notlösung dienen.
Muss ich als Angehöriger die Kosten übernehmen, wenn die pflegebedürftige Person sie nicht selbst zahlen kann?
Grundsätzlich sind Verwandte in gerader Linie unterhaltspflichtig – etwa Kinder gegenüber ihren Eltern –, jedoch nur, wenn ihr eigenes Einkommen bestimmte Freibeträge übersteigt. Die Pflegekasse prüft dies im Rahmen eines Elternunterhalts-Verfahrens. In vielen Fällen fallen für Kinder keine oder nur geringe Eigenanteile an. Die genauen Regelungen finden Sie in unserem Artikel zum Elternunterhalt.
Kann mein Angehöriger nach der Krankenhausentlassung direkt eine Anschlussheilbehandlung bekommen?
Ja, wenn der behandelnde Arzt eine Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Rehabilitationsmaßnahme für medizinisch notwendig erachtet, wird ein Antrag an den Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse gestellt. Die Entscheidung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage. Während dieser Zeit bleibt Ihr Angehöriger im Krankenhaus oder wechselt in eine Reha-Einrichtung.
Gibt es eine Frist, innerhalb der ich den Pflegegrad beantragen muss?
Es gibt keine gesetzliche Frist, jedoch gilt der Grundsatz: Je früher der Antrag gestellt wird, desto früher stehen Leistungen zur Verfügung. Pflegeleistungen werden ab dem Monat der Antragsstellung gezahlt. Warten Sie nicht bis zur Entlassung, sondern stellen Sie den Antrag so bald wie möglich.
Was bedeutet der Entlastungsbetrag und wie kann er nach einer Krankenhausentlassung genutzt werden?
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro monatlich und ist eine eigenständige Leistung der Pflegekasse. Er kann für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden, etwa für Tagespflege, Betreuungsgruppen oder Hauswirtschaftshilfen. Die Abrechnung erfolgt per Kostenerstattung oder Direktabrechnung mit der Pflegekasse. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Kann ich als Angehöriger die Pflege übernehmen und dabei Pflegegeld beziehen?
Ja, wenn Sie die Pflege selbst sicherstellen und die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad hat, können Sie Pflegegeld beziehen. Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person ausgezahlt und dient als Anerkennungsleistung. Wenn Sie einen Pflegedienst hinzuziehen, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt – dies ist die sogenannte Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI).
Was passiert, wenn mein Angehöriger nachts unruhig ist und die Betreuungskraft nicht zurechtkommt?
Bei nächtlicher Unruhe, die häufig bei Demenz auftritt, sollte die Situation mit der Vermittlungsagentur und dem behandelnden Arzt besprochen werden. Eventuell ist eine höhere Betreuungsintensität nötig, oder ein Notfallplan mit einem ambulanten Pflegedienst muss erstellt werden. Auch die Anpassung der Medikation kann helfen, sollte aber ärztlich begleitet werden.
Fazit: Wenn Angehörige nach der Krankenhausentlassung nicht allein zu Hause bleiben können
Wenn Angehörige nach einer Krankenhausentlassung nicht allein zu Hause bleiben können, trifft das viele Familien unvorbereitet. Doch mit der richtigen Vorbereitung, einer klaren Organisation und der Kenntnis der verfügbaren Leistungen lässt sich diese Herausforderung bewältigen. Der Schlüssel liegt darin, frühzeitig zu handeln: Beantragen Sie den Pflegegrad noch im Krankenhaus, klären Sie mit dem Sozialdienst alle notwendigen Schritte, passen Sie die Wohnung an und wählen Sie die Betreuungsform, die zu Ihrer Familiensituation passt.
Die 24-Stunden-Betreuung ist dabei eine Möglichkeit, die es der pflegebedürftigen Person erlaubt, in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Sie ist eine Alternative zum Pflegeheim, aber nicht die einzige Lösung. Auch ein ambulanter Pflegedienst, die Tagespflege oder die Kombination mehrerer Ansätze können sinnvoll sein. Die Entscheidung sollte immer individuell getroffen werden – abgestimmt auf die Bedürfnisse Ihres Angehörigen, Ihre eigenen Möglichkeiten und die vorhandenen finanziellen Ressourcen.
Wenn Sie sich in dieser Situation befinden und nicht wissen, wie Sie weiter vorgehen sollen, nehmen Sie sich Zeit, sich beraten zu lassen. Eine gute Beratung hilft, Fehler zu vermeiden, Kosten transparent zu kalkulieren und eine Lösung zu finden, die Würde und Selbstbestimmung der betroffenen Person wahrt. Der erste Schritt ist oft der schwerste – aber er ist entscheidend, um eine gute Versorgung zu gewährleisten.
Weitere umfassende Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber zum plötzlichen Pflegefall, der weitere Aspekte der kurzfristigen Organisation abdeckt.

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