Das Wichtigste in Kürze
- Deutsche Live-in-Betreuungskräfte sind selten. Es gibt für sie kein Entsendemodell wie bei osteuropäischen Kräften – der Haushalt wird in der Regel selbst Arbeitgeber oder beauftragt einen deutschen Pflegedienst.
- Realistische Kosten 2026: ab etwa 4.200 Euro monatlich für eine deutsche Betreuungskraft bei 40 Wochenstunden, ab rund 5.500 Euro bei einer examinierten Pflegefachperson. Eine echte Rund-um-die-Uhr-Abdeckung im Schichtdienst liegt bei über 12.000 Euro.
- Begriffe sauber trennen: Pflegefachperson, Pflegehilfskraft und Betreuungskraft nach § 53b SGB XI sind drei verschiedene Qualifikationsniveaus mit unterschiedlichen Befugnissen.
- Vorbehaltene Tätigkeiten: Pflegebedarf feststellen, Pflegeprozess steuern und Pflegequalität bewerten dürfen nach § 4 PflBG ausschließlich Pflegefachpersonen.
- Das Arbeitszeitgesetz gilt uneingeschränkt. Auch eine deutsche Kraft darf nicht 24 Stunden arbeiten – acht bis zehn Stunden Vollarbeit täglich sind die Grenze.
- Häufigste realistische Lösung: eine deutschsprachige Betreuungskraft mit gesichertem Sprachniveau, kombiniert mit einem deutschen ambulanten Pflegedienst für die pflegefachlichen Aufgaben.
Warum viele Familien gezielt nach einer deutschen Pflegekraft suchen
Der Wunsch ist gut nachvollziehbar. Wenn ein Angehöriger Unterstützung im eigenen Zuhause braucht, soll die Verständigung reibungslos funktionieren – im Alltag, beim Arzttermin und besonders im Notfall. Muttersprachliche Kommunikation, gemeinsame kulturelle Bezüge und Vertrautheit mit dem deutschen Pflegesystem sind echte Qualitätsfaktoren.
Gleichzeitig gibt es eine unbequeme Marktrealität, die in vielen Ratgebern verschwiegen wird: Deutsche Betreuungskräfte, die dauerhaft im Haushalt einer pflegebedürftigen Person leben, sind auf dem deutschen Arbeitsmarkt äußerst selten. Der Grund ist einfach – examinierte Pflegefachpersonen finden bei Kliniken, Pflegediensten und Heimen Stellen mit geregelter Arbeitszeit, Tarifbindung und eigenem Zuhause. Ein Live-in-Einsatz konkurriert damit unter schlechteren Bedingungen.
Dieser Ratgeber erklärt deshalb beides: was eine deutsche Fachkraft tatsächlich leisten kann und was sie kostet – und welche realistischen Wege es gibt, wenn keine verfügbar ist. Grundlagen zum Betreuungsmodell selbst finden Sie im Beitrag Grundlagen der 24-Stunden-Pflege.
Qualifikationen richtig einordnen
Der Begriff „deutsche Pflegekraft“ wird sehr unterschiedlich verwendet. Für Ihre Entscheidung ist die Unterscheidung entscheidend, denn sie bestimmt Befugnisse, Kosten und Einsatzmöglichkeiten.
| Qualifikation | Ausbildung | Darf leisten | Darf nicht leisten |
|---|---|---|---|
| Pflegefachperson (Pflegefachfrau / Pflegefachmann) | Drei Jahre nach dem Pflegeberufegesetz, staatlich anerkannt | Grundpflege, Behandlungspflege, Pflegeprozesssteuerung, Beratung | Keine ärztlichen Tätigkeiten ohne Delegation |
| Pflegefachassistenz / Pflegehilfskraft | Ein- bis anderthalbjährige Ausbildung, bislang landesrechtlich geregelt | Grundpflege, übertragene behandlungspflegerische Maßnahmen | Keine eigenständige Pflegeprozesssteuerung |
| Betreuungskraft nach § 53b SGB XI | Qualifizierung mit rund 160 bis 180 Unterrichtseinheiten plus Praktika | Betreuung, Aktivierung, Alltagsbegleitung | Keine Behandlungspflege – Betreuungskräfte sind ausdrücklich keine Pflegekräfte |
| Angelernte Betreuungskraft | Ohne formale Qualifikation, teils mit Erfahrung | Haushalt, Alltagsbegleitung, einfache Unterstützung | Keine pflegefachlichen Aufgaben |
Zwei Korrekturen, die häufig übersehen werden
Die Berufsbezeichnungen haben sich geändert. Seit dem 1. Januar 2020 hat das Pflegeberufegesetz die getrennten Ausbildungen in Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Ausbildung zusammengeführt. Der Abschluss lautet Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann. Ein gesonderter Abschluss in der Altenpflege bleibt über ein Wahlrecht im dritten Ausbildungsjahr möglich; die Bezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger“ wird für neue Abschlüsse nicht mehr vergeben. Wer vor 2020 examiniert wurde, führt seine Bezeichnung weiter – sie ist gleichwertig. Eine gute Übersicht bietet die Darstellung der Stiftung ZQP zu professionell Pflegenden.
Der Paragraf für Betreuungskräfte ist ein anderer. Häufig wird auf § 53c SGB XI verwiesen. Diese Vorschrift wurde durch das MDK-Reformgesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2020 inhaltsgleich nach § 53b SGB XI verschoben. Maßgeblich sind die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 53b SGB XI. Wichtig für die Einordnung: Diese Qualifikation wurde für Pflegeeinrichtungen geschaffen, nicht für den Privathaushalt. Sie ist ein sinnvolles Qualitätsmerkmal, aber keine Voraussetzung für eine häusliche Betreuung.
Vorbehaltene Tätigkeiten: Was nur Pflegefachpersonen dürfen
Nach § 4 des Pflegeberufegesetzes sind bestimmte Aufgaben ausschließlich Pflegefachpersonen vorbehalten:
- Den individuellen Pflegebedarf erheben und feststellen
- Den Pflegeprozess planen und organisieren
- Die Pflegequalität analysieren, evaluieren und sichern
Für Ihre Planung heißt das: Eine Betreuungskraft – auch eine deutsche – darf den Pflegebedarf nicht fachlich bewerten. Wer diese Kompetenz im Haushalt braucht, benötigt eine Pflegefachperson oder bindet einen ambulanten Pflegedienst ein. Die Abgrenzung der Tätigkeiten erklären unsere Ratgeber zur Grundpflege und zur Behandlungspflege.
Ausblick: Mit dem Pflegefachassistenzgesetz startet zum 1. Januar 2027 eine bundesweit einheitliche, 18-monatige Ausbildung zur Pflegefachassistenz. Sie ersetzt die bisher uneinheitlichen Landesausbildungen in der Altenpflege- und Krankenpflegehilfe und wird mittelfristig auch das Angebot für die häusliche Versorgung verbreitern.
Der entscheidende Unterschied: Wer ist Arbeitgeber?
Dieser Punkt fehlt in fast allen Ratgebern zum Thema – dabei bestimmt er alles Weitere. Bei osteuropäischen Betreuungskräften ist das Entsendemodell üblich: Ein Unternehmen im Herkunftsland ist Arbeitgeber, versichert die Kraft dort und entsendet sie nach Deutschland. Der Haushalt schließt lediglich einen Dienstleistungsvertrag.
Für deutsche Kräfte existiert dieses Modell nicht. Es bleiben vier Wege – mit sehr unterschiedlichen Folgen.
| Weg | Wie es funktioniert | Ihre Rolle | Hauptrisiko oder Grenze |
|---|---|---|---|
| Direktanstellung im Privathaushalt | Sie schließen einen Arbeitsvertrag und melden die Kraft zur Sozialversicherung an | Arbeitgeber mit allen Pflichten | Anmeldungen, Lohnabrechnung, Lohnfortzahlung, Urlaub, Ausfallhaftung |
| Ambulanter Pflegedienst | Ein zugelassener Dienst stellt Personal und rechnet nach Zeit oder Leistungskomplexen ab | Auftraggeber | Rund-um-die-Uhr-Abdeckung ist wirtschaftlich kaum darstellbar |
| Arbeitnehmerüberlassung | Ein Zeitarbeitsunternehmen mit Erlaubnis nach dem AÜG überlässt die Kraft | Entleiher | Überlassungshöchstdauer, hohe Stundensätze, im Privathaushalt unüblich |
| Selbstständige Betreuungskraft | Sie beauftragen eine Unternehmerin, die Rechnungen stellt | Auftraggeber | Scheinselbstständigkeit – Haftung und Nachzahlung treffen Sie |
Praktische Konsequenz: Wer eine deutsche Live-in-Kraft möchte, landet fast immer bei der Direktanstellung. Damit übernehmen Sie die volle Arbeitgeberrolle – Unternehmensnummer bei der Unfallversicherung, Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit, ELStAM-Anmeldung, monatliche Lohnabrechnung, Arbeitszeiterfassung. Was das im Detail bedeutet, beschreiben unsere Ratgeber Pflegekraft privat einstellen und 24-Stunden-Pflege ohne Agentur.
Zur Selbstständigkeit: Wer im Haushalt lebt, sich nach dem Tagesablauf der Familie richtet und nur einen Auftraggeber hat, erfüllt praktisch alle Merkmale einer abhängigen Beschäftigung. Verbindliche Klarheit bringt nur ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung nach § 7a SGB IV.
Auch für deutsche Kräfte gilt: „24 Stunden“ ist nicht wörtlich gemeint
Ein verbreiteter Irrtum lautet, mit einer deutschen Fachkraft sei eine durchgehende Betreuung leichter zu organisieren. Das Gegenteil ist der Fall: Bei einer Direktanstellung gilt das Arbeitszeitgesetz uneingeschränkt und Sie haften für die Einhaltung.
- Höchstarbeitszeit: acht Stunden werktäglich, verlängerbar auf zehn bei Ausgleich innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen
- Ruhezeit: mindestens elf zusammenhängende Stunden
- Pausen: 30 Minuten bei mehr als sechs Stunden, 45 Minuten bei mehr als neun Stunden
- Bereitschaftsdienst zählt vollständig als Arbeitszeit – auch wenn niemand ruft. Nur Rufbereitschaft mit frei wählbarem Aufenthaltsort gilt als Ruhezeit
- Sonntagsruhe: mindestens 15 freie Sonntage im Jahr, Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 24. Juni 2021 (Az. 5 AZR 505/20) entschieden, dass auch Bereitschaftszeiten mit dem Mindestlohn zu vergüten sind. Bei einer deutschen Kraft mit einem Stundensatz von 18 bis 25 Euro fällt dieser Effekt entsprechend höher aus.
Rechnerisch bedeutet das: Eine einzelne Kraft leistet realistisch acht bis zehn Stunden Vollarbeit pro Tag. Rund 14 bis 16 Stunden sind nicht aktiv abgedeckt und müssen anders organisiert werden. Die vollständigen Regeln und einen zulässigen Musterdienstplan finden Sie im Ratgeber Arbeitszeit und Ruhezeiten in der 24-Stunden-Pflege.
Was eine deutsche Pflegekraft 2026 tatsächlich kostet
Die Kalkulation bei Direktanstellung
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro (Statistisches Bundesamt) – für eine qualifizierte deutsche Kraft ist er allerdings keine realistische Bezugsgröße. Zur Orientierung dient eher der Pflegemindestlohn, der seit dem 1. Juli 2026 bei 16,52 Euro für Pflegehilfskräfte und 21,03 Euro für Pflegefachkräfte liegt. Er gilt für Pflegebetriebe; im Privathaushalt ist rechtlich der allgemeine Mindestlohn maßgeblich – am Markt lässt sich damit aber niemand gewinnen.
| Position | Betreuungskraft (18 €/h) | Pflegefachperson (25 €/h) |
|---|---|---|
| Bruttolohn bei 40 Wochenstunden | 3.120 € | 4.333 € |
| Geldwerter Vorteil Unterkunft und Verpflegung | 587 € | 587 € |
| Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (rund 21 %) | ca. 780 € | ca. 1.030 € |
| Umlagen und gesetzliche Unfallversicherung | ca. 80 € | ca. 100 € |
| Lohnbuchhaltung | 30 – 60 € | 30 – 60 € |
| Laufende Arbeitgeberkosten | ca. 4.000 – 4.300 € | ca. 5.500 – 5.800 € |
Nicht enthalten: Urlaubsvertretung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Rekrutierungsaufwand – und vor allem: Diese Summe deckt nur 40 von 168 Wochenstunden ab.
Zum Sachbezug: Freie Unterkunft und Verpflegung sind kein Geschenk, sondern Teil des Arbeitslohns. Die amtlichen Werte 2026 betragen 345 Euro für Verpflegung und 285 Euro für Unterkunft, letzterer bei Aufnahme in den Haushalt des Arbeitgebers um 15 Prozent gemindert. Auf diese 587,25 Euro fallen Lohnsteuer und Sozialabgaben an.
Realistische Marktpreise im Überblick
| Modell | Kosten / Monat | Abgedeckte Zeit |
|---|---|---|
| Deutsche Betreuungskraft, Direktanstellung | 4.200 – 4.800 € | ca. 40 Wochenstunden Vollarbeit |
| Deutsche Pflegefachperson, Direktanstellung | 5.500 – 6.500 € | ca. 40 Wochenstunden inkl. Behandlungspflege |
| Echte Rund-um-die-Uhr-Abdeckung, drei Kräfte im Schichtdienst | ab 12.000 € | durchgehend |
| Betreuungskraft im Entsendemodell plus deutscher Pflegedienst | 3.000 – 4.400 € | Alltagsbetreuung plus tägliche Fachpflege |
Marktbeobachtung Stand Juli 2026. Die Spannen variieren regional deutlich; verbindlich ist immer das individuelle Angebot.
Die häufig genannte Spanne von „3.500 bis 6.000 Euro“ für deutsche Kräfte ist am unteren Ende nicht darstellbar – sie liegt unterhalb der reinen Arbeitgeberkosten. Zum Vergleich lohnt der Blick auf unsere Aufstellungen Was kostet die 24-Stunden-Pflege 2026 und Kosten einer polnischen Pflegekraft sowie auf die Preise für einen ambulanten Pflegedienst.
Sonderfall Intensiv- und Beatmungspflege
Hier ist eine wichtige Klarstellung nötig: Beatmungspflege ist keine 24-Stunden-Betreuung, sondern außerklinische Intensivpflege. Sie ist in § 37c SGB V geregelt, wird von zugelassenen Intensivpflegediensten mit examinierten Fachkräften im Schichtdienst erbracht und in der Regel von der Krankenkasse getragen – nicht privat bezahlt.
Wer eine Beatmungs- oder Trachealkanülenversorgung benötigt, braucht eine ärztliche Verordnung und wendet sich an die Krankenkasse, nicht an eine Betreuungsvermittlung. Eine Vermischung beider Leistungen in einer Preistabelle ist irreführend.
Finanzierung: Was die Pflegekasse beisteuert
Die Leistungen sind unabhängig von der Nationalität der Betreuungskraft. Grundlage ist die offizielle Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums 2026.
- Pflegegeld: 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4), 990 € (PG 5) – frei verwendbar
- Pflegesachleistung: 796 € bis 2.299 € – nur über zugelassene Pflegedienste abrechenbar. Eine privat angestellte Kraft kann daraus nicht bezahlt werden.
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich – zweckgebunden für anerkannte Angebote, nicht bar auszahlbar
- Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2 für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI). Der zentrale Topf, um Urlaub und Krankheit der Betreuungskraft abzudecken – siehe Verhinderungspflege 2026 und Kurzzeitpflege.
- Steuerermäßigung nach § 35a EStG: 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 4.000 € jährlich je Haushalt – siehe 24-Stunden-Pflege von der Steuer absetzen
Wichtig für die Kombination: Setzen Sie zusätzlich einen Pflegedienst ein, greift die Kombinationsleistung – der genutzte Anteil der Sachleistung mindert das Pflegegeld anteilig.
Einen Gesamtüberblick geben unsere Ratgeber Pflegegrade und Leistungen und Finanzierung der häuslichen Pflege. Reicht das Einkommen nicht aus: Kostenübernahme durch das Sozialamt. Ist noch kein Pflegegrad vorhanden: Pflegegrad beantragen.
Vorteile und Grenzen ehrlich abgewogen
Was für eine deutsche Kraft spricht
- Keine Sprachbarriere – besonders wertvoll bei Demenz, wo Nuancen, Humor und biografische Bezüge über den Zugang entscheiden. Siehe Kommunikation mit Demenzkranken.
- Direkte Kommunikation mit Ärzten, Apotheken und Behörden ohne Übersetzungsschleifen
- Vertrautheit mit dem Pflegesystem – Pflegegrade, Dokumentation, Hilfsmittelbeantragung
- Bei examinierten Fachkräften: Behandlungspflege aus einer Hand, ohne zusätzlichen Pflegedienst
- Deutsches Arbeits- und Sozialversicherungsrecht ohne A1-Thematik und ohne Entsendefragen
Was dagegen spricht
- Verfügbarkeit: Der Fachkräftemangel in der Pflege ist erheblich; Live-in-Stellen konkurrieren mit besser planbaren Alternativen. Rechnen Sie mit Suchzeiten von mehreren Monaten – nicht mit zwei bis vier Wochen wie im Entsendemodell.
- Kosten: 40 bis 80 Prozent über dem Entsendemodell, bei geringerer Stundenabdeckung
- Arbeitgeberrolle: Anmeldungen, Lohnabrechnung, Lohnfortzahlung, Urlaub, Kündigungsfristen liegen bei Ihnen
- Kein Vertretungsnetz: Fällt die Kraft aus, stehen Sie ohne Ersatz da. Im Entsendemodell ist das vertraglich abgesichert – siehe Was passiert bei Krankheit oder Urlaub der Pflegekraft.
- Keine durchgehende Anwesenheit: Deutsche Fachkräfte erwarten in der Regel geregelte Arbeitszeiten und ein eigenes Zuhause – das reine Live-in-Modell ist für sie unattraktiv.
Wann eine deutsche Kraft der richtige Weg ist
- Hoher pflegefachlicher Bedarf mit täglicher Behandlungspflege, wenn die Versorgung aus einer Hand kommen soll
- Ausgeprägte Kommunikationsanforderungen, etwa bei fortgeschrittener Demenz mit starkem Dialektbezug oder bei Schwerhörigkeit
- Begrenzter Stundenbedarf: Bei 15 bis 25 Wochenstunden ohne Nachtpräsenz ist eine deutsche Kraft sowohl finanzierbar als auch verfügbar – siehe private Pflegekraft stundenweise.
- Vorhandene fachliche Kompetenz in der Familie für Lohnabrechnung und Arbeitsrecht, oder Bereitschaft, einen Steuerberater einzubinden
Die realistische Alternative: das Kombinationsmodell
Für die meisten Familien ist dies der praktikabelste Weg – und er liefert die Vorteile beider Welten:
- Eine vermittelte Betreuungskraft mit gesichertem Deutschniveau übernimmt Alltag, Haushalt, Begleitung und soziale Betreuung. Verlangen Sie ein geprüftes Sprachniveau von mindestens B1, besser B2 – und lassen Sie sich erklären, wie geprüft wurde. Praktische Hinweise: Sprachbarriere überwinden.
- Ein deutscher ambulanter Pflegedienst übernimmt Behandlungspflege, aufwendige Grundpflege und die pflegefachliche Bewertung – finanziert über Pflegesachleistung und Krankenkasse. Siehe Leistungskomplexe im Pflegedienst.
- Eine regelmäßige Pflegevisite sichert die Qualität und dokumentiert Veränderungen.
Dieses Modell kostet in der Regel 3.000 bis 4.400 Euro monatlich, deckt mehr Stunden ab als eine einzelne deutsche Kraft und verlagert die Arbeitgeberrolle. Weitere Alternativen: Tagespflege, 24-Stunden-Pflege als Alternative zum Pflegeheim und – bei sehr hohem Bedarf – die stationäre Versorgung.
Auswahl und Qualitätssicherung
Was Sie sich nachweisen lassen sollten
- Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung – nicht nur ein Zeugnis. Nur diese belegt eine staatlich anerkannte Pflegeausbildung.
- Bei Betreuungskräften: Zertifikat über die Qualifizierung nach § 53b SGB XI mit Stundenumfang und Prüfung
- Aktuelle Fortbildungsnachweise, insbesondere zu Demenz, Kinästhetik und Hygiene
- Erste-Hilfe-Nachweis, nicht älter als zwei Jahre
- Mindestens zwei nachprüfbare Referenzen – rufen Sie tatsächlich an
- Erweitertes Führungszeugnis, wenn Sie es für nötig halten; im Privathaushalt können Sie es verlangen
Prüffragen an einen Anbieter
- Wer ist Arbeitgeber der Betreuungskraft – und wie ist das vertraglich dokumentiert?
- Wie viele Wochenstunden Vollarbeit sind vereinbart, und wie ist die Nachtzeit geregelt?
- Welche Qualifikation hat die Kraft konkret – Fachperson, Assistenz oder Betreuungskraft?
- Was passiert bei Krankheit oder Kündigung? Gibt es eine Ersatzstellung und in welcher Frist?
- Welche Leistungen sind ausdrücklich nicht enthalten?
- Gibt es eine benannte Ansprechperson mit Namen und Durchwahl?
- Wie realistisch ist die Vermittlungszeit – und was passiert, wenn niemand gefunden wird?
Warnsignale
- Werbung mit „echter 24-Stunden-Betreuung durch deutsche Fachkräfte“ ohne jede Angabe zur Arbeitszeit
- Preise unter 4.000 Euro für eine deutsche Live-in-Kraft – rechnerisch nicht darstellbar
- Der Begriff „Pflegekraft“ ohne Angabe der konkreten Qualifikation
- Vertragsklauseln, die Behandlungspflege durch eine Betreuungskraft vorsehen
- Vermittlung als „selbstständige Kraft“ ohne Nachweis weiterer Auftraggeber
- Hohe Vorauszahlungen ohne Gegenleistung
Unsere vollständigen Kriterien finden Sie unter Seriöse Anbieter erkennen, Vermittlung von Pflegekräften und Die passende Betreuung finden. Worauf es im Vertrag ankommt, erklärt der Beitrag Der 24-Stunden-Pflegevertrag.
Unabhängige Beratung: Die Beratungsdatenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege listet nicht-kommerzielle Angebote nach Postleitzahl. Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums berät kostenfrei und anonym.
Handlungsempfehlung: In sechs Schritten zur Entscheidung
- Pflegefachlichen Bedarf bestimmen. Ist täglich Behandlungspflege nötig? Dann brauchen Sie eine Pflegefachperson oder einen Pflegedienst – eine Betreuungskraft darf das nicht leisten.
- Stundenbedarf realistisch erfassen. Unter 25 Wochenstunden ist eine deutsche Kraft gut machbar. Bei durchgehendem Bedarf wird es teuer und schwer verfügbar.
- Beschäftigungsweg klären. Direktanstellung, Pflegedienst oder Kombinationsmodell – die Entscheidung bestimmt Kosten und Haftung.
- Vollständig durchrechnen. Bruttolohn, Arbeitgeberanteile, Sachbezug, Vertretung und eigener Zeitaufwand gehören in die Rechnung.
- Wohnraum prüfen. Ein eigenes, abschließbares Zimmer ist Voraussetzung – siehe räumliche Voraussetzungen und Zusammenleben mit einer Betreuungskraft.
- Parallel eine Übergangslösung sichern. Da die Suche nach einer deutschen Kraft Monate dauern kann, sollten Sie die Zwischenzeit abdecken – siehe 24-Stunden-Pflege in 48 bis 72 Stunden organisieren.
Fazit
Eine deutsche Betreuungs- oder Pflegekraft im eigenen Zuhause ist ein nachvollziehbarer Wunsch – und in bestimmten Konstellationen die beste Lösung. Drei Punkte sollten Sie dabei realistisch einordnen:
- Es gibt kein Entsendemodell für deutsche Kräfte. Sie werden in der Regel Arbeitgeber und übernehmen damit Anmeldung, Abrechnung, Lohnfortzahlung und Ausfallrisiko.
- Die Kosten liegen deutlich höher als vielfach angegeben – ab etwa 4.200 Euro für eine Betreuungskraft, ab 5.500 Euro für eine Pflegefachperson, jeweils für rund 40 Wochenstunden.
- Die Verfügbarkeit ist der eigentliche Engpass. Wer wartet, bis die perfekte deutsche Fachkraft gefunden ist, riskiert eine Versorgungslücke.
Für die meisten Familien liefert das Kombinationsmodell – eine vermittelte Betreuungskraft mit belastbarem Deutschniveau plus ein deutscher Pflegedienst für die fachlichen Aufgaben – mehr abgedeckte Stunden zu geringeren Kosten und ohne Arbeitgeberrisiko. Entscheidend ist am Ende nicht die Nationalität, sondern ob Verständigung, Qualifikation und Verlässlichkeit zur konkreten Situation passen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine deutsche 24-Stunden-Pflegekraft?
Bei Direktanstellung rund 4.200 bis 4.800 Euro monatlich für eine Betreuungskraft und 5.500 bis 6.500 Euro für eine examinierte Pflegefachperson – jeweils für etwa 40 Wochenstunden. Eine echte Rund-um-die-Uhr-Abdeckung im Schichtdienst liegt bei über 12.000 Euro.
Warum ist eine deutsche Kraft so viel teurer als eine osteuropäische?
Weil ein anderer Beschäftigungsweg zugrunde liegt. Bei osteuropäischen Kräften ist ein Unternehmen im Herkunftsland Arbeitgeber und versichert dort. Bei deutschen Kräften wird der Haushalt in der Regel selbst Arbeitgeber und zahlt Bruttolohn zuzüglich Arbeitgeberanteilen nach deutschem Recht, plus Urlaubs- und Krankheitsvertretung.
Was unterscheidet eine Pflegefachperson von einer Betreuungskraft?
Eine Pflegefachperson hat eine dreijährige staatlich anerkannte Ausbildung und darf Behandlungspflege leisten sowie den Pflegeprozess steuern. Eine Betreuungskraft nach § 53b SGB XI hat eine Qualifizierung von rund 160 bis 180 Unterrichtseinheiten und ist ausdrücklich keine Pflegekraft – sie darf keine Behandlungspflege übernehmen.
Heißt es noch Altenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger?
Seit dem 1. Januar 2020 lautet der reguläre Abschluss Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann. Ein gesonderter Abschluss in der Altenpflege ist über ein Wahlrecht im dritten Ausbildungsjahr weiterhin möglich. Wer vor 2020 examiniert wurde, führt seine bisherige Bezeichnung gleichwertig weiter.
Gilt § 53c oder § 53b SGB XI für Betreuungskräfte?
§ 53b SGB XI. Die Vorschrift wurde durch das MDK-Reformgesetz zum 1. Januar 2020 inhaltsgleich aus § 53c dorthin verschoben. Viele Quellen führen noch die alte Nummerierung. Die Qualifikation wurde für Pflegeeinrichtungen entwickelt und ist im Privathaushalt ein Qualitätsmerkmal, aber keine Pflicht.
Darf eine deutsche Betreuungskraft 24 Stunden arbeiten?
Nein. Das Arbeitszeitgesetz gilt uneingeschränkt: maximal acht Stunden werktäglich, verlängerbar auf zehn bei Ausgleich, mindestens elf Stunden zusammenhängende Ruhezeit. Bereitschaftsdienst zählt vollständig als Arbeitszeit. Bei einer Direktanstellung haften Sie als Arbeitgeber für die Einhaltung.
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten?
Nur anteilig. Pflegegeld und Entlastungsbetrag stehen unabhängig von der Nationalität der Kraft zu. Die Pflegesachleistung kann jedoch nur über zugelassene Pflegedienste abgerechnet werden – eine privat angestellte Kraft lässt sich daraus nicht finanzieren. Der Eigenanteil bleibt entsprechend hoch.
Wie lange dauert die Vermittlung einer deutschen Pflegekraft?
Deutlich länger als im Entsendemodell. Während dort meist zwei bis vier Wochen ausreichen, sollten Sie bei einer deutschen Live-in-Kraft mit mehreren Monaten rechnen. Sichern Sie deshalb parallel eine Übergangslösung.
Ist eine selbstständige deutsche Pflegekraft eine Alternative?
Selten. Wer im Haushalt lebt, sich nach dem Tagesablauf richtet und nur einen Auftraggeber hat, erfüllt praktisch alle Merkmale einer abhängigen Beschäftigung. Bei festgestellter Scheinselbstständigkeit haften Sie als Auftraggeber für Sozialabgaben und Lohnsteuer. Verbindliche Klarheit bringt nur ein Statusfeststellungsverfahren.
Was gilt bei Beatmungs- oder Intensivpflege?
Das ist keine 24-Stunden-Betreuung, sondern außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V. Sie wird ärztlich verordnet, von zugelassenen Intensivpflegediensten mit examinierten Fachkräften im Schichtdienst erbracht und in der Regel von der Krankenkasse getragen. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Krankenkasse.
Muss ich Unterkunft und Verpflegung stellen – und was kostet das?
Bei einem Live-in-Modell ja. Steuerlich handelt es sich um einen Sachbezug: 345 Euro für Verpflegung und 285 Euro für Unterkunft, letzterer bei Aufnahme in den Haushalt um 15 Prozent gemindert. Auf die resultierenden 587,25 Euro fallen Lohnsteuer und Sozialabgaben an.
Was ist die beste Alternative, wenn keine deutsche Kraft verfügbar ist?
Das Kombinationsmodell: eine vermittelte Betreuungskraft mit geprüftem Deutschniveau von mindestens B1, besser B2, für den Alltag, ergänzt durch einen deutschen ambulanten Pflegedienst für Behandlungspflege und pflegefachliche Bewertung. Das deckt mehr Stunden ab, kostet weniger und verlagert die Arbeitgeberrolle.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Pflegeberufegesetz (PflBG), insbesondere §§ 1 und 4 – Berufsbezeichnung und vorbehaltene Tätigkeiten
- Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG), Inkrafttreten zum 1. Januar 2027
- § 53b SGB XI und Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zu Betreuungskräften
- §§ 36, 37, 42a, 45b SGB XI; § 37 und § 37c SGB V; § 35a EStG
- §§ 3, 4, 5, 6, 9 bis 11 ArbZG – Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten, Sonntagsruhe
- § 7a SGB IV – Statusfeststellungsverfahren
- Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) – Sachbezugswerte 2026
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2021, Az. 5 AZR 505/20
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026; Pflegemindestlohn ab 1. Juli 2026
- Statistisches Bundesamt: Mindestlöhne in der EU 2026
Redaktioneller Hinweis: Dieser Ratgeber wurde von der Redaktion PflegeHeimat24 erstellt und zuletzt im Juli 2026 auf Aktualität geprüft. Alle Rechts- und Leistungsangaben entsprechen dem Stand Juli 2026. PflegeHeimat24 ist eine Vermittlungsagentur und nicht Arbeitgeberin der vermittelten Betreuungskräfte. Der Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Für arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Fachanwalt; verbindliche Auskunft zu Leistungsansprüchen erteilt Ihre Pflegekasse.