Haushaltshilfe für Senioren: Krankenkasse, Pflegekasse, Kosten

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Inhaltsübersicht

Das Fensterputzen ist längst zu anstrengend, der Wocheneinkauf wird zur Tagesaufgabe, und nach der Hüft-OP kann die Mutter wochenlang nicht staubsaugen. Oft ist es nicht die Pflege im engeren Sinn, die älteren Menschen zuerst schwerfällt, sondern der Haushalt. Dann stellt sich die Frage: Wer hilft im Haushalt, und wer bezahlt das?

Die Antwort ist überraschend vielschichtig. Eine Haushaltshilfe für Senioren kann über die Krankenkasse laufen, über die Pflegekasse oder privat organisiert werden, etwa als Minijob. Welcher Weg offensteht, hängt vor allem davon ab, ob ein Pflegegrad vorliegt und ob die Hilfe nur vorübergehend, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, oder auf Dauer gebraucht wird. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen alle Wege im Überblick, mit den Beträgen und Voraussetzungen, die 2026 gelten.

Wie Sie die Kosten einer Haushaltshilfe in der Steuererklärung geltend machen, erklären wir hier nur kurz. Ausführlich behandelt das unser eigener Beitrag zur Haushaltshilfe in der Steuererklärung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Pflegegrad: Die Krankenkasse zahlt eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation, längstens für vier Wochen.
  • Zuzahlung bei der Krankenkasse: Erwachsene zahlen je Tag 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro (§ 38 Abs. 5 und § 61 SGB V), begrenzt durch die Belastungsgrenze.
  • Mit Pflegegrad: Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat lässt sich für anerkannte Haushaltshilfen nutzen, auch bei Pflegegrad 1. Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung umgewandelt werden.
  • Als Sachleistung: Ambulante Pflegedienste erbringen Hilfen bei der Haushaltsführung im Rahmen der Pflegesachleistung von 796 bis 2.299 Euro im Monat (§ 36 SGB XI).
  • Privat als Minijob: Im Privathaushalt gilt 2026 eine Verdienstgrenze von 603 Euro im Monat. Die Anmeldung läuft über das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale, die Abgaben betragen höchstens 14,62 Prozent.
  • Steuer: 20 Prozent der Kosten mindern die Einkommensteuer, bei Minijobs höchstens 510 Euro, bei Dienstleistern und anderen Beschäftigungsverhältnissen höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a EStG).

Was eine Haushaltshilfe für Senioren übernimmt

Unter einer Haushaltshilfe versteht man Unterstützung bei allen Aufgaben, die anfallen, damit ein Haushalt weiterläuft. Für ältere Menschen sind das typischerweise:

  • Reinigung: Staubsaugen, Wischen, Bad und Küche putzen, Fenster reinigen.
  • Wäsche: Waschen, Aufhängen, Bügeln, Betten beziehen.
  • Versorgung: Einkaufen, Kochen oder Vorkochen, Geschirr spülen, Kühlschrank kontrollieren.
  • Organisation: Müll entsorgen, Pflanzen gießen, kleine Botengänge, Begleitung zu Terminen.

Nicht zur Haushaltshilfe gehört die Pflege im engeren Sinn, etwa Waschen, Anziehen oder Hilfe beim Toilettengang. Medizinische Aufgaben wie Medikamentengabe nach ärztlicher Verordnung, Verbandswechsel oder Injektionen übernimmt ein ambulanter Pflegedienst. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag zur Behandlungspflege.

Woran Sie erkennen, dass Hilfe im Haushalt nötig ist

Viele ältere Menschen sprechen nicht gern darüber, dass ihnen der Haushalt zu viel wird. Hinweise sind zum Beispiel ungewohnte Unordnung, ein leerer Kühlschrank, ungewaschene Wäsche, Staub an Stellen, die früher immer sauber waren, oder die Aussage, man habe „keine Lust mehr zu kochen“. Häufig steckt dahinter körperliche Schwäche, Schmerzen, Sturzangst oder eine beginnende Vergesslichkeit. Ein offenes, wertschätzendes Gespräch hilft mehr als Vorwürfe.

Alle Wege zur Haushaltshilfe im Überblick

Welche Unterstützung infrage kommt, hängt von der Lebenslage ab. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Wege und ihre Voraussetzungen.

Weg Für wen Umfang und Kosten Rechtsgrundlage
Haushaltshilfe der Krankenkasse Versicherte ohne Pflegegrad 2 bis 5 bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung, etwa nach Krankenhaus oder ambulanter OP Längstens vier Wochen, Zuzahlung 5 bis 10 € je Tag § 38 SGB V
Satzungsleistung der Krankenkasse Je nach Krankenkasse, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist Umfang und Dauer legt die Satzung fest § 38 Abs. 2 SGB V
Entlastungsbetrag Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, alle Pflegegrade ab 1 Bis zu 131 € im Monat, Erstattung gegen Beleg § 45b SGB XI
Umwandlungsanspruch Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn die Sachleistung nicht ausgeschöpft wird Bis zu 40 % der Pflegesachleistung für anerkannte Alltagshilfen § 45a Abs. 4 SGB XI
Pflegesachleistung Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Hilfen bei der Haushaltsführung durch einen zugelassenen Pflegedienst, 796 € bis 2.299 € im Monat § 36 SGB XI
Minijob im Privathaushalt Alle, unabhängig vom Pflegegrad Verdienst bis 603 € im Monat, Abgaben höchstens 14,62 % § 8a SGB IV, Haushaltsscheckverfahren
Dienstleister Alle, unabhängig vom Pflegegrad Preis nach Vertrag, Rechnung erforderlich für die Steuer § 35a EStG für die Steuerermäßigung

Quelle: §§ 38, 61 SGB V; §§ 36, 45a, 45b SGB XI; § 8a SGB IV; § 35a EStG; Minijob-Zentrale. Stand 2026.

Haushaltshilfe von der Krankenkasse (§ 38 SGB V)

Die Haushaltshilfe der Krankenkasse ist für eine vorübergehende Notlage gedacht, nicht für den dauerhaften Unterstützungsbedarf im Alter. Für ältere Menschen ohne Pflegegrad ist sie trotzdem oft die wichtigste Hilfe, etwa nach einem Sturz, einer Operation oder einer schweren Erkrankung.

Wer Anspruch hat

§ 38 SGB V kennt zwei Fallgruppen:

  • Mit Kind im Haushalt: Wenn Versicherte wegen einer Krankenhausbehandlung, einer Rehabilitation oder bestimmter anderer Leistungen den Haushalt nicht weiterführen können und im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kind lebt (Abs. 1 Satz 1 und 2). Für Seniorinnen und Senioren spielt das selten eine Rolle.
  • Ohne Kind, bei schwerer Krankheit: Versicherte erhalten auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit nicht möglich ist, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung (Abs. 1 Satz 3). Voraussetzung ist, dass kein Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt. Der Anspruch besteht längstens vier Wochen.

Wer Pflegegrad 1 hat, ist also nicht ausgeschlossen. Wer dagegen bereits Pflegegrad 2 oder höher hat, bekommt die Haushaltshilfe nach Satz 3 nicht. Für diese Menschen ist die Pflegeversicherung zuständig.

Wichtige Einschränkung: niemand im Haushalt kann helfen

Der Anspruch besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann (§ 38 Abs. 3 SGB V). Lebt etwa der gesunde Ehepartner mit im Haushalt und ist dazu in der Lage, lehnt die Krankenkasse in der Regel ab. Kann der Partner wegen eigener Krankheit oder Berufstätigkeit nicht übernehmen, sollten Sie das im Antrag nachvollziehbar begründen.

Satzungsleistungen: mehr als das Gesetz vorschreibt

Viele Krankenkassen leisten nach ihrer Satzung mehr als das gesetzliche Minimum (§ 38 Abs. 2 SGB V). Sie können zum Beispiel von der Altersgrenze des Kindes abweichen oder Umfang und Dauer selbst festlegen. Was Ihre Kasse anbietet, steht in ihrer Satzung oder erfahren Sie telefonisch. Fragen Sie konkret nach „Haushaltshilfe als Satzungsleistung“.

Antrag und ärztliche Bescheinigung

  1. Ärztliche Bescheinigung besorgen: Die Krankenkassen verlangen in der Regel eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum der Haushalt nicht weitergeführt werden kann und für wie lange. Nach einem Krankenhausaufenthalt kann das auch im Rahmen des Entlassmanagements geklärt werden.
  2. Antrag bei der Krankenkasse stellen: Am besten vor Beginn der Hilfe. Die meisten Kassen haben eigene Formulare, oft auch online.
  3. Haushaltshilfe organisieren: Die Krankenkasse stellt eine Haushaltshilfe oder erstattet die Kosten für eine selbst beschaffte Kraft in angemessener Höhe (§ 38 Abs. 4 SGB V).
  4. Nachweise sammeln: Bei einer selbst beschafften Kraft brauchen Sie Stundennachweise und Rechnungen oder Quittungen.

Familienangehörige als Haushaltshilfe

Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad, also etwa Kinder, Enkel oder Geschwister, erstattet die Krankenkasse keine Kosten für die Hilfe selbst. Sie kann aber die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn das in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten einer Ersatzkraft steht (§ 38 Abs. 4 Satz 2 SGB V).

Zuzahlung: Was Sie selbst tragen

Versicherte ab 18 Jahren leisten für jeden Kalendertag, an dem sie Haushaltshilfe erhalten, eine Zuzahlung (§ 38 Abs. 5 SGB V). Sie beträgt nach § 61 Satz 1 SGB V 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, aber nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Alle Zuzahlungen eines Kalenderjahres sind durch die Belastungsgrenze gedeckelt: 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegend chronisch Kranken in Dauerbehandlung 1 Prozent (§ 62 SGB V). Wer die Grenze erreicht, kann sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.

Verwandt, aber nicht dasselbe: häusliche Krankenpflege

Neben der Haushaltshilfe gibt es eine zweite Leistung der Krankenkasse für die Zeit nach dem Krankenhaus: Nach § 37 Abs. 1a SGB V erhalten Versicherte ohne Pflegegrad 2 bis 5 wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, ebenfalls zunächst für bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. Diese Leistung erbringt ein Pflegedienst auf ärztliche Verordnung. Was in den ersten Tagen nach der Entlassung zu tun ist, beschreibt der Beitrag Nach der Krankenhausentlassung nicht allein zu Hause.

Haushaltshilfe mit Pflegegrad: drei Wege über die Pflegekasse

Liegt ein Pflegegrad vor, ist nicht mehr die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner. Sie bietet gleich drei Möglichkeiten, eine Haushaltshilfe zu finanzieren. Wenn noch kein Pflegegrad festgestellt ist, lohnt sich ein Antrag: Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung (§ 33 SGB XI). Wie das funktioniert, erklärt der Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Weg 1: Der Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI), und zwar schon ab Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden und kann unter anderem für Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Zu diesen Angeboten gehören ausdrücklich auch Hilfen im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, sowie Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 45a Abs. 1 SGB XI).

So funktioniert es in der Praxis:

  • Sie beauftragen einen anerkannten Anbieter, etwa einen Alltagshilfe-Dienst oder in manchen Bundesländern auch eine anerkannte Einzelperson.
  • Sie bezahlen die Rechnung oder treten den Anspruch an den Anbieter ab, der dann direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
  • Die Pflegekasse erstattet bis zu 131 Euro im Monat. Ein vorheriger Antrag ist nicht nötig (§ 45b Abs. 2 SGB XI).
  • Nicht genutzte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres verwendet und ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Welche Anbieter anerkannt sind und ob auch Nachbarn oder Bekannte nach einer Schulung abrechnen dürfen, regelt jedes Bundesland selbst. Die Pflegekasse oder der Pflegestützpunkt nennt Ihnen die Regeln vor Ort. Einen Überblick über die Möglichkeiten gibt unser Ratgeber Nachbarschaftshilfe. Schritt für Schritt erklärt die Abrechnung der Beitrag Entlastungsbetrag beantragen.

Weg 2: Der Umwandlungsanspruch

Ab Pflegegrad 2 gibt es eine weitere Möglichkeit: Wer die Pflegesachleistung nicht vollständig für einen Pflegedienst nutzt, kann bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Das ist der sogenannte Umwandlungsanspruch. Er besteht unabhängig vom Entlastungsbetrag, beide lassen sich also kombinieren.

Pflegegrad Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI), monatlich Davon höchstens umwandelbar (40 %) Plus Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Pflegegrad 1 kein Anspruch – 131 €
Pflegegrad 2 796 € 318,40 € 131 €
Pflegegrad 3 1.497 € 598,80 € 131 €
Pflegegrad 4 1.859 € 743,60 € 131 €
Pflegegrad 5 2.299 € 919,60 € 131 €

Quelle: §§ 36, 45a Abs. 4, 45b SGB XI, Stand 2026. Die 40-Prozent-Beträge sind aus den gesetzlichen Höchstbeträgen berechnet.

Ein Haken: Der umgewandelte Betrag mindert das Pflegegeld. Wer Pflegegeld bezieht, sollte deshalb nachrechnen, ob sich die Umwandlung lohnt. Im Rahmen der Kombinationsleistung gilt die Erstattung als in Anspruch genommene Sachleistung, das anteilige Pflegegeld sinkt entsprechend. Ein Antrag vorab ist nicht nötig.

Weg 3: Hauswirtschaftliche Versorgung als Pflegesachleistung

Die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI umfasst ausdrücklich auch „Hilfen bei der Haushaltsführung“. Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst kann also nicht nur bei der Körperpflege helfen, sondern auch putzen, Wäsche waschen oder einkaufen. Er rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Wie Pflegedienste ihre Leistungen abrechnen, zeigt der Beitrag zu den Leistungskomplexen. Was das kostet, lesen Sie unter Kosten für den Pflegedienst 2026.

Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 kann der Entlastungsbetrag übrigens auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden, allerdings nicht für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung, also etwa Körperpflege (§ 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB XI). Hauswirtschaftliche Hilfen sind damit möglich.

Und das Pflegegeld?

Das Pflegegeld steht der pflegebedürftigen Person zur freien Verfügung. Es kann also auch genutzt werden, um eine privat organisierte Haushaltshilfe zu bezahlen, etwa eine Minijobberin. Eine Abrechnung mit der Pflegekasse ist dafür nicht nötig.

Haushaltshilfe privat organisieren

Viele Familien organisieren die Hilfe im Haushalt ganz oder teilweise privat. Das ist auch ohne Pflegegrad möglich und lässt sich gut mit den Leistungen der Pflegekasse kombinieren. Es gibt zwei legale Wege: eine Anstellung im Minijob oder die Beauftragung eines Dienstleisters.

Minijob im Privathaushalt: das Haushaltsscheckverfahren

Wer eine Haushaltshilfe direkt beschäftigt, wird selbst zur Arbeitgeberin oder zum Arbeitgeber. Für Minijobs im Privathaushalt gibt es ein vereinfachtes Verfahren: den Haushaltsscheck der Minijob-Zentrale. Eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt liegt vor, wenn sie durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich durch Mitglieder des Haushalts erledigt wird (§ 8a SGB IV). Nach Angaben der Minijob-Zentrale gilt 2026:

  • Verdienstgrenze: bis zu 603 Euro im Monat. Die Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, der 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde liegt.
  • Abgaben: höchstens 14,62 Prozent des Verdienstes, darin enthalten Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, Umlagen, Unfallversicherung und Pauschsteuer.
  • Anmeldung: einfach online, per Telefon oder Post. Die Minijob-Zentrale berechnet die Abgaben, zieht sie zweimal im Jahr per Lastschrift ein und meldet die Haushaltshilfe bei der Unfallversicherung an.
  • Steuervorteil: 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 510 Euro im Jahr, mindern die Einkommensteuer (§ 35a Abs. 1 EStG). Die nötige Bescheinigung für das Finanzamt verschickt die Minijob-Zentrale jährlich.

Der Vorteil: Die Haushaltshilfe ist unfallversichert, und Sie bewegen sich rechtlich auf sicherem Boden. Ohne Anmeldung fehlt dieser Schutz, was im Fall eines Unfalls für beide Seiten zum Problem werden kann.

Dienstleister und Alltagshilfe-Dienste

Wer keine eigene Arbeitgeberrolle übernehmen möchte, kann einen Dienstleister beauftragen, etwa einen Reinigungsdienst, einen Seniorenservice oder einen Alltagshilfe-Dienst. Sie zahlen dann gegen Rechnung. Ist der Anbieter nach Landesrecht anerkannt, kann er auch über den Entlastungsbetrag und den Umwandlungsanspruch abgerechnet werden. Fragen Sie vor dem Vertrag gezielt nach dieser Anerkennung.

Nachbarschaftshilfe und Ehrenamt

In vielen Regionen gibt es Nachbarschaftshilfen, Seniorenbüros oder Kirchengemeinden, die bei kleinen Aufgaben helfen. In manchen Bundesländern können geschulte Nachbarschaftshelferinnen und -helfer sogar über den Entlastungsbetrag abrechnen. Die Regeln unterscheiden sich stark, deshalb lohnt der Blick in unseren Beitrag zur Nachbarschaftshilfe und eine Nachfrage beim Pflegestützpunkt.

Was kostet eine Haushaltshilfe für Senioren?

Die Kosten hängen stark vom Weg ab. Allgemeingültige Stundensätze lassen sich nicht seriös angeben, weil sich Preise regional und je nach Anbieter deutlich unterscheiden. Diese Orientierung hilft aber bei der Planung:

Weg Was Sie selbst tragen Worauf Sie achten sollten
Krankenkasse (§ 38 SGB V) Zuzahlung von 5 bis 10 € je Tag, gedeckelt durch die Belastungsgrenze Nur befristet, nur ohne Pflegegrad 2 bis 5
Anerkannter Alltagshilfe-Dienst Kosten über dem Entlastungsbetrag und dem umgewandelten Betrag Anerkennung nach Landesrecht prüfen
Pflegedienst (Sachleistung) Kosten über dem Sachleistungsbudget Budget wird mit der Pflege geteilt
Minijob Lohn mindestens nach Mindestlohn, plus Abgaben von höchstens 14,62 % Anmeldung über den Haushaltsscheck, Pflichten als Arbeitgeber beachten
Privater Dienstleister Rechnungsbetrag Rechnung und Überweisung für die Steuerermäßigung nötig

Steuern: kurz zusammengefasst

Kosten für eine Haushaltshilfe lassen sich steuerlich nach § 35a EStG geltend machen. Bei einem Minijob im Privathaushalt mindert sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 510 Euro im Jahr. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen und anderen Beschäftigungsverhältnissen sind es ebenfalls 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Voraussetzung bei Dienstleistern ist eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Anbieters. Begünstigt sind bei Dienstleistern nur die Arbeitskosten. Leistungen der Pflegekasse, die zweckgebunden für die Hilfe gezahlt werden, mindern in der Regel die begünstigten Kosten. Alle Einzelheiten, Beispiele und typische Fehler erklärt unser Ratgeber Haushaltshilfe von der Steuer absetzen.

Wenn eine Haushaltshilfe nicht mehr reicht

Eine Haushaltshilfe kommt in der Regel für einige Stunden pro Woche. Das reicht, solange Ihr Angehöriger den Alltag sonst weitgehend allein bewältigt. Wird der Unterstützungsbedarf größer, etwa bei Demenz, nach mehreren Stürzen oder wenn auch Körperpflege und Begleitung nötig sind, stößt dieses Modell an Grenzen. Dann kann eine Betreuung im Haushalt sinnvoll sein, bei der eine Betreuungskraft mit im Haus lebt und Haushalt, Alltagsbegleitung und Grundpflege übernimmt. Medizinische Behandlungspflege übernimmt weiterhin ein ambulanter Pflegedienst.

PflegeHeimat24 vermittelt solche Betreuungen. Die Betreuung selbst erbringen unsere Partnerunternehmen. Welche Aufgaben eine Betreuungskraft übernimmt, lesen Sie unter Seniorenbetreuung zu Hause und Was darf eine 24-Stunden-Pflegekraft und was nicht?. Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, zeigt der Beitrag Was kostet die 24-Stunden-Pflege 2026?: Nach unserer Marktübersicht liegen die Kosten je nach Qualifikation der Betreuungskraft bei etwa 2.400 bis 3.900 Euro im Monat.

Praxisbeispiele

Die folgenden Beispiele sind frei zusammengestellt. Sie zeigen, wie unterschiedlich gute Lösungen aussehen können.

Beispiel 1: Nach der Hüft-OP, ohne Pflegegrad

Eine 76-jährige Frau lebt allein und hat keinen Pflegegrad. Nach einer Hüftoperation darf sie mehrere Wochen nicht schwer heben und sich nicht bücken. Die Klinik stellt eine Bescheinigung aus, die Krankenkasse bewilligt nach § 38 SGB V eine Haushaltshilfe für drei Wochen. Die Frau zahlt je Tag die gesetzliche Zuzahlung. Zusätzlich verordnet die Hausärztin häusliche Krankenpflege für die Kompressionsstrümpfe.

Beispiel 2: Pflegegrad 1, der Haushalt wird zu viel

Ein 81-jähriger Mann mit Pflegegrad 1 kommt im Alltag noch gut zurecht, schafft aber das Putzen nicht mehr. Ein anerkannter Alltagshilfe-Dienst kommt alle zwei Wochen für einige Stunden. Er rechnet direkt mit der Pflegekasse über den Entlastungsbetrag ab. Den kleinen Rest zahlt der Mann selbst.

Beispiel 3: Pflegegrad 3, Pflegegeld und Alltagshilfe kombiniert

Eine 84-jährige Frau mit Pflegegrad 3 wird von ihrer Tochter gepflegt und bezieht Pflegegeld. Für Wäsche, Putzen und Einkäufe kommt zweimal pro Woche ein anerkannter Dienst. Er wird über den Entlastungsbetrag und über einen Teil des Umwandlungsanspruchs bezahlt. Die Familie rechnet vorab nach, wie stark sich das Pflegegeld dadurch verringert, und entscheidet sich für eine Umwandlung von etwa einem Viertel der Sachleistung.

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Den Pflegegrad nicht beantragen: Ohne Pflegegrad bleiben Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch ungenutzt. Schon bei Pflegegrad 1 gibt es 131 Euro im Monat.
  • Einen nicht anerkannten Anbieter beauftragen: Nur nach Landesrecht anerkannte Angebote können über Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch abgerechnet werden. Vorher fragen.
  • Den Entlastungsbetrag verfallen lassen: Nicht genutzte Beträge können nur bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden.
  • Die Haushaltshilfe der Krankenkasse nicht kennen: Gerade nach einem Krankenhausaufenthalt wissen viele nicht, dass ihnen ohne Pflegegrad 2 bis 5 eine Haushaltshilfe zustehen kann.
  • Ohne Anmeldung beschäftigen: Ohne Anmeldung über den Haushaltsscheck fehlt der Unfallschutz über die Minijob-Zentrale, und Sie bewegen sich rechtlich nicht auf sicherem Boden. Die Anmeldung ist einfach und günstig.
  • Steuervorteile verschenken: Ohne Rechnung und Überweisung gibt es keine Steuerermäßigung bei Dienstleistern.

Häufig gestellte Fragen zur Haushaltshilfe für Senioren

Zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe für Senioren?

Ja, aber nur vorübergehend. Nach § 38 SGB V erhalten Versicherte ohne Pflegegrad 2 bis 5 eine Haushaltshilfe, wenn sie wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation, den Haushalt nicht weiterführen können. Der Anspruch besteht längstens vier Wochen, sofern die Satzung der Krankenkasse nichts anderes vorsieht.

Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse?

Sie stellen einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse, möglichst vor Beginn der Hilfe. In der Regel wird eine ärztliche Bescheinigung verlangt, die begründet, warum und wie lange der Haushalt nicht weitergeführt werden kann. Viele Kassen haben dafür eigene Formulare.

Wie hoch ist die Zuzahlung für die Haushaltshilfe der Krankenkasse?

Versicherte ab 18 Jahren zahlen je Kalendertag 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro (§ 38 Abs. 5 und § 61 SGB V). Die Zuzahlungen eines Jahres sind durch die Belastungsgrenze von 2 Prozent der Bruttoeinnahmen gedeckelt, bei chronisch Kranken von 1 Prozent.

Bekomme ich mit Pflegegrad eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse?

Mit Pflegegrad 2 bis 5 besteht der Anspruch nach § 38 Abs. 1 Satz 3 SGB V nicht. Dann ist die Pflegekasse zuständig, etwa über den Entlastungsbetrag, den Umwandlungsanspruch oder die Pflegesachleistung. Bei Pflegegrad 1 ist die Haushaltshilfe der Krankenkasse weiterhin möglich.

Kann ich den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe nutzen?

Ja, wenn die Haushaltshilfe von einem nach Landesrecht anerkannten Angebot zur Unterstützung im Alltag erbracht wird. Dann erstattet die Pflegekasse bis zu 131 Euro im Monat, schon ab Pflegegrad 1. Eine privat angestellte Minijobberin ist in der Regel kein anerkanntes Angebot.

Was ist der Umwandlungsanspruch?

Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent des monatlichen Sachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden, soweit die Sachleistung nicht für einen Pflegedienst genutzt wird (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Wer Pflegegeld bezieht, erhält dann entsprechend weniger Pflegegeld.

Übernimmt der Pflegedienst auch den Haushalt?

Ja. Die Pflegesachleistung umfasst auch Hilfen bei der Haushaltsführung (§ 36 SGB XI). Ein zugelassener Pflegedienst kann daher auch putzen, waschen oder einkaufen und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Das Budget teilen Sie sich allerdings mit den pflegerischen Leistungen.

Wie melde ich eine Haushaltshilfe als Minijob an?

Über das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale, online, per Telefon oder Post. Die Minijob-Zentrale berechnet die Abgaben von höchstens 14,62 Prozent und zieht sie per Lastschrift ein. Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat.

Kann ich das Pflegegeld für eine Haushaltshilfe verwenden?

Ja. Das Pflegegeld ist frei verwendbar. Sie können damit zum Beispiel eine Minijobberin oder einen privaten Dienstleister bezahlen. Eine Abrechnung mit der Pflegekasse ist dafür nicht nötig.

Kann ich die Kosten der Haushaltshilfe von der Steuer absetzen?

Ja. Nach § 35a EStG mindern 20 Prozent der Aufwendungen die Einkommensteuer, bei einem Minijob im Privathaushalt höchstens um 510 Euro, bei Dienstleistern und anderen Beschäftigungsverhältnissen höchstens um 4.000 Euro im Jahr. Zweckgebundene Erstattungen der Pflegekasse mindern in der Regel die begünstigten Kosten.

Fazit: Für jede Lage gibt es einen passenden Weg

Eine Haushaltshilfe für Senioren muss nicht allein aus eigener Tasche bezahlt werden. Nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Krankheit hilft ohne Pflegegrad 2 bis 5 die Krankenkasse für bis zu vier Wochen. Mit Pflegegrad stehen der Entlastungsbetrag, der Umwandlungsanspruch und die Pflegesachleistung zur Verfügung. Privat organisiert lässt sich die Hilfe als Minijob über den Haushaltsscheck oder über einen Dienstleister einbinden, steuerlich gefördert über § 35a EStG.

Wichtig ist, die Wege zu kennen und sie bewusst zu kombinieren. Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt beraten, welche Anbieter in Ihrem Bundesland anerkannt sind. Und wenn der Bedarf über ein paar Stunden pro Woche hinauswächst, ist es gut zu wissen, dass es auch Lösungen gibt, bei denen Unterstützung im Haushalt und im Alltag dauerhaft im eigenen Zuhause verfügbar ist.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder medizinische Beratung. Verbindlich sind die Bescheide Ihrer Kranken- und Pflegekasse. PflegeHeimat24 vermittelt Betreuungskräfte für die häusliche Betreuung und ist nicht deren Arbeitgeber. Die Betreuung erbringen unsere Partnerunternehmen. Medizinische Behandlungspflege übernimmt ein ambulanter Pflegedienst. Alle Angaben wurden im November 2026 geprüft und können sich ändern.

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