Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Liste, Antrag & monatliche Pauschale

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Inhaltsübersicht

Wenn Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause betreuen, kennen Sie die Situation: Monat für Monat häufen sich die Kosten für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und andere Hygieneartikel. Was viele nicht wissen: Die Pflegekasse übernimmt diese Kosten mit bis zu 40 Euro monatlich – vorausgesetzt, Sie wissen, welche Produkte erstattungsfähig sind und wie Sie die Leistung richtig beantragen.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54 sind unverzichtbare Helfer im Pflegealltag. Sie erleichtern die tägliche Pflege, schützen vor Infektionen und tragen erheblich zur Hygiene bei. Doch das Dickicht aus Produktkatalogen, Beantragungsverfahren und Abrechnungsmodalitäten überfordert viele pflegende Angehörige. Welche Desinfektionstücher sind erstattungsfähig? Können Sie Pflegehilfsmittel Bettschutzeinlagen wiederverwendbar beantragen? Wie funktioniert die Abrechnung über Apotheke oder Sanitätshaus?

In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte über Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Von der vollständigen Liste erstattungsfähiger Produkte über die verschiedenen Beantragungswege bis hin zu praktischen Tipps für die optimale Nutzung Ihres monatlichen Budgets. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die monatliche Pauschale von 40 Euro effektiv einsetzen, welche Rolle Einmalwaschlappen Pflegehilfsmittel und Einmal-Waschhandschuhe spielen und ob eine Auszahlung statt Sachleistung möglich ist.

Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Produkte, die während der häuslichen Pflege einmalig verwendet und anschließend entsorgt werden. Sie gehören zur Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses der gesetzlichen Krankenversicherung und unterscheiden sich grundlegend von technischen Pflegehilfsmitteln wie Pflegebetten oder Rollstühlen.

Der entscheidende Unterschied: Verbrauchshilfsmittel Pflege werden durch die Pflegekasse finanziert, nicht durch die Krankenkasse. Sie dienen primär der Erleichterung der Pflege und der Hygiene, weniger der medizinischen Behandlung. Das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) regelt in § 40 Abs. 2 den Anspruch auf diese Hilfsmittel zum Verbrauch.

Rechtliche Grundlagen und Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruch auf Pflegeverbrauchsmittel besteht ab Pflegegrad 1 und setzt häusliche Pflege voraus. Entscheidend ist, dass die Pflege im eigenen Haushalt oder bei Angehörigen stattfindet – nicht in einer vollstationären Einrichtung. Auch bei 24-Stunden-Betreuung zu Hause haben Sie vollen Anspruch auf die monatliche Pauschale.

Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 40 Euro für Verbrauchsmittel Pflege. Dieser Betrag ist seit 2015 unverändert und wird nicht automatisch an die Inflation angepasst. Die Leistung erfolgt als Sachleistung – das bedeutet, Sie erhalten die Produkte direkt, nicht das Geld ausgezahlt. Ausnahmen sind in bestimmten Fällen möglich, dazu später mehr.

Abgrenzung zu anderen Pflegehilfsmitteln

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen verschiedenen Hilfsmittelkategorien:

Kategorie Kostenträger Beispiele Zuzahlung
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (PG 54) Pflegekasse Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen Keine (bis 40€/Monat)
Technische Pflegehilfsmittel (PG 50-53) Pflegekasse Pflegebett, Rollstuhl, Lagerungshilfen 10% (max. 25€ pro Hilfsmittel)
Medizinische Hilfsmittel Krankenkasse Inkontinenzprodukte, Katheter, Verbandmaterial 10% (max. 10€ pro Monat)
Arzneimittel Krankenkasse Medikamente auf Rezept 5-10€ pro Packung

Diese Abgrenzung ist entscheidend für die richtige Beantragung. Inkontinenzhilfsmittel beispielsweise fallen nicht unter die 40-Euro-Pauschale, sondern werden separat von der Krankenkasse übernommen.

Vollständige Liste: Diese Produkte gehören zur Produktgruppe 54

Die Produktgruppe 54 ist in fünf Untergruppen gegliedert. Nicht alle Produkte, die im Pflegealltag verwendet werden, sind erstattungsfähig. Hier die vollständige Übersicht der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel Liste:

Produktgruppe 54.01: Saugende Bettschutzeinlagen

Pflegehilfsmittel Bettschutzeinlagen schützen Matratzen und Bettwäsche vor Verschmutzung durch Körperflüssigkeiten. Erstattungsfähig sind ausschließlich Einmalprodukte:

  • Einmal-Bettschutzeinlagen in verschiedenen Größen (60×60 cm bis 90×180 cm)
  • Saugende Unterlagen mit Vliesstoff und Flüssigkeitssperre
  • Krankenunterlagen für Bett und Stuhl

Wichtig: Pflegehilfsmittel Bettschutzeinlagen wiederverwendbar fallen NICHT unter die Pauschale. Waschbare Bettschutzeinlagen werden als technische Pflegehilfsmittel betrachtet und müssen separat beantragt werden. Sie unterliegen dann der 10-prozentigen Zuzahlung.

Produktgruppe 54.02: Schutzbekleidung (Einmalprodukte)

Diese Kategorie umfasst alle Einmalprodukte, die dem Schutz der pflegenden Person dienen:

  • Einmalhandschuhe (Latex, Nitril oder Vinyl) – das am häufigsten benötigte Produkt
  • Einmalschürzen und Schutzschürzen für die Körperpflege
  • Mundschutz und Atemschutzmasken (besonders relevant seit der Corona-Pandemie)
  • Fingerlinge für kleinere Pflegemaßnahmen

Einmalhandschuhe sind mit Abstand das meistgenutzte Produkt dieser Kategorie. Pro Pflegevorgang sollten Sie grundsätzlich neue Handschuhe verwenden – bei intensiver Pflege können so mehrere Dutzend Handschuhe täglich anfallen.

Produktgruppe 54.03: Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

Desinfektionstücher Pflegehilfsmittel und flüssige Desinfektionsmittel sind unverzichtbar für die Hygiene im Pflegealltag:

  • Händedesinfektionsmittel (Flüssigdesinfektionsmittel, Gel oder Schaum)
  • Flächendesinfektionsmittel für Pflegeutensilien, Rollstühle, Toilettenstühle
  • Desinfektionstücher für die schnelle Flächendesinfektion
  • Desinfektionsmittel-Spender (als Einmalprodukt)

Pflegehilfsmittel Desinfektionstücher sind besonders praktisch für die schnelle Zwischendesinfektion. Sie eignen sich für Rollstuhlgriffe, Haltegriffe, Nachttische und andere häufig berührte Oberflächen. Bei Inkontinenz oder offenen Wunden ist die regelmäßige Desinfektion besonders wichtig.

Produktgruppe 54.04: Einmalwaschlappen und Einmal-Waschhandschuhe

Diese Produktgruppe erleichtert die tägliche Körperpflege erheblich:

  • Einmalwaschlappen Pflegehilfsmittel (trocken oder vorgefeuchtet)
  • Einmal-Waschhandschuhe Pflegehilfsmittel für die Ganzkörperwäsche
  • Waschhandschuhe mit integrierter Pflegelotion
  • Trockene Einmalwaschlappen zum Anfeuchten

Einmal-Waschhandschuhe sind besonders bei bettlägerigen Personen oder Menschen mit Demenz eine enorme Erleichterung. Sie ermöglichen eine hygienische Ganzkörperwäsche ohne Wasserschüssel und reduzieren den Wäscheberg erheblich.

Produktgruppe 54.05: Sonstige zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

In dieser Restkategorie finden sich weitere wichtige Produkte:

  • Pflegehilfsmittel Creme und Hautschutzprodukte (nur bestimmte Präparate)
  • Einmal-Lätzchen und Esshilfen
  • Mundpflegestäbchen und Zungenreiniger (Einmalprodukte)
  • Einmalunterlagen für Untersuchungen

Achtung: Nicht jede Pflegecreme ist erstattungsfähig. Nur spezielle Hautschutzprodukte, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, werden übernommen. Normale Körperlotionen oder Wundcremes gehören nicht dazu.

Die monatliche Pauschale: 40 Euro optimal nutzen

Mit 40 Euro monatlich lässt sich bei geschickter Produktwahl ein komplettes Pflegehilfsmittel-Paket zusammenstellen. Doch wie verteilen Sie das Budget am sinnvollsten?

Durchschnittliche Produktpreise und Mengen

Die Preise für Verbrauchshilfsmittel Pflege variieren je nach Anbieter erheblich. Hier eine realistische Übersicht:

Produkt Durchschnittspreis Typische Menge Kosten im 40€-Budget
Einmalhandschuhe (100 Stück) 6-10€ 200-300 Stück 12-20€
Händedesinfektionsmittel (500ml) 4-7€ 1-2 Flaschen 4-10€
Flächendesinfektionsmittel (1L) 5-8€ 1 Flasche 5-8€
Bettschutzeinlagen (30 Stück) 8-12€ 30-60 Stück 8-15€
Einmalwaschlappen (50 Stück) 6-10€ 50-100 Stück 6-12€
Mundschutz (50 Stück) 3-6€ 50 Stück 3-6€

Bei vielen Anbietern sind die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Preisliste deutlich über den marktüblichen Preisen angesetzt. Deshalb lohnt sich ein Vergleich verschiedener Anbieter. Manche Pflegeboxen-Dienste nutzen das Budget nicht voll aus und liefern Produkte im Wert von nur 25-30 Euro.

Bedarfsgerechte Zusammenstellung

Ihr individueller Bedarf hängt vom Pflegeaufwand ab. Hier drei typische Szenarien:

Szenario 1: Grundpflege bei leichter Pflegebedürftigkeit
Herr Weber (78) hat Pflegegrad 2 und benötigt Unterstützung bei der Körperpflege. Seine Tochter kommt täglich vorbei und hilft ihm beim Duschen und Anziehen. Sein monatliches Pflegehilfsmittel-Paket:

  • 200 Einmalhandschuhe (für tägliche Intimpflege): 12€
  • 1 Flasche Händedesinfektionsmittel (500ml): 6€
  • 50 Einmalwaschlappen (für Teilwäschen): 8€
  • 1 Flasche Flächendesinfektionsmittel: 7€
  • 50 Mundschutzmasken: 5€

Gesamtwert: 38 Euro – das Budget wird nahezu vollständig ausgeschöpft.

Szenario 2: Intensive Pflege bei Bettlägerigkeit
Frau Schneider (82) ist nach einem Schlaganfall bettlägerig und hat Pflegegrad 4. Ihr Ehemann pflegt sie mit Unterstützung einer 24-Stunden-Betreuungskraft. Der erhöhte Bedarf:

  • 400 Einmalhandschuhe (mehrmals täglich Körperpflege): 20€
  • 60 Bettschutzeinlagen: 15€
  • 100 Einmal-Waschhandschuhe: 12€
  • 1 Flasche Händedesinfektionsmittel: 6€

Gesamtwert: 53 Euro – hier reicht das Budget nicht aus. Die Familie muss 13 Euro monatlich selbst zuzahlen oder auf günstigere Produkte ausweichen.

Szenario 3: Demenzpflege mit erhöhtem Hygienebedarf
Herr Müller (76) hat Demenz im mittleren Stadium und Pflegegrad 3. Seine Frau pflegt ihn zu Hause. Besondere Herausforderung: Inkontinenz und häufige Verschmutzungen:

  • 300 Einmalhandschuhe: 15€
  • 60 Bettschutzeinlagen: 14€
  • 2 Flaschen Flächendesinfektionsmittel: 10€
  • 50 Einmalwaschlappen: 8€

Gesamtwert: 47 Euro – auch hier übersteigt der Bedarf das Budget leicht.

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Beantragung: So erhalten Sie Ihre Pflegehilfsmittel

Die Beantragung von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln ist unkomplizierter als bei vielen anderen Pflegeleistungen. Es gibt drei verschiedene Wege, die jeweils Vor- und Nachteile haben.

Weg 1: Direktantrag bei der Pflegekasse

Der klassische Weg führt über einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. So gehen Sie vor:

  1. Antrag stellen: Ein formloses Schreiben genügt. Formulierung: “Hiermit beantrage ich zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI für die häusliche Pflege von [Name des Pflegebedürftigen].”
  2. Pflegegrad nachweisen: In der Regel ist kein separater Nachweis nötig, da die Pflegekasse Ihren Pflegegrad kennt.
  3. Genehmigung abwarten: Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden. Bei fehlender Rückmeldung gilt der Antrag als genehmigt.
  4. Lieferanten wählen: Nach Genehmigung können Sie sich Ihre Produkte bei einer Apotheke, einem Sanitätshaus oder einem Online-Anbieter abholen bzw. liefern lassen.

Der Vorteil: Sie haben freie Anbieterwahl und können Preise vergleichen. Der Nachteil: Sie müssen die Produkte selbst organisieren und in Vorleistung gehen, wenn der Anbieter nicht direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

Weg 2: Pflegehilfsmittel-Box von Versandanbietern

Immer beliebter werden spezialisierte Pflegehilfsmittel-Versandservices. Diese bieten vorkonfigurierte oder individuell zusammenstellbare Boxen an, die monatlich automatisch geliefert werden.

So funktioniert’s:

  • Online-Anmeldung mit Angabe Ihrer Pflegekassendaten
  • Auswahl Ihrer gewünschten Produkte (meist aus vorgegebenen Paketen)
  • Der Anbieter übernimmt die Beantragung und Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse
  • Monatliche automatische Lieferung direkt nach Hause

Vorteile:

  • Kein Papierkram – der Anbieter übernimmt alles
  • Regelmäßige, zuverlässige Lieferung
  • Keine Vorfinanzierung nötig
  • Bequeme Anpassung bei verändertem Bedarf

Nachteile:

  • Oft eingeschränkte Produktauswahl
  • Manchmal wird das 40-Euro-Budget nicht voll ausgeschöpft
  • Vertragsbindung bei manchen Anbietern
  • Qualitätsunterschiede zwischen Anbietern

Weg 3: Abrechnung über Apotheke oder Sanitätshaus

Viele Apotheken und Sanitätshäuser haben Verträge mit Pflegekassen und können direkt abrechnen. Dieser Weg kombiniert persönliche Beratung mit unkomplizierter Abwicklung.

Ablauf:

  1. Suchen Sie eine Apotheke oder ein Sanitätshaus mit Pflegekassen-Direktabrechnung
  2. Legen Sie Ihre Pflegekassenkarte und den Pflegegrad-Bescheid vor
  3. Wählen Sie Ihre Produkte aus dem Sortiment (bis 40 Euro)
  4. Die Apotheke rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab
  5. Sie zahlen nur eventuelle Differenzbeträge über 40 Euro

Besonders vorteilhaft ist die persönliche Beratung vor Ort. Apotheker können Ihnen Produkte empfehlen, die optimal zu Ihrer Pflegesituation passen. Bei Katheterpflege oder speziellen Hygieneanforderungen ist diese Fachberatung Gold wert.

Erstantrag vs. Folgelieferungen

Wichtig zu wissen: Der Erstantrag erfordert meist etwas Papierkram, aber danach läuft alles automatisch. Sie müssen nicht jeden Monat neu beantragen. Die Genehmigung gilt unbefristet, solange:

  • Der Pflegegrad bestehen bleibt
  • Die häusliche Pflege fortgeführt wird
  • Sie nicht in ein Pflegeheim umziehen

Bei einem Umzug in eine vollstationäre Einrichtung entfällt der Anspruch automatisch. Bei einem Wechsel der Pflegekasse müssen Sie den Antrag bei der neuen Kasse erneut stellen.

Abrechnung und Kostenerstattung: Was Sie wissen müssen

Die Abrechnung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch erfolgt in der Regel als Sachleistung. Das bedeutet: Sie erhalten die Produkte, nicht das Geld. Doch es gibt Ausnahmen und Besonderheiten.

Sachleistung: Der Regelfall

Bei der Sachleistung stellt Ihnen der Leistungserbringer (Apotheke, Sanitätshaus, Versandanbieter) die Produkte zur Verfügung und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie selbst haben damit keinen finanziellen Aufwand – bis zur Grenze von 40 Euro monatlich.

Wichtig: Wenn Ihre gewünschten Produkte mehr als 40 Euro kosten, müssen Sie die Differenz selbst zahlen. Diese Mehrkosten können Sie nicht bei der Pflegekasse geltend machen, auch nicht als Entlastungsbetrag.

Kostenerstattung: Wann ist Auszahlung möglich?

Die Auszahlung der 40 Euro ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Anders als beim Pflegegeld handelt es sich um eine zweckgebundene Sachleistung. Allerdings gibt es zwei Ausnahmesituationen:

Ausnahme 1: Keine geeigneten Anbieter verfügbar
In sehr ländlichen Regionen kann es vorkommen, dass weder Apotheken noch Sanitätshäuser die Direktabrechnung anbieten und auch kein Versandservice zur Verfügung steht. In diesem Fall können Sie die Produkte auf eigene Rechnung kaufen und die Belege bei Ihrer Pflegekasse zur Erstattung einreichen.

Voraussetzungen für Kostenerstattung:

  • Nachweislich kein Anbieter mit Direktabrechnung verfügbar
  • Produkte müssen aus dem Hilfsmittelverzeichnis stammen
  • Originalbelege mit detaillierter Aufstellung
  • Einreichung innerhalb von drei Monaten nach Kauf

Ausnahme 2: Notfallsituation
Wenn Sie unerwartet dringend Pflegehilfsmittel benötigen (z.B. bei plötzlicher Verschlechterung des Gesundheitszustands) und keine Zeit für die reguläre Beantragung bleibt, können Sie die Produkte selbst kaufen und nachträglich abrechnen.

In beiden Fällen erstattet die Pflegekasse maximal 40 Euro pro Monat. Sie müssen nachweisen, dass die Notwendigkeit der Eigenanschaffung bestand.

Abrechnungsmodalitäten bei verschiedenen Anbietern

Je nach Bezugsweg gibt es unterschiedliche Abrechnungsverfahren:

Anbieter-Typ Abrechnungsweg Ihr Aufwand Vorlaufzeit
Versandservice (Pflegebox) Automatische Direktabrechnung Nur Erstanmeldung Keine (nach Erstgenehmigung)
Apotheke mit Direktabrechnung Direktabrechnung bei Abholung Vorlage Pflegekassenkarte Keine (bei bestehender Genehmigung)
Sanitätshaus mit Direktabrechnung Direktabrechnung bei Abholung Vorlage Pflegekassenkarte Keine (bei bestehender Genehmigung)
Apotheke ohne Direktabrechnung Kostenerstattung nach Einreichung Vorfinanzierung + Belegeinreichung 2-6 Wochen bis Erstattung
Online-Apotheke Meist Direktabrechnung Online-Bestellung 2-3 Tage Lieferzeit

Häufige Abrechnungsprobleme und Lösungen

Problem 1: Anbieter rechnet nur 30 Euro ab
Manche Pflegebox-Anbieter nutzen das Budget nicht voll aus. Lösung: Wechseln Sie zu einem Anbieter, der den vollen Betrag ausschöpft, oder kombinieren Sie mit einer Apotheke für Zusatzprodukte.

Problem 2: Pflegekasse lehnt Produkte ab
Nicht alle Hygieneartikel sind erstattungsfähig. Lösung: Prüfen Sie das Hilfsmittelverzeichnis oder lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse eine Liste genehmigter Produkte zusenden.

Problem 3: Doppelte Lieferung durch Versehen
Bei automatischen Lieferungen kann es zu Überschneidungen kommen. Lösung: Kontaktieren Sie umgehend den Anbieter. Ungenutzte, originalverpackte Ware kann meist zurückgeschickt werden.

Problem 4: Lieferung erfolgt nicht pünktlich
Besonders zum Monatsende kann es zu Verzögerungen kommen. Lösung: Bestellen Sie rechtzeitig nach oder halten Sie einen kleinen Notvorrat.

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Praktische Tipps für den Pflegealltag

Die richtige Nutzung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch kann den Pflegealltag erheblich erleichtern. Hier bewährte Strategien aus der Praxis:

Bevorratung und Lagerung

Ein häufiger Fehler: Zu wenig Vorrat halten. Gerade bei intensiver Pflege kann der Verbrauch an Einmalhandschuhen oder Bettschutzeinlagen sprunghaft ansteigen – etwa bei Magen-Darm-Infekten oder Verschlechterung des Allgemeinzustands.

Empfohlene Mindestvorräte:

  • Einmalhandschuhe: Mindestens 200 Stück (entspricht ca. 1-2 Wochen bei intensiver Pflege)
  • Desinfektionsmittel: 2 Flaschen Händedesinfektion, 1 Flasche Flächendesinfektion
  • Bettschutzeinlagen: 60-80 Stück (bei Inkontinenz)
  • Einmalwaschlappen: 50-100 Stück

Lagerungstipps:

  • Trocken und kühl lagern (nicht im feuchten Badezimmer)
  • Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen
  • Originalverpackung erst bei Gebrauch öffnen
  • Haltbarkeit beachten (Desinfektionsmittel nach Anbruch meist 6-12 Monate)
  • System etablieren: Zuerst gekaufte Produkte zuerst verbrauchen

Hygiene-Routinen optimieren

Mit den richtigen Pflegehilfsmitteln lassen sich effiziente Hygiene-Routinen etablieren:

Morgenroutine:

  1. Händedesinfektion vor Pflegebeginn
  2. Einmalhandschuhe anziehen
  3. Intimpflege mit Einmal-Waschhandschuhen
  4. Handschuhe wechseln
  5. Körperpflege mit frischen Einmalwaschlappen
  6. Bettschutzeinlage erneuern
  7. Kontaktflächen (Bettgitter, Nachttisch) mit Desinfektionstüchern reinigen
  8. Handschuhe entsorgen, Hände desinfizieren

Diese Routine minimiert Infektionsrisiken und ist bei Demenzpflege oder Pflege bettlägeriger Personen besonders wichtig.

Kombination mit anderen Pflegeleistungen

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind nur ein Baustein im Pflegesystem. Intelligent kombiniert mit anderen Leistungen erhöhen Sie die Pflegequalität:

Kombination mit Pflegesachleistung:
Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst nutzen, können Sie trotzdem die vollen 40 Euro für Verbrauchshilfsmittel beantragen. Die Pflegesachleistung und die Pauschale für Pflegehilfsmittel sind unabhängig voneinander.

Kombination mit 24-Stunden-Betreuung:
Auch bei 24-Stunden-Pflege zu Hause haben Sie vollen Anspruch auf die 40-Euro-Pauschale. Die Betreuungskraft kann die Pflegehilfsmittel in ihrer täglichen Arbeit einsetzen. Besonders bei der Pflege von Ehepaaren lohnt sich die doppelte Beantragung (je 40 Euro pro pflegebedürftiger Person).

Kombination mit Entlastungsbetrag:
Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich kann NICHT für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch verwendet werden. Er ist für Betreuungs- und Entlastungsleistungen vorgesehen. Verwechseln Sie diese beiden Leistungen nicht.

Qualitätsunterschiede erkennen

Nicht alle Pflegehilfsmittel sind gleich. Gerade bei Einmalhandschuhen und Desinfektionsmitteln gibt es erhebliche Qualitätsunterschiede:

Einmalhandschuhe:

  • Latex: Beste Passform, aber Allergierisiko
  • Nitril: Allergikerfreundlich, gute Reißfestigkeit, etwas teurer
  • Vinyl: Günstig, aber weniger reißfest, für kurze Pflegemaßnahmen

Bei intensiver Pflege oder Inkontinenzversorgung lohnen sich hochwertigere Nitril-Handschuhe. Sie reißen seltener und bieten besseren Schutz.

Desinfektionsmittel:

  • Achten Sie auf das Wirkspektrum (bakterizid, viruzid, fungizid)
  • Bei Norovirus oder Influenza: Viruzides Desinfektionsmittel wählen
  • Einwirkzeit beachten (meist 30 Sekunden bis 2 Minuten)
  • Hautverträglichkeit bei Händedesinfektionsmitteln wichtig

Sonderfälle und besondere Situationen

In bestimmten Pflegesituationen gelten Besonderheiten bei der Beantragung und Nutzung von Pflegehilfsmitteln:

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Während Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung entfällt der Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Die Einrichtung stellt alle notwendigen Materialien.

Bei Verhinderungspflege zu Hause bleibt der Anspruch bestehen. Auch wenn eine Ersatzpflegeperson (z.B. ein ambulanter Dienst) die Pflege übernimmt, können Sie weiterhin Pflegehilfsmittel beziehen.

Pflege mehrerer Personen im Haushalt

Wenn Sie zwei pflegebedürftige Personen im selben Haushalt pflegen (z.B. beide Elternteile), können Sie für jede Person separat Pflegehilfsmittel beantragen. Das bedeutet: 2 x 40 Euro = 80 Euro monatlich.

Wichtig: Beide Personen müssen:

  • Einen anerkannten Pflegegrad haben
  • Im selben Haushalt leben
  • Häusliche Pflege erhalten

Die Produkte müssen nicht strikt getrennt werden. Sie können das kombinierte Budget von 80 Euro flexibel für beide Personen nutzen.

Pflegegrad-Änderung und Auswirkungen

Eine Änderung des Pflegegrads hat keinen Einfluss auf die Pauschale für Pflegehilfsmittel. Ob Pflegegrad 1 oder 5 – die 40 Euro bleiben gleich.

Anders sieht es aus, wenn der Pflegegrad ganz entfällt (z.B. nach erfolgreicher Rehabilitation). Dann endet auch der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Informieren Sie in diesem Fall umgehend Ihren Anbieter, um keine Forderungen zu riskieren.

Umzug und Wohnortwechsel

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands bleibt Ihr Anspruch erhalten. Sie müssen lediglich:

  • Ihre neue Adresse bei der Pflegekasse melden
  • Ihrem Pflegehilfsmittel-Anbieter die neue Lieferadresse mitteilen

Bei Umzug ins Ausland entfällt der Anspruch, da die deutsche Pflegeversicherung nur für Pflege in Deutschland leistet. Auch bei Umzug in ein Pflegeheim endet die Leistung.

Palliativpflege und Hospiz

In der häuslichen Palliativpflege haben Sie weiterhin Anspruch auf die 40-Euro-Pauschale. Gerade in dieser Phase ist der Bedarf an Hygienematerialien oft besonders hoch.

Im stationären Hospiz entfällt der Anspruch, da die Einrichtung alle Pflegematerialien stellt. Bei ambulanter Hospizpflege zu Hause bleibt er bestehen.

Häufige Fehler vermeiden

Aus der Beratungspraxis kennen wir typische Stolpersteine bei der Nutzung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch:

Fehler 1: Zu spät beantragen

Viele pflegende Angehörige wissen nicht, dass sie Anspruch auf die Pauschale haben, oder schieben die Beantragung vor sich her. Dabei ist das Verfahren unkompliziert und die Entlastung erheblich.

Lösung: Beantragen Sie die Pflegehilfsmittel direkt nach Anerkennung des Pflegegrads. Die Leistung wird nicht rückwirkend gewährt – jeden Monat ohne Antrag verschenken Sie 40 Euro.

Fehler 2: Falsche Produkte bestellen

Nicht alle Hygieneartikel sind erstattungsfähig. Besonders häufig werden fälschlicherweise bestellt:

  • Inkontinenzprodukte (gehören zur Krankenkasse, nicht zur Pflegekasse)
  • Normale Körperpflegeprodukte (Duschgel, Shampoo)
  • Medizinische Verbrauchsmaterialien (Verbände, Kompressen)
  • Wiederverwendbare Produkte (waschbare Bettschutzeinlagen)

Lösung: Orientieren Sie sich strikt an der zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel Liste (Produktgruppe 54). Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach.

Fehler 3: Budget nicht ausschöpfen

Manche Anbieter liefern Produkte im Wert von nur 25-30 Euro, obwohl 40 Euro zustehen. Die Differenz verfällt – sie wird nicht angesammelt oder ausgezahlt.

Lösung: Prüfen Sie regelmäßig den Warenwert Ihrer Lieferung. Wenn Ihr Anbieter das Budget nicht voll ausschöpft, fordern Sie zusätzliche Produkte an oder wechseln Sie den Anbieter.

Fehler 4: Produkte nicht zweckgemäß verwenden

Pflegehilfsmittel sind für die Pflege bestimmt. Eine Verwendung für andere Zwecke (z.B. Einmalhandschuhe für Haushaltsarbeiten) ist theoretisch nicht vorgesehen.

Lösung: In der Praxis wird dies nicht kontrolliert, aber aus ethischen Gründen sollten die Produkte primär für die Pflege genutzt werden. Für Haushaltsarbeiten kaufen Sie besser separate, günstigere Produkte.

Fehler 5: Keine Vorratshaltung

Wer immer nur die aktuelle Monatslieferung nutzt, gerät bei Lieferverzögerungen oder plötzlich erhöhtem Bedarf schnell in Engpässe.

Lösung: Bauen Sie einen Vorrat für 2-4 Wochen auf. Besonders bei Desinfektionsmitteln und Einmalhandschuhen ist ein Puffer sinnvoll.

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Alternativen und Ergänzungen

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind wichtig, aber nicht die einzige Unterstützung. Welche weiteren Möglichkeiten gibt es?

Technische Pflegehilfsmittel

Neben Verbrauchsmaterialien haben Sie Anspruch auf technische Pflegehilfsmittel wie:

  • Pflegebett mit elektrischer Verstellung
  • Lagerungshilfen und Umlagerungssysteme
  • Toilettenstuhl und Toilettensitzerhöhung
  • Rollator und Gehilfen
  • Notrufsysteme

Diese werden ebenfalls von der Pflegekasse bezuschusst, erfordern aber eine separate Beantragung und unterliegen einer Zuzahlung von 10% (maximal 25 Euro pro Hilfsmittel).

Wohnraumanpassung

Für bauliche Veränderungen zur Erleichterung der Pflege zahlt die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen umfassen:

Diese Leistung ist unabhängig von den 40 Euro für Verbrauchsmaterialien und kann die Pflege zu Hause erheblich erleichtern.

Professionelle Unterstützung

Wenn die Pflege zu Hause an Grenzen stößt, gibt es professionelle Unterstützungsmöglichkeiten:

Ambulanter Pflegedienst:
Übernimmt einzelne Pflegemaßnahmen (Körperpflege, Medikamentengabe, Wundversorgung). Wird über die Pflegesachleistung finanziert. Sie können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch parallel nutzen.

24-Stunden-Betreuung:
Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt und unterstützt rund um die Uhr bei Alltagsaufgaben und Grundpflege. Besonders bei Demenz oder intensivem Betreuungsbedarf sinnvoll. Die Kosten für 24-Stunden-Pflege lassen sich durch Kombination verschiedener Pflegeleistungen deutlich reduzieren.

Tagespflege:
Tagesweise Betreuung in einer Einrichtung, während pflegende Angehörige arbeiten oder sich erholen. Wird zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung gewährt.

Selbsthilfe und Austausch

Oft unterschätzt, aber sehr wertvoll: Der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen. In Selbsthilfegruppen erfahren Sie:

  • Praktische Tipps zur Produktnutzung
  • Empfehlungen für gute Anbieter
  • Kreative Lösungen für Pflegeprobleme
  • Emotionale Unterstützung

Zukunftsperspektiven: Entwicklungen und Reformen

Die Pauschale von 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist seit 2015 unverändert. Angesichts der Inflation und gestiegener Produktpreise fordern Pflegeverbände eine Erhöhung. Welche Entwicklungen sind zu erwarten?

Diskutierte Reformvorschläge

Erhöhung der Pauschale:
Verschiedene Verbände fordern eine Anhebung auf 60-70 Euro monatlich. Angesichts gestiegener Preise (Einmalhandschuhe kosten heute 30-50% mehr als 2015) wäre dies gerechtfertigt. Eine Entscheidung steht jedoch noch aus.

Flexibilisierung:
Diskutiert wird eine bedarfsabhängige Staffelung: Höhere Pauschale bei intensivem Pflegebedarf (Pflegegrad 4-5), niedrigere bei geringem Bedarf (Pflegegrad 1-2). Dies würde dem tatsächlichen Verbrauch besser entsprechen.

Digitalisierung:
Künftig könnte die Beantragung und Verwaltung vollständig digital erfolgen. Einige Pflegekassen testen bereits Apps, über die Sie Produkte bestellen und den Lieferstatus verfolgen können.

Auswirkungen der Pflegereform 2025

Die große Pflegereform zum 01.07.2025 betrifft primär Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Die Pauschale für Pflegehilfsmittel bleibt vorerst unverändert bei 40 Euro.

Allerdings gibt es Bestrebungen, im Rahmen der nächsten Pflegereform (geplant für 2026/2027) auch die Pflegehilfsmittel-Regelungen zu überarbeiten. Bleiben Sie über Änderungen informiert – Ihre Pflegekasse ist verpflichtet, Sie über Neuerungen zu informieren.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch

Kann ich Pflegehilfsmittel auch bei Pflegegrad 1 bekommen?

Ja, der Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel besteht ab Pflegegrad 1. Die monatliche Pauschale von 40 Euro ist für alle Pflegegrade gleich hoch. Auch wenn bei Pflegegrad 1 oft nur geringer Pflegebedarf besteht, können Sie die Leistung in Anspruch nehmen – etwa für Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe bei der Unterstützung im Haushalt.

Was passiert, wenn ich die Pflegehilfsmittel einen Monat nicht benötige?

Die 40 Euro verfallen, wenn Sie sie nicht nutzen. Es gibt keine Ansammlung oder Übertragung auf den Folgemonat. Bei Versandservices können Sie die Lieferung jedoch pausieren, wenn Sie ausreichend Vorrat haben. Informieren Sie den Anbieter rechtzeitig, um unnötige Lieferungen zu vermeiden. Nach der Pause können Sie die monatliche Lieferung jederzeit wieder aktivieren.

Darf ich Pflegehilfsmittel von verschiedenen Anbietern gleichzeitig beziehen?

Grundsätzlich ja, aber die Gesamtsumme darf 40 Euro pro Monat nicht überschreiten. Sie können beispielsweise eine Pflegebox mit Produkten im Wert von 30 Euro beziehen und zusätzlich Desinfektionsmittel für 10 Euro bei einer Apotheke abholen. Wichtig ist, dass Sie die Gesamtkosten im Blick behalten und nicht versehentlich das Budget überschreiten, da Sie die Differenz selbst zahlen müssten.

Kann ich die Pflegehilfsmittel-Pauschale mit dem Entlastungsbetrag kombinieren?

Ja, beide Leistungen sind unabhängig voneinander und können parallel genutzt werden. Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich ist jedoch für Betreuungs- und Entlastungsleistungen vorgesehen (z.B. Haushaltshilfe, Betreuungsgruppen), nicht für Pflegehilfsmittel. Sie können also zusätzlich zu den 40 Euro für Verbrauchsmaterialien den Entlastungsbetrag für andere Zwecke einsetzen.

Was mache ich, wenn die Pflegekasse meinen Antrag ablehnt?

Eine Ablehnung ist selten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (Pflegegrad ab 1, häusliche Pflege). Prüfen Sie den Ablehnungsgrund: Oft fehlen nur Unterlagen oder es gab Missverständnisse. Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei von einem Pflegestützpunkt oder Sozialverband beraten. In den meisten Fällen wird der Antrag nach Klärung doch bewilligt.

Muss ich die Pflegehilfsmittel nach dem Tod des Pflegebedürftigen zurückgeben?

Nein, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel müssen nicht zurückgegeben werden – sie sind ja für den einmaligen Gebrauch bestimmt. Anders verhält es sich bei technischen Pflegehilfsmitteln (Pflegebett, Rollstuhl), die der Pflegekasse gehören und zurückgegeben werden müssen. Informieren Sie den Lieferanten umgehend über den Todesfall, um weitere Lieferungen zu stoppen.

Kann ich auch hochwertigere Produkte wählen und die Differenz selbst zahlen?

Ja, das ist möglich und bei manchen Produkten sinnvoll. Wenn Sie beispielsweise besonders hautverträgliche Nitril-Handschuhe oder hochwertige Desinfektionsmittel bevorzugen, die mehr als 40 Euro kosten, können Sie die Differenz selbst bezahlen. Sprechen Sie dies mit Ihrem Anbieter ab. Bei Apotheken und Sanitätshäusern ist dies meist problemlos möglich.

Wie funktioniert die Beantragung bei privater Pflegeversicherung?

Private Pflegeversicherungen handhaben dies unterschiedlich. Manche bieten eine vergleichbare Pauschale, andere erstatten die tatsächlichen Kosten bis zu einem Höchstbetrag. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen oder kontaktieren Sie Ihre private Pflegekasse. Die Beantragung erfolgt meist formlos mit Einreichung von Belegen. Anders als bei gesetzlichen Kassen ist hier oft eine Kostenerstattung statt Sachleistung üblich.

Gibt es Qualitätsunterschiede zwischen Pflegebox-Anbietern?

Ja, erhebliche. Achten Sie auf: Vollständige Ausschöpfung des 40-Euro-Budgets, Produktqualität (Markenprodukte vs. No-Name), Lieferzuverlässigkeit, Flexibilität bei Produktänderungen, Kundenservice und Vertragsbedingungen. Lesen Sie Bewertungen und scheuen Sie sich nicht, den Anbieter zu wechseln, wenn Sie unzufrieden sind. Die Kündigung ist meist mit kurzer Frist möglich.

Kann ich Pflegehilfsmittel auch im Urlaub nutzen?

Ja, Sie können die Produkte auch mit in den Urlaub nehmen. Bei längeren Urlauben (z.B. in einem Ferienhaus) können Sie sich die Pflegebox auch dorthin liefern lassen – informieren Sie den Anbieter rechtzeitig über die Urlaubsadresse. Beachten Sie: Bei Auslandsaufenthalten zahlt die deutsche Pflegekasse nicht. Hier müssen Sie die Produkte selbst finanzieren.

Was passiert bei einem Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen?

Während eines Krankenhausaufenthalts ruht der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, da die Pflege nicht zu Hause stattfindet. Das Krankenhaus stellt alle notwendigen Materialien. Informieren Sie Ihren Pflegehilfsmittel-Anbieter über den Krankenhausaufenthalt, um die Lieferung zu pausieren. Nach der Rückkehr nach Hause können Sie die Lieferung wieder aktivieren.

Sind Pflegehilfsmittel auch bei 24-Stunden-Betreuung erstattungsfähig?

Ja, absolut. Auch wenn Sie eine 24-Stunden-Betreuungskraft beschäftigen, haben Sie vollen Anspruch auf die 40-Euro-Pauschale. Die Betreuungskraft nutzt die Pflegehilfsmittel in ihrer täglichen Arbeit. Dies ist ein wichtiger Baustein zur Finanzierung der 24-Stunden-Pflege, da es die laufenden Kosten reduziert.

Fazit: Pflegehilfsmittel Desinfektionstücher und Co. – Ihre monatliche Entlastung optimal nutzen

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind mehr als nur Hygieneartikel – sie sind eine wichtige finanzielle Entlastung und tragen erheblich zur Pflegequalität bei. Die monatliche Pauschale von 40 Euro mag auf den ersten Blick nicht viel erscheinen, summiert sich aber auf 480 Euro jährlich. Geld, das Sie nicht aus eigener Tasche zahlen müssen.

Die wichtigsten Erkenntnisse auf einen Blick:

  • Anspruch ab Pflegegrad 1: Jeder Pflegebedürftige in häuslicher Pflege hat Anspruch auf die Pauschale – unabhängig vom Pflegegrad.
  • Vielfältige Produktpalette: Von Pflegehilfsmittel Desinfektionstüchern über Einmalwaschlappen Pflegehilfsmittel bis zu Bettschutzeinlagen – die Produktgruppe 54 deckt alle wichtigen Verbrauchsmaterialien ab.
  • Flexible Bezugswege: Ob Pflegebox-Service, Apotheke oder Sanitätshaus – wählen Sie den Weg, der am besten zu Ihrer Situation passt.
  • Keine Zuzahlung: Anders als bei vielen anderen Pflegeleistungen zahlen Sie nichts dazu – bis zur Grenze von 40 Euro monatlich.
  • Kombinierbar: Die Pauschale ist unabhängig von anderen Pflegeleistungen und kann parallel zu Pflegegeld, Pflegesachleistung oder 24-Stunden-Betreuung genutzt werden.

Besonders wichtig: Verschenken Sie diese Leistung nicht. Viele pflegende Angehörige wissen nicht um ihren Anspruch oder scheuen den vermeintlichen Aufwand. Dabei ist die Beantragung unkompliziert und die Entlastung spürbar. Jeden Monat ohne Antrag verlieren Sie 40 Euro, die Ihnen zustehen.

Für die Zukunft bleibt zu hoffen, dass die Pauschale an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst wird. Bis dahin gilt: Nutzen Sie das Budget optimal, vergleichen Sie Anbieter und scheuen Sie sich nicht, bei Unzufriedenheit zu wechseln.

Die häusliche Pflege ist herausfordernd genug – nutzen Sie jede verfügbare Unterstützung. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind ein wichtiger Baustein für würdevolle, hygienische Pflege in den eigenen vier Wänden. Und wenn die Belastung trotz aller Hilfsmittel zu groß wird, gibt es professionelle Unterstützungsmöglichkeiten wie die 24-Stunden-Betreuung, die den Verbleib zu Hause ermöglichen.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine professionelle medizinische oder rechtliche Beratung. Alle Angaben zu Leistungen und Ansprüchen entsprechen dem Stand 2026 und können sich ändern. Prüfen Sie Ihren individuellen Anspruch bei Ihrer Pflegekasse. Die Informationen zu Produkten und Anbietern sind allgemein gehalten – wir empfehlen keine spezifischen Anbieter.

Stand: Januar 2026

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