Pflegehilfsmittel nach Pflegestufe: Was heute gilt

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Inhaltsübersicht

„Welche Hilfsmittel gibt es bei Pflegestufe 2?“ Diese Frage wird jeden Monat hunderte Male gestellt, obwohl es Pflegestufen seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr gibt. Dahinter stecken meist zwei ganz unterschiedliche Situationen. Die einen haben seit Jahren eine alte Einstufung und wollen wissen, ob ihre Hilfsmittel noch gelten. Die anderen haben einen neuen Pflegegrad, sagen aus Gewohnheit aber noch „Pflegestufe“.

Dieser Beitrag ist eine Übersetzungshilfe für beide Fälle. Er zeigt, welche Pflegehilfsmittel heute tatsächlich zustehen, was mit Bewilligungen aus der Zeit vor 2017 passiert ist und worauf Sie bei alten Bescheiden, Leihgeräten und einer Höherstufung achten sollten. Wie das Punktesystem der Pflegegrade funktioniert und wie genau die alten Stufen berechnet wurden, erklärt ausführlich unser Beitrag Pflegestufe oder Pflegegrad: Die Unterschiede.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegestufen wurden zum 1. Januar 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt (Zweites Pflegestärkungsgesetz). Wer eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch übergeleitet.
  • Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel hängt heute nicht von der Höhe des Pflegegrades ab. Er besteht ab Pflegegrad 1 in gleichem Umfang.
  • Für Verbrauchsprodukte gibt es bis zu 42 Euro im Monat (seit 1. Januar 2025, vorher 40 Euro).
  • Vor 2017 bewilligte Hilfsmittel und Leihgeräte bleiben bestehen; eine Neubeantragung ist nicht nötig.
  • Ein übergeleiteter Pflegegrad ist besonders geschützt: Bei einer neuen Begutachtung darf er nicht herabgestuft werden, solange weiterhin Pflegebedürftigkeit besteht (§ 140 Abs. 3 SGB XI).

Welche „Pflegestufe“ meinen Sie?

Bevor es um Hilfsmittel geht, lohnt ein kurzer Blick auf Ihren Bescheid. Die Antwort hängt davon ab, ob darin eine alte Pflegestufe oder ein Pflegegrad steht.

Ihre Situation Was es bedeutet Weiterlesen
Sie haben einen Bescheid von 2017 oder später mit „Pflegegrad 2“ und sagen „Pflegestufe 2“ Maßgeblich ist Pflegegrad 2. Es gelten die heutigen Regeln ohne Besonderheiten. Pflegegrad 2: Leistungen 2026
Ihr letzter Bescheid stammt von vor 2017 und nennt eine Pflegestufe Sie wurden automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet (siehe Tabelle unten) und genießen Besitzstandsschutz. Abschnitt „Alte Bewilligungen“ in diesem Beitrag
Sie haben noch keinen Pflegegrad Ohne Pflegegrad gibt es keine Pflegehilfsmittel, wohl aber Hilfsmittel der Krankenkasse auf Rezept. Pflegegrad beantragen

Die Überleitung 2017 in Kurzform

Nach § 140 SGB XI wurde jede Pflegestufe in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet. War zusätzlich eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt, etwa bei Demenz, ging es um zwei Grade nach oben.

Alte Einstufung (bis 31.12.2016) ohne eingeschränkte Alltagskompetenz mit eingeschränkter Alltagskompetenz
„Pflegestufe 0“ keine Überleitung Pflegegrad 2
Pflegestufe I Pflegegrad 2 Pflegegrad 3
Pflegestufe II Pflegegrad 3 Pflegegrad 4
Pflegestufe III Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegestufe III mit Härtefall Pflegegrad 5 Pflegegrad 5

Pflegegrad 1 hat keine Entsprechung im alten System. Er wurde 2017 neu eingeführt für Menschen mit geringen Beeinträchtigungen, die früher meist leer ausgingen. Wer heute nach „Pflegehilfsmitteln bei Pflegestufe 1“ sucht, meint deshalb entweder die alte Pflegestufe I, also heute mindestens Pflegegrad 2, oder den neuen Pflegegrad 1. In beiden Fällen besteht ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel.

Welche Pflegehilfsmittel stehen heute zu?

Die gute Nachricht für alle, die mit „Pflegestufe 1, 2 oder 3“ suchen: Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI ist in jedem Pflegegrad gleich. Entscheidend ist nicht die Stufe, sondern ob ein Hilfsmittel im Einzelfall die Pflege erleichtert, Beschwerden lindert oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht.

Leistung Pflegegrad 1 bis 5
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 42 € im Monat, ohne Zuzahlung
Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Lagerungshilfen, Hausnotruf) nach Bedarf, meist leihweise; beim Kauf 10 %, max. 25 € Zuzahlung
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 € je Maßnahme

Welche Hilfsmittel in welchem Pflegegrad typischerweise gebraucht werden, vom Hausnotruf bei Pflegegrad 1 bis zum Lifter bei Pflegegrad 5, zeigt unser Ratgeber Pflegehilfsmittel nach Pflegegrad. Die komplette Produktübersicht finden Sie in der Pflegehilfsmittel-Liste 2026.

Rollator und Rollstuhl: kein Pflegehilfsmittel

Auch „Rollator bei Pflegestufe 2“ wird häufig gesucht. Rollator, Gehstock und Rollstuhl sind jedoch keine Pflegehilfsmittel, sondern Hilfsmittel der Krankenkasse nach § 33 SGB V. Sie werden ärztlich verordnet und unabhängig von Pflegestufe oder Pflegegrad übernommen. Dasselbe gilt für Inkontinenzmaterial, Duschhocker oder Toilettensitzerhöhungen. Die Abgrenzung erklärt unser Beitrag Hilfsmittel von der Krankenkasse.

Pflegebett bei „Pflegestufe 2“

Ein Pflegebett gibt es in jedem Pflegegrad, wenn es notwendig ist, also nicht erst ab einer bestimmten Stufe. In der Praxis wird es häufig ab Pflegegrad 2 oder 3 beantragt, wenn Angehörige regelmäßig beim Aufstehen, Umlagern oder bei der Körperpflege im Bett helfen. Wie der Antrag gelingt, zeigt Pflegebett beantragen.

Alte Bewilligungen: Was aus der Zeit vor 2017 weiter gilt

Viele Familien haben Hilfsmittel, die noch zu Zeiten der Pflegestufen bewilligt wurden. Für sie gilt:

  • Leihgeräte bleiben: Ein vor 2017 leihweise überlassenes Pflegebett, ein Hausnotruf oder Lagerungshilfen müssen nicht neu beantragt werden. Die Bewilligung gilt fort, solange das Hilfsmittel benötigt wird.
  • Verbrauchsprodukte laufen weiter: Eine vor 2017 bewilligte Versorgung mit Handschuhen, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen lief nach der Umstellung ohne neuen Antrag weiter. Die Pauschale ist inzwischen auf 42 Euro gestiegen; prüfen Sie, ob Ihr Anbieter die höhere Summe für Sie ausschöpft.
  • Ersatz und Reparatur: Ist ein altes Leihgerät defekt oder passt es nicht mehr zum Bedarf, wenden Sie sich an das Sanitätshaus beziehungsweise die Pflegekasse. Ein Austausch wird nach heutigem Recht geprüft.
  • Anbieterwechsel: Bei einem Wechsel des Anbieters für Verbrauchsprodukte stellt der neue Anbieter einen aktuellen Antrag. Auf dem Formular wird der Pflegegrad eingetragen, nicht die alte Pflegestufe.

So hat sich die Pauschale für Verbrauchsprodukte entwickelt

Zeitraum Monatlicher Höchstbetrag
bis 31.12.2014 31 €
1.1.2015 bis 31.3.2020 40 €
1.4.2020 bis 31.12.2021 (Corona-Sonderregelung) 60 €
1.1.2022 bis 31.12.2024 40 €
seit 1.1.2025 42 €

Die aktuelle Erhöhung auf 42 Euro geht auf die gesetzliche Dynamisierung von Pflegeleistungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz zurück. Viele ältere Ratgeber, Formulare und Anbieterseiten nennen noch 40 Euro. Wie Sie den Betrag voll nutzen, zeigt unser Beitrag zu zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.

Übergeleiteter Pflegegrad: Besitzstandsschutz bei neuer Begutachtung

Wer 2017 aus einer Pflegestufe übergeleitet wurde, hat einen wichtigen Vorteil, der oft übersehen wird. Nach § 140 Abs. 3 SGB XI bleibt der übergeleitete Pflegegrad bei einer erneuten Begutachtung erhalten. Er darf nur geändert werden, wenn die Begutachtung einen höheren Pflegegrad ergibt oder wenn gar keine Pflegebedürftigkeit mehr vorliegt.

Für die Hilfsmittelversorgung heißt das:

  • Höherstufung ohne Risiko: Wer mit einem übergeleiteten Pflegegrad eine Höherstufung beantragt, kann nicht in einen niedrigeren Grad fallen, solange weiterhin Pflegebedürftigkeit besteht. Wie der Antrag abläuft, zeigt Pflegegrad-Höherstufung beantragen.
  • Neue Hilfsmittel ohne Höherstufung: Für zusätzliche Pflegehilfsmittel ist keine Höherstufung nötig. Sie können jederzeit beantragt werden, wenn sich der Bedarf verändert hat.
  • Gutachten nutzen: Empfiehlt der Medizinische Dienst bei der Begutachtung ein Hilfsmittel und stimmen Sie zu, gilt das als Antrag. Hinweise zur Vorbereitung gibt unser Beitrag zur MD-Begutachtung.

Wichtig: Der Besitzstandsschutz gilt nur für Pflegegrade, die 2017 aus einer Pflegestufe übergeleitet wurden. Wer später neu eingestuft wurde, kann bei einer Wiederholungsbegutachtung auch herabgestuft werden.

Typische Irrtümer rund um „Pflegestufe und Hilfsmittel“

„Hilfsmittel gibt es erst ab Pflegestufe 2“

Falsch. Pflegehilfsmittel stehen heute ab Pflegegrad 1 zu, und zwar in voller Höhe. Das galt schon für die alte Pflegestufe I.

„Mit höherer Pflegestufe gibt es mehr Geld für Verbrauchsprodukte“

Falsch. Die 42 Euro sind in allen Pflegegraden gleich, früher waren die 40 Euro in allen Pflegestufen gleich. Ein höherer Pflegegrad erhöht Pflegegeld und Pflegesachleistung, nicht aber die Pauschale für Verbrauchsprodukte.

„Für Hilfsmittel brauche ich immer ein Rezept“

Für Pflegehilfsmittel nicht. Den Antrag stellen Sie direkt bei der Pflegekasse; eine Empfehlung aus dem Gutachten oder von einer Pflegefachperson nach § 40 Abs. 6 SGB XI beschleunigt die Bewilligung. Ein Rezept brauchen Sie für Hilfsmittel der Krankenkasse, etwa Rollator oder Inkontinenzmaterial.

„Mein alter Bescheid ist ungültig“

Falsch. Er wurde kraft Gesetzes in einen Pflegegrad umgerechnet. Die Pflegekasse hat Ihnen dazu Ende 2016 eine Mitteilung geschickt. Liegt sie nicht mehr vor, nennt Ihnen Ihre Pflegekasse den aktuellen Pflegegrad.

„Die 40 Euro kann man sich auszahlen lassen“

Eine pauschale Auszahlung gibt es nicht. Möglich ist bei vielen Pflegekassen die Erstattung selbst gekaufter Produkte gegen Beleg bis zur Monatsgrenze. Details erklärt Pflegehilfsmittel: Geld auszahlen lassen?

Praxisbeispiele: Von der alten Stufe zur heutigen Versorgung

Die folgenden Fallbeispiele sind typische Konstellationen; Namen und Details sind frei gewählt.

Beispiel 1: Pflegestufe I mit Demenz, heute Pflegegrad 3

Ingrid S. hatte 2016 Pflegestufe I mit festgestellter eingeschränkter Alltagskompetenz. Sie wurde 2017 in Pflegegrad 3 übergeleitet. Ihr Hausnotruf und die Versorgung mit Verbrauchsprodukten liefen ohne neuen Antrag weiter. Als sich ihre Demenz verschlechtert, beantragt die Familie eine Höherstufung. Wegen des Besitzstandsschutzes kann sie dabei nicht unter Pflegegrad 3 fallen. Beim Gutachten empfiehlt der Medizinische Dienst zusätzlich ein Pflegebett, das mit ihrer Zustimmung bewilligt wird. Welche Unterstützung bei fortschreitender Demenz hilft, zeigt Demenz und Pflegegrad.

Beispiel 2: „Pflegestufe 2“ als Sprachgewohnheit

Horst K. hat seit 2024 Pflegegrad 2 und sagt, wie viele, „Pflegestufe 2“. Er fragt, ob ihm ein Rollator zusteht. Den Rollator verordnet sein Hausarzt als Hilfsmittel der Krankenkasse; mit dem Pflegegrad hat das nichts zu tun. Über die Pflegekasse bezieht seine Frau zusätzlich Handschuhe und Desinfektionsmittel für bis zu 42 Euro im Monat. Welche Leistungen bei Pflegegrad 2 außerdem zustehen, erklärt Pflegegrad 2: Voraussetzungen und Leistungen.

Beispiel 3: Pflegestufe III, heute Pflegegrad 4

Manfred L. hatte seit 2014 Pflegestufe III ohne eingeschränkte Alltagskompetenz und ein leihweise überlassenes Pflegebett. Seit 2017 hat er Pflegegrad 4. Als die Matratze durchgelegen ist, wendet sich die Familie an das Sanitätshaus, das die Bewilligung von damals prüft und den Austausch mit der Pflegekasse abstimmt. Eine Anti-Dekubitus-Matratze verordnet der Hausarzt zusätzlich als Hilfsmittel der Krankenkasse. Wie eine Betreuung bei hohem Pflegebedarf organisiert werden kann, zeigt 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 4.

Pflegehilfsmittel beantragen: der Weg heute

  1. Pflegegrad prüfen: Maßgeblich ist der aktuelle Pflegegrad, nicht eine frühere Pflegestufe.
  2. Bedarf beschreiben: Notieren Sie, bei welchen Pflegehandlungen Hilfe nötig ist und was ein Hilfsmittel erleichtern würde.
  3. Antrag stellen: Verbrauchsprodukte über einen zugelassenen Anbieter oder direkt bei der Pflegekasse, technische Pflegehilfsmittel formlos bei der Pflegekasse oder über ein Sanitätshaus.
  4. Fristen kennen: Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, mit Einschaltung des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachperson innerhalb von fünf Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI).

Eine ausführliche Anleitung mit Formularen bietet Pflegehilfsmittel beantragen; die Grundlagen stehen in Pflegehilfsmittel: Anspruch, Antrag und Leistungen. Offizielle Informationen bietet das Bundesgesundheitsministerium.

Hilfsmittel und 24-Stunden-Betreuung

Gerade Familien, deren Angehörige schon seit der Zeit der Pflegestufen gepflegt werden, stoßen irgendwann an Grenzen. Eine im Haushalt lebende, vermittelte Betreuungskraft ergänzt die Hilfsmittel um das, was keine Technik leisten kann: Anwesenheit, Unterstützung im Alltag und Sicherheit rund um die Uhr. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel bleibt dabei vollständig bestehen. Wie sich eine Betreuung finanzieren lässt, zeigt Kosten der 24-Stunden-Pflege nach Pflegegrad; einen Einstieg bietet Grundlagen der 24-Stunden-Pflege.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegehilfsmitteln nach Pflegestufe

Welche Hilfsmittel gibt es bei Pflegestufe 2?

Die alte Pflegestufe 2 entspricht heute Pflegegrad 3, mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 4. Es stehen dieselben Pflegehilfsmittel zu wie in jedem Pflegegrad: bis zu 42 Euro im Monat für Verbrauchsprodukte sowie technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett oder Lagerungshilfen nach Bedarf.

Welchem Pflegegrad entspricht Pflegestufe 1?

Pflegestufe I wurde 2017 in Pflegegrad 2 übergeleitet, bei eingeschränkter Alltagskompetenz in Pflegegrad 3. Den heutigen Pflegegrad 1 gab es im alten System nicht.

Welche Hilfsmittel gibt es bei Pflegestufe 3?

Pflegestufe III entspricht heute Pflegegrad 4, mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder als Härtefall Pflegegrad 5. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist derselbe wie in den anderen Pflegegraden; der Bedarf an technischen Hilfsmitteln ist meist höher.

Muss ich meine vor 2017 bewilligten Hilfsmittel neu beantragen?

Nein. Bewilligte Hilfsmittel und Leihgeräte gelten fort, solange sie benötigt werden. Neu beantragt werden nur zusätzliche Hilfsmittel oder ein Ersatz.

Wie hoch ist die Pauschale für Verbrauchsprodukte heute?

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt sie bis zu 42 Euro im Monat, vorher 40 Euro. Sie ist in allen Pflegegraden gleich hoch.

Kann ich durch einen Höherstufungsantrag meinen übergeleiteten Pflegegrad verlieren?

Nein, solange weiterhin Pflegebedürftigkeit besteht. Nach § 140 Abs. 3 SGB XI bleibt ein 2017 übergeleiteter Pflegegrad bei einer neuen Begutachtung erhalten, es sei denn, es ergibt sich ein höherer Grad oder keine Pflegebedürftigkeit mehr.

Ist ein Rollator ein Pflegehilfsmittel?

Nein. Der Rollator ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse und wird ärztlich verordnet, unabhängig von Pflegestufe oder Pflegegrad.

Brauche ich für Pflegehilfsmittel ein Rezept?

Nein. Pflegehilfsmittel beantragen Sie direkt bei der Pflegekasse. Ein Rezept ist nur für Hilfsmittel der Krankenkasse erforderlich.

Fazit

Wer heute nach Pflegehilfsmitteln nach Pflegestufe sucht, kann beruhigt sein: Die Umstellung auf Pflegegrade hat keinen Anspruch verschlechtert. Alte Bewilligungen gelten weiter, übergeleitete Pflegegrade sind gegen Herabstufung geschützt, und die Pauschale für Verbrauchsprodukte liegt inzwischen bei 42 Euro, in jedem Pflegegrad gleich. Entscheidend für neue Hilfsmittel ist nicht die Stufe, sondern der konkrete Bedarf. Wird die Pflege zu Hause trotz aller Hilfsmittel zu viel, kann eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause die Familie entlasten.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse. PflegeHeimat24 ist eine Vermittlungsagentur für 24-Stunden-Betreuung. Stand: September 2026

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