Hilfsmittel für Senioren: Katalog 2026 mit Kostenträger

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Inhaltsübersicht

Ein Haltegriff neben der Dusche, ein Rollator mit Sitzfläche, ein Becher, der nicht umkippt: Oft sind es unscheinbare Dinge, die darüber entscheiden, ob ein älterer Mensch sicher in der eigenen Wohnung bleiben kann. Etwa jeder dritte Mensch über 65 stürzt mindestens einmal im Jahr, und viele Stürze passieren zu Hause, im Bad, auf dem Weg zur Toilette oder beim Aufstehen aus dem Bett. Die passenden Hilfsmittel für Senioren senken dieses Risiko und erhalten Selbstständigkeit, die sonst Stück für Stück verloren ginge.

Die eigentliche Hürde ist selten das Produkt, sondern die Frage, wer es bezahlt. Für denselben Duschhocker kann die Krankenkasse zuständig sein, für ein Pflegebett die Pflegekasse, für einen Treppenlift der Zuschuss zur Wohnraumanpassung – und für den ergonomischen Dosenöffner niemand außer Ihnen selbst. Dieser Katalog ordnet die wichtigsten Hilfsmittel nach Lebensbereichen und nennt zu jedem Produkt den zuständigen Kostenträger. So wissen Sie vor dem Kauf, wo sich ein Rezept oder Antrag lohnt und wo Sie direkt im Handel kaufen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vier Kostenträger, ein Ziel: Hilfsmittel der Krankenkasse nach § 33 SGB V, technische Pflegehilfsmittel und Verbrauchsprodukte der Pflegekasse nach § 40 SGB XI, der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und privat bezahlte Alltagshelfer.
  • Krankenkasse: Rollator, Rollstuhl, Duschhocker, Toilettensitzerhöhung, Inkontinenzmaterial, Hörgerät und viele Greif- und Anziehhilfen. Meist mit ärztlicher Verordnung, kein Pflegegrad nötig, Zuzahlung 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
  • Pflegekasse: Pflegebett, Hausnotruf, Lagerungshilfen und Verbrauchsprodukte bis 42 Euro im Monat. Voraussetzung ist ein Pflegegrad, eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig.
  • Wohnraumanpassung: Treppenlift, bodengleiche Dusche oder fest montierte Haltegriffe bezuschusst die Pflegekasse mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.
  • Privat: Viele kleine Alltagshelfer wie Dosenöffner, Nachtlichter oder Seniorentelefone zahlen Sie selbst. Sie sind oft günstig und wirken trotzdem erstaunlich viel.

Vier Töpfe: Wer welches Hilfsmittel bezahlt

Im Alltag werden „Hilfsmittel“, „Pflegehilfsmittel“ und „Alltagshilfen“ oft gleichgesetzt. Für die Kostenübernahme sind die Unterschiede entscheidend, denn ein Antrag bei der falschen Stelle ist einer der häufigsten Gründe für eine Ablehnung.

Topf Wofür Voraussetzung Eigenanteil
Hilfsmittel der Krankenkasse (§ 33 SGB V) Behandlung sichern, Behinderung ausgleichen, einer drohenden Behinderung vorbeugen Medizinische Notwendigkeit, in der Regel ärztliche Verordnung; kein Pflegegrad nötig 10 %, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel; bei Verbrauchshilfsmitteln höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf
Technische Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 1 SGB XI) Pflege erleichtern, Beschwerden lindern, selbstständigere Lebensführung ermöglichen Pflegegrad 1 bis 5, Pflege zu Hause; keine ärztliche Verordnung nötig Bei Leihe keine Zuzahlung, sonst 10 %, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) Einmalhandschuhe, Desinfektion, Einmal-Bettschutzeinlagen und weitere Verbrauchsprodukte Pflegegrad 1 bis 5, Pflege zu Hause Keiner bis 42 Euro im Monat
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI) Bauliche Anpassungen wie Treppenlift, bodengleiche Dusche, Türverbreiterung Pflegegrad 1 bis 5, Antrag vor Beginn der Maßnahme Kosten über 4.180 Euro je Maßnahme
Private Anschaffung Alltagshelfer, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis stehen oder für die keine Notwendigkeit anerkannt wird Keine Voller Preis

Welche Produkte die Kassen grundsätzlich übernehmen, steht im Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands. Es ist nach Produktgruppen geordnet, zum Beispiel Produktgruppe 10 für Gehhilfen oder Produktgruppe 50 für Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege. Eine durchsuchbare Fassung bietet REHADAT-GKV. Das Verzeichnis ist allerdings keine abschließende Positivliste: Auch ein nicht gelistetes Hilfsmittel kann im Einzelfall übernommen werden, wenn es medizinisch notwendig ist. Den Unterschied zwischen beiden Kassen erklärt unser Ratgeber Hilfsmittel von der Krankenkasse ausführlich.

Der Hilfsmittel-Katalog für Senioren nach Lebensbereichen

Die folgenden Tabellen ordnen die gängigsten Hilfsmittel den Räumen und Tätigkeiten zu, in denen sie gebraucht werden. Die Spalte „Kostenträger“ zeigt, wer in der Regel zahlt. Im Einzelfall kann die Zuständigkeit abweichen, etwa wenn ein Produkt sowohl der Behandlung als auch der Pflege dient. Klären Sie das vor dem Kauf mit Sanitätshaus oder Kasse.

Gehen und sichere Fortbewegung

Hilfsmittel Wofür Kostenträger
Gehstock, Unterarmgehstütze Leichte Gangunsicherheit, einseitige Gelenkentlastung Krankenkasse (Produktgruppe 10) auf Verordnung; günstige Modelle oft privat
Rollator Deutliche Gangunsicherheit, Pausen unterwegs dank Sitzfläche Krankenkasse (Produktgruppe 10); Leichtgewichts- oder Komfortmodelle mit Aufzahlung
Gehwagen, Gehbock Sehr unsicheres Gehen innerhalb der Wohnung Krankenkasse (Produktgruppe 10)
Rollstuhl, Transportrollstuhl, Elektrorollstuhl Längere Strecken oder dauerhafte Gehunfähigkeit Krankenkasse (Produktgruppe 18), meist leihweise
Mobile Rampe Einzelne Stufen mit Rollator oder Rollstuhl überwinden Je nach Ausführung Krankenkasse oder Wohnraumanpassung
Treppenlift, Homelift Treppen sind nicht mehr sicher zu bewältigen Zuschuss zur Wohnraumanpassung, bis 4.180 Euro
Eiskralle für den Gehstock, Reflektoren Sicherheit bei Glätte und Dunkelheit Privat

Beim Rollator zählt vor allem die Passform: Die Griffe sollten bei aufrechtem Stand etwa auf Höhe der Handgelenke liegen, und die Außenbreite muss durch die schmalste Tür der Wohnung passen. Für Treppen lohnt der Vergleich zwischen Treppenlift und Homelift, für Eingänge der Ratgeber zur Rollstuhlrampe.

Bad, Dusche und Toilette

Nasse Fliesen, hohe Wannenränder und enge Platzverhältnisse machen das Bad zu einem der gefährlichsten Räume der Wohnung. Die meisten Duschhilfen für Senioren übernimmt die Krankenkasse, fest eingebaute Lösungen fallen unter die Wohnraumanpassung.

Hilfsmittel Wofür Kostenträger
Duschhocker, Duschstuhl, Duschklappsitz Duschen im Sitzen bei Schwindel oder geringer Ausdauer Krankenkasse (Produktgruppe 04); fest montierte Klappsitze auch Wohnraumanpassung
Badewannenbrett, Badewannensitz, Badewannenlifter Sicheres Ein- und Aussteigen, wenn die Wanne bleiben soll Krankenkasse (Produktgruppe 04)
Toilettensitzerhöhung, Toilettenstützgestell Leichteres Hinsetzen und Aufstehen bei Hüft- oder Knieproblemen Krankenkasse (Produktgruppe 33)
Toilettenstuhl Nächtlicher Toilettengang ohne weiten Weg Krankenkasse (Produktgruppe 33)
Fest montierte Haltegriffe, Stützklappgriffe Halt an WC, Waschbecken und Dusche Wohnraumanpassung oder privat
Bodengleiche Dusche statt Wanne Dauerhaft sicheres Duschen, auch mit Rollator oder Duschrollstuhl Wohnraumanpassung, bis 4.180 Euro
Antirutschmatte, Saughaltegriff Zusätzlicher Halt in Dusche und Wanne Privat

Saughaltegriffe sind nur eine Übergangslösung: Sie können sich unbemerkt lösen und sind kein Ersatz für einen fest verschraubten Griff. Welche Modelle wofür taugen, lesen Sie in den Ratgebern zu Duschsitz und Duschhocker, Halte- und Stützgriffen und zum Toilettenstuhl auf Rezept. Einen größeren Umbau planen Sie am besten mit unserem Ratgeber zum barrierefreien Bad oder zum Thema Badewanne zur Dusche umbauen.

Schlafzimmer und Bett

Hilfsmittel Wofür Kostenträger
Pflegebett, elektrisch höhenverstellbar Leichteres Aufstehen, rückenschonende Pflege durch Angehörige Pflegekasse (Produktgruppe 50), meist leihweise ohne Zuzahlung
Bettaufrichter, Bettleiter, Aufstehhilfe Aus eigener Kraft aufsetzen und aufstehen Je nach Produkt Krankenkasse oder Pflegekasse
Pflegebetttisch Essen, Lesen und Trinken im Bett Pflegekasse (Produktgruppe 50)
Lagerungskissen, Lagerungsrollen Bequemes Liegen, Entlastung gefährdeter Körperstellen Je nach Zweck Pflegekasse oder Krankenkasse
Anti-Dekubitus-Matratze oder -Auflage Vorbeugung und Behandlung von Druckgeschwüren Krankenkasse (Produktgruppe 11) auf Verordnung
Waschbare Bettschutzeinlagen Schutz der Matratze bei Inkontinenz Pflegekasse als technisches Pflegehilfsmittel
Nachtlicht mit Bewegungsmelder Sicherer Weg zur Toilette in der Nacht Privat

Seitengitter und andere Vorrichtungen, die das Aufstehen verhindern, sind freiheitsentziehende Maßnahmen. Sie brauchen die Einwilligung der betroffenen Person oder, wenn sie nicht einwilligen kann, eine rechtliche Grundlage durch Vorsorgebevollmächtigte oder Betreuer und gegebenenfalls das Betreuungsgericht. Oft sind ein Niederflurbett oder eine Sturzmatte vor dem Bett die bessere Lösung. Wie Sie ein Pflegebett bekommen, zeigt unser Ratgeber Pflegebett beantragen, Einrichtungstipps finden Sie im Beitrag zum barrierefreien Schlafzimmer.

Anziehen und Körperpflege

Hilfsmittel Wofür Kostenträger
Strumpfanzieher, Anziehhilfe für Kompressionsstrümpfe Strümpfe anziehen ohne tiefes Bücken Krankenkasse (Produktgruppe 02) auf Verordnung
Knöpfhilfe, Reißverschlusshilfe Anziehen bei Arthrose, Rheuma oder Zittern Krankenkasse (Produktgruppe 02) oder privat
Langer Schuhlöffel, elastische Schnürsenkel Schuhe anziehen ohne Bücken Meist privat
Greifzange Gegenstände vom Boden aufheben, Schränke erreichen Krankenkasse (Produktgruppe 02) oder privat
Rückenschwamm, Waschhandschuh mit Griff Körperpflege bei eingeschränkter Beweglichkeit der Arme Meist privat

Wie das Anziehen von Kompressionsstrümpfen gelingt und welche Anziehhilfen es gibt, erklärt unser Ratgeber Kompressionsstrümpfe anziehen.

Küche, Essen und Trinken: Haushaltshelfer für Senioren

Selbst kochen und essen zu können, ist für viele ältere Menschen ein wichtiges Stück Unabhängigkeit. Die meisten Haushaltshelfer in diesem Bereich sind privat zu bezahlen, aber oft günstig.

Hilfsmittel Wofür Kostenträger
Besteck mit Griffverdickung, gewinkeltes Besteck Selbstständig essen trotz Arthrose, Tremor oder nach Schlaganfall Krankenkasse (Produktgruppe 02) auf Verordnung oder privat
Trinkbecher für Senioren mit Griffen, Schnabel- oder Nasenaussparung Trinken ohne Kopf in den Nacken zu legen, weniger Verschütten Meist privat
Teller mit erhöhtem Rand, Antirutschunterlage Einhändiges Essen, Teller rutscht nicht weg Meist privat
Elektrischer Dosen- und Glasöffner Öffnen ohne Kraftaufwand Privat
Frühstücksbrett mit Haltedornen, Einhandschneidebrett Brot schmieren und Gemüse schneiden mit einer Hand Krankenkasse (Produktgruppe 02) oder privat
Herdsicherung mit automatischer Abschaltung Schutz bei Vergesslichkeit oder Demenz Privat; im Einzelfall als Wohnraumanpassung – vorher bei der Pflegekasse klären
Einkaufstrolley mit Sitz, Putzhelfer mit Teleskopstiel Einkaufen und Putzen ohne Heben und Bücken Privat

Ein unterschätztes Thema ist das Trinken: Viele ältere Menschen trinken zu wenig, weil ihr Durstgefühl nachlässt oder weil das Trinken aus normalen Gläsern mühsam ist. Ein passender Becher kann hier mehr bewirken als jede Ermahnung. Hintergründe zu verwandten Problemen lesen Sie in unserem Ratgeber zu Appetitlosigkeit im Alter.

Sehen, Hören und Kommunikation

Hilfsmittel Wofür Kostenträger
Hörgerät Schwerhörigkeit Krankenkasse (Produktgruppe 13) bis zum Festbetrag; teurere Modelle mit Aufzahlung
Brille Fehlsichtigkeit Für Erwachsene nur in Ausnahmefällen, etwa bei schwerer Sehbeeinträchtigung; sonst privat
Vergrößernde Sehhilfen, Bildschirmlesegerät Lesen bei Makuladegeneration oder starker Sehschwäche Krankenkasse (Produktgruppe 25) auf Verordnung
Blindenlangstock, sprechende Uhr oder Waage Orientierung und Alltag bei Blindheit Krankenkasse (Produktgruppe 07) auf Verordnung
Großtastentelefon, Seniorenhandy mit Notruftaste Einfache Bedienung, schnelle Hilfe Privat
Lichtsignalanlage für Türklingel und Telefon Klingel und Anrufe trotz Schwerhörigkeit bemerken Krankenkasse (Produktgruppe 16) auf Verordnung

Menschen mit starker Sehbehinderung erhalten Beratung zu Hilfsmitteln und Orientierungstraining über die Beratungsstellen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands.

Sicherheit, Notfall und Medikamente

Hilfsmittel Wofür Kostenträger
Hausnotruf Per Knopfdruck Hilfe rufen, besonders bei Alleinlebenden Pflegekasse (Produktgruppe 52) ab Pflegegrad 1, wenn niemand sonst im Notfall Hilfe holen kann; sonst privat
Mobiler Notruf mit Ortung Hilfe auch unterwegs, zum Beispiel bei Demenz mit Weglauftendenz Meist privat
Rauchmelder, Wassermelder Frühwarnung bei Brand oder Wasserschaden Privat bzw. Vermieter
Wochendosierer, Medikamentenbox mit Erinnerungsfunktion Medikamente richtig und rechtzeitig einnehmen In der Regel privat
Sturzsensor, Bewegungsmelder mit Benachrichtigung Stürze und ungewöhnliche Inaktivität erkennen Privat

Welche vernetzten Lösungen wirklich alltagstauglich sind, zeigt unser Ratgeber Smart Home für Senioren. Wer häufig stürzt, sollte die Ursachen ärztlich abklären lassen; unser Beitrag zu Schwindel im Alter nennt die häufigsten Gründe.

Inkontinenz und Pflegeverbrauchsmaterial

Hilfsmittel Wofür Kostenträger
Einlagen, Vorlagen, Pants, Windeln Harn- oder Stuhlinkontinenz Krankenkasse (Produktgruppe 15) auf Verordnung; Zuzahlung höchstens 10 Euro im Monat
Urinflasche, Steckbecken Ausscheidung im Bett Pflegekasse (Produktgruppe 51)
Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Einmal-Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Masken Hygiene bei der Pflege durch Angehörige Pflegekasse bis 42 Euro im Monat
Pflegecremes, Waschlotionen, Feuchttücher Hautpflege Privat

Inkontinenzmaterial gehört nicht in die sogenannte Pflegebox; es wird von der Krankenkasse auf Rezept übernommen. Wie das funktioniert, erklären die Ratgeber Inkontinenzeinlagen auf Rezept und Inkontinenz-Hilfsmittel. Was genau in die 42 Euro fällt, lesen Sie unter Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Hilfsmittel bei Demenz: Orientierung und Sicherheit

Bei Demenz verschiebt sich der Bedarf. Körperlich sind Betroffene oft noch lange mobil, doch Orientierung, Gedächtnis und Einschätzung von Gefahren lassen nach. Hilfsmittel sollen dann weniger Kraft ersetzen als Sicherheit schaffen, ohne einzuengen:

  • Orientierungshilfen: Große Tagesuhren mit Wochentag und Tageszeit, gut lesbare Beschriftungen an Schränken und Türen, kontrastreiche Farben an Toilettensitz und Handläufen.
  • Schutz in der Küche: Herdsicherung mit automatischer Abschaltung, Wasserlaufsensoren im Bad.
  • Nächtliche Sicherheit: Bewegungsmelder mit Nachtlicht, Sturzmatte vor dem Bett, Türsensoren, die Angehörige leise informieren, statt die betroffene Person einzusperren.
  • Einfache Kommunikation: Fototelefone, auf denen Angehörige per Bildtaste erreichbar sind.
  • Ortung unterwegs: Mobile Notrufgeräte mit Ortungsfunktion. Ihr Einsatz sollte mit der betroffenen Person besprochen werden, solange sie das noch kann.

Technik ersetzt keine Begleitung, sie kann sie aber ergänzen. Wie Angehörige mit nächtlicher Unruhe umgehen, beschreibt unser Ratgeber zu Weglauftendenz und nächtlicher Unruhe.

So kommen Sie an Hilfsmittel von Kranken- und Pflegekasse

Hilfsmittel der Krankenkasse

  1. Verordnung einholen: Die Hausärztin oder der Hausarzt stellt ein Rezept aus, am besten mit Diagnose, genauer Produktbezeichnung und kurzer Begründung, wofür das Hilfsmittel im Alltag gebraucht wird.
  2. Vertragspartner wählen: Mit dem Rezept gehen Sie zu einem Sanitätshaus oder einer Apotheke, die einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Fragen Sie vorher nach, denn viele Kassen arbeiten nur mit bestimmten Partnern.
  3. Kostenvoranschlag: Bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln reicht der Vertragspartner einen Kostenvoranschlag bei der Kasse ein.
  4. Entscheidung: Die Krankenkasse muss in der Regel innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen.
  5. Einweisung und Lieferung: Der Vertragspartner liefert, passt das Hilfsmittel an und weist Sie in den Gebrauch ein.

Pflegehilfsmittel der Pflegekasse

Für Pflegehilfsmittel brauchen Sie keine ärztliche Verordnung, wohl aber einen Pflegegrad. Den Antrag stellen Sie formlos bei der Pflegekasse oder über das Sanitätshaus. Häufig müssen Sie nicht einmal selbst aktiv werden: Empfiehlt der Medizinische Dienst im Pflegegutachten ein Hilfsmittel, gilt das als Antrag. Auch Pflegefachkräfte können im Rahmen ihrer Einsätze konkrete Empfehlungen abgeben. Die Schritte im Detail finden Sie in unserem Ratgeber Pflegehilfsmittel beantragen, einen Überblick über alle Ansprüche unter Pflegehilfsmittel: Anspruch, Antrag und Leistungen.

Leihe, Eigentum und Wunschausstattung

Größere Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollstühle werden meist leihweise zur Verfügung gestellt und nach dem Ende des Bedarfs zurückgegeben. Das hat Vorteile: Wartung und Reparatur übernimmt der Vertragspartner, und bei Pflegehilfsmitteln fällt bei Leihe keine Zuzahlung an. Wünschen Sie ein Modell, das über das medizinisch Notwendige hinausgeht, etwa einen besonders leichten Carbon-Rollator, zahlen Sie die Mehrkosten selbst. Das Sanitätshaus muss Ihnen vorher eine aufzahlungsfreie Variante anbieten.

Wenn die Kasse ablehnt

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Häufige Ablehnungsgründe sind ein Antrag beim falschen Träger, eine zu knappe Begründung oder ein Hilfsmittel, das als Gegenstand des täglichen Lebens eingestuft wird. Eine ergänzende ärztliche Stellungnahme, die den konkreten Alltag beschreibt, hat oft mehr Gewicht als eine allgemeine Diagnose.

Wohnraumanpassung: Wenn Hilfsmittel allein nicht reichen

Manche Probleme lassen sich nicht mit einem mobilen Hilfsmittel lösen, sondern nur baulich: eine Treppe, eine zu hohe Badewanne, eine zu schmale Tür. Für solche Maßnahmen zahlt die Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn der Arbeiten. Mehrere Anpassungen, die zum selben Zeitpunkt notwendig sind, gelten dabei als eine Maßnahme. Ändert sich die Pflegesituation später, kann ein neuer Zuschuss möglich sein.

Der frühere KfW-Zuschuss „Barrierereduzierung“ (455-B) ist seit dem 31. Juli 2026 geschlossen. Ausführliche Informationen zu Antrag, förderfähigen Maßnahmen und weiteren Finanzierungswegen finden Sie im Glossar zur Wohnraumanpassung und im Ratgeber Wohnungsanpassung bei Pflegegrad.

Mieterinnen und Mieter brauchen für bauliche Veränderungen die Zustimmung des Vermieters. Nach § 554 BGB können sie diese für Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen, sofern sie dem Vermieter zumutbar sind. Der Vermieter kann dafür eine zusätzliche Sicherheit verlangen. Mehr dazu im Ratgeber zum barrierefreien Umbau in der Mietwohnung.

Das richtige Hilfsmittel auswählen: Checkliste

Prüffrage Worauf Sie achten sollten
Löst das Hilfsmittel das eigentliche Problem? Erst beobachten, wo es im Alltag hakt, dann das Produkt wählen – nicht umgekehrt.
Passt es zum Körper? Körpergröße, Gewicht, Kraft in Händen und Armen, Sehvermögen; bei Rollatoren und Duschhockern auf Belastbarkeit und Höhenverstellung achten.
Passt es in die Wohnung? Türbreiten, Wendeflächen, Stufen und Teppichkanten ausmessen, bevor bestellt wird.
Wird es wirklich benutzt? Die betroffene Person muss es bedienen können und wollen. Ausprobieren im Sanitätshaus beugt Fehlkäufen vor.
Wächst es mit dem Bedarf? Bei fortschreitenden Erkrankungen verstellbare oder erweiterbare Modelle bevorzugen.
Wer zahlt? Vor dem Kauf klären, ob Krankenkasse, Pflegekasse oder Wohnraumanpassung zuständig ist. Rückwirkend wird ein bereits gekauftes Hilfsmittel in der Regel nicht erstattet.

Eine Ergotherapeutin kann die Wohnung gezielt auf Stolperfallen und fehlende Hilfen prüfen; Ergotherapie wird ärztlich verordnet. Kostenfrei beraten auch die Pflegeberatung der Pflegekassen, Pflegestützpunkte und kommunale Wohnberatungsstellen. Für eine erste eigene Bestandsaufnahme eignet sich unsere Checkliste Barrierefreiheit.

Praxisbeispiele: Welche Hilfsmittel wirklich geholfen haben

Die folgenden Beispiele beruhen auf typischen Konstellationen. Namen und Details sind verändert.

Beispiel 1: Arthrose in den Händen – vier kleine Helfer

Frau Schröder, 78, lebt allein und hat eine fortgeschrittene Arthrose in Händen und Knien. Gläser öffnen und Gemüse schneiden klappen kaum noch, und das Aufstehen von der Toilette fällt ihr schwer. Die Hausärztin verordnet eine Toilettensitzerhöhung und Besteck mit Griffverdickungen, die Krankenkasse übernimmt beides gegen je 5 Euro Zuzahlung. Einen elektrischen Glasöffner und ein Frühstücksbrett mit Haltedornen kauft sie selbst. Seitdem kocht sie wieder für sich allein.

Beispiel 2: Nach dem Schlaganfall zurück in die eigene Wohnung

Herr Klein, 82, kehrt nach einem Schlaganfall aus der Reha zurück. Er geht mit einem Rollator, eine Körperseite ist geschwächt, und im Bad gibt es keinen einzigen Haltegriff. Die Reha-Klinik veranlasst im Rahmen des Entlassmanagements Rollator und Duschstuhl über die Krankenkasse. Mit dem neu festgestellten Pflegegrad 3 beantragt die Tochter ein Pflegebett als Leihgabe und den Zuschuss zur Wohnraumanpassung für fest montierte Haltegriffe und eine bodengleiche Dusche. In den ersten Monaten unterstützt eine vermittelte Betreuungskraft im Alltag. Welche Schritte nach einem Schlaganfall sonst wichtig sind, zeigt unser Ratgeber Pflegebedürftig nach Schlaganfall.

Beispiel 3: Beginnende Demenz und die Sorge der Ehefrau

Herr Müller, 81, hat eine beginnende Demenz. Zweimal hat er den Herd angelassen, nachts steht er auf und sucht die Toilette. Seine Frau schläft kaum noch. Die Familie installiert eine Herdsicherung, Nachtlichter mit Bewegungsmeldern auf dem Weg ins Bad und einen kontrastfarbigen Toilettensitz. Mit Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse den Hausnotruf. Die Maßnahmen ersetzen keine Begleitung, aber Frau Müller kann wieder durchschlafen.

Beispiel 4: Makuladegeneration – allein leben trotz Sehverlust

Frau Lehmann, 75, verliert durch eine altersbedingte Makuladegeneration zunehmend ihre Sehkraft. Nach einer Beratung durch den regionalen Blinden- und Sehbehindertenverein verordnet ihre Augenärztin ein Bildschirmlesegerät, das die Krankenkasse übernimmt. Taktile Markierungen an Herd und Waschmaschine, eine sprechende Küchenwaage und ein Großtastentelefon kauft sie selbst. Sie bleibt in ihrer Wohnung und strukturiert ihren Tag weiter selbst.

Häufige Fehler bei Auswahl und Nutzung

  • Erst kaufen, dann fragen: Wer einen Rollator oder Duschstuhl selbst kauft, bevor die Kasse entschieden hat, bleibt meist auf den Kosten sitzen.
  • Den falschen Träger ansprechen: Inkontinenzmaterial bei der Pflegekasse oder ein Pflegebett ohne Pflegegrad führen zur Ablehnung. Die Tabellen oben helfen bei der Zuordnung.
  • Ohne Maßband bestellen: Ein Rollator, der nicht durch die Badezimmertür passt, oder ein Duschhocker, der in der Duschtasse wackelt, wird nicht genutzt.
  • Keine Einweisung: Besonders bei Pflegebett, Patientenlifter oder Badewannenlifter ist eine Einweisung durch den Vertragspartner wichtig. Fordern Sie sie ein.
  • Das Umfeld vergessen: Lose Teppiche, Kabel und schlechte Beleuchtung machen jedes Hilfsmittel weniger wirksam. Tipps zu sicheren Böden finden Sie im Ratgeber zu barrierefreien Bodenbelägen.
  • Technik, die niemand bedienen kann: Smarte Systeme lohnen sich nur, wenn die betroffene Person oder ein Angehöriger sie sicher nutzen kann.
  • Nicht nachkontrollieren: Bremsen am Rollator, Gummifüße am Duschhocker und Batterien im Nachtlicht verschleißen. Ein kurzer Check alle paar Monate verhindert, dass aus einer Hilfe eine Gefahr wird.

Wenn Hilfsmittel an ihre Grenzen stoßen

Hilfsmittel gleichen Einschränkungen aus, aber sie ersetzen keinen Menschen. Wer nachts mehrfach Hilfe braucht, Medikamente nicht mehr zuverlässig einnimmt oder bei Demenz nicht mehr allein bleiben kann, braucht irgendwann mehr als einen Haltegriff und einen Hausnotruf. Dann lohnt es sich, die Unterstützung im Alltag neu zu denken: mit einem ambulanten Pflegedienst für die Grundpflege, mit Tagespflege oder mit einer vermittelten Betreuungskraft, die im Haushalt lebt und den Alltag begleitet.

Hilfsmittel und Betreuung ergänzen sich dabei. Ein Pflegebett erleichtert der Betreuungskraft die Unterstützung beim Aufstehen, ein Duschhocker macht die Hilfe bei der Körperpflege sicherer. Was eine Betreuungskraft übernehmen darf und wo der Pflegedienst gefragt ist, beschreibt unser Ratgeber Leistungen und Grenzen einer 24-Stunden-Betreuungskraft. Einen Überblick über das Modell gibt die Seite 24-Stunden-Pflege zu Hause.

Häufig gestellte Fragen zu Hilfsmitteln für Senioren

Brauche ich für Hilfsmittel einen Pflegegrad?

Für Hilfsmittel der Krankenkasse wie Rollator, Duschhocker oder Hörgerät nicht, hier zählt die medizinische Notwendigkeit, die meist durch eine ärztliche Verordnung belegt wird. Für Pflegehilfsmittel wie Pflegebett oder Hausnotruf und für den Zuschuss zur Wohnraumanpassung ist dagegen ein Pflegegrad Voraussetzung, schon Pflegegrad 1 genügt.

Wie viel muss ich für ein Hilfsmittel zuzahlen?

Bei Hilfsmitteln der Krankenkasse beträgt die Zuzahlung 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, nie mehr als das Hilfsmittel kostet. Bei Verbrauchshilfsmitteln wie Inkontinenzmaterial sind es höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf. Technische Pflegehilfsmittel kosten bei Leihe nichts, sonst 10 Prozent, höchstens 25 Euro. Wer die jährliche Belastungsgrenze erreicht, kann sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.

Zahlt die Krankenkasse einen Treppenlift?

Nein. Ein Treppenlift gilt nicht als Hilfsmittel der Krankenkasse, sondern als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Liegt ein Pflegegrad vor, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro. Der Antrag muss vor dem Einbau gestellt werden.

Kann ich ein Hilfsmittel erst kaufen und mir dann die Kosten erstatten lassen?

Davon ist abzuraten. Kassen erstatten selbst beschaffte Hilfsmittel in der Regel nicht, wenn Sie nicht vorher einen Antrag gestellt und die Entscheidung abgewartet haben. Eine Ausnahme sind die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro im Monat, die nach genehmigtem Antrag gegen Quittung erstattet werden.

Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln?

Hilfsmittel der Krankenkasse sichern eine Behandlung, gleichen eine Behinderung aus oder beugen ihr vor, etwa ein Rollator oder ein Hörgerät. Pflegehilfsmittel der Pflegekasse erleichtern die Pflege, lindern Beschwerden oder ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung, etwa ein Pflegebett oder ein Hausnotruf. Manche Produkte können je nach Zweck in beide Bereiche fallen.

Welche Alltagshelfer für Senioren muss ich selbst bezahlen?

Alles, was als Gegenstand des täglichen Lebens gilt oder nicht medizinisch notwendig ist, zum Beispiel elektrische Dosenöffner, Nachtlichter, Seniorentelefone, Einkaufstrolleys oder Pflegecremes. Viele dieser Haushaltshelfer kosten nur wenige Euro und wirken trotzdem spürbar.

Bekomme ich einen Hausnotruf von der Pflegekasse?

Ja, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die pflegebedürftige Person allein lebt oder über längere Zeiträume allein ist, sodass im Notfall niemand sonst Hilfe holen könnte. Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für das Basisgerät bis zu einem festen monatlichen Betrag. Zusatzleistungen wie ein Schlüsseldienst werden in der Regel privat bezahlt.

Muss ich ein Hilfsmittel zurückgeben, wenn ich es nicht mehr brauche?

Leihweise überlassene Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollstühle gehören dem Vertragspartner oder der Kasse und werden nach Ende des Bedarfs zurückgegeben, etwa nach einem Umzug ins Pflegeheim oder im Todesfall. Informieren Sie den Vertragspartner, er organisiert die Abholung. Einfache Hilfsmittel, die Ihnen übereignet wurden, dürfen Sie behalten.

Darf ich als Mieter Haltegriffe oder einen Treppenlift einbauen?

Nur mit Zustimmung des Vermieters. Nach § 554 BGB können Mieter diese Zustimmung für bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen, sofern sie dem Vermieter zumutbar sind. Der Vermieter kann eine zusätzliche Sicherheit verlangen. Treffen Sie am besten eine schriftliche Vereinbarung, auch zum Rückbau beim Auszug.

Wer berät mich unabhängig zu Hilfsmitteln?

Kostenfrei beraten die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse nach § 7a SGB XI, Pflegestützpunkte und kommunale Wohnberatungsstellen. Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten können auf ärztliche Verordnung die Wohnung prüfen und passende Hilfsmittel empfehlen. Sanitätshäuser beraten ebenfalls, haben aber ein eigenes Verkaufsinteresse.

Fazit: Der richtige Katalog beginnt beim Alltag, nicht beim Produkt

Hilfsmittel für Senioren reichen vom Trinkbecher bis zum Treppenlift. Entscheidend ist nicht, möglichst viele Produkte anzuschaffen, sondern die richtigen – die, die ein konkretes Problem im Alltag lösen und tatsächlich genutzt werden. Wer vorher klärt, welcher Kostenträger zuständig ist, spart Geld und Ärger: Die Krankenkasse übernimmt viele Mobilitäts-, Bad- und Alltagshilfen auf Rezept, die Pflegekasse Pflegehilfsmittel und bauliche Anpassungen ab Pflegegrad 1, und manches bleibt eine kleine private Investition, die sich schnell auszahlt.

Wo Hilfsmittel an ihre Grenzen stoßen, braucht es Menschen. Eine vermittelte Betreuungskraft, die im Haushalt lebt, kann gemeinsam mit einem gut ausgestatteten Zuhause dafür sorgen, dass ein Leben in den eigenen vier Wänden auch bei wachsendem Unterstützungsbedarf möglich bleibt. Mehr dazu auf unserer Seite zur 24-Stunden-Betreuung.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ärztin, Arzt, Kranken- oder Pflegekasse. Welche Hilfsmittel im Einzelfall übernommen werden, entscheidet der zuständige Kostenträger. Die Zuordnung zu Produktgruppen gibt die übliche Einordnung wieder; im Einzelfall kann sie abweichen. PflegeHeimat24 ist eine Vermittlungsagentur für häusliche Betreuung und nicht Arbeitgeberin der vermittelten Betreuungskräfte. Rechtsstand und inhaltliche Prüfung: September 2026.

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