Wenn ein geliebter Mensch den höchsten Pflegegrad erhält, stehen Angehörige vor einer der schwierigsten Entscheidungen ihres Lebens: Wie kann eine würdevolle, umfassende Versorgung gewährleistet werden, ohne dass die vertraute Umgebung aufgegeben werden muss? Die 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 5 bietet eine Lösung, die professionelle Betreuung mit dem Verbleib im eigenen Zuhause verbindet.
Pflegegrad 5 bedeutet schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Menschen mit diesem Pflegegrad benötigen rund um die Uhr Unterstützung bei nahezu allen Aktivitäten des täglichen Lebens. Viele Angehörige fühlen sich mit dieser Verantwortung überfordert – physisch, emotional und zeitlich. Gleichzeitig möchten sie ihren Liebsten den Umzug in ein Pflegeheim ersparen.
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zur 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 5: Welche Leistungen umfasst diese Betreuungsform? Wie lässt sich die Finanzierung gestalten? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten? Und vor allem: Wie finden Sie die passende Betreuungskraft für Ihre individuelle Situation? Wir beleuchten alle Aspekte transparent und praxisnah, damit Sie eine fundierte Entscheidung für sich und Ihre Familie treffen können.
Was bedeutet Pflegegrad 5 und welche Anforderungen ergeben sich daraus?
Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung im deutschen Pflegesystem und wird Menschen zuerkannt, die schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst anhand eines Punktesystems, bei dem zwischen 90 und 100 Punkte erreicht werden müssen.
Menschen mit Pflegegrad 5 sind in der Regel in allen Bereichen des täglichen Lebens auf umfassende Hilfe angewiesen. Dies umfasst grundlegende Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilität, Kommunikation und die Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen. Häufig liegen schwere neurologische Erkrankungen wie fortgeschrittene Demenz, Parkinson im Endstadium oder die Folgen eines schweren Schlaganfalls vor.
Typische Pflegesituationen bei Pflegegrad 5
Die Pflegesituationen bei Pflegegrad 5 sind vielfältig und komplex. Betroffene können oft nicht mehr eigenständig ihre Position im Bett verändern, benötigen Hilfe bei der Nahrungsaufnahme oder sind auf künstliche Ernährung angewiesen. Die Kommunikation ist häufig stark eingeschränkt oder nicht mehr möglich. Viele Menschen mit Pflegegrad 5 sind bettlägerig oder können sich nur mit vollständiger Unterstützung fortbewegen.
Hinzu kommen oft medizinische Anforderungen wie die Versorgung von Wunden, die Verabreichung von Medikamenten, die Überwachung von Vitalfunktionen oder die Durchführung von Prophylaxemaßnahmen gegen Dekubitus und Kontrakturen. Diese komplexen Pflegebedarfe erfordern nicht nur zeitlichen Einsatz, sondern auch fachliche Kompetenz und emotionale Stabilität.
Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 5
Bei Pflegegrad 5 stehen Versicherten die höchsten Leistungen der Pflegeversicherung zu. Das monatliche Pflegegeld beträgt 990 Euro, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Wird ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, stehen Pflegesachleistungen in Höhe von 2.299 Euro zur Verfügung. Beide Leistungen können auch kombiniert werden – die sogenannte Kombinationsleistung.
Zusätzlich haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro, Verhinderungspflege bis zu 1.612 Euro jährlich sowie Kurzzeitpflege bis zu 1.774 Euro pro Jahr. Für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden weitere Zuschüsse gewährt. Diese Leistungen können strategisch eingesetzt werden, um die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung teilweise zu decken.
24-Stunden-Pflege bei PG5: Das umfassende Betreuungskonzept
Die 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 5 bezeichnet ein Betreuungsmodell, bei dem eine qualifizierte Betreuungskraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person lebt und rund um die Uhr für Unterstützung zur Verfügung steht. Anders als der Name vermuten lässt, arbeitet die Betreuungskraft nicht durchgehend 24 Stunden, sondern hat geregelte Arbeitszeiten und Ruhepausen. Die ständige Anwesenheit ermöglicht jedoch eine schnelle Reaktion auf Notfälle und vermittelt Sicherheit.
Dieses Modell wird häufig auch als Seniorenbetreuung zu Hause oder häusliche Intensivbetreuung bezeichnet. Es unterscheidet sich grundlegend von der ambulanten Pflege durch einen Pflegedienst, der nur zu bestimmten Zeiten ins Haus kommt. Die kontinuierliche Präsenz einer Betreuungsperson ermöglicht eine individuellere, flexiblere Versorgung, die sich am Tagesrhythmus und den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen orientiert.
Aufgaben und Leistungen der 24-Stunden-Betreuung
Bei Pflegegrad 5 umfasst die 24h Pflege ein breites Spektrum an Tätigkeiten. Im Bereich der Grundpflege unterstützt die Betreuungskraft bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Nahrungsaufnahme und bei der Mobilisation. Dazu gehören auch Lagerungswechsel zur Dekubitusprophylaxe, Hilfe beim Toilettengang oder bei der Inkontinenzversorgung sowie die Begleitung bei Bewegungsübungen.
Zur hauswirtschaftlichen Versorgung zählen die Zubereitung von Mahlzeiten, Einkäufe, Reinigungsarbeiten im Haushalt und die Wäschepflege. Besonders wichtig ist die soziale Betreuung: Gespräche führen, vorlesen, gemeinsame Aktivitäten gestalten und für emotionale Stabilität sorgen. Gerade bei Menschen mit Demenz oder anderen kognitiven Einschränkungen ist diese psychosoziale Komponente von unschätzbarem Wert.
Wichtig zu wissen: Medizinische Behandlungspflege wie das Setzen von Spritzen, Verbandswechsel oder die Verabreichung von Medikamenten darf nur von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden. Hier ist die Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst notwendig, der diese Leistungen über die Pflegesachleistungen abrechnen kann. Die Details zur Kostenübernahme durch Pflegekassen sollten im Vorfeld geklärt werden.
Rechtliche Modelle der 24-Stunden-Betreuung
In Deutschland gibt es drei grundlegende rechtliche Modelle für die Organisation einer 24-Stunden-Betreuung. Das am häufigsten genutzte Modell ist die Entsendung durch eine ausländische Agentur, meist aus Polen oder anderen osteuropäischen Ländern. Hierbei bleibt die Betreuungskraft bei ihrem Arbeitgeber im Heimatland angestellt und wird nach Deutschland entsendet. Dieses Modell ist rechtssicher, wenn die Agentur über eine gültige A1-Bescheinigung verfügt.
Das zweite Modell ist die Anstellung einer Betreuungskraft als Arbeitnehmer. Der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen werden dabei zum Arbeitgeber mit allen damit verbundenen Pflichten: Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Urlaubsansprüche und Arbeitsschutzbestimmungen müssen beachtet werden. Dieses Modell ist administrativ aufwendig, bietet aber maximale Kontrolle.
Die dritte Variante ist die Beauftragung einer selbstständigen Betreuungskraft. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Eine echte Selbstständigkeit liegt nur vor, wenn die Person für mehrere Auftraggeber tätig ist, eigene Betriebsmittel einsetzt und Weisungsfreiheit genießt. Bei einer 24-Stunden-Betreuung im Privathaushalt sind diese Kriterien meist nicht erfüllt, sodass Scheinselbstständigkeit droht. Mehr Informationen zu den verschiedenen Organisationsformen finden Sie in unserem Ratgeber zur 24-Stunden-Pflege Grundlagen.

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Angebot anfordern Beraten lassenKosten der 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 5 und Finanzierungsmöglichkeiten
Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 5 variieren je nach Qualifikation der Betreuungskraft, Sprachkenntnissen, Erfahrung und konkretem Pflegeaufwand. Im Durchschnitt liegen die monatlichen Kosten zwischen 2.500 und 4.500 Euro. Bei Pflegegrad 5 mit seinem besonders hohen Betreuungsbedarf bewegen sich die Kosten meist im oberen Bereich dieser Spanne.
Detaillierte Kostenübersicht
| Kostenposition | Betrag pro Monat | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Grundhonorar Betreuungskraft | 2.200 – 3.200 € | Abhängig von Qualifikation und Deutschkenntnissen |
| Zuschlag für Pflegegrad 5 | 300 – 800 € | Höherer Betreuungsaufwand |
| Agenturgebühr | 200 – 500 € | Bei Vermittlung über Agentur |
| Unterkunft und Verpflegung | 300 – 500 € | Eigenes Zimmer, Vollverpflegung |
| Fahrtkosten | 100 – 200 € | Monatlicher Wechsel der Betreuungskraft |
| Zusätzlicher Pflegedienst | 0 – 800 € | Für medizinische Behandlungspflege |
| Gesamtkosten | 3.100 – 5.200 € | Durchschnitt bei Pflegegrad 5: 3.800 – 4.500 € |
Finanzierung durch Pflegekassenleistungen
Die gute Nachricht: Bei Pflegegrad 5 können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zur Finanzierung herangezogen werden. Das Pflegegeld von 990 Euro monatlich steht zur freien Verfügung und kann direkt für die Betreuungskosten eingesetzt werden. Wichtig ist, dass die Betreuungskraft nicht als professioneller Pflegedienst gilt – das Pflegegeld bleibt also in voller Höhe erhalten.
Zusätzlich können die Pflegesachleistungen von 2.299 Euro genutzt werden, wenn ein ambulanter Pflegedienst für medizinische Behandlungspflege hinzugezogen wird. Dies ist bei Pflegegrad 5 häufig notwendig, etwa für Wundversorgung, Medikamentengabe oder andere medizinische Maßnahmen. Durch die Kombinationsleistung lassen sich beide Leistungsarten optimal verbinden.
Der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro kann für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden. Die Verhinderungspflege (1.612 Euro jährlich) und Kurzzeitpflege (1.774 Euro jährlich) können ebenfalls zur Finanzierung beitragen, etwa wenn die reguläre Betreuungskraft Urlaub hat oder ausfällt.
Beispielrechnung: Finanzierung der 24-Stunden-Pflege
| Einnahmen/Ausgaben | Betrag pro Monat | Betrag pro Jahr |
|---|---|---|
| Verfügbare Leistungen | ||
| Pflegegeld Pflegegrad 5 | 990 € | 11.880 € |
| Entlastungsbetrag | 125 € | 1.500 € |
| Verhinderungspflege (anteilig) | 134 € | 1.612 € |
| Kurzzeitpflege (anteilig) | 148 € | 1.774 € |
| Summe Pflegekassenleistungen | 1.397 € | 16.766 € |
| Kosten | ||
| 24-Stunden-Betreuung | 4.200 € | 50.400 € |
| Eigenanteil | ||
| Monatlicher Eigenanteil | 2.803 € | 33.634 € |
Diese Beispielrechnung zeigt, dass trotz der hohen Pflegekassenleistungen bei Pflegegrad 5 ein erheblicher Eigenanteil verbleibt. Dieser liegt typischerweise zwischen 2.500 und 3.500 Euro monatlich. Für viele Familien ist dies eine finanzielle Herausforderung, die jedoch im Vergleich zu den Kosten eines Pflegeheimplatzes (4.000 bis 6.000 Euro monatlich) durchaus konkurrenzfähig ist.
Weitere Finanzierungshilfen und steuerliche Absetzbarkeit
Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, kann unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege vom Sozialamt beantragt werden. Dies ist subsidiär, das heißt, erst wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Auch Kinder können unter Umständen zum Elternunterhalt herangezogen werden, wobei seit 2020 eine Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto jährlich gilt.
Steuerlich können Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen oder als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Bei Pflegegrad 5 sind die Kosten in der Regel so hoch, dass die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Bis zu 20 Prozent der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, maximal 4.000 Euro jährlich, können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Eine fachkundige Beratung durch einen Steuerberater ist hier empfehlenswert.
Manche Familien nutzen auch eine Pflegezusatzversicherung, die im Pflegefall zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellt. Diese muss jedoch bereits Jahre vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit abgeschlossen worden sein. Auch Pflegeunterstützungsgeld und Pflegezeit-Modelle können zur Überbrückung finanzieller Engpässe beitragen.

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Angebot anfordern Beraten lassenPraktische Organisation der 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 5
Die erfolgreiche Umsetzung einer 24-Stunden-Pflege Pflegegrad 5 erfordert sorgfältige Planung und Vorbereitung. Neben den finanziellen Aspekten spielen räumliche Voraussetzungen, die Auswahl der richtigen Betreuungskraft und die Integration in den Familienalltag eine zentrale Rolle.
Räumliche Anforderungen und Wohnraumanpassung
Für eine 24-Stunden-Betreuung muss die Betreuungskraft ein eigenes Zimmer zur Verfügung haben. Dies ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch aus menschlicher Sicht selbstverständlich. Das Zimmer sollte mindestens 8-10 Quadratmeter groß sein, über ein Fenster verfügen und abschließbar sein. Eine Grundausstattung mit Bett, Schrank, Schreibtisch und Stuhl ist erforderlich. WLAN-Zugang ermöglicht der Betreuungskraft den Kontakt zur Familie in der Heimat.
Bei Pflegegrad 5 sind oft umfassendere Anpassungen der Wohnung notwendig. Ein barrierefreies Bad mit bodengleicher Dusche, Haltegriffen und ausreichend Bewegungsfläche ist essentiell. Türen sollten mindestens 80 cm breit sein, um Rollstuhl oder Rollator durchfahren zu können. Schwellen und Stufen müssen beseitigt oder durch Rampen überbrückt werden.
Für die Pflege im Bett ist ein höhenverstellbares Pflegebett unverzichtbar. Es erleichtert nicht nur die Pflege, sondern schont auch den Rücken der Betreuungskraft. Ein Patientenlifter kann bei vollständig immobilen Menschen notwendig sein. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Hilfsmittel weitgehend. Für bauliche Maßnahmen wie den Badumbau stehen bis zu 4.000 Euro Zuschuss zur Wohnraumanpassung zur Verfügung.
Weitere Informationen zu baulichen Anpassungen finden Sie in unseren Ratgebern zum barrierefreien Hauseingang und zu barrierefreiem Wohnen im Alter.
Auswahl der passenden Betreuungskraft
Die Auswahl der richtigen Betreuungskraft ist bei Pflegegrad 5 besonders kritisch. Die Person muss nicht nur fachlich qualifiziert sein, sondern auch menschlich zur Familie passen. Wichtige Auswahlkriterien sind Erfahrung mit schwerer Pflegebedürftigkeit, Deutschkenntnisse für die Kommunikation mit Ärzten und Therapeuten, körperliche Belastbarkeit für die anspruchsvolle Pflege sowie Empathie und Geduld im Umgang mit schwerkranken Menschen.
Bei der Vermittlung über eine Agentur sollten Sie auf Seriosität achten. Seriöse Agenturen verfügen über langjährige Erfahrung, präsentieren mehrere Kandidatinnen zur Auswahl, klären die rechtlichen Rahmenbedingungen transparent und bieten Ersatz bei Krankheit oder Ausfall. Die Betreuungskräfte sollten über Referenzen, idealerweise eine pflegerische Ausbildung und Erfahrung mit dem spezifischen Krankheitsbild verfügen.
Ein Kennenlerngespräch, möglichst per Videocall, ist vor dem ersten Einsatz unverzichtbar. Dabei sollten die konkreten Aufgaben, der Tagesablauf, besondere Anforderungen und Erwartungen beider Seiten geklärt werden. Auch kulturelle Aspekte, Ernährungsgewohnheiten und Freizeitgestaltung sollten besprochen werden. Eine Probezeit von 2-4 Wochen gibt beiden Seiten die Möglichkeit zu prüfen, ob die Zusammenarbeit funktioniert.
Der typische Tagesablauf mit 24-Stunden-Betreuung
Trotz der Bezeichnung “24-Stunden-Pflege” arbeitet die Betreuungskraft nicht durchgehend. Die Ruhezeiten und Arbeitszeitmodelle sind gesetzlich geregelt. Üblich sind 8 Stunden Arbeitszeit plus Bereitschaftszeiten, in denen die Betreuungskraft bei Bedarf zur Verfügung steht. Mindestens 8 Stunden zusammenhängende Ruhezeit müssen gewährleistet sein.
Ein typischer Tagesablauf bei 24-Stunden-Pflege könnte so aussehen: Morgens erfolgt die Grundpflege – Körperpflege, Ankleiden, Frühstück. Danach eventuell Mobilisierung, leichte Übungen oder Spaziergänge im Rollstuhl. Der Vormittag bietet Zeit für Haushaltstätigkeiten, während der Pflegebedürftige ruht oder beschäftigt wird. Mittags wird gemeinsam gegessen, gefolgt von einer Ruhephase.
Nachmittags stehen soziale Aktivitäten im Vordergrund: Gespräche, Vorlesen, Musik hören, Fotoalben anschauen. Bei Bedarf werden Arzttermine wahrgenommen oder Besorgungen erledigt. Abends folgt erneut die Grundpflege, Abendessen und Vorbereitung für die Nacht. Nachts steht die Betreuungskraft bei Bedarf zur Verfügung, etwa für Toilettengänge oder Lagerungswechsel.
Bei Pflegegrad 5 ist der Tagesablauf oft stärker durch medizinische Notwendigkeiten strukturiert: Medikamentengabe zu festen Zeiten, regelmäßige Lagerungswechsel alle 2-3 Stunden, Überwachung der Vitalwerte, Flüssigkeitszufuhr und Nahrungsaufnahme. Die Flexibilität der 24-Stunden-Betreuung ermöglicht es, diesen Rhythmus individuell anzupassen.
Zusammenarbeit mit ambulanten Pflegediensten
Bei Pflegegrad 5 ist die Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst meist unverzichtbar. Während die 24-Stunden-Betreuungskraft die Grundpflege und Alltagsbegleitung übernimmt, führt der Pflegedienst medizinische Behandlungspflege durch. Dazu gehören das Stellen und Verabreichen von Medikamenten, Injektionen, Verbandswechsel, Wundversorgung, Katheter- und Sondenpflege sowie die Überwachung von Vitalparametern.
Diese Aufgabenteilung ist nicht nur rechtlich geboten – Betreuungskräfte ohne deutsche Pflegeausbildung dürfen keine medizinischen Maßnahmen durchführen – sondern auch fachlich sinnvoll. Die Pflegesachleistungen von 2.299 Euro können für diese Leistungen eingesetzt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass der Pflegedienst ein- bis mehrmals täglich kommt, je nach medizinischem Bedarf.
Wichtig ist eine gute Kommunikation zwischen Betreuungskraft und Pflegedienst. Ein Pflegetagebuch oder eine digitale Pflegeapp können helfen, wichtige Informationen zu dokumentieren: Veränderungen im Zustand, Auffälligkeiten, durchgeführte Maßnahmen, Medikamenteneinnahme. So ist sichergestellt, dass alle Beteiligten auf dem gleichen Stand sind und die Pflege optimal koordiniert wird.
Herausforderungen und Lösungsansätze bei der 24-Stunden-Pflege
So wertvoll die 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 5 ist – sie bringt auch Herausforderungen mit sich, die nicht verschwiegen werden sollten. Eine realistische Einschätzung hilft, Probleme frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu finden.
Sprachbarrieren und Kommunikationsschwierigkeiten
Viele Betreuungskräfte, insbesondere bei der 24-Stunden-Pflege aus Polen, sprechen nur grundlegendes Deutsch. Bei Pflegegrad 5 kann dies problematisch sein, wenn komplexe medizinische Informationen ausgetauscht werden müssen. Lösungsansätze sind: Vermittlung von Betreuungskräften mit guten Deutschkenntnissen (auch wenn dies teurer ist), Nutzung von Übersetzungs-Apps für komplizierte Gespräche, schriftliche Pflegepläne und Medikamentenlisten, Einbindung von Familienangehörigen bei wichtigen Gesprächen mit Ärzten.
Auch die Kommunikation mit dem Pflegebedürftigen selbst kann bei fortgeschrittener Demenz oder nach Schlaganfällen erschwert sein. Hier helfen nonverbale Kommunikation, Geduld und Empathie. Erfahrene Betreuungskräfte entwickeln ein Gespür für die Bedürfnisse ihrer Schützlinge, auch ohne Worte.
Kulturelle Unterschiede und Integration in die Familie
Das Zusammenleben mit einer 24-Stunden-Pflegekraft bedeutet, einen fremden Menschen in die Familie aufzunehmen. Kulturelle Unterschiede bei Essgewohnheiten, Freizeitgestaltung, Religionsausübung und Kommunikationsstilen können zu Missverständnissen führen. Offenheit, Respekt und klare Absprachen sind der Schlüssel zu einem harmonischen Miteinander.
Es hat sich bewährt, der Betreuungskraft von Anfang an zu zeigen, dass sie als wertvolles Familienmitglied geschätzt wird. Gemeinsame Mahlzeiten (wenn die Arbeitszeiten es erlauben), Interesse an ihrer Person und ihrem Leben, Respekt vor ihrer Privatsphäre und angemessene Wertschätzung ihrer Arbeit schaffen eine positive Atmosphäre. Dies kommt letztlich auch dem Pflegebedürftigen zugute.
Physische und psychische Belastung der Betreuungskraft
Die Pflege bei Pflegegrad 5 ist körperlich und emotional sehr anspruchsvoll. Betreuungskräfte sind oft monatelang von ihrer Familie getrennt, arbeiten in einem fremden Land und tragen große Verantwortung. Überlastung, Erschöpfung und emotionale Belastung können die Folge sein. Dies kann sich auf die Qualität der Betreuung auswirken.
Wichtig ist, auf Warnsignale zu achten: Gereiztheit, Rückzug, Nachlässigkeit bei der Pflege, häufige Krankheiten. Lösungen können sein: Regelmäßiger Wechsel der Betreuungskraft alle 2-3 Monate, um Erholungsphasen zu ermöglichen, Einsatz von zwei Betreuungskräften im Wechsel, klare Arbeitszeiten und Pausen, Wertschätzung und Unterstützung durch die Familie, bei Bedarf psychologische Beratung oder Supervision.
Auch die Nutzung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kann Entlastung schaffen. Wenn die Betreuungskraft Urlaub hat oder ausfällt, kann der Pflegebedürftige vorübergehend in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung untergebracht werden.
Qualitätssicherung und Kontrolle
Anders als bei Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten gibt es bei der 24-Stunden-Betreuung im Privathaushalt keine externe Qualitätskontrolle durch den Medizinischen Dienst. Die Verantwortung liegt bei der Familie. Dies erfordert Aufmerksamkeit und regelmäßige Überprüfung: Ist die Pflege fachgerecht? Wird der Pflegebedürftige respektvoll behandelt? Sind Hygiene und Sicherheit gewährleistet?
Regelmäßige Gespräche mit der Betreuungskraft, Führen eines Pflegetagebuchs, Einbindung des Hausarztes und des ambulanten Pflegedienstes sowie gelegentliche unangemeldete Besuche (wenn der Pflegebedürftige nicht alleine wohnt) können helfen, die Qualität sicherzustellen. Bei Problemen sollte sofort das Gespräch gesucht werden – mit der Betreuungskraft und gegebenenfalls mit der vermittelnden Agentur.

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Angebot anfordern Beraten lassenPraxisbeispiele: 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 5 im Alltag
Um die verschiedenen Facetten der 24h Pflege bei Pflegegrad 5 zu verdeutlichen, möchten wir Ihnen vier realitätsnahe Beispiele vorstellen. Diese zeigen, wie unterschiedlich die Situationen sein können und welche individuellen Lösungen möglich sind.
Beispiel 1: Herr Schmidt mit fortgeschrittener Parkinson-Erkrankung
Herr Schmidt, 78 Jahre, leidet an Parkinson im Endstadium. Er ist weitgehend immobil, kann nicht mehr sprechen und benötigt Hilfe bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens. Seine Ehefrau, 76 Jahre, ist selbst gesundheitlich angeschlagen und kann die Pflege nicht mehr alleine bewältigen. Die Kinder leben weit entfernt und arbeiten Vollzeit.
Die Familie entscheidet sich für eine 24-Stunden-Betreuung durch eine erfahrene polnische Pflegekraft mit Grundkenntnissen in Deutsch. Zusätzlich kommt dreimal täglich ein ambulanter Pflegedienst für die Medikamentengabe und Überwachung. Die Kosten belaufen sich auf 4.300 Euro monatlich. Davon werden 990 Euro Pflegegeld und etwa 1.800 Euro Pflegesachleistungen durch die Pflegekasse übernommen. Der Eigenanteil von 1.510 Euro wird aus der Rente von Herrn Schmidt finanziert.
Die Betreuungskraft wohnt im ehemaligen Kinderzimmer. Sie übernimmt die Grundpflege, Mobilisation, Mahlzeiten und Gesellschaft. Besonders wichtig ist die regelmäßige Lagerung zur Dekubitusprophylaxe und die Überwachung auf Komplikationen. Frau Schmidt wird erheblich entlastet und kann wieder Kraft tanken. Nach anfänglichen Kommunikationsschwierigkeiten entwickelt sich eine vertrauensvolle Beziehung. Herr Schmidt kann in seiner vertrauten Umgebung bleiben und erhält die intensive Betreuung, die er braucht.
Beispiel 2: Frau Müller mit schwerer Demenz
Frau Müller, 82 Jahre, leidet an fortgeschrittener Alzheimer-Demenz. Sie erkennt ihre Angehörigen nicht mehr, ist desorientiert, läuft nachts umher und benötigt ständige Beaufsichtigung. Die Tochter hat versucht, die Pflege neben ihrem Beruf zu organisieren, ist aber am Ende ihrer Kräfte. Ein Pflegeheim kommt für die Familie nicht in Frage, da Frau Müller dort sehr unruhig und aggressiv wurde.
Eine 24-Stunden-Betreuung wird organisiert, speziell eine Betreuungskraft mit Erfahrung in der Demenzbetreuung. Die Kosten betragen 4.100 Euro monatlich. Durch Pflegegeld, Entlastungsbetrag und teilweise genutzte Pflegesachleistungen (für einen Pflegedienst, der zweimal wöchentlich kommt) werden etwa 1.500 Euro abgedeckt. Der Rest wird aus dem Vermögen von Frau Müller finanziert.
Die Betreuungskraft schafft eine strukturierte Tagesroutine, die Frau Müller Sicherheit gibt. Regelmäßige Mahlzeiten, Spaziergänge, Musik und einfache Beschäftigungen wie Wäsche zusammenlegen geben dem Tag Struktur. Nachts ist die Betreuungskraft bei Bedarf zur Stelle und kann Frau Müller beruhigen. Die Tochter besucht regelmäßig und hat wieder Energie, sich liebevoll um ihre Mutter zu kümmern, statt nur erschöpft die Pflege zu managen. Frau Müller ist deutlich ruhiger und ausgeglichener als im Pflegeheim.
Beispiel 3: Herr Weber nach schwerem Schlaganfall
Herr Weber, 71 Jahre, erlitt einen schweren Schlaganfall mit halbseitiger Lähmung und Sprachverlust. Nach der Reha ist er auf intensive Unterstützung angewiesen. Er ist frustriert, depressiv und lehnt zunächst jede Hilfe ab. Seine Frau ist überfordert mit der Situation und der Persönlichkeitsveränderung ihres Mannes.
Nach anfänglichem Widerstand wird eine 24-Stunden-Betreuung organisiert. Wichtig ist hier, dass die Betreuungskraft männlich ist und Erfahrung mit Schlaganfallpatienten hat. Dies erleichtert Herrn Weber die Akzeptanz. Die Kosten von 4.500 Euro (höher wegen der Spezialisierung) werden durch Pflegegeld, Pflegesachleistungen (für einen Pflegedienst, der täglich für medizinische Pflege kommt) und Eigenanteil finanziert.
Der Betreuer führt mit Herrn Weber tägliche Übungen durch, motiviert ihn zu kleinen Fortschritten und zeigt viel Geduld. Durch die kontinuierliche Betreuung und Förderung macht Herr Weber langsam Fortschritte. Seine Stimmung hellt sich auf, er akzeptiert seine Situation besser. Die Ehe wird entlastet, weil Frau Weber wieder Partnerin statt Pflegerin sein kann. Die Betreuung zu Hause ermöglicht intensive Rehabilitation in vertrauter Umgebung.
Beispiel 4: Frau Koch mit ALS und Beatmung
Frau Koch, 68 Jahre, leidet an Amyotropher Lateralsklerose (ALS) im fortgeschrittenen Stadium. Sie ist vollständig gelähmt, wird über eine PEG-Sonde ernährt und ist zeitweise auf Beatmung angewiesen. Trotz ihrer schweren Erkrankung ist sie geistig vollkommen klar und möchte so lange wie möglich zu Hause bei ihrer Familie bleiben.
Hier ist eine besonders qualifizierte Betreuung notwendig. Die Familie organisiert eine 24-Stunden-Betreuung mit einer examinierten Pflegefachkraft aus Deutschland – eine der wenigen Situationen, in denen deutsche Pflegekräfte für 24-Stunden-Betreuung eingesetzt werden. Die Kosten sind mit 6.500 Euro monatlich sehr hoch. Pflegekassenleistungen decken etwa 2.500 Euro ab, der Rest wird durch das Vermögen der Familie und Zuschüsse der Krankenkasse für die Beatmung finanziert.
Die Pflegefachkraft übernimmt die komplexe medizinische Versorgung, arbeitet eng mit dem Hausarzt und einem spezialisierten Pflegedienst zusammen. Besonders wichtig ist die Kommunikation über eine Augensteuerung am Computer, die Frau Koch ermöglicht, ihre Wünsche und Bedürfnisse mitzuteilen. Durch die 24-Stunden-Betreuung kann Frau Koch in Würde zu Hause leben, ist in die Familie eingebunden und erhält die hochspezialisierte Pflege, die sie braucht. Für die Familie ist es eine enorme Erleichterung, dass eine Fachkraft da ist, die auch Notfälle kompetent managen kann.
Alternativen und ergänzende Lösungen zur 24-Stunden-Pflege
So wertvoll die 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 5 ist – sie ist nicht für jeden die richtige Lösung. Es ist wichtig, alle Optionen zu kennen und gegebenenfalls Kombinationen zu finden, die zur individuellen Situation passen.
Teilzeitbetreuung und stundenweise Pflege
Nicht immer ist eine Rund-um-die-Uhr-Präsenz notwendig. Wenn Angehörige einen Teil der Betreuung übernehmen können oder der Pflegebedürftige nachts weitgehend selbstständig ist, kann eine Teilzeitbetreuung ausreichen. Ambulante Pflegedienste bieten stundenweise Einsätze, die über die Pflegesachleistungen abgerechnet werden können. Dies ist kostengünstiger, bietet aber nicht die Kontinuität und Sicherheit einer 24-Stunden-Betreuung.
Tagespflege als Ergänzung
Tagespflegeeinrichtungen bieten an mehreren Tagen pro Woche Betreuung, Aktivierung und Pflege tagsüber an. Der Pflegebedürftige wird morgens abgeholt und abends zurückgebracht. Dies kann die 24-Stunden-Betreuung ergänzen, indem die Betreuungskraft tagsüber entlastet wird und der Pflegebedürftige soziale Kontakte pflegt. Die Kosten werden teilweise von der Pflegekasse übernommen und können zusätzlich zu den anderen Leistungen genutzt werden.
Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige
Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind eine Alternative zum Pflegeheim und zur häuslichen Pflege. Mehrere pflegebedürftige Menschen leben zusammen in einer Wohnung und werden von Pflegekräften betreut. Dies ermöglicht Gemeinschaft, ist oft kostengünstiger als Einzelbetreuung und bietet dennoch ein wohnliches Umfeld. Allerdings muss der Pflegebedürftige sein Zuhause aufgeben.
Pflegeheim als letzte Option
Manchmal ist die häusliche Pflege trotz aller Bemühungen nicht mehr möglich – etwa wenn medizinische Anforderungen zu komplex werden, die Wohnung nicht anpassbar ist oder die finanzielle Belastung zu hoch wird. Ein Pflegeheim ist dann keine Niederlage, sondern eine verantwortungsvolle Entscheidung. Moderne Pflegeheime bieten professionelle Versorgung, soziale Kontakte und Sicherheit. Die Wahl sollte aber gut überlegt und das richtige Heim sorgfältig ausgewählt werden.
Mehr Informationen zu verschiedenen Betreuungsformen finden Sie in unserem Ratgeber zu Alternativen zum Pflegeheim.
Kombination verschiedener Lösungen
Oft ist eine Kombination verschiedener Ansätze die beste Lösung. Beispielsweise kann eine 24-Stunden-Betreuung mit einem ambulanten Pflegedienst für medizinische Leistungen, Tagespflege für soziale Aktivierung und regelmäßiger Kurzzeitpflege für Entlastungsphasen kombiniert werden. Dies erfordert Organisation und Koordination, bietet aber maximale Flexibilität und Anpassung an die individuellen Bedürfnisse.
Wichtig ist, die Situation regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Was heute funktioniert, kann in einem halben Jahr nicht mehr passen. Offenheit für Veränderungen und professionelle Beratung helfen, immer die beste Lösung für die aktuelle Situation zu finden.

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Angebot anfordern Beraten lassenRechtliche und organisatorische Aspekte der 24-Stunden-Pflege
Die rechtskonforme Organisation einer 24-Stunden-Pflege Pflegegrad 5 ist komplex. Ein Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte hilft, Fehler zu vermeiden und rechtssicher zu handeln.
Arbeitsrecht und Arbeitszeitregelungen
Auch bei der 24-Stunden-Betreuung gelten arbeitsrechtliche Regelungen. Die Bezeichnung “24-Stunden” ist irreführend – niemand kann und darf 24 Stunden am Stück arbeiten. Nach dem Arbeitszeitgesetz sind maximal 10 Stunden tägliche Arbeitszeit zulässig, im Durchschnitt 8 Stunden. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen.
In der Praxis wird oft mit Bereitschaftszeiten gearbeitet: Die Betreuungskraft ist anwesend und bei Bedarf verfügbar, muss aber nicht aktiv arbeiten. Bereitschaftszeiten werden anders vergütet als Arbeitszeit. Die genauen Regelungen sollten im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Mehr Details zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel über Ruhezeiten und Arbeitszeitmodelle.
Entsendung vs. Anstellung vs. Selbstständigkeit
Wie bereits erwähnt, gibt es drei rechtliche Modelle. Das Entsendungsmodell ist am weitesten verbreitet: Die Betreuungskraft ist bei einer ausländischen Agentur angestellt und wird nach Deutschland entsendet. Die Agentur muss eine A1-Bescheinigung vorlegen, die bestätigt, dass Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland gezahlt werden. Der Auftraggeber in Deutschland zahlt die Agentur, nicht die Betreuungskraft direkt.
Bei der Direktanstellung wird die Betreuungskraft beim Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen angestellt. Dies erfordert Anmeldung bei der Minijob-Zentrale oder als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer, Gewährung von Urlaubsansprüchen und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Einhaltung von Kündigungsschutz und Arbeitszeitregelungen. Dies ist administrativ aufwendig, aber rechtssicher.
Die Beauftragung einer selbstständigen Betreuungskraft ist riskant. Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn die Person nur für einen Auftraggeber tätig ist, in dessen Räumen arbeitet und dessen Weisungen folgt. Bei Aufdeckung drohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen. Von diesem Modell ist bei 24-Stunden-Betreuung dringend abzuraten.
Versicherungen und Haftung
Wichtig ist ausreichender Versicherungsschutz. Die Betreuungskraft sollte über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die Schäden abdeckt, die während der Arbeit entstehen. Bei Entsendung ist dies meist über die Agentur geregelt. Bei Direktanstellung muss der Arbeitgeber eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.
Auch eine Unfallversicherung ist wichtig. Bei Anstellung ist die Betreuungskraft über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Bei Entsendung gelten die Regelungen des Heimatlandes. Zusätzlich sollte eine private Unfallversicherung für die Betreuungskraft erwogen werden, da diese auch in der Freizeit greift.
Für den Pflegebedürftigen selbst ist eine Pflegehaftpflichtversicherung sinnvoll. Diese deckt Schäden ab, die der Pflegebedürftige verursacht – etwa wenn er in einem Moment der Verwirrung etwas beschädigt oder jemanden verletzt. Viele Privathaftpflichtversicherungen schließen deliktunfähige Personen aus, sodass eine spezielle Pflegehaftpflicht notwendig ist.
Datenschutz und Schweigepflicht
Betreuungskräfte erhalten Einblick in sehr persönliche und sensible Informationen. Datenschutz und Schweigepflicht sind daher essentiell. Im Arbeitsvertrag sollte eine Verschwiegenheitsklausel enthalten sein. Die Betreuungskraft darf keine Informationen über den Pflegebedürftigen, seine Erkrankung, finanzielle Verhältnisse oder familiäre Situation nach außen tragen.
Bei der Dokumentation der Pflege müssen Datenschutzrichtlinien beachtet werden. Pflegetagebücher, Medikamentenpläne und andere Unterlagen sollten sicher aufbewahrt werden. Bei digitaler Dokumentation sind Passwortschutz und Datenverschlüsselung wichtig. Fotos oder Videos dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung gemacht werden.
Die Rolle der Angehörigen bei 24-Stunden-Pflege
Auch wenn eine 24-Stunden-Betreuungskraft im Haus ist, bleiben Angehörige wichtige Bezugspersonen und tragen Verantwortung. Ihre Rolle verändert sich, aber sie bleibt zentral für das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen.
Koordination und Management
Angehörige übernehmen oft die Koordination der Pflege: Kontakt zu Ärzten, Therapeuten und Pflegediensten, Organisation von Terminen und Transporten, Verwaltung von Medikamenten und Hilfsmitteln, Kommunikation mit der Pflegekasse und anderen Behörden sowie Überwachung der Pflegequalität. Dies ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die Zeit und Aufmerksamkeit erfordert.
Hilfreich ist die Führung einer Pflegeakte mit allen wichtigen Dokumenten: Ärztliche Berichte, Medikamentenpläne, Kontaktdaten, Vollmachten, Pflegetagebuch. Dies erleichtert die Koordination und stellt sicher, dass alle Beteiligten auf dem gleichen Stand sind.
Emotionale Unterstützung und Beziehungspflege
Die Betreuungskraft übernimmt die tägliche Pflege, aber die emotionale Bindung zu Familienangehörigen bleibt unersetzlich. Regelmäßige Besuche, Gespräche, gemeinsame Aktivitäten und einfach Dasein sind wichtig für die Lebensqualität des Pflegebedürftigen. Die Entlastung durch die 24-Stunden-Betreuung ermöglicht es Angehörigen, wieder mehr Qualitätszeit mit ihrem Liebsten zu verbringen – nicht als erschöpfte Pflegeperson, sondern als Tochter, Sohn, Partner.
Auch bei fortgeschrittener Demenz oder Kommunikationsunfähigkeit spüren Menschen die Anwesenheit vertrauter Personen. Berührungen, vertraute Stimmen, gemeinsames Musikhören – all dies trägt zum Wohlbefinden bei. Die Betreuungskraft kann diese familiäre Nähe nicht ersetzen, aber sie schafft den Rahmen dafür, dass sie möglich wird.
Selbstfürsorge der Angehörigen
Ein oft vernachlässigter Aspekt ist die Selbstfürsorge der pflegenden Angehörigen. Die Entscheidung für eine 24-Stunden-Betreuung ist oft schon ein Schritt in diese Richtung – eine Anerkennung, dass die Belastung zu groß geworden ist. Dennoch fühlen sich viele Angehörige schuldig, “nicht genug zu tun” oder “Verantwortung abzugeben”.
Wichtig ist zu verstehen: Eine 24-Stunden-Betreuung zu organisieren und zu begleiten ist keine Aufgabe von Verantwortung, sondern eine Form von Fürsorge. Es ist verantwortungsvoll, professionelle Hilfe zu holen, wenn die eigenen Kräfte nicht mehr ausreichen. Nur wenn Angehörige selbst gesund und ausgeglichen bleiben, können sie für ihre Liebsten da sein.
Selbstfürsorge bedeutet: Eigene Bedürfnisse ernst nehmen, Pausen und Erholung gönnen, soziale Kontakte pflegen, Hobbys und Interessen nicht aufgeben, professionelle Unterstützung suchen (Beratung, Selbsthilfegruppen, Therapie) sowie Schuldgefühle loslassen und Grenzen akzeptieren. Die 24-Stunden-Betreuung ist ein Werkzeug, das genau dies ermöglichen soll.
Häufig gestellte Fragen zur 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 5
Was kostet eine 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 5 durchschnittlich?
Die durchschnittlichen Kosten für eine 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 5 liegen zwischen 3.800 und 4.500 Euro monatlich. Dies hängt von der Qualifikation der Betreuungskraft, den Sprachkenntnissen, dem konkreten Pflegeaufwand und der Vermittlungsagentur ab. Durch Pflegegeld (990 Euro), Pflegesachleistungen (bei Kombination mit Pflegedienst) und weitere Leistungen können etwa 1.500 bis 2.500 Euro monatlich abgedeckt werden. Der verbleibende Eigenanteil liegt meist zwischen 2.000 und 3.000 Euro.
Welche Leistungen der Pflegekasse kann ich bei Pflegegrad 5 für die 24-Stunden-Betreuung nutzen?
Bei Pflegegrad 5 stehen Ihnen folgende Leistungen zur Verfügung: Pflegegeld von 990 Euro monatlich (bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Betreuungskraft), Pflegesachleistungen von 2.299 Euro monatlich (für ambulante Pflegedienste), Kombinationsleistung aus beiden, Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich, Verhinderungspflege bis 1.612 Euro jährlich, Kurzzeitpflege bis 1.774 Euro jährlich sowie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung. Diese Leistungen können strategisch kombiniert werden, um die Kosten der 24-Stunden-Betreuung teilweise zu decken.
Darf eine 24-Stunden-Betreuungskraft medizinische Behandlungspflege durchführen?
Nein, Betreuungskräfte ohne deutsche Pflegeausbildung dürfen keine medizinische Behandlungspflege durchführen. Dazu gehören Medikamentengabe, Injektionen, Verbandswechsel, Wundversorgung oder Katheter- und Sondenpflege. Diese Aufgaben müssen von examinierten Pflegefachkräften übernommen werden, etwa durch einen ambulanten Pflegedienst. Die 24-Stunden-Betreuungskraft übernimmt Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und soziale Betreuung. Bei Pflegegrad 5 ist die Zusammenarbeit mit einem Pflegedienst daher meist unverzichtbar.
Wie finde ich eine qualifizierte Betreuungskraft für Pflegegrad 5?
Die Vermittlung über eine seriöse Agentur ist empfehlenswert. Achten Sie auf: Langjährige Erfahrung der Agentur, transparente Kostenaufstellung, Vorlage von A1-Bescheinigung bei Entsendung, Präsentation mehrerer Kandidatinnen zur Auswahl, Referenzen und Qualifikationsnachweise der Betreuungskräfte, Erfahrung mit Pflegegrad 5 und spezifischen Erkrankungen, ausreichende Deutschkenntnisse sowie Ersatzstellung bei Krankheit oder Ausfall. Ein Kennenlerngespräch vor dem ersten Einsatz ist wichtig, um die Eignung zu prüfen. Lassen Sie sich Zeit bei der Auswahl – die richtige Betreuungskraft ist entscheidend für den Erfolg.
Welche räumlichen Voraussetzungen müssen für eine 24-Stunden-Betreuung erfüllt sein?
Die Betreuungskraft benötigt ein eigenes, abschließbares Zimmer mit mindestens 8-10 Quadratmetern, Fenster, Bett, Schrank und Schreibtisch. WLAN-Zugang ist wichtig für den Kontakt zur Familie. Bei Pflegegrad 5 sind oft weitere Anpassungen nötig: barrierefreies Bad mit bodengleicher Dusche und Haltegriffen, ausreichend breite Türen (mindestens 80 cm) für Rollstuhl oder Rollator, Beseitigung von Schwellen und Stufen, höhenverstellbares Pflegebett sowie eventuell ein Patientenlifter. Die Pflegekasse bezuschusst Wohnraumanpassungen mit bis zu 4.000 Euro. Weitere Details finden Sie in unserem Ratgeber zu räumlichen Voraussetzungen für 24-Stunden-Pflege.
Wie ist die Arbeitszeit bei 24-Stunden-Pflege geregelt?
Trotz der Bezeichnung arbeitet die Betreuungskraft nicht 24 Stunden durchgehend. Nach dem Arbeitszeitgesetz sind maximal 10 Stunden tägliche Arbeitszeit zulässig, im Durchschnitt 8 Stunden. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen. In der Praxis wird mit Bereitschaftszeiten gearbeitet: Die Betreuungskraft ist anwesend und bei Bedarf verfügbar, muss aber nicht aktiv arbeiten. Die genauen Regelungen sollten im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel über Ruhezeiten und Arbeitszeitmodelle.
Was passiert, wenn die Betreuungskraft krank wird oder Urlaub hat?
Seriöse Vermittlungsagenturen bieten Ersatzstellung an. Meist arbeiten Betreuungskräfte im 2-3-Monats-Rhythmus, wobei eine Ersatzkraft für die Urlaubszeit einspringt. Bei Krankheit sollte die Agentur kurzfristig Ersatz stellen. Alternativ können Sie für Ausfallzeiten Verhinderungspflege (1.612 Euro jährlich) oder Kurzzeitpflege (1.774 Euro jährlich) nutzen. Der Pflegebedürftige kann dann vorübergehend von einem Pflegedienst intensiver betreut oder in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung untergebracht werden. Klären Sie die Regelungen zur Ersatzstellung bereits im Vertrag mit der Agentur.
Kann ich die Kosten der 24-Stunden-Pflege steuerlich absetzen?
Ja, Pflegekosten können steuerlich geltend gemacht werden. Es gibt zwei Möglichkeiten: Als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG – hier werden die Kosten nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung anerkannt. Bei Pflegegrad 5 ist dies meist der Fall, da die Kosten sehr hoch sind. Alternativ als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG – hier können 20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro jährlich, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Welche Variante günstiger ist, hängt von Ihrer individuellen Steuersituation ab. Eine Beratung durch einen Steuerberater ist empfehlenswert. Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsnachweise sorgfältig auf.
Ist 24-Stunden-Pflege auch bei Demenz im Endstadium möglich?
Ja, 24-Stunden-Pflege ist auch bei fortgeschrittener Demenz möglich und oft sogar besonders geeignet. Die kontinuierliche Anwesenheit einer vertrauten Person gibt Sicherheit und Struktur. Wichtig ist, eine Betreuungskraft mit Erfahrung in der Demenzbetreuung zu wählen. Sie sollte Geduld, Empathie und Verständnis für herausforderndes Verhalten mitbringen. Bei schwerer Demenz mit Weglauftendenz, Aggressivität oder nächtlicher Unruhe kann eine 24-Stunden-Betreuung sogar sicherer sein als die Unterbringung in einem Pflegeheim. Wichtig ist die Zusammenarbeit mit einem Facharzt und eventuell einem spezialisierten Pflegedienst. Mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur 24-Stunden-Pflege bei Demenz.
Wie läuft die Zusammenarbeit zwischen Betreuungskraft und ambulantem Pflegedienst?
Bei Pflegegrad 5 ist die Zusammenarbeit meist unverzichtbar. Die Betreuungskraft übernimmt Grundpflege, Hauswirtschaft und soziale Betreuung. Der ambulante Pflegedienst führt medizinische Behandlungspflege durch: Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung, Katheter- und Sondenpflege. Wichtig ist gute Kommunikation: Ein Pflegetagebuch oder eine digitale Pflegeapp helfen, Informationen auszutauschen. Regelmäßige Abstimmungen zwischen Betreuungskraft, Pflegedienst und Angehörigen stellen sicher, dass alle Beteiligten auf dem gleichen Stand sind. Die Pflegesachleistungen von 2.299 Euro können für den Pflegedienst genutzt werden, während das Pflegegeld von 990 Euro für die Betreuungskraft zur Verfügung steht.
Was mache ich, wenn ich mit der Betreuungskraft unzufrieden bin?
Zunächst sollten Sie das offene Gespräch suchen. Oft lassen sich Missverständnisse klären und Lösungen finden. Dokumentieren Sie konkrete Vorfälle oder Probleme. Wenn keine Besserung eintritt, kontaktieren Sie die vermittelnde Agentur. Seriöse Agenturen nehmen Beschwerden ernst und vermitteln eine neue Betreuungskraft. In der Regel gibt es eine Probezeit von 2-4 Wochen, in der beide Seiten die Zusammenarbeit beenden können. Auch danach ist ein Wechsel möglich, wenn die Chemie nicht stimmt oder die Qualifikation nicht ausreicht. Wichtig ist, nicht zu lange zu warten – bei Pflegegrad 5 ist eine gute Betreuung essentiell. Vertrauen Sie Ihrem Gefühl und fordern Sie professionelle Qualität ein.
Kann ich 24-Stunden-Pflege und Kurzzeitpflege kombinieren?
Ja, die Kombination ist möglich und sogar sinnvoll. Kurzzeitpflege (bis zu 1.774 Euro jährlich für maximal 8 Wochen) kann genutzt werden, wenn die Betreuungskraft Urlaub hat, krank ist oder Sie selbst eine Auszeit benötigen. Der Pflegebedürftige wird dann vorübergehend in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung betreut. Dies gibt allen Beteiligten die Möglichkeit zur Erholung. Auch Verhinderungspflege (1.612 Euro jährlich) kann als Ersatz dienen, wenn die Betreuungskraft ausfällt. Beide Leistungen können zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen genutzt werden. Mehr Details zur Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege finden Sie in unserem Glossar.
Ist 24-Stunden-Pflege günstiger als ein Pflegeheimplatz?
Dies hängt von der individuellen Situation ab. Ein Pflegeheimplatz kostet durchschnittlich 4.000 bis 6.000 Euro monatlich, bei Pflegegrad 5 oft am oberen Ende dieser Spanne. Die Pflegekasse übernimmt bei vollstationärer Pflege 2.005 Euro, der Rest ist Eigenanteil. Bei 24-Stunden-Pflege zu Hause liegen die Kosten zwischen 3.800 und 4.500 Euro, wovon durch Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weitere Leistungen etwa 1.500 bis 2.500 Euro abgedeckt werden können. Der Eigenanteil liegt also bei 2.000 bis 3.000 Euro – oft niedriger als im Pflegeheim. Hinzu kommt, dass die gewohnte Umgebung erhalten bleibt und die Betreuung individueller ist. Finanziell kann die 24-Stunden-Pflege also durchaus konkurrenzfähig sein.
Fazit: 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 5 als würdevolle Lösung
Die 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 5 ist eine anspruchsvolle, aber oft lohnende Alternative zum Pflegeheim. Sie ermöglicht es schwer pflegebedürftigen Menschen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben, individuell betreut zu werden und ein Maximum an Lebensqualität zu bewahren. Für pflegende Angehörige bedeutet sie eine erhebliche Entlastung, ohne dass sie ihre Verantwortung vollständig abgeben müssen.
Die Entscheidung für eine 24-Stunden-Betreuung erfordert sorgfältige Planung: finanzielle Kalkulation, Auswahl einer seriösen Agentur und qualifizierten Betreuungskraft, Anpassung der Wohnverhältnisse sowie Organisation der Zusammenarbeit mit Ärzten und Pflegediensten. Die Investition an Zeit, Geld und Energie lohnt sich jedoch, wenn dadurch ein geliebter Mensch würdevoll und selbstbestimmt zu Hause leben kann.
Wichtig ist eine realistische Einschätzung: 24-Stunden-Pflege ist nicht für jeden die richtige Lösung. Manchmal sind die räumlichen Voraussetzungen nicht gegeben, die finanzielle Belastung zu hoch oder die medizinischen Anforderungen zu komplex. In solchen Fällen ist es keine Niederlage, alternative Lösungen zu wählen – etwa eine Kombination verschiedener Betreuungsformen oder doch ein Pflegeheim.
Die Pflegelandschaft in Deutschland entwickelt sich weiter. Neue Modelle wie ambulant betreute Wohngemeinschaften, digitale Pflegeunterstützung und innovative Finanzierungskonzepte erweitern die Möglichkeiten. Bleiben Sie informiert, nutzen Sie Beratungsangebote und scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Pflege eines Menschen mit Pflegegrad 5 ist eine der größten Herausforderungen, die eine Familie bewältigen kann – aber mit der richtigen Unterstützung ist es möglich, diese würdevoll und liebevoll zu meistern.
Wenn Sie mehr über die verschiedenen Aspekte der häuslichen Pflege erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen unsere weiteren Ratgeber zur 24-Stunden-Pflege zu Hause und zu Kosten der 24-Stunden-Betreuung. Für alle, die sich für barrierefreies Wohnen interessieren, bietet unser Artikel zu Zuschüssen und Förderungen 2025 wertvolle Informationen.

Kostenlose Beratung zur 24-Stunden-Betreuung – individuell, professionell, würdevoll
Angebot anfordern Beraten lassenHinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine professionelle medizinische oder rechtliche Beratung. Alle Angaben zu Kosten und Förderungen entsprechen dem Stand 2025 und können sich ändern. Bei konkreten Fragen zu Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse, einen Pflegeberater oder einen Fachanwalt für Sozialrecht. Die Entscheidung für eine bestimmte Pflegeform sollte immer in Absprache mit allen Beteiligten und unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse getroffen werden. Stand: Oktober 2025