24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 3

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Inhaltsübersicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Leistungen 2026: Pflegegeld 599 €, Pflegesachleistung 1.497 €, Entlastungsbetrag 131 € monatlich, Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € jährlich, Tagespflege 1.357 €.
  • Der meistübersehene Hebel: Über den Umwandlungsanspruch lassen sich bis zu 40 Prozent der ungenutzten Pflegesachleistung – rechnerisch bis zu 599 Euro monatlich – in anerkannte Alltagsangebote umwandeln.
  • Kosten 2026: 2.400 bis 3.400 Euro monatlich, plus 150 bis 250 Euro Verpflegung und anteilige Reisekosten. Der Eigenanteil liegt bei 1.500 bis 2.300 Euro.
  • Wichtige Klarstellung: Eine Betreuungskraft darf keine Insulininjektionen geben – auch nicht nach Einweisung. Das ist Behandlungspflege und Aufgabe eines Pflegedienstes.
  • Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse nach § 37 SGB V und kürzt das Pflegegeld nicht. Das verändert die Kostenrechnung erheblich.
  • Realistisch sind acht bis zehn Stunden aktive Betreuung täglich. Die gesetzliche Ruhezeit beträgt elf Stunden.

Pflegegrad 3 – was das konkret bedeutet

Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. In der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst entspricht das 47,5 bis unter 70 Punkten.

Eine Klarstellung zur Gewichtung: Die sechs Module fließen nicht alle einzeln ein. Die Module 2 (kognitive und kommunikative Fähigkeiten) und 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) werden gemeinsam mit 15 Prozent gewertet – dabei zählt nur der höhere der beiden Werte. Das ist einer der häufigsten Irrtümer bei der Vorbereitung auf die Begutachtung.

Modul Gewichtung
1 – Mobilität 10 %
2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
zusammen 15 % (nur der höhere Wert zählt)
4 – Selbstversorgung 40 %
5 – Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen 20 %
6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 %

Wie die Punkte im Detail berechnet werden, erklärt unser Beitrag zum NBA-Punktesystem. Zur Vorbereitung: Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Ende 2023 waren laut Statistischem Bundesamt rund 5,69 Millionen Menschen pflegebedürftig, etwa 86 Prozent davon zu Hause versorgt.

Typische Ausgangslagen

  • Mittelschwere Demenz mit deutlichen kognitiven Einschränkungen
  • Fortgeschrittene Parkinson-Erkrankung – siehe Pflegegrad bei Parkinson
  • Zustand nach Schlaganfall mit Halbseitenlähmung – siehe Pflegegrad nach Schlaganfall
  • Multiple Sklerose im fortgeschrittenen Stadium – siehe Pflegegrad bei MS
  • Schwere Arthrose mit erheblichen Bewegungseinschränkungen
  • Herzinsuffizienz oder COPD mit deutlicher Leistungsminderung

Eine vollständige Leistungsübersicht bietet unser Ratgeber Pflegegrad 3 im Überblick.

Die Leistungen der Pflegekasse 2026

Grundlage ist die offizielle Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums 2026.

Leistung Betrag bei Pflegegrad 3 Nutzbar für die Betreuungskraft?
Pflegegeld 599 € / Monat Ja – frei verwendbar, ohne Nachweis
Pflegesachleistung 1.497 € / Monat Nein – nur über zugelassene Pflegedienste
Entlastungsbetrag 131 € / Monat Nur für anerkannte Angebote, nicht bar
Gemeinsamer Jahresbetrag (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) 3.539 € / Jahr Ja, für Vertretung und Entlastung
Tages- und Nachtpflege 1.357 € / Monat Additiv, kürzt Pflegegeld und Sachleistung nicht
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € / Monat Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 4.180 € je Maßnahme Antrag vor Auftragsvergabe erforderlich
Vollstationäre Pflege 1.319 € / Monat Plus Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI

Fünf Regeln, die über Ihren Eigenanteil entscheiden

  1. Das Pflegegeld ist frei verwendbar und kann vollständig für die Betreuungskraft eingesetzt werden – ohne Nachweispflicht.
  2. Die Pflegesachleistung ist es nicht. Sie setzt einen nach § 72 SGB XI zugelassenen Pflegedienst voraus. Wird zusätzlich ein Dienst für Grundpflege eingesetzt, greift die Kombinationsleistung: Der genutzte Prozentsatz mindert das Pflegegeld.
  3. Behandlungspflege läuft über die Krankenkasse. Wundversorgung, Injektionen, Katheterversorgung und das Anlegen medizinischer Kompressionsstrümpfe nach § 37 SGB V werden nicht auf die Pflegesachleistung angerechnet und kürzen das Pflegegeld nicht. Details: Behandlungspflege.
  4. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Nicht genutzte Beträge lassen sich ins Folgejahr übertragen und sind dort bis zum 30. Juni nutzbar – siehe Entlastungsbetrag beantragen.
  5. Die Tagespflege ist additiv. 1.357 Euro monatlich kommen zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung – einer der am häufigsten ungenutzten Ansprüche. Siehe Tagespflege 2026.

Der Umwandlungsanspruch – bei Pflegegrad 3 besonders wertvoll

Wird die Pflegesachleistung nicht ausgeschöpft – bei einer Live-in-Betreuung ist das der Regelfall –, können bis zu 40 Prozent des ungenutzten Betrags in nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden.

Bei Pflegegrad 3 sind das rechnerisch bis zu 599 Euro monatlich zusätzlich zum Entlastungsbetrag – deutlich mehr als bei Pflegegrad 2. Wichtig: Die Umwandlung mindert das Pflegegeld anteilig, und nutzbar ist das Geld nur für anerkannte Angebote wie Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen oder haushaltsnahe Dienste mit Landesanerkennung. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, welche Angebote vor Ort verfügbar sind. Details: Umwandlungsanspruch.

Der Gemeinsame Jahresbetrag

Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem Budget von 3.539 Euro jährlich nach § 42a SGB XI zusammengeführt, frei aufteilbar. Die früher genannten Beträge von 1.612 und 1.774 Euro sowie die Umwidmungsregelung sind überholt.

Die frühere sechsmonatige Wartezeit ist entfallen. Verhinderungspflege ist bis zu acht Wochen jährlich möglich. Neu ab 2026: Die rückwirkende Erstattung ist auf das laufende und das vorhergehende Kalenderjahr begrenzt. Details: Verhinderungspflege 2026.

Vollständige Übersicht: Pflegegrade und Leistungen und Kostenübernahme durch die Pflegekasse.

Was die Betreuungskraft leistet – und was nicht

Der Begriff ist irreführend: Rechtlich handelt es sich um eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft mit in der Regel 38 bis 48 Wochenstunden Vollarbeit zuzüglich geregelter Rufbereitschaft. Realistisch sind acht bis zehn Stunden aktive Betreuung täglich.

Zulässige Aufgaben

  • Grundpflege: Unterstützung bei Körperpflege, An- und Auskleiden, Toilettengang, Inkontinenzversorgung
  • Ernährung: Zubereitung angepasster Kostformen, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Kontrolle der Trinkmenge
  • Mobilität: Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, Begleitung beim Gehen, Lagerung
  • Hauswirtschaft: Einkauf, Kochen, Reinigung, Wäsche
  • Soziale Betreuung: Gespräche, Beschäftigung, Begleitung zu Terminen – siehe aktivierende Pflege und Biographiearbeit
  • Reichen bereits gestellter Medikamente und Erinnerung an die Einnahme

Nicht zulässig – hier ist Präzision wichtig

  • Keine Injektionen – auch keine Insulingabe. Das ist Behandlungspflege und einem ambulanten Pflegedienst vorbehalten, unabhängig davon, ob eine Einweisung stattgefunden hat. Eine falsch verabreichte Insulindosis kann lebensbedrohlich sein.
  • Keine Wundversorgung und kein Verbandwechsel
  • Keine Katheter- oder Stomaversorgung, keine Sondenernährung
  • Kein Stellen von Medikamenten – nur das Reichen bereits gestellter Dosen
  • Kein Anlegen medizinischer Kompressionsstrümpfe
  • Keine pflegefachliche Bewertung des Pflegebedarfs
  • Keine freiheitsentziehenden Maßnahmen ohne richterliche Genehmigung

Wichtig: Auch eine im Herkunftsland examinierte Pflegekraft darf in Deutschland nur dann Behandlungspflege erbringen, wenn ihre Qualifikation hier förmlich anerkannt ist. Ein ausländisches Diplom allein genügt nicht. Zur Abgrenzung: Grundpflege: Definition und Leistungen.

Die gute Nachricht: Behandlungspflege verursacht kaum Mehrkosten, weil sie über die Krankenkasse läuft. Sprechen Sie den Hausarzt frühzeitig auf eine Verordnung an.

Der rechtliche Rahmen

  • Höchstarbeitszeit: acht Stunden werktäglich, verlängerbar auf zehn, wenn im Schnitt von sechs Kalendermonaten acht Stunden nicht überschritten werden
  • Ruhezeit: mindestens elf zusammenhängende Stunden
  • Ruhepausen: 30 Minuten bei mehr als sechs, 45 Minuten bei mehr als neun Stunden
  • Bereitschaftsdienst mit vorgegebenem Aufenthaltsort zählt vollständig als Arbeitszeit; nur Rufbereitschaft mit frei wählbarem Aufenthaltsort gilt als Ruhezeit
  • Sonntage: mindestens 15 freie Sonntage im Jahr, Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen
  • Mindestlohn: 13,90 Euro seit Januar 2026, ab Januar 2027 14,60 Euro (Statistisches Bundesamt). Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.06.2021 (Az. 5 AZR 505/20) gilt er auch für Bereitschaftszeiten.

Ausführlich: Arbeitszeit und Ruhezeiten.

Kosten und Eigenanteil

Die Beschäftigungsmodelle im Vergleich

Modell Kosten / Monat Bewertung
Entsendemodell über Agentur 2.400 – 3.400 € Marktstandard; A1-Bescheinigung und Vertretung vertraglich geregelt
Direktanstellung im Privathaushalt ca. 4.000 € für 40 Wochenstunden Sie werden Arbeitgeber mit allen Pflichten
Deutsche Betreuungskraft ab 4.200 € Sehr selten verfügbar; kein Entsendemodell möglich
„Selbstständige“ Betreuungskraft – Nicht empfehlenswert – Scheinselbstständigkeit; die Haftung trifft Sie

Zur Direktanstellung: Der Vergleich hinkt, wenn man die Zahlen nebeneinanderstellt. Eine Direktanstellung deckt 40 Wochenstunden ab – nicht die durchgehende Anwesenheit. Details: Pflegekraft privat einstellen und 24-Stunden-Pflege ohne Agentur.

Hinzu kommen in jedem Modell: Vermittlungsgebühr einmalig 200 bis 600 Euro, An- und Abreise 60 bis 180 Euro je Turnuswechsel sowie Verpflegung und Nebenkosten von 150 bis 250 Euro monatlich. Letztere sind nicht in der Pauschale enthalten und nicht auf den Mindestlohn anrechenbar.

Marktbeobachtung Stand Juli 2026. Angebote unter 2.400 Euro sind bei legaler Kalkulation kaum darstellbar. Ausführlich: Was kostet die 24-Stunden-Pflege 2026 und Kosten einer polnischen Pflegekraft.

Modellrechnung Pflegegrad 3

Position Betrag / Monat Bedingung
Betreuungspauschale inklusive Nebenkosten – 3.050 € –
Pflegegeld Pflegegrad 3 + 599 € frei verwendbar
Entlastungsbetrag + 131 € nur gegen Rechnung anerkannter Anbieter
Steuerermäßigung § 35a EStG + ca. 333 € wirkt erst mit dem Steuerbescheid
Gemeinsamer Jahresbetrag, anteilig + bis zu 295 € nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme
Eigenanteil nur mit Pflegegeld 2.451 € häufigster Fall in der Praxis
Eigenanteil bei voller Ausschöpfung ca. 1.692 € alle Töpfe genutzt

Die Differenz von rund 760 Euro monatlich – über 9.000 Euro im Jahr – zeigt, was eine saubere Antragsplanung wert ist.

Der Vergleich mit der stationären Versorgung

Bei vollstationärer Pflege zahlt die Pflegekasse für Pflegegrad 3 1.319 Euro monatlich. Zusätzlich senkt der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI den pflegebedingten Eigenanteil gestaffelt nach Verweildauer: 15 Prozent im ersten Jahr, danach 30, 50 und ab dem vierten Jahr 75 Prozent. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon unberührt.

Der Heim-Eigenanteil liegt im ersten Jahr je nach Bundesland bei rund 2.700 bis 3.600 Euro und sinkt mit jedem weiteren Jahr. Bei langer Verweildauer kann das Heim finanziell günstiger werden. Ehrlicher Vergleich: 24-Stunden-Pflege als Alternative zum Pflegeheim.

Steuerliche Entlastung

  • § 35a EStG: 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro Steuerermäßigung jährlich – also rund 333 Euro monatlich. Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung; Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Bei zusammen lebenden Ehegatten wird der Höchstbetrag nur einmal gewährt.
  • § 33 EStG: außergewöhnliche Belastungen oberhalb der zumutbaren Belastung. Beide Wege schließen sich für dieselben Aufwendungen aus.
  • Pflege-Pauschbetrag § 33b EStG: 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 – aber nur bei persönlicher und unentgeltlicher Pflege. Wer eine Betreuungskraft bezahlt, erfüllt die Voraussetzungen in der Regel nicht.

Details: 24-Stunden-Pflege von der Steuer absetzen und Pflegepauschbetrag.

Wenn das Geld nicht reicht

Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII kommt in Betracht, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Geschützt bleiben 10.000 Euro Barvermögen je Person und ein angemessenes selbstbewohntes Haus; Kinder werden erst ab 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen herangezogen.

Ein wichtiger Punkt: Nach § 13 SGB XII kann der Sozialhilfeträger auf eine zumutbare stationäre Lösung verweisen, wenn die häusliche Versorgung unverhältnismäßig teurer wäre. Legen Sie deshalb einen vollständigen Kostenvergleich bei. Und: Sozialhilfe wird nicht rückwirkend gezahlt – melden Sie den Bedarf sofort. Ausführlich: Kostenübernahme durch das Sozialamt und Elternunterhalt 2026.

Ein realistischer Tagesablauf

Der folgende Plan weist die Vollarbeitszeit aus und hält die gesetzlichen Grenzen ein.

Uhrzeit Tätigkeit Einordnung
07:00 – 10:00 Wecken, Morgenpflege, Ankleiden, Frühstück, Medikamente reichen Vollarbeit (3,0 h)
10:00 – 13:00 Mobilisation oder Spaziergang, Einkauf, Haushalt, Mittagessen Vollarbeit (3,0 h)
13:00 – 13:30 Ruhepause der Betreuungskraft Pause nach § 4 ArbZG
13:30 – 17:00 Freizeit der Betreuungskraft; Mittagsruhe oder Therapietermine Keine Arbeitszeit
17:00 – 19:00 Nachmittagsbeschäftigung, Abendessen, Abendpflege Vollarbeit (2,0 h)
19:00 – 07:00 Ruhezeit mit Rufbereitschaft Nur tatsächliche Einsätze sind Arbeitszeit

Summe: acht Stunden Vollarbeit. Was der Plan sichtbar macht: Zwischen 13:30 und 17:00 sowie nachts ist die pflegebedürftige Person nicht aktiv betreut. Planen Sie diese Fenster bewusst – über Angehörige, Tagespflege, Hausnotruf oder einen Pflegedienst. Varianten für unterschiedliche Situationen: Betreuungsalltag und Tagesablauf.

Räumliche Voraussetzungen

  • Eigenes, abschließbares Zimmer mit Fenster und Heizung, Praxisstandard 10 bis 12 Quadratmeter. Rechtsgrundlage ist § 618 Abs. 2 BGB; nach § 619 BGB ist diese Pflicht nicht abdingbar. Ein mit Raumteilern abgetrennter Bereich genügt nicht.
  • Gesicherter Zugang zu Bad und Küche mit festen Zeitfenstern für die Morgennutzung
  • Stabiler WLAN-Empfang – einer der stärksten Faktoren für eine längere Verweildauer und damit für Kontinuität
  • Am Pflegebett: mindestens 100 cm freie Fläche an einer Längsseite, 120 cm bei Pflege von beiden Seiten
  • Sichere Wege: rutschfeste Böden, gute Beleuchtung, entfernte Stolperfallen

Details: räumliche Voraussetzungen, Checkliste Barrierefreiheit, barrierefreies Bad und Haltegriffe.

Zum Zuschuss: Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme – nicht einmalig im Leben. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe genehmigt sein. Siehe wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Zur KfW-Förderung: Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31. Juli 2026 wegen ausgeschöpfter Mittel geschlossen; der Kredit 159 bleibt verfügbar.

Vier Fallbeispiele – durchgerechnet

Alle Beispiele sind anonymisiert und in den Details verändert.

Fall 1: Mittelschwere Demenz

78-jährige Frau, allein lebend, vergisst Mahlzeiten und Medikamente, verlässt nachts gelegentlich verwirrt die Wohnung. Die Tochter wohnt 200 Kilometer entfernt. Eingesetzt wird eine Kraft mit Demenzerfahrung und Deutschniveau B1.

Position Betrag / Monat
Betreuungspauschale inklusive Nebenkosten – 2.850 €
Pflegegeld Pflegegrad 3 + 599 €
Entlastungsbetrag + 131 €
Steuerermäßigung § 35a EStG + ca. 333 €
Gemeinsamer Jahresbetrag, anteilig + bis zu 295 €
Eigenanteil ca. 1.492 – 2.251 €

Der kritische Punkt: nächtliches Weglaufen. Lassen Sie zuerst behandelbare Ursachen abklären – Schmerzen, Harnwegsinfekte und Medikamentennebenwirkungen sind häufig. Türen abzuschließen ist eine freiheitsentziehende Maßnahme und ohne richterliche Genehmigung unzulässig; Türsensoren und Sensormatten sind die zulässige Lösung. Siehe Weglauftendenz und nächtliche Unruhe.

Fall 2: Nach Schlaganfall, mit ergänzendem Pflegedienst

72-jähriger Mann, rechtsseitige Halbseitenlähmung, mehrmals tägliche Transferhilfe nötig. Die Ehefrau ist erschöpft. Ein Pflegedienst übernimmt die aufwendige Morgenpflege – das ist Grundpflege, also greift die Kombinationsleistung.

Position Betrag / Monat
Betreuungspauschale inklusive Nebenkosten – 3.150 €
Ambulanter Pflegedienst (Grundpflege morgens) – 500 €
Pflegesachleistung (500 € von 1.497 €, also 33 % genutzt) + 500 €
Anteiliges Pflegegeld (67 % von 599 €) + 401 €
Entlastungsbetrag + 131 €
Steuerermäßigung § 35a EStG + ca. 333 €
Eigenanteil ca. 2.285 €

Wichtig: Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es nicht gleichzeitig in voller Höhe. Die gewählte Aufteilung bindet für sechs Monate. Ginge es dagegen um Behandlungspflege – etwa Kompressionsversorgung –, liefe sie über die Krankenkasse und das Pflegegeld bliebe ungekürzt.

Fall 3: Fortgeschrittener Parkinson

69-jährige Frau, Freezing-Episoden, Schluckstörungen, nächtliche Unruhe, komplexe Medikation mit festen Einnahmezeiten. Eingesetzt wird eine spezialisierte Kraft.

Position Betrag / Monat
Betreuungspauschale inklusive Nebenkosten – 3.450 €
Pflegegeld Pflegegrad 3 + 599 €
Entlastungsbetrag + 131 €
Steuerermäßigung § 35a EStG + ca. 333 €
Gemeinsamer Jahresbetrag, anteilig + bis zu 295 €
Eigenanteil ca. 2.092 – 2.851 €

Was hier zählt: Bei Parkinson entscheidet die pünktliche Medikamenteneinnahme über die Beweglichkeit. Eine Kraft, die den Tagesrhythmus kennt und Einnahmezeiten zuverlässig einhält, ist wirksamer als zusätzliche Therapieeinheiten. Die Medikamente selbst müssen allerdings vom Pflegedienst oder von Angehörigen gestellt werden.

Fall 4: Ehepaar mit Pflegegrad 3 und Pflegegrad 2

Er: schwere COPD, Pflegegrad 3. Sie: beginnende Demenz, Pflegegrad 2. Beide möchten zusammenbleiben.

Position Betrag / Monat
Betreuungspauschale inklusive Nebenkosten – 4.050 €
Pflegegeld Pflegegrad 3 + Pflegegrad 2 + 946 €
Entlastungsbetrag 2 × 131 € + 262 €
Steuerermäßigung § 35a EStG (einmal je Haushalt) + ca. 333 €
Gemeinsamer Jahresbetrag 2 × 3.539 €, anteilig + bis zu 590 €
Eigenanteil ca. 1.919 – 3.104 €

Der Hebel bei Paaren: Jeder Partner hat einen eigenen Leistungsanspruch, die Betreuungskosten steigen aber nicht proportional. Zwei Heimplätze kosten im ersten Jahr zusammen rund 5.400 bis 7.200 Euro Eigenanteil. Details: 24-Stunden-Pflege für 2 Personen.

Grenzen des Modells und Alternativen

Wann eine Kraft nicht mehr ausreicht

  • Mehrfacher nächtlicher Hilfebedarf – ein bis zwei Einsätze sind über Rufbereitschaft abbildbar, drei und mehr nicht
  • Transfers, die nur zu zweit möglich sind, ohne Lifter
  • Täglich umfangreiche Behandlungspflege – organisierbar, aber mit Pflegedienst
  • Ausgeprägte Aggressivität – siehe Aggression und Abwehrverhalten bei Demenz
  • Kein separates Zimmer vorhanden
  • Klare Ablehnung durch die betroffene Person, die über anfängliche Skepsis hinausgeht

Alternativen und Ergänzungen

Qualitätssicherung – ohne Illusionen

Anders als bei Pflegediensten und Pflegeheimen gibt es im Privathaushalt keine Prüfung durch den Medizinischen Dienst. Auch für Vermittlungsagenturen existiert keine staatliche Qualitätskontrolle; seit 2021 gibt es mit der DIN SPEC 33454 immerhin einen Branchenstandard als Prüfmaßstab – Hintergründe veröffentlicht der Verbraucherrat des DIN.

Was in der Praxis wirkt:

  • Tägliche Kurzdokumentation: Befinden, Nahrungs- und Trinkmenge, Ausscheidung, Auffälligkeiten, jeder nächtliche Einsatz mit Uhrzeit, Arztkontakte
  • Getrennt davon: geleistete Arbeitszeit, Pausen und freie Tage – das schützt beide Seiten
  • Wöchentlicher kurzer Austausch mit fester Zeit
  • Monatliche Besuche zu wechselnden Tageszeiten
  • Quartalsweise Pflegevisite für eine fachliche Einschätzung

Zur Beratungspflicht: Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen – bei Pflegegrad 3 halbjährlich. Der Einsatz ist kostenlos; ohne Nachweis kann das Pflegegeld gekürzt werden.

Vor der Auswahl prüfen: gültige A1-Bescheinigung für jede eingesetzte Kraft vor Anreise, Vertrag mit bezifferter Wochenarbeitszeit und Nachtregelung, zugesicherte Ersatzstellung mit Frist, benannte Ansprechperson in Deutschland. Vollständige Kriterien: Seriöse Anbieter erkennen und Die passende Betreuung finden.

Unabhängige Beratung: Die Beratungsdatenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege listet nicht-kommerzielle Angebote nach Postleitzahl. Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums berät kostenfrei. Zusätzlich besteht Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Wenn der Bedarf wächst

Verschlechtert sich der Zustand, sollten Sie zwei Dinge parallel tun:

  • Höherstufung beantragen. Der Sprung von Pflegegrad 3 auf 4 bringt allein beim Pflegegeld 201 Euro monatlich zusätzlich, bei der Sachleistung 362 Euro. Führen Sie vorher ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch – siehe Höherstufung beantragen. Tipp: Die Pflegekasse muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden – sonst werden 70 Euro je begonnener Woche fällig (§ 18c SGB XI), seit 2026 automatisch.
  • Betreuung anpassen, bevor die Situation kippt. Was bei höheren Pflegegraden gilt: 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.

Fällt die Betreuungskraft aus: Was passiert bei Krankheit oder Urlaub und Betreuungskraft wechseln. Muss es schnell gehen: 24-Stunden-Pflege in 48 bis 72 Stunden organisieren.

Fazit

Pflegegrad 3 ist der Punkt, an dem die 24-Stunden-Betreuung wirtschaftlich zu tragen beginnt. Drei Punkte sollten Sie mitnehmen:

  • Schöpfen Sie alle Töpfe aus. Entlastungsbetrag, Gemeinsamer Jahresbetrag, Umwandlungsanspruch und Steuerermäßigung machen über 9.000 Euro jährlich aus – und werden regelmäßig liegen gelassen.
  • Behandlungspflege gehört zur Krankenkasse. Wer das weiß, spart mehrere hundert Euro monatlich und schützt zugleich vor gefährlichen Fehlern: Eine Betreuungskraft darf kein Insulin spritzen, auch nicht nach Einweisung.
  • Prüfen Sie die Tagespflege. 1.357 Euro monatlich kommen additiv obendrauf und kürzen weder Pflegegeld noch Sachleistung.

Und wenn der nächtliche Bedarf steigt: Rechnen Sie früh nach, ob eine Kraft noch trägt. Ein rechtzeitiger Wechsel des Modells ist besser als ein Abbruch nach drei Monaten.

Häufig gestellte Fragen

Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 3 zu?

Pflegegeld 599 Euro monatlich, Pflegesachleistung 1.497 Euro, Entlastungsbetrag 131 Euro, Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 Euro jährlich für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege 1.357 Euro, Pflegehilfsmittelpauschale 42 Euro und Wohnumfeldzuschuss bis 4.180 Euro je Maßnahme.

Was kostet die 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 3?

Marktüblich 2.400 bis 3.400 Euro monatlich für die Betreuungskraft, plus 150 bis 250 Euro Verpflegung und Nebenkosten. Nach Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Steuerermäßigung bleibt ein Eigenanteil von etwa 1.500 bis 2.500 Euro – je nachdem, wie viele Töpfe Sie tatsächlich nutzen.

Was ist der Umwandlungsanspruch und wie viel bringt er?

Wird die Pflegesachleistung nicht genutzt, können bis zu 40 Prozent des ungenutzten Betrags in nach Landesrecht anerkannte Alltagsangebote umgewandelt werden – bei Pflegegrad 3 rechnerisch bis zu 599 Euro monatlich zusätzlich zum Entlastungsbetrag. Die Umwandlung mindert das Pflegegeld anteilig, und nutzbar ist das Geld nur für anerkannte Angebote.

Darf die Betreuungskraft Insulin spritzen?

Nein. Injektionen sind Behandlungspflege nach § 37 SGB V und einem ambulanten Pflegedienst vorbehalten – unabhängig davon, ob eine Einweisung stattgefunden hat. Zulässig ist nur das Reichen bereits gestellter Medikamente. Die Behandlungspflege trägt die Krankenkasse und kürzt das Pflegegeld nicht.

Wird Behandlungspflege auf das Pflegegeld angerechnet?

Nein. Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V wird von der Krankenkasse getragen und mindert weder Pflegesachleistung noch Pflegegeld. Nur Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung über einen Pflegedienst laufen über die Pflegesachleistung – dann greift die Kombinationsleistung.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja, über die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Der genutzte Prozentsatz der Sachleistung mindert das Pflegegeld entsprechend: Werden 33 Prozent der Sachleistung verbraucht, bleiben 67 Prozent des Pflegegeldes. Die gewählte Aufteilung bindet für sechs Monate.

Wird die Tagespflege auf das Pflegegeld angerechnet?

Nein. Die Tages- und Nachtpflege wird mit 1.357 Euro monatlich zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung gewährt und kürzt beide nicht. Sie setzt allerdings voraus, dass die Person transportfähig ist und ein Platz verfügbar ist.

Wie viele Stunden arbeitet die Betreuungskraft tatsächlich?

Realistisch acht bis zehn Stunden Vollarbeit täglich, ergänzt um Anwesenheit und Rufbereitschaft. Das Arbeitszeitgesetz verlangt mindestens elf Stunden zusammenhängende Ruhezeit. Bereitschaftsdienst mit vorgegebenem Aufenthaltsort zählt vollständig als Arbeitszeit, nur Rufbereitschaft mit frei wählbarem Aufenthaltsort gilt als Ruhezeit.

Welche räumlichen Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Ein eigenes, abschließbares Zimmer mit Fenster und Heizung, Praxisstandard 10 bis 12 Quadratmeter, sowie gesicherter Zugang zu Bad und Küche. Rechtsgrundlage ist § 618 Abs. 2 BGB. Am Pflegebett sollten mindestens 100 cm freie Fläche an einer Längsseite bleiben, 120 cm bei Pflege von beiden Seiten.

Übernimmt das Sozialamt die Kosten?

Möglich über die Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Geschützt bleiben 10.000 Euro Barvermögen je Person und ein angemessenes selbstbewohntes Haus. Nach § 13 SGB XII kann der Träger allerdings auf eine zumutbare stationäre Lösung verweisen, wenn die häusliche Versorgung unverhältnismäßig teurer wäre – legen Sie deshalb einen Kostenvergleich bei. Sozialhilfe wird nicht rückwirkend gezahlt.

Wie schnell lässt sich die Betreuung organisieren?

In der Regel zwei bis vier Wochen von der Anfrage bis zur Anreise. Im Notfall geht es in 48 bis 72 Stunden, dann aber mit deutlich weniger Auswahl. Bei einer Krankenhausentlassung kann die Kurzzeitpflege die Lücke überbrücken.

Welche Deutschkenntnisse sind nötig?

Mindestens B1, sobald Arztgespräche, Medikamentenanweisungen oder Notfallkommunikation anfallen – bei Demenz besonders wichtig. A2 reicht für Haushalt und Grundpflege bei stabiler Lage. Der Aufpreis für B1 liegt bei 300 bis 500 Euro monatlich und ist der wirtschaftlichste Euro im Budget.

Was passiert bei einer Verschlechterung?

Beantragen Sie formlos eine Höherstufung und führen Sie vorher ein Pflegetagebuch. Der Sprung auf Pflegegrad 4 bringt 201 Euro mehr Pflegegeld und 362 Euro mehr Sachleistung monatlich. Prüfen Sie parallel, ob ein ergänzender Pflegedienst oder eine höher qualifizierte Kraft nötig wird.


Quellen und Rechtsgrundlagen

  • §§ 15, 18c, 36, 37, 38, 40, 41, 42a, 43, 43c, 45a, 45b, 72 SGB XI; § 37 Abs. 3 SGB XI – Beratungseinsätze
  • § 37 SGB V – häusliche Krankenpflege und Behandlungspflege
  • §§ 3, 4, 5, 9 bis 11 ArbZG; § 1 MiLoG; §§ 618, 619 BGB
  • §§ 33, 33b, 35a EStG; §§ 13, 61 ff., 90 SGB XII
  • DIN SPEC 33454 (2021); Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – A1-Bescheinigung
  • Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2021, Az. 5 AZR 505/20
  • Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026
  • Statistisches Bundesamt: Pflegestatistik 2023, Mindestlöhne in der EU 2026

Redaktioneller Hinweis: Dieser Ratgeber wurde von der Redaktion PflegeHeimat24 erstellt und zuletzt im Juli 2026 auf Aktualität geprüft. Alle Rechts- und Leistungsangaben entsprechen dem Rechtsstand Juli 2026. Die Fallbeispiele sind anonymisierte Modellrechnungen; Preise variieren regional. Ob ein Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist, richtet sich nach dem Recht Ihres Bundeslandes. PflegeHeimat24 ist eine Vermittlungsagentur und nicht Arbeitgeberin der vermittelten Betreuungskräfte. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Pflege- oder medizinische Beratung; verbindliche Auskunft zu Leistungsansprüchen erteilt Ihre Pflegekasse.

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