Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschüsse und Förderungen für barrierefreies Wohnen

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Inhaltsübersicht

Wenn die Badewanne plötzlich zur unüberwindbaren Hürde wird, die Treppe zum Obergeschoss zur Gefahr oder die Türschwelle zum Stolperstein – dann wird vielen Senioren und Menschen mit Behinderungen schmerzlich bewusst: Das eigene Zuhause passt nicht mehr zu den veränderten Bedürfnissen. Doch ein Umzug ins Pflegeheim muss nicht die einzige Lösung sein.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ermöglichen es, die vertrauten vier Wände so anzupassen, dass ein selbstbestimmtes Leben trotz körperlicher Einschränkungen möglich bleibt. Das Beste daran: Die Pflegekasse unterstützt solche Umbauten mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme – und das sogar mehrfach, wenn sich die Pflegesituation ändert. Zusätzlich stehen weitere Förderprogramme wie die KfW-Förderung für barrierefreies Wohnen zur Verfügung.

In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Welche Umbauten werden gefördert? Wie oft kann man wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Und wie lässt sich die Finanzierung optimal gestalten? Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, wie eine 24-Stunden-Betreuung als ergänzende oder alternative Lösung zu aufwendigen Umbaumaßnahmen die Lebensqualität in den eigenen vier Wänden sichern kann.

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen? Definition und rechtliche Grundlagen

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche Veränderungen, technische Hilfen oder Anpassungen im häuslichen Umfeld, die es pflegebedürftigen Menschen ermöglichen, möglichst selbstständig in ihrer vertrauten Umgebung zu leben. Der rechtliche Rahmen für diese Förderung ist im § 40 Absatz 4 des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) verankert.

Das Gesetz definiert wohnumfeldverbessernde Maßnahmen als Anpassungen, die:

  • die häusliche Pflege erst ermöglichen oder erheblich erleichtern
  • eine selbstständigere Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen
  • die Pflegesituation für pflegende Angehörige verbessern und körperlich entlasten

Wichtig zu wissen: Die Maßnahmen müssen nicht zwingend in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus durchgeführt werden. Auch Anpassungen in Mietwohnungen, bei Verwandten oder in betreuten Wohnformen können gefördert werden, sofern dort die häusliche Pflege stattfindet.

Voraussetzungen für die Förderung

Um einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Anerkannter Pflegegrad: Es muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen. Je höher der Pflegegrad, desto wahrscheinlicher ist eine umfassende Bewilligung.
  • Notwendigkeit der Maßnahme: Die Umbaumaßnahme muss nachweislich die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern.
  • Verhältnismäßigkeit: Die Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen stehen.
  • Antragstellung vor Beginn: Der Antrag muss vor Durchführung der Maßnahme bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 4.000 Euro pro Maßnahme. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt, kann der Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro (4 x 4.000 Euro) ansteigen. Diese Regelung ist besonders relevant für Wohngemeinschaften oder Mehrgenerationenhaushalte.

Welche Umbaumaßnahmen werden gefördert? Konkrete Beispiele

Die Bandbreite förderfähiger wohnumfeldverbessernder Maßnahmen ist groß und reicht von kleinen Anpassungen bis zu umfassenden Umbauten. Hier ein detaillierter Überblick über die häufigsten Maßnahmen:

Badumbau und barrierefreies Bad

Das Badezimmer ist der häufigste Ort für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Ein barrierefreies Bad erhöht die Sicherheit und Selbstständigkeit erheblich. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:

  • Umbau von Badewanne zu bodengleicher Dusche: Die Beseitigung der Einstiegskante verhindert Sturzrisiken und ermöglicht auch Rollstuhlnutzern eine selbstständige Körperpflege.
  • Installation von Haltegriffen und Stützgriffen: An strategischen Positionen angebrachte Griffe bieten Sicherheit beim Ein- und Aussteigen aus der Dusche oder Wanne.
  • Erhöhung oder Austausch des WCs: Ein erhöhtes WC (46-48 cm statt Standard 40 cm) erleichtert das Aufstehen erheblich.
  • Einbau eines Duschsitzes oder Duschstuhls: Fest montierte oder mobile Sitzhilfen ermöglichen das Duschen im Sitzen.
  • Umbau der Badewanne mit Türeinstieg: Wenn ein kompletter Umbau nicht möglich ist, kann eine Tür in die Wanne eingebaut werden.
  • Verbreiterung der Badezimmertür: Mindestens 90 cm lichte Breite sind für Rollstuhlnutzer erforderlich.

Die Kosten für einen umfassenden Badumbau liegen typischerweise zwischen 5.000 und 15.000 Euro. Der Zuschuss der Pflegekasse von 4.000 Euro deckt somit einen erheblichen Teil ab.

Treppenlift und Rampen

Treppen sind für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oft die größte Barriere im eigenen Zuhause. Hier helfen:

  • Treppenlift (Sitzlift, Stehlift, Plattformlift): Ein Treppenlift ermöglicht die Überwindung von Treppen innerhalb des Hauses. Die Pflegekasse bezuschusst die Installation mit bis zu 4.000 Euro. Die Gesamtkosten liegen je nach Treppenform zwischen 3.500 Euro (gerade Treppe) und 15.000 Euro (kurvige Treppe).
  • Außenrampen und Innenrampen: Mobile oder fest installierte Rampen überwinden Schwellen und Stufen. Sie müssen eine maximale Steigung von 6% aufweisen (DIN 18040).
  • Hublifte und Plattformlifte: Für größere Höhenunterschiede oder Rollstuhlnutzer sind Hublifte eine Alternative.

Türen und Durchgänge

Enge Türen und hohe Schwellen sind klassische Barrieren. Förderfähig sind:

  • Verbreiterung von Türrahmen: Mindestens 90 cm lichte Breite für Rollstuhlnutzer, besser 100 cm für komfortable Nutzung.
  • Entfernung oder Absenkung von Türschwellen: Schwellen sollten maximal 2 cm hoch sein.
  • Einbau von elektrischen Türöffnern: Automatische Türen erleichtern den Zugang für Menschen mit eingeschränkter Kraft.
  • Austausch von Drehgriffen durch Hebeltürklinken: Hebel sind leichter zu bedienen als runde Türknäufe.

Barrierefreier Hauseingang

Der barrierefreie Hauseingang ist oft die erste Maßnahme, um das selbstständige Verlassen und Betreten des Hauses zu ermöglichen:

  • Rampen am Eingangsbereich: Überwindung von Eingangsstufen mit maximal 6% Steigung.
  • Handläufe an Treppen: Beidseitige Handläufe in 85-90 cm Höhe bieten Sicherheit.
  • Beleuchtung mit Bewegungsmeldern: Automatische Beleuchtung verhindert Stürze in der Dunkelheit.
  • Überdachung des Eingangs: Schutz vor Witterungseinflüssen beim Ein- und Aussteigen.

Weitere förderfähige Maßnahmen

  • Umbau der Küche: Absenkung von Arbeitsflächen, unterfahrbare Spüle, leicht erreichbare Schränke.
  • Installation von Orientierungshilfen: Kontrastreiche Markierungen, taktile Leitsysteme für sehbehinderte Menschen.
  • Umbau von Bedienelementen: Absenkung von Lichtschaltern, Steckdosen, Fenstergriffen.
  • Verbesserung der Raumakustik: Schallschutzmaßnahmen für hörgeschädigte Personen.
  • Anpassung der Bodenbeläge: Rutschfeste, schwellenfreie Böden.
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Wie oft kann man wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?

Eine der häufigsten Fragen lautet: Wie oft kann man wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen? Die gute Nachricht: Es gibt keine gesetzliche Begrenzung der Anzahl der Anträge. Der Zuschuss von 4.000 Euro kann theoretisch mehrfach in Anspruch genommen werden, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen:

Wiederholte Antragstellung ist möglich bei:

  • Veränderung der Pflegesituation: Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert und ein höherer Pflegegrad festgestellt wird, können weitere Maßnahmen notwendig und förderfähig werden. Beispiel: Bei Pflegegrad 2 wurde zunächst ein Badumbau durchgeführt. Bei Verschlechterung zu Pflegegrad 4 wird nun zusätzlich ein Treppenlift erforderlich.
  • Umzug in eine neue Wohnung: Zieht die pflegebedürftige Person um, kann für die neue Wohnung erneut ein Zuschuss beantragt werden.
  • Neue Erkrankungen oder Behinderungen: Tritt eine zusätzliche Erkrankung auf (z.B. plötzliche Erblindung zusätzlich zur Gehbehinderung), können weitere Anpassungen erforderlich werden.
  • Änderung der Wohnsituation: Wenn beispielsweise ein weiterer pflegebedürftiger Angehöriger in den Haushalt aufgenommen wird.

Wichtig bei mehrfacher Antragstellung:

Die Pflegekasse prüft bei jedem neuen Antrag die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Es reicht nicht aus, einfach weitere Umbauten zu wünschen – es muss eine nachweisbare Veränderung der Pflegesituation vorliegen. Eine pauschale Ablehnung nur aufgrund früherer Bewilligungen ist jedoch nicht zulässig.

Experten-Tipp: Dokumentieren Sie Veränderungen im Gesundheitszustand und in der Pflegesituation sorgfältig. Ärztliche Atteste, Gutachten des Medizinischen Dienstes oder Stellungnahmen von Pflegefachkräften stärken Ihren Antrag erheblich.

Antragstellung und Genehmigungsverfahren: Schritt für Schritt

Die Beantragung von Zuschüssen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen folgt einem klar strukturierten Prozess. Eine sorgfältige Vorbereitung erhöht die Bewilligungschancen erheblich.

Schritt 1: Bedarfsermittlung und Beratung

Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie den konkreten Bedarf ermitteln:

  • Welche Bereiche der Wohnung bereiten Schwierigkeiten?
  • Welche Maßnahmen würden die Pflege erleichtern oder Selbstständigkeit fördern?
  • Sind die Maßnahmen technisch umsetzbar (Statik, Mietwohnung)?

Hilfreich ist eine professionelle Beratung durch:

  • Wohnberatungsstellen: Kommunale oder regionale Beratungsstellen bieten kostenlose Erstberatung.
  • Sanitätshäuser und Fachhändler: Spezialisierte Anbieter können die Machbarkeit vor Ort prüfen.
  • Pflegestützpunkte: Neutrale Beratung zu allen Pflegethemen inklusive Wohnraumanpassung.

Schritt 2: Kostenvoranschläge einholen

Holen Sie mindestens zwei, besser drei detaillierte Kostenvoranschläge von Fachfirmen ein. Diese sollten enthalten:

  • Genaue Beschreibung der geplanten Maßnahmen
  • Einzelne Kostenpositionen (Material, Arbeitszeit, Entsorgung)
  • Gesamtkosten inklusive Mehrwertsteuer
  • Zeitplan für die Durchführung

Schritt 3: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse eingereicht werden. Erforderliche Unterlagen:

  • Formloser Antrag: Beschreibung der geplanten Maßnahme und deren Notwendigkeit.
  • Kostenvoranschläge: Mindestens ein, besser mehrere Angebote.
  • Ärztliche Bescheinigung: Falls erforderlich, Attest über die gesundheitliche Notwendigkeit.
  • Skizzen oder Fotos: Visualisierung der aktuellen Situation und geplanten Änderungen.
  • Bei Mietwohnungen: Zustimmung des Vermieters zur baulichen Veränderung.

Die Pflegekasse ist verpflichtet, innerhalb von drei Wochen über den Antrag zu entscheiden. Bei Verzögerung kann ein Gutachten des Medizinischen Dienstes erforderlich werden, dann verlängert sich die Frist auf maximal fünf Wochen.

Schritt 4: Durchführung der Maßnahme

Nach Bewilligung können Sie die Maßnahme durchführen lassen. Wichtig:

  • Beauftragen Sie nur Fachfirmen mit entsprechender Qualifikation.
  • Achten Sie auf Einhaltung der DIN-Normen für Barrierefreiheit (insbesondere DIN 18040).
  • Dokumentieren Sie den Baufortschritt mit Fotos.
  • Lassen Sie sich eine detaillierte Rechnung mit Einzelpositionen ausstellen.

Schritt 5: Erstattung beantragen

Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie folgende Unterlagen bei der Pflegekasse ein:

  • Originalrechnungen der Handwerksfirmen
  • Zahlungsnachweise (Überweisungsbelege, Kontoauszüge)
  • Fotos der fertiggestellten Maßnahme

Die Pflegekasse überweist den bewilligten Zuschuss (maximal 4.000 Euro) in der Rule innerhalb von 2-4 Wochen auf Ihr Konto. Die Differenz zu den Gesamtkosten tragen Sie selbst oder finanzieren sie über weitere Förderprogramme.

Was tun bei Ablehnung?

Lehnt die Pflegekasse Ihren Antrag ab, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Widerspruch einlegen: Innerhalb eines Monats können Sie schriftlich Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. Begründen Sie ausführlich, warum die Maßnahme notwendig ist.
  • Nachbesserung des Antrags: Manchmal fehlen nur zusätzliche Unterlagen oder Begründungen. Sprechen Sie mit der Pflegekasse über Verbesserungsmöglichkeiten.
  • Unabhängige Beratung: Wenden Sie sich an Sozialverbände (VdK, SoVD) oder spezialisierte Pflegeberater.
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Kosten und Finanzierung: Zuschüsse optimal kombinieren

Die Finanzierung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen kann durch geschickte Kombination verschiedener Förderprogramme erheblich erleichtert werden. Hier ein detaillierter Überblick über die wichtigsten Finanzierungsquellen und deren Zusammenspiel.

Zuschuss der Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)

Die wichtigste Finanzierungsquelle ist der Zuschuss der Pflegekasse:

  • Höhe: Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme und pflegebedürftiger Person
  • Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt: Bis zu 16.000 Euro (4 x 4.000 Euro)
  • Eigenanteil: Bei Kosten unter 4.000 Euro übernimmt die Pflegekasse 100%. Bei höheren Kosten bleibt ein Eigenanteil.
  • Einkommensunabhängig: Der Zuschuss wird unabhängig vom Einkommen gewährt.

KfW-Förderung für barrierefreies Wohnen (Programm 455-B)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zusätzliche Zuschüsse für altersgerechte Umbauten:

  • Zuschusshöhe: 10% der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
  • Mindestinvestition: 2.000 Euro
  • Kombinierbar: Der KfW-Zuschuss kann zusätzlich zum Pflegekassen-Zuschuss beantragt werden
  • Kein Pflegegrad erforderlich: Auch präventive Maßnahmen werden gefördert
  • Antragstellung: Vor Beginn der Maßnahme online über das KfW-Zuschussportal

Wichtig: Das KfW-Programm 455-B wurde zeitweise ausgesetzt. Prüfen Sie die aktuelle Verfügbarkeit auf der KfW-Website oder bei Ihrer Hausbank.

Weitere Fördermöglichkeiten

  • Regionale Förderprogramme: Viele Bundesländer, Kommunen und Gemeinden bieten eigene Zuschüsse für barrierefreies Wohnen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
  • Sozialamt: Bei geringem Einkommen kann das Sozialamt im Rahmen der Sozialhilfe (SGB XII) Kosten übernehmen.
  • Rentenversicherung: Wenn die Maßnahme der Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit dient, kann die Rentenversicherung Zuschüsse gewähren.
  • Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft: Bei Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit.
  • Integrationsamt: Für Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung (ab GdB 50) können Zuschüsse zur Wohnraumanpassung beantragt werden.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können als außergewöhnliche Belastung oder haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden.

Kostenübersicht häufiger Maßnahmen

Maßnahme Kostenbereich Zuschuss Pflegekasse KfW-Zuschuss (10%) Eigenanteil (ca.)
Badumbau zur bodengleichen Dusche 5.000 – 10.000 € bis 4.000 € bis 500 – 1.000 € 500 – 5.000 €
Treppenlift (gerade Treppe) 3.500 – 7.000 € bis 4.000 € bis 350 – 700 € 0 – 2.300 €
Treppenlift (kurvige Treppe) 8.000 – 15.000 € bis 4.000 € bis 800 – 1.500 € 3.200 – 9.500 €
Türverbreiterung (pro Tür) 800 – 2.000 € bis 4.000 € bis 80 – 200 € 0 €
Rampe am Hauseingang (mobil) 500 – 2.000 € bis 4.000 € bis 50 – 200 € 0 €
Rampe am Hauseingang (fest) 2.000 – 8.000 € bis 4.000 € bis 200 – 800 € 0 – 3.200 €
Kompletter Badumbau 10.000 – 25.000 € bis 4.000 € bis 1.000 – 2.500 € 5.000 – 18.500 €
Haltegriffe und Stützgriffe 150 – 500 € bis 4.000 € bis 15 – 50 € 0 €

Rechenbeispiel: Optimale Finanzierung eines Badumbaus

Ausgangssituation: Herr Müller (78 Jahre, Pflegegrad 3) benötigt einen barrierefreien Badumbau. Die Gesamtkosten betragen 12.000 Euro.

Finanzierungsplan:

  • Zuschuss Pflegekasse: 4.000 Euro
  • KfW-Zuschuss (10% von 12.000 Euro): 1.200 Euro
  • Steuerliche Absetzbarkeit (20% von 12.000 Euro als haushaltsnahe Dienstleistung): 2.400 Euro Steuerersparnis
  • Eigenanteil vor Steuervorteil: 6.800 Euro
  • Effektiver Eigenanteil nach Steuervorteil: 4.400 Euro

Ergebnis: Von 12.000 Euro Gesamtkosten trägt Herr Müller effektiv nur 4.400 Euro selbst (ca. 37%). Die Fördermittel und Steuervorteile decken 63% der Kosten.

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Praktische Beispiele: So profitieren Betroffene von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

Um die Auswirkungen wohnumfeldverbessernder Maßnahmen greifbar zu machen, stellen wir Ihnen vier realistische Fallbeispiele vor, die zeigen, wie unterschiedliche Umbaumaßnahmen die Lebensqualität verbessern können.

Beispiel 1: Familie Schmidt – Badumbau ermöglicht häusliche Pflege

Ausgangssituation: Frau Schmidt (82 Jahre, Pflegegrad 4) lebt bei ihrer Tochter. Nach einem Schlaganfall ist sie halbseitig gelähmt und auf einen Rollator angewiesen. Das alte Badezimmer mit Badewanne und hoher Einstiegskante macht die Körperpflege nahezu unmöglich. Die Tochter muss ihre Mutter täglich mühsam in die Wanne heben, was körperlich sehr belastend ist und Sturzgefahr birgt.

Durchgeführte Maßnahmen:

  • Umbau der Badewanne zu einer bodengleichen, begehbaren Dusche (7.500 Euro)
  • Installation von Haltegriffen an strategischen Positionen (400 Euro)
  • Einbau eines klappbaren Duschsitzes (350 Euro)
  • Rutschfester Bodenbelag (750 Euro)
  • Verbreiterung der Badezimmertür auf 90 cm (1.200 Euro)

Gesamtkosten: 10.200 Euro

Finanzierung:

  • Zuschuss Pflegekasse: 4.000 Euro
  • KfW-Zuschuss: 1.020 Euro (10%)
  • Eigenanteil: 5.180 Euro

Ergebnis: Frau Schmidt kann nun mit Unterstützung ihrer Tochter weitgehend selbstständig duschen. Die körperliche Belastung der Tochter hat sich erheblich reduziert. Die Sturzgefahr ist minimiert. Die Familie konnte die Überlegung, Frau Schmidt in ein Pflegeheim zu geben, vorerst zurückstellen. Die Lebensqualität beider hat sich deutlich verbessert.

Beispiel 2: Ehepaar Wagner – Treppenlift erhält Selbstständigkeit

Ausgangssituation: Herr Wagner (75 Jahre, Pflegegrad 2) leidet an fortgeschrittener Arthrose in beiden Knien. Das Treppensteigen in sein Schlafzimmer im ersten Stock wird zunehmend zur Qual. Seine Frau (72 Jahre) kann ihn nicht ausreichend unterstützen. Das Ehepaar erwägt einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung, möchte aber ungern das geliebte Eigenheim verlassen.

Durchgeführte Maßnahme:

  • Installation eines Sitzlifts an der geraden Innentreppe (5.200 Euro)

Finanzierung:

  • Zuschuss Pflegekasse: 4.000 Euro
  • KfW-Zuschuss: 520 Euro
  • Eigenanteil: 680 Euro

Ergebnis: Herr Wagner kann nun sicher und schmerzfrei zwischen den Etagen wechseln. Die Lebensqualität des Ehepaares hat sich erheblich verbessert. Sie können in ihrem vertrauten Zuhause bleiben. Der Treppenlift hat auch präventive Wirkung: Sturzgefahr auf der Treppe ist eliminiert. Die vergleichsweise geringe Investition von 680 Euro Eigenanteil hat einen Umzug und die damit verbundenen Kosten (mindestens 10.000 Euro) verhindert.

Beispiel 3: Herr Becker – Mehrfache Antragstellung bei Verschlechterung

Ausgangssituation: Herr Becker (68 Jahre) erhielt nach einem Herzinfarkt zunächst Pflegegrad 2. Er beantragte einen Zuschuss für einen barrierefreien Hauseingang (Rampe, Handlauf, Beleuchtung) im Wert von 3.200 Euro, der vollständig von der Pflegekasse übernommen wurde.

Veränderung der Situation: Zwei Jahre später verschlechterte sich sein Gesundheitszustand durch eine zusätzliche Parkinson-Erkrankung erheblich. Er wurde auf Pflegegrad 4 hochgestuft und ist nun auf einen Rollstuhl angewiesen.

Zweite Antragstellung: Herr Becker beantragte erneut einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

  • Umbau des Badezimmers zur rollstuhlgerechten Nutzung (11.500 Euro)
  • Verbreiterung von drei Türen (2.800 Euro)
  • Absenkung von Bedienelementen (600 Euro)

Gesamtkosten zweite Maßnahme: 14.900 Euro

Finanzierung:

  • Zuschuss Pflegekasse (erneut): 4.000 Euro
  • KfW-Zuschuss: 1.490 Euro
  • Unterstützung durch Schwerbehindertenvertretung/Integrationsamt: 2.000 Euro
  • Eigenanteil: 7.410 Euro

Ergebnis: Dieses Beispiel zeigt, dass eine wiederholte Antragstellung bei nachweislicher Verschlechterung der Pflegesituation möglich und sinnvoll ist. Herr Becker konnte insgesamt 8.000 Euro Zuschuss von der Pflegekasse erhalten (2 x 4.000 Euro). Trotz der hohen Gesamtinvestitionen kann er weiterhin in seinem Zuhause leben.

Beispiel 4: Wohngemeinschaft – Mehrfacher Zuschuss bei mehreren Pflegebedürftigen

Ausgangssituation: In einer Senioren-WG leben vier pflegebedürftige Personen (alle mit mindestens Pflegegrad 2) zusammen. Das gemeinsame Badezimmer und die Gemeinschaftsräume sollen barrierefrei umgebaut werden.

Durchgeführte Maßnahmen:

  • Kompletter Badumbau mit zwei bodengleichen Duschen (18.000 Euro)
  • Verbreiterung von Türen (3.500 Euro)
  • Rampen und Schwellenbeseitigung (2.800 Euro)

Gesamtkosten: 24.300 Euro

Finanzierung:

  • Zuschuss Pflegekasse (4 Personen x 4.000 Euro): 16.000 Euro
  • KfW-Zuschuss: 2.430 Euro
  • Eigenanteil gesamt: 5.870 Euro (pro Person ca. 1.468 Euro)

Ergebnis: Durch die Aufteilung auf vier pflegebedürftige Personen konnte der Pflegekassen-Zuschuss vervierfacht werden. Die hohen Umbaukosten wurden zu etwa 76% durch Fördermittel gedeckt. Die WG-Bewohner profitieren von einem vollständig barrierefreien Wohnumfeld bei vergleichsweise geringem Eigenanteil pro Person.

Häufige Fehler vermeiden: Worauf Sie achten sollten

Bei der Planung und Umsetzung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen können verschiedene Fehler auftreten, die zu Ablehnungen, Mehrkosten oder unbefriedigenden Ergebnissen führen. Hier die wichtigsten Fallstricke und wie Sie sie vermeiden:

Fehler 1: Maßnahme vor Antragstellung beginnen

Problem: Viele Betroffene beauftragen Handwerker, bevor der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde. In diesem Fall kann der Zuschuss komplett verweigert werden.

Lösung: Stellen Sie den Antrag immer vor Beginn der Maßnahme. Warten Sie die Bewilligung ab, bevor Sie Aufträge erteilen. In dringenden Fällen können Sie auf eigenes Risiko beginnen, müssen aber damit rechnen, die Kosten vollständig selbst zu tragen.

Fehler 2: Unzureichende Begründung der Notwendigkeit

Problem: Der Antrag enthält nur vage Angaben wie “Badumbau wäre schön” ohne konkrete Begründung, warum die Maßnahme die Pflege erleichtert.

Lösung: Beschreiben Sie detailliert:

  • Welche konkreten Einschränkungen bestehen?
  • Welche Pflegehandlungen sind aktuell nicht oder nur schwer möglich?
  • Wie wird die Maßnahme die Situation verbessern?
  • Welche Risiken (Sturzgefahr etc.) werden minimiert?

Fügen Sie ärztliche Atteste, Fotos der aktuellen Situation und ggf. Gutachten bei.

Fehler 3: Nicht-Einhaltung von DIN-Normen

Problem: Die Maßnahme wird durchgeführt, entspricht aber nicht den Anforderungen der DIN 18040 für Barrierefreiheit. Beispiel: Eine Rampe mit 12% Steigung statt der maximal zulässigen 6%.

Lösung: Beauftragen Sie Fachfirmen, die mit den DIN-Normen für barrierefreies Bauen vertraut sind. Lassen Sie sich die Einhaltung schriftlich bestätigen. Die Pflegekasse kann bei Nichteinhaltung die Erstattung verweigern oder kürzen.

Fehler 4: Fehlende Zustimmung des Vermieters

Problem: In Mietwohnungen werden bauliche Veränderungen ohne Zustimmung des Vermieters durchgeführt. Dies kann zu Schadenersatzforderungen und zur Verpflichtung zum Rückbau führen.

Lösung: Holen Sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters ein, bevor Sie den Antrag stellen. Klären Sie auch, wer nach Auszug für den Rückbau verantwortlich ist. Tipp: Viele Vermieter stimmen zu, wenn die Wohnung durch den Umbau aufgewertet wird und für zukünftige Mieter attraktiver wird.

Fehler 5: Nur auf den Pflegekassen-Zuschuss verlassen

Problem: Betroffene planen nur mit den 4.000 Euro Zuschuss und unterschätzen die Gesamtkosten oder verzichten auf weitere Fördermöglichkeiten.

Lösung: Prüfen Sie alle verfügbaren Förderprogramme (KfW, regionale Zuschüsse, Integrationsamt, steuerliche Absetzbarkeit). Eine Kombination mehrerer Förderungen kann den Eigenanteil erheblich reduzieren. Erstellen Sie einen realistischen Finanzierungsplan mit Puffer für unvorhergesehene Kosten.

Fehler 6: Qualität zugunsten des Preises opfern

Problem: Um Kosten zu sparen, wird das billigste Angebot gewählt, ohne auf Qualität und Erfahrung der Firma zu achten. Das Ergebnis: Mängel, Nachbesserungen, Unzufriedenheit.

Lösung: Wählen Sie Fachfirmen mit Erfahrung im barrierefreien Umbau. Prüfen Sie Referenzen und Zertifizierungen. Ein etwas höherer Preis lohnt sich, wenn dafür Qualität und fachgerechte Ausführung garantiert sind. Bedenken Sie: Diese Maßnahmen sollen viele Jahre halten.

Fehler 7: Zukunftsbedarf nicht berücksichtigen

Problem: Es werden nur die aktuell notwendigen Mindestanforderungen umgesetzt, ohne zukünftige Verschlechterungen einzuplanen. Beispiel: Türen werden auf 80 cm verbreitert, obwohl bei möglicher Rollstuhlnutzung 90 cm erforderlich wären.

Lösung: Planen Sie weitsichtig und berücksichtigen Sie mögliche Verschlechterungen des Gesundheitszustands. Oft sind die Mehrkosten für eine zukunftssichere Lösung marginal im Vergleich zu einem späteren zweiten Umbau. Orientieren Sie sich an den Standards der DIN 18040 für rollstuhlgerechtes Wohnen, auch wenn aktuell noch kein Rollstuhl benötigt wird.

Fühlen Sie sich überfordert mit der Planung?

Professionelle Unterstützung durch 24-Stunden-Betreuung – individuell und würdevoll

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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und 24-Stunden-Betreuung: Die ideale Kombination

Während wohnumfeldverbessernde Maßnahmen die räumlichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben schaffen, kann eine 24-Stunden-Betreuung die notwendige personelle Unterstützung bieten. Beide Ansätze ergänzen sich ideal und ermöglichen vielen Pflegebedürftigen, dauerhaft in den eigenen vier Wänden zu bleiben.

Wann ist eine 24-Stunden-Betreuung sinnvoll?

Eine 24-Stunden-Betreuung kann eine Alternative oder Ergänzung zu aufwendigen Umbaumaßnahmen sein, insbesondere wenn:

  • Umbaumaßnahmen nicht möglich sind: In Mietwohnungen ohne Zustimmung des Vermieters, bei denkmalgeschützten Gebäuden oder wenn die Bausubstanz Umbauten nicht zulässt.
  • Die Kosten für Umbauten zu hoch sind: Wenn der Eigenanteil nach Abzug der Zuschüsse finanziell nicht tragbar ist.
  • Die Zeit für Planung und Durchführung fehlt: Umbaumaßnahmen dauern oft mehrere Monate. Eine 24-Stunden-Betreuung kann innerhalb weniger Wochen organisiert werden.
  • Neben baulichen auch erhebliche pflegerische Bedarfe bestehen: Eine Betreuungskraft kann nicht nur bei der Bewältigung räumlicher Barrieren helfen, sondern auch bei Körperpflege, Ernährung, Medikamentengabe und Alltagsgestaltung unterstützen.
  • Soziale Isolation droht: Eine Betreuungskraft im Haushalt bietet nicht nur praktische Hilfe, sondern auch Gesellschaft und emotionale Unterstützung.

Vorteile der Kombination: Barrierefreies Wohnen + 24-Stunden-Betreuung

Die Kombination aus wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und 24-Stunden-Betreuung bietet optimale Bedingungen:

  • Maximale Selbstständigkeit: Ein barrierefreies Umfeld ermöglicht es der pflegebedürftigen Person, viele Tätigkeiten selbst auszuführen. Die Betreuungskraft unterstützt dort, wo Hilfe benötigt wird.
  • Entlastung der Betreuungskraft: In einem barrierefreien Umfeld kann die Betreuungskraft effizienter arbeiten und muss weniger körperliche Schwerstarbeit leisten (z.B. kein Heben in die Badewanne).
  • Sicherheit rund um die Uhr: Die baulichen Anpassungen minimieren Sturzrisiken, die Betreuungskraft ist im Notfall sofort zur Stelle.
  • Würdevolle Pflege: Die Kombination ermöglicht eine würdevolle Versorgung in der gewohnten Umgebung, ohne die Anonymität eines Pflegeheims.
  • Finanzielle Optimierung: Durch gezielte bauliche Maßnahmen kann der Pflegeaufwand reduziert und damit die Kosten der 24-Stunden-Betreuung optimiert werden.

Kostenvergleich: Umbau vs. 24-Stunden-Betreuung vs. Pflegeheim

Ein realistischer Kostenvergleich über 5 Jahre bei Pflegegrad 3:

Option Einmalige Kosten Monatliche Kosten Gesamtkosten 5 Jahre
Nur Umbaumaßnahmen (Eigenanteil) 5.000 € 0 € 5.000 €
24-Stunden-Betreuung ohne Umbau 0 € 2.500 € (abzgl. Pflegegeld 599 € = 1.901 €) 114.060 €
Kombination: Umbau + 24h-Betreuung 5.000 € 2.500 € (abzgl. 599 € = 1.901 €) 119.060 €
Pflegeheim (Pflegegrad 3) 0 € 3.500 € (abzgl. 1.497 € Pflegesachleistung = 2.003 €) 120.180 €

Interpretation: Die Kombination aus Umbau und 24-Stunden-Betreuung ist über 5 Jahre günstiger als ein Pflegeheim und bietet deutlich mehr Lebensqualität. Die reine 24-Stunden-Betreuung ohne Umbau ist am kostengünstigsten, birgt aber Risiken durch nicht-beseitigte Barrieren.

Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung

Die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung können durch verschiedene Pflegeleistungen teilfinanziert werden:

  • Pflegegeld: Bei Pflegegrad 3 monatlich 599 Euro, die direkt für die Betreuung verwendet werden können.
  • Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 Euro pro Jahr für Vertretungssituationen.
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich (1.500 Euro jährlich) für zusätzliche Betreuungsleistungen.
  • Kombinationsleistung: Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung möglich.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können zu 20% (max. 4.000 Euro jährlich) von der Steuer abgesetzt werden.

Mehr Informationen zur Finanzierung finden Sie in unserem Artikel über Kostenübernahme durch Pflegekassen.

Raumvoraussetzungen für 24-Stunden-Betreuung

Wenn Sie eine 24-Stunden-Betreuungskraft im Haushalt aufnehmen möchten, sollten bestimmte räumliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eigenes Zimmer: Die Betreuungskraft benötigt ein abschließbares, möbliertes Zimmer (mindestens 8-10 m²).
  • Zugang zu Sanitäranlagen: Idealerweise ein eigenes oder gemeinsam nutzbares Badezimmer.
  • Gemeinschaftsräume: Küche und Wohnbereich sollten ausreichend Platz für alle Bewohner bieten.

Wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, können wohnumfeldverbessernde Maßnahmen helfen, den notwendigen Raum zu schaffen – beispielsweise durch Umnutzung von Räumen oder Anbau.

Grenzen und Alternativen: Wenn Umbauten nicht die Lösung sind

So sinnvoll wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in vielen Fällen sind – es gibt Situationen, in denen sie nicht die optimale oder nicht die einzige Lösung darstellen. Ehrlichkeit über Grenzen und Alternativen ist wichtig für eine realistische Planung.

Wann sind Umbaumaßnahmen nicht sinnvoll?

  • Bei fortgeschrittener Demenz: Menschen mit schwerer Demenz können oft nicht mehr lernen, neue räumliche Gegebenheiten zu nutzen. Vertraute (auch wenn nicht barrierefreie) Umgebungen sind manchmal hilfreicher. Hier ist eine spezialisierte Demenzbetreuung oft die bessere Wahl.
  • Bei absehbar kurzer Verweildauer: Wenn ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung ohnehin geplant oder gesundheitlich absehbar ist, lohnen sich umfangreiche Umbaumaßnahmen wirtschaftlich nicht.
  • Bei baulich nicht umsetzbaren Maßnahmen: In denkmalgeschützten Gebäuden, bei statischen Problemen oder in sehr kleinen Wohnungen sind manche Umbauten technisch nicht möglich.
  • Bei fehlender Zustimmung des Vermieters: Wenn der Vermieter bauliche Veränderungen ablehnt und keine Einigung erzielt werden kann.
  • Bei sehr hohem Pflegebedarf: Wenn rund um die Uhr intensivmedizinische Betreuung erforderlich ist, reichen bauliche Anpassungen allein nicht aus.

Alternative Wohnformen

Wenn das bisherige Zuhause auch nach Umbaumaßnahmen nicht ausreichend geeignet ist, gibt es Alternativen zum klassischen Pflegeheim:

  • Betreutes Wohnen: Eigene barrierefreie Wohnung mit Betreuungsangebot im Haus.
  • Senioren-Wohngemeinschaften: Gemeinschaftliches Wohnen mit geteilten Kosten für Betreuung und barrierefreier Ausstattung.
  • Mehrgenerationenhaus: Umzug zu Angehörigen in ein bereits barrierefreies oder entsprechend umgebautes Haus.
  • Umzug in eine barrierefreie Wohnung: Manchmal ist ein Umzug in eine von vornherein barrierefreie Wohnung kostengünstiger als umfangreiche Umbauten.

24-Stunden-Betreuung als flexible Alternative

Für viele Pflegebedürftige ist eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause die beste Alternative oder Ergänzung zu Umbaumaßnahmen:

  • Flexibilität: Kann kurzfristig organisiert werden, ohne monatelange Planungs- und Bauphase.
  • Keine baulichen Eingriffe nötig: Die Betreuungskraft hilft bei der Überwindung vorhandener Barrieren.
  • Ganzheitliche Unterstützung: Nicht nur bei räumlichen, sondern auch bei allen anderen Alltagsaufgaben.
  • Soziale Komponente: Gesellschaft und emotionale Unterstützung inklusive.
  • Auch für Ehepaare geeignet: Beide Partner können im gemeinsamen Zuhause bleiben.

Wichtig: Die 24-Stunden-Betreuung ersetzt nicht alle notwendigen Umbaumaßnahmen, kann aber in vielen Fällen die Dringlichkeit reduzieren und Zeit für eine sorgfältige Planung schaffen.

Kombination verschiedener Ansätze

Oft ist eine Kombination verschiedener Maßnahmen die beste Lösung:

  • Gezielte, kostengünstige Umbaumaßnahmen (z.B. Haltegriffe, Schwellenbeseitigung) kombiniert mit 24-Stunden-Betreuung
  • Nutzung von Kurzzeitpflege während umfangreicher Umbauarbeiten
  • Schrittweiser Umbau entsprechend der Entwicklung des Pflegebedarfs
  • Kombination aus professioneller Pflege (Pflegedienst) und 24-Stunden-Betreuung

Häufig gestellte Fragen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

Wie oft kann man wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?

Es gibt keine gesetzliche Begrenzung der Anzahl der Anträge. Sie können mehrfach den Zuschuss von 4.000 Euro beantragen, wenn sich die Pflegesituation wesentlich verändert hat. Dies kann der Fall sein bei Verschlechterung des Gesundheitszustands, Höherstufung des Pflegegrades, Umzug in eine neue Wohnung oder neuen Erkrankungen. Jeder neue Antrag wird individuell geprüft, und die Notwendigkeit der Maßnahme muss nachgewiesen werden.

Welcher Pflegegrad ist für den Zuschuss erforderlich?

Für den Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ist mindestens Pflegegrad 1 erforderlich. Die Höhe des Zuschusses (maximal 4.000 Euro) ist unabhängig vom Pflegegrad. Allerdings steigt mit höherem Pflegegrad die Wahrscheinlichkeit, dass umfangreichere Maßnahmen als notwendig anerkannt werden. Wichtig ist nicht der Pflegegrad selbst, sondern die nachweisbare Notwendigkeit der Maßnahme zur Ermöglichung oder Erleichterung der häuslichen Pflege.

Kann ich den Zuschuss auch in einer Mietwohnung nutzen?

Ja, der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kann auch in Mietwohnungen beantragt werden. Voraussetzung ist allerdings die schriftliche Zustimmung des Vermieters zu den geplanten baulichen Veränderungen. Klären Sie vorab auch, wer nach Auszug für einen eventuellen Rückbau verantwortlich ist. Viele Vermieter stimmen zu, da die Wohnung durch barrierefreie Umbauten aufgewertet wird und für zukünftige Mieter attraktiver wird. Die Zustimmung sollte vor Antragstellung bei der Pflegekasse eingeholt werden.

Muss ich den Zuschuss zurückzahlen?

Nein, der Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen muss nicht zurückgezahlt werden. Es handelt sich um einen echten Zuschuss, nicht um ein Darlehen. Auch bei späterem Umzug, Verkauf der Immobilie oder Versterben der pflegebedürftigen Person entsteht keine Rückzahlungsverpflichtung. Der Zuschuss ist einkommens- und vermögensunabhängig.

Was passiert, wenn die Maßnahme mehr als 4.000 Euro kostet?

Wenn die Gesamtkosten den Zuschuss von 4.000 Euro übersteigen, müssen Sie die Differenz selbst tragen. Es empfiehlt sich, weitere Fördermöglichkeiten zu prüfen: KfW-Zuschuss für barrierefreies Wohnen (bis zu 5.000 Euro zusätzlich), regionale Förderprogramme, Zuschüsse vom Integrationsamt bei Schwerbehinderung, steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung oder haushaltsnahe Dienstleistung. Durch Kombination mehrerer Förderprogramme lässt sich der Eigenanteil oft erheblich reduzieren.

Kann ich den Zuschuss auch präventiv beantragen, bevor ein Pflegegrad vorliegt?

Nein, für den Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) zwingend erforderlich. Für präventive Maßnahmen ohne Pflegegrad können Sie jedoch die KfW-Förderung für altersgerechtes Umbauen (Programm 455-B) nutzen, die keinen Pflegegrad voraussetzt. Auch regionale Förderprogramme stehen teilweise für präventive Maßnahmen zur Verfügung. Es kann sinnvoll sein, bereits vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit Anpassungen vorzunehmen, um Stürze und Unfälle zu vermeiden.

Werden auch technische Hilfsmittel wie Treppenlifte gefördert?

Ja, technische Hilfsmittel wie Treppenlifte, Plattformlifte oder Rampen gehören zu den förderfähigen wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, wenn sie fest mit der Immobilie verbunden sind und die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern. Mobile Hilfsmittel wie Rollatoren oder Rollstühle werden dagegen über die Hilfsmittelversorgung (§ 40 Abs. 1-3 SGB XI) finanziert und sind nicht Teil der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig – im Zweifelsfall sollten Sie bei der Pflegekasse nachfragen.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang über den Antrag zu entscheiden. Ist ein Gutachten des Medizinischen Dienstes erforderlich, verlängert sich die Frist auf maximal fünf Wochen. Wird die Frist nicht eingehalten, können Sie ein Schmerzensgeld in Höhe von 70 Euro pro angefangener Woche Verzögerung geltend machen. In der Praxis dauert die Bearbeitung bei vollständigen Unterlagen meist 2-4 Wochen. Planen Sie für die gesamte Maßnahme (Antrag, Bewilligung, Handwerkersuche, Durchführung) mindestens 3-6 Monate ein.

Kann der Zuschuss auf mehrere Personen im Haushalt aufgeteilt werden?

Ja, wenn mehrere pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad im selben Haushalt leben, kann der Zuschuss vervielfacht werden. Maximal können vier Personen gemeinsam einen Antrag stellen, sodass bis zu 16.000 Euro (4 x 4.000 Euro) Zuschuss möglich sind. Dies ist besonders relevant für Senioren-Wohngemeinschaften oder Mehrgenerationenhaushalte. Wichtig: Die Maßnahme muss für alle antragstellenden Personen die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern.

Was ist der Unterschied zwischen wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und Pflegehilfsmitteln?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche Veränderungen oder fest installierte Anpassungen (z.B. Badumbau, Treppenlift, Rampen), die mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden. Pflegehilfsmittel sind dagegen mobile Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (z.B. Pflegebett, Rollstuhl, Toilettenstuhl), die von der Pflegekasse geliehen oder mit einer geringen Zuzahlung (10% des Preises, maximal 25 Euro) zur Verfügung gestellt werden. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel) werden mit bis zu 40 Euro monatlich bezuschusst. Beide Leistungen können parallel in Anspruch genommen werden.

Muss ich bei der Antragstellung bereits konkrete Kostenvoranschläge vorlegen?

Ja, für eine realistische Bewertung des Antrags sollten Sie mindestens einen, besser zwei bis drei detaillierte Kostenvoranschläge von Fachfirmen beifügen. Die Kostenvoranschläge sollten die geplanten Maßnahmen genau beschreiben und einzelne Kostenpositionen aufschlüsseln. Dies erleichtert der Pflegekasse die Prüfung der Verhältnismäßigkeit und beschleunigt die Bearbeitung. Ohne Kostenvoranschläge kann die Pflegekasse den Antrag als unvollständig zurückweisen oder die Bearbeitung verzögern. Die Voranschläge sind noch keine verbindlichen Aufträge – Sie können nach Bewilligung auch eine andere Firma beauftragen.

Können wohnumfeldverbessernde Maßnahmen steuerlich geltend gemacht werden?

Ja, die Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden. Es gibt zwei Möglichkeiten: 1) Als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG), wenn die Maßnahmen medizinisch notwendig sind. Hier wird allerdings eine zumutbare Eigenbelastung abgezogen, die vom Einkommen abhängt. 2) Als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG) für Arbeitskosten (nicht Materialkosten). Hier können 20% der Arbeitskosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, welche Variante für Sie günstiger ist. Wichtig: Der Pflegekassen-Zuschuss muss von den Gesamtkosten abgezogen werden – steuerlich absetzbar ist nur der Eigenanteil.

Fazit: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen als Schlüssel zur Selbstbestimmung

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind weit mehr als nur technische Umbauten – sie sind ein entscheidender Baustein für ein selbstbestimmtes Leben im Alter oder mit Behinderung. Die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse mit bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme, kombinierbar mit weiteren Förderprogrammen wie der KfW-Förderung, macht viele Anpassungen erschwinglich.

Die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst:

  • Mehrfache Antragstellung ist möglich: Bei Veränderung der Pflegesituation können Sie wiederholt Zuschüsse beantragen.
  • Breites Spektrum förderfähiger Maßnahmen: Von kleinen Anpassungen wie Haltegriffen bis zu umfassenden Badumbauten oder Treppenliften.
  • Sorgfältige Planung zahlt sich aus: Antrag vor Beginn, Einhaltung von DIN-Normen, mehrere Kostenvoranschläge und zukunftsorientierte Planung erhöhen die Erfolgsaussichten.
  • Kombination von Förderprogrammen: Durch geschickte Kombination von Pflegekassen-Zuschuss, KfW-Förderung, regionalen Programmen und steuerlicher Absetzbarkeit lässt sich der Eigenanteil erheblich reduzieren.
  • 24-Stunden-Betreuung als Ergänzung oder Alternative: Wenn Umbaumaßnahmen nicht möglich, nicht ausreichend oder zu zeitintensiv sind, bietet eine 24-Stunden-Betreuung flexible und ganzheitliche Unterstützung.

Letztendlich geht es bei allen Maßnahmen um ein zentrales Ziel: Die Würde, Selbstbestimmung und Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen zu erhalten und ihnen ein Leben in den eigenen vier Wänden so lange wie möglich zu ermöglichen. Ob durch bauliche Anpassungen, professionelle Betreuung oder eine Kombination aus beidem – der Weg sollte individuell auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der betroffenen Person zugeschnitten sein.

Lassen Sie sich nicht von der Komplexität des Themas abschrecken. Nutzen Sie die verfügbaren Beratungsangebote, informieren Sie sich gründlich über Ihre Möglichkeiten und scheuen Sie sich nicht, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Investition in wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder eine 24-Stunden-Betreuung ist eine Investition in Lebensqualität, Sicherheit und Selbstbestimmung – für Sie oder Ihre Liebsten.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine professionelle medizinische, rechtliche oder finanzielle Beratung. Alle Angaben zu Kosten, Fördersummen und rechtlichen Grundlagen entsprechen dem Stand Oktober 2025 und können sich ändern. Bitte prüfen Sie die aktuellen Regelungen bei Ihrer Pflegekasse, der KfW oder bei spezialisierten Beratungsstellen. Bei konkreten Fragen zu Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an qualifizierte Fachberater, Pflegestützpunkte oder Sozialverbände. Stand: Oktober 2025

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