Technische Pflegehilfsmittel: Liste, Beispiele & Beantragung (2026)

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Inhaltsübersicht

Wenn Herr Schmidt nach seinem Schlaganfall aus der Reha nach Hause kam, stand seine Tochter vor einer überwältigenden Aufgabe: Wie sollte sie ihren 78-jährigen Vater pflegen, der nicht mehr ohne Hilfe aufstehen konnte? Das normale Bett war zu niedrig, das Badezimmer nicht barrierefrei, und nachts hatte sie ständig Angst, er könnte stürzen und sie würde es nicht mitbekommen. Erst als sie von technischen Pflegehilfsmitteln erfuhr, änderte sich die Situation grundlegend.

Technische Pflegehilfsmittel sind unverzichtbare Helfer in der häuslichen Pflege – doch viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Hilfsmittel ihnen zustehen, wie sie diese beantragen und was die Pflegekasse übernimmt. Die gute Nachricht: Die meisten technischen Hilfsmittel in der Pflege werden als Leihgabe kostenfrei zur Verfügung gestellt oder erfordern nur eine geringe Zuzahlung.

In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über technische Pflegehilfsmittel: von der Definition über konkrete Beispiele bis hin zur praktischen Beantragung. Sie erhalten eine vollständige technische Pflegehilfsmittel Liste, lernen den Unterschied zu Verbrauchshilfsmitteln kennen und erfahren, welche Hilfsmittel zurückgegeben werden müssen. Unser Ziel ist es, Ihnen die Pflege zu Hause zu erleichtern und Ihnen die Sicherheit zu geben, dass Sie alle verfügbaren Unterstützungsmöglichkeiten nutzen.

Was sind technische Pflegehilfsmittel? Definition und rechtliche Grundlagen

Technische Pflegehilfsmittel sind wiederverwendbare Geräte und Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern, zur Linderung von Beschwerden beitragen oder pflegebedürftigen Menschen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Im Gegensatz zu Verbrauchshilfsmitteln, die nach einmaliger oder kurzzeitiger Nutzung entsorgt werden, können technische Hilfsmittel über längere Zeiträume verwendet und nach Gebrauch gereinigt und wiederaufbereitet werden.

Die rechtliche Grundlage für die Versorgung mit technischen Pflegehilfsmitteln findet sich im § 40 SGB XI (Sozialgesetzbuch, Elftes Buch). Dort ist geregelt, dass Pflegebedürftige Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln haben, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.

Wichtig zu wissen: Der Anspruch besteht unabhängig vom Pflegegrad – auch Personen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf technische Hilfsmittel. Die Pflegekasse prüft jedoch in jedem Einzelfall, ob das beantragte Hilfsmittel notwendig und geeignet ist. Dabei wird auch berücksichtigt, ob das Hilfsmittel die Pflege durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte erleichtert.

Unterschied zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln

Die Unterscheidung zwischen technischen und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln ist für die Beantragung und Kostenübernahme wichtig:

Merkmal Technische Pflegehilfsmittel Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Nutzungsdauer Langfristig wiederverwendbar Einmaliger oder kurzzeitiger Gebrauch
Kostenübernahme Leihgabe oder Kauf mit 10% Zuzahlung (max. 25 € pro Hilfsmittel) Pauschale von 40 € monatlich
Beantragung Einzelantrag mit ärztlicher Verordnung oder Pflegegutachten Einfacher Antrag, oft auch als Abo-Service
Beispiele Pflegebett, Rollstuhl, Patientenlifter Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel
Rückgabepflicht Ja, bei Leihgabe (Eigentum der Pflegekasse) Nein, werden verbraucht oder entsorgt

Während Sie für technische Hilfsmittel in der Pflege einen individuellen Antrag stellen müssen, können Sie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel oft unkompliziert über spezialisierte Anbieter beziehen. Beide Hilfsmittelarten ergänzen sich optimal und tragen gemeinsam zu einer würdevollen und praktikablen Pflege zu Hause bei.

Vollständige Liste technischer Pflegehilfsmittel mit Produktgruppen

Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ordnet technische Pflegehilfsmittel systematisch in verschiedene Produktgruppen ein. Diese Kategorisierung hilft Ihnen, die passenden Hilfsmittel für Ihre Pflegesituation zu identifizieren. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Übersicht aller Produktgruppen mit konkreten Beispielen.

Produktgruppe 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege

Diese Produktgruppe umfasst technische Hilfsmittel, die primär die Arbeit der Pflegeperson erleichtern und deren körperliche Belastung reduzieren:

  • Pflegebetten: Höhenverstellbare Betten mit elektrisch oder manuell verstellbarem Kopf- und Fußteil, die das Aufstehen erleichtern und die Pflege rückenschonender machen
  • Bettzurichtungen: Seitengitter, Bettgalgen (Aufrichthilfen), Bettverkürzungen zur Sturzprophylaxe
  • Spezielle Pflegebetttische: Über das Bett schwenkbare Tische für Mahlzeiten oder Beschäftigungen
  • Pflegeliegestühle: Verstellbare Liegestühle mit Aufstehhilfe für den Wohnbereich
  • Umlagerungshilfen: Rutschbretter, Gleittücher, Drehscheiben zum schonenden Umsetzen
  • Patientenlifter: Mobile oder deckenmontierte Liftsysteme zum Transfer vom Bett in den Rollstuhl oder ins Bad

Produktgruppe 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene

Diese technischen Hilfsmittel für die Pflege zu Hause unterstützen bei der täglichen Körperpflege und erhalten die Würde des Pflegebedürftigen:

  • Waschsysteme: Haarwaschbecken für die Pflege im Bett, aufblasbare Wannen
  • Duschwagen und Duschliegen: Fahrbare Liegen für den Transport zur Dusche
  • Bettpfannen und Urinflaschen: Verschiedene Ausführungen für bettlägerige Personen
  • Toilettenstühle: Fahrbare oder stationäre Stühle mit integrierter Toilettenfunktion
  • Bidets: Mobile Bidets für die Intimpflege

Ergänzend zu diesen Hilfsmitteln können auch Toilettensitzerhöhungen auf Rezept beantragt werden, die das selbstständige Nutzen der Toilette erleichtern.

Produktgruppe 52: Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung und Mobilität

Diese Produktgruppe fördert die Selbstständigkeit und Mobilität des Pflegebedürftigen:

  • Hausnotrufsysteme: Funkbasierte Notrufsysteme mit Basisstation und tragbarem Sender (oft als Armband oder Halskette)
  • Rollstühle zur Pflege: Spezielle Pflegerollstühle mit zusätzlichen Funktionen wie Liegeposition
  • Aufstehsessel: Elektrisch verstellbare Sessel mit Aufstehhilfe
  • Sicherheitsgriffe: Haltegriffe für Bad, Toilette und Flur zur Sturzprophylaxe

Produktgruppe 53: Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden

Diese technischen Hilfsmittel dienen der Vorbeugung und Behandlung von pflegebedingten Beschwerden:

  • Lagerungshilfen: Spezielle Kissen und Keile zur Druckentlastung und Dekubitusprophylaxe
  • Anti-Dekubitus-Systeme: Wechseldruckmatratzen und -kissen mit elektrischer Pumpe
  • Spezielle Matratzen: Weichlagerungsmatratzen für bettlägerige Personen

Produktgruppe 54: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Obwohl diese Gruppe nicht zu den technischen Pflegehilfsmitteln zählt, erwähnen wir sie der Vollständigkeit halber. Hierzu gehören Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Mundschutz. Diese erhalten Sie über die monatliche Pauschale von 40 Euro.

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Konkrete Beispiele: Die wichtigsten technischen Pflegehilfsmittel im Detail

Um Ihnen eine bessere Vorstellung von den technischen Hilfsmitteln in der Pflege zu geben, stellen wir Ihnen die wichtigsten Hilfsmittel mit ihren konkreten Einsatzmöglichkeiten vor.

Das Pflegebett: Herzstück der häuslichen Pflege

Ein Pflegebett ist oft das erste und wichtigste technische Hilfsmittel, das bei zunehmender Pflegebedürftigkeit benötigt wird. Moderne Pflegebetten bieten weit mehr als nur eine Liegefläche:

Funktionen eines Pflegebetts:

  • Elektrische Höhenverstellung (typisch: 40-80 cm) erleichtert das Aufstehen und ermöglicht rückenschonende Pflege
  • Verstellbares Kopf- und Fußteil unterstützt verschiedene Liegepositionen (z.B. Oberkörperhochlagerung bei Atembeschwerden)
  • Seitengitter bieten Sicherheit und dienen als Aufrichthilfe
  • Zentrale Bremse verhindert ungewolltes Wegrollen
  • Trendelenburg- und Anti-Trendelenburg-Lagerung für medizinische Zwecke

Ein Pflegebett wird in der Regel als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Die Zuzahlung beträgt maximal 25 Euro einmalig. Die Pflegekasse übernimmt auch die Kosten für notwendiges Zubehör wie Seitengitter oder einen Bettgalgen. Wenn Sie ein barrierefreies Bad einrichten lassen, sollten Sie auch die Raumhöhe für einen eventuellen Patientenlifter berücksichtigen.

Hausnotrufsysteme: Sicherheit rund um die Uhr

Ein Hausnotrufsystem gibt sowohl Pflegebedürftigen als auch Angehörigen ein beruhigendes Gefühl der Sicherheit. Das System besteht aus einer Basisstation, die mit dem Telefonnetz verbunden ist, und einem tragbaren Funksender (meist als Armband oder Halskette).

So funktioniert ein Hausnotrufsystem:

  • Bei einem Notfall drückt die pflegebedürftige Person den Knopf am Sender
  • Die Basisstation baut automatisch eine Sprechverbindung zur Notrufzentrale auf
  • Geschulte Mitarbeiter klären die Situation und alarmieren bei Bedarf Angehörige, Pflegedienst oder Rettungsdienst
  • Moderne Systeme bieten auch Sturzerkennung und GPS-Ortung

Die Grundkosten für ein Hausnotrufsystem werden von der Pflegekasse übernommen, wenn Sie allein leben oder regelmäßig allein sind. Die monatliche Grundgebühr beträgt etwa 25-30 Euro, die vollständig erstattet wird. Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung oder erweiterte Funktionen können zusätzliche Kosten verursachen.

Patientenlifter: Rückenschonende Mobilisation

Ein Patientenlifter ist ein unverzichtbares Hilfsmittel, wenn die pflegebedürftige Person nicht mehr selbstständig aufstehen oder sich umsetzen kann. Es schützt sowohl den Pflegebedürftigen vor Verletzungen als auch die Pflegeperson vor Rückenproblemen.

Arten von Patientenliftern:

  • Mobile Lifter: Fahrbare Geräte mit hydraulischem oder elektrischem Antrieb, flexibel einsetzbar
  • Deckenlifter: Fest installierte Schienensysteme an der Decke, besonders platzsparend
  • Aufstehlifter: Unterstützen beim Übergang vom Sitzen zum Stehen
  • Badewannenlifter: Speziell für den sicheren Transfer in die Badewanne

Die Bedienung erfolgt meist über eine Handsteuerung. Wichtig ist die Auswahl des richtigen Gurtsystems (Universalgurt, Toilettengurt, Netzgurt), das auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person abgestimmt sein muss.

Lagerungshilfen und Anti-Dekubitus-Systeme

Lagerungshilfen sind essentiell zur Vorbeugung von Druckgeschwüren (Dekubitus) bei bettlägerigen oder immobilen Personen. Sie verteilen den Druck gleichmäßiger und entlasten gefährdete Körperstellen.

Verschiedene Systeme:

  • Lagerungskissen: Spezielle Kissen in verschiedenen Formen (Keil, Rolle, Halbmond) zur Positionierung
  • Weichlagerungsmatratzen: Viskoelastische oder Schaumstoffmatratzen mit druckverteilenden Eigenschaften
  • Wechseldruckmatratzen: Elektrisch betriebene Systeme, bei denen Luftkammern abwechselnd befüllt und entleert werden
  • Mikrostimulationssysteme: Erzeugen kleinste Bewegungen zur Durchblutungsförderung

Die Auswahl des richtigen Systems hängt vom Dekubitusrisiko ab, das durch standardisierte Skalen (z.B. Braden-Skala) ermittelt wird. Bei hohem Risiko werden auch hochwertige Systeme von der Pflegekasse übernommen.

Beantragung technischer Pflegehilfsmittel: Schritt für Schritt

Die Beantragung von technischen Pflegehilfsmitteln folgt einem strukturierten Prozess. Mit der richtigen Vorbereitung und den notwendigen Unterlagen verläuft die Genehmigung meist reibungslos.

Schritt 1: Bedarf ermitteln und dokumentieren

Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie den konkreten Bedarf klar definieren:

  • Welches Hilfsmittel wird benötigt und warum?
  • Welche Pflegesituation besteht (z.B. Immobilität, Sturzgefahr, Inkontinenz)?
  • Wie würde das Hilfsmittel die Pflege konkret erleichtern?
  • Gibt es bereits ein ärztliches Attest oder eine Empfehlung aus dem Pflegegutachten?

Dokumentieren Sie die Pflegesituation möglichst genau. Fotos können hilfreich sein, um räumliche Gegebenheiten oder bestehende Probleme zu verdeutlichen. Wenn Sie bereits 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen, kann die Betreuungskraft wertvolle Hinweise zur Notwendigkeit bestimmter Hilfsmittel geben.

Schritt 2: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Den Antrag auf technische Hilfsmittel stellen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse (nicht bei der Krankenkasse!). Der Antrag sollte enthalten:

  • Name und Versichertennummer des Pflegebedürftigen
  • Genaue Bezeichnung des beantragten Hilfsmittels (idealerweise mit Hilfsmittelnummer)
  • Begründung der Notwendigkeit
  • Ärztliche Verordnung oder Empfehlung (falls vorhanden)
  • Auszug aus dem Pflegegutachten (falls das Hilfsmittel dort empfohlen wurde)

Viele Pflegekassen bieten auch Online-Formulare oder telefonische Antragstellung an. Wichtig: Reichen Sie den Antrag ein, bevor Sie das Hilfsmittel selbst kaufen oder mieten. Nachträgliche Kostenerstattungen sind in der Regel nicht möglich.

Schritt 3: Prüfung durch die Pflegekasse

Die Pflegekasse hat drei Wochen Zeit, über Ihren Antrag zu entscheiden (bei Hilfsmitteln zur Änderung des Wohnumfelds fünf Wochen). Wenn ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) erforderlich ist, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.

Die Pflegekasse prüft:

  • Ist das Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege oder Linderung von Beschwerden erforderlich?
  • Ermöglicht es eine selbstständigere Lebensführung?
  • Ist es wirtschaftlich und zweckmäßig?
  • Gibt es günstigere Alternativen, die denselben Zweck erfüllen?

Wenn die Pflegekasse nicht innerhalb der Frist reagiert, gilt der Antrag als genehmigt (sogenannte Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB XI). Sie können dann das Hilfsmittel selbst beschaffen und die Kosten erstattet bekommen.

Schritt 4: Auswahl eines Leistungserbringers

Nach der Genehmigung erhalten Sie von der Pflegekasse eine Liste mit Vertragspartnern (Sanitätshäusern), die das genehmigte Hilfsmittel liefern. Sie können frei wählen, welchen Anbieter Sie beauftragen möchten.

Wichtige Aspekte bei der Auswahl:

  • Liefert der Anbieter auch am Wochenende oder in Notfällen?
  • Bietet er eine Einweisung in die Bedienung des Hilfsmittels?
  • Wie schnell erfolgen Reparaturen oder der Austausch defekter Geräte?
  • Gibt es einen 24-Stunden-Notdienst (wichtig z.B. bei Pflegebetten)?
  • Werden auch Folgeversorgungen (z.B. neue Gurte für den Lifter) unkompliziert geliefert?

Schritt 5: Lieferung, Einweisung und Dokumentation

Bei der Lieferung sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Vollständigkeit: Ist das Hilfsmittel komplett und funktionstüchtig?
  • Einweisung: Lassen Sie sich die Bedienung ausführlich erklären und praktisch vorführen
  • Dokumentation: Unterschreiben Sie den Lieferschein erst, wenn alles in Ordnung ist
  • Kontaktdaten: Notieren Sie die Servicenummer für Reparaturen und Fragen
  • Leihvertrag: Bei Leihgaben erhalten Sie einen Vertrag – bewahren Sie diesen gut auf

Wichtig: Auch bei einer Leihgabe sind Sie für die sachgemäße Nutzung und Pflege des Hilfsmittels verantwortlich. Schäden durch unsachgemäße Handhabung müssen Sie unter Umständen selbst bezahlen.

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Kosten und Zuzahlungen: Was Sie finanziell wissen müssen

Die Finanzierung von technischen Pflegehilfsmitteln ist für viele Angehörige zunächst undurchsichtig. Grundsätzlich gilt: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, Sie leisten jedoch in den meisten Fällen eine Zuzahlung.

Zuzahlungsregelungen im Überblick

Für technische Hilfsmittel in der Pflege gelten folgende Zuzahlungsregeln:

Art der Versorgung Zuzahlung Maximalbetrag Beispiele
Leihgabe 10% der Kosten Max. 25 € einmalig pro Hilfsmittel Pflegebett, Rollstuhl, Patientenlifter
Kauf 10% der Kosten Max. 25 € einmalig pro Hilfsmittel Toilettenstuhl, Badewannenlift
Hausnotruf Grundgebühr Keine Zuzahlung Vollständige Kostenübernahme Monatliche Grundgebühr ca. 25-30 €
Hausnotruf Installation 10% der Kosten Max. 25 € einmalig Einrichtungsgebühr ca. 50-80 €
Mehrere Hilfsmittel Je 10% Max. 25 € pro Hilfsmittel Pflegebett + Lifter = 2x max. 25 €

Befreiung von Zuzahlungen

In bestimmten Fällen können Sie von der Zuzahlung befreit werden:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit
  • Belastungsgrenze erreicht: Wenn Sie im Kalenderjahr bereits 2% Ihres Bruttoeinkommens für Zuzahlungen ausgegeben haben (bei chronisch Kranken 1%), können Sie eine Befreiung beantragen
  • Sozialhilfeempfänger: Bei Bezug von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt entfällt die Zuzahlung

Bewahren Sie alle Belege über Zuzahlungen auf. Wenn Sie die Belastungsgrenze erreichen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung beantragen, die für das restliche Kalenderjahr gilt.

Leihgabe versus Kauf: Was ist günstiger?

Die meisten technischen Pflegehilfsmittel werden als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Dies hat mehrere Vorteile:

  • Keine hohen Anschaffungskosten: Sie zahlen nur die Zuzahlung von maximal 25 Euro
  • Wartung inklusive: Reparaturen und Wartung übernimmt das Sanitätshaus
  • Austausch möglich: Bei Änderung der Pflegesituation kann das Hilfsmittel angepasst werden
  • Rückgabe: Wenn das Hilfsmittel nicht mehr benötigt wird, geben Sie es zurück

Ein Kauf ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll, etwa wenn:

  • Das Hilfsmittel sehr günstig ist (unter 250 Euro)
  • Sie es dauerhaft benötigen und individuell anpassen möchten
  • Es sich um ein sehr persönliches Hilfsmittel handelt

Wenn Sie sich für einen Kauf entscheiden, übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zur Höhe des Vertragspreises mit ihren Leistungserbringern. Wählen Sie ein teureres Modell, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.

Zusatzkosten und was nicht übernommen wird

Nicht alle Kosten rund um technische Hilfsmittel übernimmt die Pflegekasse:

  • Stromkosten: Der erhöhte Stromverbrauch durch elektrische Pflegebetten oder Wechseldruckmatratzen wird nicht erstattet
  • Komfort-Ausstattung: Extras wie besonders leise Motoren oder Design-Upgrades müssen Sie selbst zahlen
  • Zweitausstattung: Ein zweites Pflegebett für ein Ferienhaus wird in der Regel nicht übernommen
  • Hausnotruf-Zusatzleistungen: Schlüsselhinterlegung, GPS-Ortung oder Sturzdetektoren können Zusatzkosten verursachen

Rückgabepflicht: Welche Hilfsmittel müssen zurückgegeben werden?

Eine häufige Frage lautet: Welche Hilfsmittel müssen zurückgegeben werden? Die Antwort hängt davon ab, ob Sie das Hilfsmittel als Leihgabe oder durch Kauf erhalten haben.

Leihgaben: Eigentum der Pflegekasse

Alle als Leihgabe überlassenen technischen Pflegehilfsmittel bleiben Eigentum der Pflegekasse und müssen zurückgegeben werden, wenn:

  • Das Hilfsmittel nicht mehr benötigt wird (z.B. nach Genesung oder Umzug ins Pflegeheim)
  • Die pflegebedürftige Person verstorben ist
  • Ein Wechsel zu einem anderen Hilfsmittel erfolgt
  • Die Pflegebedürftigkeit endet oder sich der Pflegegrad ändert

Typische Leihgaben, die zurückgegeben werden müssen:

  • Pflegebetten und Bettzubehör
  • Patientenlifter und Gurtsysteme
  • Rollstühle (sofern nicht von der Krankenkasse verordnet)
  • Hausnotrufsysteme
  • Wechseldruckmatratzen mit Kompressor
  • Aufstehsessel (je nach Vereinbarung)

Gekaufte Hilfsmittel: Ihr Eigentum

Hilfsmittel, die Sie gekauft haben (auch mit Zuschuss der Pflegekasse), gehören Ihnen und müssen nicht zurückgegeben werden. Sie können diese:

  • Weiter nutzen
  • Privat verkaufen
  • Verschenken oder vererben
  • Entsorgen (beachten Sie Umweltvorschriften bei Elektrogeräten)

Häufig gekaufte Hilfsmittel:

  • Toilettenstühle
  • Einfache Badewannensitze
  • Haltegriffe
  • Gehstöcke und Gehhilfen
  • Einfache Lagerungskissen

Praktische Hinweise zur Rückgabe

Wenn Sie ein Hilfsmittel zurückgeben müssen, beachten Sie folgende Punkte:

  • Meldepflicht: Informieren Sie das Sanitätshaus oder die Pflegekasse zeitnah, wenn das Hilfsmittel nicht mehr benötigt wird
  • Zustand: Das Hilfsmittel sollte in einem gepflegten, sauberen Zustand zurückgegeben werden
  • Vollständigkeit: Geben Sie alle Teile zurück (z.B. Fernbedienungen, Gurte, Stromkabel)
  • Abholung: Die Abholung erfolgt in der Regel kostenfrei durch das Sanitätshaus
  • Beschädigung: Normale Gebrauchsspuren sind kein Problem, grobe Fahrlässigkeit kann zu Schadenersatzforderungen führen
  • Bestätigung: Lassen Sie sich die Rückgabe schriftlich bestätigen

Wichtig: Auch nach dem Tod eines Angehörigen sind Sie verpflichtet, geliehene Hilfsmittel zurückzugeben. Das Sanitätshaus wird sich in der Regel von selbst melden, aber eine proaktive Information beschleunigt den Prozess. Dies ist besonders relevant, wenn Sie parallel auch 24-Stunden-Betreuung bei Demenz organisiert hatten und nun alle Verträge auflösen müssen.

Praxisbeispiele: Technische Pflegehilfsmittel im Alltag

Um die praktische Bedeutung von technischen Pflegehilfsmitteln zu verdeutlichen, stellen wir Ihnen vier realistische Szenarien aus dem Pflegealltag vor.

Beispiel 1: Frau Müller (82) mit fortgeschrittener Arthrose

Frau Müller leidet seit Jahren unter Arthrose in Hüften und Knien. Das Aufstehen aus dem normalen Bett wurde zunehmend zur Qual, mehrmals wäre sie dabei gestürzt. Ihre Tochter beantragte ein Pflegebett mit elektrischer Höhenverstellung.

Bereitgestellte Hilfsmittel:

  • Elektrisches Pflegebett mit Aufrichthilfe (Leihgabe, Zuzahlung 25 €)
  • Bettgalgen als Aufrichthilfe (in Leihgabe enthalten)
  • Nachttischlampe mit Bewegungsmelder (Eigenanschaffung, 45 €)

Ergebnis: Frau Müller kann das Bett auf eine für sie angenehme Höhe einstellen und nutzt den Bettgalgen zum selbstständigen Aufrichten. Ihre Mobilität und Selbstständigkeit sind deutlich gestiegen, Sturzängste haben sich reduziert. Die Tochter muss nicht mehr mehrmals täglich beim Aufstehen helfen.

Beispiel 2: Herr Schmidt (78) nach Schlaganfall mit Halbseitenlähmung

Nach einem Schlaganfall ist Herr Schmidt halbseitig gelähmt und kann nicht mehr selbstständig vom Bett in den Rollstuhl wechseln. Seine Ehefrau (75) ist körperlich nicht in der Lage, ihn zu heben. Der Medizinische Dienst empfahl im Gutachten einen Patientenlifter.

Bereitgestellte Hilfsmittel:

  • Mobiler Patientenlifter mit elektrischem Antrieb (Leihgabe, Zuzahlung 25 €)
  • Drei verschiedene Gurtsysteme für unterschiedliche Situationen (in Leihgabe enthalten)
  • Pflegebett mit Seitengittern (Leihgabe, Zuzahlung 25 €)
  • Toilettenstuhl (Kauf, Zuzahlung 10 €)

Ergebnis: Das Ehepaar kann den Transfer gemeinsam bewältigen. Frau Schmidt bedient den Lifter per Fernbedienung, während Herr Schmidt im Gurt sitzt. Die körperliche Belastung für Frau Schmidt ist minimal, und die Würde von Herrn Schmidt bleibt gewahrt. Zusätzlich wurde eine Seniorenbetreuung zu Hause organisiert, die tagsüber unterstützt.

Beispiel 3: Frau Weber (91) mit fortgeschrittener Demenz

Frau Weber lebt allein und hat Pflegegrad 3 aufgrund fortgeschrittener Demenz. Sie vergisst häufig zu essen und zu trinken und läuft nachts orientierungslos umher. Ihre Tochter, die berufstätig ist, macht sich ständig Sorgen.

Bereitgestellte Hilfsmittel:

  • Hausnotrufsystem mit Sturzsensor (Leihgabe, monatliche Grundgebühr vollständig übernommen, Installation 10 €)
  • Niedrigflurbett mit Sturzmatten (Leihgabe, Zuzahlung 25 €)
  • Bewegungsmelder mit Beleuchtung für den Weg zur Toilette (Eigenanschaffung, 120 €)

Ergebnis: Das Hausnotrufsystem gibt der Tochter Sicherheit. Frau Weber trägt den Sender als Armband und kann im Notfall Hilfe rufen. Der Sturzsensor erkennt Stürze automatisch und alarmiert die Notrufzentrale. Das Niedrigflurbett (nur 20 cm hoch) minimiert Verletzungen bei nächtlichen Aufstehversuchen. Die Familie konnte so den Umzug ins Pflegeheim hinauszögern. Ergänzend wurde Beratung zu Pflege bei Demenz in Anspruch genommen.

Beispiel 4: Herr Klein (68) mit Querschnittslähmung

Herr Klein ist nach einem Unfall vom Hals abwärts gelähmt und benötigt umfassende Unterstützung. Er wird zu Hause von seiner Familie und einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Die größte Herausforderung ist die Dekubitusprophylaxe.

Bereitgestellte Hilfsmittel:

  • Schwerlast-Pflegebett mit Seitengittern (Leihgabe, Zuzahlung 25 €)
  • Wechseldruckmatratze mit leisem Kompressor (Leihgabe, Zuzahlung 25 €)
  • Deckenlifter-System mit Schiene vom Bett ins Bad (Leihgabe, Zuzahlung 25 €)
  • Verschiedene Lagerungskissen (Leihgabe, in Paket enthalten)
  • Spezial-Rollstuhl mit Elektroantrieb (Krankenkasse, separater Antrag)

Ergebnis: Die Wechseldruckmatratze verhindert erfolgreich Druckgeschwüre. Der Deckenlifter ermöglicht den Transfer ins Bad ohne große körperliche Anstrengung für die Pflegenden. Herr Klein kann mit dem Elektrorollstuhl selbstständig die Wohnung verlassen. Die Familie hat zusätzlich wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt, um Türen zu verbreitern und das Bad barrierefrei umzubauen.

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Häufige Herausforderungen und praktische Lösungen

Bei der Nutzung von technischen Pflegehilfsmitteln treten immer wieder ähnliche Probleme auf. Hier finden Sie die häufigsten Herausforderungen und bewährte Lösungsansätze.

Ablehnung des Antrags durch die Pflegekasse

Nicht jeder Antrag auf technische Hilfsmittel wird sofort genehmigt. Häufige Ablehnungsgründe sind:

  • Unzureichende Begründung der Notwendigkeit
  • Fehlende ärztliche Verordnung
  • Pflegekasse sieht günstigere Alternative
  • Hilfsmittel wird als “Komfort” und nicht als “Notwendigkeit” eingestuft

Lösungsansätze:

  • Widerspruch einlegen: Sie haben vier Wochen Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen
  • Detaillierte Begründung nachreichen: Beschreiben Sie konkret, wie das Hilfsmittel die Pflegesituation verbessern würde
  • Ärztliches Attest einholen: Ein ausführliches Attest vom Hausarzt oder Facharzt stärkt Ihren Antrag
  • Pflegedienst einbeziehen: Eine Stellungnahme des Pflegedienstes zur Notwendigkeit kann hilfreich sein
  • Pflegeberatung nutzen: Pflegestützpunkte bieten kostenlose Unterstützung bei Widersprüchen

Wichtig: Geben Sie nicht beim ersten “Nein” auf. Viele Ablehnungen werden bei Widerspruch doch noch genehmigt, wenn die Notwendigkeit besser begründet wird.

Lange Wartezeiten auf Hilfsmittel

In manchen Regionen dauert es Wochen, bis genehmigte technische Pflegehilfsmittel geliefert werden. Das kann in Notfallsituationen (z.B. nach Krankenhausentlassung) problematisch sein.

Lösungsansätze:

  • Frühzeitig beantragen: Stellen Sie Anträge bereits während des Krankenhausaufenthalts
  • Sozialdienst einschalten: Krankenhäuser haben Sozialdienste, die bei der Organisation helfen
  • Übergangsversorgung organisieren: Fragen Sie nach Übergangslösungen oder Leihgeräten
  • Alternative Anbieter kontaktieren: Nicht alle Sanitätshäuser haben gleich lange Lieferzeiten
  • Notfallversorgung: In echten Notfällen kann die Pflegekasse eine beschleunigte Versorgung anordnen

Platzmangel in der Wohnung

Viele technische Hilfsmittel benötigen Platz, den kleine Wohnungen oft nicht bieten. Ein Pflegebett ist breiter als ein normales Bett, ein Patientenlifter braucht Bewegungsfreiheit.

Lösungsansätze:

  • Raumplanung: Überlegen Sie, welche Möbel entbehrlich sind und ausgelagert werden können
  • Kompakte Modelle: Fragen Sie nach platzsparenden Alternativen (z.B. Wandlifter statt mobiler Lifter)
  • Multifunktionale Lösungen: Ein Pflegebett mit integriertem Nachttisch spart Platz
  • Wohnraumanpassung: Beantragen Sie Zuschüsse für Wohnraumanpassung (bis zu 4.000 € pro Maßnahme)
  • Umzug erwägen: In manchen Fällen ist ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung die beste Lösung

Überforderung mit der Technik

Moderne technische Pflegehilfsmittel sind oft komplex. Ältere Pflegebedürftige und ihre Angehörigen fühlen sich manchmal überfordert mit der Bedienung.

Lösungsansätze:

  • Ausführliche Einweisung verlangen: Lassen Sie sich die Bedienung mehrfach zeigen, bis Sie sicher sind
  • Bedienungsanleitung in einfacher Sprache: Bitten Sie um verständliche Anleitungen, nicht nur technische Handbücher
  • Video-Anleitungen: Viele Hersteller bieten YouTube-Videos zur Bedienung
  • Hotline nutzen: Bei Unsicherheiten lieber einmal zu viel anrufen als Fehler zu machen
  • Pflegedienst einbeziehen: Professionelle Pflegekräfte kennen die Geräte und können schulen
  • Angehörige einbeziehen: Sorgen Sie dafür, dass mehrere Personen die Bedienung beherrschen

Defekte und Reparaturen

Technische Geräte können kaputtgehen – oft zu den ungünstigsten Zeitpunkten. Ein defektes Pflegebett mitten in der Nacht oder ein ausgefallener Lifter am Wochenende sind echte Notfälle.

Lösungsansätze:

  • 24-Stunden-Notdienst: Wählen Sie einen Anbieter mit Notdienst-Garantie
  • Ersatzgeräte vorhalten: Fragen Sie, ob bei kritischen Geräten Ersatz bereitgehalten wird
  • Regelmäßige Wartung: Nutzen Sie Wartungsangebote, um Ausfälle zu vermeiden
  • Ersatzteile kennen: Wissen Sie, wo Ersatzbatterien, Gurte oder Kabel erhältlich sind
  • Backup-Plan: Überlegen Sie für kritische Situationen Alternativen (z.B. manuelle Bedienung des Pflegebetts)

Kombination mit professioneller Unterstützung

Auch die besten technischen Pflegehilfsmittel können die persönliche Betreuung nicht vollständig ersetzen. In vielen Fällen ist eine Kombination aus Hilfsmitteln und professioneller Unterstützung die beste Lösung.

Wann reichen Hilfsmittel allein nicht aus?

Technische Hilfsmittel stoßen an Grenzen, wenn:

  • Die pflegebedürftige Person nicht mehr in der Lage ist, Hilfsmittel selbstständig zu bedienen
  • Rund-um-die-Uhr-Betreuung erforderlich ist (z.B. bei fortgeschrittener Demenz)
  • Medizinische Tätigkeiten notwendig sind (z.B. Katheterpflege, Wundversorgung)
  • Die pflegende Angehörige körperlich oder psychisch überlastet ist
  • Soziale Isolation droht, weil niemand Zeit für Gespräche und Aktivitäten hat

Synergien zwischen Hilfsmitteln und 24-Stunden-Betreuung

Die Kombination von technischen Hilfsmitteln und einer 24-Stunden-Betreuung bietet optimale Versorgung:

  • Hilfsmittel erleichtern die Arbeit der Betreuungskraft: Ein Patientenlifter schont den Rücken der Pflegekraft, ein Pflegebett ermöglicht rückenschonende Pflege
  • Betreuungskraft bedient Hilfsmittel fachgerecht: Professionelle Pflegekräfte kennen die korrekte Nutzung und können Pflegebedürftige anleiten
  • Kontinuierliche Beobachtung: Die Betreuungskraft erkennt, wenn Hilfsmittel nicht mehr ausreichen oder angepasst werden müssen
  • Aktivierung trotz Hilfsmitteln: Während Hilfsmittel Selbstständigkeit fördern, motiviert die Betreuungskraft zur Nutzung
  • Sicherheit: Auch mit Hausnotrufsystem ist eine anwesende Person im Notfall schneller zur Stelle

Finanzierung der Kombination

Die gute Nachricht: Beide Unterstützungsformen können parallel finanziert werden. Die technischen Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen, während die 24-Stunden-Betreuung über verschiedene Leistungen finanziert werden kann:

  • Pflegegeld: Wird bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Betreuungskräfte ausgezahlt
  • Verhinderungspflege: Ab Juli 2025 gemeinsames Budget von 3.539 € jährlich
  • Entlastungsbetrag: 125 € monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Pflegesachleistungen: Können teilweise für Betreuungsleistungen eingesetzt werden

Mehr Details zur Finanzierung finden Sie in unserem Artikel über Kosten und Leistungen der 24-Stunden-Pflege.

Qualitätskriterien und worauf Sie achten sollten

Nicht alle technischen Pflegehilfsmittel sind gleich gut. Bei der Auswahl sollten Sie auf bestimmte Qualitätsmerkmale achten.

Zertifizierungen und Prüfsiegel

Seriöse Hilfsmittel tragen Qualitätssiegel:

  • CE-Kennzeichnung: Bestätigt, dass das Produkt europäischen Sicherheitsstandards entspricht
  • GS-Zeichen: “Geprüfte Sicherheit” durch unabhängige Prüfstellen
  • TÜV-Siegel: Zusätzliche Sicherheitsprüfung
  • Medizinprodukte-Zulassung: Hilfsmittel, die als Medizinprodukte gelten, müssen entsprechend zugelassen sein

Benutzerfreundlichkeit

Ein gutes technisches Hilfsmittel zeichnet sich durch einfache Bedienung aus:

  • Intuitive Bedienelemente: Große, gut beschriftete Knöpfe, eindeutige Symbole
  • Leise Betriebsgeräusche: Besonders bei Geräten, die nachts laufen (Wechseldruckmatratzen)
  • Einfache Reinigung: Abwaschbare Oberflächen, abnehmbare Bezüge
  • Stabilität: Sichere Konstruktion, die auch bei unsachgemäßer Nutzung nicht kippt
  • Notfallbedienung: Elektrische Geräte sollten auch manuell bedienbar sein

Serviceleistungen des Anbieters

Der beste Service nützt nichts, wenn der Anbieter nicht erreichbar ist:

  • Erreichbarkeit: Wie schnell reagiert der Anbieter auf Anfragen?
  • Lieferzeiten: Wie lange dauert es von der Genehmigung bis zur Lieferung?
  • Einweisung: Wird eine ausführliche Einweisung angeboten?
  • Reparaturservice: Gibt es einen 24-Stunden-Notdienst?
  • Ersatzgeräte: Werden bei Reparaturen Ersatzgeräte gestellt?
  • Anpassungen: Können Hilfsmittel bei Änderung der Pflegesituation angepasst werden?
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Häufig gestellte Fragen zu technischen Pflegehilfsmitteln

Kann ich technische Pflegehilfsmittel auch ohne Pflegegrad erhalten?

Grundsätzlich haben Sie auch ohne anerkannten Pflegegrad Anspruch auf technische Pflegehilfsmittel, wenn eine vorübergehende Pflegebedürftigkeit besteht (z.B. nach einer Operation). In diesem Fall erfolgt die Versorgung jedoch meist über die Krankenkasse, nicht über die Pflegekasse. Die Krankenkasse übernimmt Hilfsmittel zur Krankenbehandlung (z.B. Gehhilfen nach einem Beinbruch), während die Pflegekasse für dauerhafte Pflegebedürftigkeit zuständig ist. Bei vorübergehendem Bedarf sollten Sie zunächst bei Ihrer Krankenkasse anfragen.

Was passiert, wenn ich mit einem geliehenen Hilfsmittel umziehe?

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands können Sie das Hilfsmittel in der Regel mitnehmen. Informieren Sie das Sanitätshaus rechtzeitig, damit der Transport organisiert werden kann. Bei einem Umzug in eine andere Stadt übernimmt oft ein lokaler Partner des Sanitätshauses die weitere Betreuung. Die Kosten für den Transport trägt normalerweise das Sanitätshaus. Bei einem Umzug ins Ausland oder ins Pflegeheim muss das Hilfsmittel zurückgegeben werden. Planen Sie den Umzug frühzeitig und klären Sie alle Details mit dem Sanitätshaus und Ihrer Pflegekasse.

Darf ich ein geliehenes Pflegebett mit eigenen Matratzen oder Bettwäsche nutzen?

Ja, Sie dürfen und sollten sogar eigene Bettwäsche verwenden. Bei Matratzen ist es etwas komplizierter: Wenn eine spezielle Anti-Dekubitus-Matratze medizinisch notwendig ist, muss diese genutzt werden. Ansonsten können Sie auf der Standard-Pflegebettmatratze auch einen eigenen Matratzenbezug oder eine dünne Zusatzmatratze verwenden, solange die Funktionen des Pflegebetts (z.B. Verstellbarkeit) nicht beeinträchtigt werden. Fragen Sie im Zweifel beim Sanitätshaus nach, ob Ihre gewünschte Ergänzung mit dem Pflegebett kompatibel ist.

Wie oft werden technische Pflegehilfsmittel gewartet und wer trägt die Kosten?

Die Wartung von geliehenen technischen Pflegehilfsmitteln ist Aufgabe des Sanitätshauses und für Sie kostenfrei. Wie oft eine Wartung erfolgt, hängt vom Hilfsmittel ab: Pflegebetten werden meist jährlich gewartet, Patientenlifter halbjährlich, Hausnotrufsysteme vierteljährlich. Bei gekauften Hilfsmitteln sind Sie selbst für die Wartung verantwortlich. Viele Sanitätshäuser bieten kostenpflichtige Wartungsverträge an. Wichtig: Melden Sie Defekte sofort, warten Sie nicht bis zur nächsten Wartung. Bei sicherheitsrelevanten Problemen haben Sie Anspruch auf sofortige Reparatur oder Austausch.

Kann ich ein bestimmtes Modell oder einen bestimmten Hersteller verlangen?

Sie haben grundsätzlich ein Wunsch- und Wahlrecht, aber die Pflegekasse muss nur wirtschaftliche und zweckmäßige Hilfsmittel bezahlen. Wenn Sie ein teureres Modell wünschen als das, was die Pflegekasse für ausreichend hält, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Wichtig ist, dass Sie Ihren Wunsch gut begründen können (z.B. “Das Modell ist leiser und stört meinen Schlaf weniger” oder “Die Bedienung ist für mich einfacher verständlich”). Bei gleicher Eignung und ähnlichem Preis muss die Pflegekasse Ihren Wunsch berücksichtigen. Besprechen Sie Ihre Präferenzen offen mit dem Sanitätshaus.

Was passiert, wenn ein Hilfsmittel durch einen Unfall beschädigt wird?

Das hängt davon ab, wie der Schaden entstanden ist. Bei normalem Verschleiß oder Defekten ohne Ihr Verschulden übernimmt das Sanitätshaus Reparatur oder Austausch kostenfrei. Bei grober Fahrlässigkeit oder mutwilliger Beschädigung können Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen. Beispiel: Wenn das Pflegebett durch einen Wasserschaden beschädigt wird, weil Sie vergessen haben, ein Fenster zu schließen, könnte das als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Bei Unsicherheit: Melden Sie jeden Schaden sofort und schildern Sie ehrlich, wie er entstanden ist. Oft sind Geräte versichert und kleine Schäden werden kulant behandelt.

Gibt es Hilfsmittel speziell für Demenzpatienten?

Ja, für Menschen mit Demenz gibt es spezielle Anpassungen bei technischen Pflegehilfsmitteln: Niedrigflurbetten minimieren Verletzungsrisiken bei Stürzen, Bettgitter mit Polsterung verhindern Verletzungen, Hausnotrufsysteme mit automatischer Sturzerkennung und GPS-Ortung bieten zusätzliche Sicherheit. Außerdem gibt es Orientierungshilfen wie beleuchtete Hinweisschilder zum WC oder Nachtlichter mit Bewegungsmeldern. Wichtig ist, dass Bedienelemente möglichst einfach sind, da komplexe Technik Demenzpatienten überfordert. Besprechen Sie die speziellen Bedürfnisse bei Demenz mit dem Sanitätshaus und lesen Sie unseren Ratgeber zur Pflege bei Demenz.

Kann ich technische Pflegehilfsmittel auch kurzfristig für einen Urlaub ausleihen?

Für vorübergehende Bedarfe (z.B. Urlaub, Reha) können Sie bei Sanitätshäusern oft eine Kurzzeitmiete vereinbaren. Dies läuft jedoch nicht über die Pflegekasse, sondern muss privat bezahlt werden. Die Kosten variieren je nach Hilfsmittel und Mietdauer. Alternativ können Sie prüfen, ob Ihr Urlaubsziel (z.B. Ferienwohnung, Hotel) bereits mit entsprechenden Hilfsmitteln ausgestattet ist. Manche Reiseveranstalter bieten spezialisierte barrierefreie Unterkünfte an. Wenn Sie dauerhaft zwei Wohnorte haben (z.B. Hauptwohnsitz und Ferienhaus), können Sie unter Umständen eine Zweitausstattung beantragen – dies wird jedoch meist abgelehnt.

Wie verhalte ich mich bei einem Stromausfall mit elektrischen Pflegehilfsmitteln?

Die meisten elektrischen Pflegehilfsmittel haben Notfunktionen: Pflegebetten lassen sich meist manuell mit einer Kurbel verstellen (diese wird mitgeliefert und sollte griffbereit aufbewahrt werden). Patientenlifter können oft auch manuell bedient werden, allerdings mit mehr Kraftaufwand. Wechseldruckmatratzen funktionieren ohne Strom nicht, werden aber bei kurzem Ausfall nicht sofort zum Problem. Hausnotrufsysteme haben meist eine Batterie-Backup für mehrere Stunden. Wichtig: Informieren Sie sich bei der Einweisung über Notfallbedienung und bewahren Sie Bedienungsanleitungen griffbereit auf. Bei längeren Stromausfällen kontaktieren Sie das Sanitätshaus.

Können technische Pflegehilfsmittel auch für zwei Personen gleichzeitig beantragt werden?

Ja, wenn beide Personen pflegebedürftig sind, hat jede Person individuellen Anspruch auf technische Pflegehilfsmittel. Bei Ehepaaren, die beide pflegebedürftig sind, können also zwei Pflegebetten, zwei Rollstühle etc. beantragt werden. In manchen Fällen ist es jedoch sinnvoller, gemeinsam nutzbare Hilfsmittel zu beantragen (z.B. einen Patientenlifter für beide). Die Pflegekasse prüft jeden Antrag individuell. Wenn beide Partner einen Pflegebedarf als Ehepaar haben, kann auch eine gemeinsame 24-Stunden-Betreuung sinnvoll sein, die beide Partner versorgt.

Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmitteln von der Pflegekasse und von der Krankenkasse?

Die Pflegekasse übernimmt technische Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern (z.B. Pflegebett, Patientenlifter). Die Krankenkasse zahlt Hilfsmittel zur Behandlung von Krankheiten oder zur Kompensation von Behinderungen (z.B. Rollstuhl zur Mobilität, Hörgeräte, Gehhilfen nach Operationen). Manche Hilfsmittel können von beiden Kassen übernommen werden, je nach Begründung. Beispiel Rollstuhl: Wird er zur dauerhaften Mobilität benötigt, zahlt die Krankenkasse. Wird er speziell für die Pflege benötigt (z.B. Pflegerollstuhl mit Liegeposition), kann die Pflegekasse zuständig sein. Bei Unklarheiten berät Sie Ihre Pflegekasse.

Gibt es technische Pflegehilfsmittel auch in ästhetisch ansprechenden Designs?

Ja, die Hersteller haben erkannt, dass Pflegebedürftige nicht in einer “Krankenhaus-Atmosphäre” leben möchten. Moderne Pflegebetten sind in verschiedenen Holztönen erhältlich und sehen oft aus wie normale Betten. Aufstehsessel gibt es in zahlreichen Stoffen und Farben, die sich ins Wohnzimmer einfügen. Rollstühle sind in verschiedenen Designs und Farben erhältlich. Allerdings: Design-Extras kosten oft Aufpreis, den Sie selbst tragen müssen. Die Pflegekasse übernimmt nur das funktional Notwendige. Wenn Ihnen Ästhetik wichtig ist, fragen Sie beim Sanitätshaus nach verschiedenen Optionen und klären Sie, welche Mehrkosten entstehen.

Wie finde ich heraus, welche Hilfsmittel für meine Situation am besten geeignet sind?

Die beste Anlaufstelle ist eine professionelle Pflegeberatung. Sie haben Anspruch auf kostenlose Beratung durch Ihre Pflegekasse (§ 7a SGB XI). Außerdem bieten Pflegestützpunkte neutrale Beratung an. Der Medizinische Dienst gibt im Pflegegutachten oft Empfehlungen für geeignete Hilfsmittel. Auch Sanitätshäuser beraten, allerdings mit kommerziellem Interesse. Hausärzte und Fachärzte können Empfehlungen aussprechen. Hilfreich sind auch Erfahrungsberichte anderer Betroffener, etwa in Selbsthilfegruppen. Wichtig: Lassen Sie sich nicht zu schnellen Entscheidungen drängen, sondern holen Sie mehrere Meinungen ein.

Fazit: Technische Pflegehilfsmittel als Grundpfeiler würdevoller häuslicher Pflege

Technische Pflegehilfsmittel sind weit mehr als nur praktische Hilfsmittel – sie sind entscheidende Faktoren für die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen und die Entlastung pflegender Angehöriger. Sie ermöglichen es vielen Menschen, trotz Einschränkungen in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben und ein Stück Selbstständigkeit zu bewahren.

Die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst:

  • Breites Spektrum: Von Pflegebetten über Patientenlifter bis zu Hausnotrufsystemen – für fast jede Pflegesituation gibt es passende technische Hilfsmittel
  • Finanzielle Unterstützung: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten weitgehend, Ihre Zuzahlung beträgt maximal 25 € pro Hilfsmittel
  • Leihgabe bevorzugt: Die meisten Hilfsmittel werden als Leihgabe zur Verfügung gestellt, was Wartung und Anpassung erleichtert
  • Individuelle Beratung wichtig: Nutzen Sie professionelle Beratungsangebote, um die für Sie passenden Hilfsmittel zu finden
  • Kombination mit Betreuung: Hilfsmittel und professionelle Betreuung ergänzen sich optimal und ermöglichen umfassende Versorgung

Scheuen Sie sich nicht, Ihren Anspruch auf technische Pflegehilfsmittel geltend zu machen. Sie haben ein Recht darauf, und sie können den Unterschied zwischen einer belastenden und einer bewältigbaren Pflegesituation ausmachen. Gleichzeitig sollten Sie realistisch einschätzen, wann Hilfsmittel allein nicht mehr ausreichen und zusätzliche Unterstützung sinnvoll wird.

Die Pflege eines Angehörigen ist eine der größten Herausforderungen im Leben – aber Sie müssen sie nicht allein bewältigen. Technische Hilfsmittel, kombiniert mit professioneller Unterstützung wie einer 24-Stunden-Betreuung, können Ihnen die Kraft geben, die Sie brauchen, um für Ihren Angehörigen da zu sein, ohne sich selbst zu verlieren.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine professionelle medizinische oder rechtliche Beratung. Alle Angaben zu Leistungen und Kosten entsprechen dem Stand 2026 und können sich ändern. Für individuelle Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse oder einen Pflegeberater. Die genannten Hilfsmittel und deren Kostenübernahme können im Einzelfall variieren. Stand: Januar 2026

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