Aufstehhilfe von der Krankenkasse: Antrag, Kosten & Kostenübernahme

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Inhaltsübersicht

Das Aufstehen vom Sessel, aus dem Bett oder von der Toilette wird mit zunehmendem Alter oder bei körperlichen Einschränkungen oft zur täglichen Herausforderung. Was früher selbstverständlich war, kostet plötzlich Kraft, verursacht Schmerzen oder ist ohne Hilfe kaum noch möglich. Viele Betroffene schämen sich für diese Einschränkung und versuchen, sie zu verbergen – dabei gibt es wirksame Lösungen, die von der Krankenkasse finanziert werden.

Eine Aufstehhilfe von der Krankenkasse kann Ihre Selbstständigkeit im Alltag entscheidend verbessern und gleichzeitig das Sturzrisiko deutlich senken. Ob Aufstehsessel, Bettaufrichter, Toilettensitzerhöhung oder Haltegriffe – die Palette der verfügbaren Hilfsmittel ist vielfältig. Doch welche Aufstehhilfe ist die richtige für Ihre Situation? Wie stellen Sie einen Antrag bei der Krankenkasse? Und was müssen Sie über Kostenübernahme, Zuzahlung und die Kombination mit Pflegegraden wissen?

Dieser umfassende Ratgeber erklärt Ihnen alle wichtigen Aspekte rund um Aufstehhilfen als Pflegehilfsmittel. Sie erfahren, welche Arten von Aufstehhilfen es gibt, welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sein müssen und wie der Beantragungsprozess Schritt für Schritt abläuft. Zudem zeigen wir Ihnen, wann eine 24-Stunden-Betreuung eine sinnvolle Ergänzung oder Alternative sein kann, um Ihre Selbstständigkeit langfristig zu erhalten.

Was ist eine Aufstehhilfe und wer benötigt sie?

Eine Aufstehhilfe ist ein medizinisches Hilfsmittel, das Menschen mit eingeschränkter Mobilität dabei unterstützt, sich aus einer sitzenden oder liegenden Position selbstständig aufzurichten. Diese Hilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung gelistet und können unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse finanziert werden.

Der Bedarf für eine Aufstehhilfe entsteht typischerweise durch verschiedene gesundheitliche Einschränkungen. Dazu gehören altersbedingte Muskelschwäche, Gelenkerkrankungen wie Arthrose oder Rheuma, neurologische Erkrankungen wie Parkinson oder Multiple Sklerose, Folgen von Schlaganfällen oder Operationen sowie allgemeine Mobilitätseinschränkungen durch chronische Erkrankungen. Auch nach Hüft- oder Knieoperationen sind Aufstehhilfen oft unverzichtbar für die Rehabilitation.

Das Ziel dieser Hilfsmittel ist es, die Selbstständigkeit im Alltag zu erhalten oder wiederherzustellen. Sie ermöglichen es Betroffenen, ohne fremde Hilfe vom Bett, vom Sessel oder von der Toilette aufzustehen. Das bewahrt nicht nur die Würde und Unabhängigkeit, sondern entlastet auch pflegende Angehörige erheblich. Gleichzeitig reduzieren Aufstehhilfen das Sturzrisiko, das bei älteren Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen deutlich erhöht ist.

Rechtliche Grundlagen: Hilfsmittelverzeichnis und Anspruch

Der Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln ist im § 33 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) geregelt. Dort heißt es, dass Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln haben, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.

Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes listet alle erstattungsfähigen Hilfsmittel systematisch auf. Aufstehhilfen finden sich in verschiedenen Produktgruppen, je nach Art und Einsatzbereich. Wichtig zu wissen: Auch Hilfsmittel, die nicht im Verzeichnis aufgeführt sind, können im Einzelfall von der Krankenkasse übernommen werden, wenn ihre medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird.

Für die Bewilligung einer Aufstehhilfe durch die Krankenkasse ist in der Regel eine ärztliche Verordnung erforderlich. Der behandelnde Arzt stellt fest, dass das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist und trägt dies auf einem Rezept ein. Die Krankenkasse prüft dann den Antrag und entscheidet über die Kostenübernahme.

Welche Arten von Aufstehhilfen gibt es?

Je nach Einsatzort und individuellem Bedarf stehen verschiedene Typen von Aufstehhilfen zur Verfügung. Jede Art hat spezifische Vor- und Nachteile und eignet sich für unterschiedliche Situationen. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Kategorien vor.

Aufstehhilfen für den Sessel und Stuhl

Der Sessel ist für viele Senioren der zentrale Ort im Wohnzimmer – hier wird gelesen, ferngesehen oder einfach ausgeruht. Doch gerade aus tiefen Polstermöbeln fällt das Aufstehen besonders schwer. Hier helfen verschiedene Lösungen:

Aufstehsessel mit Motor: Diese elektrisch betriebenen Sessel verfügen über eine Aufstehfunktion, die die Sitzfläche nach vorne und oben kippt. Dadurch wird der Nutzer sanft in eine stehende Position gebracht. Moderne Modelle bieten zusätzliche Funktionen wie Liegepositionen, Massagefunktionen und individuell einstellbare Rückenlehnen. Die Kosten liegen zwischen 800 und 3.000 Euro, wobei die Krankenkasse bei medizinischer Notwendigkeit einen Großteil übernehmen kann.

Sitzkissen mit Aufstehhilfe: Diese kostengünstigere Alternative besteht aus speziellen Kissen, die entweder mechanisch (durch Federkraft) oder elektrisch beim Aufstehen unterstützen. Sie können auf vorhandenen Sesseln und Stühlen verwendet werden und kosten zwischen 150 und 600 Euro. Der Vorteil: Sie sind flexibel einsetzbar und können auch auf Reisen mitgenommen werden.

Aufstehhilfe-Griffe: Freistehende oder an der Wand montierte Griffe bieten zusätzlichen Halt beim Aufstehen aus dem Sessel. Sie sind besonders für Menschen geeignet, die noch über ausreichend Kraft verfügen, aber Unterstützung beim Gleichgewicht benötigen. Die Kosten liegen zwischen 50 und 200 Euro.

Aufstehhilfen für das Bett

Das selbstständige Aufstehen aus dem Bett ist für viele Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eine der größten Herausforderungen des Tages. Verschiedene Hilfsmittel können hier Unterstützung bieten:

Bettaufrichter und Betthochzug: Diese Vorrichtungen werden am Bettende befestigt und bestehen aus einem stabilen Seil oder Band mit Griffen. Der Nutzer kann sich daran hochziehen und so leichter in eine sitzende Position gelangen. Kosten: 30 bis 100 Euro. Diese einfache Lösung ist besonders für Menschen geeignet, die noch über ausreichend Armkraft verfügen.

Bettgalgen (Bettaufrichthilfe): Ein Metallgestell, das über dem Bett angebracht wird und an dem ein Dreieck oder eine Stange hängt. Der Nutzer kann sich daran festhalten und hochziehen. Kosten: 100 bis 300 Euro. Der Vorteil: Das System ist stabil und bietet verschiedene Griffmöglichkeiten.

Elektrisches Pflegebett: Die komfortabelste, aber auch teuerste Lösung. Ein elektrisches Pflegebett ermöglicht es, die Rückenlehne und Beinhöhe per Knopfdruck zu verstellen. Die Aufrichtfunktion erleichtert das Aufstehen erheblich. Kosten: 1.500 bis 5.000 Euro. Bei entsprechender medizinischer Indikation übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Standardmodell.

Bettleiter: Eine flexible Leiter aus Stoff oder Kunststoff, die am Fußende des Bettes befestigt wird. Der Nutzer kann sich Sprosse für Sprosse hochziehen. Kosten: 20 bis 80 Euro. Diese sehr kostengünstige Lösung eignet sich für Menschen mit guter Armkraft.

Aufstehhilfen für die Toilette

Die Toilette ist ein besonders sensibler Bereich, in dem Selbstständigkeit für die Würde und das Wohlbefinden entscheidend ist. Verschiedene Hilfsmittel unterstützen hier beim Aufstehen:

Toilettensitzerhöhung: Diese Aufsätze werden auf die vorhandene Toilette gesetzt und erhöhen die Sitzhöhe um 5 bis 15 Zentimeter. Dadurch wird das Aufstehen deutlich erleichtert. Modelle mit Armlehnen bieten zusätzlichen Halt. Kosten: 30 bis 150 Euro. Diese Hilfsmittel sind in der Regel von der Krankenkasse erstattungsfähig. Mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zu Toilettensiterhöhungen auf Rezept.

Toiletten-Aufstehhilfe mit Gestell: Ein stabiles Metallgestell, das um die Toilette herum aufgestellt wird und feste Griffe zum Festhalten bietet. Besonders für Menschen mit starken Gleichgewichtsproblemen geeignet. Kosten: 80 bis 250 Euro.

Wandgriffe und Stützklappgriffe: An der Wand neben der Toilette montierte Griffe bieten sicheren Halt beim Aufstehen. Klappbare Modelle können bei Nichtgebrauch hochgeklappt werden und sparen Platz. Kosten: 40 bis 150 Euro pro Griff. Die Installation sollte fachgerecht erfolgen, um die nötige Stabilität zu gewährleisten.

Mobile Aufstehhilfen und Gehhilfen

Neben den ortsfesten Aufstehhilfen gibt es auch mobile Hilfsmittel, die das Aufstehen und die anschließende Fortbewegung unterstützen:

Rollatoren mit Aufstehhilfe: Moderne Rollatoren verfügen über stabile Griffe und können als Stütze beim Aufstehen genutzt werden. Wichtig ist hier ein hochwertiges Modell mit Feststellbremse. Wie Sie einen Rollator bei der Krankenkasse beantragen, erklären wir in einem separaten Ratgeber. Kosten: 100 bis 400 Euro.

Gehstöcke und Gehgestelle: Diese klassischen Gehhilfen können auch beim Aufstehen unterstützen, erfordern aber mehr Eigenständigkeit und Kraft. Kosten: 20 bis 150 Euro.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Damit die Krankenkasse die Kosten für eine Aufstehhilfe übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind im Sozialgesetzbuch klar definiert und werden von den Krankenkassen konsequent geprüft.

Medizinische Notwendigkeit

Die wichtigste Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit. Diese muss von einem Arzt festgestellt und auf einer Verordnung dokumentiert werden. Der Arzt muss begründen, warum das Hilfsmittel erforderlich ist – beispielsweise aufgrund von:

  • Eingeschränkter Mobilität nach Operationen (Hüft-TEP, Knie-TEP)
  • Chronischen Gelenkerkrankungen (Arthrose, Rheuma)
  • Neurologischen Erkrankungen (Parkinson, Multiple Sklerose, Schlaganfall)
  • Muskelschwäche oder Muskelerkrankungen
  • Altersbedingten Mobilitätseinschränkungen
  • Sturzgefährdung

Die Verordnung sollte möglichst konkret sein und die Diagnose sowie die funktionelle Einschränkung benennen. Je präziser die ärztliche Begründung, desto höher sind die Chancen auf eine schnelle Bewilligung.

Hilfsmittelverzeichnis und Produktnummer

Idealerweise sollte die verordnete Aufstehhilfe im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung gelistet sein. Jedes Hilfsmittel hat dort eine eindeutige Produktnummer (Hilfsmittelnummer). Diese erleichtert die Bearbeitung des Antrags erheblich.

Aufstehhilfen finden sich in verschiedenen Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses:

  • Produktgruppe 04: Badehilfen (z.B. Toilettensitzerhöhungen, Haltegriffe)
  • Produktgruppe 18: Kranken- und Pflegebetten (z.B. elektrische Pflegebetten mit Aufrichtfunktion)
  • Produktgruppe 19: Lagerungshilfen
  • Produktgruppe 25: Sitzhilfen (z.B. Aufstehsessel)

Wichtig: Auch wenn ein Hilfsmittel nicht im Verzeichnis aufgeführt ist, kann die Krankenkasse im Einzelfall die Kosten übernehmen, wenn die medizinische Notwendigkeit eindeutig nachgewiesen wird.

Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit

Die Krankenkasse prüft auch, ob das verordnete Hilfsmittel wirtschaftlich und zweckmäßig ist. Das bedeutet: Es muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§ 12 SGB V).

In der Praxis heißt das: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein funktionsfähiges Standardmodell. Wünschen Sie ein teureres Modell mit zusätzlichen Komfortfunktionen (z.B. Massagefunktion, besondere Polsterung, Design-Elemente), müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.

Beispiel: Ein elektrischer Aufstehsessel kostet als Standardmodell 1.200 Euro. Sie möchten ein Modell mit Massagefunktion und Heizung für 2.500 Euro. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für das Standardmodell (1.200 Euro), die restlichen 1.300 Euro zahlen Sie selbst.

Versorgung mit oder ohne Pflegegrad

Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung für die Kostenübernahme einer Aufstehhilfe durch die Krankenkasse. Auch Menschen ohne Pflegegrad haben Anspruch auf Hilfsmittel, wenn die medizinische Notwendigkeit gegeben ist.

Allerdings ergeben sich mit einem Pflegegrad zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten. Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro monatlich sowie auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Diese Leistungen können ergänzend zu den Hilfsmitteln der Krankenkasse in Anspruch genommen werden.

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So beantragen Sie eine Aufstehhilfe bei der Krankenkasse: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Der Antragsprozess für eine Aufstehhilfe von der Krankenkasse folgt einem klaren Schema. Wenn Sie die folgenden Schritte beachten, erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine schnelle und unkomplizierte Bewilligung.

Schritt 1: Ärztliche Verordnung einholen

Der erste Schritt ist der Besuch bei Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt (z.B. Orthopäde, Neurologe). Schildern Sie Ihre Mobilitätsprobleme konkret: Wo genau haben Sie Schwierigkeiten beim Aufstehen? Wie stark sind die Beschwerden? Gibt es bereits Stürze oder Beinahe-Stürze?

Der Arzt stellt Ihnen eine Verordnung (Rezept) für das benötigte Hilfsmittel aus. Wichtig ist, dass auf der Verordnung steht:

  • Die genaue Bezeichnung des Hilfsmittels (z.B. “Toilettensitzerhöhung mit Armlehnen”)
  • Die Hilfsmittelnummer aus dem Hilfsmittelverzeichnis (falls bekannt)
  • Die medizinische Diagnose (ICD-10-Code)
  • Eine kurze Begründung der medizinischen Notwendigkeit

Tipp: Bitten Sie Ihren Arzt, die Verordnung möglichst ausführlich zu begründen. Je detaillierter die medizinische Notwendigkeit dargelegt wird, desto geringer ist das Risiko einer Ablehnung.

Schritt 2: Kostenvoranschlag einholen

Mit der ärztlichen Verordnung gehen Sie zu einem Sanitätshaus oder einer Apotheke, die mit Ihrer Krankenkasse einen Vertrag hat. Dort lassen Sie sich beraten, welches konkrete Produkt für Ihre Situation am besten geeignet ist.

Das Sanitätshaus erstellt einen Kostenvoranschlag, der folgende Informationen enthält:

  • Genaue Produktbezeichnung und Hilfsmittelnummer
  • Preis des Hilfsmittels
  • Eventuelle Zusatzkosten (Lieferung, Einweisung, Anpassung)
  • Ihre persönlichen Daten und Versichertennummer

Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, das Hilfsmittel beim erstbesten Anbieter zu bestellen. Holen Sie ruhig mehrere Angebote ein und vergleichen Sie Preise und Leistungen.

Schritt 3: Antrag bei der Krankenkasse stellen

Nun reichen Sie die Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein. Dazu gehören:

  • Die ärztliche Verordnung (Original)
  • Der Kostenvoranschlag des Sanitätshauses
  • Ein formloses Anschreiben mit Ihrer Bitte um Kostenübernahme
  • Eventuell zusätzliche ärztliche Befunde oder Gutachten

Viele Krankenkassen bieten mittlerweile auch Online-Portale an, über die Sie den Antrag digital einreichen können. Das beschleunigt die Bearbeitung oft erheblich.

Tipp: Senden Sie die Unterlagen per Einschreiben oder nutzen Sie die digitale Einreichung mit Empfangsbestätigung. So haben Sie einen Nachweis, dass der Antrag fristgerecht eingegangen ist.

Schritt 4: Prüfung durch die Krankenkasse

Die Krankenkasse hat nach Eingang Ihres Antrags drei Wochen Zeit, um über die Kostenübernahme zu entscheiden. Ist eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (MD) erforderlich, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.

Die Krankenkasse prüft dabei:

  • Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor?
  • Ist das Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis gelistet?
  • Ist der Preis angemessen?
  • Gibt es günstigere Alternativen, die den gleichen Zweck erfüllen?

Bei Unklarheiten oder fehlenden Unterlagen wird die Krankenkasse Sie kontaktieren und um Ergänzung bitten. Reagieren Sie auf solche Anfragen immer zeitnah, um Verzögerungen zu vermeiden.

Schritt 5: Bewilligung oder Ablehnung

Im besten Fall erhalten Sie eine Bewilligungsbescheid von Ihrer Krankenkasse. Dieser enthält die Zusage zur Kostenübernahme und eventuell Hinweise zur Zuzahlung oder zu Auflagen (z.B. Nutzung eines bestimmten Vertragspartners).

Mit dem Bewilligungsbescheid gehen Sie zurück zum Sanitätshaus und lassen sich das Hilfsmittel liefern und erklären. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Sanitätshaus und Krankenkasse.

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, erhalten Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid mit Begründung. Gegen diesen können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Was tun bei Ablehnung? Widerspruch einlegen

Eine Ablehnung ist kein endgültiges Nein. Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen. Dieser muss schriftlich erfolgen und innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Ablehnungsbescheids bei der Krankenkasse eingehen.

Im Widerspruch sollten Sie:

  • Auf die Ablehnung Bezug nehmen (Aktenzeichen angeben)
  • Die Gründe für Ihren Widerspruch darlegen
  • Neue oder zusätzliche ärztliche Stellungnahmen beifügen
  • Auf die medizinische Notwendigkeit hinweisen
  • Eventuell Präzedenzfälle oder Urteile zitieren

Die Krankenkasse muss Ihren Widerspruch erneut prüfen. Bleibt sie bei ihrer Ablehnung, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen können Sie vor dem Sozialgericht klagen – ein Schritt, der oft erfolgreich ist, aber Zeit und Nerven kostet.

Tipp: Lassen Sie sich im Widerspruchsverfahren von einem Sozialverband (VdK, Sozialverband Deutschland) oder einem auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt unterstützen. Diese Hilfe ist oft kostenlos oder kostengünstig und erhöht Ihre Erfolgschancen erheblich.

Kosten und Zuzahlungen: Was Sie selbst zahlen müssen

Auch wenn die Krankenkasse die Kosten für eine Aufstehhilfe grundsätzlich übernimmt, müssen Versicherte in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung leisten. Diese beträgt 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro pro Hilfsmittel.

Beispiele für Zuzahlungen

Hilfsmittel Preis Zuzahlung (10%) Tatsächliche Zuzahlung
Bettaufrichter 45 Euro 4,50 Euro 5 Euro (Mindestbetrag)
Toilettensitzerhöhung 85 Euro 8,50 Euro 8,50 Euro
Aufstehsessel 1.500 Euro 150 Euro 10 Euro (Höchstbetrag)
Rollator 200 Euro 20 Euro 10 Euro (Höchstbetrag)

Wichtig: Die Zuzahlung ist auf maximal 10 Euro pro Hilfsmittel begrenzt, auch wenn 10 Prozent des Preises mehr ergeben würden. Bei sehr günstigen Hilfsmitteln gilt die Mindestzuzahlung von 5 Euro.

Befreiung von der Zuzahlung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Zuzahlung befreit werden:

  • Belastungsgrenze erreicht: Wenn Ihre jährlichen Zuzahlungen 2 Prozent Ihres Bruttoeinkommens überschreiten (bei chronisch Kranken 1 Prozent), können Sie eine Befreiung beantragen.
  • Kinder und Jugendliche: Versicherte unter 18 Jahren sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit.
  • Sozialhilfeempfänger: Menschen, die Leistungen nach SGB XII erhalten, können auf Antrag befreit werden.

Die Befreiung muss bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Bewahren Sie alle Zuzahlungsbelege auf, um die Belastungsgrenze nachweisen zu können.

Mehrkosten bei Wunschmodellen

Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel, das über den medizinisch notwendigen Standard hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten vollständig selbst tragen. Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für ein funktionsfähiges, zweckmäßiges Standardmodell.

Beispiel: Sie benötigen einen Aufstehsessel. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein Standardmodell (1.200 Euro). Sie wünschen ein Modell mit Massagefunktion, Heizung und Premiumpolsterung für 2.800 Euro. Die Krankenkasse zahlt 1.200 Euro, Sie zahlen 1.600 Euro Mehrkosten plus die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro.

Aufstehhilfen und Pflegegrad: Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten

Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf zusätzliche Leistungen, die ergänzend zu den Hilfsmitteln der Krankenkasse genutzt werden können. Diese Leistungen stammen aus der Pflegeversicherung und sind im SGB XI geregelt.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Versicherte mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten monatlich 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Diese Leistung wird zusätzlich zu den Hilfsmitteln der Krankenkasse gewährt und kann über eine Pflegebox bezogen werden.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Für bauliche Veränderungen in der Wohnung, die das Wohnumfeld an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anpassen, können bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme beantragt werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Installation von Haltegriffen und Handläufen
  • Umbau der Dusche zu einer barrierefreien Dusche
  • Verbreiterung von Türen für Rollstuhlnutzer
  • Einbau eines Treppenlifts
  • Anpassung der Küche an Rollstuhlnutzer

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Ratgeber zu Zuschüssen und Förderungen für barrierefreies Wohnen.

Kombination mit Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Die Kostenübernahme für Aufstehhilfen durch die Krankenkasse ist unabhängig von Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Diese Leistungen können parallel in Anspruch genommen werden und stehen für andere Pflegekosten zur Verfügung – beispielsweise für die Finanzierung einer 24-Stunden-Betreuung.

Praktische Beispiele: So funktioniert es im Alltag

Um die verschiedenen Möglichkeiten und Herausforderungen zu verdeutlichen, stellen wir Ihnen vier realistische Fallbeispiele vor. Diese zeigen, wie unterschiedlich die Situationen sein können und welche Lösungen jeweils am besten passen.

Beispiel 1: Frau Schneider (78) nach Hüft-Operation

Frau Schneider lebt allein in einer Wohnung im zweiten Stock. Nach einer Hüft-Operation fällt ihr das Aufstehen aus dem Bett und vom Sofa sehr schwer. Ihr Orthopäde verordnet ihr eine Toilettensitzerhöhung mit Armlehnen sowie einen Bettaufrichter.

Vorgehen: Frau Schneider geht mit den Verordnungen zu einem Sanitätshaus in ihrer Nähe. Dort wird sie beraten und erhält beide Hilfsmittel zur Probe. Das Sanitätshaus reicht die Kostenvoranschläge bei ihrer Krankenkasse ein. Innerhalb von zwei Wochen erhält Frau Schneider die Bewilligung. Sie zahlt je 5 Euro Zuzahlung (Mindestbetrag) und kann die Hilfsmittel sofort nutzen.

Ergebnis: Frau Schneider kann wieder selbstständig zur Toilette gehen und aus dem Bett aufstehen. Ihre Lebensqualität verbessert sich deutlich, und sie benötigt weniger Unterstützung durch Angehörige. Nach sechs Monaten hat sie sich so gut erholt, dass sie die Hilfsmittel nur noch gelegentlich nutzt.

Beispiel 2: Herr Müller (82) mit Parkinson

Herr Müller leidet an fortgeschrittener Parkinson-Erkrankung. Seine Bewegungen sind stark eingeschränkt, und er hat häufig Gleichgewichtsprobleme. Er lebt zusammen mit seiner Ehefrau, die ihn pflegt. Sein Neurologe verordnet einen elektrischen Aufstehsessel sowie Haltegriffe im Badezimmer.

Vorgehen: Das Ehepaar informiert sich zunächst online über verschiedene Modelle und besucht dann ein Sanitätshaus. Sie probieren mehrere Aufstehsessel aus und entscheiden sich für ein Modell mit zusätzlicher Massagefunktion (Mehrkosten: 600 Euro). Das Sanitätshaus beantragt die Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Nach drei Wochen kommt die Bewilligung – allerdings nur für das Standardmodell. Die Mehrkosten zahlt das Ehepaar selbst.

Ergebnis: Herr Müller kann mit dem Aufstehsessel wieder selbstständig aufstehen und benötigt weniger Hilfe von seiner Frau. Die Haltegriffe im Bad geben ihm zusätzliche Sicherheit. Seine Frau fühlt sich entlastet, da sie ihn nicht mehr körperlich beim Aufstehen unterstützen muss. Dennoch wird klar, dass mittelfristig mehr Unterstützung nötig sein wird. Das Ehepaar informiert sich über die Möglichkeit einer 24-Stunden-Betreuung bei Demenz, da auch erste kognitive Einschränkungen auftreten.

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Beispiel 3: Frau Weber (71) mit Arthrose

Frau Weber leidet an starker Kniearthrose. Besonders das Aufstehen von der Toilette bereitet ihr große Schmerzen. Sie hat keinen Pflegegrad, da sie ansonsten noch sehr selbstständig ist. Ihre Hausärztin verordnet ihr eine Toilettensitzerhöhung und zwei Wandgriffe.

Vorgehen: Frau Weber reicht die Verordnung zusammen mit einem Kostenvoranschlag bei ihrer Krankenkasse ein. Diese lehnt den Antrag zunächst ab mit der Begründung, die Hilfsmittel seien “nicht zwingend erforderlich”. Frau Weber legt Widerspruch ein und lässt sich von ihrer Hausärztin eine ausführliche Stellungnahme ausstellen, in der die erhebliche Schmerzbelastung und die Sturzgefahr dokumentiert werden. Im Widerspruchsverfahren wird der Antrag bewilligt.

Ergebnis: Mit der Toilettensitzerhöhung und den Wandgriffen kann Frau Weber wieder schmerzfreier zur Toilette gehen. Die Sturzgefahr sinkt deutlich. Sie ist froh, dass sie nicht aufgegeben hat und den Widerspruch eingelegt hat. Ihr Tipp für andere Betroffene: “Lassen Sie sich nicht entmutigen. Wenn Sie das Hilfsmittel wirklich brauchen, kämpfen Sie dafür!”

Beispiel 4: Familie Hoffmann mit pflegebedürftigem Vater (85)

Herr Hoffmann senior lebt bei seiner Tochter und ihrem Mann. Er hat Pflegegrad 3 und ist nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt. Die Familie benötigt umfassende Unterstützung: ein elektrisches Pflegebett, einen Aufstehsessel, Toilettensitzerhöhung und Haltegriffe sowie einen Rollator.

Vorgehen: Die Tochter organisiert alle notwendigen Arzttermine und Verordnungen. Sie reicht die Anträge gebündelt bei der Krankenkasse ein und nutzt zusätzlich die Leistungen der Pflegeversicherung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (4.000 Euro für Badumbau und Türverbreiterung). Die Krankenkasse bewilligt alle Hilfsmittel innerhalb von drei Wochen.

Ergebnis: Mit der umfassenden Ausstattung kann Herr Hoffmann senior trotz seiner Einschränkungen ein würdevolles Leben führen. Er kann mit Hilfe der Aufstehhilfen noch viele Dinge selbst erledigen. Dennoch wird der Pflegeaufwand für die Familie zunehmend belastend. Nach einem Jahr entscheidet sich die Familie für eine 24-Stunden-Betreuung bei Pflegegrad 3, die den Vater tagsüber unterstützt und die Familie entlastet. Die Hilfsmittel bleiben weiterhin im Einsatz und erleichtern auch der Betreuungskraft die Arbeit.

Häufige Fehler vermeiden: Darauf sollten Sie achten

Bei der Beantragung und Nutzung von Aufstehhilfen kommt es immer wieder zu vermeidbaren Fehlern, die zu Ablehnungen, Verzögerungen oder unzureichender Versorgung führen. Hier die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:

Fehler 1: Unvollständige oder ungenaue ärztliche Verordnung

Eine der häufigsten Ablehnungsgründe ist eine zu vage formulierte ärztliche Verordnung. Achten Sie darauf, dass Ihr Arzt das Hilfsmittel konkret benennt und die medizinische Notwendigkeit ausführlich begründet. Eine Verordnung mit dem Text “Aufstehhilfe” ist zu unspezifisch. Besser: “Elektrischer Aufstehsessel aufgrund hochgradiger Koxarthrose beidseits mit Gehbehinderung und Sturzgefährdung”.

Fehler 2: Zu spät beantragen

Viele Menschen warten zu lange, bis sie Hilfsmittel beantragen. Sie versuchen, sich “noch irgendwie durchzuschlagen” – mit dem Risiko von Stürzen und Verletzungen. Beantragen Sie Aufstehhilfen rechtzeitig, sobald Sie merken, dass das Aufstehen zur täglichen Herausforderung wird. Eine frühzeitige Versorgung kann Stürze verhindern und die Lebensqualität erhalten.

Fehler 3: Keine Vergleichsangebote einholen

Sie sind nicht verpflichtet, das Hilfsmittel beim erstbesten Anbieter zu kaufen. Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie Preise, Qualität und Service. Manche Sanitätshäuser bieten zusätzliche Leistungen wie kostenlose Einweisung, längere Garantien oder Wartungsverträge an.

Fehler 4: Bei Ablehnung aufgeben

Eine Ablehnung durch die Krankenkasse ist nicht das letzte Wort. Legen Sie Widerspruch ein und begründen Sie diesen ausführlich. Holen Sie sich Unterstützung durch Sozialverbände oder spezialisierte Anwälte. Viele Ablehnungen werden im Widerspruchsverfahren oder vor dem Sozialgericht aufgehoben.

Fehler 5: Hilfsmittel nicht richtig nutzen

Manche Menschen erhalten ein Hilfsmittel, nutzen es aber nicht konsequent oder falsch. Lassen Sie sich vom Sanitätshaus ausführlich einweisen, wie das Hilfsmittel richtig verwendet wird. Üben Sie die Nutzung unter Aufsicht, bis Sie sich sicher fühlen. Nur ein richtig genutztes Hilfsmittel entfaltet seine volle Wirkung.

Fehler 6: Wartung und Pflege vernachlässigen

Aufstehhilfen müssen regelmäßig gewartet und gepflegt werden, um ihre Funktion zu erhalten. Reinigen Sie die Hilfsmittel regelmäßig, prüfen Sie Schrauben und Verbindungen auf festen Sitz und lassen Sie technische Hilfsmittel (z.B. elektrische Aufstehsessel) regelmäßig vom Fachmann warten. Bei Defekten wenden Sie sich sofort an das Sanitätshaus.

Wann eine 24-Stunden-Betreuung die bessere Alternative ist

Aufstehhilfen sind wertvolle Hilfsmittel, die die Selbstständigkeit im Alltag erheblich verbessern können. Doch sie stoßen an Grenzen, wenn die Mobilitätseinschränkungen zu stark werden oder wenn zusätzliche Unterstützung im Alltag benötigt wird. In solchen Situationen kann eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause die bessere oder ergänzende Lösung sein.

Grenzen von Aufstehhilfen

Aufstehhilfen können nur unterstützen – sie ersetzen keine umfassende Betreuung. Ihre Grenzen zeigen sich in folgenden Situationen:

  • Fortgeschrittene Demenz: Menschen mit Demenz vergessen oft, die Hilfsmittel zu nutzen oder verwenden sie falsch. Hier ist eine kontinuierliche Begleitung notwendig.
  • Sturzgefährdung trotz Hilfsmitteln: Wenn das Sturzrisiko auch mit Aufstehhilfen hoch bleibt, ist eine Person, die im Notfall eingreifen kann, unerlässlich.
  • Umfassender Pflegebedarf: Bei Inkontinenz, Medikamentenmanagement, Ernährungsproblemen oder anderen pflegerischen Aufgaben reichen Hilfsmittel nicht aus.
  • Einsamkeit und soziale Isolation: Hilfsmittel können technische Probleme lösen, aber sie bieten keine Gesellschaft und menschliche Nähe.
  • Überlastung pflegender Angehöriger: Wenn Familienmitglieder an ihre Grenzen kommen, ist professionelle Unterstützung notwendig.

Vorteile einer 24-Stunden-Betreuung

Eine 24-Stunden-Betreuung bietet umfassende Unterstützung, die weit über das hinausgeht, was Hilfsmittel leisten können:

  • Persönliche Unterstützung beim Aufstehen: Eine Betreuungskraft hilft individuell und behutsam beim Aufstehen – angepasst an die tagesaktuelle Verfassung.
  • Sturzprävention: Durch die kontinuierliche Anwesenheit kann die Betreuungskraft Stürze verhindern oder im Notfall sofort reagieren.
  • Ganzheitliche Alltagsbegleitung: Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Medikamenteneinnahme, Haushalt und Freizeitgestaltung.
  • Soziale Interaktion: Gespräche, gemeinsame Aktivitäten und menschliche Nähe verbessern die Lebensqualität erheblich.
  • Entlastung der Familie: Angehörige können wieder durchatmen und ihre eigene Gesundheit bewahren.
  • Leben in den eigenen vier Wänden: Die Betreuung erfolgt zu Hause in vertrauter Umgebung – eine würdevolle Alternative zum Pflegeheim.

Kombination: Hilfsmittel und Betreuung

In vielen Fällen ist die Kombination aus Aufstehhilfen und 24-Stunden-Betreuung die optimale Lösung. Die Hilfsmittel erleichtern der Betreuungskraft die Arbeit und ermöglichen dem Pflegebedürftigen ein Höchstmaß an Selbstständigkeit. Gleichzeitig ist immer jemand da, der im Notfall eingreifen kann.

Beispiel: Herr Schmidt (80) nutzt einen Aufstehsessel und Haltegriffe im Bad. Seine polnische Betreuungskraft unterstützt ihn beim Aufstehen, wenn er unsicher ist, begleitet ihn zur Toilette und sorgt dafür, dass er die Hilfsmittel richtig nutzt. So bleibt Herr Schmidt weitgehend selbstständig, hat aber die Sicherheit, dass im Notfall jemand da ist.

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Finanzierung einer 24-Stunden-Betreuung

Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung können durch verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung teilfinanziert werden. Je nach Pflegegrad stehen folgende Mittel zur Verfügung:

  • Pflegegeld: Kann vollständig für die Betreuung eingesetzt werden
  • Verhinderungspflege: Bis zu 1.685 Euro pro Jahr (bis 30.06.2025) bzw. anteilig aus dem gemeinsamen Budget von 3.539 Euro (ab 01.07.2025)
  • Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 Euro pro Jahr (bis 30.06.2025) bzw. anteilig aus dem gemeinsamen Budget (ab 01.07.2025)
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich für zusätzliche Betreuungsleistungen

Durch geschickte Kombination dieser Leistungen können die Eigenkosten für eine 24-Stunden-Betreuung erheblich reduziert werden. Mehr Details finden Sie in unserem Ratgeber zur Kostenübernahme durch Pflegekassen.

Weitere Hilfsmittel für Senioren: Ein Überblick

Neben Aufstehhilfen gibt es eine Vielzahl weiterer Hilfsmittel, die das Leben im Alter erleichtern können. Ein Blick in einen Hilfsmittel Senioren Katalog zeigt die breite Palette verfügbarer Produkte. Hier eine Übersicht über wichtige Kategorien:

Hilfsmittel zur Körperpflege

Die selbstständige Körperpflege ist ein wichtiger Faktor für Würde und Lebensqualität. Hilfsmittel zur Körperpflege umfassen:

  • Duschhocker und Duschstühle
  • Badewannenlift und Badewannensitz
  • Lange Schwämme und Bürsten mit verlängertem Griff
  • Greifhilfen für schwer erreichbare Körperstellen
  • Anziehhilfen für Strümpfe und Schuhe
  • Spezialkämme und -bürsten mit ergonomischem Griff

Diese Körperpflege Hilfsmittel ermöglichen es vielen Senioren, ihre Körperpflege weitgehend selbstständig durchzuführen. Auch sie können bei medizinischer Notwendigkeit von der Krankenkasse übernommen werden.

Hilfsmittel zur Nahrungsaufnahme in der Pflege

Schwierigkeiten beim Essen und Trinken können die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Hilfsmittel zur Nahrungsaufnahme in der Pflege helfen, diese Probleme zu lösen:

  • Spezielles Besteck mit verdickten, rutschfesten Griffen
  • Tellerranderhöhungen und Schüsseln mit Saugnapf
  • Trinkbecher mit Nasenausschnitt und zwei Griffen
  • Anti-Rutsch-Unterlagen für Teller und Gläser
  • Spezielle Strohhalme für Menschen mit Schluckstörungen

Diese Hilfsmittel sind besonders wichtig bei neurologischen Erkrankungen wie Parkinson oder nach Schlaganfällen, wenn Feinmotorik und Koordination eingeschränkt sind.

Pflegeprodukte für Senioren

Unter Pflegeprodukte für Senioren fallen alle Produkte, die die tägliche Pflege erleichtern und die Haut schützen:

  • Hautpflegeprodukte für empfindliche, trockene Seniorenhaut
  • Inkontinenzprodukte (Einlagen, Pants, Vorlagen)
  • Wundauflagen und Verbandmaterial
  • Desinfektionsmittel und Reinigungsprodukte
  • Spezielle Matratzen und Kissen zur Dekubitusprophylaxe

Viele dieser Senioren Pflegeprodukte sind über die monatliche Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (40 Euro) erhältlich.

Mobilitätshilfen

Neben Aufstehhilfen gibt es weitere Hilfsmittel zur Unterstützung der Mobilität:

  • Rollatoren in verschiedenen Ausführungen (Indoor, Outdoor, faltbar)
  • Gehstöcke und Gehgestelle
  • Rollstühle (manuell und elektrisch)
  • Elektromobile für größere Distanzen
  • Treppenlifte und Plattformlifte

Wie Sie einen Rollator bei der Krankenkasse beantragen, haben wir in einem separaten Ratgeber ausführlich erklärt. Der Prozess ist ähnlich wie bei Aufstehhilfen: ärztliche Verordnung, Kostenvoranschlag, Antrag bei der Krankenkasse.

Häufig gestellte Fragen zu Aufstehhilfen von der Krankenkasse

Kann ich eine Aufstehhilfe auch ohne Pflegegrad von der Krankenkasse bekommen?

Ja, ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung für die Kostenübernahme einer Aufstehhilfe durch die Krankenkasse. Entscheidend ist allein die medizinische Notwendigkeit, die von einem Arzt festgestellt und auf einer Verordnung dokumentiert werden muss. Auch Menschen ohne Pflegegrad haben Anspruch auf Hilfsmittel nach § 33 SGB V, wenn diese erforderlich sind, um eine Behinderung auszugleichen oder einer drohenden Behinderung vorzubeugen. Mit einem Pflegegrad ergeben sich allerdings zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten über die Pflegeversicherung.

Wie lange dauert es, bis die Krankenkasse über meinen Antrag auf eine Aufstehhilfe entscheidet?

Die Krankenkasse hat nach Eingang Ihres vollständigen Antrags drei Wochen Zeit, um über die Kostenübernahme zu entscheiden. Ist eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (MD) erforderlich, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Die Krankenkasse muss Sie informieren, wenn eine Begutachtung notwendig ist. Hält die Krankenkasse diese Fristen nicht ein, gilt der Antrag als genehmigt, und Sie können das Hilfsmittel selbst beschaffen und die Kosten nachträglich einreichen. In der Praxis kommt dies allerdings selten vor, da die Kassen die Fristen meist einhalten.

Was kann ich tun, wenn meine Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Aufstehhilfe ablehnt?

Bei einer Ablehnung haben Sie das Recht, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. Dieser muss schriftlich erfolgen und sollte ausführlich begründet werden. Holen Sie sich eine zusätzliche ärztliche Stellungnahme ein, die die medizinische Notwendigkeit noch deutlicher darlegt. Lassen Sie sich von einem Sozialverband (z.B. VdK, Sozialverband Deutschland) oder einem auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt unterstützen. Die Erfolgsquote von Widersprüchen ist recht hoch, besonders wenn die medizinische Notwendigkeit eindeutig nachgewiesen werden kann. Bleibt die Krankenkasse bei ihrer Ablehnung, können Sie vor dem Sozialgericht klagen – ein Verfahren, das für Sie kostenlos ist.

Muss ich eine Aufstehhilfe nach einer bestimmten Zeit zurückgeben?

Das hängt davon ab, ob Sie die Aufstehhilfe gekauft oder geliehen haben. Viele Hilfsmittel werden von der Krankenkasse nur leihweise zur Verfügung gestellt, besonders wenn es sich um teure Produkte wie elektrische Pflegebetten oder Aufstehsessel handelt. In diesem Fall bleibt das Hilfsmittel Eigentum der Krankenkasse bzw. des Leistungserbringers, und Sie müssen es zurückgeben, wenn Sie es nicht mehr benötigen. Bei kleineren, günstigen Hilfsmitteln wie Toilettensitzerhöhungen oder Bettaufrichtern erfolgt oft ein Kauf, und das Hilfsmittel geht in Ihr Eigentum über. Die genaue Regelung steht in Ihrem Bewilligungsbescheid.

Kann ich mir das Modell der Aufstehhilfe selbst aussuchen?

Grundsätzlich ja, aber mit Einschränkungen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein funktionsfähiges, zweckmäßiges Standardmodell. Wenn Sie ein teureres Modell mit zusätzlichen Komfortfunktionen wünschen (z.B. Massagefunktion, Heizung, besondere Polsterung), müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Sie haben aber das Recht, verschiedene Modelle zu testen und sich für das zu entscheiden, das Ihnen am besten hilft – solange es im Rahmen des medizinisch Notwendigen liegt. Lassen Sie sich im Sanitätshaus ausführlich beraten und probieren Sie verschiedene Modelle aus, bevor Sie sich entscheiden.

Was passiert, wenn sich mein Gesundheitszustand verschlechtert und ich ein anderes Hilfsmittel benötige?

Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verändert und das vorhandene Hilfsmittel nicht mehr ausreicht, können Sie jederzeit ein neues oder zusätzliches Hilfsmittel beantragen. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine neue Verordnung ausstellen, die die veränderte Situation und den neuen Bedarf dokumentiert. Der Antragsprozess läuft dann wie beim ersten Mal ab. Die Krankenkasse prüft, ob das neue Hilfsmittel medizinisch notwendig ist. In vielen Fällen können Sie das alte Hilfsmittel behalten und das neue zusätzlich nutzen – beispielsweise einen Bettaufrichter zusätzlich zu einer Toilettensitzerhöhung.

Übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für die Installation von fest montierten Aufstehhilfen wie Wandgriffen?

Ja, die Krankenkasse übernimmt in der Regel auch die Kosten für die fachgerechte Installation von fest montierten Hilfsmitteln wie Wandgriffen oder Haltestangen. Diese Kosten sollten im Kostenvoranschlag des Sanitätshauses oder Handwerkers aufgeführt sein. Wichtig ist, dass die Installation von einem Fachbetrieb durchgeführt wird, um die nötige Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten. Bei umfangreicheren baulichen Maßnahmen (z.B. Badumbau) können Sie zusätzlich wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei der Pflegekasse beantragen, wenn Sie einen Pflegegrad haben.

Kann ich eine Aufstehhilfe auch gebraucht kaufen und von der Krankenkasse erstatten lassen?

Grundsätzlich ist es möglich, ein gebrauchtes Hilfsmittel zu kaufen und die Kosten von der Krankenkasse erstatten zu lassen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Hilfsmittel muss hygienisch einwandfrei, technisch funktionsfähig und sicher sein. Zudem muss es im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein. In der Praxis ist dieser Weg jedoch kompliziert, da die Krankenkasse in der Regel nur die Kosten für Hilfsmittel übernimmt, die von zertifizierten Leistungserbringern (Sanitätshäusern) bezogen werden. Es ist daher ratsam, vor dem Kauf eines gebrauchten Hilfsmittels mit Ihrer Krankenkasse zu sprechen und sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmitteln der Krankenkasse und Pflegehilfsmitteln der Pflegekasse?

Hilfsmittel der Krankenkasse (nach § 33 SGB V) dienen dazu, eine Behinderung auszugleichen, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern. Dazu gehören beispielsweise Aufstehhilfen, Rollatoren, Hörgeräte oder Prothesen. Pflegehilfsmittel der Pflegekasse (nach § 40 SGB XI) erleichtern die häusliche Pflege, lindern Beschwerden oder ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung. Dazu gehören beispielsweise Pflegebetten, Lagerungshilfen oder zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Manche Hilfsmittel fallen in beide Kategorien – dann entscheidet die Krankenkasse, welche Versicherung zuständig ist. Für Versicherte spielt dieser Unterschied meist keine große Rolle, da beide Leistungen über dasselbe System beantragt werden.

Kann ich eine Aufstehhilfe auch für eine vorübergehende Situation (z.B. nach einer Operation) bekommen?

Ja, Aufstehhilfen können auch für einen begrenzten Zeitraum verordnet werden, beispielsweise nach Operationen während der Rehabilitation. In solchen Fällen wird das Hilfsmittel oft leihweise zur Verfügung gestellt und nach der Genesung wieder zurückgegeben. Ihr Arzt sollte auf der Verordnung vermerken, dass das Hilfsmittel vorübergehend benötigt wird. Dies erleichtert der Krankenkasse die Entscheidung und macht deutlich, dass es sich um eine zeitlich begrenzte Maßnahme handelt. Nach Ablauf der Leihfrist können Sie das Hilfsmittel zurückgeben – oder, falls sich herausstellt, dass Sie es doch länger benötigen, eine Verlängerung beantragen.

Was mache ich, wenn die Aufstehhilfe kaputt geht oder nicht mehr richtig funktioniert?

Bei Defekten oder Funktionsstörungen sollten Sie sich umgehend an das Sanitätshaus wenden, das Ihnen das Hilfsmittel geliefert hat. Bei leihweise überlassenen Hilfsmitteln ist das Sanitätshaus für Reparaturen und Wartung zuständig – diese Kosten trägt in der Regel die Krankenkasse. Bei gekauften Hilfsmitteln greift zunächst die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre). Danach müssen Reparaturen selbst bezahlt werden, es sei denn, es besteht ein separater Wartungsvertrag. Wichtig: Versuchen Sie nicht, das Hilfsmittel selbst zu reparieren, da dies die Sicherheit beeinträchtigen und Garantieansprüche erlöschen lassen kann. Bei irreparablen Schäden können Sie ein neues Hilfsmittel beantragen.

Gibt es spezielle Aufstehhilfen für Menschen mit Demenz?

Für Menschen mit Demenz sind besonders intuitive und sichere Aufstehhilfen wichtig, da die Fähigkeit, komplexe Hilfsmittel zu bedienen, mit fortschreitender Erkrankung abnimmt. Elektrische Aufstehsessel mit einfacher Fernbedienung können hier hilfreich sein, ebenso wie fest installierte Haltegriffe, die automatisch zum Festhalten einladen. Wichtig ist, dass die Hilfsmittel so gestaltet sind, dass ihre Funktion selbsterklärend ist. In fortgeschrittenen Stadien der Demenz reichen Hilfsmittel allein jedoch oft nicht mehr aus – hier ist eine kontinuierliche Begleitung durch Angehörige oder eine 24-Stunden-Betreuung bei Demenz erforderlich.

Kann ich mehrere Aufstehhilfen gleichzeitig beantragen?

Ja, Sie können durchaus mehrere Aufstehhilfen gleichzeitig beantragen, wenn diese für verschiedene Einsatzbereiche benötigt werden. Beispielsweise eine Toilettensitzerhöhung für das Bad, einen Bettaufrichter für das Schlafzimmer und einen Aufstehsessel für das Wohnzimmer. Wichtig ist, dass für jedes Hilfsmittel die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird. Ihr Arzt sollte auf der Verordnung alle benötigten Hilfsmittel auflisten. Manche Krankenkassen bevorzugen separate Verordnungen für jedes Hilfsmittel, andere akzeptieren eine Sammelverordnung. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, wie sie es handhaben möchte, um den Prozess zu beschleunigen.

Fazit: Aufstehhilfen erhalten Selbstständigkeit und Lebensqualität

Eine Aufstehhilfe von der Krankenkasse kann einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, Ihre Selbstständigkeit im Alltag zu bewahren und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Ob Aufstehsessel, Bettaufrichter, Toilettensitzerhöhung oder Haltegriffe – die Palette der verfügbaren Hilfsmittel ist vielfältig und auf unterschiedliche Bedürfnisse zugeschnitten.

Die wichtigsten Erkenntnisse aus diesem Ratgeber:

  • Medizinische Notwendigkeit ist entscheidend: Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung für die Kostenübernahme. Entscheidend ist die ärztliche Feststellung, dass das Hilfsmittel erforderlich ist.
  • Der Antragsprozess ist strukturiert: Mit einer vollständigen ärztlichen Verordnung, einem detaillierten Kostenvoranschlag und einer fristgerechten Einreichung erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine schnelle Bewilligung.
  • Zuzahlungen sind überschaubar: Die gesetzliche Zuzahlung beträgt maximal 10 Euro pro Hilfsmittel, bei günstigen Produkten mindestens 5 Euro.
  • Widerspruch lohnt sich: Eine Ablehnung ist nicht das letzte Wort. Mit einer guten Begründung und Unterstützung durch Sozialverbände oder Anwälte können viele Ablehnungen erfolgreich angefochten werden.
  • Kombination mit Pflegeleistungen: Menschen mit Pflegegrad können zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung nutzen, um ihre Wohnsituation anzupassen und umfassende Unterstützung zu erhalten.
  • Grenzen erkennen: Aufstehhilfen sind wertvolle Hilfsmittel, stoßen aber bei umfassendem Pflegebedarf an ihre Grenzen. In solchen Fällen kann eine 24-Stunden-Betreuung eine sinnvolle Ergänzung oder Alternative sein.

Zögern Sie nicht, Aufstehhilfen rechtzeitig zu beantragen. Je früher Sie die passenden Hilfsmittel nutzen, desto besser können Sie Ihre Selbstständigkeit erhalten und Stürze vermeiden. Lassen Sie sich ausführlich beraten – von Ihrem Arzt, vom Sanitätshaus und bei Bedarf auch von einem Sozialverband. Sie haben ein Recht auf die bestmögliche Versorgung.

Und denken Sie daran: Hilfsmittel sind nur ein Baustein für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Soziale Kontakte, geistige Aktivität, eine ausgewogene Ernährung und regelmäßige Bewegung sind ebenso wichtig. Wenn Sie merken, dass Sie über Hilfsmittel hinaus mehr Unterstützung benötigen, scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause ermöglicht es Ihnen, in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben und gleichzeitig die Unterstützung zu erhalten, die Sie benötigen.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine professionelle medizinische oder rechtliche Beratung. Alle Angaben zu Leistungen, Kosten und Ansprüchen entsprechen dem Stand Januar 2026 und können sich ändern. Für individuelle Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, Ihren Arzt oder einen Sozialverband. Die Informationen zur Reform von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Artikelerstellung gültigen gesetzlichen Regelungen.

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