Viele Familien pflegen zu Hause und holen sich für einzelne Aufgaben einen ambulanten Pflegedienst dazu. Genau dafür gibt es die Kombinationsleistung, oft auch Kombipflege genannt. Sie sorgt dafür, dass der nicht verbrauchte Teil der Pflegesachleistung nicht verfällt, sondern anteilig als Pflegegeld ausgezahlt wird.
Nimmt eine pflegebedürftige Person die ihr zustehende Pflegesachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält sie daneben ein anteiliges Pflegegeld. Das Pflegegeld wird genau um den Prozentsatz gekürzt, in dem der Pflegedienst abgerechnet hat. So bleibt kein Budget ungenutzt, und die Familie erhält für ihre eigene Pflegeleistung weiterhin eine Anerkennung.
Quellen: §§ 36, 37, 38 und 45b SGB XI. Leistungsbeträge unverändert seit dem 01.01.2025, nächste reguläre Dynamisierung voraussichtlich zum 01.01.2028.
Pflegegeld und Pflegesachleistung sind zwei Wege, dieselbe häusliche Versorgung abzurechnen. Die Pflegekasse rechnet dabei ausschließlich in Prozent.
Entscheidend ist nicht der Euro-Betrag an sich, sondern sein Anteil am Sachleistungshöchstbetrag des jeweiligen Pflegegrades. Rechnet der Pflegedienst 60 Prozent ab, bleiben 40 Prozent des vollen Pflegegeldes übrig. Weil die Sachleistung dabei immer vorrangig abgerechnet wird, steht der genaue Prozentsatz erst nach der Monatsabrechnung fest. In der Praxis überweisen die Pflegekassen das anteilige Pflegegeld deshalb meist im Folgemonat.
Wer ausschließlich Pflegesachleistung bezogen hat und den Höchstbetrag nicht ausschöpft, verliert die Differenz. Die Pflegekasse zahlt anteiliges Pflegegeld nicht von selbst. Es braucht eine ausdrückliche Wahl, die formlos schriftlich mitgeteilt werden kann.
Umgekehrt gilt: Wer gar keinen Pflegedienst benötigt, fährt mit reinem Pflegegeld einfacher. Die Kombination lohnt sich immer dann, wenn tatsächlich professionelle Leistungen abgerufen werden, das Budget aber nicht vollständig verbraucht wird. Mehr zur grundsätzlichen Abgrenzung lesen Sie im Ratgeber Pflegegeld oder Pflegesachleistung.
Pflegegrad wählen, Regler auf den Anteil schieben, den der ambulante Pflegedienst voraussichtlich abrechnet. Das Ergebnis erscheint sofort.
Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben und gelten 2026 unverändert weiter. Wer online noch Zahlen wie 761 € oder 1.431 € liest, sieht veraltete Werte aus dem Jahr 2024.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistung | Entlastungsbetrag | Kombination |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 0 € | 0 € | 131 € | nein |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 131 € | ja |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | 131 € | ja |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | 131 € | ja |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | 131 € | ja |
In anerkannten Härtefällen erhöht sich die ambulante Sachleistung bei Pflegegrad 5 auf bis zu 2.488 €. Zusätzlich stehen ab Pflegegrad 1 monatlich 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Verfügung.
Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch ambulante Pflegesachleistung, damit ist keine Kombination möglich. Nutzbar sind der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Die Tages- und Nachtpflege sowie die 42 € für Pflegehilfsmittel sind getrennte Budgets. Sie werden nicht auf die ambulante Sachleistung angerechnet und mindern das anteilige Pflegegeld nicht.
Verordnete Wundversorgung, Injektionen oder das Stellen von Medikamenten laufen als häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V über die Krankenkasse. Sie belasten das Sachleistungsbudget nicht. Details im Ratgeber zur Behandlungspflege.
Die Hürden sind niedriger, als viele erwarten. Es braucht keinen aufwendigen Nachweis, sondern im Kern eine Entscheidung und deren Mitteilung an die Pflegekasse.
Begutachtet durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof. Noch keiner vorhanden? So beantragen Sie den Pflegegrad.
Teils durch Angehörige oder Bekannte, teils durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Bei vollstationärer Dauerpflege entfällt die Kombination.
Der Pflegedienst schöpft den Höchstbetrag nicht aus. Bei 100 Prozent Verbrauch bleibt kein Prozentpunkt für anteiliges Pflegegeld übrig.
Formlos genügt. Sie teilen mit, ob Sie ein festes Verhältnis wählen oder monatlich spitz abrechnen lassen möchten.
PflegeHeimat vermittelt seit über sieben Jahren deutschlandweit Betreuungskräfte für die 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause. Wir beraten Sie kostenfrei dazu, welche Leistungen der Pflegekasse sich in Ihrem Fall kombinieren lassen.
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Frau K. lebt allein, ihre Tochter wohnt zwei Straßen weiter. Ein ambulanter Dienst kommt an fünf Tagen pro Woche für Körperpflege und Unterstützung beim Anziehen. Alles Weitere übernimmt die Tochter.
Bei reinem Pflegegeld stünden Frau K. nur 347,00 € zur Verfügung, dafür aber ohne professionelle Unterstützung. In beiden Varianten kommen 131,00 € Entlastungsbetrag und 42,00 € für Pflegehilfsmittel hinzu.
| Anteil Sachleistung | Anteil Pflegegeld | Betrag Pflegedienst | Anteiliges Pflegegeld | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 100 % Sachleistung | 0 % | 796,00 € | 0,00 € | 796,00 € |
| 90 % Sachleistung | 10 % | 716,40 € | 34,70 € | 751,10 € |
| 80 % Sachleistung | 20 % | 636,80 € | 69,40 € | 706,20 € |
| 70 % Sachleistung | 30 % | 557,20 € | 104,10 € | 661,30 € |
| 60 % Sachleistung | 40 % | 477,60 € | 138,80 € | 616,40 € |
| 50 % Sachleistung | 50 % | 398,00 € | 173,50 € | 571,50 € |
| 40 % Sachleistung | 60 % | 318,40 € | 208,20 € | 526,60 € |
| 30 % Sachleistung | 70 % | 238,80 € | 242,90 € | 481,70 € |
| 20 % Sachleistung | 80 % | 159,20 € | 277,60 € | 436,80 € |
| 10 % Sachleistung | 90 % | 79,60 € | 312,30 € | 391,90 € |
| 0 % Sachleistung | 100 % | 0,00 € | 347,00 € | 347,00 € |
Zwischenwerte sind möglich. Die Pflegekasse rechnet auf den tatsächlich abgerechneten Prozentsatz genau ab, nicht in Zehnerschritten.
Herr M. lebt mit seiner Ehefrau zusammen. Der Pflegedienst übernimmt jeden Morgen die Grundpflege, die Ehefrau versorgt ihn tagsüber und abends. Der Dienst rechnet die Hälfte des Rahmens ab.
Welche Einsätze konkret abgerechnet werden, regeln die Leistungskomplexe des jeweiligen Bundeslandes. Ein Blick in den monatlichen Leistungsnachweis lohnt sich, denn er ist die Grundlage der Prozentrechnung.
| Anteil Sachleistung | Anteil Pflegegeld | Betrag Pflegedienst | Anteiliges Pflegegeld | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 100 % Sachleistung | 0 % | 1.497,00 € | 0,00 € | 1.497,00 € |
| 90 % Sachleistung | 10 % | 1.347,30 € | 59,90 € | 1.407,20 € |
| 80 % Sachleistung | 20 % | 1.197,60 € | 119,80 € | 1.317,40 € |
| 70 % Sachleistung | 30 % | 1.047,90 € | 179,70 € | 1.227,60 € |
| 60 % Sachleistung | 40 % | 898,20 € | 239,60 € | 1.137,80 € |
| 50 % Sachleistung | 50 % | 748,50 € | 299,50 € | 1.048,00 € |
| 40 % Sachleistung | 60 % | 598,80 € | 359,40 € | 958,20 € |
| 30 % Sachleistung | 70 % | 449,10 € | 419,30 € | 868,40 € |
| 20 % Sachleistung | 80 % | 299,40 € | 479,20 € | 778,60 € |
| 10 % Sachleistung | 90 % | 149,70 € | 539,10 € | 688,80 € |
| 0 % Sachleistung | 100 % | 0,00 € | 599,00 € | 599,00 € |
Zwischenwerte sind möglich. Die Pflegekasse rechnet auf den tatsächlich abgerechneten Prozentsatz genau ab, nicht in Zehnerschritten.
Frau S. benötigt zweimal täglich Unterstützung. Der Pflegedienst kommt morgens und abends, die Familie übernimmt Mahlzeiten, Begleitung und Haushalt. Der Dienst rechnet 60 Prozent des Rahmens ab.
Ab Pflegegrad 4 wird die Lücke zwischen Pflegegeld und Sachleistung deutlich größer. Genau deshalb bringt die Kombination hier oft mehrere hundert Euro monatlich gegenüber reinem Pflegegeld.
| Anteil Sachleistung | Anteil Pflegegeld | Betrag Pflegedienst | Anteiliges Pflegegeld | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 100 % Sachleistung | 0 % | 1.859,00 € | 0,00 € | 1.859,00 € |
| 90 % Sachleistung | 10 % | 1.673,10 € | 80,00 € | 1.753,10 € |
| 80 % Sachleistung | 20 % | 1.487,20 € | 160,00 € | 1.647,20 € |
| 70 % Sachleistung | 30 % | 1.301,30 € | 240,00 € | 1.541,30 € |
| 60 % Sachleistung | 40 % | 1.115,40 € | 320,00 € | 1.435,40 € |
| 50 % Sachleistung | 50 % | 929,50 € | 400,00 € | 1.329,50 € |
| 40 % Sachleistung | 60 % | 743,60 € | 480,00 € | 1.223,60 € |
| 30 % Sachleistung | 70 % | 557,70 € | 560,00 € | 1.117,70 € |
| 20 % Sachleistung | 80 % | 371,80 € | 640,00 € | 1.011,80 € |
| 10 % Sachleistung | 90 % | 185,90 € | 720,00 € | 905,90 € |
| 0 % Sachleistung | 100 % | 0,00 € | 800,00 € | 800,00 € |
Zwischenwerte sind möglich. Die Pflegekasse rechnet auf den tatsächlich abgerechneten Prozentsatz genau ab, nicht in Zehnerschritten.
Herr B. wird überwiegend von seiner Tochter und einer Betreuungskraft im Haushalt versorgt. Der Pflegedienst kommt für einzelne pflegerische Einsätze und rechnet 40 Prozent des Rahmens ab.
Wie sich daraus eine tragfähige Finanzierung bauen lässt, zeigt unser Ratgeber zur Finanzierung der häuslichen Pflege.
| Anteil Sachleistung | Anteil Pflegegeld | Betrag Pflegedienst | Anteiliges Pflegegeld | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 100 % Sachleistung | 0 % | 2.299,00 € | 0,00 € | 2.299,00 € |
| 90 % Sachleistung | 10 % | 2.069,10 € | 99,00 € | 2.168,10 € |
| 80 % Sachleistung | 20 % | 1.839,20 € | 198,00 € | 2.037,20 € |
| 70 % Sachleistung | 30 % | 1.609,30 € | 297,00 € | 1.906,30 € |
| 60 % Sachleistung | 40 % | 1.379,40 € | 396,00 € | 1.775,40 € |
| 50 % Sachleistung | 50 % | 1.149,50 € | 495,00 € | 1.644,50 € |
| 40 % Sachleistung | 60 % | 919,60 € | 594,00 € | 1.513,60 € |
| 30 % Sachleistung | 70 % | 689,70 € | 693,00 € | 1.382,70 € |
| 20 % Sachleistung | 80 % | 459,80 € | 792,00 € | 1.251,80 € |
| 10 % Sachleistung | 90 % | 229,90 € | 891,00 € | 1.120,90 € |
| 0 % Sachleistung | 100 % | 0,00 € | 990,00 € | 990,00 € |
Zwischenwerte sind möglich. Die Pflegekasse rechnet auf den tatsächlich abgerechneten Prozentsatz genau ab, nicht in Zehnerschritten.
Die Kombinationsleistung ist kein Selbstzweck. Sie bringt einen Vorteil, wenn tatsächlich professionelle Leistungen benötigt werden.
Ein eigenes Formular gibt es meist nicht. Die meisten Pflegekassen akzeptieren eine formlose schriftliche Mitteilung oder halten ein einfaches Wahlformular bereit.
Klären Sie mit dem Pflegedienst, welche Einsätze wirklich nötig sind, und lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben. Rechnen Sie ihn in Prozent des Höchstbetrags um.
Schreiben Sie Ihrer Pflegekasse, dass Sie kombinieren möchten. Sie können eine feste Quote nennen oder um monatlich spitze Abrechnung bitten. Letzteres ist flexibler.
Schließen Sie einen schriftlichen Pflegevertrag. Der Dienst rechnet direkt mit der Kasse ab. Prüfen Sie jeden Monat den Leistungsnachweis vor der Unterschrift.
Die Kasse ermittelt den ungenutzten Prozentsatz und überweist das anteilige Pflegegeld. Ändert sich die Pflegesituation wesentlich, lässt sich das Verhältnis anpassen.
Rund um die Kombinationsleistung gibt es Regeln, die in Ratgebern häufig fehlen oder veraltet dargestellt werden. Diese sechs Punkte sind in der Praxis am relevantesten.
Wer sich auf ein festes Verhältnis festlegt, ist daran sechs Monate gebunden. Eine vorzeitige Änderung ist möglich, wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert oder wenn Sie künftig ausschließlich Pflegegeld oder ausschließlich Sachleistung beziehen möchten.
Ab Pflegegrad 2 dürfen bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags in Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Der umgewandelte Betrag gilt rechtlich als genutzte Sachleistung und senkt den Pflegegeldanteil. Unterm Strich lohnt es sich trotzdem.
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen, seit 2026 einheitlich einmal pro Kalenderhalbjahr für die Pflegegrade 2 bis 5. Bei Sachleistung und Kombinationsleistung besteht ein Anspruch, aber keine Verpflichtung.
Seit dem 1. Januar 2026 wird das anteilige Pflegegeld bei vollstationärer Krankenhausbehandlung oder stationärer Reha für bis zu acht Wochen, also 56 Kalendertage, in voller Höhe weitergezahlt. Bis Ende 2025 waren es vier Wochen. Melden Sie den Aufenthalt Ihrer Pflegekasse.
Während Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege läuft das anteilige Pflegegeld zur Hälfte weiter, jeweils für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich beide Leistungen einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €.
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege hat einen eigenen Leistungsbetrag und mindert weder die ambulante Sachleistung noch das Pflegegeld. Wer Tagespflege nutzt, kann parallel weiterhin die volle Kombinationsleistung ausschöpfen.
Pflegegrad 3, der Pflegedienst rechnet 50 Prozent ab, also 748,50 €. Zusätzlich werden 40 Prozent des Sachleistungsbetrags in Alltagsunterstützung umgewandelt, also 598,80 €. Damit gelten 90 Prozent als genutzt, es verbleiben 10 Prozent Pflegegeld, also 59,90 €. In Summe fließen 1.407,20 € statt 1.048,00 € bei reiner 50-zu-50-Aufteilung.
Eine Betreuungskraft im Haushalt und ein ambulanter Pflegedienst schließen sich nicht aus. In vielen Haushalten arbeiten beide parallel, und genau daraus entsteht die Kombinationsleistung.
Eine Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft übernimmt Alltagsbegleitung, Hauswirtschaft, Mahlzeiten, Anwesenheit in der Nacht und unterstützende Handgriffe. Sie ist kein zugelassener Pflegedienst nach § 71 SGB XI. Ihre Leistungen können deshalb nicht als Pflegesachleistung abgerechnet werden.
Für pflegerische Maßnahmen wie Grundpflege nach Expertenstandard, Dekubitusprophylaxe oder verordnete Behandlungspflege kommt zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst ins Haus. Dessen Leistungen laufen über die Pflegekasse.
Wir kalkulieren Ihren Festpreis anhand des tatsächlichen Bedarfs und zeigen, welche Kassenleistungen sich gegenrechnen lassen.
Wir prüfen gemeinsam, welche Leistungen infrage kommen und wie sich der Alltag realistisch organisieren lässt.
Nach einem Klinikaufenthalt unterstützen wir bei der kurzfristigen Organisation der Betreuung zu Hause.
Pflegegeld oder Pflegesachleistung?Unterschiede, Höhe und die Kombination im direkten Vergleich.
Häusliche Pflege finanzierenPflegegeld, Entlastungsbetrag und Jahresbudget richtig kombinieren.
Umwandlungsanspruch nutzenBis zu 40 Prozent der Sachleistung in Alltagsunterstützung wandeln.
Was kostet die 24-Stunden-Pflege 2026?Richtwerte, Einflussfaktoren und transparente Beispielrechnungen.
Ja. Die Pflegekasse zahlt anteiliges Pflegegeld nicht automatisch, wenn Sie bislang reine Sachleistung bezogen haben. Eine formlose schriftliche Mitteilung genügt in der Regel. Viele Kassen stellen zusätzlich ein Wahlformular bereit.
Das hängt davon ab, ob Sie ein festes Verhältnis gewählt haben. Bei einer festen Quote kann die Kasse im Voraus zahlen. Wird monatlich spitz abgerechnet, steht der Prozentsatz erst nach der Abrechnung des Pflegedienstes fest. Das anteilige Pflegegeld kommt dann meist im Folgemonat.
Grundsätzlich sind Sie sechs Monate gebunden. Eine vorzeitige Anpassung ist jedoch möglich, wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert, etwa bei einer deutlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands, sowie dann, wenn Sie künftig nur noch Pflegegeld oder nur noch Sachleistung beziehen wollen.
Nein. Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat nach § 45b SGB XI ist ein eigener Topf und mindert weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung. Anders verhält es sich beim Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI: Der umgewandelte Betrag gilt als genutzte Sachleistung.
Nein. Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch ambulante Pflegesachleistung, damit ist eine Kombination nicht möglich. Zur Verfügung stehen der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Nein. Pflegesachleistungen dürfen nur von zugelassenen ambulanten Pflegediensten nach § 71 SGB XI erbracht und abgerechnet werden. Eine Betreuungskraft im Haushalt gehört nicht dazu. Ihre Kosten werden üblicherweise über Pflegegeld, Entlastungsbetrag, den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Eigenmittel gedeckt.
Es läuft zur Hälfte weiter, und zwar für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr. Dasselbe gilt während einer Kurzzeitpflege. Beide Leistungen greifen seit dem 1. Juli 2025 auf den gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € nach § 42a SGB XI zu.
Nein. Die Pflicht zum Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI trifft nur Personen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen. Bei Kombinationsleistung ist bereits ein Pflegedienst eingebunden, deshalb besteht ein Anspruch auf die Beratung, aber keine Verpflichtung. Freiwillig können Sie den Termin weiterhin kostenfrei nutzen.
Nach derzeitigem Stand nicht. Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht und gelten 2026 unverändert. Die nächste reguläre Dynamisierung ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich die Rechtslage ändert.
Stand der Angaben: September 2026. Alle Leistungsbeträge beziehen sich auf die gesetzliche Pflegeversicherung nach SGB XI. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung im Einzelfall. Verbindlich sind ausschließlich die Bescheide Ihrer Pflegekasse. Bei privater Pflegepflichtversicherung gelten entsprechende Regelungen des Versicherers.
Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir melden uns kurzfristig, klären offene Fragen zur 24-Stunden-Betreuung und zeigen Ihnen, welche Leistungen der Pflegekasse sich in Ihrem Fall kombinieren lassen.
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