Pflegeleistungen · § 38 SGB XI · Stand 2026

Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegesachleistung clever verbinden

Viele Familien pflegen zu Hause und holen sich für einzelne Aufgaben einen ambulanten Pflegedienst dazu. Genau dafür gibt es die Kombinationsleistung, oft auch Kombipflege genannt. Sie sorgt dafür, dass der nicht verbrauchte Teil der Pflegesachleistung nicht verfällt, sondern anteilig als Pflegegeld ausgezahlt wird.

Was genau ist die Kombinationsleistung?

Nimmt eine pflegebedürftige Person die ihr zustehende Pflegesachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält sie daneben ein anteiliges Pflegegeld. Das Pflegegeld wird genau um den Prozentsatz gekürzt, in dem der Pflegedienst abgerechnet hat. So bleibt kein Budget ungenutzt, und die Familie erhält für ihre eigene Pflegeleistung weiterhin eine Anerkennung.

ab PG2
Anspruch besteht ab Pflegegrad 2, bei Pflegegrad 1 ist keine Kombination möglich
6 Monate
Bindung an das gewählte Verhältnis, mit klar geregelten Ausnahmen
2.299
Höchster Sachleistungsrahmen pro Monat, gültig bei Pflegegrad 5
+131
Entlastungsbetrag zusätzlich pro Monat, ohne Anrechnung auf das Pflegegeld

Quellen: §§ 36, 37, 38 und 45b SGB XI. Leistungsbeträge unverändert seit dem 01.01.2025, nächste reguläre Dynamisierung voraussichtlich zum 01.01.2028.

Das Prinzip

Was Sie an Sachleistung nicht verbrauchen, bekommen Sie anteilig als Pflegegeld

Pflegegeld und Pflegesachleistung sind zwei Wege, dieselbe häusliche Versorgung abzurechnen. Die Pflegekasse rechnet dabei ausschließlich in Prozent.

So rechnet die Pflegekasse Beispiel: Der Pflegedienst rechnet 60 Prozent des Sachleistungsrahmens ab
  1. Pflegedienst rechnet X % abDirekt mit der Pflegekasse, gemessen am Sachleistungshöchstbetrag Ihres Pflegegrades.
  2. 100 − X % bleiben als PflegegeldDer Rest wird auf das volle Pflegegeld angewendet und auf Ihr Konto überwiesen.
  3. KombinationsleistungFachliche Hilfe im Alltag und Anerkennung für die pflegende Familie zugleich.

Entscheidend ist nicht der Euro-Betrag an sich, sondern sein Anteil am Sachleistungshöchstbetrag des jeweiligen Pflegegrades. Rechnet der Pflegedienst 60 Prozent ab, bleiben 40 Prozent des vollen Pflegegeldes übrig. Weil die Sachleistung dabei immer vorrangig abgerechnet wird, steht der genaue Prozentsatz erst nach der Monatsabrechnung fest. In der Praxis überweisen die Pflegekassen das anteilige Pflegegeld deshalb meist im Folgemonat.

Ohne Kombinationsleistung verfällt der ungenutzte Teil ersatzlos

Wer ausschließlich Pflegesachleistung bezogen hat und den Höchstbetrag nicht ausschöpft, verliert die Differenz. Die Pflegekasse zahlt anteiliges Pflegegeld nicht von selbst. Es braucht eine ausdrückliche Wahl, die formlos schriftlich mitgeteilt werden kann.

Umgekehrt gilt: Wer gar keinen Pflegedienst benötigt, fährt mit reinem Pflegegeld einfacher. Die Kombination lohnt sich immer dann, wenn tatsächlich professionelle Leistungen abgerufen werden, das Budget aber nicht vollständig verbraucht wird. Mehr zur grundsätzlichen Abgrenzung lesen Sie im Ratgeber Pflegegeld oder Pflegesachleistung.

Interaktiver Rechner

Kombinationsleistung berechnen, Beträge 2026

Pflegegrad wählen, Regler auf den Anteil schieben, den der ambulante Pflegedienst voraussichtlich abrechnet. Das Ergebnis erscheint sofort.

Pflegegrad wählen
Anteil des Pflegedienstes einstellen
Pflegedienst nutzt
50 %
748,50 € der Sachleistung
Pflegegeld bleibt
50 %
299,50 € an Sie
0 % · nur Pflegegeld100 % · nur Sachleistung
Schnellwahl:
Ihr Ergebnis pro Monat
Anteiliges Pflegegeld an SieAuszahlung der Pflegekasse auf Ihr Konto 299,50 €
Davon genutzt: Pflegedienst748,50 €
Sachleistungsrahmen (§ 36)1.497,00 €
Volles Pflegegeld (§ 37)599,00 €
Entlastungsbetrag (§ 45b)131,00 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40)42,00 €
Monatliches Gesamtvolumen1.221,00 €
Gegenüber reinem Pflegegeld: +449,00 € Leistungsvolumen
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Der Rechner bildet die Systematik nach § 38 SGB XI ab. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Grundlage der Berechnung

Leistungsbeträge 2026 im Überblick

Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben und gelten 2026 unverändert weiter. Wer online noch Zahlen wie 761 € oder 1.431 € liest, sieht veraltete Werte aus dem Jahr 2024.

Monatliche Leistungen der Pflegekasse 2026
Pflegegrad Pflegegeld Sachleistung Entlastungsbetrag Kombination
Pflegegrad 10 €0 €131 €nein
Pflegegrad 2347 €796 €131 €ja
Pflegegrad 3599 €1.497 €131 €ja
Pflegegrad 4800 €1.859 €131 €ja
Pflegegrad 5990 €2.299 €131 €ja

In anerkannten Härtefällen erhöht sich die ambulante Sachleistung bei Pflegegrad 5 auf bis zu 2.488 €. Zusätzlich stehen ab Pflegegrad 1 monatlich 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Verfügung.

Keine Kombination

Pflegegrad 1 bleibt außen vor

Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch ambulante Pflegesachleistung, damit ist keine Kombination möglich. Nutzbar sind der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Eigene Budgets

Diese Töpfe zählen nicht mit

Die Tages- und Nachtpflege sowie die 42 € für Pflegehilfsmittel sind getrennte Budgets. Sie werden nicht auf die ambulante Sachleistung angerechnet und mindern das anteilige Pflegegeld nicht.

Krankenkasse statt Pflegekasse

Behandlungspflege zählt separat

Verordnete Wundversorgung, Injektionen oder das Stellen von Medikamenten laufen als häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V über die Krankenkasse. Sie belasten das Sachleistungsbudget nicht. Details im Ratgeber zur Behandlungspflege.

Voraussetzungen

Vier Bedingungen für die Kombinationspflege

Die Hürden sind niedriger, als viele erwarten. Es braucht keinen aufwendigen Nachweis, sondern im Kern eine Entscheidung und deren Mitteilung an die Pflegekasse.

Bedingung 1

Anerkannter Pflegegrad 2 bis 5

Begutachtet durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof. Noch keiner vorhanden? So beantragen Sie den Pflegegrad.

Bedingung 2

Versorgung im häuslichen Umfeld

Teils durch Angehörige oder Bekannte, teils durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Bei vollstationärer Dauerpflege entfällt die Kombination.

Bedingung 3

Sachleistung nur teilweise genutzt

Der Pflegedienst schöpft den Höchstbetrag nicht aus. Bei 100 Prozent Verbrauch bleibt kein Prozentpunkt für anteiliges Pflegegeld übrig.

Bedingung 4

Mitteilung an die Pflegekasse

Formlos genügt. Sie teilen mit, ob Sie ein festes Verhältnis wählen oder monatlich spitz abrechnen lassen möchten.

Wichtig: Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr. Seit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz gelten die Pflegegrade 1 bis 5. Die Unterschiede erklärt unser Ratgeber zu Pflegestufe und Pflegegrad.

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PflegeHeimat vermittelt seit über sieben Jahren deutschlandweit Betreuungskräfte für die 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause. Wir beraten Sie kostenfrei dazu, welche Leistungen der Pflegekasse sich in Ihrem Fall kombinieren lassen.

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Rechenbeispiele 2026

Kombinationsleistung nach Pflegegrad

Für jeden Pflegegrad ein realistisches Beispiel und die vollständige Prozenttabelle in Zehnerschritten. Die hervorgehobene Zeile entspricht jeweils dem Beispiel.

Beispiel Pflegegrad 3

Herr M., 76 Jahre, morgendliche Grundpflege durch den Pflegedienst

Herr M. lebt mit seiner Ehefrau zusammen. Der Pflegedienst übernimmt jeden Morgen die Grundpflege, die Ehefrau versorgt ihn tagsüber und abends. Der Dienst rechnet die Hälfte des Rahmens ab.

Pflegedienst rechnet ab: 748,50 €
748,50 € ÷ 1.497,00 € × 100 = 50 % der Sachleistung
Es verbleiben 50 % Pflegegeld: 599,00 € × 50 % = 299,50 €
Pflegedienst748,50 €
Anteiliges Pflegegeld299,50 €
Leistung gesamt1.048,00 €

Welche Einsätze konkret abgerechnet werden, regeln die Leistungskomplexe des jeweiligen Bundeslandes. Ein Blick in den monatlichen Leistungsnachweis lohnt sich, denn er ist die Grundlage der Prozentrechnung.

Prozenttabelle Pflegegrad 3: 1.497,00 € Sachleistung, 599,00 € Pflegegeld
Anteil SachleistungAnteil PflegegeldBetrag PflegedienstAnteiliges PflegegeldGesamt
100 % Sachleistung0 %1.497,00 €0,00 €1.497,00 €
90 % Sachleistung10 %1.347,30 €59,90 €1.407,20 €
80 % Sachleistung20 %1.197,60 €119,80 €1.317,40 €
70 % Sachleistung30 %1.047,90 €179,70 €1.227,60 €
60 % Sachleistung40 %898,20 €239,60 €1.137,80 €
50 % Sachleistung50 %748,50 €299,50 €1.048,00 €
40 % Sachleistung60 %598,80 €359,40 €958,20 €
30 % Sachleistung70 %449,10 €419,30 €868,40 €
20 % Sachleistung80 %299,40 €479,20 €778,60 €
10 % Sachleistung90 %149,70 €539,10 €688,80 €
0 % Sachleistung100 %0,00 €599,00 €599,00 €

Zwischenwerte sind möglich. Die Pflegekasse rechnet auf den tatsächlich abgerechneten Prozentsatz genau ab, nicht in Zehnerschritten.

Ehrliche Einordnung

Wann sich die Kombination lohnt und wann nicht

Die Kombinationsleistung ist kein Selbstzweck. Sie bringt einen Vorteil, wenn tatsächlich professionelle Leistungen benötigt werden.

Dafür spricht

Mehr aus dem Budget herausholen

  • Ungenutzte Sachleistung verfällt nicht, sondern fließt anteilig zurück.
  • Pflegende Angehörige werden entlastet und erhalten weiterhin eine Anerkennung.
  • Fachliche Sicherheit bei Transfer, Lagerung und Hautpflege.
  • Der Dienst dokumentiert und erkennt Verschlechterungen früh, das hilft bei einer Höherstufung.
  • Der verpflichtende Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI entfällt.
Dagegen spricht

Was Sie realistisch einplanen sollten

  • Die Abrechnung ist komplexer, anteiliges Pflegegeld kommt meist erst im Folgemonat.
  • Bei fester Quote sind Sie sechs Monate an das gewählte Verhältnis gebunden.
  • Schwankt der Einsatz stark, kann es zu Nachberechnungen kommen.
  • Ohne Pflegedienst bringt die Kombination keinen Vorteil gegenüber vollem Pflegegeld.
  • Leistungen über dem Höchstbetrag zahlen Sie privat, ein Kostenvergleich lohnt sich.
Der Ablauf

Vier Schritte zur Kombinationsleistung

Ein eigenes Formular gibt es meist nicht. Die meisten Pflegekassen akzeptieren eine formlose schriftliche Mitteilung oder halten ein einfaches Wahlformular bereit.

Schritt 1

Bedarf ermitteln

Klären Sie mit dem Pflegedienst, welche Einsätze wirklich nötig sind, und lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben. Rechnen Sie ihn in Prozent des Höchstbetrags um.

Schritt 2

Wahl mitteilen

Schreiben Sie Ihrer Pflegekasse, dass Sie kombinieren möchten. Sie können eine feste Quote nennen oder um monatlich spitze Abrechnung bitten. Letzteres ist flexibler.

Schritt 3

Vertrag und Nachweise

Schließen Sie einen schriftlichen Pflegevertrag. Der Dienst rechnet direkt mit der Kasse ab. Prüfen Sie jeden Monat den Leistungsnachweis vor der Unterschrift.

Schritt 4

Pflegegeld erhalten

Die Kasse ermittelt den ungenutzten Prozentsatz und überweist das anteilige Pflegegeld. Ändert sich die Pflegesituation wesentlich, lässt sich das Verhältnis anpassen.

Sonderregeln und Fallstricke

Diese Details entscheiden über mehrere hundert Euro

Rund um die Kombinationsleistung gibt es Regeln, die in Ratgebern häufig fehlen oder veraltet dargestellt werden. Diese sechs Punkte sind in der Praxis am relevantesten.

§ 38 Satz 3 SGB XI

Sechs Monate Bindung, aber mit Ausnahmen

Wer sich auf ein festes Verhältnis festlegt, ist daran sechs Monate gebunden. Eine vorzeitige Änderung ist möglich, wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert oder wenn Sie künftig ausschließlich Pflegegeld oder ausschließlich Sachleistung beziehen möchten.

§ 45a Abs. 4 SGB XI

Umwandlungsanspruch mindert das Pflegegeld

Ab Pflegegrad 2 dürfen bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags in Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Der umgewandelte Betrag gilt rechtlich als genutzte Sachleistung und senkt den Pflegegeldanteil. Unterm Strich lohnt es sich trotzdem.

Seit 01.01.2026

Beratungseinsatz: Recht statt Pflicht

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen, seit 2026 einheitlich einmal pro Kalenderhalbjahr für die Pflegegrade 2 bis 5. Bei Sachleistung und Kombinationsleistung besteht ein Anspruch, aber keine Verpflichtung.

§ 34 Abs. 2 SGB XI

Krankenhaus und Reha: acht statt vier Wochen

Seit dem 1. Januar 2026 wird das anteilige Pflegegeld bei vollstationärer Krankenhausbehandlung oder stationärer Reha für bis zu acht Wochen, also 56 Kalendertage, in voller Höhe weitergezahlt. Bis Ende 2025 waren es vier Wochen. Melden Sie den Aufenthalt Ihrer Pflegekasse.

§ 42a SGB XI

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Während Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege läuft das anteilige Pflegegeld zur Hälfte weiter, jeweils für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich beide Leistungen einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €.

Eigenes Budget

Tagespflege wird nicht angerechnet

Teilstationäre Tages- und Nachtpflege hat einen eigenen Leistungsbetrag und mindert weder die ambulante Sachleistung noch das Pflegegeld. Wer Tagespflege nutzt, kann parallel weiterhin die volle Kombinationsleistung ausschöpfen.

359,20 € mehr pro Monat durch den Umwandlungsanspruch

Pflegegrad 3, der Pflegedienst rechnet 50 Prozent ab, also 748,50 €. Zusätzlich werden 40 Prozent des Sachleistungsbetrags in Alltagsunterstützung umgewandelt, also 598,80 €. Damit gelten 90 Prozent als genutzt, es verbleiben 10 Prozent Pflegegeld, also 59,90 €. In Summe fließen 1.407,20 € statt 1.048,00 € bei reiner 50-zu-50-Aufteilung.

Kombinationsleistung und 24-Stunden-Betreuung

Wie sich beides sinnvoll ergänzt

Eine Betreuungskraft im Haushalt und ein ambulanter Pflegedienst schließen sich nicht aus. In vielen Haushalten arbeiten beide parallel, und genau daraus entsteht die Kombinationsleistung.

Finanziert aus Pflegegeld

Was die Betreuungskraft leistet

Eine Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft übernimmt Alltagsbegleitung, Hauswirtschaft, Mahlzeiten, Anwesenheit in der Nacht und unterstützende Handgriffe. Sie ist kein zugelassener Pflegedienst nach § 71 SGB XI. Ihre Leistungen können deshalb nicht als Pflegesachleistung abgerechnet werden.

Übliche Finanzierung: Pflegegeld, Entlastungsbetrag, gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Eigenmittel.
Finanziert aus Sachleistung

Was der Pflegedienst leistet

Für pflegerische Maßnahmen wie Grundpflege nach Expertenstandard, Dekubitusprophylaxe oder verordnete Behandlungspflege kommt zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst ins Haus. Dessen Leistungen laufen über die Pflegekasse.

Genau in dieser Konstellation greift § 38 SGB XI: Der Dienst verbraucht einen Teil des Sachleistungsbudgets, der Rest fließt als anteiliges Pflegegeld an die Familie.
Transparenz zu unserer Rolle: PflegeHeimat ist eine Vermittlungsagentur und nicht Arbeitgeberin der Betreuungskräfte. Den Dienstleistungsvertrag schließen Sie mit einem europäischen Partnerunternehmen, das zugleich Arbeitgeber und entsendende Firma der Betreuungskraft ist. Über Leistungsansprüche entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse. Mehr dazu im Ratgeber zur Vermittlung von Pflegekräften und zu seriösen Anbietern.

Was kostet die Betreuung?

Wir kalkulieren Ihren Festpreis anhand des tatsächlichen Bedarfs und zeigen, welche Kassenleistungen sich gegenrechnen lassen.

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Wir prüfen gemeinsam, welche Leistungen infrage kommen und wie sich der Alltag realistisch organisieren lässt.

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Fragen & Antworten

Was Familien zur Kombinationsleistung fragen

01

Muss ich die Kombinationsleistung ausdrücklich beantragen?

Ja. Die Pflegekasse zahlt anteiliges Pflegegeld nicht automatisch, wenn Sie bislang reine Sachleistung bezogen haben. Eine formlose schriftliche Mitteilung genügt in der Regel. Viele Kassen stellen zusätzlich ein Wahlformular bereit.

02

Wann kommt das anteilige Pflegegeld auf dem Konto an?

Das hängt davon ab, ob Sie ein festes Verhältnis gewählt haben. Bei einer festen Quote kann die Kasse im Voraus zahlen. Wird monatlich spitz abgerechnet, steht der Prozentsatz erst nach der Abrechnung des Pflegedienstes fest. Das anteilige Pflegegeld kommt dann meist im Folgemonat.

03

Kann ich das Verhältnis vor Ablauf der sechs Monate ändern?

Grundsätzlich sind Sie sechs Monate gebunden. Eine vorzeitige Anpassung ist jedoch möglich, wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert, etwa bei einer deutlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands, sowie dann, wenn Sie künftig nur noch Pflegegeld oder nur noch Sachleistung beziehen wollen.

04

Wird der Entlastungsbetrag auf das Pflegegeld angerechnet?

Nein. Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat nach § 45b SGB XI ist ein eigener Topf und mindert weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung. Anders verhält es sich beim Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI: Der umgewandelte Betrag gilt als genutzte Sachleistung.

05

Gilt die Kombinationsleistung auch bei Pflegegrad 1?

Nein. Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch ambulante Pflegesachleistung, damit ist eine Kombination nicht möglich. Zur Verfügung stehen der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

06

Kann ich eine 24-Stunden-Betreuungskraft über die Pflegesachleistung abrechnen?

Nein. Pflegesachleistungen dürfen nur von zugelassenen ambulanten Pflegediensten nach § 71 SGB XI erbracht und abgerechnet werden. Eine Betreuungskraft im Haushalt gehört nicht dazu. Ihre Kosten werden üblicherweise über Pflegegeld, Entlastungsbetrag, den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Eigenmittel gedeckt.

07

Was passiert mit dem anteiligen Pflegegeld während der Verhinderungspflege?

Es läuft zur Hälfte weiter, und zwar für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr. Dasselbe gilt während einer Kurzzeitpflege. Beide Leistungen greifen seit dem 1. Juli 2025 auf den gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € nach § 42a SGB XI zu.

08

Muss ich bei Kombinationsleistung den Beratungsbesuch abrufen?

Nein. Die Pflicht zum Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI trifft nur Personen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen. Bei Kombinationsleistung ist bereits ein Pflegedienst eingebunden, deshalb besteht ein Anspruch auf die Beratung, aber keine Verpflichtung. Freiwillig können Sie den Termin weiterhin kostenfrei nutzen.

09

Steigen die Leistungsbeträge im Jahr 2026 noch?

Nach derzeitigem Stand nicht. Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht und gelten 2026 unverändert. Die nächste reguläre Dynamisierung ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich die Rechtslage ändert.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Stand der Angaben: September 2026. Alle Leistungsbeträge beziehen sich auf die gesetzliche Pflegeversicherung nach SGB XI. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung im Einzelfall. Verbindlich sind ausschließlich die Bescheide Ihrer Pflegekasse. Bei privater Pflegepflichtversicherung gelten entsprechende Regelungen des Versicherers.

Sie möchten wissen, welche Lösung zu Ihrer Familie passt?

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir melden uns kurzfristig, klären offene Fragen zur 24-Stunden-Betreuung und zeigen Ihnen, welche Leistungen der Pflegekasse sich in Ihrem Fall kombinieren lassen.

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