Was kostet die 24-Stunden-Pflege 2026? Preise & transparente Kosten

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Inhaltsübersicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Preisrahmen 2026: 2.400 bis 3.900 Euro monatlich für eine Betreuungskraft, je nach Qualifikation und Sprachniveau. Bei zwei Kräften im Wechsel 5.200 bis 7.500 Euro.
  • Die Preisuntergrenze lässt sich ausrechnen: Bei 13,90 Euro Mindestlohn und 40 Wochenstunden entstehen allein rund 2.400 Euro Bruttolohn – vor Sozialabgaben, Reisekosten und Vermittlung. Angebote darunter sind legal kaum darstellbar.
  • Nicht in der Pauschale enthalten: Verpflegung und Nebenkosten von 150 bis 250 Euro monatlich, Anreise von 60 bis 180 Euro je Turnuswechsel und meist eine einmalige Vermittlungsgebühr von 200 bis 600 Euro.
  • Der stärkste Kostentreiber ist der nächtliche Bedarf. Ab drei Einsätzen pro Nacht regelmäßig braucht es eine zweite Kraft – das verdoppelt den Preis nahezu.
  • Der Eigenanteil liegt bei 1.600 bis 3.100 Euro, je nach Pflegegrad und danach, wie konsequent Sie alle Leistungen ausschöpfen.
  • Bei Paaren rechnet es sich deutlich besser: zwei Leistungsansprüche, aber keine doppelten Betreuungskosten.

Warum eine einzelne Zahl nicht weiterhilft

Wer nach dem Preis der 24-Stunden-Betreuung sucht, findet Spannen von 1.800 bis 5.500 Euro – und weiß danach weniger als vorher. Das liegt daran, dass sehr unterschiedliche Dinge verglichen werden: eine Kraft mit Grundkenntnissen gegen eine Fachperson, eine Pauschale mit Vertretungszusage gegen eine ohne, 40 Wochenstunden gegen durchgehende Anwesenheit.

Diese Seite erklärt deshalb nicht nur, was es kostet, sondern woraus sich der Preis zusammensetzt. Damit können Sie zwei Angebote tatsächlich vergleichen – und erkennen, wenn eines zu günstig ist, um zu funktionieren.

Ende 2023 waren laut Statistischem Bundesamt rund 5,69 Millionen Menschen pflegebedürftig, etwa 86 Prozent davon zu Hause. Die häusliche Versorgung ist der Regelfall – die Frage ist nur, in welcher Form sie finanzierbar wird.

Die Preisuntergrenze: eine Rechnung, die Sie selbst nachvollziehen können

Der schnellste Plausibilitätstest für jedes Angebot ist eine einfache Multiplikation.

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro (Statistisches Bundesamt). Er gilt für alle, die in Deutschland arbeiten – unabhängig von Staatsangehörigkeit und Sitz des Arbeitgebers.

173,33 Monatsstunden × 13,90 Euro = 2.409 Euro Bruttolohn.

Das ist der reine Lohn für eine 40-Stunden-Woche. Noch nicht enthalten sind Sozialabgaben des entsendenden Unternehmens, Reisekosten, Vermittlungsaufwand, Vertretungsvorhaltung und die Marge des Dienstleisters.

Entscheidend kommt hinzu: Das Bundesarbeitsgericht hat am 24. Juni 2021 (Az. 5 AZR 505/20) entschieden, dass der Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten gilt. Wer nächtliche Bereitschaft vereinbart, muss sie vergüten.

Die Konsequenz: Angebote unter 2.400 Euro monatlich sind bei legaler Kalkulation kaum darstellbar. Sie gehen in aller Regel zulasten der Betreuungskraft – und Nachforderungen können den Auftraggeber erreichen. Prüfkriterien: Seriöse Anbieter erkennen.

Preisrahmen nach Qualifikation

Modell Pauschale / Monat Was Sie dafür bekommen
Basisbetreuung
Deutsch A1–A2
2.400 – 2.800 € Haushalt, Gesellschaft, einfache Unterstützung bei stabiler Lage
Qualifizierte Betreuung
Deutsch B1, Pflegeerfahrung
2.800 – 3.400 € Umfassende Grundpflege, Arztkommunikation, Alltagsbegleitung
Spezialisierte Betreuung
Demenzerfahrung, gutes Deutsch
3.300 – 3.900 € Kognitive Einschränkungen, komplexe Situationen, hoher Betreuungsanteil
Zwei Kräfte im Wechsel 5.200 – 7.500 € Nächtlicher Bedarf, Transfers zu zweit, sehr hoher Pflegebedarf
Deutsche Kraft, Direktanstellung ab 4.200 €
Fachperson ab 5.500 €
Muttersprache, aber nur rund 40 Wochenstunden

Marktbeobachtung Stand Juli 2026. Regionale Unterschiede und die konkrete Bedarfssituation können die Spannen verschieben.

Zur letzten Zeile: Deutsche Betreuungskräfte sind sehr selten verfügbar, und für sie gibt es kein Entsendemodell – der Haushalt wird in der Regel selbst Arbeitgeber. Wichtig beim Vergleich: Die Direktanstellung deckt 40 Wochenstunden ab, nicht die durchgehende Anwesenheit. Details: deutsche 24-Stunden-Pflegekräfte und Pflegekraft privat einstellen.

Warum das Sprachniveau den Preis am stärksten beeinflusst

Niveau Was möglich ist Preiseffekt
A2 Alltagssituationen, einfache Absprachen Basis
B1 Zusammenhängende Gespräche, Arztkommunikation, Notfall + 300 bis 500 €
B2 und höher Flüssige Kommunikation, schriftliche Dokumentation + 600 bis 900 €

Der Aufpreis für B1 statt A2 ist der wirtschaftlichste Euro im gesamten Budget: Er verkürzt die Einarbeitung, senkt Missverständnisse und verhindert Fehler bei Medikamenten. Siehe Sprachbarriere überwinden.

Die fünf Kostentreiber

1. Nächtlicher Bedarf – der stärkste Hebel

Rufbereitschaft bedeutet: Die Betreuungskraft schläft und kann bei Bedarf gerufen werden. Ein bis zwei Einsätze pro Nacht sind so abbildbar. Ab drei Einsätzen regelmäßig liegt Bereitschaftsdienst vor – der zählt vollständig als Arbeitszeit und ist mit der gesetzlichen Ruhezeit von elf Stunden nicht mehr vereinbar.

Preiseffekt: Dann braucht es eine zweite Kraft oder einen Nachtdienst – der Preis steigt von rund 3.000 auf 5.200 bis 7.500 Euro. Das ist der mit Abstand größte Sprung in der gesamten Kalkulation.

Was Sie vorher tun sollten: Protokollieren Sie zwei Wochen lang, wie oft nachts tatsächlich Hilfe nötig ist. Und lassen Sie behandelbare Ursachen abklären – Schmerzen, Harnwegsinfekte und Medikamentennebenwirkungen sind häufige Auslöser nächtlicher Unruhe. Siehe Arbeitszeit und Ruhezeiten.

2. Transferbedarf

Wer vollständig immobil ist, lässt sich von einer Person nicht sicher transferieren. Ein Lifter kostet einmalig – über die Krankenkasse oft leihweise – und kann die zweite Kraft ersparen. Ohne ihn steigt entweder der Preis oder das Verletzungsrisiko. Siehe 24-Stunden-Pflege bei Bettlägerigkeit.

3. Demenz und herausforderndes Verhalten

Kräfte mit Demenzerfahrung und gutem Deutsch sind knapper und teurer – 500 bis 900 Euro über der Basisbetreuung. Der Aufpreis rechnet sich meist, weil unpassende Besetzungen bei Demenz besonders häufig abgebrochen werden und jeder Wechsel Einarbeitungszeit kostet. Siehe 24-Stunden-Pflege bei Demenz.

4. Zwei betreute Personen

Hier läuft der Effekt in die andere Richtung: Der Aufschlag für eine zweite Person liegt meist bei 300 bis 600 Euro, während sich die Leistungsansprüche verdoppeln. Bei Paaren ist die 24-Stunden-Betreuung deshalb wirtschaftlich am attraktivsten. Siehe 24-Stunden-Pflege für 2 Personen.

5. Turnuslänge

Marktüblich sind vier bis zwölf Wochen, meist acht bis zehn. Kürzere Turnusse erhöhen die Reisekosten und den Einarbeitungsaufwand; längere belasten die Kraft und erhöhen das Ausfallrisiko. Ein Turnus von 16 Wochen ist kein Sparmodell, sondern eine Kalkulation auf Kosten der Betreuungskraft.

Was in der Pauschale steckt – und was nicht

Position Betrag Meist enthalten?
Lohn, Sozialabgaben im Herkunftsland, Betreuungsleistung Kern der Pauschale Ja
Vermittlungsgebühr einmalig 200 – 600 € Häufig separat
An- und Abreise je Turnuswechsel 60 – 180 € Unterschiedlich – nachfragen
Verpflegung und Nebenkosten 150 – 250 € monatlich Nein – trägt der Haushalt
Ersatzstellung bei Ausfall je nach Vertrag Sollte enthalten sein
Zimmerausstattung einmalig 300 – 1.500 € Nein
Ambulanter Pflegedienst für Behandlungspflege über die Krankenkasse Nicht Teil der Pauschale

Zu Kost und Logis: Der Haushalt stellt Unterkunft und Verpflegung zusätzlich. Sie sind ein geldwerter Vorteil mit einem Sachbezugswert von 587,25 Euro monatlich (2026) – aber nicht auf den Mindestlohn anrechenbar. Angebote, die einen niedrigen Preis mit „Kost und Logis inklusive“ begründen, rechnen unzulässig.

Zur Behandlungspflege: Injektionen, Wundversorgung, das Stellen von Medikamenten und die Katheterversorgung darf eine Betreuungskraft nicht übernehmen. Das ist Aufgabe eines Pflegedienstes und wird nach § 37 SGB V von der Krankenkasse getragen – es verursacht also kaum Mehrkosten und kürzt das Pflegegeld nicht. Details: Behandlungspflege.

So machen Sie zwei Angebote vergleichbar

Der Preis allein sagt wenig. Diese zehn Punkte machen den Unterschied sichtbar:

  1. Wochenarbeitszeit beziffert? „24 Stunden Betreuung“ ohne Stundenangabe ist keine Leistungsbeschreibung.
  2. Nachtregelung benannt? Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst – das entscheidet über Zulässigkeit und Preis.
  3. Sprachniveau zugesichert und geprüft? Selbstauskunft oder Gespräch?
  4. Reisekosten enthalten oder separat?
  5. Vermittlungsgebühr einmalig oder laufend?
  6. Ersatzstellung mit Frist und zu welchen Kosten?
  7. Turnuslänge und Übergabetag eingeplant?
  8. Kündigungsfristen symmetrisch? Was gilt bei Krankenhausaufenthalt oder Todesfall?
  9. A1-Bescheinigung vor Anreise und für jede Kraft?
  10. Was ist ausdrücklich nicht enthalten?

Die Faustregel: Rechnen Sie jedes Angebot auf Kosten pro abgedeckte Wochenstunde um. Dann zeigt sich schnell, dass ein Angebot über 3.200 Euro mit 48 Wochenstunden und Vertretungszusage günstiger sein kann als eines über 2.600 Euro mit 40 Stunden und ohne. Vollständige Kriterien: Die passende Betreuung finden und Vermittlung von Pflegekräften.

Seit 2021 gibt es mit der DIN SPEC 33454 zudem einen Branchenstandard als Prüfmaßstab; Hintergründe veröffentlicht der Verbraucherrat des DIN. Eine staatliche Qualitätsprüfung für Vermittlungsagenturen existiert dagegen nicht.

Der Vergleich aller Versorgungsformen

Damit der Vergleich trägt, müssen Leistung und abgedeckte Zeit nebeneinanderstehen – nicht nur der Preis.

Versorgungsform Kosten / Monat Abgedeckte Zeit
Ambulanter Pflegedienst, 1 bis 2 Einsätze täglich 800 – 1.500 € 1 bis 2 Stunden täglich
Stundenweise Betreuung, 20 Stunden pro Woche 1.500 – 2.400 € ca. 3 Stunden täglich
Tagespflege, 3 Tage pro Woche ca. 1.000 €
weitgehend gedeckt
werktags tagsüber
Live-in-Betreuung 2.400 – 3.900 € 8 bis 10 Stunden aktiv, durchgehende Anwesenheit
Direktanstellung im Privathaushalt ca. 4.000 € 40 Wochenstunden
Vollstationäre Pflege Eigenanteil 2.700 – 3.600 € im 1. Jahr durchgehend, mit Fachpflege

Der Vergleich mit dem Pflegeheim – ehrlich gerechnet

Die häufig genannten 3.000 bis 5.000 Euro sind Gesamtkosten, nicht der Eigenanteil. Die Pflegekasse zahlt bei vollstationärer Pflege 805 Euro (Pflegegrad 2) bis 2.096 Euro (Pflegegrad 5). Zusätzlich senkt der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI den pflegebedingten Eigenanteil gestaffelt nach Verweildauer: 15 Prozent im ersten Jahr, danach 30, 50 und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.

Zwei Punkte, die den Vergleich verschieben:

  • Zugunsten der häuslichen Lösung: Bei stationärer Pflege läuft die eigene Wohnung zunächst weiter und muss weiter bezahlt werden.
  • Zugunsten des Heims: Der Eigenanteil sinkt mit jedem Jahr Verweildauer. Bei sehr langer Verweildauer kann das Heim günstiger werden.

Ein ausführlicher Vergleich: 24-Stunden-Pflege als Alternative zum Pflegeheim und 24-Stunden-Pflege vs. ambulanter Dienst.

Was Sie gegenrechnen können

Dieser Abschnitt fasst die Finanzierung kompakt zusammen. Ausführlich – mit Antragswegen und Fristen – finden Sie sie unter Kostenübernahme durch die Pflegekasse und Pflegegrade und Leistungen.

Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld / Monat 347 € 599 € 800 € 990 €
Entlastungsbetrag / Monat 131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € 3.539 € 3.539 € 3.539 €
Pflegesachleistung / Monat 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €

Vier Regeln, die für die Kostenrechnung entscheidend sind:

  • Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung – nur den Entlastungsbetrag, die Hilfsmittelpauschale und den Wohnumfeldzuschuss.
  • Das Pflegegeld ist frei verwendbar und kann vollständig für die Betreuungskraft eingesetzt werden.
  • Die Pflegesachleistung nicht. Sie setzt einen nach § 72 SGB XI zugelassenen Pflegedienst voraus. Wird zusätzlich ein Dienst für Grundpflege eingesetzt, greift die Kombinationsleistung – der genutzte Prozentsatz mindert das Pflegegeld.
  • Der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro nach § 42a SGB XI führt seit dem 1. Juli 2025 Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen. Die früher genannten 1.612 und 1.774 Euro sind überholt; die sechsmonatige Wartezeit ist entfallen. Siehe Verhinderungspflege 2026.

Drei weitere Hebel, die häufig ungenutzt bleiben:

  • Steuerermäßigung nach § 35a EStG: 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro Steuerermäßigung jährlich – also rund 333 Euro monatlich. Nicht „bis zu 4.000 Euro absetzbar“, sondern 4.000 Euro weniger Steuer. Rechnung und Überweisung sind Voraussetzung; bei Ehegatten wird der Höchstbetrag nur einmal gewährt. Siehe 24-Stunden-Pflege von der Steuer absetzen.
  • Umwandlungsanspruch: bis zu 40 Prozent der ungenutzten Pflegesachleistung für anerkannte Alltagsangebote – bei Pflegegrad 3 rechnerisch bis zu 599 Euro monatlich.
  • Tagespflege: 721 bis 2.085 Euro monatlich, additiv zu Pflegegeld und Sachleistung.

Reicht das Einkommen nicht: Kostenübernahme durch das Sozialamt. Eine bestehende Pflegezusatzversicherung sollten Sie unbedingt prüfen.

So sieht der Eigenanteil aus

Position Pflegegrad 3
eine Person
Pflegegrad 4 + 2
Ehepaar
Betreuungspauschale inklusive Nebenkosten – 3.050 € – 4.150 €
Pflegegeld + 599 € + 1.147 €
Entlastungsbetrag + 131 € + 262 €
Steuerermäßigung § 35a EStG + ca. 333 € + ca. 333 €
Gemeinsamer Jahresbetrag, anteilig + bis zu 295 € + bis zu 590 €
Eigenanteil nur mit Pflegegeld 2.451 € 3.003 €
Eigenanteil bei voller Ausschöpfung ca. 1.692 € ca. 1.818 €

Zwei Beobachtungen aus dieser Rechnung:

  • Die Differenz beträgt rund 760 beziehungsweise 1.185 Euro monatlich – über 9.000 und über 14.000 Euro im Jahr. So viel ist eine saubere Antragsplanung wert.
  • Beim Ehepaar sinkt der Eigenanteil pro Person auf unter 1.000 Euro. Zwei Leistungsansprüche stehen einem Aufschlag von wenigen hundert Euro gegenüber – rechnerisch die günstigste Konstellation überhaupt.

Modellrechnungen Stand Juli 2026. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden, die Steuerermäßigung wirkt erst mit dem Steuerbescheid, und der Gemeinsame Jahresbetrag setzt tatsächliche Inanspruchnahme voraus.

Vier Preisfallen

1. Der Preis unter 2.400 Euro

Er ist bei legaler Kalkulation kaum darstellbar. Prüfen Sie: Wird der Mindestlohn einschließlich Bereitschaftszeiten gezahlt? Liegt eine A1-Bescheinigung vor? Wird „Kost und Logis“ auf den Lohn angerechnet – was unzulässig ist?

2. Der Vergleich ungleicher Leistungen

40 Wochenstunden gegen durchgehende Anwesenheit, mit Vertretungszusage gegen ohne, mit Reisekosten gegen ohne. Rechnen Sie auf Kosten pro abgedeckte Wochenstunde um.

3. Die vergessenen Nebenkosten

Verpflegung und Nebenkosten von 150 bis 250 Euro monatlich sowie die einmalige Zimmerausstattung tauchen in keinem Angebot auf – fallen aber an.

4. Die nicht ausgeschöpften Leistungen

Entlastungsbetrag, Gemeinsamer Jahresbetrag, Umwandlungsanspruch, Tagespflege und Steuerermäßigung bleiben in der Praxis regelmäßig liegen. In der Rechnung oben macht das über 9.000 Euro im Jahr aus.

Vor der Entscheidung: fünf Schritte

  1. Bedarf zwei Wochen protokollieren – besonders die nächtlichen Einsätze. Diese Zahl bestimmt den Preisrahmen.
  2. Pflegegrad sichern oder Höherstufung prüfen. Der Sprung von Pflegegrad 2 auf 3 bringt allein beim Pflegegeld 252 Euro monatlich. Tipp: Die Pflegekasse muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden – sonst werden 70 Euro je begonnener Woche fällig (§ 18c SGB XI), seit 2026 automatisch. Siehe Pflegegrad beantragen und Höherstufung beantragen.
  3. Anspruchsübersicht anfordern – schriftlich, mit Restbetrag des Gemeinsamen Jahresbetrags.
  4. Zwei bis drei Angebote einholen und mit der Zehn-Punkte-Liste vergleichen.
  5. Wohnraum prüfen. Ohne separates, abschließbares Zimmer entfällt die Live-in-Betreuung – siehe räumliche Voraussetzungen. Für Umbauten zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, Antrag vor Auftragsvergabe.

Unabhängige Beratung: Die Beratungsdatenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege listet nicht-kommerzielle Angebote nach Postleitzahl. Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums berät kostenfrei und anonym. Zusätzlich besteht Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Fazit

Der Preis der 24-Stunden-Betreuung ist keine Verhandlungssache, sondern das Ergebnis einer Kalkulation, die Sie selbst nachvollziehen können. Drei Punkte:

  • 2.400 Euro sind die Untergrenze. Bei 13,90 Euro Mindestlohn und 40 Wochenstunden entsteht allein so viel Bruttolohn. Wer darunter anbietet, spart nicht am Gewinn, sondern an der Betreuungskraft.
  • Der nächtliche Bedarf entscheidet über den Preisrahmen. Ein bis zwei Einsätze pro Nacht: rund 3.000 Euro. Drei und mehr: 5.200 bis 7.500 Euro. Klären Sie das vor dem Angebotsvergleich.
  • Der Eigenanteil hängt weniger vom Preis als von der Antragsplanung ab. Zwischen „nur Pflegegeld“ und „alle Töpfe genutzt“ liegen über 9.000 Euro im Jahr.

Und beim Vergleich mit dem Pflegeheim gilt: Rechnen Sie mit dem Eigenanteil, nicht mit den Gesamtkosten – und denken Sie daran, dass bei stationärer Versorgung die eigene Wohnung zunächst weiterläuft.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet die 24-Stunden-Pflege 2026?

Marktüblich 2.400 bis 3.900 Euro monatlich für eine Betreuungskraft, je nach Qualifikation und Sprachniveau. Bei zwei Kräften im Wechsel 5.200 bis 7.500 Euro. Hinzu kommen 150 bis 250 Euro Verpflegung und Nebenkosten, 60 bis 180 Euro Anreise je Turnuswechsel und meist eine einmalige Vermittlungsgebühr von 200 bis 600 Euro.

Warum sind Angebote unter 2.400 Euro unrealistisch?

Der Mindestlohn liegt seit Januar 2026 bei 13,90 Euro. Bei 40 Wochenstunden entstehen daraus rund 2.409 Euro Bruttolohn – vor Sozialabgaben, Reisekosten und Vermittlungsaufwand. Da der Mindestlohn nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts auch für Bereitschaftszeiten gilt, sind niedrigere Preise legal kaum darstellbar.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Typischerweise 1.600 bis 3.100 Euro monatlich. Bei Pflegegrad 3 und einer Pauschale von 3.050 Euro bleiben 2.451 Euro, wenn nur das Pflegegeld genutzt wird – und etwa 1.692 Euro, wenn Entlastungsbetrag, Gemeinsamer Jahresbetrag und Steuerermäßigung ausgeschöpft werden.

Sind Kost und Logis im Preis enthalten?

Nein. Der Haushalt stellt Unterkunft und Verpflegung zusätzlich – kalkulieren Sie 150 bis 250 Euro monatlich. Sie sind ein geldwerter Vorteil mit einem Sachbezugswert von 587,25 Euro (2026), aber nicht auf den Mindestlohn anrechenbar. Angebote, die einen niedrigen Preis mit „Kost und Logis inklusive“ begründen, rechnen unzulässig.

Was treibt den Preis am stärksten?

Der nächtliche Hilfebedarf. Ein bis zwei Einsätze pro Nacht sind über Rufbereitschaft abbildbar. Ab drei Einsätzen regelmäßig liegt Bereitschaftsdienst vor, der vollständig als Arbeitszeit zählt – dann braucht es eine zweite Kraft, und der Preis steigt von rund 3.000 auf 5.200 bis 7.500 Euro.

Wie viel mehr kostet ein besseres Sprachniveau?

Der Aufschlag für B1 statt A2 liegt bei 300 bis 500 Euro monatlich, für B2 und höher bei 600 bis 900 Euro. Er rechnet sich meist, weil er die Einarbeitung verkürzt, Missverständnisse senkt und Fehler bei Medikamenten verhindert.

Ist die 24-Stunden-Pflege günstiger als ein Pflegeheim?

Im ersten Jahr meist ja. Der Heim-Eigenanteil liegt bei rund 2.700 bis 3.600 Euro, der Eigenanteil bei häuslicher Betreuung bei etwa 1.700 bis 2.900 Euro. Zu berücksichtigen: Bei stationärer Pflege läuft die eigene Wohnung zunächst weiter, und der Heim-Eigenanteil sinkt mit zunehmender Verweildauer durch den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI.

Welche Leistungen kann ich gegenrechnen?

Das frei verwendbare Pflegegeld von 347 bis 990 Euro, den zweckgebundenen Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, den Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro jährlich ab Pflegegrad 2 sowie die Steuerermäßigung nach § 35a EStG von bis zu 4.000 Euro jährlich. Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung.

Kann ich die Pflegesachleistung für die Betreuungskraft nutzen?

Nein. Sie setzt einen nach § 72 SGB XI zugelassenen Pflegedienst mit Versorgungsvertrag voraus. Wird zusätzlich ein Dienst für Grundpflege eingesetzt, greift die Kombinationsleistung: Der genutzte Prozentsatz mindert das Pflegegeld anteilig.

Verursacht ein zusätzlicher Pflegedienst Mehrkosten?

Bei Behandlungspflege kaum. Injektionen, Wundversorgung und Katheterversorgung nach § 37 SGB V trägt die Krankenkasse – sie kürzen das Pflegegeld nicht. Nur wenn der Pflegedienst Grundpflege übernimmt, wird Pflegesachleistung verbraucht und das Pflegegeld anteilig gemindert.

Wie stark verteuert sich die Betreuung für zwei Personen?

Der Aufschlag liegt meist bei 300 bis 600 Euro monatlich, während sich die Leistungsansprüche verdoppeln. Bei Paaren sinkt der Eigenanteil pro Person deshalb deutlich – rechnerisch ist das die günstigste Konstellation.

Was kostet eine deutsche Betreuungskraft?

Bei Direktanstellung ab etwa 4.200 Euro monatlich, bei einer examinierten Pflegefachperson ab rund 5.500 Euro – jeweils für rund 40 Wochenstunden, nicht für durchgehende Anwesenheit. Ein Entsendemodell gibt es für deutsche Kräfte nicht; der Haushalt wird in der Regel selbst Arbeitgeber.

Wie vergleiche ich zwei Angebote richtig?

Rechnen Sie beide auf Kosten pro abgedeckte Wochenstunde um und prüfen Sie, ob Reisekosten, Vertretungszusage und Vermittlungsgebühr enthalten sind. Ein Angebot über 3.200 Euro mit 48 Wochenstunden und garantierter Ersatzstellung kann günstiger sein als eines über 2.600 Euro ohne beides.


Quellen und Rechtsgrundlagen

  • §§ 18c, 36, 37, 38, 40, 41, 42a, 43, 43c, 45a, 45b, 72 SGB XI
  • § 37 SGB V – häusliche Krankenpflege und Behandlungspflege
  • §§ 3, 4, 5 ArbZG; § 1 MiLoG; §§ 618, 619 BGB
  • §§ 33, 35a EStG; Sozialversicherungsentgeltverordnung – Sachbezugswerte 2026
  • DIN SPEC 33454 (2021); Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – A1-Bescheinigung
  • Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2021, Az. 5 AZR 505/20
  • Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026
  • Statistisches Bundesamt: Pflegestatistik 2023, Mindestlöhne in der EU 2026

Redaktioneller Hinweis: Dieser Ratgeber wurde von der Redaktion PflegeHeimat24 erstellt und zuletzt im Juli 2026 auf Aktualität geprüft. Alle Rechts- und Leistungsangaben entsprechen dem Rechtsstand Juli 2026. Die genannten Preise sind Marktbeobachtungen und variieren nach Region, Anbieter und Betreuungsbedarf; verbindlich ist immer das individuelle Angebot. Die Rechenbeispiele sind Modellrechnungen. PflegeHeimat24 ist eine Vermittlungsagentur und nicht Arbeitgeberin der vermittelten Betreuungskräfte. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung; verbindliche Auskunft zu Leistungsansprüchen erteilt Ihre Pflegekasse.

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