Ein Sturz im Bad, Schwindel in der Küche, ein Schwächeanfall in der Nacht, und das Telefon liegt im Wohnzimmer. Für viele ältere Menschen, die allein leben, ist das die eigentliche Sorge: nicht der Notfall selbst, sondern dass niemand davon erfährt. Ihre Kinder kennen dieses Gefühl gut, wenn die Mutter abends nicht ans Telefon geht. Ein Hausnotruf setzt genau hier an. Ein Knopfdruck am Handgelenk oder an der Halskette, und eine rund um die Uhr besetzte Zentrale meldet sich.
Dieser Ratgeber erklärt, wie ein Hausnotruf funktioniert, welche Varianten es gibt, was er kostet und unter welchen Voraussetzungen die Pflegekasse den Basistarif übernimmt. Sie erfahren außerdem, wie Sie den Antrag stellen, worauf Sie im Vertrag achten sollten, was es mit der Schlüsselhinterlegung auf sich hat und wo die Grenzen der Technik liegen.
Vorweg: Ein Hausnotruf ist eine gute Absicherung für den Moment, in dem etwas passiert. Er ersetzt aber keinen Menschen, der im Alltag hilft. Wann eher Unterstützung im Haushalt sinnvoll ist, lesen Sie weiter unten.
Das Wichtigste in Kürze
- So funktioniert es: Basisstation in der Wohnung und ein wasserdichter Funksender als Armband oder Halskette. Ein Knopfdruck verbindet mit einer rund um die Uhr besetzten Hausnotrufzentrale, die Hilfe organisiert.
- Pflegehilfsmittel: Der Hausnotruf ist im Pflegehilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 52 gelistet (Produktart 52.40.01.1, Hausnotrufsysteme angeschlossen an eine Zentrale).
- Zuschuss: Seit 1. April 2026 übernimmt die Pflegekasse für den Basistarif bis zu 27 Euro netto im Monat, wenn ein Pflegegrad vorliegt und weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
- Voraussetzungen: Die pflegebedürftige Person lebt allein oder ist über weite Teile des Tages allein, kann im Notfall mit einem normalen Telefon keine Hilfe rufen und es muss jederzeit mit einer Notsituation gerechnet werden.
- Zusatzleistungen zahlen Sie selbst: Schlüsselhinterlegung, mobiler Notruf mit GPS oder Sturzsensor sind laut Verbraucherzentrale und DRK nicht Teil des Zuschusses.
- Anbieter muss Vertragspartner sein: Die Pflegekasse zahlt nur, wenn der Anbieter einen Vertrag mit ihr hat. Fragen Sie vor der Unterschrift nach.
Was ist ein Hausnotruf und wie funktioniert er?
Ein Hausnotruf ist ein elektronisches Notrufsystem für zu Hause. Es besteht aus zwei Teilen: den Geräten in der Wohnung und einer Hausnotrufzentrale, die rund um die Uhr erreichbar ist. Der GKV-Spitzenverband beschreibt im Pflegehilfsmittelverzeichnis genau, was ein solches System leisten muss.
Basisstation und Funksender
- Basisstation: Ein Gerät mit Notruftaste und Freisprecheinrichtung, das an Strom und je nach Modell an Telefon-, Internet- oder Mobilfunkanschluss angeschlossen wird. Es muss auch bei einem Stromausfall einen Notruf absetzen können.
- Funksender („Funkfinger“): Ein kleiner, wasserdichter Sender mit Notrufknopf, getragen als Armband oder Halskette. Er funktioniert laut Pflegehilfsmittelverzeichnis auch beim Duschen und muss innerhalb von Gebäuden mindestens 30 Meter, im Freien mindestens 250 Meter Reichweite haben.
- Selbsttest: Zugelassene Systeme prüfen mindestens einmal wöchentlich selbst, ob Funkverbindung, Batterie und Notrufabsetzung funktionieren.
Was im Notfall passiert
- Sie drücken den Knopf am Funksender oder an der Basisstation.
- Die Basisstation baut eine Verbindung zur Zentrale auf und schaltet die Freisprecheinrichtung ein. Die Mitarbeitenden können in den Raum „hineinhören“ und mit Ihnen sprechen.
- Die Zentrale sieht sofort, wer den Alarm ausgelöst hat, und hat Adresse, Kontaktpersonen und auf Wunsch Angaben zu Erkrankungen und Medikamenten vor sich. Das funktioniert auch, wenn Sie selbst nicht mehr sprechen können.
- Je nach Lage verständigt die Zentrale Angehörige, Nachbarn, den Pflegedienst oder sofort den Rettungsdienst.
Ein versehentlich ausgelöster Alarm ist kein Problem. Er wird im Gespräch mit der Zentrale geklärt. Probealarme helfen, sich an das System zu gewöhnen.
Varianten: stationär, mobil, mit Sturzerkennung
Neben dem klassischen Hausnotruf gibt es Erweiterungen und eigenständige Geräte. Nicht alles davon ist Teil der Kassenleistung.
| Variante | Wie es funktioniert | Geeignet für | Zuschuss der Pflegekasse |
|---|---|---|---|
| Klassischer Hausnotruf | Basisstation plus Funksender, Verbindung zur Zentrale | Menschen, die überwiegend allein zu Hause sind | Basistarif bis 27 € netto im Monat, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind |
| Sturzsensor | Erkennt eine ruckartige Bewegung mit anschließender Bewegungslosigkeit und löst automatisch Alarm aus | Menschen mit erhöhter Sturzgefahr, die nach einem Sturz den Knopf nicht mehr drücken können | Im Verzeichnis als Zubehör beschrieben; laut DRK und Verbraucherzentrale in der Regel nicht im Basiszuschuss enthalten. Bei der Kasse nachfragen |
| Mobiler Notruf mit GPS | Gerät mit SIM-Karte, funktioniert auch unterwegs, zeigt den Standort | Aktive Menschen, die allein spazieren gehen oder einkaufen | Nicht Teil des Basiszuschusses, in der Regel selbst zu zahlen |
| Notruf-App oder Smartwatch | Notruffunktion auf Smartphone oder Uhr, teils mit Sturzerkennung | Technikvertraute Menschen | Grundsätzlich selbst zu zahlen |
| Rauchmelder an der Basisstation | Löst bei Rauch automatisch einen Notruf aus | Menschen, die Gefahren nicht sicher erkennen | Zusatzleistung, in der Regel selbst zu zahlen |
Quellen: GKV-Spitzenverband, Pflegehilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 52; gesund.bund.de; Verbraucherzentrale; DRK-Hausnotrufdienst. Stand 2026.
Hausnotruf bei Demenz
Für Menschen mit Demenz ist der klassische Hausnotruf nach Einschätzung von gesund.bund.de und der Verbraucherzentrale oft weniger geeignet. Sie erkennen eine Notsituation nicht immer und drücken den Knopf zu spät, gar nicht oder auch ohne Anlass. Zusatzfunktionen wie Sturzerkennung oder eine Ortung können dann sinnvoller sein. Bei Ortungssystemen ist Vorsicht geboten: Der Einsatz kann rechtlich eine freiheitsentziehende Maßnahme sein, für die bei rechtlich betreuten Menschen eine Genehmigung des Betreuungsgerichts nötig sein kann (§ 1831 BGB). Mehr dazu im Ratgeber Weglauftendenz und nächtliche Unruhe bei Demenz.
Was kostet ein Hausnotruf?
Die Preise unterscheiden sich je nach Anbieter, Region und Leistungsumfang. Die Verbraucherzentrale nennt für den Basistarif meist 27 bis 40 Euro im Monat. Zusatzleistungen können nach ihren Angaben rund 30 bis 50 Euro oder mehr zusätzlich kosten.
Was im Basistarif enthalten ist
- Bereitstellung der Basisstation und des Funksenders
- Installation und Einweisung
- Rund um die Uhr erreichbare Notrufzentrale
- Behebung von Mängeln, oft auch notwendige Reparaturen
Typische Zusatzleistungen
- Schlüsselhinterlegung: Ein Schlüssel liegt beim Anbieter oder in einem Schlüsseltresor an der Tür, damit Helfer in die Wohnung kommen.
- Bereitschaftsdienst: Geschultes Personal des Anbieters fährt selbst raus, wenn keine Angehörigen erreichbar sind.
- Tägliche Kontrolle („Alles-in-Ordnung“-Taste): Wird die Taste nicht zur vereinbarten Zeit gedrückt, meldet sich die Zentrale.
- Sturzsensor, Rauchmelder, mobiles Gerät mit GPS.
Die Telefon- oder Internetverbindung selbst zahlen Sie in jedem Fall. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis stellt klar, dass Anschluss und laufende Grundgebühren in die Eigenverantwortung fallen.
Zuschuss der Pflegekasse: Hausnotruf mit Pflegegrad
Pflegebedürftige haben nach § 40 Abs. 1 SGB XI Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Der Hausnotruf gehört zur letzten Gruppe. Er ist im Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands in der Produktgruppe 52 „Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung“ aufgeführt. Einen Überblick über alle Produktgruppen bietet unsere Pflegehilfsmittel-Liste, die Einordnung unter die technischen Pflegehilfsmittel erklärt ein eigener Beitrag.
Wie hoch ist der Zuschuss 2026?
Seit dem 1. April 2026 übernimmt die Pflegekasse für den Basistarif eines anerkannten Hausnotrufsystems bis zu 27 Euro netto im Monat. Vorher waren es 25,50 Euro. Das bestätigen die Verbraucherzentrale, das Gesundheitsportal des Bundes gesund.bund.de und der DRK-Hausnotrufdienst. In manchen Schreiben der Pflegekassen steht ein Betrag von 32,13 Euro. Das ist nach Angabe des DRK derselbe Zuschuss, nur brutto mit 19 Prozent Mehrwertsteuer.
Welche Voraussetzungen gelten?
Im Pflegehilfsmittelverzeichnis ist die Indikation für Hausnotrufsysteme festgelegt. Danach kommen sie infrage für Pflegebedürftige, die
- allein leben oder über weite Teile des Tages allein sind,
- mit einem handelsüblichen Telefon in einer Notsituation keine Hilfe rufen können und
- bei denen aufgrund ihres Krankheits- oder Pflegezustands jederzeit mit einer solchen Notsituation zu rechnen ist.
Der Anspruch besteht auch, wenn jemand mit einer Person zusammenlebt, die im Notfall wegen eigener körperlicher oder geistiger Einschränkungen selbst keine Hilfe rufen kann, etwa ein ebenfalls pflegebedürftiger Ehepartner. Grundvoraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Nach Angaben des DRK gilt der Zuschuss für die Pflegegrade 1 bis 5.
| Situation (frei zusammengestellt) | Zuschuss wahrscheinlich? | Warum |
|---|---|---|
| Witwe, 83, Pflegegrad 2, lebt allein, ist schon zweimal gestürzt | ja, gute Chancen | allein lebend, Notsituation jederzeit möglich, kommt nach Sturz nicht ans Telefon |
| Ehepaar, beide über 85, beide mit Pflegegrad | möglich | Partner kann im Notfall unter Umständen selbst keine Hilfe holen |
| Mann, 78, Pflegegrad 1, Tochter arbeitet ganztags, wohnt im selben Haus | möglich | über weite Teile des Tages allein; Einzelfallprüfung |
| Frau, 80, ohne Pflegegrad, lebt allein | nein | ohne Pflegegrad keine Leistung der Pflegekasse; Pflegegrad beantragen oder selbst zahlen |
| Mann mit Pflegegrad 3, Betreuungskraft lebt im Haushalt | eher nicht | in der Regel nicht über weite Teile des Tages allein; Einzelfallprüfung |
Die Beispiele sind eine Orientierung, keine Zusage. Die Entscheidung trifft die Pflegekasse im Einzelfall.
Was der Zuschuss nicht abdeckt
Der Zuschuss bezieht sich laut DRK und Verbraucherzentrale auf das Basissystem: Gerät, Notrufknopf und Anschluss an die Zentrale. Schlüsselhinterlegung, mobile Systeme und Zusatzsensoren gehören nicht dazu. Wer sie möchte, zahlt den Aufpreis selbst. Liegt der Basistarif eines Anbieters über dem Zuschuss, tragen Sie auch die Differenz.
Der Hausnotruf ist nicht das einzige Pflegehilfsmittel, das Ihnen zusteht. Welche Hilfen es je nach Pflegegrad gibt, zeigt der Beitrag Pflegehilfsmittel nach Pflegegrad. Geräte wie Rollator oder Duschstuhl zahlt dagegen meist die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung. Die Abgrenzung erklärt der Ratgeber Hilfsmittel der Krankenkasse.
Hausnotruf beantragen: Schritt für Schritt
Der Antrag ist unkompliziert. Viele Anbieter helfen dabei, manche Pflegekassen stellen ein eigenes Formular bereit. Formlos geht es ebenfalls. Allgemeine Hinweise zum Verfahren finden Sie im Beitrag Pflegehilfsmittel beantragen.
- Pflegegrad klären: Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nicht. Ist noch keiner vorhanden, stellen Sie zuerst den Antrag. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Pflegegrad beantragen.
- Anbieter auswählen: Fragen Sie ausdrücklich, ob der Anbieter Vertragspartner Ihrer Pflegekasse ist. Nur dann übernimmt die Kasse den Zuschuss.
- Antrag stellen: Bei der Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Begründen Sie kurz, warum die Voraussetzungen vorliegen, etwa: allein lebend, Stürze, Herzerkrankung, Telefon im Notfall nicht erreichbar.
- Entscheidung abwarten: Die Pflegekasse muss über einen Antrag auf Pflegehilfsmittel zügig entscheiden, spätestens innerhalb von drei Wochen nach Eingang, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachperson innerhalb von fünf Wochen. Teilt sie ohne hinreichenden Grund nicht rechtzeitig mit, dass sie die Frist nicht einhalten kann, gilt die Leistung nach Fristablauf als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
- Installation und Probealarm: Lassen Sie sich das System erklären und machen Sie gemeinsam einen Testruf.
Empfehlung durch Pflegefachpersonen und im Gutachten
Zwei Wege können den Antrag erleichtern. Empfiehlt der Medizinische Dienst im Pflegegutachten einen Hausnotruf, gilt diese Empfehlung mit Ihrer Zustimmung bereits als Antrag (§ 18b Abs. 3 SGB XI). Außerdem können Pflegefachpersonen, etwa beim Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI oder im Rahmen der Pflegesachleistung, eine konkrete Empfehlung für ein Pflegehilfsmittel abgeben. Unter den in den Richtlinien festgelegten Voraussetzungen wird dann die Notwendigkeit vermutet. Die Empfehlung darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Wochen sein (§ 40 Abs. 6 SGB XI).
Wenn der Antrag abgelehnt wird
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Begründen Sie konkret, warum die Voraussetzungen erfüllt sind: wie viele Stunden die pflegebedürftige Person allein ist, welche Erkrankungen jederzeit zu einem Notfall führen können und warum ein Telefon im Notfall nicht erreichbar wäre. Hilfreich sind ärztliche Atteste und eine Dokumentation von Stürzen.
Anbieter vergleichen: darauf sollten Sie achten
Hausnotrufe bieten Wohlfahrtsverbände ebenso an wie private Dienstleister. Die Leistungen klingen ähnlich, unterscheiden sich im Detail aber deutlich. Vergleichen Sie mindestens zwei oder drei Angebote.
Checkliste für den Vergleich
- Vertragspartner der Pflegekasse? Ohne Vertrag kein Zuschuss.
- Was kostet der Basistarif genau? Liegt er über dem Zuschuss, zahlen Sie die Differenz.
- Welche Zusatzleistungen sind wirklich nötig? Oft reicht der Basistarif. Buchen Sie nur, was Sie brauchen.
- Wer kommt im Notfall? Gibt es einen eigenen Bereitschaftsdienst vor Ort, wie schnell ist er da? Regionale Anbieter haben hier oft Vorteile.
- Wie ist die Zentrale besetzt? Fragen Sie nach der Qualifikation des Personals und ob die Zentrale in Deutschland sitzt.
- Technik passend zum Anschluss? Klären Sie, ob das Gerät am vorhandenen Telefon- oder Internetanschluss funktioniert oder ob ein Gerät mit SIM-Karte sinnvoller ist, etwa wenn der Router bei Stromausfall nicht läuft.
- Reichweite: Reicht der Funk bis in Keller, Dachgeschoss oder Garten?
- Kostenlose, unverbindliche Beratung, in der alle Leistungen und Preise verständlich erklärt werden.
Vertragsfallen vermeiden
- Lange Laufzeiten und Kündigungsfristen: Achten Sie darauf, dass Sie den Vertrag kurzfristig kündigen können, zum Beispiel bei einem Umzug ins Pflegeheim, einem Krankenhausaufenthalt oder im Todesfall. Lassen Sie sich die Regelung schriftlich geben.
- Einmalige Gebühren: Fragen Sie nach Anschluss-, Einrichtungs- oder Rückholgebühren und ob die Kasse sie übernimmt.
- Pakete mit Zusatzleistungen: Manche Anbieter bieten nur Komfortpakete an. Prüfen Sie, ob ein reiner Basistarif möglich ist.
- Abschluss an der Haustür oder am Telefon: Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden, haben Verbraucher in der Regel ein Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB).
- Kleingedrucktes bei Fehlalarmen: Klären Sie, ob Einsätze des Bereitschaftsdienstes extra kosten.
Schlüsselhinterlegung und Datenschutz
Ein Notruf nützt wenig, wenn die Helfer vor einer verschlossenen Tür stehen. Deshalb sollte vorab geklärt sein, wie sie in die Wohnung kommen.
Möglichkeiten der Schlüsselhinterlegung
- Bei Angehörigen oder Nachbarn: Kostenlos und vertraut. Funktioniert nur, wenn diese Personen schnell erreichbar sind, auch nachts und im Urlaub.
- Beim Anbieter: Der Bereitschaftsdienst bringt den Schlüssel mit. Das ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung.
- Schlüsseltresor an der Tür: Ein Tresor mit Zahlencode, den die Zentrale im Notfall weitergibt. Klären Sie bei Mietwohnungen, ob die Montage erlaubt ist.
Legen Sie in der Zentrale eine klare Reihenfolge fest, wer im Notfall angerufen wird. Aktualisieren Sie die Liste, wenn sich Telefonnummern oder Lebensumstände ändern. Dieselben Angaben gehören auch in den Notfallordner Pflege, damit Rettungsdienst und Angehörige im Ernstfall alles Wichtige finden.
Was mit den Daten passiert
In der Zentrale werden Adresse, Zugang zur Wohnung, Kontaktpersonen und auf Wunsch Erkrankungen, Medikamente und behandelnde Ärzte gespeichert. Das sind sensible Gesundheitsdaten. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis verlangt, dass diese Daten nur zur Unterstützung der pflegebedürftigen Person verwendet werden, Unbefugte keinen Zugriff haben und vor der Übertragung eine freiwillige, informierte Einwilligung eingeholt wird, die jederzeit widerrufen werden kann. Fragen Sie den Anbieter, wo die Daten gespeichert werden und wer Zugriff hat.
Ein weiterer Punkt ist das „Hineinhören“: Nach einem Alarm kann die Zentrale über die Freisprecheinrichtung in den Raum hören. Zugelassene Geräte müssen das akustisch und optisch anzeigen. Sprechen Sie das mit Ihren Eltern offen an, damit sie sich nicht überwacht fühlen.
Abgrenzung: Hausnotruf, Smart Home und 24-Stunden-Betreuung
Hausnotruf, Smart-Home-Technik und Betreuung im Haushalt werden oft in einem Atemzug genannt. Sie lösen aber unterschiedliche Probleme.
| Hausnotruf | Smart Home / Assistenzsysteme | Betreuung im Haushalt | |
|---|---|---|---|
| Wofür | Schnelle Hilfe im akuten Notfall | Gefahren vorbeugen, z. B. Licht, Herdabschaltung, Rauchmelder, Aktivitätserkennung | Hilfe im Alltag, im Haushalt und bei der Grundpflege, Gesellschaft |
| Wann sinnvoll | Weitgehend selbstständig, aber oft allein | Ergänzend, wenn bestimmte Risiken im Vordergrund stehen | Wenn viel Anwesenheit und Unterstützung nötig ist |
| Grenzen | Hilft nur, wenn ausgelöst wird; keine Alltagshilfe | Ersetzt keinen Menschen; Datenschutz, Technikakzeptanz | Eigenes Zimmer nötig; Behandlungspflege übernimmt ein Pflegedienst |
Welche Technik für ältere Menschen sinnvoll ist, beschreibt unser Ratgeber Smart Home für Senioren. Wie Sie Stürzen vorbeugen und was nach einem Sturz zu tun ist, lesen Sie unter Sturz und Oberschenkelhalsbruch im Alter.
Wann eine Betreuung im Haushalt sinnvoller ist
Ein Hausnotruf ruft Hilfe, wenn etwas passiert ist. Er hilft nicht beim Aufstehen am Morgen, beim Essen, bei der Orientierung oder gegen Einsamkeit. Wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater häufiger stürzt, nachts unruhig ist, Mahlzeiten vergisst oder den Notrufknopf nicht mehr zuverlässig bedienen kann, stößt die Technik an ihre Grenzen. Dann kann eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt, die passendere Lösung sein. PflegeHeimat24 vermittelt solche Betreuungen, die Betreuungskräfte sind bei unseren Partnerunternehmen beschäftigt. Medizinische Behandlungspflege übernimmt weiterhin ein ambulanter Pflegedienst. Was eine Betreuungskraft übernehmen darf, lesen Sie unter Leistungen und Grenzen der 24-Stunden-Pflege. Was eine Betreuung zu Hause umfasst, erklärt der Beitrag Seniorenbetreuung zu Hause. Die Kosten liegen nach unserer Marktübersicht 2026 für eine Betreuungskraft je nach Qualifikation und Sprachniveau bei etwa 2.400 bis 3.900 Euro im Monat, Details unter Was kostet die 24-Stunden-Pflege 2026?.
Praxisbeispiele: Drei Situationen
Die folgenden Beispiele sind frei zusammengestellt und zeigen typische Konstellationen.
Beispiel 1: Allein lebend nach einem Sturz
Eine 84-jährige Frau mit Pflegegrad 2 stürzt im Flur und liegt mehrere Stunden auf dem Boden, bis die Nachbarin sie findet. Danach beantragt der Sohn einen Hausnotruf. Er wählt einen regionalen Anbieter, der Vertragspartner der Pflegekasse ist, und bucht zusätzlich eine Schlüsselhinterlegung. Den Basistarif übernimmt die Kasse, die Schlüsselhinterlegung zahlt die Mutter selbst.
Beispiel 2: Ehepaar mit unterschiedlichem Hilfebedarf
Ein Mann mit Parkinson lebt mit seiner Frau, die an einer mittelschweren Demenz erkrankt ist. Beide haben einen Pflegegrad. Die Tochter beantragt den Hausnotruf für den Vater mit der Begründung, dass die Mutter im Notfall nicht selbst Hilfe holen kann. Zusätzlich bespricht die Familie mit der Pflegeberatung, ob für die Mutter eher eine Betreuung tagsüber nötig ist.
Beispiel 3: Wenn der Knopf nicht mehr reicht
Ein 88-jähriger Mann hat seit zwei Jahren einen Hausnotruf. In letzter Zeit löst er ihn mehrmals pro Woche aus, oft, weil er nachts verwirrt ist und nicht weiß, wo er ist. Nach einem Gespräch mit dem Hausarzt und einer Pflegeberatung entscheidet sich die Familie für eine Betreuung im Haushalt. Die Kinder leben weit entfernt und organisieren vieles per Telefon, Hinweise dazu gibt der Beitrag Betreuung aus der Ferne organisieren. Der Hausnotruf bleibt als Absicherung für die Zeiten, in denen die Betreuungskraft ihre Freizeit hat.
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Vertrag ohne Rückfrage bei der Kasse: Ist der Anbieter kein Vertragspartner, zahlen Sie alles selbst.
- Zu viele Zusatzleistungen: Komfortpakete verteuern den Hausnotruf deutlich. Starten Sie mit dem, was wirklich nötig ist.
- Funksender nicht tragen: Der beste Notruf hilft nicht, wenn das Armband im Nachttisch liegt. Gerade im Bad, wo viele Stürze passieren, gehört er ans Handgelenk.
- Kontaktliste nicht pflegen: Veraltete Telefonnummern kosten im Notfall wertvolle Zeit.
- Kein Plan für den Schlüssel: Ohne Schlüsselregelung muss im Ernstfall unter Umständen die Tür geöffnet werden.
- Hausnotruf als Ersatz für Betreuung sehen: Wer im Alltag viel Hilfe braucht, ist mit einem Notrufknopf allein nicht ausreichend versorgt.
Häufig gestellte Fragen zum Hausnotruf
Was kostet ein Hausnotruf im Monat?
Der Basistarif kostet nach Angaben der Verbraucherzentrale je nach Anbieter meist zwischen 27 und 40 Euro im Monat. Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung, Sturzsensor oder ein mobiles Gerät kosten extra. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 27 Euro netto im Monat.
Zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf?
Ja, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind: Die pflegebedürftige Person lebt allein oder ist über weite Teile des Tages allein, kann im Notfall mit einem normalen Telefon keine Hilfe rufen, und es muss jederzeit mit einer Notsituation gerechnet werden. Übernommen wird der Basistarif, seit 1. April 2026 bis zu 27 Euro netto im Monat.
Ab welchem Pflegegrad gibt es den Hausnotruf?
Der Zuschuss ist nicht an einen bestimmten Pflegegrad gebunden. Nach Angaben des DRK-Hausnotrufdienstes und gesund.bund.de genügt ein anerkannter Pflegegrad, also auch Pflegegrad 1, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bekomme ich einen Hausnotruf ohne Pflegegrad bezahlt?
Von der Pflegekasse nicht, denn Pflegehilfsmittel setzen einen Pflegegrad voraus. Sie können den Hausnotruf aber selbst bezahlen. Wenn das Geld nicht reicht, kann laut Verbraucherzentrale unter Umständen das Sozialamt helfen. Oft lohnt es sich, einen Pflegegrad zu beantragen.
Was passiert, wenn ich den Notrufknopf drücke?
Die Basisstation verbindet Sie mit der Hausnotrufzentrale und schaltet die Freisprecheinrichtung ein. Die Zentrale sieht sofort, wer anruft, und spricht mit Ihnen. Je nach Situation verständigt sie Angehörige, Nachbarn, den Pflegedienst, einen Bereitschaftsdienst oder den Rettungsdienst. Auch wenn Sie nicht sprechen können, wird Hilfe organisiert.
Funktioniert der Hausnotruf auch im Garten oder unterwegs?
Der klassische Hausnotruf funktioniert in der Wohnung und im näheren Umfeld. Zugelassene Funksender müssen im Freien mindestens 250 Meter und im Gebäude mindestens 30 Meter Reichweite haben. Für unterwegs gibt es mobile Notrufgeräte mit SIM-Karte und GPS. Diese gehören nicht zum Basiszuschuss der Pflegekasse.
Ist ein Sturzsensor im Zuschuss enthalten?
In der Regel nicht. Sturzsensoren sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis als Zubehör beschrieben, DRK und Verbraucherzentrale nennen sie aber als Zusatzleistung außerhalb des Basiszuschusses. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, wenn eine erhöhte Sturzgefahr besteht.
Ist ein Hausnotruf bei Demenz sinnvoll?
Der klassische Hausnotruf ist bei Demenz oft weniger geeignet, weil Betroffene Notsituationen nicht immer erkennen und den Knopf nicht zuverlässig drücken. Zusatzfunktionen wie Sturzerkennung können helfen. Bei Ortungssystemen sind rechtliche Fragen zu beachten. Wenn viel Unterstützung nötig ist, kommt eher eine Betreuung im Alltag infrage.
Kann ich den Hausnotruf-Vertrag kündigen?
Das hängt vom Vertrag ab. Achten Sie schon vor der Unterschrift auf kurze Laufzeiten und Kündigungsfristen sowie auf Sonderregelungen bei Umzug ins Pflegeheim oder im Todesfall. Wurde der Vertrag an der Haustür, am Telefon oder online geschlossen, gilt in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Ersetzt ein Hausnotruf eine 24-Stunden-Betreuung?
Nein. Ein Hausnotruf sorgt dafür, dass im Notfall schnell Hilfe kommt. Er hilft aber nicht im Alltag, etwa beim Aufstehen, Essen oder bei der Körperpflege. Wenn viel Anwesenheit und Unterstützung nötig sind, kann eine Betreuung im Haushalt sinnvoll sein, häufig ergänzt durch den Hausnotruf für die Freizeit der Betreuungskraft.
Fazit: Sicherheit auf Knopfdruck, mit klarem Blick auf die Grenzen
Ein Hausnotruf gibt allein lebenden Menschen und ihren Angehörigen ein Stück Sicherheit. Mit Pflegegrad und den passenden Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse den Basistarif von bis zu 27 Euro netto im Monat. Wer vor der Unterschrift prüft, ob der Anbieter Vertragspartner der Kasse ist, nur nötige Zusatzleistungen bucht und die Schlüsselfrage klärt, hat eine verlässliche Absicherung für den Ernstfall.
Gleichzeitig ist der Hausnotruf kein Ersatz für Unterstützung im Alltag. Wenn die Notrufe häufiger werden, Stürze sich mehren oder die Orientierung nachlässt, ist es Zeit, über mehr Hilfe zu Hause nachzudenken.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 18b SGB XI – Inhalt des Gutachtens, Hilfsmittelempfehlungen als Antrag
- § 84 SGG – Widerspruchsfrist
- § 355 BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
- § 1831 BGB – Freiheitsentziehende Maßnahmen
- GKV-Spitzenverband: Fortschreibung der Produktgruppe 52 „Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung“ (30.01.2025)
- GKV-Spitzenverband: Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis online
- Verbraucherzentrale: Hausnotrufsysteme erklärt (Stand Juli 2026)
- gesund.bund.de: Hausnotruf – schnelle Hilfe auf Knopfdruck
- DRK-Hausnotrufdienst: Erhöhung des Pflegekassenzuschusses 2026
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder medizinische Beratung. Verbindlich sind die Bescheide Ihrer Pflegekasse und die Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters. PflegeHeimat24 vermittelt Betreuungskräfte für die häusliche Betreuung und ist nicht deren Arbeitgeber. Medizinische Behandlungspflege übernimmt ein ambulanter Pflegedienst. Alle Angaben wurden im November 2026 geprüft und können sich ändern.
