Pflegehilfsmittel bei der Barmer: Antrag, Formulare & Auszahlung

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Inhaltsübersicht

Als Versicherter der Barmer haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die Ihnen den Pflegealltag erheblich erleichtern können. Ob zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel oder technische Hilfsmittel wie Pflegebetten – die Barmer übernimmt die Kosten gemäß den gesetzlichen Vorgaben des SGB XI. Doch viele Versicherte wissen nicht, wie sie diese Leistungen optimal nutzen können oder welche Besonderheiten bei der Barmer gelten.

Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln bei der Barmer erfolgt über spezifische Formulare und Vertragspartner. Seit 2026 gibt es zudem neue Möglichkeiten zur Auszahlung der monatlichen Pauschale von 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie als Barmer-Versicherter Ihre Ansprüche geltend machen, welche Formulare Sie benötigen und welche Erfahrungen andere Versicherte mit der Barmer-Pflegehilfsmittelversorgung gemacht haben.

Sie erfahren in diesem Artikel, wie Sie die Barmer Pflegebox beantragen, welche Produkte auf der Pflegehilfsmittel-Liste der Barmer stehen, welche Vertragspartner zur Verfügung stehen und wie die Auszahlung der 40-Euro-Pauschale funktioniert. Zudem beleuchten wir die Unterschiede zwischen der Barmer und anderen Pflegekassen sowie praktische Tipps für einen reibungslosen Antragsprozess.

Was sind Pflegehilfsmittel und welche Ansprüche haben Barmer-Versicherte?

Pflegehilfsmittel sind Produkte und Geräte, die die häusliche Pflege erleichtern, zur Linderung von Beschwerden beitragen oder den Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Das Sozialgesetzbuch XI (§ 40 SGB XI) regelt den Anspruch auf diese Hilfsmittel für alle gesetzlich Pflegeversicherten – unabhängig von der konkreten Pflegekasse.

Als Barmer-Versicherter haben Sie denselben gesetzlichen Anspruch wie Versicherte anderer Pflegekassen. Die Barmer ist als eine der größten gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands mit über 8,7 Millionen Versicherten auch in der Pflegeversicherung ein bedeutender Akteur. Die Bearbeitung von Anträgen auf Pflegehilfsmittel bei der Barmer erfolgt über die Barmer Pflegekasse, die organisatorisch zur Krankenkasse gehört.

Kategorien von Pflegehilfsmitteln bei der Barmer

Die Barmer unterscheidet – wie alle Pflegekassen – zwischen zwei Hauptkategorien von Pflegehilfsmitteln:

1. Technische Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 1 SGB XI)
Diese werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt und umfassen größere Anschaffungen wie Pflegebetten, Lagerungshilfen, Rollstühle oder Hausnotrufsysteme. Die Barmer arbeitet hier mit spezialisierten Sanitätshäusern und Hilfsmittelanbietern zusammen, die als Barmer Pflegehilfsmittel Vertragspartner gelistet sind.

2. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
Diese Produkte werden im Pflegealltag verbraucht und können nicht wiederverwendet werden. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen. Für diese Kategorie steht Ihnen als Barmer-Versicherter eine monatliche Pauschale von 40 Euro zu, die Sie über verschiedene Wege nutzen können.

Wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht ab Pflegegrad 1 und gilt für alle fünf Pflegegrade. Die konkrete Auswahl der Hilfsmittel richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf, nicht nach dem Pflegegrad. Eine detaillierte Übersicht finden Sie in unserem Artikel über Pflegehilfsmittel nach Pflegegrad.

Besonderheiten der Barmer bei Pflegehilfsmitteln

Die Barmer hat in den letzten Jahren ihre digitalen Services ausgebaut und bietet Versicherten verschiedene moderne Wege zur Beantragung und Verwaltung von Pflegehilfsmitteln:

  • Barmer-App: Über die Barmer-App können Sie Anträge digital einreichen und den Bearbeitungsstatus verfolgen
  • Online-Formulare: Auf der Barmer-Website stehen PDF-Formulare zum Download bereit
  • Telefonische Beratung: Die Barmer-Pflegeberatung ist unter der Telefonnummer 0800 333 1010 (kostenfrei) erreichbar
  • Persönliche Beratung: In über 400 Geschäftsstellen bundesweit können Sie sich persönlich beraten lassen

Die Barmer arbeitet mit einem Netzwerk von über 15.000 Vertragspartnern zusammen, darunter Sanitätshäuser, Apotheken und spezialisierte Pflegehilfsmittel-Anbieter. Diese Vertragspartner sind verpflichtet, die von der Barmer festgelegten Qualitätsstandards einzuhalten und die Produkte zu den vereinbarten Konditionen zu liefern.

Die Pflegehilfsmittel-Liste der Barmer: Was steht Ihnen zu?

Die Pflegehilfsmittel-Liste der Barmer basiert auf dem bundeseinheitlichen Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Dieses Verzeichnis wird regelmäßig aktualisiert und gliedert sich in 54 Produktgruppen, die in verschiedene Kategorien unterteilt sind.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Produktgruppe 54)

Diese Kategorie ist für die meisten pflegenden Angehörigen am relevantesten, da sie monatlich benötigt wird und über die 40-Euro-Pauschale abgedeckt ist. Die Barmer Pflegehilfsmittel-Liste für zum Verbrauch bestimmte Produkte umfasst:

Produktkategorie Beispielprodukte Verwendungszweck
Einmalhandschuhe Latex-, Nitril-, Vinylhandschuhe Hygieneschutz bei Körperpflege, Wundversorgung
Desinfektionsmittel Händedesinfektion, Flächendesinfektion Infektionsprävention im Pflegeumfeld
Bettschutzeinlagen Saugende Einmalunterlagen (60×90 cm) Schutz vor Verschmutzung bei Inkontinenz
Mundschutz Medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken Schutz vor Tröpfcheninfektionen
Schutzschürzen Einweg-Pflegeschürzen Kleidungsschutz bei Pflege und Körperhygiene
Fingerlinge Latex-Fingerlinge Schutz bei kleineren Pflegemaßnahmen

Wichtig: Die monatliche Pauschale von 40 Euro gilt ausschließlich für diese Produktgruppe. Sie können die Produkte frei kombinieren, solange der Gesamtwert 40 Euro nicht überschreitet. Mehr Informationen zu dieser Produktkategorie finden Sie in unserem detaillierten Artikel über zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Technische Pflegehilfsmittel bei der Barmer

Für technische Pflegehilfsmittel gelten andere Regelungen. Diese werden nicht über die 40-Euro-Pauschale abgedeckt, sondern separat beantragt. Die Barmer übernimmt die Kosten in der Regel vollständig, wobei eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent (maximal 25 Euro pro Hilfsmittel) anfallen kann. Ab dem 18. Lebensjahr sind Versicherte zuzahlungspflichtig, es sei denn, sie sind von der Zuzahlung befreit.

Zu den wichtigsten technischen Pflegehilfsmitteln gehören:

  • Pflegebetten und Zubehör: Höhenverstellbare Betten, Seitengitter, spezielle Matratzen
  • Lagerungshilfen: Lagerungsrollen, Keile, Anti-Dekubitus-Systeme
  • Mobilitätshilfen: Rollstühle, Rollatoren, Aufstehhilfen
  • Transfer- und Hebehilfen: Patientenlifter, Umsetzbretter, Rutschbretter
  • Hausnotrufsysteme: Stationäre und mobile Notrufsysteme
  • Toilettenhilfen: Toilettensitzerhöhungen, Toilettenstühle

Die Beantragung eines Pflegebetts bei der Barmer erfolgt über ein spezielles Verfahren, das wir in unserem Artikel Pflegebett beantragen ausführlich beschreiben.

Barmer Pflegebox beantragen: So funktioniert’s

Die Barmer Pflegebox ist ein praktisches Angebot, bei dem Sie monatlich eine Zusammenstellung von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu 40 Euro nach Hause geliefert bekommen. Dieses Modell erspart Ihnen den monatlichen Gang zur Apotheke oder zum Sanitätshaus und stellt sicher, dass Sie kontinuierlich mit den notwendigen Hygieneprodukten versorgt sind.

Voraussetzungen für die Barmer Pflegebox

Um eine Pflegebox bei der Barmer zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie oder die zu pflegende Person sind bei der Barmer pflegeversichert
  • Es liegt mindestens Pflegegrad 1 vor
  • Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt (nicht im Pflegeheim)
  • Die Pflegebox wird für die häusliche Pflege benötigt

Wichtig: Auch wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine 24-Stunden-Betreuungskraft erfolgt, haben Sie Anspruch auf die Pflegebox, solange pflegende Angehörige ebenfalls an der Pflege beteiligt sind.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Pflegebox beantragen bei der Barmer

Schritt 1: Anbieter auswählen
Die Barmer arbeitet mit verschiedenen Pflegebox-Anbietern zusammen, die als Barmer Pflegehilfsmittel Vertragspartner zugelassen sind. Zu den bekanntesten gehören:

  • Sanubi
  • Pflegebox.de
  • Curendo
  • PflegeBox24
  • Curabox

Sie können frei wählen, mit welchem Anbieter Sie zusammenarbeiten möchten. Achten Sie darauf, dass der Anbieter ein Vertragspartner der Barmer ist, damit die Abrechnung direkt erfolgen kann.

Schritt 2: Antrag stellen
Die meisten Pflegebox-Anbieter bieten ein vereinfachtes Online-Antragsverfahren an. Sie benötigen folgende Informationen:

  • Versichertennummer der Barmer
  • Pflegegrad
  • Kontaktdaten und Lieferadresse
  • Unterschrift des Pflegebedürftigen oder des gesetzlichen Vertreters

Schritt 3: Produktauswahl individualisieren
Bei der ersten Bestellung können Sie Ihre Pflegebox individuell zusammenstellen. Die meisten Anbieter bieten Online-Konfiguratoren an, mit denen Sie die gewünschten Produkte im Rahmen des 40-Euro-Budgets auswählen können. Typische Zusammenstellungen sind:

  • Standard-Box: 100 Einmalhandschuhe, 1 Flasche Händedesinfektion, 1 Flasche Flächendesinfektion, 20 Bettschutzeinlagen
  • Intensiv-Box: 200 Einmalhandschuhe, 2 Flaschen Händedesinfektion, 30 Bettschutzeinlagen, 50 Mundschutze
  • Basis-Box: 100 Einmalhandschuhe, 1 Flasche Händedesinfektion, 10 Bettschutzeinlagen, 20 Schutzschürzen

Schritt 4: Genehmigung durch die Barmer
Der Pflegebox-Anbieter reicht Ihren Antrag bei der Barmer ein. In der Regel erfolgt die Genehmigung innerhalb von 5-10 Werktagen. Bei Erstanträgen kann die Barmer zusätzliche Nachweise anfordern, etwa eine Kopie des Pflegegradbescheids.

Schritt 5: Monatliche Lieferung
Nach der Genehmigung erhalten Sie Ihre Pflegebox monatlich automatisch nach Hause geliefert. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Anbieter und der Barmer – Sie müssen nicht in Vorleistung treten.

Eine ausführliche Anleitung zur Pflegebox finden Sie in unserem Artikel über die Pflegebox.

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Barmer Pflegehilfsmittel Formular: Welche Dokumente Sie benötigen

Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln bei der Barmer erfordert je nach Art des Hilfsmittels unterschiedliche Formulare. Die Barmer stellt diese Formulare auf ihrer Website zum Download bereit und bietet zudem digitale Antragswege über die Barmer-App an.

Formular für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Für die monatliche Pauschale von 40 Euro benötigen Sie das Barmer Pflegehilfsmittel Formular „Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel”. Dieses Formular enthält folgende Abschnitte:

  • Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum, Versichertennummer
  • Pflegedaten: Pflegegrad, Datum der Feststellung
  • Pflegesituation: Bestätigung der häuslichen Pflege
  • Bezugsweg: Auswahl zwischen Pflegebox-Anbieter, Apotheke oder Sanitätshaus
  • Unterschrift: Des Pflegebedürftigen oder gesetzlichen Vertreters

Das Formular kann auf drei Wegen eingereicht werden:

  1. Digital: Upload über die Barmer-App oder das Online-Portal
  2. Per Post: An die auf dem Formular angegebene Adresse der Barmer Pflegekasse
  3. Persönlich: In einer Barmer-Geschäftsstelle

Formular für technische Pflegehilfsmittel

Für größere Anschaffungen wie Pflegebetten, Rollstühle oder Hausnotrufsysteme benötigen Sie ein separates Formular: „Antrag auf Versorgung mit technischen Pflegehilfsmitteln”. Hier sind zusätzliche Angaben erforderlich:

  • Genaue Bezeichnung des benötigten Hilfsmittels
  • Begründung der Notwendigkeit (oft durch den MDK oder Pflegegutachten bereits dokumentiert)
  • Bei ärztlicher Verordnung: Kopie des Rezepts
  • Kostenvoranschlag des Vertragspartners (bei Eigenauswahl)

Die Barmer empfiehlt, vor der Bestellung eines technischen Pflegehilfsmittels Kontakt mit der Pflegekasse aufzunehmen, um die Kostenübernahme vorab zu klären. Dies vermeidet spätere Probleme bei der Erstattung.

Vereinfachtes Verfahren über Vertragspartner

Viele Barmer Pflegehilfsmittel Vertragspartner bieten ein vereinfachtes Antragsverfahren an. Dabei übernimmt der Vertragspartner die Kommunikation mit der Barmer:

  • Sie wählen das benötigte Hilfsmittel beim Vertragspartner aus
  • Der Vertragspartner erstellt den Antrag und reicht ihn bei der Barmer ein
  • Nach Genehmigung erfolgt die Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause
  • Die Abrechnung läuft direkt zwischen Vertragspartner und Barmer

Dieses Verfahren ist besonders komfortabel, da Sie sich nicht um Formulare und Formalitäten kümmern müssen. Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie in unserem umfassenden Ratgeber Pflegehilfsmittel beantragen.

Pflegehilfsmittel 40 Euro auszahlen lassen bei der Barmer

Eine häufig gestellte Frage von Barmer-Versicherten ist, ob man sich die monatliche Pauschale von 40 Euro für Pflegehilfsmittel bei der Barmer auszahlen lassen kann. Die rechtliche Situation ist hier eindeutig, wird aber oft missverstanden.

Rechtliche Grundlage: Sachleistungsprinzip

Grundsätzlich gilt für Pflegehilfsmittel das Sachleistungsprinzip gemäß § 40 SGB XI. Das bedeutet: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Hilfsmittel direkt, indem sie diese zur Verfügung stellt oder die Kosten an den Vertragspartner zahlt. Eine direkte Barauszahlung an den Versicherten ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Die 40-Euro-Pauschale ist keine Geldleistung wie das Pflegegeld, sondern eine Sachleistung. Sie können die Hilfsmittel also nicht einfach gegen Bargeld eintauschen.

Erstattungsverfahren: Wann die Barmer nachträglich zahlt

Es gibt jedoch Situationen, in denen Sie Pflegehilfsmittel zunächst selbst bezahlen und sich die Kosten von der Barmer erstatten lassen können. Dies ist der Fall bei:

  • Notfallversorgung: Wenn Sie dringend Pflegehilfsmittel benötigen und keine Zeit für eine Vorabgenehmigung bleibt
  • Kauf außerhalb des Vertragspartner-Netzwerks: Wenn Sie Produkte bei einem Nicht-Vertragspartner kaufen (hier prüft die Barmer, ob die Kosten angemessen sind)
  • Urlaubssituationen: Wenn Sie im Urlaub zusätzliche Pflegehilfsmittel benötigen

Für die Erstattung benötigen Sie:

  1. Originalquittungen oder Rechnungen
  2. Nachweis der Notwendigkeit (z.B. ärztliche Bescheinigung bei Notfall)
  3. Ausgefülltes Erstattungsformular der Barmer

Die Barmer prüft dann, ob die gekauften Produkte erstattungsfähig sind und ob die Preise angemessen sind. Die Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb von 4-6 Wochen auf Ihr Konto.

Alternative: Kombination verschiedener Bezugswege

Statt auf eine Auszahlung zu hoffen, können Sie Ihre 40-Euro-Pauschale flexibel nutzen, indem Sie verschiedene Bezugswege kombinieren:

  • Teillieferung über Pflegebox: Bestellen Sie nur die wichtigsten Produkte im Wert von z.B. 25 Euro über einen Pflegebox-Anbieter
  • Restbetrag über Apotheke: Nutzen Sie die verbleibenden 15 Euro für zusätzliche Produkte in Ihrer lokalen Apotheke
  • Monatliche Anpassung: Passen Sie Ihre Bestellungen monatlich an den tatsächlichen Bedarf an

Wichtig: Die 40-Euro-Pauschale kann nicht angespart werden. Nicht genutzte Beträge verfallen zum Monatsende. Eine Übertragung in den Folgemonat ist nicht möglich.

Sonderfall: Verrechnung mit Pflegegeld

Einige Versicherte fragen, ob man die 40 Euro mit dem Pflegegeld verrechnen und sich so auszahlen lassen kann. Dies ist nicht möglich, da es sich um zwei getrennte Leistungen handelt:

  • Pflegegeld: Geldleistung zur freien Verwendung (z.B. für selbst organisierte Pflege)
  • Pflegehilfsmittel-Pauschale: Zweckgebundene Sachleistung ausschließlich für Pflegehilfsmittel

Eine Verrechnung oder Umwandlung zwischen diesen Leistungen ist gesetzlich nicht vorgesehen.

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Barmer Pflegehilfsmittel Vertragspartner: Apotheke oder Sanitätshaus?

Die Barmer arbeitet mit einem umfangreichen Netzwerk von Vertragspartnern zusammen, bei denen Sie Ihre Pflegehilfsmittel beziehen können. Die Wahl des richtigen Partners kann einen erheblichen Unterschied in Bezug auf Service, Produktqualität und Komfort machen.

Arten von Barmer Pflegehilfsmittel Vertragspartnern

1. Apotheken
Viele lokale Apotheken sind als Barmer Pflegehilfsmittel Apotheke zugelassen und können zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel direkt abrechnen. Vorteile:

  • Persönliche Beratung vor Ort
  • Sofortige Verfügbarkeit bei Bedarf
  • Kurze Wege, besonders in ländlichen Gebieten
  • Möglichkeit, Produkte vor dem Kauf zu begutachten

Nachteile:

  • Monatlicher Gang zur Apotheke erforderlich
  • Begrenzte Produktauswahl im Vergleich zu spezialisierten Anbietern
  • Keine automatische Lieferung

2. Sanitätshäuser
Sanitätshäuser sind besonders für technische Pflegehilfsmittel die erste Anlaufstelle. Vorteile:

  • Große Auswahl an technischen Hilfsmitteln
  • Fachkundige Beratung und Anpassung (z.B. bei Rollstühlen)
  • Einweisung in die Nutzung komplexer Geräte
  • Wartung und Reparaturservice

Nachteile:

  • Oft nicht in unmittelbarer Nähe
  • Terminvereinbarung oft notwendig
  • Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel weniger praktisch

3. Spezialisierte Pflegebox-Anbieter
Online-Anbieter haben sich auf die monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln spezialisiert. Vorteile:

  • Bequeme Lieferung nach Hause
  • Große Produktauswahl und Individualisierung
  • Automatische monatliche Lieferung
  • Einfache Online-Verwaltung und Anpassung
  • Oft zusätzliche Services wie Erinnerungsfunktionen

Nachteile:

  • Keine persönliche Beratung vor Ort
  • Lieferzeit von 2-5 Werktagen
  • Bei Problemen nur telefonischer oder E-Mail-Support

So finden Sie den richtigen Vertragspartner

Die Barmer stellt auf ihrer Website eine Suchfunktion für Vertragspartner bereit. Sie können nach Postleitzahl, Produktkategorie und Anbietertyp filtern. Alternativ können Sie die Barmer-Hotline (0800 333 1010) anrufen und sich Vertragspartner in Ihrer Nähe nennen lassen.

Bei der Auswahl sollten Sie folgende Kriterien berücksichtigen:

  • Erreichbarkeit: Wie weit ist der Anbieter von Ihrem Wohnort entfernt?
  • Produktauswahl: Bietet der Anbieter alle von Ihnen benötigten Produkte?
  • Service: Gibt es Lieferservice, Beratung, Einweisung?
  • Bewertungen: Was sagen andere Kunden über den Anbieter?
  • Flexibilität: Können Sie Bestellungen kurzfristig ändern?

Mehr zur Entscheidung zwischen verschiedenen Bezugsquellen finden Sie in unserem Artikel Apotheke oder Sanitätshaus.

Qualitätskriterien für Barmer Vertragspartner

Alle Vertragspartner der Barmer müssen bestimmte Qualitätsstandards erfüllen:

  • Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement)
  • Nachweis der Fachkompetenz (z.B. medizinische Ausbildung)
  • Einhaltung der Barmer-Preisvereinbarungen
  • Gewährleistung von Hygiene- und Sicherheitsstandards
  • Datenschutz gemäß DSGVO

Sollten Sie mit einem Vertragspartner unzufrieden sein, können Sie jederzeit zu einem anderen wechseln. Informieren Sie einfach die Barmer über den Wechselwunsch – eine Kündigungsfrist gibt es nicht.

Praktische Erfahrungen: So nutzen Barmer-Versicherte ihre Pflegehilfsmittel optimal

Die Theorie ist das eine – die Praxis im Pflegealltag oft eine ganz andere Herausforderung. Anhand von vier realistischen Szenarien zeigen wir, wie Barmer-Versicherte ihre Ansprüche auf Pflegehilfsmittel optimal nutzen können.

Beispiel 1: Familie Schneider – Erstantrag und Pflegebox-Nutzung

Renate Schneider (78) lebt seit dem Tod ihres Mannes allein in ihrer Wohnung in Köln. Nach einem Schlaganfall wurde bei ihr Pflegegrad 3 festgestellt. Ihre Tochter Sabine (52) kümmert sich täglich um die Pflege, wird aber zusätzlich von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt.

Die Herausforderung: Sabine war zunächst überfordert mit den vielen Anträgen und wusste nicht, dass ihrer Mutter Pflegehilfsmittel zustehen. Erst bei einem Beratungsgespräch in der Barmer-Geschäftsstelle erfuhr sie von der 40-Euro-Pauschale.

Die Lösung: Sabine entschied sich für einen Pflegebox-Anbieter, der direkt mit der Barmer abrechnet. Sie stellte ihre erste Box online zusammen:

  • 150 Nitril-Einmalhandschuhe (Größe M)
  • 1 Flasche Händedesinfektionsmittel (500 ml)
  • 1 Flasche Flächendesinfektionsmittel (1 Liter)
  • 30 saugende Bettschutzeinlagen (60×90 cm)

Der Antrag wurde innerhalb von 5 Tagen genehmigt, und seitdem erhält Sabine jeden Monat automatisch ihre Pflegebox. Sie schätzt besonders die Zeitersparnis und die Tatsache, dass sie nicht mehr an die monatliche Bestellung denken muss.

Lernerfahrung: Nach drei Monaten stellte Sabine fest, dass sie zu viele Bettschutzeinlagen erhielt, aber mehr Handschuhe benötigte. Sie passte ihre Box online an – ohne erneuten Antrag bei der Barmer. Die Flexibilität der Pflegebox-Anbieter ermöglicht solche Anpassungen problemlos.

Beispiel 2: Herr Müller – Kombination von Pflegebox und Apotheke

Klaus Müller (82) hat Pflegegrad 2 und wird von seiner Ehefrau Gertrud (79) zu Hause gepflegt. Beide sind bei der Barmer versichert. Klaus benötigt aufgrund einer chronischen Wunde besondere Pflegematerialien.

Die Herausforderung: Die Standard-Pflegebox deckte nicht alle Bedürfnisse ab. Klaus benötigte spezielle Wundauflagen, die nicht zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gehören, sondern über ein ärztliches Rezept als Verbandmittel bezogen werden müssen.

Die Lösung: Familie Müller kombinierte verschiedene Bezugswege:

  • Pflegebox (25 Euro/Monat): Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel für die tägliche Pflege
  • Lokale Apotheke (15 Euro/Monat): Zusätzliche Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen, die Gertrud persönlich abholt
  • Ärztliches Rezept: Spezielle Wundauflagen werden separat über die Krankenversicherung abgerechnet

Lernerfahrung: Die Kombination verschiedener Bezugswege ermöglichte eine optimale Versorgung. Wichtig war die klare Trennung zwischen Pflegehilfsmitteln (über Pflegekasse) und Verbandmitteln (über Krankenversicherung).

Beispiel 3: Familie Öztürk – Technische Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung

Ayşe Öztürk (71) leidet an fortgeschrittener Parkinson-Erkrankung und hat Pflegegrad 4. Sie wird von ihrem Sohn Mehmet und einer 24-Stunden-Betreuungskraft zu Hause gepflegt. Die Familie ist bei der Barmer versichert.

Die Herausforderung: Ayşe benötigte neben zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln auch ein Pflegebett, einen Patientenlifter und Anpassungen im Badezimmer. Die Kosten schienen zunächst überwältigend.

Die Lösung: Mehmet ließ sich von der Barmer-Pflegeberatung umfassend beraten und beantragte:

  • Pflegebett mit Zubehör: Kostenübernahme durch die Barmer (10% Zuzahlung = 25 Euro)
  • Patientenlifter: Leihweise von einem Sanitätshaus (10% Zuzahlung = 25 Euro)
  • Toilettensitzerhöhung: Kostenübernahme durch die Barmer (10% Zuzahlung = 2,50 Euro)
  • Wohnraumanpassung: 4.000 Euro Zuschuss für barrierefreien Badumbau über wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Pflegebox: Monatlich 40 Euro für Verbrauchsmaterialien

Alle Anträge wurden innerhalb von drei Wochen genehmigt. Die Gesamtkosten für die Familie beliefen sich auf nur 52,50 Euro Zuzahlung für die technischen Hilfsmittel plus einen Eigenanteil von 3.500 Euro für den Badumbau (Gesamtkosten 7.500 Euro).

Lernerfahrung: Die umfassende Beratung durch die Barmer war entscheidend. Mehmet wäre nie auf die Idee gekommen, dass so viele Leistungen kombinierbar sind. Besonders hilfreich war die proaktive Unterstützung bei der Koordination verschiedener Leistungsträger (Pflegekasse, Krankenversicherung).

Beispiel 4: Frau Weber – Erstattungsverfahren im Urlaub

Ingrid Weber (75, Pflegegrad 2) verbrachte mit ihrer pflegenden Tochter drei Wochen Urlaub an der Ostsee. Sie ist bei der Barmer versichert und bezieht normalerweise ihre Pflegehilfsmittel über einen Pflegebox-Anbieter.

Die Herausforderung: Im Urlaub gingen die Einmalhandschuhe unerwartet schnell zur Neige, und die nächste Pflegebox würde erst nach der Rückkehr geliefert werden.

Die Lösung: Ingrid kaufte in einer örtlichen Apotheke Nachschub:

  • 200 Einmalhandschuhe für 18 Euro
  • 1 Flasche Händedesinfektion für 8 Euro

Nach dem Urlaub reichte sie die Quittungen zusammen mit einem Erstattungsformular bei der Barmer ein. Da die Produkte erstattungsfähig waren und die Preise angemessen, überwies die Barmer die 26 Euro innerhalb von drei Wochen auf ihr Konto. Die reguläre Pflegebox für den Monat wurde entsprechend angepasst (nur 14 Euro Warenwert), sodass das monatliche Budget von 40 Euro eingehalten wurde.

Lernerfahrung: Das Erstattungsverfahren funktioniert unkompliziert, wenn man die Originalquittungen aufbewahrt und zeitnah einreicht. Wichtig ist, vorab mit der Barmer zu klären, welche Produkte erstattungsfähig sind.

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Häufige Herausforderungen und wie Sie sie meistern

Bei der Nutzung von Pflegehilfsmitteln über die Barmer können verschiedene Herausforderungen auftreten. Hier finden Sie die häufigsten Probleme und praktische Lösungsansätze.

Problem 1: Antrag wird abgelehnt

Mögliche Gründe für eine Ablehnung:

  • Kein anerkannter Pflegegrad liegt vor
  • Pflege findet nicht im häuslichen Umfeld statt
  • Beantragte Produkte gehören nicht zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln
  • Unvollständige oder fehlerhafte Antragsunterlagen

Lösung: Lassen Sie sich den Ablehnungsgrund schriftlich geben. Oft handelt es sich um formale Fehler, die leicht zu beheben sind. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie die Barmer-Pflegeberatung. Sie haben das Recht auf Widerspruch – nutzen Sie dieses innerhalb der Monatsfrist.

Problem 2: Produkte in der Pflegebox passen nicht zum Bedarf

Viele Versicherte stellen nach einigen Monaten fest, dass die ursprünglich gewählte Zusammenstellung nicht optimal ist – zu viele Bettschutzeinlagen, zu wenige Handschuhe etc.

Lösung: Die meisten Pflegebox-Anbieter ermöglichen monatliche Anpassungen. Loggen Sie sich in Ihr Kundenkonto ein und ändern Sie die Zusammenstellung. Änderungen sollten bis zum 20. des Monats vorgenommen werden, damit sie für die nächste Lieferung berücksichtigt werden. Alternativ können Sie den Kundenservice des Anbieters kontaktieren.

Problem 3: Lieferung kommt nicht oder zu spät

Besonders bei neuen Pflegebox-Anbietern kann es zu Lieferverzögerungen kommen.

Lösung: Kontaktieren Sie zunächst den Anbieter und erfragen Sie den Lieferstatus. Dokumentieren Sie alle Kommunikation. Wenn das Problem wiederholt auftritt, können Sie den Anbieter wechseln – informieren Sie die Barmer über den Wechselwunsch. Für Überbrückung können Sie Produkte in der Apotheke kaufen und per Erstattungsverfahren abrechnen.

Problem 4: Vertragspartner rechnet mehr als 40 Euro ab

Einige unseriöse Anbieter versuchen, zusätzliche Kosten zu berechnen oder minderwertige Produkte zu überhöhten Preisen zu liefern.

Lösung: Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge. Die Barmer übernimmt maximal 40 Euro pro Monat – jede darüber hinausgehende Forderung ist unzulässig. Melden Sie solche Vorfälle sofort der Barmer. Die Pflegekasse wird den Vertragspartner überprüfen und gegebenenfalls aus dem Netzwerk ausschließen. Sie sind nicht verpflichtet, Mehrkosten zu zahlen.

Problem 5: Technisches Pflegehilfsmittel ist defekt

Pflegebetten, Rollstühle oder andere technische Hilfsmittel können nach einiger Zeit defekt werden.

Lösung: Kontaktieren Sie umgehend das Sanitätshaus, von dem Sie das Hilfsmittel erhalten haben. Als Leihgabe ist das Sanitätshaus für Wartung und Reparatur verantwortlich. Bei dringenden Fällen (z.B. defektes Pflegebett) muss innerhalb von 24 Stunden Ersatz gestellt werden. Dokumentieren Sie den Defekt mit Fotos und notieren Sie Datum und Uhrzeit der Meldung.

Problem 6: Unklarheit über Erstattungsfähigkeit

Nicht alle Produkte, die im Pflegealltag benötigt werden, sind über die Pflegekasse erstattungsfähig. Die Abgrenzung zwischen Pflegehilfsmitteln, Hilfsmitteln der Krankenversicherung und Alltagsgegenständen ist oft unklar.

Lösung: Im Zweifelsfall fragen Sie vor dem Kauf bei der Barmer nach. Die Pflegeberatung kann Ihnen verbindlich sagen, ob ein Produkt erstattungsfähig ist. Generell gilt:

  • Pflegehilfsmittel (Pflegekasse): Erleichtern die Pflege oder fördern Selbstständigkeit
  • Hilfsmittel (Krankenversicherung): Dienen der Behandlung von Krankheiten (z.B. Verbandmaterial, Kompressionsstrümpfe)
  • Alltagsgegenstände: Werden nicht erstattet (z.B. normale Handtücher, Bettwäsche)

Unterschiede zwischen der Barmer und anderen Pflegekassen

Obwohl die gesetzlichen Grundlagen für alle Pflegekassen gleich sind, gibt es in der Praxis Unterschiede in Service, Bearbeitungsgeschwindigkeit und Zusatzangeboten. Ein Vergleich hilft Ihnen, die Stärken der Barmer einzuordnen.

Service und Erreichbarkeit

Kriterium Barmer Durchschnitt andere Kassen
Geschäftsstellen bundesweit Über 400 50-300 (je nach Kasse)
Telefonische Erreichbarkeit Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 9-16 Uhr Mo-Fr 8-18 Uhr
Online-Services App, Online-Portal, Video-Beratung Meist nur Online-Portal
Durchschnittliche Bearbeitungszeit Erstantrag 5-10 Werktage 7-14 Werktage

Die Barmer punktet besonders durch ihre flächendeckende Präsenz und erweiterte Servicezeiten. Die Digitalisierung ist weiter fortgeschritten als bei vielen kleineren Kassen.

Vertragspartner-Netzwerk

Die Barmer verfügt über eines der größten Vertragspartner-Netzwerke in Deutschland. Mit über 15.000 Partnern haben Sie eine deutlich größere Auswahl als bei kleineren Kassen. Besonders in ländlichen Regionen macht sich dies bemerkbar – während Versicherte kleinerer Kassen oft weite Wege zurücklegen müssen, finden Barmer-Versicherte meist einen Vertragspartner in der Nähe.

Zusatzleistungen und Beratungsangebote

Die Barmer bietet einige Zusatzleistungen, die über die gesetzlichen Pflichtleistungen hinausgehen:

  • Pflegecoaching: Kostenlose Schulungen für pflegende Angehörige (auch online)
  • Pflegekurse: Regelmäßige Kurse zu Themen wie Rückenschonung, Demenz-Pflege, Ernährung
  • 24/7-Hotline: Telefonische Beratung auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten
  • Pflegelotse: Persönliche Begleitung bei komplexen Pflegesituationen
  • Digitale Pflegeakte: Alle Dokumente zentral und sicher in der App

Diese Zusatzleistungen sind bei der Barmer kostenfrei und müssen nicht extra beantragt werden.

Qualität der Pflegeberatung

Die Barmer hat in den letzten Jahren stark in die Qualifikation ihrer Pflegeberater investiert. Alle Berater verfügen über eine Ausbildung im Gesundheits- oder Sozialwesen und absolvieren regelmäßige Fortbildungen. Im Vergleich zu kleineren Kassen, die oft externe Dienstleister für die Pflegeberatung beauftragen, bietet die Barmer hier einen Vorteil.

Laut einer Umfrage des Verbands der Ersatzkassen (vdek) aus 2025 bewerten 87% der Barmer-Versicherten die Pflegeberatung als “gut” oder “sehr gut” – ein überdurchschnittlicher Wert im Vergleich zu anderen Kassen (Durchschnitt: 78%).

Tipps für einen reibungslosen Antragsprozess

Mit den folgenden Tipps vermeiden Sie häufige Fehler und beschleunigen die Bearbeitung Ihrer Anträge bei der Barmer.

Vor der Antragstellung

  • Informieren Sie sich gründlich: Nutzen Sie die Barmer-Website, diesen Ratgeber und die telefonische Beratung, um zu klären, welche Hilfsmittel Sie benötigen und ob diese erstattungsfähig sind
  • Sammeln Sie alle Unterlagen: Pflegegradbescheid, Versichertenkarte, bei technischen Hilfsmitteln ggf. ärztliche Verordnung
  • Dokumentieren Sie den Bedarf: Notieren Sie konkret, welche Pflegesituationen die Hilfsmittel erfordern – dies hilft bei der Begründung
  • Prüfen Sie Vertragspartner: Recherchieren Sie Bewertungen und vergleichen Sie Angebote verschiedener Anbieter

Bei der Antragstellung

  • Vollständigkeit prüfen: Füllen Sie alle Pflichtfelder aus und vergessen Sie nicht die Unterschrift
  • Kopien aufbewahren: Machen Sie von allen eingereichten Unterlagen Kopien für Ihre Unterlagen
  • Digitale Einreichung bevorzugen: Über die Barmer-App geht die Bearbeitung oft schneller als per Post
  • Kontaktdaten aktuell halten: Stellen Sie sicher, dass die Barmer Sie bei Rückfragen erreichen kann

Nach der Antragstellung

  • Bearbeitungsstatus verfolgen: Nutzen Sie die App oder rufen Sie nach einer Woche an, um den Status zu erfragen
  • Fristen im Blick behalten: Die Barmer muss innerhalb von 3 Wochen entscheiden (bei technischen Hilfsmitteln) bzw. 5 Wochen (bei Gutachten durch MDK)
  • Bei Ablehnung: Widerspruch prüfen: Lassen Sie sich bei Ablehnung beraten, ob ein Widerspruch sinnvoll ist
  • Dokumentation führen: Notieren Sie alle Telefonate, Schreiben und Entscheidungen für spätere Referenz

Checkliste für den Erstantrag

✅ Pflegegrad ist festgestellt und Bescheid liegt vor
✅ Häusliche Pflegesituation ist gegeben
✅ Benötigte Pflegehilfsmittel sind identifiziert
✅ Vertragspartner ist ausgewählt (bei Pflegebox) oder Sanitätshaus kontaktiert (bei technischen Hilfsmitteln)
✅ Antragsformular ist vollständig ausgefüllt
✅ Alle erforderlichen Nachweise sind beigefügt
✅ Kopien aller Unterlagen sind für eigene Unterlagen erstellt
✅ Antrag ist unterschrieben
✅ Einreichung erfolgt (digital bevorzugt)
✅ Eingangsdatum ist notiert

Kombination von Pflegehilfsmitteln mit anderen Leistungen

Pflegehilfsmittel sind nur ein Baustein im Gesamtsystem der Pflegeleistungen. Die intelligente Kombination verschiedener Leistungen kann die Versorgungssituation erheblich verbessern und Kosten optimieren.

Pflegehilfsmittel und Pflegegeld

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Pflegegeld beziehen, können Sie dieses frei verwenden – auch für zusätzliche Pflegehilfsmittel, die nicht von der Pflegekasse übernommen werden. Das Pflegegeld wird unabhängig von der Inanspruchnahme von Pflegehilfsmitteln ausgezahlt. Beide Leistungen können parallel genutzt werden.

Wichtig: Das Pflegegeld ist eine Geldleistung zur freien Verfügung, während Pflegehilfsmittel zweckgebunden sind. Eine Umwidmung ist nicht möglich. Mehr zum Pflegegeld erfahren Sie in unserem Glossar-Artikel zum Pflegegeld.

Pflegehilfsmittel und Pflegesachleistungen

Wenn Sie Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, haben Sie dennoch Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Der Pflegedienst nutzt oft eigene Materialien für die Pflege, aber für die Zeiten, in denen Angehörige pflegen, benötigen Sie eigene Pflegehilfsmittel.

Tipp: Sprechen Sie mit dem Pflegedienst über die Aufteilung der Materialien. Manche Pflegedienste stellen bestimmte Verbrauchsmaterialien selbst, sodass Sie Ihre 40-Euro-Pauschale für andere Produkte nutzen können.

Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege

Wenn Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen (z.B. durch eine Ersatz-Pflegekraft während Ihres Urlaubs), läuft die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln normal weiter. Die Ersatz-Pflegekraft kann die vorhandenen Pflegehilfsmittel nutzen. Planen Sie ggf. eine größere Menge ein, wenn die Ersatzkraft weniger Erfahrung hat und mehr Verbrauchsmaterialien benötigt.

Pflegehilfsmittel und 24-Stunden-Betreuung

Wenn Sie eine 24-Stunden-Betreuungskraft beschäftigen, haben Sie weiterhin Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Die Betreuungskraft nutzt diese für die tägliche Pflege. Wichtig: Die 24-Stunden-Betreuung ist keine Pflegesachleistung im Sinne des SGB XI, daher bleibt Ihr Anspruch auf Pflegehilfsmittel vollständig erhalten.

Viele Familien kombinieren die 24-Stunden-Betreuung mit Pflegehilfsmitteln und anderen Leistungen wie dem Entlastungsbetrag (125 Euro monatlich). Diese Kombination ermöglicht eine umfassende Versorgung zu Hause. Mehr zur 24-Stunden-Betreuung erfahren Sie auf unserer Seite 24-Stunden-Betreuung.

Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung

Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Toilettensitzerhöhungen können mit Zuschüssen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kombiniert werden. Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme (bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.000 Euro) können Sie für den barrierefreien Umbau erhalten.

Beispiel: Sie lassen Ihr Badezimmer barrierefrei umbauen (Zuschuss 4.000 Euro) und beantragen gleichzeitig eine Toilettensitzerhöhung als Pflegehilfsmittel (Kostenübernahme durch Barmer). So optimieren Sie die Gesamtversorgung.

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Häufig gestellte Fragen zu Pflegehilfsmitteln bei der Barmer

Kann ich als Barmer-Versicherter die Pflegebox auch pausieren, wenn ich sie vorübergehend nicht benötige?

Ja, die meisten Pflegebox-Anbieter ermöglichen eine Pausierung. Dies ist sinnvoll, wenn Sie z.B. für mehrere Wochen verreisen oder wenn der Pflegebedarf vorübergehend durch einen Krankenhausaufenthalt entfällt. Melden Sie die Pausierung rechtzeitig (mindestens 10 Tage vor der nächsten Lieferung) beim Anbieter. Die Pauschale von 40 Euro verfällt für die pausierten Monate – sie kann nicht angespart oder übertragen werden. Nach der Pause wird die Lieferung automatisch wieder aufgenommen.

Was passiert, wenn die Betreuungskraft meiner 24-Stunden-Pflege die Pflegehilfsmittel falsch anwendet?

Wenn Sie eine 24-Stunden-Betreuungskraft beschäftigen, sollten Sie oder die Vermittlungsagentur sicherstellen, dass die Betreuungskraft in der korrekten Anwendung von Pflegehilfsmitteln geschult ist. Die Barmer bietet kostenlose Pflegekurse an, an denen auch Betreuungskräfte teilnehmen können. Bei schwerwiegenden Fehlern in der Anwendung (z.B. mangelnde Hygiene) sollten Sie dies umgehend mit der Vermittlungsagentur klären. Die Barmer haftet nicht für Fehler in der Anwendung durch Dritte, aber eine gute Agentur wird die Betreuungskraft nachschulen oder austauschen.

Kann ich Pflegehilfsmittel auch für die Pflege meines pflegebedürftigen Ehepartners nutzen, wenn ich selbst der Hauptversicherte bin?

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist personengebunden und gilt für den Pflegebedürftigen, nicht für den Pflegenden. Wenn Ihr Ehepartner pflegebedürftig ist und bei der Barmer versichert ist, muss der Antrag auf seinen Namen gestellt werden. Sie als pflegender Angehöriger nutzen dann diese Hilfsmittel für die Pflege. Wichtig: Jeder Pflegebedürftige im Haushalt hat einen eigenen Anspruch auf 40 Euro monatlich. Bei zwei pflegebedürftigen Personen im Haushalt stehen Ihnen also 80 Euro zur Verfügung.

Übernimmt die Barmer auch die Kosten für Pflegehilfsmittel, wenn ich vorübergehend im Ausland gepflegt werde?

Die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln ist grundsätzlich auf das Inland beschränkt. Wenn Sie sich vorübergehend im EU-Ausland aufhalten (z.B. Urlaub, Besuch bei Verwandten), können Sie Pflegehilfsmittel dort kaufen und nach Ihrer Rückkehr das Erstattungsverfahren nutzen – allerdings nur, wenn die Produkte den deutschen Standards entsprechen und die Preise angemessen sind. Bei längeren Auslandsaufenthalten (über 6 Wochen) sollten Sie vorab mit der Barmer klären, ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist. Für Aufenthalte außerhalb der EU ist die Erstattung in der Regel nicht möglich.

Wie gehe ich vor, wenn der von der Barmer genehmigte Pflegebox-Anbieter Insolvenz anmeldet?

Sollte Ihr Pflegebox-Anbieter insolvent werden, informieren Sie umgehend die Barmer. Die Pflegekasse wird Ihnen alternative Vertragspartner nennen, bei denen Sie Ihre Pflegehilfsmittel beziehen können. Ihr Anspruch auf die monatliche Pauschale bleibt bestehen. In der Übergangszeit können Sie Pflegehilfsmittel in der Apotheke kaufen und per Erstattungsverfahren abrechnen. Die Barmer ist nicht verantwortlich für die Insolvenz des Anbieters, unterstützt Sie aber bei der Umstellung auf einen neuen Anbieter.

Kann ich als Barmer-Versicherter auch Pflegehilfsmittel in höherer Qualität beantragen, wenn ich bereit bin, die Mehrkosten selbst zu tragen?

Ja, das ist möglich. Wenn Sie z.B. besonders hautfreundliche Handschuhe oder hochwertigere Desinfektionsmittel wünschen, können Sie diese beim Vertragspartner bestellen. Die Barmer übernimmt dann den Betrag, der für Standardprodukte anfallen würde (maximal 40 Euro), und Sie zahlen die Differenz selbst. Wichtig: Klären Sie dies vorab mit dem Anbieter und lassen Sie sich die Mehrkosten schriftlich bestätigen. Bei technischen Pflegehilfsmitteln ist eine Zuzahlung für höherwertige Ausstattung (z.B. elektrisch verstellbares Pflegebett statt manuell) ebenfalls möglich, muss aber vorab mit der Barmer abgestimmt werden.

Was mache ich, wenn ich die 40-Euro-Pauschale in einem Monat nicht voll ausschöpfe – kann ich den Rest im nächsten Monat nutzen?

Nein, die monatliche Pauschale von 40 Euro kann nicht übertragen oder angespart werden. Nicht genutzte Beträge verfallen zum Monatsende. Dies ist gesetzlich so geregelt (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Tipp: Passen Sie Ihre Pflegebox so an, dass Sie das Budget möglichst vollständig ausnutzen. Sie können z.B. verschiedene Produkte kombinieren oder Vorräte anlegen (achten Sie auf Haltbarkeitsfristen). Manche Anbieter erlauben auch, in einem Monat weniger zu bestellen und im nächsten Monat mehr – solange der Monatswert von 40 Euro nicht überschritten wird.

Muss ich der Barmer nachweisen, dass ich die Pflegehilfsmittel tatsächlich für die Pflege verwende?

Nein, ein Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich. Die Barmer geht davon aus, dass Sie die Pflegehilfsmittel bestimmungsgemäß für die häusliche Pflege nutzen. Allerdings kann die Barmer bei begründeten Zweifeln (z.B. bei auffällig hohen Bestellmengen oder Hinweisen auf Missbrauch) eine Überprüfung durchführen. In der Praxis kommt dies sehr selten vor. Wichtig: Pflegehilfsmittel dürfen nicht gewerblich weiterverkauft werden – dies wäre Betrug und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Kann ich als Barmer-Versicherter auch Pflegehilfsmittel für die Pflege außerhalb meines Haushalts beantragen, z.B. wenn ich meine Mutter in ihrer eigenen Wohnung pflege?

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht für die häusliche Pflege des Pflegebedürftigen – unabhängig davon, wo Sie als pflegender Angehöriger wohnen. Wenn Ihre Mutter pflegebedürftig ist und in ihrer eigenen Wohnung lebt, muss sie (oder ihr gesetzlicher Vertreter) die Pflegehilfsmittel beantragen. Die Lieferadresse ist dann ihre Wohnung. Sie als pflegender Angehöriger nutzen die Hilfsmittel dort für die Pflege. Ein Antrag auf Ihren Namen für die Pflege außerhalb Ihres Haushalts ist nicht möglich, da der Anspruch personengebunden ist.

Wie lange dauert es, bis ein technisches Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett nach Antragstellung geliefert wird?

Die Bearbeitungszeit bei der Barmer beträgt in der Regel 5-10 Werktage. Danach muss das Sanitätshaus das Pflegebett liefern und aufbauen. Die Gesamtdauer vom Antrag bis zur Nutzung liegt meist bei 2-3 Wochen. In dringenden Fällen (z.B. nach Krankenhausentlassung) kann die Barmer eine beschleunigte Bearbeitung veranlassen – kontaktieren Sie die Pflegeberatung und schildern Sie die Dringlichkeit. Manche Sanitätshäuser bieten auch eine vorläufige Versorgung auf Leihbasis an, bis die endgültige Genehmigung vorliegt. Die Kosten werden dann rückwirkend abgerechnet.

Was passiert mit den Pflegehilfsmitteln, wenn der Pflegebedürftige verstirbt oder in ein Pflegeheim umzieht?

Bei Wegfall der häuslichen Pflegesituation (Tod, Umzug ins Pflegeheim) endet der Anspruch auf Pflegehilfsmittel automatisch. Technische Pflegehilfsmittel, die als Leihgabe zur Verfügung gestellt wurden, müssen an das Sanitätshaus zurückgegeben werden. Kontaktieren Sie das Sanitätshaus, um die Abholung zu vereinbaren. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die noch vorhanden sind, können Sie behalten – eine Rückgabe ist nicht erforderlich. Informieren Sie die Barmer und den Pflegebox-Anbieter über die geänderte Situation, damit keine weiteren Lieferungen erfolgen und Abrechnungen gestoppt werden.

Kann ich bei der Barmer auch Pflegehilfsmittel für die Kurzzeitpflege beantragen?

Während eines Aufenthalts in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung ruht der Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, da die Einrichtung für die Versorgung zuständig ist. Sie können die Pflegebox für diesen Zeitraum pausieren. Technische Pflegehilfsmittel wie ein eigener Rollstuhl können in die Einrichtung mitgenommen werden. Nach der Rückkehr nach Hause wird die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln automatisch fortgesetzt. Informieren Sie Ihren Pflegebox-Anbieter rechtzeitig über den Kurzzeitpflege-Aufenthalt, damit die Lieferungen entsprechend angepasst werden.

Fazit: Pflegehilfsmittel bei der Barmer optimal nutzen

Die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bei der Barmer ist ein wichtiger Baustein für eine würdevolle und praktikable häusliche Pflege. Mit einer monatlichen Pauschale von 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und der vollständigen Kostenübernahme für technische Hilfsmittel stellt die Barmer sicher, dass Sie die notwendige Unterstützung erhalten.

Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick:

  • Umfassender Anspruch: Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel – nutzen Sie diesen konsequent
  • Flexible Bezugswege: Ob Pflegebox, Apotheke oder Sanitätshaus – wählen Sie den für Ihre Situation passenden Weg
  • Digitale Services: Die Barmer-App und das Online-Portal erleichtern Antragstellung und Verwaltung erheblich
  • Großes Vertragspartner-Netzwerk: Mit über 15.000 Partnern bundesweit finden Sie sicher einen Anbieter in Ihrer Nähe
  • Kombination von Leistungen: Nutzen Sie Pflegehilfsmittel zusammen mit Pflegegeld, Verhinderungspflege und anderen Leistungen für optimale Versorgung

Die Beantragung von Barmer Pflegehilfsmitteln ist unkomplizierter als viele denken. Mit den richtigen Informationen, vollständigen Unterlagen und der Unterstützung durch die Barmer-Pflegeberatung können Sie Ihre Ansprüche zügig geltend machen. Die Pflegebox ist für viele Familien die praktischste Lösung, da sie monatliche Lieferungen automatisiert und die Abrechnung direkt zwischen Anbieter und Barmer erfolgt.

Wichtig ist, dass Sie Ihre Versorgung regelmäßig überprüfen und an veränderte Bedürfnisse anpassen. Die Pflegesituation entwickelt sich oft im Laufe der Zeit, und Ihre Pflegehilfsmittel sollten diese Entwicklung widerspiegeln. Scheuen Sie sich nicht, bei Fragen oder Problemen die Barmer-Pflegeberatung zu kontaktieren – sie ist für Sie da und unterstützt Sie kompetent.

Denken Sie daran: Pflegehilfsmittel sind nur ein Teil der Lösung. Wenn die Belastung durch die häusliche Pflege zu groß wird, gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Eine 24-Stunden-Betreuung kann eine wertvolle Ergänzung oder Alternative sein, die es ermöglicht, dass Ihr Angehöriger weiterhin zu Hause leben kann, während Sie als Familie entlastet werden.

Die Barmer bietet mit ihrem umfassenden Service, dem großen Vertragspartner-Netzwerk und den erweiterten digitalen Angeboten eine solide Grundlage für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Nutzen Sie diese Möglichkeiten aktiv und gestalten Sie die häusliche Pflege so angenehm und würdevoll wie möglich.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine professionelle medizinische oder rechtliche Beratung. Alle Angaben entsprechen dem Stand Januar 2026 und können sich ändern. Die konkreten Leistungen und Konditionen der Barmer können von den hier beschriebenen Informationen abweichen. Bitte kontaktieren Sie die Barmer direkt für verbindliche Auskünfte zu Ihrem individuellen Fall. Stand: Januar 2026

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