Pflegehilfsmittel bei der AOK: Antrag, Formulare, Liste & Leistungen

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Inhaltsübersicht

Als größte gesetzliche Krankenkasse Deutschlands betreut die AOK über 27 Millionen Versicherte – darunter mehr als 2,5 Millionen Pflegebedürftige. Wenn Sie oder Ihre Angehörigen bei der AOK versichert sind und häusliche Pflege benötigen, haben Sie Anspruch auf verschiedene Pflegehilfsmittel. Doch welche Hilfsmittel übernimmt die AOK konkret? Wie läuft der Antragsprozess ab? Und was unterscheidet die AOK von anderen Pflegekassen?

Dieser umfassende Ratgeber beantwortet alle wichtigen Fragen rund um Pflegehilfsmittel bei der AOK. Sie erfahren, welche Leistungen Ihnen zustehen, wie Sie das richtige Antragsformular finden, wie die Pflegebox funktioniert und welche Besonderheiten es bei einzelnen AOK-Landesverbänden wie der AOK Plus gibt. Besonders wertvoll: Wir zeigen Ihnen, wie Sie die monatlichen 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel optimal nutzen und welche Vertragspartner die AOK-Pflegekasse akzeptiert.

Ob Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen oder bereits Erfahrung mit Pflegehilfsmitteln haben – dieser Artikel liefert Ihnen praxisnahe Informationen, konkrete Handlungsschritte und hilfreiche Tipps für den Alltag mit der AOK-Pflegekasse.

Was sind Pflegehilfsmittel und welchen Anspruch haben AOK-Versicherte?

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, sie erleichtern oder dazu beitragen, Beschwerden der pflegebedürftigen Person zu lindern. Der gesetzliche Anspruch ist im § 40 SGB XI geregelt und gilt für alle Pflegekassen – also auch für die AOK-Pflegekasse.

Als AOK-Versicherter mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5) haben Sie grundsätzlich Anspruch auf:

  • Technische Pflegehilfsmittel: Leihweise oder zum Kauf (z.B. Pflegebett, Rollstuhl, Hausnotruf)
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Monatlich bis zu 40 Euro (z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen)

Die AOK-Pflegekasse unterscheidet sich in der grundsätzlichen Leistungsgewährung nicht von anderen gesetzlichen Pflegekassen. Allerdings gibt es Unterschiede bei den Vertragspartnern, den Antragsformularen und teilweise bei den Serviceleistungen der einzelnen AOK-Landesverbände.

Rechtliche Grundlagen für Pflegehilfsmittel bei der AOK

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel bei der AOK basiert auf § 40 Abs. 1 SGB XI. Dieser besagt: “Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen.”

Wichtig zu wissen: Die Pflegehilfsmittel müssen für die häusliche Pflege erforderlich sein. Befinden Sie sich dauerhaft in einem Pflegeheim, entfällt der Anspruch auf die meisten Pflegehilfsmittel, da diese vom Heim gestellt werden müssen.

Weitere relevante Rechtsgrundlagen:

  • Pflegehilfsmittelverzeichnis: Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes listet alle erstattungsfähigen Hilfsmittel auf
  • Hilfsmittelrichtlinie: Regelt die Details der Versorgung mit Hilfsmitteln
  • Verträge mit Leistungserbringern: Die AOK hat Verträge mit bestimmten Sanitätshäusern und Lieferanten

Voraussetzungen für den Bezug von AOK Pflegehilfsmitteln

Um Pflegehilfsmittel von der AOK zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Pflegegrad: Sie benötigen einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5). Ohne Pflegegrad können Sie keine Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse beziehen.
  2. Häusliche Pflege: Die Pflege muss zu Hause stattfinden – in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft.
  3. Medizinische Notwendigkeit: Die Hilfsmittel müssen erforderlich sein, um die Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern.
  4. Versicherung: Sie oder die pflegebedürftige Person müssen bei der AOK pflegeversichert sein.

Besonderheit: Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (die monatlichen 40 Euro) ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Bei technischen Pflegehilfsmitteln kann die AOK jedoch eine ärztliche Begründung oder ein Gutachten des Medizinischen Dienstes verlangen.

Mehr Informationen zu den grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen finden Sie in unserem Artikel über Pflegehilfsmittel: Anspruch, Antrag und Leistungen.

Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die AOK? Die vollständige Liste

Die AOK-Pflegekasse übernimmt grundsätzlich alle Pflegehilfsmittel, die im offiziellen Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind. Dieses Verzeichnis wird vom GKV-Spitzenverband geführt und ist für alle gesetzlichen Pflegekassen verbindlich. Die Pflegehilfsmittel sind in verschiedene Produktgruppen unterteilt.

Produktgruppe 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege

Diese technischen Hilfsmittel werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt:

  • Pflegebetten: Höhenverstellbare Betten mit elektrischer oder manueller Verstellung
  • Bettenzubehör: Seitengitter, Galgen (Aufrichthilfen), Bettverkürzungen
  • Spezielle Pflegebett-Tische: Anpassbare Tische für die Nahrungsaufnahme im Bett
  • Pflegeliegestühle: Für Personen, die nicht mehr selbständig aufstehen können

Die AOK stellt diese Hilfsmittel über ihre Vertragspartner zur Verfügung. Eine Zuzahlung von 10 Prozent (maximal 25 Euro pro Hilfsmittel) kann anfallen, wenn Sie nicht befreit sind.

Produktgruppe 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene

Hilfsmittel, die die Körperpflege erleichtern:

  • Waschsysteme: Haarwaschsysteme für bettlägerige Personen
  • Duschwagen: Mobile Duschwagen für die Körperpflege im Bett
  • Bettpfannen und Urinflaschen: In verschiedenen Ausführungen
  • Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen: Waschbare Unterlagen

Produktgruppe 52: Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung

Diese Hilfsmittel fördern die Autonomie der pflegebedürftigen Person:

  • Hausnotrufsysteme: Für schnelle Hilfe im Notfall
  • Notrufsysteme für mobile Personen: Tragbare Notrufsender

Der Hausnotruf bei der AOK wird mit einem monatlichen Zuschuss von bis zu 25,50 Euro unterstützt. Die Installation wird einmalig mit bis zu 10,49 Euro bezuschusst.

Produktgruppe 53: Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden

Hilfsmittel zur Lagerung und Dekubitusprophylaxe:

  • Lagerungsrollen und -kissen: Zur Druckentlastung
  • Spezielle Matratzen: Anti-Dekubitus-Matratzen
  • Lagerungshilfen: Für verschiedene Körperpositionen

Produktgruppe 54: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Diese Hilfsmittel können Sie monatlich im Wert von bis zu 40 Euro bei der AOK beantragen:

  • Einmalhandschuhe: Für hygienische Pflegemaßnahmen
  • Fingerlinge: Für kleinere Pflegetätigkeiten
  • Mundschutz: Zum Schutz vor Infektionen
  • Schutzschürzen: Einweg-Schürzen für die Pflege
  • Einmal-Bettschutzeinlagen: Saugende Unterlagen (60×90 cm)
  • Desinfektionsmittel: Für Hände und Flächen

Diese Produkte können Sie über die AOK Pflegebox beziehen oder bei einem Vertragspartner Ihrer Wahl einkaufen. Mehr Details zu den einzelnen Produkten finden Sie in unserem Artikel über zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Was die AOK NICHT übernimmt

Nicht alle Hilfsmittel fallen in den Zuständigkeitsbereich der Pflegekasse. Folgende Produkte werden von der Krankenversicherung (nicht Pflegeversicherung) übernommen:

  • Inkontinenzmaterial (Windeln, Vorlagen)
  • Rollstühle und Rollatoren
  • Kompressionsstrümpfe
  • Medizinische Hilfsmittel zur Behandlung von Krankheiten

Für diese Produkte benötigen Sie eine ärztliche Verordnung und wenden sich an die AOK-Krankenversicherung, nicht an die Pflegekasse.

Eine detaillierte Übersicht aller Pflegehilfsmittel finden Sie in unserem Artikel zur vollständigen Pflegehilfsmittel-Liste.

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AOK Pflegehilfsmittel beantragen: Der komplette Antragsprozess

Der Antrag auf Pflegehilfsmittel bei der AOK ist grundsätzlich unkompliziert, unterscheidet sich aber je nach Art des Hilfsmittels. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen.

Antrag auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (40-Euro-Pauschale)

Für die monatlichen Verbrauchsmaterialien ist der Antragsprozess besonders einfach:

  1. Formular besorgen: Das AOK Pflegehilfsmittel Formular erhalten Sie auf der Website Ihres AOK-Landesverbandes, telefonisch oder in der Geschäftsstelle.
  2. Formular ausfüllen: Geben Sie Ihre Versichertennummer, den Pflegegrad und die gewünschten Produkte an.
  3. Einmalige Beantragung: Der Antrag muss nur einmal gestellt werden. Danach erhalten Sie die Produkte automatisch jeden Monat.
  4. Lieferant wählen: Sie können zwischen verschiedenen Anbietern wählen (siehe Abschnitt “Vertragspartner”).

Wichtig: Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel benötigen Sie keine ärztliche Verordnung. Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Antrag auf technische Pflegehilfsmittel

Bei größeren technischen Hilfsmitteln wie einem Pflegebett ist der Prozess etwas aufwendiger:

  1. Beratung einholen: Kontaktieren Sie die AOK-Pflegekasse oder einen Vertragspartner für eine Beratung.
  2. Antrag stellen: Füllen Sie das entsprechende Antragsformular aus. Bei manchen Hilfsmitteln kann eine ärztliche Begründung erforderlich sein.
  3. Prüfung durch die AOK: Die Pflegekasse prüft den Antrag. Bei Bedarf wird der Medizinische Dienst eingeschaltet.
  4. Genehmigung: Nach der Genehmigung wird das Hilfsmittel über einen Vertragspartner geliefert oder kann bei einem Sanitätshaus abgeholt werden.
  5. Lieferung und Einweisung: Das Hilfsmittel wird aufgebaut und Sie erhalten eine Einweisung in die Nutzung.

Die AOK hat vier Wochen Zeit, über Ihren Antrag zu entscheiden. Wird ein Gutachten des Medizinischen Dienstes benötigt, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Reagiert die AOK nicht innerhalb dieser Frist, gilt der Antrag als genehmigt.

Wo finde ich das richtige AOK Antrag Pflegehilfsmittel Formular?

Die AOK ist in verschiedene Landesverbände aufgeteilt, die teilweise eigene Formulare verwenden. Hier finden Sie die Antragsformulare:

  • AOK Baden-Württemberg: www.aok.de/bw → Service → Formulare → Pflege
  • AOK Bayern: www.aok.de/bayern → Leistungen & Services → Pflege
  • AOK Nordost (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern): www.aok.de/nordost
  • AOK Plus (Sachsen, Thüringen): www.aok.de/plus → Formularcenter
  • AOK Rheinland/Hamburg: www.aok.de/rheinland-hamburg
  • AOK Sachsen-Anhalt: www.aok.de/sachsen-anhalt
  • Weitere Landesverbände: Nutzen Sie die Postleitzahl-Suche auf www.aok.de

Tipp: Viele Anbieter von Pflegeboxen übernehmen den kompletten Antragsprozess für Sie. Sie müssen nur eine Vollmacht erteilen, und der Anbieter kümmert sich um die Formalitäten mit der AOK.

Besonderheiten bei der AOK Plus (Sachsen und Thüringen)

Die AOK Plus ist mit über 3,5 Millionen Versicherten eine der größten AOK-Landesverbände. Besonderheiten beim Antrag Pflegehilfsmittel AOK Plus:

  • Eigenes Online-Portal “Meine AOK” mit digitalem Antragsformular
  • Telefonische Pflegeberatung unter 0800 – 226 5726 (kostenlos)
  • Regionale Pflegestützpunkte in Sachsen und Thüringen
  • Kooperation mit regionalen Sanitätshäusern

Das Pflegehilfsmittel Formular der AOK Plus können Sie online ausfüllen oder als PDF herunterladen und per Post einreichen.

Detaillierte Informationen zum Antragsprozess finden Sie auch in unserem Artikel Pflegehilfsmittel beantragen: So geht’s richtig.

Die AOK Pflegebox: Monatliche Versorgung mit Verbrauchsmaterialien

Die AOK Pflegebox (auch AOK Pflegepaket genannt) ist eine bequeme Möglichkeit, die monatlichen 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zu nutzen. Statt einzelne Produkte zu bestellen, erhalten Sie eine vorgepackte Box mit den wichtigsten Pflegematerialien direkt nach Hause geliefert.

Was ist in der AOK Pflegebox enthalten?

Der Inhalt der Pflegebox bei der AOK kann individuell zusammengestellt werden. Typische Inhalte sind:

  • Einmalhandschuhe (100-200 Stück, je nach Größe)
  • Desinfektionsmittel für Hände (500 ml)
  • Flächendesinfektionsmittel (500 ml)
  • Einmal-Bettschutzeinlagen (30 Stück, 60×90 cm)
  • Schutzschürzen (10-20 Stück)
  • Mundschutz (50 Stück)

Der Gesamtwert der Box darf 40 Euro nicht überschreiten. Sie können die Zusammenstellung aber jeden Monat anpassen, wenn sich Ihr Bedarf ändert.

Wie beantrage ich die AOK Pflegebox?

Um die Pflegebox bei der AOK zu beantragen, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  1. Direkt bei der AOK: Kontaktieren Sie die Pflegekasse und fragen Sie nach Vertragspartnern für Pflegeboxen.
  2. Über einen Pflegebox-Anbieter: Viele spezialisierte Anbieter haben Verträge mit der AOK. Sie stellen den Antrag für Sie und liefern die Box monatlich.
  3. Online-Antrag: Einige Anbieter bieten einen vollständig digitalen Antragsprozess an.

Ablauf bei einem Pflegebox-Anbieter:

  1. Registrierung auf der Website des Anbieters
  2. Angabe der Versichertennummer und des Pflegegrades
  3. Auswahl der gewünschten Produkte
  4. Erteilung einer Vollmacht für die Abrechnung mit der AOK
  5. Monatliche Lieferung der Pflegebox (kostenloser Versand)

Der Vorteil: Sie müssen sich nicht um die Abrechnung kümmern. Der Anbieter rechnet direkt mit der AOK ab.

Vorteile und Nachteile der AOK Pflegebox

Vorteile:

  • Bequeme monatliche Lieferung nach Hause
  • Kein Einkaufen im Sanitätshaus notwendig
  • Kostenloser Versand
  • Individuelle Zusammenstellung möglich
  • Keine Vorkasse – direkte Abrechnung mit der AOK
  • Jederzeit kündbar

Nachteile:

  • Gebunden an das Sortiment des Anbieters
  • Bei manchen Anbietern begrenzte Produktauswahl
  • Manchmal längere Lieferzeiten bei Erstbestellung

Kann ich die AOK Pflegebox mit anderen Bezugsquellen kombinieren?

Nein, die 40-Euro-Pauschale kann nur einmal pro Monat in Anspruch genommen werden. Sie können nicht gleichzeitig eine Pflegebox beziehen und zusätzlich im Sanitätshaus einkaufen. Sie müssen sich für eine Bezugsquelle entscheiden.

Wenn Sie die Pflegebox kündigen möchten, ist dies in der Regel zum Monatsende mit einer Frist von 14 Tagen möglich. Danach können Sie wieder bei einem Sanitätshaus einkaufen.

Weitere Informationen zur Pflegebox finden Sie in unserem detaillierten Artikel über die Pflegebox: Alles über die monatliche Versorgung mit Pflegehilfsmitteln.

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Vertragspartner der AOK-Pflegekasse: Wo kann ich Pflegehilfsmittel beziehen?

Die AOK arbeitet mit verschiedenen Leistungserbringern zusammen, um die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sicherzustellen. Als Versicherter haben Sie grundsätzlich freie Wahl zwischen den Vertragspartnern – allerdings können Kosten entstehen, wenn Sie einen Anbieter außerhalb des Vertragspartner-Netzwerks wählen.

Welche Vertragspartner hat die AOK?

Die Vertragspartner der AOK-Pflegekasse umfassen:

  • Sanitätshäuser: Lokale und überregionale Sanitätshäuser mit Verträgen zur Versorgung mit technischen Pflegehilfsmitteln
  • Pflegebox-Anbieter: Spezialisierte Versandunternehmen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
  • Apotheken: Einige Apotheken sind Vertragspartner für bestimmte Pflegehilfsmittel
  • Homecare-Unternehmen: Für komplexe Versorgungen (z.B. Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen)

Die genaue Liste der Vertragspartner in Ihrer Region erhalten Sie bei Ihrer AOK-Geschäftsstelle oder telefonisch über die Service-Hotline.

Wie finde ich einen geeigneten Vertragspartner?

So gehen Sie vor:

  1. AOK kontaktieren: Rufen Sie die Pflegekasse an (siehe Abschnitt “Kontaktmöglichkeiten”) und fragen Sie nach Vertragspartnern in Ihrer Nähe.
  2. Online-Suche: Auf der Website Ihres AOK-Landesverbandes finden Sie oft eine Suchfunktion für Leistungserbringer.
  3. Empfehlungen einholen: Fragen Sie Ihren Pflegedienst oder andere Pflegebedürftige nach Erfahrungen.
  4. Vergleichen: Kontaktieren Sie mehrere Anbieter und vergleichen Sie Service, Lieferzeiten und Produktauswahl.

Was passiert, wenn ich einen Nicht-Vertragspartner wähle?

Grundsätzlich haben Sie auch das Recht, Pflegehilfsmittel bei einem Anbieter ohne AOK-Vertrag zu beziehen. Allerdings:

  • Sie müssen die Kosten zunächst selbst bezahlen
  • Sie reichen die Rechnung bei der AOK ein
  • Die AOK erstattet nur den Betrag, den sie bei einem Vertragspartner gezahlt hätte
  • Die Differenz müssen Sie selbst tragen

Beispiel: Ein Pflegebett kostet beim Vertragspartner 800 Euro, bei einem freien Anbieter 1.200 Euro. Die AOK erstattet nur 800 Euro, die restlichen 400 Euro zahlen Sie selbst.

Empfehlung: Wählen Sie nach Möglichkeit einen Vertragspartner der AOK. So vermeiden Sie Zuzahlungen und aufwendige Erstattungsverfahren.

Qualitätskriterien für gute Vertragspartner

Achten Sie bei der Auswahl auf folgende Qualitätsmerkmale:

  • Zertifizierung: Seriöse Anbieter sind nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert
  • Beratungsqualität: Gute Anbieter beraten Sie umfassend zu den passenden Hilfsmitteln
  • Lieferzeiten: Bei dringendem Bedarf sollte die Lieferung innerhalb von 1-3 Tagen erfolgen
  • Service: Einweisung in die Nutzung, Wartung und Reparaturservice bei technischen Hilfsmitteln
  • Erreichbarkeit: Telefonische Erreichbarkeit bei Problemen
  • Transparenz: Klare Information über Kosten und Zuzahlungen

Mehr Informationen zur Wahl zwischen verschiedenen Bezugsquellen finden Sie in unserem Artikel Pflegehilfsmittel: Apotheke oder Sanitätshaus?.

Die 40 Euro Pflegehilfsmittel bei der AOK optimal nutzen

Die monatliche Pauschale von 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ist eine wertvolle Unterstützung. Doch wie nutzen Sie diesen Betrag optimal? Und kann man sich das Geld auch auszahlen lassen?

Was können Sie mit den 40 Euro kaufen?

Die 40 Euro Pflegehilfsmittel bei der AOK können Sie für folgende Produktgruppen verwenden:

Produktkategorie Beispielprodukte Ungefähre Menge für 40 Euro
Einmalhandschuhe Nitril-, Vinyl- oder Latexhandschuhe 200-400 Stück (je nach Qualität)
Desinfektionsmittel Händedesinfektion, Flächendesinfektion 2-3 Flaschen à 500 ml
Bettschutzeinlagen Einweg-Unterlagen 60×90 cm 60-100 Stück
Schutzschürzen Einweg-Schutzschürzen 50-100 Stück
Mundschutz OP-Masken, FFP2-Masken 100-200 Stück
Fingerlinge Latex- oder Nitrilfingerlinge 500-1000 Stück

Sie können die Produkte beliebig kombinieren, solange der Gesamtwert 40 Euro nicht überschreitet.

Kann man sich die 40 Euro auszahlen lassen?

Eine häufig gestellte Frage: Pflegehilfsmittel Geld auszahlen lassen AOK – geht das? Die klare Antwort: Nein, eine Barauszahlung der 40-Euro-Pauschale ist nicht möglich.

Die Begründung: Es handelt sich um eine Sachleistung, nicht um eine Geldleistung. Die 40 Euro sind zweckgebunden für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die AOK rechnet direkt mit dem Leistungserbringer ab – Sie erhalten kein Bargeld.

Alternative: Wenn Sie die 40 Euro nicht vollständig ausschöpfen, können Sie die Produkte “auf Vorrat” bestellen. Viele Anbieter erlauben es, den Betrag über mehrere Monate anzusparen (z.B. 3 Monate à 40 Euro = 120 Euro für eine größere Bestellung).

Beachten Sie jedoch: Nicht genutzte Beträge verfallen am Ende des Monats. Sie können sie nicht ins nächste Jahr übertragen.

Ausführliche Informationen zur Auszahlung finden Sie in unserem Artikel Pflegehilfsmittel: Kann man sich das Geld auszahlen lassen?.

Strategien zur optimalen Nutzung der 40 Euro

So holen Sie das Maximum aus Ihrer monatlichen Pauschale heraus:

  • Bedarf realistisch einschätzen: Überlegen Sie, welche Produkte Sie wirklich benötigen. Bestellen Sie nicht “auf Verdacht”.
  • Qualität vor Quantität: Hochwertige Handschuhe sind teurer, reißen aber seltener. Das kann auf lange Sicht günstiger sein.
  • Kombination verschiedener Produkte: Nutzen Sie die volle Bandbreite: Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz etc.
  • Saisonale Anpassung: Im Winter mehr Desinfektionsmittel (Erkältungszeit), im Sommer mehr Schutzschürzen (Schwitzen).
  • Vorrat anlegen: Bei Produkten mit langer Haltbarkeit (Handschuhe, Desinfektionsmittel) können Sie auf Vorrat bestellen.

Praxis-Tipp: Führen Sie eine einfache Liste, welche Produkte Sie wie oft verbrauchen. So können Sie Ihre Bestellung jeden Monat optimieren.

Kontaktmöglichkeiten: AOK Pflegehilfsmittel Telefon und weitere Serviceangebote

Bei Fragen rund um Pflegehilfsmittel bei der AOK stehen Ihnen verschiedene Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Die AOK legt großen Wert auf persönliche Beratung und bietet mehrere Kanäle an.

Telefonische Beratung zur AOK Pflegehilfsmittel

Die AOK Pflegehilfsmittel Telefon-Hotline erreichen Sie unter folgenden Nummern:

  • Zentrale Service-Hotline: 0800 – 265 5000 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz und Mobilfunknetz)
  • Pflegeberatung: 0800 – 226 5726 (speziell für Fragen zur Pflege und Pflegehilfsmitteln)

Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr. Einige AOK-Landesverbände bieten auch Samstags-Service an.

Bei der telefonischen Beratung sollten Sie folgende Informationen bereithalten:

  • Ihre Versichertennummer (10-stellig, beginnt mit einem Buchstaben)
  • Den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person
  • Konkrete Fragen zu benötigten Hilfsmitteln

Persönliche Beratung in der AOK-Geschäftsstelle

Für komplexere Anliegen empfiehlt sich ein persönlicher Termin in Ihrer AOK-Geschäftsstelle vor Ort. Hier können Sie:

  • Anträge direkt vor Ort ausfüllen
  • Sich zu verschiedenen Hilfsmitteln beraten lassen
  • Musterprodukte ansehen (bei manchen Geschäftsstellen)
  • Informationen zu Vertragspartnern in Ihrer Nähe erhalten

Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie vorab einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden. Dies ist online über die AOK-Website oder telefonisch möglich.

Online-Services der AOK

Die AOK bietet umfangreiche digitale Services:

  • Meine AOK: Das Online-Portal ermöglicht die digitale Verwaltung Ihrer Anträge, das Hochladen von Dokumenten und die Kommunikation mit der Pflegekasse.
  • AOK-App: Mobile Anwendung für Smartphone und Tablet mit Zugriff auf Ihre Versichertendaten und Services.
  • E-Mail-Kontakt: Über ein Kontaktformular auf der Website können Sie schriftliche Anfragen stellen.
  • Online-Formulare: Viele Anträge können Sie direkt online ausfüllen und absenden.

Pflegeberatung und Pflegestützpunkte

Die AOK bietet kostenlose Pflegeberatung an, die über die reine Hilfsmittelberatung hinausgeht:

  • Pflegeberater vor Ort: Hausbesuche zur Beratung in der häuslichen Umgebung
  • Pflegestützpunkte: Unabhängige Beratungsstellen in vielen Städten und Gemeinden
  • Pflegekurse: Kostenlose Schulungen für pflegende Angehörige

Die Pflegeberatung ist besonders hilfreich, wenn Sie unsicher sind, welche Hilfsmittel für Ihre Situation am besten geeignet sind.

Beschwerde und Widerspruch

Wenn Ihr Antrag auf Pflegehilfsmittel abgelehnt wurde oder Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind:

  1. Widerspruch einlegen: Sie haben einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch gegen einen Bescheid einzulegen.
  2. Begründung: Erläutern Sie, warum Sie das Hilfsmittel für notwendig halten. Fügen Sie ggf. ärztliche Stellungnahmen bei.
  3. Pflegeberatung einbeziehen: Lassen Sie sich von einem Pflegeberater unterstützen.
  4. Sozialverband: Bei komplexen Fällen können Sozialverbände (VdK, SoVD) helfen.

Wichtig: Legen Sie Widerspruch ein, auch wenn Sie sich noch nicht sicher sind, wie Sie ihn begründen. Die Frist von einem Monat ist entscheidend. Die Begründung können Sie nachreichen.

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Besonderheiten der einzelnen AOK-Landesverbände

Die AOK ist in 11 regionale Landesverbände unterteilt, die teilweise unterschiedliche Services und Antragsverfahren haben. Hier ein Überblick über wichtige Besonderheiten:

AOK Baden-Württemberg

  • Über 4,5 Millionen Versicherte
  • Eigenes Online-Portal “Meine Gesundheit” mit umfangreichen Pflegeinformationen
  • Telefonische Pflegeberatung: 0800 – 10 50 501
  • Besonderheit: Umfangreiches Netzwerk an Sanitätshäusern in der Region

AOK Bayern

  • Größter AOK-Landesverband mit über 4,6 Millionen Versicherten
  • Pflegetelefon: 0800 – 226 5720
  • Besonderheit: “AOK Pflegenavigator” – Online-Tool zur Suche nach Pflegeeinrichtungen und -diensten
  • Kooperation mit vielen regionalen Anbietern

AOK Nordost (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern)

  • Rund 1,9 Millionen Versicherte
  • Service-Telefon: 0800 – 265 5000
  • Besonderheit: Spezielle Beratungsangebote für ländliche Regionen mit geringer Versorgungsdichte
  • Mobile Pflegeberatung für schwer erreichbare Gebiete

AOK Plus (Sachsen und Thüringen)

Die AOK Plus ist besonders erwähnenswert, da sie einige innovative Services bietet:

  • 3,5 Millionen Versicherte in Sachsen und Thüringen
  • Pflegetelefon: 0800 – 226 5726
  • Besonderheit: “Digitale Pflegeakte” für die Verwaltung aller pflegerelevanten Dokumente
  • Online-Antrag für Pflegehilfsmittel mit digitaler Signatur
  • Kooperation mit regionalen Pflegenetzwerken

Der Antrag Pflegehilfsmittel bei der AOK Plus kann vollständig digital gestellt werden – ein Service, den nicht alle Landesverbände bieten.

AOK Rheinland/Hamburg

  • Rund 3 Millionen Versicherte
  • Service-Center: 0800 – 265 5000
  • Besonderheit: Enge Zusammenarbeit mit Universitätskliniken für spezialisierte Hilfsmittelversorgung
  • Mehrsprachige Beratung (wichtig in Ballungsräumen mit hohem Migrationsanteil)

AOK Nordwest (Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe)

  • Rund 2,9 Millionen Versicherte
  • Pflege-Hotline: 0800 – 265 5000
  • Besonderheit: “AOK-Pflegecoach” – digitales Unterstützungsprogramm für pflegende Angehörige
  • Videoberatung für Pflegefragen

Weitere AOK-Landesverbände

  • AOK Hessen: Ca. 1,6 Millionen Versicherte
  • AOK Niedersachsen: Ca. 2,8 Millionen Versicherte
  • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland: Ca. 1,4 Millionen Versicherte
  • AOK Sachsen-Anhalt: Ca. 850.000 Versicherte
  • AOK Bremen/Bremerhaven: Ca. 280.000 Versicherte

Wichtig: Auch wenn Sie in einem anderen Bundesland wohnen als Ihr AOK-Landesverband ansässig ist, können Sie die Leistungen in Anspruch nehmen. Die Pflegehilfsmittel-Leistungen sind bundesweit einheitlich geregelt.

Häufige Probleme und Lösungen bei AOK Pflegehilfsmitteln

Trotz des grundsätzlich gut funktionierenden Systems kann es bei der Beantragung und Nutzung von Pflegehilfsmitteln bei der AOK zu Herausforderungen kommen. Hier die häufigsten Probleme und ihre Lösungen:

Problem 1: Antrag wird abgelehnt

Mögliche Gründe:

  • Kein anerkannter Pflegegrad vorhanden
  • Das beantragte Hilfsmittel ist nicht im Pflegehilfsmittelverzeichnis enthalten
  • Die Notwendigkeit wurde nicht ausreichend begründet
  • Es handelt sich um ein Hilfsmittel der Krankenversicherung (z.B. Rollstuhl)

Lösung:

  1. Prüfen Sie den Ablehnungsbescheid genau – dort steht die Begründung
  2. Legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein
  3. Holen Sie eine ärztliche Stellungnahme ein, die die Notwendigkeit bestätigt
  4. Kontaktieren Sie die Pflegeberatung für Unterstützung
  5. Bei komplexen Fällen: Sozialverband einschalten

Problem 2: Lieferung dauert zu lange

Situation: Sie haben ein dringend benötigtes Hilfsmittel beantragt, aber die Lieferung verzögert sich.

Lösung:

  • Kontaktieren Sie den Vertragspartner direkt und fragen Sie nach dem Status
  • Informieren Sie die AOK über die Verzögerung
  • Bei dringendem Bedarf: Fragen Sie nach einer Notversorgung oder einem Leihgerät
  • Dokumentieren Sie alle Kommunikation (Datum, Gesprächspartner, Inhalt)

Rechtlicher Hinweis: Bei medizinisch dringend erforderlichen Hilfsmitteln muss die Versorgung innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Reagiert die AOK nicht rechtzeitig, können Sie das Hilfsmittel selbst beschaffen und die Kosten von der AOK zurückfordern.

Problem 3: Zuzahlung höher als erwartet

Situation: Sie erhalten eine Rechnung mit einer höheren Zuzahlung als gedacht.

Erklärung: Bei technischen Pflegehilfsmitteln können Zuzahlungen anfallen:

  • 10 Prozent der Kosten, maximal 25 Euro pro Hilfsmittel
  • Bei mehreren Hilfsmitteln können sich die Zuzahlungen addieren
  • Maximale Belastungsgrenze pro Jahr: 2 Prozent des Bruttoeinkommens (1 Prozent bei chronisch Kranken)

Lösung:

  • Prüfen Sie, ob Sie bereits die Belastungsgrenze erreicht haben
  • Beantragen Sie ggf. eine Befreiung von Zuzahlungen bei der AOK
  • Sammeln Sie alle Quittungen – bei Erreichen der Belastungsgrenze werden weitere Zuzahlungen erstattet

Problem 4: Pflegebox kommt nicht oder mit falschen Produkten

Lösung:

  1. Kontaktieren Sie den Pflegebox-Anbieter umgehend
  2. Dokumentieren Sie das Problem (Fotos, Lieferschein)
  3. Fordern Sie eine Nachlieferung oder Korrektur
  4. Informieren Sie die AOK, wenn der Anbieter nicht reagiert
  5. Sie haben das Recht, den Anbieter zu wechseln

Problem 5: Hilfsmittel ist defekt oder ungeeignet

Bei technischen Hilfsmitteln:

  • Kontaktieren Sie sofort den Vertragspartner
  • Bei Leihgeräten: Kostenloser Austausch oder Reparatur
  • Bei gekauften Geräten: Gewährleistungsanspruch
  • Die AOK kann bei wiederholten Problemen den Vertragspartner wechseln

Bei Verbrauchsmaterialien:

  • Reklamation beim Lieferanten
  • Ersatzlieferung verlangen
  • Bei Hautreaktionen (z.B. auf Handschuhe): Alternative Materialien anfordern

Problem 6: Umzug in ein anderes Bundesland

Situation: Sie ziehen um und wechseln damit zu einem anderen AOK-Landesverband.

Lösung:

  1. Informieren Sie die AOK rechtzeitig über Ihren Umzug
  2. Ihre Pflegehilfsmittel-Ansprüche bleiben bestehen
  3. Technische Hilfsmittel (Leihgeräte) müssen ggf. zurückgegeben und im neuen Bundesland neu beantragt werden
  4. Pflegebox: Kündigen Sie beim alten Anbieter und beantragen Sie beim neuen Landesverband einen neuen Vertrag
  5. Die Versichertennummer bleibt gleich

Pflegehilfsmittel bei der AOK: Kosten und Eigenanteile

Die Kostenübernahme durch die AOK-Pflegekasse ist ein wichtiger Aspekt bei der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Grundsätzlich gilt: Die meisten Pflegehilfsmittel sind für Sie kostenfrei oder mit geringer Zuzahlung erhältlich.

Kostenübernahme bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln

Für die monatliche Pauschale von 40 Euro gilt:

  • Keine Zuzahlung: Sie zahlen nichts aus eigener Tasche
  • Direkte Abrechnung: Der Anbieter rechnet direkt mit der AOK ab
  • Keine Vorkasse: Sie müssen nicht in Vorleistung gehen
  • Keine Rezeptgebühr: Im Gegensatz zu Medikamenten fällt keine Rezeptgebühr an

Wichtig: Wenn Sie Produkte im Wert von mehr als 40 Euro bestellen, müssen Sie die Differenz selbst zahlen. Beispiel: Sie bestellen Produkte im Wert von 55 Euro – die AOK übernimmt 40 Euro, Sie zahlen 15 Euro.

Kosten bei technischen Pflegehilfsmitteln

Bei größeren technischen Hilfsmitteln können Zuzahlungen anfallen:

Hilfsmittelart Kostenübernahme AOK Ihre Zuzahlung
Leihgeräte (z.B. Pflegebett, Rollator) Volle Kostenübernahme 10% der Kosten, max. 25€ pro Gerät
Kaufgeräte (z.B. Hausnotruf) Festbetrag oder volle Kosten 10% der Kosten, max. 25€ pro Gerät
Hausnotruf (monatlich) Bis zu 25,50€ monatlich Differenz zu den tatsächlichen Kosten
Hausnotruf (Installation) Einmalig bis zu 10,49€ Differenz zu den tatsächlichen Kosten

Zuzahlungsbefreiung bei der AOK

Sie können von Zuzahlungen befreit werden, wenn:

  • Sie die jährliche Belastungsgrenze erreicht haben (2% des Bruttoeinkommens, 1% bei chronisch Kranken)
  • Sie Sozialleistungen beziehen (Grundsicherung, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II)
  • Ihr Einkommen unter der Einkommensgrenze liegt

So beantragen Sie die Befreiung:

  1. Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege des laufenden Jahres
  2. Füllen Sie den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung aus (erhältlich bei der AOK)
  3. Reichen Sie Einkommensnachweise ein
  4. Die AOK prüft Ihren Antrag und stellt ggf. eine Befreiungsbescheinigung aus
  5. Mit dieser Bescheinigung sind Sie für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreit

Kostenerstattung bei Eigenanschaffung

Wenn Sie ein Pflegehilfsmittel selbst gekauft haben (z.B. weil die AOK nicht rechtzeitig geliefert hat), können Sie die Kosten erstattet bekommen:

  1. Bewahren Sie die Rechnung auf
  2. Reichen Sie die Rechnung mit einem formlosen Antrag bei der AOK ein
  3. Begründen Sie, warum Sie das Hilfsmittel selbst kaufen mussten
  4. Die AOK erstattet die Kosten bis zur Höhe des Vertragspreises

Achtung: Die Erstattung erfolgt nur, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig war und Sie nicht auf die Genehmigung der AOK warten konnten (z.B. Notfall).

Was tun bei finanziellen Engpässen?

Wenn Sie die Zuzahlungen nicht leisten können:

  • Sprechen Sie mit der AOK über Ratenzahlung
  • Beantragen Sie eine Härtefallregelung
  • Prüfen Sie Ansprüche auf Sozialhilfe oder Grundsicherung
  • Kontaktieren Sie Sozialverbände für Beratung

Weitere Informationen zu Kosten und Finanzierung finden Sie in unserem Glossar-Artikel über Pflegegeld und Pflegesachleistung.

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Praxisbeispiele: So nutzen AOK-Versicherte ihre Pflegehilfsmittel

Um die praktische Anwendung von Pflegehilfsmitteln bei der AOK zu verdeutlichen, stellen wir Ihnen vier realistische Beispiele vor. Diese zeigen, wie unterschiedlich die Bedürfnisse sein können und wie die AOK-Pflegekasse in verschiedenen Situationen unterstützt.

Beispiel 1: Frau Schneider – Demenz und beginnende Bettlägerigkeit

Frau Schneider (82 Jahre) lebt bei ihrer Tochter und hat Pflegegrad 3 aufgrund einer fortgeschrittenen Demenz. Sie ist zunehmend bettlägerig und benötigt Hilfe bei allen Verrichtungen des täglichen Lebens.

Herausforderungen:

  • Sturzgefahr beim Aufstehen aus dem normalen Bett
  • Inkontinenz erfordert häufige Bettenwechsel
  • Die Tochter hat Rückenprobleme vom Heben und Lagern
  • Infektionsgefahr durch mangelnde Hygiene

Lösung mit AOK-Pflegehilfsmitteln:

  1. Pflegebett: Beantragt über die AOK, als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Zuzahlung: 25 Euro einmalig. Das höhenverstellbare Bett erleichtert der Tochter die Pflege erheblich und schont ihren Rücken.
  2. Pflegebox: Monatliche Lieferung mit:
    • 200 Einmalhandschuhen (Größe M)
    • 100 Einmal-Bettschutzeinlagen
    • 1 Flasche Händedesinfektionsmittel (500 ml)
    • 30 Schutzschürzen

    Gesamtwert: 40 Euro, keine Zuzahlung

  3. Anti-Dekubitus-Matratze: Nach Rücksprache mit dem Pflegedienst beantragt, da Frau Schneider zunehmend immobil wird. Leihgabe über die AOK, Zuzahlung: 25 Euro.

Ergebnis: Die Tochter kann ihre Mutter nun deutlich besser pflegen. Die Sturzgefahr ist reduziert, die Hygiene verbessert sich, und die körperliche Belastung für die Tochter nimmt ab. Die monatlichen Kosten für Verbrauchsmaterialien entfallen komplett.

Beispiel 2: Herr Weber – Parkinson und hohe Selbständigkeit

Herr Weber (68 Jahre) lebt allein in seiner Wohnung und hat Pflegegrad 2 aufgrund einer Parkinson-Erkrankung. Er ist noch relativ mobil, hat aber Schwierigkeiten mit feinmotorischen Tätigkeiten und gelegentlichen Stürzen.

Herausforderungen:

  • Angst vor Stürzen, besonders nachts
  • Unsicherheit, ob er im Notfall Hilfe rufen kann
  • Möchte so lange wie möglich selbständig bleiben
  • Keine pflegenden Angehörigen in der Nähe

Lösung mit AOK-Pflegehilfsmitteln:

  1. Hausnotrufsystem: Beantragt über die AOK. Die Pflegekasse übernimmt 25,50 Euro monatlich und 10,49 Euro einmalig für die Installation. Eigenanteil: ca. 15 Euro monatlich (je nach Anbieter).
  2. Pflegebox light: Herr Weber benötigt nicht die volle 40-Euro-Palette. Er bestellt monatlich:
    • 100 Einmalhandschuhe (für die Körperpflege)
    • 1 Flasche Händedesinfektionsmittel
    • 20 Bettschutzeinlagen (für gelegentliche Inkontinenz-Episoden)

    Gesamtwert: ca. 25 Euro. Die restlichen 15 Euro nutzt er nicht – sie verfallen.

Ergebnis: Herr Weber fühlt sich sicherer in seiner Wohnung. Der Hausnotruf gibt ihm die Gewissheit, dass er im Notfall Hilfe erreichen kann. Die Pflegehilfsmittel ermöglichen ihm, die Körperpflege hygienisch durchzuführen. Seine Lebensqualität und Selbständigkeit bleiben erhalten.

Zusätzliche Unterstützung: Herr Weber überlegt, eine 24-Stunden-Betreuung bei Pflegegrad 2 in Anspruch zu nehmen, um weiterhin zu Hause leben zu können, wenn die Parkinson-Erkrankung fortschreitet.

Beispiel 3: Familie Özdemir – Sprachbarriere und kulturelle Besonderheiten

Frau Özdemir (75 Jahre) lebt bei ihrem Sohn und dessen Familie. Sie hat Pflegegrad 4 nach einem Schlaganfall mit halbseitiger Lähmung. Die Familie spricht hauptsächlich Türkisch, die Deutschkenntnisse sind begrenzt.

Herausforderungen:

  • Verständigungsprobleme mit der AOK und Sanitätshäusern
  • Unkenntnis über Ansprüche und Antragsverfahren
  • Kulturelle Vorbehalte gegenüber “fremder” Hilfe
  • Hoher Pflegeaufwand für die Familie

Lösung mit AOK-Pflegehilfsmitteln:

  1. Beratung durch türkischsprachigen Pflegeberater: Die AOK Rheinland/Hamburg bietet mehrsprachige Beratung an. Ein türkischer Pflegeberater besucht die Familie zu Hause und erklärt alle Ansprüche.
  2. Umfangreiche Hilfsmittelversorgung:
    • Pflegebett mit Aufrichthilfe (Leihgabe, Zuzahlung: 25 Euro)
    • Pflegeliegestuhl (Leihgabe, Zuzahlung: 25 Euro)
    • Lagerungskissen zur Dekubitusprophylaxe (Leihgabe, keine Zuzahlung)
  3. Pflegebox mit erhöhtem Bedarf: Aufgrund der intensiven Pflege bestellt die Familie monatlich:
    • 400 Einmalhandschuhe (Größe L)
    • 2 Flaschen Händedesinfektionsmittel
    • 50 Einmal-Bettschutzeinlagen
    • 30 Schutzschürzen

    Gesamtwert: 40 Euro, optimal ausgeschöpft

Ergebnis: Die Familie fühlt sich ernst genommen und gut beraten. Die Sprachbarriere wurde überwunden. Die Hilfsmittel erleichtern die Pflege erheblich, und die Familie kann Frau Özdemir zu Hause versorgen, wie es ihrem Wunsch entspricht.

Beispiel 4: Herr Schmidt – Junger Pflegebedürftiger nach Unfall

Herr Schmidt (35 Jahre) ist nach einem Motorradunfall querschnittsgelähmt und hat Pflegegrad 5. Er lebt mit seiner Partnerin in einer barrierefreien Wohnung und arbeitet im Homeoffice.

Herausforderungen:

  • Hoher Bedarf an Pflegehilfsmitteln
  • Wunsch nach größtmöglicher Selbständigkeit trotz Behinderung
  • Partnerin ist berufstätig und kann nicht rund um die Uhr pflegen
  • Komplexe medizinische Versorgung (Katheter, Wundversorgung)

Lösung mit AOK-Pflegehilfsmitteln:

  1. Technische Hilfsmittel:
    • Spezielles Pflegebett mit Seitengittern und Aufrichthilfe
    • Pflegeliegestuhl für tagsüber
    • Hausnotrufsystem mit mobilem Sender

    Alle als Leihgabe, Zuzahlungen befreit (Härtefallregelung)

  2. Pflegebox optimiert: Herr Schmidt hat einen sehr hohen Verbrauch. Er bestellt:
    • 300 Einmalhandschuhe (täglich mehrfacher Wechsel bei Katheterversorgung)
    • 2 Flaschen Händedesinfektionsmittel
    • 1 Flasche Flächendesinfektionsmittel
    • 50 Bettschutzeinlagen

    Gesamtwert: 40 Euro, aber nicht ausreichend

  3. Zusätzliche Versorgung: Für Inkontinenzmaterial und medizinische Hilfsmittel (Katheter) wendet sich Herr Schmidt an die Krankenversicherung (nicht Pflegekasse).

Ergebnis: Die Kombination aus Pflegehilfsmitteln und professioneller Unterstützung ermöglicht Herrn Schmidt ein weitgehend selbstbestimmtes Leben. Die 40-Euro-Pauschale reicht nicht für alle Verbrauchsmaterialien, aber sie entlastet das Budget erheblich.

Zusätzliche Unterstützung: Die Partnerin wird durch einen ambulanten Pflegedienst und gelegentliche Verhinderungspflege entlastet. Langfristig erwägt das Paar, eine 24-Stunden-Betreuung bei Pflegegrad 5 in Anspruch zu nehmen.

Pflegehilfsmittel und 24-Stunden-Betreuung: Die perfekte Kombination

Viele Familien stehen vor der Frage: Reichen Pflegehilfsmittel aus, oder benötigen wir zusätzlich professionelle Unterstützung? Die Antwort hängt vom individuellen Pflegebedarf ab. In vielen Fällen ist eine Kombination aus Pflegehilfsmitteln der AOK und einer 24-Stunden-Betreuung die optimale Lösung.

Wann sind Pflegehilfsmittel allein ausreichend?

Pflegehilfsmittel können ausreichen, wenn:

  • Der Pflegebedarf überschaubar ist (Pflegegrad 1-2)
  • Angehörige die Hauptpflege übernehmen können
  • Die pflegebedürftige Person noch weitgehend selbständig ist
  • Ein ambulanter Pflegedienst zusätzlich unterstützt

Wann ist eine 24-Stunden-Betreuung sinnvoll?

Eine 24-Stunden-Betreuung wird notwendig, wenn:

  • Die pflegebedürftige Person nicht allein bleiben kann (z.B. bei Demenz)
  • Angehörige berufstätig sind oder weit entfernt wohnen
  • Der Pflegebedarf sehr hoch ist (Pflegegrad 3-5)
  • Nachtbetreuung erforderlich ist
  • Die Familie an ihre Belastungsgrenze kommt

Wie ergänzen sich Pflegehilfsmittel und 24-Stunden-Betreuung?

Die Kombination bietet maximale Sicherheit und Lebensqualität:

  • Pflegehilfsmittel: Schaffen die materielle Grundlage für gute Pflege (Pflegebett, Hausnotruf, Verbrauchsmaterialien)
  • 24-Stunden-Betreuung: Bietet die menschliche Komponente – Gesellschaft, Aktivierung, Sicherheit rund um die Uhr

Praxisbeispiel: Frau Müller (85 Jahre, Pflegegrad 3) lebt mit einer polnischen Betreuungskraft zusammen. Die AOK stellt das Pflegebett und die monatliche Pflegebox. Die Betreuungskraft nutzt die Pflegehilfsmittel bei der täglichen Versorgung und sorgt dafür, dass Frau Müller nie allein ist. Die Familie ist entlastet und kann die Besuche genießen, statt sich um die Grundpflege zu kümmern.

Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung mit AOK-Leistungen

Die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung können Sie mit verschiedenen Leistungen der AOK-Pflegekasse finanzieren:

  • Pflegegeld: Wird bei häuslicher Pflege gezahlt (347€ bis 990€ je nach Pflegegrad)
  • Verhinderungspflege: Bis zu 3.539€ pro Jahr (ab Juli 2025)
  • Entlastungsbetrag: 125€ monatlich für zusätzliche Betreuungsleistungen
  • Wohnraumanpassung: Bis zu 4.000€ einmalig für barrierefreie Umbauten

Mehr Informationen zur Finanzierung finden Sie in unserem Artikel über Kosten der 24-Stunden-Pflege nach Pflegegrad.

Vorteile der Kombination im Überblick

Aspekt Nur Pflegehilfsmittel Pflegehilfsmittel + 24h-Betreuung
Sicherheit Begrenzt (Hausnotruf) Maximal (ständige Anwesenheit)
Soziale Teilhabe Eingeschränkt Hoch (Gesellschaft, Aktivitäten)
Entlastung Angehöriger Gering Sehr hoch
Kosten Niedrig (meist kostenlos) Mittel (2.000-3.500€/Monat, teils refinanzierbar)
Flexibilität Hoch Mittel (Betreuungszeiten)
Lebensqualität Gut bei geringem Pflegebedarf Sehr gut bei hohem Pflegebedarf

Weitere Informationen zur Kombination verschiedener Unterstützungsformen finden Sie in unserem Artikel über Kombinationsleistung in der Pflege.

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Häufig gestellte Fragen zu Pflegehilfsmittel AOK

Kann ich Pflegehilfsmittel bei der AOK auch ohne Pflegegrad beantragen?

Nein, für Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse benötigen Sie zwingend einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5). Ohne Pflegegrad haben Sie keinen Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung. Allerdings können Sie bestimmte Hilfsmittel über die Krankenversicherung beantragen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt (z.B. Rollstuhl, Gehhilfen, Inkontinenzmaterial). Diese Hilfsmittel dienen der Behandlung von Krankheiten, nicht der Pflege.

Was passiert mit meinen Pflegehilfsmitteln, wenn ich vorübergehend ins Krankenhaus muss?

Bei einem Krankenhausaufenthalt ruht die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Sie sollten Ihren Pflegebox-Anbieter informieren, damit die Lieferung pausiert wird. Die 40-Euro-Pauschale für den Monat des Krankenhausaufenthalts verfällt in der Regel. Technische Hilfsmittel (Leihgaben wie Pflegebett) bleiben in der Wohnung und müssen nicht zurückgegeben werden. Nach der Rückkehr aus dem Krankenhaus wird die Versorgung automatisch fortgesetzt.

Kann ich die AOK Pflegebox auch im Urlaub nutzen?

Die Pflegebox wird normalerweise an Ihre Wohnadresse geliefert. Wenn Sie in den Urlaub fahren, können Sie die Lieferung für diesen Monat pausieren oder an eine andere Adresse (z.B. Ferienhaus) senden lassen. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Anbieter. Alternativ können Sie die Pflegehilfsmittel vor dem Urlaub bestellen und mitnehmen. Beachten Sie: Im Ausland können Sie keine Pflegehilfsmittel über die deutsche Pflegekasse beziehen.

Was mache ich, wenn die Betreuungskraft andere Handschuhgrößen benötigt als ich?

Wenn Sie eine 24-Stunden-Betreuungskraft haben, können Sie die Zusammenstellung Ihrer Pflegebox anpassen. Bestellen Sie einfach verschiedene Handschuhgrößen (z.B. 100 Stück Größe M für Sie, 100 Stück Größe L für die Betreuungskraft). Die meisten Anbieter ermöglichen diese flexible Zusammenstellung. Achten Sie darauf, dass der Gesamtwert 40 Euro nicht überschreitet.

Übernimmt die AOK auch Pflegehilfsmittel für die Kurzzeitpflege?

Während eines Aufenthalts in der Kurzzeitpflege (vollstationäre Pflege für maximal 8 Wochen pro Jahr) haben Sie keinen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Die Einrichtung muss diese stellen. Technische Pflegehilfsmittel, die Sie zu Hause nutzen (z.B. Pflegebett), bleiben in Ihrer Wohnung. Nach der Rückkehr aus der Kurzzeitpflege setzt die Versorgung mit der Pflegebox automatisch fort.

Kann ich bei der AOK auch Pflegehilfsmittel für zwei pflegebedürftige Personen im Haushalt beantragen?

Ja, wenn zwei pflegebedürftige Personen im selben Haushalt leben, hat jede Person Anspruch auf die monatlichen 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Sie können also insgesamt 80 Euro pro Monat nutzen. Bei technischen Hilfsmitteln muss individuell geprüft werden, ob beide Personen dasselbe Hilfsmittel nutzen können (z.B. ein Pflegebett) oder ob zwei separate Geräte notwendig sind.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegehilfsmitteln der AOK und Hilfsmitteln der Krankenkasse?

Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse (Pflegeversicherung) bezahlt und dienen der Erleichterung der Pflege. Hilfsmittel der Krankenkasse dienen der Behandlung von Krankheiten oder dem Ausgleich von Behinderungen. Beispiele: Ein Pflegebett ist ein Pflegehilfsmittel (Pflegekasse), ein Rollstuhl ist ein Hilfsmittel (Krankenkasse). Inkontinenzmaterial wird von der Krankenkasse übernommen, Einmalhandschuhe für die Pflege von der Pflegekasse. Manche Hilfsmittel können sowohl von der Kranken- als auch von der Pflegekasse übernommen werden – dann entscheidet der Verwendungszweck.

Wie lange dauert es, bis die AOK einen Antrag auf technische Pflegehilfsmittel genehmigt?

Die AOK hat gesetzlich vier Wochen Zeit, über Ihren Antrag zu entscheiden. Wird ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) benötigt, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Wichtig: Wenn die AOK nicht innerhalb dieser Frist reagiert, gilt der Antrag als genehmigt (Genehmigungsfiktion). Sie können dann das Hilfsmittel selbst beschaffen und die Kosten von der AOK zurückfordern. Bei dringend benötigten Hilfsmitteln (z.B. nach Krankenhausentlassung) muss die Versorgung innerhalb von drei Tagen erfolgen.

Kann ich die AOK Pflegebox auch kündigen, wenn ich sie nicht mehr benötige?

Ja, die Pflegebox können Sie jederzeit kündigen. Die meisten Anbieter haben eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende. Sie sind nicht langfristig gebunden. Nach der Kündigung können Sie entweder zu einem anderen Anbieter wechseln oder die 40 Euro bei einem Sanitätshaus vor Ort nutzen. Auch eine Pause (z.B. während eines Krankenhausaufenthalts) ist möglich.

Was passiert, wenn sich mein Pflegegrad ändert? Behalte ich meine Pflegehilfsmittel?

Bei einer Änderung des Pflegegrades (Höher- oder Herabstufung) behalten Sie grundsätzlich Ihre bereits genehmigten Pflegehilfsmittel. Die 40-Euro-Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bleibt unverändert – sie ist unabhängig vom Pflegegrad. Bei technischen Hilfsmitteln prüft die AOK bei einer Herabstufung manchmal, ob das Hilfsmittel noch notwendig ist. Bei einer Höherstufung können Sie zusätzliche Hilfsmittel beantragen, wenn der Pflegebedarf gestiegen ist.

Übernimmt die AOK auch die Kosten für Reparaturen von technischen Pflegehilfsmitteln?

Ja, bei Leihgeräten (z.B. Pflegebett, Rollator) übernimmt die AOK die Kosten für Reparaturen und Wartung vollständig. Sie müssen nichts zuzahlen. Kontaktieren Sie bei einem Defekt den Vertragspartner, der Ihnen das Gerät zur Verfügung gestellt hat. Bei selbst gekauften Geräten (nicht über die AOK bezogen) müssen Sie die Reparaturkosten selbst tragen. Ausnahme: Wenn die AOK einen Zuschuss zum Kauf gegeben hat, können Sie manchmal auch Zuschüsse für Reparaturen beantragen.

Kann ich bei der AOK auch spezielle Pflegehilfsmittel für Allergiker beantragen?

Ja, wenn Sie allergisch auf bestimmte Materialien reagieren (z.B. Latex-Allergie), können Sie alternative Produkte beantragen. Für Einmalhandschuhe gibt es latexfreie Alternativen aus Nitril oder Vinyl. Informieren Sie Ihren Pflegebox-Anbieter oder die AOK über Ihre Allergie. In der Regel werden die Kosten für hypoallergene Alternativen ohne Probleme übernommen, solange sie im Rahmen der 40-Euro-Pauschale liegen. Bei technischen Hilfsmitteln (z.B. spezielle Matratzen für Allergiker) kann eine ärztliche Begründung notwendig sein.

Fazit: Pflegehilfsmittel AOK – Ihr gutes Recht optimal nutzen

Die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bei der AOK ist ein wichtiger Baustein für eine gute häusliche Pflege. Als größte gesetzliche Krankenkasse Deutschlands bietet die AOK ein umfassendes Leistungsspektrum, das von technischen Hilfsmitteln wie Pflegebetten bis hin zur monatlichen 40-Euro-Pauschale für Verbrauchsmaterialien reicht.

Die wichtigsten Erkenntnisse dieses Ratgebers:

  • Anspruch kennen: Mit einem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf verschiedene Pflegehilfsmittel – nutzen Sie diese Leistungen konsequent.
  • Antrag richtig stellen: Das AOK Pflegehilfsmittel Formular erhalten Sie online, telefonisch oder in der Geschäftsstelle. Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln genügt ein formloser Antrag.
  • Pflegebox optimal nutzen: Die AOK Pflegebox ist eine bequeme Möglichkeit, die monatlichen 40 Euro auszuschöpfen. Passen Sie die Zusammenstellung an Ihren tatsächlichen Bedarf an.
  • Vertragspartner wählen: Nutzen Sie nach Möglichkeit Vertragspartner der AOK-Pflegekasse, um Zuzahlungen zu vermeiden.
  • Kontakt aufnehmen: Bei Fragen steht Ihnen die AOK Pflegehilfsmittel Telefon-Hotline (0800 – 265 5000) zur Verfügung.
  • Regionale Unterschiede beachten: Die einzelnen AOK-Landesverbände (z.B. AOK Plus) haben teilweise eigene Services und Formulare.

Pflegehilfsmittel allein können nicht alle Herausforderungen der häuslichen Pflege lösen. Bei höherem Pflegebedarf, Demenz oder wenn pflegende Angehörige an ihre Grenzen kommen, ist zusätzliche Unterstützung notwendig. Die Kombination aus Pflegehilfsmitteln und einer professionellen 24-Stunden-Betreuung bietet maximale Sicherheit und Lebensqualität.

Wichtig ist: Sie sind nicht allein. Die AOK-Pflegekasse, Pflegeberater, Sozialverbände und professionelle Pflegedienste stehen Ihnen zur Seite. Scheuen Sie sich nicht, Unterstützung anzufordern – sei es bei der Beantragung von Hilfsmitteln, bei der Organisation der Pflege oder bei finanziellen Fragen.

Häusliche Pflege ist eine große Herausforderung, aber mit den richtigen Hilfsmitteln und Unterstützung kann sie gelingen. Die Pflegehilfsmittel der AOK sind ein wichtiger Schritt auf diesem Weg – nutzen Sie Ihre Ansprüche und sorgen Sie für eine würdevolle, sichere Pflege in den eigenen vier Wänden.

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie in unseren Artikeln über Pflegehilfsmittel nach Pflegegrad und 24-Stunden-Pflege als Alternative zum Pflegeheim.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine professionelle medizinische oder rechtliche Beratung. Alle Angaben zu Leistungen, Kosten und Ansprüchen entsprechen dem Stand Januar 2026 und können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre AOK-Pflegekasse oder einen qualifizierten Pflegeberater. Die Informationen zu Pflegegraden, Leistungsbeträgen und gesetzlichen Regelungen wurden sorgfältig recherchiert, können aber im Einzelfall abweichen. Stand: Januar 2026

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