Die Pflege eines Angehörigen zu Hause stellt Familien täglich vor praktische Herausforderungen: Wie lässt sich die pflegebedürftige Person sicher aus dem Bett heben? Welche Hilfsmittel erleichtern die tägliche Körperpflege? Und wie können Sie als pflegender Angehöriger sich selbst vor körperlicher Überlastung schützen? Viele wissen nicht, dass die Pflegekasse für genau diese Situationen Pflegehilfsmittel bereitstellt – und dass Ihnen monatlich bis zu 42 Euro für Verbrauchsmaterialien zustehen.
Doch was sind Pflegehilfsmittel genau? Welche Arten gibt es, und wie unterscheiden sie sich von den Hilfsmitteln der Krankenkasse? Die rechtlichen Grundlagen im SGB XI sind komplex, und viele Pflegebedürftige verschenken buchstäblich Geld, weil sie ihre Ansprüche nicht kennen oder nicht geltend machen. Dieser umfassende Ratgeber gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über alle relevanten Aspekte rund um Pflegehilfsmittel.
Sie erfahren, welche Hilfsmittel in der Pflege Ihnen konkret zustehen, wie Sie die Pflegehilfsmittelpauschale optimal nutzen und welche praktischen Schritte für die Beantragung notwendig sind. Zudem zeigen wir Ihnen anhand realistischer Beispiele, wie andere Familien ihren Pflegealltag durch den gezielten Einsatz von Hilfsmitteln für Pflegebedürftige erheblich erleichtern konnten – und wie auch Sie von diesen Leistungen profitieren können.
Was sind Pflegehilfsmittel? Definition und rechtliche Grundlagen
Die Pflegehilfsmittel Definition findet sich im § 40 des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI). Demnach sind Pflegehilfsmittel Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, diese erleichtern oder dazu beitragen, dass die pflegebedürftige Person Beschwerden lindert oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht wird. Diese gesetzliche Definition ist bewusst weit gefasst, um den unterschiedlichen Bedürfnissen in der häuslichen Pflege gerecht zu werden.
Im Gegensatz zu Hilfsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die primär der Behandlung von Krankheiten dienen, zielen Hilfsmittel in der Pflege auf die Bewältigung des Pflegealltags ab. Während die Krankenkasse beispielsweise einen Rollstuhl zur Verfügung stellt, damit eine Person trotz Gehbehinderung mobil bleibt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für ein Pflegebett, das die tägliche Pflege erleichtert. Diese Unterscheidung ist für die Beantragung entscheidend, denn je nach Hilfsmittel ist entweder die Kranken- oder die Pflegekasse zuständig.
Die rechtliche Grundlage im Pflegehilfsmittel SGB XI regelt nicht nur den Anspruch, sondern auch die Kostenübernahme. Gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, soweit diese nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Die Pflegekasse kann die Kosten in vollem Umfang übernehmen oder sich mit einem Festbetrag beteiligen.
Für technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Lagerungshilfen müssen Versicherte einen Eigenanteil von maximal 10 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel, selbst tragen. Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln – der sogenannten Pflegehilfsmittelpauschale – übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu einem monatlichen Betrag von 42 Euro vollständig, ohne dass ein Eigenanteil anfällt. Diese Regelung wurde 2022 von zuvor 40 Euro auf 42 Euro angehoben und gilt für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1.
Die zwei Hauptkategorien: Technische Pflegehilfsmittel und Verbrauchsprodukte
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Pflegeversicherung unterteilt Pflegehilfsmittel in zwei grundlegende Kategorien, die sich in ihrer Nutzungsdauer, Kostenübernahme und Beantragung deutlich unterscheiden. Diese Differenzierung ist für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von großer praktischer Bedeutung.
Technische Pflegehilfsmittel (Produktgruppen 50-53)
Technische Hilfsmittel in der Pflege sind wiederverwendbare Geräte, die über einen längeren Zeitraum genutzt werden. Sie werden in der Regel leihweise von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt oder bei Bedarf käuflich erworben. Die wichtigsten Produktgruppen umfassen:
Produktgruppe 50 – Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege: Hierzu zählen Pflegebetten mit verstellbarem Lattenrost, Bettverlängerungen, Bettgalgen (Aufrichthilfen), Rutschbretter und Umlagerungshilfen. Diese Hilfsmittel erleichtern pflegenden Angehörigen die körperlich anstrengende Arbeit und schonen den Rücken.
Produktgruppe 51 – Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene: Dazu gehören Bettpfannen, Urinflaschen, waschbare Bettschutzeinlagen, Duschstühle und Badewannenlifter. Diese Produkte ermöglichen eine würdevolle Körperpflege auch bei eingeschränkter Mobilität.
Produktgruppe 52 – Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung: Hausnotrufsysteme fallen in diese Kategorie. Sie geben Pflegebedürftigen und Angehörigen Sicherheit, da im Notfall schnell Hilfe gerufen werden kann – besonders wichtig, wenn die pflegebedürftige Person zeitweise allein zu Hause ist.
Produktgruppe 53 – Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden: Lagerungsrollen, spezielle Lagerungskissen und Antidekubitusmatratzen helfen, Druckgeschwüre zu vermeiden und die Liegeposition zu verbessern. Bei bettlägerigen Personen sind diese Hilfsmittel unverzichtbar.
Für diese technischen Pflegehilfsmittel gilt: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten nach Prüfung und Genehmigung. Versicherte zahlen einen Eigenanteil von maximal 10 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel. Bei leihweiser Überlassung entfällt der Eigenanteil komplett. Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse erfolgt in der Regel unbürokratisch, wenn die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Produktgruppe 54)
Die zweite Kategorie umfasst Einmalprodukte, die nach Gebrauch entsorgt werden. Für diese monatlichen Pflegehilfsmittel steht Pflegebedürftigen die Pflegehilfsmittel Pauschale von 42 Euro pro Monat zu. Was gehört zu Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54?
| Produktkategorie | Beispiele | Verwendungszweck |
|---|---|---|
| Saugende Bettschutzeinlagen | Einmal-Bettschutzunterlagen in verschiedenen Größen | Schutz von Matratze und Bettwäsche bei Inkontinenz |
| Einmalhandschuhe | Latex-, Nitril- oder Vinylhandschuhe | Hygienischer Schutz bei Körperpflege und Wundversorgung |
| Fingerlinge | Einzelne Fingerschutzhüllen | Gezielte Hygiene bei kleineren Pflegemaßnahmen |
| Mundschutz | Medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken | Infektionsschutz für Pflegende und Pflegebedürftige |
| Schutzschürzen | Einweg-Pflegeschürzen aus Kunststoff | Schutz der Kleidung bei Körperpflege und Inkontinenzversorgung |
| Desinfektionsmittel | Hände- und Flächendesinfektionsmittel | Hygiene und Infektionsprävention im Pflegealltag |
Die Pflegehilfsmittel 42 Euro können flexibel für die benötigten Verbrauchsprodukte eingesetzt werden. Viele Pflegebedürftige nutzen spezialisierte Lieferservices, die monatlich eine individuell zusammengestellte Box mit den gewünschten Produkten nach Hause liefern. Der Vorteil: Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse, sodass keine Vorkasse notwendig ist.

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Angebot anfordern Beraten lassenAnspruchsvoraussetzungen: Ab welchem Pflegegrad stehen Pflegehilfsmittel zu?
Eine der häufigsten Fragen lautet: Pflegehilfsmittel ab welchem Pflegegrad stehen mir zu? Die gute Nachricht: Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Dies gilt sowohl für technische Hilfsmittel als auch für die monatliche Pauschale von 42 Euro für Verbrauchsprodukte. Die Höhe des Pflegegrades spielt für den grundsätzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel keine Rolle – entscheidend ist allein die medizinische Notwendigkeit des jeweiligen Hilfsmittels.
Allerdings gibt es eine zentrale Voraussetzung: Die Pflege muss zu Hause stattfinden. Das bedeutet, die pflegebedürftige Person lebt entweder in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in einer Wohngemeinschaft. Auch in betreuten Wohnformen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe kann der Anspruch bestehen, sofern dort häusliche Pflege erbracht wird. In vollstationären Pflegeeinrichtungen hingegen entfällt der Anspruch, da dort die Einrichtung für die Bereitstellung der notwendigen Hilfsmittel zuständig ist.
Für die Pflegehilfsmittel Pauschale von 42 Euro gelten zusätzliche Bedingungen: Die Pflege muss durch Angehörige, Freunde oder eine 24-Stunden-Betreuungskraft erfolgen. Wird die Pflege ausschließlich durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht, entfällt der Anspruch auf die Verbrauchspauschale, da der Pflegedienst selbst für die notwendigen Hygienematerialien sorgt. Bei einer Kombination aus häuslicher Pflege durch Angehörige und Unterstützung durch einen Pflegedienst bleibt der Anspruch jedoch bestehen.
Besondere Regelungen und Ausnahmen
In bestimmten Situationen gelten Sonderregelungen für den Anspruch auf Pflegehilfsmittel:
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Während eines Aufenthalts in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung ruht der Anspruch auf die monatliche Pflegehilfsmittel-Pauschale, da die Einrichtung die Versorgung übernimmt. Bei Verhinderungspflege zu Hause – etwa wenn eine externe Pflegekraft die Angehörigen vertritt – bleibt der Anspruch bestehen.
Kombinationsleistungen: Auch wenn Sie Kombinationsleistungen aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen beziehen, haben Sie weiterhin Anspruch auf die 42-Euro-Pauschale, solange ein Teil der Pflege durch Angehörige oder eine Betreuungskraft erfolgt.
Pflegegrad 1: Obwohl Personen mit Pflegegrad 1 kein reguläres Pflegegeld erhalten, steht ihnen die volle Pflegehilfsmittelpauschale zu. Dies wird häufig übersehen und bedeutet faktisch eine wichtige finanzielle Unterstützung.
Die 42-Euro-Pauschale optimal nutzen: Praktische Tipps
Die Pflegehilfsmittel 42 Euro monatlich summieren sich auf 504 Euro pro Jahr – ein erheblicher Betrag, der die finanzielle Belastung durch die häusliche Pflege spürbar reduziert. Doch wie nutzen Sie diese Pauschale optimal?
Bedarfsgerechte Zusammenstellung
Der große Vorteil der Pauschale liegt in ihrer Flexibilität. Sie können die 42 Euro frei auf die verschiedenen Verbrauchsprodukte verteilen, je nachdem, was Sie tatsächlich benötigen. Eine 85-jährige Dame mit leichter Inkontinenz benötigt beispielsweise vorrangig Bettschutzeinlagen und Einmalhandschuhe, während bei der Pflege eines bettlägerigen Angehörigen mit Dekubitusgefahr zusätzlich Desinfektionsmittel und Schutzschürzen wichtig sind.
Viele Anbieter von Pflegehilfsmittel-Boxen bieten standardisierte Pakete an, die Sie jedoch individuell anpassen können. Achten Sie darauf, dass die Zusammenstellung wirklich Ihrem Bedarf entspricht und Sie nicht Produkte erhalten, die Sie nicht verwenden. Ungenutzte Verbrauchsprodukte können nicht in den Folgemonat übertragen werden – die 42 Euro verfallen, wenn sie nicht ausgeschöpft werden.
Lieferservices vs. Apotheke: Was ist besser?
Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten, die Pflegehilfsmittelpauschale zu nutzen:
Spezialisierte Lieferservices: Diese Anbieter liefern monatlich eine Box mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch direkt nach Hause. Der Vorteil liegt in der Bequemlichkeit und der direkten Abrechnung mit der Pflegekasse – Sie müssen nicht in Vorkasse gehen. Viele Dienste bieten zudem eine kostenlose Erstberatung und helfen bei der Antragstellung. Achten Sie jedoch auf seriöse Anbieter und vergleichen Sie die Produktqualität.
Apotheke vor Ort: Sie können die Hilfsmittel Pflegekasse auch in der Apotheke kaufen und sich die Kosten bis zu 42 Euro erstatten lassen. Dies erfordert zwar etwas mehr Aufwand (Belege sammeln, Erstattungsantrag stellen), bietet aber mehr Flexibilität bei der Produktwahl und unterstützt lokale Geschäfte. Außerdem haben Sie bei Fragen einen direkten Ansprechpartner.
Welche Variante besser passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wer körperlich eingeschränkt ist oder keine Zeit für regelmäßige Apothekenbesuche hat, profitiert von Lieferservices. Wer Wert auf persönliche Beratung legt und flexibel bleiben möchte, ist mit der Apotheke gut beraten.
Kombination mit anderen Leistungen
Die monatlichen Pflegehilfsmittel können Sie zusätzlich zu allen anderen Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Sie werden weder auf das Pflegegeld noch auf die Pflegesachleistung angerechnet. Auch der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich bleibt unberührt. Diese Leistungen ergänzen sich ideal, um die häusliche Pflege umfassend zu finanzieren.
Wenn Sie eine 24-Stunden-Pflege zu Hause in Anspruch nehmen, können Sie die 42-Euro-Pauschale weiterhin nutzen, da die Betreuungskraft die Verbrauchsmaterialien für die tägliche Pflege benötigt. Dies ist ein oft übersehener Vorteil, der die Gesamtkosten der Betreuung reduziert.

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Angebot anfordern Beraten lassenUnterschied zwischen Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln der Krankenkasse
Die Abgrenzung zwischen Hilfsmitteln Pflegekasse und Hilfsmitteln der Krankenversicherung sorgt häufig für Verwirrung. Beide Leistungsträger stellen Hilfsmittel zur Verfügung, doch die Zuständigkeit richtet sich nach dem Zweck des Hilfsmittels – und diese Unterscheidung hat praktische Auswirkungen auf Antragstellung und Kostenübernahme.
Krankenkasse: Hilfsmittel zur Behandlung
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Kosten für Hilfsmittel, die unmittelbar der Behandlung einer Krankheit dienen, den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern oder eine Behinderung ausgleichen. Typische Beispiele sind:
- Rollstühle und Rollatoren zur Fortbewegung bei Gehbehinderung
- Hörgeräte bei Schwerhörigkeit
- Kompressionsstrümpfe bei Venenleiden
- Inkontinenzartikel bei diagnostizierter Inkontinenz
- Blutzuckermessgeräte für Diabetiker
- Gehhilfen nach Operationen
Diese Hilfsmittel werden von der Krankenkasse auf Basis einer ärztlichen Verordnung (Rezept) genehmigt. Der Versicherte zahlt in der Regel 10 Prozent der Kosten als Eigenanteil, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel.
Pflegekasse: Hilfsmittel zur Pflege
Pflegehilfsmittel hingegen dienen der Erleichterung der Pflege, der Linderung von Beschwerden oder der Ermöglichung einer selbstständigeren Lebensführung. Sie werden nicht primär zur Behandlung einer Krankheit eingesetzt, sondern unterstützen den Pflegealltag. Beispiele:
- Pflegebetten mit verstellbarem Lattenrost
- Lagerungshilfen zur Dekubitusprophylaxe
- Hausnotrufsysteme für mehr Sicherheit
- Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel für hygienische Pflege
- Bettschutzeinlagen bei Inkontinenz im Rahmen der Pflege
Für Pflegehilfsmittel ist kein ärztliches Rezept erforderlich. Der Antrag wird direkt bei der Pflegekasse gestellt, die in der Regel innerhalb von drei Wochen entscheiden muss.
Überschneidungen und Abgrenzungsprobleme
In manchen Fällen ist die Zuständigkeit nicht eindeutig. Ein klassisches Beispiel sind Inkontinenzprodukte: Windeln und Vorlagen für die pflegebedürftige Person selbst werden von der Krankenkasse übernommen, da sie der Versorgung der Inkontinenz dienen. Bettschutzeinlagen hingegen, die die Matratze schützen und die Pflege erleichtern, fallen unter die Pflegehilfsmittel und werden von der Pflegekasse finanziert.
Bei Unklarheiten lohnt sich eine Rücksprache mit beiden Kassen. Manche Hilfsmittel können auch von beiden Kassen anteilig übernommen werden, wenn sie sowohl therapeutische als auch pflegeunterstützende Funktionen erfüllen. Die richtige Beratung hilft, alle Ansprüche auszuschöpfen und finanzielle Eigenanteile zu minimieren.
Beantragung von Pflegehilfsmitteln: Schritt für Schritt
Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln ist in der Praxis unkomplizierter, als viele befürchten. Dennoch gibt es Unterschiede zwischen technischen Hilfsmitteln und Verbrauchsprodukten, die Sie kennen sollten.
Technische Pflegehilfsmittel beantragen
Schritt 1: Bedarf ermitteln
Überlegen Sie gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person und gegebenenfalls dem Pflegedienst, welche Hilfsmittel den Pflegealltag konkret erleichtern würden. Bei Unsicherheit kann eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI helfen, die von der Pflegekasse kostenfrei angeboten wird.
Schritt 2: Antrag stellen
Den formlosen Antrag richten Sie schriftlich an Ihre Pflegekasse. Viele Kassen bieten mittlerweile Online-Formulare an. Beschreiben Sie, welches Hilfsmittel Sie benötigen und warum es für die Pflege notwendig ist. Ein ärztliches Attest oder eine Stellungnahme des Pflegedienstes kann die Bewilligung beschleunigen, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Schritt 3: Prüfung durch die Pflegekasse
Die Pflegekasse hat drei Wochen Zeit, über Ihren Antrag zu entscheiden. Benötigt sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Reagiert die Kasse nicht innerhalb dieser Fristen, gilt der Antrag als genehmigt.
Schritt 4: Hilfsmittel erhalten
Nach der Genehmigung erhalten Sie das Hilfsmittel entweder leihweise von einem Sanitätshaus oder es wird Ihnen zum Kauf überlassen. Bei leihweiser Überlassung entfällt der Eigenanteil, bei Kauf zahlen Sie maximal 25 Euro pro Hilfsmittel.
Verbrauchsprodukte (42-Euro-Pauschale) beantragen
Die Beantragung der Pflegehilfsmittel Pauschale ist noch einfacher:
Variante 1: Über einen Lieferservice
Viele spezialisierte Anbieter übernehmen die komplette Antragstellung für Sie. Sie füllen lediglich eine Vollmacht aus, der Anbieter kümmert sich um den Rest und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Die monatliche Box wird automatisch zu Ihnen nach Hause geliefert.
Variante 2: Eigenständiger Antrag
Sie können auch selbst einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen und angeben, dass Sie die monatlichen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch benötigen. Nach Genehmigung kaufen Sie die Produkte selbst (z.B. in der Apotheke) und reichen die Belege zur Erstattung ein – bis maximal 42 Euro pro Monat.
Die meisten Pflegekassen genehmigen die Pauschale unbürokratisch und dauerhaft, sodass Sie den Antrag nur einmal stellen müssen. Einige Kassen verlangen eine jährliche Bestätigung, dass die Pflege weiterhin zu Hause stattfindet.
Häufige Fehler vermeiden
Achten Sie bei der Antragstellung auf folgende Punkte, um Ablehnungen zu vermeiden:
- Klare Begründung: Erklären Sie konkret, warum das Hilfsmittel notwendig ist und wie es die Pflege erleichtert.
- Vollständige Angaben: Geben Sie Ihre Versichertennummer, den Pflegegrad und Ihre Kontaktdaten vollständig an.
- Fristen beachten: Wenn die Pflegekasse nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen reagiert, können Sie das Hilfsmittel selbst beschaffen und die Kosten erstattet verlangen.
- Widerspruch einlegen: Bei Ablehnung haben Sie vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Lassen Sie sich nicht entmutigen – viele Ablehnungen werden nach Widerspruch doch noch bewilligt.
Praxisbeispiele: So erleichtern Pflegehilfsmittel den Alltag
Die Theorie ist das eine – doch wie sieht die Nutzung von Pflegehilfsmitteln im echten Pflegealltag aus? Diese vier Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Bedürfnisse sein können und welche Lösungen sich bewährt haben.
Beispiel 1: Familie Schneider – Pflege nach Schlaganfall
Herr Schneider (68) erlitt einen Schlaganfall mit halbseitiger Lähmung. Seine Ehefrau (65) pflegt ihn zu Hause mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes dreimal wöchentlich. Die größte Herausforderung: Das Umlagern im Bett und der Transfer vom Bett in den Rollstuhl waren für Frau Schneider körperlich kaum zu bewältigen.
Die Pflegekasse genehmigte ein elektrisch verstellbares Pflegebett mit Aufrichthilfe sowie ein Rutschbrett für den Transfer. Zusätzlich nutzt die Familie die 42-Euro-Pauschale für Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel. Frau Schneider berichtet: “Das Pflegebett hat alles verändert. Ich kann meinen Mann jetzt in eine sitzende Position bringen, ohne ihn mühsam hochziehen zu müssen. Mein Rücken dankt es mir.”
Besonders hilfreich war auch die Beratung durch den Pflegedienst, der auf die Möglichkeit der Wohnraumanpassung hinwies. Über die Pflegekasse erhielt Familie Schneider zusätzlich einen Zuschuss von 4.000 Euro für den Einbau einer bodengleichen Dusche und Haltegriffen im Bad.
Beispiel 2: Frau Müller – Demenz und Sturzgefahr
Frau Müller (82) lebt allein in ihrer Wohnung und hat Pflegegrad 2 aufgrund fortschreitender Demenz. Ihre Tochter wohnt in der Nachbarstadt und kommt täglich vorbei, doch nachts ist Frau Müller allein. Die Familie machte sich große Sorgen wegen der Sturzgefahr und der Orientierungslosigkeit.
Die Lösung: Ein Hausnotrufsystem, das die Pflegekasse als Pflegehilfsmittel genehmigte. Frau Müller trägt einen Notfallknopf als Armband, den sie im Ernstfall drücken kann. Zusätzlich installierte die Tochter Bewegungsmelder, die sie per App informieren, wenn ihre Mutter nachts aufsteht – ein Hinweis auf mögliche Orientierungslosigkeit.
Die monatliche Pflegehilfsmittelpauschale nutzt die Familie für Einmalhandschuhe und Schutzschürzen, da Frau Müller zunehmend Unterstützung bei der Körperpflege benötigt. Später kam eine 24-Stunden-Betreuung bei Demenz hinzu, die rund um die Uhr Sicherheit bietet.
Beispiel 3: Herr Weber – Querschnittslähmung im jungen Alter
Nach einem Motorradunfall ist Herr Weber (34) querschnittsgelähmt und auf den Rollstuhl angewiesen. Er lebt mit seiner Partnerin in einer barrierefreien Wohnung und möchte so selbstständig wie möglich bleiben. Die Pflegekasse bewilligte ein höhenverstellbares Pflegebett, das ihm den selbstständigen Transfer in den Rollstuhl ermöglicht.
Zusätzlich erhielt er eine Antidekubitusmatratze zur Vorbeugung von Druckgeschwüren sowie spezielle Lagerungskissen. Die 42-Euro-Pauschale nutzt das Paar für Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel, die bei der täglichen Katheterversorgung benötigt werden. Herr Weber betont: “Die Hilfsmittel geben mir ein Stück Unabhängigkeit zurück. Ich bin nicht mehr komplett auf Hilfe angewiesen.”
Interessant in diesem Fall: Da Herr Weber aufgrund seiner Behinderung auch Leistungen der Eingliederungshilfe erhält, musste genau geprüft werden, welche Hilfsmittel von welchem Leistungsträger übernommen werden. Die Pflegekasse war für die pflegerelevanten Hilfsmittel zuständig, während die Krankenkasse den elektrischen Rollstuhl finanzierte.
Beispiel 4: Familie Özdemir – Pflege der Schwiegermutter mit Parkinson
Die 76-jährige Schwiegermutter der Familie Özdemir leidet an fortgeschrittenem Parkinson und zog nach einem Sturz zu ihnen. Die größte Herausforderung: Die Sprachbarriere, da die Schwiegermutter kaum Deutsch spricht, und die nächtliche Unruhe durch die Erkrankung.
Die Familie beantragte erfolgreich ein Pflegebett mit Seitengittern, um Stürze in der Nacht zu verhindern, sowie einen Toilettenstuhl für das Schlafzimmer, da der Weg zum Badezimmer nachts zu beschwerlich war. Die Pflegehilfsmittel 42 Euro werden für Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel genutzt.
Besonders hilfreich war die Vermittlung einer 24-Stunden-Pflegekraft aus Polen, die Türkisch spricht und sich um die Schwiegermutter kümmert, während die Familie arbeitet. Die Kombination aus Pflegehilfsmitteln, Pflegegeld und Verhinderungspflege ermöglicht eine würdevolle Betreuung zu Hause.

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Angebot anfordern Beraten lassenQualität und Sicherheit: Worauf Sie bei Pflegehilfsmitteln achten sollten
Nicht alle Pflegehilfsmittel sind gleich. Qualitätsunterschiede können erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit und den Komfort im Pflegealltag haben. Worauf sollten Sie bei der Auswahl achten?
Zertifizierungen und Prüfsiegel
Seriöse Hilfsmittel für Pflegebedürftige tragen Prüfsiegel, die Sicherheit und Qualität bestätigen:
- CE-Kennzeichnung: Pflicht für Medizinprodukte in der EU. Bestätigt die Einhaltung grundlegender Sicherheitsanforderungen.
- GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit): Freiwilliges Siegel, das von unabhängigen Prüfstellen wie TÜV oder Dekra vergeben wird. Höherer Qualitätsstandard als CE.
- Hilfsmittelverzeichnis: Alle von der Pflegekasse finanzierten Hilfsmittel müssen im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet sein. Dies garantiert, dass sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.
Technische Pflegehilfsmittel: Sicherheitsaspekte
Bei technischen Hilfsmitteln wie Pflegebetten oder Liftern ist Sicherheit besonders wichtig:
Elektrische Pflegebetten: Achten Sie auf eine Notabsenkung, die auch bei Stromausfall funktioniert. Klemmschutz-Mechanismen verhindern Verletzungen beim Verstellen. Die Fernbedienung sollte intuitiv bedienbar und notfalls mit Kindersicherung versehen sein.
Aufrichthilfen und Lifter: Die Tragfähigkeit muss zum Körpergewicht der pflegebedürftigen Person passen – mit Sicherheitsreserve. Prüfen Sie regelmäßig Gurte und Befestigungen auf Verschleiß.
Hausnotrufsysteme: Die Reichweite sollte die gesamte Wohnung abdecken. Wasserdichte Notfallknöpfe sind wichtig, damit sie auch unter der Dusche getragen werden können. Achten Sie auf eine lange Akkulaufzeit und zuverlässige Verbindung zur Notrufzentrale.
Verbrauchsprodukte: Qualitätsunterschiede erkennen
Auch bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gibt es erhebliche Qualitätsunterschiede:
Einmalhandschuhe: Latexhandschuhe bieten gute Passform und Tastempfinden, können aber Allergien auslösen. Nitrilhandschuhe sind latexfrei und reißfester, aber teurer. Vinylhandschuhe sind die günstigste Option, aber weniger strapazierfähig. Für die Pflege empfehlen sich Nitrilhandschuhe der Kategorie “medizinisch” mit geprüfter Virenschutzbarriere.
Bettschutzeinlagen: Die Saugfähigkeit ist entscheidend. Hochwertige Einlagen haben mehrere Lagen und einen Superabsorber, der Flüssigkeit bindet und Rücknässen verhindert. Die Größe sollte zur Matratze passen – zu kleine Einlagen verrutschen, zu große knittern unangenehm.
Desinfektionsmittel: Achten Sie auf das Wirkspektrum. Für die häusliche Pflege reichen in der Regel Produkte mit “begrenzt viruzid” Wirkung. Bei bestimmten Infektionskrankheiten kann “viruzid” notwendig sein. Die Einwirkzeit muss beachtet werden – sie beträgt meist 30 Sekunden bis 1 Minute.
Wartung und Hygiene
Technische Pflegehilfsmittel benötigen regelmäßige Wartung. Bei leihweisen Hilfsmitteln ist das Sanitätshaus zuständig, bei gekauften Produkten müssen Sie selbst dafür sorgen. Reinigen Sie Hilfsmittel regelmäßig mit geeigneten Desinfektionsmitteln, besonders nach Kontakt mit Körperflüssigkeiten. Befolgen Sie die Herstellerangaben zur Pflege – unsachgemäße Reinigung kann Materialien beschädigen und die Sicherheit beeinträchtigen.
Wohnraumanpassung: Pflegehilfsmittel und bauliche Maßnahmen kombinieren
Oft reichen Pflegehilfsmittel allein nicht aus, um die häusliche Pflege optimal zu gestalten. Dann kommen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ins Spiel – bauliche Anpassungen, die die Pflegekasse mit bis zu 4.000 Euro pro Person bezuschusst.
Typische Kombinationen
Die Kombination aus Hilfsmitteln und baulichen Maßnahmen schafft oft erst die ideale Lösung:
Badezimmer: Ein Badewannenlifter (Pflegehilfsmittel) funktioniert am besten in Kombination mit Haltegriffen an der Wand (wohnumfeldverbessernde Maßnahme). Oder Sie ersetzen die Badewanne gleich durch eine bodengleiche Dusche mit Duschsitz – die bauliche Maßnahme wird bezuschusst, den Duschstuhl stellt die Pflegekasse als Hilfsmittel.
Schlafzimmer: Ein Pflegebett (Pflegehilfsmittel) benötigt ausreichend Platz für die Pflege von allen Seiten. Manchmal ist es sinnvoll, Türen zu verbreitern oder einen Durchbruch zu schaffen, um mit dem Pflegebett ins Zimmer zu gelangen. Diese baulichen Maßnahmen werden bezuschusst.
Hauseingang: Eine Rollstuhlrampe (wohnumfeldverbessernde Maßnahme) ermöglicht es, dass die pflegebedürftige Person im Rollstuhl (Hilfsmittel der Krankenkasse) das Haus verlassen kann. Beide Leistungen ergänzen sich ideal.
Zuschüsse optimal ausschöpfen
Für Zuschüsse und Förderungen 2025 gibt es mehrere Töpfe, die Sie kombinieren können:
- Pflegekasse: Bis zu 4.000 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, kann der Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro steigen.
- KfW-Förderung: Zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse für altersgerechten Umbau, auch ohne Pflegegrad.
- Regionale Förderprogramme: Viele Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Zuschüsse.
Wichtig: Stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse vor Beginn der Baumaßnahmen. Nachträgliche Anträge werden in der Regel abgelehnt. Holen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein und legen Sie diese dem Antrag bei. Die Pflegekasse prüft, ob die Maßnahmen die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern.
Herausforderungen und Lösungen im Umgang mit Pflegehilfsmitteln
Trotz aller Vorteile gibt es im Pflegealltag immer wieder Herausforderungen im Umgang mit Pflegehilfsmitteln. Die folgenden Szenarien zeigen typische Probleme und wie Sie sie lösen können.
Problem 1: Ablehnung durch die Pflegekasse
Nicht jeder Antrag wird sofort bewilligt. Häufige Ablehnungsgründe sind:
- Das Hilfsmittel ist nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet
- Die Notwendigkeit wurde nicht ausreichend begründet
- Ein günstigeres Alternativprodukt ist verfügbar
- Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse statt der Pflegekasse
Lösung: Legen Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch ein. Begründen Sie detailliert, warum gerade dieses Hilfsmittel notwendig ist. Holen Sie eine ärztliche Stellungnahme oder ein Gutachten des Pflegedienstes ein. Viele Ablehnungen werden nach Widerspruch doch noch bewilligt. Bei endgültiger Ablehnung können Sie vor dem Sozialgericht klagen – die Erfolgsaussichten sind oft gut.
Problem 2: Technische Probleme mit Hilfsmitteln
Pflegebetten verklemmen, Hausnotrufsysteme funktionieren nicht zuverlässig, Lifter machen verdächtige Geräusche – technische Probleme können die Pflege erheblich erschweren und gefährlich werden.
Lösung: Bei leihweisen Hilfsmitteln kontaktieren Sie sofort das Sanitätshaus. Diese sind verpflichtet, defekte Geräte umgehend zu reparieren oder auszutauschen. Bei gekauften Hilfsmitteln greifen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte – innerhalb von zwei Jahren können Sie kostenlose Reparatur oder Ersatz verlangen. Dokumentieren Sie Mängel schriftlich und setzen Sie dem Anbieter eine angemessene Frist zur Nachbesserung.
Problem 3: Überforderung mit der Bedienung
Moderne Pflegehilfsmittel sind oft technisch komplex. Besonders ältere pflegende Angehörige fühlen sich manchmal überfordert mit elektrischen Pflegebetten, Notrufsystemen oder digitalen Bestellplattformen für Verbrauchsmaterialien.
Lösung: Fordern Sie eine ausführliche Einweisung durch das Sanitätshaus oder den Lieferanten. Diese sind gesetzlich verpflichtet, Sie in die Bedienung einzuweisen. Lassen Sie sich die wichtigsten Funktionen mehrfach zeigen und notieren Sie sich die Schritte. Viele Anbieter haben auch Erklärvideos auf ihren Websites. Bei digitalen Diensten können oft Angehörige die Bestellung übernehmen. Scheuen Sie sich nicht, bei Unsicherheiten nachzufragen – Ihre Sicherheit und die der pflegebedürftigen Person haben Priorität.
Problem 4: Platzmangel in der Wohnung
Ein Pflegebett mit 120 cm Breite, ein Rollstuhl, ein Toilettenstuhl – schnell wird die Wohnung eng, besonders in kleineren Räumen.
Lösung: Prüfen Sie, ob eine Wohnraumanpassung sinnvoll ist. Manchmal lassen sich durch Umräumen oder den Abbau nicht benötigter Möbel Lösungen finden. In manchen Fällen ist ein Umzug in eine größere oder barrierefreie Wohnung die beste Option. Die Pflegekasse kann bei Umzügen, die aus pflegerischen Gründen notwendig sind, Zuschüsse gewähren. Alternativ können Sie prüfen, ob kleinere, kompaktere Hilfsmittel verfügbar sind, die denselben Zweck erfüllen.

Professionelle Unterstützung in den eigenen vier Wänden – kostenlose Beratung zur 24-Stunden-Betreuung
Angebot anfordern Beraten lassenGrenzen von Pflegehilfsmitteln: Wann professionelle Betreuung notwendig wird
So hilfreich Pflegehilfsmittel auch sind – sie können professionelle Pflege nicht ersetzen. Es gibt Situationen, in denen Hilfsmittel allein nicht ausreichen und zusätzliche Unterstützung notwendig wird.
Körperliche Überlastung pflegender Angehöriger
Auch mit den besten Hilfsmitteln ist die Pflege körperlich anstrengend. Rückenschmerzen, Erschöpfung und gesundheitliche Probleme sind bei pflegenden Angehörigen weit verbreitet. Wenn Sie merken, dass Sie an Ihre Grenzen kommen, ist es Zeit, über zusätzliche Hilfe nachzudenken.
Möglichkeiten sind ein ambulanter Pflegedienst für bestimmte Aufgaben, Tagespflege zur Entlastung oder eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause. Letztere ermöglicht, dass die pflegebedürftige Person in den eigenen vier Wänden bleiben kann, während eine Betreuungskraft rund um die Uhr verfügbar ist. Die Pflegehilfsmittel werden weiterhin genutzt und erleichtern auch der Betreuungskraft die Arbeit.
Komplexe medizinische Anforderungen
Bei bestimmten Krankheitsbildern reichen Hilfsmittel für Pflegebedürftige nicht aus. Wenn regelmäßig medizinische Maßnahmen wie Wundversorgung, Medikamentengabe über Infusionen oder die Bedienung medizinischer Geräte notwendig sind, braucht es fachlich geschultes Personal. Ein ambulanter Pflegedienst oder eine spezialisierte Pflegekraft können diese Aufgaben übernehmen.
Demenz und herausforderndes Verhalten
Bei fortgeschrittener Demenz stoßen Angehörige oft an ihre Grenzen. Orientierungslosigkeit, nächtliche Unruhe, Weglauftendenzen oder aggressives Verhalten erfordern besondere Betreuung. Ein Hausnotrufsystem ist zwar hilfreich, ersetzt aber keine kontinuierliche Begleitung. Eine 24-Stunden-Betreuung bei Demenz bietet die notwendige Sicherheit und Struktur.
Soziale Isolation vermeiden
Pflegehilfsmittel erleichtern die praktische Pflege, ersetzen aber nicht menschliche Zuwendung und soziale Kontakte. Viele Pflegebedürftige leiden unter Einsamkeit, besonders wenn Angehörige berufstätig sind. Tagespflege, Betreuungsgruppen oder eine Betreuungskraft zu Hause können diese Lücke füllen und Lebensqualität schenken.
Finanzierung: Pflegehilfsmittel im Gesamtkonzept der Pflegekosten
Die Pflegehilfsmittel sind Teil eines größeren Finanzierungssystems der häuslichen Pflege. Um die Gesamtkosten zu verstehen und alle verfügbaren Leistungen auszuschöpfen, lohnt sich ein Überblick über die verschiedenen Finanzierungsquellen.
Leistungen der Pflegeversicherung kombinieren
Neben den Pflegehilfsmitteln stehen Pflegebedürftigen weitere Leistungen zu, die sich kombinieren lassen:
- Pflegegeld: Monatliche Zahlung bei häuslicher Pflege durch Angehörige (347€ bis 990€ je nach Pflegegrad)
- Pflegesachleistung: Kostenübernahme für ambulante Pflegedienste (796€ bis 2.299€ je nach Pflegegrad)
- Kombinationsleistung: Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung
- Entlastungsbetrag: 125€ monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Verhinderungspflege: Bis zu 3.539€ jährlich für Ersatzpflege (ab Juli 2025)
- Kurzzeitpflege: Ebenfalls aus dem gemeinsamen Budget von 3.539€ (ab Juli 2025)
- Wohnraumanpassung: Bis zu 4.000€ einmalig für bauliche Maßnahmen
- Pflegehilfsmittel: 42€ monatlich für Verbrauchsprodukte plus Kostenübernahme für technische Hilfsmittel
Diese Leistungen können Sie alle parallel nutzen – sie werden nicht gegeneinander aufgerechnet. Damit lässt sich ein umfassendes Pflegekonzept finanzieren.
Beispielrechnung: Finanzierung einer 24-Stunden-Betreuung
Viele Familien fragen sich, ob sie sich eine 24-Stunden-Betreuung leisten können. Die Kosten liegen je nach Qualifikation und Sprachkenntnissen zwischen 2.000€ und 3.000€ monatlich. Doch durch die Kombination verschiedener Leistungen lässt sich ein erheblicher Teil finanzieren:
Beispiel: Pflegegrad 3
- Pflegegeld: 599€ (kann für Betreuungskraft verwendet werden)
- Entlastungsbetrag: 125€
- Verhinderungspflege: 3.539€ jährlich = ca. 295€ monatlich (ab Juli 2025)
- Pflegehilfsmittel-Pauschale: 42€
- Gesamt: 1.061€ monatlich
Bei Kosten von 2.500€ für die Betreuung verbleibt ein Eigenanteil von ca. 1.439€ monatlich. Hinzu kommen Kost und Logis für die Betreuungskraft, die aber ohnehin anfallen würden. Im Vergleich zu einem Pflegeheimplatz (durchschnittlich 2.500€ bis 4.000€ Eigenanteil) ist die häusliche Betreuung oft sogar günstiger – und ermöglicht das Leben in der vertrauten Umgebung.
Steuerliche Absetzbarkeit
Pflegekosten können Sie steuerlich geltend machen. Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung, Pflegedienste und auch Pflegehilfsmittel (soweit selbst bezahlt) lassen sich als außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Das kann mehrere tausend Euro Steuerersparnis pro Jahr bedeuten. Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
Häufig gestellte Fragen zu Pflegehilfsmitteln
Kann ich Pflegehilfsmittel auch ohne Pflegegrad erhalten?
Nein, für Pflegehilfsmittel der Pflegekasse ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) Voraussetzung. Ohne Pflegegrad können Sie jedoch Hilfsmittel über die Krankenkasse beantragen, wenn diese medizinisch notwendig sind – etwa einen Rollator nach einer Operation. Sollten Sie vermuten, dass ein Pflegegrad vorliegt, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist kostenlos und kann den Zugang zu vielen Leistungen eröffnen.
Was passiert mit den Pflegehilfsmitteln, wenn die pflegebedürftige Person verstirbt oder ins Pflegeheim zieht?
Leihweise überlassene technische Hilfsmittel wie Pflegebetten müssen an das Sanitätshaus zurückgegeben werden. Kontaktieren Sie das Sanitätshaus, das die Abholung organisiert. Gekaufte Hilfsmittel können Sie behalten, verkaufen oder spenden. Verbrauchsmaterialien, die Sie über die 42-Euro-Pauschale bezogen haben, können Sie aufbrauchen oder spenden – etwa an Pflegedienste oder soziale Einrichtungen. Wichtig: Informieren Sie die Pflegekasse umgehend über die veränderte Situation, damit die Pauschale nicht weiter ausgezahlt wird.
Darf ich Pflegehilfsmittel privat kaufen und dann von der Pflegekasse erstattet bekommen?
Das ist möglich, aber riskant. Grundsätzlich müssen Sie vor dem Kauf einen Antrag bei der Pflegekasse stellen und die Genehmigung abwarten. Kaufen Sie das Hilfsmittel vorher, kann die Pflegekasse die Erstattung verweigern. Eine Ausnahme gilt, wenn die Pflegekasse die gesetzliche Entscheidungsfrist von drei Wochen (bzw. fünf Wochen bei Gutachten) überschreitet – dann dürfen Sie selbst beschaffen und haben Anspruch auf Kostenerstattung. Dokumentieren Sie in diesem Fall genau die Fristen und holen Sie mehrere Angebote ein, um nachzuweisen, dass Sie wirtschaftlich gehandelt haben.
Kann ich die 42-Euro-Pauschale auch für andere Dinge verwenden, die die Pflege erleichtern?
Nein, die Pflegehilfsmittelpauschale ist zweckgebunden für die im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Verbrauchsprodukte der Produktgruppe 54. Sie können das Geld nicht für andere Zwecke verwenden, auch wenn diese die Pflege erleichtern würden. Allerdings haben Sie innerhalb der zugelassenen Produktkategorie freie Wahl und können flexibel zusammenstellen, was Sie benötigen. Für andere Hilfsmittel außerhalb dieser Kategorie müssen Sie separate Anträge stellen oder andere Finanzierungsquellen nutzen, etwa den Entlastungsbetrag.
Muss ich gebrauchte Pflegehilfsmittel akzeptieren?
Bei leihweisen Hilfsmitteln ist es üblich, dass Sie gebrauchte, aber aufbereitete Produkte erhalten. Das Sanitätshaus muss sicherstellen, dass diese hygienisch einwandfrei und voll funktionsfähig sind. Sie müssen gebrauchte Hilfsmittel akzeptieren, solange sie den Anforderungen entsprechen. Bei gesundheitlichen Bedenken (z.B. bei Hauterkrankungen) können Sie ein neues Produkt verlangen – dies muss aber medizinisch begründet sein. Für Verbrauchsmaterialien der 42-Euro-Pauschale erhalten Sie selbstverständlich immer neue, originalverpackte Produkte.
Wie schnell muss die Pflegekasse über meinen Antrag auf Pflegehilfsmittel entscheiden?
Die Pflegekasse hat drei Wochen Zeit, über Ihren Antrag zu entscheiden. Benötigt sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Die Pflegekasse muss Sie über eine Fristverlängerung informieren und begründen, warum ein Gutachten notwendig ist. Hält die Pflegekasse diese Fristen nicht ein, gilt Ihr Antrag als genehmigt. Sie dürfen das Hilfsmittel dann selbst beschaffen und haben Anspruch auf Kostenerstattung. Dokumentieren Sie Ihren Antrag und alle Korrespondenz sorgfältig, um im Streitfall Ihre Ansprüche nachweisen zu können.
Können mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt jeweils die 42-Euro-Pauschale erhalten?
Ja, jede pflegebedürftige Person mit Pflegegrad hat individuell Anspruch auf die Pflegehilfsmittel Pauschale von 42 Euro monatlich. Leben zwei Pflegebedürftige im selben Haushalt, können also bis zu 84 Euro monatlich für Verbrauchsmaterialien genutzt werden. Dies ist besonders relevant, wenn beispielsweise beide Ehepartner pflegebedürftig sind. Die Pauschale wird pro Person gewährt, nicht pro Haushalt. Sie können die Materialien gemeinsam nutzen, müssen aber für jede Person einen eigenen Antrag stellen.
Was ist, wenn das genehmigte Pflegehilfsmittel nicht passt oder nicht hilft?
Wenn sich nach der Lieferung herausstellt, dass das Hilfsmittel nicht geeignet ist, kontaktieren Sie umgehend das Sanitätshaus. Bei technischen Hilfsmitteln ist oft eine Anpassung möglich – etwa die Höhenverstellung eines Pflegebetts oder der Austausch von Zubehör. Hilft dies nicht, können Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf ein alternatives Hilfsmittel stellen. Begründen Sie konkret, warum das bisherige Hilfsmittel ungeeignet ist und welches Alternativprodukt besser passt. Die Pflegekasse muss Ihrem berechtigten Interesse nachkommen, ein geeignetes Hilfsmittel zu erhalten. Eine vorherige Erprobung verschiedener Modelle ist bei manchen Sanitätshäusern möglich.
Gibt es Pflegehilfsmittel auch für pflegende Angehörige, um deren Gesundheit zu schützen?
Ja, viele Pflegehilfsmittel dienen explizit der Erleichterung der Pflege und damit dem Gesundheitsschutz der Pflegenden. Dazu gehören Pflegebetten mit Höhenverstellung (rückenschonende Arbeitshöhe), Lifter und Aufrichthilfen (Vermeidung von Überlastung beim Umlagern) sowie Rutschbretter und Umlagerungshilfen. Auch die Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel schützen pflegende Angehörige vor Infektionen. Darüber hinaus haben pflegende Angehörige Anspruch auf kostenlose Pflegekurse, in denen rückenschonende Pflegetechniken vermittelt werden. Nutzen Sie diese Angebote, um Ihre eigene Gesundheit zu schützen.
Kann ich Pflegehilfsmittel auch im Urlaub oder bei vorübergehendem Aufenthalt außerhalb der Wohnung nutzen?
Technische Pflegehilfsmittel wie Rollstühle oder mobile Pflegebetten können Sie grundsätzlich mitnehmen. Bei größeren Hilfsmitteln wie einem fest installierten Pflegebett ist dies jedoch unpraktisch. Für Urlaubsaufenthalte können Sie bei der Pflegekasse ein zusätzliches Hilfsmittel für die Urlaubsadresse beantragen – etwa ein Pflegebett im Ferienhaus. Die Pflegehilfsmittelpauschale von 42 Euro steht Ihnen auch im Urlaub zu, solange die Pflege zu Hause (bzw. in der Ferienunterkunft) stattfindet. Bei Krankenhausaufenthalten oder Reha-Maßnahmen ruht der Anspruch, da dort die Einrichtung für die Versorgung zuständig ist.
Wie verhält es sich mit Pflegehilfsmitteln bei einer 24-Stunden-Betreuung?
Die Pflegehilfsmittelpauschale steht Ihnen auch bei einer 24-Stunden-Betreuung zu, da die Betreuungskraft die Verbrauchsmaterialien für die tägliche Pflege benötigt. Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Lifter erleichtern auch der Betreuungskraft die Arbeit und werden weiterhin von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt. Die Kombination aus professioneller Betreuung und optimal ausgestatteten Pflegehilfsmitteln ermöglicht eine hochwertige Versorgung zu Hause. Viele Betreuungskräfte sind dankbar für gute Hilfsmittel, da diese ihre körperlich anstrengende Arbeit erleichtern und die Pflegequalität verbessern.
Was passiert, wenn sich der Pflegebedarf ändert und andere Hilfsmittel notwendig werden?
Der Pflegebedarf ist nicht statisch – bei Verschlechterung des Gesundheitszustands oder nach Krankenhausaufenthalten können andere oder zusätzliche Pflegehilfsmittel notwendig werden. Sie können jederzeit neue Anträge bei der Pflegekasse stellen, wenn sich der Bedarf ändert. Begründen Sie die Notwendigkeit mit der veränderten Situation. Auch bei Verbesserung des Zustands sollten Sie nicht mehr benötigte Hilfsmittel zurückgeben, um Kosten zu sparen und Platz zu schaffen. Die regelmäßige Überprüfung, ob die vorhandenen Hilfsmittel noch optimal sind, lohnt sich. Pflegeberatungen nach § 7a SGB XI können dabei helfen, den aktuellen Bedarf zu ermitteln.
Fazit: Pflegehilfsmittel als wichtiger Baustein der häuslichen Pflege
Pflegehilfsmittel sind weit mehr als nur praktische Helfer im Pflegealltag – sie sind ein wesentlicher Bestandteil einer würdevollen, selbstbestimmten Pflege zu Hause. Von technischen Hilfsmitteln wie Pflegebetten und Hausnotrufsystemen bis hin zu den monatlichen Verbrauchsmaterialien der 42-Euro-Pauschale: Diese Leistungen der Pflegeversicherung tragen erheblich dazu bei, dass Pflegebedürftige in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können und pflegende Angehörige körperlich und organisatorisch entlastet werden.
Die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst:
- Bereits ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel – sowohl technische Hilfsmittel als auch die monatliche Pauschale von 42 Euro
- Die Unterscheidung zwischen Hilfsmitteln der Pflegekasse und der Krankenkasse ist wichtig für die richtige Antragstellung
- Die Pflegehilfsmittelpauschale von 42 Euro monatlich wird oft nicht ausgeschöpft – dabei summiert sie sich auf über 500 Euro jährlich
- Technische Hilfsmittel können die körperliche Belastung pflegender Angehöriger erheblich reduzieren und Pflegebedürftigen mehr Selbstständigkeit ermöglichen
- Die Kombination aus Pflegehilfsmitteln, Wohnraumanpassung und anderen Pflegeleistungen schafft ein umfassendes Versorgungskonzept
- Bei Ablehnung durch die Pflegekasse lohnt sich ein Widerspruch – viele Anträge werden nach Widerspruch doch noch bewilligt
Dennoch haben Pflegehilfsmittel ihre Grenzen. Sie ersetzen keine professionelle Pflege und Betreuung, wenn der Pflegebedarf komplex wird oder pflegende Angehörige an ihre körperlichen und psychischen Grenzen stoßen. In solchen Situationen kann eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause die ideale Ergänzung sein – sie ermöglicht das Leben in den eigenen vier Wänden mit professioneller Unterstützung rund um die Uhr.
Die häusliche Pflege ist ein komplexes Zusammenspiel aus praktischen Hilfsmitteln, finanziellen Leistungen, baulichen Anpassungen und menschlicher Zuwendung. Pflegehilfsmittel sind ein wichtiger Baustein in diesem System – nutzen Sie Ihre Ansprüche konsequent und lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn Anträge zunächst abgelehnt werden. Die Investition in geeignete Hilfsmittel zahlt sich durch mehr Lebensqualität für alle Beteiligten aus.
Wenn Sie unsicher sind, welche Hilfsmittel für Pflegebedürftige in Ihrer Situation sinnvoll sind, nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse oder lassen Sie sich von erfahrenen Pflegefachkräften beraten. Gemeinsam lässt sich ein individuelles Konzept entwickeln, das technische Hilfsmittel, professionelle Unterstützung und die Ressourcen der Familie optimal kombiniert – für eine Pflege, die Würde und Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellt.

Kostenlose Beratung zur 24-Stunden-Betreuung – individuell, professionell und mit Herz
Angebot anfordern Beraten lassenHinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine professionelle medizinische oder rechtliche Beratung. Alle Angaben zu Leistungen und Ansprüchen entsprechen dem Stand 2026 und können sich durch Gesetzesänderungen ändern. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem individuellen Anspruch wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse oder eine qualifizierte Pflegeberatung. Stand: Januar 2025