SAPV und Palliativpflege zu Hause: Anspruch, Ablauf, Hilfe

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Inhaltsübersicht

Wenn eine Krankheit nicht mehr heilbar ist, verändern sich die Fragen. Es geht nicht mehr darum, was die Medizin noch erreichen kann, sondern darum, wie die verbleibende Zeit möglichst gut, schmerzarm und würdevoll sein kann. Viele schwer kranke Menschen wünschen sich, diese Zeit zu Hause zu verbringen, in ihrem eigenen Bett, mit ihren Menschen um sich. Und viele Angehörige fragen sich, ob sie das schaffen können.

Die gute Nachricht: Sie müssen das nicht allein tragen. In Deutschland gibt es ein Netz an Unterstützung für die Palliativpflege zu Hause. Dazu gehören die Hausärztin oder der Hausarzt, ambulante Pflegedienste mit palliativer Erfahrung, ehrenamtliche Hospizdienste und, wenn die Beschwerden besonders belastend werden, die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, kurz SAPV. Dieser Ratgeber erklärt in Ruhe, wer Anspruch auf SAPV hat, wie die Verordnung funktioniert, was die Palliativteams leisten und welche Rolle Angehörige, Pflegedienst und eine Betreuungskraft im Alltag übernehmen können.

Lesen Sie in Ihrem Tempo. Manche Abschnitte brauchen Sie vielleicht jetzt, andere erst später. Und wenn Fragen offenbleiben: Die Krankenkasse, die Hausarztpraxis und die Palliativteams vor Ort beraten Sie.

Das Wichtigste in Kürze

  • Was ist SAPV? Eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 37b SGB V. Spezialisierte Teams aus Ärztinnen, Ärzten und Pflegefachkräften lindern Schmerzen und andere belastende Beschwerden, damit schwer kranke Menschen zu Hause bleiben können.
  • Wer hat Anspruch? Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei begrenzter Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung brauchen. Ein Pflegegrad ist nicht nötig.
  • Verordnung: Hausärztin, Facharzt oder Krankenhausärztin verordnen die SAPV auf dem Formular Muster 63. Die Krankenkasse trägt die Kosten vorläufig, wenn ihr die Verordnung spätestens am dritten Arbeitstag nach Ausstellung vorliegt.
  • Rund um die Uhr erreichbar: Zu den Leistungen gehört eine Ruf-, Notfall- und Kriseninterventionsbereitschaft rund um die Uhr.
  • AAPV als Basis: Die meisten Menschen werden in der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung durch Hausarztpraxis und Pflegedienst gut begleitet. SAPV kommt ergänzend dazu, wenn das nicht mehr reicht.
  • Hilfe für Angehörige: Ambulante Hospizdienste begleiten mit geschulten Ehrenamtlichen, für die Betroffenen kostenfrei. Berufstätige Angehörige haben Anspruch auf eine Freistellung zur Sterbebegleitung von bis zu drei Monaten.

Was Palliativversorgung bedeutet

Das Wort „palliativ“ kommt vom lateinischen „pallium“, dem Mantel. Palliativversorgung legt sich wie ein schützender Mantel um einen Menschen, dessen Krankheit nicht mehr geheilt werden kann. Im Mittelpunkt steht nicht mehr die Heilung, sondern die Lebensqualität: Schmerzen und andere Beschwerden lindern, Ängste ernst nehmen, Wünsche respektieren und Angehörige begleiten.

Palliativversorgung ist nicht auf die allerletzten Tage beschränkt und auch nicht nur für Menschen mit Krebs da. Sie kommt auch bei fortgeschrittener Herz-, Lungen- oder Nierenschwäche, bei neurologischen Erkrankungen wie ALS oder bei Demenz im späten Stadium infrage. Wie die Pflegeversicherung in dieser Lage unterstützt und wie ein Pflegegrad schnell beantragt werden kann, erklärt unser Beitrag Pflegegrad bei Krebs und in der Palliativmedizin.

Zwei Stufen: AAPV und SAPV

Die ambulante Palliativversorgung in Deutschland ist in zwei Stufen aufgebaut:

  • Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV): Sie wird von den Menschen geleistet, die ohnehin schon da sind, also von Hausärztinnen und Hausärzten, Fachärzten und ambulanten Pflegediensten. Die meisten schwer kranken Menschen werden so gut versorgt. Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V umfasst ausdrücklich auch die ambulante Palliativversorgung (§ 37 Abs. 2b SGB V).
  • Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV): Sie kommt ergänzend hinzu, wenn die Beschwerden so komplex werden, dass besondere palliativmedizinische und palliativpflegerische Erfahrung nötig ist. Sie wird von spezialisierten Teams erbracht.

Wichtig zu wissen: Die SAPV ersetzt die bisherige Versorgung nicht einfach. Sie ergänzt das bestehende Angebot, insbesondere das von Hausarztpraxis, Krankenhaus und Pflegedienst (§ 1 Abs. 6 SAPV-Richtlinie).

Merkmal AAPV SAPV
Für wen Schwer kranke Menschen mit palliativem Versorgungsbedarf Schwer kranke Menschen mit begrenzter Lebenserwartung und besonders aufwändigem Versorgungsbedarf, etwa komplexen Symptomen
Wer versorgt Hausarztpraxis, Fachärztinnen und Fachärzte, ambulanter Pflegedienst Spezialisierte Palliativteams mit Verträgen nach § 132d SGB V, zusammen mit der bestehenden Versorgung
Rechtsgrundlage Ärztliche Behandlung und häusliche Krankenpflege, § 37 SGB V § 37b SGB V und SAPV-Richtlinie des G-BA
Erreichbarkeit Je nach Praxis und Pflegedienst Ruf-, Notfall- und Kriseninterventionsbereitschaft rund um die Uhr
Verordnung Ärztliche Verordnung häuslicher Krankenpflege Eigene Verordnung auf Muster 63

Wer hat Anspruch auf SAPV?

Den Anspruch regelt § 37b SGB V. Danach haben Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Die Einzelheiten hat der Gemeinsame Bundesausschuss in der SAPV-Richtlinie festgelegt.

Die Erkrankung

Nach § 3 der SAPV-Richtlinie ist eine Erkrankung

  • nicht heilbar, wenn Behandlungsmaßnahmen nach dem anerkannten Stand der Medizin nicht zur Beseitigung der Erkrankung führen können,
  • fortschreitend, wenn ihr Verlauf trotz medizinischer Maßnahmen nicht nachhaltig aufgehalten werden kann,
  • weit fortgeschritten, wenn die Verbesserung von Beschwerden und Lebensqualität sowie die psychosoziale Begleitung im Vordergrund stehen und die Lebenserwartung nach begründeter ärztlicher Einschätzung auf Tage, Wochen oder Monate gesunken ist.

Der besonders aufwändige Versorgungsbedarf

Hinzukommen muss ein besonders aufwändiger Versorgungsbedarf. Er besteht, wenn die anderen ambulanten Angebote, auch die des ambulanten Hospizdienstes, nicht oder nur mit besonderer Koordination ausreichen (§ 4 SAPV-Richtlinie). Ein Anhaltspunkt ist ein komplexes Symptomgeschehen. Das liegt in der Regel vor, wenn mindestens eines dieser Kriterien erfüllt ist:

  • ausgeprägte Schmerzen,
  • ausgeprägte neurologische, psychiatrische oder psychische Beschwerden,
  • ausgeprägte Atemnot oder Herzbeschwerden,
  • ausgeprägte Beschwerden im Magen-Darm-Bereich,
  • ausgeprägte offene Wunden oder Tumoren,
  • ausgeprägte Beschwerden im Bereich von Harnwegen und Geschlechtsorganen.

Kein Pflegegrad nötig

Die SAPV ist eine Leistung der Krankenversicherung. Ein Pflegegrad ist dafür keine Voraussetzung. Umgekehrt ändert die SAPV nichts an bestehenden Leistungen der Pflegeversicherung: Pflegegeld, Pflegesachleistung und der bisherige Pflegedienst laufen weiter. Andere Sozialleistungsansprüche bleiben unberührt (§ 1 Abs. 6 SAPV-Richtlinie).

Wo SAPV stattfinden kann

SAPV kann im eigenen Haushalt oder in der Familie erbracht werden, aber auch in stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Dazu kommen weitere Orte, an denen sich der schwer kranke Mensch dauerhaft in vertrauter Umgebung aufhält, etwa eine Wohngemeinschaft. In stationären Hospizen besteht Anspruch auf den ärztlichen Teil der SAPV, wenn die normale ärztliche Versorgung nicht ausreicht (§ 1 Abs. 2 und 3 SAPV-Richtlinie).

Verordnung und Ablauf: So kommt die SAPV ins Haus

Viele Familien erfahren erst spät von der SAPV, weil niemand danach fragt. Sie dürfen das Thema selbst ansprechen, bei der Hausärztin, beim Facharzt oder im Krankenhaus.

Schritt 1: Die ärztliche Verordnung

Die SAPV wird von einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt verordnet, also etwa von der Hausarztpraxis oder einer Fachärztin (§ 37b Abs. 1 SGB V, § 7 SAPV-Richtlinie). Auch Krankenhausärztinnen und -ärzte können die SAPV verordnen, wenn eine Entlassung möglich ist und SAPV aus ihrer Sicht nötig wird. Diese Verordnung gilt in der Regel für längstens sieben Tage. Danach übernimmt die weiterbehandelnde Praxis. Für die Verordnung wird das Formular Muster 63 verwendet.

Schritt 2: Die Krankenkasse

Die Verordnung geht an die Krankenkasse, häufig übernimmt das das SAPV-Team für Sie. Wird sie der Krankenkasse spätestens am dritten Arbeitstag nach der Ausstellung vorgelegt, übernimmt die Kasse die Kosten der verordneten Leistungen bis zu ihrer Entscheidung (§ 8 SAPV-Richtlinie). Die Versorgung kann also beginnen, ohne dass Sie auf einen Bescheid warten müssen.

Schritt 3: Das Palliativteam kommt

Das SAPV-Team nimmt Kontakt auf, kommt zu einem Erstbesuch und bespricht mit dem kranken Menschen und den Angehörigen, was gebraucht wird. Es stimmt sich mit der Hausarztpraxis und dem Pflegedienst ab. Dabei steht der Wille des kranken Menschen im Mittelpunkt, auch so, wie er in einer Patientenverfügung zum Ausdruck kommt (§ 1 Abs. 5 SAPV-Richtlinie).

Wer hilft bei der Suche nach einem SAPV-Team?

SAPV-Teams arbeiten regional. Die Hausarztpraxis, das Krankenhaus, der Sozialdienst der Klinik und die Krankenkasse kennen die Teams vor Ort. Versicherte haben außerdem einen eigenen Anspruch auf Beratung und Hilfestellung durch ihre Krankenkasse zu den Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung, einschließlich einer Übersicht der Ansprechpartner in der Region (§ 39b SGB V). Auf Wunsch werden Angehörige an der Beratung beteiligt.

Was das SAPV-Team leistet

Die SAPV wird nach Bedarf erbracht, in vier Stufen (§ 5 Abs. 2 SAPV-Richtlinie):

Versorgungsstufe Was das bedeutet
Beratungsleistung Das Team berät die Hausarztpraxis, den Pflegedienst, den kranken Menschen und die Angehörigen.
Koordination der Versorgung Das Team stimmt die Arbeit aller Beteiligten aufeinander ab, etwa von Ärztinnen, Pflegedienst, Hospizdienst und Sanitätshaus.
Additiv unterstützende Teilversorgung Das Team übernimmt einzelne Leistungen zusätzlich zur bestehenden Versorgung, zum Beispiel die Schmerztherapie.
Vollständige Versorgung Das Team übernimmt die palliativmedizinische und palliativpflegerische Versorgung weitgehend selbst.

Quelle: SAPV-Richtlinie des G-BA, § 5.

Typische Inhalte der SAPV

Nach § 5 Abs. 3 der SAPV-Richtlinie gehören insbesondere dazu:

  • Linderung von Beschwerden durch Medikamente oder andere Maßnahmen,
  • apparative Behandlungsmaßnahmen, zum Beispiel eine Medikamentenpumpe,
  • spezialisierte palliativmedizinische und palliativpflegerische Leistungen,
  • ein individueller Behandlungsplan und vorbeugendes Krisenmanagement,
  • eine Ruf-, Notfall- und Kriseninterventionsbereitschaft rund um die Uhr,
  • Beratung, Anleitung und Begleitung der Angehörigen, auch beim Umgang mit Sterben und Tod,
  • psychosoziale Unterstützung in enger Zusammenarbeit etwa mit Seelsorge, Sozialarbeit und ambulanten Hospizdiensten.

Für viele Familien ist die Rufbereitschaft der wichtigste Baustein. Zu wissen, dass man auch nachts um drei jemanden erreicht, der den kranken Menschen kennt, nimmt viel Angst und verhindert manchen Notarzteinsatz und manche Krankenhauseinweisung, die eigentlich niemand wollte.

Wer im Team arbeitet

SAPV wird ausschließlich von Leistungserbringern erbracht, die einen Vertrag mit den Krankenkassen haben (§ 132d SGB V). Sie arbeiten interdisziplinär, vor allem mit qualifizierten Ärztinnen, Ärzten und Pflegefachkräften, unter Beteiligung ambulanter Hospizdienste (§ 5 Abs. 2 SAPV-Richtlinie). Häufig gehören auch Kooperationspartner aus Seelsorge, Sozialarbeit oder Psychologie zum Netz. Wie die Teams vor Ort organisiert sind, unterscheidet sich je nach Region und Vertrag.

Was kostet die SAPV für Versicherte?

Die SAPV ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird direkt zwischen dem SAPV-Team und der Krankenkasse abgerechnet. Eine eigene Zuzahlung für die SAPV selbst sieht das Gesetz nicht vor, und auch der GKV-Spitzenverband nennt keine. Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, die zusätzlich verordnet werden, gelten die üblichen Zuzahlungsregeln, begrenzt durch die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Krankenkasse nach, ob in Ihrem Fall Kosten entstehen können.

Privat Versicherte sollten vorab mit ihrer Versicherung klären, ob und in welchem Umfang die SAPV nach ihrem Tarif übernommen wird.

Wer übernimmt was? Die Rollen in der Palliativpflege zu Hause

Palliativpflege zu Hause gelingt, wenn viele Hände ineinandergreifen und jeder weiß, wofür er zuständig ist. Die folgende Übersicht hilft, die Aufgaben zu ordnen.

Beteiligte Typische Aufgaben Was nicht dazugehört
Hausärztin oder Hausarzt Ärztliche Begleitung, Verordnungen, Hausbesuche, Abstimmung mit dem SAPV-Team Ständige Erreichbarkeit rund um die Uhr ist nicht immer möglich
SAPV-Team Spezialisierte Symptomkontrolle, Krisenplan, Rufbereitschaft rund um die Uhr, Beratung Alltägliche Grundpflege und Haushalt
Ambulanter Pflegedienst Grundpflege, Behandlungspflege nach Verordnung, etwa Wundversorgung, Injektionen, Katheterpflege Dauerhafte Anwesenheit
Ambulanter Hospizdienst Ehrenamtliche Begleitung, Gespräche, Sitzwachen, Entlastung der Familie, palliativ-pflegerische Beratung Pflegerische und medizinische Leistungen
Angehörige Nähe, Gesellschaft, Entscheidungen im Sinne des kranken Menschen, oft auch einfache Pflege Medizinische Verantwortung
Betreuungskraft im Haushalt Anwesenheit im Alltag, Hilfe bei Körperpflege, Essen und Trinken, Haushalt, Gesellschaft Medizinische Behandlungspflege, Medikamentengabe über Pumpen, ärztliche Aufgaben

Der Pflegedienst: Behandlungspflege in fachkundigen Händen

Viele Familien haben bereits einen ambulanten Pflegedienst, wenn die Palliativsituation beginnt. Er bleibt eingebunden und arbeitet mit dem SAPV-Team zusammen. Medizinische Aufgaben wie Wundversorgung, Injektionen oder die Pflege eines Katheters gehören in seine Hände. Was Behandlungspflege umfasst und wie sie verordnet wird, erklärt unser Beitrag Behandlungspflege. Wie Grundpflege definiert ist, zeigt der Ratgeber Grundpflege.

Die Betreuungskraft: Alltag ja, Medizin nein

Gerade in den letzten Wochen und Monaten wünschen sich viele Familien, dass jemand einfach da ist. Eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt, kann genau das leisten: Sie hilft beim Waschen und Anziehen, reicht Essen und Getränke, lagert nach Anleitung, hält den Haushalt in Ordnung, liest vor, hält eine Hand. Sie verschafft Angehörigen Zeit für das, was nur sie geben können.

Ihre Grenze ist klar: Medizinische Behandlungspflege und ärztliche Aufgaben übernimmt sie nicht. Das bleibt Aufgabe von Pflegedienst, SAPV-Team und Hausarztpraxis. Eine gute Betreuung im Haushalt ergänzt diese Fachleute und ersetzt sie nicht. Welche Tätigkeiten eine Betreuungskraft übernehmen darf, lesen Sie im Beitrag Was darf eine 24-Stunden-Pflegekraft und was nicht?. Wie die Versorgung bettlägeriger Menschen zu Hause organisiert werden kann, zeigt der Ratgeber 24-Stunden-Pflege bei Bettlägerigkeit. Wie Pflegedienst und Betreuungskraft zusammenarbeiten, beschreibt der Beitrag Ambulanten Pflegedienst mit 24-Stunden-Pflege kombinieren.

PflegeHeimat24 vermittelt Betreuungen im Haushalt. Die Betreuung erbringen unsere Partnerunternehmen. In einer Palliativsituation ist eine schnelle, aber sorgfältige Abstimmung mit allen Beteiligten besonders wichtig.

Entlastung für Angehörige

Einen geliebten Menschen in seiner letzten Lebensphase zu begleiten, ist eine große Aufgabe. Sie dürfen und sollen sich dabei Hilfe holen. Die SAPV-Richtlinie stellt ausdrücklich klar, dass auch die Belange der Angehörigen und Zugehörigen im Mittelpunkt stehen (§ 1 Abs. 5 SAPV-Richtlinie).

Ambulante Hospizdienste

Ambulante Hospizdienste begleiten schwer kranke und sterbende Menschen und ihre Familien zu Hause, im Pflegeheim oder im Krankenhaus. Geschulte Ehrenamtliche kommen zu Besuch, hören zu, bleiben am Bett, damit Angehörige einmal hinausgehen können, und begleiten auch nach dem Tod in der Trauer. Hauptamtliche Koordinationskräfte bieten palliativ-pflegerische und psychosoziale Beratung an.

Die Krankenkassen fördern ambulante Hospizdienste nach § 39a Abs. 2 SGB V. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Dienst mit palliativ erfahrenen Pflegediensten und Ärzten zusammenarbeitet und unter der fachlichen Verantwortung einer entsprechend qualifizierten Fachkraft steht. Nach Angaben des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands ist die Begleitung durch ambulante Hospizdienste für die Betroffenen kostenfrei. Bundesweit gibt es laut DHPV rund 1.500 ambulante Hospizdienste.

Leistungen der Pflegeversicherung

Hat der kranke Mensch einen Pflegegrad, stehen die üblichen Leistungen zur Verfügung: Pflegegeld von 347 bis 990 Euro im Monat, Pflegesachleistung von 796 bis 2.299 Euro, der Entlastungsbetrag von 131 Euro und der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Ist noch kein Pflegegrad beantragt, sollte das sofort geschehen, denn Leistungen gibt es ab dem Antragsmonat (§ 33 SGB XI). Wie ein Antrag in der Palliativsituation beschleunigt werden kann, erklärt der Beitrag Pflegegrad bei Krebs und Palliativmedizin. Für Hilfsmittel wie ein Pflegebett hilft der Ratgeber Pflegebett beantragen. Die Pflegeversicherung schließt die Sterbebegleitung übrigens ausdrücklich mit ein (§ 28 Abs. 4 SGB XI).

Freistellung im Beruf

Berufstätige haben einen Anspruch, sich zur Begleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase ganz oder teilweise freistellen zu lassen. Voraussetzung ist eine weit fortgeschrittene, nicht heilbare Erkrankung mit palliativmedizinischem Behandlungsbedarf und einer begrenzten Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten, nachgewiesen durch ein ärztliches Zeugnis (§ 3 Abs. 6 Pflegezeitgesetz). Die Freistellung dauert höchstens drei Monate je nahem Angehörigen (§ 4 Abs. 3 PflegeZG). Bei Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten besteht kein gesetzlicher Anspruch, eine Vereinbarung kann aber beantragt werden. Zusätzlich gibt es bei einer akut auftretenden Pflegesituation die kurzzeitige Arbeitsverhinderung mit Pflegeunterstützungsgeld, mehr dazu im Beitrag 10 Tage Freistellung bei einem plötzlichen Pflegefall.

Auf sich selbst achten

Viele Angehörige stellen in dieser Zeit ihre eigenen Bedürfnisse ganz zurück. Das ist verständlich, aber nicht unbegrenzt möglich. Schlafen Sie, wenn jemand anderes da ist. Essen Sie. Nehmen Sie Gesprächsangebote an, etwa vom Hospizdienst oder der Seelsorge. Hinweise, wie Sie Überlastung früh erkennen, gibt unser Beitrag Pflege-Burnout.

Wenn zu Hause nicht mehr geht: Hospiz und Palliativstation

Nicht immer ist es möglich oder gewünscht, bis zuletzt zu Hause zu bleiben. Manchmal sind die Beschwerden zu Hause nicht ausreichend zu lindern, manchmal sind Angehörige am Ende ihrer Kräfte, manchmal ändert sich der Wunsch des kranken Menschen. Das ist kein Scheitern.

  • Palliativstation: Eine Abteilung im Krankenhaus für die Behandlung schwerer Beschwerden. Ziel ist oft, die Situation zu stabilisieren, damit eine Rückkehr nach Hause möglich wird.
  • Stationäres Hospiz: Eine eigenständige Einrichtung für Menschen in ihrer letzten Lebensphase, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, wenn eine ambulante Versorgung zu Hause nicht erbracht werden kann. Die Krankenkasse trägt die zuschussfähigen Kosten unter Anrechnung der Leistungen der Pflegeversicherung zu 95 Prozent (§ 39a Abs. 1 SGB V).

Wie die Aufnahme in ein Hospiz funktioniert und was es kostet, erklären wir in einem eigenen Ratgeber, der in Kürze erscheint. Wie Sie die letzte Phase einer Demenz begleiten, lesen Sie im Beitrag Demenz im Endstadium.

Vorsorge: Wünsche festhalten, solange es geht

Palliativversorgung richtet sich nach dem Willen des kranken Menschen. Damit dieser Wille bekannt ist, sind Vorsorgedokumente hilfreich: eine Patientenverfügung, die festhält, welche Behandlungen gewünscht oder abgelehnt werden, und eine Vorsorgevollmacht, damit eine Vertrauensperson entscheiden darf, wenn der kranke Mensch es selbst nicht mehr kann. Die Krankenkassen informieren auch allgemein über diese Möglichkeiten (§ 39b Abs. 2 SGB V). Was gilt, wenn keine Vollmacht vorliegt, erklärt unser Beitrag Keine Vorsorgevollmacht. Einen Überblick, welche Unterlagen griffbereit sein sollten, gibt der Notfallordner Pflege.

Sprechen Sie mit dem SAPV-Team auch über einen Krisenplan: Was soll passieren, wenn nachts Atemnot oder starke Schmerzen auftreten? Wen rufen Sie an? Wo liegen die Bedarfsmedikamente? Ein solcher Plan gibt allen Beteiligten Sicherheit, auch einer Betreuungskraft im Haushalt.

Praxisbeispiele

Die folgenden Beispiele sind frei zusammengestellt. Sie sollen zeigen, wie Palliativpflege zu Hause in unterschiedlichen Situationen aussehen kann.

Beispiel 1: Die Mutter mit fortgeschrittenem Krebs

Eine 74-jährige Frau mit fortgeschrittenem Darmkrebs möchte zu Hause bleiben. Ihr Mann und die Tochter kümmern sich um sie. Als die Schmerzen stärker werden, verordnet die Hausärztin SAPV. Das Palliativteam stellt die Schmerztherapie um, richtet eine Medikamentenpumpe ein und ist nachts erreichbar. Der Pflegedienst kommt zweimal täglich. Ein Hospizdienst schickt eine Ehrenamtliche, die zweimal pro Woche kommt, damit der Ehemann zum Einkaufen und zum Spaziergang gehen kann.

Beispiel 2: Der Vater mit Herzschwäche

Ein 88-jähriger Mann mit schwerer Herzschwäche hat Pflegegrad 4 und wird bereits von einer Betreuungskraft im Haushalt unterstützt. Als nachts zunehmend Atemnot auftritt, wird das SAPV-Team hinzugezogen. Es erstellt einen Krisenplan und erklärt der Familie und der Betreuungskraft, was in welcher Situation zu tun ist und wann das Team gerufen werden soll. Die Medikamente gibt weiterhin der Pflegedienst nach ärztlicher Anordnung. Die Betreuungskraft ist da, hilft bei der Lagerung und ruft im Notfall an.

Beispiel 3: Die Familie entscheidet sich für das Hospiz

Eine 69-jährige Frau mit ALS wird lange zu Hause versorgt, unterstützt von Pflegedienst und SAPV. Ihr Mann ist nach Monaten erschöpft, die Frau selbst wünscht sich, ihn zu entlasten. Gemeinsam mit dem Palliativteam entscheidet die Familie, dass sie in ein stationäres Hospiz wechselt. Der Hospizdienst, der die Familie zu Hause begleitet hat, bleibt auch danach in Kontakt.

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Zu spät nach SAPV fragen: Viele Familien hören erst in den letzten Tagen davon. Sprechen Sie das Thema früh an, wenn die Beschwerden zunehmen.
  • Die Frist für die Verordnung übersehen: Die vorläufige Kostenübernahme setzt voraus, dass die Verordnung spätestens am dritten Arbeitstag nach Ausstellung bei der Krankenkasse vorliegt. Meist erledigt das das Team, fragen Sie aber nach.
  • Keinen Pflegegrad beantragen: Auch wenn die Zeit begrenzt erscheint, lohnt der Antrag, denn Leistungen gibt es ab dem Antragsmonat.
  • Keinen Krisenplan haben: Ohne Plan wird nachts oft der Notruf gewählt, obwohl das Palliativteam helfen könnte.
  • Aufgaben vermischen: Medizinische Aufgaben gehören zu Pflegedienst und Palliativteam, nicht zu Angehörigen oder Betreuungskraft, sofern diese nicht ausdrücklich angeleitet wurden und es rechtlich zulässig ist.
  • Hilfe ablehnen: Hospizdienste werden oft aus Scheu nicht gerufen. Ihre Begleitung ist für die Betroffenen kostenfrei und kann sehr entlasten.

Häufig gestellte Fragen zu SAPV und Palliativpflege zu Hause

Was ist SAPV?

SAPV steht für spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Sie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 37b SGB V. Spezialisierte Teams aus Ärztinnen, Ärzten und Pflegefachkräften lindern Schmerzen und andere belastende Beschwerden, damit schwer kranke Menschen in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können.

Wer hat Anspruch auf SAPV?

Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei begrenzter Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen. Ein Anhaltspunkt dafür sind komplexe Beschwerden wie ausgeprägte Schmerzen, Atemnot oder schwere Wunden. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich.

Wer verordnet die SAPV?

Die SAPV wird von einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt verordnet, etwa von der Hausarztpraxis, oder von einer Krankenhausärztin oder einem Krankenhausarzt. Verwendet wird das Formular Muster 63. Eine Verordnung aus dem Krankenhaus gilt in der Regel für längstens sieben Tage.

Was kostet die SAPV?

Die SAPV wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Eine gesonderte Zuzahlung für die SAPV-Leistung selbst sieht das Gesetz nicht vor. Für zusätzlich verordnete Arznei-, Heil- und Hilfsmittel gelten die üblichen Zuzahlungsregeln. Privat Versicherte sollten die Kostenübernahme mit ihrer Versicherung klären.

Was ist der Unterschied zwischen AAPV und SAPV?

Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) leisten Hausarztpraxen und Pflegedienste. Sie reicht für die meisten schwer kranken Menschen aus. Die SAPV kommt ergänzend hinzu, wenn die Beschwerden so komplex sind, dass ein spezialisiertes Team mit Rufbereitschaft rund um die Uhr nötig ist.

Bleibt der Pflegedienst, wenn die SAPV beginnt?

Ja, in der Regel. Die SAPV ergänzt die bestehende Versorgung durch Hausarztpraxis und Pflegedienst. Das SAPV-Team arbeitet mit dem Pflegedienst zusammen. Leistungen der Pflegeversicherung wie Pflegegeld oder Sachleistung laufen weiter.

Kann SAPV auch im Pflegeheim stattfinden?

Ja. Versicherte in stationären Pflegeeinrichtungen haben ebenfalls Anspruch auf spezialisierte Palliativversorgung (§ 37b Abs. 2 SGB V). Auch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und an anderen Orten, an denen sich der kranke Mensch dauerhaft in vertrauter Umgebung aufhält, ist SAPV möglich.

Was macht ein ambulanter Hospizdienst?

Ambulante Hospizdienste begleiten schwer kranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen mit geschulten Ehrenamtlichen und bieten palliativ-pflegerische und psychosoziale Beratung. Sie werden von den Krankenkassen nach § 39a Abs. 2 SGB V gefördert. Für die Betroffenen ist die Begleitung nach Angaben des DHPV kostenfrei.

Darf eine Betreuungskraft in der Palliativpflege helfen?

Eine Betreuungskraft im Haushalt kann im Alltag viel leisten: Anwesenheit, Hilfe bei Körperpflege, Essen und Trinken, Haushalt und Gesellschaft. Medizinische Behandlungspflege und ärztliche Aufgaben übernimmt sie nicht. Diese bleiben Aufgabe von Pflegedienst, SAPV-Team und Hausarztpraxis.

Kann ich mich als Angehöriger für die Sterbebegleitung freistellen lassen?

Ja. Beschäftigte haben Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Freistellung zur Begleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase, höchstens für drei Monate (§ 3 Abs. 6 und § 4 Abs. 3 Pflegezeitgesetz). Nötig ist ein ärztliches Zeugnis. Gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten besteht kein Anspruch, eine Vereinbarung kann aber beantragt werden.

Fazit: Gut begleitet, auch zu Hause

Palliativpflege zu Hause ist kein Weg, den Familien allein gehen müssen. Hausarztpraxis und Pflegedienst bilden die Grundlage, ambulante Hospizdienste begleiten menschlich, und wenn die Beschwerden besonders belastend werden, kommt mit der SAPV ein spezialisiertes Team dazu, das rund um die Uhr erreichbar ist. Die Verordnung ist unkompliziert, ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.

Sprechen Sie früh über Wünsche, Ängste und einen Plan für Krisen. Holen Sie sich Unterstützung im Alltag, damit Ihnen Zeit für das Wichtigste bleibt: da zu sein. Und erlauben Sie sich, Entscheidungen zu ändern, wenn sich die Situation ändert. Gut ist, was dem kranken Menschen und seiner Familie in dieser Zeit Halt gibt.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung. Bitte besprechen Sie Fragen zur Behandlung mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt und dem Palliativteam. Verbindlich sind die Entscheidungen Ihrer Kranken- und Pflegekasse. PflegeHeimat24 vermittelt Betreuungskräfte für die häusliche Betreuung und ist nicht deren Arbeitgeber. Die Betreuung erbringen unsere Partnerunternehmen. Medizinische Behandlungspflege übernimmt ein ambulanter Pflegedienst. Alle Angaben wurden im November 2026 geprüft und können sich ändern.

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