Pflegegrad 5: Alle Ansprüche & Pflegegeld im Überblick

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Inhaltsübersicht

Über dem Pflegegrad 5 kommt nichts mehr. Er ist die höchste Stufe der gesetzlichen Pflegeversicherung, und genau das macht ihn zu einer besonderen Situation: Verschlechtert sich der Zustand weiter, hilft kein Antrag auf Höherstufung mehr. Die zusätzlichen Mittel müssen dann aus anderen Systemen kommen – aus der Krankenversicherung, der Eingliederungshilfe oder der Sozialhilfe.

Rund 244.000 Menschen in Deutschland sind in Pflegegrad 5 eingestuft, etwa 4,3 Prozent aller Pflegebedürftigen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Voraussetzungen für Pflegegrad 5 gelten, wie viel Pflegegeld bei Pflegegrad 5 gezahlt wird, wie viel Stunden Pflege bei Pflegegrad 5 daraus realistisch finanzierbar sind – und welche Ansprüche außerhalb der Pflegeversicherung greifen, wenn das Budget der Pflegekasse an seine Grenze stößt. Alle Angaben entsprechen dem Rechtsstand September 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einstufung: Pflegegrad 5 setzt 90 bis 100 gewichtete Gesamtpunkte voraus. Die früher kursierenden 170 Punkte stammen aus keinem geltenden Bewertungssystem.
  • Ausnahme: Bei Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine kann Pflegegrad 5 nach § 15 Abs. 4 SGB XI auch unterhalb von 90 Punkten zugeordnet werden.
  • Geldleistungen 2026: 990 Euro Pflegegeld oder bis zu 2.299 Euro Pflegesachleistung monatlich, kombinierbar.
  • Additiv dazu: 131 Euro Entlastungsbetrag, 3.539 Euro Gemeinsamer Jahresbetrag, bis zu 2.085 Euro Tages- und Nachtpflege, 42 Euro Pflegehilfsmittelpauschale, bis zu 4.180 Euro je Wohnumfeldmaßnahme.
  • Eine Härtefallregelung gibt es nicht mehr. Sie wurde 2017 mit den Pflegestufen abgeschafft; § 64 SGB XI regelt die Rücklage der Pflegekassen, nicht den Härtefall.
  • Bei Beatmung oder Trachealkanüle greift die außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V – ärztlich verordnet und von der Krankenkasse getragen, nicht aus dem Pflegegeld zu bezahlen.
  • Höchste Absicherung der Pflegeperson: bis zu 735,63 Euro monatlich an Rentenversicherungsbeiträgen zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 5.

Was bedeutet Pflegegrad 5? Definition und Voraussetzungen

Die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI

Der Pflegegrad 5 wurde mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz zum 1. Januar 2017 eingeführt und ist der höchste von fünf Pflegegraden. Das Gesetz beschreibt ihn als schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Der Zusatz mit den besonderen Anforderungen ist der eigentliche Unterschied zum Pflegegrad 4: Auch dort liegt bereits eine schwerste Beeinträchtigung vor.

Betroffene sind in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen – bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme, der Mobilität, häufig auch bei der Medikamenteneinnahme und der Kommunikation. Anders als in den unteren Graden geht es nicht um punktuelle Einschränkungen, sondern um einen weitgehend vollständigen Verlust der Selbstständigkeit.

Häufige Ursachen sind fortgeschrittene Demenzerkrankungen im Spätstadium, schwere Schlaganfälle mit bleibenden Folgen, neurologische Erkrankungen wie ALS oder Parkinson im Endstadium, fortgeschrittene Multiple Sklerose, Querschnittlähmungen mit Komplikationen sowie weit fortgeschrittene Tumorerkrankungen.

Wie viele Menschen haben Pflegegrad 5?

Die amtliche Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes wies zum Stichtag 31. Dezember 2023 rund 5,69 Millionen Pflegebedürftige aus. Auf Pflegegrad 5 entfielen davon etwa 244.000 Menschen – 4,3 Prozent und damit der mit Abstand seltenste Pflegegrad.

Aufschlussreich ist die Verteilung der Versorgungsformen, weil sie sich deutlich von allen anderen Pflegegraden unterscheidet:

Versorgungsform Menschen mit Pflegegrad 5 Anteil
Vollstationär im Pflegeheim rund 114.000 rund 47 Prozent
Zu Hause allein durch Angehörige rund 82.000 rund 33 Prozent
Zu Hause mit ambulantem Pflegedienst rund 48.000 rund 20 Prozent

Pflegegrad 5 ist damit der einzige Grad, in dem die stationäre Versorgung fast die Hälfte ausmacht – über alle Pflegegrade hinweg werden dagegen rund 86 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Die Mehrheit bleibt aber auch hier in der eigenen Wohnung: Gut die Hälfte der Menschen mit Pflegegrad 5 lebt weiterhin im privaten Umfeld.

Die Voraussetzungen für Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte

Die Voraussetzungen für Pflegegrad 5 sind in § 15 SGB XI rein rechnerisch definiert: Erforderlich sind 90 bis 100 gewichtete Gesamtpunkte im Neuen Begutachtungsassessment. Damit ist die Skala ausgereizt – mehr als 100 Punkte sind nicht vorgesehen.

Zwei Angaben, die in vielen Ratgebern kursieren, sind falsch und sollten Ihre Erwartung nicht prägen: Weder werden 170 Punkte verlangt – diese Zahl entstammt keinem geltenden Bewertungssystem – noch ist ein täglicher Pflegeaufwand von mindestens drei Stunden nachzuweisen. Die Orientierung am Zeitaufwand gehörte zum alten Pflegestufensystem und wurde 2017 vollständig abgelöst. Heute zählt allein der Verlust an Selbstständigkeit.

Bewertet werden sechs Module mit unterschiedlicher Gewichtung:

Modul Was bewertet wird Gewichtung
1 – Mobilität Positionswechsel im Bett, Halten einer Sitzposition, Umsetzen, Fortbewegen, Treppensteigen 10 Prozent
2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Orientierung, Gedächtnis, Erkennen von Personen, Verstehen von Aufforderungen, Mitteilen von Bedürfnissen gemeinsam mit Modul 3: 15 Prozent
3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Nächtliche Unruhe, Abwehr pflegerischer Maßnahmen, Ängste, Wahnvorstellungen, Aggression nur der höhere der beiden Werte zählt
4 – Selbstversorgung Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, Essen, Trinken, Toilettenbenutzung, Umgang mit Inkontinenz 40 Prozent
5 – Bewältigung von und Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen Medikamentengabe, Wundversorgung, Absaugen, Sondenernährung, Arzt- und Therapietermine 20 Prozent
6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Tagesstruktur, Ruhen und Schlafen, sinnvolle Beschäftigung, Kontaktpflege 15 Prozent

Beachten Sie: Eine hauswirtschaftliche Versorgung ist seit 2017 kein eigenes Modul mehr. Einkaufen, Kochen und Putzen fließen nicht in die Punktwertung ein, auch wenn sie im Alltag viel Zeit kosten. Ebenso wenig existiert ein Modul „Behandlungspflege“ – medizinische Maßnahmen werden in Modul 5 erfasst, das ihre Häufigkeit bewertet, nicht ihren Zeitaufwand. Wie die Punktvergabe im Einzelnen funktioniert, erklärt unser Beitrag zum NBA-Punktesystem.

Die besondere Bedarfskonstellation: Pflegegrad 5 auch ohne 90 Punkte

Es gibt einen zweiten Weg in den höchsten Pflegegrad, der erstaunlich wenig bekannt ist. Nach § 15 Abs. 4 SGB XI können Pflegebedürftige mit einem besonders hohen, spezifischen Hilfebedarf aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn ihre Gesamtpunkte unter 90 liegen.

Die Begutachtungs-Richtlinien konkretisieren das mit einem einzigen Kriterium: der Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine mit vollständigem Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen, der nicht durch den Einsatz von Hilfsmitteln kompensiert werden kann. Typische Konstellationen sind hohe Querschnittlähmungen, schwerste spastische Lähmungen und fortgeschrittene ALS.

Die Anforderungen sind streng, und genau hier liegt die häufigste Fehlerquelle. Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 22. Februar 2024 (Az. B 3 P 1/22 R) entschieden, dass dieses Kriterium abschließend ist: Vergleichbare, aber anders gelagerte Bedarfslagen dürfen nicht herangezogen werden. Wer beide Beine verloren hat, die Arme aber uneingeschränkt einsetzen kann, erfüllt es nicht – ebenso wenig, wer den Funktionsverlust mit Prothesen oder anderen Hilfsmitteln ausgleichen kann. Und selbst bei erfülltem Kriterium handelt es sich um eine Kann-Regelung, die der Gutachter pflegefachlich begründen muss. Liegt der Befund vor, sollten Sie im Antrag und beim Hausbesuch ausdrücklich darauf hinweisen, denn in der Praxis wird diese Vorschrift regelmäßig übersehen.

Warum es bei Pflegegrad 5 keine Härtefallregelung gibt

Immer wieder ist von einer „Härtefallregelung“ die Rede, die oberhalb von Pflegegrad 5 zusätzliche Mittel freischalte – teilweise mit Verweis auf § 64 SGB XI. Beides ist unzutreffend und kostet Familien Zeit, die sie besser in andere Anträge investieren.

Die Härtefallregelung gehörte zum alten System: Bei der früheren Pflegestufe III konnte in außergewöhnlichen Fällen ein erhöhter Leistungsbetrag gewährt werden. Mit der Umstellung auf die fünf Pflegegrade zum 1. Januar 2017 ist diese Konstruktion entfallen. Pflegegrad 5 ist die Härtefallstufe des heutigen Systems. Und § 64 SGB XI trägt die Überschrift „Rücklage“ und regelt die Finanzreserve der Pflegekassen – er hat mit Leistungsansprüchen nichts zu tun.

Wer über Pflegegrad 5 hinaus Unterstützung benötigt, findet sie nicht in der Pflegeversicherung, sondern in anderen Sozialgesetzbüchern. Welche das sind, lesen Sie weiter unten im Abschnitt zu den Leistungen jenseits der Pflegeversicherung.

Der Begutachtungsprozess und die gesetzlichen Fristen

Der Antrag geht formlos an die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Sie beauftragt den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten MEDICPROOF. Entscheidend ist das Datum des Antragseingangs, denn die Leistungen werden rückwirkend ab diesem Monat gezahlt.

Anders als vielfach beschrieben gilt keine vage Frist von sechs bis zehn Wochen, sondern eine klare gesetzliche Vorgabe: Nach § 18c SGB XI muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen schriftlich entscheiden. Befindet sich die antragstellende Person im Krankenhaus, in stationärer Rehabilitation oder in einem Hospiz und ist die Begutachtung dort zur Sicherstellung der Weiterversorgung erforderlich oder wurde Pflegezeit angekündigt, verkürzt sich die Begutachtungsfrist nach § 18a Abs. 5 SGB XI auf fünf Arbeitstage; bei angekündigter Pflegezeit oder vereinbarter Familienpflegezeit im häuslichen Umfeld gilt nach Absatz 6 eine Frist von zehn Arbeitstagen. Der bloße Klinikaufenthalt allein löst die kurze Frist nicht aus. Versäumt die Kasse die Frist schuldhaft, schuldet sie 70 Euro für jede begonnene Woche der Verzögerung; seit 2026 muss die erste Zahlung spätestens binnen 15 Arbeitstagen nach Fristablauf erfolgen, ohne dass Sie sie anmahnen müssen.

Das vollständige Gutachten wird Ihnen zusammen mit dem Bescheid übersandt, sofern Sie dem nicht widersprochen haben. Fällt die Einstufung niedriger aus als erwartet, haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch – zunächst fristwahrend ohne Begründung, die Sie nach Sichtung des Gutachtens nachreichen. Wie Sie sich auf den Hausbesuch vorbereiten und welche Unterlagen wirklich zählen, beschreibt unser Ratgeber zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst; den Verfahrensweg Schritt für Schritt erklärt Pflegegrad beantragen. Der Medizinische Dienst stellt zusätzlich eine offizielle Checkliste und die Begutachtungsrichtlinien zum Download bereit.

Wie viel Stunden Pflege bei Pflegegrad 5? Leistungen und Ansprüche im Detail

Die Frage wie viel Stunden Pflege bei Pflegegrad 5 zustehen, lässt sich nicht mit einer Stundenzahl beantworten, weil das Gesetz keine Stunden zuteilt, sondern Budgets. Wie viele Stunden daraus werden, hängt davon ab, welche Leistungsart Sie wählen und wer die Pflege erbringt. Die folgende Übersicht zeigt zunächst, was 2026 insgesamt zur Verfügung steht.

Übersicht aller Leistungen im Pflegegrad 5

Grundlage ist die offizielle Leistungsübersicht des Bundesministeriums für Gesundheit.

Leistungsart Höchstbetrag 2026 Hinweise zur Nutzung
Pflegegeld Stufe 5 990 Euro monatlich Auszahlung an die pflegebedürftige Person, frei verwendbar ohne Nachweis
Pflegesachleistung bis zu 2.299 Euro monatlich Nur über nach § 72 SGB XI zugelassene Pflegedienste
Kombinationsleistung anteilig aus beidem Bindung an das gewählte Verhältnis für sechs Monate
Entlastungsbetrag 131 Euro monatlich Zweckgebunden, nur gegen Rechnung anerkannter Anbieter
Gemeinsamer Jahresbetrag (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) 3.539 Euro jährlich Bis zu acht Wochen je Leistungsart im Kalenderjahr
Verhinderungspflege durch nahe Angehörige bis zu 1.980 Euro jährlich Begrenzt auf das Doppelte des Pflegegeldes
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege bis zu 2.085 Euro monatlich Additiv, kürzt Pflegegeld und Sachleistung nicht
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro monatlich Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen
Technische Pflegehilfsmittel 100 Prozent der Kosten Zuzahlung 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 Euro je Maßnahme Antrag vor Auftragsvergabe, bis 16.720 Euro bei mehreren Berechtigten
Wohngruppenzuschlag 224 Euro monatlich Nur in ambulant betreuten Wohngruppen, plus Anschubfinanzierung bis 2.613 Euro
Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützung 40 Euro plus 30 Euro monatlich Nur für gelistete DiPA
Vollstationäre Pflege 2.096 Euro monatlich Plus Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI

Eine Korrektur, die in vielen Übersichten fehlt: Der Entlastungsbetrag beträgt seit Januar 2025 einheitlich 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade. Beträge von 125, 285 oder 312 Euro, die im Netz kursieren, sind entweder veraltet oder schlicht falsch.

Was die Budgets an Stunden bedeuten

Rechnen wir die Ausgangsfrage konkret durch. Ambulante Pflegedienste rechnen überwiegend nicht nach Stunden ab, sondern nach Leistungskomplexen. Wo Stundensätze vereinbart werden, liegen sie je nach Bundesland und Tarifbindung meist zwischen 35 und 50 Euro. Aus der vollen Pflegesachleistung von 2.299 Euro ergeben sich daraus grob 45 bis 65 Stunden professioneller Pflege im Monat – umgerechnet rund anderthalb bis gut zwei Stunden täglich.

Dem steht bei Pflegegrad 5 ein Bedarf gegenüber, der praktisch rund um die Uhr besteht. Die Lücke ist also strukturell und keine Folge falscher Planung. Sie wird üblicherweise auf drei Wegen geschlossen: durch Angehörige, durch eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft oder durch den Wechsel in eine stationäre Einrichtung. Wie viele Stunden in der Praxis tatsächlich zusammenkommen, hängt zusätzlich davon ab, wie viel über die Krankenkasse läuft – dazu gleich mehr.

Pflegegeld oder Sachleistung – und warum die Kombination meist gewinnt

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 in Höhe von 990 Euro wird nach § 37 SGB XI an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und ist frei verwendbar. Es gibt keinen Verwendungsnachweis und keine Belegpflicht. Geprüft wird ausschließlich, ob die häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist – und zwar über den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Seit dem 1. Januar 2026 ist dieser für die Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich halbjährlich verpflichtend; die früher bei Pflegegrad 4 und 5 geltende vierteljährliche Pflicht ist entfallen, bleibt aber als freiwilliges Angebot bestehen. Wird der Nachweis versäumt, muss die Kasse das Pflegegeld nach § 37 Abs. 6 SGB XI angemessen kürzen und im Wiederholungsfall entziehen.

Die Pflegesachleistung ist an zugelassene Dienste gebunden und eignet sich, wenn pflegefachliche Qualität und Dokumentation im Vordergrund stehen. Bei der Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI mindert der genutzte Prozentsatz der Sachleistung das Pflegegeld um denselben Anteil:

Genutzte Sachleistung Anteil am Budget Verbleibendes Pflegegeld
0 Euro 0 Prozent 990,00 Euro
574,75 Euro 25 Prozent 742,50 Euro
1.149,50 Euro 50 Prozent 495,00 Euro
1.724,25 Euro 75 Prozent 247,50 Euro
2.299,00 Euro 100 Prozent 0,00 Euro

Nicht ausgeschöpfte Sachleistung verfällt zum Monatsende. Die einzige Ausnahme ist der Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI: Bis zu 40 Prozent des Höchstleistungsbetrags, bei Pflegegrad 5 also bis zu 919,60 Euro monatlich, dürfen in nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden, soweit sie im selben Monat nicht für Pflegesachleistungen verbraucht wurden. Eine Gegenüberstellung beider Leistungsarten bietet unser Ratgeber Pflegegeld oder Pflegesachleistung.

Der größte Hebel: Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse

Bei Pflegegrad 5 fällt häufig täglich medizinische Versorgung an: Wundmanagement, Sondenernährung, Katheterpflege, Absaugen, das Stellen von Medikamenten, Injektionen. Diese Leistungen sind häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V. Sie werden ärztlich verordnet, von der Krankenkasse getragen – und weder auf die Pflegesachleistung angerechnet noch vom Pflegegeld abgezogen.

Wer das nicht weiß und die Behandlungspflege aus dem Sachleistungsbudget bezahlt, verbraucht Monat für Monat mehrere hundert Euro, die eigentlich für Grundpflege und Betreuung zur Verfügung stünden. Bei Pflegegrad 5 ist das die wirtschaftlich wichtigste Weichenstellung überhaupt. Die genaue Abgrenzung erklären unsere Beiträge zur Behandlungspflege und zur Grundpflege; was Kranken- und Pflegekasse jeweils übernehmen, ordnet Zahlt die Krankenkasse die 24-Stunden-Pflege ein.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: das Budget seit Juli 2025

Zum 1. Juli 2025 wurden die zuvor getrennten Budgets zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI zusammengeführt.

Zeitraum Regelung Jährlich verfügbares Budget
Bis 30.06.2025 Getrennte Kontingente 1.685 Euro Verhinderungspflege / 1.854 Euro Kurzzeitpflege
Ab 01.07.2025 Gemeinsames flexibles Budget 3.539 Euro jährlich, frei zwischen beiden Leistungsarten aufteilbar

Die wichtigsten Punkte: Die sogenannte Vorpflegezeit ist entfallen, der Anspruch besteht also ab dem ersten Tag der Pflegebedürftigkeit. Die maximale Nutzungsdauer beträgt jeweils bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Und während einer vollständigen Vertretung wird das Pflegegeld zu 50 Prozent für bis zu acht Wochen weitergezahlt – bei Pflegegrad 5 also 495 Euro monatlich.

Eine Sonderregelung betrifft junge Pflegebedürftige: Bereits seit dem 1. Januar 2024 stand Menschen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 ein zusammengefasstes Entlastungsbudget von damals 3.386 Euro zu. Seit dem 1. Juli 2025 gilt die flexible Regelung für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 – die Sonderstellung der jungen Betroffenen ist damit im allgemeinen Recht aufgegangen.

Wird die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige erbracht, gilt eine Obergrenze: Erstattet wird höchstens das Doppelte des Pflegegeldes, bei Pflegegrad 5 also 1.980 Euro jährlich. Nachgewiesene Verdienstausfälle und Fahrtkosten können darüber hinaus bis zur Höhe des Gesamtbudgets berücksichtigt werden. Details in unserem Glossar zur Verhinderungspflege und zur Kurzzeitpflege.

Tages- und Nachtpflege: der am häufigsten übersehene Topf

Die teilstationäre Tages- und Nachtpflege ist bei Pflegegrad 5 mit bis zu 2.085 Euro monatlich dotiert – und sie ist additiv. Sie kürzt weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung. Die Fahrtkosten zur Einrichtung sind im Betrag enthalten.

Gerade bei Pflegegrad 5 wird dieser Anspruch selten ausgeschöpft, weil viele Familien annehmen, er ersetze andere Leistungen. Voraussetzung ist die Transportfähigkeit, die bei schwerster Immobilität im Einzelfall geprüft werden muss. Wo sie gegeben ist, entlastet die Tagespflege pflegende Angehörige tagsüber erheblich, ohne das Pflegegeld anzutasten – Einzelheiten in unserem Beitrag zur Tagespflege.

Pflegehilfsmittel, Inkontinenzversorgung und Wohnraumanpassung

Bei den Hilfsmitteln entscheidet die richtige Adresse über Wochen Bearbeitungszeit. Drei Kategorien sind zu unterscheiden:

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen. Zuständig ist die Pflegekasse, bis zu 42 Euro monatlich.
  • Technische Pflegehilfsmittel – Pflegebett, Hausnotruf, Lagerungshilfen, Aufstehhilfen. Ebenfalls Pflegekasse, meist leihweise, Zuzahlung 10 Prozent bis höchstens 25 Euro je Hilfsmittel.
  • Hilfsmittel nach § 33 SGB V – Rollstuhl, Antidekubitusmatratze, Absauggerät, Beatmungszubehör. Zuständig ist die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung.

Ein verbreiteter Irrtum betrifft die Inkontinenzversorgung: Aufsaugende Inkontinenzhilfen wie Vorlagen und Windelhosen sind keine Pflegehilfsmittel der Pflegekasse und werden auch nicht aus der 42-Euro-Pauschale finanziert. Sie sind Hilfsmittel nach § 33 SGB V und laufen über die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt bei diesen zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln zehn Prozent, höchstens zehn Euro monatlich; Versicherte unter 18 Jahren sind befreit. Die Verbraucherzentrale erläutert die Regelversorgung und die Grenzen der Mehrkostenvereinbarungen; den Antragsweg beschreibt unser Ratgeber zu Inkontinenzeinlagen auf Rezept.

Für bauliche Veränderungen zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI – nicht einmalig im Leben, sondern erneut, wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, erhöht sich der Gesamtbetrag auf bis zu 16.720 Euro. Entscheidend ist die Reihenfolge: Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe bewilligt sein. Bei Pflegegrad 5 stehen meist ein pflegegerechtes Schlafzimmer, Türverbreiterungen für Rollstuhl und Lifter sowie ein bodengleiches Bad im Vordergrund. Weitere Planungshilfen in unseren Ratgebern zur Wohnungsanpassung bei Pflegegrad und zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.

Wenn Pflegegrad 5 nicht mehr reicht: Ansprüche jenseits der Pflegeversicherung

Das ist die Besonderheit des höchsten Pflegegrads: Steigt der Bedarf weiter, gibt es keinen Antrag auf Höherstufung mehr. Die Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung und an dieser Stelle ausgereizt. Zusätzliche Mittel kommen dann aus anderen Systemen – und die muss man kennen, weil sie selten von sich aus angeboten werden.

Außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V

Bei Beatmung, Trachealkanüle oder intensivpflegerischem Überwachungsbedarf greift die außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V. Sie wird ärztlich verordnet, von zugelassenen Intensivpflegediensten mit examinierten Fachkräften im Schichtdienst erbracht und weitgehend von der Krankenkasse getragen; Zuzahlungen nach § 61 SGB V können anfallen.

Hier liegt der teuerste Irrtum bei Pflegegrad 5: Diese Versorgung ist keine 24-Stunden-Betreuung und darf nicht privat über Betreuungskräfte organisiert werden. Wer es dennoch versucht, zahlt ein Vielfaches bei geringerer Sicherheit. Erster Ansprechpartner ist der behandelnde Arzt, nicht eine Vermittlungsagentur. Der Medizinische Dienst prüft dabei die Notwendigkeit und das Potenzial zur Beatmungsentwöhnung; Hintergründe dazu veröffentlicht der Medizinische Dienst Bund.

Palliativversorgung und Hospizbegleitung

Bei einer fortgeschrittenen, nicht heilbaren Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung besteht Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b SGB V. Ein multiprofessionelles Team aus Palliativärzten und Palliativpflegekräften ist rund um die Uhr erreichbar, die Leistung wird ärztlich verordnet und vollständig von der Krankenkasse getragen.

Ergänzend arbeiten ambulante Hospizdienste mit ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleitern – für die Familie kostenfrei. Beide Leistungen laufen neben dem Pflegegeld und kürzen es nicht. Sie werden erfahrungsgemäß zu spät in Anspruch genommen, obwohl gerade sie die häusliche Versorgung in der letzten Lebensphase oft erst tragfähig machen.

Eingliederungshilfe und Persönliches Budget

Für jüngere Menschen mit Pflegegrad 5 – etwa nach Querschnittlähmung, Schädel-Hirn-Trauma oder bei angeborener Behinderung – ist die Pflegeversicherung häufig das kleinere von zwei Systemen. Die Eingliederungshilfe nach SGB IX finanziert Assistenzleistungen für Teilhabe an Bildung, Arbeit und gesellschaftlichem Leben und kann als Persönliches Budget ausgezahlt werden, mit dem Betroffene ihre Assistenzkräfte selbst beschäftigen.

Beide Systeme laufen nebeneinander: Die Pflegeversicherung deckt die pflegerische Grundversorgung, die Eingliederungshilfe die Teilhabe. Zuständig sind die Träger der Eingliederungshilfe der Länder, nicht die Pflegekasse. Für Studium, Beruf oder ein selbstbestimmtes Wohnen ist dieser Weg meist der entscheidende.

Hilfe zur Pflege nach SGB XII

Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, prüft das Sozialamt die Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch. Sie kommt sowohl für die häusliche als auch für die stationäre Versorgung in Betracht und setzt an, wo die Leistungen der Pflegekasse enden.

Wichtig ist der Zeitpunkt: Anders als in der Pflegeversicherung gilt in der Sozialhilfe der Kenntnisgrundsatz nach § 18 Abs. 1 SGB XII. Die Leistung setzt ein, sobald dem Sozialamt bekannt wird, dass die Voraussetzungen vorliegen – ein förmlicher Antrag ist dafür nicht zwingend, wohl aber der sicherste Nachweis. Melden Sie den Bedarf deshalb früh, etwa über den Sozialdienst der Klinik. Geschützt bleiben ein Vermögensschonbetrag sowie ein angemessenes selbstbewohntes Hausgrundstück; Kinder werden beim Elternunterhalt erst ab 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen herangezogen. Details in unseren Ratgebern zur Kostenübernahme durch das Sozialamt und zum Elternunterhalt.

Finanzierung im Pflegegrad 5: Eigenanteil und ergänzende Mittel

Die Leistungen der Pflegekasse bilden die Grundlage, decken bei Pflegegrad 5 aber weder eine stationäre noch eine durchgehende häusliche Versorgung vollständig ab. Die folgende Aufstellung zeigt, welche planbaren Mittel monatlich zusammenkommen, wenn das Pflegegeld gewählt und alle additiven Töpfe genutzt werden.

Position Betrag pro Monat Bedingung
Pflegegeld Stufe 5 990,00 Euro frei verwendbar
Entlastungsbetrag 131,00 Euro nur gegen Rechnung anerkannter Anbieter
Gemeinsamer Jahresbetrag, auf zwölf Monate verteilt bis zu 294,92 Euro nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42,00 Euro als Sachlieferung oder Kostenerstattung
Behandlungspflege über die Krankenkasse ärztliche Verordnung nach § 37 SGB V
Summe der planbaren Mittel bis zu 1.457,92 Euro zuzüglich Sachleistungen der Krankenkasse

Kommt Tagespflege hinzu, erhöhen sich die Mittel um bis zu 2.085 Euro monatlich, ohne dass Pflegegeld oder Sachleistung gekürzt werden. Wird statt des Pflegegeldes die volle Sachleistung genutzt, stehen 2.299 Euro für den Pflegedienst zur Verfügung.

Der Eigenanteil im Heim – und wie er sich über die Jahre verändert

Bei vollstationärer Pflege zahlt die Pflegekasse für Pflegegrad 5 monatlich 2.096 Euro. Der verbleibende Eigenanteil lag nach der Auswertung des Verbands der Ersatzkassen zum 1. Juli 2026 im ersten Heimjahr bundesweit bei durchschnittlich 3.364 Euro monatlich – 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Sachsen-Anhalt liegt mit rund 2.891 Euro am unteren, Bremen mit 3.761 Euro am oberen Ende.

Entscheidend für die Langfristplanung ist der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Er wirkt ausschließlich auf den pflegebedingten Eigenanteil und steigt mit der Verweildauer: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent nach zwölf Monaten, 50 Prozent nach 24 Monaten und 75 Prozent ab dem 37. Monat. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon unberührt. Über mehrere Jahre kann die stationäre Versorgung dadurch günstiger werden als eine durchgehende häusliche Betreuung – eine Rechnung, die Familien kennen sollten, bevor sie sich langfristig festlegen. Den vollständigen Vergleich zieht unser Ratgeber 24-Stunden-Pflege oder Pflegeheim.

Kosten der häuslichen Betreuung bei Pflegegrad 5

Für eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft liegen die Marktpreise bei Pflegegrad 5 über dem Durchschnitt, weil Transfers, Lagerung und nächtliche Präsenz einen höheren Aufwand bedeuten und häufig zwei Kräfte im Wechsel erforderlich sind. Die konkreten Preisrahmen, Modellrechnungen und die arbeitszeitrechtlichen Grenzen haben wir in einem eigenen Ratgeber aufgeschlüsselt: 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 5. Dort finden Sie auch die Antwort auf die Frage, ab wann eine einzelne Betreuungskraft rechtlich und körperlich nicht mehr ausreicht.

Ergänzende Finanzierungsquellen sind je nach Situation die private Pflegezusatzversicherung, Beihilfeansprüche bei Beamtinnen und Beamten, Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung sowie bei Arbeits- und Wegeunfällen die gesetzliche Unfallversicherung, die dann anstelle der Pflegekasse eintritt.

Steuerliche Entlastung: der oft übersehene Pauschbetrag

Wer in Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft ist, gilt steuerlich als hilflos im Sinne des § 33b Abs. 3 Satz 4 EStG. Damit steht der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag von 7.400 Euro jährlich zu – ohne dass ein Grad der Behinderung festgestellt oder das Merkzeichen „H“ beantragt werden muss. Als Nachweis genügt der Bescheid der Pflegekasse. Der Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag, wird ohne Einzelnachweise vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen und auch dann in voller Höhe gewährt, wenn der Pflegegrad erst im Laufe des Jahres festgestellt wurde.

Daneben kommen die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG (20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro weniger Steuer) und der Abzug außergewöhnlicher Belastungen nach § 33 EStG in Betracht. Dieselben Aufwendungen dürfen nicht doppelt abgezogen werden; der Anteil, der sich wegen der zumutbaren Belastung bei § 33 EStG nicht ausgewirkt hat, kann jedoch nach § 35a EStG geltend gemacht werden. Für pflegende Angehörige, die unentgeltlich pflegen, gibt es zusätzlich den Pflege-Pauschbetrag von 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5. Rechenwege dazu in unseren Ratgebern 24-Stunden-Pflege von der Steuer absetzen und Pflegepauschbetrag.

Absicherung und Freistellung für pflegende Angehörige

Bei Pflegegrad 5 ist die Belastung der Pflegeperson am höchsten – und damit auch ihre soziale Absicherung. Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur Rentenversicherung, ohne dass die Pflegeperson selbst etwas einzahlt. Die Voraussetzungen nennt die Deutsche Rentenversicherung: mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf wenigstens zwei Tage, höchstens 30 Stunden eigene Erwerbstätigkeit, Pflege in häuslicher Umgebung und nicht erwerbsmäßig.

Bei Pflegegrad 5 und reinem Pflegegeldbezug sind das bis zu 735,63 Euro monatlich – der höchste Satz im gesamten System. Hinzu kommen 51,42 Euro monatlich für die Arbeitslosenversicherung, sofern unmittelbar vor der Pflege Versicherungspflicht bestand. Was das später an Rente bedeutet, rechnet unser Beitrag Rentenpunkte durch Pflege vor.

Arbeitsrechtlich stehen vier Instrumente zur Verfügung:

  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr und je pflegebedürftigem nahen Angehörigen, abgesichert durch das Pflegeunterstützungsgeld
  • Pflegezeit: vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten
  • Familienpflegezeit: Reduzierung auf mindestens 15 Wochenstunden für bis zu 24 Monate – siehe Familienpflegezeit
  • Begleitung in der letzten Lebensphase: bis zu drei Monate Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz. Hierfür ist kein Pflegegrad erforderlich, und die Begleitung muss nicht zu Hause stattfinden – sie ist auch im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Hospiz möglich. Nachzuweisen ist eine ärztlich bescheinigte, weit fortgeschrittene Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung

Für Pflegezeit und Familienpflegezeit besteht zudem Anspruch auf ein zinsloses Darlehen des Bundes. Beratung dazu bietet das Pflegetelefon des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Kostenfreie Pflegekurse nach § 45 SGB XI sind bei Pflegegrad 5 besonders wertvoll: Transfertechniken, Dekubitusprophylaxe und Kontrakturenvorbeugung lassen sich nicht aus Broschüren lernen.

Praxisbeispiele: Pflegegrad 5 im realen Alltag

Die folgenden Konstellationen sind anonymisierte Modellfälle. Sie zeigen weniger die Preise als die Frage, die in der Beratung am häufigsten offenbleibt: Welche Leistungstöpfe werden kombiniert – und welche bleiben liegen?

Beispiel 1: Fortgeschrittene Demenz mit Immobilität

Herr S., 82 Jahre, lebt mit einer fortgeschrittenen Alzheimer-Demenz. Er ist auf den Rollstuhl angewiesen, kann sich nicht mehr selbst waschen, nimmt Nahrung nur mit Unterstützung zu sich und ist örtlich wie zeitlich vollständig desorientiert. Seine 78-jährige Ehefrau kann ihn körperlich nicht allein versorgen.

Die Weichenstellung: Die Familie entscheidet sich für eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft und bezieht dafür das frei verwendbare Pflegegeld von 990 Euro. Das Bad wird mit dem Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI bodengleich umgebaut, ein Pflegebett kommt leihweise über die Pflegekasse. Der Entlastungsbetrag finanziert eine hauswirtschaftliche Kraft.

Was zunächst liegen blieb: Der Hausarzt hatte keine häusliche Krankenpflege verordnet, obwohl täglich Medikamente gestellt und Kompressionsstrümpfe angelegt werden mussten. Beides ist Behandlungspflege nach § 37 SGB V und damit Sache der Krankenkasse. Nach der Verordnung blieb das Pflegegeld vollständig für die Betreuung verfügbar. Bei stark reduzierter Wahrnehmung lohnt zusätzlich der Blick auf die basale Stimulation.

Beispiel 2: Nach schwerem Schlaganfall mit PEG-Sonde

Frau M., 76 Jahre, ist nach einem schweren Schlaganfall überwiegend bettlägerig, wird über eine PEG-Sonde ernährt und muss regelmäßig gelagert werden. Die Tochter organisiert die Versorgung.

Die Weichenstellung: Die Familie wählt die Kombinationsleistung. Ein Pflegedienst kommt zweimal täglich; Sondenversorgung und Wundmanagement laufen als Behandlungspflege über die Krankenkasse, die Grundpflege anteilig über die Pflegesachleistung. Genutzt werden rund 50 Prozent des Sachleistungsbudgets, sodass weiterhin 495 Euro Pflegegeld fließen. Aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag finanziert die Tochter zweimal jährlich eine Woche Ersatzpflege; das Pflegegeld läuft in dieser Zeit zur Hälfte weiter.

Der kritische Punkt: das nächtliche Lagerungsintervall. Wird alle zwei bis drei Stunden umgelagert, ist das mit einer einzelnen Betreuungskraft und der gesetzlichen Ruhezeit nicht vereinbar. Die Familie prüft gemeinsam mit dem Pflegedienst eine Wechseldruckmatratze, die ärztlich verordnet wird und die Intervalle verlängert. Weitere Hinweise in unserem Ratgeber zur Versorgung bei Bettlägerigkeit.

Beispiel 3: Ehepaar mit unterschiedlichen Pflegegraden

Ein älteres Ehepaar lebt gemeinsam in einer Erdgeschosswohnung. Der Ehemann hat Pflegegrad 5, die Ehefrau ist mobil, aber kognitiv zunehmend eingeschränkt und in Pflegegrad 2 eingestuft.

Die Weichenstellung: Jeder Partner hat einen eigenen, vollständigen Leistungsanspruch – zusammen 1.337 Euro Pflegegeld, zweimal 131 Euro Entlastungsbetrag, zweimal 3.539 Euro Gemeinsamer Jahresbetrag und zweimal 42 Euro Pflegehilfsmittelpauschale. Beim Wohnumfeldzuschuss greift die Regel für mehrere Anspruchsberechtigte im gemeinsamen Haushalt, sodass für den Badumbau ein deutlich höherer Rahmen als 4.180 Euro zur Verfügung steht.

Der ökonomische Kern: Die Ansprüche addieren sich, der Betreuungsaufwand im gemeinsamen Haushalt steigt aber nicht proportional. Zwei Heimplätze würden dagegen zwei volle Eigenanteile bedeuten. Wie sich das organisieren lässt, beschreibt unser Ratgeber zur Betreuung von Ehepaaren.

Beispiel 4: Junger Erwachsener mit Querschnittlähmung

Ein 22-Jähriger ist nach einem Unfall hoch querschnittgelähmt und möchte studieren. Er lebt in einer eigenen Wohnung mit Assistenz.

Die Weichenstellung: Hier zeigt sich, warum die Pflegeversicherung allein nicht weiterhilft. Pflegegrad 5 wurde über die besondere Bedarfskonstellation nach § 15 Abs. 4 SGB XI zuerkannt, weil Arme und Beine gebrauchsunfähig sind. Das Pflegegeld deckt die pflegerische Grundversorgung. Die Assistenz für Studium und Alltag wird dagegen über die Eingliederungshilfe nach SGB IX finanziert, ausgezahlt als Persönliches Budget, mit dem er seine Assistenzkräfte selbst beschäftigt. Beatmungs- oder Absaugbedarf würde zusätzlich über § 37c SGB V laufen.

Die Lehre daraus: Pflegegrad 5 ist keine Frage des Alters. Bei jüngeren Betroffenen ist die Eingliederungshilfe regelmäßig das größere und wichtigere System – wer nur bei der Pflegekasse anfragt, erfährt davon oft nichts.

Herausforderungen und häufige Fehler

Unterschätzung des tatsächlichen Pflegeaufwands

Viele Angehörige gehen davon aus, die Versorgung allein stemmen zu können, sobald das Pflegegeld fließt. Bei Pflegegrad 5 übersteigt der Bedarf jedoch regelmäßig 80 bis 100 Wochenstunden – ein Vollzeitjob mit Nachtdiensten. Wer diese Belastung nicht früh verteilt, riskiert die eigene Gesundheit und damit genau den Heimeinzug, der vermieden werden sollte. Warnsignale und Gegenmaßnahmen beschreibt unser Ratgeber zu Pflege-Burnout.

Bürokratische Fallstricke beim Antrag

Der Medizinische Dienst bewertet, was er sieht und was dokumentiert ist. Pflegehandlungen, die Angehörige stillschweigend erledigen – nächtliche Kontrollen, ständiges Umpositionieren, Absaugen, Inkontinenzversorgung – müssen ausdrücklich benannt werden. Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen mit Uhrzeiten ist dabei das wirksamste Mittel, gerade weil es die Nachtstunden sichtbar macht.

Die Wahl zwischen Selbstorganisation und Vermittlung

Theoretisch lässt sich eine Pflegekraft privat einstellen und direkt aus dem Pflegegeld bezahlen. Praktisch übernimmt die Familie damit die Rolle des Arbeitgebers samt Sozialversicherung, Lohnabrechnung, Arbeitszeitgesetz, Urlaubsanspruch und Haftung. Vermittlungsagenturen arbeiten demgegenüber mit Entsendemodellen; wichtig ist die Prüfung der A1-Bescheinigung und ein Vertrag mit bezifferter Arbeitszeit. Worauf Sie achten sollten, erklärt Seriöse Anbieter erkennen.

Vorsorgedokumente fehlen

Bei Pflegegrad 5 ist die Einwilligungsfähigkeit häufig eingeschränkt oder aufgehoben. Ohne Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung müssen Angehörige im Ernstfall eine gerichtliche Betreuung beantragen – ein Verfahren, das Wochen dauern kann, während Entscheidungen über Beatmung, Sondenernährung oder Operationen anstehen. Was dann gilt und was nicht, beschreibt unser Ratgeber Pflege-Notfall ohne Vorsorgevollmacht; für den strukturierten Überblick eignet sich ein Notfallordner Pflege.

Grenzen der häuslichen Pflege und wann stationäre Alternativen sinnvoll sind

Die Versorgung zu Hause ist bei Pflegegrad 5 in vielen Fällen möglich, aber sie muss ehrlich geplant werden. Vier Konstellationen sprechen erfahrungsgemäß gegen ein rein häusliches Modell.

Wann das Pflegeheim die bessere Wahl ist

  • Mehrfache nächtliche Einsätze: Wird regelmäßig drei- oder mehrmals pro Nacht gelagert, abgesaugt oder gewechselt, ist die gesetzliche Ruhezeit einer einzelnen Betreuungskraft nicht mehr zu wahren. Dann braucht es zwei Kräfte, einen Nachtpflegedienst oder eine stationäre Lösung.
  • Transfers, die nur zu zweit möglich sind: Ein Lifter kann das auffangen, setzt aber Platz, Einweisung und konsequente Nutzung voraus.
  • Instabile medizinische Lage mit häufigen Krisen, die ärztliche Präsenz oder engmaschige Überwachung erfordern.
  • Bauliche Grenzen: fehlender barrierefreier Zugang, zu schmale Türen, kein Platz für Pflegebett und Lifter – und keine Möglichkeit, das mit dem Zuschuss zu ändern.

Kurzzeitpflege als Brücke, nicht als Notlösung

Die Kurzzeitpflege ist ein planbarer Bestandteil der Entlastungsstrategie: nach einem Krankenhausaufenthalt, zur Überbrückung eines Umbaus oder für einen Urlaub der Hauptpflegeperson. Aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag stehen dafür bis zu acht Wochen im Kalenderjahr zur Verfügung. Im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung besteht zusätzlich ein eigener Anspruch im Rahmen des Entlassmanagements – hier lohnt es, den Sozialdienst der Klinik früh einzubinden.

Die häusliche Betreuung als Alternative zum Heim

Für viele Familien bleibt die Versorgung in der eigenen Wohnung auch bei Pflegegrad 5 die bevorzugte Lösung: vertraute Umgebung, erhaltene soziale Kontakte, individueller Tagesrhythmus. Tragfähig ist sie dann, wenn der nächtliche Bedarf begrenzt bleibt, Transfers mit Hilfsmitteln zu bewältigen sind und ein Pflegedienst die medizinische Versorgung übernimmt. Eine ehrliche Gegenüberstellung beider Wege bietet unser Ratgeber 24-Stunden-Pflege als Alternative zum Pflegeheim.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 5

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 5?

Für Pflegegrad 5 sind 90 bis 100 gewichtete Gesamtpunkte im Neuen Begutachtungsassessment erforderlich. Bei 70 bis unter 90 Punkten wird Pflegegrad 4 vergeben. Die vielfach genannten 170 Punkte gehören zu keinem geltenden Bewertungssystem. Ebenso wenig ist ein täglicher Pflegeaufwand von drei Stunden nachzuweisen – diese Zeitlogik gehörte zu den bis 2016 geltenden Pflegestufen und wurde 2017 vollständig abgelöst.

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 5?

Das Pflegegeld beträgt 990 Euro monatlich, die Pflegesachleistung bis zu 2.299 Euro; beides ist als Kombinationsleistung anteilig nutzbar. Hinzu kommen 131 Euro Entlastungsbetrag, bis zu 42 Euro Pflegehilfsmittelpauschale und anteilig der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro. Teilstationäre Tages- und Nachtpflege mit bis zu 2.085 Euro monatlich sowie Behandlungspflege über die Krankenkasse kommen additiv hinzu und kürzen die übrigen Leistungen nicht.

Wie viel Stunden Pflege stehen bei Pflegegrad 5 zu?

Das Gesetz teilt keine Stunden zu, sondern Budgets. Aus der vollen Pflegesachleistung von 2.299 Euro ergeben sich bei marktüblichen Sätzen von 35 bis 50 Euro grob 45 bis 65 Stunden professioneller Pflege im Monat, also rund anderthalb bis gut zwei Stunden täglich. Der Bedarf bei Pflegegrad 5 besteht dagegen praktisch rund um die Uhr. Die Lücke wird durch Angehörige, eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft oder eine stationäre Versorgung geschlossen.

Gibt es bei Pflegegrad 5 eine Härtefallregelung?

Nein. Die Härtefallregelung gehörte zum alten System der Pflegestufen und ist mit der Umstellung auf die fünf Pflegegrade zum 1. Januar 2017 entfallen. Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe, darüber gibt es keine weitere. Der gelegentlich zitierte § 64 SGB XI trägt die Überschrift „Rücklage“ und regelt die Finanzreserve der Pflegekassen, nicht individuelle Leistungsansprüche. Zusätzliche Mittel kommen bei weiter steigendem Bedarf aus der Krankenversicherung, der Eingliederungshilfe oder der Sozialhilfe.

Kann Pflegegrad 5 auch mit weniger als 90 Punkten zuerkannt werden?

Ja, über die besondere Bedarfskonstellation nach § 15 Abs. 4 SGB XI. Die Begutachtungs-Richtlinien nennen dafür ein Kriterium: die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine, also einen weitgehenden Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen an allen vier Extremitäten. Sind nur die Beine betroffen, etwa nach einer beidseitigen Beinamputation bei erhaltener Armfunktion, greift die Regelung nicht. Es handelt sich zudem um eine Kann-Regelung, die der Gutachter pflegefachlich begründen muss.

Ist Pflegegrad 5 auch bei rein geistiger Beeinträchtigung möglich?

Ja, wenn auch selten. Das Begutachtungsinstrument bewertet den Verlust an Selbstständigkeit, nicht die Diagnose. Bei schwerster Demenz mit vollständiger Desorientierung, ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten und vollständiger Übernahme der Selbstversorgung können die Module 2 und 3 sowie insbesondere Modul 4 so hohe Werte erreichen, dass 90 Punkte zusammenkommen. Eine hauswirtschaftliche Versorgung wird dabei nicht bewertet – sie ist seit 2017 kein Modul mehr.

Ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 zweckgebunden?

Nein. Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und ist frei verwendbar; es gibt keinen Verwendungsnachweis und keine Belegpflicht. Geprüft wird ausschließlich über den Beratungseinsatz, ob die häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist. Seit dem 1. Januar 2026 ist dieser Beratungseinsatz für die Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich halbjährlich verpflichtend, bei Pflegegrad 4 und 5 freiwillig weiterhin vierteljährlich möglich.

Was passiert mit dem Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt?

Seit dem 1. Januar 2026 wird das Pflegegeld bei vollstationärer Krankenhausbehandlung sowie bei Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für bis zu acht Wochen in voller Höhe weitergezahlt; bis Ende 2025 waren es vier Wochen. Auch die Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson laufen in dieser Zeit weiter. Bei Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wird das Pflegegeld dagegen zur Hälfte weitergezahlt, bei Pflegegrad 5 also 495 Euro. Bei dauerhafter vollstationärer Pflege entfällt der Anspruch.

Kann Pflegegrad 5 nachträglich herabgestuft werden?

Eine Herabstufung setzt eine nachweisliche Verbesserung des Gesundheitszustands voraus, etwa nach erfolgreicher Rehabilitation. Bei den typischen Krankheitsbildern des Pflegegrads 5 ist das selten. Eine feste gesetzliche Wiederholungsfrist gibt es nicht; die Pflegekasse bestimmt den Zeitpunkt einer erneuten Begutachtung nach dem individuellen Verlauf und kann eine Befristung in den Bescheid aufnehmen. Gegen eine Herabstufung steht der Widerspruch innerhalb eines Monats offen.

Werden Inkontinenzmaterialien zusätzlich übernommen?

Ja, aber nicht von der Pflegekasse. Aufsaugende Inkontinenzhilfen wie Vorlagen und Windelhosen sind Hilfsmittel nach § 33 SGB V und werden von der Krankenkasse auf ärztliche Verordnung übernommen. Sie sind weder aus dem Pflegegeld noch aus der Pflegesachleistung zu finanzieren und zählen auch nicht zur 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent, höchstens zehn Euro monatlich; unter 18-Jährige sind befreit.

Was gilt bei Beatmung oder Trachealkanüle?

Dann greift die außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V. Sie wird ärztlich verordnet, von zugelassenen Intensivpflegediensten mit examinierten Fachkräften im Schichtdienst erbracht und weitgehend von der Krankenkasse getragen; Zuzahlungen nach § 61 SGB V können anfallen. Diese Versorgung ist ausdrücklich keine privat zu organisierende Betreuung. Erster Ansprechpartner ist der behandelnde Arzt. Eine PEG-Sonde allein erfordert keine Intensivpflege, die Sondenversorgung ist aber Behandlungspflege und damit Aufgabe eines Pflegedienstes.

Können sich mehrere Angehörige das Pflegegeld teilen?

Ja. Mehrere Personen können die Pflege gemeinsam organisieren; die Weitergabe des Pflegegeldes regelt die Familie untereinander, da es frei verwendbar ist. Für die soziale Absicherung gilt allerdings eine eigene Schwelle: Rentenversicherungsbeiträge erhält nur, wer mindestens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen pflegt. Bei geteilter Pflege wird der Beitrag aufgeteilt, wobei jede Person diese zehn Stunden erreichen muss.

Müssen pflegende Angehörige bei Pflegegrad 5 ihre Berufstätigkeit aufgeben?

Eine rechtliche Pflicht dazu besteht nicht, und die Aufgabe des Berufs ist meist auch nicht der beste Weg. Zur Verfügung stehen die kurzzeitige Arbeitsverhinderung von zehn Arbeitstagen mit Pflegeunterstützungsgeld, die Pflegezeit von bis zu sechs Monaten, die Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten bei reduzierter Stundenzahl sowie bis zu drei Monate Freistellung für die Begleitung in der letzten Lebensphase. Wer mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig ist, verliert allerdings den Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge der Pflegekasse.

Ist eine häusliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung bei Pflegegrad 5 ohne Eigenanteil möglich?

In aller Regel nicht. Pflegegeld und Sachleistung decken einen Teil der Kosten, nicht deren Gesamtheit – die Pflegeversicherung ist als Teilleistungsversicherung angelegt. Ergänzend kommen eine private Pflegezusatzversicherung, Beihilfeansprüche, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie die Hilfe zur Pflege nach SGB XII in Betracht. Bei jüngeren Betroffenen übernimmt zudem häufig die Eingliederungshilfe nach SGB IX einen erheblichen Teil der Assistenzkosten.

Was geschieht bei Ablehnung des Pflegegrads 5?

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, zunächst fristwahrend ohne Begründung. Das vollständige Gutachten erhalten Sie automatisch mit dem Bescheid, sofern Sie der Übermittlung nicht widersprochen haben. Erst daraus lässt sich erkennen, in welchem Modul die Bewertung von Ihrer Alltagserfahrung abweicht. Ein Widerspruch, der einzelne Kriterien konkret benennt und mit Pflegetagebuch und aktuellen Befunden belegt ist, hat deutlich bessere Aussichten als ein pauschaler Einspruch.

Fazit: Pflegegrad 5 ist das Ende der Leiter, nicht das Ende der Möglichkeiten

Die Einstufung in den Pflegegrad 5 bedeutet Zugang zu den umfangreichsten Leistungen der Pflegeversicherung: 990 Euro Pflegegeld oder bis zu 2.299 Euro Pflegesachleistung, dazu Entlastungsbetrag, Gemeinsamer Jahresbetrag, Tages- und Nachtpflege, Hilfsmittel und Wohnumfeldzuschuss. Sie bedeutet zugleich, dass die Leiter zu Ende ist – ein weiterer Antrag auf Höherstufung ist nicht möglich.

Genau deshalb entscheiden bei Pflegegrad 5 drei Dinge über die Tragfähigkeit der Versorgung. Erstens: Behandlungspflege gehört zur Krankenkasse und kürzt weder Pflegegeld noch Sachleistung – wer das nutzt, hat monatlich mehrere hundert Euro mehr für die Betreuung. Zweitens: Tages- und Nachtpflege, Entlastungsbetrag und Gemeinsamer Jahresbetrag sind additiv und werden trotzdem regelmäßig nicht ausgeschöpft. Drittens: Reicht die Pflegeversicherung nicht aus, liegen die weiteren Ansprüche außerhalb des SGB XI – in der außerklinischen Intensivpflege, der Palliativversorgung, der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege.

Ob die Versorgung zu Hause dauerhaft trägt, hängt weniger vom Pflegegrad ab als vom nächtlichen Bedarf und von der Frage, ob Transfers sicher zu bewältigen sind. Diese Einschätzung sollte früh und ehrlich erfolgen – nicht erst dann, wenn die Hauptpflegeperson selbst ausfällt.

PflegeHeimat24 begleitet Familien bei dieser Bestandsaufnahme und vermittelt, wenn die häusliche Versorgung ergänzt werden soll, passende Betreuungskräfte für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Unabhängige, nicht-kommerzielle Beratung finden Sie darüber hinaus über die Beratungsdatenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege, über die Pflegestützpunkte vor Ort und über den gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • SGB XI: §§ 14, 15, 18a, 18c, 33, 34, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 42a, 43, 43c, 45, 45a, 45b, 72
  • SGB V: § 33 (Hilfsmittel), § 37 (häusliche Krankenpflege), § 37b (SAPV), § 37c (außerklinische Intensivpflege), § 61 (Zuzahlungen)
  • SGB IX (Eingliederungshilfe, Persönliches Budget) und SGB XII (Hilfe zur Pflege)
  • EStG: § 33, § 33b (Behinderten- und Pflege-Pauschbetrag), § 35a
  • Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz
  • Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), in Kraft seit 1. Januar 2026
  • Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026, Stand 4. November 2025
  • Medizinischer Dienst Bund: Richtlinien zur Pflegebegutachtung; Informationen zur außerklinischen Intensivpflege
  • Bundessozialgericht, Urteil vom 22.02.2024, Az. B 3 P 1/22 R (besondere Bedarfskonstellation)
  • Statistisches Bundesamt: Pflegestatistik, Stichtag 31. Dezember 2023
  • Verband der Ersatzkassen: Auswertung der Eigenanteile in der stationären Pflege zum 1. Juli 2026
  • Deutsche Rentenversicherung: Soziale Sicherung für Pflegepersonen
  • Verbraucherzentrale: Inkontinenzhilfen auf Rezept

Redaktioneller Hinweis: Dieser Ratgeber wurde von der Redaktion PflegeHeimat24 erstellt und zuletzt im September 2026 auf Aktualität geprüft. Alle Leistungs- und Rechtsangaben entsprechen dem Rechtsstand September 2026. Die Fallbeispiele sind anonymisierte Modellfälle. PflegeHeimat24 ist eine Vermittlungsagentur und nicht Arbeitgeberin der vermittelten Betreuungskräfte. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Pflege- oder medizinische Beratung. Über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege, Intensivpflege und Palliativversorgung entscheidet der behandelnde Arzt; verbindliche Auskunft über Ihre Leistungsansprüche erteilen Ihre Pflege- und Krankenkasse.

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