Pflegehilfsmittel-Liste 2026: Alle Produkte & Preise

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Inhaltsübersicht

Vollständige Übersicht aller Produktgruppen, Positionsnummern und Preise 2026

Rund ein Dutzend Positionen – mehr umfasst die offizielle Pflegehilfsmittel-Liste der gesetzlichen Pflegeversicherung auf der Ebene der Untergruppen nicht. Viele Familien sind überrascht, wie kurz sie ist: Rollator, Duschhocker, Toilettenstuhl oder Antidekubitusmatratze sucht man darin vergeblich, weil diese Produkte zu den Hilfsmitteln der Krankenkasse gehören. Wer die Liste kennt, stellt Anträge an die richtige Stelle, wählt die passende Begründung und verschenkt keine Leistungen.

Dieser Ratgeber ist als Nachschlagewerk aufgebaut. Sie finden alle Pflegehilfsmittel der Produktgruppen 50 bis 54 mit ihren Positionsnummern aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes, eine Zuordnungsliste der häufig verwechselten Krankenkassen-Hilfsmittel, Preisrichtwerte mit Rechenbeispielen für die 42-Euro-Grenze und eine Anleitung, wie Sie im Verzeichnis selbst nach Produkten suchen.

Wie Sie den Antrag stellen, erklärt unser Ratgeber Pflegehilfsmittel beantragen; die rechtlichen Grundlagen und alle Leistungen im Überblick bündelt Pflegehilfsmittel: Anspruch, Antrag und Leistungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fünf Produktgruppen: Pflegehilfsmittel stehen im Hilfsmittelverzeichnis in den Produktgruppen 50 bis 54. Alle anderen Produktgruppen betreffen Hilfsmittel der Krankenkasse.
  • Technisch (PG 50–53): Pflegebetten und Zubehör, Hygieneprodukte für das Bett, Waschsysteme, Hausnotruf, Lagerungsrollen. Vorrangig als Leihgabe, dann ohne Zuzahlung.
  • Verbrauch (PG 54): Einmal-Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Hände- und Flächendesinfektion – zusammen bis 42 Euro im Monat.
  • Hausnotruf: seit 1. April 2026 übernimmt die Pflegekasse 27 Euro netto monatlich für die Basisversorgung.
  • Häufige Verwechslung: Rollator, Rollstuhl, Duschstuhl, Toilettenstuhl, Lifter und Antidekubitusmatratze zahlt die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung.
  • Anspruch: ab Pflegegrad 1 bei Pflege zu Hause, ohne Rezept.

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis: Aufbau und Positionsnummern

Rechtsgrundlage für Pflegehilfsmittel ist § 40 SGB XI. Welche Produkte konkret dazugehören, legt der GKV-Spitzenverband im Pflegehilfsmittelverzeichnis fest (§ 78 Abs. 2 SGB XI). Es ist technisch Teil des allgemeinen GKV-Hilfsmittelverzeichnisses, das öffentlich und kostenlos einsehbar ist, und wird laufend fortgeschrieben.

Jedes Produkt erhält eine zehnstellige Positionsnummer. Sie verrät auf einen Blick, wo ein Produkt einsortiert ist:

Stelle Bedeutung Beispiel 54.99.02.0001
1.–2. Produktgruppe 54 = zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
3.–4. Anwendungsort 99 = ohne speziellen Anwendungsort
5.–6. Untergruppe 02 = Desinfektionsmittel
7. Produktart 0 = Produktart innerhalb der Untergruppe
8.–10. Einzelprodukt 001 = konkretes Produkt eines Herstellers

Für Anträge genügt in der Regel die siebenstellige Nummer der Produktart. Sie hilft der Kasse, das gewünschte Produkt eindeutig zuzuordnen, und vermeidet Rückfragen.

Die komplette Pflegehilfsmittel-Liste auf einen Blick

Position Bezeichnung Typische Produkte Art
50.45.01 Pflegebetten manuell oder motorisch verstellbare Pflegebetten, auch für Kinder technisch
50.45.02 Pflegebettenzubehör Aufrichthilfen (Bettgalgen), Seitengitter, Bettverlängerungen technisch
50.45.03 Bettzurichtungen zur Pflegeerleichterung Einlegerahmen, verstellbare Rückenstützen für vorhandene Betten technisch
50.45.04 Spezielle Pflegebetttische über das Bett fahrbare, höhenverstellbare Tische technisch
50.45.06 Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung Sitzhilfen für die aufrechte Position im Bett technisch
51.40.01 Produkte zur Hygiene im Bett Bettpfannen, Urinflaschen, Urinschiffchen, waschbare saugende Bettschutzeinlagen technisch
51.45.01 Waschsysteme Kopfwaschsysteme, Ganzkörperwaschsysteme, Duschwagen technisch
52.40.01 Hausnotrufsysteme Basisstation mit Funksender, aufgeschaltet auf eine Notrufzentrale technisch
53.45.01 Lagerungsrollen Lagerungsrollen und -halbrollen technisch
54.45.01 Saugende Bettschutzeinlagen, Einmalgebrauch Einmalunterlagen in verschiedenen Größen Verbrauch
54.99.01 Schutzbekleidung Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen Verbrauch
54.99.02 Desinfektionsmittel Händedesinfektion, Flächendesinfektion Verbrauch

Die Liste bezieht sich auf das Verzeichnis der sozialen Pflegeversicherung. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegepflichtversicherung ist ähnlich aufgebaut, enthält aber teilweise zusätzliche Positionen, etwa für Pflegerollstühle. Privatversicherte sollten deshalb bei ihrem Versicherer nachfragen.

Produktgruppe 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege

Die Produktgruppe 50 enthält alles rund um das Pflegebett. Diese Hilfsmittel entlasten vor allem die Pflegenden: Wer am höhenverstellbaren Bett arbeitet, muss sich nicht bücken, und Transfers werden sicherer.

50.45.01 Pflegebetten

Ein Pflegebett ist in der Höhe verstellbar, hat eine mehrteilige Liegefläche mit verstellbarem Kopf- und Fußteil und in der Regel Seitengitter. Moderne Betten werden nach der Sicherheitsnorm DIN EN 60601-2-52 geprüft, die unter anderem gefährliche Spalten zwischen Matratze, Seitengitter und Kopfteil begrenzt. Pflegekassen stellen Pflegebetten fast immer als aufbereitetes Leihgerät zur Verfügung; Lieferung, Aufbau, Einweisung und Wartung übernimmt das Sanitätshaus. Wie Sie den Antrag begründen, erklärt Pflegebett beantragen; Tipps zur Aufstellung im Raum gibt der Beitrag barrierefreies Schlafzimmer.

50.45.02 Pflegebettenzubehör

Dazu gehören Aufrichthilfen (umgangssprachlich „Bettgalgen“), Seitengitter und Bettverlängerungen für große Personen. Zubehör wird meist zusammen mit dem Bett beantragt. Ein Hinweis zu Seitengittern: Hindern sie eine Person, die das Bett verlassen möchte, am Aufstehen, handelt es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme. Sie ist nur mit Einwilligung der betroffenen Person zulässig oder – bei rechtlicher Betreuung und fehlender Einwilligungsfähigkeit – mit Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1831 BGB). Niedrigbetten mit Sturzmatte sind oft die bessere Lösung.

50.45.03, 50.45.04 und 50.45.06: Bettzurichtungen, Betttische, Sitzhilfen

Nicht jede Situation erfordert ein komplettes Pflegebett. Bettzurichtungen wie Einlegerahmen oder verstellbare Rückenstützen machen ein vorhandenes Bett pflegegerechter. Spezielle Pflegebetttische lassen sich über das Bett schieben und ermöglichen Mahlzeiten in aufrechter Haltung, was das Risiko des Verschluckens verringert. Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung unterstützen die stabile Sitzposition im Bett.

Produktgruppe 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene

51.40.01 Produkte zur Hygiene im Bett

Für Menschen, die den Weg zur Toilette nicht mehr schaffen, sieht das Verzeichnis Bettpfannen, Urinflaschen und Urinschiffchen vor. In dieselbe Untergruppe gehören auch waschbare saugende Bettschutzeinlagen. Sie sind das technische Gegenstück zu den Einmal-Unterlagen aus PG 54 und werden in mehreren Exemplaren bewilligt, damit eine Einlage in der Wäsche sein kann, während eine andere im Einsatz ist. Beide Varianten lassen sich parallel nutzen: waschbare Einlagen für den Dauerschutz, Einmalunterlagen für besonders verschmutzungsträchtige Situationen. Mehr zur Auswahl finden Sie im Ratgeber Inkontinenz-Matratzen und Betteinlagen.

51.45.01 Waschsysteme

Kopfwaschsysteme ermöglichen die Haarwäsche im Bett, Ganzkörperwaschsysteme und Duschwagen die gründliche Körperpflege im Liegen. Diese Systeme kommen vor allem bei Bettlägerigkeit in Betracht. Duschstühle und Duschhocker gehören dagegen nicht hierher, sondern zu den Badehilfen der Krankenkasse (siehe unten).

Produktgruppe 52: Hausnotrufsysteme

Die Produktgruppe 52 umfasst mit 52.40.01 ausschließlich Hausnotrufsysteme: eine Basisstation mit Freisprechfunktion und einen Funksender als Armband oder Halskette, über den die pflegebedürftige Person rund um die Uhr eine Notrufzentrale erreicht. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist in der Regel, dass die Person zeitweise allein ist und im Notfall nicht selbst Hilfe holen könnte.

Seit dem 1. April 2026 übernimmt die Pflegekasse nach Angaben des DRK-Hausnotrufdienstes 27 Euro netto monatlich für die Basisversorgung (vorher 25,50 Euro) sowie einmalig 10,49 Euro für Anschluss und Einweisung. Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung, automatische Sturzerkennung oder ein mobiler GPS-Notruf sind nicht enthalten und werden meist privat bezahlt. Medikamentendispenser, Bewegungsmelder oder Herdabschaltungen stehen nicht im Pflegehilfsmittelverzeichnis; einen Überblick über solche Technik gibt der Ratgeber Smart Home für Senioren.

Produktgruppe 53: Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden

Die kleinste Produktgruppe enthält mit 53.45.01 Lagerungsrollen und -halbrollen. Sie stabilisieren Seitenlage oder Rückenlage, entlasten Gelenke und verbessern den Liegekomfort. Anti-Dekubitus-Kissen, Wechseldruckmatratzen und spezielle Lagerungssysteme zur Druckentlastung gehören dagegen zur Produktgruppe 11 der Krankenkasse. Wichtig: Lagerungshilfen ersetzen keinen regelmäßigen Positionswechsel, wenn ein erhöhtes Risiko für Druckgeschwüre besteht.

Produktgruppe 54: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Die Produktgruppe 54 ist für viele Familien die wichtigste Position der Liste. Für alle Produkte zusammen dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse monatlich 42 Euro nicht übersteigen (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Der Betrag gilt laut GKV-Spitzenverband seit dem 1. Januar 2025 und hat sich 2026 nicht verändert; innerhalb dieser Grenze fällt keine Zuzahlung an.

Position Produkt Einsatz im Pflegealltag
54.45.01 Saugende Einmal-Bettschutzeinlagen Schutz der Matratze bei Körperpflege, Wundversorgung oder Inkontinenz
54.99.01 Einmalhandschuhe Körper- und Intimpflege, Kontakt mit Körperflüssigkeiten
54.99.01 Fingerlinge kleine Pflegehandgriffe, etwa beim Eincremen einzelner Stellen
54.99.01 Mundschutz (medizinische Masken, FFP2) Infektionsschutz bei Atemwegsinfekten oder geschwächter Abwehr
54.99.01 Schutzschürzen Schutz der Kleidung bei Körperpflege und Inkontinenzversorgung
54.99.02 Händedesinfektion vor und nach Pflegehandlungen
54.99.02 Flächendesinfektion Reinigung von Pflegeutensilien, Nachttisch, Toilettenstuhl

Nicht zur Produktgruppe 54 gehören Pflegecremes, Hautschutzlotionen, Feuchttücher, Einmalwaschlappen, Inkontinenzvorlagen und -hosen, Katheter oder Verbandmaterial. Inkontinenzprodukte und Verbandmittel verordnet der Arzt zulasten der Krankenkasse; Pflegeprodukte für die Haut zahlen Versicherte selbst. Wie Sie Bezug, Mengen und Antrag für die Verbrauchsprodukte organisieren, zeigt unser Spezialratgeber zu zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln; worauf es bei der Anbieterwahl ankommt, erklärt der Beitrag zur Pflegebox.

Nicht auf der Liste: Diese Hilfsmittel zahlt die Krankenkasse

Viele Produkte, die im Pflegealltag selbstverständlich sind, stehen in anderen Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses. Zuständig ist dann die Krankenkasse nach § 33 SGB V; in der Regel ist eine ärztliche Verordnung nötig. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, jedoch nie mehr als die Kosten des Mittels (§ 61 SGB V).

Hilfsmittel Produktgruppe (Krankenkasse) Mehr dazu
Duschstuhl, Duschhocker, Badewannenlifter, Badewannenbrett PG 04 Badehilfsmittel Duschsitz und Duschhocker
Rollator, Gehstock, Unterarmgehstützen PG 10 Gehhilfen –
Antidekubitusmatratzen und -kissen, Wechseldrucksysteme PG 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus –
Inkontinenzvorlagen, Windelhosen, Urinbeutel PG 15 Inkontinenzhilfen Inkontinenzeinlagen auf Rezept
Kompressionsstrümpfe PG 17 Hilfsmittel zur Kompressionstherapie Kompressionsstrümpfe anziehen
Rollstühle, Elektrorollstühle PG 18 Kranken- und Behindertenfahrzeuge –
Patientenlifter, Aufstehhilfen, Rutschbretter, Drehscheiben PG 22 Mobilitätshilfen Aufstehhilfe von der Krankenkasse
Toilettenstuhl, Toilettensitzerhöhung, Toilettenstützgestell PG 33 Toilettenhilfen Toilettenstuhl und Sitzerhöhung auf Rezept

Eine Fehlzuordnung kostet Sie übrigens keinen Anspruch: Für Hilfsmittel, die sowohl medizinischen als auch pflegerischen Zwecken dienen können, klärt die Kasse, bei der der Antrag eingeht, die Zuständigkeit selbst (§ 40 Abs. 5 SGB XI). Die Unterschiede zwischen beiden Systemen erläutert unser Beitrag Hilfsmittel von der Krankenkasse. Weitere Alltagshelfer außerhalb beider Verzeichnisse – von der Greifzange bis zum Seniorentelefon – sammelt unser Hilfsmittel-Katalog für Senioren.

Preise: Was Pflegehilfsmittel kosten und was Sie zuzahlen

Für Pflegehilfsmittel gibt es keine bundeseinheitlichen Festbeträge. Die Preise, zu denen Sanitätshäuser und Lieferanten abrechnen, handeln die Pflegekassen in Versorgungsverträgen aus (§ 78 Abs. 1 SGB XI). Für Sie als Versicherte ist deshalb weniger der Listenpreis entscheidend als die Frage, ob ein Hilfsmittel geliehen oder gekauft wird.

Zuzahlung im Überblick

Versorgungsform Zuzahlung Rechtsgrundlage
Technisches Pflegehilfsmittel als Leihgabe keine § 40 Abs. 3 SGB XI
Technisches Pflegehilfsmittel zum Kauf (ab 18 Jahren) 10 %, höchstens 25 € je Pflegehilfsmittel § 40 Abs. 3 SGB XI
Verbrauchsprodukte PG 54 bis 42 € monatlich keine; Kosten über 42 € tragen Sie selbst § 40 Abs. 2 SGB XI
Hausnotruf-Basisversorgung keine bis 27 € netto; Zusatzleistungen privat § 40 Abs. 1 SGB XI
Hilfsmittel der Krankenkasse 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € § 61 SGB V

Wer eine angebotene Leihe ohne zwingenden Grund ablehnt, trägt die Kosten vollständig selbst. Zuzahlungen aller Kassenleistungen sind zusammen auf 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt, bei chronisch kranken Menschen auf 1 Prozent (§ 62 SGB V). Sammeln Sie deshalb alle Quittungen.

Rechenbeispiele

  • Pflegebett als Leihgabe: Zuzahlung 0 Euro, Wartung durch das Sanitätshaus.
  • Lagerungsrolle zum Kauf für 60 Euro: 10 Prozent = 6 Euro Zuzahlung.
  • Urinflasche zum Kauf für 12 Euro: 10 Prozent = 1,20 Euro Zuzahlung.
  • Toilettenstuhl der Krankenkasse für 120 Euro: 10 Prozent = 12 Euro, begrenzt auf 10 Euro Zuzahlung.
  • Rollator der Krankenkasse für 45 Euro: 10 Prozent = 4,50 Euro, angehoben auf die Mindestzuzahlung von 5 Euro.

Preisrichtwerte für Verbrauchsprodukte

Damit Sie einschätzen können, wie weit 42 Euro reichen, haben wir typische Handelspreise zusammengestellt. Die Werte sind Orientierungsgrößen für Markenware in üblichen Packungsgrößen (Stand September 2026); je nach Anbieter, Menge und Qualität weichen die Preise ab.

Produkt Übliche Packung Richtwert
Einmalhandschuhe Nitril 100 Stück ca. 6–12 €
Einmal-Bettschutzeinlagen 60 × 90 cm 25 Stück ca. 8–14 €
Händedesinfektion 500 ml ca. 5–9 €
Flächendesinfektion (Spray oder Tücher) 500 ml bzw. 80–100 Tücher ca. 5–10 €
Einmal-Schutzschürzen 100 Stück ca. 5–10 €
Medizinische Gesichtsmasken 50 Stück ca. 4–8 €
Fingerlinge 100 Stück ca. 3–6 €

Beispiel-Warenkorb für einen Monat: zwei Packungen Nitrilhandschuhe (ca. 18 €), eine Packung Einmal-Bettschutzeinlagen (ca. 11 €), eine Flasche Händedesinfektion (ca. 7 €) und eine Packung Flächendesinfektionstücher (ca. 6 €) ergeben rund 42 Euro. Wer mehr Bettschutzeinlagen braucht, stößt schnell an die Grenze – dann lohnen sich zusätzlich waschbare Bettschutzeinlagen aus Produktgruppe 51, die nicht auf das 42-Euro-Budget angerechnet werden.

Zwei Regeln gelten immer: Nicht ausgeschöpfte Beträge verfallen am Monatsende, ein Ansparen über mehrere Monate ist nicht vorgesehen. Und die Grenze gilt je pflegebedürftiger Person – leben zwei Menschen mit Pflegegrad im Haushalt, hat jede Person einen eigenen Anspruch.

So nutzen Sie das Hilfsmittelverzeichnis selbst

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis der GKV ist für jeden frei zugänglich. Eine eigene Recherche lohnt sich, wenn Sie ein technisches Hilfsmittel beantragen und die Positionsnummer angeben möchten oder prüfen wollen, ob ein bestimmtes Produkt gelistet ist.

  1. Verzeichnis öffnen: Rufen Sie das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes auf. Eine alternative, laienfreundliche Suchoberfläche bietet das vom Institut der deutschen Wirtschaft betriebene Portal REHADAT.
  2. Produktgruppe wählen: Pflegehilfsmittel finden Sie unter den Nummern 50 bis 54.
  3. Produktart aufrufen: Unter jeder Produktart stehen eine Beschreibung, die Indikation und die Qualitätsanforderungen.
  4. Positionsnummer notieren: Die siebenstellige Nummer der Produktart (z. B. 50.45.01) genügt für den Antrag.

Das Verzeichnis enthält Beschreibungen und Qualitätsanforderungen, aber keine Verbraucherpreise. Ob ein nicht gelistetes Produkt im Einzelfall trotzdem bewilligt wird, entscheidet die Kasse; das Verzeichnis ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts keine abschließende Positivliste. Für eine Bewilligung außerhalb des Verzeichnisses sollten Sie die Notwendigkeit besonders sorgfältig begründen.

Welche Pflegehilfsmittel in welcher Situation?

Die folgenden Konstellationen zeigen, wie sich Pflegekassen- und Krankenkassenleistungen typischerweise ergänzen. Die Fälle sind frei gewählt; welche Hilfsmittel im Einzelfall bewilligt werden, hängt immer von der konkreten Pflegesituation ab. Eine Übersicht nach Pflegegraden bietet der Ratgeber Pflegehilfsmittel nach Pflegegrad.

Situation Pflegekasse (Liste oben) Krankenkasse (auf Verordnung)
Schlaganfall mit Halbseitenlähmung, Pflegegrad 3, Pflege durch den Ehepartner Pflegebett mit Aufrichthilfe (50.45.01/02), Lagerungsrollen (53.45.01), Verbrauchsprodukte Rollstuhl (PG 18), Rutschbrett (PG 22), Duschstuhl (PG 04)
Beginnende Demenz, alleinlebend, Pflegegrad 2 Hausnotruf (52.40.01), Einmalhandschuhe und Desinfektion Toilettensitzerhöhung (PG 33), Rollator (PG 10)
Fortgeschrittene Multiple Sklerose, Pflegegrad 4, Betreuungskraft im Haushalt Pflegebett, Pflegebetttisch (50.45.04), Waschsystem (51.45.01), waschbare und Einmal-Bettschutzeinlagen Patientenlifter (PG 22), Wechseldruckmatratze (PG 11), Elektrorollstuhl (PG 18)
Nach Hüftoperation, Pflegegrad 1, vorübergehender Bedarf Verbrauchsprodukte, ggf. Urinflasche (51.40.01) Toilettensitzerhöhung (PG 33), Badewannenbrett (PG 04), Unterarmgehstützen (PG 10)

Ergänzend zu Hilfsmitteln kommen bauliche Anpassungen in Betracht, etwa eine bodengleiche Dusche, breitere Türen oder eine Rollstuhlrampe. Dafür zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt bis zu 16.720 Euro – Details im Ratgeber zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.

Leihgabe, Eigentum und Rückgabe

  • Leihgeräte (vor allem Pflegebetten, Waschsysteme, Hausnotruf-Basisstationen) bleiben Eigentum der Kasse bzw. des Leistungserbringers. Wartung, Reparatur und Austausch sind für Sie kostenlos; eigene Umbauten sind nicht erlaubt. Aufbereitete Geräte sind üblich, müssen aber hygienisch einwandfrei und sicher sein.
  • Gekaufte Pflegehilfsmittel wie eine Urinflasche gehen in Ihr Eigentum über.
  • Rückgabe: Wird ein Leihgerät nicht mehr gebraucht – etwa nach Genesung, Umzug in ein Pflegeheim oder im Todesfall –, melden Sie das der Kasse oder dem Sanitätshaus. Das Gerät wird abgeholt. Was im Todesfall mit weiteren Leistungen geschieht, erklärt der Ratgeber Pflegegeld und Hilfsmittel nach dem Tod.
  • Ausland: Während eines Auslandsaufenthalts ruhen Sachleistungen grundsätzlich (§ 34 SGB XI). Für einen Urlaub können Sie bereits gelieferte Verbrauchsprodukte mitnehmen; Leihgeräte bleiben in der Regel zu Hause.

Die Liste im Gesamtpaket der Pflegeleistungen

Pflegehilfsmittel werden nicht auf andere Leistungen angerechnet. Sie stehen zusätzlich zu Pflegegeld (ab Pflegegrad 2), Pflegesachleistung, dem Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich und dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung.

Auch bei einer 24-Stunden-Betreuung gilt der Anspruch weiter – ein höhenverstellbares Pflegebett und ausreichend Schutzmaterial erleichtern auch der vermittelten Betreuungskraft die Arbeit. Welche Leistungen je Pflegegrad zur Finanzierung beitragen, zeigt der Ratgeber 24-Stunden-Pflege: Kosten, Pflegegrade und Leistungen. Rückenschonende Techniken im Umgang mit Pflegebett und Lagerungshilfen vermittelt ein kostenloser Pflegekurs nach § 45 SGB XI.

Ausblick: Pflegereform 2027

Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 4. Juni 2026 sieht vor, den eigenständigen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ab 2027 zu streichen und in ein Entlastungsbudget ab Pflegegrad 2 zu überführen. Die technischen Pflegehilfsmittel der Produktgruppen 50 bis 53 wären davon nicht betroffen. Bis Redaktionsschluss am 23. September 2026 war kein Kabinettsbeschluss bekannt; bis zu einer Gesetzesänderung gilt die Liste unverändert.

Häufig gestellte Fragen zur Pflegehilfsmittel-Liste

Welche Produkte stehen auf der Pflegehilfsmittel-Liste?

Die Produktgruppen 50 bis 54 des Hilfsmittelverzeichnisses: Pflegebetten und Zubehör, Bettzurichtungen, Pflegebetttische, Sitzhilfen, Produkte zur Hygiene im Bett, Waschsysteme, Hausnotrufsysteme, Lagerungsrollen sowie als Verbrauchsprodukte Einmal-Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen und Desinfektionsmittel.

Gehört ein Rollator oder Toilettenstuhl zu den Pflegehilfsmitteln?

Nein. Rollatoren (PG 10) und Toilettenstühle (PG 33) sind Hilfsmittel der Krankenkasse und werden in der Regel ärztlich verordnet. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.

Wo finde ich das offizielle Pflegehilfsmittelverzeichnis?

Im Online-Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes unter hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de, Produktgruppen 50 bis 54. Eine alternative Suchoberfläche bietet REHADAT.

Was kosten Pflegehilfsmittel?

Leihgeräte wie Pflegebetten sind für Sie zuzahlungsfrei. Gekaufte technische Pflegehilfsmittel kosten 10 Prozent Zuzahlung, höchstens 25 Euro je Stück. Verbrauchsprodukte übernimmt die Kasse bis 42 Euro monatlich ohne Zuzahlung.

Gilt die 42-Euro-Grenze für alle Produkte der Liste?

Nein, nur für die Verbrauchsprodukte der Produktgruppe 54. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Hausnotruf oder waschbare Bettschutzeinlagen werden zusätzlich übernommen.

Kann ich nicht genutzte Beträge ansparen?

Nein. Die 42 Euro sind eine monatliche Höchstgrenze. Was in einem Monat nicht genutzt wird, verfällt und kann nicht in spätere Monate übertragen werden.

Sind Pflegecremes oder Feuchttücher Pflegehilfsmittel?

Nein. Hautpflegeprodukte, Feuchttücher und Einmalwaschlappen stehen nicht im Verzeichnis und werden nicht übernommen. Inkontinenzvorlagen verordnet der Arzt zulasten der Krankenkasse.

Hängt die Liste vom Pflegegrad ab?

Nein. Alle Pflegehilfsmittel stehen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Entscheidend ist allein, ob ein Hilfsmittel in der konkreten Pflegesituation notwendig ist.

Muss ich gebrauchte Leihgeräte akzeptieren?

Ja, aufbereitete Leihgeräte sind üblich. Sie müssen aber hygienisch einwandfrei, funktionsfähig und sicher sein. Bei Mängeln haben Sie Anspruch auf Reparatur oder Austausch.

Werden auch Produkte außerhalb der Liste bezahlt?

Im Einzelfall ist das möglich, weil das Verzeichnis keine abschließende Liste ist. Eine Bewilligung setzt dann eine besonders sorgfältige Begründung der Notwendigkeit voraus.

Fazit: Die Liste kennen, Leistungen gezielt nutzen

Die Pflegehilfsmittel-Liste ist kürzer, als viele denken: rund ein Dutzend Positionen in fünf Produktgruppen. Genau das macht sie so nützlich. Wer weiß, dass Pflegebett, Hausnotruf und Lagerungsrollen zur Pflegekasse gehören, Rollator, Duschstuhl und Toilettenstuhl dagegen zur Krankenkasse, stellt Anträge gezielt und vermeidet Verzögerungen. Die Positionsnummer im Antrag erleichtert der Kasse die Zuordnung, die Leihe spart die Zuzahlung, und mit einem durchdachten Warenkorb reichen die 42 Euro für die wichtigsten Verbrauchsprodukte.

Hilfsmittel sind dabei ein Baustein, nicht die ganze Lösung. Wächst der Pflegebedarf, kann eine 24-Stunden-Betreuung als Alternative zum Pflegeheim die nötige Präsenz schaffen, damit die Pflege zu Hause dauerhaft gelingt.

Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine rechtliche oder medizinische Beratung. Die Gliederung des Pflegehilfsmittelverzeichnisses wird vom GKV-Spitzenverband fortgeschrieben; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung. Preisangaben sind unverbindliche Richtwerte und variieren je nach Anbieter und Region. Alle Angaben zu Leistungen entsprechen dem Stand September 2026 und können sich durch Gesetzesänderungen, insbesondere die geplante Pflegereform 2027, ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse. Stand: 23. September 2026

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