Allein in der großen Wohnung wird es still, ins Pflegeheim möchte aber niemand. Zwischen diesen beiden Polen gibt es eine Wohnform, die für viele ältere Menschen eine echte Alternative sein kann: die Senioren-WG. Mehrere ältere Menschen teilen sich eine Wohnung, jede und jeder hat ein eigenes Zimmer, Küche und Wohnzimmer werden gemeinsam genutzt. Pflege und Betreuung kommen von außen dazu. Für Menschen mit Demenz gibt es eine besondere Form, die Demenz-WG, in der eine Präsenzkraft den Alltag begleitet.
Doch wie funktioniert eine solche Wohngemeinschaft genau? Wer organisiert sie, was kostet sie und welche Zuschüsse zahlt die Pflegekasse? Dieser Ratgeber erklärt die verschiedenen Formen, die Leistungen der Pflegeversicherung 2026, die typische Kostenstruktur sowie Vor- und Nachteile. Eine Checkliste hilft Ihnen, eine passende Wohngemeinschaft zu finden. Und am Ende ordnen wir ein, wann eher Betreutes Wohnen, ein Pflegeheim oder eine Betreuung im eigenen Zuhause passt.
Alle Einzelheiten zum Wohngruppenzuschlag, zur Antragstellung und zur Präsenzkraft erklärt unser eigener Beitrag zum Wohngruppenzuschlag. Hier geht es um die Wohnform als Ganzes.
Das Wichtigste in Kürze
- Was ist eine Senioren-WG? Mehrere ältere Menschen leben in einer gemeinsamen Wohnung mit eigenen Zimmern und Gemeinschaftsräumen. Pflege und Betreuung kommen von ambulanten Diensten. Rechtlich gelten die Bewohner als in häuslicher Pflege.
- Zwei Grundformen: In selbstorganisierten WGs bestimmen Bewohner und Angehörige selbst. In anbietergesteuerten WGs organisiert ein Träger Wohnung und Versorgung. Wie die Formen heißen und welche Auflagen gelten, regelt das Landesrecht.
- Wohngruppenzuschlag 2026: 224 Euro im Monat pro Person in einer ambulant betreuten Wohngruppe mit drei bis zwölf Bewohnern, davon mindestens drei pflegebedürftig, und einer gemeinsam beauftragten Präsenzkraft (§ 45f SGB XI, früher § 38a).
- Anschubfinanzierung: Bei der Gründung einmalig bis zu 2.613 Euro pro Person, höchstens 10.452 Euro je Wohngruppe, für den Umbau der Wohnung (§ 45g SGB XI). Die Förderung ist auf ein Gesamtvolumen begrenzt.
- Pflegeleistungen bleiben: Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag können wie zu Hause genutzt werden. Tages- und Nachtpflege nur, wenn der Medizinische Dienst den Bedarf bestätigt.
- Kosten: Miete und Nebenkosten, Haushaltsgeld, Anteil an der Präsenzkraft und der Eigenanteil für Pflege. Die Gesamtsumme unterscheidet sich je nach Region und Konzept stark.
Was ist eine Senioren-WG?
Eine Senioren-Wohngemeinschaft ist zunächst einmal genau das, was der Name sagt: eine Wohngemeinschaft älterer Menschen. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer, oft mit eigenen Möbeln. Küche, Wohnzimmer und manchmal auch Bäder werden gemeinsam genutzt. Man kocht zusammen, isst gemeinsam, unterhält sich, feiert Geburtstage. Wer seine Ruhe braucht, zieht sich in sein Zimmer zurück.
Unter dem Begriff verbergen sich aber sehr unterschiedliche Modelle:
- Wohngemeinschaft rüstiger Seniorinnen und Senioren: Selbstständige ältere Menschen, die nicht allein leben möchten, schließen sich zusammen. Pflege spielt anfangs keine Rolle. Rechtlich ist das eine ganz normale Wohngemeinschaft.
- Pflege-WG oder ambulant betreute Wohngruppe: Pflegebedürftige leben zusammen und werden von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Eine Präsenzkraft kümmert sich um den gemeinsamen Alltag.
- Demenz-WG: Eine besondere Form der ambulant betreuten Wohngruppe, die sich an Menschen mit Demenz richtet. Hier ist meist rund um die Uhr jemand anwesend.
Wenn im Zusammenhang mit Pflegeleistungen von einer WG die Rede ist, ist fast immer die ambulant betreute Wohngruppe gemeint. Um sie geht es in diesem Ratgeber vor allem.
Das Grundprinzip: Wohnen und Pflege sind getrennt
Der wichtigste Unterschied zum Pflegeheim: In einer ambulant betreuten Wohngruppe sind Wohnen und Pflege grundsätzlich voneinander getrennt. Die Bewohner schließen einen Mietvertrag für ihr Zimmer und den Anteil an den Gemeinschaftsflächen. Die Pflege beauftragen sie gesondert bei einem ambulanten Pflegedienst, im Idealfall frei gewählt. Rechtlich leben sie deshalb in häuslicher Pflege und können die Leistungen der Pflegeversicherung nutzen wie in der eigenen Wohnung.
Diese Trennung ist auch der Grund, warum der Wohngruppenzuschlag an die Bedingung geknüpft ist, dass in der WG keine Versorgung angeboten wird, die weitgehend einem Pflegeheim entspricht (§ 45f Abs. 1 Nr. 4 SGB XI). Die Versorgung soll auch durch die aktive Einbindung der eigenen Ressourcen und des sozialen Umfelds sichergestellt werden, also etwa durch Angehörige.
Die Formen: selbstorganisiert oder anbietergesteuert
In der Praxis unterscheidet man vor allem danach, wer in der WG das Sagen hat.
| Merkmal | Selbstorganisierte WG | Anbietergesteuerte WG |
|---|---|---|
| Wer entscheidet? | Bewohner und Angehörige gemeinsam, oft in einem Angehörigengremium | Ein Träger, etwa ein Pflegedienst oder Wohlfahrtsverband, organisiert Wohnung und Versorgung |
| Wahl des Pflegedienstes | frei, die Gruppe wählt gemeinsam | häufig vorgegeben oder eng an den Träger gebunden |
| Aufwand für Angehörige | hoch: Absprachen, Haushaltskasse, Auswahl neuer Mitbewohner | gering, vieles übernimmt der Träger |
| Mitbestimmung im Alltag | sehr hoch | je nach Konzept unterschiedlich |
| Heimrechtliche Auflagen | in vielen Ländern gering | in vielen Ländern stärker, teils ähnlich wie bei Heimen |
Die Begriffe sind nicht bundesweit einheitlich. Jedes Bundesland regelt in seinem eigenen Wohn- und Teilhabe- oder Heimgesetz, welche Wohngemeinschaften als selbstverantwortet gelten und welche Auflagen für anbieterverantwortete Formen bestehen, etwa zur Personalausstattung oder zur Prüfung durch die Heimaufsicht. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Heimaufsicht Ihres Landkreises nach, welche Regeln für eine konkrete WG gelten.
Wohn- und Betreuungsvertrag: Wann gilt das WBVG?
Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) schützt Verbraucher, wenn Wohnraum und Pflege- oder Betreuungsleistungen vom selben Unternehmer kommen. Es gilt auch dann, wenn die Leistungen in verschiedenen Verträgen stehen, aber voneinander abhängen, zum Beispiel wenn das Zimmer nur vermietet wird, wer auch den Pflegevertrag mit dem Anbieter abschließt (§ 1 Abs. 2 WBVG). Bei anbietergesteuerten WGs ist das häufig der Fall. Dann gelten unter anderem besondere Informationspflichten vor Vertragsschluss (§ 3 WBVG), Regeln zur Entgelterhöhung (§ 9 WBVG) und ein besonderes Kündigungsrecht für Verbraucher (§ 11 WBVG). Eine selbstorganisierte WG mit frei gewähltem Pflegedienst fällt dagegen in der Regel nicht unter das WBVG, hier gilt das normale Mietrecht.
Die Demenz-WG: Gemeinschaft mit Begleitung
Für Menschen mit Demenz hat sich die ambulant betreute Wohngruppe als eigene Wohnform etabliert. Die Idee: Ein überschaubarer, familienähnlicher Rahmen mit wenigen Bewohnern gibt mehr Orientierung als eine große Einrichtung. Der Alltag orientiert sich an dem, was die Bewohner von früher kennen: gemeinsam Kartoffeln schälen, Wäsche zusammenlegen, den Tisch decken. Wer mag, hilft mit, wer nicht mag, schaut zu.
Was eine Demenz-WG ausmacht
- Präsenzkraft: Eine oder mehrere Personen sind im Alltag anwesend, kochen mit den Bewohnern, strukturieren den Tag und sind Ansprechpartner. In vielen Demenz-WGs ist rund um die Uhr jemand da.
- Ambulante Pflege: Ein Pflegedienst übernimmt Körperpflege und Behandlungspflege nach dem individuellen Bedarf.
- Angehörige als Teil des Konzepts: Viele Demenz-WGs leben davon, dass Angehörige sich einbringen, bei Entscheidungen, Festen oder einfach durch regelmäßige Besuche.
- Kleine Gruppen: Für den Wohngruppenzuschlag dürfen insgesamt höchstens zwölf Personen in der Wohnung leben.
Für wen eine Demenz-WG passt
Eine Demenz-WG kann gut passen, wenn ein Mensch mit Demenz nicht mehr allein leben kann, Gemeinschaft aber noch genießt und von einem strukturierten, alltagsnahen Rahmen profitiert. Schwieriger wird es bei sehr ausgeprägter Unruhe, starker Weglauftendenz oder herausforderndem Verhalten, das andere Bewohner stark belastet. Auch bei sehr hohem medizinischem Pflegebedarf stößt das Modell an Grenzen. Wie sich der Pflegebedarf im Verlauf der Erkrankung verändert, lesen Sie im Beitrag Verlauf einer Demenz. Grundlagen zur Pflege bei Demenz finden Sie im Ratgeber Pflege bei Demenz.
Was die Pflegekasse in der Wohngemeinschaft zahlt
Weil die Bewohner einer ambulant betreuten Wohngruppe rechtlich in häuslicher Pflege leben, stehen ihnen grundsätzlich alle Leistungen für die Pflege zu Hause zu. Dazu kommen Leistungen, die es nur für Wohngruppen gibt.
Hinweis: neue Paragrafen seit 2026
Im Zuge der Reform der gemeinschaftlichen Wohnformen, vor allem durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BGBl. 2025 I Nr. 371, in Kraft seit 1. Januar 2026), wurden die Regeln im SGB XI neu geordnet. Der Wohngruppenzuschlag steht seitdem in § 45f SGB XI (früher § 38a), die Anschubfinanzierung in § 45g SGB XI (früher § 45e). Viele Informationsquellen verwenden noch die alten Paragrafen. Die Beträge sind unverändert.
Der Wohngruppenzuschlag (§ 45f SGB XI)
Pflegebedürftige in einer ambulant betreuten Wohngruppe erhalten einen pauschalen Zuschlag von 224 Euro im Monat, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie leben mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer gemeinsamen Wohnung zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung, und mindestens zwei weitere Personen sind pflegebedürftig.
- Sie beziehen bei Pflegegrad 2 bis 5 Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung, den Umwandlungsanspruch oder den Entlastungsbetrag. Auch bei Pflegegrad 1 besteht der Anspruch (§ 28a SGB XI).
- Die Mitglieder der Wohngruppe haben gemeinschaftlich eine Person beauftragt, die allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten übernimmt oder bei der Haushaltsführung hilft. Diese Person wird oft Präsenzkraft genannt.
- In der Wohngruppe wird keine Versorgung angeboten, die weitgehend dem Leistungsumfang eines Pflegeheims entspricht.
Der Zuschlag ist dazu gedacht, die Präsenzkraft mitzufinanzieren. Wie der Antrag gestellt wird, welche Unterlagen die Pflegekasse verlangt und wie der Zuschlag ausgezahlt wird, erklärt unser Beitrag Wohngruppenzuschlag ausführlich.
Die Anschubfinanzierung (§ 45g SGB XI)
Wer an der gemeinsamen Gründung einer neuen ambulant betreuten Wohngruppe beteiligt ist und dort Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag hat, kann einmalig bis zu 2.613 Euro für die alters- oder barrieregerechte Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung erhalten. Je Wohngruppe ist der Betrag auf 10.452 Euro begrenzt. Die Förderung kommt zusätzlich zum Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Voraussetzungen gestellt werden.
Wichtig: Die Anschubfinanzierung ist nicht unbefristet. Der Anspruch endet, sobald bundesweit ein Fördervolumen von insgesamt 30 Millionen Euro erreicht ist (§ 45g Abs. 2 SGB XI). Fragen Sie bei der Pflegekasse nach, ob die Förderung aktuell noch beantragt werden kann.
Zuschuss für den Umbau (§ 40 Abs. 4 SGB XI)
Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds, etwa eine bodengleiche Dusche oder breitere Türen, kann jede pflegebedürftige Person bis zu 4.180 Euro je Maßnahme erhalten. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, sind es für das gemeinsame Wohnumfeld bis zu 4.180 Euro je Person, insgesamt höchstens 16.720 Euro je Maßnahme. Mehr dazu im Beitrag Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Pflegeleistungen wie zu Hause
| Leistung | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (§ 37 SGB XI), monatlich | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI), monatlich bis zu | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI), monatlich bis zu | 131 € in allen Pflegegraden, auch bei Pflegegrad 1 | |||
| Wohngruppenzuschlag (§ 45f SGB XI), monatlich | 224 € bei Erfüllung der Voraussetzungen, auch bei Pflegegrad 1 | |||
| Anschubfinanzierung (§ 45g SGB XI), einmalig | bis zu 2.613 € pro Person, höchstens 10.452 € je Wohngruppe, solange Fördermittel verfügbar sind | |||
Quelle: §§ 28a, 36, 37, 45b, 45f, 45g SGB XI, Stand 2026.
Viele Bewohner legen ihre Sachleistungen zusammen, um einen gemeinsamen Pflegedienst zu beauftragen. Das ist ausdrücklich erlaubt: Mehrere Pflegebedürftige können häusliche Pflegehilfe gemeinsam in Anspruch nehmen (§ 36 Abs. 4 SGB XI). Wer Pflegegeld bezieht, kann es zum Beispiel für den Eigenanteil an der Präsenzkraft einsetzen.
Tages- und Nachtpflege nur mit Prüfung
Eine Besonderheit: Wer den Wohngruppenzuschlag erhält, kann Leistungen der Tages- und Nachtpflege nur dann zusätzlich nutzen, wenn der Medizinische Dienst geprüft hat, dass die Pflege in der Wohngruppe ohne teilstationäre Pflege nicht ausreichend sichergestellt ist (§ 45f Abs. 1 Satz 2 SGB XI).
Neu: gemeinschaftliche Wohnformen mit Pflegevertrag
Seit 2026 gibt es zusätzlich eine neue Form: gemeinschaftliche Wohnformen, in denen ein ambulanter Pflegedienst einen besonderen Vertrag zur pflegerischen Versorgung mit den Pflege- und Krankenkassen geschlossen hat (§ 92c SGB XI). Bewohner solcher Wohnformen erhalten einen pauschalen Zuschuss von 450 Euro im Monat und Sachleistungen nach § 36 SGB XI (§ 45h SGB XI). Wie verbreitet diese Verträge bereits sind und wie sie sich zum Wohngruppenzuschlag verhalten, sollten Sie im Einzelfall bei der Pflegekasse erfragen.
Was kostet eine Senioren-WG oder Demenz-WG?
Feste Preise gibt es nicht. Die Kosten hängen stark von Region, Wohnungsgröße, Konzept und Pflegebedarf ab. Seriöse Angaben zu Durchschnittswerten lassen sich deshalb kaum machen. Lassen Sie sich von jeder WG eine vollständige Aufstellung aller monatlichen Kosten geben. Typischerweise setzen sich die Kosten so zusammen:
| Kostenblock | Was dazugehört | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Miete und Nebenkosten | eigenes Zimmer, Anteil an Gemeinschaftsflächen, Heizung, Strom, Wasser | selbst, bei geringem Einkommen eventuell Wohngeld oder Sozialhilfe |
| Haushaltsgeld | Lebensmittel, Putzmittel, gemeinsame Anschaffungen | selbst, meist als monatliche Pauschale in die Haushaltskasse |
| Präsenzkraft und Alltagsbegleitung | Anwesenheit, Organisation, Betreuung, Hilfe im Haushalt | anteilig über den Wohngruppenzuschlag, Rest selbst oder über weitere Leistungen |
| Pflege durch den Pflegedienst | Körperpflege, Hilfe bei Mobilität, Behandlungspflege | Pflegesachleistung, Behandlungspflege über die Krankenkasse, Eigenanteil selbst |
| Persönliches | Kleidung, Friseur, Fußpflege, Freizeit | selbst |
Gerade in Demenz-WGs mit Präsenz rund um die Uhr ist der Eigenanteil für Betreuung oft der größte Posten. Reichen Rente und Ersparnisse nicht, kann das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege einspringen. Wie das funktioniert und wann Kinder zahlen müssen, erklären die Beiträge Sozialamt und Kostenübernahme und Elternunterhalt 2026.
Steuerlich absetzbar
Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen in der Wohngemeinschaft können je nach Gestaltung nach § 35a EStG begünstigt sein: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Lassen Sie sich von der WG eine Aufstellung geben, aus der die begünstigten Anteile hervorgehen, und klären Sie die Einzelheiten mit Ihrer Steuerberatung. Mehr dazu im Beitrag Haushaltshilfe von der Steuer absetzen.
Vor- und Nachteile einer Senioren-WG
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Gemeinschaft statt Einsamkeit, ohne auf ein eigenes Zimmer zu verzichten | Wenig Privatsphäre im Vergleich zur eigenen Wohnung, Bad oft geteilt |
| Alltagsnahes, familienähnliches Leben in kleiner Gruppe | Abhängig von der Gruppendynamik: Konflikte und Wechsel der Mitbewohner sind möglich |
| Freie Wahl des Pflegedienstes, vor allem in selbstorganisierten WGs | Hoher Organisationsaufwand für Angehörige in selbstorganisierten WGs |
| Leistungen der häuslichen Pflege plus Wohngruppenzuschlag | Kosten können je nach Konzept ähnlich hoch sein wie im Pflegeheim |
| Angehörige können sich aktiv einbringen | Bei sehr hohem Pflegebedarf oder starkem herausforderndem Verhalten ist ein Umzug manchmal doch nötig |
| Für Menschen mit Demenz oft mehr Orientierung als in großen Einrichtungen | Nur begrenztes Angebot, oft mit Wartelisten |
Checkliste: So finden Sie eine passende WG
Nehmen Sie sich für die Suche Zeit und besuchen Sie mehrere Wohngemeinschaften, wenn möglich auch zu unterschiedlichen Tageszeiten. Diese Fragen helfen bei der Einschätzung:
- Organisationsform: Ist die WG selbstorganisiert oder anbietergesteuert? Gilt das WBVG? Welche heimrechtlichen Regeln des Landes greifen?
- Verträge: Sind Mietvertrag und Pflegevertrag getrennt? Kann der Pflegedienst gewechselt werden, ohne das Zimmer zu verlieren?
- Kosten: Gibt es eine vollständige Aufstellung aller monatlichen Kosten, auch für die Präsenzkraft? Wie haben sich die Kosten in den letzten Jahren entwickelt?
- Präsenzkraft: Wer ist wann anwesend? Auch nachts? Wie ist die Vertretung bei Urlaub und Krankheit geregelt?
- Pflege: Welcher Pflegedienst versorgt die Bewohner? Wie wird Behandlungspflege organisiert? Gibt es einen Plan für Notfälle?
- Wohngruppenzuschlag: Erfüllt die WG die Voraussetzungen nach § 45f SGB XI? Erhalten andere Bewohner den Zuschlag bereits?
- Räume: Wie groß ist das Zimmer? Dürfen eigene Möbel mitgebracht werden? Ist die Wohnung barrierefrei, gibt es genug Bäder?
- Alltag: Wie sieht ein typischer Tag aus? Gibt es feste Mahlzeiten, Ausflüge, Beschäftigungsangebote?
- Mitbestimmung: Gibt es ein Angehörigengremium? Wie wird über neue Mitbewohner entschieden?
- Grenzen: Was passiert, wenn der Pflegebedarf stark steigt? Bis zu welchem Punkt ist eine Versorgung in der WG möglich?
- Bauchgefühl: Fühlt sich Ihr Angehöriger dort wohl? Wirken Bewohner und Mitarbeitende zufrieden?
Abgrenzung: WG, Betreutes Wohnen, Pflegeheim oder Betreuung zu Hause?
Die Senioren-WG ist eine von mehreren Möglichkeiten, im Alter gut versorgt zu leben. Die folgende Übersicht hilft bei der Einordnung.
| Wohnform | Wie man lebt | Passt gut, wenn … |
|---|---|---|
| Betreutes Wohnen | Eigene, abgeschlossene Wohnung in einer Anlage mit Grundservice, etwa Hausnotruf und Ansprechpartner | man noch weitgehend selbstständig ist und Sicherheit im Hintergrund möchte |
| Senioren-WG / ambulant betreute Wohngruppe | Eigenes Zimmer in einer gemeinsamen Wohnung, Pflege durch ambulanten Dienst, Präsenzkraft | man Gemeinschaft sucht und Pflege braucht, aber kein Heim möchte |
| Pflegeheim | Zimmer in einer Einrichtung mit Pflege und Betreuung rund um die Uhr | ein sehr hoher pflegerischer Bedarf besteht oder andere Lösungen nicht mehr tragen |
| Betreuung im eigenen Zuhause | Eine Betreuungskraft lebt im Haushalt, ergänzt durch einen Pflegedienst | man in der vertrauten Umgebung bleiben möchte und viel Anwesenheit im Alltag braucht |
Wer zwischen diesen Möglichkeiten abwägt, findet weitere Informationen in unseren Beiträgen Alternativen zum Pflegeheim, Pflegeheim oder 24-Stunden-Pflege bei Demenz und Kostenvergleich 24-Stunden-Pflege und Pflegeheim.
Die Betreuung im eigenen Zuhause
Für manche Menschen ist ein Umzug, auch in eine kleine WG, keine Option. Sie möchten in ihrer eigenen Wohnung bleiben, mit ihren Erinnerungen, ihrem Garten, ihren Nachbarn. Dann kann eine Betreuung im Haushalt eine Alternative sein: Eine Betreuungskraft lebt mit im Haus, hilft im Alltag, im Haushalt und bei der Grundpflege und leistet Gesellschaft. Medizinische Behandlungspflege übernimmt weiterhin ein ambulanter Pflegedienst. Ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft ist Voraussetzung.
PflegeHeimat24 vermittelt solche Betreuungen deutschlandweit. Die Betreuung erbringen unsere Partnerunternehmen. Nach unserer Marktübersicht liegen die Kosten 2026 je nach Qualifikation der Betreuungskraft bei etwa 2.400 bis 3.900 Euro im Monat, Pflegegeld und weitere Leistungen senken die Belastung. Einzelheiten finden Sie im Beitrag Was kostet die 24-Stunden-Pflege 2026?. Wie eine Betreuung bei Demenz aussehen kann, zeigt der Ratgeber 24-Stunden-Pflege bei Demenz.
Praxisbeispiele
Die folgenden Beispiele sind frei zusammengestellt. Sie zeigen, wie unterschiedlich die Wege aussehen können.
Beispiel 1: Die selbstorganisierte Demenz-WG
Fünf Familien, deren Eltern an Demenz erkrankt sind, gründen gemeinsam mit einem Wohnungsbauverein eine Wohngemeinschaft. Sie mieten eine große, barrierefreie Wohnung, wählen gemeinsam einen Pflegedienst und beauftragen eine Präsenzkraft. Für den Umbau beantragen sie die Anschubfinanzierung und den Zuschuss für das gemeinsame Wohnumfeld. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält den Wohngruppenzuschlag. Die Angehörigen treffen sich einmal im Monat, um Entscheidungen zu besprechen.
Beispiel 2: Die anbietergesteuerte Senioren-WG
Eine 82-jährige Frau mit Pflegegrad 2 lebt nach dem Tod ihres Mannes allein und fühlt sich einsam. Sie zieht in eine Wohngemeinschaft, die ein Wohlfahrtsverband betreibt. Wohnung, Präsenzkraft und Pflegedienst kommen vom selben Träger, der Vertrag unterliegt dem WBVG. Ihre Tochter muss wenig organisieren, achtet aber genau auf die Kostenaufstellung und die Kündigungsregeln.
Beispiel 3: Lieber zu Hause bleiben
Ein 85-jähriger Mann mit beginnender Demenz und Pflegegrad 3 besichtigt mit seinem Sohn eine Demenz-WG. Ihm gefällt die Atmosphäre, doch er möchte sein Haus nicht verlassen. Die Familie entscheidet sich für eine Betreuung im eigenen Zuhause, ergänzt durch einen Pflegedienst und zwei Tage Tagespflege pro Woche. Die WG bleibt als Option für später im Blick.
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Nur auf die Miete schauen: Der größte Kostenblock ist oft die Betreuung. Lassen Sie sich alle monatlichen Kosten aufschlüsseln.
- Die Voraussetzungen des Wohngruppenzuschlags nicht prüfen: Nicht jede WG erfüllt sie. Fragen Sie nach der Präsenzkraft und danach, ob andere Bewohner den Zuschlag erhalten.
- Mit alten Paragrafen arbeiten: Seit 2026 steht der Wohngruppenzuschlag in § 45f SGB XI. Bei Anträgen hilft es, die aktuelle Fassung zu kennen.
- Den Aufwand unterschätzen: In selbstorganisierten WGs übernehmen Angehörige viel Verantwortung. Klären Sie vorher, wer wie viel Zeit einbringen kann.
- Verträge nicht prüfen: Hängen Miet- und Pflegevertrag zusammen, gilt das WBVG mit besonderen Schutzrechten. Lesen Sie die Verträge genau.
- Den Wunsch des Angehörigen übergehen: Eine WG funktioniert nur, wenn die Person sich auf Gemeinschaft einlassen möchte. Ein Probewohnen oder mehrere Besuche helfen.
Häufig gestellte Fragen zur Senioren-WG und Demenz-WG
Was ist eine Senioren-WG?
Eine Senioren-WG ist eine Wohngemeinschaft älterer Menschen. Jede Person hat ein eigenes Zimmer, Küche und Wohnzimmer werden gemeinsam genutzt. Bei Pflegebedarf kommt ein ambulanter Pflegedienst, oft unterstützt eine Präsenzkraft den Alltag. Rechtlich gilt die Versorgung als häusliche Pflege.
Was ist eine Demenz-WG?
Eine Demenz-WG ist eine ambulant betreute Wohngruppe für Menschen mit Demenz. In kleiner Gruppe wird ein alltagsnaher, familienähnlicher Rahmen geschaffen. Eine Präsenzkraft begleitet den Alltag, oft rund um die Uhr, die Pflege übernimmt ein ambulanter Pflegedienst.
Wie hoch ist der Wohngruppenzuschlag 2026?
Der Wohngruppenzuschlag beträgt 224 Euro im Monat pro pflegebedürftiger Person. Er setzt unter anderem voraus, dass drei bis zwölf Personen in der Wohnung leben, davon mindestens drei pflegebedürftig, und dass eine Präsenzkraft gemeinschaftlich beauftragt ist. Seit 2026 ist er in § 45f SGB XI geregelt.
Gibt es den Wohngruppenzuschlag auch bei Pflegegrad 1?
Ja. Nach § 28a SGB XI gehören die Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen nach § 45f SGB XI auch zu den Leistungen bei Pflegegrad 1. Die übrigen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Gibt es noch eine Anschubfinanzierung für neue Wohngruppen?
Die Anschubfinanzierung ist in § 45g SGB XI geregelt: einmalig bis zu 2.613 Euro pro Person, höchstens 10.452 Euro je Wohngruppe. Der Anspruch endet, sobald bundesweit ein Fördervolumen von 30 Millionen Euro erreicht ist. Ob noch Mittel verfügbar sind, beantwortet Ihre Pflegekasse.
Kann ich in der WG Pflegegeld und Sachleistungen nutzen?
Ja. Bewohner einer ambulant betreuten Wohngruppe leben in häuslicher Pflege und können Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung und den Entlastungsbetrag nutzen. Mehrere Bewohner können einen Pflegedienst gemeinsam beauftragen.
Was kostet ein Platz in einer Demenz-WG?
Das hängt stark von Region, Konzept und Umfang der Betreuung ab. Zu zahlen sind Miete und Nebenkosten, Haushaltsgeld, ein Anteil an der Präsenzkraft und der Eigenanteil für die Pflege. Lassen Sie sich immer eine vollständige Kostenaufstellung geben.
Was ist der Unterschied zwischen einer Senioren-WG und Betreutem Wohnen?
Beim Betreuten Wohnen hat jede Person eine eigene, abgeschlossene Wohnung und nutzt einen Grundservice der Anlage. In einer Senioren-WG teilen sich die Bewohner eine Wohnung mit Gemeinschaftsräumen und organisieren den Alltag zusammen, unterstützt durch eine Präsenzkraft und einen Pflegedienst.
Ist eine Demenz-WG ein Heim?
Nein, nicht im Sinne der Pflegeversicherung. Eine ambulant betreute Wohngruppe darf keine Versorgung anbieten, die weitgehend der eines Pflegeheims entspricht, sonst entfällt der Wohngruppenzuschlag. Ob und welche heimrechtlichen Auflagen gelten, regelt aber jedes Bundesland selbst, besonders bei anbietergesteuerten WGs.
Kann mein Angehöriger in der WG bleiben, wenn der Pflegebedarf steigt?
Oft ja, weil die Pflege durch den Pflegedienst angepasst werden kann. Bei sehr hohem medizinischem Bedarf oder starkem herausforderndem Verhalten stößt das Modell aber an Grenzen. Fragen Sie vor dem Einzug, bis zu welchem Punkt die WG eine Versorgung zusagt.
Fazit: Gemeinschaft als Weg zwischen Zuhause und Heim
Senioren-WGs und Demenz-WGs verbinden das, was viele ältere Menschen sich wünschen: ein eigenes Zimmer, ein überschaubarer Alltag und Menschen um sich herum. Weil die Bewohner rechtlich in häuslicher Pflege leben, stehen ihnen die Leistungen der Pflege zu Hause zu, dazu der Wohngruppenzuschlag von 224 Euro im Monat und unter Umständen die Anschubfinanzierung. Seit 2026 stehen diese Leistungen in neuen Paragrafen, an den Beträgen hat sich nichts geändert.
Ob eine WG die richtige Wahl ist, hängt von der Person, vom Konzept und von den Kosten ab. Nehmen Sie sich Zeit für Besuche, prüfen Sie die Verträge und hören Sie auf Ihren Angehörigen. Und wenn ein Umzug nicht infrage kommt, gibt es mit Betreutem Wohnen oder einer Betreuung im eigenen Zuhause weitere gute Wege.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 45f SGB XI – Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
- § 45g SGB XI – Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen
- § 45h SGB XI – Leistungen in gemeinschaftlichen Wohnformen und § 92c SGB XI – Verträge zur pflegerischen Versorgung in gemeinschaftlichen Wohnformen
- § 28a SGB XI – Leistungen bei Pflegegrad 1
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung und § 37 SGB XI – Pflegegeld
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 1 WBVG – Anwendungsbereich, § 3 WBVG – Informationspflichten, § 9 WBVG – Entgelterhöhung und § 11 WBVG – Kündigung durch den Verbraucher
- § 35a EStG – Haushaltsnahe Dienstleistungen
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Verbindlich sind die Bescheide Ihrer Pflegekasse und die Regelungen Ihres Bundeslandes. PflegeHeimat24 vermittelt Betreuungskräfte für die häusliche Betreuung und ist nicht deren Arbeitgeber. Die Betreuung erbringen unsere Partnerunternehmen. Medizinische Behandlungspflege übernimmt ein ambulanter Pflegedienst. Alle Angaben wurden im November 2026 geprüft und können sich ändern.
