Die gesetzliche Pflegeversicherung ist bewusst als Teilleistung angelegt. Sie zahlt feste Pauschalen je Pflegegrad, nicht die tatsächlichen Kosten. Was darüber hinausgeht, tragen Pflegebedürftige und ihre Familien selbst. Eine Pflegezusatzversicherung deckt einen Teil dieser Lücke, und wie groß der Teil ausfällt, entscheidet sich an wenigen Vertragsmerkmalen.
Dieser Beitrag erklärt, wie eine Pflegezusatzversicherung funktioniert, welche Lücke sie schließt und woran man einen tragfähigen Vertrag erkennt. Er nennt bewusst keine Tarife, keine Anbieter und keine Testsieger, spricht keine Produktempfehlung aus und ersetzt keine Versicherungsberatung. Für den Abschluss brauchen Sie eine unabhängige Beratung, etwa bei einer Verbraucherzentrale, einem Versicherungsberater nach § 34d Absatz 2 GewO oder einer Maklerin Ihres Vertrauens.
Das ist kein Konstruktionsfehler, sondern politische Absicht. Der Gesetzgeber hat die Pflegeversicherung 1995 als Teilabsicherung eingeführt, und die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform hat im Dezember 2025 bekräftigt, dass es dabei bleiben soll.
Die Pflegekasse zahlt feste Beträge je Pflegegrad. Bei häuslicher Pflege sind das Pflegegeld oder Pflegesachleistung, im Heim ein pauschaler Anteil an den pflegebedingten Aufwendungen nach § 43 SGB XI. Diese Beträge steigen nicht mit den tatsächlichen Kosten. Was die Rechnung darüber hinaus ausweist, bleibt beim Pflegebedürftigen und, wenn dessen Mittel nicht reichen, beim Sozialamt.
Zwei Zahlen zeigen das Ausmaß: Die Leistungsbeträge sind zuletzt zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent gestiegen und gelten seitdem unverändert. Der durchschnittliche Eigenanteil im Heim ist allein zwischen Juli 2025 und Juli 2026 um 256 € gestiegen. Die Schere öffnet sich also weiter, solange keine neue Dynamisierung greift.
Eine Pflegezusatzversicherung ändert nichts an diesem System. Sie legt eine zweite, private Leistung darüber, die entweder frei verwendbar ist oder nachgewiesene Kosten erstattet.
Die Pflegeversicherung wurde als Teilleistungssystem konzipiert. Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht verpflichtet, eine über die Basisabsicherung hinausgehende Vorsorge steuerlich zu fördern.Sinngemäß: Bundesfinanzhof, Urteil vom 24. Juli 2025, Aktenzeichen X R 10/20
Neben der Zusatzversicherung tragen eigenes Einkommen und Vermögen, die Unterstützung durch Angehörige und im letzten Schritt die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Die Zusatzversicherung soll verhindern, dass es bis zum letzten Schritt kommt.
Alle Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 unverändert. Die nächste Dynamisierung ist nach § 30 SGB XI zum 1. Januar 2028 vorgesehen.
| Leistung | Grad 1 | Grad 2 | Grad 3 | Grad 4 | Grad 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld, häuslich, § 37 | kein Anspruch | 347 | 599 | 800 | 990 |
| Pflegesachleistung, ambulant, § 36 | kein Anspruch | 796 | 1.497 | 1.859 | 2.299 |
| Vollstationäre Pflege, § 43 | 131 Zuschuss | 805 | 1.319 | 1.855 | 2.096 |
| Entlastungsbetrag, § 45b | 131 | 131 | 131 | 131 | 131 |
| Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, § 42a | kein Anspruch | 3.539 im Kalenderjahr | |||
Verifiziert am Gesetzestext und an der Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums zu den Leistungsbeträgen 2026. Vielfach kursieren noch die Heimbeträge aus den Jahren 2023 und 2024 mit 770, 1.262, 1.775 und 2.005 €. Diese Werte sind seit dem 1. Januar 2025 überholt.
Der pflegebedingte Eigenanteil ist innerhalb einer Einrichtung für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch. Das steht so in § 84 Absatz 2 SGB XI und überrascht viele Familien.
Verband der Ersatzkassen, Auswertung vom 14. Juli 2026. Zum 1. Januar 2026 lag der Wert noch bei 3.245 €.
Nach § 43c SGB XI zahlt die Pflegekasse einen Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil, gestaffelt nach Aufenthaltsdauer. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon unberührt, zusammen im Bundesschnitt 1.589 € im Monat.
| Aufenthaltsdauer | Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil |
|---|---|
| Bis einschließlich Monat 12 | 15 Prozent |
| Ab Monat 13 | 30 Prozent |
| Ab Monat 25 | 50 Prozent |
| Ab Monat 37 | 75 Prozent |
Am günstigsten ist Sachsen-Anhalt mit 2.891 € im ersten Jahr, am teuersten Bremen mit 3.761 €, gefolgt vom Saarland mit 3.695 €. Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Bundesland liegen damit 870 € monatlich, also mehr als 10.000 € im Jahr. Wie sich dieser Eigenanteil gegen eine Betreuung im eigenen Zuhause rechnet, zeigt der Ratgeber 24-Stunden-Pflege oder Pflegeheim.
Stellen Sie Versorgungsform, Pflegegrad, monatliche Kosten und ein mögliches Pflegetagegeld ein. Der Rechner stellt die Leistung der Pflegekasse den Kosten gegenüber.
Eine legale Betreuung rund um die Uhr im Entsendemodell liegt 2026 typischerweise bei 2.500 bis 3.500 € im Monat. Voreingestellt sind 3.000 €.
Umgerechnet mit 365 Tagen im Jahr, also 30,42 Tagen je Monat. Die meisten Tarife zahlen je Kalendertag und in den unteren Pflegegraden nur einen Teil des vereinbarten Satzes.
Der Rechner ist eine unverbindliche Orientierung. Er bildet die Leistungsbeträge nach §§ 36, 37, 43 und 45b SGB XI ab und unterstellt, dass das Pflegetagegeld im gewählten Pflegegrad in voller Höhe gezahlt wird. Ob ein Tarif das leistet, steht in seinen Bedingungen. Nicht berücksichtigt sind Zuzahlungen, Eigenanteile bei Sachleistung sowie die steuerliche Behandlung.
Nach den Marktzahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft sind rund 94 Prozent aller privaten Pflegezusatzversicherungen Pflegetagegeldverträge. Das hat einen sachlichen Grund: Nur dort ist die Leistung frei verwendbar.
Zahlt im Pflegefall einen festen Tages- oder Monatsbetrag je Pflegegrad, ohne Verwendungsnachweis. Die Leistung fließt auch dann, wenn Angehörige pflegen und keine Rechnung entsteht.
Passt, wenn die Versorgung zu Hause organisiert werden soll, etwa mit einer vermittelten Betreuungskraft. Das Geld lässt sich einsetzen, wofür es gebraucht wird.
Erstattet einen Anteil der tatsächlich angefallenen und belegten Restkosten, nachdem die Pflegepflichtversicherung geleistet hat.
Schwachpunkt ist die Angehörigenpflege: Wo keine abrechenbaren Kosten anfallen, gibt es oft keine oder nur eine geringe Leistung. Bei Kündigung fließt nichts zurück.
Zahlt eine monatliche Rente und wird nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Der Beitrag ist kalkulatorisch stabil; eine Neufestsetzung ist nicht wie in der Krankenversicherung nach § 203 VVG möglich, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § 163 VVG. Es gibt einen Rückkaufwert.
Preis dafür: typischerweise das Zwei- bis Dreifache eines Pflegetagegeldes für dieselbe Absicherungshöhe. Es ist die am wenigsten nachgefragte Variante.
| Kriterium | Pflegetagegeld | Pflegekosten | Pflegerente |
|---|---|---|---|
| Leistung | fester Betrag je Pflegegrad | Anteil der realen Restkosten | monatliche Rente |
| Verwendung | frei | nachweisgebunden | frei |
| Beitragshöhe | niedrig bis mittel | niedrig | hoch, zwei- bis dreifach |
| Beitragsanpassung möglich | ja, § 203 VVG | ja, § 203 VVG | nur in engen Ausnahmen, § 163 VVG |
| Sparanteil und Rückkaufwert | nein | nein | ja |
| Leistung bei Pflege durch Angehörige | ja | oft eingeschränkt | ja |
| Für eine Betreuung rund um die Uhr | sehr gut | eingeschränkt | gut |
Die Einordnung folgt den Kriterien von Verbraucherzentrale, Bund der Versicherten und Stiftung Warentest. Sie ersetzt keinen Tarifvergleich im Einzelfall.
Die geförderte Variante nach den §§ 126 bis 130 SGB XI nimmt jeden auf, auch mit Vorerkrankungen. Genau das macht sie wertvoll und zugleich klein.
§ 127 Absatz 2 Nummer 4 SGB XI verlangt einen Anspruch auf Geldleistungen für jeden Pflegegrad, „dabei in Höhe von mindestens 600 Euro für Pflegegrad 5“. Nach oben begrenzt dieselbe Vorschrift die Leistung auf das Niveau der Leistungen des SGB XI.
Die Staffelung darunter steht nicht im Gesetzestext, sondern in den brancheneinheitlichen Vertragsmustern, die der Verband der privaten Krankenversicherung nach § 127 Absatz 2 Satz 2 SGB XI als Beliehener festlegt und die jeder Versicherer als Teil seiner Bedingungen verwenden muss. Dort heißt es: mindestens 10 Prozent in Pflegegrad 1, 20 Prozent in Pflegegrad 2, 30 Prozent in Pflegegrad 3 und 40 Prozent in Pflegegrad 4 des Betrags aus Pflegegrad 5. Verbindlich ist die Staffel damit für alle geförderten Tarife gleichermaßen, sie ist nur an anderer Stelle geregelt als die 600 €.
Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht. Wer durch den Beitrag hilfebedürftig würde, kann den Vertrag nach § 127 Absatz 2 Nummer 7 SGB XI für mindestens drei Jahre ruhen lassen oder rückwirkend kündigen.
Verbraucherschützer sehen ihn deshalb vor allem für Menschen mit Vorerkrankungen sinnvoll, die keinen ungeförderten Tarif bekommen. Eine Kombination aus gefördertem Grundvertrag und ungefördertem Zusatzbaustein ist möglich.
Marktzahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft und des PKV-Verbands für 2023 und 2024. Der PKV-Verband weist ausdrücklich darauf hin, dass exakte Vertragszahlen nicht belastbar sind, weil Personen mit gefördertem und ungefördertem Vertrag doppelt gezählt werden können und ein Vertrag mehrere Personen absichern kann. Die Werte sind als Größenordnung zu lesen.
Eine betriebliche Pflegezusatzversicherung läuft als Gruppenvertrag, häufig ohne oder mit vereinfachter Gesundheitsprüfung. Ein Blick in die Unterlagen lohnt sich vor jedem privaten Abschluss.
Die erste bundesweite tarifliche Branchenlösung wurde 2019 zwischen der IGBCE und dem BAVC vereinbart und gilt seit dem 1. Juli 2021 für rund 450.000 Tarifbeschäftigte der chemisch-pharmazeutischen Industrie.
Ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeit, mit Beitragsbefreiung im Leistungsfall und weltweiter Leistung. In Pflegegrad 1 wird nicht gezahlt. Eine Aufstockung ist über eine verkürzte Gesundheitsprüfung möglich, und beim Ausscheiden aus dem Unternehmen lässt sich der Vertrag privat fortführen, samt der gebildeten Alterungsrückstellungen.
Arbeitgeberbeiträge zu einer betrieblichen Kranken- oder Pflegezusatzversicherung werden in der Regel als Sachbezug behandelt. Steuer- und beitragsfrei bleiben sie, solange sie zusammen mit anderen Sachbezügen die Freigrenze von 50 € im Kalendermonat nach § 8 Absatz 2 EStG nicht übersteigen und die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.
Es ist eine Freigrenze und kein Freibetrag: Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Wie der Beitrag im Einzelfall zu behandeln ist, hängt an der Vertragsgestaltung. Das gehört in die Hand einer Steuerberatung.
Besteht eine betriebliche Pflegezusatzversicherung? Ab welchem Pflegegrad und in welcher Höhe leistet sie ambulant und stationär? Und lässt sie sich ohne erneute Gesundheitsprüfung aufstocken oder beim Ausscheiden privat fortführen? Wer diese drei Antworten hat, weiß, wie groß die private Lücke wirklich noch ist.
Schalten Sie ab, was ein Angebot nicht bietet. Nehmen Sie die offenen Punkte mit in das Beratungsgespräch und lassen Sie sich jede Antwort in den Bedingungen zeigen.
Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir melden uns kurzfristig, klären offene Fragen zur Betreuung im eigenen Zuhause und rechnen mit Ihnen durch, welche Leistungen der Pflegekasse sich dafür einsetzen lassen.
Jetzt kostenloses Angebot anfordernAußerhalb des Pflege-Bahr prüft jeder Versicherer den Gesundheitszustand. Wer bereits pflegebedürftig ist oder an Demenz erkrankt, wird in aller Regel abgelehnt.
Typisch sind Fragen nach laufenden Behandlungen und Medikamenten, nach Vorerkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfall, Multipler Sklerose, Krebs und psychischen Erkrankungen, nach der Nutzung von Hilfsmitteln und nach einer bereits festgestellten Pflegebedürftigkeit. Der Fragezeitraum umfasst je nach Tarif drei bis zehn Jahre.
Daraus folgt der wichtigste Praxishinweis dieser Seite: Der günstigste Zeitpunkt ist der, an dem Sie gesund sind. Mit jeder Diagnose verengt sich der Markt, und ab der Feststellung eines Pflegegrades bleibt nur noch der Pflege-Bahr. Wie diese Feststellung abläuft, steht im Glossareintrag Medizinischer Dienst und im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Sie müssen alle in Textform gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wer etwas verschweigt, riskiert den Schutz genau dann, wenn er gebraucht wird. Werden Fragen vom Vermittler mündlich eingeschränkt, geht das zulasten des Versicherers. Lassen Sie sich solche Einschränkungen trotzdem schriftlich geben.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Schutz entfällt. Nach einem Versicherungsfall bleibt der Versicherer nur leistungspflichtig, wenn der verschwiegene Umstand nachweislich nicht ursächlich war.
Bei einfacher Fahrlässigkeit und auch dann, wenn Sie die Verletzung gar nicht zu vertreten haben. In beiden Fällen ist der Rücktritt nach § 19 Absatz 3 VVG ausgeschlossen; dem Versicherer bleibt die Kündigung mit einer Frist von einem Monat.
Sie tritt nach § 19 Absatz 4 VVG an die Stelle von Rücktritt und Kündigung, wenn der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der Umstände geschlossen hätte, wenn auch zu anderen Bedingungen. Bei Vorsatz gilt das nicht. Pflegetagegeld ist eine Krankenversicherung im Sinne des VVG: Dort ist § 19 Absatz 4 nach § 194 Absatz 1 Satz 3 VVG zusätzlich nicht anzuwenden, wenn Sie die Verletzung der Anzeigepflicht nicht zu vertreten haben.
Der schwerste Fall. Der Versicherer wird leistungsfrei und behält die gezahlten Beiträge.
So lange hat der Versicherer Zeit, seine Rechte auszuüben. Ein Nachschieben von Gründen nach Fristablauf ist ausgeschlossen.
Der Beitrag hängt vor allem am Eintrittsalter, am Leistungsniveau und am Gesundheitszustand. Seit Dezember 2012 gelten für Neuverträge Unisex-Tarife, das Geschlecht spielt keine Rolle mehr.
| Angebot | Monatsbeitrag |
|---|---|
| Günstigstes Ende der Spanne | 70 € |
| Teuerstes Ende der Spanne | 160 € |
| Abstand für dieselbe Leistung | mehr als das Doppelte |
Spanne nach Angabe der Verbraucherzentrale für einen Vertrag mit 50 € Tagegeld in Pflegegrad 5, gleichbleibenden Leistungen bei stationärer Pflege in den Graden 2 bis 5 und Beitragsbefreiung. Keine Marktübersicht und keine Empfehlung. Der letzte große Tarifvergleich der Stiftung Warentest stammt vom Mai 2023 und umfasste 70 Tarife von 24 Versicherern; einen aktuelleren umfassenden Test gibt es derzeit nicht.
Die Spanne zeigt, wie unterschiedlich Versicherer dieselbe Leistung kalkulieren. Hinzu kommen zwei Stellschrauben, die den Beitrag zusätzlich verändern: der Leistungsumfang, denn abgestufte Einsteigertarife ohne Beitragsbefreiung kosten ein Vielfaches weniger, und das Eintrittsalter, denn bei gleichem Tarif steigt der Beitrag mit jedem Jahr, weil die Alterungsrückstellung kürzer aufgebaut wird. Eine Pflegerentenversicherung kostet für dasselbe Absicherungsniveau typischerweise das Zwei- bis Dreifache.
Pflegetagegeld und Pflegekostenversicherung werden nach Art der Krankenversicherung kalkuliert. Nach § 203 Absatz 2 VVG darf der Versicherer die Prämie neu festsetzen, wenn sich eine für die Kalkulation maßgebliche Rechnungsgrundlage nicht nur vorübergehend verändert und ein unabhängiger Treuhänder zustimmt.
Die Stiftung Warentest warnt ausdrücklich vor erheblichen und unplanbaren Erhöhungen und vor der lebenslangen Zahlungspflicht. Wer heute einen niedrigen Beitrag zahlt, sollte einkalkulieren, dass daraus über Jahrzehnte ein Vielfaches werden kann.
Tarife ohne Alterungsrückstellung starten spürbar günstiger und werden im Alter deutlich teurer, weil der Beitrag dem steigenden Risiko folgt. Tarife mit Rückstellung kosten am Anfang mehr, bleiben dafür stabiler. Fragen Sie ausdrücklich danach, die Angabe steht selten im Werbetext.
Beiträge zur Pflegezusatzversicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Nur ist der dafür vorgesehene Höchstbetrag bei fast allen längst ausgeschöpft.
Die Beiträge gehören nach § 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Der Höchstbetrag liegt bei 1.900 € im Jahr für Arbeitnehmer und Beamte und bei 2.800 € für Selbstständige.
Dieser Rahmen wird in aller Regel schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung gefüllt. Was an Zusatzbeiträgen hinzukommt, wirkt sich steuerlich deshalb meist überhaupt nicht aus.
Der Bundesfinanzhof hat das mit Urteil vom 24. Juli 2025, Aktenzeichen X R 10/20, bestätigt: Beiträge zur freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherung sind nicht zusätzlich als Sonderausgaben abziehbar, und die Beschränkung des Sonderausgabenabzugs ist verfassungsgemäß. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht lehnte der Senat ab. Begründung: Die Pflegeversicherung ist bewusst als Teilleistungssystem angelegt, steuerfrei zu stellen ist nur das Existenzminimum.
Im Gespräch ist eine bessere steuerliche Förderung privater Pflegevorsorge. Beschlossen ist davon nichts, Näheres steht im Abschnitt zu den Reformvorhaben.
Die Leistungen aus einer Pflegezusatzversicherung sind steuerfrei. Das gilt für das Pflegetagegeld ebenso wie für die Pflegerente, deren Zahlungen im Pflegefall Nettobeträge sind. Bei vielen Tarifen entfällt im Leistungsfall zusätzlich die Beitragspflicht.
Ein Arbeitnehmer mit 55.000 € Bruttoentgelt zahlt allein an Kranken- und Pflegepflichtbeiträgen ein Vielfaches des Höchstbetrags von 1.900 €. Auch der Beitrag für ein Pflegetagegeld landet damit in einem Topf, der bereits übergelaufen ist. Rechnen Sie eine Zusatzversicherung deshalb ohne Steuervorteil durch.
Die Sozialhilfe ist nach § 2 SGB XII nachrangig. Vorher werden eingesetzt: die Leistung der Pflegekasse, eine private Zusatzversicherung, falls vorhanden, und das eigene Einkommen und Vermögen. Eine Zusatzversicherung soll verhindern, dass die letzten beiden Stufen überhaupt erreicht werden.
Die Pauschale nach Pflegegrad, im Heim zusätzlich der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI.
Falls vorhanden. Pflegetagegeld und Pflegerente sind frei verwendbar, die Pflegekostenversicherung erstattet gegen Beleg.
Geschützt bleibt ein Schonvermögen von 10.000 € je erwachsener Person nach § 90 Absatz 2 Nummer 9 SGB XII in Verbindung mit der zugehörigen Durchführungsverordnung, außerdem ein angemessenes Hausgrundstück, solange es von der pflegebedürftigen Person oder ihren Angehörigen bewohnt wird.
Die Sozialhilfe nach dem SGB XII springt ein, soweit die eigenen Mittel nicht ausreichen.
Und auch dann nur, wenn deren jährliches Gesamteinkommen 100.000 € übersteigt.
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt § 94 Absatz 1a SGB XII: Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Eltern bleiben unberücksichtigt, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV liegt jeweils über 100.000 €. Das Gesetz vermutet ausdrücklich, dass die Grenze nicht überschritten wird; das Sozialamt muss diese Vermutung erst widerlegen.
Die Grenze gilt pro Kind, und Enkel haften nie. Für die Prüfung der Grenze zählt nur das Einkommen; Vermögen des Kindes und Einkommen seines Ehepartners bleiben dabei außen vor. Wer darüber liegt, wird anschließend nach den allgemeinen Regeln des Unterhaltsrechts geprüft. Mehr dazu im Ratgeber Elternunterhalt 2026.
Bevor die Kinder überhaupt geprüft werden, ist das Vermögen der pflegebedürftigen Person aufgebraucht, bis auf die 10.000 €. Genau das ist der Punkt, an dem eine Zusatzversicherung wirkt: Sie schiebt die Stufen drei und vier hinaus und schützt damit Erspartes, Immobilie und am Ende das Erbe.
Wie Leistungen aus einer Zusatzversicherung bei der Hilfe zur Pflege angerechnet werden, ist im Detail komplex und hängt von der Ausgestaltung ab. Wer bereits Sozialleistungen bezieht oder das absehen kann, sollte das vor Abschluss klären.
Eine Zusatzversicherung ist eine langfristige Zahlungsverpflichtung. Der Bund der Versicherten mahnt zu Recht, ihren Nutzen bei knappem Budget nicht zu überschätzen.
Die Beiträge sind niedrig, die Gesundheitsprüfung ist meist unproblematisch, und bei Tarifen mit Alterungsrückstellung bleibt der Beitrag länger stabil. Der Preis dafür ist eine sehr lange Zahlungsdauer.
Hier wird die Lücke zum ersten Mal konkret, oft durch die Pflege der eigenen Eltern. Die Beiträge sind noch moderat, und die Gesundheitsfragen lassen sich meist noch sauber beantworten.
Die Beiträge steigen deutlich, Vorerkrankungen führen häufiger zu Ablehnung oder Zuschlägen. Wer keinen ungeförderten Tarif mehr bekommt, für den bleibt der Pflege-Bahr als Einstieg mit Aufnahmepflicht.
Wer keine Angehörigen hat, die einspringen können, muss die Versorgung vollständig einkaufen. Genau dort schlägt die Lücke am stärksten durch, und genau dort wirkt ein frei verwendbares Tagegeld am meisten.
Wer den Beitrag über Jahrzehnte nicht sicher tragen kann, riskiert eine Kündigung ohne Gegenwert. Beim Pflegetagegeld gibt es keinen Rückkaufwert. Dann ist eigenes Sparen oder die Absicherung dringenderer Risiken oft sinnvoller.
Wer noch im Erwerbsleben steht und keine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit hat, sollte diese Reihenfolge prüfen. Der Verlust der Arbeitskraft trifft statistisch früher als der Pflegefall.
Kosten der Betreuungskraft 3.200 €, Pflegegeld 800 €, Pflegetagegeld von 60 € am Tag entspricht 1.825 € im Monat. Es bleiben 575 € Eigenbelastung statt 2.400 € ohne Zusatzversicherung. Das ist der Unterschied zwischen dauerhaft finanzierbar und nicht finanzierbar.
Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist nicht enthalten und kann einzelne Zeiträume zusätzlich abfedern. Der Entlastungsbetrag lässt sich nur für ergänzende, nach Landesrecht anerkannte Angebote einsetzen, nicht für die Betreuungskraft selbst. Zu den Preisen einer legalen Betreuung im Entsendemodell siehe den Ratgeber Was kostet die 24-Stunden-Pflege 2026.
Die private Vorsorge kommt oben auf einen Pflichtbeitrag, der seit 2025 bei 3,6 Prozent liegt. Wer das einordnen will, muss wissen, wo dieser Satz eigentlich herkommt.
§ 55 Absatz 1 Satz 1 SGB XI nennt weiterhin 3,4 Prozent. Angehoben wurde der Satz zum 1. Januar 2025 nicht durch ein Gesetz, sondern durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die § 55 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1a ausdrücklich zulässt, allerdings nur zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und in der Summe höchstens 0,5 Beitragssatzpunkte über dem zuletzt gesetzlich festgesetzten Wert. Wer im Gesetzestext nachschlägt und dort 3,4 Prozent findet, liegt also nicht falsch, aber unvollständig.
| Konstellation | Beitragssatz |
|---|---|
| Allgemein, mit Kind | 3,60 Prozent |
| Kinderlos, ab Ablauf des Monats der Vollendung des 23. Lebensjahres | 4,20 Prozent |
| Zwei Kinder unter 25 Jahren | 3,35 Prozent |
| Drei Kinder unter 25 Jahren | 3,10 Prozent |
| Vier Kinder unter 25 Jahren | 2,85 Prozent |
| Fünf und mehr Kinder unter 25 Jahren | 2,60 Prozent |
Der Abschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten gilt nach § 55 Absatz 3 SGB XI ab dem zweiten bis zum fünften Kind und endet mit Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet. Danach gilt wieder der volle Satz.
Arbeitgeber und Beschäftigte teilen sich den allgemeinen Satz zu je 1,8 Prozent. Der Zuschlag für Kinderlose von 0,6 Punkten geht allein zulasten der Beschäftigten. In Sachsen liegt der Anteil der Beschäftigten wegen des dort beibehaltenen Buß- und Bettags höher, bei 2,3 zu 1,3 Prozent.
Rund 74,5 Millionen Menschen sind in der sozialen Pflegeversicherung versichert, rund 9,17 Millionen in der privaten Pflegepflichtversicherung nach § 23 SGB XI. Die private Pflichtversicherung ist leistungsgleich zur sozialen; die Zusatzversicherung dieser Seite kommt in beiden Fällen obendrauf.
Nichts von dem, was in diesem Abschnitt steht, ist geltendes Recht. Wir führen Reformvorhaben erst dann als Recht, wenn das Gesetz verkündet ist.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe arbeitet seit Juli 2025 an einer Struktur- und Finanzierungsreform und hat ihre Ergebnisse am 11. Dezember 2025 vorgestellt. Festgehalten hat die Gruppe am Teilleistungssystem und an den fünf Pflegegraden, auch Pflegegrad 1 soll erhalten bleiben.
Daneben liegt seit Juni 2026 der Referentenentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vor. Das Bundeskabinett hat ihn bislang nicht beschlossen. Beide Vorhaben laufen nebeneinander. Für die weitergehende Struktur- und Finanzierungsreform hat Bundesgesundheitsminister Linnemann im September 2026 eine Strukturkommission Pflege aus unabhängigen Fachleuten und Wissenschaftlern angekündigt, die bis 2027 Vorschläge vorlegen soll.
Wer auf eine Deckelung der Eigenanteile wartet, wartet auf etwas, das bislang nur ein Prüfauftrag ist. Wer umgekehrt heute abschließt, sichert sich das eigene Eintrittsalter und den heutigen Gesundheitszustand, und beides lässt sich später nicht zurückholen. Beide Argumente sind legitim; sie gegeneinander abzuwägen ist eine persönliche Entscheidung und keine, die eine Glossarseite abnehmen kann.
Aus Gesprächen mit Familien, die wir zur Betreuung zu Hause beraten, und aus den Kritikpunkten der Verbraucherverbände.
Rund 70 Prozent aller Pflegebedürftigen haben Pflegegrad 2 oder 3. Ein Tarif, der dort nur einen Bruchteil zahlt, deckt die häufigsten Fälle nicht ab.
Dann läuft der Beitrag genau dann weiter, wenn das Geld ohnehin knapp wird. Beim Pflege-Bahr ist das systembedingt so.
Der Beitrag ist bei Tagegeld und Kostenerstattung nach § 203 VVG anpassbar. Wer nur den Startbeitrag rechnet, rechnet zu kurz.
Ältere Verträge knüpfen an eigene Punkte- oder ADL-Systeme an. Das führt im Leistungsfall regelmäßig zu Streit.
Mit mindestens 600 € in Pflegegrad 5 und deutlich weniger darunter schließt er die Lücke von rund 3.400 € im Heim nicht annähernd.
Wer bei den Angaben schludert, riskiert Rücktritt oder Anfechtung. Wer zu lange wartet, bekommt gar keinen Tarif mehr.
Zur Verteilung der Pflegegrade: Ende 2023 entfielen 40,4 Prozent auf Pflegegrad 2 und 29,6 Prozent auf Pflegegrad 3, zusammen also 70,0 Prozent. Auf Pflegegrad 1 entfielen 13,8 Prozent, auf Grad 4 11,8 Prozent und auf Grad 5 4,3 Prozent.
Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt schneller als die Leistungsbeträge, und die Versorgung findet überwiegend zu Hause statt.
Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 478 vom 18. Dezember 2024 und Pressemitteilung Nr. 124 vom 30. März 2023. 78 Prozent der Pflegebedürftigen sind 65 Jahre und älter, rund ein Drittel ist 85 und älter, 61 Prozent sind Frauen.
Eine freiwillige private Versicherung, die zusätzlich zur gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung leistet, sobald ein Pflegegrad festgestellt ist. Sie schließt einen Teil der Lücke zwischen den Pauschalen der Pflegekasse und den tatsächlichen Kosten. Sie ersetzt die Pflichtversicherung nicht, sondern kommt obendrauf.
Weil sie bewusst als Teilleistungssystem angelegt ist. Sie zahlt feste Beträge je Pflegegrad und nicht die tatsächlichen Kosten. Im Pflegeheim bleibt deshalb ein Eigenanteil, der im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit bei durchschnittlich 3.364 € im Monat liegt. Bei häuslicher Pflege deckt das Pflegegeld nur einen Bruchteil der Kosten einer Betreuung rund um die Uhr.
Nach der Auswertung des Verbands der Ersatzkassen mit Datenstand 1. Juli 2026 durchschnittlich 3.364 € im Monat im ersten Aufenthaltsjahr, 256 € mehr als ein Jahr zuvor. Er setzt sich aus dem pflegebedingten Eigenanteil von rund 1.775 €, Unterkunft und Verpflegung von rund 1.068 € und Investitionskosten von rund 521 € zusammen. Die Spanne zwischen den Bundesländern reicht von 2.891 € in Sachsen-Anhalt bis 3.761 € in Bremen.
Drei: die Pflegetagegeldversicherung, die einen festen und frei verwendbaren Betrag je Pflegegrad zahlt; die Pflegekostenversicherung, die nachgewiesene Restkosten anteilig erstattet; und die Pflegerentenversicherung, die eine monatliche Rente zahlt und nach Art der Lebensversicherung kalkuliert wird. Dazu kommt der staatlich geförderte Pflege-Bahr als besondere Form des Pflegetagegeldes.
In aller Regel das Pflegetagegeld, weil die Leistung frei verwendbar ist und kein Verwendungsnachweis verlangt wird. Sie fließt auch dann, wenn Angehörige pflegen und gar keine Rechnung entsteht. Eine Pflegekostenversicherung greift bei Laien- und Angehörigenpflege dagegen oft nicht oder nur eingeschränkt.
Je früher, desto günstiger und desto sicherer die Aufnahme. Häufig wird ein Abschluss zwischen 30 und 45 Jahren empfohlen. Entscheidend ist weniger das Alter als der Gesundheitszustand: Mit jeder Diagnose verengt sich der Markt, und ab der Feststellung eines Pflegegrades bleibt nur noch der Pflege-Bahr.
Das hängt stark vom Leistungsumfang ab. Für 50-Jährige nennt die Verbraucherzentrale 2026 eine Spanne von 70 bis 160 € im Monat, wenn 50 € Tagegeld in Pflegegrad 5 und gleichbleibende Leistungen in den Graden 2 bis 5 samt Beitragsbefreiung abgesichert sind. Abgestufte Einsteigertarife sind deutlich günstiger, leisten in den unteren Pflegegraden aber nur einen Bruchteil. Eine Pflegerentenversicherung kostet für dasselbe Absicherungsniveau typischerweise das Zwei- bis Dreifache.
Ja. Pflegetagegeld und Pflegekostenversicherung werden nach Art der Krankenversicherung kalkuliert. Nach § 203 Absatz 2 VVG darf der Versicherer die Prämie neu festsetzen, wenn sich eine für die Kalkulation maßgebliche Rechnungsgrundlage nicht nur vorübergehend verändert und ein unabhängiger Treuhänder zustimmt. Bei der Pflegerentenversicherung ist der Beitrag dagegen kalkulatorisch fest.
Vor allem für Menschen mit Vorerkrankungen, die keinen ungeförderten Tarif mehr bekommen, denn beim Pflege-Bahr besteht Aufnahmepflicht ohne Gesundheitsprüfung. Als alleinige Absicherung reicht er praktisch nie aus: Verbindlich sind mindestens 600 € im Monat in Pflegegrad 5 und darunter nur 10 bis 40 Prozent dieses Betrags. Der Beitrag läuft außerdem im Leistungsfall weiter.
5 € im Monat, also 60 € im Jahr. Voraussetzung ist nach § 127 Absatz 1 SGB XI ein eigener Beitrag von mindestens 10 € im Monat; die Zulage selbst zählt dabei nicht mit. Je Person wird die Zulage nur für einen Vertrag gewährt. Beantragt wird sie vom Versicherungsunternehmen bei der zentralen Stelle, Versicherte müssen nichts weiter tun.
Das hängt von der Erkrankung ab. Versicherer fragen unter anderem nach laufenden Behandlungen, Medikamenten, Vorerkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfall, Multipler Sklerose, Krebs und psychischen Erkrankungen. Möglich sind Annahme, Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung. Wer bereits pflegebedürftig oder an Demenz erkrankt ist, wird in aller Regel abgelehnt; dann bleibt der Pflege-Bahr.
Nach § 19 VVG kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen, den Vertrag anpassen oder bei Arglist anfechten. Bei einem Rücktritt nach dem Versicherungsfall bleibt er nur leistungspflichtig, wenn der verschwiegene Umstand nachweislich nicht ursächlich war. Seine Rechte muss er innerhalb eines Monats ab Kenntnis ausüben, ein Nachschieben von Gründen ist danach ausgeschlossen.
An acht Punkten: Der Leistungsauslöser ist der gesetzliche Pflegegrad, die Leistung ist ambulant und stationär gleich hoch, sie ist bereits ab Pflegegrad 2 oder 3 voll, es gibt Leistung ab Pflegegrad 1, eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall, keine oder nur kurze Wartezeiten, eine Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung und eine Kalkulation mit Alterungsrückstellung. Lassen Sie sich jeden Punkt in den Bedingungen zeigen.
Ja, als betriebliche Pflegezusatzversicherung im Gruppenvertrag, oft ohne oder mit vereinfachter Gesundheitsprüfung. Das bekannteste Beispiel ist CareFlex Chemie, seit dem 1. Juli 2021 für rund 450.000 Tarifbeschäftigte der chemisch-pharmazeutischen Industrie, mit einem vom Arbeitgeber getragenen Beitrag von 33,65 € im Monat. Fragen Sie in der Personalabteilung nach, bevor Sie privat abschließen.
Grundsätzlich ja, als sonstige Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG. Praktisch wirkt sich das meist nicht aus, weil der Höchstbetrag von 1.900 € für Arbeitnehmer und Beamte beziehungsweise 2.800 € für Selbstständige schon durch die Kranken- und Pflegepflichtbeiträge ausgeschöpft ist. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 24. Juli 2025, Aktenzeichen X R 10/20, entschieden, dass diese Beschränkung verfassungsgemäß ist.
Ja. Pflegetagegeld und Pflegerente werden als Nettobeträge ausgezahlt und sind steuerfrei. Bei vielen Tarifen entfällt im Leistungsfall zusätzlich die Pflicht, weiter Beiträge zu zahlen.
Nur, wenn ihr jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV über 100.000 € liegt. Das regelt § 94 Absatz 1a SGB XII seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz. Das Gesetz vermutet ausdrücklich, dass die Grenze nicht überschritten wird; das Sozialamt muss diese Vermutung erst widerlegen. Die Grenze gilt pro Kind, und Enkel haften nie. Für die Prüfung der Grenze zählt nur das Einkommen; Vermögen des Kindes und Einkommen seines Ehepartners bleiben dabei außen vor.
Leistungen aus einer Pflegezusatzversicherung können bei der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII berücksichtigt werden. Wie genau, hängt von der Ausgestaltung des Vertrags ab und ist im Detail komplex. Der praktische Zweck der Zusatzversicherung ist gerade, Sozialhilfebedürftigkeit zu vermeiden. Wer bereits Sozialleistungen bezieht oder das absehen kann, sollte das vor Abschluss klären lassen.
3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen, für Kinderlose ab Ablauf des Monats der Vollendung des 23. Lebensjahres 4,2 Prozent. Arbeitgeber und Beschäftigte teilen sich den allgemeinen Satz zu je 1,8 Prozent, den Zuschlag für Kinderlose tragen die Beschäftigten allein. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren sinkt der Satz um jeweils 0,25 Beitragssatzpunkte. Im Gesetzestext des § 55 Absatz 1 SGB XI stehen weiterhin 3,4 Prozent; angehoben wurde der Satz durch eine Rechtsverordnung, die das Gesetz in Absatz 1a ausdrücklich zulässt.
Ja. Pflegetagegeld ist frei verwendbar, es gibt keine Zweckbindung und keinen Verwendungsnachweis. Damit lässt es sich unmittelbar für eine Betreuungskraft im eigenen Zuhause einsetzen. Ein Beispiel: Bei Kosten von 3.200 € im Monat, Pflegegeld von 800 € in Pflegegrad 4 und einem Tagegeld von 60 € am Tag, also 1.825 € im Monat, bleiben rund 575 € Eigenbelastung statt 2.400 € ohne Zusatzversicherung.
Nach geltendem Recht nicht. Die Leistungsbeträge sind zuletzt zum 1. Januar 2025 gestiegen, die nächste Dynamisierung ist nach § 30 SGB XI zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Diskutiert werden im Zukunftspakt Pflege und im Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes unter anderem eine Deckelung der Eigenanteile im Heim, ein gebündeltes Sachleistungs- und Entlastungsbudget, eine Anhebung des Kinderlosenzuschlags und eine bessere steuerliche Förderung privater Pflegevorsorge. Beschlossen ist davon bislang nichts.
Die Leistungsbeträge, die Regeln zum Pflege-Bahr, der Beitragssatz und die Fristen sind unmittelbar am Wortlaut des SGB XI, des VVG, des EStG und des SGB XII geprüft. Wo der Gesetzestext vom geltenden Wert abweicht oder eine Regel an anderer Stelle steht, sagen wir das ausdrücklich; das betrifft den Beitragssatz in § 55 SGB XI und die Leistungsstaffelung im Pflege-Bahr, die nicht im Gesetz, sondern in den brancheneinheitlichen Vertragsmustern nach § 127 Absatz 2 Satz 2 SGB XI geregelt ist. Die Eigenanteile stammen aus der Auswertung des Verbands der Ersatzkassen, die Pflegestatistik vom Statistischen Bundesamt. Rechtsprechung geben wir mit Gericht, Datum und Aktenzeichen an. Marktzahlen sind als Größenordnung gekennzeichnet, weil der PKV-Verband selbst auf ihre begrenzte Belastbarkeit hinweist. Tarife, Anbieter und Testsieger nennen wir bewusst nicht. Die praktischen Hinweise stammen aus Gesprächen mit Familien, die eine Betreuung zu Hause organisieren. PflegeHeimat vermittelt seit über sieben Jahren von Krefeld aus deutschlandweit Betreuungskräfte für die häusliche Versorgung.
Stand der Angaben: September 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er stellt keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung dar, enthält keine Produktempfehlung und keinen Tarifvergleich, und er ist keine Versicherungsvermittlung im Sinne des § 34d Gewerbeordnung. Verbindlich sind ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags sowie die Bescheide Ihrer Pflegekasse und Ihres Finanzamts. Beitragsangaben sind belegte Spannen und weder Marktübersicht noch Angebot; der Beitrag im Einzelfall hängt an Tarif, Leistungsumfang, Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Marktzahlen zu Vertragsbeständen sind nach Angaben des PKV-Verbands nicht exakt belastbar. Angaben zum Zukunftspakt Pflege und zum Pflegeneuordnungsgesetz beruhen auf Arbeitsergebnissen beziehungsweise einem Referentenentwurf, die weder beschlossen noch verkündet sind, und begründen keinen Anspruch. Vor einem Abschluss empfehlen wir eine unabhängige Beratung, etwa durch eine Verbraucherzentrale oder einen Versicherungsberater nach § 34d Absatz 2 Gewerbeordnung.
Wenn die Pflege heute ansteht und nicht erst in zwanzig Jahren, hilft keine Versicherung mehr weiter, sondern eine Lösung für den Alltag. Wir vermitteln Betreuungskräfte für die Versorgung im eigenen Zuhause, deutschlandweit und mit fester Ansprechperson.
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