Demenz und Pflegegrad: Einstufung, Antrag & Leistungen

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Inhaltsübersicht

Die Diagnose Demenz verändert das Leben von Betroffenen und Angehörigen grundlegend. Plötzlich stellen sich Fragen, die zuvor undenkbar schienen: Wie lange kann Mama noch allein zu Hause leben? Wer kümmert sich um Papa, wenn ich arbeiten muss? Und vor allem: Welche finanzielle Unterstützung steht uns zu?

Die gute Nachricht: In Deutschland haben Menschen mit Demenz Anspruch auf Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob körperliche Einschränkungen vorliegen oder nicht. Doch welcher Pflegegrad wird bei Demenz vergeben? Die Antwort ist komplex, denn Demenz zeigt viele Gesichter: Von leichten Gedächtnislücken bis zur vollständigen Orientierungslosigkeit können Jahre vergehen. Entsprechend unterschiedlich fallen die Einstufungen aus.

Dieser Ratgeber erklärt Ihnen detailliert, nach welchen Kriterien der Medizinische Dienst bei Demenz begutachtet, welche Pflegegrade realistisch sind und welche Leistungen Ihnen in welchem Stadium zustehen. Sie erfahren außerdem, wie Sie den Antrag optimal vorbereiten und welche typischen Fehler Sie vermeiden sollten. Denn: Die richtige Einstufung entscheidet über Tausende Euro an Unterstützung pro Jahr – und damit über die Qualität der Versorgung Ihres Angehörigen.

Demenz und Pflegebedürftigkeit: Warum die Einstufung besonders herausfordernd ist

Die Begutachtung von Menschen mit Demenz unterscheidet sich fundamental von der Einschätzung körperlicher Pflegebedürftigkeit. Während bei körperlichen Einschränkungen oft eindeutig messbar ist, ob jemand beispielsweise noch selbstständig gehen oder sich waschen kann, verläuft Demenz in Wellen. An guten Tagen wirken Betroffene erstaunlich fit, an schlechten Tagen sind sie völlig desorientiert.

Genau diese Schwankungen machen die Einstufung so anspruchsvoll. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes sieht die pflegebedürftige Person nur für etwa eine Stunde – und das oft an einem “guten Tag”, wenn der Betroffene sich wegen des ungewohnten Besuchs besonders anstrengt. Viele Angehörige berichten frustriert: “Beim Gutachter hat Mama plötzlich alle Fragen beantwortet, die sie sonst nie beantworten kann!”

Das Neue Begutachtungsassessment (NBA): Fokus auf Selbstständigkeit

Seit 2017 bewertet das Neue Begutachtungsassessment (NBA) nicht mehr primär den Zeitaufwand für Pflege, sondern den Grad der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Für Menschen mit Demenz ist besonders relevant:

  • Modul 1 – Mobilität: Kann die Person noch selbstständig gehen, Treppen steigen, sich im Raum bewegen?
  • Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Erkennt sie Personen? Versteht sie Zusammenhänge? Kann sie Entscheidungen treffen?
  • Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Zeigt sie Unruhe, Aggressionen, Wahnvorstellungen? Läuft sie nachts umher?
  • Modul 4 – Selbstversorgung: Kann sie sich noch selbst waschen, anziehen, zur Toilette gehen?
  • Modul 5 – Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen: Nimmt sie Medikamente zuverlässig ein? Hält sie Arzttermine ein?
  • Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Strukturiert sie ihren Tag noch selbst? Pflegt sie soziale Beziehungen?

Die Module 2 und 3 haben bei Demenz ein besonders hohes Gewicht: Hier werden 15% bzw. 7,5% der Gesamtpunktzahl erreicht. Das bedeutet: Selbst wenn körperlich noch vieles funktioniert, können kognitive Einschränkungen und herausforderndes Verhalten zu einem höheren Pflegegrad führen.

Typische Demenz-Symptome, die bei der Begutachtung zählen

Bei der Begutachtung werden konkrete Verhaltensweisen dokumentiert, die im Alltag auftreten. Für die Einstufung bei Demenz sind besonders relevant:

Bereich Typische Symptome bei Demenz Relevanz für Pflegegrad
Orientierung Verirrt sich in vertrauter Umgebung, kennt Datum/Uhrzeit nicht, erkennt Angehörige nicht mehr Sehr hoch – führt oft zu Pflegegrad 2-3
Kommunikation Findet Worte nicht, versteht Fragen nicht, kann Bedürfnisse nicht äußern Hoch – insbesondere in Kombination mit anderen Symptomen
Gedächtnis Vergisst Mahlzeiten, Medikamente, wichtige Termine, erkennt Gefahren nicht Sehr hoch – Beaufsichtigung wird notwendig
Verhalten Nächtliche Unruhe, Weglauftendenz, Aggressionen, Wahnvorstellungen, Beschuldigungen Extrem hoch – kann allein Pflegegrad 3-4 rechtfertigen
Alltagskompetenzen Kann Haushalt nicht mehr führen, Finanzen nicht regeln, Hygiene vernachlässigt Mittel bis hoch – je nach Ausprägung

Wichtig zu verstehen: Es geht nicht darum, ob jemand theoretisch noch etwas könnte, sondern ob er es im Alltag tatsächlich selbstständig und zuverlässig tut. Eine Person mit Demenz kann vielleicht körperlich noch duschen – vergisst es aber oder macht es falsch. Genau diese Diskrepanz muss bei der Begutachtung deutlich werden.

Welcher Pflegegrad bei welchem Demenz-Stadium? Realistische Einschätzungen

Die Frage “Welchen Pflegegrad bekommt man bei Demenz?” lässt sich nicht pauschal beantworten. Der Verlauf ist individuell, und zwei Menschen im gleichen Stadium können unterschiedliche Pflegegrade erhalten – abhängig davon, welche Symptome im Vordergrund stehen. Dennoch gibt es typische Muster:

Beginnende Demenz: Meist Pflegegrad 1 oder 2

Im Anfangsstadium der Demenz sind die Einschränkungen oft noch subtil. Betroffene wirken nach außen häufig weitgehend selbstständig, doch im Alltag häufen sich kleine Schwierigkeiten:

  • Termine werden vergessen oder verwechselt
  • Medikamente werden unregelmäßig eingenommen
  • Der Haushalt wird vernachlässigt (Kühlschrank leer, Wohnung ungepflegt)
  • Rechnungen werden nicht mehr bezahlt
  • Orientierungsprobleme in neuen Umgebungen

Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn noch weitgehende Selbstständigkeit besteht, aber erste Einschränkungen erkennbar sind. Typisch: 12,5 bis unter 27 Punkte im NBA. Die Person braucht vor allem Unterstützung bei der Organisation des Alltags – etwa Erinnerungen an Termine oder Hilfe beim Einkaufen.

Pflegegrad 2 ist realistisch, wenn bereits deutliche kognitive Einschränkungen vorliegen und regelmäßige Anleitung oder Beaufsichtigung notwendig ist. Typisch: 27 bis unter 47,5 Punkte. Die Person kann vieles noch selbst, braucht aber tägliche Unterstützung bei komplexeren Aufgaben.

In diesem Stadium ist eine beginnende Demenz oft noch gut kompensierbar – vorausgesetzt, die Familie organisiert rechtzeitig Unterstützung. Viele Angehörige unterschätzen jedoch den Betreuungsaufwand, weil die körperliche Fitness noch gut ist.

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Mittlere Demenz: Typischerweise Pflegegrad 3, manchmal 4

Im fortgeschrittenen Stadium nimmt die Pflegebedürftigkeit deutlich zu. Charakteristisch sind:

  • Ausgeprägte Orientierungslosigkeit (auch in der eigenen Wohnung)
  • Angehörige werden nicht mehr sicher erkannt
  • Körperpflege wird vergessen oder falsch durchgeführt
  • Essen und Trinken müssen beaufsichtigt werden
  • Nächtliche Unruhe, Umherwandern
  • Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressionen oder Wahnvorstellungen
  • Inkontinenz beginnt

Pflegegrad 3 bei Demenz ist der häufigste Grad in dieser Phase. Typisch: 47,5 bis unter 70 Punkte. Die Person ist auf umfassende Unterstützung angewiesen – mehrmals täglich bei der Grundpflege, ständige Beaufsichtigung wegen Weglaufgefahr oder anderen Risiken. Viele Familien erreichen hier ihre Belastungsgrenze, besonders wenn herausforderndes Verhalten hinzukommt.

Die 24-Stunden-Betreuung bei Pflegegrad 3 wird in diesem Stadium für viele Familien zur realistischen Option. Der Betroffene kann noch zu Hause leben, braucht aber rund um die Uhr jemanden, der aufpasst und unterstützt.

Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn zusätzlich zu den kognitiven Einschränkungen erhebliche körperliche Probleme hinzukommen oder das Verhalten besonders herausfordernd ist. Typisch: 70 bis unter 90 Punkte. Beispielsweise wenn die Person:

  • Nicht mehr sicher gehen kann und sturzgefährdet ist
  • Mehrfach täglich inkontinent ist und Hilfe beim Wechseln braucht
  • Massive Verhaltensauffälligkeiten zeigt (Aggressionen, Schreien, Weglaufen)
  • Tag-Nacht-Rhythmus vollständig verloren hat

In dieser Phase ist die Betreuung bei Pflegegrad 4 extrem anspruchsvoll. Viele Familien können die Pflege nicht mehr allein stemmen und benötigen professionelle Unterstützung.

Schwere Demenz: Meist Pflegegrad 4 oder 5

Im Endstadium der Demenz sind Betroffene auf umfassende Pflege angewiesen. Typische Merkmale:

  • Keine verbale Kommunikation mehr möglich
  • Angehörige werden nicht mehr erkannt
  • Bettlägerigkeit oder nur noch eingeschränkte Mobilität
  • Vollständige Inkontinenz
  • Hilfe beim Essen und Trinken notwendig
  • Schluckstörungen, Gefahr der Mangelernährung
  • Kontrakturen, Wundliegen (Dekubitus)

Pflegegrad 5 bei Demenz wird vergeben, wenn schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vorliegen. Typisch: 90 bis 100 Punkte. Die Person ist vollständig auf Hilfe angewiesen, kann praktisch nichts mehr selbst tun und braucht rund um die Uhr intensive Pflege.

In diesem Stadium ist die Pflege zu Hause nur noch mit professioneller Unterstützung möglich – etwa durch eine 24-Stunden-Betreuung bei Pflegegrad 5 oder einen ambulanten Pflegedienst. Viele Familien entscheiden sich in dieser Phase auch für stationäre Pflege, weil die medizinischen Anforderungen (Wundversorgung, Sondenernährung etc.) sehr hoch sind.

Besonderheiten bei verschiedenen Demenzformen: Was bei der Einstufung zählt

Nicht jede Demenz verläuft gleich. Je nach Demenzform stehen unterschiedliche Symptome im Vordergrund – und das beeinflusst die Pflegegrad-Einstufung erheblich.

Alzheimer-Demenz: Schleichender Verlauf, oft erst später höhere Pflegegrade

Die Alzheimer-Demenz ist mit etwa 60-70% die häufigste Demenzform. Sie beginnt typischerweise mit Gedächtnisproblemen und schreitet langsam voran. Der Unterschied zwischen Alzheimer und anderen Demenzformen liegt vor allem im Verlauf:

  • Frühstadium: Oft nur Pflegegrad 1-2, weil körperliche Fähigkeiten noch gut erhalten sind
  • Mittleres Stadium: Pflegegrad 3 wird wahrscheinlicher, wenn Orientierung und Alltagskompetenz deutlich abnehmen
  • Spätstadium: Pflegegrad 4-5, wenn Bettlägerigkeit und vollständige Pflegebedürftigkeit eintreten

Herausforderung bei der Begutachtung: Der schleichende Verlauf führt dazu, dass Angehörige die Verschlechterung manchmal nicht rechtzeitig bemerken. Ein Höherstufungsantrag wird oft zu spät gestellt.

Vaskuläre Demenz: Plötzliche Verschlechterungen nach Schlaganfällen

Die vaskuläre Demenz entsteht durch Durchblutungsstörungen im Gehirn, oft nach mehreren kleinen Schlaganfällen. Typisch sind:

  • Stufenweiser Verlauf mit plötzlichen Verschlechterungen
  • Früh auftretende körperliche Einschränkungen (Lähmungen, Gangstörungen)
  • Wechselnde Symptome je nach betroffener Hirnregion

Bei der Einstufung zählt: Die Kombination aus kognitiven und körperlichen Einschränkungen führt oft früher zu höheren Pflegegraden als bei Alzheimer. Schon im mittleren Stadium ist Pflegegrad 3-4 realistisch, wenn Mobilität stark eingeschränkt ist.

Lewy-Körperchen-Demenz: Starke Schwankungen und Halluzinationen

Die Lewy-Körperchen-Demenz ist besonders herausfordernd für die Begutachtung, weil die Symptome stark schwanken können:

  • An manchen Tagen ist die Person relativ klar, an anderen völlig verwirrt
  • Visuelle Halluzinationen (die Person sieht Dinge, die nicht da sind)
  • Früh auftretende Bewegungsstörungen ähnlich wie bei Parkinson
  • Erhöhte Sturzgefahr

Wichtig bei der Begutachtung: Dokumentieren Sie unbedingt die schlechten Tage, nicht nur die guten! Bei dieser Demenzform ist oft schon früh ein höherer Pflegegrad gerechtfertigt, weil die Beaufsichtigung wegen Sturzgefahr und Halluzinationen sehr aufwendig ist.

Frontotemporale Demenz: Verhaltensauffälligkeiten im Vordergrund

Die frontotemporale Demenz betrifft vor allem jüngere Menschen (unter 65) und zeigt sich primär durch Verhaltensänderungen:

  • Verlust von Empathie und sozialen Normen
  • Impulsivität, unangemessenes Verhalten
  • Apathie oder übersteigerter Antrieb
  • Essstörungen (maßloses Essen oder Verweigerung)

Bei der Einstufung relevant: Die Verhaltensauffälligkeiten können so ausgeprägt sein, dass schon früh Pflegegrad 3-4 gerechtfertigt ist – auch wenn Gedächtnis und Orientierung noch relativ gut sind. Das Modul 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) hat hier besonderes Gewicht.

Parkinson-Demenz: Kombination aus Bewegungs- und Denkstörungen

Bei der Parkinson-Demenz kommen zu den typischen Parkinson-Symptomen (Zittern, Steifheit, Bewegungsverlangsamung) kognitive Einschränkungen hinzu:

  • Verlangsamtes Denken
  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsprobleme
  • Visuelle Halluzinationen
  • Depressionen und Apathie

Die Pflegegrad-Einstufung berücksichtigt hier beide Aspekte: Die körperlichen Einschränkungen durch Parkinson UND die kognitiven Probleme. Oft wird schon im mittleren Stadium Pflegegrad 3-4 vergeben, weil sowohl Mobilität als auch Kognition erheblich beeinträchtigt sind.

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Der Antrag auf Pflegegrad bei Demenz: So bereiten Sie sich optimal vor

Die richtige Vorbereitung auf die Begutachtung kann den Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und 3 ausmachen – und damit über 700 Euro mehr Unterstützung pro Monat entscheiden. Viele Angehörige machen den Fehler, die Situation zu beschönigen oder die Fähigkeiten des Betroffenen zu überschätzen.

Schritt 1: Pflegetagebuch führen – Mindestens eine Woche vor dem Termin

Ein detailliertes Pflegetagebuch ist Ihr wichtigstes Werkzeug. Dokumentieren Sie über mindestens 7 Tage hinweg:

  • Zeitpunkt und Dauer jeder Hilfeleistung
  • Art der Unterstützung: Anleitung, Beaufsichtigung, Übernahme der Tätigkeit?
  • Besondere Vorkommnisse: Nächtliche Unruhe, Weglaufversuche, Aggressionen, Inkontinenz
  • Gute und schlechte Tage: Wie stark schwanken die Fähigkeiten?

Wichtig: Notieren Sie auch die Beaufsichtigung! Bei Demenz geht es nicht nur um direkte Pflege (Waschen, Anziehen), sondern auch darum, dass jemand ständig aufpassen muss. Beispiel: “10:00-12:00 Uhr: Mutter beim Kochen beaufsichtigt, damit sie Herd nicht anbrennen lässt und sich nicht verletzt.”

Schritt 2: Symptome systematisch erfassen

Erstellen Sie eine Liste aller Einschränkungen, gegliedert nach den NBA-Modulen. Das hilft Ihnen, im Gespräch mit dem Gutachter nichts zu vergessen:

Modul Beispiel-Dokumentation
Mobilität “Kann noch selbstständig gehen, aber unsicher bei Treppen. Sturzgefahr beim Aufstehen nachts.”
Kognition “Erkennt Enkel nicht mehr. Weiß nicht, welcher Tag ist. Kann keine Entscheidungen mehr treffen (z.B. was anziehen).”
Verhalten “Nächtliche Unruhe 3-4x pro Woche. Beschuldigt Tochter, Geld gestohlen zu haben. Weint häufig ohne erkennbaren Grund.”
Selbstversorgung “Vergisst das Waschen. Zieht falsche Kleidung an (z.B. Sommerkleid im Winter). Braucht Anleitung beim Zähneputzen.”
Krankheitsbewältigung “Nimmt Medikamente nur, wenn ich sie richte und daran erinnere. Vergisst Arzttermine komplett.”
Alltagsleben “Kann Tag nicht mehr strukturieren. Sitzt stundenlang untätig herum. Soziale Kontakte nur noch mit meiner Hilfe.”

Schritt 3: Ärztliche Unterlagen zusammenstellen

Der Gutachter wird nach medizinischen Diagnosen fragen. Halten Sie bereit:

  • Arztberichte mit Demenz-Diagnose (möglichst vom Facharzt – Neurologe, Psychiater, Geriater)
  • Testergebnisse kognitiver Tests (MMSE, DemTect, Uhrentest etc.) – siehe auch kognitive Tests bei Demenz
  • Medikamentenliste (besonders wichtig: Antidementiva wie Donepezil, Memantin)
  • Krankenhausberichte falls vorhanden (z.B. nach Sturz, Verwirrtheitszustand)
  • Pflegeberichte vom ambulanten Dienst, falls bereits einer kommt

Tipp: Kopieren Sie alle Unterlagen und geben Sie sie dem Gutachter mit. So kann er sich ein umfassendes Bild machen, auch wenn er Ihren Angehörigen nur an einem “guten Tag” erlebt.

Schritt 4: Den Begutachtungstermin strategisch gestalten

Der Tag der Begutachtung ist entscheidend. Beachten Sie:

Seien Sie beim Termin dabei! Menschen mit Demenz können ihre Einschränkungen oft nicht mehr adäquat beschreiben. Sie brauchen einen Fürsprecher, der die Realität darstellt. Der Gutachter MUSS Sie anhören – das ist Ihr Recht.

Beschönigen Sie nichts! Viele Angehörige neigen dazu, aus Scham oder Loyalität die Situation besser darzustellen als sie ist. Das ist kontraproduktiv. Schildern Sie ehrlich:

  • “Mein Vater kann das theoretisch noch, macht es aber nicht mehr zuverlässig.”
  • “An guten Tagen geht das, aber an schlechten Tagen ist sie völlig desorientiert.”
  • “Körperlich könnte sie das noch, aber kognitiv versteht sie nicht mehr, was zu tun ist.”

Widersprechen Sie, wenn nötig! Wenn Ihr Angehöriger im Gespräch Fähigkeiten vorgibt, die er im Alltag nicht hat, korrigieren Sie höflich aber bestimmt: “Das stimmt so nicht. Gestern hat Mama vergessen, dass sie schon gegessen hat und wollte zum dritten Mal essen.”

Zeigen Sie das Pflegetagebuch! Übergeben Sie es dem Gutachter als Beleg für Ihre Angaben. Es dokumentiert schwarz auf weiß, wie der Alltag wirklich aussieht.

Schritt 5: Nach der Begutachtung – Widerspruch einlegen, wenn nötig

Sie erhalten den Bescheid innerhalb von 5 Wochen. Prüfen Sie genau:

  • Entspricht der Pflegegrad der tatsächlichen Situation?
  • Wurden alle Einschränkungen berücksichtigt?
  • Gibt es Fehler oder Missverständnisse im Gutachten?

Falls der Pflegegrad zu niedrig ausfällt: Legen Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch ein! Das ist kostenfrei und führt zu einer erneuten Prüfung. Viele Widersprüche bei Demenz sind erfolgreich, weil die Begutachtung komplex ist und Fehler passieren können.

Im Widerspruch sollten Sie:

  • Konkret benennen, welche Einschränkungen nicht oder falsch bewertet wurden
  • Neue ärztliche Stellungnahmen beifügen, wenn sich der Zustand verschlechtert hat
  • Falls möglich: Einen Pflegeberater oder Anwalt hinzuziehen

Welche Leistungen stehen bei welchem Pflegegrad zu? Finanzielle Unterstützung bei Demenz

Die Höhe des Pflegegrads entscheidet über die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse. Bei Demenz ist besonders relevant: Sie können verschiedene Leistungen kombinieren, um die bestmögliche Versorgung zu organisieren.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen: Die Basis-Unterstützung

Sie haben die Wahl zwischen Pflegegeld (wenn Sie selbst pflegen) und Pflegesachleistungen (wenn ein ambulanter Dienst kommt) – oder einer Kombination aus beidem:

Pflegegrad Pflegegeld (monatlich) Pflegesachleistung (monatlich)
Pflegegrad 1 0€ 125€ (nur Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2 347€ 796€
Pflegegrad 3 599€ 1.497€
Pflegegrad 4 800€ 1.859€
Pflegegrad 5 990€ 2.299€

Praxis-Beispiel – Demenz Pflegegrad 3: Herr Schmidt (78) hat Alzheimer im mittleren Stadium. Seine Tochter pflegt ihn zu Hause, kommt aber an ihre Grenzen. Sie entscheidet sich für eine Kombinationsleistung: Ein ambulanter Dienst übernimmt morgens die Grundpflege (Kosten ca. 800€/Monat = 53% der Pflegesachleistung). Die restlichen 47% erhält sie als anteiliges Pflegegeld (47% von 599€ = 282€). Zusätzlich nutzt sie den Entlastungsbetrag von 125€ für eine Betreuungsgruppe.

Entlastungsbetrag: 125€ für zusätzliche Betreuung

Alle Pflegegrade (auch Pflegegrad 1!) erhalten monatlich 125€ Entlastungsbetrag. Bei Demenz besonders sinnvoll für:

  • Betreuungsgruppen (soziale Aktivierung, gemeinsames Singen, Basteln)
  • Alltagsbegleiter (Spaziergänge, Vorlesen, Gesellschaft leisten)
  • Haushaltshilfen (Einkaufen, Putzen, Kochen)
  • Tagespflege (kann zusätzlich zum Entlastungsbetrag genutzt werden)

Wichtig: Der Betrag ist zweckgebunden und kann nicht als Bargeld ausgezahlt werden. Nicht genutzte Beträge können Sie ansparen und bis zum 30.06. des Folgejahres verwenden.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Entlastung für pflegende Angehörige

Wenn Sie als Angehöriger eine Auszeit brauchen (Urlaub, Krankheit, Erschöpfung), stehen Ihnen zusätzliche Leistungen zu:

Große Reform ab 01.07.2025! Die bisherigen getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zusammengelegt:

  • Gemeinsames Jahresbudget: 3.539€ (flexibel einsetzbar für beide Leistungsarten)
  • Maximale Dauer: Jeweils bis zu 8 Wochen pro Jahr
  • Keine Vorpflegezeit mehr erforderlich – Anspruch ab sofort bei Pflegegrad 2+
  • Pflegegeldfortzahlung: 50% für bis zu 8 Wochen

Bei Demenz besonders relevant: Sie können das Budget nutzen, um eine 24-Stunden-Betreuung bei Demenz zeitweise zu finanzieren – etwa für eine Urlaubsvertretung oder zum “Ausprobieren” dieser Betreuungsform.

Wohnraumanpassung: Bis zu 4.000€ für Umbaumaßnahmen

Menschen mit Demenz haben ein erhöhtes Sturzrisiko und brauchen oft eine angepasste Wohnumgebung. Die Pflegekasse bezuschusst wohnraumverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000€ pro Person. Sinnvoll bei Demenz:

  • Entfernung von Stolperfallen (Türschwellen, lose Teppiche)
  • Haltegriffe im Bad und an Treppen
  • Bodengleiche Dusche (siehe barrierefreies Duschen)
  • Bessere Beleuchtung (wichtig: Menschen mit Demenz sehen nachts oft schlecht)
  • Sicherungen an Fenstern und Türen (gegen Weglaufen)
  • Orientierungshilfen (Farbmarkierungen, große Beschriftungen)

Tipp: Beantragen Sie den Zuschuss VOR Beginn der Umbaumaßnahmen! Nachträglich gibt es kein Geld.

Pflegehilfsmittel: Monatlich 40€ für Verbrauchsprodukte

Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf 40€ monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Bei Demenz relevant:

  • Einmalhandschuhe (bei Inkontinenzversorgung)
  • Desinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen
  • Mundschutz

Viele Anbieter liefern monatliche “Pflegeboxen” direkt nach Hause – die Abrechnung läuft direkt mit der Pflegekasse.

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24-Stunden-Betreuung bei Demenz: Finanzierung über Pflegeleistungen

Viele Familien entscheiden sich für eine 24-Stunden-Betreuung bei Demenz, weil die Beaufsichtigung rund um die Uhr notwendig wird. Die Kosten liegen typischerweise zwischen 2.400€ und 3.800€ pro Monat – abhängig von Pflegeaufwand, Sprachkenntnissen der Betreuungskraft und Agentur.

Wie viel zahlt die Pflegekasse bei 24-Stunden-Betreuung?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten NICHT vollständig – aber Sie können verschiedene Leistungen kombinieren, um einen Großteil zu finanzieren:

Rechenbeispiel Pflegegrad 3 bei Demenz:

Leistung Betrag (monatlich)
Pflegegeld (volle Höhe) 599€
Entlastungsbetrag 125€
Verhinderungspflege (anteilig auf 12 Monate) ca. 295€
Gesamt pro Monat 1.019€

Eigenanteil bei Kosten von 2.800€/Monat: ca. 1.781€

Bei Pflegegrad 4 oder 5 fällt die Unterstützung höher aus:

Rechenbeispiel Pflegegrad 4:

Leistung Betrag (monatlich)
Pflegegeld 800€
Entlastungsbetrag 125€
Verhinderungspflege (anteilig) ca. 295€
Gesamt pro Monat 1.220€

Eigenanteil bei Kosten von 3.200€/Monat: ca. 1.980€

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten bei Demenz

Wenn der Eigenanteil zu hoch ist, gibt es zusätzliche Optionen:

1. Pflegewohngeld / Wohngruppenzuschlag: Bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften gibt es zusätzlich 214€ pro Monat. Allerdings: Bei klassischer 24h-Betreuung im eigenen Haushalt nicht anwendbar.

2. Steuerliche Absetzbarkeit: Sie können die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (bis zu 20% von max. 20.000€ = 4.000€/Jahr) von der Steuer absetzen. Zusätzlich: Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

3. Sozialamt (Hilfe zur Pflege): Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Allerdings werden dann Angehörige ab einem Jahreseinkommen von 100.000€ zur Kasse gebeten (Elternunterhalt). Mehr dazu: Sozialamt Kostenübernahme 24-Stunden-Pflege

4. Private Pflegezusatzversicherung: Wer rechtzeitig eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hat, erhält zusätzliche Leistungen. Wichtig: Bei bereits bestehender Demenz ist ein Abschluss meist nicht mehr möglich.

Lohnt sich die 24-Stunden-Betreuung finanziell im Vergleich zum Pflegeheim?

Ein Pflegeheimplatz kostet in Deutschland durchschnittlich 3.000-4.500€ pro Monat – abhängig von Region und Pflegegrad. Davon zahlt die Pflegekasse nur einen Teil (bei Pflegegrad 3: 1.497€, bei Pflegegrad 4: 1.859€). Der Rest ist Eigenanteil.

Vergleich bei Pflegegrad 3:

Option Gesamtkosten Zuschuss Pflegekasse Eigenanteil
Pflegeheim ca. 3.500€ 1.497€ ca. 2.003€
24h-Betreuung ca. 2.800€ ca. 1.019€ ca. 1.781€

Finanziell ist die 24-Stunden-Betreuung oft günstiger – und bietet den großen Vorteil, dass der Betroffene in seiner vertrauten Umgebung bleiben kann. Gerade bei Demenz ist das enorm wichtig, weil ein Umzug ins Heim oft zu massiver Verschlechterung führt.

Mehr zum Thema: 24-Stunden-Pflege als Alternative zum Pflegeheim

Typische Fehler bei der Pflegegrad-Einstufung vermeiden

Aus der Praxis: Diese Fehler führen häufig zu einer zu niedrigen Einstufung bei Demenz.

Fehler 1: Die Situation beschönigen

Das Problem: Viele Angehörige wollen ihren dementen Angehörigen “schützen” und stellen die Situation besser dar als sie ist. Aus Scham oder Loyalität sagen sie: “Ach, das geht schon noch ganz gut.” Der Gutachter notiert: “Weitgehend selbstständig.”

Die Lösung: Seien Sie schonungslos ehrlich! Es geht nicht darum, den Betroffenen bloßzustellen, sondern ihm die Hilfe zu sichern, die er braucht. Sagen Sie konkret: “Nein, das funktioniert im Alltag NICHT. Gestern hat sie vergessen, den Herd auszumachen. Vorgestern ist sie nachts in Unterwäsche auf die Straße gelaufen.”

Fehler 2: Nur die guten Tage zeigen

Das Problem: Menschen mit Demenz haben oft Tage, an denen sie erstaunlich klar wirken – besonders wenn Besuch kommt. Der Gutachter erlebt möglicherweise genau so einen Tag und denkt: “So schlimm kann es nicht sein.”

Die Lösung: Betonen Sie die Schwankungen! “Heute ist ein guter Tag. Aber dreimal die Woche ist sie völlig desorientiert und erkennt mich nicht. Hier ist mein Pflegetagebuch – da sehen Sie die schlechten Tage dokumentiert.”

Fehler 3: Beaufsichtigung nicht erwähnen

Das Problem: Viele Angehörige denken, es zählt nur die direkte Pflege (Waschen, Anziehen). Dass sie 24/7 “aufpassen” müssen, erwähnen sie nicht – weil es ihnen selbstverständlich erscheint.

Die Lösung: Machen Sie deutlich: “Ich kann sie keine Minute allein lassen. Letzte Woche hat sie versucht, mit dem Messer die Steckdose zu ‘reparieren’. Sie hat kein Gefahrenbewusstsein mehr.” Beaufsichtigung ist Pflege – und muss bei der Begutachtung berücksichtigt werden!

Fehler 4: Keine ärztlichen Unterlagen vorlegen

Das Problem: Der Gutachter fragt nach Diagnosen, aber Sie haben keine Unterlagen dabei. Er muss sich auf seine eigene Einschätzung verlassen – die bei einem einstündigen Besuch zwangsläufig unvollständig ist.

Die Lösung: Sammeln Sie VOR dem Termin alle relevanten Arztberichte, Testergebnisse und Medikamentenpläne. Übergeben Sie Kopien an den Gutachter. Je mehr Dokumentation, desto besser die Einstufung.

Fehler 5: Den Gutachter nicht widersprechen

Das Problem: Der demente Angehörige gibt im Gespräch Fähigkeiten vor, die er nicht (mehr) hat. Beispiel: Gutachter fragt: “Können Sie sich noch selbst anziehen?” – Antwort: “Ja, natürlich!” (Realität: Zieht seit Monaten falsche Kleidung an, trägt im Winter Sandalen, vergisst Unterwäsche.)

Die Lösung: Korrigieren Sie SOFORT, aber respektvoll: “Papa, das stimmt so nicht. Du ziehst dich zwar noch selbst an, aber ich muss dir jeden Morgen die Kleidung rauslegen und kontrollieren, sonst trägst du im Winter ein T-Shirt.”

Fehler 6: Zu spät einen Höherstufungsantrag stellen

Das Problem: Demenz schreitet voran, aber die Familie stellt keinen neuen Antrag. Sie denken: “Der Pflegegrad wurde doch erst vor einem Jahr festgestellt, da kann man nicht schon wieder nachfragen.”

Die Lösung: Sie können JEDERZEIT einen Höherstufungsantrag stellen, wenn sich der Zustand verschlechtert hat! Warten Sie nicht auf die nächste Routineprüfung. Je früher Sie den höheren Pflegegrad bekommen, desto mehr Unterstützung steht Ihnen zu.

Praxisbeispiele: So läuft die Einstufung bei Demenz in der Realität

Beispiel 1: Frau Müller – Alzheimer im Anfangsstadium, Pflegegrad 2

Situation: Frau Müller (72) lebt allein in ihrer Wohnung. Ihre Tochter bemerkt seit etwa einem Jahr zunehmende Vergesslichkeit. Die Diagnose: beginnende Alzheimer-Demenz. Körperlich ist Frau Müller noch fit, geht täglich spazieren. Aber: Sie vergisst Termine, lässt den Herd an, findet den Weg nach Hause nicht mehr sicher.

Antragstellung: Die Tochter beantragt einen Pflegegrad. Im Pflegetagebuch dokumentiert sie:

  • Täglich: Erinnerung an Medikamenteneinnahme (Mutter vergisst es sonst)
  • Täglich: Kontrolle, ob Herd aus ist (zweimal pro Woche findet sie ihn noch an)
  • 3x pro Woche: Begleitung beim Einkaufen (Mutter verirrt sich sonst oder kauft chaotisch ein)
  • Wöchentlich: Hilfe bei Finanzen (Rechnungen werden nicht mehr bezahlt)

Begutachtung: Der Gutachter kommt. Frau Müller ist an diesem Tag recht klar, beantwortet Fragen freundlich. Die Tochter interveniert: “Mama wirkt heute gut, aber das täuscht. Gestern wusste sie nicht mehr, wo sie wohnt.” Sie zeigt das Pflegetagebuch und Arztberichte.

Ergebnis: Pflegegrad 2 wird bewilligt. Begründung: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, insbesondere bei kognitiven Fähigkeiten und Alltagsbewältigung. Die Familie erhält 347€ Pflegegeld plus 125€ Entlastungsbetrag monatlich.

Learnings: Selbst im Anfangsstadium ist Pflegegrad 2 realistisch, wenn die kognitiven Einschränkungen gut dokumentiert sind. Wichtig war das Pflegetagebuch und die Intervention der Tochter.

Beispiel 2: Herr Wagner – Vaskuläre Demenz nach Schlaganfall, Pflegegrad 4

Situation: Herr Wagner (68) erlitt vor zwei Jahren einen Schlaganfall, danach entwickelte sich eine vaskuläre Demenz. Er hat eine rechtsseitige Halbseitenlähmung, kann nur noch mit Rollator gehen. Zusätzlich: Massive Orientierungsprobleme, erkennt seine Frau manchmal nicht, wird nachts unruhig und aggressiv.

Antragstellung: Die Ehefrau beantragt direkt Pflegegrad 4. Im Pflegetagebuch dokumentiert sie:

  • Morgens: Vollständige Übernahme der Körperpflege (Herr Wagner kann sich nicht mehr selbst waschen, rasieren)
  • Mehrmals täglich: Hilfe beim Toilettengang (Sturzgefahr, teilweise Inkontinenz)
  • Täglich: Anleitung beim Anziehen (zieht sonst falsche Kleidung an oder vergisst es ganz)
  • Rund um die Uhr: Beaufsichtigung wegen Sturzgefahr und Weglauftendenz
  • Nachts: 3-4x pro Woche massive Unruhe, Umherwandern, Aggressionen

Begutachtung: Der Gutachter sieht die körperlichen Einschränkungen (Lähmung) und die kognitiven Probleme. Herr Wagner ist während des Termins verwirrt, weiß nicht, wo er ist. Die Ehefrau betont die nächtliche Unruhe: “Ich schlafe seit zwei Jahren nicht mehr durch. Letzte Woche ist er nachts raus auf die Straße, im Pyjama.”

Ergebnis: Pflegegrad 4 wird bewilligt. Begründung: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit in nahezu allen Bereichen, Kombination aus körperlichen und kognitiven Einschränkungen, massive Verhaltensauffälligkeiten.

Learnings: Die Kombination aus körperlichen und kognitiven Problemen führt oft schnell zu hohen Pflegegraden. Wichtig war die Dokumentation der nächtlichen Unruhe – viele Gutachter sehen nur den Tag.

Beispiel 3: Frau Klein – Frontotemporale Demenz, erst Pflegegrad 2, dann Widerspruch zu Pflegegrad 3

Situation: Frau Klein (62) hat eine frontotemporale Demenz. Körperlich ist sie fit, geht joggen. Aber: Massive Verhaltensänderungen – sie ist impulsiv, aggressiv, hat kein Schamgefühl mehr, isst maßlos. Ihre Familie ist verzweifelt, weil sie ständig beaufsichtigt werden muss.

Erste Begutachtung: Pflegegrad 2 wird bewilligt. Begründung des Gutachters: “Körperlich selbstständig, kann sich selbst versorgen.” Die Verhaltensauffälligkeiten wurden unterschätzt.

Widerspruch: Die Familie legt Widerspruch ein. Sie fügen bei:

  • Detailliertes Pflegetagebuch über 4 Wochen: Dokumentation aller Verhaltensauffälligkeiten (Aggressionen, unangemessenes Verhalten in der Öffentlichkeit, Essstörungen)
  • Stellungnahme des behandelnden Neurologen: “Massive Verhaltensauffälligkeiten, die eine ständige Beaufsichtigung erfordern”
  • Bericht über einen Vorfall: Frau Klein ist nackt auf die Straße gelaufen, musste von der Polizei zurückgebracht werden

Zweite Begutachtung: Ein anderer Gutachter kommt. Die Familie betont: “Es geht nicht um körperliche Pflege. Es geht darum, dass wir sie keine Sekunde allein lassen können. Sie hat kein Urteilsvermögen mehr, keine Impulskontrolle.”

Ergebnis: Pflegegrad 3 wird nach Widerspruch bewilligt. Begründung: Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit durch massive Verhaltensauffälligkeiten, die eine ständige Beaufsichtigung erfordern.

Learnings: Bei frontotemporaler Demenz werden die Verhaltensauffälligkeiten oft unterschätzt, weil die körperliche Fitness täuscht. Ein Widerspruch mit guter Dokumentation kann erfolgreich sein. Wichtig: Konkrete Vorfälle schildern, nicht nur allgemein von “Verhaltensauffälligkeiten” sprechen.

Beispiel 4: Herr Schneider – Lewy-Körperchen-Demenz, Pflegegrad 3 trotz starker Schwankungen

Situation: Herr Schneider (75) hat Lewy-Körperchen-Demenz. Besonderheit: Massive Schwankungen. An manchen Tagen ist er relativ klar und kann sich selbst versorgen. An anderen Tagen ist er völlig verwirrt, hat visuelle Halluzinationen (sieht Kinder im Zimmer, die nicht da sind), ist extrem sturzgefährdet.

Antragstellung: Der Sohn weiß: Die Schwankungen sind das Problem. Er führt ein detailliertes Pflegetagebuch über 4 Wochen und markiert “gute” und “schlechte” Tage. Ergebnis: An etwa 40% der Tage ist der Vater weitgehend selbstständig. An 60% der Tage braucht er intensive Betreuung.

Begutachtung: Der Gutachter kommt – und erwischt einen “guten Tag”. Herr Schneider ist klar, beantwortet Fragen, kann sich selbst anziehen. Der Sohn greift ein: “Das ist heute ein Ausnahmetag. Normalerweise ist Papa viel verwirrter. Hier ist mein Tagebuch – da sehen Sie die schlechten Tage.”

Entscheidend: Der Sohn hat Videos auf seinem Handy. Er zeigt dem Gutachter ein Video von vor drei Tagen: Herr Schneider redet mit unsichtbaren Personen, ist völlig desorientiert, kann nicht mehr allein zur Toilette gehen.

Ergebnis: Pflegegrad 3 wird bewilligt. Begründung: Trotz Schwankungen überwiegen die Tage mit schweren Beeinträchtigungen. Die Beaufsichtigung ist durchgehend notwendig, weil nicht vorhersehbar ist, wann ein “schlechter Tag” kommt.

Learnings: Bei Lewy-Körperchen-Demenz sind Videos Gold wert! Sie zeigen dem Gutachter die Realität, die er bei einem einstündigen Besuch möglicherweise nicht sieht. Auch hier: Pflegetagebuch mit Markierung der Schwankungen ist entscheidend.

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Höherstufung bei Demenz: Wann und wie beantragen?

Demenz ist eine fortschreitende Erkrankung. Was heute Pflegegrad 2 ist, kann in einem Jahr Pflegegrad 4 sein. Viele Angehörige warten zu lange mit einem Höherstufungsantrag – und verschenken damit wertvolle Unterstützung.

Wann sollten Sie eine Höherstufung beantragen?

Stellen Sie einen Höherstufungsantrag, wenn sich der Zustand deutlich und dauerhaft verschlechtert hat. Typische Anzeichen bei Demenz:

  • Neue Verhaltensauffälligkeiten: Aggressionen, Weglaufen, nächtliche Unruhe, die vorher nicht da waren
  • Zunehmende Desorientierung: Erkennt vertraute Personen nicht mehr, findet sich in der eigenen Wohnung nicht mehr zurecht
  • Verschlechterung der Mobilität: Stürze häufen sich, Gehen wird unsicher
  • Inkontinenz beginnt oder verschlimmert sich
  • Selbstversorgung funktioniert nicht mehr: Vergisst Essen, Trinken, Körperpflege
  • Krankenhausaufenthalt wegen Demenz-bedingter Probleme (Sturz, Verwirrtheitszustand)

Faustregel: Wenn Sie das Gefühl haben “Es ist deutlich schlimmer geworden und wir kommen nicht mehr zurecht”, ist es Zeit für einen Höherstufungsantrag.

Wie läuft die Höherstufung ab?

Der Ablauf ist identisch zur Erstbegutachtung:

  1. Antrag stellen: Formlos bei der Pflegekasse (genügt ein Anruf oder kurzes Schreiben: “Hiermit beantrage ich eine Höherstufung des Pflegegrades für…”)
  2. Neue Begutachtung: Der Medizinische Dienst kommt erneut (oft ein anderer Gutachter als beim ersten Mal)
  3. Vorbereitung: Führen Sie ein aktuelles Pflegetagebuch, sammeln Sie neue Arztberichte, dokumentieren Sie die Verschlechterung
  4. Bescheid: Innerhalb von 5 Wochen erhalten Sie die Entscheidung

Wichtig: Während der Höherstufungsprüfung läuft Ihr bisheriger Pflegegrad weiter. Sie verlieren nichts, wenn die Höherstufung abgelehnt wird. Sie können es jederzeit erneut versuchen.

Was tun, wenn die Höherstufung abgelehnt wird?

Legen Sie Widerspruch ein! Die Ablehnungsquote bei Höherstufungsanträgen ist hoch – aber auch die Erfolgsquote bei Widersprüchen. Oft liegt das Problem darin, dass die Verschlechterung nicht ausreichend dokumentiert wurde.

Im Widerspruch sollten Sie:

  • Konkret benennen: Welche neuen Einschränkungen sind hinzugekommen? (Nicht allgemein: “Es ist schlimmer geworden”, sondern: “Seit März ist Vater nachts 4-5x pro Woche unruhig und läuft umher. Seit April ist er zweimal gestürzt.”)
  • Vergleich zum letzten Gutachten: Was hat sich konkret verändert?
  • Neue ärztliche Stellungnahmen: Lassen Sie sich vom Arzt bestätigen, dass sich der Zustand verschlechtert hat
  • Falls möglich: Pflegeberater oder Anwalt hinzuziehen

Besondere Herausforderungen: Demenz bei jüngeren Menschen

Etwa 20.000 Menschen in Deutschland sind von Demenz mit 40 Jahren oder jünger betroffen. Die Einstufung ist hier besonders schwierig, weil:

  • Gutachter oft nicht mit jungen Demenzpatienten vertraut sind
  • Die Betroffenen körperlich meist noch sehr fit sind
  • Soziale und berufliche Aspekte eine große Rolle spielen (Verlust des Arbeitsplatzes, finanzielle Notlage)
  • Die Familie oft völlig überfordert ist (kleine Kinder, Berufstätigkeit)

Welcher Pflegegrad bei jüngeren Demenzpatienten?

Die Einstufungskriterien sind identisch – aber die Auswirkungen oft gravierender. Ein 45-Jähriger mit beginnender Demenz verliert möglicherweise seinen Job, kann seine Familie nicht mehr versorgen, braucht intensive Betreuung – obwohl er körperlich noch topfit ist.

Tipp für die Begutachtung: Betonen Sie die beruflichen und sozialen Einschränkungen! “Mein Mann musste seinen Job als Ingenieur aufgeben. Er kann keine komplexen Aufgaben mehr bewältigen, vergisst wichtige Termine, ist überfordert mit alltäglichen Entscheidungen.”

Bei jüngeren Demenzpatienten ist oft schon früh Pflegegrad 2-3 gerechtfertigt, auch wenn körperlich noch keine Einschränkungen vorliegen. Die kognitiven Probleme und Verhaltensauffälligkeiten wiegen schwer.

Besondere Leistungen für junge Pflegebedürftige

Seit 01.01.2024 gibt es für junge Pflegebedürftige (unter 25) mit Pflegegrad 4-5 erweiterte Leistungen bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Ab 01.07.2025 gilt das gemeinsame Budget von 3.539€ für ALLE Pflegegrade ab 2.

Zusätzlich relevant für junge Demenzpatienten:

  • Erwerbsminderungsrente: Bei Demenz vor dem Rentenalter oft volle Erwerbsminderungsrente
  • Schwerbehindertenausweis: Meist GdB 100 mit Merkzeichen H (hilflos) und B (Begleitperson)
  • Betreuung: Rechtliche Betreuung wird oft früh notwendig (Geschäftsfähigkeit geht verloren)

Häufig gestellte Fragen zu Demenz und Pflegegrad: Einstufung, Antrag & Leistungen

Kann man bei Demenz auch ohne körperliche Einschränkungen einen Pflegegrad bekommen?

Ja, absolut! Seit der Pflegereform 2017 werden kognitive und psychische Einschränkungen gleichwertig zu körperlichen bewertet. Das bedeutet: Auch wenn Ihr Angehöriger körperlich noch fit ist, kann er bei ausgeprägter Demenz einen hohen Pflegegrad erhalten. Entscheidend sind die Module 2 (kognitive Fähigkeiten) und 3 (Verhaltensweisen), die bei der Begutachtung stark gewichtet werden. Viele Menschen mit Demenz im mittleren Stadium erhalten Pflegegrad 3, obwohl sie noch selbst gehen, essen und zur Toilette gehen können – weil sie ständige Beaufsichtigung und Anleitung brauchen.

Was passiert, wenn mein dementer Angehöriger beim Gutachter plötzlich “gut drauf” ist und alles kann?

Das ist ein häufiges Problem! Menschen mit Demenz können sich bei ungewohntem Besuch oft kurzzeitig “zusammenreißen” und wirken erstaunlich fit. Deshalb ist es so wichtig, dass SIE beim Termin dabei sind und die Realität schildern. Sagen Sie dem Gutachter: “Heute ist ein guter Tag, aber das täuscht. Normalerweise erkennt Mama mich nicht mehr.” Zeigen Sie Ihr Pflegetagebuch als Beweis für die tatsächliche Situation. Noch besser: Machen Sie Videos an “schlechten Tagen” und zeigen Sie diese dem Gutachter. Sie haben das Recht, die Situation wahrheitsgemäß darzustellen – auch wenn der Betroffene selbst etwas anderes sagt.

Wie lange dauert es, bis der Pflegegrad bei Demenz bewilligt wird?

Gesetzlich hat die Pflegekasse 5 Wochen Zeit für die Entscheidung (bei Antragstellern im Krankenhaus oder Hospiz nur 1 Woche). In der Praxis dauert es oft 4-6 Wochen vom Antrag bis zum Bescheid. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst findet meist innerhalb von 2-3 Wochen nach Antragstellung statt. Tipp: Wenn es dringend ist (z.B. weil Sie schnell eine Betreuungskraft organisieren müssen), können Sie das bei der Pflegekasse betonen. Bei offensichtlich dringenden Fällen wird manchmal schneller begutachtet.

Muss ich bei der Begutachtung alle Probleme ansprechen oder reicht es, wenn der Gutachter selbst fragt?

Sie müssen AKTIV alle Einschränkungen ansprechen! Der Gutachter sieht Ihren Angehörigen nur für etwa eine Stunde – er kann unmöglich alle Probleme erkennen, die im Alltag auftreten. Besonders wichtig: Sprechen Sie die Probleme an, die der Gutachter NICHT sieht – nächtliche Unruhe, Weglauftendenzen, Aggressionen, Inkontinenz, Vergesslichkeit bei Medikamenten. Bereiten Sie sich mit einer Liste vor und arbeiten Sie diese systematisch ab. Wenn Sie etwas vergessen zu erwähnen, wird es bei der Einstufung nicht berücksichtigt!

Kann sich der Pflegegrad auch verschlechtern, wenn ich einen Höherstufungsantrag stelle?

Nein, das ist rechtlich ausgeschlossen! Bei einem Höherstufungsantrag kann Ihr bisheriger Pflegegrad nur gleich bleiben oder erhöht werden – niemals verringert. Das nennt sich “Verböserungsverbot”. Sie riskieren also nichts, wenn Sie eine Höherstufung beantragen. Selbst wenn die Pflegekasse zu dem Schluss kommt, dass keine Verschlechterung vorliegt, behalten Sie Ihren bisherigen Pflegegrad. Anders ist es nur bei den regulären Wiederholungsbegutachtungen, die die Pflegekasse von sich aus durchführt – da kann theoretisch auch herabgestuft werden (kommt aber selten vor).

Welche Rolle spielen Medikamente bei der Pflegegrad-Einstufung?

Medikamente spielen eine wichtige Rolle – aber nicht so, wie viele denken. Es geht NICHT darum, ob jemand Medikamente nimmt, sondern ob er sie selbstständig und zuverlässig einnehmen kann. Bei Demenz ist das oft nicht der Fall: Betroffene vergessen die Einnahme, nehmen zu viel oder zu wenig, können die Pillen nicht mehr aus der Packung drücken. Das wird im Modul 5 (Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen) bewertet. Dokumentieren Sie genau: Wie oft müssen Sie an die Medikamente erinnern? Müssen Sie sie herrichten? Müssen Sie kontrollieren, ob sie eingenommen wurden? Je mehr Hilfe nötig ist, desto mehr Punkte gibt es bei der Begutachtung.

Bekommt man bei vaskulärer Demenz einen höheren Pflegegrad als bei Alzheimer?

Nicht automatisch – aber oft faktisch ja. Der Grund: Vaskuläre Demenz geht häufig mit körperlichen Einschränkungen einher (Lähmungen nach Schlaganfall, Gangstörungen), während bei Alzheimer die körperliche Fitness oft lange erhalten bleibt. Die Kombination aus kognitiven UND körperlichen Problemen führt zu mehr Punkten bei der Begutachtung. Beispiel: Jemand mit vaskulärer Demenz und Halbseitenlähmung bekommt oft schon im mittleren Stadium Pflegegrad 4, während jemand mit Alzheimer im gleichen kognitiven Stadium möglicherweise “nur” Pflegegrad 3 erhält – weil er körperlich noch mobil ist. Die Demenzform an sich ist aber nicht entscheidend, sondern die Gesamtsituation.

Muss ich nachweisen, dass ich meinen Angehörigen schon eine bestimmte Zeit gepflegt habe, bevor ich Pflegegeld bekomme?

Nein, es gibt KEINE Vorpflegezeit für das Pflegegeld! Sie erhalten Pflegegeld ab dem Monat der Antragstellung – unabhängig davon, wie lange Sie schon pflegen. Anders ist es bei der Verhinderungspflege: Hier war bis 30.06.2025 eine Vorpflegezeit von 6 Monaten erforderlich. Ab 01.07.2025 entfällt diese Vorpflegezeit komplett – Sie haben sofort Anspruch auf das gemeinsame Budget von 3.539€, sobald ein Pflegegrad ab 2 bewilligt ist. Das ist besonders wichtig bei Demenz, wo sich die Situation oft schnell verschlechtert und Sie kurzfristig Entlastung brauchen.

Kann ich während der laufenden Begutachtung noch zusätzliche Unterlagen nachreichen?

Ja, das ist möglich und sogar empfehlenswert! Wenn Ihnen nach der Begutachtung auffällt, dass Sie etwas Wichtiges vergessen haben zu erwähnen, oder wenn neue ärztliche Befunde vorliegen, können Sie diese bei der Pflegekasse nachreichen – solange die Entscheidung noch nicht getroffen wurde. Schreiben Sie der Pflegekasse mit Bezug auf Ihr Aktenzeichen und fügen Sie die neuen Informationen bei. Beispiel: “Nach der Begutachtung am XX.XX. ist meine Mutter zweimal gestürzt und musste ins Krankenhaus. Anbei der Krankenhausbericht.” Solche Informationen können die Einstufung noch beeinflussen.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Schwerbehindertenausweis bei Demenz?

Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, die unabhängig voneinander beantragt werden! Der Pflegegrad wird von der Pflegekasse vergeben und berechtigt zu Pflegeleistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistungen etc.). Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt ausgestellt und bringt andere Vorteile: Steuerliche Vergünstigungen, Kündigungsschutz, günstigere Mobilität (Öffentlicher Nahverkehr). Bei Demenz ist meist beides sinnvoll: Der Pflegegrad für die Pflege-Finanzierung, der Schwerbehindertenausweis für steuerliche Entlastung. Beides muss separat beantragt werden – das eine schließt das andere nicht aus, im Gegenteil: Sie sollten beides nutzen!

Wie oft wird der Pflegegrad bei Demenz überprüft?

Das ist unterschiedlich. Die Pflegekasse führt Wiederholungsbegutachtungen durch – meist nach 1-3 Jahren, je nach Prognose. Bei Demenz wird oft ein kürzerer Prüfzeitraum festgelegt (z.B. 1-2 Jahre), weil die Erkrankung fortschreitet. ABER: Sie müssen nicht auf diese Routineprüfung warten! Wenn sich der Zustand verschlechtert, können Sie jederzeit selbst einen Höherstufungsantrag stellen. Das ist oft sinnvoller, als auf die nächste Routineprüfung zu warten – denn so bekommen Sie die höheren Leistungen früher. Wichtig: Bei der Routineprüfung kann theoretisch auch herabgestuft werden (kommt aber selten vor). Bei einem selbst gestellten Höherstufungsantrag kann das nicht passieren (Verböserungsverbot).

Bekomme ich rückwirkend Pflegegeld, wenn der Pflegegrad bewilligt wird?

Ja, aber nur ab dem Monat der Antragstellung! Wenn Sie beispielsweise am 15. März den Antrag stellen und der Pflegegrad am 10. Mai bewilligt wird, erhalten Sie rückwirkend Pflegegeld für März, April und Mai. Deshalb ist es so wichtig, den Antrag nicht zu spät zu stellen! Viele Angehörige warten zu lange, weil sie denken “Ach, das geht noch” – und verschenken damit Monate an Pflegegeld. Faustregel: Sobald Sie regelmäßig Unterstützung leisten müssen, stellen Sie den Antrag. Lieber zu früh als zu spät! Wenn der Antrag abgelehnt wird, können Sie es später erneut versuchen. Aber die Monate, in denen Sie keinen Antrag gestellt haben, sind verloren.

Was passiert, wenn mein dementer Angehöriger den Gutachter beschimpft oder aggressiv wird?

Das kann tatsächlich passieren – und ist für die Einstufung sogar relevant! Aggressives Verhalten ist ein wichtiges Symptom bei Demenz und wird im Modul 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) bewertet. Wenn Ihr Angehöriger während der Begutachtung aggressiv wird, ist das für Sie zwar unangenehm, aber es zeigt dem Gutachter die Realität. Bleiben Sie ruhig und erklären Sie: “Das ist typisch. Mehrmals pro Woche haben wir solche Situationen.” Falls das NICHT während der Begutachtung passiert, schildern Sie unbedingt, wie oft und in welchen Situationen aggressive Episoden auftreten. Das ist kein Grund, sich zu schämen – es ist ein Symptom der Erkrankung und muss bei der Einstufung berücksichtigt werden!

Fazit: Welcher Pflegegrad bei Demenz? Die richtige Einstufung als Grundlage für gute Versorgung

Die Frage “Welcher Pflegegrad bei Demenz?” lässt sich nicht pauschal beantworten – denn Demenz zeigt viele Gesichter. Von Pflegegrad 1 im Anfangsstadium bis Pflegegrad 5 im Endstadium ist alles möglich. Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern der Grad der Selbstständigkeit im Alltag.

Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick:

  • Kognitive Einschränkungen zählen gleichwertig: Sie brauchen keine körperlichen Einschränkungen, um einen Pflegegrad zu erhalten. Orientierungslosigkeit, Gedächtnisprobleme und Verhaltensauffälligkeiten reichen aus.
  • Die Begutachtung ist entscheidend: Ein gut geführtes Pflegetagebuch, ärztliche Unterlagen und Ihre aktive Beteiligung am Gutachtertermin können den Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und 3 ausmachen – und damit über 700€ mehr Unterstützung pro Monat.
  • Beschönigen Sie nichts: Viele Angehörige machen den Fehler, die Situation besser darzustellen als sie ist. Seien Sie ehrlich – es geht darum, Ihrem Angehörigen die Hilfe zu sichern, die er braucht.
  • Nutzen Sie alle Leistungen: Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Wohnraumanpassung – kombinieren Sie die Leistungen optimal, um die bestmögliche Versorgung zu finanzieren.
  • Reagieren Sie auf Verschlechterungen: Stellen Sie rechtzeitig einen Höherstufungsantrag, wenn sich der Zustand verschlechtert. Sie riskieren nichts – der Pflegegrad kann nur gleich bleiben oder steigen, niemals sinken.

Die richtige Pflegegrad-Einstufung ist die Grundlage für eine würdevolle Versorgung Ihres dementen Angehörigen. Sie entscheidet darüber, ob Sie sich professionelle Unterstützung leisten können – sei es durch einen ambulanten Dienst, eine Tagespflege oder eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause.

Und denken Sie daran: Sie sind nicht allein. Tausende Familien stehen vor den gleichen Herausforderungen. Mit der richtigen Vorbereitung, ehrlicher Kommunikation und Nutzung aller verfügbaren Unterstützungsleistungen können Sie Ihrem Angehörigen ein Leben in Würde und Geborgenheit ermöglichen – trotz Demenz.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine professionelle medizinische oder rechtliche Beratung. Alle Angaben zu Pflegegraden und Leistungen entsprechen dem Stand 2025 und können sich ändern. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse, den Medizinischen Dienst oder einen qualifizierten Pflegeberater. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt immer individuell durch den Medizinischen Dienst. Stand: Dezember 2025

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