Der Flur ist mehr als nur ein Durchgangsraum – er ist die zentrale Verbindung zwischen allen Wohnbereichen und oft die erste Hürde im Alltag von Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Während andere Räume sorgfältig geplant werden, bleibt der Flur häufig ein vernachlässigter Engpass. Doch gerade hier entscheidet sich, ob selbstständiges Wohnen möglich bleibt oder zur täglichen Herausforderung wird.
Ein barrierefreier Flur bedeutet weit mehr als nur ausreichende Breite: Er ermöglicht sichere Bewegung mit Rollator oder Rollstuhl, verhindert Stürze durch durchdachte Beleuchtung und bietet praktische Lösungen für alltägliche Situationen. Besonders das Treppenhaus stellt viele Senioren und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen vor erhebliche Probleme – von fehlenden Handläufen bis zu unzureichender Beleuchtung.
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zur barrierefreien Gestaltung von Flur und Treppenhaus: Von den gesetzlichen Anforderungen nach DIN 18040 über konkrete Maße und Bewegungsflächen bis zu praktischen Lösungen für Beleuchtung, Handläufe und Garderobe. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Stolperfallen beseitigen, welche Umbaumaßnahmen sich lohnen und wie Sie Zuschüsse optimal nutzen können.
Dieser Artikel richtet sich an Hausbesitzer, Mieter, pflegende Angehörige und alle, die ihren Wohnraum zukunftssicher und altersgerecht gestalten möchten. Dabei orientieren wir uns konsequent an den aktuellen DIN-Normen und zeigen realistische Umsetzungsmöglichkeiten für verschiedene Wohnsituationen auf.
Warum ein barrierefreier Flur so wichtig ist
Der Flur wird im Alltag häufig unterschätzt, obwohl er eine zentrale Rolle für die Selbstständigkeit im eigenen Zuhause spielt. Jeder Gang zur Toilette, in die Küche oder zum Schlafzimmer führt durch den Flur – und damit durch einen Raum, der bei unzureichender Gestaltung zum Hindernis werden kann.
Typische Probleme in herkömmlichen Fluren
Viele ältere Wohnungen und Häuser weisen Flure auf, die für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen problematisch sind. Die häufigsten Herausforderungen umfassen:
- Zu geringe Breite: Standardflure mit nur 80-90 cm Breite lassen sich mit Rollator oder Rollstuhl kaum passieren
- Fehlende Bewegungsflächen: Vor Türen und Abzweigungen ist kein Platz zum Wenden oder Rangieren
- Unzureichende Beleuchtung: Dunkle Flure erhöhen das Sturzrisiko erheblich, besonders nachts
- Stolperfallen: Schwellen, lose Teppichkanten, herumliegende Schuhe oder Kabel
- Fehlende Handläufe: Keine Möglichkeit zum Abstützen oder Festhalten
- Unübersichtliche Garderobe: Kleiderhaken in falscher Höhe, blockierende Schuhregale
Diese Probleme mögen auf den ersten Blick geringfügig erscheinen, haben aber erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität. Ein zu enger Flur kann bedeuten, dass der Rollator nur seitlich oder gar nicht durchpasst. Fehlende Beleuchtung führt zu nächtlichen Stürzen auf dem Weg zur Toilette. Und ohne Handlauf wird der Gang durch den Flur zur unsicheren Gratwanderung.
Auswirkungen auf die Selbstständigkeit
Die Gestaltung des Flurs hat direkten Einfluss darauf, ob Menschen mit Mobilitätseinschränkungen selbstständig in ihrer Wohnung leben können. Ein nicht barrierefreier Flur führt häufig zu:
- Eingeschränkter Bewegungsfreiheit: Bestimmte Räume werden gemieden, weil der Weg dorthin zu beschwerlich ist
- Erhöhtem Sturzrisiko: Besonders nachts oder bei Dunkelheit steigt die Unfallgefahr dramatisch
- Abhängigkeit von Hilfe: Alltägliche Wege können nicht mehr allein bewältigt werden
- Sozialer Isolation: Wenn der Weg zur Haustür zur Hürde wird, bleiben Besuche aus
- Vorzeitigem Umzug: Die Wohnung muss aufgegeben werden, obwohl nur der Flur problematisch ist
Besonders kritisch wird es, wenn mehrere Faktoren zusammenkommen: Ein enger, dunkler Flur ohne Handlauf wird zur echten Gefahr. Studien zeigen, dass etwa 30% aller Stürze im häuslichen Umfeld in Fluren und auf Treppen passieren – und das, obwohl diese Bereiche nur einen kleinen Teil der Wohnfläche ausmachen.
Rechtliche Grundlagen und Normen
Die barrierefreie Gestaltung von Fluren ist nicht nur eine Frage des Komforts, sondern auch rechtlich geregelt. Die zentrale Norm ist die DIN 18040-2, die Anforderungen an barrierefreien Wohnraum definiert. Sie unterscheidet zwischen “barrierefrei” und “uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar”.
Für Neubauten gelten diese Normen teilweise verpflichtend, besonders bei öffentlich geförderten Wohnungen. Bei bestehenden Wohnungen sind Vermieter unter bestimmten Umständen zu Anpassungen verpflichtet, wenn Mieter mit Behinderungen dies beantragen. Die konkreten Anforderungen werden wir in den folgenden Abschnitten detailliert erläutern.
Wichtig zu wissen: Auch wenn keine rechtliche Verpflichtung besteht, lohnt sich die Investition in einen barrierefreien Flur. Sie erhöht nicht nur die Lebensqualität, sondern auch den Wert der Immobilie. Zudem gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, die wir später genauer betrachten werden.
Weitere Informationen zur rechtlichen Grundlage und Förderung finden Sie in unserem Artikel über Zuschüsse und Förderung für barrierefreies Wohnen 2025.
Anforderungen nach DIN 18040-2: Was bedeutet barrierefrei?
Die DIN 18040-2 ist das zentrale Regelwerk für barrierefreies Bauen in Wohnungen. Sie definiert konkrete Maße und Anforderungen, die einen Flur barrierefrei oder rollstuhlgerecht machen. Dabei unterscheidet die Norm zwischen zwei Qualitätsstufen, die jeweils unterschiedliche Bedürfnisse abdecken.
Barrierefrei vs. rollstuhlgerecht: Die Unterschiede
Die DIN 18040-2 kennt zwei Ausbaustufen, die oft verwechselt werden, aber wichtige Unterschiede aufweisen:
Barrierefrei (Grundanforderung): Diese Stufe richtet sich primär an Menschen mit Gehhilfen wie Rollator oder Gehstock, an Personen mit eingeschränkter Sehfähigkeit sowie an ältere Menschen mit allgemeinen Mobilitätseinschränkungen. Die Anforderungen sind so gestaltet, dass selbstständige Bewegung möglich ist, aber nicht zwingend mit einem Rollstuhl.
Uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar (erhöhte Anforderung): Diese Stufe erfüllt die Bedürfnisse von Rollstuhlnutzern vollständig. Sie geht über die Grundanforderungen hinaus und ermöglicht auch das Wenden und Rangieren mit dem Rollstuhl in allen relevanten Bereichen.
Für die meisten Wohnsituationen ist die barrierefreie Ausführung ausreichend und sinnvoll. Die rollstuhlgerechte Ausführung wird vor allem dann notwendig, wenn bereits absehbar ist, dass ein Rollstuhl dauerhaft genutzt werden muss. Viele Umbaumaßnahmen lassen sich so planen, dass eine spätere Erweiterung zur rollstuhlgerechten Variante mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
Mindestbreiten für barrierefreie Flure
Die Breite des Flurs ist das zentrale Kriterium für Barrierefreiheit. Die DIN 18040-2 definiert hier klare Mindestmaße:
| Bereich | Barrierefrei | Rollstuhlgerecht | Erläuterung |
|---|---|---|---|
| Flurbreite gerade | 120 cm | 150 cm | Lichte Breite, gemessen zwischen den Wänden |
| Flurbreite bei Richtungswechsel | 120 cm | 150 cm | Auch in Ecken und Abzweigungen |
| Durchgangsbreite Türen | 90 cm | 90 cm | Lichte Durchgangsbreite bei geöffneter Tür |
| Bewegungsfläche vor Türen | 120 x 120 cm | 150 x 150 cm | Zum Öffnen und Schließen der Tür |
| Wendefläche | – | 150 x 150 cm | Nur bei rollstuhlgerecht erforderlich |
Diese Maße sind Mindestanforderungen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass großzügigere Dimensionen den Komfort erheblich steigern. Ein barrierefreier Flur mit 140 cm Breite bietet deutlich mehr Bewegungsfreiheit als die Mindestbreite von 120 cm.
Besonderheiten bei der Messung
Bei der Ermittlung der tatsächlichen Flurbreite gibt es wichtige Details zu beachten:
- Lichte Breite: Gemessen wird immer die nutzbare Breite zwischen den Wänden, nicht die Rohbaumaße
- Sockelleisten: Sockelleisten bis 3 cm Tiefe dürfen in die Mindestbreite hineinragen
- Handläufe: Handläufe bis 10 cm Tiefe werden bei der Breitenmessung nicht berücksichtigt
- Heizkörper: Flache Heizkörper (bis 15 cm) dürfen auf maximal 50% der Flurbreite in den Raum ragen
- Einbauten: Schränke, Garderoben oder andere Einbauten reduzieren die nutzbare Breite
Ein häufiger Fehler: Der Flur misst im Rohbau 125 cm, nach dem Einbau von Sockelleisten, Wandverkleidung und einer Garderobe bleiben aber nur noch 110 cm übrig – und damit ist er nicht mehr barrierefrei. Deshalb sollte bei der Planung immer ein Puffer eingeplant werden.
Bewegungsflächen: Mehr als nur Breite
Neben der reinen Flurbreite sind Bewegungsflächen entscheidend für die Nutzbarkeit. Diese werden besonders an folgenden Stellen benötigt:
Vor Türen: Vor jeder Tür muss ausreichend Platz sein, um die Tür zu öffnen, durchzugehen und wieder zu schließen. Bei nach innen öffnenden Türen muss die Bewegungsfläche außerhalb des Türschwenkbereichs liegen. Das bedeutet: Wenn eine Tür in den Flur hinein öffnet, muss neben dem Türschwenkbereich noch mindestens 120 x 120 cm freie Fläche vorhanden sein.
An Abzweigungen: Wo sich Flure kreuzen oder abzweigen, werden größere Bewegungsflächen benötigt. Hier sollte mindestens ein Bereich von 150 x 150 cm eingeplant werden, auch wenn nur die barrierefreie und nicht die rollstuhlgerechte Ausführung angestrebt wird.
Vor Schränken und Garderobe: Auch vor Einbaumöbeln, Garderoben oder Schuhschränken werden Bewegungsflächen benötigt. Mindestens 120 cm Abstand zur gegenüberliegenden Wand sollten hier eingeplant werden.
In unserem Artikel über barrierefreies Wohnen finden Sie weitere grundlegende Informationen zu den verschiedenen Aspekten der Barrierefreiheit.

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Angebot anfordern Beraten lassenTreppenhaus barrierefrei gestalten: Handläufe und Sicherheit
Das Treppenhaus stellt für viele ältere Menschen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen die größte Hürde im Wohnumfeld dar. Während ebene Flure mit Hilfsmitteln meist noch gut zu bewältigen sind, werden Treppen schnell zum unüberwindbaren Hindernis. Eine durchdachte barrierefreie Gestaltung kann hier entscheidend dazu beitragen, dass die eigene Wohnung weiterhin genutzt werden kann.
Handläufe auf beiden Seiten: Pflicht und Nutzen
Der wichtigste Sicherheitsaspekt im Treppenhaus ist der Handlauf auf beiden Seiten der Treppe. Die DIN 18040-1 (für öffentlich zugängliche Gebäude) und entsprechende Landesbauordnungen fordern dies bereits seit Jahren. Für private Wohngebäude gibt es zwar keine generelle Verpflichtung, aber aus Sicherheitsgründen ist ein beidseitiger Handlauf dringend zu empfehlen.
Warum zwei Handläufe?
Ein einzelner Handlauf auf nur einer Seite reicht nicht aus, da:
- Aufwärts und abwärts unterschiedlich: Beim Aufsteigen benötigt man den Handlauf auf der anderen Seite als beim Absteigen
- Individuelle Präferenzen: Menschen haben unterschiedliche “Führungshände” – Rechtshänder bevorzugen oft den rechten Handlauf, Linkshänder den linken
- Körperliche Einschränkungen: Bei einseitigen Lähmungen oder nach Schlaganfall kann nur eine Seite zum Festhalten genutzt werden
- Gleichgewichtsprobleme: Mit zwei Handläufen kann man sich beidseitig abstützen und hat mehr Sicherheit
- Begegnungsverkehr: In Mehrfamilienhäusern können sich Personen sicherer aneinander vorbeibewegen
Anforderungen an Handläufe nach DIN 18040
Handläufe müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um wirklich sicher und nutzbar zu sein:
| Merkmal | Anforderung | Begründung |
|---|---|---|
| Höhe über Treppenkante | 85-90 cm | Optimale Greifhöhe für die meisten Menschen |
| Durchmesser | 3-4,5 cm | Gut umgreifbar, auch mit eingeschränkter Handkraft |
| Wandabstand | Mindestens 5 cm | Finger passen zwischen Handlauf und Wand |
| Überstände | 30 cm vor/nach Treppe | Sicheres Erfassen vor dem ersten/letzten Schritt |
| Oberfläche | Rutschfest, griffig | Auch bei feuchten Händen sicherer Halt |
| Befestigung | Alle 100 cm | Stabil genug für Körpergewicht |
Besonders wichtig sind die Überstände von 30 cm vor der ersten und nach der letzten Stufe. Sie ermöglichen es, den Handlauf bereits zu greifen, bevor man die Treppe betritt, und ihn noch festzuhalten, wenn man die letzte Stufe verlassen hat. Dies ist ein häufig übersehenes, aber sehr wichtiges Sicherheitsmerkmal.
Handlauf nachrüsten: Praktische Lösungen
In vielen Bestandsgebäuden fehlt ein zweiter Handlauf oder der vorhandene entspricht nicht den aktuellen Anforderungen. Das Nachrüsten ist in den meisten Fällen möglich und nicht übermäßig aufwendig.
Wandmontage vs. freistehende Lösungen
Die klassische Variante ist die Wandmontage mit speziellen Handlaufhaltern. Diese werden je nach Wandbeschaffenheit mit Dübeln oder Schwerlastankern befestigt. Bei Hohlwänden oder Leichtbauwänden sind spezielle Befestigungssysteme erforderlich, die die Last über größere Flächen verteilen.
Alternativ gibt es freistehende Handlaufsysteme, die am Boden und an der Decke befestigt werden. Diese Lösung eignet sich besonders dann, wenn:
- Die Wand nicht tragfähig genug ist (z.B. bei Trockenbauwänden)
- Keine Wand vorhanden ist (z.B. bei offenen Treppen)
- Die Wand nicht beschädigt werden darf (z.B. bei denkmalgeschützten Gebäuden)
- Eine temporäre Lösung gewünscht ist
Materialien für Handläufe
Die Wahl des Materials beeinflusst nicht nur die Optik, sondern auch die Funktionalität:
- Holz: Angenehme Haptik, warm im Winter, natürliche Optik. Benötigt regelmäßige Pflege, kann bei Feuchtigkeit rutschig werden
- Edelstahl: Sehr hygienisch, langlebig, pflegeleicht. Kann im Winter kalt sein, bei manchen Beschichtungen rutschig
- Kunststoff (PVC): Günstig, pflegeleicht, in vielen Farben erhältlich. Kann bei Hitze weich werden, weniger hochwertige Optik
- Kunststoffummantelt: Metallkern mit Kunststoffüberzug – kombiniert Stabilität mit angenehmer Haptik
Für Senioren besonders empfehlenswert sind Handläufe aus Holz oder kunststoffummanteltem Metall, da sie auch im Winter nicht unangenehm kalt sind und eine gute Griffigkeit bieten.
Beleuchtung im Treppenhaus: Sehen und gesehen werden
Eine gute Beleuchtung ist im Treppenhaus mindestens ebenso wichtig wie Handläufe. Studien zeigen, dass unzureichende Beleuchtung einer der Hauptrisikofaktoren für Treppenstürze ist. Mit zunehmendem Alter verschlechtert sich das Sehvermögen, die Anpassung an Helligkeitsunterschiede dauert länger, und Kontraste werden schwächer wahrgenommen.
Anforderungen an die Treppenhaus-Beleuchtung
Eine sichere Treppenhaus-Beleuchtung sollte folgende Kriterien erfüllen:
- Gleichmäßige Ausleuchtung: Keine dunklen Ecken oder Schattenbereiche auf den Stufen
- Ausreichende Helligkeit: Mindestens 100 Lux auf den Stufen, besser 150-200 Lux
- Blendfreiheit: Keine direkten Lichtquellen im Blickfeld beim Treppensteigen
- Kontrastreiche Ausleuchtung: Stufenkanten müssen deutlich erkennbar sein
- Automatische Schaltung: Bewegungsmelder oder Zeitschaltung, damit das Licht nicht vergessen wird
- Nachtbeleuchtung: Gedimmtes Dauerlicht oder Orientierungsleuchten für die Nacht
Praktische Lösungen für besseres Licht
Moderne LED-Technik bietet vielfältige Möglichkeiten für sichere Treppenhaus-Beleuchtung:
Stufenbeleuchtung: LED-Streifen oder kleine Einbauleuchten direkt an oder unter den Stufenkanten sorgen für perfekte Sichtbarkeit jeder einzelnen Stufe. Diese Lösung ist besonders bei Sehschwäche ideal, da die Stufen klar voneinander abgegrenzt werden.
Handlaufbeleuchtung: In den Handlauf integrierte LED-Streifen beleuchten die Treppe indirekt und schaffen eine angenehme, blendfreie Atmosphäre. Gleichzeitig wird der Handlauf selbst besser sichtbar.
Bewegungsmelder: Moderne Bewegungsmelder mit Dämmerungsschalter aktivieren das Licht automatisch, wenn jemand die Treppe betritt. Wichtig ist eine ausreichend lange Nachlaufzeit (mindestens 2-3 Minuten), damit das Licht nicht erlischt, während man noch auf der Treppe ist.
Nachtlicht-Funktion: Viele moderne Systeme bieten eine Nachtlicht-Funktion, bei der die Beleuchtung nachts auf etwa 10-20% gedimmt wird. So ist immer eine Grundorientierung vorhanden, ohne dass man im Dunkeln nach dem Lichtschalter suchen muss.
Kontrastreiche Gestaltung für bessere Orientierung
Neben Handläufen und Beleuchtung spielt die kontrastreiche Gestaltung eine wichtige Rolle für die Sicherheit im Treppenhaus. Mit zunehmendem Alter lässt die Kontrastwahrnehmung nach, weshalb klare visuelle Unterschiede besonders wichtig werden.
Stufenmarkierung
Die Stufenkanten sollten sich deutlich vom Rest der Stufe abheben. Dies kann erreicht werden durch:
- Kontraststreifen: Selbstklebende Streifen in kontrastierender Farbe an den Stufenkanten (z.B. weiß auf dunklem Untergrund oder schwarz auf hellem)
- Stufenprofile: Spezielle rutschfeste Profile mit integriertem Farbkontrast
- Beleuchtete Stufenkanten: LED-Profile, die gleichzeitig Kontrast und zusätzliches Licht bieten
- Farbige Stufenkanten: Bei Renovierung die Stufenkanten in einer kontrastierenden Farbe streichen
Wichtig: Die Kontrastmarkierung sollte auf allen Stufen gleich sein, um eine eindeutige visuelle Orientierung zu bieten. Unterschiedliche Markierungen auf verschiedenen Stufen können verwirren.
Farbgestaltung von Wänden und Handläufen
Auch die Farbgestaltung des gesamten Treppenhauses trägt zur Sicherheit bei:
- Handlauf vs. Wand: Der Handlauf sollte sich farblich deutlich von der Wand abheben
- Türen: Türen zu angrenzenden Räumen sollten sich farblich vom Flur unterscheiden
- Bodenbelag: Der Übergang vom Flur zur Treppe sollte durch Farbwechsel oder taktile Markierung erkennbar sein
Weitere Informationen zur barrierefreien Gestaltung von Türen finden Sie in unserem Artikel über barrierefreie Türen.
Beleuchtungskonzept für den barrierefreien Flur
Ein durchdachtes Beleuchtungskonzept ist für einen barrierefreien Flur ebenso wichtig wie die richtigen Maße. Während jüngere Menschen auch bei schlechten Lichtverhältnissen noch gut zurechtkommen, benötigen ältere Menschen deutlich mehr Licht für die gleiche Sehleistung. Ab dem 60. Lebensjahr braucht das Auge etwa doppelt so viel Licht wie mit 20 Jahren.
Grundbeleuchtung: Gleichmäßig und ausreichend hell
Die Grundbeleuchtung im Flur sollte flächendeckend und gleichmäßig sein. Dunkle Ecken oder stark unterschiedliche Helligkeitsbereiche erschweren die Orientierung und erhöhen das Sturzrisiko. Für einen barrierefreien Flur gelten folgende Richtwerte:
- Beleuchtungsstärke: Mindestens 100 Lux, besser 150-200 Lux im gesamten Flur
- Farbtemperatur: 3000-4000 Kelvin (neutralweiß) für gute Farbwiedergabe und Orientierung
- Farbwiedergabeindex: Mindestens Ra 80, besser Ra 90 für naturgetreue Farbdarstellung
- Gleichmäßigkeit: Verhältnis von hellster zu dunkelster Stelle maximal 1:3
Moderne LED-Leuchten erfüllen diese Anforderungen problemlos und bieten zusätzlich Vorteile wie geringen Stromverbrauch, lange Lebensdauer und keine Einschaltverzögerung – ein wichtiger Aspekt für Bewegungsmelder.
Bewegungsmelder: Automatisches Licht für mehr Sicherheit
Bewegungsmelder im Flur sind nicht nur komfortabel, sondern auch ein wichtiger Sicherheitsaspekt. Sie stellen sicher, dass das Licht immer dann eingeschaltet ist, wenn jemand den Flur betritt – auch wenn man die Hände voll hat oder den Lichtschalter nicht sofort findet.
Richtige Platzierung von Bewegungsmeldern
Für einen langen Flur reicht oft ein einzelner Bewegungsmelder nicht aus. Wichtig ist:
- Erfassungsbereich: Der Melder sollte den gesamten Flur erfassen, auch Ecken und Abzweigungen
- Montagehöhe: Optimal sind 2,20-2,50 m Höhe für Deckenmelder, 1,10-1,50 m für Wandmelder
- Mehrere Melder: Bei L-förmigen oder verwinkelten Fluren sind mehrere Melder sinnvoll
- Reichweite: Standard-Melder erfassen etwa 8-12 m, bei längeren Fluren zusätzliche Melder einsetzen
- Erfassungswinkel: 360°-Melder für Deckenmontage, 180°-Melder für Wandmontage
Einstellungen für optimale Funktion
Moderne Bewegungsmelder bieten verschiedene Einstellmöglichkeiten, die für Senioren besonders wichtig sind:
Nachlaufzeit: Die Zeit, die das Licht nach der letzten Bewegung noch brennt, sollte großzügig bemessen sein. Für Flure empfehlen sich mindestens 2-3 Minuten, besser 5 Minuten. So bleibt das Licht auch dann noch an, wenn man langsam unterwegs ist oder kurz innehält.
Empfindlichkeit: Die Empfindlichkeit sollte so eingestellt sein, dass auch langsame Bewegungen erkannt werden. Gleichzeitig sollte sie nicht so hoch sein, dass Haustiere oder Zugluft das Licht auslösen.
Dämmerungsschalter: Der integrierte Lichtsensor sollte so eingestellt sein, dass das Licht auch bei bewölktem Wetter tagsüber eingeschaltet wird. Zu sparsame Einstellungen führen dazu, dass das Licht in der Dämmerung nicht angeht, obwohl es bereits zu dunkel ist.
Nachtabsenkung: Einige Modelle bieten eine Nachtabsenkung, bei der das Licht nachts nur auf 30-50% dimmt. Dies ist besonders praktisch für nächtliche Toilettengänge, da das volle Licht oft als unangenehm empfunden wird und das Wiedereinschlafen erschwert.
Orientierungsbeleuchtung für die Nacht
Neben der Hauptbeleuchtung ist eine durchgehende Orientierungsbeleuchtung für die Nacht sinnvoll. Sie verhindert, dass man im Dunkeln aufsteht und erst nach dem Lichtschalter suchen muss – eine häufige Ursache für nächtliche Stürze.
Möglichkeiten der Nachtbeleuchtung
Es gibt verschiedene Ansätze für eine sichere Nachtbeleuchtung im Flur:
LED-Nachtlichter mit Dämmerungssensor: Kleine Steckdosenleuchten, die sich bei Dunkelheit automatisch einschalten. Sie verbrauchen nur wenig Strom (oft unter 1 Watt) und bieten ausreichend Licht für die Orientierung. Ideal sind Modelle mit warmweißem Licht (2700 Kelvin), da dieses als angenehmer empfunden wird und das Wiedereinschlafen weniger stört.
Sockelleuchten: In die Wand eingelassene LED-Leuchten in Bodennähe markieren den Weg, ohne zu blenden. Sie sind besonders elegant und können nachträglich installiert werden. Der Abstand sollte etwa 2-3 Meter betragen.
LED-Streifen: Unter Handläufen oder an Fußleisten angebrachte LED-Streifen bieten eine durchgehende, indirekte Beleuchtung. Sie können mit Dämmerungssensoren oder Zeitschaltuhren gesteuert werden.
Bewegungsmelder mit Dimm-Funktion: Intelligente Systeme, die nachts nur mit reduzierter Helligkeit (10-30%) einschalten. So hat man sofort Licht, wird aber nicht geblendet.
Lichtschalter: Position und Gestaltung
Auch die Lichtschalter selbst sollten barrierefrei gestaltet sein. Die DIN 18040-2 macht dazu konkrete Vorgaben:
- Höhe: 85 cm über dem Boden (Mitte Schalter) – erreichbar auch im Sitzen
- Abstand zur Ecke: Mindestens 50 cm von Raumecken entfernt
- Kontrast: Schalter sollten sich farblich von der Wand abheben
- Größe: Große Wippschalter sind leichter zu bedienen als kleine Druckschalter
- Taktile Markierung: Bei Sehbehinderung helfen ertastbare Markierungen
- Beleuchtete Schalter: Eine kleine LED im Schalter erleichtert das Auffinden im Dunkeln
Besonders praktisch sind Schalter mit großer Wippe, die auch mit eingeschränkter Feinmotorik gut bedienbar sind. Moderne Systeme bieten auch Touch-Sensoren oder Schalter mit Sprachsteuerung, die für Menschen mit starken motorischen Einschränkungen eine gute Alternative darstellen.
Weitere Informationen zur barrierefreien Gestaltung des gesamten Wohnraums finden Sie in unserem Artikel über barrierefreies Wohnen im Alter.

Kostenlose Beratung zu barrierefreien Umbaumaßnahmen und Fördermöglichkeiten
Angebot anfordern Beraten lassenStolperfallen beseitigen: Sicherheit im Detail
Während Breite, Handläufe und Beleuchtung die offensichtlichen Aspekte eines barrierefreien Flurs sind, lauern die größten Gefahren oft im Detail. Stolperfallen sind die häufigste Ursache für Stürze im häuslichen Umfeld – und viele davon wären mit einfachen Maßnahmen vermeidbar.
Türschwellen: Der klassische Stolperstein
Türschwellen sind die häufigste Stolperfalle im Flur. Was früher als notwendiger Schutz vor Zugluft und Schall galt, ist heute ein vermeidbares Hindernis. Die DIN 18040-2 fordert für barrierefreie Wohnungen:
- Keine Schwellen: Idealerweise sind alle Übergänge schwellenlos
- Maximale Höhe: Wenn Schwellen unvermeidbar sind, maximal 2 cm Höhe
- Abschrägung: Schwellen sollten mit mindestens 1:6 abgeschrägt sein (bei 2 cm Höhe also 12 cm lang)
- Kontrast: Schwellen müssen sich farblich vom Bodenbelag abheben
Schwellen nachträglich entfernen oder entschärfen
In Bestandswohnungen lassen sich Schwellen oft nicht einfach entfernen, da sie bauliche Funktionen erfüllen (Schallschutz, Feuchteschutz, Höhenausgleich). Es gibt aber praktikable Lösungen:
Schwellenrampen: Aufgesetzte Rampen aus Gummi, Kunststoff oder Aluminium gleichen die Höhe aus. Sie sollten rutschfest sein und fest mit dem Boden verbunden werden, damit sie nicht verrutschen. Wichtig ist eine ausreichende Länge – bei 2 cm Höhe mindestens 12 cm, besser 20 cm.
Bodenausgleich: Bei größeren Renovierungen kann der Bodenbelag im Flur angehoben werden, um Schwellen auszugleichen. Dies ist besonders sinnvoll, wenn ohnehin ein neuer Bodenbelag verlegt wird.
Türzargen-Austausch: Moderne Türsysteme kommen ohne oder mit sehr niedrigen Schwellen aus. Der Austausch einer Türzarge ist zwar aufwendiger, bietet aber die beste Lösung.
Absenkbare Schwellen: Spezielle Systeme, die die Schwelle beim Öffnen der Tür absenken, sind eine elegante, aber teure Lösung vor allem für Außentüren.
Bodenbeläge: Rutschfest und eben
Der Bodenbelag im Flur muss besonderen Anforderungen genügen. Er sollte:
- Rutschfest sein: Auch bei Nässe (nasse Schuhe, verschüttetes Wasser)
- Eben verlegt sein: Keine Wellen, Kanten oder Unebenheiten
- Fest verbunden sein: Lose Teppiche oder nicht verklebte Beläge sind gefährlich
- Rollwiderstand minimieren: Für Rollator und Rollstuhl leicht befahrbar
- Pflegeleicht sein: Leicht zu reinigen ohne rutschig zu werden
Geeignete Bodenbeläge für den Flur
Vinyl oder PVC: Moderne Vinylböden sind rutschfest, pflegeleicht und in vielen Designs erhältlich. Sie sind elastisch, was das Gehen angenehmer macht, und bieten guten Rollwiderstand für Rollatoren. Wichtig ist eine vollflächige Verklebung, damit keine Wellen entstehen.
Linoleum: Natürliches Material mit guten Eigenschaften für den Flur. Rutschfest, strapazierfähig und pflegeleicht. Sollte ebenfalls vollflächig verklebt werden.
Fliesen: Sehr pflegeleicht und langlebig, aber nur in rutschfester Ausführung geeignet (Rutschklasse R10 oder höher). Wichtig: Auch die Fugen sollten nicht zu tief sein, um den Rollwiderstand gering zu halten.
Laminat oder Parkett: Möglich, aber nur in rutschfester Ausführung. Kann bei Nässe rutschig werden. Wichtig ist eine fachgerechte Verlegung ohne Stufen an Übergängen.
Teppichboden: Grundsätzlich möglich, aber nur als fest verklebter, kurzfloriger Teppich. Hochflor-Teppiche erschweren das Gehen mit Rollator und sind für Rollstühle ungeeignet. Teppichkanten sind absolute Stolperfallen und müssen vermieden werden.
Kabel und Leitungen: Unsichtbare Gefahr
Herumliegende Kabel sind eine der am meisten unterschätzten Stolperfallen. Besonders gefährlich sind:
- Telefonkabel quer durch den Flur
- Verlängerungskabel zu Lampen oder Geräten
- Ladekabel für Rollator-Akkus oder Telefone
- Netzwerkkabel (LAN-Kabel)
Lösungen für kabelfreie Flure
Kabelkanäle: Selbstklebende oder verschraubte Kabelkanäle an der Wand führen Kabel sicher und unsichtbar. Sie sollten in der Farbe der Wand gewählt werden und möglichst auf Sockelhöhe verlaufen.
Unterputz-Verlegung: Bei Renovierungen können Kabel in die Wand oder unter den Bodenbelag verlegt werden. Dies ist die sicherste und optisch beste Lösung.
Kabelbrücken: Wenn Kabel doch einmal den Boden kreuzen müssen, sollten spezielle Kabelbrücken verwendet werden. Diese sind abgeschrägt und in auffälligen Farben erhältlich, sodass sie gut sichtbar sind.
Wireless-Lösungen: Moderne Technik wie WLAN, schnurlose Telefone oder Funksteckdosen reduzieren die Anzahl notwendiger Kabel erheblich.
Garderobe und Schuhablage: Ordnung ist Sicherheit
Eine unordentliche Garderobe mit herumliegenden Schuhen, herabhängenden Jacken und überfüllten Regalen ist nicht nur unschön, sondern auch gefährlich. Für einen sicheren Flur gilt:
Garderobenlösungen für barrierefreie Flure
Höhe der Kleiderhaken: Haken sollten in einer Höhe von 120-140 cm angebracht sein – erreichbar auch im Sitzen, aber hoch genug, dass lange Mäntel nicht auf dem Boden schleifen. Zusätzliche niedrigere Haken (90 cm) sind praktisch für Taschen und kurze Jacken.
Sitzgelegenheit: Eine stabile Sitzbank oder ein Hocker zum Schuhe anziehen ist nicht nur komfortabel, sondern auch sicherheitsrelevant. Viele Stürze passieren beim Versuch, im Stehen Schuhe anzuziehen. Die Sitzhöhe sollte 45-50 cm betragen. Unter der Bank kann Stauraum für Schuhe integriert werden.
Geschlossene Schuhschränke: Offene Schuhregale laden dazu ein, Schuhe einfach davor abzustellen. Geschlossene Schränke mit Klappen oder Türen halten den Flur ordentlich. Wichtig: Der Schrank sollte nicht weiter als 30 cm in den Flur hineinragen, um die Mindestbreite nicht zu unterschreiten.
Ablagefläche: Eine kleine Ablage für Schlüssel, Briefe und Handtasche in 90-100 cm Höhe verhindert, dass diese Dinge auf dem Boden landen. Kombiniert mit einem Spiegel entsteht ein praktischer Garderobe-Bereich.
Weitere häufige Stolperfallen
Über die genannten Hauptgefahren hinaus gibt es weitere Details, die beachtet werden sollten:
- Fußmatten: Sollten fest mit dem Boden verbunden oder in einer Bodenwanne eingelassen sein. Lose Matten verrutschen leicht und sind gefährlich.
- Blumentöpfe und Dekoration: Sollten so platziert sein, dass sie nicht im Weg stehen oder versehentlich umgestoßen werden können.
- Schirmständer: Stabil und kippsicher, idealerweise wandmontiert oder in einer Ecke platziert.
- Kinderwagen, Rollatoren: Feste Abstellplätze außerhalb der Laufwege definieren.
- Haustiere: Futter- und Wassernäpfe sollten nicht im Flur stehen. Katzenklos gehören in separate Räume.
Informationen zu weiteren Sicherheitsaspekten im gesamten Wohnbereich finden Sie in unserem Artikel über wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Praktische Beispiele: So sieht ein barrierefreier Flur aus
Theorie und Normen sind wichtig, aber oft hilft der Blick auf konkrete Beispiele, um zu verstehen, wie ein barrierefreier Flur in der Praxis aussehen kann. Die folgenden Szenarien zeigen unterschiedliche Wohnsituationen und Lösungsansätze.
Beispiel 1: Altbau-Wohnung mit engem Flur – Familie Schneider
Familie Schneider wohnt in einer 1960er-Jahre Wohnung. Herr Schneider (78) hatte vor einem Jahr einen Schlaganfall und nutzt seither einen Rollator. Der Flur war ursprünglich nur 90 cm breit – viel zu eng für den Rollator. Eine vollständige Verbreiterung durch Wandversetzung war aus statischen und finanziellen Gründen nicht möglich.
Umgesetzte Maßnahmen:
Die Familie entschied sich für eine pragmatische Lösung: In Bereichen, wo keine Türen sind, wurde die Breite durch Entfernen der alten Garderobe und eines Wandschranks auf 110 cm erhöht. An den kritischen Stellen vor den Türen wurden Nischen geschaffen, die als Bewegungsflächen dienen. Die Türen selbst wurden durch breitere Modelle ersetzt (90 cm statt 80 cm).
Zusätzlich wurde ein durchgehender Handlauf an der Wand montiert, der Herrn Schneider zusätzliche Sicherheit gibt. Die alte, dunkle Deckenlampe wurde durch LED-Panele ersetzt, die für gleichmäßiges, helles Licht sorgen. Bewegungsmelder mit langer Nachlaufzeit (5 Minuten) stellen sicher, dass Herr Schneider immer ausreichend Zeit hat, den Flur zu durchqueren.
Die Türschwellen zum Bad und zur Küche (jeweils 3 cm hoch) wurden durch flache Rampen entschärft. Der alte Teppichboden wurde durch rutschfesten Vinylboden ersetzt, der auch mit dem Rollator leicht zu befahren ist.
Kosten: Etwa 4.500 Euro für alle Maßnahmen. Die Pflegekasse übernahm 4.000 Euro als wohnumfeldverbessernde Maßnahme, da Herr Schneider Pflegegrad 3 hat.
Beispiel 2: Einfamilienhaus mit Treppenhaus – Familie Weber
Frau Weber (72) lebt allein in ihrem Einfamilienhaus. Sie leidet unter Arthrose in den Knien und hat zunehmend Probleme mit der Treppe ins Obergeschoss. Tagsüber kommt sie noch gut zurecht, aber nachts auf dem Weg zur Toilette hatte sie bereits mehrere Beinahe-Stürze.
Umgesetzte Maßnahmen:
Das Hauptproblem war die unzureichende Beleuchtung im Treppenhaus. Es gab nur eine Deckenlampe oben und eine unten, die Treppe selbst lag im Halbdunkel. Zudem war nur auf einer Seite ein Handlauf vorhanden.
Die Lösung bestand aus mehreren Komponenten: Zunächst wurde auf der zweiten Seite der Treppe ein Handlauf nachgerüstet. Beide Handläufe wurden mit LED-Streifen ausgestattet, die die Treppe indirekt beleuchten. Die Stufenkanten wurden mit kontrastierenden, rutschfesten Profilen versehen, die gleichzeitig als zusätzliche Trittsicherheit dienen.
Besonders wichtig war die Nachtbeleuchtung: Bewegungsmelder an beiden Enden der Treppe schalten nachts automatisch eine gedimmte Beleuchtung ein (30% Helligkeit). So kann Frau Weber nachts sicher die Treppe nutzen, ohne geblendet zu werden. Zusätzlich wurden Sockelleuchten installiert, die eine durchgehende Orientierung vom Schlafzimmer bis zur Toilette bieten.
Im Erdgeschoss-Flur wurde eine kleine Sitzbank mit Schuhablage installiert, damit Frau Weber sich beim Schuhe anziehen setzen kann. Die alte Garderobe wurde durch ein modernes System mit Haken in verschiedenen Höhen ersetzt.
Kosten: Etwa 3.200 Euro. Da Frau Weber keinen Pflegegrad hat, konnte sie einen Zuschuss über die KfW-Förderung “Altersgerecht Umbauen” beantragen.
Beispiel 3: Mehrfamilienhaus mit gemeinschaftlichem Treppenhaus – Herr Müller
Herr Müller (81) wohnt im zweiten Stock eines Mehrfamilienhauses. Das Treppenhaus ist Gemeinschaftseigentum, wodurch Umbaumaßnahmen komplizierter sind. Herr Müller nutzt einen Rollator und hat zunehmend Schwierigkeiten, die Treppen zu bewältigen. Die Eigentümergemeinschaft zögerte zunächst, Umbaumaßnahmen zuzustimmen.
Umgesetzte Maßnahmen:
Nach einem Gutachten, das die Notwendigkeit der Maßnahmen bestätigte, und mit Unterstützung eines Anwalts für Mietrecht konnte Herr Müller die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erreichen. Die Kosten wurden anteilig aufgeteilt, wobei Herr Müller den Hauptteil übernahm.
Im Treppenhaus wurde auf der bisher handlauflosen Seite ein zweiter Handlauf installiert. Die Beleuchtung wurde komplett erneuert: Statt der alten Glühbirnen mit Zeitschaltung gibt es nun LED-Leuchten mit Bewegungsmeldern auf jedem Stockwerk. Die Nachlaufzeit wurde auf 3 Minuten eingestellt – lange genug für Herrn Müller, aber nicht so lang, dass sich andere Bewohner gestört fühlen.
Die Stufenkanten wurden mit kontrastierenden Markierungen versehen. Im Hausflur wurde die Beleuchtung verstärkt und ein zusätzlicher Handlauf neben der Haustür angebracht, der das Öffnen der schweren Tür erleichtert.
Für die Zukunft wurde bereits ein Treppenlift ins Auge gefasst, falls Herr Müller die Treppen irgendwann gar nicht mehr bewältigen kann. Die baulichen Voraussetzungen dafür wurden bei den jetzigen Maßnahmen bereits berücksichtigt.
Kosten: Etwa 5.800 Euro für alle Maßnahmen. Herr Müller übernahm 4.000 Euro selbst, die restlichen 1.800 Euro wurden von der Eigentümergemeinschaft getragen. Die Pflegekasse beteiligte sich mit 4.000 Euro an Herrn Müllers Anteil, da er Pflegegrad 2 hat.
Beispiel 4: Neubau mit vorausschauender Planung – Familie Jung
Familie Jung baut ein neues Einfamilienhaus. Obwohl die Eltern (beide Anfang 50) derzeit noch keine Mobilitätseinschränkungen haben, möchten sie das Haus so planen, dass sie auch im Alter darin wohnen bleiben können. Die Großeltern (beide über 75) sollen regelmäßig zu Besuch kommen können.
Umgesetzte Maßnahmen:
Bereits in der Planungsphase wurde konsequent auf Barrierefreiheit geachtet. Alle Flure im Erdgeschoss wurden mit 150 cm Breite geplant – deutlich mehr als die Mindestanforderung von 120 cm. Dies ermöglicht problemloses Wenden mit Rollstuhl und bietet auch für Möbeltransporte ausreichend Platz.
Alle Türen haben eine lichte Durchgangsbreite von 90 cm und öffnen automatisch per Sensor – eine Investition in die Zukunft, die jetzt noch Komfort bedeutet, später aber essentiell sein kann. Türschwellen wurden komplett vermieden, alle Räume sind ebenerdig erreichbar.
Die Beleuchtung wurde als intelligentes System geplant: Bewegungsmelder in allen Fluren, dimmbare LED-Leuchten, die nachts automatisch auf 20% reduzieren, und eine Notstromversorgung für die Grundbeleuchtung. Zusätzlich wurden Sockelleuchten als durchgehende Orientierungshilfe installiert.
Handläufe wurden zwar noch nicht montiert, aber die Befestigungspunkte in der Wand wurden bereits vorbereitet. So können später problemlos Handläufe nachgerüstet werden, ohne die Wand aufzustemmen.
Im Hauseingangsbereich wurde eine großzügige Garderobe mit Sitzbank eingeplant. Die Schuhablage ist als geschlossener Schrank ausgeführt, der nicht in den Flur hineinragt. Eine Ablage in 90 cm Höhe bietet Platz für Schlüssel und Taschen.
Das Obergeschoss ist über eine breite Treppe (1,20 m) mit Handläufen auf beiden Seiten erreichbar. Zusätzlich wurde der Aufzugsschacht bereits vorbereitet – sollte später ein Lift notwendig werden, kann dieser mit überschaubarem Aufwand eingebaut werden.
Mehrkosten: Die barrierefreie Ausführung verursachte gegenüber einem Standardhaus etwa 8.000 Euro Mehrkosten – ein überschaubarer Betrag, der langfristig viel Geld für spätere Umbauten spart. Über die KfW-Förderung “Altersgerecht Umbauen” konnten 6.250 Euro Zuschuss beantragt werden.
Weitere Informationen zur Finanzierung von Umbaumaßnahmen finden Sie in unserem Artikel über Zuschüsse und Förderung 2025.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung – von der Beratung bis zur Finanzierung
Angebot anfordern Beraten lassenFinanzierung und Förderung: So finanzieren Sie den barrierefreien Umbau
Die Umgestaltung eines Flurs zu einem barrierefreien Raum ist mit Kosten verbunden. Doch es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, die die finanzielle Belastung erheblich reduzieren können. Die Höhe der Förderung hängt von der individuellen Situation ab – insbesondere davon, ob ein Pflegegrad vorliegt.
Zuschuss der Pflegekasse bei Pflegegrad
Die wichtigste Förderung für Menschen mit Pflegegrad ist der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Dieser Zuschuss ist speziell dafür gedacht, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Voraussetzungen und Höhe
- Pflegegrad erforderlich: Mindestens Pflegegrad 1 muss vorliegen
- Zuschusshöhe: Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme
- Mehrere Personen: Leben mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, kann der Zuschuss mehrfach beantragt werden (maximal 16.000 Euro pro Maßnahme)
- Wiederholte Beantragung: Bei Verschlechterung der Pflegesituation kann der Zuschuss erneut beantragt werden
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Für den barrierefreien Flur werden unter anderem gefördert:
- Verbreiterung von Fluren und Türen
- Entfernung oder Absenkung von Türschwellen
- Installation von Handläufen
- Verbesserung der Beleuchtung (wenn pflegerelevant)
- Anpassung von Bodenbelägen (Entfernung von Stolperfallen)
- Umbau von Garderoben und Abstellmöglichkeiten
Wichtig: Die Maßnahmen müssen die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern. Eine rein komfortorientierte Verbesserung ohne Pflegebezug wird nicht gefördert.
Antragstellung bei der Pflegekasse
Der Antrag sollte vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Das Verfahren:
- Kostenvoranschläge einholen: Von Handwerkern detaillierte Angebote erstellen lassen
- Antrag stellen: Formloses Schreiben an die Pflegekasse mit Beschreibung der geplanten Maßnahmen und Kostenvoranschlägen
- Begründung: Erläutern, warum die Maßnahmen die Pflege erleichtern (z.B. “Herr X kann mit seinem Rollator den Flur nicht passieren”)
- Bearbeitungszeit: Die Pflegekasse hat maximal 4 Wochen Zeit für die Entscheidung
- Durchführung: Nach Bewilligung können die Arbeiten beauftragt werden
- Abrechnung: Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen, Erstattung erfolgt nach Prüfung
Tipp: Bei dringendem Bedarf kann die Maßnahme auch vor der Bewilligung begonnen werden – dann besteht aber das Risiko, dass die Kosten nicht übernommen werden, wenn der Antrag abgelehnt wird.
KfW-Förderung “Altersgerecht Umbauen”
Auch ohne Pflegegrad gibt es Fördermöglichkeiten. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Programm 455-B “Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung” einen Zuschuss von bis zu 6.250 Euro (12,5% der förderfähigen Kosten, maximal 50.000 Euro Investitionskosten).
Voraussetzungen KfW-Förderung
- Kein Pflegegrad erforderlich: Die Förderung steht allen offen
- Mindestinvestition: Mindestens 2.000 Euro förderfähige Kosten
- Antrag vor Beginn: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden
- Fachunternehmen: Die Arbeiten müssen von Fachunternehmen durchgeführt werden
Förderfähige Maßnahmen
Die KfW fördert unter anderem:
- Barrierereduzierung von Fluren und Treppen
- Verbreiterung und Anpassung von Durchgängen
- Modernisierung von Bedienelementen (Lichtschalter, Türöffner)
- Installation von Orientierungs- und Beleuchtungssystemen
- Nachrüstung von Handläufen und Stützsystemen
Kombination mit Pflegekassen-Zuschuss
Wichtig: Die KfW-Förderung kann nicht mit dem Pflegekassen-Zuschuss für dieselben Maßnahmen kombiniert werden. Wer einen Pflegegrad hat, sollte zunächst den Pflegekassen-Zuschuss ausschöpfen, da dieser in der Regel die bessere Förderung bietet. Übersteigen die Kosten die 4.000 Euro Pflegekassen-Zuschuss, kann für die darüber hinausgehenden Kosten eventuell noch KfW-Förderung beantragt werden.
Regionale Förderprogramme
Viele Bundesländer und Kommunen bieten eigene Förderprogramme für barrierefreies Wohnen. Die Konditionen variieren stark:
- Bayern: Bayerisches Wohnungsbauprogramm mit Zuschüssen für barrierefreien Umbau
- Nordrhein-Westfalen: Förderung über die NRW.Bank
- Baden-Württemberg: L-Bank Wohnraumförderung
- Berlin: IBB Wohnungsneubau und -modernisierung
Tipp: Informationen zu regionalen Programmen erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, bei Wohnberatungsstellen oder bei der örtlichen Pflegeberatung.
Steuerliche Absetzbarkeit
Auch ohne direkte Förderung können die Kosten für barrierefreie Umbauten steuerlich geltend gemacht werden:
Als außergewöhnliche Belastung
Kosten für behindertengerechte Umbauten können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn:
- Eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorliegt
- Die Maßnahmen medizinisch notwendig sind
- Ein amtsärztliches Attest die Notwendigkeit bestätigt
Abzugsfähig sind die Kosten abzüglich der zumutbaren Eigenbelastung (1-7% des Einkommens, je nach Familienstand und Kinderzahl).
Als Handwerkerleistung
Unabhängig von Pflegebedürftigkeit können 20% der Lohnkosten (maximal 1.200 Euro pro Jahr) für Handwerkerleistungen direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Dies gilt auch für Umbaumaßnahmen im Flur.
Realistische Kostenbeispiele
Um eine Vorstellung von den tatsächlichen Kosten zu bekommen, hier einige Richtwerte für typische Maßnahmen im Flur:
| Maßnahme | Kosten (ca.) | Förderung möglich |
|---|---|---|
| Handlauf nachrüsten (5 Meter) | 400-800 Euro | Ja (Pflegekasse/KfW) |
| Türverbreiterung (pro Tür) | 800-1.500 Euro | Ja (Pflegekasse/KfW) |
| Schwellenrampe (pro Stück) | 50-200 Euro | Ja (Pflegekasse/KfW) |
| Bodenbelag erneuern (10 m²) | 300-800 Euro | Ja (Pflegekasse/KfW) |
| Beleuchtung erneuern (komplett) | 500-1.500 Euro | Teilweise (KfW) |
| Bewegungsmelder (3 Stück) | 150-400 Euro | Teilweise (KfW) |
| Stufenmarkierung Treppe | 200-500 Euro | Ja (Pflegekasse/KfW) |
| Garderobe anpassen | 300-1.000 Euro | Teilweise (Pflegekasse) |
Diese Preise verstehen sich als Richtwerte inklusive Material und Montage. Die tatsächlichen Kosten können je nach Region, Ausführung und individuellen Gegebenheiten variieren.
Weitere detaillierte Informationen zu allen Fördermöglichkeiten finden Sie in unserem umfassenden Artikel über Zuschüsse und Förderung für barrierefreies Wohnen 2025.
Häufige Fehler vermeiden: Was Sie beachten sollten
Bei der Planung und Umsetzung eines barrierefreien Flurs werden immer wieder dieselben Fehler gemacht. Wer diese kennt, kann sie von vornherein vermeiden und spart Zeit, Geld und Ärger.
Fehler 1: Zu spät mit der Planung beginnen
Viele Menschen warten mit der barrierefreien Umgestaltung, bis bereits akute Probleme bestehen. Dann muss alles schnell gehen, die Planung ist oberflächlich, und oft werden nur Notlösungen umgesetzt. Besser ist es, frühzeitig zu planen – idealerweise schon, wenn noch keine Einschränkungen bestehen.
Richtig machen: Bereits ab 50-60 Jahren über barrierefreie Gestaltung nachdenken. Bei Renovierungen die Gelegenheit nutzen, gleich barrierefrei umzubauen. Auch ohne akuten Bedarf lohnt sich die Investition, da sie den Wohnkomfort erhöht und die Immobilie zukunftssicher macht.
Fehler 2: Nur an die aktuelle Situation denken
Oft werden Maßnahmen nur für die momentane Situation geplant. Beispiel: Jemand nutzt aktuell einen Rollator und plant den Flur entsprechend. Dass später vielleicht ein Rollstuhl notwendig wird, wird nicht bedacht. Dann müssen teure Nachbesserungen erfolgen.
Richtig machen: Immer die nächste Stufe mitdenken. Wenn aktuell noch keine Gehhilfe nötig ist, trotzdem schon auf Rollator-Tauglichkeit achten. Wenn ein Rollator genutzt wird, bereits Rollstuhl-Tauglichkeit anstreben. Die Mehrkosten sind oft minimal, wenn man es gleich richtig macht.
Fehler 3: An der falschen Stelle sparen
Gerade bei der Beleuchtung und den Handläufen wird oft gespart. Billige Bewegungsmelder, die zu kurze Nachlaufzeiten haben oder nicht richtig funktionieren, sind nicht nur ärgerlich, sondern gefährlich. Handläufe, die nicht stabil genug befestigt sind, können im Ernstfall nachgeben.
Richtig machen: Bei Sicherheitsrelevanten Elementen nicht am falschen Ende sparen. Hochwertige Bewegungsmelder kosten vielleicht 50 Euro mehr, funktionieren aber zuverlässig. Eine professionelle Handlauf-Montage kostet mehr als eine DIY-Lösung, ist aber sicher.
Fehler 4: Normen nicht beachten
Manche Umbaumaßnahmen werden “nach Gefühl” geplant, ohne die DIN 18040-2 zu kennen. Das Ergebnis: Der Flur ist zwar breiter als vorher, aber immer noch nicht barrierefrei. Oder die Handläufe sind in der falschen Höhe montiert.
Richtig machen: Vor der Planung die relevanten Normen studieren oder einen Fachplaner hinzuziehen. Die Mehrkosten für eine fachgerechte Planung sind minimal im Vergleich zu späteren Korrekturen. Zudem ist die Einhaltung der Normen oft Voraussetzung für Förderungen.
Fehler 5: Förderung zu spät beantragen
Ein häufiger und teurer Fehler: Die Maßnahmen werden begonnen, bevor der Förderantrag gestellt wurde. Dann kann die Förderung nicht mehr bewilligt werden, und die Kosten müssen vollständig selbst getragen werden.
Richtig machen: Immer erst den Förderantrag stellen und die Bewilligung abwarten, bevor mit den Arbeiten begonnen wird. Auch bei dringendem Bedarf lohnt es sich, die wenigen Wochen Bearbeitungszeit zu warten – die Ersparnis durch die Förderung ist erheblich.
Fehler 6: Eigenmächtige Umbauten in Mietwohnungen
Mieter führen manchmal Umbaumaßnahmen durch, ohne den Vermieter zu informieren. Das kann zu Problemen führen, wenn der Vermieter den Rückbau fordert oder Schadenersatz verlangt.
Richtig machen: Als Mieter immer vorher mit dem Vermieter sprechen und eine schriftliche Genehmigung einholen. In vielen Fällen ist der Vermieter verpflichtet, barrierefreie Umbauten zu dulden – besonders wenn ein Pflegegrad vorliegt. Ein Anwalt für Mietrecht kann hier beraten.
Fehler 7: Beleuchtung falsch planen
Häufige Beleuchtungsfehler sind:
- Bewegungsmelder mit zu kurzer Nachlaufzeit
- Zu wenige oder falsch platzierte Leuchten
- Keine Nachtbeleuchtung
- Blendende Lichtquellen
- Zu dunkle Ecken
Richtig machen: Ein professionelles Beleuchtungskonzept erstellen lassen. Die Kosten dafür sind überschaubar, das Ergebnis aber deutlich besser. Besonders wichtig: Lange Nachlaufzeiten (mindestens 2-3 Minuten) und eine durchgehende Nachtbeleuchtung.
Fehler 8: Handläufe nur einseitig
Aus Kostengründen wird oft nur ein Handlauf installiert – meist auf der Seite, wo schon ein Geländer ist. Das ist aber nur die halbe Lösung, da der Handlauf je nach Richtung und individueller Präferenz auf verschiedenen Seiten gebraucht wird.
Richtig machen: Immer beidseitige Handläufe planen. Die Mehrkosten sind überschaubar, der Sicherheitsgewinn aber erheblich. Besonders im Treppenhaus sind beidseitige Handläufe unverzichtbar.
Fehler 9: Stolperfallen unterschätzen
Kleine Details wie Türschwellen, Teppichkanten oder herumliegende Kabel werden oft als geringfügig abgetan. Tatsächlich sind sie aber die häufigste Ursache für Stürze.
Richtig machen: Alle Stolperfallen konsequent beseitigen. Auch wenn eine einzelne Maßnahme (z.B. Schwellenrampe für 50 Euro) klein erscheint – in der Summe machen diese Details den Unterschied zwischen einem sicheren und einem gefährlichen Flur aus.
Fehler 10: Keine professionelle Beratung einholen
Viele Menschen versuchen, alles selbst zu planen und umzusetzen. Das kann funktionieren, führt aber oft zu suboptimalen Lösungen. Besonders bei komplexen Situationen (enge Räume, statische Probleme, Mehrfamilienhäuser) ist Fachwissen unverzichtbar.
Richtig machen: Professionelle Beratung nutzen – oft ist diese sogar kostenlos. Wohnberatungsstellen, Pflegestützpunkte oder spezialisierte Architekten können wertvolle Tipps geben und helfen, teure Fehler zu vermeiden.
Informationen zu professioneller Unterstützung bei der häuslichen Pflege finden Sie in unserem Artikel über 24-Stunden-Pflege Grundlagen.

Kostenlose Beratung zu allen Aspekten der häuslichen Betreuung – individuell und unverbindlich
Angebot anfordern Beraten lassenWann professionelle Hilfe sinnvoll ist
Ein barrierefreier Flur ist eine wichtige Voraussetzung für selbstständiges Wohnen im Alter. Doch manchmal reichen bauliche Maßnahmen allein nicht aus. Wenn die Mobilität stark eingeschränkt ist oder zusätzliche Unterstützung im Alltag benötigt wird, kann professionelle Hilfe notwendig werden.
Grenzen der baulichen Barrierefreiheit
Auch der perfekt gestaltete barrierefreie Flur hat Grenzen. Er kann:
- Keine Begleitung ersetzen, wenn Sturzgefahr oder Orientierungsprobleme bestehen
- Nicht bei kognitiven Einschränkungen helfen (z.B. bei Demenz)
- Keine pflegerische Versorgung leisten
- Nicht bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens unterstützen
Wenn trotz optimaler baulicher Gestaltung die Selbstständigkeit nicht mehr ausreichend gewährleistet ist, sollte über zusätzliche Unterstützung nachgedacht werden.
Ambulante Pflegedienste als Ergänzung
Ambulante Pflegedienste können punktuell Unterstützung bieten – beispielsweise bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder bei der Medikamentengabe. Sie kommen zu festgelegten Zeiten und erbringen definierte Leistungen.
Vorteile: Professionelle Pflege, Abrechnung über Pflegesachleistung möglich, flexible Anpassung der Leistungen
Grenzen: Keine dauerhafte Anwesenheit, oft Zeitdruck, häufig wechselndes Personal, keine Betreuung zwischen den Einsätzen
Mehr Informationen zum Unterschied zwischen verschiedenen Betreuungsformen finden Sie in unserem Artikel über 24-Stunden-Pflege im Vergleich zum ambulanten Dienst.
24-Stunden-Betreuung für umfassende Unterstützung
Wenn umfassendere Unterstützung benötigt wird, kann eine 24-Stunden-Betreuung die passende Lösung sein. Dabei lebt eine Betreuungskraft im Haushalt und steht rund um die Uhr zur Verfügung.
Was leistet eine 24-Stunden-Betreuung?
- Alltagsbegleitung: Unterstützung bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens
- Haushaltsführung: Kochen, Einkaufen, Wäsche, Reinigung
- Mobilisierung: Begleitung bei Spaziergängen, Unterstützung beim Aufstehen und Hinsetzen
- Sicherheit: Ständige Anwesenheit gibt Sicherheit, besonders bei Sturzgefahr
- Soziale Betreuung: Gespräche, gemeinsame Aktivitäten, Gesellschaft
- Grundpflege: Unterstützung bei Körperpflege, An- und Auskleiden (im Rahmen der Ausbildung)
Wichtig: Eine 24-Stunden-Betreuungskraft ist keine examinierte Pflegefachkraft und darf keine medizinischen Behandlungen durchführen. Für medizinische Pflege muss zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden.
Wann ist eine 24-Stunden-Betreuung sinnvoll?
Eine 24-Stunden-Betreuung kommt in Frage, wenn:
- Umfassende Unterstützung im Alltag benötigt wird
- Die Person nicht allein gelassen werden sollte (z.B. bei Demenz oder Sturzgefahr)
- Angehörige die Pflege nicht selbst übernehmen können
- Der Wunsch besteht, zu Hause zu bleiben statt ins Pflegeheim zu ziehen
- Kontinuierliche Betreuung wichtiger ist als wechselnde Pflegekräfte
Kombination: Barrierefreier Flur und Betreuung
Die Kombination aus barrierefreier Wohnraumanpassung und professioneller Betreuung ist oft die beste Lösung. Der barrierefreie Flur ermöglicht es der Betreuungskraft, die zu betreuende Person sicher zu begleiten und zu unterstützen. Gleichzeitig reduziert die Anwesenheit einer Betreuungskraft das Risiko, dass Stürze oder andere Unfälle unbemerkt bleiben.
Besonders bei Demenz ist diese Kombination wichtig: Der barrierefreie Flur mit guter Beleuchtung und Orientierungshilfen erleichtert die Orientierung. Die Betreuungskraft kann bei Weglauftendenzen eingreifen und die Person sicher zurückbegleiten.
Weitere Informationen zur 24-Stunden-Betreuung bei Demenz finden Sie in unserem Artikel über 24-Stunden-Pflege bei Demenz.
Räumliche Voraussetzungen für 24-Stunden-Betreuung
Wenn eine 24-Stunden-Betreuungskraft im Haushalt leben soll, müssen bestimmte räumliche Voraussetzungen erfüllt sein. Der barrierefreie Flur spielt dabei eine wichtige Rolle:
- Eigenes Zimmer: Die Betreuungskraft benötigt ein eigenes, abschließbares Zimmer (mindestens 8 m²)
- Zugang: Das Zimmer muss über den Flur erreichbar sein – ein barrierefreier Flur erleichtert auch der Betreuungskraft die Arbeit
- Sanitäre Anlagen: Zugang zu Bad und Toilette, idealerweise über den barrierefreien Flur
- Bewegungsfreiheit: Ausreichend Platz im Flur, damit Betreuungskraft und zu betreuende Person sich nicht gegenseitig behindern
Detaillierte Informationen zu den räumlichen Anforderungen finden Sie in unserem Artikel über räumliche Voraussetzungen für 24-Stunden-Pflege.
Häufig gestellte Fragen zum barrierefreien Flur
Muss ich als Mieter die Zustimmung des Vermieters einholen, bevor ich den Flur barrierefrei umbaue?
Ja, grundsätzlich müssen Sie als Mieter vor baulichen Veränderungen die Zustimmung des Vermieters einholen. Allerdings haben Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit einen Anspruch darauf, dass der Vermieter barrierefreien Umbaumaßnahmen zustimmt, sofern diese verhältnismäßig sind und keine unzumutbare Belastung darstellen. Dies ist im § 554a BGB geregelt. Der Vermieter kann verlangen, dass Sie nach Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherstellen – allerdings nur, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Bei fest installierten Handläufen oder Beleuchtung ist das oft nicht der Fall. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt für Mietrecht beraten, bevor Sie größere Umbaumaßnahmen planen.
Kann ich den barrierefreien Umbau auch in Eigenleistung durchführen, oder muss ich Fachfirmen beauftragen?
Grundsätzlich können Sie viele Maßnahmen auch selbst durchführen, wenn Sie über das nötige handwerkliche Geschick verfügen. Allerdings gibt es wichtige Einschränkungen: Für die KfW-Förderung müssen die Arbeiten von Fachunternehmen ausgeführt werden. Bei der Pflegekassen-Förderung ist Eigenleistung theoretisch möglich, aber Sie können dann nur die Materialkosten geltend machen, nicht Ihre Arbeitszeit. Zudem müssen die Arbeiten fachgerecht ausgeführt sein, um die Sicherheit zu gewährleisten. Besonders bei Handläufen ist eine sichere Befestigung essentiell – hier sollten Sie im Zweifelsfall einen Fachmann beauftragen. Elektrische Arbeiten (Beleuchtung, Bewegungsmelder) dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden.
Wie breit muss der Flur sein, damit ich später problemlos mit einem Rollstuhl wenden kann?
Für das Wenden mit einem Rollstuhl benötigen Sie nach DIN 18040-2 eine Fläche von mindestens 150 x 150 cm. Diese Wendefläche muss nicht im gesamten Flur vorhanden sein, sollte aber an strategisch wichtigen Punkten eingeplant werden – beispielsweise vor der Wohnungstür, an Abzweigungen oder in der Mitte eines langen Flurs. Wenn Ihr Flur durchgehend 150 cm breit ist, können Sie überall problemlos wenden. Bei schmaleren Fluren (120-140 cm) können Sie geradeaus fahren, müssen aber für Wendemanöver in angrenzende Räume ausweichen oder rückwärts fahren. Planen Sie bei Neubauten oder umfassenden Renovierungen lieber großzügiger – die Mehrkosten für 30 cm zusätzliche Breite sind minimal, der Komfortgewinn aber erheblich.
Gibt es spezielle Anforderungen an die Beleuchtung für Menschen mit Sehbehinderung?
Ja, bei Sehbehinderung sind besondere Aspekte zu beachten: Die Beleuchtungsstärke sollte höher sein (mindestens 200 Lux, besser 300 Lux), da sehbehinderte Menschen mehr Licht benötigen. Wichtig ist eine gleichmäßige, blendfreie Ausleuchtung ohne harte Schatten. Kontraste sollten verstärkt werden – beispielsweise durch farblich abgesetzte Türrahmen, Lichtschalter und Handläufe. LED-Streifen entlang des Bodens oder an Handläufen können als Orientierungshilfe dienen. Bei starker Sehbehinderung sind zusätzlich taktile Elemente sinnvoll: ertastbare Markierungen an Türen, unterschiedliche Bodenbeläge als Orientierungshilfe oder akustische Signale (z.B. sprechende Uhren). Lassen Sie sich von einem Spezialisten für Sehbehindertenberatung beraten – die Investition in eine fachgerechte Planung lohnt sich.
Mein Flur ist zu schmal für die geforderten 120 cm. Welche Alternativen habe ich?
Wenn eine Verbreiterung des Flurs aus baulichen oder finanziellen Gründen nicht möglich ist, gibt es mehrere Ansätze: Erstens können Sie an strategisch wichtigen Stellen (vor Türen, an Abzweigungen) Nischen schaffen, die als Bewegungsflächen dienen. Zweitens sollten Sie alle vermeidbaren Einengungen beseitigen – Garderobe, Schuhschrank oder Wandverkleidungen, die in den Flur hineinragen. Drittens können Sie durch optimale Beleuchtung, Handläufe und Beseitigung von Stolperfallen die Sicherheit trotz geringerer Breite erhöhen. Viertens sollten Sie Türen verbreitern, damit Sie mit Gehhilfe zumindest in die Räume gelangen können. Und fünftens können Sie über einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung nachdenken – oft ist dies langfristig die bessere Lösung als teure Umbaumaßnahmen in einer grundsätzlich ungeeigneten Wohnung. Lassen Sie sich von einer Wohnberatungsstelle beraten, welche Lösung in Ihrer Situation am sinnvollsten ist.
Wie kann ich verhindern, dass Bewegungsmelder zu oft oder zur falschen Zeit auslösen?
Die richtige Einstellung von Bewegungsmeldern erfordert etwas Feingefühl. Gegen zu häufiges Auslösen hilft: Empfindlichkeit reduzieren, Erfassungsbereich einschränken (viele Melder haben abdeckbare Zonen), Montageposition optimieren (nicht in Richtung von Fenstern, Heizungen oder Zugluftquellen). Gegen nächtliches Auslösen, das als störend empfunden wird: Dämmerungsschalter so einstellen, dass nachts nur gedimmtes Licht eingeschaltet wird, oder separate Nachtbeleuchtung installieren, die durchgehend mit 10-20% leuchtet. Moderne Smart-Home-Systeme bieten zeitgesteuerte Profile – tagsüber volle Helligkeit, nachts nur 30%. Wenn Haustiere die Melder auslösen: Montagehöhe erhöhen oder Melder mit “Haustier-Immunität” wählen, die kleine Bewegungen in Bodennähe ignorieren. Probieren Sie verschiedene Einstellungen aus – es kann einige Tage dauern, bis Sie die optimale Konfiguration gefunden haben.
Sind Handläufe aus Holz oder Metall besser geeignet?
Beide Materialien haben Vor- und Nachteile. Holz fühlt sich angenehm warm an, ist griffig und hat eine natürliche Optik. Es benötigt aber regelmäßige Pflege und kann bei Feuchtigkeit rutschig werden. Metall (meist Edelstahl) ist sehr hygienisch, langlebig und pflegeleicht. Es kann aber im Winter unangenehm kalt sein und bei manchen Oberflächen rutschig. Eine gute Kompromisslösung sind Handläufe mit Metallkern und Kunststoff- oder Holzummantelung – sie kombinieren die Stabilität von Metall mit der angenehmen Haptik von Holz oder Kunststoff. Für Senioren besonders empfehlenswert sind Handläufe mit leicht strukturierter Oberfläche, die auch bei feuchten Händen griffig bleiben. Die Farbe sollte sich deutlich von der Wand abheben, damit der Handlauf gut sichtbar ist. Lassen Sie sich im Fachhandel verschiedene Muster zeigen und entscheiden Sie nach Ihrem persönlichen Empfinden – der beste Handlauf ist der, den Sie gerne anfassen und der Ihnen Sicherheit gibt.
Kann ich Fördermittel auch nachträglich beantragen, wenn die Arbeiten bereits durchgeführt wurden?
Nein, das ist leider nicht möglich. Sowohl die Pflegekassen-Förderung als auch die KfW-Förderung müssen vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden. “Beginn der Maßnahmen” bedeutet dabei den Abschluss eines Vertrags mit einem Handwerker oder den Kauf von Material. Wenn Sie bereits begonnen haben, können Sie keine Förderung mehr erhalten – das ist einer der häufigsten und teuersten Fehler. Einzige Ausnahme: In Notfällen, wenn beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt sofort Umbaumaßnahmen notwendig sind, kann die Pflegekasse unter Umständen auch nachträglich einen Zuschuss gewähren – dies liegt aber im Ermessen der Kasse und ist nicht garantiert. Planen Sie deshalb immer genügend Zeit für die Antragstellung ein. Die Bearbeitungszeit bei der Pflegekasse beträgt maximal 4 Wochen, bei der KfW meist 2-3 Wochen. Diese Wartezeit lohnt sich angesichts der möglichen Förderung von bis zu 4.000 Euro (Pflegekasse) bzw. 6.250 Euro (KfW) auf jeden Fall.
Welche Bodenbeläge eignen sich am besten für einen barrierefreien Flur?
Der ideale Bodenbelag für einen barrierefreien Flur sollte rutschfest, eben, rollstuhlgeeignet und pflegeleicht sein. Am besten geeignet sind: Vinylböden in hochwertiger Ausführung – sie sind rutschfest, elastisch (angenehm beim Gehen), leicht zu reinigen und bieten guten Rollwiderstand. Sie sollten vollflächig verklebt werden. Linoleum ist eine natürliche Alternative mit ähnlichen Eigenschaften. Fliesen sind sehr pflegeleicht, müssen aber in rutschfester Ausführung (mindestens R10) gewählt werden. Wichtig: Auch die Fugen sollten nicht zu tief sein. Laminat oder Parkett sind möglich, können aber bei Nässe rutschig werden – nur in rutschfester Ausführung wählen. Teppichboden ist grundsätzlich möglich, aber nur als kurzfloriger, fest verklebter Teppich. Hochflor-Teppiche sind für Rollatoren und Rollstühle ungeeignet. Vermeiden sollten Sie: lose Teppiche, Läufer ohne rutschfeste Unterlagen, hochglänzende Fliesen, unbehandeltes Holz. Lassen Sie sich im Fachhandel Muster zeigen und testen Sie, wie sich der Belag mit Ihren Schuhen oder Ihrer Gehhilfe anfühlt.
Wie hoch sollten Steckdosen und Lichtschalter im barrierefreien Flur angebracht sein?
Nach DIN 18040-2 sollten Bedienelemente in einer Höhe von 85 cm (Mitte des Elements) angebracht sein. Diese Höhe ist sowohl im Stehen als auch im Sitzen gut erreichbar. Für Lichtschalter ist diese Höhe optimal. Steckdosen werden traditionell tiefer montiert (30 cm), was für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen problematisch sein kann. Besser sind Steckdosen in 40-50 cm Höhe – das erleichtert das Einstecken und Herausziehen von Steckern erheblich. Allerdings sollten Sie bedenken, dass höher angebrachte Steckdosen optisch auffälliger sind und Kabel sichtbarer herunterhängen. Ein Kompromiss: Steckdosen, die häufig genutzt werden (z.B. für Staubsauger, Telefon), in 40-50 cm Höhe anbringen, selten genutzte (z.B. für Lampen mit Dauerstrom) können tiefer bleiben. Wichtig ist auch der Abstand zur Raumecke: mindestens 50 cm, damit Sie mit Rollstuhl oder Rollator gut herankommen. Die Schalter und Steckdosen sollten sich farblich von der Wand abheben – bei weißer Wand also farbige Rahmen wählen oder umgekehrt.
Gibt es Unterschiede zwischen den Anforderungen für barrierefreie Flure in Mietwohnungen und Eigentum?
Die technischen Anforderungen nach DIN 18040-2 sind unabhängig von der Eigentumsform gleich. Der Unterschied liegt in der rechtlichen Situation: Als Eigentümer können Sie frei entscheiden, welche Umbaumaßnahmen Sie durchführen möchten (natürlich im Rahmen der baurechtlichen Vorschriften). Als Mieter benötigen Sie grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters. Bei Maßnahmen, die für eine barrierefreie Nutzung notwendig sind, hat der Vermieter allerdings nur eingeschränkte Möglichkeiten, die Zustimmung zu verweigern (§ 554a BGB). Er kann aber verlangen, dass Sie nach Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherstellen – allerdings nur bei berechtigtem Interesse. Handläufe, verbesserte Beleuchtung oder Schwellenrampen erhöhen in der Regel den Wert der Wohnung, sodass ein Rückbau oft nicht verlangt werden kann. In Eigentumswohnungen ist die Situation komplexer: Maßnahmen im Sondereigentum (innerhalb der Wohnung) können Sie selbst entscheiden, für Maßnahmen im Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Hausflur) benötigen Sie die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Seit der WEG-Reform 2020 haben bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit einen privilegierten Status – die Eigentümergemeinschaft muss solchen Maßnahmen grundsätzlich zustimmen, kann aber die Kostenverteilung regeln.
Wie oft sollten Bewegungsmelder und Beleuchtung gewartet werden?
Moderne LED-Beleuchtung und Bewegungsmelder sind sehr wartungsarm, aber nicht wartungsfrei. LED-Leuchten haben eine Lebensdauer von 15.000-50.000 Stunden, was bei durchschnittlicher Nutzung 10-20 Jahren entspricht. Sie müssen also nur selten ausgetauscht werden. Dennoch sollten Sie regelmäßig kontrollieren: Funktionieren alle Leuchten noch? Sind die Leuchtmittel noch ausreichend hell? (LEDs verlieren mit der Zeit an Leuchtkraft). Bewegungsmelder sollten Sie etwa alle 6 Monate überprüfen: Reagieren sie noch zuverlässig? Ist die Nachlaufzeit noch korrekt eingestellt? Sind die Sensoren sauber? (Staub auf dem Sensor kann die Empfindlichkeit reduzieren). Einmal jährlich sollten Sie eine gründlichere Wartung durchführen: Alle Verbindungen prüfen, Befestigungen kontrollieren (besonders bei Handläufen wichtig), Leuchtmittel reinigen. Wenn Sie unsicher sind oder technische Probleme auftreten, ziehen Sie einen Elektriker hinzu. Die Kosten für eine jährliche Wartung durch einen Fachmann liegen bei etwa 80-150 Euro und sind gut investiert – eine zuverlässige Beleuchtung ist ein wichtiger Sicherheitsfaktor.
Fazit: Der barrierefreie Flur als Grundlage für selbstbestimmtes Wohnen
Ein barrierefreier Flur ist weit mehr als eine technische Anforderung – er ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkungen selbstbestimmt in ihren eigenen vier Wänden leben können. Während andere Räume wie Bad oder Küche oft im Fokus stehen, wird der Flur häufig unterschätzt. Dabei ist er die zentrale Verbindung zwischen allen Wohnbereichen und entscheidet maßgeblich darüber, ob selbstständiges Wohnen möglich bleibt.
Die wichtigsten Erkenntnisse aus diesem Ratgeber:
Planung ist entscheidend: Je früher Sie mit der barrierefreien Gestaltung beginnen, desto besser. Idealerweise schon bei der Planung eines Neubaus oder bei größeren Renovierungen. Aber auch nachträgliche Anpassungen sind in den meisten Fällen möglich und wirtschaftlich sinnvoll.
Die Details machen den Unterschied: Es sind oft nicht die großen, teuren Maßnahmen, die den größten Effekt haben, sondern die Summe vieler kleiner Verbesserungen. Eine durchdachte Beleuchtung, beidseitige Handläufe, die Beseitigung von Stolperfallen – all das trägt erheblich zur Sicherheit bei.
Normen als Orientierung nutzen: Die DIN 18040-2 gibt klare Vorgaben für barrierefreie Gestaltung. Diese Normen sind nicht willkürlich, sondern basieren auf jahrzehntelanger Erfahrung und Forschung. Wer sich daran orientiert, macht in der Regel alles richtig.
Förderung nutzen: Mit bis zu 4.000 Euro (Pflegekasse) oder 6.250 Euro (KfW) können erhebliche Teile der Umbaukosten gefördert werden. Wichtig ist nur, den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen zu stellen.
Ganzheitlich denken: Ein barrierefreier Flur ist nur ein Baustein eines barrierefreien Wohnkonzepts. Bad, Küche, Schlafzimmer und der Zugang zur Wohnung müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Planen Sie vorausschauend und denken Sie auch an zukünftige Bedürfnisse.
Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen: Ob bei der Planung, der Umsetzung oder bei der Finanzierung – nutzen Sie die vielfältigen Beratungsangebote. Wohnberatungsstellen, Pflegestützpunkte, spezialisierte Architekten und Handwerker können wertvolle Unterstützung bieten.
Und schließlich: Ein barrierefreier Flur kommt nicht nur Menschen mit aktuellen Mobilitätseinschränkungen zugute. Er erhöht den Wohnkomfort für alle Bewohner, erleichtert den Transport von Möbeln und Einkäufen und macht die Wohnung zukunftssicher. Die Investition in Barrierefreiheit ist eine Investition in Lebensqualität und Selbstbestimmung – heute und in Zukunft.
Wenn trotz optimaler Wohnraumanpassung zusätzliche Unterstützung benötigt wird, kann eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause eine würdevolle Alternative zum Pflegeheim sein. Die Kombination aus barrierefreiem Wohnraum und professioneller Betreuung ermöglicht es vielen Menschen, trotz erheblicher Einschränkungen in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.

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Angebot anfordern Beraten lassenHinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine professionelle medizinische, rechtliche oder bautechnische Beratung. Alle Angaben zu Normen, Förderungen und rechtlichen Regelungen entsprechen dem Stand Januar 2026 und können sich ändern. Bei konkreten Bauvorhaben sollten Sie immer einen Fachplaner oder Architekten hinzuziehen. Für die Beantragung von Förderungen und die Klärung rechtlicher Fragen empfehlen wir die Beratung durch Pflegestützpunkte, Wohnberatungsstellen oder spezialisierte Anwälte. Stand: Januar 2026