Barrierefreier Umbau in der Mietwohnung: Rechte, Pflichten & Finanzierung

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Inhaltsübersicht

Wenn die eigene Mietwohnung plötzlich zur Barriere wird – sei es durch eine Erkrankung, einen Unfall oder das fortschreitende Alter – stehen Mieter vor einer besonderen Herausforderung. Anders als Eigentümer können sie nicht einfach mit dem Umbau beginnen. Sie brauchen die Zustimmung des Vermieters. Doch seit 2001 haben Mieter ein gesetzlich verankertes Recht auf barrierefreien Umbau nach § 554a BGB – unter bestimmten Voraussetzungen muss der Vermieter zustimmen.

Die Realität zeigt jedoch: Viele Mieter kennen ihre Rechte nicht, scheuen die Konfrontation mit dem Vermieter oder wissen nicht, wie sie die oft erheblichen Kosten stemmen sollen. Dabei gibt es umfangreiche Zuschüsse von der Pflegekasse und der KfW-Bank, die einen barrierefreien Umbau der Mietwohnung deutlich erschwinglicher machen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die rechtlichen Grundlagen, welche Umbauten genehmigungsfähig sind, wie Sie Ihren Vermieter überzeugen und welche Finanzierungsmöglichkeiten Ihnen offenstehen.

Besonders wichtig: Die Wohnungsanpassung in der Mietwohnung ist nicht nur eine Frage der Mobilität, sondern oft die Voraussetzung dafür, überhaupt in den eigenen vier Wänden bleiben zu können. Mit der richtigen Vorbereitung, professioneller Beratung und Kenntnis Ihrer Rechte lassen sich die meisten Hürden überwinden.

Das Recht auf barrierefreien Umbau: § 554a BGB erklärt

Seit dem 1. September 2001 haben Mieter einen gesetzlichen Anspruch darauf, ihre Mietwohnung barrierefrei umbauen zu dürfen. Der § 554a BGB regelt die Zustimmung des Vermieters zum barrierefreien Umbau und stellt klar: Der Mieter hat ein berechtigtes Interesse an baulichen Veränderungen, wenn diese zur Herstellung der Barrierefreiheit oder zur Erleichterung des Zugangs zur Wohnung erforderlich sind.

Wann besteht ein Anspruch auf Zustimmung?

Der Vermieter muss der Mietwohnung behindertengerecht umbauen lassen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Berechtigtes Interesse: Der Mieter oder ein Haushaltsangehöriger ist auf die bauliche Veränderung angewiesen, etwa durch Behinderung, Krankheit oder Alter.
  • Verhältnismäßigkeit: Die Maßnahme muss in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen.
  • Zumutbarkeit für den Vermieter: Die berechtigten Interessen des Vermieters dürfen nicht überwiegen.
  • Fachgerechte Ausführung: Der Umbau muss von qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden.

Wichtig zu wissen: Der Vermieter kann die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Die bloße Befürchtung, dass die Wohnung nach dem Umbau schwerer vermietbar sein könnte, reicht in der Regel nicht aus. Auch die Kosten muss der Vermieter nicht tragen – diese liegen beim Mieter.

Welche Interessen des Vermieters können entgegenstehen?

Ein Vermieter kann die Genehmigung für den barrierefreien Umbau der Mietwohnung ablehnen, wenn:

  • Die bauliche Substanz des Gebäudes gefährdet würde (z.B. bei tragenden Wänden)
  • Der Umbau gegen baurechtliche Vorschriften verstößt
  • Die Maßnahme unverhältnismäßig hohe Kosten für den Vermieter verursachen würde
  • Denkmalschutzauflagen entgegenstehen
  • Die Wohnung nach dem Umbau für andere Mieter praktisch unbrauchbar würde

In der Praxis zeigt sich: Die meisten Konflikte entstehen nicht aus rechtlichen Gründen, sondern aus Kommunikationsproblemen oder Unsicherheiten auf beiden Seiten. Eine transparente, gut vorbereitete Anfrage erhöht die Chancen auf Zustimmung erheblich.

Typische Umbaumaßnahmen in Mietwohnungen

Nicht jede Maßnahme zur Wohnungsanpassung in der Mietwohnung ist gleich aufwendig oder genehmigungspflichtig. Die Bandbreite reicht von einfachen Anpassungen bis zu umfassenden Umbauten. Hier ein Überblick über die häufigsten Maßnahmen:

Einfache Anpassungen (meist problemlos genehmigungsfähig)

Maßnahme Beschreibung Durchschnittliche Kosten Rückbaupflicht
Haltegriffe Anbringung im Bad, WC, Flur 150-400 € Ja (einfach)
Erhöhter Toilettensitz Aufstecksystem ohne Umbau 50-150 € Nein (mobil)
Schwellenrampen Mobile oder fest installierte Rampen 100-800 € Teilweise
Verbreiterung von Türen Entfernung von Türzargen 300-800 € pro Tür Ja
Bodengleiche Dusche (Einbau) Ersatz der Badewanne 3.000-6.000 € Meist ja

Umfassendere Umbaumaßnahmen

Komplexere Maßnahmen wie ein barrierefreies Bad in der Mietwohnung erfordern meist eine intensivere Abstimmung mit dem Vermieter:

  • Kompletter Badumbau: Bodengleiche Dusche, unterfahrbarer Waschtisch, ausreichende Bewegungsflächen (mind. 120 x 120 cm) – Kosten: 8.000-15.000 €
  • Küchenanpassung: Unterfahrbare Arbeitsflächen, höhenverstellbare Elemente, ausreichende Bewegungsflächen – Kosten: 3.000-8.000 €
  • Türverbreiterungen: Auf mindestens 90 cm lichte Durchgangsbreite – Kosten: 500-1.200 € pro Tür
  • Bodenbeläge: Rutschfeste, schwellenfreie Böden – Kosten: 30-80 € pro m²

Ein häufiger Streitpunkt ist die Rückbaupflicht beim barrierefreien Umbau. Grundsätzlich gilt: Der Mieter muss die Wohnung bei Auszug im ursprünglichen Zustand zurückgeben, es sei denn, die Maßnahmen werten die Wohnung objektiv auf oder sind für nachfolgende Mieter von Vorteil. Hier lohnt sich eine klare schriftliche Vereinbarung im Vorfeld.

Weitere Informationen zu einzelnen Umbaumaßnahmen finden Sie in unserem Ratgeber zum barrierefreien Bad und zur barrierefreien Dusche.

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So stellen Sie die Anfrage beim Vermieter richtig

Die Art und Weise, wie Sie die Zustimmung des Vermieters zum barrierefreien Umbau einholen, entscheidet oft über Erfolg oder Misserfolg. Eine gut vorbereitete, transparente Anfrage nimmt dem Vermieter Ängste und schafft Vertrauen.

Vorbereitung ist alles

Bevor Sie Ihren Vermieter kontaktieren, sollten Sie folgende Unterlagen zusammenstellen:

  • Medizinische Begründung: Attest vom Arzt über die Notwendigkeit der Maßnahmen
  • Pflegegrad-Bescheid: Falls vorhanden, als Nachweis des Bedarfs
  • Detaillierte Umbau-Planung: Mit Grundrissen, Fotos und genauen Beschreibungen
  • Kostenvoranschläge: Von mindestens zwei Fachbetrieben
  • Finanzierungsnachweis: Zusagen von Pflegekasse oder KfW-Bank
  • Versicherungsbestätigung: Nachweis über Haftpflichtversicherung der ausführenden Firma

Musterschreiben für die Anfrage beim Vermieter

Ein professionell formuliertes Schreiben erhöht Ihre Chancen erheblich. Hier ein Muster für die Genehmigung des barrierefreien Umbaus der Mietwohnung:

Betreff: Antrag auf Zustimmung zu baulichen Veränderungen gemäß § 554a BGB

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],

aufgrund [gesundheitlicher Einschränkungen/eines Pflegegrads/einer Behinderung] bin ich darauf angewiesen, meine Mietwohnung in der [Adresse] barrierefrei umbauen zu lassen. Ich bitte Sie hiermit um Ihre Zustimmung zu folgenden baulichen Veränderungen gemäß § 554a BGB:

Geplante Maßnahmen:

  • [Maßnahme 1 mit genauer Beschreibung]
  • [Maßnahme 2 mit genauer Beschreibung]
  • [Maßnahme 3 mit genauer Beschreibung]

Begründung:
[Kurze Erläuterung der medizinischen/gesundheitlichen Notwendigkeit]

Durchführung:
Die Arbeiten werden von der Fachfirma [Name] ausgeführt. Ein Kostenvoranschlag liegt bei. Die Firma verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung und wird die Arbeiten fachgerecht ausführen.

Kosten und Finanzierung:
Die Kosten belaufen sich auf ca. [Betrag] Euro und werden vollständig von mir getragen. Ich habe bereits einen Zuschuss der Pflegekasse in Höhe von [Betrag] Euro bewilligt bekommen.

Rückbau:
Ich verpflichte mich, bei Auszug die Wohnung auf eigene Kosten in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, sofern Sie dies wünschen. Alternativ können wir eine Kaution für den Rückbau vereinbaren.

Ich würde mich freuen, wenn wir zeitnah einen Termin vereinbaren könnten, um die Details zu besprechen. Gerne können Sie sich auch direkt mit der ausführenden Firma in Verbindung setzen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]

Anlagen:

  • Ärztliches Attest
  • Pflegegrad-Bescheid
  • Kostenvoranschläge
  • Grundriss mit eingezeichneten Maßnahmen
  • Nachweis Betriebshaftpflicht der Firma

Was tun bei Ablehnung?

Falls Ihr Vermieter die Zustimmung verweigert, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Nachverhandlung: Versuchen Sie, die Bedenken des Vermieters zu verstehen und auszuräumen
  • Kompromisse anbieten: Reduzierung der Maßnahmen, höhere Kaution, Verzicht auf Rückbaupflicht
  • Mediation: Einschaltung einer Schlichtungsstelle oder eines Mietervereins
  • Rechtliche Schritte: Als letztes Mittel Klage auf Zustimmung (bei klarem Rechtsanspruch gute Erfolgsaussichten)

In den meisten Fällen lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden, wenn beide Seiten kompromissbereit sind und transparent kommunizieren.

Rückbaupflicht und Kautionsregelung

Eine der größten Sorgen von Mietern beim barrierefreien Umbau der Mietwohnung ist die Frage: Muss ich alles wieder zurückbauen, wenn ich ausziehe? Die Antwort ist differenziert und hängt von mehreren Faktoren ab.

Wann besteht eine Rückbaupflicht?

Grundsätzlich gilt: Der Mieter muss die Wohnung bei Auszug im vertraglich vereinbarten Zustand zurückgeben. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen bei der Rückbaupflicht beim barrierefreien Umbau:

Situation Rückbaupflicht Begründung
Maßnahme wertet Wohnung objektiv auf Nein Vermieter profitiert von Wertsteigerung
Umbau ist für Nachmieter nützlich Meist nein Allgemeine Verbesserung der Wohnqualität
Vermieter verlangt explizit Rückbau Ja Vertraglich vereinbart
Umbau ist individuell/spezifisch Meist ja Keine objektive Wertsteigerung
Bausubstanz wurde verändert Ja Wiederherstellung des Originalzustands

Praxis-Beispiel: Familie Müller

Familie Müller hat in ihrer Mietwohnung die Badewanne durch eine bodengleiche Dusche ersetzt. Bei Auszug fünf Jahre später verlangte der Vermieter zunächst den Rückbau. Ein Gutachter stellte jedoch fest, dass die bodengleiche Dusche eine objektive Wertsteigerung darstellt und für künftige Mieter attraktiv ist. Das Amtsgericht gab Familie Müller recht – kein Rückbau erforderlich.

Kautionsregelung als praktische Lösung

Viele Vermieter und Mieter einigen sich auf eine Kautionsregelung, die für beide Seiten Rechtssicherheit schafft:

  • Rückbau-Kaution: Der Mieter hinterlegt zusätzlich zur normalen Kaution einen Betrag für den eventuellen Rückbau (meist 50-80% der Umbaukosten)
  • Verzichtsvereinbarung: Der Vermieter verzichtet schriftlich auf die Rückbaupflicht gegen eine einmalige Zahlung
  • Gestaffelte Regelung: Je länger der Mieter nach dem Umbau noch in der Wohnung wohnt, desto geringer wird die Rückbaupflicht

Wichtig: Vereinbaren Sie die Rückbauregelung immer schriftlich und lassen Sie sie im Idealfall von einem Anwalt prüfen. Mündliche Zusagen sind im Streitfall schwer nachweisbar.

Typische Streitfälle und ihre Lösungen

Fall 1: Türverbreiterung
Herr Schmidt hat alle Türen auf 90 cm verbreitert. Der Vermieter verlangt Rückbau. Lösung: Gutachten belegt, dass breitere Türen heute dem Standard entsprechen und die Wohnung aufwerten. Kein Rückbau nötig, aber Kostenausgleich von 30% vereinbart.

Fall 2: Spezial-Küche
Frau Weber hat eine komplett unterfahrbare Küche einbauen lassen. Diese ist sehr individuell und für andere Mieter unpraktisch. Lösung: Rückbaupflicht besteht, aber Frau Weber kann die Küche mitnehmen und nur die Anschlüsse fachgerecht wiederherstellen lassen.

Fall 3: Badumbau mit Strukturschaden
Familie Klein hat beim Badumbau versehentlich eine Wasserleitung beschädigt. Der Vermieter verlangt umfassende Schadensregulierung. Lösung: Die Betriebshaftpflicht der ausführenden Firma greift. Wichtigkeit einer versicherten Fachfirma wird deutlich.

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Finanzierung: Zuschüsse und Förderungen für Mieter

Die gute Nachricht: Ein Zuschuss für den Umbau der Mietwohnung ist auch für Mieter möglich. Verschiedene Institutionen unterstützen die altersgerechte Anpassung von Mietwohnungen finanziell. Die wichtigsten Förderquellen im Überblick:

Pflegekasse: Bis zu 4.000 Euro pro Person

Die wichtigste Finanzierungsquelle für den Umbau der Mietwohnung mit Pflegegrad ist die Pflegekasse. Über die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen können Sie einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Person erhalten.

Voraussetzungen:

  • Anerkannter Pflegegrad (1-5)
  • Die Maßnahme erleichtert die häusliche Pflege oder ermöglicht eine selbstständigere Lebensführung
  • Antragstellung VOR Beginn der Maßnahme

Wichtig: Leben mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, kann der Zuschuss mehrfach beantragt werden – maximal jedoch 16.000 Euro pro Maßnahme. Das bedeutet: Wenn beide Ehepartner einen Pflegegrad haben, stehen bis zu 8.000 Euro zur Verfügung.

Weitere Details zur Beantragung finden Sie in unserem Artikel über Wohnraumanpassung.

KfW-Bank: Zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse

Die KfW-Bank bietet zwei Programme für den altersgerechten Umbau von Mietwohnungen:

Programm 159 – Altersgerecht Umbauen (Kredit):

  • Kreditbetrag: Bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit
  • Effektiver Jahreszins: Ab 0,75% (Stand 2026)
  • Tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
  • Kombination mit Pflegekassen-Zuschuss möglich

Programm 455-B – Altersgerecht Umbauen (Investitionszuschuss):

  • Zuschuss: Bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit
  • Fördersatz: 12,5% der förderfähigen Kosten
  • Mindestinvestition: 2.000 Euro
  • KEIN Pflegegrad erforderlich

Achtung: Die KfW-Programme sind oft schnell ausgeschöpft. Prüfen Sie frühzeitig die Verfügbarkeit und stellen Sie den Antrag VOR Beginn der Maßnahme über Ihre Hausbank.

Weitere Fördermöglichkeiten

  • Bundesländer: Viele Länder haben eigene Förderprogramme (z.B. Bayern, NRW, Baden-Württemberg)
  • Kommunen: Städte und Gemeinden bieten teilweise zusätzliche Zuschüsse
  • Integrationsamt: Für Menschen mit Schwerbehinderung (ab GdB 50)
  • Berufsgenossenschaft: Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
  • Sozialamt: Als letzte Instanz bei geringem Einkommen

Praxis-Beispiel: Finanzierung eines Badumbaus

Herr Wagner (72 Jahre, Pflegegrad 2) möchte sein Bad in der Mietwohnung barrierefrei umbauen. Gesamtkosten: 12.000 Euro.

Finanzierungsquelle Betrag Anteil
Pflegekasse (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) 4.000 € 33%
KfW-Zuschuss (Programm 455-B) 1.500 € 12,5%
Landesprogramm Bayern 1.500 € 12,5%
Eigenanteil Herr Wagner 5.000 € 42%
Gesamt 12.000 € 100%

Durch geschickte Kombination verschiedener Förderprogramme konnte Herr Wagner seinen Eigenanteil auf unter 50% reduzieren. Der Vermieter stimmte zu, da die Maßnahmen die Wohnung aufwerten und keine Rückbaupflicht vereinbart wurde.

Steuerliche Absetzbarkeit

Zusätzlich können Sie die Kosten für den barrierefreien Umbau der Mietwohnung steuerlich geltend machen:

  • Als außergewöhnliche Belastung: Wenn die Maßnahmen medizinisch notwendig sind (mit Attest)
  • Als haushaltsnahe Dienstleistung: 20% der Lohnkosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr
  • Als Handwerkerleistung: 20% der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr

Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, um alle Möglichkeiten optimal zu nutzen.

Schritt-für-Schritt: Der Weg zum barrierefreien Umbau

Ein strukturiertes Vorgehen erleichtert den barrierefreien Umbau Ihrer Mietwohnung erheblich. Diese Checkliste hilft Ihnen, nichts zu vergessen:

Phase 1: Bedarfsanalyse und Planung (4-6 Wochen)

  1. Bedarfsermittlung: Welche Anpassungen sind wirklich notwendig? Holen Sie sich Rat von einem Ergotherapeuten oder einer Wohnberatungsstelle
  2. Ärztliches Attest: Lassen Sie sich die medizinische Notwendigkeit bescheinigen
  3. Pflegegrad beantragen: Falls noch nicht vorhanden – für Zuschüsse unerlässlich
  4. Kostenvoranschläge einholen: Mindestens zwei Angebote von Fachfirmen
  5. Finanzierung klären: Welche Zuschüsse kommen in Frage? Anträge vorbereiten

Phase 2: Abstimmung mit Vermieter (2-4 Wochen)

  1. Schriftliche Anfrage: Nutzen Sie unser Musterschreiben als Vorlage
  2. Persönliches Gespräch: Erläutern Sie die Notwendigkeit und nehmen Sie Bedenken ernst
  3. Rückbauregelung vereinbaren: Klären Sie schriftlich, was bei Auszug gilt
  4. Zustimmung einholen: Lassen Sie sich die Genehmigung schriftlich geben

Phase 3: Finanzierung beantragen (4-8 Wochen)

  1. Pflegekasse: Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stellen
  2. KfW-Bank: Antrag über Hausbank einreichen (VOR Baubeginn!)
  3. Weitere Förderer: Landes- und Kommunalprogramme prüfen
  4. Bewilligungen abwarten: NICHT mit dem Umbau beginnen vor Zusage!

Phase 4: Durchführung (1-4 Wochen)

  1. Fachfirma beauftragen: Achten Sie auf Versicherungsschutz und Referenzen
  2. Baubegleitung: Lassen Sie sich bei umfangreichen Maßnahmen von einem Sachverständigen beraten
  3. Abnahme: Prüfen Sie die Arbeiten sorgfältig vor der Abnahme
  4. Dokumentation: Fotos vor/nach, Rechnungen, Abnahmeprotokoll sorgfältig aufbewahren

Phase 5: Abrechnung (2-4 Wochen)

  1. Rechnungen einreichen: Bei Pflegekasse, KfW und anderen Förderern
  2. Zahlungen überwachen: Prüfen Sie, ob alle Zuschüsse überwiesen wurden
  3. Steuerliche Geltendmachung: Belege für die nächste Steuererklärung sammeln

Praxis-Beispiel: Familie Schneider

Familie Schneider (beide Ehepartner mit Pflegegrad 2 und 3) plante einen umfassenden Umbau ihrer 3-Zimmer-Mietwohnung. Durch strukturiertes Vorgehen gelang es ihnen, innerhalb von vier Monaten von der ersten Idee bis zum abgeschlossenen Umbau zu kommen:

  • Woche 1-3: Bedarfsanalyse mit Ergotherapeutin, ärztliche Atteste, erste Kostenvoranschläge
  • Woche 4-5: Anfrage beim Vermieter mit vollständiger Dokumentation, persönliches Gespräch, Zustimmung
  • Woche 6-10: Anträge bei Pflegekasse (beide Personen = 8.000 Euro), KfW (6.250 Euro) und Landesprogramm (2.000 Euro)
  • Woche 11-14: Bewilligungen treffen ein, Beauftragung der Fachfirma
  • Woche 15-17: Durchführung des Umbaus (Bad, Türen, Schwellen)
  • Woche 18-20: Abrechnung mit allen Förderern, Gesamtersparnis: 16.250 Euro bei Gesamtkosten von 22.000 Euro

Der Vermieter zeigte sich kooperativ, da die Maßnahmen die Wohnung objektiv aufwerten und eine Rückbaupflicht ausgeschlossen wurde.

Besondere Herausforderungen und Lösungsansätze

Bei der Wohnungsanpassung in Mietwohnungen treten immer wieder spezifische Probleme auf. Hier die häufigsten Herausforderungen und wie Sie diese meistern:

Denkmalschutz und Altbauten

In denkmalgeschützten Gebäuden oder Altbauten sind die Hürden oft höher. Die Denkmalschutzbehörde muss Maßnahmen genehmigen, die die äußere Erscheinung oder die Bausubstanz betreffen.

Lösungsansätze:

  • Frühzeitige Einbindung der Denkmalschutzbehörde
  • Reversible Maßnahmen bevorzugen (z.B. mobile Rampen statt fest installierter)
  • Kompromisse suchen (z.B. Hublift statt Treppenlift an historischer Fassade)
  • Fachplaner für Denkmalpflege hinzuziehen

Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern

Wenn Umbauten auch Gemeinschaftsflächen betreffen (Flure, Eingänge), wird es komplexer. Hier sind oft die Eigentümergemeinschaft oder andere Mieter betroffen.

Praxis-Beispiel: Frau Keller benötigte einen Treppenlift im Treppenhaus. Die Eigentümergemeinschaft lehnte zunächst ab, da andere Mieter sich gestört fühlten. Lösung: Frau Keller ließ ein Gutachten erstellen, das belegte, dass der Lift die Durchgangsbreite nicht wesentlich einschränkt. Nach Vorstellung in der Eigentümerversammlung stimmte die Mehrheit zu.

Finanzielle Engpässe

Auch mit Zuschüssen bleibt oft ein erheblicher Eigenanteil. Was tun, wenn das Geld nicht reicht?

Optionen:

  • Stufenweise Umsetzung: Beginnen Sie mit den dringendsten Maßnahmen
  • Ratenzahlung: Viele Handwerksfirmen bieten flexible Zahlungsmodelle
  • KfW-Kredit: Zinsgünstige Finanzierung über Programm 159
  • Sozialamt: Bei geringem Einkommen Übernahme der Restkosten beantragen
  • Stiftungen: Einige gemeinnützige Organisationen unterstützen in Notlagen

Konflikte mit dem Vermieter

Nicht immer verläuft die Kommunikation reibungslos. Typische Konfliktpunkte:

Konfliktpunkt Vermieter-Sorge Lösungsansatz
Wertverlust der Wohnung Wohnung wird schwerer vermietbar Gutachten über Wertsteigerung, Verzicht auf Rückbaupflicht
Bauschäden Unsachgemäße Ausführung Versicherungsnachweis der Firma, Baubegleitung durch Sachverständigen
Kosten für Vermieter Befürchtung eigener Ausgaben Klare Kostentrennung, schriftliche Vereinbarung
Unklare Rückbaupflicht Unsicherheit bei Auszug Detaillierte schriftliche Vereinbarung, ggf. Kaution
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Rechtliche Fallstricke vermeiden

Bei der Genehmigung des barrierefreien Umbaus der Mietwohnung lauern einige rechtliche Fallen. Diese sollten Sie unbedingt vermeiden:

Häufige Fehler und ihre Folgen

Fehler 1: Umbau ohne Zustimmung beginnen
Folge: Der Vermieter kann Schadensersatz verlangen, fristlose Kündigung aussprechen und sofortigen Rückbau fordern – auf Ihre Kosten. Zudem verfallen Ansprüche auf Zuschüsse.

Fehler 2: Nur mündliche Vereinbarungen treffen
Folge: Im Streitfall schwer nachweisbar. Besonders bei Rückbaupflicht kann dies teuer werden.

Fehler 3: Förderanträge nach Baubeginn stellen
Folge: Pflegekasse und KfW lehnen Anträge ab, wenn die Maßnahme bereits begonnen wurde. Die Förderung ist verloren.

Fehler 4: Keine Versicherung der Handwerksfirma prüfen
Folge: Bei Bauschäden haften Sie persönlich. Das kann existenzbedrohend sein.

Fehler 5: Eigenleistung ohne Fachkenntnisse
Folge: Unsachgemäße Ausführung kann zu Wasserschäden, Schimmel oder anderen Problemen führen. Versicherungen zahlen nicht bei Eigenleistung.

Rechtliche Absicherung: Checkliste

  • ✓ Schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen
  • ✓ Rückbauregelung schriftlich fixieren
  • ✓ Versicherungsnachweis der Handwerksfirma verlangen
  • ✓ Förderanträge VOR Baubeginn stellen
  • ✓ Alle Vereinbarungen dokumentieren (E-Mails, Briefe, Fotos)
  • ✓ Bei Unsicherheit Mietrechtsanwalt oder Mieterverein konsultieren
  • ✓ Baubegleitung bei umfangreichen Maßnahmen

Wenn es zum Rechtsstreit kommt

In seltenen Fällen eskaliert der Konflikt. Dann sollten Sie wissen:

Außergerichtliche Einigung:

  • Schlichtungsstellen der Gemeinden (oft kostenlos)
  • Mediation durch Mietverein
  • Anwaltliches Schreiben (oft reicht die Androhung)

Gerichtliches Verfahren:

  • Klage auf Zustimmung zum Umbau (bei klarem Rechtsanspruch gute Erfolgsaussichten)
  • Einstweilige Verfügung bei dringendem Bedarf
  • Schadensersatzklage bei ungerechtfertigter Verweigerung

Wichtig: Die Rechtsprechung ist in den letzten Jahren mieterfreundlicher geworden. Gerichte erkennen zunehmend an, dass barrierefreies Wohnen ein berechtigtes Interesse ist und Vermieter nur aus wichtigem Grund ablehnen dürfen.

Alternativen zum Umbau der Mietwohnung

Nicht immer ist der barrierefreie Umbau der Mietwohnung die beste oder einzige Lösung. In manchen Situationen können Alternativen sinnvoller sein:

Umzug in barrierefreie Wohnung

Wenn der Umbau zu aufwendig oder der Vermieter nicht kooperativ ist, kann ein Umzug die bessere Option sein. Viele Wohnungsbaugesellschaften haben mittlerweile barrierefreie Wohnungen im Bestand.

Vorteile:

  • Keine Konflikte mit dem Vermieter
  • Keine Rückbaupflicht
  • Oft moderne Ausstattung nach DIN 18040-2
  • Umzugskosten können von Pflegekasse bezuschusst werden (bis 4.000 Euro)

Nachteile:

  • Verlust des gewohnten Umfelds
  • Umzugsstress, besonders für ältere Menschen belastend
  • Barrierefreie Wohnungen oft teurer
  • Lange Wartelisten in vielen Regionen

Mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zu barrierefreiem Wohnen im Alter.

Technische Hilfsmittel statt Umbau

Viele Barrieren lassen sich auch ohne bauliche Veränderungen überwinden:

  • Mobile Rampen: Für Schwellen und kleine Stufen (keine Genehmigung nötig)
  • Aufstehhilfen: Für Toilette und Bett (über Pflegekasse finanzierbar)
  • Duschhocker und Badewannenlift: Erleichtern die Körperpflege
  • Toilettensitzerhöhung: Einfach aufzusetzen, keine Montage
  • Greifhilfen und Anziehhilfen: Fördern die Selbstständigkeit

Diese Pflegehilfsmittel können Sie über die Pflegekasse beantragen. Viele sind zuzahlungsfrei oder mit geringer Eigenbeteiligung erhältlich.

24-Stunden-Betreuung als Ergänzung

Manchmal reichen bauliche Anpassungen allein nicht aus, um ein selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen. Eine 24-Stunden-Betreuung kann die perfekte Ergänzung sein:

  • Unterstützung bei allen Alltagsaktivitäten
  • Hilfe bei der Nutzung der Wohnung trotz verbleibender Barrieren
  • Sicherheit rund um die Uhr
  • Entlastung für pflegende Angehörige

Besonders wenn der Vermieter umfangreichen Umbauten nicht zustimmt, kann eine Betreuungskraft dabei helfen, trotz bestehender Barrieren in der gewohnten Umgebung zu bleiben. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel über räumliche Voraussetzungen für 24-Stunden-Pflege.

Betreutes Wohnen oder Seniorenresidenz

Wenn weder Umbau noch technische Hilfsmittel ausreichen und Sie sich in Ihrer Wohnung nicht mehr sicher fühlen, können betreute Wohnformen eine Option sein:

  • Betreutes Wohnen: Eigene Wohnung mit Serviceleistungen
  • Seniorenwohngemeinschaften: Gemeinschaftliches Wohnen mit Unterstützung
  • Mehrgenerationenhäuser: Leben in altersgemischter Gemeinschaft

Diese Optionen bieten mehr Sicherheit als die klassische Mietwohnung, aber mehr Selbstständigkeit als ein Pflegeheim. Eine Alternative zum Pflegeheim, die viele Vorteile vereint.

Praktische Tipps für den Alltag nach dem Umbau

Der barrierefreie Umbau der Mietwohnung ist abgeschlossen – doch damit fängt ein neues Kapitel an. Hier einige Tipps, wie Sie das Beste aus Ihrer angepassten Wohnung herausholen:

Eingewöhnung und Anpassung

  • Ergotherapeutische Begleitung: Lassen Sie sich zeigen, wie Sie die neuen Einrichtungen optimal nutzen
  • Sturzprophylaxe: Auch in der barrierefreien Wohnung sind Vorsichtsmaßnahmen wichtig
  • Notfallplan: Hausnotruf installieren, Nachbarn informieren
  • Regelmäßige Überprüfung: Funktionieren alle Hilfsmittel noch einwandfrei?

Dokumentation für die Zukunft

Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf:

  • Zustimmung des Vermieters
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise
  • Fotos vor und nach dem Umbau
  • Garantieunterlagen der Handwerksfirmen
  • Pflegekassen- und KfW-Bescheide

Diese Dokumente sind wichtig für:

  • Steuerliche Geltendmachung
  • Eventuelle Nachforderungen von Förderern
  • Klärung der Rückbaupflicht bei Auszug
  • Nachweis gegenüber Nachfolgern (Erben, neue Mieter)

Weitere Anpassungen

Oft zeigt sich erst im Alltag, dass weitere Anpassungen sinnvoll wären. Auch diese können Sie nachträglich beantragen:

  • Zusätzliche Haltegriffe an anderen Stellen
  • Verbesserung der Beleuchtung
  • Anpassung von Möbeln
  • Technische Assistenzsysteme (Smart Home)

Die Pflegekasse zahlt erneut, wenn sich der Pflegebedarf erhöht hat oder neue Barrieren entstanden sind.

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Häufig gestellte Fragen zum barrierefreien Umbau in Mietwohnungen

Kann der Vermieter die Miete nach einem barrierefreien Umbau erhöhen?

Grundsätzlich nein, wenn Sie als Mieter die Kosten getragen haben. Der Vermieter kann die Miete nur erhöhen, wenn er selbst in Modernisierungsmaßnahmen investiert hat. Eine Ausnahme besteht, wenn die Umbauten die Wohnung objektiv aufwerten und dies im Mietvertrag oder einer Zusatzvereinbarung so geregelt wurde. In der Praxis ist dies aber selten der Fall. Sollte der Vermieter dennoch eine Mieterhöhung ankündigen, wenden Sie sich an einen Mietverein oder Anwalt.

Was passiert, wenn ich während des Umbaus die Wohnung nicht nutzen kann?

Bei umfangreichen Umbaumaßnahmen, die die Wohnung vorübergehend unbewohnbar machen, haben Sie Anspruch auf Mietminderung für die betroffene Zeit. Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der Beeinträchtigung. Alternativ können Sie für die Übergangszeit eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, deren Kosten die Pflegekasse übernimmt. Klären Sie dies vorab mit Ihrem Vermieter und der Pflegekasse.

Kann ich den Umbau auch in Etappen durchführen lassen?

Ja, das ist möglich und oft sogar sinnvoll. Sie können beispielsweise zunächst das Bad umbauen und später die Türen verbreitern. Wichtig: Für jede Etappe müssen Sie die Zustimmung des Vermieters einholen und separate Förderanträge stellen. Die Pflegekasse zahlt den Zuschuss von 4.000 Euro allerdings nur einmal alle vier Jahre, es sei denn, sich Ihr Pflegegrad erhöht sich oder es entstehen neue Pflegebedarfe. Planen Sie daher strategisch, um die Förderung optimal zu nutzen.

Darf ich als Mieter die Umbauarbeiten selbst durchführen?

Theoretisch ja, praktisch ist davon abzuraten. Erstens verlangen sowohl Vermieter als auch Pflegekasse in der Regel die fachgerechte Ausführung durch qualifizierte Handwerksbetriebe. Zweitens haften Sie bei Eigenleistung vollumfänglich für Schäden, und Ihre Versicherung zahlt möglicherweise nicht. Drittens können Sie nur die Arbeitskosten von Fachfirmen steuerlich absetzen. Bei einfachen Maßnahmen wie dem Anbringen von Haltegriffen können Sie eventuell selbst Hand anlegen, aber dokumentieren Sie dies gut und klären Sie es mit dem Vermieter ab.

Was gilt bei einer Wohngemeinschaft mit mehreren Mietern?

In einer WG benötigen Sie die Zustimmung aller Hauptmieter, wenn diese gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben haben. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in der WG, kann jede Person den Zuschuss der Pflegekasse beantragen – maximal jedoch 16.000 Euro pro Maßnahme insgesamt. Dies kann besonders in Senioren-WGs vorteilhaft sein. Klären Sie vorab, wer welche Kosten trägt und was bei Auszug einzelner Mitbewohner gilt.

Kann ich den Umbau rückgängig machen und die Einbauten mitnehmen?

Das hängt von der Art der Maßnahme ab. Mobile Hilfsmittel wie Duschhocker oder aufgesetzte Toilettensitze können Sie selbstverständlich mitnehmen. Bei fest installierten Elementen wie einer bodengleichen Dusche oder verbreiterten Türen wird es schwieriger. Theoretisch könnten Sie die alte Badewanne wieder einbauen lassen, aber das ist meist unwirtschaftlich. Verhandeln Sie daher vorab mit dem Vermieter: Entweder eine Ablösesumme für die Verbesserungen oder Verzicht auf die Rückbaupflicht. In vielen Fällen profitiert der Vermieter von den Umbauten und ist zu Zugeständnissen bereit.

Was ist, wenn der Vermieter während des Umbaus das Haus verkauft?

Ein Eigentümerwechsel ändert nichts an Ihrer Zustimmung zum Umbau. Die Vereinbarungen mit dem alten Vermieter gelten auch für den neuen Eigentümer, sofern sie schriftlich dokumentiert sind. Wichtig: Informieren Sie den neuen Eigentümer frühzeitig über die laufenden Maßnahmen und legen Sie ihm Kopien aller Vereinbarungen vor. In der Regel sind neue Eigentümer an den Verträgen und Zusatzvereinbarungen gebunden. Sollte es dennoch zu Problemen kommen, wenden Sie sich an einen Mietrechtsanwalt.

Kann ich die Zustimmung des Vermieters gerichtlich erzwingen?

Ja, wenn alle Voraussetzungen des § 554a BGB erfüllt sind und der Vermieter keinen wichtigen Grund für die Ablehnung hat. Die Rechtsprechung ist hier in den letzten Jahren zunehmend mieterfreundlich geworden. Gerichte erkennen an, dass barrierefreies Wohnen ein berechtigtes Interesse ist. Bevor Sie jedoch klagen, versuchen Sie es mit einer außergerichtlichen Einigung durch einen Mietverein oder eine Schlichtungsstelle. Ein Gerichtsverfahren dauert oft mehrere Monate und verursacht Kosten, auch wenn Sie am Ende Recht bekommen.

Wie lange dauert die Bearbeitung der Förderanträge?

Die Pflegekasse muss innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang entscheiden, sonst gilt die Genehmigung als erteilt. In der Praxis dauert es meist 2-4 Wochen. Die KfW-Bank bearbeitet Anträge in der Regel innerhalb von 3-6 Wochen, kann aber bei hoher Nachfrage länger brauchen. Kommunale Programme haben unterschiedliche Bearbeitungszeiten. Planen Sie insgesamt 6-8 Wochen für die Finanzierungszusagen ein, bevor Sie mit dem Umbau beginnen. Bei dringendem Bedarf können Sie bei der Pflegekasse einen Eilantrag stellen.

Was passiert, wenn die Kosten höher ausfallen als geplant?

Unerwartete Mehrkosten sind bei Umbaumaßnahmen leider nicht selten. Wichtig: Lassen Sie sich von der Handwerksfirma vorab ein detailliertes Angebot mit Festpreisgarantie geben. Sollten dennoch Mehrkosten entstehen, prüfen Sie, ob diese auf unvorhersehbare Umstände zurückzuführen sind (z.B. verdeckte Wasserschäden). In diesem Fall können Sie bei der Pflegekasse einen Nachtragsantrag stellen. Die Chancen auf zusätzliche Förderung sind allerdings begrenzt. Planen Sie daher von Anfang an einen Puffer von 10-20% ein.

Kann ich auch als Untermieter einen barrierefreien Umbau durchführen lassen?

Als Untermieter benötigen Sie sowohl die Zustimmung des Hauptmieters als auch des Vermieters. Der Hauptmieter haftet gegenüber dem Vermieter für die ordnungsgemäße Durchführung und den eventuellen Rückbau. In der Praxis ist dies oft komplizierter als bei direkten Mietverhältnissen. Klären Sie alle Fragen schriftlich und dreiseitig (Vermieter, Hauptmieter, Untermieter). Die Förderung durch die Pflegekasse steht Ihnen als Untermieter grundsätzlich zu, sofern Sie dort Ihren Lebensmittelpunkt haben.

Was ist bei einer befristeten Mietwohnung zu beachten?

Bei befristeten Mietverträgen ist besondere Vorsicht geboten. Der Vermieter kann eher auf einer Rückbaupflicht bestehen, da absehbar ist, dass Sie ausziehen werden. Prüfen Sie genau, ob sich der Aufwand lohnt. Eventuell sind mobile Lösungen oder technische Hilfsmittel die bessere Wahl. Wenn Sie dennoch umbauen möchten, vereinbaren Sie schriftlich, was bei Vertragsende gilt. In manchen Fällen kann auch eine Verlängerung des Mietvertrags verhandelt werden, wenn Sie in einen barrierefreien Umbau investieren.

Fazit: Barrierefreier Umbau in Mietwohnungen ist machbar

Der barrierefreie Umbau einer Mietwohnung mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, ist aber mit der richtigen Vorbereitung und Kenntnis Ihrer Rechte gut zu bewältigen. Die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst:

  • Sie haben ein Recht auf Umbau: § 554a BGB gibt Ihnen einen gesetzlichen Anspruch, den der Vermieter nur aus wichtigem Grund ablehnen kann.
  • Kommunikation ist der Schlüssel: Eine transparente, gut vorbereitete Anfrage beim Vermieter erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.
  • Finanzierung ist möglich: Durch Kombination verschiedener Förderprogramme (Pflegekasse, KfW, Länder) können Sie bis zu 70% der Kosten abdecken.
  • Rückbaupflicht ist verhandelbar: In vielen Fällen profitiert der Vermieter von den Umbauten und verzichtet auf den Rückbau.
  • Professionelle Hilfe nutzen: Wohnberatungsstellen, Mietvereine und Pflegestützpunkte unterstützen Sie kostenlos.

Der altersgerechte Umbau einer Mietwohnung ermöglicht es Ihnen, trotz gesundheitlicher Einschränkungen in Ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Das ist nicht nur eine Frage der Lebensqualität, sondern oft auch wirtschaftlich sinnvoller als ein Umzug ins Pflegeheim oder eine teure Seniorenresidenz.

Wichtig ist, dass Sie frühzeitig aktiv werden – idealerweise bevor die Einschränkungen zu groß werden. Je eher Sie mit der Planung beginnen, desto mehr Zeit haben Sie für Verhandlungen, Finanzierungsanträge und eine sorgfältige Auswahl der Handwerksfirmen.

Und vergessen Sie nicht: Ein barrierefreier Umbau ist nur ein Baustein für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Ergänzende Unterstützungsangebote wie 24-Stunden-Pflege zu Hause, ambulante Pflegedienste oder technische Assistenzsysteme können den Verbleib in den eigenen vier Wänden zusätzlich erleichtern. Eine ganzheitliche Betrachtung Ihrer Situation hilft, die beste Lösung für Sie zu finden.

Nutzen Sie die vorhandenen Beratungsangebote, informieren Sie sich umfassend und scheuen Sie sich nicht, Ihre Rechte einzufordern. Die Wohnungsanpassung in der Mietwohnung ist Ihr gutes Recht – und oft der Schlüssel zu mehr Lebensqualität und Selbstständigkeit im Alter.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine professionelle rechtliche oder medizinische Beratung. Die Rechtslage kann sich ändern, und individuelle Situationen erfordern oft spezifische Lösungen. Alle Angaben entsprechen dem Stand Januar 2026. Konsultieren Sie bei konkreten Fragen einen Fachanwalt für Mietrecht, Ihre Pflegekasse oder eine Wohnberatungsstelle. Die genannten Förderprogramme können in ihrer Verfügbarkeit und Ausgestaltung variieren.

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