So funktioniert die Abrechnung bei Barmer, TK, AOK & Co.
Viele pflegende Angehörige stellen sich die Frage: Kann ich mir die 40 Euro für Pflegehilfsmittel auszahlen lassen, statt jeden Monat eine Pflegebox zu bestellen? Die Antwort ist differenzierter, als es zunächst scheint – und hängt maßgeblich von Ihrer Pflegekasse ab. Während einige Krankenkassen wie die Barmer, TK oder AOK unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenerstattung ermöglichen, lehnen andere Kassen eine direkte Barauszahlung grundsätzlich ab.
Der monatliche Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in Höhe von 40 Euro (seit 2022, zuvor 60 Euro während der Corona-Pandemie) ist eine wertvolle Unterstützung im Pflegealltag. Doch die Abrechnung gestaltet sich oft komplizierter als gedacht: Unterschiedliche Regelungen bei den Pflegekassen, komplexe Formulare und unklare Voraussetzungen führen häufig zu Verwirrung und ungenutzten Leistungsansprüchen.
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie, welche Möglichkeiten zur Pflegehilfsmittel Abrechnung bestehen, wie Sie das Geld bei Ihrer Pflegekasse beantragen können und welche kassenspezifischen Besonderheiten Sie bei Barmer, TK, AOK, DAK und Knappschaft beachten müssen. Wir zeigen Ihnen konkrete Abrechnungswege, erklären die Vor- und Nachteile der verschiedenen Bezugsformen und helfen Ihnen, häufige Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden.
Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und wer hat Anspruch?
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI Produkte, die im häuslichen Pflegealltag regelmäßig benötigt und verbraucht werden. Sie dienen der Erleichterung der Pflege, der Linderung von Beschwerden oder ermöglichen eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person.
Der Gesetzgeber hat diese Hilfsmittel in der Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses zusammengefasst. Dazu gehören:
- Einmalhandschuhe zum Schutz vor Infektionen und zur hygienischen Pflege
- Fingerlinge für punktuelle Pflegemaßnahmen
- Mundschutz zum Schutz vor Tröpfcheninfektionen
- Schutzschürzen zum Schutz der Kleidung bei der Körperpflege
- Bettschutzeinlagen (Einmalprodukte) zum Schutz von Matratze und Bettwäsche
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit mindestens Pflegegrad 1, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Dies schließt ausdrücklich auch die Pflege durch Angehörige, Freunde oder 24-Stunden-Betreuungskräfte ein. Entscheidend ist, dass die Pflege nicht in einer vollstationären Einrichtung erfolgt – betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften oder die eigene Wohnung sind dagegen unproblematisch.
Der monatliche Höchstbetrag liegt seit Januar 2022 bei 40 Euro. Während der Corona-Pandemie war dieser Betrag vorübergehend auf 60 Euro erhöht worden, um den gestiegenen Bedarf an Hygienematerialien abzudecken. Diese Erhöhung ist jedoch ausgelaufen.
Abgrenzung zu technischen Pflegehilfsmitteln
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und technischen Pflegehilfsmitteln. Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Toilettensitzerhöhungen werden nicht über die 40-Euro-Pauschale finanziert, sondern separat von der Pflegekasse übernommen – meist als Leihgabe mit einer Zuzahlung von maximal 10 Euro pro Hilfsmittel.
Die zentrale Frage: Kann ich mir die 40 Euro für Pflegehilfsmittel auszahlen lassen?
Die kurze Antwort lautet: Eine direkte Barauszahlung der 40 Euro ist in der Regel nicht möglich. Die Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, Pflegehilfsmittel als Sachleistung zu erbringen. Das bedeutet: Sie erhalten die benötigten Produkte, nicht aber einen Geldbetrag zur freien Verfügung.
Allerdings gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen direkter Barauszahlung und Kostenerstattung:
Kostenerstattung statt Barauszahlung
Was viele nicht wissen: Sie können die Pflegehilfsmittel selbst beschaffen und sich die Kosten nachträglich von Ihrer Pflegekasse erstatten lassen – bis zur Höhe von 40 Euro monatlich. Dieses Erstattungsverfahren wird häufig als “Auszahlung” bezeichnet, ist aber rechtlich und praktisch etwas anderes als eine freie Geldleistung.
Der Ablauf sieht folgendermaßen aus:
- Sie kaufen die benötigten Pflegehilfsmittel selbst – in der Apotheke, im Sanitätshaus oder online
- Sie sammeln die Originalbelege (Quittungen, Rechnungen)
- Sie reichen die Belege bei Ihrer Pflegekasse ein
- Die Pflegekasse erstattet Ihnen die Kosten bis maximal 40 Euro pro Monat
Diese Form der Pflegehilfsmittel Abrechnung ermöglicht Ihnen maximale Flexibilität bei der Produktauswahl, erfordert aber auch mehr organisatorischen Aufwand als die bequeme Lieferung einer Pflegebox.
Warum keine freie Barauszahlung?
Der Gesetzgeber hat bewusst auf eine freie Geldleistung verzichtet, um sicherzustellen, dass die Mittel tatsächlich für Pflegehilfsmittel verwendet werden. Anders als beim Pflegegeld, das zur freien Verfügung steht, sind die 40 Euro zweckgebunden. Die Pflegekassen müssen nachvollziehen können, dass die Mittel bestimmungsgemäß eingesetzt wurden.

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Angebot anfordern Beraten lassenKassenspezifische Regelungen: So handhaben Barmer, TK, AOK, DAK und Knappschaft die Abrechnung
Obwohl die gesetzlichen Grundlagen für alle Pflegekassen gleich sind, unterscheiden sich die praktischen Abläufe erheblich. Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht der wichtigsten Krankenkassen und ihrer spezifischen Regelungen zur Pflegehilfsmittel Abrechnung.
Pflegehilfsmittel 40 Euro auszahlen lassen Barmer
Die Barmer bietet ihren Versicherten drei Bezugswege für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:
1. Pflegebox über Vertragspartner: Die Barmer arbeitet mit verschiedenen Lieferdiensten zusammen, die monatlich eine individuell zusammengestellte Pflegebox liefern. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Lieferdienst und Krankenkasse – Sie haben keinen Aufwand.
2. Bezug über Apotheken: Sie können die benötigten Produkte auch in Ihrer Apotheke abholen. Viele Apotheken rechnen direkt mit der Barmer ab, sodass Sie nichts vorstrecken müssen. Fragen Sie vorab, ob Ihre Apotheke diesen Service anbietet.
3. Kostenerstattung bei Eigenbeschaffung: Die Pflegehilfsmittel Barmer Auszahlung im Sinne einer Kostenerstattung ist möglich. Dafür benötigen Sie:
- Das ausgefüllte Pflegehilfsmittel Abrechnung Formular der Barmer (erhältlich im Mitgliederbereich oder telefonisch)
- Originalbelege oder Kopien der Kaufbelege
- Angabe der Produktbezeichnungen und Hilfsmittelnummern
Die Barmer erstattet die Kosten in der Regel innerhalb von 2-3 Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Wichtig: Die Belege dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Pflegehilfsmittel 40 Euro auszahlen lassen TK (Techniker Krankenkasse)
Die Techniker Krankenkasse setzt stark auf digitale Prozesse und bietet ein besonders nutzerfreundliches Abrechnungsverfahren:
TK-Pflegehilfsmittel-App: Über die TK-App können Sie Belege einfach fotografieren und hochladen. Das System erkennt automatisch relevante Informationen und beschleunigt die Bearbeitung erheblich.
Online-Formular: Im TK-Mitgliederbereich “Meine TK” finden Sie ein spezielles Formular zur Pflegehilfsmittel Abrechnung. Hier können Sie auch digitale Belege (z.B. PDF-Rechnungen von Online-Shops) hochladen.
Vertragspartner-Netzwerk: Die TK kooperiert mit zahlreichen Anbietern, die eine monatliche Lieferung organisieren. Eine Liste finden Sie auf der TK-Website.
Bei der TK ist besonders hervorzuheben: Die Kasse akzeptiert auch Belege von Online-Shops, sofern diese eindeutig die erforderlichen Angaben enthalten (Produktbezeichnung, Hilfsmittelnummer, Datum, Betrag).
Pflegehilfsmittel Geld auszahlen lassen AOK
Die AOK als größte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland bietet ein flächendeckendes Netzwerk an Vertragspartnern. Die Regelungen können sich je nach regionalem AOK-Verband leicht unterscheiden, folgen aber im Wesentlichen diesem Schema:
Pflegebox-Service: Die meisten AOK-Verbände haben Rahmenverträge mit Pflegebox-Anbietern. Nach einmaliger Anmeldung erhalten Sie automatisch jeden Monat Ihre Pflegebox – ohne wiederkehrenden Aufwand.
Apotheken-Bezug: In vielen Regionen können Sie bei teilnehmenden Apotheken eine monatliche “Pflegetüte” abholen. Die Pflegehilfsmittel 40 Euro Apotheke-Lösung ist besonders praktisch, wenn Sie ohnehin regelmäßig Medikamente abholen.
Kostenerstattung: Auch die AOK erstattet selbst beschaffte Pflegehilfsmittel. Das Abrechnung Pflegehilfsmittel-Formular finden Sie auf der Website Ihrer regionalen AOK oder können es telefonisch anfordern. Einige AOK-Verbände bieten mittlerweile auch eine App-basierte Belegeinreichung an.
Besonderheit bei der AOK: Manche regionalen Verbände verlangen eine vorherige Genehmigung, bevor Sie Pflegehilfsmittel auf eigene Rechnung kaufen. Informieren Sie sich daher vorab bei Ihrer zuständigen AOK-Geschäftsstelle.
DAK Pflegehilfsmittel 40 Euro auszahlen lassen
Die DAK-Gesundheit hat ihr Angebot in den letzten Jahren deutlich digitalisiert:
DAK Pflegebox: Über das Online-Portal können Sie eine monatliche Pflegebox bestellen. Die Zusammenstellung lässt sich flexibel an Ihren Bedarf anpassen.
Kostenerstattung: Die DAK Pflegehilfsmittel 40 Euro auszahlen lassen-Option funktioniert über das Online-Formular “Kostenerstattung Pflegehilfsmittel”. Sie können Belege als PDF hochladen oder per Post einreichen.
Besonderheit: Die DAK bietet einen “Pflegehilfsmittel-Coach” – einen telefonischen Beratungsservice, der Sie bei der Auswahl geeigneter Produkte und der Abrechnung unterstützt.
Die Bearbeitungszeit bei der DAK liegt in der Regel bei 10-14 Tagen. Bei Unklarheiten meldet sich die Kasse proaktiv, statt den Antrag direkt abzulehnen.
Pflegehilfsmittel 40 Euro auszahlen lassen Knappschaft
Die Knappschaft (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) verfolgt einen etwas konservativeren Ansatz:
Bevorzugter Weg: Die Knappschaft empfiehlt nachdrücklich den Bezug über Vertragspartner oder Apotheken mit Direktabrechnung. Eine Liste der Vertragspartner erhalten Sie bei Ihrer Knappschaft-Geschäftsstelle.
Kostenerstattung: Die Pflegehilfsmittel 40 Euro auszahlen lassen Knappschaft-Variante ist möglich, wird aber als “Ausnahme” behandelt. Sie benötigen:
- Einen begründeten Antrag (z.B. “keine Vertragspartner in der Nähe” oder “spezielle Produktanforderungen”)
- Originalbelege oder beglaubigte Kopien
- Nachweis, dass die Produkte aus der Produktgruppe 54 stammen
Die Knappschaft prüft Anträge auf Kostenerstattung besonders sorgfältig und kann zusätzliche Nachweise anfordern. Planen Sie daher etwas mehr Zeit ein.
Vergleichstabelle: Kassenspezifische Regelungen
| Krankenkasse | Bevorzugter Bezugsweg | Kostenerstattung | Digitale Belegeinreichung | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
| Barmer | Pflegebox-Service | ✓ Möglich | ✓ Über Mitgliederbereich | Belege max. 3 Monate alt |
| TK | App-basiertes System | ✓ Möglich | ✓ App & Online-Portal | Akzeptiert Online-Shop-Belege |
| AOK | Regional unterschiedlich | ✓ Möglich | ✓ Je nach AOK-Verband | Teils vorherige Genehmigung nötig |
| DAK | Online-Pflegebox | ✓ Möglich | ✓ PDF-Upload möglich | Pflegehilfsmittel-Coach verfügbar |
| Knappschaft | Vertragspartner bevorzugt | ✓ Als Ausnahme | ✗ Nur postalisch | Begründung erforderlich |
Schritt-für-Schritt: So funktioniert die Kostenerstattung
Wenn Sie sich entscheiden, Pflegehilfsmittel selbst zu beschaffen und die Kosten erstatten zu lassen, sollten Sie systematisch vorgehen. Hier ist eine detaillierte Anleitung für eine erfolgreiche Pflegehilfsmittel Abrechnung:
Schritt 1: Informieren Sie Ihre Pflegekasse vorab
Auch wenn Sie grundsätzlich ein Recht auf Kostenerstattung haben, empfiehlt es sich, Ihre Pflegekasse vor dem ersten Kauf zu informieren. Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail genügt. Klären Sie dabei:
- Ob eine vorherige Genehmigung erforderlich ist
- Welches Formular Sie für die Abrechnung benötigen
- Ob es Besonderheiten bei der Belegeinreichung gibt
- Wie lange die Bearbeitung üblicherweise dauert
Dokumentieren Sie dieses Gespräch mit Datum, Name des Ansprechpartners und den wichtigsten Informationen.
Schritt 2: Achten Sie beim Kauf auf die richtigen Produkte
Nicht alle Hygiene- und Pflegeprodukte sind erstattungsfähig. Achten Sie darauf, dass die Produkte:
- Zur Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses gehören
- Eine Hilfsmittelnummer (beginnend mit 54) aufweisen
- Als “zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel” deklariert sind
Vorsicht bei Kombi-Paketen: Manche Anbieter schnüren Pakete mit erstattungsfähigen und nicht erstattungsfähigen Produkten. Die Pflegekasse zahlt nur die zulässigen Artikel.
Schritt 3: Sammeln Sie vollständige Belege
Ihre Belege müssen folgende Informationen enthalten:
- Verkäufer/Anbieter: Name und Anschrift des Geschäfts oder Online-Shops
- Kaufdatum: Muss im Abrechnungsmonat liegen
- Produktbezeichnung: Genaue Bezeichnung (z.B. “Einmalhandschuhe Größe M”)
- Hilfsmittelnummer: Falls auf dem Beleg nicht vermerkt, separat notieren
- Einzelpreise: Preis pro Produkt oder Verpackungseinheit
- Gesamtbetrag: Summe aller erstattungsfähigen Artikel
Bei Online-Bestellungen: Drucken Sie die Rechnung aus oder speichern Sie das PDF. Screenshots von Bestellbestätigungen reichen oft nicht aus.
Schritt 4: Füllen Sie das Abrechnungsformular aus
Das Pflegehilfsmittel Abrechnung Formular Ihrer Pflegekasse fordert in der Regel folgende Angaben:
- Ihre Versichertennummer
- Name und Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person
- Pflegegrad
- Abrechnungszeitraum (Monat)
- Auflistung der gekauften Produkte mit Einzelpreisen
- Gesamtsumme (maximal 40 Euro)
- Ihre Bankverbindung für die Überweisung
- Datum und Unterschrift
Viele Kassen bieten mittlerweile Online-Formulare an, die Sie am Computer ausfüllen können. Das reduziert Fehler und beschleunigt die Bearbeitung.
Schritt 5: Reichen Sie die Unterlagen fristgerecht ein
Je nach Pflegekasse haben Sie unterschiedliche Einreichungswege:
Postalisch: Senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den Belegen per Post. Machen Sie sich Kopien für Ihre Unterlagen.
Digital: Nutzen Sie das Online-Portal oder die App Ihrer Krankenkasse. Fotografieren oder scannen Sie die Belege in guter Qualität (alle Informationen müssen lesbar sein).
Persönlich: Bei einigen Kassen können Sie die Unterlagen auch in einer Geschäftsstelle abgeben und sich den Eingang quittieren lassen.
Beachten Sie die Fristen Ihrer Krankenkasse – meist müssen Belege innerhalb von 3-6 Monaten nach Kaufdatum eingereicht werden.
Schritt 6: Prüfen Sie den Erstattungsbescheid
Nach Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid mit der Aufstellung der erstatteten Beträge. Prüfen Sie:
- Wurden alle Artikel berücksichtigt?
- Stimmt der erstattete Betrag?
- Wurden Artikel abgelehnt? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Bei Unklarheiten oder Ablehnungen haben Sie ein Widerspruchsrecht. Nutzen Sie dieses innerhalb der angegebenen Frist (meist 4 Wochen) und legen Sie zusätzliche Nachweise vor, wenn möglich.

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Angebot anfordern Beraten lassenPflegehilfsmittel 40 Euro Apotheke: Der direkte Weg ohne Vorkasse
Eine besonders komfortable Alternative zur Kostenerstattung ist der Bezug über Apotheken mit Direktabrechnung. Viele Apotheken haben Verträge mit den Pflegekassen und können die Pflegehilfsmittel Abrechnung Apotheke-Lösung anbieten.
So funktioniert die Apotheken-Abrechnung
Der Ablauf ist denkbar einfach:
- Sie gehen mit Ihrer Versichertenkarte in eine teilnehmende Apotheke
- Sie wählen die benötigten Pflegehilfsmittel aus (bis 40 Euro)
- Die Apotheke prüft Ihren Anspruch über die Versichertenkarte
- Sie erhalten die Produkte ohne Zuzahlung
- Die Apotheke rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab
Dieser Weg kombiniert die Vorteile der Kostenerstattung (freie Produktwahl, persönliche Beratung) mit dem Komfort der Pflegebox (keine Vorkasse, kein Papierkram).
Vorteile des Apotheken-Bezugs
- Keine Vorkasse: Sie müssen kein Geld auslegen und auf Erstattung warten
- Persönliche Beratung: Apotheker können Sie zu geeigneten Produkten beraten
- Sofortige Verfügbarkeit: Sie nehmen die Produkte direkt mit
- Flexibilität: Sie können monatlich neu entscheiden, was Sie benötigen
- Qualitätssicherung: Apotheken führen nur geprüfte, zugelassene Produkte
- Kein Papierkram: Die Abrechnung übernimmt die Apotheke
Nachteile und Einschränkungen
- Begrenzte Auswahl: Nicht jede Apotheke führt alle Produkte der Produktgruppe 54
- Höhere Preise: Apothekenpreise liegen oft über Online-Preisen – bei 40 Euro Limit erhalten Sie möglicherweise weniger Produkte
- Nicht flächendeckend: Nicht alle Apotheken bieten diesen Service an
- Monatlicher Gang: Sie müssen jeden Monat persönlich in die Apotheke
So finden Sie teilnehmende Apotheken
Fragen Sie zunächst in Ihrer Stamm-Apotheke nach, ob sie die Pflegehilfsmittel 40 Euro Apotheke-Lösung anbietet. Falls nicht, helfen folgende Wege:
- Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse – viele führen Listen mit Vertragsapotheken
- Nutzen Sie die Apothekensuche auf der Website Ihrer Krankenkasse
- Fragen Sie bei mehreren Apotheken in Ihrer Nähe nach
- Erkundigen Sie sich bei Ihrem ambulanten Pflegedienst – diese kennen oft kooperierende Apotheken
Vor- und Nachteile: Kostenerstattung vs. Pflegebox-Service
Beide Bezugswege haben ihre Berechtigung – welcher für Sie der richtige ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Hier ein detaillierter Vergleich:
Vorteile der Kostenerstattung
Maximale Flexibilität: Sie können genau die Produkte kaufen, die Sie benötigen – in der gewünschten Qualität, Größe und Menge. Sie sind nicht auf das vorgegebene Sortiment eines Pflegebox-Anbieters beschränkt.
Preisvergleich möglich: Sie können gezielt nach günstigen Angeboten suchen und so möglicherweise mehr Produkte für Ihre 40 Euro erhalten. Besonders bei größeren Verpackungseinheiten oder Sonderangeboten können Sie sparen.
Sofortige Verfügbarkeit: Bei dringendem Bedarf können Sie sofort in die Apotheke oder den Drogeriemarkt gehen, statt auf eine Lieferung zu warten.
Keine Bindung: Sie sind nicht an einen bestimmten Anbieter gebunden und können jeden Monat neu entscheiden, wo und was Sie kaufen.
Qualitätskontrolle: Sie sehen und prüfen die Produkte vor dem Kauf und können minderwertige Ware ablehnen.
Nachteile der Kostenerstattung
Bürokratischer Aufwand: Das Sammeln von Belegen, Ausfüllen von Formularen und Einreichen der Unterlagen kostet Zeit und Nerven – Monat für Monat.
Vorkasse erforderlich: Sie müssen das Geld auslegen und auf die Erstattung warten. Bei knappem Budget kann das problematisch sein.
Erstattungsdauer: Je nach Pflegekasse kann es 2-6 Wochen dauern, bis das Geld auf Ihrem Konto ist.
Ablehnungsrisiko: Wenn Sie versehentlich nicht erstattungsfähige Produkte kaufen oder Belege unvollständig sind, kann die Erstattung ganz oder teilweise abgelehnt werden.
Zeitaufwand: Einkauf, Dokumentation, Abrechnung – das kostet Zeit, die Sie vielleicht lieber für die Pflege verwenden möchten.
Vorteile des Pflegebox-Service
Kein Aufwand: Nach einmaliger Anmeldung läuft alles automatisch. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Keine Vorkasse: Sie zahlen nichts – die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Anbieter und Pflegekasse.
Regelmäßige Lieferung: Sie erhalten jeden Monat zuverlässig Ihre Pflegebox, ohne daran denken zu müssen.
Bequem nach Hause: Die Lieferung erfolgt direkt zu Ihnen – besonders vorteilhaft bei eingeschränkter Mobilität oder in ländlichen Regionen.
Zusammengestellte Pakete: Viele Anbieter bieten sinnvoll zusammengestellte Pakete für verschiedene Pflegesituationen.
Nachteile des Pflegebox-Service
Eingeschränkte Auswahl: Sie sind auf das Sortiment des Anbieters beschränkt und können nicht frei wählen.
Möglicherweise unpassende Produkte: Die Standardzusammenstellung passt nicht immer exakt zu Ihrem Bedarf – Sie erhalten eventuell Produkte, die Sie nicht brauchen.
Qualitätsschwankungen: Die Qualität kann variieren, und Sie haben keine Kontrolle über die gelieferten Marken.
Lieferabhängigkeit: Bei Lieferverzögerungen oder -ausfällen haben Sie möglicherweise zu wenig Vorrat.
Vertragsbindung: Manche Anbieter machen die Kündigung kompliziert oder setzen Mindestlaufzeiten voraus.
Entscheidungshilfe: Was passt zu Ihnen?
Kostenerstattung ist ideal für Sie, wenn:
- Sie spezielle Produktanforderungen haben (z.B. Allergien, bestimmte Größen)
- Sie Wert auf hochwertige Markenprodukte legen
- Sie gerne Preise vergleichen und sparen möchten
- Sie den bürokratischen Aufwand nicht scheuen
- Sie flexibel bleiben möchten
Pflegebox-Service ist ideal für Sie, wenn:
- Sie sich nicht mit Papierkram belasten möchten
- Sie eine zuverlässige, automatische Versorgung wünschen
- Sie kein Geld vorstrecken können oder möchten
- Sie in ländlichen Regionen mit wenigen Einkaufsmöglichkeiten leben
- Sie bereits mit einem Anbieter zufrieden sind
Übrigens: Sie können auch zwischen beiden Varianten wechseln. Wenn Sie mit der Pflegebox unzufrieden sind, können Sie diese kündigen und zur Kostenerstattung wechseln – oder umgekehrt.
Häufige Fehler bei der Abrechnung und wie Sie diese vermeiden
Viele Anträge auf Kostenerstattung werden abgelehnt oder verzögert sich, weil vermeidbare Fehler gemacht wurden. Hier sind die häufigsten Stolpersteine und wie Sie diese umgehen:
Fehler 1: Nicht erstattungsfähige Produkte gekauft
Das Problem: Sie kaufen Produkte, die nicht zur Produktgruppe 54 gehören – etwa Pflegecremes, Wundauflagen, Inkontinenzprodukte für den persönlichen Gebrauch oder normale Haushaltshandschuhe.
Die Lösung: Prüfen Sie vor dem Kauf, ob das Produkt als “zum Verbrauch bestimmtes Pflegehilfsmittel” ausgewiesen ist. Achten Sie auf die Hilfsmittelnummer (beginnt mit 54). Im Zweifel fragen Sie in der Apotheke oder beim Hersteller nach.
Fehler 2: Unvollständige oder unleserliche Belege
Das Problem: Der Kassenbon ist verblasst, wichtige Informationen fehlen oder sind unleserlich. Die Pflegekasse kann die Ausgaben nicht nachvollziehen.
Die Lösung: Fotografieren oder scannen Sie Belege sofort nach dem Kauf in guter Qualität. Bewahren Sie die Originale an einem trockenen Ort auf. Fordern Sie bei Online-Bestellungen eine detaillierte Rechnung an, nicht nur eine Bestellbestätigung.
Fehler 3: Fristversäumnis
Das Problem: Sie reichen die Belege zu spät ein und die Pflegekasse lehnt die Erstattung ab.
Die Lösung: Informieren Sie sich über die Fristen Ihrer Pflegekasse (meist 3-6 Monate) und setzen Sie sich eine Erinnerung. Am besten reichen Sie die Unterlagen zeitnah, idealerweise im Folgemonat, ein.
Fehler 4: Überschreitung des Budgets
Das Problem: Sie kaufen Produkte für mehr als 40 Euro und erwarten die vollständige Erstattung.
Die Lösung: Kalkulieren Sie vor dem Kauf genau und bleiben Sie unter 40 Euro. Falls Sie mehr benötigen, verteilen Sie den Kauf auf mehrere Monate oder kombinieren Sie verschiedene Finanzierungsquellen (z.B. Entlastungsbetrag für zusätzliche Hygieneartikel).
Fehler 5: Fehlende Unterschrift oder Bankverbindung
Das Problem: Das Formular ist unvollständig ausgefüllt – die Pflegekasse kann nicht bearbeiten oder nicht überweisen.
Die Lösung: Nutzen Sie eine Checkliste und prüfen Sie vor dem Absenden, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt sind. Besonders wichtig: Unterschrift und aktuelle Bankverbindung.
Fehler 6: Doppelte Abrechnung
Das Problem: Sie beziehen gleichzeitig eine Pflegebox und reichen zusätzlich Belege zur Erstattung ein. Die Pflegekasse erstattet nur bis maximal 40 Euro pro Monat – unabhängig davon, wie viele Bezugswege Sie nutzen.
Die Lösung: Entscheiden Sie sich für einen Weg pro Monat. Wenn Sie eine Pflegebox erhalten haben, können Sie in diesem Monat keine zusätzliche Kostenerstattung beantragen.
Fehler 7: Fehlende Dokumentation bei Ablehnung
Das Problem: Ihr Antrag wird abgelehnt, aber Sie haben keine Unterlagen mehr, um Widerspruch einzulegen.
Die Lösung: Machen Sie immer Kopien von allen eingereichten Unterlagen. Dokumentieren Sie Telefonate mit der Pflegekasse (Datum, Ansprechpartner, Inhalt). So können Sie bei Problemen nachvollziehbar argumentieren.

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Angebot anfordern Beraten lassenPraxisbeispiele: So nutzen andere die 40 Euro optimal
Um Ihnen konkrete Anregungen zu geben, wie Sie die Pflege 40 Euro sinnvoll einsetzen können, haben wir verschiedene Pflegesituationen zusammengestellt:
Beispiel 1: Familie Schneider – Demenzpflege mit hohem Hygienebedarf
Herr Schneider (78) leidet an fortgeschrittener Demenz und wird von seiner Tochter und einer 24-Stunden-Betreuungskraft zu Hause versorgt. Aufgrund der Inkontinenz bei Demenz ist der Bedarf an Hygienematerialien sehr hoch.
Ihre Lösung: Familie Schneider kombiniert verschiedene Bezugswege:
- Monat 1: Pflegebox mit Einmalhandschuhen, Schutzschürzen und Desinfektionsmittel
- Monat 2: Eigenbeschaffung über einen günstigen Online-Shop (Großpackungen), Kostenerstattung über TK-App
- Monat 3: Apotheken-Bezug für hochwertige Hautschutzcreme (als Pflegehilfsmittel deklariert)
Durch den Wechsel zwischen den Bezugswegen können sie flexibel auf den aktuellen Bedarf reagieren und gleichzeitig Kosten sparen.
Beispiel 2: Frau Müller – Pflegebedürftige mit Allergie
Frau Müller (82) hat eine Latexallergie und benötigt spezielle latexfreie Einmalhandschuhe. Außerdem reagiert sie empfindlich auf viele Desinfektionsmittel.
Ihre Lösung: Die Standard-Pflegebox kommt nicht infrage, da diese meist Latex-Handschuhe enthält. Frau Müllers Sohn kauft monatlich in einer Apotheke speziell geeignete Produkte:
- Latexfreie Nitril-Handschuhe (Größe M)
- Hautschonendes, parfümfreies Desinfektionsmittel
- Weiche Einmal-Waschlappen
Die Apotheke rechnet direkt mit der AOK ab – Frau Müller erhält genau die Produkte, die sie verträgt, ohne Mehraufwand.
Beispiel 3: Ehepaar Weber – Beide pflegebedürftig
Beide Ehepartner haben einen Pflegegrad (Herr Weber Pflegegrad 3, Frau Weber Pflegegrad 2) und unterstützen sich gegenseitig mit Hilfe einer Betreuungskraft. Jeder hat Anspruch auf 40 Euro monatlich – zusammen also 80 Euro.
Ihre Lösung: Das Ehepaar Weber bestellt zwei separate Pflegeboxen mit unterschiedlichen Schwerpunkten:
- Box für Herrn Weber: Fokus auf Inkontinenzversorgung (Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe)
- Box für Frau Weber: Fokus auf Wundversorgung und Desinfektion
Durch die Aufteilung können sie beide Ansprüche voll ausschöpfen und haben ausreichend Material für beide Pflegesituationen. Mehr zur gemeinsamen Pflege finden Sie in unserem Ratgeber zur 24-Stunden-Pflege für Ehepaare.
Beispiel 4: Herr Klein – Minimaler Pflegebedarf
Herr Klein (70) hat Pflegegrad 2, ist aber noch weitgehend selbstständig. Sein Bedarf an Pflegehilfsmitteln ist gering – er benötigt lediglich gelegentlich Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel.
Seine Lösung: Herr Klein bestellt keine monatliche Pflegebox, sondern kauft nur bei Bedarf – etwa alle 2-3 Monate – eine größere Menge in der Apotheke und lässt sich die Kosten erstatten. So vermeidet er unnötige Lagerung und Verschwendung.
Wichtig: Nicht genutzte Ansprüche verfallen am Monatsende und können nicht angespart werden. Herr Klein nutzt daher in den anderen Monaten sein Budget für andere erstattungsfähige Hilfsmittel.
Kombinationsmöglichkeiten: Pflegehilfsmittel und andere Pflegeleistungen
Die 40 Euro für Pflegehilfsmittel sind nur ein Baustein im komplexen System der Pflegefinanzierung. Geschickt kombiniert, können Sie verschiedene Leistungen nutzen, um die häusliche Pflege optimal zu gestalten:
Pflegehilfsmittel + Pflegegeld
Das Pflegegeld steht Ihnen zusätzlich zu den Pflegehilfsmitteln zu. Sie können es frei verwenden – etwa um eine 24-Stunden-Betreuung zu finanzieren oder pflegende Angehörige zu entlasten.
Pflegehilfsmittel + Entlastungsbetrag
Der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro kann für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden. Manche Anbieter rechnen auch erweiterte Hygieneartikel über den Entlastungsbetrag ab.
Pflegehilfsmittel + Wohnraumanpassung
Für größere Umbaumaßnahmen wie ein barrierefreies Bad können Sie wohnraumverbessernde Maßnahmen beantragen – bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Die laufenden Pflegehilfsmittel sichern dann die hygienische Pflege im angepassten Umfeld.
Pflegehilfsmittel + Verhinderungspflege
Wenn Sie als pflegender Angehöriger eine Auszeit nehmen, können Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Die Pflegehilfsmittel stehen auch während dieser Zeit zur Verfügung und unterstützen die Ersatzpflegeperson.
Pflegehilfsmittel + Kombinationsleistung
Bei der Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung können Sie professionelle Pflegedienste und Angehörigenpflege kombinieren. Die Pflegehilfsmittel ergänzen beide Pflegeformen.
Digitale Tools und Apps zur Verwaltung der Pflegehilfsmittel
Die Digitalisierung macht auch vor der Pflegehilfsmittel-Verwaltung nicht halt. Verschiedene Tools können Ihnen die Pflegehilfsmittel Abrechnung erheblich erleichtern:
Krankenkassen-Apps
Die meisten großen Krankenkassen bieten mittlerweile Apps mit Funktionen zur Pflegehilfsmittel-Verwaltung:
- TK-App: Belegfoto hochladen, automatische Texterkennung, Status-Tracking
- Barmer-App: Digitale Einreichung, Übersicht über Ansprüche und Abrechnungen
- AOK Mein Leben: Je nach regionalem AOK-Verband unterschiedliche Funktionen
Pflege-Organisations-Apps
Spezielle Pflege-Apps helfen bei der Organisation des gesamten Pflegealltags, inklusive Pflegehilfsmittel-Verwaltung:
- Pflegebudget-Rechner: Behalten Sie den Überblick über alle Pflegeleistungen
- Beleg-Scanner: Fotografieren und kategorisieren Sie Belege automatisch
- Erinnerungsfunktionen: Lassen Sie sich erinnern, wenn es Zeit ist, neue Pflegehilfsmittel zu bestellen oder Belege einzureichen
Digitale Dokumentation
Nutzen Sie Cloud-Speicher oder spezialisierte Pflege-Dokumentations-Software, um:
- Alle Belege digital zu archivieren
- Korrespondenz mit der Pflegekasse zu dokumentieren
- Übersicht über genutzte und verfügbare Budgets zu behalten
- Fristen und Termine zu verwalten
Rechtliche Grundlagen und Ihre Ansprüche
Um Ihre Rechte voll ausschöpfen zu können, sollten Sie die rechtlichen Grundlagen kennen:
Gesetzliche Basis: § 40 SGB XI
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist in § 40 Abs. 2 SGB XI geregelt. Dort heißt es: “Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen.”
Hilfsmittelverzeichnis und Produktgruppe 54
Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes legt fest, welche Produkte als Pflegehilfsmittel gelten. Die Produktgruppe 54 umfasst “zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel” und ist unterteilt in:
- 54.01: Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
- 54.02: Schutzbekleidung (Einmalschürzen, Einmalhandschuhe, Fingerlinge)
- 54.03: Einmallätzchen
- 54.04: Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
- 54.05: Mundschutz
- 54.06: Einmalhandtücher
Ihr Rechtsanspruch
Sie haben einen Rechtsanspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln – die Pflegekasse kann diesen nicht einfach ablehnen. Allerdings kann sie:
- Prüfen, ob die Produkte tatsächlich zur Produktgruppe 54 gehören
- Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bewerten
- Auf günstigere Alternativen verweisen
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, haben Sie das Recht auf Widerspruch (§ 78 SGG). Nutzen Sie dieses Recht, wenn Sie der Meinung sind, dass die Ablehnung unberechtigt ist.
Datenschutz bei der Abrechnung
Die Pflegekassen dürfen nur die für die Leistungserbringung notwendigen Daten erheben und speichern. Ihre Belege und Abrechnungsunterlagen unterliegen dem Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I) und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Besondere Situationen: Sonderfälle bei der Pflegehilfsmittel-Versorgung
Pflege im Ausland
Wenn Sie als pflegebedürftige Person vorübergehend im EU-Ausland sind (z.B. bei Verwandten oder im Urlaub), haben Sie grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Die Abrechnung gestaltet sich jedoch komplizierter – klären Sie dies vorab mit Ihrer Pflegekasse.
Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt
Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, hat jede Person einen eigenen Anspruch auf 40 Euro monatlich. Die Ansprüche können nicht zusammengelegt werden, aber Sie können für jede Person separat Pflegehilfsmittel beziehen oder abrechnen.
Pflege durch 24-Stunden-Betreuungskräfte
Auch wenn die Pflege hauptsächlich durch eine 24-Stunden-Betreuungskraft aus Polen oder einem anderen Land erfolgt, besteht der Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Die Betreuungskraft kann die Produkte im Rahmen ihrer Tätigkeit nutzen.
Wechsel des Pflegegrades
Bei einer Änderung des Pflegegrades bleibt der Anspruch auf Pflegehilfsmittel bestehen, solange mindestens Pflegegrad 1 vorliegt. Die Höhe des Anspruchs (40 Euro) ändert sich nicht.
Krankenhausaufenthalt oder Kurzzeitpflege
Während eines Krankenhausaufenthalts oder bei Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung entfällt der Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, da die Einrichtung für die Versorgung zuständig ist. Nach Rückkehr in die häusliche Pflege lebt der Anspruch wieder auf.
Zukunftsperspektiven: Was ändert sich bei den Pflegehilfsmitteln?
Die Pflegelandschaft ist im ständigen Wandel. Für die kommenden Jahre sind verschiedene Entwicklungen absehbar:
Digitalisierung der Abrechnung
Die Pflegekassen arbeiten an vollständig digitalisierten Abrechnungsprozessen. In naher Zukunft könnten Belege automatisch über Smartphone-Apps erfasst und per KI geprüft werden – die Erstattung erfolgt dann innerhalb weniger Tage statt Wochen.
Anpassung der Pauschale
Es gibt politische Bestrebungen, die 40-Euro-Pauschale an die Inflation anzupassen. Pflegeverbände fordern eine Erhöhung auf mindestens 50 Euro, um die gestiegenen Produktkosten auszugleichen. Eine Entscheidung wird für 2026/2027 erwartet.
Erweiterung der Produktgruppe 54
Diskutiert wird auch eine Erweiterung der erstattungsfähigen Produkte – etwa um spezielle Pflegecremes, Hautschutzprodukte oder moderne Desinfektionsmittel-Spender.
Vereinfachung der Abrechnung
Der GKV-Spitzenverband arbeitet an einer Vereinheitlichung der Abrechnungsverfahren zwischen den Pflegekassen. Ziel ist es, kassenübergreifende Standards zu schaffen und den Aufwand für Versicherte zu reduzieren.
Häufig gestellte Fragen zu Pflegehilfsmittel Geld auszahlen lassen
Kann ich ungenutzte Pflegehilfsmittel-Budgets in den nächsten Monat übertragen?
Nein, das ist leider nicht möglich. Der Anspruch auf 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gilt immer nur für den aktuellen Monat. Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende und können nicht angespart oder in Folgemonate übertragen werden. Daher ist es sinnvoll, jeden Monat das Budget möglichst vollständig auszuschöpfen – etwa durch den Kauf von Vorräten oder Produkten mit längerer Haltbarkeit.
Was passiert, wenn ich versehentlich mehr als 40 Euro ausgebe?
Die Pflegekasse erstattet maximal 40 Euro pro Monat, unabhängig davon, wie viel Sie tatsächlich ausgegeben haben. Den Differenzbetrag müssen Sie selbst tragen. Es empfiehlt sich daher, vor dem Kauf genau zu kalkulieren und bei Unsicherheit lieber etwas unter dem Limit zu bleiben. Manche Pflegekassen informieren Sie bei der Abrechnung über den überschreitenden Betrag, andere kürzen stillschweigend auf 40 Euro.
Kann ich Pflegehilfsmittel auch in Online-Shops kaufen und abrechnen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die meisten Pflegekassen akzeptieren Belege von Online-Shops, solange diese alle erforderlichen Informationen enthalten (Produktbezeichnung, Hilfsmittelnummer, Datum, Betrag). Besonders die TK und die Barmer sind hier sehr kulant. Achten Sie darauf, dass Sie eine ordnungsgemäße Rechnung (nicht nur eine Bestellbestätigung) erhalten. Bei Shops aus dem EU-Ausland kann die Abrechnung komplizierter sein – klären Sie dies vorab mit Ihrer Pflegekasse.
Muss ich bei der Kostenerstattung Zuzahlungen leisten?
Nein, für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel fallen keine Zuzahlungen an – weder bei der Direktversorgung über Pflegeboxen noch bei der Kostenerstattung. Die Pflegekasse übernimmt die vollen Kosten bis zur Höhe von 40 Euro monatlich. Dies unterscheidet diese Hilfsmittel von technischen Pflegehilfsmitteln (wie Rollstühlen oder Pflegebetten), bei denen oft eine Zuzahlung von 10% (maximal 25 Euro pro Hilfsmittel) fällig wird.
Was mache ich, wenn die Pflegebox Produkte enthält, die ich nicht benötige?
Bei den meisten Pflegebox-Anbietern können Sie die Zusammenstellung individuell anpassen. Kontaktieren Sie den Kundenservice und teilen Sie mit, welche Produkte Sie nicht benötigen und welche Sie stattdessen wünschen. Falls der Anbieter nicht flexibel ist, können Sie den Vertrag kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln oder auf Kostenerstattung umsteigen. Die Kündigungsfristen betragen meist einen Monat zum Monatsende.
Kann ich gleichzeitig eine Pflegebox beziehen und zusätzlich Kosten erstatten lassen?
Nein, das ist nicht möglich. Sie haben pro Monat einen Anspruch auf maximal 40 Euro – unabhängig davon, wie viele Bezugswege Sie nutzen. Wenn Sie in einem Monat eine Pflegebox im Wert von 40 Euro erhalten haben, können Sie keine zusätzliche Kostenerstattung beantragen. Sie können aber monatlich zwischen den Bezugswegen wechseln: z.B. im Januar eine Pflegebox, im Februar Kostenerstattung, im März wieder eine Pflegebox usw.
Wie lange dauert es, bis die Pflegekasse das Geld überweist?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Pflegekasse zwischen 1-6 Wochen. Besonders schnell sind in der Regel TK und DAK (oft 10-14 Tage), während bei AOK und Barmer mit 2-3 Wochen zu rechnen ist. Die Knappschaft benötigt manchmal bis zu 4-6 Wochen. Die Überweisung erfolgt auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Nutzen Sie digitale Einreichungswege (App, Online-Portal), beschleunigt das die Bearbeitung erheblich gegenüber dem Postweg.
Was passiert, wenn mein Antrag auf Kostenerstattung abgelehnt wird?
Bei einer Ablehnung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Häufige Ablehnungsgründe sind: nicht erstattungsfähige Produkte, unvollständige Belege, Fristversäumnis oder Überschreitung des Budgets. Sie haben das Recht, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. Begründen Sie Ihren Widerspruch sachlich und legen Sie ggf. zusätzliche Nachweise vor (z.B. Produktinformationen mit Hilfsmittelnummer). Bei komplexen Fällen kann eine Beratung durch einen Pflegestützpunkt oder Sozialverband hilfreich sein.
Kann ich auch Produkte aus dem Drogeriemarkt abrechnen?
Grundsätzlich ja, aber mit Einschränkungen. Die Produkte müssen zur Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses gehören und als “zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel” gekennzeichnet sein. Normale Haushaltshandschuhe oder Standard-Desinfektionsmittel aus dem Drogeriemarkt sind oft nicht erstattungsfähig. Achten Sie auf die Hilfsmittelnummer auf der Verpackung. In Apotheken und Sanitätshäusern finden Sie eher die richtigen Produkte. Im Zweifel fragen Sie vor dem Kauf bei Ihrer Pflegekasse nach, ob ein bestimmtes Produkt erstattungsfähig ist.
Gibt es eine Mindestmenge, die ich pro Monat beantragen muss?
Nein, es gibt keine Mindestmenge. Sie können auch nur für 10 oder 20 Euro Pflegehilfsmittel beziehen oder abrechnen, wenn das Ihrem Bedarf entspricht. Allerdings verfallen nicht genutzte Beträge am Monatsende. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es daher sinnvoll, das Budget möglichst auszuschöpfen – etwa durch den Kauf von Vorräten für die kommenden Monate. Produkte wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel sind lange haltbar und können problemlos gelagert werden.
Muss ich die Pflegehilfsmittel persönlich nutzen oder darf auch die Betreuungskraft damit arbeiten?
Die Pflegehilfsmittel sind für die häusliche Pflege bestimmt – unabhängig davon, wer die Pflege durchführt. Ob Angehörige, Freunde, ehrenamtliche Helfer oder eine 24-Stunden-Betreuungskraft die Pflege übernehmen: Alle dürfen die Pflegehilfsmittel im Rahmen der Pflege nutzen. Wichtig ist nur, dass die Pflege in häuslicher Umgebung stattfindet und die Produkte für die Pflege der pflegebedürftigen Person verwendet werden.
Was mache ich, wenn ich meinen Wohnort wechsle?
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands bleibt Ihr Anspruch auf Pflegehilfsmittel bestehen. Informieren Sie Ihre Pflegekasse über die neue Adresse. Wenn Sie eine Pflegebox beziehen, teilen Sie auch dem Lieferdienst die neue Anschrift mit. Bei einem Wechsel der Pflegekasse (z.B. bei Umzug in ein anderes Bundesland mit anderer regionaler AOK) müssen Sie sich bei der neuen Kasse neu anmelden. Ihre bisherigen Abrechnungen und Bezugswege werden nicht automatisch übertragen.

Kostenlose Beratung zur 24-Stunden-Betreuung – individuell, professionell und würdevoll
Angebot anfordern Beraten lassenFazit: Pflegehilfsmittel Geld auszahlen lassen – Ihre Optionen im Überblick
Die Frage “Kann ich mir die 40 Euro für Pflegehilfsmittel auszahlen lassen?” lässt sich differenziert beantworten: Eine direkte Barauszahlung zur freien Verfügung ist nicht möglich, aber Sie haben mehrere Wege, den monatlichen Anspruch flexibel zu nutzen:
1. Kostenerstattung: Kaufen Sie die benötigten Pflegehilfsmittel selbst und reichen Sie die Belege bei Ihrer Pflegekasse ein. Das ermöglicht maximale Flexibilität bei der Produktauswahl, erfordert aber organisatorischen Aufwand.
2. Pflegebox-Service: Lassen Sie sich monatlich eine individuell zusammengestellte Pflegebox liefern – ohne Vorkasse und Papierkram. Ideal für alle, die sich nicht mit Abrechnungen belasten möchten.
3. Apotheken-Bezug: Holen Sie die Produkte direkt in einer teilnehmenden Apotheke ab, die mit Ihrer Pflegekasse abrechnet. Das kombiniert persönliche Beratung mit dem Komfort der Direktabrechnung.
Die kassenspezifischen Regelungen unterscheiden sich erheblich: Während TK und Barmer sehr digitalisierte, nutzerfreundliche Prozesse anbieten, bevorzugt die Knappschaft traditionelle Wege. Informieren Sie sich vorab über die Möglichkeiten Ihrer Pflegekasse und nutzen Sie die für Sie passende Pflegehilfsmittel Abrechnung.
Wichtig ist: Der Anspruch auf 40 Euro monatlich ist ein Rechtsanspruch, den Sie aktiv einfordern sollten. Zu viele Pflegebedürftige verzichten aus Unwissenheit oder Überforderung auf diese wertvolle Unterstützung. Nutzen Sie die verschiedenen Bezugswege, vermeiden Sie häufige Fehler bei der Abrechnung und kombinieren Sie die Pflegehilfsmittel mit anderen Pflegeleistungen für eine optimale Versorgung zu Hause.
Die häusliche Pflege stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten. Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sind ein wichtiger Baustein, um die Pflege hygienisch, würdevoll und für alle Beteiligten gesund zu gestalten. Egal ob Sie sich für die Kostenerstattung, eine Pflegebox oder den Apotheken-Bezug entscheiden: Nutzen Sie Ihren Anspruch und sorgen Sie so für bestmögliche Bedingungen in der häuslichen Pflege.
Wenn Sie Unterstützung bei der Organisation der häuslichen Pflege benötigen oder über eine Alternative zum Pflegeheim nachdenken, stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Seite. Eine professionelle 24-Stunden-Betreuung kann die Lebensqualität erheblich verbessern und gleichzeitig pflegende Angehörige entlasten – bei würdevollem Leben in den eigenen vier Wänden.
Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine professionelle medizinische oder rechtliche Beratung. Alle Angaben entsprechen dem Stand Januar 2026 und können sich ändern. Die Regelungen der einzelnen Pflegekassen können variieren – informieren Sie sich im Zweifel direkt bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Stand: Januar 2026